Weisungen Saison 2019/20 1.Liga überregional Gruppen Ost & West - Swiss Ice Hockey Federation
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Inhaltsverzeichnis 1. Spielplan (Art.42) ...................................................................................................... 4 2. Spielverschiebungen (Art.44, 45, 46, 47, 48, 135, 136, 138, 139) ....................................... 4 Meldung von Spielabsagen (Art.44) ................................................................................... 4 Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen (Art.45) ........................................................ 4 Absage von Meisterschaftsspielen wegen höherer Gewalt (Art.46) ............................................. 4 Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen wegen Unfall/Krankheit (Art.47) ......................... 5 Spielabbruch (Art.52) ................................................................................................... 5 Stadionsperre / Spielverlegung (Art.54) ............................................................................. 5 3. Ordentliche Kostenfolge: Meisterschaft Hin- und Rückspiele (Art.55) .................................... 5 4. Forfait (Art.66, 68) .................................................................................................... 5 5. Schiedsrichter / Platzorganisation (Art.129) .................................................................... 6 6. Strafbankbetreuer (Art.129) ........................................................................................ 6 7. Tenü Farben / Werberegulativ (Art.43, 128, 131) ............................................................. 6 8. Unterschrift auf dem Spielbericht (Art.8)........................................................................ 6 9. Bestätigung des Spielfeldprotestes (Art.8, 58, 59) ............................................................ 6 10. Resultatmeldung (Weisungen für den elektronischen Spielbericht) ....................................... 6 11. Einträge im Reporter-System ....................................................................................... 7 12. Spielerregistrierung (Art.8, 10, 16) ............................................................................... 7 13. Anspielzeiten ........................................................................................................... 7 14. Spielmodus Qualifikation, Spielrecht (Art.38) .................................................................. 7 Kriterien bei Punktgleichheit .......................................................................................... 7 Punktevergabe (3-Punkte-Regel während den Qualifikationsrunden) .......................................... 7 Verlängerung (Overtime) (Art.71) .................................................................................... 7 Penalty-Schiessen ........................................................................................................ 7 Bestimmungen für das Penalty-Schiessen – in der Qualifikationsrunde mit 5 Penaltys ..................... 8 15. Masterround, Spielrecht ............................................................................................. 8 16. Abstiegsrunde .......................................................................................................... 8 17. Gruppen Playoff (Finalspiele) um den 1.Liga Gruppensieger Ost und West .............................. 8 Verlängerung (Overtime) Playoff (Finalspiele) ..................................................................... 9 Penalty-Schiessen Playoff (Finalspiele) .............................................................................. 9 Bestimmungen Penalty-Schiessen ..................................................................................... 9 18. Final Playoff best of 5 um den Schweizermeister 1. Liga, Spielrecht ..................................... 9 19. Final Spiel um Rang 3, Spielrecht ................................................................................. 10 20. Spielende - Verlassen des Spielfeldes ............................................................................ 10 21. Garderoben ............................................................................................................ 10 22. Kommunikation zwischen Schiedsrichtern & Kluboffiziellen ............................................... 10 23. Sanitätsdienst und besondere Pflichten des veranstaltenden Klub (Art.6) ............................. 10 24. Ordnung und Sicherheit (Regionale Sicherheitsverantwortliche für Heimspiele) ..................... 10 25. Spiele im Freien (Kälte) ............................................................................................. 10 26. Meisterschaftspokal (Art.96, 105) ................................................................................ 11 27. Eintrittskarten und Programmdruck (Art.58) .................................................................. 11 28. Trainerreglement (Art.1 - 16) ..................................................................................... 11 29. Mindestzahl Nachwuchsmannschaften (Art.97) ................................................................ 11 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 2 / 13
