Wahlaufruf zur Bundestagswahl 2021 - Jahrgang - Gemeinde Unterstadion
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
54. Jahrgang 22. September 2021 KW 38 Wahlaufruf zur Bundestagswahl 2021 Am 26. September 2021 wählen mehr als 60 Millionen Wahlberechtigte den 20. Deutschen Bundestag. Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und nehmen an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag teil. Jede Stimme ist wichtig. Seine Stimme abzugeben, dauert nur wenige Minuten. Wahltag heißt für die Wählerinnen und Wähler, nur wenige Minuten für das wichtigste staatsbür- gerliche Recht aufzuwenden: zwei Kreuze auf dem Stimmzettel zu machen. Im Wahllokal können Wahlberechtigte ohne großen Aufwand und ungestört persönlich ihre Stimme abgeben. Zwei Kreuzchen sind zu machen: bei einer Kandidatin oder einem Kandidaten des Wahlkreises und bei einer Partei. Mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels wird der Direktkandi- dat oder die Direktkandidatin eines Wahlkreises gewählt. Die Zweitstimme wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben, damit fällt die persönliche Entscheidung für eine bestimmte Partei, die im Bundestag vertreten sein soll. Hat die oder der Wahlberechtigte den Kandidaten und die Partei seiner Wahl markiert, wird der Stimmzettel so gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Am Wahltag, Sonntag, den 26.09., können Wählerinnen und Wähler zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Das Wahllokal für die Urnenwahl befindet sich im Gemeindezentrum im „Neuen Saal“, Kirchstraße 3. Dort erhalten die Wahlberechtigten den Stimmzettel, um dann in der Wahlkabine allein zu wählen. Wegen der Coronapandemie ist ein eigener Schreibstift (Kugelschreiber) ins Wahl- lokal mitzubringen. Des Weiteren ist im Gemeindezentrum eine FFP2 Maske zu tragen. Bitte beachten sie, dass sich während des Wahlvorgangs im Wahlraum nur 3 bis max. 4 Perso- nen aufhalten sollten. Das Wahllokal soll auf der Rückseite des Gebäudes verlassen wer- den. Es werden damit alle Hygienemaßnahmen eingehalten. Zusätzlichen Schutz für Wähler und Wahlhelfer bieten die aufgestellten und durchsichtigen mobilen Trennwände gez. Uwe Handgrätinger, BM
Seite 2 Öffnungszeiten des Rathauses Apothekenbereitschaftsdienst Montag 9.00 – 12.00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr Do., 23.09. Marien-Apotheke, Ehingen Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr Fr., 24.09. St. Martins-Apotheke, Allmendingen Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr Sa., 25.09. 7-Schwaben-Apotheke, Laupheim Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 15.00 – 17.00 Uhr So., 26.09. Alpha-Apotheke, Ehingen Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Mo., 27.09. Apotheke am Bronner Berg, Laupheim Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters Di., 28.09. Schloss-Apotheke, Obermarchtal entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der Mi., 29.09. Löwen-Apotheke, Erbach normalen Sprechzeiten, können jederzeit telefonisch vereinbart werden. Tel. dienstl. 1648 privat 07357/2672 Wir gratulieren zum Geburtstag Ärztlicher Notfalldienst 24.09. Maria Fesseler 85 Jahre Bereitschaftsdienst: Notrufnummer 116 117 Bereitschaftsdienst-Zeiten: Mo/ Di/ Do: 18.00 – 8.00 Uhr des Folgetages, Mi: 13.00 – 8.00 Uhr des Folgetages, Fr: 16.00 – 8.00 Uhr des Folgetages, Abfallsammlungen Sa/ So/ Feiertage: 8.00 – 8.00 Uhr des Folgetages. Hausmüll: Mi, 29.09. Öffnungszeiten Notfallpraxis im Voranzeige: Kreiskrankenhaus Ehingen Problemstoffsammlung: Fr, 01.10. (gegenüber Information am Haupteingang) Sa, So, Feiertage (auch 24./31.12.) 8.00 – 22.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Termine auf einen Blick An Werktagen ist die Notfallpraxis nicht besetzt. SV Unterstadion – Abt. Tischtennis Samstag, 25.09. 18:00 Uhr Spieltag Zahnärztlicher Notfalldienst Siehe auch unter Vereinsnachrichten Zu erfragen unter Tel. 01805 / 911 601 Zahnmedizinische Patientenberatung Landjugend Unterstadion Tel. 0800 / 47 47 800 mittwochs 15.00-18.00 Uhr Sonntag, 26.09. ab 10.30 Uhr Umtrunk Siehe auch unter Vereinsnachrichten Wochenenddienst d. Sozialstation Zu erfragen unter Tel.: 3882 SV Unterstadion – Abt. Fußball Sonntag, 26.09. 13:15 und 15:00 Uhr SV Granheim- SVU Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis Siehe auch unter Vereinsnachrichten Sternplatz 5, 89584 Ehingen Dienstag und Freitag (8.00 bis 12.30 Uhr), Gemeinderat Unterstadion Donnerstag (8.00 bis 17.30 Uhr) Montag, 27.09. 19.00 Uhr Gemeinderatssitzung Claudia Litzbarski 07391 779 2476 Siehe auch unter Amtliche Mitteilungen der Gemeinde claudia.litzbarski@alb-donau-kreis.de Wichtige Rufnummern Polizeinotruf (Unfall, Überfall) 110 Nahversorgung in der Gemeinde Polizeiposten Munderkingen 91560 Geflügelhof Rehm, Am Stehenbach 13 Polizeirevier Ehingen 07391/5880 Täglich 8.00 Uhr – 20.00 Uhr Selbstbedienung Notruf (Feuerwehr/Rettungsdienst) 112 Frischgeflügel: Kommandant U. Hipper 01746825586 Donnerstag 10.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr ausschließl. Krankentransporte 0731/19222 Freitag 10.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Kreiskrankenhaus Ehingen 07391/5860 Engler`s Mühlenbäckerei EnBW – Strom-Störungsdienst 0800/3629477 Freitag ca. 10.00 Uhr Parkplatz Schlegel-Werbung Gas-Störungsstelle 0800/0824505 Freitag ca. 10.15 Uhr Bettighofen Gasthaus Rose Bezirksschornsteinfeger 07356/9384181 Bäckerei Traub Landratsamt Ulm 0731/185-0 Mittwoch ca. 7.45 – 8.05 Uhr Gemeindezentrum Landratsamt Ehingen 07391/779-0 Samstag ca. 6.30 – 7.00 Uhr Gemeindezentrum Deponie-Litzholz 07391/5528 GH-Schule Oberstadion 07357/623 Mehrzweckhalle 07357/921192 Pfarramt Oberstadion 07357/555 Rathaus Unterstadion 1648 Redaktionsschluss Amtsblatt Gemeindesaal 91224 Mittwoch 12.00 Uhr Feuerwehr 6928 Kindergarten 6722
