Sicherheit für Hausbewohner und Familien - Videoüberwachung - NOZ
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in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Caroline Benzel 30/19 Videoüberwachung Sicherheit für Hausbewohner und Familien Dank moderner Technik lässt sich praktisch wegung auf einem Grundstück registrieren und jeder Lebensbereich per Kamera überwachen. direkt ein Foto auf das Handy des Eigentümers Bemerkt oder unbemerkt. Es gibt versteckte schicken. Wer Ärger vermeiden will, sollte aber Kameras in Teddybären, Stiften und Brillen und die rechtlichen Grundlagen genau kennen. moderne Überwachungsanlagen, die jede Be- 1. Videoüberwachung im Außenbereich Vor allem viele Hauseigentümer fühlen sich un- nutzte Einfahrten dürfen nicht von Kameras er- sicher und möchten ihr Haus mit Hilfe einer Ka- fasst werden. mera zusätzlich schützen. Klar ist: Ein System zur Videoüberwachung kann keinen Einbruch Anders sieht es möglicherweise aus, wenn es verhindern. Es könnte aber abschreckend wir- schon mehrfach zu Einbrüchen oder Beschädi- ken – und im Falle eines Einbruchs kann man gungen am Auto gekommen ist. Dann könnte die Bilder der Polizei zur Verfügung stellen. auch eine Überwachung des Gehwegs vor dem Wichtig: Sowohl aus rechtlichen Gründen als Haus oder eines gemeinsam genutzten Park- auch aus Gründen der Abschreckung muss platzes zulässig sein. Eine anlasslose Überwa- deutlich auf die Überwachung hingewiesen wer- chung geht aber auf keinen Fall. den. Tipp: Grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich, 1a) Überwachung beim Einfamilienhaus mit Nachbarn und anderen Anwohnern zu spre- Grundsätzlich dürfen Eigentümer und Mieter nur chen, wenn beispielsweise vorübergehend eine das eigene Grundstück mit einer Videokamera gemeinsame Einfahrt überwacht werden soll. überwachen. Sobald etwa Passanten auf dem Denn jeder Mensch hat das Recht auf die infor- Bürgersteig gefilmt werden, verletzt man damit mationelle Selbstbestimmung. Das ist Teil des deren Persönlichkeitsrechte. Das gilt auch für allgemeinen Persönlichkeitsrechts und somit das Filmen der Nachbarn. Kein Teil des Nach- grundsätzlich geschützt. bargrundstück darf von der Videoüberwachung betroffen sein. Es ist auch nicht erlaubt, Kame- Auch wenn nur das eigene Grundstück über- ras etwa in einem Mietshaus anzubringen. Das wacht wird, müssen Besucher mit klar ange- würde die Persönlichkeitsrechte der Bewohner brachten Hinweisschildern auf die Überwachung verletzen. aufmerksam gemacht werden. Hintergrund: Je- der soll die Möglichkeiten haben, das Grund- Auch Kamera-Attrappen sind nur erlaubt, so- stück nicht zu betreten, wenn er oder sie keine fern sie auf das eigene Grundstück zeigen. Videoaufnahmen von sich erlauben möchte. Wenn andere Menschen den Eindruck bekom- men, sie werden gefilmt, entsteht ein sogenann- 1b) Was gilt im Mehrfamilienhaus? ter Überwachungsdruck. Auch deshalb sollten Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, Hauseigentümer etwa das Anbringen von müssen alle mit einer Videoüberwachung ein- schwenkbaren Kameras vermeiden – denn verstanden sein. Ein Vermieter sollte sich vor dadurch könnte bei Nachbarn und Passanten der Installation eines Überwachungssystems der Eindruck entstehen, dass sie gefilmt wer- vorab die schriftliche Erlaubnis aller Mieter ein- den. Auch Zugangswege oder gemeinsam ge- holen, wenn er vermeiden will, das System schlimmstenfalls wieder abbauen zu müssen. www.biallo.de