30. Trainingsspiele, offizielle Spiele (Art.9)......................................................................... 11 31. Bewilligungspflichtige Spiele (Art.135, 140) ................................................................... 11 32. Ligaversammlung ..................................................................................................... 11 33. Zeitlicher Rahmen der Meisterschaft (Art.98) =>Eckdaten können nicht verschoben werden ..... 11 34. SIHF Funktionäre 1.Liga überregional ........................................................................... 12 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 3 / 13
Weisungen zum Spielplan 1.Liga der Saison 2019/20 Gruppen Ost & West Grundlage: Spielreglement, Rechtspflegereglement, Regulative, Spielregeln, Weisungen, Statuten der Swiss Ice Hockey Federation & 1.Liga Versammlungen 1. Spielplan (Art.42) Der definitive Spielplan ist verbindlich und gilt als Aufgebot für die Mannschaften. Spiele, die anlässlich der Spielplanung im gegenseitigen Einverständnis trotz Sperrdaten abgemacht und bestätigt wurden, kön- nen nicht verschoben werden. 2. Spielverschiebungen (Art.44, 45, 46, 47, 48, 135, 136, 138, 139) Verschiebungen von Meisterschaftsspielen können nur aus triftigen Gründen bewilligt werden. Verschobene Spiele müssen innert 10 Tagen neu angesetzt werden. Verschiebungen sind kostenpflichtig (Fr. 20.-), sofern keine höhere Gewalt vorliegt. Folgendes muss eingehalten werden: Orientierung des Ligaleiters, dieser entscheidet ob auf den Antrag eingegangen werden kann. Sollte dies zutreffen ist der Antragstellende Klub verpflichtet: Mit dem Gegner sofort Verbindung aufzunehmen und ein neues Datum festlegen. Die neuen Daten sind dem Ligaleiter sofort via Spielmanagement mitzuteilen. Meldung von Spielabsagen (Art.44) 1. Eine Spielabsage muss bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages des Spieles durch den organisierenden Klub dem Gegner, den Schiedsrichtern, dem zuständigen Ligaleiter und der SR-aufbietenden Stelle mit- geteilt werden. 2. Verletzungen dieser Bestimmungen begründen die Haftbarkeit des organisierenden Klubs für eventuelle Kosten. Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen (Art.45) 1. Verschiebungen von Meisterschaftsspielen können nur aus triftigen Gründen bewilligt werden. Triftige Gründe sind insbesondere höhere Gewalt sowie Unfall oder Krankheit von Spielern. 2. Als höhere Gewalt gilt ein unvorhersehbares und unvermeidliches Ereignis, das mit unabwendbarer Ge- walt von aussen hereinbricht. 3. Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusse- ren Faktors auf den menschlichen Körper. 4. Als Krankheit gilt jede Schädigung der physischen oder psychischen Gesundheit, die nicht auf einen Un- fall oder dessen direkte Folgen zurückzuführen ist. 5. Verschiebungsgesuche sind bis spätestens zwei Tage vor dem Spiel, 12.00 Uhr, per Antrag über die Spielmanagementplattform an den Ligaleiter zu richten. Gesuche, die später eingereicht werden, kön- nen nur noch bei Fällen von höherer Gewalt, nicht jedoch bei Unfall oder Krankheit beurteilt werden. In den letzteren Fällen hat der betroffene Klub das Spiel auszutragen oder Forfait zu erklären. 6. Bei Unfällen oder Krankheit sind dem Verschiebungsgesuch die entsprechenden Arztzeugnisse von sei- nem Klub Arzt beizulegen. 7. Der Ligaleiter entscheidet endgültig über das Gesuch. 8. Der Entscheid über die Spielabsage muss bis spätestens 16.00 Uhr des Vortages des Spiels durch den Ligaleiter den betroffenen Klubs, den Schiedsrichtern und der Schiedsrichter aufbietenden Stelle mit- geteilt werden. 9. Verletzungen der ihm obliegenden Pflichten begründen die Haftbarkeit des betroffenen Klubs für allfäl- lige im Zusammenhang mit der Verschiebung entstehende Kosten. Absage von Meisterschaftsspielen wegen höherer Gewalt (Art.46) 1. Muss ein Meisterschaftsspiel infolge höherer Gewalt abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden, ohne dass einem beteiligten Klub ein Fehler nachgewiesen werden kann, so werden die entstandenen Kosten wie folgt aufgeteilt: • Reise: zu Lasten des reisenden Klubs • Unterkunft, Verpflegung, Kosten der Spielorganisation: zu Lasten des organisierenden Klubs 2. Die Kostenfolge bei Freundschafts- oder Trainingsspielen wird unter den beteiligten Klubs in gegenseiti- gem Einvernehmen festgelegt. Nur schriftliche Vereinbarungen können vom Verband geschützt werden. 3. Muss ein Spiel infolge Verschuldens eines oder beider Klubs verschoben, abgesagt, abgebrochen, später begonnen oder als Forfait gewertet werden, so werden die entstandenen Kosten nach Entscheid des Einzelrichters dem oder den fehlbaren Klubs auferlegt, sofern nicht innert 10 Tagen seit dem Vorfall ei- ne gütliche Einigung unter den involvierten Klubs erfolgt. 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 4 / 13