Seite 3 ________________________________________________________________________________ Amtliche Mitteilungen der Gemeinde ________________________________________________________________________________ Gemeinderat Unterstadion Einladung Am kommenden Montag, den 27.09.2021 findet im neuen Saal des Gemeindezentrums um 19.00 Uhr die nächste öffentliche und nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Sitzung wird nach den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit den notwendigen Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt. Tagesordnung: öffentlich 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Ehrung von Mehrfachblutspender 3. Bericht Hochwasserschutzmaßnahmen 4. Herstellung des Einvernehmens zu Baugesuche bzw. Bauvoranfrage Neubau einer Betriebsleiterwohnung, Flst. 814, Hauptstraße 18 Bauvoranfrage, Neubau eines Außenklimastalles, Flst. 1142, Gewann Untere Hohenwiesen Bekanntgabe Kenntnisgabeverfahren, Wohnhausneubau, Flst. 384/2, Schulstr. 33 5. Bericht Breitbandförderung -Weiße Fleckenförderung- 6. Abrechnung 2019 Interkommunales Gewerbegebiet 2019 7. Wünsche, Verschiedenes und Anfragen Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Gez. Handgrätinger, Bürgermeister ________________________________________________________________________________ Unterstützung des Musikverein zur Sanierung des Hochwasserschadens -Donau-Iller-Bank und die Gemeinde helfen- Die Sanierung des Musikerheimes im Kellergeschoss des Gemeindezentrums betrug knapp 6.000 €. Der Estrich musste flächig von einer Fachfirma saniert werden. Diese Gesamtschadensumme war ge- ringer als der Selbstbehalt von 10.000 € der Gebäudebrandversicherung für das Gemeindezentrum. Deshalb erklärte sich die Donau-Iller Bank bereit ein Drittel der Schadenssumme über den „Gewinn- spartopf“ übernehmen. Zu gleichen Teilen haben sich auch der Musikverein und die Gemeinde an den Sanierungskosten beteiligt. Bei der Scheckübergabe bedankte sich Christian Fiderer ganz herzlich bei der Donau-Iller-Bank. Bild: BM Uwe Handgrätinger, Christian Fiderer MV Vorsitzender, Thomas Freudenreich und Klaus Buck, Donau-Iller-Bank. gez. Uwe Handgrätinger, BM ________________________________________________________________________________
Seite 4 ________________________________________________________________________________ Neue CoronaVerordnung ab 16.09.2021 Elfte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Aus- breitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet Mit der Elften Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Aus- breitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) werden die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf Grundlage neuer Leitindikatoren getroffen. Das bestehende Maßnahmenpaket der Zehnten CoronaVO wird in Vorbereitung der zu erwartenden weiteren Ausbreitung der vierten Infektionswelle mit der hochansteckenden Virus-Variante B.1.617.2 (Delta-Variante), die weitgehend nicht-immunisierte Personen (Ungeimpfte) betrifft, im Rahmen eines dreistufigen Warnsystems erweitert und verschärft. Zugleich wird die vom Bund beschlossene Ände- rung des § 28a Infektionsschutzgesetzes (IfSG) berücksichtigt. Insbesondere folgende Regelungsinhalte sind umfasst: o Die neuen Regelungen gelten ab dem 16. September 2021. o Einführung der neuen Indikatoren Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung der Inten- sivbetten (AIB) für die Ermittlung der geltenden neuen Basis-, Warn- und Alarmstufe der Schutz- maßnahmen. o Einführung von Ausnahmetatbeständen für die in der Warn- und Alarmstufe geltenden Einschrän- kungen für Personen unter 18 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht imp- fen lassen können. o Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen werden in der Warn- und Alarmstufe beschränkt. Es sind dann nur noch Treffen eines Haushalts mit fünf bzw. einer weiteren Person ge- stattet. Hierbei bleiben immunisierte Personen und die o.g. genannten von den Beschränkungen ausgenommenen Personengruppen unberücksichtigt. o Für Veranstaltungen der Kultur und des Sports, Stadt- und Volksfeste, Informationsveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern gilt ab der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe PCR-Nach- weispflicht für Nicht-Immunisierte und ab Alarmstufe eine 2G-Pflicht. o Veranstaltungen haben nun allgemein eine absolute Obergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern, es dürfen bis zur einer Größenordnung von 5.000 Besucherinnen und Besuchern die vorhandenen Kapazitäten zu 100 Prozent ausgelastet werden. Für eine Belegung über diese Schwelle hinaus hat der Betreiber die Wahl, die den Anteil von 5.000 Personen übersteigende Kapa- zität zu 50 Prozent auszulasten oder die maximal zulässige Obergrenze von 25.000 Personen voll auszuschöpfen, sofern nur immunisierte Besucherinnen und Besucher zugelassen werden. o Für Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Bibliotheken usw.), Messen, Ausstellungen und Kon- gresse, Sportstätten, Bäder und Saunen, touristischen Verkehren und Freizeiteinrichtungen gilt ab der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe PCR-Nachweispflicht für Nicht-Immunisierte und ab Alarmstufe eine 2G-Pflicht. o Der Regelungsgehalt aus der CoronaVO Bäder und Saunen zur Untersagung des Betriebs von Dampfbädern und ähnlichen Anlagen mit Aerosolbildung wurde in die Elfte Corona-Verordnung überführt. o Für Angebote der außerschulischen Bildung und Erwachsenenbildung (Volkshochschulen u.ä.) gilt in der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe eine PCR-Testpflicht und in der Alarmstufe eine 2G-Pflicht. o Für Gastronomieeinrichtungen und Vergnügungsstätten, sowie Mensen und Betriebskantinen gilt in der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe eine PCR-Testpflicht und in der Alarmstufe eine 2G- Pflicht. Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung bestellter Speisen und Getränke bleibt ohne Beschränkungen zulässig. Im Falle von Mensen und Betriebskantinen gelten die Einschrän- kungen nicht für Angehörige der jeweiligen Einrichtung. o Für Beherbergungsbetriebe gilt in der Basis- und Warnstufe eine 3G-Pflicht und in der Alarmstufe eine PCR-Testpflicht. Testnachweise sind wie bisher alle drei Tage erneut vorzulegen. o Für Beschäftigte, die direkten Kontakt zu externen Personen (Kunden, Besuchern, Dienstleistern usw.) haben, wurde eine Annahmepflicht für die durch den Arbeitgeber nach der SARS-CoV-2-Ar- beitsschutzV des Bundesarbeitsministeriums anzubietenden Tests aufgenommen. Selbstständige mit ähnlichem Tätigkeitsprofil müssen die Testungen zweimal pro Woche durchführen. Hiervon aus- genommen sind immunisierte Beschäftigte. Quelle: Gemeindetag Baden-Württemberg
