Wenn aus Fußball Krieg wird - Anton M. van Kalmthout - Nomos eLibrary
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Wenn aus Fußball Krieg wird Anton M. van Kalmthout Fußballmeisterschaften – und dies gilt sicher für die Niederlande – führen nicht selten zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und so- gar zu wahren Schlachten, bei denen es zu einer Vielzahl von Verwundeten und manchmal auch Todesfällen kommt. Die übliche Reaktion von Verwal- tung und Polizei besteht darin, die Ursache dafür vor allem darin zu suchen, daß das verfügbare strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Instrumenta- rium unzureichend sei. Nach jedem Vorfall wird der Ruf nach strengeren Strafen, neuen Befugnissen und einer Anpassung der Gesetzgebung laut. D ie Fußball-Europameisterschaft, die in die- Das soeben dargestellte Dilemma hat in den richte bestimmt, die die Art und Weise anpran- sem Jahr in den Niederlanden und Belgien vergangenen Jahren die kriminalpolitische De- gerten, in der Polizei, Staatsanwaltschaften und abgehalten wurde, illustriert, welchen Ein- batte in den Niederlanden in wesentlichem Um- örtliche Verwaltung auf die massiven Ausschrei- fluß auch auf längere Sicht ein solches Großereig- fange beherrscht. Im Zentrum stand nicht die tungen während des Eurogipfels 1997 reagiert nis auf kriminalpolitische Entscheidungsprozesse Frage nach dem Sinn eines derart groß angeleg- haben: haben kann. Die Vorbereitungen zur »Euro 2000« ten und risikobehafteten Ereignisses, sondern standen vier Jahre lang im Zeichen der Vorberei- vielmehr die Frage, ob das zur Verfügung stehen- • Ein Zug mit 150 italienischen Demonstranten, tung auf alle möglichen Sicherheitsrisiken. Der de strafrechtliche und verwaltungsrechtliche In- die von der Polizei als »Chaoten« abgestem- Staat ist offenbar bereit, sehr weit zu gehen, wenn strumentarium ausreichend ist, um die befürch- pelt wurden, wurde ohne eine gesetzliche nationale Ehre, Prestige und kommerzielle Inter- teten massiven Ausschreitungen und Grundlage über viele Stunden am Hauptbahn- essen auf dem Spiel stehen. Wer die Maßnahmen Gewaltausbrüche durch Hooligans aus teilneh- hof in Amsterdam festgehalten. Anschließend sieht, die zur Sicherung dieser Belange aufge- menden Ländern zu verhindern bzw. zu unter- wurden die Demonstranten gefesselt in ein wendet werden, fragt sich jedoch verzweifelt, binden. Im Hintergrund spielten hier die trauri- Gefängnis gebracht. Auch hierfür fehlte jede worauf die Vorbereitungen eigentlich abzielen: gen Erinnerungen an den Eurogipfel 1997 in gesetzliche Grundlage. In strafrechtlicher Hin- auf ein sportliches und festliches Kräftemessen Amsterdam und die Fußball-Weltmeisterschaften sicht gab es keinen Grund, sie als Beschuldigte oder auf Stammeskriege mit massiven Aus- in Frankreich 1998 sowie jüngere Schlachten mit zu behandeln, während die verwaltungsrecht- brüchen öffentlicher Gewalt, Vandalismus und zuweilen tödlichem Verlauf zwischen Fußballan- lichen Befugnisse nur die Freiheitsbegrenzung Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ord- hängern im In- und Ausland eine wichtige Rolle. umfaßten und die Möglichkeit der Festnahme nung. Die Angst wurde auch durch Berichte der in- und nicht vorsahen. Obwohl es keinen Grund gab, Auffallend ist, daß bisher die Frage, inwieweit ausländischen Nachrichtendienste geschürt, die weiter gegen diese Demonstranten vorzuge- es überhaupt noch wünschenswert oder verant- regelmäßig über Schlachtpläne rivalisierender hen – die Demonstration von 30.000 Arbeits- wortbar ist, Sportereignisse zu organisieren, die Anhängergruppen berichteten, die ihnen zur losen aus ganz Europa war inzwischen beendet derartig große Risiken für die öffentliche Ord- Kenntnis gelangt waren. Die Medien reagierten –, wurden die italienischen Demonstranten nung und Sicherheit beinhalten, bisher nie öf- stets sofort. Keine Tages- oder Wochenzeitschrift, nicht freigelassen, sondern kollektiv von den fentlich gestellt wird. Mit Fußballmeisterschaf- die nicht ausführliche Profilskizzen der gefürch- Ausländerbehörden abgeschoben. Auch diese ten gehen grundsätzlich keine öffentlichen teten Hooligans und detaillierte Informationen Maßnahme wurde vom nationalen Ombuds- Interessen einher. Vielmehr geht es hier um pri- über