Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 - Bundesfinanzministerium
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Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Analysen und Berichte ● Der Abschluss des Bundeshaushalts 2021 erfolgte vorbehaltlich der Verkündung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021, der sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Der Haushalt wurde mit einer Nettokreditaufnahme (NKA) in Höhe von 215,4 Mrd. Euro abge- schlossen. Damit blieb die NKA um rund 24,8 Mrd. Euro unter dem vorgesehenen Soll für 2021. In gesamtstaatlicher Betrachtung entfällt die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte im Jahr 2021 beinahe vollständig auf den Bund. ● Die Ausgaben 2021 stiegen gegenüber dem Vorjahr um 26,0 Prozent kräftig an. Die Steuerein- nahmen überschritten das Vorjahresergebnis um 9,6 Prozent, waren damit aber immer noch deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019. ● Die strukturelle NKA in Abgrenzung der Schuldenbremse beläuft sich auf 5,93 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP entsprechen 12,1 Mrd. Euro) wurde nach vorläufigem Ergebnis um rund 192,5 Mrd. Euro über- schritten. Gemäß dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsplan beträgt der ab dem Jahr 2026 zu tilgende Betrag damit vorläufig rund 11,3 Mrd. Euro pro Jahr. Die endgültige Berechnung des zu tilgenden Betrags erfolgt zum 1. September 2022. ● Der Haushaltsvollzug 2021 wurde wie bereits im Jahr zuvor dominiert von der Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Bewältigung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftli- chen Folgen. Bei verschiedenen investiven Vorhaben und Programmen gab es Minderausgaben gegenüber dem Sollansatz. Hintergrund für die Nichtausschöpfung dürften dabei u. a. auch die vielfältigen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Pandemiegeschehens gewesen sein. Ausgangslage Entwicklung der Steuereinnahmen relevanterer – nominaler Rechnung war der Rückgang des BIP im Die deutsche Wirtschaft erholte sich im vergan- Jahr 2020 mit 3,0 Prozent aber schwächer als der im genen Jahr weiter von ihrem pandemiebedingten vergangenen Jahr folgende Anstieg mit 5,8 Prozent. Einbruch im Jahr 2020. Das Bruttoinlandsprodukt Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Ent- stieg nach ersten Berechnungen des Statistischen wicklung im Jahr 2021 können dem Artikel „Kon- Bundesamts im Jahr 2021 in preisbereinigter Rech- junkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht“ in nung um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr zwar diesem Monatsbericht entnommen werden. deutlich, befand sich damit aber noch unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019. Die wirtschaftli- Aufgrund des Einbruchs der Wirtschaftsleistung che Entwicklung war dabei im Jahresverlauf 2021 sowie steuerlicher Maßnahmen zur Bekämpfung weiterhin von der Corona-Pandemie geprägt, die der Auswirkungen der Corona-Pandemie waren insbesondere im Anfangs- und Schlussquartal des die Steuereinnahmen von Bund und Ländern (ohne Jahres die wirtschaftliche Aktivität dämpfte. Da- Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2020 merk- gegen ermöglichten sinkende Inzidenzzahlen lich gesunken (-7,3 Prozent). Im Haushaltsjahr 2021 und die Fortschritte der Impfkampagne im Som- stiegen diese vor dem Hintergrund der wirtschaft- merhalbjahr eine deutliche Erholung. In – für die lichen Erholung nunmehr wieder deutlich an, und 23
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 zwar um 11,5 Prozent gegenüber dem Haushalts- Die Finanzierung ist mit Mehreinnahmen von jahr 2020. Einzelheiten hierzu können dem Artikel 25 Mrd. Euro und Minderausgaben in Höhe von „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder 35 Mrd. Euro als Globalpositionen im Einzelplan 60 im Haushaltsjahr 2021“ in diesem Monatsbericht im Soll abgebildet. Die zusätzliche Zuweisung an entnommen werden.1 den EKF hat das Ziel, zusätzliche Klimaschutzmaß- nahmen und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Dabei ist eine Gesamtübersicht zum vorläu Zweckbindung verbindlich für folgende Maßnah- figen Haushaltsabschluss men vorgesehen: Der Bundeshaushalt 2021 schloss nach vorläufi- ● Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der gem Haushaltsabschluss seit Beginn der Pande- Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im mie zum zweiten Mal in Folge mit einem Finan- Gebäudebereich, zierungsdefizit ab. Mit dem im Dezember 2020 verkündeten Haushaltsgesetz (Bundesgesetz- ● Förderung von Investitionen für eine CO2-neu- blatt (BGBl.) I Nr. 66 S. 3208) war eine NKA von trale Mobilität, 179,8 Mrd. Euro veranschlagt worden. Mit dem Ersten Nachtragshaushalt 2021, der im Früh- ● Förderung von Investitionen in neue Produk- jahr von der Bundesregierung beschlossen und tionsanlagen in Industriebranchen mit emissi- nach den parlamentarischen Beratungen An- onsintensiven Prozessen über Klimaschutzver- fang Juni verkündet wurde (BGBl. I Nr. 29 S. 1410), träge (Carbon Contracts for Difference), wurde die NKA um rund 60,4 Mrd. Euro auf rund 240,2 Mrd. Euro erhöht. Hiermit wurde dem ver- ● Förderung von Investitionen zum Ausbau einer stärkten Pandemiegeschehen zu Beginn des Jahres Infrastruktur einer CO2-neutralen Energiever- mit zusätzlich erforderlichen Hilfs- und Schutz- sorgung und maßnahmen sowie mit einer angepassten umfas- senden Impf- und Testkampagne Rechnung getra- ● Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher gen und die finanzpolitische Handlungsfähigkeit und des gewerblichen Mittelstands durch Ab- für den weiteren Jahresverlauf sichergestellt.2 schaffung der EEG-Umlage. Am 13. Dezember 2021 hat die Bundesregierung Mit den Maßnahmen werden gezielte und gesamt- den Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushaltsge- wirtschaftlich bedeutsame Impulse gesetzt, die setzes 2021 beschlossen und ins Parlament einge- zur Überwindung der Pandemiefolgen erforder- bracht. Der Nachtrag befindet sich noch im Gesetz- lich sind. Gleichzeitig wird mit dem Zweiten Nach- gebungsverfahren. Nach dem Entwurf des Zweiten trag frühzeitig Planungssicherheit geschaffen. Im Nachtragshaushalts wurden dem Energie- und Kli- Vordergrund steht dabei insbesondere das Nach- mafonds (EKF) – künftig Klima- und Transforma- holen von Investitionen, die aufgrund der pande- tionsfonds (KTF) – ohne Erhöhung der Krediter- miebedingten Restriktionen und ökonomischen mächtigung zusätzlich 60 Mrd. Euro zugeführt. Unsicherheiten unterblieben, aber für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volks- wirtschaft entscheidend sind. Die zusätzliche Zu- 1 In dem Artikel aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weisung ergänzt die im Jahr 2020 zur Bewältigung weichen methodisch bedingt von den in den folgenden Tabellen 1 und 7 dargestellten Steuereinnahmen des Bundes der Pandemiefolgen dem EKF zugewiesenen Mit- ab. tel, dient damit weiterhin der Bewältigung der Pan- 2 Monatsberichte des BMF vom Februar 2021, Artikel „Soll demie und ist zur Überwindung der pandemiebe- bericht 2021: Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“ und Juni 2021, Artikel „Nachtragshaushalt 2021 des Bundes dingten Notsituation erforderlich. (Sollbericht)“. 24
