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Vielfalt erfahren. Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2013 um 10:00 Uhr auf dem Messegelände der Deutsche Messe AG in 30521 Hannover, Eingang Nord 2, Hallen 2 und 3
Wesentliche Zahlen VOLKSWAGEN KONZER N Mengendaten1 2012 2011 % Absatz (Automobile) 9.344.559 8.361.294 + 11,8 Produktion (Automobile) 9.255.384 8.494.280 + 9,0 Belegschaft am 31.12. 549.763 501.956 + 9,5 Finanzdaten nach IFRS in Mio. € 2012 2011 % Umsatzerlöse 192.676 159.337 + 20,9 Operatives Ergebnis 11.510 11.271 + 2,1 Ergebnis vor Steuern 25.492 18.926 + 34,7 Ergebnis nach Steuern 21.884 15.799 + 38,5 Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG 21.717 15.409 + 40,9 Cash-flow laufendes Geschäft 7.209 8.500 – 15,2 Investitionstätigkeit laufendes Geschäft 16.840 16.002 + 5,2 Konzernbereich Automobile 2 EBITDA3 19.906 17.815 + 11,7 Cash-flow laufendes Geschäft 16.232 17.109 – 5,1 Investitionstätigkeit laufendes Geschäft4 16.455 15.998 + 2,9 davon: Sachinvestitionen 10.271 7.929 + 29,5 in % der Umsatzerlöse 5,9 5,6 Entwicklungskosten (aktiviert) 2.615 1.666 + 56,9 in % der Umsatzerlöse 1,5 1,2 Netto-Cash-flow – 223 1.112 x Netto-Liquidität am 31.12. 10.573 16.951 – 37,6 Renditen in % 2012 2011 Umsatzrendite vor Steuern 13,2 11,9 Kapitalrendite nach Steuern (Automobilbereich) 16,6 17,7 Eigenkapitalrendite vor Steuern (Finanzdienstleistungsbereich)5 13,1 14,0 1 Mengendaten inklusive der nicht vollkonsolidierten chinesischen Gemeinschaftsunternehmen. 2 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanz- dienstleistungen. 3 Operatives Ergebnis zuzüglich des Saldos aus Zu-/Abschreibungen auf Sachanlagen, aktivierte Ent- wicklungskosten, Vermietvermögen, Goodwill und Finanzanlagen gemäß Kapitalflussrechnung. 4 Ohne Erwerb und Verkauf von Beteiligungen: 12.528 (9.371) Mio. €. 5 Ergebnis vor Steuern in Prozent des durchschnittlichen Eigenkapitals. VOLKSWAGEN AG Mengendaten 2012 2011 % Absatz (Automobile) 2.580.266 2.661.327 – 3,0 Produktion (Automobile) 1.148.774 1.215.058 – 5,5 Belegschaft am 31.12. 101.794 97.691 + 4,2 Finanzdaten nach HGB in Mio. € 2012 2011 % Umsatzerlöse 68.361 67.178 + 1,8 Jahresüberschuss 6.380 3.418 + 86,7 Dividende (€) je Stammaktie 3,50 3,00 je Vorzugsaktie 3,56 3,06
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2013 um 10:00 Uhr auf dem Messegelände der Deutsche Messe AG in 30521 Hannover, Eingang Nord 2, Hallen 2 und 3 3
Brief an unsere Aktionäre Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 2012 war ein forderndes Autojahr. Die Schuldenkrise in Europa hat unsere Branche hart getroffen. Dennoch können wir sagen: Für den Volkswagen Konzern war 2012 ein gutes, ein sehr erfolg- reiches Jahr. Wir haben weltweit 9,3 Millionen Fahrzeuge ausgeliefert – erneut eine Million mehr als im Vorjahr. Den Umsatz konnten wir um rund 21 Prozent auf 193 Milliarden Euro steigern. Und auch beim Operativen Ergebnis haben wir – trotz konjunkturellen Gegen- winds – mehr als Wort gehalten: Es ist uns gelungen, mit 11,5 Milliarden Euro das Rekordniveau des Vorjahres zu übertreffen. Diese operative Stärke macht sich auch an den Börsen bezahlt: Die Volkswagen Aktien haben sich deutlich besser entwickelt als der Automobilsektor und der DAX insgesamt. Sie, unsere Aktionä- rinnen und Aktionäre, haben von dieser überdurchschnittlichen Performance profitiert. Ihr Vertrauen soll sich aber auch in ande- rer Hinsicht auszahlen: Daher schlagen Vorstand und Aufsichts- rat eine deutlich gestiegene Dividende von 3,50 Euro je Stamm- und 3,56 Euro je Vorzugsaktie vor. 2012 war für Volkswagen nicht nur ein Jahr starker finanzieller Kennzahlen. Wir haben auch wichtige strategische Wegmarken für die Zukunft gesetzt. So haben wir unserer Strategie 2018 mit einer umfassenden strukturellen und personellen Neuaufstellung zusätzliche Schubkraft gegeben. Seit dem 1. August 2012 gehört die Marke Porsche vollständig zum Volkswagen Konzern – ein historischer Schritt für beide Unternehmen. Mit dem Kauf von Ducati haben wir unser Spektrum zudem um eine ebenso legen- däre wie wertvolle Motorrad-Marke erweitert. Und mit der Allianz aus MAN, Scania und Volkswagen Nutzfahrzeuge haben wir das Fundament gelegt, um künftig auch im zyklischen, aber rendite- starken Nutzfahrzeuggeschäft an die Spitze zu fahren. Bei den Pkw stand 2012 vor allem im Zeichen der Einführung des Modularen Querbaukastens. Die siebte Generation des Golf, der Audi A3, der SEAT Leon und nun auch der ŠKODA Octavia geben einen Vorgeschmack auf die Vielseitigkeit, die Innovations- kraft und die wirtschaftlichen Potenziale dieses technischen Systems. Wir sind stolz auf diese Fahrzeuge; nicht zuletzt, weil sie neue Maßstäbe in Sachen Verbrauch und Emissionen setzen. 4