Seite 5 Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021 Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser ge- ben wird. Basisstufe: Keine Veränderung zu den bisherigen Regelungen. Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 (aktuell 2,25) erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 (aktuell 193) erreicht oder überschreitet. Stand: 15.09.2021. Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. ________________________________________________________________________________ Anzeigepflicht bei Änderungen der versiegelten Flächen hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Größe oder des Versiegelungsgrades des Grundstückes (z.B. durch Um- oder Anbauten, Anlegen der Außenanlagen etc.) um mehr als 10 m² laut Abwassersatzung anzuzeigen sind. Änderungen melden Sie bitte bei Frau Ullmann, Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Tel. 07393/598-211 oder ullmann@munderkingen.de. Für Fragen bezüglich der Regenwassergebühr bzw. der versiegelten Flächen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen - Steueramt ________________________________________________________________________________ Winkelferienprogramm 2021 - Rückblick Die Sommerferien sind zu Ende und wir blicken zurück auf ein wiedermal wunderschönes Winkelferienprogramm 2021! Mit 20 Programmpunkten voller Spiel, Spaß, Bewegung und Unterhaltung erlebten die Kinder im Winkel diesen Sommer wieder ein spannendes Winkelferienprogramm. Unsere Vereine und Programmgestalter haben sich wieder ins Zeug gelegt und tolle Programmpunkte geschaffen. Vielen Dank für das Engagement und die Bereitschaft trotz immer noch erschwerten Corona-Bedingungen das Winkelferienprogramm zu unterstützen. Einige Vereine haben uns Bilder und Texte zur Verfügung gestellt, um das Winkelferienprogramm nochmal Revue passieren zu lassen. Wir, die Bürgermeister Wiest und Handgrätiger, bedanken uns ganz herzlich bei allen Vereinen, Pro- grammgestaltern und Helfern, die das diesjährige Winkelferienprogramm 2021 gestaltet und unterstützt haben. gez. Wiest und Handgrätinger Neueste Drohnentechnik entdecken Samstag, 14.08.2021 Ein ganz besonderes Highlight wartete dieses Jahr beim Ferienprogramm der Feuerwehr auf die Kinder im Winkel: jeder durfte selbst mit den neuen Drohnen der Drohnenstaffel fliegen. Zuvor erhielten die gespannten Teilnehmer erstmal eine Führung durchs Feuerwehrhaus. Es gab viel zu erkunden und nachdem alles angeschaut wurde, sollte es auch in Aktion gebracht werden. Was folgte war ein fröhli- ches Zielschießen das gelegentlich in eine Wasserschlacht umgewandelt wurde, die für die nötige Ab- kühlung an diesem heißen Tag sorgte. Was natürlich auch nicht fehlen durfte war die Vorstellung und eine Fahrt mit dem neuen GW-T der Oberstadioner Wehr und dann war es endlich soweit und die Drohnenstaffel Alb Donau Kreis erwartete die gespannten Kinder. Nach einer kurzen technischen Ein- weisung wurden die drei Drohnen von den jungen Piloten und Pilotinnen gesteuert, was sichtlich für Spaß sorgte. Dass die Drohnen im Feuerwehrdienst für ganz unterschiedliche Einsatzlagen gebraucht werden erfuhren die Kinder von den erfahrenen Piloten der Drohnenstaffel, bei denen wir uns herzlich für die Mithilfe beim Ferienprogramm bedanken. Und nach einer kleinen Stärkung vom Grill war der Tag auch schon wieder vorbei.
Seite 6 Tennis spielen wie ein Profi Dienstag, 17.08.2021 Sportlich ging es beim SV Unterstadion, Abt. Tennis zu. 13 Ferienprogrammteilnehmer testeten das Tennisspielen unter professioneller Anleitung. Kinder malen mit Acryl Dienstag, 03.08.2021 Zehn Mädchen und Jungen sind am Dienstag zum Winkelferien- programm in den Oberstadioner Bürgersaal gekommen. Das Osterbrunnen-Team hatte zum Malen mit Acrylfarben eingeladen. Jedes der Ferienprogrammkinder bemalte zunächst eines der eigens angefertig- ten Holzherzen. Und obwohl der Oberstadioner Osterbrunnen heuer be- reits zum zweiten Mal der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen ist, wur- den anschließend ausgeblasene Hühnereier bemalt. Wenn der Osterbrun- nen wieder in der Dorfmitte zwischen Rathaus und Bürgersaal aufgebaut wird, werden die Eier der Kinder dort zu entdecken sein. Das hat das Osterbrunnen-Team den Ferienprogrammkindern am Dienstag verspro- chen. Erste Hilfe – outdoor- Donnerstag, 19.08.2021 Das DRK Oberstadion führte einen Erste-Hilfe-Kurs "Outdoor" mit 11 Kindern unter der Leitung von Rita Kehrle und Gerd Franzke durch. Wir trafen uns im Wald beim Riedenhof. Da gab es schon bald die erste Herausforderung für die Kinder. Sie sollten einen Notruf absetzen und der Rettungsleitstelle be- schreiben, wo sie sich mit der verletzten Person befinden. Die Kinder hatten schnell hilfreiche Antwor- ten parat und meisterten diese Aufgabe. Eine weitere Erfah- rung machten sie mit Verbandmaterial. Wer mit dem Fahrrad oder beim Wandern unterwegs ist hat nur bedingt Verband- material zur Verfügung und Schwellungen kühlen?! Deshalb kann man sich mit einfachen Mitteln aus der Natur behelfen, bis steriles Verbandmaterial zur Hand ist. Bei einer blutenden Wunde sollten sich die Kinder nach geeignetem Material um- schauen und sie wurden fündig. Das angrenzende Maisfeld wurde von den Kindern entdeckt und sie kamen auf die Idee diese Wunden mit Maisblätter zu bedecken und mit langen Gräser und Haargummies der Mädchen zu befestigen. Um Schwellungen an Armen oder Beinen zu kühlen, holten sie Moos aus dem Wald und bedeckten sie damit. Die Gertänke im Rucksack wollten sie lieber zum Trinken verwenden. Um verletzte Personen aus einem unwegsa- men Gelände zu bringen, bastelten die Kinder aus Dreiecktücher und Schals einen Tragering. Die Kin- der fanden es sehr lustig sich gegenseitig auf der Wiese umher zu tragen. Des Weiteren bauten Rita Kehrle und Gerd Franzke mit den Kindern eine Trage aus den Regenjacken, die in keinem Rucksack fehlen sollten und stabilen, dicken Ästen. Das war das Highlight des Tages. Jeder wollte und durfte sich in die Trage legen und sich umhertragen lassen. Jeder der Kinder wollte auch beim Tragen helfen. Sie hatten alle viel Spaß. Bouleturnier Freitag, 03.09.2021 Bouleturnier mit dem SV Unterstadion, Abt. Tischtennis bei strahlendem Sonnenschein. Kinder bauen ihre eigene Krippe Mittwoch, 08.09.2021 Ferienprogramm des Krippenverein Oberstadion e.V. 6 Mädchen und 6 Jungen aus Oberstadion hatten sich zum Krippen bauen angemeldet. Am Mittwoch- nachmittag trafen sich die Kinder mit 5 Vereinsmitgliedern um ihre eigene Krippe zu bauen. Zuerst wurde den Kindern die Musterkrippe gezeigt, danach bekamen sie einen sogenannten Bausatz, der zuvor von den Organisatoren hergerichtet und zusammengestellt wurde.
