Sicherheit für Hausbewohner und Familien - Videoüberwachung - NOZ

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in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de
Von Caroline Benzel                                                                      30/19

                                   Videoüberwachung
                      Sicherheit für Hausbewohner und Familien
Dank moderner Technik lässt sich praktisch         wegung auf einem Grundstück registrieren und
jeder Lebensbereich per Kamera überwachen.         direkt ein Foto auf das Handy des Eigentümers
Bemerkt oder unbemerkt. Es gibt versteckte         schicken. Wer Ärger vermeiden will, sollte aber
Kameras in Teddybären, Stiften und Brillen und     die rechtlichen Grundlagen genau kennen.
moderne Überwachungsanlagen, die jede Be-

                       1. Videoüberwachung im Außenbereich

Vor allem viele Hauseigentümer fühlen sich un-     nutzte Einfahrten dürfen nicht von Kameras er-
sicher und möchten ihr Haus mit Hilfe einer Ka-    fasst werden.
mera zusätzlich schützen. Klar ist: Ein System
zur Videoüberwachung kann keinen Einbruch          Anders sieht es möglicherweise aus, wenn es
verhindern. Es könnte aber abschreckend wir-       schon mehrfach zu Einbrüchen oder Beschädi-
ken – und im Falle eines Einbruchs kann man        gungen am Auto gekommen ist. Dann könnte
die Bilder der Polizei zur Verfügung stellen.      auch eine Überwachung des Gehwegs vor dem
Wichtig: Sowohl aus rechtlichen Gründen als        Haus oder eines gemeinsam genutzten Park-
auch aus Gründen der Abschreckung muss             platzes zulässig sein. Eine anlasslose Überwa-
deutlich auf die Überwachung hingewiesen wer-      chung geht aber auf keinen Fall.
den.
                                                   Tipp: Grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich,
1a) Überwachung beim Einfamilienhaus               mit Nachbarn und anderen Anwohnern zu spre-
Grundsätzlich dürfen Eigentümer und Mieter nur     chen, wenn beispielsweise vorübergehend eine
das eigene Grundstück mit einer Videokamera        gemeinsame Einfahrt überwacht werden soll.
überwachen. Sobald etwa Passanten auf dem          Denn jeder Mensch hat das Recht auf die infor-
Bürgersteig gefilmt werden, verletzt man damit     mationelle Selbstbestimmung. Das ist Teil des
deren Persönlichkeitsrechte. Das gilt auch für     allgemeinen Persönlichkeitsrechts und somit
das Filmen der Nachbarn. Kein Teil des Nach-       grundsätzlich geschützt.
bargrundstück darf von der Videoüberwachung
betroffen sein. Es ist auch nicht erlaubt, Kame-   Auch wenn nur das eigene Grundstück über-
ras etwa in einem Mietshaus anzubringen. Das       wacht wird, müssen Besucher mit klar ange-
würde die Persönlichkeitsrechte der Bewohner       brachten Hinweisschildern auf die Überwachung
verletzen.                                         aufmerksam gemacht werden. Hintergrund: Je-
                                                   der soll die Möglichkeiten haben, das Grund-
Auch Kamera-Attrappen sind nur erlaubt, so-        stück nicht zu betreten, wenn er oder sie keine
fern sie auf das eigene Grundstück zeigen.         Videoaufnahmen von sich erlauben möchte.
Wenn andere Menschen den Eindruck bekom-
men, sie werden gefilmt, entsteht ein sogenann-    1b) Was gilt im Mehrfamilienhaus?
ter Überwachungsdruck. Auch deshalb sollten        Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen,
Hauseigentümer etwa das Anbringen von              müssen alle mit einer Videoüberwachung ein-
schwenkbaren Kameras vermeiden – denn              verstanden sein. Ein Vermieter sollte sich vor
dadurch könnte bei Nachbarn und Passanten          der Installation eines Überwachungssystems
der Eindruck entstehen, dass sie gefilmt wer-      vorab die schriftliche Erlaubnis aller Mieter ein-
den. Auch Zugangswege oder gemeinsam ge-           holen, wenn er vermeiden will, das System
                                                   schlimmstenfalls wieder abbauen zu müssen.