Dazu passt eine weitere wesentliche Weichenstellung: Wir haben im Frühjahr 2012 den fundamentalsten ökologischen Umbau der Konzerngeschichte auf den Weg gebracht. Unsere Fahrzeuge und Werke richten wir mit ganzer Konsequenz auf Umweltfreund- lichkeit und Effizienz aus. Wie ernst wir es damit meinen, zeigt auch die Tatsache, dass sich der Volkswagen Konzern als erster Autobauer zum extrem ehrgeizigen europäischen CO²-Ziel von 95 g/km bis 2020 bekennt. In Summe hat sich Volkswagen in schwierigem Fahrwasser als überaus stabil, robust und zukunftsfähig erwiesen. Dies ist vor allem das Verdienst der 550.000 Menschen, die inzwischen für unseren Konzern arbeiten. Sie alle stellen ihr Können und ihre ganze Kraft in den Dienst unseres Unternehmens. Wir im Vor- stand sind stolz auf diese Mannschaft – und wir sagen Danke für den Einsatz und die Leidenschaft der zurückliegenden zwölf Monate. Die unsichere konjunkturelle Großwetterlage, die anhaltende Marktschwäche in Europa und der immer schärfere Wettbewerb stellen die Automobilindustrie auch 2013 vor eine Bewährungs- probe. Ich bin überzeugt, Volkswagen ist darauf gut vorbereitet: Nicht zuletzt, weil wir mit unseren zwölf Marken, 280 Modellen und 100 Werken so global und so vielfältig aufgestellt sind, wie kein zweiter Hersteller. Und weil die Kunden bei unseren Konzern- marken und Fahrzeugen genau die Substanz und Werthaltigkeit finden, auf die es in diesen Zeiten mehr denn je ankommt. Sei es im Auf- oder im Abschwung: Unser Ziel ist es, den Volks- wagen Konzern bis 2018 an die Spitze der Automobilindustrie zu führen – ökonomisch und ökologisch. Daran arbeiten wir mit voller Konzentration und viel Hingabe. Ich verspreche Ihnen: Dabei behalten wir all Jene fest im Blick, die zu Recht viel von uns erwarten – unsere Kunden und Mitarbeiter, unsere Geschäfts- partner und die Gesellschaft, und natürlich Sie: unsere Aktionä- rinnen und Aktionäre. Gemeinsam haben wir es in der Hand, den eingeschlagenen Weg kraftvoll und erfolgreich weiter zu gehen. Dabei setzen wir weiterhin auf Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Ihr Prof. Dr. Martin Winterkorn 5
Kurzfassung der Tagesordnung für die Ordentliche Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzern- lageberichts zum 31. Dezember 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012, des er- läuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 HGB 2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 5. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats 6. Beschlussfassung über die Zustimmung zu Unternehmens- verträgen 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prü- ferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013 6
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am Donnerstag, dem 25. April 2013, um 10:00 Uhr auf dem Messegelände der Deutsche Messe AG in 30521 Hannover, Eingang Nord 2, Hallen 2 und 3, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des ge- billigten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den An- gaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 HGB Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 3.199.807.885,60 Euro jeweils einen Teilbetrag von a) 1.032.814.363,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 3,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und b) 605.708.289,68 Euro zur Zahlung einer Dividende von 3,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie zu verwenden sowie 7
c) 1.555.000.000,00 Euro in die Anderen Gewinnrück- lagen einzustellen und d) 6.285.232,92 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 die Ent- lastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. 5. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung der Volkswagen Aktienge- sellschaft endet die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Dr. Wolfgang Porsche mit Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz und den §§ 96, 101 Aktiengesetz aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Volkswagen Aktien- gesellschaft ist das Land Niedersachsen berechtigt, zwei 8
Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar 15 Prozent der Stammaktien der Gesellschaft gehören. Da das Land diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung bestellt. In der diesjährigen Hauptversammlung soll aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des oben genannten Mitglieds des Aufsichtsrats ein Mitglied für eine volle Amtszeit gewählt werden. Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung der Volkswagen Aktien- gesellschaft endet die Amtszeit des in der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieds des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche Salzburg, Österreich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG 6. Beschlussfassung über die Zustimmung zu Unternehmensverträgen Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, a) dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinn- abführungsvertrages zwischen der Volkswagen Aktien- gesellschaft und der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, vom 1. März 2013 und 9
b) dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinn- abführungsvertrages zwischen der Volkswagen Aktiengesellschaft und der Porsche Erste Vermögens- verwaltung GmbH, Stuttgart, vom 1. März 2013 sowie c) dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinn- abführungsvertrages zwischen der Volkswagen Aktiengesellschaft und der Porsche Siebte Vermögens- verwaltung GmbH, Stuttgart, vom 1. März 2013 zuzustimmen. Die Volkswagen Aktiengesellschaft ist alleinige Gesell- schafterin der drei Gesellschaften. Die Verträge enthalten folgende Regelungen: § 1 Beherrschung Die Untergesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesell- schaft der Obergesellschaft.Diese ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Untergesellschaft Weisungen zu erteilen. § 2 Gewinnabführung (1) Die Untergesellschaft verpflichtet sich, ihren gesamten Gewinn im Sinne des § 3 dieses Vertrages unter Beachtung der nachfolgenden Absätze an die Obergesellschaft abzu- führen. (2) Die Untergesellschaft kann nur mit Zustimmung der Obergesellschaft Teile des Jahresüberschusses in andere Rücklagen einstellen. Die Obergesellschaft verpflichtet sich, die Zustimmung zu erteilen, wenn und soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilungsweise erforderlich ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Rücklagen sind aufzulösen und zum Ausgleich eines Verlustes zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, wenn die Obergesellschaft dies verlangt und wenn dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilungsweise gerechtfertigt ist. 10
(3) Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von an- deren Rücklagen, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen. (4) Die Vorschriften der §§ 291 ff. AktG, insbesondere die §§ 300 Nr. 1 und 301 AktG, sind zu beachten. § 3 Gewinnermittlung Gewinn und Verlust der Untergesellschaft sind nach Maß- gabe der handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Regelungen über Ausschüttungssperren, und unter Beachtung der für die Körperschaftsteuer jeweils geltenden Vorschriften zu ermitteln. § 4 Verlustübernahme (1) Die Obergesellschaft ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der Untergesellschaft entsprechend den Regelungen des § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung auszugleichen. (2) Die Vorschriften der §§ 291 ff. AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. § 5 Informationsrecht Die Obergesellschaft ist jederzeit berechtigt, Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen der Untergesellschaft ein- zusehen. Die Geschäftsführung der Untergesellschaft ist verpflichtet, der Obergesellschaft jederzeit alle von ihr gewünschten Auskünfte über Angelegenheiten der Unter- gesellschaft zu erteilen. § 6 Dauer und Beendigung des Vertrages (1) Dieser Vertrag wird mit Eintragung in das Handels- register der Untergesellschaft rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Unter- gesellschaft wirksam. (2) Das Weisungsrecht nach § 1 tritt mit der Eintragung dieses Vertrages in das Handelsregister der Untergesell- schaft in Kraft. (3) Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach Ablauf des laufenden Geschäftsjahres kündbar. Er kann danach zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Untergesellschaft 11
unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Gesellschaft an. (4) Endet dieser Vertrag, so hat die Obergesellschaft den Gläubigern der Untergesellschaft gemäß § 303 AktG Sicherheit zu leisten. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Vertrags- parteien für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die nach § 293 a Aktiengesetz erstatteten gemeinsamen Berichte des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft und der Geschäftsführungen der abhängigen Unternehmen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der jeweiligen Vertragsparteien zur Einsicht der Aktionäre aus und sind unter der Internet- adresse „http://www.volkswagenag.com/ir/hv“ abrufbar. Weiterhin werden diese Unterlagen auch während der Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft ausliegen. 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschluss- prüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern- abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halb- jahres 2013 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschluss- prüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres 2013 zu bestellen. 12
Weitere Angaben zur Einberufung 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 465.237.989. Hiervon sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und 170.148.171 Aktien stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 295.089.818. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Haupt- versammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus- übung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Haupt- versammlung, d. h. am 4. April 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Nachweis- stichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 18. April 2013 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nach- weis genügt die Textform (s. § 126b BGB). Anzugeben ist auch, inwiefern es sich um Stamm- oder Vorzugsaktien handelt. Anmeldestelle: Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49-89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes 13
Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Haupt- versammlung anzufordern. 3. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechts- vertretung a) Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversamm- lung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen, allerdings nicht in dessen eigenem Namen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie ihr Widerruf können auch mit den Daten der Eintrittskarte auf der Internetseite der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv erfolgen (siehe Punkt c). Die Vollmacht gilt nur jeweils für die nächste Hauptver- sammlung. Der Vertreter hat die Vollmachten der von ihm vertretenen Aktionäre alphabetisch geordnet am Anmelde- schalter vorzulegen und zur Einsicht für alle Teilnehmer abzugeben. Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimm- recht nur ausüben, wenn der Aktionär ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen dürfen eingeholt werden. b) Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Den Aktionären wird angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechts- vertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist 14
zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimm- recht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punk- ten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsver- treter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nehmen sie z. B. keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von Anträgen (z. B. Quorenbildung) entgegen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur Haupt- versammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen kann das auf der Eintritts- karte abgedruckte Formular verwendet werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zugunsten der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss spätestens am Mittwoch, dem 24. April 2013, 24:00 Uhr bei folgen- der Adresse eingetroffen sein: Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49-89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie ihr Widerruf können auch mit den Daten der Eintrittskarte auf der Inter- netseite der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv erfolgen (siehe Punkt c). c) Zusätzliche Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung mittels Internet Aktionäre können vor und noch während der Hauptver- sammlung bis zum Ende der Aussprache einen Dritten oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts- 15