die zu erwartenden Konfrontationen veröf- mann aus mehreren Gründen als rechtswidrig vate Belange von Clubeigentümern, Sponsoren, fentlichten. beurteilt, und zwar sowohl in Hinsicht auf die werbenden Unternehmen und Mediengiganten. zwingenden Vorschriften des Ausländergeset- Dies heißt nicht, daß Sport und Sportereignisse zes betreffend EU-Staatsbürger, als auch bezüg- nicht auch eine öffentliche Funktion erfüllen. Eurogipfel 1997 lich des Verbotes kollektiver Abschiebung Diese öffentliche Funktion verliert jedoch ihren gemäß Art. 4 des 4. Protokolls zur Europäi- Sinn, wenn sie nur mit einem massiven Einsatz Die Richtung der politischen Debatte wurde in schen Menschenrechtskonvention (MRK). öffentlicher Mittel und auf Kosten rechtsstaatli- erheblichem Umfange auch durch die herbe Kri- • Bei den zahlreichen Demonstrationen, die cher Garantien verteidigt werden kann. tik des nationalen Ombudsmannes und der Ge- während des Eurogipfels stattfanden, wurden https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27 NEUE KRIMINALPOLITIK – 3/2000 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03. 27 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
TITEL Hunderte von Demonstranten aufgegriffen Das Debakel beim Eurogipfel machte auf pein- le zukünftige Großereignisse wie insbesondere und für die Dauer des Eurogipfels wegen des liche Weise deutlich, daß das bestehende straf- die Fußballeuropameisterschaften stellt der Verdachtes eines Verstoßes gegen Art. 140 rechtliche und verwaltungsrechtliche Instru- Ombudsmann fest, daß es sowohl unter dem bzw. 141 des Niederländischen Strafgesetzbu- mentarium ungeeignet ist, um effektiv auf Gesichtspunkt der Effektivität als auch der ches (nlStGB) festgenommen. Nach mehreren massive Störungen der öffentlichen Ordnung Rechtmäßigkeit des staatlichen Vorgehens un- Tagen wurden diese Festnahmen für die mei- und Sicherheit zu reagieren. Beide Instrumente abdingbar ist, genau im Blick zu behalten, wel- sten wieder aufgehoben, 92 ausländische In- zielen vor allem auf Vorfälle kleineren Ausmaßes che Voraussetzungen im Rahmen der haftierte wurden aus der Haft direkt abgescho- und beinhalten jeweils spezifische Einschrän- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ben. Das Gericht, das später über die kungen. Strafrechtliche Interventionen erfor- und Ordnung für den Einsatz der Notverfü- Festnahme und Haft urteilen mußte, qualifi- dern per definitionem einen individualisierten gungsbefugnis aufgrund des Gemeindegeset- zierte diese als rechtswidrig. Zu dieser Ein- Verdächtigen und sind für ein präventives Vorge- zes sowie der Befugnisse aufgrund des Straf- schätzung kam auch der nationale Ombuds- hen kaum geeignet. Das verwaltungsrechtliche rechtes und des Ausländerrechtes gelten und mann bezüglich der Abschiebung. Es war Instrumentarium ist vor allem präventiv ausge- welche Einschränkungen sich daraus ergeben. offensichtlich, daß die Polizei zwei Bestim- richtet: angekündigte öffentliche Demonstratio- Angesichts der Erfahrungen beim Eurogipfel mungen des Strafgesetzbuches zweckwidrig nen und Kundgebungen können mit bestimm- kann sich – so lautet seine Warnung – bei herangezogen hatte, um Probleme der öffentli- ten einschränkenden Auflagen verbunden oder zukünftigen Vorfällen niemand mehr auf das chen Sicherheit und Ordnung in den Griff zu im äußersten Fall bei drohenden Krawallen ver- Argument berufen, daß unvorhersehbare bekommen. Nach Art. 140 nlStGB ist die Teil- boten werden. Kommt es dann doch zu Aus- Situationen aufgetreten sind, die improvisato- nahme an einer Organisation, die die Bege- schreitungen, die eine ernsthafte Gefahr für die rische Maßnahmen, notfalls entgegen gesetz- hung von Verbrechen beabsichtigt, strafbar. öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen lichen Bestimmungen unvermeidlich mach- Bezüglich keines der Festgenommenen gab es und die nicht mit dem üblichen Einsatz der re- ten«.1 die geringste Veranlassung, einen Bezug zu ei- gulären Polizei oder der besonderen Bereit- schaftspolizei unterbunden werden können, bleibt als äußerste Notmaßnahme nur der Erlaß Die Auswirkungen der »Euro 2000« »Strafrechtliche einer Notverordnung oder einer Notverfügung durch den örtlichen Bürgermeister. Auch dann Der ehemalige Trainer von Ajax Amsterdam und Interventionen erfordern jedoch – dies wurde während des Eurogipfels der niederländischen Nationalmannschaft Rinus deutlich – bleibt das Problem, daß dies keine Michels hat einmal die inzwischen legendäre per definitionem einen Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen Aussage getroffen: »Fußball ist Krieg.