                                                                                      www.biallo.de
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                                                    Wenn also eine Straftat begangen wurde, so
Das ist auch schon Vermietern passiert, die ein     können Sie die Aufnahmen der Polizei zur Ver-
Kamerasystem aufgrund von Sachbeschädi-             fügung stellen und Anzeige erstatten. Auch des-
gungen und beleidigenden Schmierereien an-          halb ist es wichtig, dass Sie bei der Ausrichtung
gebracht hatten (LG Berlin: Az. 65 S 279/00).       der Kameras alle gesetzlichen Beschränkungen
                                                    beachten. Andernfalls können Sie selbst
Wissen die Mieter aber, dass es sich um eine        Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie der Poli-
Attrappe handelt, so können sie den Vermieter       zei die Aufnahmen übergeben.
nicht zum Abbau zwingen. So urteilten die Rich-
ter des Amtsgerichts Berlin Schöneberg gegen        1d) Staatlicher Zuschuss
einen Mieter, der einen Abbau der Kamera-           Einbruchhemmende Maßnahmen können über
Attrappen gefordert hatte. Dem Argument, der        die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geför-
Vermieter könne die Attrappe heimlich durch         dert werden. Dazu kann auch eine Videoüber-
eine echte Kamera ersetzen, folgten die Richter     wachung des Grundstücks oder eine Einlass-
nicht (AG Berlin Schöneberg: Az. 103 C              kontrolle per Video zählen. Bis zu 1.600 Euro
160/14).                                            gibt es für Maßnahmen zum Einbruchschutz in
Pech hatte auch ein Mieter, der sich als einziger   Bestandsgebäuden – pro Wohneinheit. Wichtig
im Mietshaus gegen die Videoüberwachung des         ist aber, dass Interessierte den Antrag stellen,
Hauses wehren wollte. Zwar entfernte der Ver-       bevor die Maßnahme begonnen wird. Sprich, sie
mieter die meisten der Kameras und löschte          können nicht im Nachhinein eine Handwerker-
auch die Aufnahmen. Doch beließ er die Über-        rechnung einreichen und dann direkt Geld be-
wachung des Fahrradkellers und untersagte           kommen. Erst muss die Förderung beantragt
dem Mieter die Nutzung desselbigen. Somit war       sein, dann findet der Einbau statt und dann gibt
der Mieter nicht mehr von der Videoüberwa-          es das Geld von der KfW. Gewährt wird der
chung betroffen und konnte daher auch keine         Zuschuss im Rahmen der Fördergelder für al-
Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend     tersgerechtes Umbauen. Anders als der Name
machen (AG Berlin Köpenick: Az. 2 C 7/13).          suggeriert, dürfen aber alle Bürger diesen Zu-
                                                    schuss beantragen, egal wie alt sie sind. Förder-
Tipp: Auch im Mietshaus gilt: Mieter und Besu-      fähig sind Investitionen zwischen 500 bis 15.000
cher müssen mit deutlichen Schildern auf die        Euro. Dabei bezuschusst die KfW Kosten zwi-
Kameras aufmerksam gemacht werden.                  schen 500 bis 1.000 Euro zu 20 Prozent. Bei
                                                    Ausgaben zwischen 1.000 und 15.000 Euro
1c) Speichern und Weitergabe der Daten              werden zehn Prozent der Investition erstattet.
Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverord-       Ebenfalls möglich ist, über die KfW einen Kredit
nung ist eine Speicherung von Videoaufnahmen        von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung für alters-
bis zu 72 Stunden möglich. Nur in Ausnahmefäl-      gerechte Umbauten zu bekommen. Auch damit
len dürfen sie bis zu zehn Tage lang gespeichert    könnte ganz oder anteilig eine Videoüberwa-
werden. Grundsätzlich gilt, dass die Aufnahmen      chung bezahlt werden. Der effektive Jahreszins
gelöscht werden müssen, wenn die Speicherung        liegt derzeit bei 0,78 Prozent bei zehn Jahren
keinen Zweck mehr erfüllt. Kurz gesagt: Kein        Laufzeit und fünf Jahren Zinsbindung.