4. Die SIHF ist von der Haftung für jegliche Kosten ausgeschlossen, die sich im Zusammenhang mit Ver- schiebung, Absage, Abbruch, Verzögerung des Spielbeginns oder Forfait ergeben soweit nicht grobe Fahrlässigkeit seitens SIHF vorliegt. Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen wegen Unfall/Krankheit (Art.47) 1. Falls ein Klub nicht mehr in der Lage ist, aufgrund von Spielerausfällen wegen Unfall oder Krankheit mindestens 12 Spieler (ohne Torhüter) auf dem Matchblatt aufzuführen, ist er berechtigt, ein Ver- schiebungsgesuch einzureichen. Die kranken oder verunfallten Spieler müssen in der laufenden Meis- terschaft mindestens je auf fünf offiziellen Spielberichten aufgeführt sein. Von dieser Bestimmung kann bei zu Beginn einer Meisterschaft auftretenden Epidemie artigen Erkrankungen oder Massenunfäl- len abgewichen werden, wobei auch hier für die Beurteilung der Grundlage des Gesuches die massen- weise Absenz von Stammspielern ausschlaggebend ist. 2. Krankheit oder Unfälle müssen ein Ausmass erreichen, welches die Teilnahme des betroffenen Spielers an einem Meisterschaftsspiel als nicht mehr verantwortbar erscheinen lassen. Die entsprechende Beur- teilung der Schwere der Krankheit oder des Unfalls obliegt dem Klub Arzt. 3. Die Krankheit oder Unfälle der Spieler hat der betroffene Klub im Verschiebungsgesuch von seinem Klub Arzt bestätigen zu lassen. 4. Das Nachwuchs- und Amateursport Committee kann nach Eingang des Verschiebungsgesuches umgehend einen Vertrauensarzt beauftragen, der die kranken oder verunfallten Spieler des betroffenen Klubs stichprobenweise auf die Diagnosen des Klubarztes untersucht. 5. Sobald die Bestätigung der Diagnose des Klubarztes durch den Vertrauensarzt vorliegt, wird dem Gesuch stattgegeben, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die massgebenden Stellen werden um- gehend informiert. Spielabbruch (Art.52) 1. Als Spielabbruch wird gewertet, wenn eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antritt, das Spiel nach einer Spielunterbrechung nicht wieder aufnimmt oder das Spiel entgegen den IIHF offiziellen Regeln vor Spielende abbricht, wenn eine Mannschaft mit einem oder mehreren nicht spielberechtigten Spielern ein Spiel gespielt hat, oder wenn der Schiedsrichter bei Vorliegen schwerwiegender Gründe das Spiel abbricht. Als schwerwiegende Gründe gelten insbesondere Gefährdung der Sicherheit der Spieler, Offi- ziellen oder Zuschauern. 2. Diejenige Mannschaft, die für den Spielabbruch verantwortlich ist, verliert das Spiel mit dem Ergebnis von 0:5. Hat die Mannschaft, die den Spielabbruch nicht verursacht hat, ein besseres Ergebnis erzielt, so gilt dieses. 3. Haben beide Mannschaften einen Spielabbruch verursacht, so wird für beide Mannschaften eine Nieder- lage eingetragen, mit dem Resultat von 0 Punkten und 0:0 Toren. 4. Der Fall wird den Rechtspflegeorganen zur Abklärung weiterer einzuleitender Massnahmen unterbreitet. Stadionsperre / Spielverlegung (Art.54) 1. Die Klubs haben die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Stadion während eines Meister- schafts- oder Freundschaftsspiels jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Einzelrichter kann gegen Klubs, die die Ordnung und Sicherheit im Stadion nicht gewährleisten, Sanktionen gemäss Rechtspflegereglement verhängen. 3. Ein mit einer Stadionsperre belegter Klub hat während der Dauer der Sperre seine Meisterschaftsspiele in einem Stadion auszutragen, welches ausserhalb eines Radius von 40 km um sein angestammtes Stadi- on liegt. 4. Die aus der Verlegung des Spiels entstehenden Kosten (z.B. Stadionmiete, Werbung, Differenz der Rei- sekosten des Gastklubs, Tickets, Personalkosten etc.) gehen zu Lasten des fehlbaren Klubs. Die Netto- Einnahmen aus Einzeleintritten des verlegten Spiels gehen nach Deckung der entstandenen Kosten zu Gunsten des fehlbaren Klubs. Die Zutrittsberechtigung für Inhaber von Saison-Abos für die Heimspiele des fehlbaren Klubs und weitere Fragen zur Organisation des verlegten Spiels sind zwischen dem fehl- baren Klub und der Platzorganisation am Austragungsort des verlegten Spiels auszuhandeln. 3. Ordentliche Kostenfolge: Meisterschaft Hin- und Rückspiele (Art.55) Bei Meisterschaftsspielen, welche mit Hin- und Rückspielen ausgetragen werden, übernimmt in allen Ligen jeder Klub seine Spesen punkto Reise, Unterkunft, Verpflegung und Eis Miete selbst. Die Schiedsrichterspesen gehen zu Lasten des Heimklubs. 4. Forfait (Art.66, 68) Bei Forfaiterklärungen wird der nicht antretende Klub verpflichtet, nebst den Strafgebühren gemäss Rechtspflegereglement der Swiss Ice Hockey Federation, dem geschädigten Klub die effektiv entstandenen Unkosten zu bezahlen. 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 5 / 13
Untersuchung für alle Forfaits (Art.68) 1. Der regionale Einzelrichter prüft jeden einzelnen Fall von Forfait und bestraft den fehlbaren Klub ge- mäss Rechtspflegereglement. 2. Bei verspäteter Forfait-Erklärung kann der fehlbare Klub ausserdem durch den regionalen Einzelrichter zum Ersatz des gesamten Schadens des anderen Klubs verurteilt werden. 4. Zusätzlich zu den Kosten gemäss Rechtspflege-Reglement ist der fehlbare Klub in der Meisterschaft der Moskito bis Junioren Top (alle Nachwuchsklassen) sowie in allen Aktivligen (ausser Frauenligen) verpflich- tet, innert 15 Tagen nach Spieldatum den Pauschalbetrag von CHF 1'000.-- dem gegnerischen Klub für die entstandenen Kosten zu vergüten. Dieser Passus kommt dann zum Tragen, wenn der fehlbare Klub das Spiel vorgängig als Forfait erklärt oder nicht zum Spiel antritt. 5. Wenn der fehlbare Klub den gegnerischen Klub nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Spieldatum entschädigt hat, kann der gegnerische Klub die Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens wegen Nicht- bezahlung sowie ein Tarifverfahren wegen Nichteinhalten von Verbandsfristen (Code 11 Bussentarif) beantragen. 