Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

 
WEITER LESEN
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Fokussiert auf die Zukunft
                                                      von Stadt und Land.
                                                      Seit 1988.

                                                      Stadt+Regionalentwicklung

Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit        Handel

                                                      Marketing

einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes          Digitale Stadt

                                                      Management

am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden         Wirtschaftsförderung

                                                      Immobilien

                                                      CIMA Beratung + Management GmbH
                                                      Berliner Allee 12 30175 Hannover
                                                      T 0511-220079-50
                                                      cima.hannover@cima.de

                                                      München
                                                      Stuttgart
                                                      Forchheim
                                                      Frankfurt a.M.
Projektleitung: Dipl.-Geogr. Martin Kremming          Köln
Bearbeitung:   M.A. Wirtschaftsgeographie Marc Peus   Leipzig

               M.Sc. Geographie Christopher Schmidt   Berlin
                                                      Hannover
                                                      Lübeck
Hannover, Oktober 2019                                Ried (AT)

                                                      www.cima.de
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Nutzungs- und Urheberrechte
Die vorliegende Ausarbeitung ist durch das Gesetz über Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) und andere Gesetze
geschützt. Die Urheberrechte verbleiben bei der CIMA Beratung + Ma-
nagement GmbH (cima).
Der Auftraggeber kann die Ausarbeitung innerhalb und außerhalb seiner
Organisation verwenden und verbreiten, wobei stets auf die angemesse-
ne Nennung der CIMA Beratung + Management GmbH als Urheber zu
achten ist. Jegliche - vor allem gewerbliche - Nutzung darüber hinaus ist
nicht gestattet, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
Veranstalter von Vorträgen und Seminaren erwerben keinerlei Rechte am
geistigen Eigentum der cima und ihrer Mitarbeiter. Inhalte von Präsenta-
tionen dürfen deshalb ohne schriftliche Genehmigung nicht in Dokumen-
tationen jeglicher Form wiedergegeben werden.

Haftungsausschluss gutachterlicher Aussagen
Für die Angaben in diesem Gutachten haftet die cima gegenüber dem
Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Dritten gegen-
über wird die Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Gut-
achten enthaltenen Informationen (u.a. Datenerhebung und Auswertung)
ausgeschlossen.

Sprachgebrauch
Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezügen die männliche
Form gewählt. Die Angaben beziehen sich jedoch immer auf Angehörige
aller Geschlechter, sofern nicht ausdrücklich auf ein Geschlecht Bezug ge-
nommen wird.

                                                                                                                                            Seite 2
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Inhaltsverzeichnis
1 Auftrag und Aufgabenstellung ................................................ 5
2 Darstellung des Planvorhabens ............................................... 6
3 Marktanalytische Rahmendaten im Untersuchungsgebiet ... 9
    3.1     Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Emden
            (Hauptzentrum) ...................................................................... 12
    3.2     Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum
            Borßum .................................................................................... 13
    3.3     Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum
            Eisenbahndock ........................................................................ 14
    3.4     Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum
            Transvaal ................................................................................. 15
    3.5     Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum
            Oldersum ................................................................................. 16
    3.6     Weitere Wettbewerber im Untersuchungsgebiet ................ 17

4 Auswirkungen des Planvorhabens ........................................ 18
    4.1     Herkunft des Vorhabenumsatzes .......................................... 20
    4.2     Ökonomische Wirkungsprognose ......................................... 22

5 Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt
  Emden und der Raumordnung............................................... 26
    5.1     Vereinbarkeit des Planvorhabens mit den Vorgaben des
            Einzelhandelskonzeptes ......................................................... 26
    5.2     Vereinbarkeit des Planvorhabens mit den Vorgaben der
            Raumordnung ......................................................................... 27

6 Abschließende Bewertung und Empfehlung ........................ 30
7 Methodik .................................................................................. 32
                                                                                                                                            Seite 3
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Vorhabenstandort am Wykhoffweg .............................................................................. 7
Abb. 2: Lage des Vorhabenstandortes (Übersicht) ................................................................. 7
Abb. 3: Einzelhandelsübersicht im NVZ Borßum ..................................................................... 8
Abb. 4: Einwohner, Kaufkraft und Nachfragepotenzial in der Stadt Emden und
         der Gemeinde Moormerland .......................................................................................... 9
Abb. 5: Überblick zur Angebotssituation im Untersuchungsgebiet ............................. 10
Abb. 6: Übersicht Zentrenkonzept der Stadt Emden .......................................................... 11
Abb. 7: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt Emden ...................... 12
Abb. 8: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Innenstadt Emden................ 12
Abb. 9: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Borßum ........................................... 13
Abb. 10: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Borßum .................................. 13
Abb. 11: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Eisenbahndock .......................... 14
Abb. 12: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Eisenbahndock.................... 14
Abb. 13: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Transvaal ..................................... 15
Abb. 14: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Transvaal ............................... 15
Abb. 15: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Oldersum .................................... 16
Abb. 16: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Oldersum .............................. 16
Abb. 17: Weitere Wettbewerber im Untersuchungsgebiet, Stadt Emden .................. 17
Abb. 18: Sortiments- und Umsatzstruktur des Planvorhabens ....................................... 19
Abb. 19: Umsatzherkunft des Planvorhabens ........................................................................ 21
Abb. 20: Umverteilungseffekte: Nahrungs- und Genussmittel ....................................... 24
Abb. 21: Auszug aus den Ansiedlungsregeln für Neuansiedlungen und
         Erweiterungen in der Stadt Emden ........................................................................... 26
Abb. 22: Kaufkraftherkunft des Vorhabens ............................................................................. 28
Abb. 23: Die 31 cima-Branchen .................................................................................................... 32

                                                                                                                                            Seite 4
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

1       Auftrag und Aufgabenstellung
Auftrag                                                                   ▪ Raumordnerische Prüfung nach den Vorgaben des LROP 2017 Nieder-
Erstellung einer Verträglichkeitsuntersuchung zum Ersatzneubau mit ein-     sachsen
hergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-       ▪ Bewertung der Ergebnisse und abschließende Empfehlungen zum
5 in 26725 Emden                                                            Umgang mit dem Planvorhaben

Auftraggeber                                                              Vorbemerkung zur Methodik
EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH                                        Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Planvorhabens geht die cima
Edekastr. 1                                                               von einem „Worst-Case-Ansatz“ aus. Das bedeutet, dass bei den Berech-
                                                                          nungen die maximal zu erwartenden Verdrängungswirkungen dargestellt
26215 Wiefelstede
                                                                          werden.
                                                                          Die Ermittlung der Leistungsdaten des Einzelhandels basiert auf Datenba-
Analysezeitraum                                                           sis der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2019 für die Stadt
Juni 2019 - August 2019                                                   Emden, erstellt durch die cima. Die Fortschreibung wurde am 19.09.2019
                                                                          vom Rat der Stadt Emden beschlossen und ersetzt somit das bisher gülti-
Untersuchungsdesign                                                       ge Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008.

