Vertragsbedingungen und Badeordnung Solemar
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Vertragsbedingungen und Badeordnung Solemar Sehr geehrte Gäste des Solemars, entgelte erhebt, bleibt es den Badegästen und Auftragge- die nachfolgenden Vertragsbedingungen und die nachfol- bern vorbehalten, dem Solemar nachzuweisen, dass ihr kei- gende Badeordnung regeln das Vertrags- und Benutzungs- ne oder wesentlich geringe Aufwendungen, Schäden oder verhältnis zwischen der Kur- und Bäder GmbH Bad Dürr- Umsatzausfall entstanden sind, als die geltend gemachte heim, nachfolgend „Solemar“ abgekürzt und dem Badegast, Pauschale. beziehungsweise dem Auftraggeber. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, In- 2. Vertragsabschluss halt des mit dem Gast, beziehungsweise dem Auftraggeber 2.1. Der Vertrag mit dem Badegast kommt auf der Grund- zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie deshalb lage dieser Vertragsbedingungen und der Badeordnung mit diese Vertragsbedingungen sorgfältig durch. dem Erwerb der Eintrittskarte, eines Gutscheins oder einer Geldwertkarte zu Stande. Er bedarf keiner bestimmten A. Vertragsbedingungen Form. 2.2. Soweit der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (über das Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die allge- Internet, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder per Briefkor- meinen rechtlichen Grundlagen des Vertragsverhältnisses respondenz) abgeschlossen wird, wird darauf hingewiesen, zwischen Solemar und dem Gast, beziehungsweise dem dass nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312b Abs. (3) Auftraggeber. Ziff. 6) kein Widerrufsrecht des Badegasts besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag (eine Rückgabe und Rückerstat- 1. Vertragsgrundlagen, Geltung dieser Vertragsbedingungen, tung bezüglich erworbener Eintrittskarten, Gutscheine usw.) Begriffsbezeichnungen, Vorbehalt zu Bearbeitungsentgelten ist daher nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen 1.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis und der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften möglich. zwischen Gast, beziehungsweise Auftraggeber und Solemar findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung und 3. Rücktritt, Rückgabe und Rückerstattung zwar in erster Linie diese Vertragsbedingungen und die 3.1. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe mit Rückerstattung nachfolgende Badeordnung, hilfsweise die gesetzlichen besteht bezüglich Eintrittskarten, Geldwertkarten und Gut- Vorschriften. scheinen nicht. Im Fall der Verweisung aus dem Bad wird 1.2. Die Vertragsbedingungen und die Badeordnung gelten das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades für das Vertragsverhältnis über die Benutzung des Solemars bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem mit allen Einrichtungen und Anlagen. Sie gelten außerdem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich für alle sonstigen, außerhalb des Solemars von der Kur- und niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Ein- Bäder GmbH Bad Dürrheim betriebenen Einrichtungen. trittsgeld. Abweichende Regelungen hierzu, insbeson- 1.3. Die Vertragsbedingungen und die Badeordnung gelten dere bei Auftraggebern, bedürfen einer ausdrücklichen insgesamt oder bezüglich einzelner Bestimmungen nicht, Vereinbarung, bei Auftraggebern, die Kaufleute sind, einer soweit bei bestimmten Einrichtungen und Dienstleitungen schriftlichen Vereinbarung. innerhalb des Solemars vor oder bei Vertragsschluss darauf 3.2. Der Badegast und der Auftraggeber sind zum Rücktritt, hingewiesen wird, dass es sich um Fremdleistungen handelt. beziehungsweise zur Kündigung nur entsprechend den ge- Bei solchen Fremdleistungen kommt ein Vertragsverhältnis setzlichen Bestimmungen bei mangelhafter Erbringung der ausschließlich zwischen dem Badegast, bzw. dem Auftrag- Vertragsleistungen durch das Solemars oder bei Unmöglich- geber und dem jeweiligen Anbieter der Dienstleistung zu keit der Leistungserbringung durch das Solemars berechtigt. Stande. 3.3. Kaufmännischen Auftraggebern steht keine Kündi- 1.4. Der Begriff "Auftraggeber" bezeichnet in den nachfol- gungs- oder Rücktrittsrecht nach kaufmännischen Handels- genden Bedingungen gewerbliche Auftraggeber (Reiseve- bräuchen zu. ranstalter, Reisebüros, Omnibusunternehmen, Eventagen- turen, Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter und 4. Leistungen des Solemars, Öffnungszeiten; Altersbe- sonstige Unternehmen und Institutionen), welche mit dem schränkung, Aufsichtspflicht Solemar in Form des Erwerbs von Eintrittskarten, Geldwert- 4.1. Die vertraglichen Leistungen des Solemars bestehen in karten und Gutscheinen oder im Rahmen sonstiger Koopera- der Gewährung des Zugangs zu den Einrichtungen des Sole- tionsformen Verträge abschließen. mars nach Maßgabe des vereinbarten Benutzungsumfangs 1.5. Im Verhältnis zu Auftraggebern, die Kaufleute oder juris- und des vereinbarten Benutzungszeitpunkts. Sie bestehen tische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, weiter