« Damit darstellen kann. In der chaotischen Situation, in wollte er deutlich machen, daß jeder Wettkampf individualisierten Verdächtigen der die Anordnung verkündet wird, führt ihre eine minutiöse Vorbereitung sowie einen unbe- Ausführung darüber hinaus oft zu rechtswidri- dingten Einsatz und eine totale Hingabe für den und sind für ein präventives gen Maßnahmen. Dies ist insbesondere der Fall, eigenen Club bzw. das Vaterland verlangt. Des- wenn die Ordnungsmaßnahmen auch gegenü- mond Morris erläutert in seinem Werk »Spel om Vorgehen kaum geeignet. ber Ausländern angewendet werden. Dies erfor- de bal« (Das Spiel um den Ball) aus dem Jahr dert eine Abstimmung mit den Immigrations- 1981, daß in jedem Stadion Elemente eines Krie- Das verwaltungsrechtliche und Einwanderungsbehörden, die insbesondere ges sichtbar werden.2 Inzwischen sind rund 20 bei EU-Bürgern strikt an die Vorschriften des Jahre vergangen und wir wissen, daß dieser Aus- Instrumentarium ist Ausländergesetzes gebunden sind. druck seine übertragene Bedeutung verloren hat Die Schlußfolgerungen des Ombudsmannes und daß sich der Kampfschauplatz nicht selten vor allem präventiv über die Vorfälle beim Eurogipfel waren demzu- auf Örtlichkeiten außerhalb des Stadions ver- ausgerichtet« folge nicht gerade schmeichelhaft. Unter ande- rem wurde festgestellt: schoben hat. Effektive Sicherheitsmaßnahmen in den Stadien haben stets zu dem unbeabsich- 1. Daß es in mehreren Situationen ein Span- tigten Nebeneffekt geführt, daß sich das Kräfte- ner solchen kriminellen Organisation anzu- nungsverhältnis gab zwischen der Effektivität messen von dem Spielfeld und den Tribünen auf nehmen. Die zweckwidrige und rechtswidrige einerseits und der Rechtmäßigkeit des Vorge- die öffentlichen Örtlichkeiten in Stadtzentren Festnahme und der Freiheitsentzug wurden hens zur Aufrechterhaltung der öffentlichen und öffentliche Verkehrsmittel verschoben hat. vom Gericht mit beträchtlichen Schadenser- Sicherheit und Ordnung andererseits. Bei den Die Kommunikationsmöglichkeiten über das In- satzansprüchen gegenüber dem Staat abge- zu treffenden Entscheidungen stand die Risi- ternet und Mobiltelefone werden häufig einge- straft. Dies galt auch für die Festnahmen auf- kobegrenzung offensichtlich im Vordergrund, setzt, um im voraus Zeit, Ort und Kampfart fest- grund von Art. 141 nlStGB. Danach macht während die rechtliche Tragfähigkeit der zu zulegen. sich strafbar, wer öffentlich mit vereinten diesem Zweck eingesetzten Mittel nicht hin- Mit der Verschiebung des Kampfschauplatzes Kräften mit anderen gegen Personen oder Gü- reichend beachtet worden ist. Insofern könnte vom Stadion auf öffentliche Örtlichkeiten und ter Gewalt ausübt. Voraussetzung ist jedoch, man die Aussage treffen, daß offensichtlich dem damit einhergehenden massiven Auftreten daß der Täter selbst tatsächlich Gewalt aus- das Ziel die Mittel geheiligt hat. von Gewalt und Gewalttätigen ist der Fußball als geübt hat. Dies konnte in dem Wirrwarr der Er- 2. Die betroffenen Beamten haben nicht in allen ursprüngliches Sportereignis zu einem Kräfte- eignisse bei fast keinem der Festgenommenen Fällen den für ihr Vorgehen geltenden juristi- messen zwischen Hooligans und staatlicher Au- festgestellt werden. Daher fehlte nach Auffas- schen Rahmen beachtet. Auch wurde nicht im torität geworden. Die Folgen sind beträchtlich: sung des nationalen Ombudsmannes jegliche voraus in allen Punkten bedacht und ausgear- »Die sportliche Infrastruktur für die Spieler hat gesetzliche Grundlage für eine zwangsweise beitet, welche Maßnahmen getroffen werden ihr Pendant in einer verwaltungsrechtlich/juri- Abschiebung der ausländischen Festgenom- können, wenn sich unvorhersehbare besonde- stischen Infrastruktur erhalten, die auf die Be- menen. Hinzu kam, daß auch die bei einem re Schwierigkeiten ergeben sollten. Dies hatte herrschung des Publikums inner- und außerhalb Abschiebeverfahren zu beachtenden Vor- zur Folge, daß in einigen wichtigen Momenten der Stadien gerichtet ist«.3 schriften des Ausländergesetzes in vielerlei auf das Mittel der Improvisation zurückgegrif- Inzwischen wurden zahlreiche Initiativen von Hinsicht nicht eingehalten worden waren. fen werden mußte: »Im Hinblick auf eventuel- nationalen und örtlichen Behörden ergriffen, https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27 28 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03. 3/2000 – NEUE KRIMINALPOLITIK Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