Verbrechen, keine Speicherung. Wenn Sie Auf-
nahmen Ihres Grundstücks zur Beweissicherung        Wichtig: Pro Wohneinheit können Sie entweder
im Falle eines möglichen Einbruchs machen,          den Zuschuss oder den Kredit beantragen, aber
sind diese Aufnahmen auch nicht mehr notwen-        nicht beides gleichzeitig.
dig, wenn nicht eingebrochen wurde.
                                                    Tipp: Damit eine Förderung möglich ist, muss
Eine besonders schlechte Idee ist die Veröffent-    der Einbau von einer Fachfirma durchgeführt
lichung von Filmaufnahmen, etwa in einem so-        werden. Zudem müssen die eingebauten
zialen Netzwerk. Egal aus welchem Grund eine        Produkte zertifiziert sein und DIN-Normen ge-
solche Veröffentlichung auch erfolgen mag, er-      nügen. Auch deshalb ist es wichtig, den Förder-
laubt ist sie nicht. Wer einen solch öffentlichen   antrag vor Beginn der Einbauarbeiten zu stellen,
Fahndungsaufruf ins Netz stellt, muss schlimms-     um sicherzugehen, dass die gewählte Firma und
tenfalls Schadensersatz zahlen.                     die Produkte den Anforderungen für eine Förde-
                                                    rung genügen.

                                                                                       www.biallo.de
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                               2. Videoüberwachung zu Hause

Da Kameras immer kleiner werden, ist die Ver-        Interesse, eine etwaige Straftat aufzuklären oder
suchung für manche Menschen sicherlich groß,         abzuwehren.
seine Mitmenschen heimlich zu überwachen.
Putzt die Reinigungskraft wirklich? Wie geht der     2b) Kinder
Babysitter mit dem Nachwuchs um? Und was             Ein Babyphon mit Videofunktion, um den Schlaf
macht der Ehepartner allein zu Hause? Recht-         von Babys und Kleinkindern zu überwachen, ist
lich gesehen sind solchen Überwachungsmaß-           in jedem Fall zulässig. Je älter die Kinder wer-
nahmen aber enge Grenzen gesetzt.                    den, um so eher sollten aber Eltern darauf ver-
                                                     zichten, ihre Kinder ständig zu überwachen.
2a) Babysitter und Reinigungskräfte                  Gerade auch wenn fremde Kinder zu Besuch
Grundsätzlich dürfen Sie alle Personen in Ihrem      sind, sollten keine Videoaufnahmen ungefragt
Haus per Kamera überwachen, wenn diese ei-           angefertigt und gespeichert werden. Im Jugend-
ner Überwachung zustimmen. Nicht erlaubt ist         alter können Kinder sich dann gegen eine
aber, Menschen in ihrer Privatsphäre zu verlet-      Überwachung durch die Eltern aussprechen.
zen und beispielsweise Kameras in Bad oder           Theoretisch könnten Jugendliche ab 14 Jahren
Sauna anzubringen.                                   gegebenenfalls auch juristisch gegen ihre Eltern
Wenn Sie Babysitter und Reinigungskräfte             vorgehen. Grundsätzlich gilt, dass auch Kinder
heimlich überwachen möchten, so geht das nur,        ein Recht aufs eigene Bild haben. Eltern sollten
wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt. Es       deshalb sparsam damit sein, etwa Bilder oder
reicht nicht aus, wenn Sie glauben, dass die         Videos der Kinder in sozialen Netzwerken zu
Reinigungskraft langsamer arbeitet als sie sollte    verbreiten.
oder sich einen Keks aus der Keksdose klaut.
