Briefing Notes Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration - BAMF

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Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration

                                        Briefing Notes
                                               27. April 2020

Afghanistan

Kampfhandlungen, Anschläge und zivile Opfer
Medien berichteten auch in der vergangenen Woche von Kämpfen und Anschlägen in zahlreichen Provinzen.
Die mehrfach von Staatspräsident Ghani und anderen erhobene Forderung, einen Waffenstillstand während
des Ramadan zu verhandeln, wurde von den Taliban zurückgewiesen. Nach Angaben des afghanischen
Nationalen Sicherheitsrates hätten die Taliban seit Unterzeichnung der Friedensvereinbarung mit den USA am
29.03.20 durchschnittlich 55 Angriffe pro Tag durchgeführt. Die United Nations Assistance Mission in
Afghanistan (UNAMA) vermeldet in ihrem Quartalsbericht für den Zeitraum 01.01.20 bis 31.03.20 einen
Rückgang der zivilen Opfer um 29 % im Vergleich zum ersten Quartal 2019. Es wurden 1.293 zivile Opfer
registriert (533 Tote, 760 Verletzte). Dabei waren die Opferzahlen in der der Friedensvereinbarung
vorausgehenden „reduction in violence“-Woche vom 22.02.20 bis 28.02.20 deutlich zurückgegangen, um
anschließend durch die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen, insbesondere im Norden und Nordosten,
wieder anzusteigen.

Gefangenenaustausch
Die Regierung hat in der vergangenen Woche weitere 55 gefangene Taliban aus Gefängnissen in neun
Provinzen entlassen (vgl. BN v. 20.04.20). Die Taliban bestehen allerdings weiterhin auf der Freilassung von
15 ausgewählten Personen, was die Regierung jedoch ablehnt. Diese Gefangenen seien in terroristische
Aktivitäten verwickelt gewesen, darunter fünf Personen in besonders schwere Anschläge. Auch einer der
Verantwortlichen für den Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul vom 31.05.17 befinde sich darunter.

Taliban-Justiz
Das Nachrichtenmagazin Tolo News berichtet über einen weiteren Fall von Taliban-Justiz aus der
zentralafghanischen Provinz Ghor. Ein junger Mann war bei dem Versuch, mit einem Mädchen wegzulaufen,
von den Verwandten des Mädchens festgehalten und den Taliban, die das betroffene Gebiet beherrschen,
übergeben worden. Diese verurteilten ihn zu 80 Peitschenhieben. Nach der Vollstreckung dieser Strafe wurde
er von Unbekannten erschossen. Das Mädchen konnte in einem Frauenhaus unterkommen, die Polizei soll
zwei Verdächtige im Zusammenhang mit dem Mord verhaftet haben. Dies ist bereits der vierte Fall von
Paralleljustiz in Ghor aus den zurückliegenden Monaten.

COVID-19-Pandemie
Die Zahl der bestätigten COVID-19-Fälle steigt weiterhin an. Positiv getestete Personen werden aus allen 34
Provinzen gemeldet. Kabul liegt inzwischen nach der Anzahl der Fälle vor Herat gefolgt von Kandahar. Es
wird erwartet, dass die Zahl der Fälle in den kommenden Wochen rapide ansteigen wird und dass sich
schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft ergeben werden.
Die Grenzen zu Iran, Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan sind weiterhin nur für den Warenverkehr
und für zurückkehrende afghanische Staatsangehörige passierbar. Pakistan hat die Grenzen für den
Personenverkehr geschlossen und erlaubt an drei Tagen in der Woche den Transport von Hilfsgütern über die
Grenzübergänge Torkham und Chaman.
Reise- und Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin in Kabul und anderen Städten. 20 Provinzen (Stand
22.04.20) haben „angemessene Beschränkungen“ (measured lockdowns) erlassen. Da es keine einheitliche
nationale Regelung gibt, wird die Tätigkeit von Hilfsorganisationen erschwert. Der andauernde Konflikt (s.o.)

