Vertragsbedingungen und Badeordnung Solemar

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Vertragsbedingungen und Badeordnung Solemar
Sehr geehrte Gäste des Solemars,                                 entgelte erhebt, bleibt es den Badegästen und Auftragge-
die nachfolgenden Vertragsbedingungen und die nachfol-           bern vorbehalten, dem Solemar nachzuweisen, dass ihr kei-
gende Badeordnung regeln das Vertrags- und Benutzungs-           ne oder wesentlich geringe Aufwendungen, Schäden oder
verhältnis zwischen der Kur- und Bäder GmbH Bad Dürr-            Umsatzausfall entstanden sind, als die geltend gemachte
heim, nachfolgend „Solemar“ abgekürzt und dem Badegast,          Pauschale.
beziehungsweise dem Auftraggeber. Die nachfolgenden
Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, In-         2. Vertragsabschluss
halt des mit dem Gast, beziehungsweise dem Auftraggeber          2.1. Der Vertrag mit dem Badegast kommt auf der Grund-
zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie deshalb           lage dieser Vertragsbedingungen und der Badeordnung mit
diese Vertragsbedingungen sorgfältig durch.                      dem Erwerb der Eintrittskarte, eines Gutscheins oder einer
                                                                 Geldwertkarte zu Stande. Er bedarf keiner bestimmten
A. Vertragsbedingungen                                           Form.
                                                                 2.2. Soweit der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (über das
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die allge-          Internet, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder per Briefkor-
meinen rechtlichen Grundlagen des Vertragsverhältnisses          respondenz) abgeschlossen wird, wird darauf hingewiesen,
zwischen Solemar und dem Gast, beziehungsweise dem               dass nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312b Abs. (3)
Auftraggeber.                                                    Ziff. 6) kein Widerrufsrecht des Badegasts besteht.
                                                                 Ein Rücktritt vom Vertrag (eine Rückgabe und Rückerstat-
1. Vertragsgrundlagen, Geltung dieser Vertragsbedingungen,       tung bezüglich erworbener Eintrittskarten, Gutscheine usw.)
Begriffsbezeichnungen, Vorbehalt zu Bearbeitungsentgelten        ist daher nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen
1.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis              und der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften möglich.
zwischen Gast, beziehungsweise Auftraggeber und Solemar
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung und              3. Rücktritt, Rückgabe und Rückerstattung
zwar in erster Linie diese Vertragsbedingungen und die           3.1. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe mit Rückerstattung
nachfolgende Badeordnung, hilfsweise die gesetzlichen            besteht bezüglich Eintrittskarten, Geldwertkarten und Gut-
Vorschriften.                                                    scheinen nicht. Im Fall der Verweisung aus dem Bad wird
1.2. Die Vertragsbedingungen und die Badeordnung gelten          das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades
für das Vertragsverhältnis über die Benutzung des Solemars       bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem
mit allen Einrichtungen und Anlagen. Sie gelten außerdem         Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich
für alle sonstigen, außerhalb des Solemars von der Kur- und      niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Ein-
Bäder GmbH Bad Dürrheim betriebenen Einrichtungen.               trittsgeld. Abweichende Regelungen hierzu, insbeson-
1.3. Die Vertragsbedingungen und die Badeordnung gelten          dere bei Auftraggebern, bedürfen einer ausdrücklichen
insgesamt oder bezüglich einzelner Bestimmungen nicht,           Vereinbarung, bei Auftraggebern, die Kaufleute sind, einer
soweit bei bestimmten Einrichtungen und Dienstleitungen          schriftlichen Vereinbarung.
innerhalb des Solemars vor oder bei Vertragsschluss darauf       3.2. Der Badegast und der Auftraggeber sind zum Rücktritt,
hingewiesen wird, dass es sich um Fremdleistungen handelt.       beziehungsweise zur Kündigung nur entsprechend den ge-
Bei solchen Fremdleistungen kommt ein Vertragsverhältnis         setzlichen Bestimmungen bei mangelhafter Erbringung der
ausschließlich zwischen dem Badegast, bzw. dem Auftrag-          Vertragsleistungen durch das Solemars oder bei Unmöglich-
geber und dem jeweiligen Anbieter der Dienstleistung zu          keit der Leistungserbringung durch das Solemars berechtigt.
Stande.                                                          3.3. Kaufmännischen Auftraggebern steht keine Kündi-
1.4. Der Begriff "Auftraggeber" bezeichnet in den nachfol-       gungs- oder Rücktrittsrecht nach kaufmännischen Handels-
genden Bedingungen gewerbliche Auftraggeber (Reiseve-            bräuchen zu.
ranstalter, Reisebüros, Omnibusunternehmen, Eventagen-
turen, Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter und             4. Leistungen des Solemars, Öffnungszeiten; Altersbe-
sonstige Unternehmen und Institutionen), welche mit dem          schränkung, Aufsichtspflicht
Solemar in Form des Erwerbs von Eintrittskarten, Geldwert-       4.1. Die vertraglichen Leistungen des Solemars bestehen in
karten und Gutscheinen oder im Rahmen sonstiger Koopera-         der Gewährung des Zugangs zu den Einrichtungen des Sole-
tionsformen Verträge abschließen.                                mars nach Maßgabe des vereinbarten Benutzungsumfangs
1.5. Im Verhältnis zu Auftraggebern, die Kaufleute oder juris-   und des vereinbarten Benutzungszeitpunkts. Sie bestehen
tische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind,      weiter in der Erbringung entsprechender Dienstleistungen
gelten die Vertragsbedingungen und die Badeordnung auch          bei vereinbarten Anwendungen und Behandlungen.