vertreter auch auf elektronischem Weg zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Ebenso kann diese Vollmacht widerrufen und/oder Weisungen erteilt bzw. diese geändert werden. Zugang zum internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystem erhalten die Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte auf der Internetseite der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv unter dem Link „Proxy Voting“. d) Zusätzliche Hinweise zur Vollmachts- und Wei- sungserteilung mittels SMS, E-Mail oder Telefax Zusätzlich nimmt die Gesellschaft Vollmachten und Widerrufe von Vollmachten entgegen unter Telefax und SMS: +49-5361-95600100 und per E-Mail: hvstelle@volkswagen.de 4. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Alle Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptver- sammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 25. April 2013 ab 10:00 Uhr live auf der Internetseite der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv verfolgen. 5. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (das entspricht 195.313 Stück Aktien), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über 16
das Erreichen der Mindestaktienzahl bis zum 25. März 2013, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: Volkswagen Aktiengesellschaft HV-Stelle Brieffach 1848 38436 Wolfsburg Telefax: +49-5361-95600100 oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de Als Nachweis ist eine entsprechende Bestätigung durch das depotführende Institut einzureichen. b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowieWahlvorschläge sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des 10. April 2013, 24:00 Uhr ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln: Volkswagen Aktiengesellschaft HV-Stelle Brieffach 1848 38436 Wolfsburg Telefax: +49-5361-95600100 oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Spra- che einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizu- fügen. Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahl- vorschläge erfolgt unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden eben- falls auf der genannten Internetseite veröffentlicht. 17
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversamm- lung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beur- teilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die recht- lichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 6. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist am 14. März 2013 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand Wolfsburg, im März 2013 18
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Hon.-Prof. Dr. techn. h. c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piëch Vorstand: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Martin Winterkorn Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz Prof. Dr. rer. pol. Dr.-Ing. E. h. Jochem Heizmann Christian Klingler Dr.-Ing. E. h. Michael Macht Prof. Dr. rer. pol. Horst Neumann Dr. h. c. Leif Östling Hans Dieter Pötsch Prof. Rupert Stadler Sitz der Gesellschaft: Wolfsburg Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig HRB 100484 19
Anlage zum Tagesordnungspunkt 5 Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche Wohnort: Salzburg, Österreich Geboren: 10. Mai 1943 Ausbildung: Studium an der Hochschule für Welthandel, Wien (heute Wirtschaftsuniversität Wien) Diplom-Kaufmann Doktor der Handelswissenschaften Berufliche Tätigkeit: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Audi AG, Ingolstadt Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitz) Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitz) 20
Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetz- lich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind: Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitz) Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien Porsche Cars North America Inc., Wilmington, USA Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (stv. Vorsitz) Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich (stv. Vorsitz) Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich Beziehungen zu Organen der Volkswagen Aktiengesellschaft: Cousin von Vorsitzendem des Aufsichtsrats, Hon.-Prof. Dr. techn. h. c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piëch Cousin von Aufsichtsratsmitglied Dr. jur. Hans Michel Piëch Onkel von Aufsichtsratsmitglied Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche Beziehung zu wesentlich beteiligtem Aktionär der Volkswagen Aktiengesellschaft: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, die mit 50,73 % an den Stammaktien der Volks- wagen Aktiengesellschaft beteiligt ist. Gemeinsam mit anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungs- gesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE, und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären abgeschlossenen Konsortialvertrags. Beziehungen zum Volkswagen Konzern: Kauf von Kraftfahrzeugen Wartung und Betreuung von Kraftfahrzeugen Bankeinlagen 21
Informationen für Teilnehmer an der Hauptversammlung Zur Unterstützung Ihrer Reisevorbereitungen geben wir Ihnen hier einige Hinweise: Die Hauptversammlung findet auf dem Messegelände in 30521 Hannover, Eingang Nord 2, in den Hallen 2 und 3 statt. Die An- und Abreise organisiert jeder teilnehmende Aktionär selbst und auf eigene Kosten. 22
Anreise mit dem Pkw Die Anreise zum Messegelände in Hannover erfolgt über folgende Autobahnen und Anschlussstellen: Von Norden: A 7 Richtung Kassel/Hannover, Ausfahrt 55 Altwarmbüchen wechseln auf A 37 (B 3 Messe-Schnellweg) Richtung Hannover/ Messe Von Osten: A 2 Richtung Magdeburg/Hannover/Dortmund, Ausfahrt 47 Kreuz Hannover-Buchholz auf A 37 (B 3 Messe-Schnellweg) Richtung Hannover/Messe Von Süden: A 7 Richtung Hannover/Hamburg, Ausfahrt 60 Dreieck Hannover-Süd auf A 37 (B 3 Messe-Schnellweg) Richtung Hannover/Messe Von Westen: A 2 Richtung Hannover/Magdeburg/Berlin, Ausfahrt 46 Hannover-Lahe auf A 37 (B 3 Messe-Schnellweg) Richtung Hannover/Messe Von den genannten Anschlussstellen aus folgen Sie bitte den Wegweisern Hannover Messe-Nord. Eingabe ins Navigationsgerät: Bitte geben Sie als Zielort Hermesallee, 30521 Hannover ein. Die Hermesallee verläuft nördlich des Messegeländes. Hinweis: Das Autobahnkreuz Hannover Ost (A 2/A 7) ist wegen Baumaßnahmen teilweise gesperrt. Bitte folgen Sie den Wegweisungen im Umbaubereich des AB-Kreuz Ost. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Internet- seite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachen www.vmz-niedersachsen.de. 23
Parkplätze Messe Nord Für die Veranstaltung stehen angemietete Parkplätze außer- halb des Messegeländes kostenlos zur Verfügung. Mittels des Parkleitsystems der Messe werden die Aktionäre zum Parkplatz P4 Nord geleitet und von dort auf freie Parkplätze weiterverteilt. Für Gehbehinderte stehen Sonderparkmöglich- keiten in unmittelbarer Nähe des Eingangs Messe NORD 2 zur Verfügung. Anreise mit dem Flugzeug Ab Hannover Flughafen kann die S-Bahnlinie S5 ab dem S-Bahnhof (zwischen Terminal B und C) zum Hannover Hauptbahnhof genutzt werden. Das Messegelände erreichen Sie vom Hauptbahnhof Hannover aus mit der Stadtbahnlinie 8 in ca. 17 Minuten Fahrzeit (Eingang Messe NORD 2). Anreise mit Deutsche Bahn und öffentlichem Nahverkehr Das Messegelände erreichen Sie vom Hauptbahnhof Hannover aus mit der Stadtbahnlinie 8 in ca. 17 Minuten Fahrzeit (Eingang Messe NORD 2). Fahrtkosten zum Messegelände Eingang Messe NORD 2 mit der GVH Die Eintrittskarte gilt als Sonderfahrausweis für den Groß- raum-Verkehr-Hannover (GVH) im gesamten Tarifgebiet des GVH (2. Wagenklasse) zur unentgeltlichen Hin- und Rück- fahrt zu und von der Hauptversammlung am 25. April 2013. Der Fahrausweis ist nur in Verbindung mit einem Personal- dokument gültig und ist nicht auf andere Personen übertrag- bar. Weitere Informationen finden Sie unter www.gvh.de. 24