▪ Angebots- und Nachfrageanalyse                                          Die Untersuchung bezieht sich schwerpunktmäßig auf das Sortiment
                                                                          Nahrungs- und Genussmittel.
▪ Darlegung der Umsatzerwartung des Planvorhabens
                                                                          Die kaufkraftrelevanten Daten beziehen sich auf das Jahr 2018.
▪ Ermittlung der Umsatzherkunft des Planvorhabens
▪ Ökonomische Wirkungsanalyse des geplanten Ersatzneubaus mit ein-
  hergehender Erweiterung des Edeka-Marktes auf den Einzelhandels-
  bestand und detaillierte Darstellung der zu erwartenden (städtebauli-
  chen) Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt
  Emden (Ausweisung von Verdrängungsquoten für die betroffenen
  zentralen Versorgungsbereiche) sowie im Umland
▪ Prüfung auf die Vereinbarkeit mit der Fortschreibung des Einzelhan-
  delskonzeptes der Stadt Emden 2019

                                                                                                                                                     Seite 5
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

2       Darstellung des Planvorhabens
In der Stadt Emden wird derzeit die Verkaufsflächenerweiterung und die       Die ÖPNV-Anbindung wird durch die unmittelbar am Standort gelegene
Modernisierung des Edeka-Marktes am Wykhoffweg im Stadtteil Borßum           Haltestelle „Emden-Borßum Freibad“ am Wykhoffweg sowie die in 150
durch einen Neubau am heutigen Standort diskutiert.                          Metern Entfernung gelegene Haltestelle „Emden-Borßum Pogumer Weg“
Der Lebensmittelmarkt will seine Verkaufsfläche von aktuell 1.400 qm auf     an der Petkumer Straße gewährleistet.
insgesamt ca. 2.000 qm zzgl. Bäckerei (ca. 40 qm Verkaufsfläche) erwei-      Der Vorhabenstandort liegt am nordwestlichen Ende innerhalb des Nah-
tern. Die derzeitige Verkaufsfläche von rund 1.400 qm sowie das moder-       versorgungszentrums Borßum1. Neben dem bestehenden Edeka-Markt
nisierungsbedürftige Erscheinungsbild des aktuellen Marktes entsprechen      nebst Konzessionsbetrieben (Bäckerei und Deutsche Post) sind ein Lidl-
nicht mehr den Ansprüchen des Betreibers an wirtschaftliche und für den      Lebensmitteldiscounter sowie ein KiK-Textildiscounter im zentralen Ver-
Kunden ansprechende Ladenlokale. Die Verkaufsflächenerweiterung und          sorgungsbereich ansässig.
Modernisierung dient der Anpassung an aktuelle Marktbedingungen und          In der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird die Bedeutung
soll somit den langfristigen Fortbestand des Nahversorgers sichern. In       des Nahversorgungsstandortes hervorgehoben. Auch die Erweiterungs-
diesem Zuge soll weiterhin der nahversorgungsrelevante Einzelhandel im       absicht des Edeka-Marktes wird dort beschrieben und gutachterlich emp-
Stadtteil gestärkt werden.                                                   fohlen (sofern die Verträglichkeit nachgewiesen wird), um die Wettbe-
Der Vorhabenstandort befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet der           werbsposition des Marktes langfristig zu stärken.
Stadt Emden im Wykhoffweg 3-5 in einer siedlungsstrukturell integrierten
Lage. Das Areal grenzt im Westen an ein Autohaus sowie Wohnhäuser, im
Norden und Osten an ein Freibad nebst zugehörigem Parkplatz an. Im
weiteren Verlauf ist der Vorhabenstandort eingebettet in westlich, südlich
und östlich anschließende Wohngebiete, die sowohl aus mehrgeschossi-
gem Wohnungsbau als auch aus freistehenden Ein- und Mehrfamilien-
häusern bestehen. Im Zuge der Abriss- und Neubaumaßnahme wird der-
zeit geplant, dass die bestehenden Parkplätze des Edeka-Marktes über-
baut werden sollen. Es wird daher diskutiert, die Parkflächen des angren-
zenden Schwimmbades mit zu nutzen.
Positiv zu bewerten ist insbesondere die sehr gut erreichbare Lage des
Vorhabenstandortes inmitten des Stadtteils. Damit kann der Standort eine
fußläufige Nahversorgungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete
bestens wahrnehmen. Über die Petkumer Straße ist der Standort auch für
den Pkw-Verkehr sehr gut angebunden.                                         1 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)

                                                                                                                                                           Seite 6
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abb. 1: Vorhabenstandort am Wykhoffweg                                    Abb. 2: Lage des Vorhabenstandortes (Übersicht)

                                                                          Kartengrundlage:   © OpenStreetMap-Mitwirkende, CC BY-SA 2.0, 2019
                                                                          Bearbeitung:       cima 2019

Quelle: cima 2019

                                                                                                                                               Seite 7
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abb. 3: Einzelhandelsübersicht im NVZ Borßum

Quelle:   Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)

                                                                                                                                            Seite 8
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

3        Marktanalytische Rahmendaten im Untersuchungsgebiet
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgte zum einen auf               Darüber hinaus existieren weitere Anbieter an solitären Standorten bzw.
Grundlage einer Fahrzeitanalyse von circa 7 Minuten, zum anderen auf          in Fachmarktagglomerationen. Das Angebot wird abgerundet durch meh-
Grundlage einer qualitativen Analyse der Angebots- bzw. Wettbewerbssi-        rere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, Lebensmittelspezialgeschäfte,
tuation. Das Untersuchungsgebiet verfügt über ein umfangreiches Nah-          Obst- und Gemüseläden, Kioske u. ä., die jedoch mit dem Planvorhaben
versorgungsangebot. Dabei sind einige der als direkte Wettbewerber an-        nur begrenzt in Wettbewerb stehen.
zusehenden Vollsortimenter und Discounter in zentralen Versorgungsbe-         Abb. 4: Einwohner, Kaufkraft und Nachfragepotenzial in der Stadt Emden
reichen angesiedelt. In der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes                 und der Gemeinde Moormerland
der Stadt Emden2 werden die zentralen Versorgungsbereiche in zwei Ka-
                                                                                                                                                  Nachfragepotenzial
tegorien unterteilt: „Hauptzentrum“ sowie „Nahversorgungszentren“.
                                                                                                                                 Kaufkraft-         Nahrungs- und
                                                                                         Orte                 Einwohner
Im Einzelhandelskonzept der Gemeinde Moormerland3 werden ebenfalls                                                           kennziffer (D=100)    Genussmittel (in
                                                                                                                                                       Mio. €)
zwei Kategorien zentraler Versorgungsbereiche definiert: „Hauptzentrum“
und „Nahversorgungszentren“ bzw. „Perspektivische Nahversorgungszen-          Stadt Emden*                      50.888              93,4                102,0
                                                                              Gemeinde Moormerland*             23.474              85,9                 43,3
tren“.
                                                                              Untersuchungsgebiet gesamt       74.362               91,0                145,2
Im Untersuchungsgebiet befinden sich die folgenden zentralen Versor-
gungsbereiche:                                                                Das Nachfragepotenzial errechnet sich aus der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt/ Ge-
                                                                              meinde im Untersuchungsgebiet (insg. 74.362 Einwohner, Quelle: Stadt Emden, 27.10.2017
Stadt Emden:                                                                  sowie Landesamt für Statistik Niedersachsen, 31.12.2017 für die Gemeinde Moormerland)
▪   ZVB Hauptzentrum Innenstadt                                               und der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft (Quelle: MB Research 2018). Rundungsdifferen-
                                                                              zen sind möglich.
▪   NVZ Borßum                                                                * Die vom Vorhabenstandort entfernteren Ortschaften/ Stadtteile wurden nicht in das Unter-
▪   NVZ Eisenbahndock                                                         suchungsgebiet eingefasst. Für die Darstellung der oben aufgeführten Rahmendaten wur-
                                                                              den allerdings die Einwohnerdaten auf Ebene der Gesamtgemeinde verwendet.
▪   NVZ Transvaal
                                                                              Die Stadt Emden und die Gemeinde Moormerland 4 verfügen bei einer
Gemeinde Moormerland:
                                                                              Einwohnerzahl von 74.362 und einer anteilig berechneten Kaufkraftkenn-
▪   NVZ Oldersum
                                                                              ziffer von 91,0 über ein vorhabenrelevantes Nachfragepotenzial im
                                                                              Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel von ca. 145,2 Mio. €.

