Was müssen Unternehmen beachten? - Corona: Auswirkung der Umsatzsteuersenkung - Online-Seminar - IHK Cottbus
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Corona: Auswirkung der Umsatzsteuersenkung – Was müssen Unternehmen beachten? Online-Seminar DATEV eG
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Ihre Referenten Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH) Christian Wolf Tel.: 08547 - 9149 103 Mobil.: 0152 - 557 801 83 E-Mail: christian@wolf-stb.de Internet: http://www.wolf-stb.de 02.07.2020 DATEV eG Seite 3
Ihre Referenten Dipl.-Jurist (Univ.) Christian Goede-Diedering twitter.com/goede_diedering Unternehmenskammern und -verbände, DATEV eG christian.goede-diedering @datev.de Sie haben Rückfragen zum Vortrag? www.terminland.de/datev-vortrag *Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtliche Beratung 02.07.2020 DATEV eG Seite 4
AGENDA Teil 1: Was ändert sich? 1. Steuersatz und Ausführungsdatum 2. An- und Vorauszahlungen 3. Dauerleistungen 4. Gutscheine 5. Umtausch 6. Kfz-Überlassung 7. Kleinbetrags-Rechnungen und Fahrausweise 8. Teilleistungen 9. Gastronomie 10. Versandhandel Teil 2: Organisatorische Anpassungen 1. Preisauszeichnung 2. Kassenführung & TSE-Aufrüstung 3. DATEV Software 02.07.2020 DATEV eG Seite 5
1. Welcher Zeitpunkt ist entscheidend? Leistungsausführung (Nicht: Bezahlung) Lieferung der Ware Abnahme der Bauleistung durch Erwerber Ende der Beratung, Beförderung Tag, an dem die Leistung endet: Vermietung, Leasing, Wartung Zeitpunkt der Entnahme Nicht: Zeitpunkt des Vertragsschlusses Bestelleingang Datum der Rechnung oder Zahlung 02.07.2020 DATEV eG Seite 7
1. Welcher Zeitpunkt ist entscheidend? Ist-Besteuerung =>Nach vereinnahmten Entgelten Beispiel: Forderung bis 30.6. entstanden, Zahlungseingang ab 1.7.2020 Es gelten alte Steuersätze (19% bzw. 7%) Fazit: Neue Steuersätze kommen erst für Umsätze zur Anwendung, deren Leistungsausführung in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 liegen 02.07.2020 DATEV eG Seite 8
1. Was passiert, wenn ich den falschen Steuersatz ausweise? Beispiel: Zu niedriger USt-Ausweis Leistung am 28.6.2020 Rechnung vom 7.7.2020 Rechnung: netto 10.000 € + 16 € USt = 11.600 € Es gelten trotzdem die Steuersätze von 19 % bzw. 7 % Der Leistungserbringer schuldet den höheren Der Leistungserbringer schuldet die USt zum Steuerbetrag bisherigen Steuersatz. Somit 19/119 von 11.600 € Der Leistungsempfänger kann nur die tatsächlich = 1.852,10 € (statt ausgewiesen 1.600 €) offen ausgewiesene USt. als Vorsteuer ziehen 02.07.2020 DATEV eG Seite 9
1. Was passiert, wenn ich den falschen Steuersatz ausweise? Beispiel: Zu hoher USt-Ausweis Rechnung wird am 2.7.2020 erstellt, mit 19% Ust Betrag 11.900 Euro Es gelten trotzdem die Steuersätze von 16 % bzw. 5 % Tatsächlicher Der Leistungserbringer schuldet den unberechtigt Umsatzsteuersatz 16% = 11.600 Euro ausgewiesenen Steuerbetrag Der Leistungsempfänger kann nur die zutreffende Vorsteuerabzug 11.900 Euro abzüglich 11.600 Euro => USt als Vorsteuer ziehen Zahllast 300 Euro wird „verschenkt“ 02.07.2020 DATEV eG Seite 10
2. Was ist mit Anzahlungen und Vorauszahlungen? Kauf-Vertrag Lieferung PkW + PkW Anzahlung 1.7.2020 Lösung: Kaufpreis PkW, netto 20.000 € 16 % USt 3.200 € Kaufpreis, brutto 23.200 € Anzahlung 5.000 € 19 % USt 950 € - 5.950 € Restzahlung 17.250 € 02.07.2020 DATEV eG Seite 11
