Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächen-erweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Fokussiert auf die Zukunft von Stadt und Land. Seit 1988. Stadt+Regionalentwicklung Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächen- Handel Marketing erweiterung des Drogeriefachmarktes Müller Digitale Stadt Management am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Wirtschaftsförderung Immobilien Rhauderfehn CIMA Beratung + Management GmbH Berliner Allee 12 30175 Hannover T 0511-220079-50 cima.hannover@cima.de München Stuttgart Forchheim Frankfurt a.M. Köln Leipzig Projektleitung: Dipl.-Geogr. Martin Kremming Berlin Bearbeitung: M.Sc. Humangeographie Benjamin Kemper Hannover Lübeck Dipl.-Geogr. Arne Decker Ried (AT) Hannover, März 2020 www.cima.de
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Nutzungs- und Urheberrechte Die vorliegende Ausarbeitung ist durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) und andere Gesetze ge- schützt. Die Urheberrechte verbleiben bei der CIMA Beratung + Manage- ment GmbH (cima). Der Auftraggeber kann die Ausarbeitung innerhalb und außerhalb seiner Organisation verwenden und verbreiten, wobei stets auf die angemessene Nennung der CIMA Beratung + Management GmbH als Urheber zu achten ist. Jegliche - vor allem gewerbliche - Nutzung darüber hinaus ist nicht ge- stattet, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Veranstalter von Vorträgen und Seminaren erwerben keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der cima und ihrer Mitarbeiter. Inhalte von Präsentati- onen dürfen deshalb ohne schriftliche Genehmigung nicht in Dokumenta- tionen jeglicher Form wiedergegeben werden. Haftungsausschluss gutachterlicher Aussagen Für die Angaben in diesem Gutachten haftet die cima gegenüber dem Auf- traggeber im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Dritten gegenüber wird die Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Gutach- ten enthaltenen Informationen (u.a. Datenerhebung und Auswertung) aus- geschlossen. Sprachgebrauch Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezügen die männliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich jedoch immer auf Angehörige aller Geschlechter, sofern nicht ausdrücklich auf ein Geschlecht Bezug genom- men wird. 2
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Inhalt 1 Auftrag und Aufgabenstellung ............................................5 6 Abschließende Bewertung und Empfehlung ....................31 2 Ausführungen zum Planvorhaben .......................................6 7 Methodik ..............................................................................32 3 Untersuchungsgebiet und Wettbewerbsanalyse ...............9 3.1 Definition des Untersuchungsgebietes .............................. 9 3.2 Vorhabenrelevante Angebotssituation im Untersuchungsgebiet ........................................................ 11 3.2.1 Zentraler Versorgungsbereich Rhauderfehn ...............................12 3.2.2 Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum Ostrhauderfehn .......................................................................................13 3.2.3 Zentraler Versorgungsbereich Nebenzentrum Idafehn ..........14 3.2.4 Zentraler Versorgungsbereich Ramsloh, Saterland ..................15 3.2.5 Zentraler Versorgungsbereich Ortsmitte Ihrhove, Westoverledingen ..................................................................................16 3.2.6 Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Flachsmeer, Westoverledingen .........................................................17 3.2.7 Weitere Wettbewerber im Untersuchungsgebiet .....................18 4 Wirkungsprognose ............................................................. 19 4.1 Herkunft des Umverteilungsumsatzes des Planvorhabens.................................................................... 21 4.2 Ökonomische Wirkungsprognose .................................... 23 5 Vereinbarkeit des Planvorhabens mit dem Einzelhandels- konzept der Gemeinde Rhauderfehn und der Raumordnung ..................................................................... 27 5.1 Vereinbarkeit des Planvorhabens mit dem kommunalen Einzelhandelskonzept ........................................................ 27 5.2 Vereinbarkeit des Planvorhabens mit den Vorgaben der Raumordnung .................................................................... 28 3
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abbildungen Abb. 1: Lage des Vorhabenstandortes in Rhauderfehn (Makrostandort) ........7 Abb. 2: Luftbild des Vorhabenstandortes ......................................................................7 Abb. 3: Vorhabenstandort ....................................................................................................8 Abb. 4: Einwohner, Kaufkraft und Nachfragepotenziale in der Gemeinde Rhauderfehn und im Untersuchungsgebiet .................................................9 Abb. 5: Vorhabenstandort und Untersuchungsgebiet .......................................... 10 Abb. 6: Anbieter im ZVB Rhauderfehn......................................................................... 12 Abb. 7: Abgrenzung des ZVB Rhauderfehn ............................................................... 12 Abb. 8: Anbieter im ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn.................................... 13 Abb. 9: Abgrenzung des ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn .......................... 13 Abb. 10: Anbieter im ZVB Nebenzentrum Idafehn ................................................... 14 Abb. 11: Abgrenzung des ZVB Nebenzentrum Idafehn.......................................... 14 Abb. 12: Anbieter im ZVB Ramsloh, Saterland ............................................................ 15 Abb. 13: Abgrenzung des ZVB Ramsloh, Saterland .................................................. 15 Abb. 14: Anbieter im ZVB Ortsmitte Ihrhove ............................................................... 16 Abb. 15: Abgrenzung des ZVB Ortsmitte Ihrhove ..................................................... 16 Abb. 16: Anbieter im ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer........................ 17 Abb. 17: Abgrenzung des ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer, Westoverledingen ................................................................................................. 17 Abb. 18: Weitere Wettbewerber im Untersuchungsgebiet (Auswahl) .............. 18 Abb. 19: Sortiments- und Umsatzstruktur des Planvorhabens ............................ 20 Abb. 20: Umsatzherkunft des Planvorhabens ............................................................. 22 Abb. 21: Umverteilungseffekte: Spielwaren ................................................................. 25 Abb. 22: Kaufkraftherkunft der Einzelhandelsagglomeration .............................. 29 Abb. 23: cima-Warengruppen ........................................................................................... 32 4