5. Schiedsrichter / Platzorganisation (Art.129) Für Meisterschaftsspiele werden die Schiedsrichter vom Verband aufgeboten. Der Heimklub ist für die Be- treuung der Schiedsrichter verantwortlich. Die Entschädigung richtet sich nach dem offiziellen Reglement und die Auszahlung an die Schiedsrichter erfolgt vor Ort vom Heimklub. Für die Platzorganisation ist der Heimklub verantwortlich und er hat auch die Kosten zu tragen. Sind 60 Minuten vor Spielbeginn die Verbandschiedsrichter nicht vor Ort, muss der Heimklub sofort die Schiedsrichteraufbietungsstelle anrufen (siehe Punkt 34). 6. Strafbankbetreuer (Art.129) Bei sämtlichen Spielen der 1. und 2.Liga sowie bei allen Elite- und Top-Nachwuchsspielen muss auf jeder Strafbank ein Strafbankbetreuer vorhanden sein. Ebenfalls bei Eisbahnen, wo die Strafbank durch ein Ple- xiglas geschützt ist. Er ist dem Punkterichter unterstellt. 7. Tenü Farben / Werberegulativ (Art.43, 128, 131) Bei Farbähnlichkeiten der Tenüs zweier Mannschaften bei Meisterschaftsspielen hat der Heimklub das Recht sein Originaltenü zu tragen. Der Gast Klub muss in einem von diesen Farben abweichenden Tenü antreten. Auf neutralem Platz entscheidet in diesem Falle das Los. Die Schiedsrichter entscheiden, ob Farbähnlichkeit vorliegt oder nicht. Der reisende Klub sollte immer zwei Tenüs dabei haben oder sich vor- her mit dem Heimklub absprechen. Die ganze Mannschaft muss einheitlich gekleidet sein, was die Farbe der Helme (Ausnahme Torhüter), Leibchen, Hosen und Strümpfe betrifft. Alle Spieler müssen während der Aufwärmphase auf dem Eis die gleiche Teambekleidung und Trikotnum- mern tragen wie während des Spiels. 8. Unterschrift auf dem Spielbericht (Art.8) Der Spielbericht muss spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn von den Coaches als Bestätigung der Richtig- keit der Mannschaftsaufstellung unterzeichnet und den Schiedsrichtern vorgelegt werden. Nach Spielschluss ist der Spielbericht vom Punktrichter und den Schiedsrichtern zu unterzeichnen. 9. Bestätigung des Spielfeldprotestes (Art.8, 58, 59) Der Spielfeldprotest ist vom betreffenden Klub unmittelbar nach Spielschluss, d.h. beim Verlassen des Eisfeldes, durch den Captain beim Schiedsrichtern zu bestätigen. Wird dies nicht gemacht, gilt der Spiel- feldprotest als nicht bestätigt. Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass der bestätigte Spielfeldprotest auf dem offiziellen Matchblatt festgehalten wird. Auf dem Spielbericht ist explizit festzuhalten: „Spiel- feldprotest nicht bestätigt“ oder „Spielfeldprotest bestätigt“. Innert 36 Stunden nach dem Spiel muss der Spielfeldprotest mittels schriftlicher und begründeter Eingabe auf der Geschäftsstelle der Swiss Ice Hockey Federation eingereicht werden. Ab 1/4 Final Playoff und Abstiegsrunde wird diese Frist auf 12 Stunden verkürzt. 10. Resultatmeldung (Weisungen für den elektronischen Spielbericht) Der Heimklub führt zwingend via Reporter-System den Spielbericht online. Kann ein Spiel nicht online geführt werden, muss der Ligaleiter sofort per SMS, E-Mail oder per Tele- fon informiert werden. Sollte infolge technischer Störung es nicht möglich sein, das Resultat zu übermit- teln, so ist das Resultat via Reporter Hotline zu melden (siehe Punkt 34). Klubs, welche nicht oder zu spät melden, werden nach einmaliger Verwarnung mit einer Busse gemäss Bussentarif Code 10 gebüsst. Unregelmässigkeiten sind unverzüglich dem Ligaleiter zu melden. 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 6 / 13
11. Einträge im Reporter-System Einträge wie Torschützen etc., welche nicht richtig bis Ende Spiel im Reporter-System eingetragen wur- den, dürfen nach dem der Schiedsrichter das Matchblatt unterzeichnet hat, nicht mehr geändert werden. Korrekturen von falschen Einträgen wie z.B. Resultate, Anzahl Tore etc., können nur mit einem schriftli- chen Antrag an den Reporterverantwortlichen der Swiss Ice Hockey Federation erfolgen. 12. Spielerregistrierung (Art.8, 10, 16) Bezüglich Registrierung von Spielern gelten die Rahmenbedingungen für Registrierungen und Transfers von Spielern der Swiss Ice Hockey Federation. Klubs, welche Spieler ohne gültige Registrierung an einem Spiel teilnehmen lassen, werden gemäss Rechtspflegereglement geahndet. Ausländische Spieler sind gemäss dem Reglement Rahmenbedingungen für Registrierungen und Transfers von Spielern, im Art.16 geregelt und zugelassen. 13. Anspielzeiten Der späteste Spielbeginn für Qualifikation-, Abstiegsrunden und Playoff Spiele ist 20:30 Uhr. Sonntag: Ausnahme und nur mit Einverständnis des Gegners, Spielbeginn spätestens 17:00 Uhr. 14. Spielmodus Qualifikation, Spielrecht (Art.38) Die Gruppen Ost und West erfolgen nach geographischen Kriterien und werden durch das NAC genehmigt. Die 1.Liga Meisterschaft wird wie folgt gespielt: Hin-, Rück- und Master Runde. Für die letzten zwei Run- den haben die Heimklubs bei schlechter Witterung für die Möglichkeit zu sorgen, dass die Spiele auf einem gedeckten Eisfeld oder in einer Eishalle ausgetragen werden können. Sollte es bei Spielen zu Problemen kommen (z.B. Regen, Schneefall, Nebel, zu hohe Minustemperaturen, usw.), die einen Spielabbruch zur Folge haben, so wird das Spiel für den Heimklub 0:5 als verloren gewertet; es gibt keine Möglichkeit das Spiel zu wiederholen. Der Entscheid wo gespielt wird, ist bis spätestens 17.00 Uhr am Vorabend des Spie- les dem Ligaleiter und dem Gast Klub schriftlich und via Spielmanagement zu melden. Auf offenen Eisfel- dern muss