2 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)   4 Das Untersuchungsgebiet umfasst jeweils nicht das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet der
3 Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Moormerland (cima 2019)                  Stadt Emden und der Gemeinde Moormerland.

                                                                                                                                                                           Seite 9
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abb. 5: Überblick zur Angebotssituation im Untersuchungsgebiet

Kartengrundlage:   © OpenStreetMap-Mitwirkende, CC BY-SA 2.0, 2019
Bearbeitung:       cima 2019

                                                                                                                                            Seite 10
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abb. 6: Übersicht Zentrenkonzept der Stadt Emden

Quelle:   Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)
                                                                                                                                            Seite 11
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

                                                                            Abb. 7: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt Emden
3.1        Zentraler Versorgungsbereich Innen-
           stadt Emden (Hauptzentrum)
Der zentrale Versorgungsbereich „Innenstadt Emden“ setzt sich primär
aus den Haupteinkaufsstraßen Neutorstraße und Zwischen Beiden Sielen
sowie der Großen Straße, Neuer Markt, Zwischen Beiden Märkten und
Brückstraße zusammen. Rund 37 % des Emder Einzelhandelsbesatzes sind
im zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum Innenstadt ansässig5.
Das innerstädtische Angebot ist durch eine hohe Funktionsmischung ge-
prägt. Neben dem Einzelhandel gibt es einen umfangreichen Besatz ein-       Quelle: cima 2017

zelhandelsnaher Dienstleistungen (Kreditinstitute, Gastronomie, Ärzte       Abb. 8: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Innenstadt Emden
etc.), die Funktionen Wohnen, Verwaltung und Kultur runden das Ange-
bot ab.
Der Handelsschwerpunkt des Einzelhandels im Hauptgeschäftsbereich
Altstadt liegt im aperiodischen Bedarfsbereich, insbesondere im persönli-
chen Bedarf. Im periodischen Bereich werden Nahrungs- und Genussmit-
tel auf rd. 2.305 qm Verkaufsfläche angeboten. Wettbewerbsrelevante
Anbieter in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sind der Voll-
sortimenter Edeka sowie der Lebensmitteldiscounter Aldi. Das Lebensmit-
telangebot wird ergänzend über Bäckereien, Fleischereien und kleinere
Spezialgeschäfte (Obst/ Gemüse, internationale Lebensmittel) dargestellt.
Die Entfernung zwischen dem Vorhabenstandort am Wykhoffweg und
dem ZVB Hauptzentrum Innenstadt beträgt rd. 9 Minuten Fahrzeit für den
Pkw-Kunden.

                                                                            Quelle: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)

5 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Emden (cima 2019)

                                                                                                                                                                Seite 12
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

                                                                              Abb. 10: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Borßum
3.2        Zentraler Versorgungsbereich Nahver-
           sorgungszentrum Borßum
Der zentrale Versorgungsbereich Borßum übernimmt die Funktion eines
Nahversorgungszentrums im Südosten der Stadt Emden. Der zur Diskus-
sion stehende Edeka-Markt ist dort ansässig. Der zentrale Versorgungs-
bereich beschränkt sich auf das westliche Ende des Wykhoffweges sowie
den nördlichen Bereich der Ulmenstraße bis zum Kreuzungsbereich Wa-
cholderweg.
Ansässige vorhabenrelevante Anbieter im NVZ Borßum sind neben dem
genannten Edeka-Markt eine Bäckerei sowie der Lebensmitteldiscounter
Lidl. Der Textildiscounter KiK ist ebenfalls im ZVB Borßum ansässig, dieser
ist jedoch für die vorliegende Untersuchung nicht von Relevanz.
Die ÖPNV-Anbindung wird durch die unmittelbar am Standort gelegene
Haltestelle „Emden-Borßum Freibad“ am Wykhoffweg sowie die in 150
Metern Entfernung gelegene Haltestelle „Emden-Borßum Pogumer Weg“
an der Petkumer Straße gewährleistet.

                                                                              Quelle: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)
Abb. 9: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Borßum

Quelle:   cima 2019

                                                                                                                                                                  Seite 13
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

                                                                           Abb. 12: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Eisenbahndock
3.3        Zentraler Versorgungsbereich Nahver-
           sorgungszentrum Eisenbahndock
Ein weiteres Nahversorgungszentrum findet sich am Standort Eisenbahn-
dock; dieses wurde in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
2019 der Stadt Emden ebenfalls als zentraler Versorgungsbereich defi-
niert. Der zentrale Versorgungsbereich Eisenbahndock befindet sich nörd-
lich vom Vorhabenstandort in ca. 5 Min. Fahrzeit-Entfernung für den Pkw-
Kunden. Der ZVB Eisenbahndock wird im Norden begrenzt durch die Pet-
kumer Straße sowie die Straße Am Südbahnhof. Im Süden grenzen weit-
läufige Bahnanlagen, im Westen unmittelbare Wohnbebauung an den
zentralen Versorgungsbereich Eisenbahndock an.
In diesem kompakten Standortbereich ist der Lebensmittelvollsortimenter
Edeka ansässig, der somit denselben Anbieter repräsentiert wie am Plan-
vorhabenstandort in Borßum. Eine Bäckerei rundet das Einzelhandelsan-
gebot im zentralen Versorgungsbereich Eisenbahndock ab.

Abb. 11: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Eisenbahndock            Quelle: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)

Quelle:   cima 2017

                                                                                                                                                               Seite 14
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

                                                                            Abb. 14: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Transvaal
3.4        Zentraler Versorgungsbereich Nahver-
           sorgungszentrum Transvaal
Das Nahversorgungszentrum Transvaal liegt im gleichnamigen Stadtteil
der Stadt Emden und befindet sich in ca. 3 km Fahrdistanz bzw. 6 Minu-
ten Fahrzeit entfernt vom Planvorhabenstandort für den Pkw-Kunden. Der
ZVB Transvaal wird begrenzt durch die Hansastraße und die Cirksenastra-
ße.
Als direkter Wettbewerbsbetrieb ist der Lebensmitteldiscounter NP ansäs-
sig. Darüber hinaus ergänzt ein Kiosk im westlichen Bereich des zentralen
Versorgungsbereiches das Angebot im untersuchungsrelevanten Sorti-
ment Nahrungs- und Genussmittel.

Abb. 13: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Transvaal

                                                                            Quelle: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)

Quelle:   cima 2017

                                                                                                                                                                Seite 15
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

                                                                              Abb. 16: Abgrenzung und Einzelhandelsbesatz im ZVB Oldersum
3.5        Zentraler Versorgungsbereich Nahver-
           sorgungszentrum Oldersum
Im Einzelhandelskonzept 2019 der Gemeinde Moormerland sind vier
zentrale Versorgungsbereich zzgl. eines perspektivischen Nahversor-
gungszentrums ausgewiesen worden6. Hiervon liegt das NVZ Oldersum
im Untersuchungsgebiet dieser Analyse, die Angebotssituation dieses
zentralen Versorgungsbereiches wird daher nachfolgend dargestellt.
Das Nahversorgungszentrum Oldersum befindet sich östlich des Planvor-
habenstandortes gelegen in der Gemeinde Moormerland in ca. 11 Minu-
ten Fahrzeit entfernt für den Pkw-Kunden. Die gute Erreichbarkeit wird
trotz der Entfernung von ca. 9,1 km über die L2 sichergestellt. Der zentra-
le Versorgungsbereich wird eingerahmt durch die Schuberstraße im Nor-
den, die Tergaster Straße im Westen, die Emder Straße im Süden sowie
die Gluckstraße im Osten. Das vorhaberelevante Einzelhandelsangebot
beschränkt sich auf den Lebensmitteldiscounter NP sowie ein Geschäft
des Lebensmittelhandwerks (Bäckerei).
Abb. 15: Anbieter im zentralen Versorgungsbereich Oldersum