für zukünftige Geschäfte. Bei Vertragsverhältnissen mit 		       4.2. Eine Leistungspflicht, die über den Umfang der ausge-
solchen Auftraggebern haben eigene Geschäftsbedingungen          schriebenen Leistungen hinausgeht, bedarf einer ausdrückli-
der Auftraggeber keine Gültigkeit gegenüber dem Solemar          chen Vereinbarung mit dem Solemar.
und zwar auch dann nicht, wenn sie zum Auftraggeber für          4.3. Dem Solemar ist es vorbehalten, Öffnungszeiten der
anwendbar erklärt wurden und das Solemar diesen Beding-          Therme insgesamt sowie bezüglich einzelner Abteilungen
ungen nicht widersprochen hat.                                   und Einrichtungen allgemein oder zu bestimmten Terminen
1.6. Soweit das Solemar nach Maßgabe dieser Vertragsbe-          zu ändern und einzuschränken.
stimmungen oder der Grundlage entsprechender Aushänge
und Preislisten in der Therme pauschalierte Bearbeitungs-

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4.4. Dem Solemar ist es insbesondere vorbehalten, aufgrund     gebuchten Bereiche (Thermen- und/oder Saunabereich)
von Reinigungs- und Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgrün-     sowie als hausinternes Zahlungsmittel für Gastronomie,
den aufgrund notwendiger Überprüfungen oder aus sons-          Wellness, SolemarSHOP etc.
tigen technischen Gründen den Leistungsumfang oder die         5.4. Sogenannte 11er-Karten sind nur innerhalb eines Jahres
Leistungszeit vorübergehend einzuschränken.                    ab Erwerb gültig. Wird die Frist zur Inanspruchnahme bei
4.5. Aus Einschränkungen nach Ziffer 4.2 bis 4.4 können        11er-Karten überschritten, so kann das Solemar die Inan-
Ansprüche gegenüber dem Solemar, insbesondere auf              spruchnahme der entsprechenden Leistungen oder noch
Minderung des Eintrittsentgeltes, nur erhoben werden,          nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen von einer
wenn die Einschränkungen nach Art und Umfang erheblich         Nachzahlung im Hinblick auf zwischenzeitlich eingetretenen
sind.                                                          Preiserhöhungen geltend machen. Ein Anspruch auf Rücker-
4.6. Bezüglich vom Badegast eingebrachter Sachen wird,         stattung des anteiligen Werts nicht in Anspruch genomme-
weder soweit es Kleiderschränke betrifft, noch bezüglich       nen Leistung besteht nur innerhalb der Verjährungsfrist und
sonstiger mitgeführter Sachen ein Verwahrungsvertrag           mit der Maßgabe, dass das Solemar nach Maßgabe von Ziff.
begründet. Auf die diesbezügliche Haftungsregelung in Ziffer   1.6 Dieser Bedingungen ein Bearbeitungsentgelt von 20%
8.3 und 8.4 wird hingewiesen.                                  des Restwerts erheben kann.
4.7. Folgenden Personen ist die Benutzung der Anlagen und      5.5. Soweit auf Eintrittskarten und Gutscheinen eine ent-
des Bades nur zusammen mit einer geeigneten erwach-            sprechende Befristung ausgewiesen ist, gilt:
senen Begleitperson, die alleinverantwortlich die Aufsicht     a) Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch mehr, die
auszuüben hat, gestattet:                                      ausgewiesene Leistung zum angegebenen Preis in Anspruch
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbe     zu nehmen.
  wegen oder an- und auskleiden können.                        b) Der Badegast, beziehungsweise der Auftraggeber kön-
- Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres und Nicht-    nen nach Ablauf der Frist die Rückerstattung der bezahlten
  schwimmer.                                                   Beträge mit der Maßgabe verlangen, dass das Solemar vom
- Personen mit geistigen Behinderungen und Blinde.             Erstattungsbetrag ein pauschaliertes Entgelt von 20% des
- Personen, die unter Ohnmacht- oder Krampfanfällen            bezahlten Preises beanspruchen und abziehen kann. Voraus-
  leiden.                                                      setzung für die Erstattung ist die Vorlage der Originale der
Im Hinblick auf Personen mit körperlichen Behinderungen        Eintrittskarten, beziehungsweise Gutscheine.
und gesundheitlichen Leiden wird auf die Regelungen der        c) Alternativ zur Rückerstattung kann der Badegast, bezie-
Ziff. 7.5. verwiesen.                                          hungsweise der Auftraggeber verlangen, Eintrittskarten und
4.8. Minderjährige unter 13 Jahren haben im Saunabereich       Gutscheine gegen jeweils neue Eintrittskarten und Gutschei-
keinen Zutritt. Minderjährige von 13-15 Jahren haben im        ne auszutauschen, sofern sich der Badegast, beziehungs-
Saunabereich nur in Begleitung einer erwachsenen auf-          weise der Auftraggeber verpflichten, zuvor den Aufpreis
sichtspflichtigen Begleitperson Zutritt.                       entsprechend der aktuell gültigen Preisliste zu bezahlen.