sichergestellt sein, dass die Sonneneinstrahlung kein Team benachteiligt. Die letzte Runde wird vom Ligaleiter so angesetzt, dass für keinen Klub Vor- oder Nachteile entstehen können. Das heisst, gleiches Datum und Anspielzeit für alle Paarungen (siehe Punkt 33). Spieltage: Dienstag oder Mittwoch und Freitag, Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des Gegners und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr) Kriterien bei Punktgleichheit Die Schlussrangliste bei Punktgleichheit von zwei oder mehreren Teams ist im Spielreglement unter Art.72 und Art.73 Kriterien bei Punktgleichheit geregelt. Punktevergabe (3-Punkte-Regel während den Qualifikationsrunden) Ist ein Spiel nach der regulären Spielzeit entschieden, erhält der Sieger drei Punkte, die unterlegene Mannschaft keinen Punkt. Verlängerung (Overtime) (Art.71) Steht ein Spiel nach 60 Minuten unentschieden, so folgt ein "Overtime" (Verlängerung) es findet keine Eisreinigung statt, die Pause dauert 3 Minuten; es ist den Mannschaften nicht erlaubt sich in die Garderoben zu begeben, die bestraften Spieler müssen während der Pause auf der Strafbank bleiben. für das „Overtime“ beziehen die Mannschaften die gleichen Spielfeld-Seiten wie zu Beginn des 3. Drit- tels; das „Overtime“ wird von beiden Mannschaften - bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten - mit je 3 Feldspielern plus Torhüter in Angriff genommen; das „Overtime“ dauert maximal 5 Minuten; jene Mannschaft, die im "Overtime" das 1. Tor erzielt (sudden death), gewinnt das Spiel und erhält 1 zusätzlichen Punkt; der Verlierer behält 1 Punkt. Penalty-Schiessen Steht ein Spiel auch nach Ablauf des "Overtime" immer noch unentschieden, folgt ein Penalty-Schiessen: das „Penalty-Schiessen“ beginnt sofort - ohne Pause; die Mannschaften beziehen die gleiche Spielfeld-Seite wie in der Verlängerung; 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 7 / 13
5 Penaltys pro Team jene Mannschaft, die das „Penalty-Schiessen“ gewinnt, erhält 1 zusätzlichen Punkt; der Verlierer be- hält 1 Punkt Bestimmungen für das Penalty-Schiessen – in der Qualifikationsrunde mit 5 Penaltys Steht es nach 5 Penaltys jeder Mannschaft immer noch unentschieden, wird das Penalty-Schiessen mit einem „tie-break“-Verfahren mit Serien 1 gegen 1, also mit jeweils einem Spieler je Mannschaft fortge- setzt. Es beginnt die Mannschaft mit den „tie-break“-Penaltys, die in der 1. Penalty-Serie als Zweite be- gonnen hat. Das Spiel ist beendet, sobald im Vergleich von zwei Gegenspielern das entscheidende Tor er- zielt wird. Als Penalty-Schützen können die gleichen oder neue Spieler (sofern diese nicht unter Ziffer 6 fallen) eingesetzt werden. Nur das entscheidende Tor wird dem Schützen des Gewinners in der Torschüt- zen-Statistik gutgeschrieben. Generell: Dem Sieger werden nach 60 Minuten 3 Punkte gutgeschrieben Unentschieden nach 60 Minuten: je 1 Punkt für jede Mannschaft Sieger nach Verlängerung oder Penalty-Schiessen: erhält einen weiteren Punkt, der Verlierer behält den einen Punkt. 15. Masterround, Spielrecht Die zwei Gruppen werden nach Abschluss der Qualifikation festgelegt, massgebend ist die aktuelle Ranglis- te nach 22 Spielen, resp. nach 20 Spielen. Die Punkte und Tore aus der Qualifikation werden mitgenom- men. Die Teams auf Rang 1-6 spielen in einer Gruppe, wobei die Teams auf Rang 1-3 je ein Heimspiel mehr austragen können. Diese 6 Mannschaften sind schon für die Play-Offs qualifiziert. Die zweite Gruppe besteht aus den Teams auf Rang 7-12, resp. 7-11, wobei die die Teams auf Rang 7-9 je ein Heimspiel mehr austragen können. Die letzte Runde der wird vom Ligaleiter so angesetzt, dass für kein Team Vor- oder Nachteile entstehen können. Das heisst, gleiches Datum und Anspielzeit für alle Paarungen (siehe Punkt 33). Die ersten zwei platzierten Mannschaften der zweiten Gruppe sind am Ende der Masterround ebenfalls für die Play-Offs auf Rang 7 und 8 qualifiziert. Spieltage: Dienstag oder Mittwoch und Freitag, Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des Gegners und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr) 16. Abstiegsrunde Die Teams auf den Rängen 9 -12 der Gruppe Ost und 9-11 der Gruppe West, spielen je eine Abstiegsrunde. Die Punkte und Tore aus der Qualifikation werden mitgenommen. Die letztplatzierte Team der Gruppe Ost nach der Abstiegsrunde, steigt direkt in die 2. Liga ab. Es steigt keine Mannschaft der Gruppe West in die 2. Liga ab. Verlängerungen werden gespielt wie in der Qualifikation. Spielverschiebungen gemäss Punkt 2, mit der Ausnahme, dass Spiele die verschoben werden (höhere Ge- walt), am darauf folgenden Tag gespielt werden müssen. Auf offenen Eisfeldern muss sichergestellt sein, dass die Sonneneinstrahlung kein Team benachteiligt. Spieltage: Dienstag oder Mittwoch und Freitag, Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des Gegners und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr) Die letzte Runde wird vom Ligaleiter so angesetzt, dass für kein Team Vor- oder Nachteile entstehen kön- nen. Das heisst, gleiches Datum und Anspielzeit für alle Paarungen (siehe Punkt 33). Gibt es nicht genügend Aufsteiger aus der 2.Liga, wird gemäss Reglement Artikel 73 der Gruppen Mindest- bestand sichergestellt. Endgültige Entscheidungen können erst nach Anmeldeschluss (30.04.) für die neue Saison getroffen werden. Das Ziel soll sein, dass immer 12 Teams pro Gruppe an der Meisterschaft teilnehmen. 17. Gruppen Playoff (Finalspiele) um den 1.Liga Gruppensieger Ost und West Klubs die an Finalspielen um den Gruppensieger Ost oder West und der sportlichen Qualifikation zur MySports League teilnehmen, müssen bei schlechter Witterung für die Möglichkeit sorgen, dass die Spiele auf einem gedeckten Eisfeld oder in einer Eishalle ausgetragen werden können (Art.5). Auf offenen Eisfeldern muss sichergestellt sein, dass die Sonneneinstrahlung kein Team benachteiligt. Spielverschiebungen gemäss Punkt 2, mit der Ausnahme, dass Spiele die verschoben werden (höhere Ge- walt), am darauf folgenden Tag gespielt werden müssen. 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 8 / 13