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 1 Auftrag und Aufgabenstellung Auftrag Methodische Grundlagen Erstellung einer Verträglichkeitsuntersuchung zur Verkaufsflächenerweite- Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Planvorhabens geht die cima rung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke 5 in der von einem „Worst-Case-Ansatz“ aus. Das bedeutet, dass bei den Berech- Gemeinde Rhauderfehn. nungen die maximal zu erwartenden Umverteilungswirkungen dargestellt werden. Auftraggeber Die Ermittlung der Leistungsdaten des vorhabenrelevanten Einzelhandels basiert auf einer Bestandserhebung durch die cima im Januar 2020. Gemeinde Rhauderfehn 1. Südwieke 2a Die Untersuchung bezieht sich schwerpunktmäßig auf das Sortiment Spiel- 26817 Rhauderfehn waren. Die kaufkraftrelevanten Daten beziehen sich auf das Jahr 2019. Untersuchungszeitraum Februar 2020 Untersuchungsdesign ▪ Bewertung des Mikrostandortes des Planvorhabens ▪ Analyse der vorhabenrelevanten Angebotssituation in den tangierten Zentren und an weiteren relevanten Wettbewerbsstandorten ▪ Umsatzschätzung des Planvorhabens ▪ Ermittlung der Umsatzherkunft des Planvorhabens ▪ Dokumentation der Umsatzverlagerungen durch Ermittlung der ökono- mischen Auswirkungen auf den Einzelhandel ▪ Darstellung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die baurechtlich schützenswerten Einzelhandelsstrukturen (Zentren) 5
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 2 Ausführungen zum Planvorhaben In der Gemeinde Rhauderfehn wird zurzeit die Verkaufsflächenerweiterung Der Standort ist durch die Lage inmitten des Ortszentrums und an der Bun- des bestehenden Müller Drogeriefachmarktes am Standort Rhauder- desstraße 438 verkehrlich hervorragend mit dem Pkw zu erreichen. Weit- wieke 5 diskutiert. läufige Parkmöglichkeiten sind unmittelbar am Planvorhabenstandort vor- Die Verkaufsfläche soll von aktuell ca. 840 qm auf das vom Betreiber vor- handen. gesehene Maß von rund 1.040 qm vergrößert werden. Auf dem überwie- Eine ÖPNV-Anbindung ist durch den in rd. 300 m Entfernung liegenden genden Teil der hinzukommenden Flächen soll das Sortiment Spielwaren Busbahnhof gegeben. Dieser stellt den zentralen Haltepunkt für den loka- angeboten werden, insgesamt nach Realisierung des Vorhabens auf len und regionalen Busverkehr in Rhauderfehn dar. 180 qm. Die aktuellen Planungen sehen den die Erweiterung der Verkaufsfläche im Grundlegend ist der Standort hinsichtlich seiner Verfügbarkeit und Bestandsgebäude vor. Lagerfläche soll in Verkaufsfläche umgewandelt seiner bestehenden zentralen Versorgungsfunktion für eine Verkaufs- werden. Das äußere Erscheinungsbild des Bestandsgebäudes soll unverän- flächenerweiterung geeignet. dert bleiben. Der Standort befindet sich zentral gelegen in einer siedlungsstruktu- Der Planvorhabenstandort befindet sich innerhalb des zentralen Versor- rell und städtebaulich integrierten Lage in der Gemeinde Rhauder- gungsbereichs Rhauderfehn. Mit den weiteren Nahversorgungsmärkten fehn. Aldi und Combi bildet der Müller Drogeriefachmarkt einen Standortver- Aus Gutachtersicht kann die mögliche Entwicklung am Prüfstandort bund. Weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen befinden sich zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsstrukturen für die Be- unweit des Vorhabenstandortes. Das weitere Umfeld ist geprägt von über- wohner in Rhauderfehn beitragen. wiegend freistehenden Ein- bis Mehrfamilienhäusern. Gelegentlich sind ge- werbliche Nutzungen ansässig. Damit befindet sich der Vorhabenstandort in einer siedlungsstrukturell und städtebaulich integrierten Lage. 6
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 1: Lage des Vorhabenstandortes in Rhauderfehn (Makrostandort) Abb. 2: Luftbild des Vorhabenstandortes VLL-Busbahnhof Vorhabenstandort Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG 2020 Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG 2020 Bearbeitung: cima 2020 Bearbeitung: cima 2020 7
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 3: Vorhabenstandort Foto: cima 2019 8
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 3 Untersuchungsgebiet und Wettbewerbsanalyse 3.1 Definition des Untersuchungsgebietes Abb. 4: Einwohner, Kaufkraft und Nachfragepotenziale in der Gemeinde Rhauderfehn und im Untersuchungsgebiet Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgte zum einen auf Kaufkraft- Nachfragepoten- Gemeinde Einwohner kennziffer zial Spielwaren Grundlage einer Fahrzeitanalyse von circa 15 Minuten. Diese Zone berück- (D = 100) (in Mio. €) sichtigt u.a. die topographischen und verkehrlichen Gegebenheiten, die Gemeinde Rhauderfehn 18.032 84,9 0,8 Einfluss auf die Erreichbarkeit des Standortes haben. In dieser Fahrtzeitzone Gemeinde Ostrhauderfehn 11.289 85,2 0,5 wurden dann die potenziell tangierten Gemeinden in das erweiterte Unter- Gemeinde Saterland 13.645 82,8 0,6 suchungsgebiet aufgenommen. Zum anderen erfolgte die Abgrenzung auf Gemeinde Westoverledingen 21.019 86,0 1,0 Grundlage einer qualitativen Analyse der Angebots- bzw. Wettbewerbssi- Untersuchungsgebiet 63.985 2,9 tuation. Quelle: cima 2020 Als relevantes Untersuchungsgebiet für die vorliegende Verträglichkeits- Anmerkung: Das Nachfragepotenzial errechnet sich aus der Einwohnerzahl (insg. 63.985 untersuchung wird somit ein Gebiet definiert, welches neben den Gemein- Einwohner im Untersuchungsgebiet, Quelle: Landesamt für Statistik Nieder- sachsen 31.12.2018) und der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft (Quelle: MB den Rhauderfehn und Ostrhauderfehn angrenzende Ortsteile der Gemein- Research GmbH 2019). den Saterland und Westoverledingen umfasst. In den kommunalen Einzelhandelskonzepten der Gemeinden des Untersu- Die Gemeinden im Untersuchungsgebiet verfügen bei einer Einwohnerzahl chungsgebietes1 sind fünf zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen (vgl. von 63.985 Einwohnern und einer Kaufkraftkennziffer von 82,8 - 86 % über auch Abb. 5): ein vorhabenrelevantes Nachfragepotenzial im Sortiment Spielwaren von rd. 2,9 Mio. €. ▪ ZVB Rhauderfehn ▪ ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn ▪ ZVB Nebenzentrum Idafehn (Ostrhauderfehn) ▪ ZVB Ramsloh (Saterland) ▪ ZVB Ortsmitte Ihrhove (Westoverledingen) ▪ ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer (Westoverledingen) 1 In der Gemeinde Ostrhauderfehn ist das Einzelhandelskonzept noch in Aufstellung befind- lich. Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche Hauptzentrum Ostrhauder- fehn und Nebenzentrum Idafehn wurden der Entwurfsfassung entnommen. 9
