Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen
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»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 44 / Ausgabetag: Donnerstag, 02. November 2017 Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: • Bobenthal • Bruchweiler-Bärenbach • Bundenthal • Busenberg • Dahn • Erfweiler • Erlenbach bei Dahn • Fischbach bei Dahn • Hirschthal • Ludwigswinkel • Niederschlettenbach • Nothweiler • Rumbach • Schindhard • Schönau
2 »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr. 29 - Tel.-Nr. (0 63 91) 91 96-(00) Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr, Bürgerservice 08.00 - 12.30 Uhr, Dienstagnachmittag 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstagnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauleitplanung -333 • Werksgebühren Tel. Nr. (0 63 91) 9234 - 420, - 421 Notrufe Zahnärztlicher Notdienst Samstag, 09.00 Uhr bis Montag, 08.00 Uhr Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 An gesetzl. Feiertagen von 09.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauf Feuerwehrruf 1 12 folgenden Werktages Polizeiinspektion Dahn (0 63 91) 91 6 - 0 Sprechzeiten: samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie sonn- und feiertags von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 ansonsten Rufbereitschaft 04.11./05.11.2017 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 Dr. A. Riegel, Queichstraße 10a, 76846 Hauenstein, Tel.-Nr. (0 63 92) 34 35 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon (0 63 92) 99 31 53 · Mobil (0 17 4) 33 88 149 Tierärztlicher Notdienst 04.11./05.11.2017 Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): Notdienste TA. Dr. F. Brunck, Danziger Platz 11, 76829 Landau Tel.-Nr. (0 63 41) 50 11 3 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!! Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, 66955 Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Apothekennotdienst Donnerstag: 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt Freitag: 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr zu erreichen: Feiertags: vom Vorabend des Feiertages, ab 18.00 Uhr bis Deutsches Festnetz: zum nachfolgenden Werktag, 07.00 Uhr 0180 - 5-258825 plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. 0180 - 5-258825 plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist Auf der Webseite der Landesapothekenkammer (www.lak-rlp.de) grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad auch an Sonn- und Feiertagen. Bergzabern: An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl Mittwoch: ab 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Samstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Sonntag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bereitschaftsdienste Feiertags: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet Kanalwerk sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, 76829 von 08.00-16.00 Uhr unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34-500 Landau zuständig. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Montag: 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr Dieser ist unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34 505 zu erreichen. Dienstag: 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen Mittwoch: 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr von Abwassergruben! Donnerstag: 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr Entleerung der Abwassergruben Freitag: 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 91 96-110 Feiertags: vom Vorabend des Feiertages, ab 18.00 Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, 07.00 Uhr Wasserwerk Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die 116 117 wird ohne Vorwahl von 07.00-16.00 Uhr unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 9 23 40 gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasser- Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter werkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. der Telefonnummer 112 anzurufen. Dieser ist unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34 112 zu erreichen.
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 3 Elektrizitätswerk Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruch- Herzlichen Glückwunsch! weiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der Zum Geburtstag Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34-120 zu erreichen. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des 10.11.2017 Katharina Prochazka (90 Jahre), Dahn Elektrizitätswerkes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist für die 16.11.2017 Rosa Kolb (95 Jahre), Bruchweiler-Bärenbach Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, 22.11.2017 Margot Peddinghaus (90 Jahre), Dahn Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34-130 zu erreichen. Zur Diamantenen Hochzeit Für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 08.11.2017 Maria und Julius Schreiber, Fischbach ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, 15.11.2017 Elisabeth und Felix Grün, Dahn zuständig. Zur Gnadenhochzeit Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal 14.11.2017 Maria und Friedrich Cornet, Fischbach Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard: Ihr Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) 1 00 34 48 Michael Zwick Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen Dahner Felsenland Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach, Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönau und Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Netzteam Hinterweidenthal, Tel. (0 63 96) 9 21 30 stets sichergestellt. Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) 7 97 77 77 Aus der Aus den Verbandsgemeinde Ortsgemeinden Sitzung des Werksausschusses für das Verbands- Bundenthal gemeinde-Elektrizitätswerk Dahner Felsenland www.bundenthal-pfalz.de Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Wolfgang Morio, montags, 16.00-18.00 Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 45, Tel. 54 66 Montag, dem 6. November 2017, 17.00 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schul- straße 29, eine Sitzung des Werksausschusses für das Verbands- Satzung gemeinde-Elektrizitätswerk Dahner Felsenland stattfindet. über die Erhebung von Friedhofsgebühren TAGESORDNUNG der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 A) Öffentlicher Teil der Sitzung Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für 1. Auftragsvergaben; Rheinland-Pfalz (Gem0) in Verbindung mit den §§ 2 Absatz 1, 7 und 8 des 1.1 Austausch der 20 kV-Schaltanlage und des Trafos in der Station Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 33 der Friedhofssatzung „Talstraße Busenberg" in seiner Sitzung am 10.10.2017 folgende Satzung beschlossen, die 1.2 Erneuerung einer 20 kV-Leitung von der Trafostation Neuhof hiermit bekannt gemacht wird: Schindhard bis zur Trafostation am Ortseingang von Schindhard 2. Informationen §1 Allgemeines B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer 3. Strompreise 2018 Anlagen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungs- 4. Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendun- gebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu gen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes 2017 in der dieser Satzung. Elektrizitätsversorgung §2 5. Niederschlagungen von Forderungen Gebührenschuldner 6. Informationen Gebührenschuldner sind Hinweis: 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die nicht gleichzeitig Mitglied im Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller, oben genannten Ausschuss sind und stellvertretende Mitglieder dieses 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. Ausschusses, die dem Rat nicht angehören, können an der Sitzung als §3 Zuhörer teilnehmen. Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit Dahn, den 23.10.2017 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistun- gez. Zwick gen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen Bürgermeister mit der Antragstellung.