2. Was ist mit Anzahlungen und Vorauszahlungen? Leistung Zahlung 31.12.2020 Entgelte für Leistungen, die vor 1.1.2021 ausgeführt wurden 16% bzw. 5% 02.07.2020 DATEV eG Seite 12
3. Dauerleistungen: Vermietung, Leasing, etc. Entscheidend: Ausführungsdatum = Tag, an dem die Leistung endet Beispiel: Wartungsvertrag endet 30.6. 19 % Wartungsvertrag endet 31.7. 16 % Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen Beispiel: Mietvertrag 1.1.2018 – 31.12.2020: Juni 2020 =>USt 19% von 3.000 Euro => 570 Euro Juli 2020 =>USt 16% von 3.000 Euro => 480 Euro Januar 2021 =>USt 19% von 3.000 Euro => 570 Euro 02.07.2020 DATEV eG Seite 13
4. Und was ist mit Gutscheinen? Einzweckgutschein Mehrzweckgutschein Im Gutschein ist eine bestimmte Es ist nur ein Geldbetrag benannt Leistung schon benannt. Die Höhe und dieser gilt für das gesamte der Umsatzsteuer steht bei Waren- oder Ausstellung des Gutscheins bereits Dienstleistungssortiment fest und wird abgerechnet Grundsätzlich zu beachten! Kennzeichnung der jeweiligen Gutscheinart auf dem Gutschein selbst & Vergabe von fortlaufender Nummerierung 02.07.2020 DATEV eG Seite 14
4. Und was ist mit Gutscheinen? – Bitte beachten Soweit es möglich ist, verzichten Sie auf die Ausstellung von Einzweckgutscheinen vor dem 1. Juli 2020 Bei älteren im Umlauf befindlichen und vorher ausgegebenen Einzweckgutscheine kann es zu Aufzeichnungsfehlern und Abgrenzungsproblemen im Kassensystem kommen, da Sie eventuell vier Umsatzsteuersätze nachvollziehbar und nachprüfbar abbilden müssen. Die Umsatzsteuer ist entsprechend zu korrigieren Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater Bei Mehrzweckgutscheinen ergeben sich keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen. Da aber Einzelaufzeichnungspflicht besteht, müssen auch Zahlungen, die noch nicht als umsatzsteuerpflichtiger Erlös erfasst werden dürfen, gesondert aufgezeichnet werden (wie etwa Gutscheintaste am Kassensystem). Erst bei der Einlösung des Gutscheins wird der tatsächliche Verkauf der Umsatzsteuer unterworfen und im Kassensystem mit dem richtigen Steuersatz erfasst. 02.07.2020 DATEV eG Seite 15
5. Umtausch Beispiel: Leistung am 2.7.2020 Bedeutung: Rechnung vom 2.7.2020 Ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht, Rechnung: netto 10.000 € an ihre Stelle tritt eine neue Lieferung. + 19 € USt = 11.900 € Der Leistungserbringer schuldet die USt zum neuen Wird ein vor dem 1.7.2020 gelieferter Steuersatz von 16 %. Somit 16 % von 10.000 € = 1.600 €. Gegenstand in der Zeit vom 1.7.– 31.12.2020 Die Differenz im Steuerausweis i. H. v. 300 € schuldet der umgetauscht, ist auf die neue Lieferung der ab Leistungserbringer als unrichtig 1.7.2020 geltende, neue Steuersatz anzuwenden ausgewiesene Umsatzsteuer. Der Leistungsempfänger kann trotzdem nur 1.600 € als Vorsteuer ziehen. 02.07.2020 DATEV eG Seite 16
6. Was gilt bei der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter? USt-Belastung vermindert sich für den Arbeitgeber Umsatzsteuer 1.7.-31.12.2020: 16/116 des Bruttowertes 02.07.2020 DATEV eG Seite 17