                                                     2c) Familienmitglieder
Um eine heimliche Überwachung zu rechtferti-         Familienmitglieder haben natürlich dieselben
gen, müsste es schon schwerwiegendere Grün-          Persönlichkeitsreche wie Babysitter oder Haus-
de geben – etwa, dass schon mehrmals Geld            haltshilfen. Am besten ist also immer, wenn die
oder Schmuck verschwunden ist.                       Familienmitglieder der Installation von Kameras
                                                     zustimmen. Sollen sie heimlich gefilmt werden,
Das gilt natürlich auch für die heimliche Über-      kommt es wieder darauf an, welche Rechte
wachung von Babysittern oder Nannys. Damit           wichtiger sind – die individuellen Persönlich-
deren Überwachung ausnahmsweise okay ist,            keitsrechte oder gegebenenfalls das Bedürfnis
müssen Eltern schwerwiegende Gründe haben.           nach Sicherheit oder dem Verhindern oder Auf-
Vor allem, wenn Eltern ein Delikt zur Anzeige        klären einer Straftat. Dabei wird es im Einzelfall
bringen wollen, könnte sich eine Überwachung         darauf ankommen, um was für eine Straftat es
zur Beweissicherung lohnen. Andernfalls gilt:        geht. Gesetzt der Fall, der oder die Gefilmte will
Wer bei Kinderbetreuungspersonen kein gutes          juristisch gegen die Aufnahmen vorgehen.
Gefühl hat, sollte ihnen die Kinder nicht überlas-
sen. Denn es kann ja auch sein, dass nichts          Nicht nur bei Kindern – auch wenn es etwa um
vorfällt, während die Kameras laufen, die Kinder     die Pflege einer demenzkranken Person geht,
aber unbeobachtet trotzdem schlecht behandelt        kann die Installation einer Kamera sinnvoll sein
werden.                                              – auch dann, wenn die Person der Überwa-
                                                     chung nicht zustimmen kann oder will. Um die
Tipp: Ob eine heimliche Überwachung aus-             Privatsphäre des Angehörigen zu wahren, soll-
nahmsweise zulässig sein könnte, kommt immer         ten die Aufnahmen aber möglichst nicht – oder
auf den Einzelfall an. Landet ein solcher Fall vor   nur kurz gespeichert werden.
Gericht, werden die verschiedenen Interessen         Im Bad und auf der Toilette sollten aber grund-
gegeneinander abgewogen – konkret also das           sätzlich keine Kameras sein, um die Privatsphä-
Persönlichkeitsrecht der Einzelnen gegen das         re und Würde der Betroffenen zu achten.

                                      3. Kameratechnik
Je nachdem, in welchem Bereich Kameras zum           ßenbereich gibt es unterschiedliche Lösungen.
Einsatz kommen sollen, sind auch unterschiedli-      Es stellt sich außerdem die Frage, ob etwa ein
che Modelle geeignet. Für den Innen- und Au-         Fernzugriff per App auf das System möglich sein
                                                                                        www.biallo.de
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soll. Wer die Videoüberwachung mit einem              Ergebnis fiel allerdings nicht aufgrund der Leis-
Alarmsystem verbinden will, lässt sich am bes-        tungsfähigkeit der Geräte mittelmäßig aus, son-
ten von einer Fachfirma beraten. Das empfiehlt        dern vor allem aufgrund der eher schwachen
sich grundsätzlich, wenn das System etwas             Akkuleistung. Wer sich meist zu Hause aufhält,
mehr kosten darf und eine KfW-Förderung an-           wenn das Babyphone betrieben wird, kann den
gestrebt wird.                                        Empfänger regelmäßig aufladen, so dass dieser
                                                      Mangel nicht ganz so schwer ins Gewicht fällt.
3a) Kinder und Pflegebedürftige
Wenn es darum geht, Babys, Kleinkinder und            3b) Versteckte Kameras
kranke oder pflegebedürftige Angehörige im            Babyphones sind rechtlich gesehen erlaubt, da
Blick zu behalten, sind Babyphones recht gut          sie klar als Kameras zu erkennen sind. Etwas
geeignet. Schließlich funktionieren Video-            komplizierter sieht es mit versteckten Kameras
Babyphones nicht nur wie eine Videokamera,            aus. Viele Geräte, die auf dem Markt zu haben
sondern haben meistens auch eine Walkie-              sind, sind laut Paragraph 90 des Telemedienge-
Talkie-Funktion. Es werden nicht nur Geräusche        setzes in Deutschland eigentlich verboten. Des-
aus dem Kinder- oder Krankenzimmer übertra-           halb ist hier beim Kauf Vorsicht geboten. Wenn
gen – Eltern oder pflegende Angehörige können         Sie Babysitter oder Haushaltshilfe bei etwas
ebenfalls sprechen. Die Bild- und Ton-                Verbotenem überführen wollen, sollte die einge-
Übertragung läuft dabei entweder über WLAN            setzte Technik möglichst legal sein. Grundsätz-
oder Funk. Der Vorteil bei WLAN: Die Reichwei-        lich gilt, dass Kameras, die in Alltagsgegenstän-
ten sind sehr groß, Eltern und Angehörige kön-        den versteckt sind, die Bilder nicht online über-
nen Bild und Ton überall dort empfangen, wo sie       tragen dürfen. Sprich: WLAN-Kameras sind er-
Internet haben. Der Video-Stream wird meist           laubt, solange sie als solche zu erkennen sind.