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 5: Zentrale Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet Kartengrundlage: OpenStreetMap-Mitwirkende Bearbeitung: cima 2020 10
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 3.2 Vorhabenrelevante Angebotssituation im Untersuchungsgebiet ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn ▪ COMBI, Im Gewerbegebiet Für die Beurteilung der Auswirkungen zur Verkaufsflächenerweiterung ei- ▪ EDEKA, Hauptstraße nes MÜLLER-Drogeriefachmarktes in der Gemeinde Rhauderfehn ist eine ▪ ROSSMANN, Hauptstraße detaillierte Analyse der Wettbewerbssituation erforderlich. Die Attraktivi- ▪ WREESMANN SONDERPOSTEN, Untenende tät der konkurrierenden Wettbewerber innerhalb des Untersuchungsge- bietes wurde durch „Vor-Ort“-Recherchen des cima-Teams erfasst. Insbe- ZVB Nebenzentrum Idafehn sondere die Lage, die Betriebsform und die Größe der Wettbewerber sind ▪ KIK, Hauptstraße dabei von Bedeutung. ▪ TEDI, Hauptstraße Die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche wurden den gülti- gen kommunalen Einzelhandelskonzepten der Gemeinden des Untersu- chungsgebietes2 entnommen. Im gesamten Untersuchungsgebiet sind ZVB Hauptzentrum Ortsmitte Ihrhove zudem weitere Einzelhandelsbetriebe in Solitär- bzw. Streulagen angesie- ▪ COMBI, Ihrener Straße delt, welche nicht die Kriterien eines zentralen Versorgungsbereichs erfül- len. ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer Im Hinblick auf das untersuchungsrelevante Sortiment Spielwaren sind ▪ ROSSMANN, Königstraße Versorgungslücken im Untersuchungsgebiet erkennbar. Das Angebot be- ▪ TEDI, Königstraße schränkt sich fast ausschließlich auf vergleichsweise geringe Verkaufsflä- chen im Randsortiment. Im gesamten Untersuchungsgebiet ist derzeit kein originäres Spielwarengeschäft ansässig. Einige der Spielwarenanbie- ZVB Ramsloh ter sind in zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt. ▪ TEDI, Florianstraße Gemeinde Rhauderfehn: Nachfolgend werden die zentralen Versorgungsbereiche sowie sonstige bedeutende Wettbewerbslagen hinsichtlich ihrer vorhabenrelevanten An- ZVB Rhauderfehn gebotsausstattung und Leistungsfähigkeit beschrieben. Die jeweilige Be- ▪ ACTION, Rosmarinheide wertung basiert auf der gutachterlichen Einschätzung jedes Einzelstand- ▪ COMBI, Rhauderwieke orts im Rahmen einer Begutachtung vor Ort durch die cima. ▪ EDEKA, Hagiusring ▪ KIK, Rosmarinheide 2 Im Falle von Ostrhauderfehn: Entwurfsfassung, s.o. 11
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 7: Abgrenzung des ZVB Rhauderfehn 3.2.1 Zentraler Versorgungsbereich Rhauderfehn In der Gemeinde Rhauderfehn befindet sich der zentrale Versorgungsbe- reich Rhauderfehn. Der zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen die folgenden Lagebereiche: Rhauderwieke (südl. Vereinswieke), Rajen (bis zum Fehn- museum), 1. Südwieke (nördl. Teil), Untenende (westl. Teil) sowie Hagius- ring und Rosmarinheide. Der Besatz zeichnet sich durch eine Funktionsmischung unter anderem von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie/ Hotellerie aus. Vorhabenrelevante Anbieter, die das Sortiment Spielwaren - jeweils als Randsortiment - führen, sind die Lebensmittelmärkte COMBI und EDEKA sowie die Anbieter ACTION und KIK. Der Planvorhabenstandort befindet sich ebenfalls innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Eine ÖPNV-Anbindung ist durch den VLL-Bus- bahnhof gegeben. Abb. 6: Anbieter im ZVB Rhauderfehn Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Rhauderfehn, cima 2019 Fotos: cima 2019 12
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 9: Abgrenzung des ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn 3.2.2 Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum Ostrhauderfehn Das Untersuchungsgebiet umfasst weiterhin den zentralen Versorgungs- bereich Hauptzentrum Ostrhauderfehn. Dieser zentrale Versorgungsbe- Ergänzende reich umfasst Teile der Hauptstraße sowie eine Einzelhandelsagglomera- Zentrenfunktionen tion am Standort Untenende. Das vorhabenrelevante Einzelhandelsangebot des zentralen Versorgungs- bereiches konzentriert sich auf die wettbewerbsrelevanten Anbieter ROSSMANN, COMBI, WREESMANN SONDERPOSTEN und EDEKA. die das Sortiment Spielwaren allesamt als Randsortiment führen. Die Entfernung zwischen dem Vorhabenstandort und dem zentralen Ver- sorgungsbereich Hauptzentrum Ostrhauderfehn beträgt rd. 5 Minuten Fahrzeit bzw. 2,7 km Fahrstrecke für den Pkw-Kunden. Abb. 8: Anbieter im ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Ostrhauderfehn (Entwurf), cima 2020 Fotos: cima 2019 13
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 11: Abgrenzung des ZVB Nebenzentrum Idafehn 3.2.3 Zentraler Versorgungsbereich Nebenzentrum Idafehn Das Untersuchungsgebiet umfasst weiterhin den zentralen Versorgungs- bereich Idafehn in der Gemeinde Ostrhauderfehn. Dieser zentrale Versor- gungsbereich in der Funktion eines Nebenzentrums umfasst die Einzel- handels- und Dienstleistungsanbieter entlang der Straße Idafehn-Mitte bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße im Norden. Das Nebenzentrum Idafehn stellt nach dem Hauptzentrum Ostrhauder- fehn den zweiten zentralen Versorgungsbereich dar und umfasst einen umfassenden Besatz an Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungen. Die Entfernung zwischen dem Vorhabenstandort am Standort Rhauder- wieke 5 und dem zentralen Versorgungsbereich Nebenzentrum Idafehn beträgt rd. 7 Minuten Fahrzeit bzw. 4,5 km Fahrstrecke für den Pkw-Kun- den. Das vorhabenrelevante Einzelhandelsangebot des zentralen Versorgungs- bereiches konzentriert sich auf die Anbieter KIK und TEDI, die Spielwaren als Randsortiment führen. Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Ostrhauderfehn (Entwurf), cima 2020 Abb. 10: Anbieter im ZVB Nebenzentrum Idafehn Foto: cima 2019 14