Seite 2 Wenn also eine Straftat begangen wurde, so Das ist auch schon Vermietern passiert, die ein können Sie die Aufnahmen der Polizei zur Ver- Kamerasystem aufgrund von Sachbeschädi- fügung stellen und Anzeige erstatten. Auch des- gungen und beleidigenden Schmierereien an- halb ist es wichtig, dass Sie bei der Ausrichtung gebracht hatten (LG Berlin: Az. 65 S 279/00). der Kameras alle gesetzlichen Beschränkungen beachten. Andernfalls können Sie selbst Wissen die Mieter aber, dass es sich um eine Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie der Poli- Attrappe handelt, so können sie den Vermieter zei die Aufnahmen übergeben. nicht zum Abbau zwingen. So urteilten die Rich- ter des Amtsgerichts Berlin Schöneberg gegen 1d) Staatlicher Zuschuss einen Mieter, der einen Abbau der Kamera- Einbruchhemmende Maßnahmen können über Attrappen gefordert hatte. Dem Argument, der die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geför- Vermieter könne die Attrappe heimlich durch dert werden. Dazu kann auch eine Videoüber- eine echte Kamera ersetzen, folgten die Richter wachung des Grundstücks oder eine Einlass- nicht (AG Berlin Schöneberg: Az. 103 C kontrolle per Video zählen. Bis zu 1.600 Euro 160/14). gibt es für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Pech hatte auch ein Mieter, der sich als einziger Bestandsgebäuden – pro Wohneinheit. Wichtig im Mietshaus gegen die Videoüberwachung des ist aber, dass Interessierte den Antrag stellen, Hauses wehren wollte. Zwar entfernte der Ver- bevor die Maßnahme begonnen wird. Sprich, sie mieter die meisten der Kameras und löschte können nicht im Nachhinein eine Handwerker- auch die Aufnahmen. Doch beließ er die Über- rechnung einreichen und dann direkt Geld be- wachung des Fahrradkellers und untersagte kommen. Erst muss die Förderung beantragt dem Mieter die Nutzung desselbigen. Somit war sein, dann findet der Einbau statt und dann gibt der Mieter nicht mehr von der Videoüberwa- es das Geld von der KfW. Gewährt wird der chung betroffen und konnte daher auch keine Zuschuss im Rahmen der Fördergelder für al- Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend tersgerechtes Umbauen. Anders als der Name machen (AG Berlin Köpenick: Az. 2 C 7/13). suggeriert, dürfen aber alle Bürger diesen Zu- schuss beantragen, egal wie alt sie sind. Förder- Tipp: Auch im Mietshaus gilt: Mieter und Besu- fähig sind Investitionen zwischen 500 bis 15.000 cher müssen mit deutlichen Schildern auf die Euro. Dabei bezuschusst die KfW Kosten zwi- Kameras aufmerksam gemacht werden. schen 500 bis 1.000 Euro zu 20 Prozent. Bei Ausgaben zwischen 1.000 und 15.000 Euro 1c) Speichern und Weitergabe der Daten werden zehn Prozent der Investition erstattet. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverord- Ebenfalls möglich ist, über die KfW einen Kredit nung ist eine Speicherung von Videoaufnahmen von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung für alters- bis zu 72 Stunden möglich. Nur in Ausnahmefäl- gerechte Umbauten zu bekommen. Auch damit len dürfen sie bis zu zehn Tage lang gespeichert könnte ganz oder anteilig eine Videoüberwa- werden. Grundsätzlich gilt, dass die Aufnahmen chung bezahlt werden. Der effektive Jahreszins gelöscht werden müssen, wenn die Speicherung liegt derzeit bei 0,78 Prozent bei zehn Jahren keinen Zweck mehr erfüllt. Kurz gesagt: Kein Laufzeit und fünf Jahren Zinsbindung. Verbrechen, keine Speicherung. Wenn Sie Auf- nahmen Ihres Grundstücks zur Beweissicherung Wichtig: Pro Wohneinheit können Sie entweder im Falle eines möglichen Einbruchs machen, den Zuschuss oder den Kredit beantragen, aber sind diese Aufnahmen auch nicht mehr notwen- nicht beides gleichzeitig. dig, wenn nicht eingebrochen wurde. Tipp: Damit eine Förderung möglich ist, muss Eine besonders schlechte Idee ist die Veröffent- der Einbau von einer Fachfirma durchgeführt lichung von Filmaufnahmen, etwa in einem so- werden. Zudem müssen die eingebauten zialen Netzwerk. Egal aus welchem Grund eine Produkte zertifiziert sein und DIN-Normen ge- solche Veröffentlichung auch erfolgen mag, er- nügen. Auch deshalb ist es wichtig, den Förder- laubt ist sie nicht. Wer einen solch öffentlichen antrag vor Beginn der Einbauarbeiten zu stellen, Fahndungsaufruf ins Netz stellt, muss schlimms- um sicherzugehen, dass die gewählte Firma und tenfalls Schadensersatz zahlen. die Produkte den Anforderungen für eine Förde- rung genügen. www.biallo.de