Seite 7 Anfänglich waren die Kinder etwas zögerlich, denn es konnte sich keines von ihnen vorstellen, in 3,5 Std die Krippe nachzubauen. Mit Eifer und Freude wagten sie unter Anleitung die 1. Schritte: - Gesichter auf die Holzkugeln zu malen - Haare anzukleben - Köpfe und Körper zusammenkleben - Das Jesuskind in ein weißes Tuch zu binden usw. Plötzlich ging alles ganz schnell. Es mussten nur noch die Äste in einer Ecke angebracht werden. Da- nach wurden die Figuren der Heilige Familie angeordnet und befestigt. Zum Schluss durften die Kinder ihre Krippe mit Watte, Moos, Zweigen Sternen und einer Lichterkette ausdekorieren.- Stolz zeigten die Kinder ihre Krippen bevor sie sie mit nach Hause nahmen. Was für ein toller Nachmittag für die Kinder und die Organisatoren. Kinder malen und schreiben Comics 23. – 26. 08. 2021 Im Rahmen des Winkelferienprogramms und auf Einladung des Literaturnetzwerks Oberschwaben, des Literaturlands Baden-Württemberg und der Gemeinde Oberstadion kam der Kinderbuchautor und Illust- rator Thorwald Spangenberg um im Bürgersaal mit den Ferienprogrammkindern Geschichten zu schrei- ben und zu Illustrieren. 4 Tage lang trafen sich die Kinder jeden Tag mit Thorwald Spangenberg und der Oberstadioner Kulturbeauftragten Monika Traub, um ihre Comics zu schreiben und zu malen. ________________________________________________________________________________ Mitteilungen Ämter und Behörden ________________________________________________________________________________ Landratsamt Alb-Donau-Kreis Pflichtumtausch alter Führerscheine Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine Bis zu welchem Zeitpunkt müssen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine in einen neu- nen, nur noch 15 Jahre gültigen Scheckkartenführerschein umgetauscht worden sein? Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dez. 1998 ausgestellt worden sind graue bzw. rosa Papierführerscheine: Geburtsjahr des Tag, bis zu dem der FS Fahrerlaubnisinhabers umtauscht sein muss Vor 1953 19. Januar 2033 1953 bis 1958 19. Januar 2022 1959 bis 1964 19. Januar 2023 1965 bis 1970 19. Januar 2024 1971 oder später 19. Januar 2025 Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch meines Führerscheins? - Antrag (erhalten Sie auf unserer Homepage, beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes) - gültiger Personalausweis oder Reisepass - aktuelles biometrisches Lichtbild - aktueller Führerschein Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen? Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Mit welcher Gebühr muss ich rechnen? Die Kosten betragen 24 Euro. Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch? Nach Ablauf der umseitig genannten Frist wird Ihr alter Führerschein (nicht die Fahrerlaubnis) ungültig. Es drohen derzeit 10 Euro Verwarnungsgeld. Kann man das Führerscheindokument nach dem Umtausch behalten? Nach Entwertung können Sie den alten Führerschein behalten. Welche Gültigkeit hat der neue Führerschein? Der neu ausgestellte Führerschein (nicht die Fahrerlaubnis) wird auf 15 Jahre befristet. Wegen der zu erwartenden hohen Antragszahlen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig vorher den Antrag.
Seite 8 Problemstoffsammlung 2021 im Alb-Donau-Kreis Tourenplan am Freitag, 01.10.2021 Ort Uhrzeit Standplatz Oberstadion-Moosbeuren 13.00 - 13.20 Parkplatz vor der Schule Oberstadion-Mundeldingen 13.40 - 14.00 gegenüber Gasthaus Linde Oberstadion 14.20 - 14.40 Bushaltestelle vor dem ehemaligen Rathaus Grundsheim 15.00 - 15.20 beim Feuerwehrgerätehaus Oberstadion-Hundersingen 15.40 - 16.00 Platz zwischen Lagerhaus und Rathaus Unterstadion 16.20 - 16.40 beim Rathaus Emerkingen 17.00 - 17.20 Parkplatz bei der Römerhalle Problemstoffsammlung im Alb-Donau-Kreis Die kostenlose Sammlung von Problemstoffen aus Privathaushalten beginnt wie jedes Jahr eine Woche nach den Sommerferien. Die Problemstoffmobil-Termine Ihrer Stadt/Gemeinde werden im Mitteilungsblatt und in der öffentlichen Presse bekanntgegeben. Angenommen werden nur dicht verschlossene Verpackungen/Behälter mit eindeutiger Kennzeich- nung (am besten Originalverpackung). Unverschlossene oder defekte Behälter können bei der Annahme abgelehnt werden. Unterschiedliche Flüssigkeiten dürfen nicht zusammengekippt werden. Die Behälter dürfen ein Gewicht von 60 kg und ein Volumen von 60 Litern nicht überschreiten. Aus Si- cherheitsgründen, vor allem wegen der Kinder, dürfen Problemabfälle nur beim Personal des Problem- stoffmobil abgegeben werden. Von der Sammlung ausgeschlossene Stoffe müssen - vom Besitzer selbst - einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Angenommen werden: Altfarben (flüssig, lösungsmittelhaltig), Altöl (verunreinigt), Batterien aller Art, Bremsflüssigkeit, Elektro- kleingeräte, Energiesparlampen, Fotochemikalien, Halogenlampen, Haushaltsreiniger, Holzschutzmit- tel, Klebemittel, Kleinkondensatoren (PBC-haltig), Kühlflüssigkeit, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungs- mittel, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberhaltige Abfälle, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spray- dosen (nicht restentleert), Unkrautmittel,Verdünnung. Nicht angenommen werden: Ablassöl, Altfarben z.B. Dispersionsfarbe (flüssig, lösungsmittelfrei), Altfarben (eingetrocknet), Altmedi- kamente, Altreifen, Asbest, Betriebsmittel (ölverunreinigt), Bildschirme, chemische Kampfstoffe, Disper- sionsfarbe, elementare Erdalkalimetalle, Feuerlöscher, Feuerwerkskörper, Gasflaschen, Halogene, Haushaltsgroßgeräte, infektiöse Abfälle, Katalysatoren, Kühlgeräte, Mineralwolle, Munition, nicht identi- fizierbare Abfälle, Pikrate, radioaktive Abfälle, Sprengstoff, Tierkadaver. Wichtiger Hinweis: Nicht ausgehärtete lösungsmittelhaltige Altfarben und Klebstoffe müssen nach wie vor beim Problemstoffmobil abgegeben werden. Diese sind auf ihrer Verpackung durch folgende Gefahrensymbole gekennzeichnet. Noch ein Tipp: Geben Sie lösungsmittelfreie Altfarben (z.B. Dispersionsfarbe) und Klebstoffe nicht in flüssigem Zu- stand in den Rest- oder Sperrmüll. Diese sollten vorher entweder durch Austrocknen oder mit Hilfe eines Bindemittels (Zement, Sägemehl) verfestigt werden. Haben Sie dazu noch Fragen? Die Abfallberatung des Alb-Donau-Kreises hilft Ihnen gerne weiter. Tele- fon 0731-185 1286.