Art.73: Die Absicht nicht in die MySports League Aufzusteigen, muss bis spätestens 31.01. dem Direk- tor Regio League und dem Ligaleiter schriftlich gemeldet werden. Spieltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des Gegners und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr). Das besser rangierte Team hat Heimrecht. 1/4 - Final (best of 5) Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 07.05.2019 Paarungen gemäss Platzierung nach der Qualifikation: Rang 1-8, Rang 2-7, Rang 3-6, Rang 4-5 Die Sieger der Viertelfinals qualifizieren sich für die Halbfinals 1/2 - Final (best of 5) Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 07.05.2019 Die verbleibenden vier Mannschaften werden gemäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert. Der verbleibende Beste gegen den verbleibenden Viertbesten, der verbleibende Zweitbeste gegen den verblei- benden Drittbesten. Die Sieger der Halbfinals qualifizieren sich für den Final. Final um den Gruppensieger und Regionen Finalrunden Teilnehmer (best of 5) Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 07.05.2019 Die verbleibenden zwei Mannschaften werden erneut gemäss der Platzierung nach der Qualifikation ran- giert. Es spielt der verbleibende Beste gegen den verbleibenden Zweitbesten. Der Gewinner ist Gruppen- sieger und nimmt am Playoff Final um den Schweizermeister teil. Verlängerung (Overtime) Playoff (Finalspiele) Steht ein Spiel nach 60 Minuten unentschieden, so folgt ein "Overtime" (Verlängerung) es findet eine Eisreinigung statt, die Pause dauert 15 Minuten; für das „Overtime“ beziehen die Mannschaften die gleichen Spielfeld-Seiten wie im 2. Drittel (nach 10 Spielminuten Seitenwechsel, wenn Eisfeld ohne Dach); das „Overtime“ wird von beiden Mannschaften - bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten - mit je 5 Feldspielern plus Torhüter in Angriff genommen; das „Overtime“ dauert maximal 20 Minuten; jene Mannschaft, die im "Overtime" das 1. Tor erzielt (sudden death), gewinnt das Spiel Penalty-Schiessen Playoff (Finalspiele) Steht das Spiel auch nach Ablauf des "Overtime" immer noch unentschieden, folgt ein "Penalty-Schiessen": das „Penalty-Schiessen“ beginnt sofort - ohne Pause; die Mannschaften beziehen die gleiche Spielfeld-Seite wie in der Verlängerung; jene Mannschaft, die das „Penalty-Schiessen“ gewinnt, ist der Sieger. Bestimmungen Penalty-Schiessen Der Schiedsrichter wirft eine Münze, um zu entscheiden welches Team den ersten Schuss ausführt. Der Gewinner der Auslosung hat die Wahl, ob sein Team oder der Gegner mit dem Penalty-Schiessen beginnt. Jedes Team tritt mit 5 verschiedenen Spielern an. Steht es nach 5 Penaltys jeder Mannschaft immer noch unentschieden, wird das Penalty-Schiessen mit einem "tie-break"- Verfahren mit Serien 1 gegen 1, also mit jeweils einem Spieler je Mannschaft, fortge- setzt. Es beginnt die Mannschaft mit den "tie-break"- Penaltys, die in der 1. Penalty-Serie als Zweite be- gonnen hat. Das Spiel ist beendet, sobald im Vergleich von zwei Gegenspielern das entscheidende Tor er- zielt wird. Als Penaltyschützen können die gleichen oder neue Spieler (sofern diese nicht unter Ziffer 6 fallen) eingesetzt werden. Ein Spieler, dessen Strafe nach Beendigung der 20-minütigen "sudden death" Verlängerung nicht beendet ist, kann nicht für das Penalty-Schiessen nominiert werden und muss auf der Strafbank verbleiben. Auch Spieler die während dem Penalty-Schiessen eine Strafe erhalten, müssen auf der Strafbank verbleiben und zwar bis das Penalty-Schiessen beendet ist. Weigert sich ein Team am Penal- ty-Schiessen teilzunehmen, wird das Spiel für dieses Team als Verloren gewertet. Weigert sich ein Spieler einen Penalty auszuführen, wird dies für das Team als verschossen gewertet. 18. Final Playoff best of 5 um den Schweizermeister 1. Liga, Spielrecht Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 07.05.2019 Die zwei Mannschaften werden gemäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert und das höher klas- sierte Team hat Heimrecht. Bei Ranggleichheit sind die Punkte massgebend ungeachtet der Anzahl ge- spielter Spiele. Bei Punkte Gleichheit ist Art.72 massgebend. 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 9 / 13
