Wenn aus Fußball Krieg wird - Anton M. van Kalmthout - Nomos eLibrary

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Wenn aus Fußball
Krieg wird
Anton M. van Kalmthout
Fußballmeisterschaften – und dies gilt sicher für die Niederlande – führen
nicht selten zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und so-
gar zu wahren Schlachten, bei denen es zu einer Vielzahl von Verwundeten
und manchmal auch Todesfällen kommt. Die übliche Reaktion von Verwal-
tung und Polizei besteht darin, die Ursache dafür vor allem darin zu suchen,
daß das verfügbare strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Instrumenta-
rium unzureichend sei. Nach jedem Vorfall wird der Ruf nach strengeren
Strafen, neuen Befugnissen und einer Anpassung der Gesetzgebung laut.

D
        ie Fußball-Europameisterschaft, die in die-        Das soeben dargestellte Dilemma hat in den                      richte bestimmt, die die Art und Weise anpran-
        sem Jahr in den Niederlanden und Belgien        vergangenen Jahren die kriminalpolitische De-                      gerten, in der Polizei, Staatsanwaltschaften und
        abgehalten wurde, illustriert, welchen Ein-     batte in den Niederlanden in wesentlichem Um-                      örtliche Verwaltung auf die massiven Ausschrei-
fluß auch auf längere Sicht ein solches Großereig-      fange beherrscht. Im Zentrum stand nicht die                       tungen während des Eurogipfels 1997 reagiert
nis auf kriminalpolitische Entscheidungsprozesse        Frage nach dem Sinn eines derart groß angeleg-                     haben:
haben kann. Die Vorbereitungen zur »Euro 2000«          ten und risikobehafteten Ereignisses, sondern
standen vier Jahre lang im Zeichen der Vorberei-        vielmehr die Frage, ob das zur Verfügung stehen-                   • Ein Zug mit 150 italienischen Demonstranten,
tung auf alle möglichen Sicherheitsrisiken. Der         de strafrechtliche und verwaltungsrechtliche In-                     die von der Polizei als »Chaoten« abgestem-
Staat ist offenbar bereit, sehr weit zu gehen, wenn     strumentarium ausreichend ist, um die befürch-                       pelt wurden, wurde ohne eine gesetzliche
nationale Ehre, Prestige und kommerzielle Inter-        teten      massiven      Ausschreitungen     und                     Grundlage über viele Stunden am Hauptbahn-
essen auf dem Spiel stehen. Wer die Maßnahmen           Gewaltausbrüche durch Hooligans aus teilneh-                         hof in Amsterdam festgehalten. Anschließend
sieht, die zur Sicherung dieser Belange aufge-          menden Ländern zu verhindern bzw. zu unter-                          wurden die Demonstranten gefesselt in ein
wendet werden, fragt sich jedoch verzweifelt,           binden. Im Hintergrund spielten hier die trauri-                     Gefängnis gebracht. Auch hierfür fehlte jede
worauf die Vorbereitungen eigentlich abzielen:          gen Erinnerungen an den Eurogipfel 1997 in                           gesetzliche Grundlage. In strafrechtlicher Hin-
auf ein sportliches und festliches Kräftemessen         Amsterdam und die Fußball-Weltmeisterschaften                        sicht gab es keinen Grund, sie als Beschuldigte
oder auf Stammeskriege mit massiven Aus-                in Frankreich 1998 sowie jüngere Schlachten mit                      zu behandeln, während die verwaltungsrecht-
brüchen öffentlicher Gewalt, Vandalismus und            zuweilen tödlichem Verlauf zwischen Fußballan-                       lichen Befugnisse nur die Freiheitsbegrenzung
Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ord-          hängern im In- und Ausland eine wichtige Rolle.                      umfaßten und die Möglichkeit der Festnahme
nung.                                                   Die Angst wurde auch durch Berichte der in- und                      nicht vorsahen. Obwohl es keinen Grund gab,
   Auffallend ist, daß bisher die Frage, inwieweit      ausländischen Nachrichtendienste geschürt, die                       weiter gegen diese Demonstranten vorzuge-
es überhaupt noch wünschenswert oder verant-            regelmäßig über Schlachtpläne rivalisierender                        hen – die Demonstration von 30.000 Arbeits-
wortbar ist, Sportereignisse zu organisieren, die       Anhängergruppen berichteten, die ihnen zur                           losen aus ganz Europa war inzwischen beendet
derartig große Risiken für die öffentliche Ord-         Kenntnis gelangt waren. Die Medien reagierten                        –, wurden die italienischen Demonstranten
nung und Sicherheit beinhalten, bisher nie öf-          stets sofort. Keine Tages- oder Wochenzeitschrift,                   nicht freigelassen, sondern kollektiv von den
fentlich gestellt wird. Mit Fußballmeisterschaf-        die nicht ausführliche Profilskizzen der gefürch-                    Ausländerbehörden abgeschoben. Auch diese
ten gehen grundsätzlich keine öffentlichen              teten Hooligans und detaillierte Informationen                       Maßnahme wurde vom nationalen Ombuds-
Interessen einher. Vielmehr geht es hier um pri-        über die zu erwartenden Konfrontationen veröf-                       mann aus mehreren Gründen als rechtswidrig
vate Belange von Clubeigentümern, Sponsoren,            fentlichten.                                                         beurteilt, und zwar sowohl in Hinsicht auf die
werbenden Unternehmen und Mediengiganten.                                                                                    zwingenden Vorschriften des Ausländergeset-
Dies heißt nicht, daß Sport und Sportereignisse                                                                              zes betreffend EU-Staatsbürger, als auch bezüg-
nicht auch eine öffentliche Funktion erfüllen.          Eurogipfel 1997                                                      lich des Verbotes kollektiver Abschiebung
Diese öffentliche Funktion verliert jedoch ihren                                                                             gemäß Art. 4 des 4. Protokolls zur Europäi-
Sinn, wenn sie nur mit einem massiven Einsatz           Die Richtung der politischen Debatte wurde in                        schen Menschenrechtskonvention (MRK).