4.9. Die Mitarbeiter des Solemars sind berechtigt, einen       d) Gegenüber Auftraggebern kann das Solemar nach Ablauf
Altersnachweis zu verlangen.                                   einer Befristung verlangen, innerhalb einer angemessenen
4.10. Der Einlass, bzw. der Vertragsabschluss bezüglich Min-   Frist vom Wahlrecht nach b) oder c) Gebrauch zu machen.
derjähriger begründet keine vertragliche oder gesetzliche      Geschieht dies nicht, kann das Solemar die Rückabwicklung
Aufsichtspflicht des Solemars, bzw. des Solemar-Personals.     nach c) geltend machen.
4.11.Bade-/Saunaschluss ist 30 Minuten vor Betriebsschluss.    5.6. Soweit das Solemar zur Erbringung der vertraglichen
                                                               Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches
5. Zahlungen, Preise, Preiserhöhungen, Verlust                 oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
5.1. Das entsprechende Entgelt für die Nutzung der Ein-        besteht, kann das Solemar den Personen, die vom Auftrag-
richtungen ist durch den Gast grundsätzlich im Voraus zu       geber Eintrittskarten, Gutscheine oder Geldwertkarten
entrichten. Bezüglich Auftraggebern gelten die im Einzelfall   ausgehändigt oder eine entsprechende Leistungszusage
getroffenen Zahlungsfälligkeiten; sind solche nicht verein-    erhalten haben, bis zur vollständigen Bezahlung durch den
bart, ist der Gesamtpreis der bezogenen Leistungen grund-      Auftraggeber den Zugang zur Therme oder Sauna und die
sätzlich vor Übermittlung von Eintrittskarten, Gutscheinen     Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verweigern.
usw. und vor Inanspruchnahme der entsprechenden Leistun-       5.7. Dem Solemar bleibt es vorbehalten, bei Eintrittskarten,
gen zahlungsfällig.                                            Gutscheinen und Geldwertkarten, die nicht für den soforti-
5.2. Soweit ein entsprechender Hinweis auf dem Zahlungs-       gen Eintritt, also die Inanspruchnahme am Tag des Kaufs,
beleg angebracht ist, ist der Badegast verpflichtet, Zah-      erworben werden, Preiserhöhungen vorzunehmen, soweit
lungsbelege aufzubewahren. Ein Ersatz von Armbändern,          sich der Leistungsumfang der Therme, bzw. der jeweiligen
Eintrittskarten oder Wertgutscheinen ohne entsprechenden       Einrichtung objektiv gegenüber der Leistungsbeschreibung
Nachweis ist bei Verlust ohne Vorlage des entsprechenden       zum Zeitpunkt des Erwerbs erweitert hat.
Zahlungsbelegs ausgeschlossen.
5.3. Armbänder, sog „Eintrittsbänder“ (nachfolgend bezeich-
net als „Armband“) werden dem Kunden nach Bezahlung
zum automatisierten Zugang zur Therme und Sauna ausge-
händigt.
Die Armbänder dienen darüber hinaus als Zeiterfassungsme-
dium bzw. als Zugangsberechtigung innerhalb der jeweils

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5.8. Beim Verlust von Armbändern, Eintrittskarten, Gutschei-     arbeitungsgebühr von € 2,00 zurückerstattet. Bei endgülti-
nen und Geldwertkarten besteht ein Anspruch auf Ersatz nur       gem Verlust des Armbandes wird der geleistete Sicherheits-
unter folgenden Voraussetzungen:                                 betrag als pauschaler Schadensersatz einbehalten.
a) Der Erwerb ist durch Vorlage des Original-Zahlungsbelegs      5.10.3 Dem Badegast bleibt es vorbehalten, nachzuweisen,
nachzuweisen.                                                    dass ihn am Verlust von Schlüsseln und/oder Armband kein
b) Das Solemar kann die Übergabe entsprechender Ersatz-          Verschulden trifft, insbesondere, dass er die verlorenen Ge-
unterlagen davon abhängig machen, dass Sicherheit in Höhe        genstände während des gesamten Aufenthaltes im Bad
bestehender Guthaben/Restguthaben geleistet wird. Die            ordnungsgemäß verwahrt hat. In diesem Fall kann weder
Sicherheit ist erst dann zurück zu bezahlen, wenn alle ver-      die Zahlung einer Sicherheit noch eines Schadensersatzes
tragliche oder gesetzliche Fristen, insbesondere Verjäh-         gefordert werden.
rungsfristen, für die Inanspruchnahme der Leistungen abge-       5.10.4 Dem Badegast bleibt es darüber hinaus vorbehalten,
laufen sind.                                                     dem Solemar nachzuweisen, dass dem Solemar kein oder
c) Das Solemar haftet nicht für den Fall der Einlösung verlus-   nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als
tig gegangener Unterlagen durch Nichtberechtigte, soweit         die jeweils einbehaltene Sicherheit und im Falle eines sol-
ihr diesbezüglich nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur    chen Nachweises durch den Badegast nur ein geringerer
Last fällt.                                                      Schadensersatz zu leisten ist.