Seite 9 Sorteninformationen für die Landwirtschaft - Herbst 2021 Der Fachdienst Landwirtschaft weist auf folgende für unsere Region geeignete Sorten für die Herbst- aussaat 2021 für Winterweizen und Wintertriticale hin. Die mehrjährigen Erträge beziehen sich auf das Anbaugebiet „Höhenlagen“. Es werden die Erträge der extensiven und der intensiven Variante (ohne bzw. mit Fungizid / Wachs- tumsregler) aufgeführt. Winterweizen früh Relativerträge % Sorten LSV Eiselau 2021 LSV BaWü 2017-21 extensiv intensiv extensiv intensiv Campesino B 95,5 101,1 104,5 105,3 Chevignon EU B 108,7 105,8 105,4 105,4 Porthus B 96,9 94,1 97,7 98,8 RGT Sacramento (g) 107,4 109,5 101,0 99,6 B Rubisko (g) EU A 99,9 100,8 99,7 99,2 Ertrag (dt/ha) 64,4 79,5 85,8 94,8 Winterweizen Relativerträge % Sorten LSV Eiselau 2021 LSV Hö 2017-21 1) extensiv intensiv extensiv intensiv Apostel A 116,8 98,4 101,1 98,4 Asory A 101,0 96,9 105,0 102,3 Boss B 92,9 92,4 99,6 100,2 Informer B 94,9 90,7 101,5 105,1 KWS Emerick E 93,4 98,1 96,3 95,7 Moschus E 107,8 101,6 93,6 94,5 Pep A 108,3 112,6 98,2 101,3 RGT Reform A 2) 100,1 95,6 98,8 98,4 Viki E 101,6 104,9 95,3 97,9 Ertrag (dt/ha) 62,0 73,5 91,9 100,6 1) Hö = Höhenlagen (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) 2) auslaufende Empfehlung Wintertriticale Relativerträge % Sorten LSV Eiselau 2021 LSV Hö 2017-21 1) extensiv intensiv extensiv intensiv Belcanto 99,6 106,7 101,7 99,7 Cedrico 119,1 112,4 101,3 102,3 Lombardo 119,5 110,9 100,0 102,0 Ramdam 102,6 104,5 102,3 103,3 Ertrag (dt/ha) 61,6 72,8 92,1 100,3 1) Hö = Höhenlagen (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) Die aktuellsten Ergebnisse sind im Internet unter www.landwirtschaft-bw.de abrufbar (Stichworte „Land- wirtschaft/Pflanzenproduktion/Kulturpflanzen im Ackerbau“). Nach der Auswahl der Kultur stehen Ihnen Informationen zu Sorten, Düngung, Pflanzenschutz usw. zur Verfügung.
Seite 10 Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags Am Montag, 04.10.2021, findet im großen Sitzungssaal des Landratsamts in Ulm eine Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags statt. Beginn ist um 14:30 Uhr. Tagesordnung Öffentliche Beratung 1. Neuordnung der Geschwindigkeitsüberwachung im Alb-Donau-Kreis 2. Gewährung eines Zuschusses zum Fahrradkauf für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes 3. Bekanntgaben Heiner Scheffold, Landrat ________________________________________________________________________________ Musikschule Raum Munderkingen ________________________________________________________________________________ Land Baden-Württemberg Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg auch für Über-60-Jährige möglich Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir setzen den Beschluss der Gesundheitsministerkonfe- renz um – und erhöhen Impfschutz für besonders gefährdete Menschen“ Bereits seit dem 1. September 2021 können sich in Baden-Württemberg bestimmte Personen ein drit- tes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Die sogenannten Auffrischimpfungen werden bei- spielsweise für Menschen in Pflegeeinrichtungen, mit einer Immunschwäche oder für alle angeboten, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist immer, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Ab sofort können sich in BadenWürttemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. „Wir haben den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zügig umgesetzt, damit besonders ge- fährdete Menschen weiterhin gut gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt sind“, sagte Ge- sundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (21. September) in Stuttgart. „Zwar ist die Zahl der beleg- ten Intensivbetten derzeit relativ stabil, doch müssen wir die Situation sorgfältig im Auge behalten. Umso wichtiger ist es, die zahlreichen Impfangebote im Land wahrzunehmen.“ Alle Gruppen, für die diese Impfung aktuell empfohlen wird, können zeitnah eine Auffrischimpfung be- kommen. Bis 30. September kann diese noch im Impfzentrum erfolgen. Zusätzlich und in der Zeit nach dem 30. September ist eine Auffrischimpfung bei der Hausärztin oder beim Hausarzt und bei der Be- triebsärztin oder beim Betriebsarzt möglich.