öffentlicher Mittel und auf Kosten rechtsstaatli-       erheblichem Umfange auch durch die herbe Kri-                      • Bei den zahlreichen Demonstrationen, die
cher Garantien verteidigt werden kann.                  tik des nationalen Ombudsmannes und der Ge-                          während des Eurogipfels stattfanden, wurden

                                                                    https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27
NEUE KRIMINALPOLITIK – 3/2000                                Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03.                                                27
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TITEL

 Hunderte von Demonstranten aufgegriffen              Das Debakel beim Eurogipfel machte auf pein-                        le zukünftige Großereignisse wie insbesondere
 und für die Dauer des Eurogipfels wegen des       liche Weise deutlich, daß das bestehende straf-                        die Fußballeuropameisterschaften stellt der
 Verdachtes eines Verstoßes gegen Art. 140         rechtliche und verwaltungsrechtliche Instru-                           Ombudsmann fest, daß es sowohl unter dem
 bzw. 141 des Niederländischen Strafgesetzbu-      mentarium ungeeignet ist, um effektiv auf                              Gesichtspunkt der Effektivität als auch der
 ches (nlStGB) festgenommen. Nach mehreren         massive Störungen der öffentlichen Ordnung                             Rechtmäßigkeit des staatlichen Vorgehens un-
 Tagen wurden diese Festnahmen für die mei-        und Sicherheit zu reagieren. Beide Instrumente                         abdingbar ist, genau im Blick zu behalten, wel-
 sten wieder aufgehoben, 92 ausländische In-       zielen vor allem auf Vorfälle kleineren Ausmaßes                       che Voraussetzungen im Rahmen der
 haftierte wurden aus der Haft direkt abgescho-    und beinhalten jeweils spezifische Einschrän-                          Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
 ben. Das Gericht, das später über die             kungen. Strafrechtliche Interventionen erfor-                          und Ordnung für den Einsatz der Notverfü-
 Festnahme und Haft urteilen mußte, qualifi-       dern per definitionem einen individualisierten                         gungsbefugnis aufgrund des Gemeindegeset-
 zierte diese als rechtswidrig. Zu dieser Ein-     Verdächtigen und sind für ein präventives Vorge-                       zes sowie der Befugnisse aufgrund des Straf-
 schätzung kam auch der nationale Ombuds-          hen kaum geeignet. Das verwaltungsrechtliche                           rechtes und des Ausländerrechtes gelten und
 mann bezüglich der Abschiebung. Es war            Instrumentarium ist vor allem präventiv ausge-                         welche Einschränkungen sich daraus ergeben.
 offensichtlich, daß die Polizei zwei Bestim-      richtet: angekündigte öffentliche Demonstratio-                        Angesichts der Erfahrungen beim Eurogipfel
 mungen des Strafgesetzbuches zweckwidrig          nen und Kundgebungen können mit bestimm-                               kann sich – so lautet seine Warnung – bei
 herangezogen hatte, um Probleme der öffentli-     ten einschränkenden Auflagen verbunden oder                            zukünftigen Vorfällen niemand mehr auf das
 chen Sicherheit und Ordnung in den Griff zu       im äußersten Fall bei drohenden Krawallen ver-                         Argument berufen, daß unvorhersehbare
 bekommen. Nach Art. 140 nlStGB ist die Teil-      boten werden. Kommt es dann doch zu Aus-                               Situationen aufgetreten sind, die improvisato-
 nahme an einer Organisation, die die Bege-        schreitungen, die eine ernsthafte Gefahr für die                       rische Maßnahmen, notfalls entgegen gesetz-
 hung von Verbrechen beabsichtigt, strafbar.       öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen                          lichen Bestimmungen unvermeidlich mach-
 Bezüglich keines der Festgenommenen gab es        und die nicht mit dem üblichen Einsatz der re-                         ten«.1
 die geringste Veranlassung, einen Bezug zu ei-    gulären Polizei oder der besonderen Bereit-
                                                   schaftspolizei unterbunden werden können,
                                                   bleibt als äußerste Notmaßnahme nur der Erlaß                        Die Auswirkungen der »Euro 2000«
                 »Strafrechtliche                  einer Notverordnung oder einer Notverfügung
                                                   durch den örtlichen Bürgermeister. Auch dann                         Der ehemalige Trainer von Ajax Amsterdam und
       Interventionen erfordern                    jedoch – dies wurde während des Eurogipfels                          der niederländischen Nationalmannschaft Rinus
                                                   deutlich – bleibt das Problem, daß dies keine                        Michels hat einmal die inzwischen legendäre
         per definitionem einen                    Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen                         Aussage getroffen: »Fußball ist Krieg.« Damit
                                                   darstellen kann. In der chaotischen Situation, in                    wollte er deutlich machen, daß jeder Wettkampf
individualisierten Verdächtigen                    der die Anordnung verkündet wird, führt ihre                         eine minutiöse Vorbereitung sowie einen unbe-
                                                   Ausführung darüber hinaus oft zu rechtswidri-                        dingten Einsatz und eine totale Hingabe für den
   und sind für ein präventives                    gen Maßnahmen. Dies ist insbesondere der Fall,                       eigenen Club bzw. das Vaterland verlangt. Des-
                                                   wenn die Ordnungsmaßnahmen auch gegenü-                              mond Morris erläutert in seinem Werk »Spel om
      Vorgehen kaum geeignet.                      ber Ausländern angewendet werden. Dies erfor-                        de bal« (Das Spiel um den Ball) aus dem Jahr
                                                   dert eine Abstimmung mit den Immigrations-                           1981, daß in jedem Stadion Elemente eines Krie-