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Mit dem Entwurf des Zweiten Nachtrags wurde au- Daneben entstanden Minderbedarfe insbesondere ßerdem die im Koalitionsvertrag beschlossene ver- bei den Zinsausgaben (-6,4 Mrd. Euro), bei Gewähr- änderte Berücksichtigung der Sondervermögen in leistungen (-4,2 Mrd. Euro) sowie bei Zuschüssen Analysen und Berichte der Schuldenbremse umgesetzt (s. a. Abschnitt Ab- zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen rechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begren- das Coronavirus (-5,0 Mrd. Euro), wovon Mittel teil- zung der Neuverschuldung des Bundes (Schulden- weise in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. bremse) für das Jahr 2021). Gleichzeitig gab es auch Mehrbedarfe in großem Umfang. Zur Beseitigung von durch Starkregen Der endgültige Haushaltsabschluss erfolgt nach und Hochwasser entstandenen Schäden insbeson- Abschluss des parlamentarischen Verfahrens für dere in Teilen der Bundesländer Nordrhein-Westfa- den Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In den bei- len und Rheinland-Pfalz wurde ein Sondervermö- gefügten Tabellen sowie den Erläuterungen wird gen „Aufbauhilfe 2021“ mit einem Gesamtvolumen davon ausgegangen, dass dieser wie nach dem Be- von 30 Mrd. Euro errichtet. Dem Sondervermögen schluss des Haushaltsausschusses des Deutschen wurden aus dem Bundeshaushalt außerplanmä- Bundestags vom 12. Januar 2022 vorgesehen umge- ßig Mittel in Höhe von 16 Mrd. Euro zur langfristi- setzt wird. gen Beseitigung der Schäden infolge der Flutkatas trophe zugewiesen. Zugleich fielen beim Zuschuss Tabelle 1 zeigt neben dem Haushaltssoll 2021 wesent- an die Bundesagentur für Arbeit Mehrausgaben in liche Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlus- Höhe von 13,6 Mrd. Euro an. Letztere wurden dabei ses 2021 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2020. aus Mitteln der Globalen Mehrausgabe zur Bewäl- tigung der COVID-19-Pandemie im Einzelplan 60 gedeckt. Ausgaben und Einnahmen Im Vergleich zu früheren Haushaltsabschlüssen Die Steuereinnahmen sind stärker gestiegen als sind die Ausgaben 2021 die höchsten Ausgaben noch zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung des des Bundeshaushalts, die es jemals in einem Haus- Ersten Nachtragshaushalts im Frühjahr 2021 an- haltsjahr gab. Gegenüber dem Jahr 2020 stiegen die genommen. Auf der Ausgabenseite waren weni- Ausgaben im Bundeshaushalt (ohne besondere Fi- ger Mittel zur Abmilderung von Folgen der Co- nanzierungsvorgänge) nochmals beträchtlich um rona-Pandemie im wirtschaftlichen und sozialen 26,0 Prozent beziehungsweise 114,8 Mrd. Euro Bereich erforderlich als veranschlagt. Allerdings an, nachdem sie bereits 2020 das Niveau des Jah- hat die anhaltende Pandemie mit immer neuen In- res 2019 um 28,7 Prozent überschritten hatten. fektionswellen Investitionsmaßnahmen und För- Rund 50,8 Mrd. Euro gingen dabei auf höhere Zu- derprogramme teilweise erheblich behindert be- weisungen an Sondervermögen zurück. So wur- ziehungsweise verzögert. den dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 16 Mrd. Euro aus dem Die Ausgaben des Bundes (ohne besondere Finan- Bundeshaushalt zugeführt. Die Zuweisungen an zierungsvorgänge) lagen mit rund 556,6 Mrd. Euro den EKF erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr vor- im vorläufigen Ist 2021 um rund 16,1 Mrd. Euro be- aussichtlich um 34,8 Mrd. Euro. Auch die Zuschüsse ziehungsweise 2,8 Prozent unter dem Soll des Ent- an Unternehmen ohne Investitionen, einschließ- wurfs des Zweiten Nachtragshaushalts. Dabei kam lich Unternehmenshilfen (rund +34,1 Mrd. Euro) es zu bedeutenden Minderausgaben, vor allem bei und Zuweisungen an Sozialversicherungen (rund den Corona-Unternehmenshilfen. Diese blieben +37,9 Mrd. Euro) überschritten die Ausgaben 2020 rund 16,4 Mrd. Euro unter dem Soll. Zusätzlich er- deutlich. folgten Rückzahlungen von 2020 geleisteten Coro- na-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo- Die Einnahmen (ohne Einnahmen aus Umlaufmün- selbstständige im Umfang von rund 1,0 Mrd. Euro. zen und ohne besondere Finanzierungsvorgänge) 25
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 beliefen sich im Jahr 2021 nach vorläufigem Ist auf beziehungsweise 13,9 Prozent eingebrochen wa- rund 341,0 Mrd. Euro. Damit nahm der Bund rund ren. Allerdings waren die Steuereinnahmen im 8,7 Mrd. Euro beziehungsweise 2,6 Prozent mehr Jahr 2021 immer noch um rund 15,4 Mrd. Euro ein als im Soll des Jahres 2021 nach vorläufigem niedriger als im Jahr 2019, also der Zeit vor der Stand veranschlagt. Im Vergleich zum Vorjahres- Pandemie. niveau lag der Zuwachs bei 29,9 Mrd. Euro bezie- hungsweise 9,6 Prozent. Das Soll der Steuerein- Die Sonstigen Einnahmen (ohne Einnahmen aus nahmen in Höhe von 284,0 Mrd. Euro basierte auf Umlaufmünzen und ohne besondere Finanzie- Annahmen vom März 2021 im Ersten Nachtrags- rungsvorgänge) lagen im Ist um rund 20,8 Mrd. Euro haushalt, die mit dem Entwurf des Zweiten Nach- unter dem Soll. Dies hängt vor allem mit der beim tragshaushalts 2021 nicht geändert worden waren. vorläufigen Haushaltsabschluss erfolgten Auflö- Mit einem Ist der Steuereinnahmen in Höhe von sung der im Entwurf des Zweiten Nachtragshaus- 313,5 Mrd. Euro konnte das Soll um 29,5 Mrd. Euro halts eingebrachten globalen Mehreinnahmen in übertroffen werden, nachdem die Steuereinnah- Höhe von 25 Mrd. Euro zusammen, da die tatsächli- men infolge des pandemiebedingten Rückgangs chen Mehreinnahmen an anderer Stelle (insbeson- der Wirtschaftsleistung und von Entlastungsmaß- dere bei den Steuern) vereinnahmt wurden. nahmen im Jahr 2020 um rund 45,7 Mrd. Euro Gesamtübersicht Tabelle 1 Soll 2021¹ Ist 2021² Ist 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr in Mio. Euro in Prozent Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen³ 572.726 556.617 441.798 +114.820 +26,0 2. Einnahmen zusammen 4 332.314 341.017 311.085 +29.932 +9,6 Steuereinnahmen 284.024 313.545 283.254 +30.291 +10,7 Sonstige Einnahmen (ohne Münzeinnahmen) 48.290 27.472 27.831 -359 -1,3 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 0 0 0 X X Einnahmen ./. Ausgaben + Saldo der -240.412 -215.600 -130.713 -84.887 X durchlaufenden Mittel = Finanzierungssaldo Verwendung des Finanzierungssaldos Nettokreditaufnahme 240.176 215.379 130.464 +84.914 X Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen) 236 221 248 - 27 -10,9 Zuführung (-)/Entnahme (+) Rücklage 0 0 0 X X nachrichtlich: Investive Ausgaben 59.268 45.782 50.348 -4.566 -9,1 (Baumaßnahmen, Beschaffungen über 5.000 Euro je Beschaffungsfall, Darlehen, Inanspruchnahme aus Gewährleistungen etc.) Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich. 1 Stand: Regierungsentwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021 vom 13. Dezember 2021, der am 12. Januar 2022 vom Haushaltsausschuss gebilligt wurde. 2 Einschließlich vollständiger Umsetzung des vom Haushaltsausschuss am 12. Januar 2022 gebilligten Entwurfs des Zweiten Nach- tragshaushalts 2021. 3 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen. 4 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen. Quelle: Bundesministerium der Finanzen 26
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Finanzierungssaldo und Abrechnung der grundgesetz- Nettokreditaufnahme lichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Analysen und Berichte Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich im Haushaltsjahr 2021 ein Fi- Bundes (Schuldenbremse) für nanzierungsdefizit in finanzstatistischer Abgren- das Jahr 2021 zung von rund 215,6 Mrd. Euro. Damit ist eine NKA im Jahr 2021 erforderlich, die sich unter Hinzu- Grundlagen für die vorläufige Abrechnung der rechnung der Münzeinnahmen in Höhe von rund Schuldenbremse sind das erste vorläufige Jahreser- 0,2 Mrd. Euro auf rund 215,4 Mrd. Euro beläuft. Die gebnis des Statistischen Bundesamts zum BIP 2021 NKA ist damit um rund 84,9 Mrd. Euro höher als im vom 14. Januar 2022 sowie der vorläufige Abschluss Jahr 2020 und erreicht einen historischen Höchst- des Bundeshaushalts 2021 (Stand 14. Januar 2022). stand, bleibt aber um rund 24,8 Mrd. Euro unter Dabei wird die veränderte Buchungspraxis der dem Soll. Sondervermögen in der Schuldenregel umgesetzt. Das Statistische Bundesamt hat am 14. Januar 2022 Mit der Umstellung der Buchungspraxis sollen die das erste vorläufige Ergebnis zum gesamtstaatli- Zuführungen des Bundes an die von der Schulden- chen („Maastricht“-) Finanzierungssaldo 2021 in regel erfassten Sondervermögen wirksam für die Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamt- strukturelle NKA im Rahmen der Schuldenregel rechnungen veröffentlicht. Danach entfällt das ge- sein, nicht mehr – wie bisher – die Mittelabflüsse samtstaatliche Finanzierungsdefizit von 4,3 Pro- aus den befüllten Sondervermögen. zent des BIP im Jahr 2021 beinahe vollständig auf den Bund. Dies zeigt: Die Folgen der Pandemie für Nach der bisherigen Buchungspraxis gleicht ein die öffentlichen Haushalte wurden im Jahr 2021 Überschuss eines Sondervermögens aus der Zu- fast ausschließlich vom Bund getragen. weisung vom Kernhaushalt das Defizit beziehungs- weise die NKA des Kernhaushalts aus. Die zukünftige Praxis gleicht die Buchungstech- nik bei den Sondervermögen der Buchungstech- nik beim Kernhaushalt an. Künftig wird bereits die Zuführung aus dem Bundeshaushalt an die Son- dervermögen berücksichtigt. Damit werden ins- besondere Planungsunsicherheiten bei der Haus- haltsaufstellung beseitigt und die Buchungstechnik der Rücklagezuführungen im Kernhaushalt ange- glichen. Bisher mussten Schätzungen zu den Fi- nanzierungssalden der Sondervermögen vorge- nommen werden, die sich oft als nicht zutreffend herausgestellt haben. Konsolidiert man Zuführun- gen und Abflüsse über die Zeit, bleibt die Wirkung auf die strukturelle NKA nach der Schuldenregel gleich. Im Ergebnis wird nur die Berücksichtigung auf der Zeitschiene angepasst. 27
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Damit die Umstellung der Buchungspraxis sys- Die Ermittlung der Konjunkturkomponente temgerecht erfolgt und auch die Zuführungen der zum Haushaltsabschluss ist in § 3 der Ver- Vergangenheit korrekt erfasst werden, wird die ordnung über das Verfahren zur Bestimmung Umstellung rückwirkend ab dem Jahr 2016 neu be- der Konjunkturkomponente nach § 5 des Ar- rechnet. Dabei werden der Stand des nach Art. 115 tikel 115-Gesetzes (Artikel 115-Verordnung) Abs. 2 Satz 4 Grundgesetz (GG) zu führenden Kon- geregelt: „Dazu wird die zum Zeitpunkt der trollkontos und der Überschreitungsbetrag für das Haushaltsaufstellung nach § 2 ermittelte Jahr 2020 angepasst. Konjunkturkomponente an die tatsächliche Wirtschaftsentwicklung angepasst, indem Der im Jahr 2020 die Regelgrenze überschrei- die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung tende Betrag erhöht sich mit der geänderten Bu- ermittelte Produktionslücke für das betref- chungspraxis von rund 41,9 Mrd. Euro auf rund fende Haushaltsjahr korrigiert wird. Die Kor- 69,6 Mrd. Euro. Der Stand des Kontrollkon- rektur erfolgt auf Basis der Differenz zwi- tos verringert sich von rund 52,0 Mrd. Euro auf schen der zum Zeitpunkt der Buchung auf 47,7 Mrd. Euro. dem Kontrollkonto vom Statistischen Bun- desamt festgestellten und der zum Zeitpunkt Der Bundeshaushalt hat gemäß dem vorläufigen der Haushaltsaufstellung erwarteten Verän- Abschluss im Jahr 2021 mit einer NKA in Höhe derung des Bruttoinlandprodukts.“ von rund 215,4 Mrd. Euro abgeschlossen (Tabelle 2, Zeile 8). Zuzüglich des Saldos finanzieller Trans- In § 2 der Artikel 115-Verordnung, auf den aktionen (Tabelle 2, Zeile 6) und zuzüglich der an hier verwiesen wird, ist die Ermittlung der die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung ange- Konjunkturkomponente bei der Haushalts- passten Konjunkturkomponente (Tabelle 2, Zeile 5 aufstellung geregelt. Die zum Zeitpunkt der und 5b) beläuft sich die strukturelle NKA des Bun- Haushaltsaufstellung maßgebliche Konjunk- des auf Basis vorläufiger gesamtwirtschaftlicher turkomponente wurde mit der gesamtwirt- Daten auf rund 204,6 Mrd. Euro beziehungsweise schaftlichen Projektion der Bundesregie- 5,93 Prozent des BIP. Damit wird die Obergrenze rung vom Herbst 2020 ermittelt. Sie lag bei für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP des -12,8 Mrd. Euro. Die wirtschaftliche Entwick- Vorvorjahres, in diesem Fall des Jahres 2019 = rund lung war 2021 gegenüber 2020 mit 5,8 Pro- 12,1 Mrd. Euro) nach vorläufigem Ergebnis um zent nominal nur leicht ungünstiger als ge- rund 192,5 Mrd. Euro überschritten. mäß der Herbstprojektion im Jahr 2020 erwartet. Damit wirkte die Konjunkturkom- Die Überschreitung der Obergrenze fällt damit ponente bei der Abrechnung mit einem Wert um rund 16,4 Mrd. Euro geringer aus als im Rah- von insgesamt -13,9 Mrd. Euro nur leicht ent- men des auf dem Soll basierenden Zweiten Nach- lastend auf die strukturelle NKA (Tabelle 2, tragshaushalts 2021 dargestellt: Die Überschrei- Zeile 5). tung der Obergrenze im Zweiten Nachtrag beträgt 208,9 Mrd. Euro. Die im Soll vorgesehene Über- schreitung der Regelgrenze ist aufgrund der vom Bundestag beschlossenen Inanspruchnahme der Ausnahmeregel gemäß Art. 115 Abs.2 Satz 6 und 7 GG verfassungskonform. 28