um Fußballereignisse beherrschbar zu machen und unter Kontrolle zu halten. So gibt es einen zentralen Informationspunkt Fußballvandalis- mus, ein »Begleitsystem Fußball«, einen »Hand- lungsrahmen zur Bekämpfung von Fußballvan- dalismus und Fußballgewalt« und eine »sozialpräventive Fanpolitik« unter der Regie des Büros Sozialpräventive Politik des Nationalen Fußballbundes. Eine Vielzahl von Gegenmaß- nahmen beim Kampf gegen die zunehmende Fußballgewalt hat sich inzwischen bewährt: Ver- schiebung von Risikowettkämpfen auf weniger risikobehaftete Tage oder Zeitpunkte, Stadionver- bote, obligatorische Clubkarten, vorgeschrieben Kombi-Arrangements bei Eintritts- und Fahrkar- ten, Eingangsdurchsuchung, Kamerakontrolle und Alkoholverbote in den Stadien, besondere Begleitung von Fangruppen und Infiltrierung in bestimmte Risikogruppen. Wenn auch dies nicht hilft, bleibt nur noch das übliche strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Instrumentarium. Gestützt auf die Kritik des nationalen Om- budsmannes haben die niederländische Regie- rung, das Parlament und die Behörden die Euro 2000 zum Anlaß genommen, das bestehende strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Instru- mentarium erheblich auszuweiten. Frühere Ver- suche, diese Ausweitung durchzusetzen, waren mehrfach an dem Argument gescheitert, daß da- mit das Fundament des Rechtsstaates aus den Angeln gehoben werde. Die anstehenden Fuß- gen aufgeweicht (auch für EU-Bürger).4 Zehn ball-Europameisterschaften 2000 boten Parla- Prozent der gesamten Kapazitäten der Polizei »Die anstehenden Fußball- ment und Regierung die Möglichkeit, den Wi- derstand gegen diese Maßnahmen im Keim zu werden für einen Monat mobilisiert und Ur- laubsgenehmigungen zurückgezogen. Dasselbe Europameisterschaften 2000 ersticken. Fußball ist stets Krieg, und Krieg recht- gilt für die Mobilisierung von medizinischem boten Parlament und Regie- fertigt unkonventionelle, außergewöhnliche und Pflegepersonal in Krankenhäusern und öf- Maßnahmen. Die Christdemokraten im Parla- fentlichen Gesundheitsdiensten. In den Gefäng- rung die Möglichkeit, den ment hatten sich sogar für einen Einsatz des Mi- nissen werden 456 Zellen freigehalten, um litärs zur Unterstützung der regulären Polizei Teilnehmer an Tumulten festzusetzen, Schnell- Widerstand gegen diese während der Europameisterschaften eingesetzt. verfahren werden eingeführt, die auch bereits in Dies ging jedoch selbst dem Parlament zu weit. den Stadien durchgeführt werden können. Geld- Maßnahmen im Keim zu Allerdings wurde die Gelegenheit dankbar ge- strafen für Straftaten mit »EM-Bezug« werden nutzt, um einige Gesetzesänderungen vorzule- durch Freiheitsstrafen ersetzt und dort, wo dies ersticken. Fußball ist stets gen, die in ein Klima passen, in dem – auch in nicht möglich ist, erfolgt eine Erhöhung bis zu den Niederlanden – die Toleranz gegenüber ge- 300 Prozent der normalen Beträge.5 Als eine Defi- Krieg, und Krieg rechtfertigt fährlichen und schädlichen Verhaltensweisen nition für eine »Straftat mit EM-Bezug« nennt sichtbar abnimmt. Kennzeichnend für dieses Kli- die betreffende Richtlinie: »Straftaten, die von unkonventionelle, außer- ma ist der Ruf nach harten Maßnahmen gegen Verdächtigen im Zeitraum vom 5. Juni bis 7. Juli »sinnlose Gewalt«, Sexualstraftäter, Drogenab- 2000 begangen worden sind, bei denen die Be- gewöhnliche Maßnahmen« hängige und massive Störungen der öffentlichen schuldigten aufgrund ihrer äußeren Kennzeich- Ordnung und Sicherheit wie sie etwa der Fuß- nung, Äußerungen, ihres Verhaltens oder in ir- ballvandalismus darstellt. gendeiner anderen Art und Weise mit den Ein besonderer Aspekt der EM 2000 besteht Vorgelegt als besondere Maßnahmen, um die Fußball-Europameisterschaften 2000 oder damit darin, daß