     Das verwaltungsrechtliche                     und Einwanderungsbehörden, die insbesondere                          ges sichtbar werden.2 Inzwischen sind rund 20
                                                   bei EU-Bürgern strikt an die Vorschriften des                        Jahre vergangen und wir wissen, daß dieser Aus-
            Instrumentarium ist                    Ausländergesetzes gebunden sind.                                     druck seine übertragene Bedeutung verloren hat
                                                      Die Schlußfolgerungen des Ombudsmannes                            und daß sich der Kampfschauplatz nicht selten
             vor allem präventiv                   über die Vorfälle beim Eurogipfel waren demzu-                       auf Örtlichkeiten außerhalb des Stadions ver-
                   ausgerichtet«                   folge nicht gerade schmeichelhaft. Unter ande-
                                                   rem wurde festgestellt:
                                                                                                                        schoben hat. Effektive Sicherheitsmaßnahmen
                                                                                                                        in den Stadien haben stets zu dem unbeabsich-
                                                   1. Daß es in mehreren Situationen ein Span-                          tigten Nebeneffekt geführt, daß sich das Kräfte-
 ner solchen kriminellen Organisation anzu-           nungsverhältnis gab zwischen der Effektivität                     messen von dem Spielfeld und den Tribünen auf
 nehmen. Die zweckwidrige und rechtswidrige           einerseits und der Rechtmäßigkeit des Vorge-                      die öffentlichen Örtlichkeiten in Stadtzentren
 Festnahme und der Freiheitsentzug wurden             hens zur Aufrechterhaltung der öffentlichen                       und öffentliche Verkehrsmittel verschoben hat.
 vom Gericht mit beträchtlichen Schadenser-           Sicherheit und Ordnung andererseits. Bei den                      Die Kommunikationsmöglichkeiten über das In-
 satzansprüchen gegenüber dem Staat abge-             zu treffenden Entscheidungen stand die Risi-                      ternet und Mobiltelefone werden häufig einge-
 straft. Dies galt auch für die Festnahmen auf-       kobegrenzung offensichtlich im Vordergrund,                       setzt, um im voraus Zeit, Ort und Kampfart fest-
 grund von Art. 141 nlStGB. Danach macht              während die rechtliche Tragfähigkeit der zu                       zulegen.
 sich strafbar, wer öffentlich mit vereinten          diesem Zweck eingesetzten Mittel nicht hin-                          Mit der Verschiebung des Kampfschauplatzes
 Kräften mit anderen gegen Personen oder Gü-          reichend beachtet worden ist. Insofern könnte                     vom Stadion auf öffentliche Örtlichkeiten und
 ter Gewalt ausübt. Voraussetzung ist jedoch,         man die Aussage treffen, daß offensichtlich                       dem damit einhergehenden massiven Auftreten
 daß der Täter selbst tatsächlich Gewalt aus-         das Ziel die Mittel geheiligt hat.                                von Gewalt und Gewalttätigen ist der Fußball als
 geübt hat. Dies konnte in dem Wirrwarr der Er-    2. Die betroffenen Beamten haben nicht in allen                      ursprüngliches Sportereignis zu einem Kräfte-
 eignisse bei fast keinem der Festgenommenen          Fällen den für ihr Vorgehen geltenden juristi-                    messen zwischen Hooligans und staatlicher Au-
 festgestellt werden. Daher fehlte nach Auffas-       schen Rahmen beachtet. Auch wurde nicht im                        torität geworden. Die Folgen sind beträchtlich:
 sung des nationalen Ombudsmannes jegliche            voraus in allen Punkten bedacht und ausgear-                      »Die sportliche Infrastruktur für die Spieler hat
 gesetzliche Grundlage für eine zwangsweise           beitet, welche Maßnahmen getroffen werden                         ihr Pendant in einer verwaltungsrechtlich/juri-
 Abschiebung der ausländischen Festgenom-             können, wenn sich unvorhersehbare besonde-                        stischen Infrastruktur erhalten, die auf die Be-
 menen. Hinzu kam, daß auch die bei einem             re Schwierigkeiten ergeben sollten. Dies hatte                    herrschung des Publikums inner- und außerhalb
 Abschiebeverfahren zu beachtenden Vor-               zur Folge, daß in einigen wichtigen Momenten                      der Stadien gerichtet ist«.3
 schriften des Ausländergesetzes in vielerlei         auf das Mittel der Improvisation zurückgegrif-                       Inzwischen wurden zahlreiche Initiativen von
 Hinsicht nicht eingehalten worden waren.             fen werden mußte: »Im Hinblick auf eventuel-                      nationalen und örtlichen Behörden ergriffen,

                                                           https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27
28                                                  Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03.                         3/2000 – NEUE KRIMINALPOLITIK
                                             Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
um Fußballereignisse beherrschbar zu machen
und unter Kontrolle zu halten. So gibt es einen
zentralen Informationspunkt Fußballvandalis-
mus, ein »Begleitsystem Fußball«, einen »Hand-
lungsrahmen zur Bekämpfung von Fußballvan-
dalismus und Fußballgewalt« und eine
»sozialpräventive Fanpolitik« unter der Regie des
Büros Sozialpräventive Politik des Nationalen
Fußballbundes. Eine Vielzahl von Gegenmaß-
nahmen beim Kampf gegen die zunehmende
Fußballgewalt hat sich inzwischen bewährt: Ver-
schiebung von Risikowettkämpfen auf weniger
risikobehaftete Tage oder Zeitpunkte, Stadionver-
bote, obligatorische Clubkarten, vorgeschrieben
Kombi-Arrangements bei Eintritts- und Fahrkar-
ten, Eingangsdurchsuchung, Kamerakontrolle
und Alkoholverbote in den Stadien, besondere
Begleitung von Fangruppen und Infiltrierung in
bestimmte Risikogruppen. Wenn auch dies nicht
hilft, bleibt nur noch das übliche strafrechtliche
oder verwaltungsrechtliche Instrumentarium.