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 13: Abgrenzung des ZVB Ramsloh, Saterland 3.2.4 Zentraler Versorgungsbereich Ramsloh, Sater- land Das Untersuchungsgebiet umfasst weiterhin den zentralen Versorgungs- bereich Ramsloh in der Gemeinde Saterland. Dieser zentrale Versorgungs- bereich umfasst die Einzelhandels- und Dienstleistungsanbieter entlang der Hauptstraße. Das vorhabenrelevante Einzelhandelsangebot des zentralen Versorgungs- bereiches beschränkt sich auf den Anbieter TEDI, der das vorhabenrele- vante Sortiment Spielwaren als Randsortiment führt. Die Entfernung zwischen dem Vorhabenstandort am Standort Rhauder- wieke 5 und dem zentralen Versorgungsbereich Ramsloh beträgt rd. 13 Minuten Fahrzeit bzw. 10,7 km Fahrstrecke für den Pkw-Kunden. Abb. 12: Anbieter im ZVB Ramsloh, Saterland Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Saterland, GMA 2018 Foto: cima 2020 15
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 15: Abgrenzung des ZVB Ortsmitte Ihrhove 3.2.5 Zentraler Versorgungsbereich Ortsmitte Ihrhove, Westoverledingen Der nördlich vom Vorhabenstandort gelegene zentrale Versorgungsbe- reich Hauptzentrum Ortsmitte Ihrhove befindet sich im Westoverledinger Ortsteil Ihrhove in ca. 10,5 km Fahrdistanz zum Vorhabenstandort bzw. 13 Minuten für den Pkw-Kunden. Das untersuchungsrelevante Sortiment Spielwaren wird im zentralen Ver- sorgungsbereich Ortsmitte Ihrhove lediglich durch den Lebensmittelvoll- sortimenter COMBI auf geringfügigen Flächen angeboten. Abb. 14: Anbieter im ZVB Ortsmitte Ihrhove Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Westoverledingen, GMA 2016 Foto: cima 2018 16
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 17: Abgrenzung des ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer, Westo- 3.2.6 Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungs- verledingen zentrum Flachsmeer, Westoverledingen Der westlich vom Vorhabenstandort gelegene zentrale Versorgungsbe- reich Nahversorgungszentrum Flachsmeer befindet sich im gleichnamigen Westoverledinger Ortsteil ca. 8,5 km Fahrdistanz zum Vorhabenstandort bzw. 13 Minuten für den Pkw-Kunden. Das vorhabenrelevante Angebot besteht aus Randsortimentsflächen im Drogeriefachmarkt ROSSMANN sowie den Non-Food-Discounter TEDI. Abb. 16: Anbieter im ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer Quelle: Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Westoverledingen, GMA 2016 Fotos: cima 2020 17
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 18: Weitere Wettbewerber im Untersuchungsgebiet (Auswahl) 3.2.7 Weitere Wettbewerber im Untersuchungsgebiet Außerhalb der beschriebenen zentralen Versorgungsbereiche sind inner- halb des Untersuchungsgebietes weitere Betriebe mit vorhabenrelevan- tem Sortiment (Spielwaren im Haupt- bzw. Randsortiment) zu nennen. Gemeinde Rhauderfehn: ▪ De Wall, Schwarzmoorstraße (1) ▪ RC Modellbau, Hauptstraße ▪ Rajener Center Kiosk, Rajen Gemeinde Ostrhauderfehn: ▪ Handelskontor Ostrhauderfehn De Wall, Schwarzmoorstraße, Gemeinde Rhauderfehn Foto: cima 2020 18
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 4 Wirkungsprognose In der Gemeinde Rhauderfehn wird zurzeit die Verkaufsflächenerweiterung Aus gutachterlicher Sicht können diese Effekte ausgeschlossen werden. des bestehenden Müller Drogeriefachmarktes am Standort Rhauder- Untersuchungsrelevant ist somit lediglich das Sortiment Spielwaren. wieke 5 diskutiert. Die Verkaufsfläche soll von aktuell ca. 840 qm auf das vom Betreiber vor- Der umverteilungsrelevante Umsatz beträgt demnach ca. 0,45 Mio. €. gesehene Maß von rund 1.040 qm vergrößert werden. Auf dem überwie- genden Teil der hinzukommenden Flächen soll das Sortiment Spielwaren angeboten werden, insgesamt nach Realisierung des Vorhabens auf 180 qm. Die Angaben zur Größe der Verkaufsflächen basieren auf den Angaben des Auftraggebers. Die Größen der Teilflächen für die einzelnen Sortimente er- geben sich aus den Erfahrungen der cima und aus der Betrachtung der Sortimentsaufteilung in vergleichbaren MÜLLER-Drogeriefachmärkten. Zur Berechnung der vorhabenrelevanten Umsatzerwartung sind Flächen- produktivitäten zu Grunde gelegt worden, die sich an der durchschnittli- chen Leistungsfähigkeit von entsprechenden Betriebstypen und Verkaufs- flächendimensionierungen orientieren und an die standortspezifische Wettbewerbssituation in Rhauderfehn angepasst wurden. Die übrigen Sortimente, die von der geplanten Verkaufsflächenerweiterung des MÜLLER-Drogeriefachmarktes berührt sind, setzen sich im Wesentli- chen aus den folgenden Sortimentsgruppen zusammen: ▪ Drogerie- und Parfümeriewaren ▪ Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat Die Umsatzumverteilungen der genannten Sortimente verteilen sich auf mehrere Branchen, sind in der Einzelbetrachtung sehr gering und beziehen sich zudem auf zahlreiche verschiedene Betriebe, die diese Sortimente, z.T. ebenfalls nur als Randsortimente, führen. Wettbewerbswirkungen, aus de- nen negative städtebauliche Effekte resultieren, können daher mit den Mit- teln der prognostischen Marktforschung nicht mehr nachgewiesen werden. 19
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 19: Sortiments- und Umsatzstruktur des Planvorhabens Zusätzliche Verkaufs- CIMA Warengruppe Bestand Müller Planung Müller fläche und Umsatz Müller Umsatz Umsatz Umsatz Bezeichnung VK in m² VK in m² VK in m² in Mio. € in Mio. € in Mio. € Periodischer Bedarf gesamt 525 2,80 550 2,95 25 0,15 Nahrungs- und Genussmittel 120 0,61 120 0,62 0 0,01 Drogerie- und Parfümeriewaren 405 2,19 430 2,32 25 0,14 Aperiodischer Bedarf gesamt 315 1,10 490 1,59 175 0,48 Schreibwaren 80 0,30 80 0,30 0 0,00 Spielwaren 20 0,06 180 0,50 160 0,45 Zoobedarf 25 0,03 30 0,04 5 0,01 Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 40 0,03 50 0,05 10 0,01 Unterhaltungselektronik 150 0,68 150 0,69 0 0,01 Gesamt 840 3,90 1.040 4,53 200 0,63 Quelle: cima 2020 Anmerkung: Geschätzter Bruttoumsatz/ Jahr nach Erfahrungen der cima unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, Rundungsdifferenzen möglich 20