Gesetzgeber und Regierung dieses Er- Organisation der Europameisterschaften in si- im Zusammenhang stehenden Ereignissen in ei- eignis auch aufgegriffen haben, um mehrere chere Bahnen zu lenken, hat das gesamte Maß- nem Zusammenhang gebracht werden können«. strukturelle Gesetzesänderungen durchzuführen, nahmenpaket wenig Widerstand und Protest In Kriegsbegriffen gesprochen, erinnern diese für die sich früher keine Mehrheit gefunden hät- hervorgerufen. Der Fußball hält die Gesellschaft Maßnahmen sehr an einen »Ausnahmezustand«, te. Damit fungierte die EM 2000 für den Staat als so sehr in seinem Bann, sportliche, nationalisti- bei dem sich der Staat und öffentliche Einrich- ein nützliches Alibi, um sich Befugnisse anzueig- sche und kommerzielle Belange sind so sehr mit- tungen gegen eine erwartete feindliche Invasion nen, die auch bei anderen Gelegenheiten aus- einander verwoben, daß für die Durchsetzung mobilisieren. Kennzeichnend für einen Ausnah- geübt werden können. Anders als bei den ge- dieser Interessen beinahe kein Preis zu hoch er- mezustand ist jedoch sein zeitlich beschränkter nannten Maßnahmen ist nicht zu erwarten, daß scheint, und der Preis ist in der Tat hoch: Grenzen Charakter, der dazu führt, daß die Maßnahmen die Instrumente nach Beendigung des Turniers werden zeitweise wieder geschlossen, Grenzkon- wieder aufgehoben werden können und das nor- wieder beseitigt werden. Konkret geht es hier um trollen werden wieder eingeführt, Einreisekriteri- male Leben wieder seinen Gang gehen kann, folgende Maßnahmen: der verwaltungsrechtli- en werden verschärft, Abschiebekriterien hinge- wenn die Gefahr vorüber ist. che Gewahrsam, der Straftatbestand der öffentli- https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27 NEUE KRIMINALPOLITIK – 3/2000 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03. 29 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
TITEL chen Gewalt, die richterliche Anordnung zur dachtes einer strafbaren Handlung eingesetzt jedoch zu der verübten Gewalt auf irgend eine Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit werden. Dies kann nun jedoch gerade bei massi- andere Weise beigetragen haben: durch das Er- und Ordnung und die Qualifizierung der Aus- ven Störungen der öffentlichen Sicherheit und mutigen zu der Tat, die Verschaffung von strahlung von Bildern von Fußballkrawallen als Ordnung oft kaum festgestellt werden. Es bleibt Informationen oder sonstige Förderung durch offizielles Mittel der Strafverfolgung. die Frage, ob diese kollektive Gruppenhaft mit »mündliche, intellektuelle oder andere Beiträ- Art. 5 Abs. 1, Buchstabe b MRK in Einklang steht. ge«.8 Nach dieser Vorschrift sollen Unschuldige davor Diese Ausweitung des Tatbestandes knüpft an Verwaltungsrechtliche Haft bewahrt werden, ihrer Freiheit beraubt zu wer- die veränderte Auffassung über strafrechtliche den. Die Bestimmung, daß vor Durchführung Verantwortung an. Die Praxis muß erweisen, Die einschneidendste und auch im europäischen dieser Maßnahme zunächst eine allgemeine inwieweit die Furcht gerechtfertigt ist, daß un- Kontext6 einmalige Maßnahme ist die Änderung Warnung an die Gruppe gegeben werden muß – schuldige Passanten, die zufällig in eine Demon- der Gemeindeordnung, die dem Bürgermeister in der Praxis über ein Megaphon –, scheint kein stration oder ein anderes Massenereignis gera- die Befugnis gibt, zur Aufrechterhaltung der öf- adäquates Mittel, um das Risiko eines rechtswid- ten, auf der Grundlage dieser Bestimmung fentlichen Ordnung Gruppen von Störern im rigen Freiheitsentzuges auszuschließen. Hier verurteilt werden. Falle von Krawallen oder anderen schwerwiegen- setzt die in der Literatur geäußerte Kritik an.7 den Ausschreitungen die Freiheit zu entziehen, sie an einen bestimmten Ort zu verbringen und Gerichtliche Anordnungen zur dort maximal 12 Stunden festzuhalten. Dies Öffentliche Verübung von Gewalt Aufrechterhaltung der öffentlichen stellt im Verwaltungsrecht insofern ein Novum Sicherheit und Ordnung dar, als vor dieser Gesetzesänderung die verwal- Eines der Grundprinzipien des niederländischen tungsrechtlichen Befugnisse nur die Freiheitsbe- Strafrechtes ist die Erfordernis der individuellen Anläßlich der EM 2000 hat der Gesetzgeber darü- schränkung umfassten, während das verwal- Zurechenbarkeit