in der Erbringung entsprechender Dienstleistungen gelten die Vertragsbedingungen und die Badeordnung auch bei vereinbarten Anwendungen und Behandlungen. für zukünftige Geschäfte. Bei Vertragsverhältnissen mit 4.2. Eine Leistungspflicht, die über den Umfang der ausge- solchen Auftraggebern haben eigene Geschäftsbedingungen schriebenen Leistungen hinausgeht, bedarf einer ausdrückli- der Auftraggeber keine Gültigkeit gegenüber dem Solemar chen Vereinbarung mit dem Solemar. und zwar auch dann nicht, wenn sie zum Auftraggeber für 4.3. Dem Solemar ist es vorbehalten, Öffnungszeiten der anwendbar erklärt wurden und das Solemar diesen Beding- Therme insgesamt sowie bezüglich einzelner Abteilungen ungen nicht widersprochen hat. und Einrichtungen allgemein oder zu bestimmten Terminen 1.6. Soweit das Solemar nach Maßgabe dieser Vertragsbe- zu ändern und einzuschränken. stimmungen oder der Grundlage entsprechender Aushänge und Preislisten in der Therme pauschalierte Bearbeitungs- Seite 1|8
4.4. Dem Solemar ist es insbesondere vorbehalten, aufgrund gebuchten Bereiche (Thermen- und/oder Saunabereich) von Reinigungs- und Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgrün- sowie als hausinternes Zahlungsmittel für Gastronomie, den aufgrund notwendiger Überprüfungen oder aus sons- Wellness, SolemarSHOP etc. tigen technischen Gründen den Leistungsumfang oder die 5.4. Sogenannte 11er-Karten sind nur innerhalb eines Jahres Leistungszeit vorübergehend einzuschränken. ab Erwerb gültig. Wird die Frist zur Inanspruchnahme bei 4.5. Aus Einschränkungen nach Ziffer 4.2 bis 4.4 können 11er-Karten überschritten, so kann das Solemar die Inan- Ansprüche gegenüber dem Solemar, insbesondere auf spruchnahme der entsprechenden Leistungen oder noch Minderung des Eintrittsentgeltes, nur erhoben werden, nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen von einer wenn die Einschränkungen nach Art und Umfang erheblich Nachzahlung im Hinblick auf zwischenzeitlich eingetretenen sind. Preiserhöhungen geltend machen. Ein Anspruch auf Rücker- 4.6. Bezüglich vom Badegast eingebrachter Sachen wird, stattung des anteiligen Werts nicht in Anspruch genomme- weder soweit es Kleiderschränke betrifft, noch bezüglich nen Leistung besteht nur innerhalb der Verjährungsfrist und sonstiger mitgeführter Sachen ein Verwahrungsvertrag mit der Maßgabe, dass das Solemar nach Maßgabe von Ziff. begründet. Auf die diesbezügliche Haftungsregelung in Ziffer 1.6 Dieser Bedingungen ein Bearbeitungsentgelt von 20% 8.3 und 8.4 wird hingewiesen. des Restwerts erheben kann. 4.7. Folgenden Personen ist die Benutzung der Anlagen und 5.5. Soweit auf Eintrittskarten und Gutscheinen eine ent- des Bades nur zusammen mit einer geeigneten erwach- sprechende Befristung ausgewiesen ist, gilt: senen Begleitperson, die alleinverantwortlich die Aufsicht a) Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch mehr, die auszuüben hat, gestattet: ausgewiesene Leistung zum angegebenen Preis in Anspruch - Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbe zu nehmen. wegen oder an- und auskleiden können. b) Der Badegast, beziehungsweise der Auftraggeber kön- - Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres und Nicht- nen nach Ablauf der Frist die Rückerstattung der bezahlten schwimmer. Beträge mit der Maßgabe verlangen, dass das Solemar vom - Personen mit geistigen Behinderungen und Blinde. Erstattungsbetrag ein pauschaliertes Entgelt von 20% des - Personen, die unter Ohnmacht- oder Krampfanfällen bezahlten Preises beanspruchen und abziehen kann. Voraus- leiden. setzung für die Erstattung ist die Vorlage der Originale der Im Hinblick auf Personen mit körperlichen Behinderungen Eintrittskarten, beziehungsweise Gutscheine. und gesundheitlichen Leiden wird auf die Regelungen der c) Alternativ zur Rückerstattung kann der Badegast, bezie- Ziff. 7.5. verwiesen. hungsweise der Auftraggeber verlangen, Eintrittskarten und 4.8. Minderjährige unter 13 Jahren haben im Saunabereich Gutscheine gegen jeweils neue Eintrittskarten und Gutschei- keinen Zutritt. Minderjährige von 13-15 Jahren haben im ne auszutauschen, sofern sich der Badegast, beziehungs- Saunabereich nur in Begleitung einer erwachsenen auf- weise der Auftraggeber verpflichten, zuvor den Aufpreis sichtspflichtigen Begleitperson Zutritt. entsprechend der aktuell gültigen Preisliste zu bezahlen. 4.9. Die Mitarbeiter des Solemars sind berechtigt, einen d) Gegenüber Auftraggebern kann das Solemar nach Ablauf Altersnachweis zu verlangen. einer Befristung verlangen, innerhalb einer angemessenen 4.10. Der Einlass, bzw. der Vertragsabschluss bezüglich Min- Frist vom Wahlrecht nach b) oder c) Gebrauch zu machen. derjähriger begründet keine vertragliche oder gesetzliche Geschieht dies nicht, kann das Solemar die Rückabwicklung Aufsichtspflicht des Solemars, bzw. des Solemar-Personals. nach c) geltend machen. 4.11.Bade-/Saunaschluss ist 30 Minuten vor Betriebsschluss. 