   Gestützt auf die Kritik des nationalen Om-
budsmannes haben die niederländische Regie-
rung, das Parlament und die Behörden die Euro
2000 zum Anlaß genommen, das bestehende
strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Instru-
mentarium erheblich auszuweiten. Frühere Ver-
suche, diese Ausweitung durchzusetzen, waren
mehrfach an dem Argument gescheitert, daß da-
mit das Fundament des Rechtsstaates aus den
Angeln gehoben werde. Die anstehenden Fuß-               gen aufgeweicht (auch für EU-Bürger).4 Zehn
ball-Europameisterschaften 2000 boten Parla-             Prozent der gesamten Kapazitäten der Polizei
                                                                                                                            »Die anstehenden Fußball-
ment und Regierung die Möglichkeit, den Wi-
derstand gegen diese Maßnahmen im Keim zu
                                                         werden für einen Monat mobilisiert und Ur-
                                                         laubsgenehmigungen zurückgezogen. Dasselbe
                                                                                                                            Europameisterschaften 2000
ersticken. Fußball ist stets Krieg, und Krieg recht-     gilt für die Mobilisierung von medizinischem                       boten Parlament und Regie-
fertigt unkonventionelle, außergewöhnliche               und Pflegepersonal in Krankenhäusern und öf-
Maßnahmen. Die Christdemokraten im Parla-                fentlichen Gesundheitsdiensten. In den Gefäng-                     rung die Möglichkeit, den
ment hatten sich sogar für einen Einsatz des Mi-         nissen werden 456 Zellen freigehalten, um
litärs zur Unterstützung der regulären Polizei           Teilnehmer an Tumulten festzusetzen, Schnell-                      Widerstand gegen diese
während der Europameisterschaften eingesetzt.            verfahren werden eingeführt, die auch bereits in
Dies ging jedoch selbst dem Parlament zu weit.           den Stadien durchgeführt werden können. Geld-                      Maßnahmen im Keim zu
Allerdings wurde die Gelegenheit dankbar ge-             strafen für Straftaten mit »EM-Bezug« werden
nutzt, um einige Gesetzesänderungen vorzule-             durch Freiheitsstrafen ersetzt und dort, wo dies                   ersticken. Fußball ist stets
gen, die in ein Klima passen, in dem – auch in           nicht möglich ist, erfolgt eine Erhöhung bis zu
den Niederlanden – die Toleranz gegenüber ge-            300 Prozent der normalen Beträge.5 Als eine Defi-                  Krieg, und Krieg rechtfertigt
fährlichen und schädlichen Verhaltensweisen              nition für eine »Straftat mit EM-Bezug« nennt
sichtbar abnimmt. Kennzeichnend für dieses Kli-          die betreffende Richtlinie: »Straftaten, die von                   unkonventionelle, außer-
ma ist der Ruf nach harten Maßnahmen gegen               Verdächtigen im Zeitraum vom 5. Juni bis 7. Juli
»sinnlose Gewalt«, Sexualstraftäter, Drogenab-           2000 begangen worden sind, bei denen die Be-
                                                                                                                            gewöhnliche Maßnahmen«
hängige und massive Störungen der öffentlichen           schuldigten aufgrund ihrer äußeren Kennzeich-
Ordnung und Sicherheit wie sie etwa der Fuß-             nung, Äußerungen, ihres Verhaltens oder in ir-
ballvandalismus darstellt.                               gendeiner anderen Art und Weise mit den                               Ein besonderer Aspekt der EM 2000 besteht
   Vorgelegt als besondere Maßnahmen, um die             Fußball-Europameisterschaften 2000 oder damit                      darin, daß Gesetzgeber und Regierung dieses Er-
Organisation der Europameisterschaften in si-            im Zusammenhang stehenden Ereignissen in ei-                       eignis auch aufgegriffen haben, um mehrere
chere Bahnen zu lenken, hat das gesamte Maß-             nem Zusammenhang gebracht werden können«.                          strukturelle Gesetzesänderungen durchzuführen,
nahmenpaket wenig Widerstand und Protest                    In Kriegsbegriffen gesprochen, erinnern diese                   für die sich früher keine Mehrheit gefunden hät-
hervorgerufen. Der Fußball hält die Gesellschaft         Maßnahmen sehr an einen »Ausnahmezustand«,                         te. Damit fungierte die EM 2000 für den Staat als
so sehr in seinem Bann, sportliche, nationalisti-        bei dem sich der Staat und öffentliche Einrich-                    ein nützliches Alibi, um sich Befugnisse anzueig-
sche und kommerzielle Belange sind so sehr mit-          tungen gegen eine erwartete feindliche Invasion                    nen, die auch bei anderen Gelegenheiten aus-
einander verwoben, daß für die Durchsetzung              mobilisieren. Kennzeichnend für einen Ausnah-                      geübt werden können. Anders als bei den ge-
dieser Interessen beinahe kein Preis zu hoch er-         mezustand ist jedoch sein zeitlich beschränkter                    nannten Maßnahmen ist nicht zu erwarten, daß
scheint, und der Preis ist in der Tat hoch: Grenzen      Charakter, der dazu führt, daß die Maßnahmen                       die Instrumente nach Beendigung des Turniers
werden zeitweise wieder geschlossen, Grenzkon-           wieder aufgehoben werden können und das nor-                       wieder beseitigt werden. Konkret geht es hier um
trollen werden wieder eingeführt, Einreisekriteri-       male Leben wieder seinen Gang gehen kann,                          folgende Maßnahmen: der verwaltungsrechtli-