7. Kleinbetrags-Rechnungen und Fahrausweise Beispiele: Fahrausweise, Belege im Reisegepäckverkehr Berechnung der USt bzw. Vorsteuer bei Angabe des Steuersatzes aus dem Bruttobetrag wie folgt: • 19 % = 15,966 % aus Bruttowert (19/119) • 16 % = 13,793 % aus Bruttowert (16/116) • 7% = 6,542 % aus Bruttowert (7/107) • 5% = 4,762 % aus Bruttowert (5/105) 02.07.2020 DATEV eG Seite 18
8. Bauwirtschaft und Teilleistungen Werklieferungen oder Teile einer Werklieferung sind mit Abnahme ausgeführt Abnahme 19% Abnahme 16% Abnahme 19% 1.7.2020 31.12.2020 Beispiel: Schlüsselfertiges Einfamilienhaus und die Außenanlagen. Im Vertrag wird die sofortige Abnahme nach Fertigstellung des Hauses vereinbart (voraussichtlich November 2020). Die Außenanlagen werden nach deren Fertigstellung im Frühjahr abgenommen (voraussichtlich Mai 2021). Entgelt Einfamilienhaus 500.000 € zzgl. USt. Für die Außenanlagen werden 30.000 € zzgl. USt vereinbart. Lösung: Mit Abnahme Einfamilienhauses im November 2020 gilt die Teilleistung „Einfamilienhaus“ als erbracht. Die USt entsteht daher in Höhe von 16 % v. 500.000 (= 80.000 €). Die Teilleistung „Außenanlagen“ ist erst im Mai 2021 mit deren Abnahme ausgeführt. Auf diese Teilleistung ist daher der Steuersatz von 19 % anzuwenden. Steuerbelastung somit 19 % v. 30.000 € = 5.700 €. 02.07.2020 DATEV eG Seite 19
9. Gastronomie Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ab 1.7.2020 – 30.6.2021 der ermäßigte Steuersatz. Die Abgabe von Getränken unterliegt weiterhin dem vollen Steuersatz Einteilung der Steuersätze bei Speisen Einteilung der Steuersätze bei Getränken Gültig für Vor Ort Verzehr und Take Away Bis 30.06.2020 19 % Bis 30.06.2020 19 % 01.07.2020 – 31.12.2020 16 % 01.07.2020 – 31.12.2020 5% 01.01.2021 – 30.06.2021 19 % 01.01.2021 – 30.06.2021 7% Ab 01.07.2021 19% Ab 01.07.2021 19% 02.07.2020 DATEV eG Seite 20
9. Gastronomie Umsatzbesteuerung der Abgabe von Speisen und Getränken bis 30.6.2020 und ab 1.7.2020 Restaurant- und Verkauf zum Mitnehmen Verpflegungsleistungen Sonstige Leistung Lieferung Speisen Getränke Speisen Getränke Bis 30.06.2020 19% 19% 5% 5*%/ 16% *= Milch, best. Ab 1.7.2020 Milchmischgetränke 5% 16% und Leitungswasser 02.07.2020 DATEV eG Seite 21
10. Versandhandel Beim einem Kauf auf Probe im Versandhandel komm der Kaufvertrag noch nicht mit der Zusendung der Ware, sondern erst nach Ablauf der von Verkäufer eingeräumten Billigungsfrist oder durch Überweisung des Kaufpreises zu Stande. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Lieferung umsatzsteuerlich ausgeführt. Bei einem Kauf mit Rückgaberecht ist dies aber anders. In diesem Fall ist bereits mit der Zusendung der Ware der Kaufvertrag zu Stande gekommen und die Lieferung ausgeführt. 02.07.2020 DATEV eG Seite 22
Teil 2: Organisatorische Anpassungen 1. Preisauszeichnung 2. Kasse Aufrüstung „TSE - Technische Sicherheitseinrichtung„ GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) 3. DATEV Softwarelösungen 02.07.2020 DATEV eG Seite 23