5.6. Soweit das Solemar zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches 5. Zahlungen, Preise, Preiserhöhungen, Verlust oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers 5.1. Das entsprechende Entgelt für die Nutzung der Ein- besteht, kann das Solemar den Personen, die vom Auftrag- richtungen ist durch den Gast grundsätzlich im Voraus zu geber Eintrittskarten, Gutscheine oder Geldwertkarten entrichten. Bezüglich Auftraggebern gelten die im Einzelfall ausgehändigt oder eine entsprechende Leistungszusage getroffenen Zahlungsfälligkeiten; sind solche nicht verein- erhalten haben, bis zur vollständigen Bezahlung durch den bart, ist der Gesamtpreis der bezogenen Leistungen grund- Auftraggeber den Zugang zur Therme oder Sauna und die sätzlich vor Übermittlung von Eintrittskarten, Gutscheinen Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verweigern. usw. und vor Inanspruchnahme der entsprechenden Leistun- 5.7. Dem Solemar bleibt es vorbehalten, bei Eintrittskarten, gen zahlungsfällig. Gutscheinen und Geldwertkarten, die nicht für den soforti- 5.2. Soweit ein entsprechender Hinweis auf dem Zahlungs- gen Eintritt, also die Inanspruchnahme am Tag des Kaufs, beleg angebracht ist, ist der Badegast verpflichtet, Zah- erworben werden, Preiserhöhungen vorzunehmen, soweit lungsbelege aufzubewahren. Ein Ersatz von Armbändern, sich der Leistungsumfang der Therme, bzw. der jeweiligen Eintrittskarten oder Wertgutscheinen ohne entsprechenden Einrichtung objektiv gegenüber der Leistungsbeschreibung Nachweis ist bei Verlust ohne Vorlage des entsprechenden zum Zeitpunkt des Erwerbs erweitert hat. Zahlungsbelegs ausgeschlossen. 5.3. Armbänder, sog „Eintrittsbänder“ (nachfolgend bezeich- net als „Armband“) werden dem Kunden nach Bezahlung zum automatisierten Zugang zur Therme und Sauna ausge- händigt. Die Armbänder dienen darüber hinaus als Zeiterfassungsme- dium bzw. als Zugangsberechtigung innerhalb der jeweils Seite 2|8
5.8. Beim Verlust von Armbändern, Eintrittskarten, Gutschei- arbeitungsgebühr von € 2,00 zurückerstattet. Bei endgülti- nen und Geldwertkarten besteht ein Anspruch auf Ersatz nur gem Verlust des Armbandes wird der geleistete Sicherheits- unter folgenden Voraussetzungen: betrag als pauschaler Schadensersatz einbehalten. a) Der Erwerb ist durch Vorlage des Original-Zahlungsbelegs 5.10.3 Dem Badegast bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, nachzuweisen. dass ihn am Verlust von Schlüsseln und/oder Armband kein b) Das Solemar kann die Übergabe entsprechender Ersatz- Verschulden trifft, insbesondere, dass er die verlorenen Ge- unterlagen davon abhängig machen, dass Sicherheit in Höhe genstände während des gesamten Aufenthaltes im Bad bestehender Guthaben/Restguthaben geleistet wird. Die ordnungsgemäß verwahrt hat. In diesem Fall kann weder Sicherheit ist erst dann zurück zu bezahlen, wenn alle ver- die Zahlung einer Sicherheit noch eines Schadensersatzes tragliche oder gesetzliche Fristen, insbesondere Verjäh- gefordert werden. rungsfristen, für die Inanspruchnahme der Leistungen abge- 5.10.4 Dem Badegast bleibt es darüber hinaus vorbehalten, laufen sind. dem Solemar nachzuweisen, dass dem Solemar kein oder c) Das Solemar haftet nicht für den Fall der Einlösung verlus- nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als tig gegangener Unterlagen durch Nichtberechtigte, soweit die jeweils einbehaltene Sicherheit und im Falle eines sol- ihr diesbezüglich nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur chen Nachweises durch den Badegast nur ein geringerer Last fällt. Schadensersatz zu leisten ist. 5.9 Der Badegast ist dringend angehalten, an ihn ausge- reichte Schlüssel und Armbänder, so zu verwahren, dass ein 6. Besondere Pflichten von Auftraggebern Verlust vermieden wird. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass 6.1. Auftraggeber sind verpflichtet, dem Solemar Auskunft beide Gegenstände während des gesamten Aufenthaltes im über den Bestand erworbener Eintrittskarten und Gutscheine Bad nicht unbeaufsichtigt bleiben. Dem Badegast wird drin- und über den Umfang einer bereits erfolgten Weitergabe, gend empfohlen, beides, Armband und Schlüssel, während beziehungsweise eines Weiterverkaufs zu erteilen. des gesamten Aufenthaltes am Körper mittels des hierfür 6.2. Soweit nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen ein vorgesehenen Armbands zu tragen. berechtigtes Interesse des Solemars gegeben ist, sind 5.10 Im Falle des schuldhaften Verlusts von Armbändern Auftraggeber verpflichtet, dem Solemar Auskunft über die und/oder Schlüsseln durch den Gast, ist das Solemar berech- Person, bzw. die Stellen zu erteilen, an die Eintrittskarten tigt, die Zahlung der nachfolgenden pauschalierten Sicher- und Gutscheine weitergegeben wurden. heiten zur Absicherung etwaig entstandener Schäden zu verlangen: 7. Pflichten des Gastes 5.10.1 Verlust Schlüssel: Bei einem schuldhaften Verlust des 7.1. Der Badegast ist verpflichtet, die nachfolgend wieder- Garderobenschlüssels hat der Gast eine pauschale Sicherheit gegebene Badeordnung zu beachten. in Höhe von € 50,00 zu leisten zur Absicherung etwaig ent- 7.2. Der Badegast hat