5.9 Der Badegast ist dringend angehalten, an ihn ausge-
reichte Schlüssel und Armbänder, so zu verwahren, dass ein       6. Besondere Pflichten von Auftraggebern
Verlust vermieden wird. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass       6.1. Auftraggeber sind verpflichtet, dem Solemar Auskunft
beide Gegenstände während des gesamten Aufenthaltes im           über den Bestand erworbener Eintrittskarten und Gutscheine
Bad nicht unbeaufsichtigt bleiben. Dem Badegast wird drin-       und über den Umfang einer bereits erfolgten Weitergabe,
gend empfohlen, beides, Armband und Schlüssel, während           beziehungsweise eines Weiterverkaufs zu erteilen.
des gesamten Aufenthaltes am Körper mittels des hierfür          6.2. Soweit nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen ein
vorgesehenen Armbands zu tragen.                                 berechtigtes Interesse des Solemars gegeben ist, sind
5.10 Im Falle des schuldhaften Verlusts von Armbändern           Auftraggeber verpflichtet, dem Solemar Auskunft über die
und/oder Schlüsseln durch den Gast, ist das Solemar berech-      Person, bzw. die Stellen zu erteilen, an die Eintrittskarten
tigt, die Zahlung der nachfolgenden pauschalierten Sicher-       und Gutscheine weitergegeben wurden.
heiten zur Absicherung etwaig entstandener Schäden zu
verlangen:                                                       7. Pflichten des Gastes
5.10.1 Verlust Schlüssel: Bei einem schuldhaften Verlust des     7.1. Der Badegast ist verpflichtet, die nachfolgend wieder-
Garderobenschlüssels hat der Gast eine pauschale Sicherheit      gegebene Badeordnung zu beachten.
in Höhe von € 50,00 zu leisten zur Absicherung etwaig ent-       7.2. Der Badegast hat vorgefundene und/oder fremdverur-
stehender Kosten, die für die Instandsetzung nach einem          sachte Mängel der Einrichtungen und Schäden, unverzüglich
ggf. notwendigen Aufbrechen von Wert- und/oder Garde-            den Solemar-Mitarbeitern anzuzeigen. Sach- und Vermö-
robenfächern und dem Austausch der entsprechenden 		             gensschäden sind vom Gast vor Verlassen des Solemars
Schlösser nach endgültigem Verlust des Schlüssels aufzu-         anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, ist der Gast
wenden sind. Für den Fall, dass verlorene Schlüssel nicht        mit vertraglichen Ansprüchen ausgeschlossen, es sei denn,
innerhalb von 7 Tagen nach Meldung des Verlusts wiederge-        dass die Anzeige unverschuldet unterblieben, insbesondere
funden werden, geht das Solemar von deren endgültigen            weil ein Schaden vor Verlassen des Solemars objektiv nicht
Verlust aus und die zugehörigen Schränke werden aufge-           festgestellt werden konnte.
brochen. Werden verlorene Schlüssel vorher wiedergefun-          7.3. Der Badegast hat selbst verursachte Schäden ebenfalls
den, wird der jeweils einbehaltene Sicherheitsbetrag abzüg-      unverzüglich, spätestens vor Verlassen der Einrichtung
lich einer Bearbeitungsgebühr von € 2,00 zurückerstattet.        gegenüber den Mitarbeitern des Solemars anzuzeigen.
5.10.2 Verlust Armband: Bei einem schuldhaften Verlust des       7.4. Es obliegt dem Badegast, gegebenenfalls nach vorheri-
Armbands ist der auf diesem Armband bis zur Meldung des          ger ärztlicher Konsultation, zu überprüfen, ob und inwieweit
Verlustes tatsächlich gebuchte Betrag zuzüglich einer Wie-       die Inanspruchnahme der Leistungen der Einrichtung und die
derbeschaffungspauschale für das Armband in Höhe von             Benutzung der Einrichtungen für ihn aufgrund seiner persön-
zurzeit € 7,00 zu zahlen. Für den Fall, dass der Gast            lichen, gesundheitlichen Disposition möglich sind. Das Sole-
entgegen seiner vertraglichen Verpflichtungen aus                mar schuldet diesbezüglich keine medizinische oder sonstige
vorstehender Ziff. 5.2 keinen Zahlungsbeleg vorlegen kann        Beratung oder Aufklärung, soweit diese über die allgemei-
und etwaige Aufbuchungen auf dem Armband somit nicht             nen im Bad angebrachten Hinweise (z. B. zur empfohlenen
entsprechend zugeordnet werden können, ist das Solemar           Aufenthaltsdauer) hinausgehen.
berechtigt eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von € 16,00       7.5. Badegäste mit körperlichen Behinderungen und ge-
für jeden Erwachsenen sowie in Höhe von 10,00 Euro für           sundheitlichen Leiden obliegt es, sich bezüglich der Ge-
jeden minderjährigen Begleiter des betreffenden Gasts zur        eignetheit des Solemars und seinen Einrichtungen für ihre
Absicherung etwaig entstandener Schäden zu verlangen.            persönliche Nutzung vor Erwerb der Eintrittskarte, von
Werden verlorene Armbänder wiedergefunden, wird der              Gutscheinen oder Geldwertkarten zu erkundigen.