strafbaren Verhaltens. Eine kol- ber hinaus eine selten in der Praxis angewendete tungsrechtliche Instrumentarium zur Aufrecht- lektive Täterschaft außerhalb der traditionellen Bestimmung aus der Strafprozeßordnung aus erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Teilnehmerformen ist ausgeschlossen, wenn es dem Hut gezaubert und mit einem »Face-Lifting« keinen individuell auszumachenden Beschuldig- versehen. Und zwar geht es um eine Gesetzesän- ten gibt. Dessen ungeachtet glaubte die Staatsan- derung, die die bereits genannten Maßregeln »Inzwischen ist das Turnier waltschaft, eine Möglichkeit gefunden zu haben, flankiert und vor allem für die Situationen ge- um Teilnehmern an Störungen der öffentlichen dacht ist, in denen die Anwendung der verwal- beendet und man weiß, daß Ordnung und Sicherheit und an Gewalttätigkei- tungsrechtlichen Haft oder eine Untersuchungs- sich keines der befürchteten ten doch beizukommen, indem sie festgenom- men und wegen Mitgliedschaft in einer krimi- haft nicht möglich ist, oder in denen die gesetzliche Höchstdauer dieser freiheitsentzie- Horrorszenarien bewahrheitet nellen Organisation angeklagt wurden. Die Straf- henden Maßnahmen als zu kurz angesehen wird. verfahren anläßlich des Eurogipfels 1997 haben In diesen Fällen bietet der geänderte Art. 540 f hat. Die speziell geschaffenen diesen Weg jedoch definitiv abgeschnitten und nlStPO einen Ausweg. Wird der Beschuldigte bei führten nur zu erheblichen Schadensersatzan- der Verübung eines Deliktes auf frischer Tat ange- Befugnisse und Schnellverfah- sprüchen der Festgenommenen. Das gleiche troffen, durch das die öffentliche Sicherheit und Schicksal erlitt der Versuch der Staatsanwalt- Ordnung verletzt wird, und besteht die Gefahr ren wurden nicht angewendet, schaft, das Strafrecht auch bei Personen anzu- der Wiederholung oder Fortsetzung der Straftat, wenden, die zu einer sogenannten Risikogruppe kann er für die Dauer von zwei Tagen inhaftiert die Anzahl der Zwischenfälle gehörten, gegen die jedoch kein konkreter Ver- und dem Untersuchungsrichter vorgeführt wer- dacht einer Straftat bestand. den. Der Untersuchungsrichter kann dem Be- blieb im zweistelligen Bereich« Um solche Personen doch strafrechtlich be- schuldigten bestimmte Auflagen zur Vermeidung langen zu können, wurde der Tatbestand des Art. der Wiederholung oder Fortsetzung der Straftat Ordnung nunmehr um den Freiheitsentzug er- 141 nlStGB geändert. Diese Bestimmung stellt auferlegen. Es kann auch eine Sicherheitsleistung gänzt worden ist, eine Maßnahme, die vormals unter Strafe, »öffentlich mit vereinten Kräften verlangt werden. Ist der Beschuldigte nicht bereit, dem Strafrecht vorbehalten war. Die Anordnung Gewalt gegen Personen oder Güter auszuüben«. die richterlichen Anordnungen einzuhalten oder zu dieser sowohl präventiv als auch reaktiv anzu- Die Höchststrafe für die Begehung dieser Straftat bezahlt er die Sicherheitsleistung nicht, kann der wendenden Maßnahme kann auch ergehen, beträgt vier Jahre und sechs Monate und/oder Untersuchungsrichter festlegen, daß er für die wenn eine ernsthafte Gefahr von Tumulten be- die Verhängung einer Geldstrafe von 25.000 Dauer von bis zu sieben Tagen inhaftiert wird. steht. Diese neue Befugnis ist eine Reaktion auf Gulden. Je nach Umfang der eingetretenen Fol- Diese Maßnahme ist auch möglich, wenn die An- die aus rechtsstaatlicher Perspektive zweifelhaf- gen kann dieses Strafmaß auf bis zu 12 Jahre ordnungen des Untersuchungsrichters nach sei- ten Methoden des durch Polizei und Bürgermei- Freiheitsstrafe und/oder bis zu 100.000 Gulden ner Auffassung eine unzureichende Garantie bie- ster während des Eurogipfels 1997 durchgeführ- Geldstrafe erhöht werden, wenn die verübte Ge- ten und die Aufrechterhaltung der öffentlichen ten unfreiwilligen Freiheitsentzuges ohne gesetz- walt den Tod eines Dritten zur Folge hat. Die Sicherheit und Ordnung die Inhaftierung drin- liche Grundlage. Es handelt sich um eine Form Strafverfolgung dieses Deliktes scheiterte in der gend erfordert. der verwaltungsrechtlichen Haft, die strafrechtli- Vergangenheit regelmäßig an dem zu führenden che und strafprozessuale Gesetzeslücken füllt: Beweis, daß der Beschuldigte selbst eine gewalt- viele Störungen der öffentlichen Sicherheit und tätige Handlung