vorgefundene und/oder fremdverur- stehender Kosten, die für die Instandsetzung nach einem sachte Mängel der Einrichtungen und Schäden, unverzüglich ggf. notwendigen Aufbrechen von Wert- und/oder Garde- den Solemar-Mitarbeitern anzuzeigen. Sach- und Vermö- robenfächern und dem Austausch der entsprechenden gensschäden sind vom Gast vor Verlassen des Solemars Schlösser nach endgültigem Verlust des Schlüssels aufzu- anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, ist der Gast wenden sind. Für den Fall, dass verlorene Schlüssel nicht mit vertraglichen Ansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, innerhalb von 7 Tagen nach Meldung des Verlusts wiederge- dass die Anzeige unverschuldet unterblieben, insbesondere funden werden, geht das Solemar von deren endgültigen weil ein Schaden vor Verlassen des Solemars objektiv nicht Verlust aus und die zugehörigen Schränke werden aufge- festgestellt werden konnte. brochen. Werden verlorene Schlüssel vorher wiedergefun- 7.3. Der Badegast hat selbst verursachte Schäden ebenfalls den, wird der jeweils einbehaltene Sicherheitsbetrag abzüg- unverzüglich, spätestens vor Verlassen der Einrichtung lich einer Bearbeitungsgebühr von € 2,00 zurückerstattet. gegenüber den Mitarbeitern des Solemars anzuzeigen. 5.10.2 Verlust Armband: Bei einem schuldhaften Verlust des 7.4. Es obliegt dem Badegast, gegebenenfalls nach vorheri- Armbands ist der auf diesem Armband bis zur Meldung des ger ärztlicher Konsultation, zu überprüfen, ob und inwieweit Verlustes tatsächlich gebuchte Betrag zuzüglich einer Wie- die Inanspruchnahme der Leistungen der Einrichtung und die derbeschaffungspauschale für das Armband in Höhe von Benutzung der Einrichtungen für ihn aufgrund seiner persön- zurzeit € 7,00 zu zahlen. Für den Fall, dass der Gast lichen, gesundheitlichen Disposition möglich sind. Das Sole- entgegen seiner vertraglichen Verpflichtungen aus mar schuldet diesbezüglich keine medizinische oder sonstige vorstehender Ziff. 5.2 keinen Zahlungsbeleg vorlegen kann Beratung oder Aufklärung, soweit diese über die allgemei- und etwaige Aufbuchungen auf dem Armband somit nicht nen im Bad angebrachten Hinweise (z. B. zur empfohlenen entsprechend zugeordnet werden können, ist das Solemar Aufenthaltsdauer) hinausgehen. berechtigt eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von € 16,00 7.5. Badegäste mit körperlichen Behinderungen und ge- für jeden Erwachsenen sowie in Höhe von 10,00 Euro für sundheitlichen Leiden obliegt es, sich bezüglich der Ge- jeden minderjährigen Begleiter des betreffenden Gasts zur eignetheit des Solemars und seinen Einrichtungen für ihre Absicherung etwaig entstandener Schäden zu verlangen. persönliche Nutzung vor Erwerb der Eintrittskarte, von Werden verlorene Armbänder wiedergefunden, wird der Gutscheinen oder Geldwertkarten zu erkundigen. jeweils einbehaltene Sicherheitsbetrag abzüglich tatsächlich festgestellter Abbuchungen auf dem Armband und einer Be- Seite 3|8
8. Haftung des Solemars, Haftungsbeschränkung 10. Hinweise zur Einrichtung der alternativen Streitbeile- 8.1. Die Haftung gegenüber Auftraggebern, die Kaufleute gung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten 10.1. Das Solemar weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- Rechts sind (nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“) braucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentli- für Schäden, die nicht auf Schäden des Lebens, des Körpers chung dieser Vertragsbedingungen eine Teilnahme für oder der Gesundheit beruhen, ist ausgeschlossen soweit das Solemar an der Verbraucherstreitbeilegung nicht ver- dem Solemar oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz pflichtend ist und das Solemar nicht an einer freiwilligen oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbrau- 8.2. Gegenüber Auftraggebern ist die Haftung für Schäden, cherstreitbeilegung für das Solemar verpflichtend würde, die nicht Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesund- informiert das Solemar die Verbraucher hierüber in geeig- heit sind, auf den Betrag beschränkt, welcher dem Gesamt- neter Form. Das Solemar weist für alle Verträge, die im preis der bezogenen Leistungen entspricht. elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die 8.3. Die Badegäste benutzen alle Einrichtungen des Sole- europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.eu- mars auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des ropa.eu/consumers/odr/ hin. Solemars, die Therme und ihre Einrichtungen in einem 10.2. Der Badegast und Auftraggeber können das Solemar verkehrssicheren Zustand zu erhalten. nur an deren Sitz verklagen. 8.4. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhan- 10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechts- denkommen der im Solemar eingebrachten Sachen wird streitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis mit nicht gehaftet. Dies gilt auch für Sachen, die in Kleiderabla- dem Badegast und mit Auftraggebern ist ausschließlich der gen abgelegt sind. Eine etwaige Haftung des Solemars im Sitz des Solemars, soweit der Badegast, beziehungsweise Rahmen dieser Ziff. 8.4 aus der schuldhaften Verletzung von der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des Sorgfaltspflichten durch das Solemar oder seiner Erfüllungs- öffentlichen oder privaten Rechts ist oder keinen allgemei- gehilfen bleibt unberührt. nen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat. Zwingende Gerichtsstände aufgrund Vorschriften der Europäischen 9. Kündigung und Zutrittsverweigerung Gemeinschaft bleiben durch die vorstehenden Regelungen 9.1. Das Solemar kann den Vertrag mit dem Badegast hin- unberührt. Ist nach solchen Vorschriften ein Gerichtsstand sichtlich des aktuellen Aufenthalts nach Maßgabe der im Ausland begründet, so findet aufgrund und Höhe solcher nachfolgenden Bestimmungen in Form eines Verweises aus Ansprüche gleichwohl ausschließlich deutsches Recht der Einrichtung fristlos kündigen. Anwendung. 9.2. Die Kündigung ist insbesondere möglich, wenn der Ba- degast gegen die Verpflichtung aus diesen Vertragsbestim- 11. Verjährung mungen, bzw. gegen die Verpflichtungen aus der Badeord- 11.1. Ansprüche gegen das Solemar aus Körperschäden nung schuldhaft verstößt. verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.3. Die Kündigung setzt eine entsprechende Abmahnung 11.2. Ansprüche auf die Inanspruchnahme vertraglicher seitens des Solemar-Personals voraus, es sei denn, dass der Leistungen aus erworbenen Eintrittskarten, Gutscheinen Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Geldwertkarten verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Kündigung und ein sofortiger Verweis gerechtfertigt sind. Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres in dem der Erwerb Dies ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das entsprechen- erfolgt ist. de Verhalten des Badegasts (insbesondere im Hinblick auf 11.3. Ansprüche aus Sachschäden und Vermögensschä- sexualbezogene Strafnormen) eine Straftat darstellt oder den des Badegastes und des Auftraggebers, die nicht auf den dringenden Verdacht einer Straftat begründet. Körperschäden beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres. 9.4. Im Falle einer begründeten Kündigung besteht ein Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Anspruch auf Rückerstattung hinsichtlich nicht in Anspruch der Anspruch entstanden ist, jedoch nicht früher als zu genommener Leistungen nicht. dem Zeitpunkt, zu dem der Badegast, beziehungsweise 9.5. Lässt das Verhalten des Badegasts des objektiv für die der Auftraggeber von Umständen Kenntnis erlangt, die den Zukunft weitere Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen Anspruch begründenden und vom Solemar als Schuldner oder die Badeordnung erwarten oder liegt eine Straftat vor, solcher Ansprüche oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis so kann das Solemar einen Vertrag auch bezüglich noch erlangen müsste. nicht verbrauchter Eintrittskarten, Gutscheine und Geldwert- karten kündigen. Ein Erstattungsanspruch des Badegasts besteht nur hinsichtlich nicht in Anspruch genommener Leistungen und unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes von 20% des Restwerts. 9.6. Lässt das Verhalten des Badegasts objektiv für die Zukunft weitere Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen oder die Badeordnung erwarten oder liegt eine Straftat vor, kann das Solemar ein generelles Hausverbot aussprechen, welches sich auch auf das Foyer und die Außenanlagen bezieht. 9.7. Zur Ausübung der entsprechenden Rechte des Solemars ist generell das gesamte Solemar-Personal berechtigt. Seite 4|8
B. Badeordnung 3.5. Die Ruheräume sowie die Saunagastronomie dürfen aus hygienischen Gründen nur in angemessener saunatypischer Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Aufenthalt Bekleidung, die den Oberkörper und den Schambereich ver- des Badegastes in der Therme und allen Einrichtungen. Sie deckt (z.B. Bademantel), betreten werden. sind Bestandteil der Vertragspflichten des Badegastes. 4. Ärztlich verordnete Bäder, Badedauer 1. Allgemeines 4.1. Ärztlich verordnete Bewegungsbäder werden unter An- Die Solemar-Therme ist ein Bad zur Heilung, Entspannung leitung und Aufsicht von geeignetem Fachpersonal durchge- und Erholung - also kein Sportbad. Die Wassertiefen von führt. Die Therapiezeiten sind festgelegt und durch Aushang 1,00 m bis 1,35 m und die Wassertemperaturen von 28°C bekannt gegeben. Gästen mit ärztlicher Verordnung wird bis 36°C sind darauf ausgerichtet. Sportliches Schwimmen, empfohlen, sich bei ihrem Arzt über die geeigneten Badezei- Tauchen, Springen vom Beckenrand, das Hineinstoßen an- ten zu informieren und diese nicht zu überschreiten. derer Personen in die Becken sowie die Verwendung von 4.2. Gäste ohne ärztliche Verordnung sollten die Badedauer Schnorcheln, Taucherbrillen, und anderen Sport-, Schwimm- entsprechend ihres individuellen Wohlbefindens einrichten. und Spielgeräten sind daher nicht gestattet. Schwimmflügel Dies gilt auch für den Aufenthalt in der der Sauna und dem sind hingegen erlaubt. Wellnessbereich. 