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Tilgungsplan nach Art. 115 Abs. 2 Ein Siebzehntel des Betrags sind gemäß der vorläu- Satz 7 GG figen ersten Abrechnung 11,3 Mrd. Euro. Dieser Be- trag tritt zu der bereits bestehenden Rückführungs- Analysen und Berichte Aufgrund der Inanspruchnahme der Ausnahmere- verpflichtung für das Jahr 2020 (am 2. Juli 2020 vom gel gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG ist die Deutschen Bundestag beschlossen) hinzu. Der nach Überschreitung der Regelgrenze mit einem Til- bisheriger Buchungspraxis ermittelte Rückfüh- gungsplan zu verbinden. Gemäß dem vom Deut- rungsbetrag des Jahres 2020 von rund 2,1 Mrd. Euro schen Bundestag beschlossenen Tilgungsplan wer- erhöht sich nach neuer Buchungspraxis auf rund den die aufgrund der Ausnahmeregelung gemäß 3,5 Mrd. Euro (ein Zwanzigstel von 69,6 Mrd. Euro). Art. 115 Abs. 2 Satz 6 des GG aufgenommenen Kre- Es ist vorgesehen, im Rahmen der Beschlussfas- dite ab dem Bundeshaushalt 2026 sowie in den fol- sung zum Bundeshaushalt 2022 die Tilgungspläne genden 16 Haushaltsjahren in Höhe von jeweils ei- der Jahre 2020 bis 2022 zusammenzuführen. nem Siebzehntel des Betrags der Kreditaufnahme zurückgeführt, der nach Abschluss des Bundes- Gemäß § 7 Abs. 1 des Artikel 115-Gesetzes erfolgt haushalts 2021 die nach Art. 115 Abs. 2 Satz 2 die Abrechnung der Schuldenregel erstmals zum und 3 GG zulässige Verschuldung überstiegen hat. 1. März und abschließend zum 1. September ei- nes jeden Jahres. Damit erfolgt die endgültige Be- rechnung des zu tilgenden Betrags zum 1. Septem- ber 2022 und wird im Monatsbericht des BMF im September 2022 veröffentlicht. 29
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Vorläufige Abrechnung des Bundeshaushalts 2021 gemäß Schuldenbremse Tabelle 2 2021 Soll1 2021 Ist2 in Mrd. Euro 1 Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme ohne Abbauverpflichtung (in Prozent des BIP) 0,35 2 Nominales Bruttoinlandsprodukt des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres 3.449,1 (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) 3 Abbauverpflichtung - - 3a Gemäß Tilgungsplan (Art. 115 Abs. 2 Satz 7 GG) - - 3b Aus Kontrollkonto - - 4 Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (1 x 2 - 3) mit Abbauverpflichtung 12,1 in Prozent des BIP 0,35 5 Konjunkturkomponente Soll: (5a) x (5c) Ist: [(5a) + (5b)] x (5c) -12,8 -13,9 5a Nominale Produktionslücke (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) -63,3 5b Anpassung an tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung [Ist (5ba) - Soll (5ba)]% x (5bb) -5,1 5ba Nominales Bruttoinlandsprodukt (Prozent gegenüber Vorjahr) 6,0 5,8 5bb Nominales Bruttoinlandsprodukt des Vorjahres 3.367,6 5c Budgetsemielastizität (ohne Einheit) 0,203 6 Saldo Finanzielle Transaktionen -8,5 3,0 6a Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 1,0 0,9 6aa Einnahmen aus finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt 1,0 0,9 6ab Einnahmen aus finanziellen Transaktionen Sondervermögen - - 6b Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 9,4 -2,1 6ba Ausgaben aus finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt³ 9,4 -2,1 6bb Ausgaben aus finanziellen Transaktionen Sondervermögen - - 7 Zulässige Nettokreditaufnahme (4 - 5 - 6) 33,4 22,9 8 Nettokreditaufnahme (8a + 8b) 179,8 215,4 8a Nettokreditaufnahme Bundeshaushalt 179,8 215,4 8b Nettokreditaufnahme der Sondervermögen 0,0 0,0 9 Strukturelle Nettokreditaufnahme (8 + 5 + 6) 158,5 204,6 in Prozent des BIP 4,60 5,93 10 Überschreitung (+) der Obergrenze aufgrund Ausnahmeregel Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG (9) - (4) - 192,5 beziehungsweise (8) - (7) 11 Be(-)/Ent(+)lastung des Kontrollkontos (7) - (8) + (10) oder (4) - (9) + (10) 0 12 Saldo Kontrollkonto Vorjahr 47,7 13 Saldo Kontrollkonto neu (11) + (12) 47,7 Abweichungen in den Summen und in den Produkten durch Rundung der Zahlen möglich. 1 Soll 2021 bezieht sich auf das Haushaltsgesetz 2021, vom 21. Dezember 2020 im BGBl. I 2020 Nr. 66 S. 3208. 2 Vorläufige Feststellung der Abweichung der zulässigen Nettokreditaufnahmen von der tatsächlichen NKA im Sinne der Schuldenbremse nach vorläufigem Haushaltsabschluss. Die gesetzlich vorgegebene vorläufige Feststellung erfolgt zum 1. März 2022. Sie wird in der Haushaltsrechnung veröffentlicht. 3 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen im Ist 2021 reduziert um den erlassenen Betrag des Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus dem Jahr 2020 in Höhe von 6.913 Mio. Euro und damit entsprechende Erhöhung des Überschreitungsbetrags. Erläuterung: Die BA hat im Jahr 2020 ein Darlehen in Höhe von rund 6.913 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt 2020 erhalten (Titel 1101 85622). Im Jahr 2020 war dieser Betrag gemäß der Gruppierung 856 eine Ausgabe aus finanziellen Transaktionen und hat den Überschreitungsbetrag der zulässigen NKA entsprechend verringert. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Haushaltsgesetz 2021 wurde das bis Ende 2021 gestundete Darlehen an die BA aus dem Jahr 2020 am Ende des Haushaltsjahres 2021 erlassen. Damit wurde aus dem Darlehen theoretisch ein Zuschuss, der nicht den Ausgaben aus finanziellen Transaktionen zuzurechnen ist. Da die abschließende Feststellung der Abweichung der tatsächlichen NKA von der zulässigen NKA für das Jahr 2020 bereits gemäß Artikel 115-Gesetz § 7 Abs. 1 zum 1. September 2021 erfolgte und der Darlehenserlass erst zum Ende des Jahres 2021 zu vollziehen war, war eine Berücksichtigung dieses Sachverhalts bei der abschließenden Abrechnung der Schuldenbremse nicht möglich. Damit die Umwandlung jedoch im Sinne der Schuldenbremse nicht verlorengeht, wird der Erlass des Darlehens an die BA aus dem Jahr 2020 bei der Abrechnung der Schuldenbremse für 2021 berücksichtigt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen 30