1. Preisauszeichnung zum 1. Juli 2020 Achtung Im Zusammenhang mit der Absenkung der Umsatzsteuer müssen die Preisauszeichnungen nicht an den Regalen geändert werden, wenn folgende, drei Voraussetzungen eingehalten werden: Die Preissenkung wird umgesetzt durch einen nach 1. Kalendertagen zeitlich begrenzten, durch 2. Werbung bekannt gemachten und 3. generellen Preisnachlass. Eine Werbung ist in diesem Zusammenhang auch zum Beispiel die örtliche Bekanntmachung durch einen Aushang in einer Ihrer Filialen, ein Banner auf Ihrer Website oder ein entsprechender Hinweis in Ihren Katalogen oder Prospekten. Generell ist ein Preisnachlass, wenn er über verschiedene Sortimente oder Produktgruppen hinweg gilt. Nicht möglich ist diese Ausnahmeregelung für Artikel, die der Preisbindung unterliegen, wie Bücher, rezeptpflichtige Arzneimittel sowie Zeitungen und Zeitschriften. Wichtig! Der Kassenbon muss den jeweils gültigen USt-Satz korrekt ausweisen (Hinweis auf Billigkeitsregelung im BMF-Schreiben Entwurf v. 23.6.2020, Tz. 45). 02.07.2020 DATEV eG Seite 24
2. Kasse Als erstes muss die Entscheidung durch den Betriebsinhaber getroffen werden, ob eine Preisminderung an den Kunden weitergegeben werden soll Anschließend erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Kassenaufsteller bzw. –herstellern sowie dem Steuerberater zur Umprogrammierung der Kassen und der korrekten steuerlichen Erfassung der Umsätze in den Kassen Kann die Umprogrammierung der Kasse im sog. Remote-Verfahren vollständig extern durchgeführt oder muss diese vom Betriebsinhaber (ggf. am 30.6. nach Geschäftsschluss) vorgenommen werden? Welche der vorhandenen steuerlichen Sachverhalte müssen gesondert in der Kasse erfasst werden (z. B. Gutscheine, Rabatte, Pfandeinlösungen)? Vorbereitung für den „worst case“ mit dem Steuerberater für den Fall, dass die Umstellung zu einem Kassenausfall führt (Einzelaufzeichnung in Papierform/Führung einer offenen Ladenkasse) Es sollte unbedingt eine Einweisung der Mitarbeiter/innen in den Fällen erfolgen, in denen die Preisminderung durch Rabatte weitergeben werden soll Wenn vorhanden: Anpassung bzw. Aktualisierung der Verfahrensdokumentation 02.07.2020 DATEV eG Seite 25
2. Kasse Weitergabe an den Kunden: Entweder Preisanpassung bei jedem einzelnen Artikel oder Sammelrabatt Variante 1: Preisanpassung isoliert in der jeweiligen Kasse oder über externe Software (z. B. Warenwirtschaftssystem, Artikelverwaltung), die die aktualisierten Daten an die jeweilige Kasse übermittelt Variante 2: Es werden mindestens zwei gesonderte Tastenfelder für die Rabatte (von 19% auf 16% bzw. 5%, von 7% auf 5%) eingerichtet Die Umsatzsteuer-Schlüssel sind zu ändern und die neuen Umsatzsteuersätze sind korrekt auf den Kassenbelegen auszuweisen (ansonsten § 14c UStG) Preisreduktion wird nicht an den Kunden weitergegeben: Die Netto-Preise sämtlicher Artikel sind anzuheben, die Brutto-Preise bleiben gleich Die Anpassung erfolgt entweder isoliert in der jeweiligen Kasse oder über eine externe Software (z. B. Warenwirtschaftssystem, Artikelverwaltung), die dann die aktualisierten Daten an die jeweilige Kasse übermittelt Die Umsatzsteuer-Schlüssel sind zu ändern und die neuen Umsatzsteuersätze sind korrekt auf den Kassenbelegen auszuweisen (ansonsten § 14c UStG) 02.07.2020 DATEV eG Seite 26
2. Aufrüstung und Anpassung von Kassen! (TSE & Co.) Achtung Neben Corona und der Mehrwertsteuer Aufrüstung der elektronischen Aufzeichnungssysteme (Kassensysteme) mit einer „Technischen Sicherheitseinrichtung“ – kurz TSE bis zum 30. September 2020! Achtung Seitens des Bundesministeriums der Finanzen gibt es derzeit keine offiziellen Verlautbarungen, dass dieser Termin geändert oder verschoben werden soll Hier muss ich jetzt aktiv werden! 02.07.2020 DATEV eG Seite 27