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sowie Naturkatastrophen führen weiterhin dazu, dass Menschen ihre Heimatorte verlassen, wodurch die
Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus steigt.
Humanitäre Organisationen befürchten die negativen Auswirkungen der Beschränkungen auf ohnehin
gefährdete Personengruppen, insbesondere Familien, die auf Tätigkeiten als Tagelöhner angewiesen sind und
über keine alternativen Einkommensquellen verfügen. Da sich in der Öffentlichkeit die Angst vor COVID-19
ausbreitet, besteht darüber hinaus nach Auffassung von Menschenrechtsorganisationen die Gefahr einer
Stigmatisierung und Diskriminierung von Erkrankten und von Personen, die kürzlich aus den Nachbarländern
zurückgekehrt sind.
Laut Arbeitsministerium sollen aufgrund der COVID-19-Pandemie zwei Millionen Menschen arbeitslos
geworden sein.
Am 20.04.20 traf in der südwestlichen Provinz Nimroz eine erste Lieferung von 5.000 Tonnen Weizen aus
Indien ein. Nach Ausfällen der Weizenlieferungen aus Kasachstan und Pakistan (vgl. BN v. 30.03.20) hat sich
Indien bereit erklärt, 75.000 Tonnen Weizen zu liefern.

Burkina Faso

HRW: Unbewaffnete Gefangene von Armee hingerichtet
In einem am 20.04.20 veröffentlichten Bericht warf Human Rights Watch (HRW) der Armee vor, am 09.04.20
31 unbewaffnete Männer der Ethnie der Fulani (auch als Fulbe oder Peul bekannt) wenige Stunden nach ihrer
im Rahmen eines Anti-Terror-Einsatzes erfolgten Festnahme hingerichtet zu haben. Laut Angaben von
Dorfbewohnern, die die Leichen fanden, hätten mehrere der Getöteten die Augen verbunden gehabt oder seien
an den Händen gefesselt gewesen. Das mutmaßliche Kriegsverbrechen habe im etwa 200 km nördlich der
Hauptstadt Ouagadougou gelegenen Ort Djibo stattgefunden. Die Einwohner des Dorfes vermuteten, dass die
Sicherheitskräfte gegen sie vorgegangen seien, da sich vor kurzem einige bewaffnete Islamisten rund um Djibo
aufgehalten hätten.

China

Hongkong: Demonstration
Erstmals seit Monaten versammelten sich wieder mehrere Hundert Anhänger der Protestbewegung in einem
Einkaufszentrum. Sie forderten u.a. die Freilassung von 15 führenden Aktivisten, die unlängst festgenommen
worden waren (vgl. BN v. 20.04.20). Die Polizei löste die Veranstaltung auf. In Hongkong sind wegen der
COVID-19-Pandemie Versammlungen von mehr als vier Personen im öffentlichen Raum verboten.

DR Kongo

BDK-Anführer verhaftet
Am 24.04.20 stürmte die Polizei in Kinshasas Stadtviertel Sakomi das Haus des selbsternannten Propheten
und Anführers der verbotenen politisch-religiösen Bewegung Bundu dia Kongo (BDK), Ne Muanda Nsemi,
und verhaftete ihn. Vorausgegangen waren eine mehrstündige Belagerung des Hauses und die Weigerung
Nsemis, sich freiwillig zu ergeben. Nach Angaben des Innenministeriums sollen bei der Stürmung des Hauses
mindestens acht Personen getötet, 35 verletzt und 168 verhaftet worden sein. Laut Polizeiangaben sollen acht
Polizisten bei dem Einsatz Verletzungen erlitten haben. Die Verhaftung Nsemis erfolgte, nachdem seit dem
13.04.20 mindestens 20 BDK-Mitglieder bei drei gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei auf der
Schnellstraße zwischen Kinshasa und der westlichen Nachbarprovinz Kongo Central getötet worden waren.