4.3. Bei gesundheitlichen Problemen, Verletzungen, Fragen 2. Verhalten des Badegastes zum Badeablauf o.ä. wenden Sie sich bitte an unser Perso- 2.1. Die Badegäste sind verpflichtet, sich so zu verhalten, nal. dass kein anderer Badegast geschädigt, belästigt oder in 4.4. Die Benutzung von therapeutischen Geräten außerhalb unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. der Therapiezeiten ist nur mit Zustimmung des Therapeuts 2.2. Das Verhalten von Badegästen hat den allgemeinen des Wellness- und Gesundheitszentrums Solemar erlaubt. Anschauung über Sitte und Anstand zu entsprechen. Das Einzeltherapiebecken darf nur mit einem Therapeuten 2.3. Die Einrichtungen der Therme sind pfleglich zu behan- des Solemars benutzt werden. deln. 4.5. Auf 7.3 der vorstehenden Vertragsbedingungen wird Der Badegast haftet für von ihm schuldhaft verursachte ausdrücklich verwiesen. Verunreinigungen und Beschädigungen. 2.4. In allen Bereichen der Therme ist es den Gästen nicht 5. Schwerbehinderte Gäste und Rollstuhlfahrer erlaubt, Musikinstrumente, analoge oder digitale Tonwieder- Für unsere schwerbehinderten Gäste und Rollstuhlfahrer gabegeräte oder Fernsehgeräte (außer Geräte mit Kopfhö- stehen entsprechende Umkleidekabinen zur Verfügung. rer) zu nutzen. Bei der Nutzung von Geräten mit Kopfhörern Auf Ziffer 4.7 der Vertragsbedingungen wird hingewiesen. ist darauf zu achten, dass andere Gäste nicht gestört wer- den. 6. Glättegefahr, Badeschuhe 2.5. Im Thermen- und Saunabereich ist die Benutzung von 6.1. Wie bei allen Badeeinrichtungen können die Böden des Smartphones bzw. Mobiltelefonen nicht gestattet. Solemars durch Wasserrückstände glatt sein. Bitte beachten 2.6. Bei Gewitter sind die Außenbecken sofort zu verlassen Sie unbedingt die permanente Rutschgefahr im gesamten und erst nach Freigabe durch das Personal wieder zu nutzen. Badebereich und richten Sie die Fortbewegung darauf aus. 2.7. Auf die Regelungen in den Vertragsbedingungen unter Eltern sind insbesondere dringend angehalten, die entspre- Ziffer 9. bei Nichtbeachtung diese Verhaltenspflichten wird chende Bewegung ihrer Kinder ständig zu beaufsichtigen. hingewiesen. 6.2. Das Tragen von Badeschuhen im gesamten Bereich der 2.8. Bei Minderjährigen obliegt den Eltern, beziehungswei- Therme und Sauna wird dringend empfohlen. se Begleitpersonen generell die Aufsicht über die Kinder. Verstöße hiergegen können eine Kündigung mit Verweis aus 7. Umkleideschränke der Therme gemäß Ziff. 9 der Vertragsbedingungen begrün- 7.1. Unseren Badegästen stehen Umkleideschränke in aus- den. reichen der Anzahl zur Verfügung. 7.2. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen 3. Badebekleidung und Bekleidung sind, werden vom Thermenpersonal geöffnet. Der Inhalt 3.1. Im Bad dürfen die Gäste nur klassische Badebekleidung wird danach als Fundsache behandelt. Insoweit wird verwie- tragen. Nicht erlaubt sind Badeshorts, die knielang oder sen auf die Regelungen der untenstehenden Ziff. 8 dieser länger sind. Ganzkörperbadeanzüge (Burkini) sind erlaubt. Badeordnung. 3.2. Becken und Schwitzkabinen in textilfreien Bereichen dürfen aus hygienischen Gründen nur ohne Badebekleidung 8. Fundsachen benutzt werden. Fundsachen bitten wir, beim Personal abzugeben. Für die 3.3. Babys und Kleinkinder unter 3 Jahren dürfen sich nur mit Behandlung von Fundsachen, insbesondere deren Auf- wasserfesten Windeln im Bad aufhalten und im solefreien bewahrung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Kinderbecken baden. Diese Windeln können in der Sole- mar-Boutique erworben werden. 3.4. Das Sonnen und Schwimmen „oben ohne“ ist im Ther- menbereich nicht gestattet. Seite 5|8
9. Hygieneanforderungen in objektiv schwerwiegenden Fällen der Verletzung der 9.1. Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, vor dem Ba- Privatsphäre von Gästen und bei Zuwiderhandlungen, die den sowie vor Nutzung der Sauna– und Wellnessbereiche den Verdacht einer Straftat objektiv begründen, kann eine duschen zu gehen. Alle Becken dürfen auch nach dem Saun- Verweisung aus der Therme und/oder ein generelles Haus- abesuch generell nur nach gründlichem Duschen genutzt verbot ausgesprochen werden. werden. Eine darüber hinaus gehende Körperpflege (z. B. Rasieren, Nägelschneiden) ist innerhalb der Therme sowie 15. Zusätzliche Bestimmung für Sauna- & Wellnessanlagen der Sauna– und Wellnessbereiche bzw. in den Außenanlagen 15.1 Das Einreiben mit Saunasalzen und Saunacremes ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. nur im Duschbereich gestattet. 9.2. Wenn Sie sich zwischendurch eincremen oder einölen 15.2 Die Saunakabinen sind grundsätzlich barfuß zu betre- sollten Sie unbedingt vor Betreten der Badebecken erneut ten. Die Liege- und Sitzgelegenheiten der Saunakabinen und duschen. Saunahäuser sind nur mit einer ausreichend großen Unter- 9.3. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betre- lage (Saunahandtuch) zu nutzen. Dies gilt insbesondere für ten werden. die Füße. Es ist darauf zu achten, dass kein Schweiß auf das 9.4. Das Tragen von Badekappen ist beim Baden erwünscht, Holz tropft. aber keine Pflicht. Längere Haare sind als Zopf zusammen zu 15.3 In den Saunakabinen werden Aufgüsse grundsätzlich binden. nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Öle oder 9.5. Keinen Zutritt zur Therme haben Personen mit anste- Aufgussmittel dürfen nicht verwendet werden. ckenden Krankheiten, Personen mit offenen Wunden oder 15.4 Sitzunterlagen und Saunahandtücher dürfen auf keinen Hautausschlägen sowie Personen, die betrunken sind oder Fall auf oder in unmittelbarer Nähe der Saunaöfen abgelegt unter Einfluss berauschender Mittel stehen. werden. 9.6. Das Solemar-Personal ist angewiesen und berechtigt, 15.5 Aus Rücksicht gegenüber anderen Saunabesuchern und unter Wahrung der Intimsphäre des Badegasts die Einhaltung zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht dieser hygienischen Anforderungen durch geeignete Maß- eingesprungen werden. nahmen und Weisungen an den Badegast durchzusetzen. 15.6 Sofern gebuchte Wellnessanwendungen später als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ist vom Nutzer 10. Speisen und Getränke eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Anwen- 10.1. Speisen und Getränke, die in den Solemar-Gastrono- dungswertes zu zahlen. Sofern eine Absage aufgrund einer mien in Therme und Sauna erworben wurden, dürfen nur in Erkrankung erfolgt, wird keine Stornogebühr erhoben, den hierfür ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen verzehrt sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Der Nutzerin/ werden. dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass 10.2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen, Getränken ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist innerhalb niedriger als die vorstehend geltend gemachte Pauschale der gesamten Therme und Sauna grundsätzlich nicht gestat- ist. tet. 10.3. Behälter aus Glas und Porzellan dürfen in die einzelnen 16. Schwimmkurse Bereiche der Therme sowie der Saunabereiche nicht mitge- 16.1 In der Therme werden verschiedene Kurse angeboten. bracht werden. Private Schwimmlehrer und Trainer sind zur gewerbsmä- 11. Liegestühle ßigen Erteilung von Schwimmunterricht und Kursen in den 11.1. Im Interesse aller Gäste ist das Reservieren von Liege- Thermen nicht zugelassen. stühlen nicht gestattet. 11.2. Das Solemar-Personal ist berechtigt und angewiesen, Ergänzung Badeordnung bei Nichtbeachtung die entsprechenden Maßnahmen, insbe- Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung sondere auch durch Wegnahme von Badetüchern und des Solemar-Bades vom 08.06.2020 und ist verbindlich. Sie sonstigen Gegenständen auf den Liegen durchzusetzen. ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Ba- deordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und 12. Rauchverbot Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 12.1. Das Rauchen ist in sämtlichen Innenbereichen ein- Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die schließlich des Foyers untersagt. Im Freibereich ist das Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) Rauchen witterungsbedingt nur in den entsprechenden auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades ausgewiesenen Zonen gestattet. dienen. 13. Tiere Tiere dürfen in die gesamte Einrichtung nicht mitgenommen werden. 14. Handys und Fotoapparate Im gesamten Bereich der Therme und Sauna ist zum Schutz der Privatsphäre unserer Gäste und aus rechtlichen Gründen die Benutzung von Handys und Fotoapparaten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen sind die Mitarbeiter der Therme berech- tigt, Handys und Fotoapparate vorübergehend einzuziehen; Seite 6|8
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwä- chenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, § 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns 1 Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Ab- in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des standsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetrei- gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Perso- vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend nen unterschritten ist. erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwor- 2 Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Perso- tung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhal- nen betreten werden. tung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht 3 In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbe- werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch schränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informa- unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tionen und die Hinweise des Personals. tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht 4 In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene möglich. Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der § 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad Beckenraststufe. 1 Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend 5 Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine 10. Lebensjahr erforderlich. Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmer- 2 Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der autobahn). Nutzung z. B. der Becken. 6 Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des 3 Abstandsregelungen und -markierungen sind zu beachten. Personals. 4 Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen 7 Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der ak- unverzüglich. tuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. 5 Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unver- Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder züglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der verantwortlich. Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz. 8 Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnun- 6 Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den gen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestat- zum Ausweichen. tet. 9 Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Ver- 7 Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist kehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis Folge zu leisten. der Weg frei ist. 8 Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Ba- 10 Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnver- deordnung verstoßen, können des Bades verwiesen wer- kehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad. den. 9 Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schrift- lich darauf aufmerksam gemacht. § 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen 1 Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen. 2 Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygi- ene). 3 Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangs- bereich und an anderen Übergängen, an denen das Hände- waschen nicht möglich ist. 4 Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette) 5 Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründ- lich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind). 6 Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden. Seite 7|8
C. Datenschutz Recht auf Widerruf Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, Sie können sich jederzeit schriftlich an uns wenden, um Än- insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), derungen an Ihren bestimmten personenbezogenen Daten, ist: die Sie für fehlerhaft oder unerheblich halten, anzufordern oder uns darum bitten, Ihre personenbezogenen Daten zu Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim sperren oder zu löschen. Ebenso können Sie uns schriftlich Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim, Deutschland mitteilen, dass Sie der Speicherung Ihrer personenbezoge- info@badduerrheim.de nen Daten widersprechen oder wenn Sie die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken möchten. Ihre Betroffenenrechte Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutz- Nach Eingang Ihres Antrages und ausreichend Information beauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben: zur Bestätigung Ihrer Identität werden wir Ihnen eine Kopie der uns über Sie vorliegenden personenbezogenen Daten, • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und für die Sie den gesetzlichen Auskunftsanspruch haben, zur deren Verarbeitung, Verfügung stellen. Wir werden darüber hinaus die Zwecke, • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, für die diese personenbezogenen Daten verwendet werden, • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten, deren Empfänger sowie den Ursprung der Information zur • Widerspruch gegen die Speicherung Ihrer Daten bei uns. Verfügung stellen. Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Wir werden diesen Bitten in Bezug auf personenbezogenen Stelle und Dritte Daten gemäß geltendem Recht entsprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den Fragen an den Datenschutzbeauftragten in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an unseren Da- als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben tenschutzbeauftragten: Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim Andreas Hoffmann, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Ver- datenschutz@badduerrheim.de pflichtung erforderlich ist, • die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben. Löschung bzw. Sperrung der Daten Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur für die Dauer des Aufenthalts. Lediglich im Fall des Straftatbestandes werden die Daten für 72 Stunden gespeichert. Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Solemar-Therme und der Schwarzwald-Sauna Wenn Sie unser Drehkreuz passieren, wird automatisch ein Foto von Ihnen erfasst. Diese Information ist notwendig, um im Zweifelsfall • abgerechnete Angebote zuordnen zu können. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwe- cken zur Datenerhebung. Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der Daten ist nur die verantwortliche Stelle. Seite 8|8 Stand August 2020 | Änderungen vorbehalten!
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