                                                                              Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Moormerland (cima 2019)

Quelle:   cima 2017

6 Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Moormerland (cima 2019)

                                                                                                                                                      Seite 16
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

                                                                           Abb. 17: Weitere Wettbewerber im Untersuchungsgebiet, Stadt Emden
3.6      Weitere Wettbewerber im Untersu-
         chungsgebiet
Außerhalb der in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der
Stadt Emden definierten zentralen Versorgungsbereiche befinden sich
folgende weitere relevante Lebensmittelanbieter (ab ca. 400 qm Verkaufs-
fläche), die zum Teil als ergänzende integrierte Nahversorgungsstandorte
bezeichnet werden:                                                         (1)                               (2)

Stadt Emden:
▪ Aldi, Petkumer Straße (1)
▪ Netto, Petkumer Straße (2)
▪ Markant, Ziegeleistraße (3)
▪ Lidl, Folkmar-Allena-Straße (4)
                                                                           (3)                               (4)
In der Fachmarktagglomeration Ubierstraße sind folgende Lebensmittel-
anbieter ansässig:
▪ Combi (5)
▪ Lidl (6)

Darüber hinaus finden sich auch eine Vielzahl von Betrieben des Lebens-
mittelhandwerks, Spezialgeschäften, Tankstellen und Kiosken im Untersu-
                                                                           (5)                                (6)
chungsgebiet wieder, die mit dem Vorhaben aber nur begrenzt im Wett-
                                                                                 )

                                                                           Quelle:   cima 2017
bewerb stehen.

                                                                                                                                               Seite 17
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

4      Auswirkungen des Planvorhabens
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Verkaufsflächenerwei-      ▪ Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat
terung und Modernisierung des Edeka-Marktes am Wykhoffweg im                ▪ Schreibwaren
Stadtteil Borßum durch einen Neubau am heutigen Standort. Durch den
                                                                            ▪ Elektrogeräte, Leuchten
Neubau soll die Verkaufsfläche von aktuell 1.400 qm auf insgesamt ca.
2.000 qm zzgl. Bäckerei (ca. 40 qm Verkaufsfläche) erweitert werden.        ▪ Unterhaltungselektronik

Die Angaben zur Größe der Verkaufsflächen basieren auf den Angaben          ▪ Pflanzen, Gartenbedarf
des Auftraggebers. Die Größen der Teilflächen für die einzelnen Sortimen-   Dabei handelt es sich um Sortimente, die zum Teil als wechselnde Akti-
te ergeben sich aus der aktuellen Verteilung, den Erfahrungen der cima      onswaren auf gesonderten Flächen innerhalb des Verkaufsraums angebo-
und aus der Betrachtung der Sortimentsaufteilung in vergleichbaren Le-      ten werden. Im Zuge der Erweiterung werden diese Flächen nur leicht
bensmittelvollsortimentern.                                                 vergrößert. Da sich der Verkaufsflächenzuwachs von 145 qm auf verschie-
Zur Berechnung der vorhabenrelevanten Umsatzerwartung sind Flächen-         dene Sortimente aufteilt, bleiben die Umsatzumverteilungen je Sortiment
produktivitäten zu Grunde gelegt worden, die sich an der durchschnittli-    unterhalb der Nachweisgrenze und in den folgenden Ausführungen daher
chen Leistungsfähigkeit von entsprechenden Betriebstypen und Verkaufs-      unberücksichtigt. Relevant sind somit nur Nahrungs- und Genussmittel.
flächendimensionierungen orientieren und an die standortspezifische         Der umverteilungsrelevante Umsatz beträgt demnach ca. 1,86 Mio. €.
Wettbewerbssituation in Emden angepasst wurden. Es wird berücksich-
tigt, dass als Folge der Erweiterung und Modernisierung die Gesamtat-
traktivität des Marktes für den Kunden steigen wird.
Darauf basierend prognostiziert die cima für das Planvorhaben im
„Worst-Case“-Ansatz einen zu erwartenden Einzelhandelsmehrumsatz
(brutto) von ca. 2,19 Mio. € pro Jahr (s. Abb. 18).
Die Randsortimente setzen sich neben den Sortimenten Drogerie- und
Parfümeriewaren sowie Zeitschriften, Schnittblumen des periodischen Be-
darfs im Wesentlichen aus den folgenden Sortimentsgruppen des aperio-
dischen Bedarfsbereichs zusammen:
▪ Oberbekleidung
▪ Wäsche, sonstige Bekleidung
▪ Zoobedarf

                                                                                                                                                      Seite 18
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abb. 18: Sortiments- und Umsatzstruktur des Planvorhabens

                                                                                                                                                                        Zusätzliche
                                            Bestand Edeka        Bestand Bäckerei                            Planung Edeka        Planung Bäckerei                    Verkaufsfläche
          CIMA Warengruppe                                                        Bestand insgesamt                                                Planung insgesamt
                                             Wykhoffweg              Buchholz                                 Wykhoffweg              Buchholz                       und Umsatz Edeka
                                                                                                                                                                       Wykhoffweg
                                                      Umsatz             Umsatz             Umsatz             Umsatz             Umsatz             Umsatz             Umsatz
Bezeichnung                               VK in m²             VK in m²           VK in m²           VK in m²           VK in m²           VK in m²           VK in m²
                                                     in Mio. €          in Mio. €          in Mio. €          in Mio. €          in Mio. €          in Mio. €          in Mio. €
Periodischer Bedarf gesamt                  1.310      5,45      20       0,24     1.330     5,69     1.800     7,31      40       0,36     1.840     7,67      510      1,99
Nahrungs- und Genussmittel                  1.215       5,10      20       0,24    1.235      5,34    1.670      6,85      40       0,36    1.710      7,21     475       1,86
Aperiodischer Bedarf gesamt                   90       0,16                          90      0,16      200      0,37                         200      0,37      110      0,21
Randsortimente außer NuG                     185       0,44                         185      0,44      330      0,84                         330      0,84      145      0,33
Gesamt                                      1.400      5,61      20       0,24     1.420     5,85     2.000     7,69      40       0,36     2.040     8,05      620      2,19
Quelle: cima 2019
Anmerkung: Geschätzter Bruttoumsatz/ Jahr nach Erfahrungen der cima unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, Rundungsdifferenzen möglich