Ranger und Zivilisten bei FDLR-Anschlag getötet
Am 24.04.20 beschossen 60 Kämpfer der ruandischen Hutu-Miliz Demokratische Kräfte zur Befreiung
Ruandas (FDLR) nahe des im Ort Rumangabo befindlichen Hauptquartiers der Verwaltung des Virunga-
Nationalparks ein Fahrzeug mit sieben Zivilisten. Diesem Fahrzeug eilte ein Transport-Lkw, auf dessen
Ladefläche Wildhüter saßen, zur Verteidigung herbei. Laut Kongos Naturschutzbehörde ICCN wurden bei
dem Anschlag 13 Wildhüter und fünf Zivilisten getötet. Vier Ranger und ein Zivilist werden im Krankenhaus

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im 40 Kilometer entfernten Goma behandelt. Der an der Grenze zu Ruanda und Uganda gelegene Virunga-
Nationalpark gehört zum UNESCO-Welterbe und ist unter anderem die Heimat von Berggorillas.

Neues Aufflammen der Ebola-Epidemie
Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 23.04.20 kam es seit dem 10.04.20 zu sechs
neuen bestätigten Fällen von Ebola-Infektionen in der Gesundheitszone Beni der östlichen Provinz Nord-Kivu.
Davon sind vier erkrankte Personen verstorben, eine befindet sich in einem Ebola-Behandlungszentrum und
eine weitere soll dorthin gebracht werden. Vor der Entdeckung des Ebola-Falles vom 10.04.20 war erwartet
worden, dass die WHO am 12.04.20 die seit 01.08.19 in den kongolesischen Provinzen Nord-Kivu und Ituri
andauernden Ebola-Epidemie für beendet erklären würde, nachdem der letzte Ebola-Patient am 03.03.20 aus
einem Behandlungszentrum als geheilt entlassen worden war.

Indien

COVID-19-Pandemie
Die ärmsten Bevölkerungsschichten leiden besonders unter der wegen der COVID-19-Pandemie bis zum
03.05.20 verhängten landesweiten Ausgangssperre. Bewohner der Slums, Tagelöhner und Wanderarbeiter
haben wegen des zum Erliegen gekommenen Alltagslebens keine Verdienstmöglichkeit mehr. Auch sind
Schutzmaßnahmen wie das Abstandhalten für die zumeist unterernährten und oft immunschwachen
Slumbewohner kaum möglich. Die offiziell gemeldeten Infektionszahlen sind nicht verlässlich. Zuletzt waren
knapp 28.000 bestätigte COVID-19-Fälle gemeldet worden, mehr als 880 Infizierte seien gestorben.
Im westindischen Surat im Bundesstaat Gujarat löste die Polizei Proteste von Wanderarbeitern gegen die
Verlängerung der Ausgangssperre unter Einsatz von Schlagstöcken gewaltsam auf. Laut Medienberichten
gingen Polizeikräfte zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen mit hoher Gewalt gegen die Bevölkerung vor.
Jeder Bundesstaat ist für die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen selbst verantwortlich. Positiv
hervorgehoben wurde hierbei der südindische Bundesstaat Kerala.
Seit 25.04.20 haben kleinere Geschäfte unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Maskenpflicht wieder
geöffnet. Auch durfte in ländlichen Regionen die Arbeit in Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieben
wiederaufgenommen werden.