verübt hatte. Diese strenge Vor- Ausstrahlung von Bildern über Fußball- Ordnung sind Übertretungen, für die die Anord- aussetzung ist im Zuge der Vorbereitung auf die krawalle als Mittel der Strafverfolgung nung der Untersuchungshaft nicht zulässig ist EM zu Fall gebracht worden. Anstelle des Tatbe- und bei denen die maximale Vernehmungsdauer standsmerkmals »mit vereinten Kräften« spricht Vor kurzem wurde die Nutzung des Mediums auf dem Polizeirevier für diese Art von Straftaten der neue Art. 141 nlStGB jetzt von »gemein- Fernsehen für Ermittlungszwecke auf die Auffin- maximal sechs Stunden beträgt. Darüber hinaus schaftlich«. Dadurch wird es möglich, auch die dung von Vermissten und schwere Verbrechen können freiheitsentziehende Zwangsmittel im Teilnehmer strafrechtlich zur Verantwortung zu wie Mord und Totschlag beschränkt. Mit den öf- Strafrecht nur aufgrund eines konkreten Ver- ziehen, die nicht selbst Gewalt verübt haben, die fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27 30 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03. 3/2000 – NEUE KRIMINALPOLITIK Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
entsprechende Vereinbarungen über die Auswahl man weiß, daß sich keines der befürchteten Hor- und Präsentation von in Betracht kommenden rorszenarien bewahrheitet hat. Die speziell ge- Joseph Marko/ Fällen gemacht. Angesichts der drohenden Kra- schaffenen Befugnisse und Schnellverfahren Günther R. Burkert-Dottolo (Hrsg.) walle während der EM wurde eine neue Richtlinie wurden nicht angewendet, die Anzahl der Zwi- erlassen, die es ermöglicht, auch über das Internet schenfälle blieb im zweistelligen Bereich. Die An- Multikulturelle und lokale, regionale und landesweite Sender Er- zahl der Verhaftungen belief sich auf einige Hun- mittlungsberichte über »Strafsachen zu versen- dert, die größtenteils Trunkenheit in der Gesellschaft und den, die eine schwerwiegende Verletzung der Öffentlichkeit, Schwarzhandel mit Eintrittskar- Rechtsordnung beinhalten oder dem allgemei- ten und kleinere körperliche Auseinandersetzun- Demokratie nen Sicherheitsgefühl schaden«. Nach Ausschrei- gen betrafen. Die Reaktion war Erleichterung al- Wie können verschiedene ethnische tungen bei der Meisterschaftsfeier von Landes- lerorten, insbesondere bei dem besonderen meister Feijenoord Rotterdam 1999 waren Film- Projektteam von Justiz und Innenministerium, Gruppen gleichbehandelt werden, ohne aufnahmen über das Fernsehen als Beweismittel dessen Leiter dann auch triumphierend feststell- daß man sie zwingt, ihre Identität und ausgesendet worden, um über diesen Weg die te: »Die Unheilspropheten haben nicht recht be- damit auch unterschiedliche kulturelle Identität von 20 anonymen Hooligans festzustel- halten, die Hooligans haben verloren.«11 Wertvorstellungen aufzugeben? Wel- len. Die Ausstrahlung führte in der Tat zu dem ge- Der Gewinner hat per definitionem immer chen Beitrag kann die Demokratie zur wünschten Ergebnis. Allerdings wurde die Staats- recht. Es stellt sich jedoch die Frage, ob über- Integration von anderen Kulturen lei- anwaltschaft im darauffolgenden Strafverfahren haupt von einem Gewinner gesprochen werden sten? Erfüllt eine Demokratie, die keine von dem zuständigen Gericht in die Schranken kann, wenn Sportereignisse nur noch mit massi- gewiesen, weil das verwendete Ermittlungsmittel vem Einsatz von öffentlichen Mitteln und auf Konzepte für die Auf- und Übernahme nicht auf einer Rechtsgrundlage basierte. Diese Kosten von rechtsstaatlichen Garantien in einer des Fremden entwickelt, überhaupt ihre wird durch die neue Richtlinie jetzt geschaffen.9 Atmosphäre organisiert werden können, die bela- grundlegenden Aufgaben? den ist mit Kriegsrhetorik und Katastrophen- Die Beiträge des Sammelbandes unter- szenarien. Wurden das Klima der Angst und die suchen die Thematik der multikulturel- Schlußbemerkung: »Die Hooligans haben Krimino-Hysterie vielleicht sogar bewußt er- len Gesellschaft anhand grundsätzlicher verloren« zeugt, um auf diese Weise kriminalpolitische Überlegungen wie an ausgewählten Neuerungen einführen zu können, die unter Die Vorbereitung der EM 2000 kostete vier Jahre. normalen Umständen niemals akzeptiert wor- Fallbeispielen. Jenseits von abgegriffe- Eine Vielzahl möglicher Horrorszenarien wurde den