Seite 3 2. Videoüberwachung zu Hause Da Kameras immer kleiner werden, ist die Ver- Interesse, eine etwaige Straftat aufzuklären oder suchung für manche Menschen sicherlich groß, abzuwehren. seine Mitmenschen heimlich zu überwachen. Putzt die Reinigungskraft wirklich? Wie geht der 2b) Kinder Babysitter mit dem Nachwuchs um? Und was Ein Babyphon mit Videofunktion, um den Schlaf macht der Ehepartner allein zu Hause? Recht- von Babys und Kleinkindern zu überwachen, ist lich gesehen sind solchen Überwachungsmaß- in jedem Fall zulässig. Je älter die Kinder wer- nahmen aber enge Grenzen gesetzt. den, um so eher sollten aber Eltern darauf ver- zichten, ihre Kinder ständig zu überwachen. 2a) Babysitter und Reinigungskräfte Gerade auch wenn fremde Kinder zu Besuch Grundsätzlich dürfen Sie alle Personen in Ihrem sind, sollten keine Videoaufnahmen ungefragt Haus per Kamera überwachen, wenn diese ei- angefertigt und gespeichert werden. Im Jugend- ner Überwachung zustimmen. Nicht erlaubt ist alter können Kinder sich dann gegen eine aber, Menschen in ihrer Privatsphäre zu verlet- Überwachung durch die Eltern aussprechen. zen und beispielsweise Kameras in Bad oder Theoretisch könnten Jugendliche ab 14 Jahren Sauna anzubringen. gegebenenfalls auch juristisch gegen ihre Eltern Wenn Sie Babysitter und Reinigungskräfte vorgehen. Grundsätzlich gilt, dass auch Kinder heimlich überwachen möchten, so geht das nur, ein Recht aufs eigene Bild haben. Eltern sollten wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt. Es deshalb sparsam damit sein, etwa Bilder oder reicht nicht aus, wenn Sie glauben, dass die Videos der Kinder in sozialen Netzwerken zu Reinigungskraft langsamer arbeitet als sie sollte verbreiten. oder sich einen Keks aus der Keksdose klaut. 2c) Familienmitglieder Um eine heimliche Überwachung zu rechtferti- Familienmitglieder haben natürlich dieselben gen, müsste es schon schwerwiegendere Grün- Persönlichkeitsreche wie Babysitter oder Haus- de geben – etwa, dass schon mehrmals Geld haltshilfen. Am besten ist also immer, wenn die oder Schmuck verschwunden ist. Familienmitglieder der Installation von Kameras zustimmen. Sollen sie heimlich gefilmt werden, Das gilt natürlich auch für die heimliche Über- kommt es wieder darauf an, welche Rechte wachung von Babysittern oder Nannys. Damit wichtiger sind – die individuellen Persönlich- deren Überwachung ausnahmsweise okay ist, keitsrechte oder gegebenenfalls das Bedürfnis müssen Eltern schwerwiegende Gründe haben. nach Sicherheit oder dem Verhindern oder Auf- Vor allem, wenn Eltern ein Delikt zur Anzeige klären einer Straftat. Dabei wird es im Einzelfall bringen wollen, könnte sich eine Überwachung darauf ankommen, um was für eine Straftat es zur Beweissicherung lohnen. Andernfalls gilt: geht. Gesetzt der Fall, der oder die Gefilmte will Wer bei Kinderbetreuungspersonen kein gutes juristisch gegen die Aufnahmen vorgehen. Gefühl hat, sollte ihnen die Kinder nicht überlas- sen. Denn es kann ja auch sein, dass nichts Nicht nur bei Kindern – auch wenn es etwa um vorfällt, während die Kameras laufen, die Kinder die Pflege einer demenzkranken Person geht, aber unbeobachtet trotzdem schlecht behandelt kann die Installation einer Kamera sinnvoll sein werden. – auch dann, wenn die Person der Überwa- chung nicht zustimmen kann oder will. Um die Tipp: Ob eine heimliche Überwachung aus- Privatsphäre des Angehörigen zu wahren, soll- nahmsweise zulässig sein könnte, kommt immer ten die Aufnahmen aber möglichst nicht – oder auf den Einzelfall an. Landet ein solcher Fall vor nur kurz gespeichert werden. Gericht, werden die verschiedenen Interessen Im Bad und auf der Toilette sollten aber grund- gegeneinander abgewogen – konkret also das sätzlich keine Kameras sein, um die Privatsphä- Persönlichkeitsrecht der Einzelnen gegen das re und Würde der Betroffenen zu achten. 3. Kameratechnik Je nachdem, in welchem Bereich Kameras zum ßenbereich gibt es unterschiedliche Lösungen. Einsatz kommen sollen, sind auch unterschiedli- Es stellt sich außerdem die Frage, ob etwa ein che Modelle geeignet. Für den Innen- und Au- Fernzugriff per App auf das System möglich sein www.biallo.de