4 »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe III. Anonyme Urnengrabstätten des Gebührenbescheides fällig. Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte §4 nach § 15 Abs. 1 der Friedhofssatzung Inkrafttreten (Nutzungsdauer 20 Jahre) 0500,00 Euro 1. Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. IV.Beistellung von Urnen in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofs- Beistellung einer Urne in Wahlgrabstätten für gebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom 22.10.2015 außer Erdbestattungen 0200,00 Euro Kraft. V. Ausheben und Schließen der Gräber Bundenthal, den 27.10.2017 1. Reihengräber für Verstorbene gez. Morio (§ 13 der Friedhofssatzung) Ortsbürgermeister a) für Verstorbene 0450,00 Euro b) Urnenbeisetzung, je Beisetzung 0230,00 Euro Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 2. Wahlgräber - Einfachgräber - (§ 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung) I. Reihengrabstätten a) Überlassung einer Reihengrabstätte a) Einzelgrabstelle 0450,00 Euro an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der b) Doppelgrabstelle Friedhofssatzung für Verstorbene für die erste Bestattung 0450,00 Euro (Nutzungsdauer 30 Jahre) 0540,00 Euro für die zweite Bestattung 0450,00 Euro c ) Urnenbeisetzung je Beisetzung 0230,00 Euro b) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der 3. Wahlgräber - Tiefgräber - Friedhofssatzung für Verstorbene (§ 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung) (Nutzungsdauer 20 Jahre) 0200,00 Euro a) Einzelgrabstelle c) Überlassung einer Rasenurnenreihengrabstätte für die erste Bestattung in der Tiefe 0750,00 Euro (1 Asche, Nutzungsdauer 20 Jahre) 0500,00 Euro für die zweite Bestattung 0450,00 Euro II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten b) Doppelgrabstellen für Beisetzungen in der Tiefe je 0750,00 Euro 1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an für weitere Bestattungen je 0450,00 Euro Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der c ) Urnenbeisetzung je Beisetzung 0230,00 Euro Friedhofssatzung für 4. Urnenreihen- und -wahlgräber aa)eine Einzelgrabstätte (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 und 3) 0230,00 Euro (Nutzungsdauer 40 Jahre) 0720,00 Euro ab)eine Doppelgrabstätte 5. Anonyme Urnengrabstätten (Nutzungsdauer 40 Jahre) 1.440,00 Euro (§ 15 Abs. 1 Nr. 1) 0230,00 Euro ac)jede weitere Grabstätte (Nutzungsdauer 40 Jahre) 0720,00 Euro 6. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feier- b) Verlängerung des Nutzungsrechts tagen wird ein Zuschlag berechnet von 0000050 v.H. nach Buchst. a bei späteren Bestattungen je Jahr für VI. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen ba)eine Einzelgrabstätte 0018,00 Euro 1. bei Reihen- und Wahlgrabstätten bb)eine Doppelgrabstätte 0036,00 Euro für das Ausgraben einer Leiche bc)jede weitere Grabstätte 0018,00 Euro a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr c ) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts bei einer Liegezeit nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die aa) bis zu 20 Jahren 0660,00 Euro gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a erhoben. ab) von mehr als 20 Jahren 0530,00 Euro 2. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab Urnenwahlgrabstätte für die Dauer der bei einer Liegezeit Nutzungszeit an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 ba) bis 5 Jahre 1.650,00 Euro der Friedhofssatzung (2 Aschen, Nutzungs- bb) von 5 bis 20 Jahren 1.320,00 Euro dauer 20 Jahre) 0200,00 Euro bc) von mehr als 20 Jahren 0900,00 Euro b) Verlängerung des Nutzungsrechts Das Ausgraben und Umbetten von Leichen mit einer bei späteren Beisetzungen je Jahr Liegezeit unter 5 Jahren ist innerhalb der Gemeinde ba)2 Aschen 0010,00 Euro nicht gestattet. Ausnahmen erfolgen nur auf Anordnung c ) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts der Gerichte. In diesem Falle ist die Gebühr nach nach Ablauf der ersten Nutzungszeit wird Buchstabe aa) und ba) zu berechnen. die gleiche Gebühr wie nach Buchstabe a) c ) für das Ausgraben von Aschen 0530,00 Euro und b) erhoben. 2. Bei Tiefgräbern erhöhen sich die Gebühren 3. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer nach Nr. 1 beim Ausgraben aus der Tiefe um 000050 v.H. Rasenurnengrabstätte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für 3. Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wieder- beisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt V aa)eine Rasenurnenwahlgrabstätte erhoben. (Nutzungsdauer 20 Jahre, 2 Aschen) 0500,00 Euro VII. Benutzung der Leichenhalle b) Verlängerung des Nutzungsrechts 1. Für die Aufbewahrung (Rasenurnenwahlgräber) nach Buchstabe a a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 0200,00 Euro bei späteren Bestattungen je Jahr für für jeden weiteren Tag 0035,00 Euro ba)eine Rasenwahlgrabstätte (2 Aschen) 0025,00 Euro b) einer Urne bis zu 10 Tagen 0130,00 Euro c ) Wiederverleihung des Nutzungsrechts für jeden weiteren Tag 0030,00 Euro an einer Rasenurnen-Grabstätte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Die Gebühr für die Reinigung der Leichenhalle ist im ca)eine Rasenurnenwahlgrabstätte Betrag, den der Bürgerverein Bundenthal erhält, enthalten. (Nutzungsdauer 20 Jahre, 2 Aschen) 0500,00 Euro