Spielverschiebungen gemäss Punkt 2, mit der Ausnahme, dass Spiele die verschoben werden (höhere Ge- walt), am darauf folgenden Tag gespielt werden müssen. Der Playoff Final wird durch die Geschäftsstelle des SIHF organisiert und der Ligaleiter der Gruppe Ost erstellt die Spielplanung. 19. Final Spiel um Rang 3, Spielrecht Spieltag: siehe Spieldatenplan vom 07.05.2019 Die Verlierer der Gruppen Playoff Finals, spielen ein Spiel um Rang 3. Die zwei Mannschaften werden ge- mäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert und das höher klassierte Team hat Heimrecht. Bei Ranggleichheit sind die Punkte massgebend ungeachtet der Anzahl gespielter Spiele. Bei Punkte Gleichheit ist Art.72 massgebend. Das Spiel wird durch die Geschäftsstelle des SIHF organisiert und der Ligaleiter der Gruppe Ost erstellt die Spielplanung. 20. Spielende - Verlassen des Spielfeldes Am Ende jedes Spieldrittels sowie am Ende des Spiels, verlässt zuerst der Gast Klub das Spielfeld. Sofern beide Teams den gleichen Ausgang benützen, hat der Heim Klub entsprechend zu warten. Wenn jedoch noch Spieler auf der Bank verweilen, kann der Heim Klub das Spielfeld verlassen. Falls eine "Best Player" Wahl stattfindet, haben beide Teams auf dem Eis zu bleiben. 21. Garderoben Der Garderobenbereich und insbesondere der Umziehraum muss frei von jeglichen anderen Teams (z.B. Nachwuchs, Eisläufer) oder Zuschauer sein. 22. Kommunikation zwischen Schiedsrichtern & Kluboffiziellen Die Weisungen für Kommunikation in den Pausen und nach Spielschluss sind verbindlich und einzuhalten. Vor dem Spiel kann eine Kommunikation zwischen Schiedsrichtern, Spielern und Team- Offiziellen im Sinne einer kurzen Begrüssung stattfinden. In den Pausen findet keine Kommunikation zwischen den Schiedsrich- tern, Spielern und Team-Offiziellen statt. Der Captain kann Korrekturen bezüglich Scorerpunkte anbrin- gen. 20 Minuten nach Spielende kann die Kommunikation zwischen Schiedsrichtern/ Supervisors und Team- Offiziellen stattfinden, sofern die Schiedsrichter/ Supervisors unter Einhaltung der Punkte aus dem Art. 81. Reglement über die Rechtspflege NAS (Loyalität, Integrität, Fairness, sportliche Gesinnung) einwilli- gen. 23. Sanitätsdienst und besondere Pflichten des veranstaltenden Klub (Art.6) Es müssen alle Massnahmen getroffen werden, damit das Spielfeld den Verbandsvorschriften, die in den Statuten, Reglementen, Spielregeln und Regulativen enthalten sind, entspricht. Bei allen Spielen muss ein Notfalldienst organisiert sein. 24. Ordnung und Sicherheit (Regionale Sicherheitsverantwortliche für Heimspiele) Als Grundlage gilt das technische Reglement Ordnung und Sicherheit. Jeder Klub bezeichnet einen Ver- antwortlichen, der für die Kontakte mit den für die Liga zuständigen Sicherheitsverantwortlichen, den anderen Klubs, den Fan- Organisationen und den Behörden einschliesslich der Polizei zuständig ist. Die eingereichten und bewilligten Sicherheitskonzepte und Sicherheitsdispositive sind verbindlich und dementsprechend umzusetzen. Art. 16 Rapport über Vorkommnisse vor, während und nach dem Eishockeyspiel 1. Der Verantwortliche für Ordnung und Sicherheit (Heim- und Gastklub) erstellt im Fall, dass es beson- deren Vorkommnisse gab, nach dem Spiel einen schriftlichen Rapport und überweist diesen spätestens 48 Std. nach Spielschluss an die Geschäftsstelle der Regio League. Die Geschäftsstelle Regio League sendet die Rapporte an den entsprechenden Regionalligapräsidenten und dem regionalen Sicherheitsverantwort- lichen des zuständigen Regionalligakomitees weiter. 2. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen (Leib und Leben, grosse Schäden) muss sofort nach dem Spiel per E-Mail ein Bericht an die Geschäftsstelle der Regio League und an den Direktor Regio League gesendet werden. Die Geschäftsstelle sendet die Berichte an den entsprechenden Regionalligapräsidenten und dem regionalen Sicherheitsverantwortlichen des zuständigen Regionalligakomitees weiter. Kontaktdaten siehe unter Punkt 34. 25. Spiele im Freien (Kälte) Spiele, welche trotz Empfehlungen in der Halle zu spielen, im Freien durchgeführt werden, dürfen bei -18°C und höher (-19°C, -20°C, etc.) nicht angepfiffen werden. Sollte ein Spiel zum Beispiel bei -17°C 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 10 / 13
angepfiffen werden, wird durchgespielt, egal wie tief die Temperaturen bis Spielende fallen. Die Messung der Temperatur erfolgt bei der Eisbahn (Eismeister) wo gespielt wird. Die Entscheidung wird immer durch die Schiedsrichter gefällt. 26. Meisterschaftspokal (Art.96, 105) Dem Schweizermeister 1.Liga wird ein Wanderpokal übergeben. Der Gewinner des Pokals ist verpflichtet diesen graviert und in gutem Zustand vor Beendung der folgenden Meisterschaft dem Ligaleiter zurückzu- geben. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Pokals haftet der jeweilige besitzende Klub. 27. Eintrittskarten und Programmdruck (Art.58) Die Spieler und Betreuer (25 Personen) der Gastmannschaft haben freien Eintritt auf die Sportanlagen. Der Heimklub hinterlegt vor Spielbeginn dem Gegner 10 Tickets für Vorstandsmitglieder (Sitzplätze sofern vorhanden) an der Hauptkasse. Die Tickets sind auf den Namen des aktuellen Präsidenten, Geschäftsführers, Sportchefs oder TK-Chefs (siehe Adressliste) deponiert. Ebenfalls sind 10 Tage vor Beginn der Meisterschaft, eine aktuelle Kaderliste für den Programmdruck den Klubs und dem Ligaleiter per E-Mail zu senden. Die Schiedsrichter / Linienrichter haben Anrecht auf eine Eintrittskarte (Sitzplatz wenn vorhanden) für je eine Begleitperson. 28. Trainerreglement (Art.1 - 16) Ein 1.Liga Trainer muss im Besitz des gültigen SIHF Trainer Diplom „Leistung“ (ex Diplom A) sein. 29. Mindestzahl Nachwuchsmannschaften (Art.97) Ein 1.Liga Verein muss mindestens 5 Nachwuchsteams stellen. Jeder Klub der von der 2. Liga in die 1. Liga aufsteigt, ist in der 1. Saison der höheren Liga von dieser Mindestzahl befreit. 