direkt aufs Smartphone übertragen.                    Wird aber etwa eine Kamera in einem Teddybär,
Allerdings können solche Webcams unsicher             einem Wecker oder Rauchmelder versteckt, darf
sein. Testern der Stiftung Warentest gelang           diese Kamera nicht live übertragen. Eine solche
es 2018 bei zwei Babyphones, die Videos ohne          Kamera ist nur dann erlaubt, wenn sie die Bilder
Zugangsberechtigung abzufangen. Auch kann             nicht überträgt, sondern etwa auf eine SD-Karte
die Einrichtung des Systems Probleme bereiten.        aufzeichnet. Immer wieder geht die Bundes-
Wer vor allem ein einfaches System sucht, das         netzagentur gegen Verkäufer, aber auch gegen
schnell in Betrieb genommen werden kann, ist          Käufer von Spionagekameras vor. Diese müs-
mit Funk-Geräten am besten beraten. Zwar ist          sen dann nachweisen, dass sie die illegalen
die Bildqualität nicht spitze, reicht jedoch völlig   Kameras vernichtet haben.
aus, um zu sehen, was die Kinder oder die
pflegebedürftigen Angehörigen gerade machen.          3c) Dashcams
Was Elektrosmog angeht, sind Sorgen unbe-             Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist das
gründet. Alle von der Stiftung Warentest über-        Anbringen von Dashcams auf dem Armaturen-
prüften Geräte haben die Grenzwerte des Bun-          brett des Autos grundsätzlich erlaubt (BGH, Az.:
desimmissionsschutzgesetzes deutlich unter-           VI ZR 233/17). Wann und ob die Aufnahmen vor
schritten.                                            Gericht verwertet werden können, ist weiterhin
                                                      unklar, zumindest haben die Richter die Verwer-
Tipp: Wer ein Babyphone kaufen möchte, sollte         tung der Aufnahmen nicht grundsätzlich verbo-
sich an Testberichte und die Rezensionen ande-        ten. Wer eine solche Kamera anschaffen will,
rer Käufer halten. Wichtig – bei den Rezensio-        um im Falle eines Unfalls die Schuldfrage klären
nen gilt: Die Masse ist entscheidend. Gibt es         zu können, sollte einige Punkte beachten:
Hunderte von guten Bewertungen, so könnte
das Gerät tatsächlich gut sein. Bei wenigen be-             Loop-Funktion: Älteres Material wird
sonders enthusiastischen Bewertungen ist da-                 immer wieder überschrieben
gegen Vorsicht geboten.                                     G-Sensor: Der Beschleunigungssensor
                                                             erkennt einen Unfall und verhindert die
Im Test der Stiftung Warentest (Heft 02/2018)                Löschung des Beweismaterials.
haben Babyphones ohne Videofunktion am bes-                 GPS und Zeiterfassung: Diese Funktio-
ten abgeschnitten. Von den Geräten mit Video-                nen führen dazu, dass Aufnahmen einer
funktion wurden am besten mit noch befriedi-                 bestimmten Zeit und einem bestimmten
gend (Noten 2,6 und 2,7) das Philips SCD 630 /               Ort zugeordnet werden können.
26 und das Motorola MBP48 bewertet. Das
                                                                                         www.biallo.de
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3d) Videoüberwachung mit WLAN-Kameras                tenschutz und den Möglichkeiten einer KfW-
                                                     Förderung. Soll beispielsweise eine Videoüber-
Wenn es darum geht, innerhalb der Wohnung            wachung gemeinsam mit einem Alarmsystem
oder des Hauses das Sicherheitsgefühl zu erhö-       eingebaut werden, so muss das System DIN EN
hen, gibt es recht interessante Systeme, die         50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser
über WLAN laufen und per App steuerbar sind.         erfüllen, damit es Geld von der KfW gibt.