Seite 11 Nach der Schließung der Impfzentren wird es noch 30 Mobile Impfteams im Land geben, die weiterhin Menschen direkt vor Ort in den Heimen und Einrichtungen impfen werden. Daneben sind Auffrischimp- fungen auch bei den Vor-Ort-Impfaktionen in den Stadt- und Landkreisen möglich. Zu beachten ist, dass die Auffrischimpfung erst dann erfolgen kann, wenn die Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt. Bedingung, um eine Auffrischimpfung zu erhalten, sind der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfun- gen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachwei- ses, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressi- ver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie bei ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Auffrischimpfungen ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Erfolgten die ersten beiden Impfungen bereits mit einem mRNA-Impfstoff, so soll die Auf- frischimpfung mit dem mRNAImpfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Auch Personen, die eine Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollen den mRNA- Impfstoff desselben Herstellers als Auffrischimpfung erhalten. Als Beispiel: Wurde eine Person zu- nächst mit AstraZeneca erst- und mit Biontech/Pfizer zweitgeimpft, so erfolgt die Auffrischimpfung ebenfalls mit Biontech/Pfizer. Eine Person, die Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Moderna erhalten hat, erhält auch eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff. Personen, die bisher ausschließ- lich mit den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca bzw. Johnson und Johnson geimpft wurden, können für die Auffrischimpfung den Impfstoff von Bion- tech/Pfizer oder den von Moderna erhalten. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausrei- chend. Hintergrundinformationen: Folgende Personen können eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung, • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungs-hilfe und weiteren Einrich- tungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere - vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes, - besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werk- stätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen, - Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenun- terkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immun-schwäche oder unter immun- suppressiver Therapie, • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden, • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, un- geachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation. Für Personen, die in den oben genannten Einrichtungen, in ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten, in Unterstützungsdiensten für besonders gefährdete Menschen mit Behinderungen, im Rettungsdienst oder in mobilen Impfteams tätig sind, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht allgemein öffentlich empfohlen; sie ist jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuel- lem Wunsch möglich. Gleiches gilt für Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Kon- takt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krank- heitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Seite 12 Den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Auffrischimp-fung für Menschen ab 60 Jahren finden Sie unter: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=225&jahr=2021 Die aktuelle Bekanntmachung des Sozialministeriums zur Auffrischimpfung finden Sie hier unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/msm/intern/downloads/Down- loads_Gesundheitsschutz/210916_Aenderung_Bk m_SM_SARS-CoV-2-Auffrischimpfung.pdf Bei den überall im Land stattfindenden Vor-Ort-Impfaktionen (#dranblei-benBW) werden neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischimpfungen durchgeführt. Informationen über die Öffnungszeiten der Impfzentren sowie die Vor-Ort-Impfaktionen und den jeweils angebotenen Impfstoff finden Sie auf www.dranbleiben-bw.de. Wer seine Auffrischimpfung bei einem offenen Impfangebot ohne Ter- min wahrnehmen möchte, sollte sich vorab informieren, ob der bei der Grundimmunisierung verwen- dete mRNA-Impfstoff bei dem jeweiligen Vor-Ort-Impftermin angeboten wird. Daneben werden die Auffrischimpfungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der Betriebsärzteschaft durch- geführt. ________________________________________________________________________________ Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Vorteile für die ganze Familie Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Familien soziale Sicherheit und ein Plus für die spätere Rente. So steigt die Rente für den Elternteil, der die Erziehung in den ersten drei Jahren eines Kindes überwiegend übernimmt, um rund 102 Euro im Monat. Und zwar für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde. Bei früher geborenen Kindern steigt die Rente monatlich um rund 85 Euro. Die Pflege eines Familienmitglieds zu Hause kann sich ebenfalls auf die Rente auswirken: Damit die Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht zu Lasten der eigenen Alterssiche- rung geht, zahlt die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass we- nigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche gepflegt wird. Zudem darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer sozialversicherungs- pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Kinder sind beim Tod der Mutter oder des Vaters durch eine Waisenrente gesichert. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Halbwaisenrente, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, und eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Die Witwen- oder Witwerrente sichert zudem die Existenz beim Tod eines Ehepartners. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die in der Rentenversicherung Ehen gleichgestellt sind. Familien können zusätzlich von der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente profitieren. Eine Mutter mit zwei Kindern erhält beispielsweise in diesem Jahr 545 Euro an Zulagen vom Staat – für sich selbst 175 Euro und für jedes Kind 185 Euro. Für alle ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kin- derzulage von 300 Euro pro Jahr. Weitere Informationen gibt es in der Broschüre »Was wir für Familien tun«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. ________________________________________________________________________________ Vereinsnachrichten ________________________________________________________________________________ SV Unterstadion – Abt. Jugendfußball Jugendspiele: Ergebnisse: D-Junioren: SGM Emerkingen/Unterstadion : SGM Marchtal/Kirchen/Lauterach 9:1 C-Junioren: SGM Unterstadion/Emerkingen - SGM Schmiechtal/Schelklingen 0:4 A-Junioren: SGM Bad Buchau-Federsee - SGM Unterstadion/Emerkingen 8:0 E-Junioren 1 und 2: SGM Unterstadion/Emerkingen: Spielfrei B-Junioren: SGM Emerkingen/Unterstadion : SGM Zwiefalten/Hayingen 2:1