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 4.1 Herkunft des Umverteilungsumsatzes ▪ Attraktivität des Einzelhandelsbesatzes im Bereich des Vorhabenstand- orts sowie Attraktivität der konkurrierenden Einkaufsorte nach Bran- des Planvorhabens chen- sowie Sortimentsschwerpunkten. Das Gravitationsmodell nach HUFF findet nicht nur bei der cima Anwen- Basis der folgenden Prognose ist eine detaillierte Analyse der Wettbe- dung, sondern wird auch von weiteren Einzelhandelsgutachtern verwendet. werbssituation im Einzugsgebiet des Planvorhabens. Die Attraktivität der In mehreren Gerichtsverfahren wurde diese gutachterliche Methodik be- Einkaufsstandorte wurde durch „Vor-Ort“-Recherchen des cima-Teams ab- reits anerkannt (vgl. z.B. OVG Lüneburg 1 LC 107/05, Urteil vom 01.09.2005, geschätzt. In diesem Zusammenhang wurden auch detaillierte Einschät- OVG Münster 10 A 1676/08, Urteil vom 30.09.2009 oder VG Hannover zungen zur verkehrlichen Erreichbarkeit des Vorhabenstandortes und der 4 B 961/10, Beschluss vom 23.06.2010). Wettbewerbsstandorte gewonnen. Bei der Bewertung des Vorhabens und der Berechnung der Umsatzver- Wichtige Informationen über die Bindungsquoten bezieht die cima aus drängungswirkung wird von einem „Worst-Case-Ansatz“ ausgegangen. Echtzahlen der Anbieter, die i.d.R. aus ähnlich gelagerten Analysen, aus der Die ermittelten Umsatzumverteilungsquoten entsprechen demnach der direkten Betriebsberatung der relevanten Märkte und aus den offiziellen maximal zu erwartenden Umsatzumverteilungswirkung auf den vor- Veröffentlichungen bezogen werden. Diese Erkenntnisse werden dann an handenen Einzelhandel. Es wird angenommen, dass sich das Planvorha- die regionale Situation angepasst. Insbesondere die Lage, Entfernung und ben erfolgreich am Markt positionieren kann. Größe der Wettbewerber ist dabei von großer Relevanz. Außerdem wurde die individuelle Wettbewerbssituation in den einzelnen Branchen berück- Dementsprechend geht die cima von nachfolgender Umsatzherkunft aus. sichtigt und die Chance neuer Anbieter, Umsätze zu generieren, in die Be- wertungen einbezogen. Die Herkunft des Vorhabenumsatzes kann auf Basis dieser Recherchen mit- tels des ökonometrischen HUFF-Simulationsmodells3 berechnet werden. Dieses quantifiziert die durch das Planvorhaben entstehenden Kaufkraft- und Umsatzströme im Untersuchungsraum für den betroffenen Einzelhan- del. Das Verfahren basiert auf den Untersuchungen von Huff (Dr. David L. Huff: „Defining and Estimating a Trading Area“). Einflussgrößen sind u. a.: ▪ Geographische, örtliche und verkehrsbedingte Faktoren, ▪ Zeitdistanzen (Messungen der Wegezeiten) zwischen den Wohnorten der Konsumenten und den zentralen Einkaufsorten im jeweiligen Markt- gebiet, 3 Die CIMA Beratung + Management GmbH interpretiert das HUFF-Modell als ein Vielmehr sind die Ergebnisse immer wieder in ihrer Plausibilität zu hinterfragen, Denkmodell, das keine schlussfertigen Ergebnisse aus einer Formel ableitet. ob tatsächlich ein realistisches Konsumverhalten abgebildet wird. 21
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 20: Umsatzherkunft des Planvorhabens Zu nennen sind hier insbesondere die Einzelhandelsstandorte Papenburg, Leer und Oldenburg. Umsatzherkunft durch Umverteilung in ... in Mio. € in % Aufgrund der vergleichsweise geringen Umsatzerwartung des Planvorha- bens in diesem Segment werden Umsatzumverteilungswirkungen an die- Untersuchungsgebiet gesamt 0,3 70 sen Standorten allerdings nicht zu städtebaulich schädigenden Wirkungen ZVB Rhauderfehn 0,1 22 führen. Die cima geht davon aus, dass die übrigen Umsatzumverteilungswirkungen Sonstiges Gemeindegebiet Rhauderfehn 0,1 15 innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes erfolgen. Neben den ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn 0,1 25 Spielwarenanbietern im ZVB Rhauderfehn sind auch die Anbieter im sons- tigen Gemeindegebiet sowie die Anbieter im ZVB Hauptzentrum Ostrhau- ZVB Nebenzentrum Idafehn 0,0 2 derfehn von Umsatzumverteilungswirkungen betroffen. Sonstiges Gemeindegebiet Ostrhauderfehn 0,0 1 Allerdings stellt das vorhabenrelevante Sortiment Spielwaren lediglich ein ZVB Ramsloh, Saterland 0,0 0 Randsortiment dieser Anbieter dar und ist daher nicht als betriebsprägend einzustufen. ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer, Westoverledingen 0,0 5 Die Anbieter in den übrigen zentralen Versorgungsbereichen und den üb- Sonstiges Gemeindegebiet Westoverledingen 0,0 0 rigen Standortlagen sind aufgrund der vorliegenden Angebotsstruktur weitaus weniger von Umsatzumverteilungswirkungen des Planvorhabens sonstige Orte, diffuse Umsatzverlagerungen 0,1 30 betroffen. Gesamtsumme 0,4 100 Quelle: cima 2020 Die cima kommt zu dem Ergebnis, dass rd. 70 % der durch das Planvorha- ben generierten Umsätze innerhalb des Untersuchungsgebietes umverteilt werden und somit als Verdrängung für den dort bestehenden Einzelhandel zu werten sind. Aufgrund der vergleichsweise schwachen Angebotssituation in diesem Segment ist davon auszugehen, dass noch weitere Wegzeiten als die dem Untersuchungsgebiet zugrunde gelegten 15 Minuten Pkw-Fahrzeit für den Kauf von Spielwaren auf sich genommen werden. Daher finden die Umsatzumverteilungen zu einem größeren Anteil auch an übrigen Standorten außerhalb des Untersuchungsgebietes statt. 22
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 4.2 Ökonomische Wirkungsprognose absolute Umsätze sowie die Relation von bestehender Verkaufsfläche und jener des Planvorhabens mit ein. Als Folge der Realisierung des Planvorhabens sind Umsatzumverteilungen Lt. Urteil des OVG Münster vom 7.12.2000 werden Umsatzverlagerungen innerhalb der bestehenden Einzelhandelsstrukturen zu erwarten. Diese zwischen 7 und 11 % bereits als abwägungsrelevant eingeordnet. Das heißt, werden in der ökonomischen Wirkungsprognose quantifiziert und hin- sollten Umsatzverlagerungen dieser Größenordnung für ein Projektvorha- sichtlich der möglichen Auswirkungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO bewer- ben nicht dokumentiert werden, wird von einem Abwägungsfehler in der tet. baurechtlichen Beurteilung ausgegangen. Bei der Beurteilung der Umsatz- verlagerungen ist zwischen dem „Abstimmungsschwellenwert“ einerseits Dabei wird der Umsatz des Planvorhabens den heutigen Umsätzen des Ein- und dem „Hindernisschwellenwert“ andererseits zu unterscheiden. Das zelhandels innerhalb des direkten Einzugsgebiets gegenübergestellt. Die Bundesverwaltungsgericht hat die Frage eines numerisch-präzisen Schwel- daraus resultierenden Umsatzumverteilungsquoten werden absolut (in len- oder Rahmenwertes bislang offengelassen.6 Mio. €) und relativ (in %) dargestellt. Es erfolgt eine differenzierte Auswei- sung für alle tangierten zentralen Versorgungsbereiche. Das OVG Koblenz und das OVG Lüneburg haben unmittelbare Auswirkun- gen gewichtiger Art angenommen (=„Abstimmschwellenwert“), wenn ein Planvorhaben der Standortgemeinde zu Lasten der Nachbargemeinde eine Vorbemerkungen zur Umsatzumverteilungsquote Umsatzumverteilung von wenigstens 10 % erwarten lassen. 