Irak

Lockerung der COVID-19-Schutzmaßnahmen
Am 19.04.20 kündigte die zentralirakische Regierung Lockerungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen an,
welche dennoch bis voraussichtlich 22.05.20 verlängert werden. Eine nächtliche Ausgangssperre sowie eine
Ausgangsperre am Wochenende bleiben bestehen. Auch internationale und nationale Reisen (zwischen den
Provinzen) bleiben weiterhin verboten. Schulen, Einkaufszentren, Gebetsstätten und Veranstaltungshallen sind
nach wie vor geschlossen. Allerdings dürfen Geschäfte mit minimaler Personalbesetzung öffnen. In
öffentlichen Transportmitteln ist die Zahl der Fahrgäste auf vier beschränkt und es herrscht Maskenpflicht.
In der Autonomen Region Kurdistan (KR-I) wurden die COVID-19-Schutzmaßnahmen zwar bis zum 01.05.20
verlängert, lokale Behörden dürfen jedoch Anpassungen der Ausgangsbeschränkungen zwischen Mitternacht
und 18 Uhr vornehmen. Ab dem 24.04.20 sind Einkaufzentren, Geschäfte und Kliniken unter strengen
Hygienemaßnahmen wieder offen, auch Taxifahrer dürften ihre Arbeit wiederaufnehmen. Zu den
Hygienemaßnahmen zählt die Masken- und Handschuhpflicht. Einem Medienbericht zufolge dürfen Bürger,
die in Städten unter Kontrolle der zentralirakischen Regierung gestrandet waren, in die KR-I zurückkehren,
sofern sie negativ auf das Coronavirus getestet sind.
Das nationale Flugverbot für kommerzielle Flüge bleibt voraussichtlich bis zum 22.05.20 bestehen.
Humanitäre Organisationen berichten nach wie vor von Schwierigkeiten beim Erhalt von Passierscheinen, was
vor allem die Freizügigkeit zwischen den Provinzen behindere (vgl. BN v. 06.04.20).

Verletzte bei Angriff auf Demonstration in Bagdad
Aktivisten zufolge seien am 21.04.20 regierungskritische Demonstranten von unbekannten Dritten in Zivil mit
Schusswaffen angegriffen worden. Irakischen Sicherheitsquellen zufolge sei es hingegen zu einer
Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und dem Inhaber eines Klimaanlagengeschäftes gekommen.

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Mindestens sechs Personen wurden dabei verletzt. Yusra Rajab, die parlamentarische Abgeordnete des
Menschenrechtskomitees, warnte, dass Angriffe auf Demonstranten und das Nichteingreifen der
Sicherheitskräfte eine Bedrohung für den Frieden darstelle.
Seit Oktober 2019 kommt es in Bagdad und im Südirak zu Massenprotesten gegen die amtierende Regierung,
Korruption und Misswirtschaft. Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben sich die Proteste
abgeschwächt, finden jedoch vereinzelt in Form von stillen Kundgebungen oder im virtuellen Raum weiterhin
statt.

Streit um Öl-Einnahmen und sinkende Öl-Preise gefährden Lohnzahlungen
Medienberichten zufolge gab die zentralirakische Regierung bekannt, dass die Überweisungen für
Lohnzahlung von Staatsbediensteten in der Autonomen Region Kurdistan Irak (KR-I) ausgesetzt werden.
Grund sei, dass die KR-I ihren im Staatsbudget festgeschriebenen Verpflichtungen nicht nachkomme und Öl
selbstständig verkaufe, anstatt einen Teil an Bagdad abzugeben.
Regierungsangaben zufolge würde auch die zentralirakische Regierung Schwierigkeiten haben, ihren
Staatsbediensteten Löhne zu zahlen. Grund seien die ausfallenden Einnahmen aufgrund sinkender Öl-Preise.

Pressefreiheit: Irak rutscht in Rangliste weiter ab
Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen (RoG) ist der Irak weitere sechs
Positionen abgerutscht und landet auf Platz 162 von 180. Grund waren RoG zufolge die Übergriffe auf
Journalisten und Medienschaffende während der Berichterstattung zu den regierungskritischen Protesten.

Iran

Pressefreiheit: Weltweit auf Ranglistenplatz 170
Auf der Pressefreiheitsrangliste der Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) stand Iran zuletzt im Jahr 2019
unter 180 Ländern auf Platz 170. Damit ist die Islamische Republik im Vergleich zum Vorjahr um sechs Plätze
gefallen. Revolutionsführer Ayatollah Seyyed Ali Khamenei und dem von ihm ins Leben gerufenen Hohen
Rat für Cyberspace (Internetüberwachung) bezeichnet die Organisation in ihren am 19.04.20 veröffentlichten
Jahresbericht als „Feinde der Pressefreiheit“ beziehungsweise des Internets. Laut RoG gehört Iran seit der
Islamischen Revolution von 1979 zu den weltweit repressivsten Ländern für Journalisten.