en werden verschärft, Abschiebekriterien hinge-          wenn die Gefahr vorüber ist.                                       che Gewahrsam, der Straftatbestand der öffentli-

                                                                     https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27
NEUE KRIMINALPOLITIK – 3/2000                                 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03.                                                29
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TITEL

chen Gewalt, die richterliche Anordnung zur           dachtes einer strafbaren Handlung eingesetzt                         jedoch zu der verübten Gewalt auf irgend eine
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit         werden. Dies kann nun jedoch gerade bei massi-                       andere Weise beigetragen haben: durch das Er-
und Ordnung und die Qualifizierung der Aus-           ven Störungen der öffentlichen Sicherheit und                        mutigen zu der Tat, die Verschaffung von
strahlung von Bildern von Fußballkrawallen als        Ordnung oft kaum festgestellt werden. Es bleibt                      Informationen oder sonstige Förderung durch
offizielles Mittel der Strafverfolgung.               die Frage, ob diese kollektive Gruppenhaft mit                       »mündliche, intellektuelle oder andere Beiträ-
                                                      Art. 5 Abs. 1, Buchstabe b MRK in Einklang steht.                    ge«.8
                                                      Nach dieser Vorschrift sollen Unschuldige davor                         Diese Ausweitung des Tatbestandes knüpft an
Verwaltungsrechtliche Haft                            bewahrt werden, ihrer Freiheit beraubt zu wer-                       die veränderte Auffassung über strafrechtliche
                                                      den. Die Bestimmung, daß vor Durchführung                            Verantwortung an. Die Praxis muß erweisen,
Die einschneidendste und auch im europäischen         dieser Maßnahme zunächst eine allgemeine                             inwieweit die Furcht gerechtfertigt ist, daß un-
Kontext6 einmalige Maßnahme ist die Änderung          Warnung an die Gruppe gegeben werden muß –                           schuldige Passanten, die zufällig in eine Demon-
der Gemeindeordnung, die dem Bürgermeister            in der Praxis über ein Megaphon –, scheint kein                      stration oder ein anderes Massenereignis gera-
die Befugnis gibt, zur Aufrechterhaltung der öf-      adäquates Mittel, um das Risiko eines rechtswid-                     ten, auf der Grundlage dieser Bestimmung
fentlichen Ordnung Gruppen von Störern im             rigen Freiheitsentzuges auszuschließen. Hier                         verurteilt werden.
Falle von Krawallen oder anderen schwerwiegen-        setzt die in der Literatur geäußerte Kritik an.7
den Ausschreitungen die Freiheit zu entziehen,
sie an einen bestimmten Ort zu verbringen und                                                                              Gerichtliche Anordnungen zur
dort maximal 12 Stunden festzuhalten. Dies            Öffentliche Verübung von Gewalt                                      Aufrechterhaltung der öffentlichen
stellt im Verwaltungsrecht insofern ein Novum                                                                              Sicherheit und Ordnung
dar, als vor dieser Gesetzesänderung die verwal-      Eines der Grundprinzipien des niederländischen
tungsrechtlichen Befugnisse nur die Freiheitsbe-      Strafrechtes ist die Erfordernis der individuellen                   Anläßlich der EM 2000 hat der Gesetzgeber darü-
schränkung umfassten, während das verwal-             Zurechenbarkeit strafbaren Verhaltens. Eine kol-                     ber hinaus eine selten in der Praxis angewendete
tungsrechtliche Instrumentarium zur Aufrecht-         lektive Täterschaft außerhalb der traditionellen                     Bestimmung aus der Strafprozeßordnung aus
erhaltung der öffentlichen Sicherheit und             Teilnehmerformen ist ausgeschlossen, wenn es                         dem Hut gezaubert und mit einem »Face-Lifting«
                                                      keinen individuell auszumachenden Beschuldig-                        versehen. Und zwar geht es um eine Gesetzesän-
                                                      ten gibt. Dessen ungeachtet glaubte die Staatsan-                    derung, die die bereits genannten Maßregeln
     »Inzwischen ist das Turnier                      waltschaft, eine Möglichkeit gefunden zu haben,                      flankiert und vor allem für die Situationen ge-
                                                      um Teilnehmern an Störungen der öffentlichen                         dacht ist, in denen die Anwendung der verwal-
   beendet und man weiß, daß                          Ordnung und Sicherheit und an Gewalttätigkei-                        tungsrechtlichen Haft oder eine Untersuchungs-
    sich keines der befürchteten                      ten doch beizukommen, indem sie festgenom-
                                                      men und wegen Mitgliedschaft in einer krimi-
                                                                                                                           haft nicht möglich ist, oder in denen die
                                                                                                                           gesetzliche Höchstdauer dieser freiheitsentzie-
  Horrorszenarien bewahrheitet                        nellen Organisation angeklagt wurden. Die Straf-                     henden Maßnahmen als zu kurz angesehen wird.