7 Nach den Er- Die Umsatzumverteilungsquote ist ein maßgebliches Beurteilungskriterium gebnissen einer Langzeitstudie sind wirtschaftliche Auswirkungen auf Ein- für die Verträglichkeit von Einzelhandelsvorhaben. Allerdings bedeutet zelhandelsgeschäfte im Einzugsbereich eines Einzelhandelsprojekts in der nicht jeder Kaufkraftabfluss eine nicht nur unwesentliche Auswirkung, denn Regel erst ab einem Umsatzverlust zwischen 10 % und 20 % relevant. 8 allein die Veränderung der bestehenden Wettbewerbslage ist baurechtlich Der Literatur und der Rechtsprechung lässt sich die Tendenz entnehmen, irrelevant.4 Erforderlich ist vielmehr eine Wirkungsintensität, die so ge- dass selbst diese Prozentsätze lediglich Bedeutung für die Frage der Ab- nannte „städtebauliche Effekte“ nach sich zieht (Schließen von Einzelhan- wägungsrelevanz eines Einzelhandelsgroßprojekts haben, nicht jedoch delsbetrieben mit städtebaulichen Folgen, wie Verödung einer Innenstadt, schon zwangsläufig die Obergrenze für noch zumutbare Auswirkungen Unterversorgung der Bevölkerung etc.).5 Bei der Bewertung eines Planvor- markieren.9 habens bezieht die cima neben der Umsatzumverteilungsquote daher auch Unzumutbar im Sinne eines „Hindernisschwellenwerts“ ist ein Kaufkraftab- fluss nach der obergerichtlichen Rechtsprechung zumeist erst dann, wenn 4 Berkemann/Halama, Erstkommentierung zum BauGB, Bonn 2005, Rn. 24 zu § 34 BauGB Lüneburg, E. v. 21.2.2002, 1 MN 4128/01, BauR 2003, 670= NVwZ-RR 03,76; B. v. 5 OVG Greifswald, U. v. 15.4.1999, 3 K 36/97, NVwZ 2000, 826; OVG Münster, U. v. 6.6. 2005, 30.10.2000, 1 M 3407/00, NStN 2001, 159 = NdsRPfl. 2001, 277 10 D 145 und 148/04.NE, BauR 2005, 1577 ff. (CentrO) 8 Moench/Sandner, Die Planung für Factory-Outlet-Center, NVwZ 1999, 337. 6 BVerwG vom 01.08.2002, 4 C 5.01, BverwGE 117, 25 = DVBl 2003, 62 = NVwZ 2003, 86 = 9 OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 307, 312 = BRS 59 Nr. 70; UPR 2003, 35 u. a. Fundstellen (Gewerbepark Mühlheim-Kärlich); U. v. 17.9.2003, 4 C 14.01 OVG Frankfurt/Oder, Beschluss 3 B 116/98, NVwZ 1999, 434 = BauR 1999, 613 = BRS 60 7 OVG Koblenz, Urteil vom 25.04.2001, 8 A 11441/00, BauR 2002, 577 = NVwZ-RR 2001, 638; Nr. 201; OVG Koblenz vom 08.01.1999, 8 B 12650/98, UPR 1999, 154 = NVwZ 1999, 435 OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 = BRS 59, Nr. 70; OVG = BauR 1999, 367; OVG Lüneburg, B. v. 21.2.2002, 1 MN 4128/01BauR 2003, 670 = NVwZ- RR 2003, 76. 23
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn die Umsatzumverteilung deutlich mehr als 10 % beträgt. Genannt wird – allerdings abhängig unter anderem vom maßgeblichen Sortiment – ein Mindestwert von etwa 20 bis 25 %.10 Das VG Göttingen hat in seinem Be- schluss vom 10.03.2004, 2 B 51/04 einen zwischengemeindlichen Umsatz- abfluss von bis zu 20 % für vertretbar gehalten. Einschränkend muss angefügt werden, dass die Beurteilung in Abhängig- keit vom Standort erfolgt. Außerdem geht die cima bei der Bewertung von Vorhaben davon aus, dass die reine Berechnung der Umsatzumverteilungs- quote nicht allein ausschlaggebend für oder gegen die Realisierung eines Planvorhabens sein sollte. Es bleibt zu bedenken, dass ein Umsatzrückgang an einem Standort nur ein Indiz im Sinne eines „Anfangsverdachts“ ist. Ge- sunde Einzelhandelsstrukturen sind z.B. bezüglich der Verträglichkeit an- ders zu bewerten als Zentren, die bereits durch „Trading-Down-Effekte“ gekennzeichnet sind. Maßgeblich sind letzten Endes erhebliche städtebau- liche Funktionsverluste, die u. U. bereits bei Umsatzumverteilungen ab ca. 7 bis 11 % eintreten können. Diese Funktionsverluste können sich in städ- tischen Verödungen und zu erwartenden „Trading-Down-Effekten“ ausdrü- cken. Als Richtwert für die Verträglichkeit eines Vorhabens verwendet die cima im Allgemeinen die oben genannte 10 %-Grenze als wesentlichen Bewertungsmaßstab. Je nach der Situation vor Ort sind dabei jedoch branchenspezifische Abweichungen (nach oben und unten) grund- sätzlich möglich, um den speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ge- recht zu werden. Umsatzumverteilungsquoten im Bereich von 10 % und mehr werden nachfolgend für jedes tangierte Sortiment vertie- fend diskutiert und gutachterlich bewertet. 10 OVG Koblenz, Urteil vom 25.04.2001, 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638 = BauR 2002, 577; VGH München, Urteil vom 07.06.2000, 26 N 99.2961, NVwZ-RR 2001, 88 = BRS 63 Nr. 62. 24
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 21: Umverteilungseffekte: Spielwaren Verkaufsflächenerweiterung MÜLLER in Rhauderfehn, Rhauderwieke Umsatz Umsatz- Umsatz- cima Warengruppe Spielwaren aktuell in umverteilung umverteilung Mio. € in Mio. € in % Untersuchungsgebiet gesamt 1,4 0,31 22,7 davon ZVB Rhauderfehn 0,3 0,10 35,7 Sonstiges Gemeindegebiet Rhauderfehn 0,3 0,07 25,3 ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn 0,6 0,11 18,2 ZVB Nebenzentrum Idafehn 0,1 *** *** Sonstiges Gemeindegebiet Ostrhauderfehn 0,0 *** *** ZVB Ramsloh, Saterland 0,0 *** *** Sonstiges Gemeindegebiet Saterland - - *** ZVB Ortsmitte Ihrhove, Westoverledingen 0,0 *** *** ZVB Nahversorgungszentrum Flachsmeer, Westoverledingen 0,1 *** *** Sonstiges Gemeindegebiet Westoverledingen - - *** Umsatzumverteilungen von außerhalb des Untersuchunsgebietes 0,13 Quelle: cima 2020 Die Branche Spielwaren stellt ein Randsortiment des MÜLLER-Drogerie- Durch die Verkaufsflächenerweiterung des MÜLLER-Drogeriefachmarktes fachmarktes dar. Insgesamt soll die Verkaufsfläche in dieser Branche von wird im ZVB Rhauderfehn im Sortiment Spielwaren eine Umsatzumver- rd. 20 qm auf 180 qm erhöht werden. Damit gehen 160 qm zusätzliche teilungsquote in Höhe von 35,7 % erreicht. Das Umsatzumverteilungsvo- Verkaufsfläche in der Branche Spielwaren in die ökonomische Wirkungs- lumen liegt hier bei 0,10 Mio. €. Von diesen Umverteilungen betroffen sind analyse ein. Im Sinne des Worst-Case-Ansatzes geht die cima dabei von insbesondere die ansässigen Lebensmittelmärkte COMBI und EDEKA so- einer Umsatzmehrerwartung von rd. 0,45 Mio. € aus. wie der Non-Food-Discounter ACTION und der Bekleidungsdiscount- markt KIK. 25