jeweils einbehaltene Sicherheitsbetrag abzüglich tatsächlich
festgestellter Abbuchungen auf dem Armband und einer Be-

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8. Haftung des Solemars, Haftungsbeschränkung                    10. Hinweise zur Einrichtung der alternativen Streitbeile-
8.1. Die Haftung gegenüber Auftraggebern, die Kaufleute          gung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung
oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten         10.1. Das Solemar weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver-
Rechts sind (nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“)          braucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentli-
für Schäden, die nicht auf Schäden des Lebens, des Körpers       chung dieser Vertragsbedingungen eine Teilnahme für
oder der Gesundheit beruhen, ist ausgeschlossen soweit           das Solemar an der Verbraucherstreitbeilegung nicht ver-
dem Solemar oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz         pflichtend ist und das Solemar nicht an einer freiwilligen
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.                        Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbrau-
8.2. Gegenüber Auftraggebern ist die Haftung für Schäden,        cherstreitbeilegung für das Solemar verpflichtend würde,
die nicht Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesund-        informiert das Solemar die Verbraucher hierüber in geeig-
heit sind, auf den Betrag beschränkt, welcher dem Gesamt-        neter Form. Das Solemar weist für alle Verträge, die im
preis der bezogenen Leistungen entspricht.                       elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die
8.3. Die Badegäste benutzen alle Einrichtungen des Sole-         europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.eu-
mars auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des        ropa.eu/consumers/odr/ hin.
Solemars, die Therme und ihre Einrichtungen in einem             10.2. Der Badegast und Auftraggeber können das Solemar
verkehrssicheren Zustand zu erhalten.                            nur an deren Sitz verklagen.
8.4. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhan-        10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechts-
denkommen der im Solemar eingebrachten Sachen wird               streitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis mit
nicht gehaftet. Dies gilt auch für Sachen, die in Kleiderabla-   dem Badegast und mit Auftraggebern ist ausschließlich der
gen abgelegt sind. Eine etwaige Haftung des Solemars im          Sitz des Solemars, soweit der Badegast, beziehungsweise
Rahmen dieser Ziff. 8.4 aus der schuldhaften Verletzung von      der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des
Sorgfaltspflichten durch das Solemar oder seiner Erfüllungs-     öffentlichen oder privaten Rechts ist oder keinen allgemei-
gehilfen bleibt unberührt.                                       nen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat. Zwingende
                                                                 Gerichtsstände aufgrund Vorschriften der Europäischen
9. Kündigung und Zutrittsverweigerung                            Gemeinschaft bleiben durch die vorstehenden Regelungen
9.1. Das Solemar kann den Vertrag mit dem Badegast hin-          unberührt. Ist nach solchen Vorschriften ein Gerichtsstand
sichtlich des aktuellen Aufenthalts nach Maßgabe der 		          im Ausland begründet, so findet aufgrund und Höhe solcher
nachfolgenden Bestimmungen in Form eines Verweises aus           Ansprüche gleichwohl ausschließlich deutsches Recht
der Einrichtung fristlos kündigen.                               Anwendung.
9.2. Die Kündigung ist insbesondere möglich, wenn der Ba-
degast gegen die Verpflichtung aus diesen Vertragsbestim-        11. Verjährung
mungen, bzw. gegen die Verpflichtungen aus der Badeord-          11.1. Ansprüche gegen das Solemar aus Körperschäden
nung schuldhaft verstößt.                                        verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.3. Die Kündigung setzt eine entsprechende Abmahnung            11.2. Ansprüche auf die Inanspruchnahme vertraglicher
seitens des Solemar-Personals voraus, es sei denn, dass der      Leistungen aus erworbenen Eintrittskarten, Gutscheinen
Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine sofortige       Geldwertkarten verjähren innerhalb von drei Jahren. Die
Kündigung und ein sofortiger Verweis gerechtfertigt sind.        Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres in dem der Erwerb
Dies ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das entsprechen-         erfolgt ist.
de Verhalten des Badegasts (insbesondere im Hinblick auf         11.3. Ansprüche aus Sachschäden und Vermögensschä-
sexualbezogene Strafnormen) eine Straftat darstellt oder         den des Badegastes und des Auftraggebers, die nicht auf
den dringenden Verdacht einer Straftat begründet.                Körperschäden beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres.
9.4. Im Falle einer begründeten Kündigung besteht ein            Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
Anspruch auf Rückerstattung hinsichtlich nicht in Anspruch       der Anspruch entstanden ist, jedoch nicht früher als zu
genommener Leistungen nicht.                                     dem Zeitpunkt, zu dem der Badegast, beziehungsweise
9.5. Lässt das Verhalten des Badegasts des objektiv für die      der Auftraggeber von Umständen Kenntnis erlangt, die den
Zukunft weitere Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen          Anspruch begründenden und vom Solemar als Schuldner
oder die Badeordnung erwarten oder liegt eine Straftat vor,      solcher Ansprüche oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis
so kann das Solemar einen Vertrag auch bezüglich noch            erlangen müsste.
nicht verbrauchter Eintrittskarten, Gutscheine und Geldwert-
karten kündigen. Ein Erstattungsanspruch des Badegasts
besteht nur hinsichtlich nicht in Anspruch genommener
Leistungen und unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes
von 20% des Restwerts.
9.6. Lässt das Verhalten des Badegasts objektiv für die
Zukunft weitere Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen
oder die Badeordnung erwarten oder liegt eine Straftat vor,
kann das Solemar ein generelles Hausverbot aussprechen,
welches sich auch auf das Foyer und die Außenanlagen
bezieht.
9.7. Zur Ausübung der entsprechenden Rechte des Solemars
ist generell das gesamte Solemar-Personal berechtigt.