                                                      verfahren anläßlich des Eurogipfels 1997 haben                       In diesen Fällen bietet der geänderte Art. 540 f
  hat. Die speziell geschaffenen                      diesen Weg jedoch definitiv abgeschnitten und                        nlStPO einen Ausweg. Wird der Beschuldigte bei
                                                      führten nur zu erheblichen Schadensersatzan-                         der Verübung eines Deliktes auf frischer Tat ange-
  Befugnisse und Schnellverfah-                       sprüchen der Festgenommenen. Das gleiche                             troffen, durch das die öffentliche Sicherheit und
                                                      Schicksal erlitt der Versuch der Staatsanwalt-                       Ordnung verletzt wird, und besteht die Gefahr
 ren wurden nicht angewendet,                         schaft, das Strafrecht auch bei Personen anzu-                       der Wiederholung oder Fortsetzung der Straftat,
                                                      wenden, die zu einer sogenannten Risikogruppe                        kann er für die Dauer von zwei Tagen inhaftiert
   die Anzahl der Zwischenfälle                       gehörten, gegen die jedoch kein konkreter Ver-                       und dem Untersuchungsrichter vorgeführt wer-
                                                      dacht einer Straftat bestand.                                        den. Der Untersuchungsrichter kann dem Be-
 blieb im zweistelligen Bereich«                         Um solche Personen doch strafrechtlich be-                        schuldigten bestimmte Auflagen zur Vermeidung
                                                      langen zu können, wurde der Tatbestand des Art.                      der Wiederholung oder Fortsetzung der Straftat
Ordnung nunmehr um den Freiheitsentzug er-            141 nlStGB geändert. Diese Bestimmung stellt                         auferlegen. Es kann auch eine Sicherheitsleistung
gänzt worden ist, eine Maßnahme, die vormals          unter Strafe, »öffentlich mit vereinten Kräften                      verlangt werden. Ist der Beschuldigte nicht bereit,
dem Strafrecht vorbehalten war. Die Anordnung         Gewalt gegen Personen oder Güter auszuüben«.                         die richterlichen Anordnungen einzuhalten oder
zu dieser sowohl präventiv als auch reaktiv anzu-     Die Höchststrafe für die Begehung dieser Straftat                    bezahlt er die Sicherheitsleistung nicht, kann der
wendenden Maßnahme kann auch ergehen,                 beträgt vier Jahre und sechs Monate und/oder                         Untersuchungsrichter festlegen, daß er für die
wenn eine ernsthafte Gefahr von Tumulten be-          die Verhängung einer Geldstrafe von 25.000                           Dauer von bis zu sieben Tagen inhaftiert wird.
steht. Diese neue Befugnis ist eine Reaktion auf      Gulden. Je nach Umfang der eingetretenen Fol-                        Diese Maßnahme ist auch möglich, wenn die An-
die aus rechtsstaatlicher Perspektive zweifelhaf-     gen kann dieses Strafmaß auf bis zu 12 Jahre                         ordnungen des Untersuchungsrichters nach sei-
ten Methoden des durch Polizei und Bürgermei-         Freiheitsstrafe und/oder bis zu 100.000 Gulden                       ner Auffassung eine unzureichende Garantie bie-
ster während des Eurogipfels 1997 durchgeführ-        Geldstrafe erhöht werden, wenn die verübte Ge-                       ten und die Aufrechterhaltung der öffentlichen
ten unfreiwilligen Freiheitsentzuges ohne gesetz-     walt den Tod eines Dritten zur Folge hat. Die                        Sicherheit und Ordnung die Inhaftierung drin-
liche Grundlage. Es handelt sich um eine Form         Strafverfolgung dieses Deliktes scheiterte in der                    gend erfordert.