                                                                                                                                                                                 Seite 19
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

4.1 Herkunft des Vorhabenumsatzes
Basis der folgenden Prognose ist eine detaillierte Analyse der Wettbe-                  ▪ Zeitdistanzen (Messungen der Wegezeiten) zwischen den Wohnorten
werbssituation im Einzugsgebiet des Planvorhabens. Die Attraktivität der                  der Konsumenten und den zentralen Einkaufsorten im jeweiligen
Einkaufsstandorte wurde durch „Vor-Ort“-Recherchen des cima-Teams                         Marktgebiet,
abgeschätzt. In diesem Zusammenhang wurden auch detaillierte Ein-                       ▪ Attraktivität des Einzelhandelsbesatzes im Bereich des Vorhaben-
schätzungen zur verkehrlichen Erreichbarkeit des Vorhabenstandortes                       standorts sowie Attraktivität der konkurrierenden Einkaufsorte nach
und der Wettbewerbsstandorte gewonnen.                                                    Branchen- sowie Sortimentsschwerpunkten.
Wichtige Informationen über die Bindungsquoten bezieht die cima aus                     Das Gravitationsmodell nach HUFF findet nicht nur bei der cima Anwen-
Echtzahlen der Anbieter, die i.d.R. aus ähnlich gelagerten Analysen, aus                dung, sondern wird auch von weiteren Einzelhandelsgutachtern verwen-
der direkten Betriebsberatung der relevanten Märkte und aus den offiziel-               det (z.B. Junker + Kruse, GfK GeoMarketing). In mehreren Gerichtsverfah-
len Veröffentlichungen bezogen werden. Diese Erkenntnisse werden dann
                                                                                        ren wurde diese gutachterliche Methodik bereits anerkannt (vgl. z.B. OVG
an die regionale Situation angepasst. Insbesondere die Lage, Entfernung
                                                                                        Lüneburg 1 LC 107/05, Urteil vom 01.09.2005, OVG Münster 10 A
und Größe der Wettbewerber ist dabei von großer Relevanz. Außerdem
                                                                                        1676/08, Urteil vom 30.09.2009 oder VG Hannover 4 B 961/10, Beschluss
wurde die individuelle Wettbewerbssituation in den einzelnen Branchen
                                                                                        vom 23.06.2010).
berücksichtigt und die Chance neuer Anbieter, Umsätze zu generieren, in
die Bewertungen einbezogen.                                                             Bei der Bewertung des Vorhabens und der Berechnung der Umsatzver-
                                                                                        drängungswirkung wird von einem „Worst-Case-Ansatz“ ausgegangen.
Die Herkunft des Vorhabenumsatzes kann auf Basis dieser Recherchen
                                                                                        Die ermittelten Umsatzumverteilungsquoten entsprechen demnach der
mittels des ökonometrischen HUFF-Simulationsmodells7 berechnet wer-
                                                                                        maximal zu erwartenden Umsatzumverteilungswirkung auf den vor-
den. Dieses quantifiziert die durch das Planvorhaben entstehenden Kauf-
                                                                                        handenen Einzelhandel. Es wird angenommen, dass sich das Planvorha-
kraft- und Umsatzströme im Untersuchungsraum für den betroffenen Ein-
                                                                                        ben erfolgreich am Markt positionieren kann.
zelhandel. Das Verfahren basiert auf den Untersuchungen von Huff (Dr.
David L. Huff: „Defining and Estimating a Trading Area“). Einflussgrößen                Dementsprechend geht die cima von nachfolgender Umsatzherkunft aus.
sind u. a.:
▪ Geographische, örtliche und verkehrsbedingte Faktoren,

7
    Die CIMA Beratung + Management GmbH interpretiert das HUFF-Modell als ein
    Denkmodell, das keine schlussfertigen Ergebnisse aus einer Formel ableitet.
    Vielmehr sind die Ergebnisse immer wieder in ihrer Plausibilität zu hinterfragen,
    ob tatsächlich ein realistisches Konsumverhalten abgebildet wird.

                                                                                                                                                                   Seite 20
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abb. 19: Umsatzherkunft des Planvorhabens                                  Rd. 31 % des Vorhabenumsatzes werden von den vorhandenen Lebens-
                                                                           mittelmärkten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche im sonstigen
Umsatzherkunft durch Umverteilung in ...         in Mio. €      in %
                                                                           Stadtgebiet Emdens gewonnen. Hierbei sind die vorhergehend bereits
Bereichen des Untersuchungsgebietes:                 1,77         95,0
                                                                           erwähnten Lebensmitteldiscounter Aldi und Netto an der Petkumer Stra-
ZVB Innenstadt                                       0,17          9,0     ße zu nennen. Durch das projektierte vollumfassende Nahversorgungsan-
NVZ Borßum                                           0,42         22,5     gebot sind auch die Anbieter in der weiter entfernt liegenden Fachmarkt-
NVZ Transvaal                                        0,12          6,5
                                                                           agglomeration Ubierstraße (Combi und Lidl) sowie die integrierten Nah-
NVZ Eisenbahndock                                    0,35         19,0
                                                                           versorgungsstandorte Lidl (Folkmar-Allena-Straße) und Markant (Ziege-
Sonstiges Untersuchungsgebiet Emden                  0,58         31,0
                                                                           leistraße) von Umsatzumverteilungen durch das Vorhaben betroffen, dies
NVZ Oldersum                                         0,12          6,5
                                                                           jedoch in wesentlich geringerem Umfang.
Sonstiges Untersuchungsgebiet Moormerland            0,01          0,5
diffuse Umsatzumverlagerungen außerhalb des                                Das sonstige Untersuchungsgebiet Moormerland (rd. 0,5 %) ist dagegen
                                                     0,09          5,0
Untersuchungsgebietes                                                      zu vernachlässigen.
Gesamtsumme                                         1,86          100      Rd. 19,0 % des Vorhabenumsatzes stammt vom Lebensmittelvollsorti-
Quelle:   cima 2019                                                        menter Edeka im untersuchten ZVB Eisenbahndock. Es wird an dieser
Die cima kommt zu dem Ergebnis, dass rd. 95 % der durch das Planvor-       Stelle erneut darauf hingewiesen, dass dieser Vollsortimenter denselben
haben generierten Umsätze innerhalb des Untersuchungsgebiets umver-        Anbieter repräsentiert wie am Planvorhabenstandort.
teilt werden und somit als Verdrängung für den dort bestehenden Einzel-    Der Umsatzanteil, der von Standorten außerhalb des Untersuchungsge-
handel zu werten sind.                                                     biets umverteilt würde, beträgt anteilig rd. 5 %.
Aufgrund der bestehenden Wettbewerbssituation innerhalb des Untersu-
chungsgebiets sowie der Art des Planvorhabens (Neubau mit einherge-
hender Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmittelvollsortimenters
Edeka) finden die Umsatzumverteilungen vorrangig im näheren Umfeld
des Vorhabenstandortes statt. Besonders betroffen sind aufgrund der
Nähe zum Vorhabenstandort sowie der Angebotsstruktur im wettbe-
werbsrelevanten Einzelhandel neben dem im selben Zentrum ansässigen
Lebensmitteldiscounter Lidl (rd. 22,5 %) die nahegelegenen Lebensmittel-
discounter Aldi und Netto an der Petkumer Straße.
Die zentralen Versorgungsbereiche Oldersum und Transvaal (jeweils rd.
6,5) tragen aufgrund der Angebotsstruktur sowie der Lage und Entfer-
nung vom Vorhabenstandort in geringerem Maße zu dem erzielbaren
Umsatz bei.