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B. Badeordnung                                                  3.5. Die Ruheräume sowie die Saunagastronomie dürfen aus
                                                                hygienischen Gründen nur in angemessener saunatypischer
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Aufenthalt            Bekleidung, die den Oberkörper und den Schambereich ver-
des Badegastes in der Therme und allen Einrichtungen. Sie       deckt (z.B. Bademantel), betreten werden.
sind Bestandteil der Vertragspflichten des Badegastes.
                                                                4. Ärztlich verordnete Bäder, Badedauer
1. Allgemeines                                                  4.1. Ärztlich verordnete Bewegungsbäder werden unter An-
Die Solemar-Therme ist ein Bad zur Heilung, Entspannung         leitung und Aufsicht von geeignetem Fachpersonal durchge-
und Erholung - also kein Sportbad. Die Wassertiefen von         führt. Die Therapiezeiten sind festgelegt und durch Aushang
1,00 m bis 1,35 m und die Wassertemperaturen von 28°C           bekannt gegeben. Gästen mit ärztlicher Verordnung wird
bis 36°C sind darauf ausgerichtet. Sportliches Schwimmen,       empfohlen, sich bei ihrem Arzt über die geeigneten Badezei-
Tauchen, Springen vom Beckenrand, das Hineinstoßen an-          ten zu informieren und diese nicht zu überschreiten.
derer Personen in die Becken sowie die Verwendung von           4.2. Gäste ohne ärztliche Verordnung sollten die Badedauer
Schnorcheln, Taucherbrillen, und anderen Sport-, Schwimm-       entsprechend ihres individuellen Wohlbefindens einrichten.
und Spielgeräten sind daher nicht gestattet. Schwimmflügel      Dies gilt auch für den Aufenthalt in der der Sauna und dem
sind hingegen erlaubt.                                          Wellnessbereich.
                                                                4.3. Bei gesundheitlichen Problemen, Verletzungen, Fragen
2. Verhalten des Badegastes                                     zum Badeablauf o.ä. wenden Sie sich bitte an unser Perso-
2.1. Die Badegäste sind verpflichtet, sich so zu verhalten,     nal.
dass kein anderer Badegast geschädigt, belästigt oder in        4.4. Die Benutzung von therapeutischen Geräten außerhalb
unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.                         der Therapiezeiten ist nur mit Zustimmung des Therapeuts
2.2. Das Verhalten von Badegästen hat den allgemeinen           des Wellness- und Gesundheitszentrums Solemar erlaubt.
Anschauung über Sitte und Anstand zu entsprechen.               Das Einzeltherapiebecken darf nur mit einem Therapeuten
2.3. Die Einrichtungen der Therme sind pfleglich zu behan-      des Solemars benutzt werden.
deln.                                                           4.5. Auf 7.3 der vorstehenden Vertragsbedingungen wird
Der Badegast haftet für von ihm schuldhaft verursachte 		       ausdrücklich verwiesen.
Verunreinigungen und Beschädigungen.
2.4. In allen Bereichen der Therme ist es den Gästen nicht      5. Schwerbehinderte Gäste und Rollstuhlfahrer
erlaubt, Musikinstrumente, analoge oder digitale Tonwieder-     Für unsere schwerbehinderten Gäste und Rollstuhlfahrer
gabegeräte oder Fernsehgeräte (außer Geräte mit Kopfhö-         stehen entsprechende Umkleidekabinen zur Verfügung.
rer) zu nutzen. Bei der Nutzung von Geräten mit Kopfhörern      Auf Ziffer 4.7 der Vertragsbedingungen wird hingewiesen.
ist darauf zu achten, dass andere Gäste nicht gestört wer-
den.                                                            6. Glättegefahr, Badeschuhe
2.5. Im Thermen- und Saunabereich ist die Benutzung von         6.1. Wie bei allen Badeeinrichtungen können die Böden des
Smartphones bzw. Mobiltelefonen nicht gestattet.                Solemars durch Wasserrückstände glatt sein. Bitte beachten
2.6. Bei Gewitter sind die Außenbecken sofort zu verlassen      Sie unbedingt die permanente Rutschgefahr im gesamten
und erst nach Freigabe durch das Personal wieder zu nutzen.     Badebereich und richten Sie die Fortbewegung darauf aus.
2.7. Auf die Regelungen in den Vertragsbedingungen unter        Eltern sind insbesondere dringend angehalten, die entspre-
Ziffer 9. bei Nichtbeachtung diese Verhaltenspflichten wird     chende Bewegung ihrer Kinder ständig zu beaufsichtigen.
hingewiesen.                                                    6.2. Das Tragen von Badeschuhen im gesamten Bereich der
2.8. Bei Minderjährigen obliegt den Eltern, beziehungswei-      Therme und Sauna wird dringend empfohlen.
se Begleitpersonen generell die Aufsicht über die Kinder.
Verstöße hiergegen können eine Kündigung mit Verweis aus        7. Umkleideschränke
der Therme gemäß Ziff. 9 der Vertragsbedingungen begrün-        7.1. Unseren Badegästen stehen Umkleideschränke in aus-
den.                                                            reichen der Anzahl zur Verfügung.