wären? Wer immer auch der Sieger sein mag: nen Fragestellungen zeigen sie Wege zu durchgespielt. Die Gesellschaft wurde systema- der Rechtsstaat ist es sicherlich nicht. einem besseren Verstehen des Fremden tisch auf die Notwendigkeit dieses Vorgehens und einem konfliktfreien Zusammenle- vorbereitet. Je mehr der Zeitpunkt des Turniers Dr. Anton van Kalmthout lehrt Strafrecht, verglei- ben in den gesellschaftlichen Span- nahte, um so mehr nahm auch die Spannung zu: chendes Strafrecht und Strafvollzug an der Univer- nungsfeldern. Deutlich wird: Gerade in einige Bürgermeister sprachen öffentlich ihre sität Tilburg (Niederlande) und ist Mitherausgeber Sorge aus, daß die reguläre Polizeiarbeit nicht dieser Zeitschrift Zeiten der allgemeinen Politikverdros- mehr gewährleistet werden könne, die Landes- senheit sind demokratische Bildung, ge- personalvertretung der Polizei kritisierte die un- sellschaftliches Engagement und zureichende Vorbereitung, der Nachrichten- schließlich die Wiederentdeckung der dienst berichtete über aufgefangene Pläne von Anmerkungen Politik unabdingbar, um einen Kontra- englischen und italienischen Hooligans, sich ge- punkt zur »Mixophobie« der Neuen meinsam an den Türken zu rächen. Fast täglich 1 Rapport van de Nationale Ombudsman Nr. 19/505, Rechten zu setzen. berichteten Zeitungen und Fernsehen über die Zusammenfassung S. 10. Zehntausenden von Hooligans, die im Begriff 2 Volkskrant Magazine vom 3.6.2000, S. 4. Joseph Marko ist Professor an der Uni- waren, sich von England, Deutschland und Ju- 3 W. de Bruin, Als voetbal inderdaad oorlog is, De versität Graz und internationaler Richter Volkskrant vom 3.6.2000. goslawien aus nach Belgien und die Niederlande 4 Nederlandse Staatscourant nr. 100 vom 24.52000. am Verfassungsgericht in Sarajewo, aufzumachen. Allein in Deutschland sollten 5 Nederlandse Staatscourant nr. 102 vom 26.52000. Günther R. Burkert-Dottolo ist Leiter 7000 und in England 30.000 Hooligans regi- 6 Die Übersicht des Justizministers zeigt, daß beinah der Politischen Akademie in Wien. striert sein, die angeblich über Internet und Tele- kein der MRK beigetretenes Land das Instrument phon bereits seit Monaten dabei waren, ihre Kra- der verwaltungsrechtlichen Haft kennt. Allerdings enthalten die Polizeigesetze in mehreren deutschen walle »mit militärischer Präzision« zu planen.10 Bundesländern und die Polizeigesetze Belgiens und Mit Horrorüberschriften wie »Hooligans aller der Schweiz die polizeiliche Befugnis, im Rahmen Länder«, »Hooligans auf dem Kriegspfad«, und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit »Wenn Fußball in Wirklichkeit Krieg ist« stimm- und Ordnung, auf individueller Grundlage Störer ten auch seriöse Medien in die Krimino-Hysterie zeitlich in Gewahrsam zu nehmen. Vgl.: Tweede Ka- ein. Eine Vielzahl von Interviews mit den Anfüh- mer der Staten-Generaal, Parlamentsdrucksache 26735, Nr. 6, S. 2. 2000, 95 S., brosch., rern in- und ausländischer Hooligans und mit 7 J.G. Brouwer und A.E. Schilder, Het wetsvoorstel be- wissenschaftlichen »Hooligan-Experten« ließen 38,– DM, 277,– öS, 35,50 sFr, stuurlijke ophouding, een verkenning van rechts- nur die Schlußfolgerung zu, daß echte Schlach- statelijke grenzen, NJB 1999, S. 1640–1647; T. Kooi- ISBN 3-7890-6677-X ten unvermeidbar sein würden. jmans und P.A.M. Mevis, Nogmaals bestuurlijke (Schriftenreihe der Europäischen Akademie Die vorangegangenen Absätze wurden kurz detentie: het wetsvoorstel ›Bestuurlijke ophouding‹, Bozen, Bereich »Ethnische Minderheiten vor dem Beginn des Turniers verfaßt. Die Schluß- NTB 1999, S. 237–239. und regionale Autonomien«, Bd. 4) 8 Gesetzentwurf 26519, Nr. 3, S. 4. betrachtung war eigentlich für eine Analyse der 9 Nederlandse Staatscourant Nr. 101, vom 25.5.2000. zu erwartenden Unruhen und der Reaktion der NOMOS 10 Z.B. in EM 2000, Hooligans in Bereitschaft, Arte, staatlichen Behörden, der Justiz und der Polizei 31.5.2000 und Vrij Nederland, 27.5.2000. gedacht. Inzwischen ist das Turnier beendet und 11 NRC vom 3.7.2000, S. 3. https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-3-27 NEUE KRIMINALPOLITIK – 3/2000 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 01:42:03. 31 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
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