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Entwicklung wesentlicher ● Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wie viel Pro- finanz- und wirtschafts zent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben politischer Kennziffern verwendet werden müssen. Die Quote belief Analysen und Berichte sich 2021 auf 1,2 Prozent nach 2,3 Prozent im Kennziffern für das Jahr 2021 spiegeln deutlich die Jahr 2020. Die Zinsausgaben gingen 2021 mit Situation des Bundeshaushalts in der aktuellen 39,9 Prozent stark zurück, während die Steuer- Krise infolge der Corona-Pandemie wider. Die Zins einnahmen das Vorjahresniveau überschritten ausgabenquote sowie die Zins-Steuer-Quote sind, (+10,7 Prozent). Zu Beginn der Finanzkrise im insbesondere aufgrund eines Rückgangs der Zins Jahr 2008 betrug die Quote 16,8 Prozent. ausgaben, weiter rückläufig. Dagegen stieg der An- teil der Gesamtausgaben am BIP deutlich an und ● Die Steuerfinanzierungsquote (s. a. Abbildung der Anteil der Ausgaben, die durch Steuern finan- 2) gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen ziert werden, sank kräftig gegenüber den Jahren gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaus- zuvor. halts wieder. Die Quote ging zum zweiten Mal in Folge zurück. Im Jahr 2021 wurde nur ● Die Ausgabenquote setzt die Gesamtausgaben noch gut die Hälfte der Ausgaben des Bundes- des Bundeshaushalts in Relation zum nomi- haushalts durch Steuereinnahmen gedeckt nalen BIP (erstes vorläufiges Jahresergebnis (56,3 Prozent). Im Jahr 2020 waren es noch für das BIP 2021: 3.564 Mrd. Euro). Die Aus- 64,1 Prozent und 2019 95,9 Prozent gewesen. gaben 2021 stiegen mit 26,0 Prozent gegen- Die aktuelle Quote ist die niedrigste des Bundes über dem Vorjahr kräftiger an als das nominale in einem Haushaltsjahr. BIP mit 5,8 Prozent. In der Folge erhöhte sich die Ausgabenquote 2021 nochmals deutlich auf ● Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öf- rund 15,6 Prozent des BIP nach rund 13,1 Pro- fentlichen Einnahmen (ohne Nettokreditauf- zent im Vorjahr. Dies ist die höchste Ausgaben- nahme) und öffentlichen Ausgaben abzüg- quote seit 1952. lich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden. Diese wichtige Größe eröffnet somit ● Die Zinsausgabenquote (s. a. Abbildung 1) stellt den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamt- der Vergangenheit (repräsentiert durch die ausgaben des Bundeshaushalts dar. Die Zins Zinslasten) und ohne aktuelle Neuverschul- ausgabenquote lag 2021 bei 0,7 Prozent und dung. Der Bundeshaushalt 2021 weist ein Pri- ging damit gegenüber 2020 (1,5 Prozent) weiter märdefizit von 211,7 Mrd. Euro auf nach zurück. Die Quote hat nun das niedrigste Ni- 124,3 Mrd. Euro im Jahr 2020. veau seit dem Jahr 1952; die Aussagekraft ist al- lerdings durch die Einmaleffekte auf der Aus- gabenseite verzerrt. 31
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Abbildung 1 Zinsausgabenquote 1955 bis 2021 Zinsausgaben in Relation zu den Ausgaben des Bundeshaushalts in Prozent 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 1955 1965 1975 1985 1995 2005 2015 Quelle: Bundesministerium der Finanzen Abbildung 2 Steuerfinanzierungsquote 1955 bis 2021 Steuereinnahmen in Relation zu den Ausgaben des Bundeshaushalts in Prozent 120 100 80 60 40 20 0 1955 1965 1975 1985 1995 2005 2015 Quelle: Bundesministerium der Finanzen 32
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Umsetzungen von rund 16,4 Mrd. Euro weniger als veranschlagt. Maßnahmen zur Abmilderung Das waren jedoch um rund 29,8 Mrd. Euro hö- von Folgen der Corona- here Aufwendungen, als im Jahr 2020 für Über- Analysen und Berichte brückungshilfen und Soforthilfen abgerufen Pandemie im Vollzug des worden waren. Bundeshaushalts 2021 ● Im Soll 2021 vom Dezember 2020 waren zum Ausgleich pandemiebedingter Belastungen Umsetzung ausgewählter der gesetzlichen Krankenversicherung zusätz- ausgabenseitiger Maßnahmen liche Leistungen des Bundes an den Gesund- heitsfonds in Höhe von rund 7,7 Mrd. Euro Im Folgenden sind ausgewählte Maßnahmen und vorgesehen. Diese Leistungen wurden mit Programme auf der Ausgabenseite im Vergleich dem Ersten Nachtragshaushalt 2021 um wei- zum Soll (Entwurf des Zweiten Nachtragshaushalts) tere rund 5,8 Mrd. Euro erhöht, mithin auf und zum Vorjahr dargestellt. Die verausgabten Mit- rund 13,5 Mrd. Euro. Der Sollansatz wurde tel dienten zur Finanzierung pandemiebedingter um 4,5 Mrd. Euro überschritten. Im Vergleich Mehrbedarfe zur Unterstützung der Wirtschaft und zum Vorjahr sind zum Ausgleich pandemiebe- von Hilfen für von Corona-Maßnahmen besonders dingter Belastungen der gesetzlichen Kranken- betroffenen Berufszweigen sowie Bürgerinnen und versicherung rund 14,4 Mrd. Euro höhere Aus- Bürgern. Aber auch zur Stärkung der Konjunktur gaben erforderlich gewesen. und zur Förderung besonders wichtiger übergrei- fender Zukunftsprojekte wurden Mittel zur Verfü- ● Leistungen zum Ausgleich pandemiebedingter gung gestellt beziehungsweise verausgabt. Belastungen der Pflegeversicherung waren im Soll 2021 nicht veranschlagt. Hier kam es al- ● Das Programm „Überbrückungshilfen für lerdings zu außerplanmäßigen Ausgaben in kleine und mittelständische Unternehmen“ Höhe von 1,0 Mrd. Euro. Dabei wurden die und „Corona-Soforthilfen für kleine Un- entsprechenden Ausgaben des Vorjahres um ternehmen und Soloselbstständige“ des 0,8 Mrd. Euro unterschritten. Jahres 2020 wurde als „Corona-Unterneh- menshilfen“ im Bundeshaushalt 2021 fort- ● Der Gesundheitsfonds erhielt 3,0 Mrd. Euro Zu- gesetzt. Aus diesem Titel wurden Mittel für weisungen an die Liquiditätsreserve für das Zu- verschiedene Programme wie Überbrü- kunftsprogramm Krankenhäuser. Diese Mittel ckungshilfen, Neustarthilfen, den Bundes- wurden voll an den Gesundheitsfonds gereicht. anteil der Härtefallhilfen sowie für den Son- Im Jahr 2020 gab es dieses Programm noch derfonds für Kulturveranstaltungen zur nicht. Verfügung gestellt. In dem Titel Unterneh- menshilfen waren in dem im Dezember 2020 ● An Zuschüssen zur Bekämpfung des Corona- beschlossenen Bundeshaushalt 2021 insgesamt virus wurden von 4,1 Mrd. Euro bereitgestellten 39,5 Mrd. Euro veranschlagt. Vor dem Hinter- Mitteln knapp 1 Mrd. Euro verwendet (z. B. grund der länger andauernden pandemiebe- für den Kauf von Schutzausrüstungen, Beat- dingten Schließungsvorschriften wurden mit mungsgeräte, Impfstoffen und COVID-19-Arz- dem Ersten Nachtragshaushalt 2021 zusätz- neimittel). Im Vergleich zum Jahr 2020 wurden liche Mittel für erweiterte Unternehmens- 5,2 Mrd. Euro weniger verausgabt. hilfen im Umfang von 25,5 Mrd. Euro und damit insgesamt 65 Mrd. Euro bereitgestellt. ● Als zusätzliche Maßnahme gegenüber 2020 Davon wurden – Stand vorläufiger Haushalts- waren für das Jahr 2021 im Bundeshaushalt ur- abschluss – 48,6 Mrd. Euro ausgereicht, also sprünglich (Soll Dezember 2020) Zuschüsse 33