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Keiner dieser Märkte führt das Sortiment Spielwaren als Hauptsortiment. Quantifizierbarkeitsgrenze von 0,05 Mio. €. Negative städtebauliche Aus- Insgesamt wird das Sortiment auf nur vergleichsweise geringen Verkaufs- wirkungen können daher ausgeschlossen werden. flächen angeboten. Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde Rhauder- Entsprechend ist eindeutig nicht davon auszugehen, dass die dargestell- fehn wird im sonstigen Stadtgebiet für die dort ansässigen Märkte ein ten Umsatzumverteilungswirkungen zu einer Einschränkung der Funkti- absoluter Verdrängungsumsatz von rd. 0,11 Mio. € errechnet, dies ent- onsfähigkeit des Zentrums führen werden. Die ansässigen Märkte werden spricht einem prozentualen Anteil von rd. 25,3 %. Von dem zunehmenden weiterhin ihre Hauptumsätze in ihren jeweiligen Hauptsortimenten erzie- Wettbewerb ist vorrangig der Anbieter DE WALL (Schwarzmoorstraße) be- len. Durch die zu erwartenden Umsatzverluste im Sortiment Spielwaren troffen. Der Fachmarktstandort des Anbieters DE WALL befindet sich in wird aus Gutachtersicht keiner dieser Märkte in seiner Existenz gefährdet. Pkw-orientierter Einzelhandelsagglomeration in nicht-integrierter Lage. In Die Umsatzumverteilungswerte belaufen sich allesamt auf einem ver- deutlich geringerem Umfang sind die Anbieter RAJENER CENTER KIOSK gleichsweise geringen absoluten Niveau. Die dargestellten vergleichs- und RC MODELLBAU von Umsatzumverteilungen betroffen. Angebots- weise hohen relativen Werte resultieren insbesondere aus dem nur gerin- überschneidungen zwischen diesen Anbietern und der Erweiterungsfläche gen Angebot im Untersuchungsgebiet. des MÜLLER-Drogeriefachmarktes sind als sehr gering einzustufen. Im Falle des ZVB Rhauderfehn ist zudem zu beachten, dass sich der Vor- Insgesamt ist die Entwicklung der geplanten Verkaufsflächen in der habenstandort innerhalb des Zentrums befindet. Daher würde die Funkti- Branche Spielwaren als verträglich anzusehen. In den zentralen Ver- onsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches durch die Verkaufsflä- sorgungsbereichen ZVB Rhauderfehn und ZVB Hauptzentrum Ostr- chenerweiterung des MÜLLER-Drogeriefachmarktes gesichert. Es unter- hauderfehn liegen die Umsatzumverteilungen zwar prozentual deut- bleibt ein Umschlagen von absatzwirtschaftlichen auf städtebauliche Aus- lich über der abwägungsrelevanten 10 %-Schwelle. Aufgrund des ins- wirkungen. gesamt geringen Angebotes im Untersuchungsgebiet und den ver- Durch das Planvorhaben wird im ZVB Hauptzentrum Ostrhauderfehn im gleichsweise geringen absoluten Umsatzumverteilungen sowie der vorhabenrelevanten Sortiment Spielwaren ein Verdrängungsumsatz in vorliegenden Angebotsstruktur, bei dem das Sortiment Spielwaren Höhe von rd. 18,2 % erreicht. Dieser liegt somit über der abwägungsrele- fast ausschließlich als Randsortiment angeboten wird, sind negative vanten 10 %-Schwelle Das Umsatzverdrängungsvolumen liegt hier bei rd. städtebauliche Effekte oder betriebsbedingte Aufgaben durch die er- 0,11 Mio. €. Zu nennen sind hier vorrangig die wettbewerbsrelevanten An- mittelten Umverteilungen in den genannten ZVB allerdings nicht zu bieter WREESMANN SONDERPOSTEN, ROSSMANN sowie COMBI. Auch erwarten. diese Betriebe vertreiben Spielwaren jeweils als Randsortiment. Wenn- Auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche wird es lediglich gleich die Konkurrenzsituation in diesem Sortiment deutlich steigen wird, zu Umsatzeinbußen kommen, die durch Angebotsumstrukturierun- sind negative städtebauliche Effekte oder betriebsbedingte Aufgaben gen o. ä. Maßnahmen aufgefangen werden können. Von dem Plan- durch die ermittelten Umverteilungen in diesem ZVB daher ebenfalls nicht vorhaben ausgelöste Schließungen oder übermäßige Umsatzumver- zu erwarten. teilungswirkungen, durch die die Angebotsstruktur nachhaltig ge- Die Auswirkungen auf die übrigen zentralen Versorgungsbereiche oder schädigt werden kann, sind eindeutig nicht zu erwarten. sonstigen Lagen im Untersuchungsgebiet liegen jeweils unter der 26
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 5 Vereinbarkeit des Planvorhabens mit dem Einzelhandels- konzept der Gemeinde Rhauderfehn und der Raumordnung 5.1 Vereinbarkeit des Planvorhabens mit dem kommunalen Einzelhandelskon- zept Bei dem Planvorhaben handelt es sich um die Verkaufsflächenerweiterung ▪ Groß- und kleinflächige, prioritäre Ansiedlung sowie Erweiterung zen- eines bereits bestehenden Drogeriefachmarktes am Standort Rhauder- trenrelevanter Sortimente wieke in der Gemeinde Rhauderfehn mit nahversorgungsrelevanten- und ▪ Groß- und kleinflächige Ansiedlung sowie Erweiterung nahversor- damit gleichzeitig zentrenrelevanten Hauptsortiment. Der Planvorhaben- gungsrelevanter Sortimente standort befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Hauptzentrum Rhauderfehn. ▪ Groß- und kleinflächige Ansiedlung sowie Erweiterung nicht-zentren- relevanter Sortimente Im Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Rhauderfehn wird die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiche hervorgehoben: Bei potenziellen neuen Vorhaben ist grundsätzlich darauf zu achten, dass diese eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Angebote sind. Auch „6.2.1 Ansiedlungsstrategien für das Hauptzentrum zentraler Versor- eine ansprechende und zeitgemäße, gestalterische Umsetzung neuer Ent- gungsbereich Rhauderfehn wicklungen sollte berücksichtigt werden“ (ebd., cima 2019, S. 54). Der zentrale Versorgungsbereich Rhauderfehn soll langfristig entwickelt Das Vorhaben steht im Einklang mit dem kommunalen Einzelhandels- und attraktiv aufgestellt werden. Ziel ist die Stärkung der Zentrums- und konzept für die Gemeinde Rhauderfehn. Versorgungsfunktion. Um dies erreichen zu können, sind innerörtliche Der zentrale Versorgungsbereich Rhauderfehn wird in seiner Funkti- Entwicklungen zukünftig prioritär auf diesen Bereich zu konzentrieren. onsfähigkeit durch die Angebotserweiterung des Drogeriefachmark- Zur Etablierung und Positionierung der Ortsmitte sollen Neuansiedlun- tes in seiner Funktionsfähigkeit gestärkt. gen von Betrieben v. a. mit zentrenrelevanten Sortimenten zukünftig hier stattfinden. Insgesamt sind angesichts der großen Ausdehnung nach Möglichkeit die zentralen vor den Randlagen zu entwickeln. Für den zentralen Versorgungsbereich Rhauderfehn gelten daher fol- gende Ansiedlungsstrategien: 27