Versammlungsräume Die Versammlungsräume sind bereits ab 8:00 Uhr geöffnet. Im Interesse aller Teilnehmer werden wir – wie in den ver- gangenen Jahren – umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Versammlungsbereich mitgenommen werden und müssen von uns für die Dauer der Hauptversammlung eingezogen und verwahrt werden. Zur beiderseitigen Erleichterung bitten wir Sie, solche Gegenstände nicht mitzuführen. Weitere Informationen Hinweise zum Rahmenprogramm finden Sie auf unserer Internetseite: www.volkswagenag.com/ir/hv Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an hvstelle@volkswagen.de. Telefonisch erreichen Sie uns unter folgenden Rufnummern: +49-5361-924542 +49-5361-942085. Wir beantworten gern Ihre Fragen. 25
Gewinn- und Verlustrechnung des Volkswagen Konzerns vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Mio. € 2012 2011 Umsatzerlöse 192.676 159.337 Kosten der Umsatzerlöse – 157.518 – 131.371 Bruttoergebnis 35.158 27.965 Vertriebskosten – 18.850 – 14.582 Verwaltungskosten – 6.223 – 4.384 Sonstige betriebliche Erträge 10.496 9.727 Sonstige betriebliche Aufwendungen – 9.070 – 7.456 Operatives Ergebnis 11.510 11.271 Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 13.568 2.174 Finanzierungsaufwendungen – 2.552 – 2.047 Übriges Finanzergebnis 2.967 7.528 Finanzergebnis 13.982 7.655 Ergebnis vor Steuern 25.492 18.926 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag – 3.608 – 3.126 tatsächlich – 4.196 – 4.351 latent 588 1.225 Ergebnis nach Steuern 21.884 15.799 Ergebnisanteil von Minderheiten 168 391 Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG 21.717 15.409 Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie in € 46,42 33,10 Verwässertes Ergebnis je Stammaktie in € 46,42 33,10 Unverwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie in € 46,48 33,16 Verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie in € 46,48 33,16 26
Bilanz des Volkswagen Konzerns zum 31. Dezember 2012 Mio. € 31.12.2012 31.12.2011 Aktiva Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte* 59.158 22.176 Sachanlagen* 39.424 31.876 Vermietete Vermögenswerte 20.034 16.626 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 433 340 At Equity bewertete Anteile 7.309 10.249 Sonstige Beteiligungen 3.870 3.049 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 49.785 42.450 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 6.431 12.823 Sonstige Forderungen 1.671 1.582 Ertragsteuerforderungen 552 627 Latente Ertragsteueransprüche 7.915 6.333 196.582 148.129 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 28.674 27.551 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.099 10.479 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 36.911 33.754 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.872 4.253 Sonstige Forderungen 4.823 4.543 Ertragsteuerforderungen 761 623 Wertpapiere 7.433 6.146 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 18.488 18.291 113.061 105.640 Bilanzsumme* 309.644 253.769 Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 1.191 1.191 Kapitalrücklage 11.509 9.329 Gewinnrücklagen 64.815 47.019 Eigenkapital vor Minderheiten 77.515 57.539 Anteile von Minderheiten am Eigenkapital 4.310 5.815 81.825 63.354 Langfristige Schulden Finanzschulden* 63.603 44.442 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2.397 2.547 Sonstige Verbindlichkeiten 4.675 4.394 Latente Ertragsteuerverpflichtungen* 9.050 4.055 Rückstellungen für Pensionen 23.969 16.787 Ertragsteuerrückstellungen 4.239 3.721 Sonstige Rückstellungen* 14.373 13.235 122.306 89.179 Kurzfristige Schulden Finanzschulden 54.060 49.090 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.268 16.325 Ertragsteuerverbindlichkeiten 238 844 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.425 4.888 Sonstige Verbindlichkeiten* 11.111 11.196 Ertragsteuerrückstellungen 1.721 2.888 Sonstige Rückstellungen* 16.689 16.005 105.513 101.237 Bilanzsumme* 309.644 253.769 * Aufgrund der Aktualisierung der Kaufpreisverteilung im Zusammenhang mit dem Erwerb von MAN wurden die Vorjahreswerte angepasst. 27
Herausgeber Volkswagen Aktiengesellschaft Finanzpublizität Brieffach 1848-2 38436 Wolfsburg Telefon: +49 (0)5361 9-0 Fax: +49 (0)5361 9-28282 ISSN 358.809.544.00 Printed in Germany
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