2. Aufrüstung und Anpassung von Kassen! (TSE & Co.) Achtung Nichtbeanstandungsregelung besagt: Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Bis zum 30. September 2020 erfolgt hier keine Beanstandung! Danach ja! Deshalb Bestellen Sie die „TSE – Technische Sicherheitseinrichtung“ bei Ihrem Kassen-System- Partner unbedingt vor dem 30.09.2020, damit Sie die Bestellung im Prüfungsfall vorlegen können! 02.07.2020 DATEV eG Seite 28
2. Aufrüstung und Anpassung von Kassen! (TSE & Co.) Vor der Entscheidung für ein Kassensystem sollten Sie daher für sich zumindest folgende Fragen klären: Soll die „Technische Sicherheitseinrichtung“ als Cloud-TSE oder Hardware-TSE eingebunden werden? Was sind die Unterscheide der beiden Varianten? Wie abhängig bin ich ab jetzt vom Systemanbieter? Wo liegen meine Daten? Komme ich im Prüfungsfall bei einer Nachschau oder Außenprüfung schnell an die gewünschten Daten heran? Werden die Daten über die „Einheitliche Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K)“ richtig zugeordnet und auswertbar bereitgestellt? 02.07.2020 DATEV eG Seite 29
Weitere Vor- und Nebensysteme Rechnungseingangsbuch Kassen Fahrtenbuch Taxameter Systeme zur Warenwirtschaft Faktura Finanzbuchführung Steuerdeklaration Rechnungsausgangsbuch Jahresabschluss A Bilanz P Berechnungen von Darlehen, Eigenverbrauch Gewinn … (Steuer)-Rückstellungen, Materialwirtschaft USt-Verbindlichkeiten Bestandsveränderungen... Zeiterfassung für Archivsysteme Lohn o. Faktura Lohnabrechnung Anlagenbuchführung (u. a. DMS) Der Grundsatz der Unveränderbarkeit gilt für Grund(buch)-Aufzeichnungen insbesondere in Vorsystemen grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der „Erfassung“ bzw. Autorisierung (Rz 58/59/108) 02.07.2020 DATEV eG Seite 30
3. Wenn Sie DATEV Lösungen einsetzen … … finden Sie hier gebündelt alle Informationen: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informati onsseite-zur-corona-krise/konjunkturpaket- unterstuetzung-durch-datev/massnahmen-in- den-datev-loesungen/ DATEV eG
Handlungsempfehlungen Prüfen Sie alle Bereiche im Unternehmen, die von der Umsatzsteuersenkung betroffen sein können Sprechen Sie Ihren Steuerberater und Ihre Softwarepartner (zum Beispiel im Bereich Rechnungswesen, Kasse, Warenwirtschaft etc.) bezüglich Unterstützung an Dokumentieren Sie alle vorgenommenen Anpassungen für eventuelle Betriebs- Prüfungen und denken Sie an die erneute Umstellung zum 31.12.2020 02.07.2020 DATEV eG Seite 32
Fazit Die Umsatzsteuersenkung hat erhebliche Auswirkungen auf alle Prozesse, in welchen die Umsatzsteuer eine Rolle spielt. Insbesondere die eingesetzten EDV-Systeme müssen für eine korrekte Aufzeichnung kurzfristig angepasst werden. Die Prüfung der Aufzeichnung und Unterlagen erfolgt in der Regel auf Basis der Computerdaten, nicht der Papierbelege. Nutzen Sie die Unterstützung durch Ihre IHK, HWK, Ihren Unternehmerverband sowie den steuerberatenden Berufsstand und Ihre Softwarenbieter, um diese Anforderungen erfolgreich in Ihrem Betrieb umzusetzen. 02.07.2020 DATEV eG Seite 33