Seite 4 soll. Wer die Videoüberwachung mit einem Ergebnis fiel allerdings nicht aufgrund der Leis- Alarmsystem verbinden will, lässt sich am bes- tungsfähigkeit der Geräte mittelmäßig aus, son- ten von einer Fachfirma beraten. Das empfiehlt dern vor allem aufgrund der eher schwachen sich grundsätzlich, wenn das System etwas Akkuleistung. Wer sich meist zu Hause aufhält, mehr kosten darf und eine KfW-Förderung an- wenn das Babyphone betrieben wird, kann den gestrebt wird. Empfänger regelmäßig aufladen, so dass dieser Mangel nicht ganz so schwer ins Gewicht fällt. 3a) Kinder und Pflegebedürftige Wenn es darum geht, Babys, Kleinkinder und 3b) Versteckte Kameras kranke oder pflegebedürftige Angehörige im Babyphones sind rechtlich gesehen erlaubt, da Blick zu behalten, sind Babyphones recht gut sie klar als Kameras zu erkennen sind. Etwas geeignet. Schließlich funktionieren Video- komplizierter sieht es mit versteckten Kameras Babyphones nicht nur wie eine Videokamera, aus. Viele Geräte, die auf dem Markt zu haben sondern haben meistens auch eine Walkie- sind, sind laut Paragraph 90 des Telemedienge- Talkie-Funktion. Es werden nicht nur Geräusche setzes in Deutschland eigentlich verboten. Des- aus dem Kinder- oder Krankenzimmer übertra- halb ist hier beim Kauf Vorsicht geboten. Wenn gen – Eltern oder pflegende Angehörige können Sie Babysitter oder Haushaltshilfe bei etwas ebenfalls sprechen. Die Bild- und Ton- Verbotenem überführen wollen, sollte die einge- Übertragung läuft dabei entweder über WLAN setzte Technik möglichst legal sein. Grundsätz- oder Funk. Der Vorteil bei WLAN: Die Reichwei- lich gilt, dass Kameras, die in Alltagsgegenstän- ten sind sehr groß, Eltern und Angehörige kön- den versteckt sind, die Bilder nicht online über- nen Bild und Ton überall dort empfangen, wo sie tragen dürfen. Sprich: WLAN-Kameras sind er- Internet haben. Der Video-Stream wird meist laubt, solange sie als solche zu erkennen sind. direkt aufs Smartphone übertragen. Wird aber etwa eine Kamera in einem Teddybär, Allerdings können solche Webcams unsicher einem Wecker oder Rauchmelder versteckt, darf sein. Testern der Stiftung Warentest gelang diese Kamera nicht live übertragen. Eine solche es 2018 bei zwei Babyphones, die Videos ohne Kamera ist nur dann erlaubt, wenn sie die Bilder Zugangsberechtigung abzufangen. Auch kann nicht überträgt, sondern etwa auf eine SD-Karte die Einrichtung des Systems Probleme bereiten. aufzeichnet. Immer wieder geht die Bundes- Wer vor allem ein einfaches System sucht, das netzagentur gegen Verkäufer, aber auch gegen schnell in Betrieb genommen werden kann, ist Käufer von Spionagekameras vor. Diese müs- mit Funk-Geräten am besten beraten. Zwar ist sen dann nachweisen, dass sie die illegalen die Bildqualität nicht spitze, reicht jedoch völlig Kameras vernichtet haben. aus, um zu sehen, was die Kinder oder die pflegebedürftigen Angehörigen gerade machen. 