Weiterbildung zur Intermediate Care-Pflegefachkraft (IMC)
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Weiterbildung zur Intermediate Care-Pflegefachkraft (IMC) Weiterbildung zur Intermediate Care-Pflegefachkraft 2017 / 2018
ORGANISATION Kürzere Verweildauern bei komplexer werdenden Krankheitsbildern führen in Kliniken immer häufiger dazu, zusätzlich Intermediate Care Stationen zu eröffnen – auch um Intensiv- und Allgemeinstationen zu entlasten. Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. fordert, dass 40 % des Pflegepersonals eine Zusatzqualifikation im Intermediate Care Bereich besitzen. ZIEL Die Weiterbildung zur Intermediate Care-Pflegefachkraft vermittelt Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger / -innen Kompetenzen zur Durchführung einer qualitativen Versorgung von Patienten mit einem erhöhten Überwachungsbedarf. Die Tätigkeitsfelder liegen in der Intermediate Care, den operativen und kardiologischen Überwachungseinheiten, der Notaufnahme oder der Stroke Unit. ZIELGRUPPE Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/ -innen, die Interesse an der Arbeit in der Überwachungspflege haben, in diesem Gebiet arbeiten oder arbeiten werden. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und ein Jahr Berufserfahrung in der (Kinder-) Krankenpflege hat. AUFBAU Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend. Sie gliedert sich in theoretische Studienanteile und praktische Einsätze. Die Weiterbildung umfasst: 1 300 Stunden theoretischer Unterricht einschließlich Prüfungen 2 60 Stunden Selbststudienanteile 2 3 mind. 600 Stunden praktische Einsätze unter fachkundiger Anleitung DAUER 12 Monate TERMINE 1. Block 08.05. - 12.05.2017 2. Block 29.05. - 02.06.2017 3. Block 26.06. - 30.06.2017 4. Block 24.07. - 28.07.2017 5. Block 25.09. - 29.09.2017 6. Block 27.11. - 01.12.2017 7. Block 26.02. - 02.03.2018 8. Block 09.04. - 11.04.2018 WOCHENTAGE 1. Block – 7. Block: jeweils Montag – Freitag von 9:00 – 16:15 Uhr 8. Block: Montag – Mittwoch von 9:00 – 16:15 Uhr REGISTRIERUNG Für die Teilnahme erhalten sie 30 Punkte 1 eine theoretische Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten 2 eine Stunde umfasst 60 Minuten 3 mit abgeschlossener Weiterbildung zur Praxisanleitung 1
ANSPRECHPARTNERIN Verena Miller M.A. Organisationsentwicklung B.A. Pflegepädagogik (FH) Weiterbildungsleitung IMC Tel. 089 / 1303 – 1126 Fax 089 / 1303 – 1425 E-Mail: verena.miller@swmbrk.de VERANSTALTUNGSORT Schwesternschaft München vom BRK e.V. InterDisziplinäre Fortbildung (IDF) Rotkreuzplatz 8 I 7. Obergeschoss 80634 München INTERNET www.idfswmbrk.de 2
THEORETISCHE INHALTE Die Inhalte der Weiterbildung sind modular aufgebaut. Basismodule vermitteln grundlegende Fach- und Methodenkompetenz, die zur Pflege von überwachungspflichtigen Patienten benötigt werden. Fachmodule beinhalten spezifisches Wissen, die die grundlegenden Kompetenzen ergänzen und Sozial- und Personalkompetenz erweitern. BASISMODUL 1 – BASISWISSEN FÜR DIE INTERMEDIATE CARE Das Basismodul 1 fördert und erweitert die notwendige Fachkompetenz für die Überwachungspflege. Bereits vorhandene Kenntnisse in Bezug auf die Intermediate Care werden vertieft und erweitert, spezifisches IMC-Wissen neu erlernt. BASISMODUL 2 – ÜBERWACHUNG UND NON-INVASIVE BEATMUNG Das Basismodul 2 vermittelt Fach- und Methodenkompetenzen zur klinischen und apparativen Überwachung von Patienten und zur non-invasiven Beatmung. FACHMODUL 1 – SPEZIELLE PFLEGETECHNIKEN KENNEN UND ANWENDEN Das Fachmodul 1 beschäftigt sich mit speziellen Pflegetechniken und -konzepten im Handlungsfeld der Pflege, die für eine professionelle und umfassende Pflege überwachungspflichtiger Patienten notwendig sind. FACHMODUL 2 – SOFT SKILLS AUF DER INTERMEDIATE CARE Im Mittelpunkt des Fachmoduls 2 steht die Erweiterung der Personal- und Sozialkompetenz, die ein wichtiger Faktor in der Pflege überwachungspflichtiger Patienten darstellt. Der Umgang mit Patienten und deren Angehörigen wird verbessert und gleichzeitig die eigene Person gestärkt wird. FACHMODUL 