der verwaltungsrechtlichen Haft, die strafrechtli-    Vergangenheit regelmäßig an dem zu führenden
che und strafprozessuale Gesetzeslücken füllt:        Beweis, daß der Beschuldigte selbst eine gewalt-
viele Störungen der öffentlichen Sicherheit und       tätige Handlung verübt hatte. Diese strenge Vor-                     Ausstrahlung von Bildern über Fußball-
Ordnung sind Übertretungen, für die die Anord-        aussetzung ist im Zuge der Vorbereitung auf die                      krawalle als Mittel der Strafverfolgung
nung der Untersuchungshaft nicht zulässig ist         EM zu Fall gebracht worden. Anstelle des Tatbe-
und bei denen die maximale Vernehmungsdauer           standsmerkmals »mit vereinten Kräften« spricht                       Vor kurzem wurde die Nutzung des Mediums
auf dem Polizeirevier für diese Art von Straftaten    der neue Art. 141 nlStGB jetzt von »gemein-                          Fernsehen für Ermittlungszwecke auf die Auffin-
maximal sechs Stunden beträgt. Darüber hinaus         schaftlich«. Dadurch wird es möglich, auch die                       dung von Vermissten und schwere Verbrechen
können freiheitsentziehende Zwangsmittel im           Teilnehmer strafrechtlich zur Verantwortung zu                       wie Mord und Totschlag beschränkt. Mit den öf-
Strafrecht nur aufgrund eines konkreten Ver-          ziehen, die nicht selbst Gewalt verübt haben, die                    fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden

                                                              https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27
 30                                                    Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03.                         3/2000 – NEUE KRIMINALPOLITIK
                                                Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
entsprechende Vereinbarungen über die Auswahl           man weiß, daß sich keines der befürchteten Hor-
und Präsentation von in Betracht kommenden              rorszenarien bewahrheitet hat. Die speziell ge-                          Joseph Marko/
Fällen gemacht. Angesichts der drohenden Kra-           schaffenen Befugnisse und Schnellverfahren                               Günther R. Burkert-Dottolo (Hrsg.)
walle während der EM wurde eine neue Richtlinie         wurden nicht angewendet, die Anzahl der Zwi-
erlassen, die es ermöglicht, auch über das Internet     schenfälle blieb im zweistelligen Bereich. Die An-                       Multikulturelle
und lokale, regionale und landesweite Sender Er-        zahl der Verhaftungen belief sich auf einige Hun-
mittlungsberichte über »Strafsachen zu versen-          dert, die größtenteils Trunkenheit in der                                Gesellschaft und
den, die eine schwerwiegende Verletzung der             Öffentlichkeit, Schwarzhandel mit Eintrittskar-
Rechtsordnung beinhalten oder dem allgemei-             ten und kleinere körperliche Auseinandersetzun-
                                                                                                                                 Demokratie
nen Sicherheitsgefühl schaden«. Nach Ausschrei-         gen betrafen. Die Reaktion war Erleichterung al-                         Wie können verschiedene ethnische
tungen bei der Meisterschaftsfeier von Landes-          lerorten, insbesondere bei dem besonderen
meister Feijenoord Rotterdam 1999 waren Film-           Projektteam von Justiz und Innenministerium,
                                                                                                                                 Gruppen gleichbehandelt werden, ohne
aufnahmen über das Fernsehen als Beweismittel           dessen Leiter dann auch triumphierend feststell-                         daß man sie zwingt, ihre Identität und
ausgesendet worden, um über diesen Weg die              te: »Die Unheilspropheten haben nicht recht be-                          damit auch unterschiedliche kulturelle
Identität von 20 anonymen Hooligans festzustel-         halten, die Hooligans haben verloren.«11                                 Wertvorstellungen aufzugeben? Wel-
len. Die Ausstrahlung führte in der Tat zu dem ge-         Der Gewinner hat per definitionem immer                               chen Beitrag kann die Demokratie zur
wünschten Ergebnis. Allerdings wurde die Staats-        recht. Es stellt sich jedoch die Frage, ob über-                         Integration von anderen Kulturen lei-
anwaltschaft im darauffolgenden Strafverfahren          haupt von einem Gewinner gesprochen werden
                                                                                                                                 sten? Erfüllt eine Demokratie, die keine
von dem zuständigen Gericht in die Schranken            kann, wenn Sportereignisse nur noch mit massi-
gewiesen, weil das verwendete Ermittlungsmittel         vem Einsatz von öffentlichen Mitteln und auf                             Konzepte für die Auf- und Übernahme
nicht auf einer Rechtsgrundlage basierte. Diese         Kosten von rechtsstaatlichen Garantien in einer                          des Fremden entwickelt, überhaupt ihre
wird durch die neue Richtlinie jetzt geschaffen.9       Atmosphäre organisiert werden können, die bela-                          grundlegenden Aufgaben?