                                                                                                                                                      Seite 21
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

4.2 Ökonomische Wirkungsprognose                                                              heißt, sollten Umsatzverlagerungen dieser Größenordnung für ein Pro-
                                                                                              jektvorhaben nicht dokumentiert werden, wird von einem Abwägungsfeh-
                                                                                              ler in der baurechtlichen Beurteilung ausgegangen. Bei der Beurteilung
Als Folge der Realisierung des Planvorhabens sind Umsatzumverteilungen
                                                                                              der Umsatzverlagerungen ist zwischen dem „Abstimmungsschwellenwert“
innerhalb der bestehenden Einzelhandelsstrukturen zu erwarten. Diese
                                                                                              einerseits und dem „Hindernisschwellenwert“ andererseits zu unterschei-
werden in der ökonomischen Wirkungsprognose quantifiziert und hin-
                                                                                              den. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage eines numerisch-
sichtlich der möglichen Auswirkungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO bewer-
                                                                                              präzisen Schwellen- oder Rahmenwertes bislang offengelassen. 10
tet.
                                                                                              Das OVG Koblenz und das OVG Lüneburg haben unmittelbare Auswir-
Dabei wird der Umsatz des Planvorhabens den heutigen Umsätzen des
                                                                                              kungen gewichtiger Art angenommen (=„Abstimmschwellenwert“), wenn
Einzelhandels innerhalb des direkten Einzugsgebiets gegenübergestellt.
                                                                                              ein Planvorhaben der Standortgemeinde zu Lasten der Nachbargemeinde
Die daraus resultierenden Umsatzumverteilungsquoten werden absolut
                                                                                              eine Umsatzumverteilung von wenigstens 10 % erwarten lassen. 11 Nach
(in Mio. €) und relativ (in %) dargestellt. Es erfolgt eine differenzierte
                                                                                              den Ergebnissen einer Langzeitstudie sind wirtschaftliche Auswirkungen
Ausweisung für alle tangierten zentralen Versorgungsbereiche.
                                                                                              auf Einzelhandelsgeschäfte im Einzugsbereich eines Einzelhandelsprojekts
                                                                                              in der Regel erst ab einem Umsatzverlust zwischen 10 % und 20 % rele-
Vorbemerkungen zur Umsatzumverteilungsquote                                                   vant.12
Die Umsatzumverteilungsquote ist ein maßgebliches Beurteilungskriteri-
um für die Verträglichkeit von Einzelhandelsvorhaben. Allerdings bedeu-
tet nicht jeder Kaufkraftabfluss eine nicht nur unwesentliche Auswirkung,
denn allein die Veränderung der bestehenden Wettbewerbslage ist bau-
rechtlich irrelevant.8 Erforderlich ist vielmehr eine Wirkungsintensität, die
so genannte „städtebauliche Effekte“ nach sich zieht (Schließen von Ein-
zelhandelsbetrieben mit städtebaulichen Folgen, wie Verödung einer In-
nenstadt, Unterversorgung der Bevölkerung etc.).9 Bei der Bewertung ei-
nes Planvorhabens bezieht die cima neben der Umsatzumverteilungsquo-
te daher auch absolute Umsätze sowie die Relation von bestehender Ver-
kaufsfläche und jener des Planvorhabens mit ein.                                              10 BVerwG vom 01.08.2002, 4 C 5.01, BverwGE 117, 25 = DVBl 2003, 62 = NVwZ 2003, 86 =
Lt. Urteil des OVG Münster vom 7.12.2000 werden Umsatzverlagerungen                               UPR 2003, 35 u. a. Fundstellen (Gewerbepark Mühlheim-Kärlich); U. v. 17.9.2003, 4 C
                                                                                                  14.01
zwischen 7 und 11 % bereits als abwägungsrelevant eingeordnet. Das
                                                                                              11 OVG Koblenz, Urteil vom 25.04.2001, 8 A 11441/00, BauR 2002, 577 = NVwZ-RR 2001,
                                                                                                 638; OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 = BRS 59, Nr. 70;
8 Berkemann/Halama, Erstkommentierung zum BauGB, Bonn 2005, Rn. 24 zu § 34 BauGB                 OVG Lüneburg, E. v. 21.2.2002, 1 MN 4128/01, BauR 2003, 670= NVwZ-RR 03,76; B. v.
9 OVG Greifswald, U. v. 15.4.1999, 3 K 36/97, NVwZ 2000, 826; OVG Münster, U. v. 6.6. 2005,      30.10.2000, 1 M 3407/00, NStN 2001, 159 = NdsRPfl. 2001, 277
   10 D 145 und 148/04.NE, BauR 2005, 1577 ff. (CentrO)                                       12 Moench/Sandner, Die Planung für Factory-Outlet-Center, NVwZ 1999, 337.

                                                                                                                                                                                          Seite 22
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Der Literatur und der Rechtsprechung lässt sich die Tendenz entnehmen,                     onsverluste können sich in städtischen Verödungen und zu erwartenden
dass selbst diese Prozentsätze lediglich Bedeutung für die Frage der Ab-                   „Trading-Down-Effekten“ ausdrücken.
wägungsrelevanz eines Einzelhandelsgroßprojekts haben, nicht jedoch
schon zwangsläufig die Obergrenze für noch zumutbare Auswirkungen                          Als Richtwert für die Verträglichkeit eines Vorhabens verwendet die
markieren.13                                                                               cima im Allgemeinen die oben genannte 10 %-Grenze als wesentli-
                                                                                           chen Bewertungsmaßstab. Je nach der Situation vor Ort sind dabei
Unzumutbar im Sinne eines „Hindernisschwellenwerts“ ist ein Kaufkraft-
                                                                                           jedoch branchenspezifische Abweichungen (nach oben und unten)
abfluss nach der obergerichtlichen Rechtsprechung zumeist erst dann,
                                                                                           grundsätzlich möglich, um den speziellen Gegebenheiten des Einzel-
wenn die Umsatzumverteilung deutlich mehr als 10 % beträgt. Genannt
                                                                                           falls gerecht zu werden. Umsatzumverteilungsquoten im Bereich von
wird – allerdings abhängig unter anderem vom maßgeblichen Sortiment –
                                                                                           10 % und mehr werden nachfolgend für jedes tangierte Sortiment
ein Mindestwert von etwa 20 bis 25 %.14 Das VG Göttingen hat in seinem
                                                                                           vertiefend diskutiert und gutachterlich bewertet.
Beschluss vom 10.03.2004, 2 B 51/04 einen zwischengemeindlichen Um-
satzabfluss von bis zu 20 % für vertretbar gehalten.
Einschränkend muss angefügt werden, dass die Beurteilung in Abhängig-
keit vom Standort erfolgt. Außerdem geht die cima bei der Bewertung
von Vorhaben davon aus, dass die reine Berechnung der Umsatzumver-
teilungsquote nicht allein ausschlaggebend für oder gegen die Realisie-
rung eines Planvorhabens sein sollte. Es bleibt zu bedenken, dass ein Um-
satzrückgang an einem Standort nur ein Indiz im Sinne eines „An-
fangsverdachts“ ist. Gesunde Einzelhandelsstrukturen sind z.B. bezüglich
der Verträglichkeit anders zu bewerten als Zentren, die bereits durch
„Trading-Down-Effekte“ gekennzeichnet sind. Maßgeblich sind letzten
Endes erhebliche städtebauliche Funktionsverluste, die u. U. bereits bei
Umsatzumverteilungen ab ca. 7 bis 11 % eintreten können. Diese Funkti-

13 OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 307, 312 = BRS 59 Nr. 70;
    OVG Frankfurt/Oder, Beschluss 3 B 116/98, NVwZ 1999, 434 = BauR 1999, 613 = BRS 60
    Nr. 201; OVG Koblenz vom 08.01.1999, 8 B 12650/98, UPR 1999, 154 = NVwZ 1999, 435
    = BauR 1999, 367; OVG Lüneburg, B. v. 21.2.2002, 1 MN 4128/01BauR 2003, 670 =
    NVwZ-RR 2003, 76.
14 OVG Koblenz, Urteil vom 25.04.2001, 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638 = BauR 2002,
   577; VGH München, Urteil vom 07.06.2000, 26 N 99.2961, NVwZ-RR 2001, 88 = BRS 63
   Nr. 62.