Dass immer mehr Einbrüche abgebrochen wer-
den, soll auch daran liegen, dass mehr und           Wenn Firmen nicht zur KfW beraten wollen oder
mehr Überwachungssysteme zum Einsatz                 können, könnte das schon ein Hinweis darauf
kommen. WLAN-Kameras reagieren auf Bewe-             sein, dass die angebotenen Produkte die KfW-
gungen im Haus und benachrichtigen die Eigen-        Anforderungen nicht erfüllen.
tümer direkt auf dem Smartphone. Im Falle ei-
nes Einbruchs können sie direkt die Polizei an-      Fachfirmen bauen meist sogenannte CCTV-
rufen.                                               Systeme (Closed Circuit Television), also in sich
                                                     geschlossene Systeme ein, die meist per Kabel
Im Jahr 2019 haben die Computerbild und das          mit einem Rekorder verbunden sind. Die Instal-
PC-Magazin WLAN-Kameras unter die Lupe               lation kabelgebundener Geräte ist aufwändiger,
genommen.                                            dafür funktionieren sie in der Regel stabiler und
Im Test des PC-Magazins hat die Kamera Reo-          sind von außen nicht angreifbar. Zweifellos han-
link Argus 2 am besten abgeschnitten. Das Be-        delt es sich aber, im Vergleich zu WLAN-
sondere an dieser Kamera: Sie ist sowohl für         Kameras, um die teurere Lösung. Je nach Sys-
den Innen- als auch den Außengebrauch geeig-         tem müssen Kunden für vier Kameras und einen
net. Anders als die meisten anderen WLAN-            Rekorder mit 1.000 bis 1.800 Euro für das Sys-
Kameras ist sie batteriebetrieben und kann mit       tem und etwa 500 Euro für den Einbau rechnen.
einem zusätzlichen Solarpanel ausgestattet           Natürlich können die Preise je nach Region,
werden. Dann kann sie unabhängig vom Strom-          Firma und Objekt stark variieren. Gut zu wissen:
netz im Außenbereich genutzt werden. Die Ka-         Auch für kabelgebundene Systeme gibt es teil-
mera kostet um die 120 Euro, das zusätzliche         weise Apps, die zusätzlich ein Abrufen der Bil-
Solarpanel 30 Euro. Eingerichtet wird die Kame-      der ermöglichen können. Das variiert aber von
ra per App, die Aufzeichnung von Bildern erfolgt     System zu System.
auf einer SD-Karte.                                  Um eine passende Fachfirma zu finden, kann es
Im Test der Computerbild erzielte dagegen die        sich lohnen, bei der Polizei nach einer soge-
Pearl IPC-220 HD für rund 30 Euro den Preis-         nannten Errichterliste zu fragen. Auch empfiehlt
Leistungs-Sieg. Die Kamera punktete mit guter        es sich, Firmen auszuwählen, die mit dem The-
Leistung bei einem niedrigen Preis. Gesamtsie-       ma KfW-Förderung vertraut sind.
ger der Computerbild wurde aber die Netgear
Arlo Pro Smart für etwa 160 Euro pro Kamera,         Lesen Sie sich vorab etwas Fachwissen an und
gefolgt von der Logitech Circle für etwa 140 Eu-     stellen Sie nach Möglichkeit viele Fragen. Wenn
ro.                                                  der Berater nicht darauf eingeht, oder nicht ant-
                                                     worten will, sollten Sie sich eine andere Firma
3e) Profisysteme                                     suchen.