3c) Dashcams Was Elektrosmog angeht, sind Sorgen unbe- Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist das gründet. Alle von der Stiftung Warentest über- Anbringen von Dashcams auf dem Armaturen- prüften Geräte haben die Grenzwerte des Bun- brett des Autos grundsätzlich erlaubt (BGH, Az.: desimmissionsschutzgesetzes deutlich unter- VI ZR 233/17). Wann und ob die Aufnahmen vor schritten. Gericht verwertet werden können, ist weiterhin unklar, zumindest haben die Richter die Verwer- Tipp: Wer ein Babyphone kaufen möchte, sollte tung der Aufnahmen nicht grundsätzlich verbo- sich an Testberichte und die Rezensionen ande- ten. Wer eine solche Kamera anschaffen will, rer Käufer halten. Wichtig – bei den Rezensio- um im Falle eines Unfalls die Schuldfrage klären nen gilt: Die Masse ist entscheidend. Gibt es zu können, sollte einige Punkte beachten: Hunderte von guten Bewertungen, so könnte das Gerät tatsächlich gut sein. Bei wenigen be- Loop-Funktion: Älteres Material wird sonders enthusiastischen Bewertungen ist da- immer wieder überschrieben gegen Vorsicht geboten. G-Sensor: Der Beschleunigungssensor erkennt einen Unfall und verhindert die Im Test der Stiftung Warentest (Heft 02/2018) Löschung des Beweismaterials. haben Babyphones ohne Videofunktion am bes- GPS und Zeiterfassung: Diese Funktio- ten abgeschnitten. Von den Geräten mit Video- nen führen dazu, dass Aufnahmen einer funktion wurden am besten mit noch befriedi- bestimmten Zeit und einem bestimmten gend (Noten 2,6 und 2,7) das Philips SCD 630 / Ort zugeordnet werden können. 26 und das Motorola MBP48 bewertet. Das www.biallo.de
Seite 5 3d) Videoüberwachung mit WLAN-Kameras tenschutz und den Möglichkeiten einer KfW- Förderung. Soll beispielsweise eine Videoüber- Wenn es darum geht, innerhalb der Wohnung wachung gemeinsam mit einem Alarmsystem oder des Hauses das Sicherheitsgefühl zu erhö- eingebaut werden, so muss das System DIN EN hen, gibt es recht interessante Systeme, die 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser über WLAN laufen und per App steuerbar sind. erfüllen, damit es Geld von der KfW gibt. Dass immer mehr Einbrüche abgebrochen wer- den, soll auch daran liegen, dass mehr und Wenn Firmen nicht zur KfW beraten wollen oder mehr Überwachungssysteme zum Einsatz können, könnte das schon ein Hinweis darauf kommen. WLAN-Kameras reagieren auf Bewe- sein, dass die angebotenen Produkte die KfW- gungen im Haus und benachrichtigen die Eigen- Anforderungen nicht erfüllen. tümer direkt auf dem Smartphone. Im Falle ei- nes Einbruchs können sie direkt die Polizei an- Fachfirmen bauen meist sogenannte CCTV- rufen. Systeme (Closed Circuit Television), also in sich geschlossene Systeme ein, die meist per Kabel Im Jahr 2019 haben die Computerbild und das mit einem Rekorder verbunden sind. Die Instal- PC-Magazin WLAN-Kameras unter die Lupe lation kabelgebundener Geräte ist aufwändiger, genommen. dafür funktionieren sie in der Regel stabiler und Im Test des PC-Magazins hat die Kamera Reo- sind von außen nicht angreifbar. Zweifellos han- link Argus 2 am besten abgeschnitten. Das Be- delt es sich aber, im Vergleich zu WLAN- sondere an dieser Kamera: Sie ist sowohl für Kameras, um die teurere Lösung. Je nach Sys- den Innen- als auch den Außengebrauch geeig- tem müssen Kunden für vier Kameras und einen net. Anders als die meisten anderen WLAN- Rekorder mit 1.000 bis 1.800 Euro für das Sys- Kameras ist sie batteriebetrieben und kann mit tem und etwa 500 Euro für den Einbau rechnen. einem zusätzlichen Solarpanel ausgestattet Natürlich können die Preise je nach Region, werden. Dann kann sie unabhängig vom Strom- Firma und Objekt stark variieren. Gut zu wissen: netz im Außenbereich genutzt werden. Die Ka- Auch für kabelgebundene Systeme gibt es teil- mera kostet um die 120 Euro, das zusätzliche weise Apps, die zusätzlich ein Abrufen der Bil- Solarpanel 30 Euro. Eingerichtet wird die Kame- der ermöglichen können. Das variiert aber von ra per App, die Aufzeichnung von Bildern erfolgt System zu System. auf einer SD-Karte. Um eine passende Fachfirma zu finden, kann es Im Test der Computerbild erzielte dagegen die sich lohnen, bei der Polizei nach einer soge- Pearl IPC-220 HD für rund 30 Euro den