                                                                7.2. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen
3. Badebekleidung und Bekleidung                                sind, werden vom Thermenpersonal geöffnet. Der Inhalt
3.1. Im Bad dürfen die Gäste nur klassische Badebekleidung      wird danach als Fundsache behandelt. Insoweit wird verwie-
tragen. Nicht erlaubt sind Badeshorts, die knielang oder 		     sen auf die Regelungen der untenstehenden Ziff. 8 dieser
länger sind. Ganzkörperbadeanzüge (Burkini) sind erlaubt.       Badeordnung.
3.2. Becken und Schwitzkabinen in textilfreien Bereichen
dürfen aus hygienischen Gründen nur ohne Badebekleidung         8. Fundsachen
benutzt werden.                                                 Fundsachen bitten wir, beim Personal abzugeben. Für die
3.3. Babys und Kleinkinder unter 3 Jahren dürfen sich nur mit   Behandlung von Fundsachen, insbesondere deren Auf-
wasserfesten Windeln im Bad aufhalten und im solefreien         bewahrung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kinderbecken baden. Diese Windeln können in der Sole-
mar-Boutique erworben werden.
3.4. Das Sonnen und Schwimmen „oben ohne“ ist im Ther-
menbereich nicht gestattet.

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9. Hygieneanforderungen                                         in objektiv schwerwiegenden Fällen der Verletzung der
9.1. Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, vor dem Ba-       Privatsphäre von Gästen und bei Zuwiderhandlungen, die
den sowie vor Nutzung der Sauna– und Wellnessbereiche           den Verdacht einer Straftat objektiv begründen, kann eine
duschen zu gehen. Alle Becken dürfen auch nach dem Saun-        Verweisung aus der Therme und/oder ein generelles Haus-
abesuch generell nur nach gründlichem Duschen genutzt           verbot ausgesprochen werden.
werden. Eine darüber hinaus gehende Körperpflege (z. B.
Rasieren, Nägelschneiden) ist innerhalb der Therme sowie        15. Zusätzliche Bestimmung für Sauna- & Wellnessanlagen
der Sauna– und Wellnessbereiche bzw. in den Außenanlagen        15.1 Das Einreiben mit Saunasalzen und Saunacremes ist
aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.                         nur im Duschbereich gestattet.
9.2. Wenn Sie sich zwischendurch eincremen oder einölen         15.2 Die Saunakabinen sind grundsätzlich barfuß zu betre-
sollten Sie unbedingt vor Betreten der Badebecken erneut        ten. Die Liege- und Sitzgelegenheiten der Saunakabinen und
duschen.                                                        Saunahäuser sind nur mit einer ausreichend großen Unter-
9.3. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betre-      lage (Saunahandtuch) zu nutzen. Dies gilt insbesondere für
ten werden.                                                     die Füße. Es ist darauf zu achten, dass kein Schweiß auf das
9.4. Das Tragen von Badekappen ist beim Baden erwünscht,        Holz tropft.
aber keine Pflicht. Längere Haare sind als Zopf zusammen zu     15.3 In den Saunakabinen werden Aufgüsse grundsätzlich
binden.                                                         nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Öle oder
9.5. Keinen Zutritt zur Therme haben Personen mit anste-        Aufgussmittel dürfen nicht verwendet werden.
ckenden Krankheiten, Personen mit offenen Wunden oder           15.4 Sitzunterlagen und Saunahandtücher dürfen auf keinen
Hautausschlägen sowie Personen, die betrunken sind oder         Fall auf oder in unmittelbarer Nähe der Saunaöfen abgelegt
unter Einfluss berauschender Mittel stehen.                     werden.
9.6. Das Solemar-Personal ist angewiesen und berechtigt,        15.5 Aus Rücksicht gegenüber anderen Saunabesuchern und
unter Wahrung der Intimsphäre des Badegasts die Einhaltung      zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht
dieser hygienischen Anforderungen durch geeignete Maß-          eingesprungen werden.
nahmen und Weisungen an den Badegast durchzusetzen.             15.6 Sofern gebuchte Wellnessanwendungen später als 24
                                                                Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ist vom Nutzer
10. Speisen und Getränke                                        eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Anwen-
10.1. Speisen und Getränke, die in den Solemar-Gastrono-        dungswertes zu zahlen. Sofern eine Absage aufgrund einer
mien in Therme und Sauna erworben wurden, dürfen nur in         Erkrankung erfolgt, wird keine Stornogebühr erhoben,
den hierfür ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen verzehrt       sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Der Nutzerin/
werden.                                                         dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass
10.2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen, Getränken          ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich
und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist innerhalb         niedriger als die vorstehend geltend gemachte Pauschale
der gesamten Therme und Sauna grundsätzlich nicht gestat-       ist.
tet.
10.3. Behälter aus Glas und Porzellan dürfen in die einzelnen   16. Schwimmkurse
Bereiche der Therme sowie der Saunabereiche nicht mitge-        16.1 In der Therme werden verschiedene Kurse angeboten.
bracht werden.                                                  Private Schwimmlehrer und Trainer sind zur gewerbsmä-
11. Liegestühle                                                 ßigen Erteilung von Schwimmunterricht und Kursen in den
11.1. Im Interesse aller Gäste ist das Reservieren von Liege-   Thermen nicht zugelassen.
stühlen nicht gestattet.