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn 5.2 Vereinbarkeit des Planvorhabens mit Der Vorhabenstandort befindet sich in der Gemeinde Rhauderfehn, wel- che gemäß RROP die Funktion eines Grundzentrums wahrnimmt. den Vorgaben der Raumordnung Demnach ist für die Erfüllung des Kongruenzgebotes im vorliegenden Fall maßgeblich, dass nicht mehr als 30 % des Umsatzes der Sortimente des Neben dem Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Rhauderfehn 2019 ist zu prüfenden Marktes aus Kaufkraft von außerhalb der Gemeinde Rhau- die am 24.01.2017 beschlossene Änderung des Landesraumordnungspro- derfehn stammen darf. gramms (LROP) Niedersachsen bei der Vereinbarkeit des Planvorhabens Aufgrund der vorliegenden Agglomeration des Planvorhabens mit den in mit den Vorgaben der Raumordnung zu prüfen. Gemäß LROP 2017 soll in einem Gebäuderiegel ansässigen Lebensmittelanbietern ALDI und COMBI allen Gemeinden auf ein zeitgemäßes Angebot des allgemeinen, täglichen werden die Umsätze der gesamten Einzelhandelsagglomeration geprüft. Grundbedarfs hingewirkt werden. Dabei soll ebenso die Erreichbarkeit der Die Prognosen zur Kaufkraftherkunft der Einzelhandelsagglomeration sind Versorgungseinrichtungen für alle Bevölkerungsgruppen sichergestellt der nachfolgenden Abb. 22 zu entnehmen. sein. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Einzelhandelsvorhaben mit einer Die Gemeinde Rhauderfehn ist als ein Grundzentrum definiert. Somit sind geplanten Gesamtverkaufsfläche von max. 1.040qm. Der prognostizierte die Einzelhandelsangebote an der grundzentralen Versorgungsfunktion Umsatz des gesamten Vorhabens beträgt rd. 4,53 Mio. €. und der Nachfrage im zugehörigen Verflechtungsbereich auszurichten. Zusammen mit den übrigen Einzelhandelsbetrieben der Agglomeration Die im Zusammenhang mit dem konkret zu prüfenden Vorhaben in Rhau- wird ein Umsatz in Höhe von rd. 21,3 Mio. € erwirtschaftet. derfehn zu berücksichtigenden Vorgaben sind: Kongruenzgebot „In einem Grundzentrum darf das Einzugsgebiet eines neuen Einzelhandels- großprojektes den grundzentralen Verflechtungsbereich gemäß Abschnitt 2.2 Ziffer 03 Sätze 8 und 9 als Kongruenzraum nicht wesentlich überschrei- ten (Kongruenzgebot grundzentral“ (Abschnitt 2.3, Ziffer 03, Satz 1). „Der grundzentrale Verflechtungsbereich eines Zentralen Ortes ist das je- weilige Gemeinde- oder das Samtgemeindegebiet“ (Abschnitt 2.2, Ziffer 03, Satz 8). „Eine wesentliche Überschreitung nach den Sätzen 1 bis 3 ist gegeben, wenn mehr als 30 vom Hundert des Vorhabenumsatzes mit Kaufkraft von außer- halb des maßgeblichen Kongruenzraumes erzielt würde. Das Kongruenzge- bot ist sowohl für das neue Einzelhandelsgroßprojekt insgesamt als auch sortimentsbezogen einzuhalten“ (Abschnitt 2.3, Ziffer 03, Satz 5 und 6). 28
Verträglichkeitsgutachten zur Verkaufsflächenerweiterung des Drogeriefachmarktes Müller am Standort Rhauderwieke in der Gemeinde Rhauderfehn Abb. 22: Kaufkraftherkunft der Einzelhandelsagglomeration In der Branche Drogerie- und Parfümeriewaren, dem Hauptsortiment des Ort der Kaufkraft- Potenzial- Umsatzanteil Drogeriefachmarktes MÜLLER wird eine Potenzialbindung von rd. 50 % potenzial bindung Kaufkraftherkunft in Mio. € in % in Mio. € in % angenommen. Diese ergibt sich aus der Betrachtung des Kaufkraftpoten- Nahrungs- und Rhauderfehn 34,3 33 11,3 86 zials der Gemeinde Rhauderfehn unter Berücksichtigung des dortigen Ein- sonstige Orte 1,8 14 Genussmittel Summe 13,1 100 zelhandelsbestandes in dieser Warengruppe sowie der Berücksichtigung Drogerie- und Rhauderfehn 6,0 50 3,0 81 von Wettbewerbsstandorten außerhalb der Gemeinde. sonstige Orte 0,7 19 Parfümeriewaren Summe Rhauderfehn 0,6 35 3,7 0,2 100 84 Mit einem Umsatzanteil von rd. 19 % im Sortiment Drogerie- und Parfü- Schnittblumen sonstige Orte 0,0 16 meriewaren liegen die Anteile der sortimentsbezogenen Umsätze von au- Summe 0,3 100 Rhauderfehn 0,7 21 0,1 86 ßerhalb des Gemeindegebietes Rhauderfehn deutlich unter der 30 %- Zeitungen/Zeitschriften sonstige Orte 0,0 14 Summe 0,2 100 Schwelle. Rhauderfehn 8,1 5 0,4 86 Bekleidung/Wäsche sonstige Orte 0,1 14 Auch in der untersuchungsrelevanten Branche Spielwaren liegen die Um- Summe 0,5 100 satzanteile von außerhalb des Gemeindegebietes mit ebenfalls rd. 19 % Rhauderfehn 1,6 22 0,4 80 Sanitätswaren sonstige Orte 0,1 20 deutlich unter dieses Schwellenwertes. Summe 0,4 100 Rhauderfehn 0,8 2 0,0 86 In den sonstigen Randsortimenten des Planvorhabens und der zugehöri- Bücher sonstige Orte 0,0 14 Summe 0,0 100 gen Einzelhandelsagglomeration liegt der Umsatzanteil von außerhalb des Schreibwaren Rhauderfehn sonstige Orte 0,8 45 0,4 0,0 90 10 Gemeindegebietes ebenfalls deutlich unter der 30 %-Schwelle. Summe 0,4 100 Rhauderfehn 0,8 52 0,4 81 Auch für die Einzelhandelsagglomeration in seiner Gesamtheit wird die Spielwaren sonstige Orte 0,1 19 30%-Schwelle mit einem Umsatzanteil von rd. 15 % von außerhalb der Ge- Summe 0,5 100 Rhauderfehn 0,8 12 0,1 86 meinde Rhauderfehn deutlich unterschritten. Zoobedarf sonstige Orte 0,0 14 Summe 0,1 100 Rhauderfehn 1,3 16 0,2 83 Das Kongruenzgebot des LROP wird somit erfüllt. Glas, Porzellan, Keramik, sonstige Orte 0,0 17 Hausrat Summe 0,3 100 Rhauderfehn Elektrogeräte, Leuchten sonstige Orte 1,6 3 0,0 86 Konzentrationsgebot 0,0 14 Summe 0,1 100 „Neue Einzelhandelsgroßprojekte sind nur innerhalb des zentralen Sied- Rhauderfehn 2,5 40 1,0 82 lungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes zulässig“ (Abschnitt 2.3, Ziffer Unterhaltungselektronik sonstige Orte 0,2 18 Summe 1,2 100 04). Rhauderfehn 0,9 50 0,5 78 Optik, Hörgeräteakustik sonstige Orte 0,1 22 Der Vorhabenstandort des Planvorhabens befindet sich innerhalb des Summe 0,6 100 zentralen Siedlungsgebietes der Gemeinde Rhauderfehn. Rhauderfehn 1,0 1,1 0,0 88 Fahrräder und Zubehör sonstige Orte 0,0 12 Summe 0,0 100 Das Planvorhaben steht mit dem Konzentrationsgebot in Einklang. Rhauderfehn 62,6 29 18,1 85 Vorhaben insgesamt sonstige Orte 3,2 15 (inkl. Randsortimente) Summe 21,3 100 Quelle: cima 2020 29
Sie können auch lesen