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen rund 13,6 Mrd. Euro übertroffen (s. a. auch Ab- gegen das Coronavirus in Höhe von rund schnitt Finanzlage der Sozialversicherungen). 2,7 Mrd. Euro vorgesehen. Die Mittel für diese Maßnahme wurden mit dem Ersten Nach- ● Für Schadensfälle im Gewährleistungs- und tragshaushalt aufgrund der Verstärkung der Garantiebereich, die insbesondere infolge kon- Impfkampagne um 6,2 Mrd. Euro auf rund junktureller Verwerfungen aufgrund der Pan- 8,9 Mrd. Euro aufgestockt. Hiervon wurden bis demie entstehen können, wurden Mittel in zum Ende des Jahres 2021 rund 5,0 Mrd. Euro Höhe von rund 4,9 Mrd. Euro veranschlagt. nicht abgerufen (vergleiche hierzu den obigen Diese Mittel wurden aufgrund weitreichender Abschnitt „Ausgaben und Einnahmen“). Stützungsmaßnahmen (z. B. Aussetzung der Insolvenzpflicht) nur in geringem Um- ● Der Gesundheitsfonds sollte für Ausfälle von fang von 0,7 Mrd. Euro benötigt. Das waren Einnahmen bei Krankenhäusern aufgrund der 0,2 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2020. Freihaltung von Bettenkapazitäten für CO- VID-19-Patientinnen und -Patienten (§ 21 ● Mit dem Ersten Nachtragshaushalt 2021 wurde Krankenhausfinanzierungsgesetz) Ausgleichs- die Eigenkapitalerhöhung der Deutschen zahlungen in Höhe von 4,5 Mrd. Euro (Erster Bahn AG (DB AG) um rund 3,1 Mrd. Euro redu- Nachtragshaushalt) enthalten. Ursprünglich ziert. Die verbleibenden 4,0 Mrd. Euro wurden waren im Haushalt 2021 hierfür 2,0 Mrd. Euro im Ist um 1,4 Mrd. Euro wegen ausstehender vorgesehen. Am Jahresende waren rund beihilferechtlicher Entscheidungen der Euro- 0,5 Mrd. Euro höhere Ausgleichszahlungen päischen Kommission unterschritten. Um den erforderlich als veranschlagt. Im Jahr 2020 Betrag der Verringerung der Kapitalerhöhung fielen noch wesentlich höhere Ausgleichszah- im Ersten Nachtragshaushalt wurden die Aus- lungen an, sodass das Vorjahresniveau um rund gaben zur Minderung der pandemiebedingten 4,4 Mrd. Euro unterschritten werden konnte. Schäden im Schienensektor um insgesamt 3,1 Mrd. Euro erhöht: Der Infrastrukturbeitrag ● Für das Arbeitslosengeld II waren im Bun- des Bundes zur Erhaltung der Schienenwege deshaushalt 2021 rund 23,7 Mrd. Euro veran- der Eisenbahnen des Bundes wurde angehoben schlagt. Davon mussten rund 2,0 Mrd. Euro (+0,7 Mrd. Euro), die Ausgaben des Bundes zur nicht verwendet werden. Dies dürfte auch Reduzierung der Trassenpreise im Schienen- durch die Entwicklung am Arbeitsmarkt be- güterverkehr (+0,6 Mrd. Euro) und im Perso- dingt sein, die etwas besser ausfiel als er- nenfernverkehr (+1,8 Mrd. Euro) wurden auf- wartet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden rund gestockt. Die vorgesehenen Mittel wurden in 1,1 Mrd. Euro höhere Ausgaben für Arbeitslo- nahezu voller Höhe verausgabt. Für die drei Po- sengeld II geleistet. sitionen insgesamt wurde das Vorjahresniveau um rund 2,7 Mrd. Euro übertroffen. ● Der Bund beteiligt sich an den durch die Co- rona-Pandemie erhöhten Aufwendungen der ● Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bundesagentur für Arbeit (BA). Im Bundes- Zweiten Nachtragshaushalts durch das Par- haushalt waren dafür 3,4 Mrd. Euro als Zu- lament wurden dem EKF im Jahr 2021 rund schuss an die BA veranschlagt. Die BA hat im 62,5 Mrd. Euro zugewiesen. Das sind rund Jahr 2021 unterjährige Liquiditätshilfen in An- 34,8 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2020. spruch genommen. Gemäß § 12 Abs. 1 Haus- haltsgesetz 2021 wurden diese Hilfen am Ende ● Auch im Jahr 2021 erhielten die Länder und des Haushaltsjahres in Zuschüsse in Höhe von Kommunen umfangreiche Unterstützungen rund 16,9 Mrd. Euro umgewandelt. Damit (für weitere Maßnahmen s. a. Abschnitt „Unter- wurde das Soll des Zuschusses an die BA um stützung der Länder und Kommunen“). 34
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Steuerpolitik (BGBl. I S 2770) wurden ab dem Veranlagungs- zeitraum 2021 u. a. die steuerlichen Behinderten- Eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftli- Pauschbeträge verdoppelt. Gleichzeitig wurde der Analysen und Berichte chen Entwicklung und die Sicherung von Beschäf- bestehende Pflege-Pauschbetrag nahezu verdoppelt tigung waren von Anfang an die zentralen Zielset- und auf eine pflegegradabhängige Systematik um- zungen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu gestellt, wodurch zukünftig bereits ab Pflegegrad 2 bewältigen. Besonders betroffene Akteure wur- ein Pflege-Pauschbetrag in Anspruch genommen den deshalb frühzeitig unterstützt. Die Liquidi- werden kann. tät wurde verbessert und steuerliche Entlastungen konnten und können teilweise immer noch in An- Jahressteuergesetz 2020 spruch genommen werden. Auch im Jahr 2021 füg- ten sich die befristeten fiskalischen und konjunk- Das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom turellen Maßnahmen in eine Gesamtstrategie für 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) umfasst u. a. eine sozial gerechte, finanziell solide und wachs- steuerliche Maßnahmen zur Kurzarbeit und ver- tumsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik ein, billigten Wohnraumüberlassung. Auch Maß- die insbesondere Familien und dabei gerade viele nahmen zur Förderung der Digitalisierung sind Alleinerziehende sowie Bürgerinnen und Bürger enthalten. So ist beispielsweise das Gemeinnüt- mit niedrigen und mittleren Einkommen finanzi- zigkeitsrecht umfassend modernisiert worden, ell besserstellt. damit es mit dem Zuwendungsempfängerregis- ter weiterhin noch digitaler ausgestaltet werden Wesentliche steuerliche Änderungen sind im Fol- kann. Investitionen kleinerer und mittlerer Unter- genden aufgeführt. nehmen wurden durch eine verbesserte und ziel- genauere Ausgestaltung der Investitionsabzugs- Zweites Familienentlastungsgesetz beträge und Sonderabschreibungen nach § 7g Einkommensteuergesetz steuerlich stärker ge- Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung von fördert. Mit dem JStG 2020 wurde auch eine zeit- Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerli- lich befristete (für die Jahre 2020 und 2021) Home cher Regelungen (Zweites Familienentlastungsge- office-Pauschale eingeführt. Zudem wurden die setz) vom 1. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2616) wur- Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerzie- den insbesondere das Kindergeld ab 1. Januar 2021 hende ab 2022 entfristet und der Auszahlungszeit- um weitere 15 Euro pro Monat angehoben und die raum für die Auszahlung des steuerfreien Coro- Freibeträge für Kinder entsprechend angepasst. na-Bonus gestreckt (steuerfreie Auszahlung vom Ferner wurde der Einkommensteuertarif für die 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 möglich; durch Jahre 2021 und 2022 jeweils durch Anhebung des das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsge- Grundfreibetrags und Verschiebung der übrigen setz vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) erneut verlän- Tarifeckwerte angepasst. Damit wurden die verfas- gert bis zum 31. März 2022). Darüber hinaus wurde sungsrechtlich gebotene Freistellung des steuerli- mit dem JStG 2020 die Steuerfreiheit für Zuschüsse chen Existenzminimums gewährleistet und die Ef- des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld um ein Jahr fekte der kalten Progression auf tariflicher Ebene verlängert. Sie gilt aktuell für Lohnzahlungszeit- ausgeglichen. räume, die nach dem 29. Februar 2020 begonnen haben und vor dem 1. Januar 2022 endeten. Gesetz zur Erhöhung der Behinderten- Pauschbeträge Drittes Corona-Steuerhilfegesetz Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinder- Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen ten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer und zur Stärkung der Binnennachfrage wur- steuerlicher Regelungen vom 9. Dezember 2020 den mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz 35
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 330) weitere steuer- Umsatzsteuerbefreiung punktuell auf die Verwal- liche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesetz enthält tung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt. u. a. Regelungen zum steuerlichen Verlustrück trag. Darüber hinaus wurde für jedes Kind, für das im Jahr 2021 ein Kindergeldanspruch bestand, Unterstützung der Länder und ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Daneben Kommunen wurde die Gewährung des ermäßigten Umsatz- steuersatzes in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Der Bund hat die Länder und Kommunen – wie in Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit den vorangegangenen Jahren – auch im Jahr 2021 Ausnahme der Abgabe von Getränken über den umfassend unterstützt. So wurden zahlreiche Maß- 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezem- nahmen im sozialen, im Familien- und Bildungs- ber 2022 verlängert. sowie im Investitions- und Verkehrsbereich vom Bund fortgesetzt und teilweise ausgeweitet. Neben Gesetz zur Verlängerung des erhöhten diesen ohnehin hohen Entlastungen hat der Bund Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt die Länder und Kommunen im Jahr 2021 in beson- deren Krisenlagen zusätzlich unterstützt. So trägt Gegenstand des Gesetzes zur Verlängerung des er- der Bund bei der Bewältigung der COVID-19-Pan- höhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt demie weiterhin die fiskalische Hauptlast. Auch un- vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 989) war die befris- terstützt der Bund die Länder und Kommunen bei tete Verlängerung des hundertprozentigen Lohn- der Bewältigung der finanziellen Lasten, welche die steuereinbehalts in der Seeschifffahrt um weitere Flutkatastrophe im Sommer 2021 verursacht hat. sechs Jahre. Zudem wurde der Lohnsteuereinbe- halt nicht mehr länger auf die deutsche Flagge be- Bereich Soziales schränkt, sondern auf Flaggen von EU-/EWR-Staa- ten („europäische“ Flaggen) ausgeweitet. Das Gesetz Im Bereich Soziales übernimmt der Bund die Net- fand nach der Genehmigung durch die Europäische toausgaben der Grundsicherung im Alter und Kommission vom 22. Juni 2021 (BGBl. I S. 2247) bei Erwerbsminderung und beteiligt sich mit bis erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 zu 74 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Anwendung. Heizung (KdU). Die Entlastungen der kommuna- len Ebene durch diese beiden Leistungen belie- Fondsstandortgesetz fen sich im Jahr 2021 insgesamt auf 18,0 Mrd. Euro. Zudem trägt der Bund seit dem Jahr 2021 ei- Mit dem Gesetz zur Stärkung des Fondsstand- nen höheren Anteil (50 Prozent statt 40 Pro- orts Deutschland vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1498) zent) bei den Erstattungen der Aufwendungen wurde zur Stärkung der Attraktivität der Mitarbei- für die Zusatzversorgungssysteme nach dem An- terkapitalbeteiligung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 spruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteili- in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Daher wurden die ost- gungen von 360 Euro auf 1.440 Euro p. a. angehoben. deutschen Länderhaushalte 2021 um insgesamt Zudem wurde insbesondere für Start-up-Unter- rund 1,8 Mrd. Euro entlastet. Auch im Bereich der nehmen eine Regelung in das Einkommensteuer- Flüchtlings- und Integrationskosten hat der Bund gesetz aufgenommen, nach der die Einkünfte aus die Länder und Kommunen im Jahr 2021 im Rah- der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am men der vertikalen Umsatzsteuerverteilung unter- Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht be- stützt (2021: 1,4 Mrd. Euro). steuert werden. Mit einer weiteren steuerlichen Maßnahme zur Förderung und Stärkung insbeson- dere junger Wachstumsunternehmen wurde die 36
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 Bildung/Betreuung und Digitalisierung Bereich Verkehr Ein weiterer Schwerpunkt der Unterstützungs- Auf Grundlage des im Rahmen des Klimapakets Analysen und Berichte leistungen des Bundes liegt im Bereich Bildung festgeschriebenen Anstiegs wurden die Regionali- und Betreuung. Zur Finanzierung der Einrich- sierungsmittel im Jahr 2021 um rund 150 Mio. Euro tung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kin- erhöht. Zum Ausgleich der pandemiebedingten der bis zum Schuleintritt stellt der Bund seit 2007 Lasten im öffentlichen Personennahverkehr im über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsaus- Jahr 2021 wurden die Regionalisierungsmittel zu- bau“ Bundesmittel zur Verfügung. Die Zuführun- sätzlich nochmals um 1 Mrd. Euro aufgestockt. gen beliefen sich 2018 bis 2021 auf 2 Mrd. Euro, Insgesamt beliefen sich die ausgezahlten Regio- davon 500 Mio. Euro im Jahr 2021. Zudem unter- nalisierungsmittel im Jahr 2021 auf rund 9,5 Mrd. stützt der Bund die Länder im Hinblick auf ihre Euro. Auf Grundlage einer ebenfalls im Rahmen mit den zusätzlichen Betreuungsplätzen einher- des Klimapakets beschlossenen Erhöhung stiegen gehenden zusätzlichen Betriebskosten mit jährlich zudem die den Ländern nach dem Gemeindever- 845 Mio. Euro. Für den Infrastrukturausbau der kehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung gestell- Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ten Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesse- stellt