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 5 VIII. Sonstige Gebühren Neuanlage einer Grabstelle mit Platten Neuanlage einer Grabstelle mit Platten 0230,00 Euro Dahn www.dahn.de (Urnengräber) 0 0214,00 Euro Neuanlage einer Grabstelle Sprechstunde des Stadtbürgermeisters, Alexander Fuhr, mit Rasenbordsteinen 0100,00 Euro nach Vereinbarung, Tel. 9 19 62 80 IX. Entfernung von Grabmalen Gebühr für Entfernen, Abtransport und Entsorgung von Grabmalen, Grabeinfassungen Stadtratssitzung und sonstigen baulichen Anlagen pro Arbeitsstunde 0040,00 Euro Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am X. Aufstellen von Grabmalen Mittwoch, dem 8. November 2017, 19.00 Uhr, Gebühr für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales gemäß § 21 der Friedhofssatzung 0030,00 Euro im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Dahn stattfindet. Hinweis zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren TAGESORDNUNG der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 A) Öffentlicher Teil der Sitzung Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von 1. Einwohnerfragestunde Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 2. Ausbau der Hohlgasse; § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Vorstellung der Planung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften 3. Darlehensaufnahme aufgrund der haushaltsrechtlichen Ermächti- dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen gung des Haushaltsjahres 2016 sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig 4. Vollzug der Baugesetze; zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 5. Änderung des Bebauungsplanes "Eybergstraße" der Stadt Dahn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt b) Aufstellungsbeschluss worden sind oder c ) Vorstellung der Planung 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den d) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlich- Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder keit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeich- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geltend gemacht hat. e) Kosten Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann 5. Wahl des Umlegungsausschusses der Stadt Dahn auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- 6. Vollzug der Baugesetze; zung geltend machen. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Gerstel V" der Stadt Dahn; Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes Dahn, den 27.10.2017 7. Vollzug der Baugesetze; Verbandsgemeindeverwaltung Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Pirminiusstraße" der Stadt gez. Zwick Dahn; Bürgermeister Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes 8. Sanierung der Aussegnungshalle der Stadt Dahn; Auftragsvergaben Busenberg 9. Teilerschließung in der Pirmasenser Straße - 2. Teilabschnitt a) Abrechnung der Umrüstung der vorhandenen Straßenbe- www.busenberg.de leuchtung auf LED b) Kostenspaltungsbeschluss Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Christof Müller, montags, 18.30 - 20.00 Uhr, im Bürgerhaus Drachenfels 10. Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen; Straßenausbauprogramm 2017 - 2021 11. Grundstücksangelegenheiten Reduzierung der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder 12. Antrag der Fraktion "FÜR DAHN"; Der Wahlvorschlag der FWG umfasste insgesamt 18 Bewerber, von Beleuchtung des Felsens "Burgblick" denen 16 auf dem Stimmzettel verzeichnet waren. Die beiden weiteren 13. Antrag der Fraktion "FÜR DAHN"; Bewerber waren Ersatzmitglieder, die nach der Reihenfolge der Benen- Freistellung des "Römerfelsens" nung im Wahlvorschlag in den Gemeinderat hätten nachrücken können. 14. Bauanträge und Bauvoranfragen Da nach dem Ausscheiden des Herrn Elmar Dauenhauer aus dem 15. Informationen des Stadtbürgermeisters Gemeinderat weder Frau Isabelle Peter noch Herr Franz Burkart den Eintritt in den Gemeinderat Busenberg angenommen haben, steht kein B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung weiterer Nachrücker mehr zur Verfügung. 16. Grundstücksangelegenheiten Gemäß § 29 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gilt jetzt die Zahl der 17. Vertragsangelegenheiten besetzten Sitze als gesetzliche Zahl der Mitglieder. 18. Informationen des Stadtbürgermeisters Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Gemeinderates Busenberg reduziert sich ab sofort auf 15. Dahn, den 25.10.2017 gez. Alexander Fuhr gez. Zwick Stadtbürgermeister Bürgermeister Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen; Verbandsgemeindeverwaltung Beitragsbescheide werden versandt in Dahn, Schulstraße 29 Das Straßenausbauprogramm der Stadt Dahn für die Jahre 2012-2016 UNSERE ÖFFNUNGZEITEN: wurde abgerechnet. Die Beitragsbescheide gehen den Grundstücksei- Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr, gentümern in den nächsten Tagen zu. Bürgerservice 08.00 - 12.30 Uhr, Letztmalig wurden 2013 wiederkehrende Beiträge in Form von Voraus- Dienstagnachmittag 14.00 - 16.00 Uhr, leistungen erhoben. Diese Beiträge sowie vorhandene Mehreinnahmen Donnerstagnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr aus früheren Jahren wurden bei der Ermittlung der Beitragshöhe ange- rechnet. Der Beitragssatz beträgt 0,13 Euro/m² beitragsfähiger Fläche.