11.2. Das Solemar-Personal ist berechtigt und angewiesen,       Ergänzung Badeordnung
bei Nichtbeachtung die entsprechenden Maßnahmen, insbe-         Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung
sondere auch durch Wegnahme von Badetüchern und 		              des Solemar-Bades vom 08.06.2020 und ist verbindlich. Sie
sonstigen Gegenständen auf den Liegen durchzusetzen.            ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Ba-
                                                                deordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und
12. Rauchverbot                                                 Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2
12.1. Das Rauchen ist in sämtlichen Innenbereichen ein-         Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die
schließlich des Foyers untersagt. Im Freibereich ist das        Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ)
Rauchen witterungsbedingt nur in den entsprechenden             auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades
ausgewiesenen Zonen gestattet.                                  dienen.

13. Tiere
Tiere dürfen in die gesamte Einrichtung nicht mitgenommen
werden.

14. Handys und Fotoapparate
Im gesamten Bereich der Therme und Sauna ist zum Schutz
der Privatsphäre unserer Gäste und aus rechtlichen Gründen
die Benutzung von Handys und Fotoapparaten untersagt. Bei
Zuwiderhandlungen sind die Mitarbeiter der Therme berech-
tigt, Handys und Fotoapparate vorübergehend einzuziehen;

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Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwä-
chenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich,       § 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns            1 Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Ab-
in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des           standsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den
Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetrei-           gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie,
bers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich          bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Perso-
vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend          nen unterschritten ist.
erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwor-        2 Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Perso-
tung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhal-           nen betreten werden.
tung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht              3 In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbe-
werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch          schränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informa-
unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts            tionen und die Hinweise des Personals.
tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht       4 In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene
möglich.                                                           Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie
                                                                   Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad                     Beckenraststufe.
1 Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend           5 Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte
von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten         der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine
10. Lebensjahr erforderlich.                                       Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmer-
2 Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der            autobahn).
Nutzung z. B. der Becken.                                          6 Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des
3 Abstandsregelungen und -markierungen sind zu beachten.           Personals.
4 Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen               7 Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der ak-
unverzüglich.                                                      tuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden.
5 Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unver-             Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder
züglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der             verantwortlich.
Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.                   8 Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnun-
6 Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den          gen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m
dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestat-           zum Ausweichen.
tet.                                                               9 Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Ver-
7 Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist         kehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis
Folge zu leisten.                                                  der Weg frei ist.
8 Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Ba-              10 Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnver-
deordnung verstoßen, können des Bades verwiesen wer-               kehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
den.
9 Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden
können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schrift-
lich darauf aufmerksam gemacht.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
1 Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion
durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt
auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
2 Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygi-
ene).
3 Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangs-
bereich und an anderen Übergängen, an denen das Hände-
waschen nicht möglich ist.
4 Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ
in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette)
5 Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründ-
lich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
6 Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den
gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

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C. Datenschutz
                                                               Recht auf Widerruf
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze,        Sie können sich jederzeit schriftlich an uns wenden, um Än-
insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),        derungen an Ihren bestimmten personenbezogenen Daten,
ist:                                                           die Sie für fehlerhaft oder unerheblich halten, anzufordern
                                                               oder uns darum bitten, Ihre personenbezogenen Daten zu
Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim                               sperren oder zu löschen. Ebenso können Sie uns schriftlich
Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim, Deutschland                mitteilen, dass Sie der Speicherung Ihrer personenbezoge-
info@badduerrheim.de                                           nen Daten widersprechen oder wenn Sie die Verwendung
                                                               Ihrer personenbezogenen Daten einschränken möchten.
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutz-        Nach Eingang Ihres Antrages und ausreichend Information
beauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:     zur Bestätigung Ihrer Identität werden wir Ihnen eine Kopie
                                                               der uns über Sie vorliegenden personenbezogenen Daten,
•   Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und         für die Sie den gesetzlichen Auskunftsanspruch haben, zur
    deren Verarbeitung,                                        Verfügung stellen. Wir werden darüber hinaus die Zwecke,
•   Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,          für die diese personenbezogenen Daten verwendet werden,
•   Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,                deren Empfänger sowie den Ursprung der Information zur
•   Widerspruch gegen die Speicherung Ihrer Daten bei uns.     Verfügung stellen.

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche         Wir werden diesen Bitten in Bezug auf personenbezogenen
Stelle und Dritte                                              Daten gemäß geltendem Recht entsprechen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den        Fragen an den Datenschutzbeauftragten
in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine         Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie
Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen     bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an unseren Da-
als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben        tenschutzbeauftragten:
Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:            Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim
                                                               Andreas Hoffmann, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim
•   die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Ver-      datenschutz@badduerrheim.de
    pflichtung erforderlich ist,
•   die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen
    erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht,
    dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse
    an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Löschung bzw. Sperrung der Daten
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und
Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen
Daten daher nur für die Dauer des Aufenthalts. Lediglich im
Fall des Straftatbestandes werden die Daten für 72 Stunden
gespeichert.

Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer
Solemar-Therme und der Schwarzwald-Sauna
Wenn Sie unser Drehkreuz passieren, wird automatisch ein
Foto von Ihnen erfasst. Diese Information ist notwendig, um
im Zweifelsfall

•   abgerechnete Angebote zuordnen zu können.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf
unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwe-
cken zur Datenerhebung. Wir verwenden Ihre Daten nicht,
um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der
Daten ist nur die verantwortliche Stelle.

Seite 8|8            Stand August 2020 | Änderungen vorbehalten!
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