                                                                                                                                                                  Seite 23
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Abb. 20: Umverteilungseffekte: Nahrungs- und Genussmittel
                                               ZVB Innenstadt                            NVZ Borßum                               NVZ Transvaal                            NVZ Eisenbahndock

 CIMA Warengruppe             Umsatz aktuell       Verdrängungsumsatz   Umsatz aktuell      Verdrängungsumsatz   Umsatz aktuell       Verdrängungsumsatz     Umsatz aktuell      Verdrängungsumsatz
                                in Mio. €         in Mio. €     in %      in Mio. €        in Mio. €     in %      in Mio. €        in Mio. €        in %      in Mio. €       in Mio. €       in %
 Nahrungs- und Genussmittel       13,3              0,17         1,3         4,5             0,42         9,3         1,9             0,12            6,3         4,2            0,35          8,5

                                 Sonstiges Untersuchungsgebiet Emden                     NVZ Oldersum            Sonstiges Untersuchungsgebiet Moormerland

 CIMA Warengruppe             Umsatz aktuell       Verdrängungsumsatz   Umsatz aktuell      Verdrängungsumsatz   Umsatz aktuell        Verdrängungsumsatz

                                in Mio. €         in Mio. €     in %      in Mio. €        in Mio. €     in %      in Mio. €        in Mio. €        in %
 Nahrungs- und Genussmittel       30,9              0,58         1,9         2,0             0,12         6,1         0,2             0,01            3,9

Quelle:   cima 2019
Die Branche Nahrungs- und Genussmittel stellt das Kernsortiment des                                     betroffen. Da sich dieser Markt im gleichen NVZ befindet, ist nicht davon
neu geplanten Lebensmittelvollsortimenters Edeka sowie der geplanten                                    auszugehen ist, dass eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des
integrierten Bäckerei dar. Insgesamt gehen 475 qm zusätzliche Verkaufs-                                 NVZ Borßum erfolgen würde. Im Gegenteil würde die Funktionsfähigkeit
fläche in der Branche Nahrungs- und Genussmittel in die ökonomische                                     des Zentrums mittel- bis langfristig gesichert. Somit unterbleibt ein Um-
Wirkungsanalyse ein. Im Sinne des Worst-Case-Ansatzes geht die cima                                     schlagen von absatzwirtschaftlichen auf städtebauliche Auswirkungen.
dabei von einer Umsatzmehrerwartung von rd. 1,86 Mio. € aus.                                            Im NVZ Transvaal wird eine Verdrängungsquote von rd. 6,3 % erreicht.
Die Betrachtung der Verdrängungsumsätze im Sortiment Nahrungs- und                                      Der absolute Verdrängungsumsatz liegt bei rd. 0,1 Mio. € und betrifft den
Genussmittel zeigt, dass durch das Planvorhaben in keinem der unter-                                    dort ansässigen NP-Markt.
suchten zentralen Versorgungsbereiche relevante Umsatzumverteilungen                                    Aufgrund der räumlichen Nähe zum Vorhabenstandort ergibt sich für das
ausgelöst werden. Insgesamt bewegen sich die Umsatzverdrängungsquo-                                     NVZ Eisenbahndock bei einem absoluten Verdrängungsumsatz von max.
ten in einem Bereich von 1,3 % bis max. 9,3 % und bleiben somit unter-                                  rd. 0,4 Mio. € eine Umsatzverdrängungsquote von rd. 8,5 %.
halb der abwägungsrelevanten 10 %-Schwelle.
                                                                                                        Die dargelegten Umsatzverluste von maximal rd. 0,4 Mio. € in den Zen-
Durch den Abriss und Neubau des Edeka-Vollsortimenters wird im ZVB                                      tren bewegen sich auf einem vergleichsweise geringen absoluten Niveau.
Innenstadt im vorhabenrelevanten Sortiment Nahrungs- und Genussmit-                                     Negative städtebauliche Effekte sind durch die ermittelten Umverteilun-
tel ein Verdrängungsumsatz in Höhe von rd. 1,3 % erreicht. Das Umsatz-                                  gen daher nicht zu erwarten.
verdrängungsvolumen liegt hier bei rd. 0,2 Mio. €. Zu nennen sind hier
                                                                                                        Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Emden werden
die betroffenen Anbieter Edeka und Aldi.
                                                                                                        für das sonstige Untersuchungsgebiet Verdrängungsumsätze in Höhe
Im vorhabenbezogenen Sortiment Nahrungs- und Genussmittel ergibt                                        von rd. 0,6 Mio. € berechnet, dies entspricht einer Umsatzverdrängungs-
sich aufgrund der Lage im gleichen zentralen Versorgungsbereich im                                      quote von rd. 1,9 %. Vor allem die nahegelegenen Lebensmitteldiscounter
NVZ Borßum ein Verdrängungsumsatz in Höhe von rd. 0,4 Mio. €. Dies                                      Aldi und Netto an der Petkumer Straße als ergänzende integrierte Nah-
entspricht einer Verdrängungsquote von rd. 9,3 %. Insbesondere der Le-                                  versorgungsstandorte sind von dem zunehmenden Wettbewerb betrof-
bensmitteldiscounter Lidl ist von diesen Umsatzumverteilungseffekten                                    fen. Zwar wird sich die Konkurrenzsituation verstärken, mit durch das
                                                                                                                                                                                                      Seite 24
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Planvorhaben ausgelösten städtebaulichen Auswirkungen im Sinne von
Betriebsaufgaben ist auf Grundlage dieser Werte jedoch nicht zu rechnen,
auch da es sich hierbei anders als beim Planvorhaben um Lebensmittel-
discounter handelt.
Für den untersuchten zentralen Versorgungsbereich Oldersum der Ge-
meinde Moormerland wird ein Verdrängungsumsatz in Höhe von rd. 0,1
Mio. € berechnet; dies entspricht einer Umsatzverdrängungsquote von rd.
6,1 % und betrifft den dort ansässigen NP-Markt.
Im sonstigen Untersuchungsgebiet Moormerland außerhalb des NVZ Ol-
dersum wird eine Umsatzverdrängungsquote von rd. 3,9 % errechnet.
Insgesamt ist die Entwicklung der geplanten Verkaufsfläche in der
Branche Nahrungs- und Genussmittel als verträglich anzusehen, da
das Planvorhaben in den untersuchten zentralen Versorgungsberei-
chen Umsatzverdrängungseffekte in nicht abwägungsrelevantem
Umfang erzeugen würde. Aus Gutachtersicht sind keine negativen
städtebaulichen Auswirkungen innerhalb des definierten Untersu-
chungsgebietes zu erwarten.
Im zentralen Versorgungsbereich Borßum würde die Umsetzung des
Planvorhabens zu einer stärkeren Wettbewerbssituation für den an-
sässigen Lebensmitteldiscounter Lidl führen, die im Hinblick auf die
Verdrängungsumsätze knapp unter der definierten 10 %-Schwelle
liegt. Da der neu geplante Edeka-Markt jedoch auf dem Altgrund-
stück gebaut werden soll und sich somit ebenfalls im NVZ Borßum
befinden wird, ist nicht davon auszugehen, dass eine Beeinträchti-
gung der Funktionsfähigkeit des NVZ Borßum erfolgen würde. Im
Gegenteil würde die Funktionsfähigkeit des Zentrums mittel- bis
langfristig gesichert. Somit unterbleibt ein Umschlagen von absatz-
wirtschaftlichen auf städtebauliche Auswirkungen.
Damit wäre keines der Zentren im Untersuchungsgebiet negativen
Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO ausgesetzt. Eine Ge-
fährdung der wohnungsnahen Nahversorgung durch das Planvorha-
ben besteht ebenfalls nicht.