3 – UMGANG MIT SCHWERSTKRANKEN, STERBEN UND TOD Das Fachmodul 3 befasst sich mit Situationen, die sowohl für Pflegende, Patienten aber auch Angehörige sehr belastend sind (z.B. Tod, Trauer). Zusätzlich findet eine Einführung in den Ablauf von ethischen Fallbesprechungen statt. FACHMODUL 4 – HANDELN UNTER PFLEGEWISSENSCHAFTLICHEN UND RECHTLICHEN ASPEKTEN Im Fachmodul 4 werden den Teilnehmern sowohl rechtliche als auch pflegewissenschaftliche Themen vermittelt, die der Qualifikationssicherung im Alltag dienen. Im Basismodul 1 erstellen Sie eine Facharbeit zu einem IMC-relevanten Thema. Die Facharbeit wird erweitert und ergänzt durch eine Projektarbeit, die im Fachmodul 2 anzufertigen ist. Ziel beider Arbeiten ist es, ein relevantes Thema/Problem der Überwachungspflege theoretisch zu beleuchten und das Thema/Problem im Praxisalltag zu transferieren bzw. zu lösen. Jedes Modul endet mit einer Modulprüfung (schriftlich oder mündlich) und wird bescheinigt. Sowohl Fach- als auch Projektarbeit werden als Modulprüfung gewertet. Die erfolgreiche Teilnahme an allen Modulen gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. 3
PRAKTISCHE INHALTE Praktika dienen dem Transfer der theoretisch erlernten Inhalte in das Praxisfeld. Die Praktika sind in drei verschiedenen Bereichen zu absolvieren: Intermediate Care oder Intensivstation (mind. 385 Stunden) Anästhesie (mind. 154 Stunden) wahlweise: Stroke Unit, Notaufnahme, kardiologische oder operative Überwachungseinheit (mind. 77 Stunden) Erkenntnisse, Denkanstöße und angebahnte Kompetenzen können nach jeder Theoriephase direkt in der Praxis angewandt werden. Fragen und Problemstellungen aus der Praxis, werden in der folgenden Präsenzphase besprochen und bearbeitet. Fachkundige Anleitungen, ein Praxisauftrag (Fach-/Projektarbeit) und ein begleitender Lernzielkatalog unterstützen den Lernprozess während der Praktika. Im Wahleinsatz erweitern Sie Ihre Erfahrungen in einem neuen Einsatzgebiet und lernen andere Krankheitsbilder und deren Behandlung kennen. Die praktischen Einsätze und dort zu absolvierenden Anleitungen sind selbst zu organisieren. Nachweise über die Einsatzzeit und die stattgefundenen Anleitungen sind bei der Weiterbildungsleitung abzugeben. Teilnehmer/-innen, die bereits in einem der oben genannten Bereiche gearbeitet haben, können sich einen Teil der Stunden anrechnen lassen. Die genaue Anzahl ist abhängig von Dauer, Art und Zeitpunkt der Beschäftigung im jeweiligen Bereich. Die vollständige Absolvierung der praktischen Einsätze (mind. 600 Stunden) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung der Weiterbildung zur Intermediate Care-Pflegefachkraft (IMC). 4
ANMELDUNG ANMELDEUNTERLAGEN Lebenslauf Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger-/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in ein ausgefülltes Anmeldeformular der IDF BEWERBER/-INNEN INTERNER EINRICHTUNGEN Pflegefachkräfte aus den Rotkreuzkliniken München, Lindenberg, Wertheim und Würzburg richten ihre Bewerbung bitte an die jeweilige Pflegedirektorin. Anschließend sind das ausgefüllte Anmeldeformular der IDF inkl. der Genehmigung der Pflegedirektion und die Bewerbungsunterlagen bei der InterDisziplinären Fortbildung (IDF) einzureichen. BEWERBER/-INNEN EXTERNER EINRICHTUNGEN Pflegefachkräfte externer Einrichtungen richten sich bitte nach Ihren hausinternen Vorgaben zur Teilnahme an einer Weiterbildung. Zusätzlich reichen Sie das Anmeldeformular der IDF und Ihre Bewerbungsunterlagen bei der InterDisziplinäre Fortbildung (IDF) ein. ZUSAGE Die Zusage erfolgt für interne und externe Bewerber/-innen schriftlich an die angemeldeten Teilnehmer. GEBÜHR 2.502,00 Euro inkl. Weiterbildungsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfungsgebühr und MwSt., exkl. Reise- und Übernachtungskosten und weitere Verpflegungskosten. ANMELDEFRIST 15. Dezember 2016 BEWERBUNGSADERESSE Schwesternschaft München vom BRK e.V. InterDisziplinäre Fortbildung (IDF) Rotkreuzplatz 8 80634 München 5
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