                                                        den ist mit Kriegsrhetorik und Katastrophen-                             Die Beiträge des Sammelbandes unter-
                                                        szenarien. Wurden das Klima der Angst und die                            suchen die Thematik der multikulturel-
Schlußbemerkung: »Die Hooligans haben                   Krimino-Hysterie vielleicht sogar bewußt er-                             len Gesellschaft anhand grundsätzlicher
verloren«                                               zeugt, um auf diese Weise kriminalpolitische
                                                                                                                                 Überlegungen wie an ausgewählten
                                                        Neuerungen einführen zu können, die unter
Die Vorbereitung der EM 2000 kostete vier Jahre.        normalen Umständen niemals akzeptiert wor-                               Fallbeispielen. Jenseits von abgegriffe-
Eine Vielzahl möglicher Horrorszenarien wurde           den wären? Wer immer auch der Sieger sein mag:                           nen Fragestellungen zeigen sie Wege zu
durchgespielt. Die Gesellschaft wurde systema-          der Rechtsstaat ist es sicherlich nicht.                                 einem besseren Verstehen des Fremden
tisch auf die Notwendigkeit dieses Vorgehens                                                                                     und einem konfliktfreien Zusammenle-
vorbereitet. Je mehr der Zeitpunkt des Turniers         Dr. Anton van Kalmthout lehrt Strafrecht, verglei-                       ben in den gesellschaftlichen Span-
nahte, um so mehr nahm auch die Spannung zu:            chendes Strafrecht und Strafvollzug an der Univer-                       nungsfeldern. Deutlich wird: Gerade in
einige Bürgermeister sprachen öffentlich ihre           sität Tilburg (Niederlande) und ist Mitherausgeber
Sorge aus, daß die reguläre Polizeiarbeit nicht         dieser Zeitschrift
                                                                                                                                 Zeiten der allgemeinen Politikverdros-
mehr gewährleistet werden könne, die Landes-                                                                                     senheit sind demokratische Bildung, ge-
personalvertretung der Polizei kritisierte die un-                                                                               sellschaftliches    Engagement       und
zureichende Vorbereitung, der Nachrichten-                                                                                       schließlich die Wiederentdeckung der
dienst berichtete über aufgefangene Pläne von           Anmerkungen                                                              Politik unabdingbar, um einen Kontra-
englischen und italienischen Hooligans, sich ge-                                                                                 punkt zur »Mixophobie« der Neuen
meinsam an den Türken zu rächen. Fast täglich            1 Rapport van de Nationale Ombudsman Nr. 19/505,                        Rechten zu setzen.
berichteten Zeitungen und Fernsehen über die               Zusammenfassung S. 10.
Zehntausenden von Hooligans, die im Begriff              2 Volkskrant Magazine vom 3.6.2000, S. 4.                               Joseph Marko ist Professor an der Uni-
waren, sich von England, Deutschland und Ju-             3 W. de Bruin, Als voetbal inderdaad oorlog is, De                      versität Graz und internationaler Richter
                                                           Volkskrant vom 3.6.2000.
goslawien aus nach Belgien und die Niederlande           4 Nederlandse Staatscourant nr. 100 vom 24.52000.
                                                                                                                                 am Verfassungsgericht in Sarajewo,
aufzumachen. Allein in Deutschland sollten               5 Nederlandse Staatscourant nr. 102 vom 26.52000.                       Günther R. Burkert-Dottolo ist Leiter
7000 und in England 30.000 Hooligans regi-               6 Die Übersicht des Justizministers zeigt, daß beinah                   der Politischen Akademie in Wien.
striert sein, die angeblich über Internet und Tele-        kein der MRK beigetretenes Land das Instrument
phon bereits seit Monaten dabei waren, ihre Kra-           der verwaltungsrechtlichen Haft kennt. Allerdings
                                                           enthalten die Polizeigesetze in mehreren deutschen
walle »mit militärischer Präzision« zu planen.10
                                                           Bundesländern und die Polizeigesetze Belgiens und
Mit Horrorüberschriften wie »Hooligans aller               der Schweiz die polizeiliche Befugnis, im Rahmen
Länder«, »Hooligans auf dem Kriegspfad«, und               der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
»Wenn Fußball in Wirklichkeit Krieg ist« stimm-            und Ordnung, auf individueller Grundlage Störer
ten auch seriöse Medien in die Krimino-Hysterie            zeitlich in Gewahrsam zu nehmen. Vgl.: Tweede Ka-
ein. Eine Vielzahl von Interviews mit den Anfüh-           mer der Staten-Generaal, Parlamentsdrucksache
                                                           26735, Nr. 6, S. 2.                                                   2000, 95 S., brosch.,
rern in- und ausländischer Hooligans und mit             7 J.G. Brouwer und A.E. Schilder, Het wetsvoorstel be-
wissenschaftlichen »Hooligan-Experten« ließen                                                                                    38,– DM, 277,– öS, 35,50 sFr,
                                                           stuurlijke ophouding, een verkenning van rechts-
nur die Schlußfolgerung zu, daß echte Schlach-             statelijke grenzen, NJB 1999, S. 1640–1647; T. Kooi-                  ISBN 3-7890-6677-X
ten unvermeidbar sein würden.                              jmans und P.A.M. Mevis, Nogmaals bestuurlijke                         (Schriftenreihe der Europäischen Akademie
   Die vorangegangenen Absätze wurden kurz                 detentie: het wetsvoorstel ›Bestuurlijke ophouding‹,                  Bozen, Bereich »Ethnische Minderheiten
vor dem Beginn des Turniers verfaßt. Die Schluß-           NTB 1999, S. 237–239.
                                                                                                                                 und regionale Autonomien«, Bd. 4)
                                                         8 Gesetzentwurf 26519, Nr. 3, S. 4.
betrachtung war eigentlich für eine Analyse der          9 Nederlandse Staatscourant Nr. 101, vom 25.5.2000.
zu erwartenden Unruhen und der Reaktion der

                                                                                                                                         NOMOS
                                                        10 Z.B. in EM 2000, Hooligans in Bereitschaft, Arte,
staatlichen Behörden, der Justiz und der Polizei           31.5.2000 und Vrij Nederland, 27.5.2000.
gedacht. Inzwischen ist das Turnier beendet und         11 NRC vom 3.7.2000, S. 3.

                                                                    https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27
NEUE KRIMINALPOLITIK – 3/2000                                Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03.                                                 31
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