der Bund den Ländern über das im Jahr 2020 rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden auf eingerichtete Sondervermögen „Ausbau ganztägi- 1 Mrd. Euro im Jahr 2021. ger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ insgesamt bis zu 3,5 Mrd. Euro Förderung der Investitionstätigkeit zur Verfügung. Im Jahr 2021 wurde dem Sonder- vermögen 1 Mrd. Euro zugeführt. Investitionen in finanzschwachen Kommunen werden weiterhin durch das Kommunalinvesti- Ferner stellt der Bund den Ländern und Kom- tionsförderungsgesetz (KInvFG) gestärkt, dessen munen im Rahmen des DigitalPakts Schule Förderzeiträume im Jahr 2021 verlängert wurden 6,5 Mrd. Euro über das 2019 eingerichtete Son- (KInvFG I bis 2023 und KInvFG II bis 2025). Die Ge- dervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfü- meinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regio- gung. Hieraus können Mittel für Investitionen in nalen Wirtschaftsstruktur wurde mit dem Nach- die digitale Schulinfrastruktur abgerufen werden. tragshaushalt 2020 für die Jahre 2020 und 2021 um Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund 250 Mio. Euro erhöht, sodass strukturschwache Re- die Länder bei der Weiterentwicklung der Quali- gionen im Jahr 2021 mit rund 0,9 Mrd. Euro unter- tät und Verbesserung der Teilhabe sowie der Ent- stützt wurden. Auch im Bereich des sozialen Woh- lastung der Eltern bei den Gebühren in Höhe von nungsbaus stellt der Bund den Ländern Mittel zur rund 5,5 Mrd. Euro im Zeitraum 2019 bis 2022. Im Verfügung (2021: Programmmittel 1 Mrd. Euro). Jahr 2021 erhielten die Länder hierfür 2 Mrd. Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Weitere Entlastungen der Länder und Kommunen Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls umfangreich. Bedeutsame Un- Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes terstützungen sind u. a. die vollständige Über- hat der Bund den Rahmen für die umfassende nahme des BAföG seit 2015 durch den Bund (2021: Unterstützung der Länder und Kommunen mit 2,0 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenz- 3 Mrd. Euro bis zum Jahr 2022 geschaffen, davon strategie, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2021. stärken“ und den Hochschulpakt (2. Säule) (2021: 2,7 Mrd. Euro). Bereits seit 2018 unterstützt der Bund die Kom- munen dauerhaft mit einem jährlichen Betrag von 5 Mrd. Euro. Die Unterstützung erfolgt über 37
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2021 Januar 2022 verschiedene Transferwege: Neben einer zusätzli- Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, die chen Beteiligung des Bundes an der KdU im Zwei- Digitalisierung und in die IT-Sicherheit der Kran- ten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie einer Erhö- kenhäuser eingerichtet, über den einmalig im hung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um Jahr 2021 3 Mrd. Euro an Bundesmitteln gewährt 1 Mrd. Euro gewährt der Bund den Gemeinden ei- wurden. Mit dem Pakt für den öffentlichen Ge- nen zusätzlichen Anteil am Aufkommen der Um- sundheitsdienst stellt der Bund in den Jahren 2021 satzsteuer in Höhe von 2,4 Mrd. Euro jährlich. Im bis 2026 den Ländern insgesamt 4 Mrd. Euro zur Jahr 2021 beläuft sich diese Entlastung über den Verfügung. Für das Jahr 2021 erhielten die Länder Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf rund hieraus insbesondere 0,2 Mrd. Euro durch die Än- 3,7 Mrd. Euro.3 derung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Der Bund entlastet die Kassen der Länder seit Darüber hinaus gleicht der Bund aufgrund der pan- dem Jahr 2020 zudem durch die Neuordnung der demiebedingten Notsituation in den Jahren 2021 Bund-Länder-Finanzbeziehungen in einer Grö- und 2022 ausnahmsweise zusätzliche Lasten der ßenordnung von derzeit rund 4 Mrd. Euro jährlich. Haushalte der Länder aus, die diesen im eigenen Zuständigkeitsbereich aus der Umsetzung des Akti- Zusätzliche Entlastungen zur Bewältigung onsprogramms „Aufholen nach Corona“ entstehen der COVID-19-Pandemie und der (2021: 430 Mio. Euro). Flutkatastrophe Bei der Bewältigung der Folgen der Flutkata Im Zuge der Bewältigung der Kosten der CO- strophe vom Sommer 2021 beteiligt sich der Bund VID-19-Pandemie hat der Bund im Rahmen der mit bis zu 400 Mio. Euro an den Soforthilfepro- vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Jahr 2021 grammen der betroffenen Länder sowie mit bis zu die Mindereinnahmen von Ländern und Gemein- 16 Mrd. Euro an einem gemeinsamen – von Bund den aus der Gewährung des Kinderbonus 2021 und allen Ländern getragenen – Aufbauhilfefonds (1,2 Mrd. Euro) und den noch ausstehenden An- von insgesamt bis zu 30 Mrd. Euro. Der Fonds hat teil an ihren Mindereinnahmen aus der Sen- dazu aus dem Bundeshaushalt 2021 eine Zufüh- kung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 rung in Höhe von 16 Mrd. Euro erhalten. (3,7 Mrd. Euro) kompensiert. Zur Stärkung des Gesundheitswesens hat der Finanzlage der Bund einen „Krankenhauszukunftsfonds“ für Sozialversicherungen Die Corona-Pandemie wirkte sich auf alle Sozi- 3 Die ursprünglich zwischen Bund und Ländern vereinbarte alversicherungen aus. Um eine dadurch bedingte Aufteilung der „5-Mrd.-Entlastung“ auf die verschiedenen Transferwege sah eine Erhöhung des Länderanteils an der Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, Umsatzsteuer um jährlich 1 Mrd. Euro, eine Erhöhung des wurden im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 2,4 Mrd. Euro sowie die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt bei un- eine dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU um 1,6 Mrd. Euro beziehungsweise 10,2 Prozentpunkte ter 40 Prozent stabilisiert. Darüber hinausgehende vor. Um sicherzustellen, dass die Bundesbeteiligung an Finanzbedarfe wurden aus dem Bundeshaushalt den KdU insgesamt die verfassungsrechtlich festgelegte Schwelle für den Übergang zur Bundesauftragsverwaltung gedeckt. nicht überschreitet, wurde der über die KdU verteilte Anteil an der „5-Mrd.-Entlastung“ im Jahr 2021 reduziert und Die BA hat das Haushaltsjahr 2021 mit einem nega- über eine entsprechende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um knapp 1,3 Mrd. Euro vollständig tiven Finanzierungssaldo von 21,7 Mrd. Euro abge- kompensiert. Das auf die „5-Mrd.-Entlastung“ schlossen. Dieser wird durch eine vollständige Auf- zurückzuführende Entlastungsvolumen bei den KdU ist im Gesamtvolumen der Entlastungen im Bereich Soziales lösung der allgemeinen Rücklagen der BA und durch enthalten. einen Bundeszuschuss von 16,9 Mrd. Euro finanziert. 38
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