6 »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 Im Straßenausbauprogramm wurden folgende Arbeiten abgerechnet: 8. Breitbandversorgung in Fischbach; Sachstandsbericht Maßnahme Nr. Planzahlen tatsächliche Kosten 9. Informationen des Ortsbürgermeisters 3001, Tannstraße 800.000 Euro 518.919,65 Euro B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 3002, Garten-/Pestalozzistraße 800.000 Euro 732.675,91 Euro 10. Grundstücksangelegenheiten 3009, Am Kreuzstein 263.310,60 Euro 11. Informationen des Ortsbürgermeisters 3086, Gehweg Hauensteiner Straße 1.300.000 Euro 3099, Erwerb Straßenflächen 5.767,73 Euro Fischbach, den 23.10.2017 3230, Umrüstung auf LED 775.000 Euro 336.056,16 Euro gez. Michael R. Schreiber Gesamtsumme 3.675.000 Euro 1.856.730,05 Euro Ortsbürgermeister Gemäß der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Dahn ist hiervon der Gemeindeanteil (= 45 %) der Stadt Dahn in Höhe von 835.528,52 Euro abzuziehen, so dass für den Zeitraum 2012-2016 ein Bekanntmachung Beitragsbedarf von insgesamt 1.021.201,53 Euro Bauleitplanung der Ortsgemeinde Fischbach; entstanden ist. 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Hierauf erhoben wurden in 2012 und 2013 Beiträge in Höhe von 426.446,50 Euro 'Fischbacher Weg' nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Die Mehreinnahmen aus den Vorjahren 2010/2011 beliefen sich auf 365.170,68 Euro Somit ist mit dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2016 ein In Kraft treten des Bebauungsplanes Restbetrag von 229.584,35 Euro Gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. zu erheben, dies entspricht einem Beitragssatz von 0,13 Euro/m² beitragspflichtiger 2004 I S. 2414) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Fläche. (LBauO) vom 24.11.1998 (GVB1.1998 S. 365) und der Gemeindeord- Im Jahr 2016 musste der Stadtrat der Stadt Dahn aufgrund geänderter nung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), jeweils gesetzlicher Vorgaben sowie verschiedener Gerichtsurteile eine neue in der derzeit geltenden Fassung, wird Folgendes bekannt gemacht: Ausbaubeitragssatzung beschließen. In dieser Satzung ist u.a. eine Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fischbach hat in seiner Sitzung am Änderung des Gemeindeanteils im Bereich des Stadtgebietes von bisher 06.09.2017, die 11 vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan "Fisch- 45 % auf 40 % festgelegt, so dass bei der Erhebung der Vorausleistung bacher Weg" mit Begründung auf Grund des § 24 GemO als Satzung auf den Ausbaubeitrag für das Jahr 2017 ein neuer, geringerer Gemein- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO beschlossen. deanteil berücksichtigt werden musste. Der Bebauungsplan wurde am 11.09.2017 vom Ortsbürgermeister aus- Den Beitragsbescheiden für die Erteilung von neuen Abbuchungsaufträ- gefertigt. gen sind entsprechende Formulare beigefügt. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen Sofern die Abbuchung der fälligen Beitragszahlungen gewünscht wird, vorgeschriebene Veröffentlichung. Die 11. vereinfachte Änderung zum bitten wir Sie, dies mit den übersandten Abbuchungsvordrucken neu zu Bebauungsplan "Fischbacher Weg" der Gemeinde Fischbach mit den beantragen. textlichen Festsetzungen und der Begründung tritt mit dieser Bekanntma- chung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die 11. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan "Fischbacher Weg" der Gemeinde Fischbach kann einschließlich der textlichen Festsetzun- Fischbach gen und der Begründung ab sofort von montags bis einschließlich freitags www.fischbach-bei-dahn.de von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und Sprechstunden des Ortsbürgermeisters, Michael Schreiber, donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr montags 9.00 - 11.30 Uhr, mittwochs 16.00 - 19.00 Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 37, Tel. 204 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer-Nr. 207, 66994 Dahn, von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über alle Einzelheiten Auskunft gegeben. Gemeinderatssitzung Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewie- Mittwoch, dem 8. November 2017, 19.00 Uhr, sen. im Ratssaal des "Alten Rathauses" in Fischbach, Hauptstr. 37, eine Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn die in den §§ 39 (Vertrauensschaden), 40 (Entschädigungen in Geld oder stattfindet. durch Übernahme), 41 (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen) und 42 TAGESORDNUNG (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung) A) Öffentlicher Teil der Sitzung des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann 1. Einwohnerfragestunde die Fälligkeit des Anspruches herbeiführen, indem er die Leistung der 2. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Ortsgemeinde Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (Verbands- Fischbach; gemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, 66994 Dahn) Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Unterpetersbächlerhof" beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorbezeich- der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspru- öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ches herbeigeführt wird. b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233 frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche c ) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorschriften, und die Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche BauGB Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- 3. Bauanträge und Bauvoranfragen und Flächennutzungsplanes und 4. Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen; 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Erlass einer Änderungssatzung Abwägungsvorganges 5. Auftragsvergaben für den Umbau und die Erweiterung der Kinder- unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit tagesstätte Fischbach Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der 6. Neuregelung der Zustellung von Einladungen Gemeinde (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schul- 7. Biosphärenhaus Pfälzerwald- Nordvogesen; straße 29, 66994 Dahn) unter Darlegung des die Verletzung begründen- Sachstandsbericht über Zuweisungsangelegenheiten den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 7 Eine Verletzung der Bestimmungen über im Sitzungszimmer des Gasthauses "Altes Schulhaus" in Niederschlet- a) Ausschließungsgründe nach § 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung tenbach, Weißenburger Straße 3, eine Sitzung des Gemeinderates der für Rheinland-Pfalz (GemO) und Ortsgemeinde Niederschlettenbach stattfindet. b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates nach § 34 GemO TAGESORDNUNG ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffent- A) Öffentlicher Teil der Sitzung lichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der 1. Einwohnerfragestunde Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegen- 2. Neuregelung der Zustellung von Einladungen über der Gemeinde (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, 3. Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Pfalzgas GmbH für Schulstraße 29, 66994 Dahn) geltend gemacht worden ist. die Versorgung mit Gas in der Ortsgemeinde Niederschlettenbach 4. Vollzug der Baugesetze; gez. Zwick 1. Änderungs- und Erweiterungsplan des Bebauungsplanes Bürgermeister "Hofgut" der Ortsgemeinde Niederschlettenbach a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus Grünschnitt und Gartenabfälle gehören der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nicht in den Wald!! b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der Wer Grünschnitt und Gartenabfälle einfach in Feld und Flur entsorgt Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann für den Verursacher ein c ) Satzungsbeschluss Bußgeld von mehreren hundert Euro, in extremen Fällen bis zu 50.000,- 5. Darlehensaufnahme aufgrund der haushaltsrechtlichen Ermäch- Euro zur Folge haben. tigung des Haushaltsjahres 2017 Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, 6. Bauanträge und Bauvoranfragen da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch 7. Informationen des Ortsbürgermeisters kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist nicht erlaubt. B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung Gartenabfälle und Grünschnitt sind gem. der Abfallentsorgung ordnungs- 8. Informationen des Ortsbürgermeisters gemäß zu entsorgen. Entweder kann man kostenlos seinen Grünschnitt an den bekannten Stellen (z.B. Gewerbepark Fischbach) abgeben oder Niederschlettenbach, den 24.10.2017 kompostiert im eigenen Garten. gez. Roman Mertz Da vermehrt illegale Entsorgungen durch die Forstverwaltung und das Ortsbürgermeister Ordnungsamt festgestellt wurden, wird die Bevölkerung um Beachtung geben. gez. Michael R. Schreiber Ortsbürgermeister Ludwigswinkel Nothweiler www.nothweiler.de www.ludwigswinkel.de Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Kurt Görtler, Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Sebald Liesenfeld, nach Vereinbarung, Tel. 12 23 montags, 18.00 - 19.00 Uhr, im Rathaus, Landgrafenstr. 25, oder nach Vereinbarung Tel. 217 Beteiligung der Einwohner an der Haushaltsplanung der Einladung zum Seniorentag 2017 Gemeinde gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Der Entwurf der Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Abs. 1 GemO bis zu unserem diesjährigen Seniorentag zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat jeweils Montag bis Freitag am Sonntag, dem 5. November 2017, ab 11.30 Uhr, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von 14.00 Uhr bis im Daniel-Theyson-Haus, 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbands- gemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer 108, lade ich alle Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit ihrem zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus. Ehegatten oder Lebenspartner, im Namen der Gemeinde Ludwigswinkel, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans recht herzlich ein. oder seiner Anlagen können bis 17.11.2017 durch die Einwohner bei der Wenn Sie gehbehindert sind, bitte ich um Nachricht, damit Sie an der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Zimmer Wohnung abgeholt werden können. Allen, die wegen Krankheit an der 108, eingereicht werden. Veranstaltung nicht teilnehmen können, wünsche ich eine baldige Gene- sung. Ihr Sebald Liesenfeld Ortsbürgermeister Niederschlettenbach Öffnungszeiten im Biosphärenhaus www.niederschlettenbach.de Mai, Juni, Juli , August, September Mo-So, Feiertage 9.30-18.00 Uhr Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Roman Mertz, jederzeit, nach Vereinbarung, Tel. 12 98 April, Oktober Mo-So, Feiertage 9.30-17.00 Uhr Gemeinderatssitzung Tolle Sommerveranstaltung unter Es wird hiermit bekanntgegeben, dass am www.biosphaerenhaus.de Donnerstag, dem 9. November 2017, 19.30 Uhr,
8 »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe für eine digitale Schließ- Rumbach anlage für das Dorfgemeinschaftshaus zu. Ortsbürgermeister Burkhart wurde ermächtigt, mit dem Bezirksverband www.rumbach-pfalz.de Pfalz die Verträge a) zur Pflege von bestehenden Steuobstbäumen und/ Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Ralf Weber oder Neupflanzung von Streuobstbäumen und b) zur Pflege von Streu- nach Vereinbarung, Tel. 993878 obst-, Mager- und Feuchtwiesen abzuschließen. Bei der Straßenverkehrsbehörde wird der Vorstitzende die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Landauer Straße abklären und informiert Gemeinderatssitzung über den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt im Anschluss an den Ausbau der Ortsdurchfahrt in Busenberg. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 7. November 2017, 20.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Rumbach, Kirchdöll 1, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Rumbach stattfindet. Die Sitzung ist öffentlich. TAGESORDNUNG Schönau www.schoenau-pfalz.de 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftsplan Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin, Sabrina Müller 3. Anschaffung von Fahnen für die Ortsgemeinde nach Vereinbarung, Tel. 18 08 4. Vollzug des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Erlass einer 1. Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes Liebe Bürgerinnen und Bürger, 5. Bauanträge und Bauvoranfragen mit Wirkung zum 2. November 2017 6. Vollzug der Baugesetze; verliere ich umzugsbedingt mein Amt Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rumbach; als Ortsbürgermeisterin der Ortsge- 5. Änderung des Bebauungsplanes 'In den Schafäckern' gemäß meinde Schönau. § 13 BauGB Bereits in der letzten Ratssitzung hatte a) Vorstellung der Planung ich angekündigt, dass ich Schönau b) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden aus privaten Gründen, spätestens zum und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Ende des Jahres verlassen werde. und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach Dieser Zeitraum war von mir sehr vor- § 3 Abs. 2 BauGB sichtig geschätzt und nun hat es sich 7. Neuregelung der Zustellung von Einladungen so entwickelt, dass ich bereits jetzt 8. Informationen des Ortsbürgermeisters umziehen werde. Dieser Schritt ist mir nicht leichtgefallen und ich möchte Rumbach, den 23.10.2017 nochmals betonen, dass der Umzug gez. Ralf Weber aus rein privaten Gründen erfolgt. Ich Ortsbürgermeister bin nicht der Mensch, der Sachen an- fängt und nicht zu Ende bringt. Als ich das Bürgermeisteramt vor drei Jahren angenommen habe, habe ich mir vorgenommen, auf jeden Fall eine ganze Amtsperiode das Amt auszuüben. Doch mein privates Lebensumfeld hat Schindhard sich derart verändert, dass ich dieses selbstgesteckte Ziel leider nicht erreichen kann. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Joachim Burkhart, Als ich vor 20 Jahren nach Schönau kam, konnte ich mir nicht vorstellen, nach Vereinbarung, Tel. 55 80 was ich hier einmal alles lernen würde. Ich bekam die Gelegenheit, wunderbare Menschen kennenzulernen, Freunde zu finden und mich weiterzuentwickeln. Dankbar bin ich für die Zeit im Karnevalsverein und der Möglichkeit, in der dörflichen Gemeinschaft mitzuhelfen - nicht nur an Aus der letzten Gemeinderatssitzung der Kerwe. Als Stadtkind war mir das damals völlig fremd. Diese Erfah- rungen haben mich bis heute geprägt. Dass ich einmal in die Kommunal- Revierförster Nikolaus stellte dem Gemeinderat eine geplante Durch- politik einsteige, war damals eher Zufall. Doch schnell habe ich erkannt, forstung im Bereich Fischwoog vor. dass es für mich das Richtige ist. Selbst die Kandidatur für das Bürger- Dem Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für das meisteramt war für mich keinesfalls vorhersehbar, es hat sich einfach Ausstellen von Zeugnissen über das Nichtbestehen oder die Nichtaus- entwickelt. Hierbei habe ich festgestellt, dass ich Freude daran habe, das übung eines Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und Dorf zu repräsentieren, Jubilare zu besuchen und sie besser kennenzu- dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sowie für die Erteilung von Geneh- lernen und nicht zuletzt zusammen mit dem Gemeinderat und den migungen und Negativtesten nach dem Baugesetzbuch stimmte der Beigeordneten die Gemeinde zu führen. Gerne blicke ich dabei auch auf Gemeinderat nicht zu. den Austausch mit den Bürgermeisterkollegen, insbesondere im Sauer- Zur Finanzierung des Eigenanteils für die Umrüstung der Straßenbe- tal, aber auch in der übrigen Verbandsgemeinde und im benachbarten leuchtung stimmte der Gemeinderat der Aufnahme eines KfW-Darlehens Elsass, zurück. in Höhe von 16.424,00 Euro zu. Diese Zeit wird mir fehlen, aber ich habe mir fest vorgenommen nach vorne Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Schind- zu schauen. So beginnt für mich wieder einmal ein neuer Lebensabschnitt. hard die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 geprüft hat, stellte der Gemein- Dennoch werde ich meine Zeit in Schönau nicht vergessen und auch derat die geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2010, 31.12.2011 und weiterhin das eine oder andere Fest besuchen oder einfach nur so 31.12.2012 fest und nahm die geprüften Anlagen zum Jahresabschluss vorbeischauen. An dieser Stelle danke ich allen, die mich stets unterstützt zur Kenntnis. haben und in der Zeit des Lernens verständnisvoll und geduldig mit mir waren. Ein besonderer Dank geht an den Gemeinderat, die Beigeordneten Weiterhin erteilte der Gemeinderat dem damaligen Ortsbürgermeister und selbstverständlich auch an die Mitarbeiter der Verbandsgemeinde- Joachim Burkhart und den damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde verwaltung, die mich nie im Stich gelassen haben. Schindhard, die ihn vertreten hatten, Entlastung für die Haushaltsjahre Ihnen, liebe Schönauer Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich ein fried- 2010 bis 2012. volles Leben in ihrem schönen Dorf. Erhalten Sie die dörfliche Gemein- Ebenso wurde dem damaligen Bürgermeister und den damaligen Beige- schaft und das Vereinsleben, das in Schönau wirklich großgeschrieben ordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, soweit diese für die wird. Ausführung der Haushaltspläne 2010 bis 2012 zuständig waren, Entlas- tung erteilt. Ihre Sabrina Müller
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 9 SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Erfweiler Halbtageswanderung 7km Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Erfweiler Veranstaltungen Heldenfriedhof - Hochstein zurück nach Erfweiler Einkehr beim TC Schlos- sberg HINWEIS: Eingabeschluss per Internet Treffpunkt: Belmontplatz 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Busenberg SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Ehrungen Blumenschmuckwettbewerb 2017 Wellfleischessen Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: OGV Busenberg Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: Förderverein der Feuerwehreinheit Der OGV Herschberg hat den diesjährigen Blumenschmuck in Busen- Fischbach e.V. berg bewertet und die Sieger gekürt. Bei Kaffee und Kuchen werden Wellfleischessen bei der Feuerwehr die entsprechenden Urkunden und Preise übergeben. Hierzu laden wir Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus recht herzlich ein. Treffpunkt: Kelterhaus Busenberg SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Schlachtfest SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Bruchweiler Wellfleisch vom Buffet Konzert mit ZIGANIMO live auf dem Reinighof Treffpunkt: PWV-Hütte Am Schmalstein Beginn: 18:00 Uhr Veranstalter: Europäische Pioniersiedlung e.V. Mit Stimmen, Geige, Gitarre, Mandoline, Klarinette, Akkordeon und Kon- trabass, mit Spielfreude und ungezügeltem Appetit machen sich Ziganimo bereits seit 2006 über verschiedene europäische Musiktraditionen her. SAMSTAG 4/11 Stadt Dahn Musik, die wärmt und mitreißt –spannend, jazzig und beseelt. Mehr Infos Abendwanderung ins Blaue