Förderfähig sind solche WLAN-Kameras in der          3f) Gegensprechanlagen mit Video
Regel nicht, dafür kosten sie aber auch wesent-      Gegensprechanlagen mit Videofunktion gehören
lich weniger, als kabelgebundene Anlagen.            zur sogenannten Einlasskontrolle und sind somit
Letztendlich ist es eine finanzielle Entscheidung,   auch über die KfW förderfähig. Sollen Gelder
wie viel Geld man investieren will – und ob          beantragt werden, müssen die geforderten DIN-
eventuell ein Gesamtpaket aus Videoüberwa-           Normen eingehalten werden. Es gibt aber auch
chung, Alarmanlage und zusätzlicher Absiche-         Systeme, die vielleicht nicht förderfähig aber
rung von Türen und Fenstern erfolgen soll.           trotzdem interessant sind. Etwa wenn man den
                                                     Postboten per Gegensprechfunktion aufs
Hier lohnt es sich, mehrere Angebote einzuho-        Grundstück lässt, selbst wenn man nicht vor Ort
len und sich umfassend beraten zu lassen.            ist. Hier sollten Sie aber abwägen, ob Ihnen ein
                                                     solches System nicht zu gefährlich ist – da ge-
Eine gute Fachfirma kennt sich nicht nur mit den     gebenenfalls auch Dritte auf das System zugrei-
verschiedenen Video- und Alarmsystemen aus,          fen könnten. Das gilt auch für die Option, die
sondern informiert auch genau zum Thema Da-          Kameras über Amazons Alexa zu steuern.
                                                                                        www.biallo.de
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Schon aus Datenschutzgründen sollte gut über-                  eine Gegensprechanlage mit Video einzubauen,
legt werden, ob ein Amazon-Gerät Zugriff auf                   die jeden Passanten aufzeichnet, der am Haus
sicherheitsrelevante Bereiche im Haus haben                    vorbeigeht. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor
sollten.                                                       dem Einbau beraten lassen und gegebenenfalls
Wichtig ist auch, dass auch bei Gegensprechan-                 auf Features, wie eine schwenkbare Kamera
lagen die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.               verzichten, wenn diese etwa den Nachbarn stö-
Es ist also beispielsweise keine gute Idee, etwa               ren könnten.
                                             Gute WLAN-Kameras
 Hersteller                Reolink             Netgear         Ring        Logitech       Pearl           Netatmo
 Kamera                    Argus 2             Arlo Q          Spotlight   Circle         IPC-220 HD      Welcome /
                                                               Cam                                        Smarte Innen-
                                                                                                          kamera
 Preis                     120 Euro            125 Euro        160 Euro    200 Euro       30 Euro         200 Euro
 Innenbereich              Ja                  Ja              Ja          Ja             Ja              Ja
 Außenbereich              Ja                  Nein            Ja          Nein           Nein            Nein
 Nachtmodus                Ja                  Ja              Ja          Ja             Ja              Ja
 Benachrichtigung          Ja                  Ja              Ja          Ja             Ja              Ja
 Bewegungsmeldung          Ja                  Ja              Ja          Ja             Ja              Ja
 Gesichtserkennung         Nein                Nein            Nein        Mit Abo        Nein            Ja
 Speicherort               Speicherkarte       Speicherkarte   Cloud       Cloud          Speicherkarte   Speicherkarte,
                                                                                                          Dropbox, FTP-
                                                                                                          Server
 Stromversorgung           Akku mit So-        Netzbetrieb     Akku oder   Akku mit       Netzbetrieb     Netzbetrieb
                           larbetrieb                          Netzbetrieb Solarbetrieb
                                                                           oder Netz-
                                                                           betrieb
 Abo                       Nein                Nein            3 Euro /    3,99 Euro /    Nein            Nein
                                                               Monat       Monat und
                                                                           Kamera
                                                                           oder 6,99
                                                                           Euro / Mo-
                                                                           nat für bis
                                                                           zu 5 Kame-
                                                                           ras
 Zwei-Wege-Audio           Ja                  Ja              Ja          Ja             Ja              Nein
 Live-Ansicht              Per PC oder         Per PC oder     Per PC oder Per PC oder    Smartphone /    Per PC, Tablet,
                           Smartphone          Smartphone      Smartphone Smartphone      Tablet          Smartphone,
                                                                                                          Smartwatch

Quelle: Websites der Anbieter, Computerbild, PC-Magazin

Der „Ratgeber der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße
25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/93379-0.
Weitere Infos unter www.biallo.de Es ist uns jedoch gesetzlich untersagt, individuell fachlich zu beraten.

                                                                                                    www.biallo.de
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