Weiterführende Informationen Vertiefende Informationen in Dialogseminaren online: • Herausforderungen, Auswirkungen und Umsetzung der Umsatzsteueränderung im Konjunkturpaket (Art-Nr. 78502) • Konjunkturpaket 2020 – Konsequenzen und Umsetzung für Unternehmen (Art.-Nr. 78507) Über Ihren Steuerberater buchbar Zum Nachlesen: www.datev.de/konjunkturpaket und https://www.trialog-magazin.de/ 02.07.2020 DATEV eG Seite 34
So unterstützt Sie DATEV Die Mandanteninfo-Broschüren erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater • Konjunkturpaket 2020: Überbrückungshilfen - Förderung für KMU, Soloselbstständige und Freiberufler (Art.-Nr. 12445) • Konjunkturpaket 2020: Die wichtigsten Neuerungen für KMU, Selbstständige und Verbraucher (Art.-Nr. 32432/12446) • Konjunkturpaket 2020: Mehrwertsteuersenkung (Art.-Nr.: 12447) #corona gemeinsam bewältigen! 02.07.2020 DATEV eG Seite 35
Wie finde ich einen Steuerberater? Suche über die Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de Suche beim DATEV-Mitglieder-Suchservice: www.smartexperts.de 02.07.2020 DATEV eG Seite 36
Ihre 21 Steuerberaterkammern in Deutschland Nürnberg Düsseldorf München Köln Nordbaden Westfalen-Lippe Stuttgart Rheinland-Pfalz Südbaden Saarland Berlin Sachsen Brandenburg Schleswig-Holstein Bremen Thüringen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt 02.07.2020 DATEV eG Seite 37
Besuchen Sie uns! datev.de DATEV-Blog: TRIALOG DATEV Newsletter für DATEV auf Instagram Unternehmen DATEV auf Facebook DATEV bei Google+ DATEV Videos: DATEV bei Twitter YouTube 02.07.2020 DATEV eG Seite 38
So unterstützt Sie DATEV FAQ – Häufig gestellte Fragen Frage: Gibt es bereits überarbeitete DATEV-Kontenrahmen 2020 aufgrund der geplanten befristeten Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020? Antwort: Für die vorläufigen Änderungen der DATEV-Kontenrahmen 2020 stellen wir Ihnen eine Übersicht der geplanten Buchungsschlüssel und der geplanten Kontenrahmen zur Verfügung. Alle ausführlichen Informationen und weitere Schritte finden Sie im Info-Datenbank-Dokument: 1018040 - Vorläufige Änderungen DATEV-Kontenrahmen 2020 aufgrund geplanter befristeter Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 Auf Grund den laufenden internen Qualitätssicherungsmaßnahmen und/ oder dem weiteren Gesetzgebungsverfahren können noch Änderungen erfolgen. Bitte rufen Sie dieses Dokument deshalb #corona regelmäßig auf. gemeinsam bewältigen! 02.07.2020 DATEV eG Seite 39
So unterstützt Sie DATEV FAQ – Häufig gestellte Fragen Frage: Sind die neuen Standardkonten für SKR 03 und 04 für Erlöse zu 5% USt bereits bekannt? Antwort: Die neuen Standardkonten für SKR 03 und 04 für Erlöse zu 5% USt sind in dem Info-Datenbank- Dokument 1018040 abgedeckt. ______________________________________________________________________________________________________ Frage: Wird es weiterhin Erlöskonten mit 19% bzw. 7% geben, die man auch mit einem Buchungsdatum ab 01.07.2020 bebuchen kann? Antwort: Ja, dafür werden entsprechende Konten zur Verfügung stehen. Es wird Konten mit fester Steuerrechnung 5%, 7% und 19% geben – diese laufen zeitunabhängig. Weitere Infos hierzu finden Sie im Info-Datenbank-Dokument 1018040. #corona gemeinsam bewältigen! 02.07.2020 DATEV eG Seite 40
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