30. Trainingsspiele, offizielle Spiele (Art.9) Trainingsspiele sind Spiele, die klubintern ausgetragen werden, bei denen Spieler des gleichen Klubs ge- geneinander spielen. Sobald zwei Klubs gegeneinander spielen, sind es Freundschaftsspiele und somit offizielle Spiele. Für 1.Liga Freundschaftsspiele müssen immer 1.Liga- oder höher qualifizierte Schiedsrichter aufgeboten werden. 31. Bewilligungspflichtige Spiele (Art.135, 140) Gemäss dem Spielreglement ist in folgenden Fällen eine schriftliche Spielbewilligung des Verbandes erfor- derlich: Internationale Klubspiele, Tournee ausländischer Teams in der Schweiz, Turniere jeder Art und Neuansetzung von Meisterschaftsspielen 32. Ligaversammlung Vor der Regionalversammlung findet jeweils eine gemeinsame 1. Liga Versammlung beider Gruppen statt. Im Januar findet jeweils die 1.Liga Versammlung in getrennten Gruppen statt. 33. Zeitlicher Rahmen der Meisterschaft (Art.98) =>Eckdaten können nicht verschoben werden Beginn Meisterschaft Samstag: 21.09.2019 Ende Qualifikation Gruppe Ost Samstag: 11.01.2020 (17.30 Uhr Anspielzeit alle Spiele) Ende Qualifikation Gruppe West Samstag: 11.01.2020 (18.30 Uhr Anspielzeit alle Spiele) Beginn Masterround Gruppe Ost und West Samstag: 18.01.2020 Ende Masterround Gruppe Ost Samstag: 01.02.2020 (17.30 Uhr Anspielzeit alle Spiele) Ende Masterround Gruppe West Samstag: 01.02.2020 (18.30 Uhr Anspielzeit alle Spiele) Beginn Playoff 1/4 Final Dienstag: 11.02.2020 Ende Playoff 1/4 Final Donnerstag: 20.02.2020 (oder früher) Beginn Playoff 1/2 Final Samstag: 22.02.2020 Ende Playoff 1/2 Final Dienstag: 03.03.2020 (oder früher) Beginn Gruppen Playoff Final Donnerstag: 05.03.2020 Ende Gruppen Playoff Final Samstag: 14.03.2020 (oder früher) Beginn Playoff Final der Gruppensieger Mittwoch: 18.03.2020 Ende Playoff Final Samstag: 28.03.2020 (oder früher) Final Spiel um Rang 3 der Gruppenzweiten Samstag: 21.03.2020 Beginn Abstiegsrunde Gruppe Ost und West Dienstag: 11.02.2020 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 11 / 13
Ende Abstiegsrunde Gruppe Ost Samstag: 01.03.2020 (17.30 Uhr Anspielzeit alle Spiele) Ende Abstiegsrunde Gruppe West Samstag: 01.03.2020 (18.30 Uhr Anspielzeit alle Spiele) Swiss Cup 3. Runde Swiss Cup Samstag: 09.11.2019 (Zeitfenster: 09.11. oder 10.11.2019) 4. Runde Swiss Cup Dienstag: 19.11.2019 (Zeitfenster: 19.11. oder 20.11.2019) 5. Runde Swiss Cup Samstag: 14.12.2019 (Zeitfenster: 14.12. oder 15.12.2019) 6. Runde Swiss Cup Samstag: 08.02.2020 (Zeitfenster: 08.02. oder 09.02.2020) 34. SIHF Funktionäre 1.Liga überregional Ligaleiter Gruppe Ost Ligaleiter Gruppe West Flückiger Roland Henninger Rolf Telefon: +41 79 322 06 84 Telefon: +41 79 436 74 15 E-Mail: roland.flueckiger@sihf.ch E-Mail: r.henninger@bluewin.ch Schiedsrichter- Aufbietungsstelle Ostschweiz SR Regionalverantwortlicher Ostschweiz Riedi Gion-Andri Ströbel Phillip Telefon: +41 78 760 82 62 Telefon: +41 79 320 59 05 E-Mail: gioni-riedi@kizzkorner.ch E-Mail: phillip.stroebel@sihf.ch Schiedsrichter- Aufbietungsstelle Zentralschweiz SR Regionalverantwortlicher Zentralschweiz Badertscher Hans Borga Cédric Telefon: +41 79 769 27 53 Telefon: +41 76 429 46 72 E-Mail: hans.badertscher@sihf.ch E-Mail: cedric.borga@sihf.ch Schiedsrichter- Aufbietungsstelle Westschweiz SR Regionalverantwortlicher Westschweiz Henninger Rolf Di Pietro Alex Telefon: +41 79 436 74 15 Telefon: +41 79 516 11 31 E-Mail: r.henninger@bluewin.ch E-Mail: alex.dipietro@sihf.ch Sicherheitsbeauftragter Ostschweiz Sicherheitsbeauftragter Zentralschweiz Felder Markus Kallen Bernhard Telefon: +41 79 478 01 41 Telefon: +41 79 689 60 38 E-Mail: markus.felder@sihf.ch E-Mail: bernhard.kallen@sihf.ch Sicherheitsbeauftragter Westschweiz Reporter Hotline Ostschweiz Nussberger Stephan Piccoli Maruska Telefon: +41 79 272 97 00 Telefon: +41 76 326 34 84 E-Mail: stephan.nussberger@sihf.ch E-Mail: maruska.piccoli@sihf.ch Direktor Regio League Reporter Hotline Zentralschweiz Angeloni Paolo Bitterli André Telefon: +41 79 205 04 98 Telefon: +41 79 348 94 20 E-Mail: paolo.angeloni@sihf.ch E-Mail: andre.bitterli@sihf.ch Geschäftsstelle Regio League Reporter Hotline Westschweiz Flughofstrasse 50 / Postfach, 8152 Glattbrugg Dubi Sandra Telefon: +41 44 306 50 50 Telefon: +41 79 420 86 39 E-Mail: info@sihf.ch E-Mail: sandra.dubi@sihf.ch Gegen diese Weisungen kann beim Direktor Regio League, Paolo Angeloni, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt, Einsprache erhoben werden. Gibt es innerhalb der Frist keine Einsprachen, erlangen die Weisungen ihre Gültigkeit. Verteiler 1.Liga Klubs Gruppen Ost & West an die Klubverantwortlichen Marc-Anthony Anner Präsident Regio League Paolo Angeloni Direktor Regio League Harry-Louis Beringer Regionalpräsident Region Ostschweiz Markus Andres Regionalpräsident Region Zentralschweiz Philippe Raboud Regionalpräsident Region Westschweiz Geschäftsstelle SIHF Regio League Nachwuchs & Amateursport 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 12 / 13
Luzern, 23. August 2019 Swiss Ice Hockey Federation Swiss Ice Hockey Federation Flückiger Roland Henninger Rolf Ligaleiter Gruppe Ost Ligaleiter Gruppe West 23.08.2019/RF Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2019/20 Seite 13 / 13
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