Seite 13 Vorschau: Fr. 24.09.2021: E-Junioren: SGM Unterstadion/Emerkingen II : SGM Unlingen/Daugendorf III, Spielbeginn: 17:00; Spielort: Unterstadion D-Junioren: SGM Allm./Niederh./Alth. Ennah. III : SGM Emerkingen/Unterstadion Spielbeginn: 18:00 Uhr, Spielort: Allmendingen Sa. 25.09.2021: E-Junioren: SGM Unterstadion/Emerkingen I : SGM Unlingen/Daugendorf II Spielbeginn: 13:15; Spielort: Unterstadion C-Junioren: SGM Seekirch/Oggelsh./Attenweiler : SGM Unterstadion/Emerkingen Spielbeginn: 15:30 Uhr, Spielort: Oggelshausen A-Junioren: SGM Bussen/Unlingen/Uttenw. - SGM Unterstadion/Emerkingen Spielbeginn: 17:00 Uhr, Spielort: Dietershausen So. 26.09.2021: B-Junioren: SGM Lauterach/Oberm./Kirchen : SGM Emerkingen/Unterstadion Spielbeginn: 11:00 Uhr, Spielort: Lauterach Mi. 29.09.2021: D-Junioren: SGM Emerkingen/Unterstadion: SF Bussen Spielbeginn: 17:00 Uhr, Spielort: Emerkingen B-Junioren: SGM Emerkingen/Unterstadion: SGM Alth./Riedl./Neufra/Daugend. Spielbeginn: 18:30 Uhr, Spielort: Emerkingen ________________________________________________________________________________ SV Unterstadion – Abt. Fußball Derbysieg auf heimischem Rasen Auch letzten Sonntag konnten beide unserer Mannschaften erneut überzeugen und die sechs zu vertei- lenden Punkte in Unterstadion halten – was an diesem Tag doppelt Grund zur Freude hinterließ, da die SGM SSV Emerkingen/ SSV Ehingen-Süd zum heiß ersehnten Derby angereist waren. Die Reserve ließ dieses Mal im Vorspiel mit einem klaren 4:0 keine Fragen offen. Johannes Hafner (15) brachte die Elf bereits früh in Führung, welche durch Nico Rieger (40) kurz vor der Halbzeit noch aus- gebaut wurde. Auch nach der Halbzeit stammten die Torschützen lediglich aus unseren Reihen. Marco Bammert (70) erhöhte auf 3:0 und kurz vor Schluss meldete sich Co-Kapitän Moritz Münz (87) eben- falls noch zu Wort und verwandelte zum 4:0. Das Spiel der ersten Mannschaft begann weniger hitzig als erwartet, im Mittelfeld war das Spiel auf bei- den Seiten eher undurchsichtig und es wurde oft auf lange Bälle ausgewichen. Die SGM konnte sich zwar vereinzelt in unseren Strafraum spielen, konnte aber auf den letzten Metern ausgebremst werden und so standen die ersten Großchancen auf unserer Seite. Julian Forster konnte wieder einmal seine Schnelligkeit für sich nutzen und sich in eine mehr als gute Situation für den Führungstreffer bringen – scheiterte jedoch knapp. Und auch Moritz Fieder nutzte kurze Zeit später die Chance auf das 1:0 leider nicht. Als in der 34. Minute ein langer Ball der SGM bei deren Sturmspitze Julian Hauler landete wurde dieser im Strafraum zu Fall gebracht, lies sich anschließend die Chance seine Mannschaft in Führung zu bringen nicht nehmen und brachte den Strafstoß im Tor unter. Die Freude hielt nicht lange, nur fünf Minuten später wurde eine von uns geschlagene Flanke im ersten Moment zwar abgewehrt, landete jedoch bei Moritz Fieder, der dieses Mal mehr Glück hatte und mit einem Kopfball zum Ausgleich einnicken konnte. Doch wie es einem guten Derby gebührt durften auch wir kurze Zeit unseren Jubel wiedereinstellen. Noch in derselben Minute befanden wir uns wieder im eigenen Strafraum und konnten erneut gespannt dem Duell Schlegel – Hauler entgegenfiebern. Dieses Mal mit einem besseren Ausgang, der Strafstoß fand den Weg über das Tor und wir konnten für kurze Zeit aufatmen. Kurz vor der Pause gelang Emerkingen noch eine weitere Großchance, die unser Kee- per jedoch vereiteln und das Ergebnis zur Halbzeit sichern konnte. Der Beginn der zweiten Hälfte war weniger spektakulär, beiden Mannschaften gelang wenig im Spielaufbau und es gab wenig nennenswerte Aktionen. Bis in der 75 Minute Samuel Preg über die rechte Seite durchbrechen konnte und einen scharfen Ball in Richtung fünf Meter Raum spielte – wo
Seite 14 Florian Braig goldrichtig stand und uns die ersehnte Führung brachte! In den Schlussminuten versuchte man den Sack endgültig zu zu machen und konnte kurz vor Ende noch eine weitere vielversprechende Chance verzeichnen – Julian Forster gab auf Moritz Fieder ab, dem es aber an diesem Tag verwährt blieb ein weiteres Tor zu erzielen und so blieb es am Ende bei einem Zähler, der den Sieg an diesem Tag ausmachte. Ein verdienter Sieg, der anschließend gebührend gefeiert wurde und eine mehr als ansehnliche Bilanz nach den ersten vier Spieltagen bleibt als Eindruck zurück und lässt selbstbewusst auf das nächste Wochenende blicken – hier ist man zu Besuch beim SV Granheim. Spielbeginn 15:00 Uhr – die Re- serve startet wie immer um 13:15 Uhr. ________________________________________________________________________________ SV Unterstadion – Abt. Tischtennis Für die Tischtennisabteilung hat nach langer Zwangspause endlich wieder der Spielbetrieb begonnen. Für die Spielrunde 21/22 hat die Abteilung zwei Herrenmannschaften und eine Jugendmannschaft ge- meldet. Ergebnis vom letzten Samstag: Herren 1-----Öpfingen 9:0 Klarer Sieg der Ersten. Nächster Spieltag 25.09.21: 18:00 Herren 1-----Bach, Spielfrei: Herren 2 und Jugend. ________________________________________________________________________________ Landjugend Unterstadion Die Landjugend Unterstadion lädt am 26. September ab 10.30 Uhr, beim Anwesen Ried, Kirchstraße 2, zu einem gemütlichen Umtrunk gegenüber dem Wahllokal ein. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln so wie die 3-G Regel. gez. Landjugend Unterstadion _______________________________________________________________________________ Musikschule Raum Munderkingen – Ansprechpartnerin für kompetente und erfolgreiche Musikausbildung Marktstr. 1, 89597 Munderkingen, Tel. 07393 598-122, Mobil (außerhalb der Sprechzeit): 0172 7311640, Fax 598-130 E-Mail: musikschule@munderkingen.de, Web: www.musikschule-raummunderkingen.de, Sprechzeit: Mi - Fr 09:00 – 11:00 Unterrichtsbeginn 01. Oktober Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Instrumente, Fächer Früherziehung im Vorschulalter (MFE, Musikreigen), Holz- und Blechblasinstrumente, Tasteninstrumente (Akkordeon, Klavier, Keyboard) Streichinstrumente (Violine, Viola), Schlaginstrumente, Zupfinstrumente. Auch bei selteneren Instrumenten bemühen wir uns gerne um eine Lehrkraft. Musiktheorie und Gehörbildung für D- und C-Prüfungen, Aufnahmeprüfung an Musikhochschulen Projektbezogene Ensemblegruppen bieten weitere Möglichkeiten der musikalischen Entfaltung im Rah- men gemeinsamen Musizierens Alle Altersstufen Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren und Wiedereinsteiger erwartet eine vielseitige und qualifizierte Ausbildung durch erfahrene und engagierte Dozenten. Instrumentale Fertigkeiten, Freude an guter Musik und gemeinsames Musizieren stehen im Mittelpunkt. Anmeldung: : www.musikschule-raummunderkingen.de/pdf/an_abmeldungen/anmeldung.pdf Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Beratung und Schnupperstunden Wer ein Instrument erst einmal ausprobieren möchte, kann sich über das Musikschulbüro für eine Beratung oder Schnupperstunde bei der betreffenden Lehrkraft anmelden. Senioren Ab 60 Jahren entfällt der Erwachsenenzuschlag. Wer als Jugendlicher gerne ein Musikinstrument erlernt hätte, es aber nicht tun konnte, wer früher ein Instrument erlernt hat und nun seine Fertigkeiten auffrischen und erweitern möchte, wer auch in vorgerücktem Alter noch etwas Neues im musischen Bereich beginnen möchte - ist in der MUSIKSCHULE RAUM MUNDERKINGEN bestens aufgehoben! Unterricht digital Erfolgversprechenden digitalen Unterricht können wir aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in diesem Bereich anbieten, insbesondere auch als kurzfristigen Ersatz bei Verhinderung eines Unterrichtspartners. Vo- raussetzung ist das Vorhandensein einer angemessenen technischen Ausrüstung. ________________________________________________________________________________