siehe homepage ! Beginn: 16:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Dahn e.V. Treffpunkt: Reinighof Wanderung nach Lust und Laune des Wanderführers. Wegstrecke: ca. Kosten: auf Spendenbasis 8-10 km, Wanderführer: Vorstandschaft Treffpunkt: Stadt Dahn MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Niederschlettenbach Dahner Felsenpfad SAMSTAG 4/11 Stadt Dahn Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach *Des Kaisers neue Kleider* Unsere Mittwochswanderung führt uns zum Dahner Felsenpfad, vom Beginn: 17:00 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn Schillerplatz zum Reitplatz und Felsengraf, dort Einkehr. Ist Kaiser Klemens verrückt geworden? Er stolziert auf dem Schlossplatz Treffpunkt: Niederschlettenbach in Unterhosen! Was ist geschehen? Kaiser Klemens ist kleidersüchtig! K t Er glaubt, nur durch prächtige Kleider könne er sein Volk beeindrucken. Treffpunkt: Ottfried-von-Weißenburg-Thater MITTWOCH 8/11 Stadt Dahn Kosten: [10€] Erwachsene Geführte Wanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn in Zusammenarbeit mit dem PWV Dahn SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Schindhard Schloßstraße - Zimmerböhl - Erfweiler - Breitenbachtal - Kahlenberg Wanderplanerstellung für 2018 - Schafsteine - * -Mülleräcker – Breitenbachtal – um den Hahnberg – Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein Schindhard Erfweiler . Einkehr im „Jägerhof“ - Dahn 9 km bzw. 11 km Für die Wanderplanerstellung für das Wanderjahr 2018 laden wir hiermit Treffpunkt: Tourist-Information alle eifrigen Mitwanderer ein, um für das neue Jahr wieder einige inter- essante Wanderziele anbieten zu können. Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus, Sitzungszimmer MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Busenberg Geführte Senioren- und Gästewanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Wanderung: Geierstein - Lourdesgrotte Benefizveranstaltung Treffpunkt: Busenberg Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: Fasnachts-Club-Felsenland e.V. Benefizveranstaltung zugunsten von Laura Frary aus Fischbach. Schirrm- MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) herrschaft: Christian Baldauf MdL.Motto: *EINER FÜR ALLE,ALLE FÜR EI- Heilungsweg des Evangeliums NEN* Moderation: Frank Baumann, Mit den Stars der badisch-pfälzischen Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Fastnacht, zB.Kättl Feierdaach;Elsbeth Scheidle;Wasentrio-Plus;Günter Ein Seminar für Kranke und Gesunde Dudenhöffer;De Maddin; Treffpunkt: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Treffpunkt: Mehrzweckhalle Kosten: 15 € MITTWOCH 8/11 Stadt Dahn SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Niederschlettenbach Eine etwas andere November-Andacht Zur Wasgauhütte Beginn: 16:30 Uhr Veranstalter: Katholische Frauengemeinschaft Dahn Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach (kfd) Änderung: Wir wandern von Darstein zur Wasgauhütte des PWV Schwan- „Aus dem Dunkel erwächst neues Leben“ - eine etwas andere Novem- heim. Dort Mittagsrast und Aufstellung des Wanderplanes 2018. ber-Andacht. Herzliche Einladung hierzu an die ganze Gemeinde. Treffpunkt: Niederschlettenbach Treffpunkt: Friedhofskapelle (Leichenhalle) Dahn
10 »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 DONNERSTAG 9/11 Ortsgemeinde Nothweiler SAMSTAG 11/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Gemeindenachmittag: Ein Schicksalstag der Deutschen Inthronisierung und Eröffnung der Karnevalskampagne 2017/2018 Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rum- Beginn: 20:01 Uhr Veranstalter: Karnevalverein Heggeschlubber bach Wir eröffnen unsere Karnevalskampagne mit der Verabschiedung unserer Historische Ereignisse am 9. November werden beleuchtet. jetzigen Prinzessin Annika I. und der Krönung unserer neuen Hegge- Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus schlubber Tollität. Anschließend feiern wir noch zusammen mit dem Ge- K t sangsduo *Die Saarspatzen*. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. DONNERSTAG 9/11 Ortsgemeinde Nothweiler Der Eintritt ist frei. Gemeindenachmittag mit Kaffee und Kuchen Treffpunkt: Haus der Vereine Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rum- bach Pfarrer Walter spricht über den 9. November als Schicksalstag der Deut- Kunstausstellungen schen. Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus Atelier ART-Burkhart Lauterstraße 8, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, Tel. (0176) 833 05 888 www.art-burkhart.de Ortsgemeinde FREITAG 10/11 Fischbach Fischbach bei Dahn bei Dahn Bilder - Holzobjekte - Akustikelemente 1,5 tägiger Pflanzenfarbenworkshop mit Peter Reichenbach in ständiger Ausstellung Beginn: 0:00 Uhr Veranstalter: NaturErlebnisZentrum Wappenschmiede Öffnungszeiten: nach Vereinbarung der GNOR e.V. Das NEZ Wappenschmiede freut sich ein 1,5-tägiges, grenzüberschrei- tendes und sogar zweisprachiges Planzenfarbenseminar!!!, vom 10. bis Kreisgalerie Dahn 11. November 2017 mit Peter Reichenbach anzubieten. Weitere Infor- Schulstraße 14, 66994 Dahn, Telefon: (0 63 91) 32 22, mationen unter 06393/993406 oder info@wappenschmiede.de Dauerausstellung: Treffpunkt: NaturErlebnisZentrum Wappenschmiede der GNOR e.V. Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Emil Knöringer Kosten: 25,- € für Verpflegung und Stiftung Petzinger Wechselausstellung: FREITAG 10/11 Stadt Dahn Erste Hilfe Kurs „ Sensibles“ - Ingrid Lebong Beginn: 9:00 Uhr Veranstalter: DRK Kreisverband SWP Ausstellung bis 19.11.2017 Erste Hilfekurs für Führerscheinerwerber, JuLeikas und Betriebshelfer. Öffnungszeiten: Für Betriebshelfer werden über die BD abgerechnet. Anmeldung zwingend während der Wechselausstellung täglich von 15.00 bis 18.00 Uhr. erforderlich unter Tel. 063323735 oder www.drk-suedwestpfalz.de Zwischen den Wechselausstellung ist die Kreisgalerie geschlossen Treffpunkt: DRK Ortsvereinshaus Eintritt frei! Kosten: 40.