Online-Domain der Regierungszeitung IRAN von US-Behörden beschlagnahmt
Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat die Online-Domain der Zeitung
IRAN beschlagnahmt. Das teilte die offizielle Tageszeitung der iranischen Regierung am 25.04.20 mit.
Somit ist die Zeitung nicht mehr unter der Adresse iran-newspaper.com zu erreichen. Andere Webseiten des
Unternehmens, wie die englischsprachige Iran-daily.com, sind ebenfalls nicht mehr zugängig. Die Online-
Domain der Zeitung IRAN wurde im Jahr 1997 registriert. Die staatliche Publikation wird ebenfalls durch die
staatliche Nachrichtenagentur Islamic Republic News Agency (IRNA) herausgegeben.

UNHCR begrüßt Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen
In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Iran Press am 18.04.20 erklärte der Vertreter des Hohen
Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) in Iran, Ivo Freijsen, die Aufnahme von
afghanischen Flüchtlingen durch das Land seit mehr als vier Jahrzehnten sei eine „wichtige Errunggenschaft“.
Im Februar 2020 lobte auch UN-Generalsekretär Antonio Gutierrez und der Hohe Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen Filippo Grandi Iran und Pakistan für die Aufnahme von Millionen afghanischen
Flüchtlingen, obwohl sie von der internationalen Gemeinschaft nur minimale Unterstützung erhalten hatten.
Er erklärte in diesem Zusammenhang, dass Afghanen z.Zt. die größte Gruppe von Ankömmlingen vor allem
in Europa seien und zum ersten Mal die Zahl der Migranten aus Syrien überträfen. Iran gibt jedes Jahr acht
Milliarden USD für afghanische Migranten in verschiedenen staatlichen Bereichen aus.

Erneut ein zum Tatzeitpunkt Minderjähriger hingerichtet
Nach Meldung mehrerer Menschenrechsorganisationen wurde der im Jahre 2016 wegen eines Tötungsdelikts
verurteilte Straftäter Shayan Saeedpour am 21.04.20 im Gefängnis der Stadt Sanandaj hingerichtet. Saeedpour
hatte im Alter von 17 Jahren, also minderjährig, in einem Streit eine Person getötet. Amnesty International
(AI) erklärte, der Verurteilte habe an einer psychischen Erkrankung gelitten. Das meldeten u.a. mehrere

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Menschenrechtsportale. Iran ist 1994 der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten, die Hinrichtungen zur
Tatzeit minderjähriger Täter verbietet. Das Land behält sich jedoch das Recht vor, sich grundsätzlich nur an
die Teile von Konventionen zu halten, die nicht mit der Rechtslage der Republik im Widerspruch stehen. Die
UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und für außergerichtliche Hinrichtungen teilte dazu mit, man
habe Regierung und Justiz in Iran bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass der spätere Vollzug der
Todesstrafe auch bei zum Tatzeitpunkt minderjährigen Straftätern ein Verstoß gegen die Konvention sei.

Medizinische Versorgungslage: Medikamentenimporte ohne Geldtransfer unmöglich
Regierungssprecher Ali Rabiei erklärte unlängst bei einer Pressekonferenz in Teheran, dass der Import von
Medikamenten erschwert sei. Dies erschwere die Bemühungen der Regierung bei der Bekämpfung von
COVID-19.