Seite 15 ________________________________________________________________________________ Was sonst noch interessiert ________________________________________________________________________________ Mutter-Kind-Gruppe der ev. Kirchengemeinde Munderkingen Baby- und Kinderflohmarkt für Selbstverkäufer Wann? Sa, 25. September 2021, 10:00 – 11:30 Uhr, Schwangere mit Begleitperson 9:30 Uhr Wo? Donauhalle Munderkingen Einlass nur für Geimpfte, Genesene, Getestete! Bitte Maskenpflicht beachten und per luca-App regist- rieren! Der Erlös wird an die Munderkinger Kindergärten gespendet. _______________________________________________________________________________ FLOHMARKT für Baby- und Kindersachen in Schemmerhofen mit Vor-Ort-Impfaktion Samstag, 25.09.21, Mühlbachparkplatz in Schemmerhofen, von 13 bis 15 Uhr. Einlass für Schwangere ab 12.30 Uhr. Bei schlechtem Wetter muss der Flohmarkt leider ausfallen. Die Schlecht-Wetter-Info wird am Veranstaltungstag unter www.kitas-schemmerhofen.de veröffentlicht. Bei jedem Wetter: Kuchen, Leberkäse und Kaffee To Go Mobiles Impfteam vor Ort: Unkompliziert und ohne Termin gegen Corona impfen lassen. Impfstoffe: BioNTech und Johnson&Johnson. Das Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Besucherinnen und Besucher. Auch Jugendli- che im Alter von 12 bis 17 Jahren können sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten impfen las- sen. Jeder Impfwillige wird vor der Impfung nochmals ärztlich aufgeklärt. Für die Impfung müssen die Krankenversicherungskarte, ein gültiges Ausweisdokument (Personalaus- weis oder Reisepass) sowie Impfpass, wenn vorhanden, mitgebracht werden. Eine vorherige Anmel- dung zur Impfung ist nicht notwendig. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Basar-Team der KiTa Löwenzahn und des Kinder- und Familienhaus Schemmerhofen _______________________________________________________________________________ Kolping-Bildungszentrum Riedlingen Lehrgang Fachwirt/in im Erziehungswesen (KA) Einladung zum Infoabend am 22. September 2021 ab 19:00 Uhr im Kolping-Bildungszentrum Riedlingen In 15 Monaten lernen die Teilnehmer/innen Leitungsaufgaben zu übernehmen. Auf dem Lehrplan ste- hen Personalmanagement mit Organisationsentwicklung, Personale und soziale Kompetenz, Manage- mentmethoden, Büromanagement und IT, Kinder- und Jugendhilferecht, allgemeine Rechtkunde, Ar- beitsrecht und Betriebswirtschaft. Lehrgangsstart ist am 22. Oktober 2021. Unterricht ist jedes zweite Wochenende freitags von 15:45 Uhr bis 19:30 Uhr und samstags von 8:30 bis 14:15 Uhr. Eine Info: gabriele.roth@kbw-gruppe, 07371/935011. Fordern Sie die Broschüre und einen Zeitplan an. Kurse: Englisch-Aufbau und Konversationskurs für Teilnehmer mit guten Englisch-Kenntnissen. 5 x mittwochs von 17:30 bis 19:00 Uhr, ab 22. September 2021, „Neueinsteger“ können am 1. Abend zur Probe kommen Neu! Kundalini Yoga für Anfänger und Fortgeschrittene Yoga für jede Lebenslage und jedes Alter: Mit einfachen Übungen, Atemschulung und Meditationstraining zu mehr Lebensqualität, Freude und Gesundheit, 10 x donnerstags von 17:15 bis 18.45 Uhr, ab 7.10.2021 Buchführungs-Grundkurs Grundlegende Einführung in die doppelte Buchführung 3 x mittwochs von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr, ab 13.10.2021 Praxisorientierte Buchführung 4 x montags von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr, ab 08.11.2021 Kalligrafie – Freude am schönen Schreiben Dieser Kurs gibt Ihnen Gelegenheit, die Englische Schreibschrift kennen und anwenden zu lernen. Die Anglaise ist eine elegant verspielte Handschrift mit einer Anziehungskraft,der man sich kaum entziehen kann, 4 x samstags, ab 16.10.2021 In unseren Schulen ist ein Einstieg bis Mitte Oktober 2021 noch möglich: Das Tagesberufskolleg bietet die Möglichkeit für all diejenigen, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Fachhochschulreife in einem Jahr, in Vollzeit zu erlangen.
Seite 16 Sozialwissenschaftliche Gymnasium führt mit dem Schwerpunktfach “Pädagogik und Psychologie” in drei Jahren zum Abitur. Im Berufskolleg Gesundheit I und II wird neben der Fachhochschulreife und mit einer praktischen und schriftlichen Zusatzprüfung die Berufsausbildung zum Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen erworben. Beim Berufskolleg Fremdsprachen bewegt man sich auf internationalem Parkett. Die Schwerpunktfächer Englisch und Spanisch, sowie eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung erlauben es nach 2 Jahren neben der Fachhochschulreife auch die Ausbildung zum fremdsprachlichen Wirtschaftsassistenten abzuschließen. Als weitere Option ist der Abschluss zum „Internationalen Wirtschaftskorrespondenten (KA)“ möglich. Info: Kolping-Bildungszentrum Riedlingen, Kirchstraße 24, 88499 Riedlingen Tel. 07371/935011, gabriele.roth@kbw-gruppe.de _______________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Internationaler Orgelseptember Obermarchtal Am Sonntag, 26. September um 16 Uhr konzertiert Prof. Daniel Roth, einer der führenden Orgelkünst- ler weltweit, im Münster in Obermarchtal. Er spielt Werke französischer Komponisten aus dem Barock, der Romantik und dem frühen 20. Jahrhundert. Das Konzert findet unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen statt. Die Kasse öffnet eine halbe Stunde vor Konzertbeginn. Der Eintritt beträgt 8 €, für Azubis und Studenten 4 €, Schüler haben freien Eintritt.
Seite 17 ________________________________________________________________________________ Agentur für Arbeit Ulm Informationsveranstaltung BIZ: Berufe der öffentlichen Sicherheit Am Mittwoch, 6. Oktober bietet das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Ulm eine Online-Veranstaltung zu Berufen in der öffentlichen Sicherheit an. Die Veranstaltung startet um 14 Uhr. Dann stellen Beraterinnen und Berater der Bundespolizei, des Polizeipräsidiums Ulm, der Bundeswehr und des Hauptzollamts Ulm Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in ihren Organisationen vor und zei- gen berufliche Perspektiven im Bereich der öffentlichen Sicherheit auf. Im Anschluss ist bis 16:30 Uhr Zeit, um offen gebliebene Fragen zu stellen. Anmeldungen bitte bis zum 04. Oktober per Email an Ulm.BiZ@arbeitsagentur oder telefonisch unter 0731 160-888. Der Link zum Videokonferenzportal wird spätestens bis zum Vortag zugesandt. ________________________________________________________________________________ Anzeigen Anzeigen Anzeigen ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________
Sie können auch lesen