- Euro für den Kurs Kunstverein Dahn im Alten Rathaus, FREITAG 10/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Marktstraße 7, 66994 Dahn, Kunstvereinigung Wasgau e.V. Sankt Martin Tel. (0 63 91) 10 91 74 www.kunstverein-dahn.de Beginn: 17:30 Uhr Veranstalter: Karnevalverein Heggeschlubber mit der „Grenzland / Traumland - Malerin Conny Luley und Sibylle Kindertagesstätte St. Hildegard Möndel sowie der Bildhauer Bernd Zimmer Die Kita St. Hildegard lädt zum Sankt Martin ein. Treffpunkt: 17:30 Uhr Ausstellung von 12.11 bis 14.12.2017 an der Kindertagesstätte zum Laternenumzug; anschließend gemein- Öffnungszeiten: samer Abschluss in gemütlicher Atmosphäre im Ruth-Theysohn-Park. Mittwoch, Donnerstag, Sonntag von 15.00 bis 18.00 Uhr. Bewirtung durch den Karnevalverein Heggeschlubber. Für das leibliche Eintritt frei! Wohl ist bestens gesorgt. Treffpunkt: Ruth-Theysohn-Park Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann Burgenring 7, 66994 Dahn, Tel. (0 63 91) 15 00 www.manfredlehrmann.blogger.de FREITAG 10/11 Ortsgemeinde Bundenthal Aquarelle und Ölgemälde in ständiger Ausstellung St.Martinsumzug Beginn: 17:30 Uhr Veranstalter: Kita Nardini Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Die Kita Nardini lädt zum Martinsfest ein. Beginn: 17.30 Uhr in der Kirche St.Peter und Paul, anschließend Laternenumzug zur Kita. Mit Worschd, Weck un Woi ist für das leibliche Wohl gut gesorgt! Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger Treffpunkt: Kita Nardini Frühlingstr. 1, 66994 Dahn, Tel. (0 63 91) 13 10 E-Mail: lud.kreft-hirschinger@online.de Aquarell - Acryl - Zeichnung - Farbradierung - SAMSTAG 11/11 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Ständige Ausstellung Kesselfleischessen Öffnungszeiten: Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Sportverein Schönau Traditionelles Kesselfleischessen - es ist genug für alle da! Treffpunkt: Sportheim Schönau MAGU Kunsthaus Hasenbergstraße 3, 66994 Dahn, Tel. (0 63 91) 910 15 17 In ständiger Ausstellung: SAMSTAG 11/11 Stadt Dahn Alttierschau Farb - Raum - Malerei von Frank G. Claudius und Beginn: 18:30 Uhr Veranstalter: P126 Schamanische Kunst von Friederike Claudius Tradionelles Hasenessen Öffnungszeiten: Donnerstag, Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Treffpunkt: E-Werk Dahn Vereinbarung
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017 11 Galerie „Die Werkstatt“ Beratung und Auskunft: Friedhofstraße 7, 66996 Erfweiler, Tel. (0 63 92) 84 24 24 Sylvia Thoss und Susanne Hitpass Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, „Katzen, Hühner und andere Menschen“ Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern Malerei von Lilo Kreft-Hirschinger (warm oder gefroren) Ausstellung bis 19.11.2017 Öffnungszeiten: Mittwoch, Donnerstag und Sonntag Pflegestützpunkt Dahn von 14.00 bis 17.00 Uhr Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen Eintritt frei! und deren Angehörige Schulstr. 4, 66994 Dahn HolzArt Atelier Erwin Würth Ansprechpartner: Frau Elke Weyandt, Tel. (0 63 91) 9 10 15 82, Fax (0 63 91) 9 10 15 83 Sandbuckel 2, 66996 Fischbach-Petersbächel, Tel. (0 63 93) 12 43 Telefonische Sprechzeiten: montags, dienstags und donnerstags www.wuerth-holzart.de 9.00 - 10.30 Uhr, Termine nach Vereinbarung „Zum neuem Leben“ - ständige Ausstellung im Atelier Bilder & Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test Öffnungszeiten: Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr, und nach Absprache Kreisverwaltung Südwestpfalz Vereinbarung Frau Ute Mayer, Telefon (0 63 31) 809-414 Eintritt frei! nach telefonischer Vereinbarung Galerie „iPad-Malerei“, Torsten Hennig, Krebsberatungsstelle Pirmasens Bitscher Straße 23c, 66996 Fischbach, Tel. (0 63 93) 99 39 572 66955 Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. (0 63 31) 27 54 28 www.torstenhennig.com Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem iPad gemalt und auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn Öffnungszeiten: nach Vereinbarung oder Aushang am Haus auffangen-informieren-begleiten Eintritt frei! Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Art Café - Galerie Auch Männer sind willkommen! Schützenstraße 5, 76891 Nothweiler, Tel.: (0 63 94) 99 31 11 77 Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss 06391-2661 fsh.andreagnirss@t-online.de Malerei und Bildhauerei von Rosa Klar Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertage von 14.00 - 18.00 Uhr Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Eintritt frei! Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr. 13-15, 66955 Pirmasens, Galerie „Drechslerei ohne Grenzen“ Tel. (0 63 31) 14 88 60 Roman Dörholt, Wengelsbacher Str. 32, 66996 Schönau, Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice Tel.: 0172 - 63 62 334, www.drechslerei-ohne-grenzen.de für Senioren „Essen auf Rädern“ (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Ständige Ausstellung von gedrechselten Kunstobjekten Vereine + Betriebe - Sozialstation - Hauswirtschaft und Betreuung - Öffnungszeiten: nach Vereinbarung kostenlose Beratung Eintritt frei! Sozialverband VdK Pirmasens Beratungsstellen Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, 66953 Pirmasens TelefonSeelsorge Tel. (0 63 31) 6 44 51 von 09.00-12.00 Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Tel.: (0800) 111 0 111 oder (0800) 111 0 222 Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: www.telefonseelsorge-pfalz.de Johanniter-Sozialstation Deutsches Rotes Kreuz Ambulanter Pflegedienst Kreisverband Südwestpfalz Zentrale 24h erreichbar unter Tel. (0 63 31) 21 18-0 22er Straße 66, 66482 Zweibrücken Tel. (0 63 32) 4 30 03, Fax (0 63 32) 4 13 03 Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Rettungsdienst: 112 Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behinderten- Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. (0 63 31) 1 44 01 58 fahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Leistungen: Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Info und Anmeldung: Südwestpfalz Inge Hammerschmidt, Tel.: (0 63 31) 46 289. Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und Termine im Internet unter: ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun www.gesundheitspraxis-hammerschmidt.de/Arthrose-Selbsthilfe können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun Wasgau-Sozialstation wollen? - Nicht weniger! Zentrale: Büro 66976 Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/608431 66994 Dahn, Schulstr. 11, Tel. (0 63 91) 91 01 20, Fax 91 01 229 Büro 66482 Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/460829 24-Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. (0 63 91) 91 01 20 E-Mail hospiz-suedwestpfalz@web.de
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