Preis- nannten Errichterliste zu fragen. Auch empfiehlt Leistungs-Sieg. Die Kamera punktete mit guter es sich, Firmen auszuwählen, die mit dem The- Leistung bei einem niedrigen Preis. Gesamtsie- ma KfW-Förderung vertraut sind. ger der Computerbild wurde aber die Netgear Arlo Pro Smart für etwa 160 Euro pro Kamera, Lesen Sie sich vorab etwas Fachwissen an und gefolgt von der Logitech Circle für etwa 140 Eu- stellen Sie nach Möglichkeit viele Fragen. Wenn ro. der Berater nicht darauf eingeht, oder nicht ant- worten will, sollten Sie sich eine andere Firma 3e) Profisysteme suchen. Förderfähig sind solche WLAN-Kameras in der 3f) Gegensprechanlagen mit Video Regel nicht, dafür kosten sie aber auch wesent- Gegensprechanlagen mit Videofunktion gehören lich weniger, als kabelgebundene Anlagen. zur sogenannten Einlasskontrolle und sind somit Letztendlich ist es eine finanzielle Entscheidung, auch über die KfW förderfähig. Sollen Gelder wie viel Geld man investieren will – und ob beantragt werden, müssen die geforderten DIN- eventuell ein Gesamtpaket aus Videoüberwa- Normen eingehalten werden. Es gibt aber auch chung, Alarmanlage und zusätzlicher Absiche- Systeme, die vielleicht nicht förderfähig aber rung von Türen und Fenstern erfolgen soll. trotzdem interessant sind. Etwa wenn man den Postboten per Gegensprechfunktion aufs Hier lohnt es sich, mehrere Angebote einzuho- Grundstück lässt, selbst wenn man nicht vor Ort len und sich umfassend beraten zu lassen. ist. Hier sollten Sie aber abwägen, ob Ihnen ein solches System nicht zu gefährlich ist – da ge- Eine gute Fachfirma kennt sich nicht nur mit den gebenenfalls auch Dritte auf das System zugrei- verschiedenen Video- und Alarmsystemen aus, fen könnten. Das gilt auch für die Option, die sondern informiert auch genau zum Thema Da- Kameras über Amazons Alexa zu steuern. www.biallo.de
Seite 6 Schon aus Datenschutzgründen sollte gut über- eine Gegensprechanlage mit Video einzubauen, legt werden, ob ein Amazon-Gerät Zugriff auf die jeden Passanten aufzeichnet, der am Haus sicherheitsrelevante Bereiche im Haus haben vorbeigeht. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor sollten. dem Einbau beraten lassen und gegebenenfalls Wichtig ist auch, dass auch bei Gegensprechan- auf Features, wie eine schwenkbare Kamera lagen die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. verzichten, wenn diese etwa den Nachbarn stö- Es ist also beispielsweise keine gute Idee, etwa ren könnten. Gute WLAN-Kameras Hersteller Reolink Netgear Ring Logitech Pearl Netatmo Kamera Argus 2 Arlo Q Spotlight Circle IPC-220 HD Welcome / Cam Smarte Innen- kamera Preis 120 Euro 125 Euro 160 Euro 200 Euro 30 Euro 200 Euro Innenbereich Ja Ja Ja Ja Ja Ja Außenbereich Ja Nein Ja Nein Nein Nein Nachtmodus Ja Ja Ja Ja Ja Ja Benachrichtigung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Bewegungsmeldung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Gesichtserkennung Nein Nein Nein Mit Abo Nein Ja Speicherort Speicherkarte Speicherkarte Cloud Cloud Speicherkarte Speicherkarte, Dropbox, FTP- Server Stromversorgung Akku mit So- Netzbetrieb Akku oder Akku mit Netzbetrieb Netzbetrieb larbetrieb Netzbetrieb Solarbetrieb oder Netz- betrieb Abo Nein Nein 3 Euro / 3,99 Euro / Nein Nein Monat Monat und Kamera oder 6,99 Euro / Mo- nat für bis zu 5 Kame- ras Zwei-Wege-Audio Ja Ja Ja Ja Ja Nein Live-Ansicht Per PC oder Per PC oder Per PC oder Per PC oder Smartphone / Per PC, Tablet, Smartphone Smartphone Smartphone Smartphone Tablet Smartphone, Smartwatch Quelle: Websites der Anbieter, Computerbild, PC-Magazin Der „Ratgeber der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/93379-0. Weitere Infos unter www.biallo.de Es ist uns jedoch gesetzlich untersagt, individuell fachlich zu beraten. www.biallo.de
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