                                                                                                                                            Seite 25
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

5       Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Emden und
        der Raumordnung
                                                                               am Standort ausgebaut werden. Für den Einzelhandel liegen um-
5.1      Vereinbarkeit des Planvorhabens mit                                   fangreiche, ggf. sogar großflächige Potenziale vor, um den zentralen Ver-
         den Vorgaben des Einzelhandelskon-                                    sorgungsbereich zukünftig abzusichern.“15

         zeptes
                                                                               Abb. 21: Auszug aus den Ansiedlungsregeln für Neuansiedlungen und Erwei-
Bei dem Vorhaben handelt es sich im Zuge einer Abriss- und Neubau-                      terungen in der Stadt Emden
maßnahme um eine Verkaufsflächenerweiterung und Modernisierung des
ansässigen Edeka-Vollsortimenters nebst Bäckerei mit nahversorgungs-
und damit gleichzeitig zentrenrelevanten Hauptsortimenten am Altstand-
ort im abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich Borßum. In den
Grundsätzen zur standortspezifischen räumlichen Einzelhandelsentwick-
lung im Nahversorgungszentrum Borßum in der Fortschreibung des Ein-
zelhandelskonzeptes der Stadt Emden sind dazu folgende Aussagen ge-
troffen worden:
                                                                               Quelle: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima
„Der Standort sollte in seiner Bedeutung als Nahversorgungsstandort erhal-     2019), verändert
ten und ggf. gestärkt werden. Seitens des Betreibers des EDEKA-Marktes
wird eine Erweiterung der Verkaufsfläche angestrebt. Dieser sollte aus Sicht
                                                                               Der Vorhabenstandort liegt im zentralen Versorgungsbereich NVZ Borß-
der cima nachgekommen werden (wenn die Verträglichkeit dazu nachge-
                                                                               um im südöstlichen Stadtgebiet Emdens. In diesem Standortbereich be-
wiesen wurde), um die Wettbewerbsposition des Marktes langfristig auf-
                                                                               findet sich neben dem zur Untersuchung stehenden Edeka-Marktes nebst
rechtzuerhalten. […] Nahversorgungsrelevante Sortimente: Ansiedlung
                                                                               Konzessionsbetrieben der Lebensmitteldiscounter Lidl sowie der Textildis-
und Erweiterungen auch über 800 qm Verkaufsfläche möglich, sofern keine
                                                                               counter KiK.
negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und ergänzende
integrierte Nahversorgungsstandorte festgestellt werden. […] Das städte-
bauliche Ziel sollte die Stärkung und langfristige Sicherung der Nahversor-
                                                                               15 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emden (cima 2019)
gung sein. Zudem sollten die Zentrumsfunktion und die Dienstleistungen

                                                                                                                                                              Seite 26
Verträglichkeitsgutachten zum Ersatzneubau mit einhergehender Erweiterung des Edeka-Marktes am Standort Wykhoffweg 3-5 in der Stadt Emden

Es ist erklärtes Ziel der Stadt Emden, diesen Standortbereich durch eine         In Bezug auf nahversorgungsrelevante Sortimente hat Emden die raum-
Weiterentwicklung zu stärken, sodass dieser eine entsprechende Versor-           ordnerische Aufgabe der Versorgung der eigenen Bevölkerung.
gungsfunktion erfüllen kann. Die Bestrebung zur Verkaufsflächenerweite-          Die im Zusammenhang mit dem konkret zu prüfenden Vorhaben in Em-
rung des Edeka-Marktes wurde in der Fortschreibung des Einzelhandels-            den zu berücksichtigenden Vorgaben sind:
konzeptes dargelegt. Durch die Modernisierung des Lebensmittelvollsor-
timenters zzgl. Bäckerei würde die sortimentsbezogene Angebotsvielfalt
im zentralen Versorgungsbereich Borßum gestärkt werden. Dies würde               Kongruenzgebot
die Entwicklungsabsicht der Stadt Emden in qualitativer Hinsicht vollum-         „In einem Mittel- oder Oberzentrum darf das Einzugsgebiet eines neuen
fänglich abdecken.                                                               Einzelhandelsgroßprojektes in Bezug auf seine periodischen Sortimente den
                                                                                 grundzentralen Verflechtungsbereich gemäß Abschnitt 2.2 Ziffer 03 Sätze 8
Das Vorhaben steht grundsätzlich im Einklang mit der Fortschrei-
                                                                                 und 9 als Kongruenzraum nicht wesentlich überschreiten (Kongruenzgebot
bung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Emden, da es sich in ei-
                                                                                 grundzentral).“ (Abschnitt 2.3, Ziffer 03, Satz 2)
nem Nahversorgungszentrum befindet und Auswirkungen auf zent-
rale Versorgungsbereiche und ergänzende integrierte Nahversor-                   „Eine wesentliche Überschreitung nach den Sätzen 1 bis 3 ist gegeben,
gungsstandorte ausgeschlossen werden können.                                     wenn mehr als 30 vom Hundert des Vorhabenumsatzes mit Kaufkraft von
                                                                                 außerhalb des maßgeblichen Kongruenzraumes erzielt würde.“ (Abschnitt
                                                                                 2.3, Ziffer 03, Satz 5)
5.2       Vereinbarkeit des Planvorhabens mit                                    Der Vorhabenstandort befindet sich in der Stadt Emden, welche gemäß
                                                                                 LROP die Funktion eines Mittelzentrums mit oberzentraler Teilfunktion
          den Vorgaben der Raumordnung                                           wahrnimmt. In Bezug auf nahversorgungsrelevante Sortimente hat Emden
                                                                                 die raumordnerische Aufgabe der Versorgung der eigenen Bevölkerung.
Neben der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Emden
                                                                                 Demnach ist für die Erfüllung des Kongruenzgebotes im vorliegenden Fall
ist die am 24.01.2017 beschlossene Änderung des Landesraumordnungs-
                                                                                 maßgeblich, dass nicht mehr als 30 % des Umsatzes der nahversorgungs-
programms (LROP) Niedersachsen bei der Vereinbarkeit des Planvorha-
                                                                                 relevanten Sortimente der anzusiedelnden Märkte aus Kaufkraft von au-
bens mit den Vorgaben der Raumordnung zu prüfen. Gemäß LROP 2017
                                                                                 ßerhalb der Stadt Emden stammen darf.
soll in allen Gemeinden auf ein zeitgemäßes Angebot des allgemeinen,
täglichen Grundbedarfs hingewirkt werden. Dabei soll ebenso die Er-              Nicht mehr als 30 % des Umsatzes der aperiodischen Sortimente darf aus
reichbarkeit der Versorgungseinrichtungen für alle Bevölkerungsgruppen           Kaufkraft von außerhalb des Kongruenzraumes stammen.
sichergestellt sein.                                                             Die Prognosen zur Kaufkraftherkunft des Planvorhabens sind der nachfol-
Die Stadt Emden ist als ein Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion         genden Abb. 22 zu entnehmen. Als Worst-Case-Annahme wurde auch für
definiert. Somit sind die Einzelhandelsangebote an der mittelzentralen           die aperiodischen Sortimente das Emder Stadtgebiet als Bewertungsraum
Versorgungsfunktion und der Nachfrage im Verflechtungsbereich auszu-             angenommen. In der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die
richten. Für Mittelzentren gilt das Entwicklungsziel, zentralörtliche Einrich-   Stadt Emden wurde ein oberzentraler Kongruenzraum abgegrenzt; dieser
tungen und Angebote zur Deckung des gehobenen Bedarfs vorzuhalten.               ist jedoch ausschließlich für Einzelhandelsgroßprojekte mit aperiodischen
                                                                                 Hauptsortimenten heranzuziehen. Der für die vorliegende Untersuchung
                                                                                                                                                             Seite 27
Sie können auch lesen