Iran/ Saudi-Arabien: AI berichtet von Zahl der Hinrichtungen
Im vergangenen Jahr sind nach Angaben von AI mindestens 657 Menschen in etwa zwanzig Ländern
hingerichtet worden. Damit sei die Zahl der dokumentierten Hinrichtungen im Jahre 2019 weltweit auf den
niedrigsten Stand seit zehn Jahren gesunken. Jedoch gehöre Iran zu den Ländern mit den meisten Exekutionen.
Dort seien mindestens 251 Menschen hingerichtet worden, so AI, darunter vier Minderjährige.
In Saudi-Arabien habe die Zahl der Hinrichtungen zugenommen. Die Todesstrafe werde auch als „politische
Waffe“ gegen Oppositionelle der schiitischen Minderheit eingesetzt, berichtet AI. Als Beispiel nennt die
Organisation eine Massenhinrichtung von 37 Personen, unter denen sich 32 schiitische Männer befanden.

Jemen

Separatistengruppe erklärt Selbstverwaltung im Süden
Am 26.04.20 rief der Southern Transitional Council (STC) den Ausnahmezustand in den südlichen
Gouvernements, einschließlich der Stadt Aden, aus und kündete die Einführung einer Selbstverwaltung an.
Beim STC handelt es sich um eine von den Vereinten Arabischen Emiraten (VAE) unterstützte
Separatistengruppe. Die STC wirft der jemenitischen Regierung Korruption und Misswirtschaft vor. Saudi-
Arabien, das die Regierung unterstützt sowie die Behörden in mehreren südlichen Gouvernements, lehnten das
Vorgehen der STC jedoch ab. Es wird befürchtet, dass dies den Konflikt zwischen der STC und den
jemenitischen Regierungstruppen neu entfachen wird. Im August 2019 gab es bereits Kämpfe zwischen den
beiden Parteien, als der STC die Kontrolle über Aden übernahm. Die beiden Parteien schlossen im November
2019 ein Abkommen zur Teilung der Macht, das bislang aber noch nicht umgesetzt wurde.

Saudi-Arabien verlängert einseitigen Waffenstillstand
Angesichts der COVID-19-Pandemie kündigte die von Saudi-Arabien geführte Koalition, am 09.04.20 einen
zweiwöchigen Waffenstillstand an (vgl. BN v. 20.04.20). Am 24.04.20 kündigte die Koalition eine
Verlängerung des einseitigen Waffenstillstands um einen Monat an. Die Houthi-Rebellen haben den
Waffenstillstand nicht akzeptiert. Die Kämpfe sind in mehreren Teilen des Landes weitergegangen.

100.000 Menschen von Überschwemmungen betroffen, Kritiker vorübergehend inhaftiert
Nach Angaben der UN waren seit Mitte April 2020 mehr als 100.000 Menschen von ungewöhnlich starken
Regenfällen und Überschwemmungen betroffen. Die Gouvernements Aden, Abyan, Lahij, Marib, Sanaa und
Amanat al-Asimah (die Stadt Sanaa) sind am stärksten betroffen. Die Wasserversorgung wurde verschmutzt,
Wohnungen und Infrastruktur beschädigt und einige Menschen wurden verletzt oder sind gestorben.
Der ehemaliger Kulturminister Khalid al-Ruweishan hatte kürzlich den Umgang der Houthi-Rebellen mit den
Überschwemmungen in Sanaa öffentlich kritisiert. Er soll von Houthi-Rebellen am 19.04.20 in Sanaa
festgenommen und am nächsten Tag freigelassen worden sein.

Kasachstan/ Kirgisistan/ Usbekistan

COVID-19-Pandemie: Menschenrechtslage
Human Rights Watch (HRW) kritisierte die Regierungen dieser Länder in einem Bericht vom 23.04.20, im
Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Menschenrechte zu verletzen. In

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Kasachstan seien z.B. unter Verweis auf den von der Regierung verhängten Notstand Journalisten bei einem
Interview mit Ärzten festgenommen worden. Ein Mann, der bei Facebook ein Video über Personen, die auf
die Registrierung zur Auszahlung von Sozialleistungen gewartet hätten, veröffenlicht habe, sei zu zehn Tagen
Haft verurteilt worden, weil er damit während des Notstands die öffentliche Ordnung gefährdet habe. Dort,
aber auch in Kirgisistan und Usbekistan, seien unter dem Vorwurf der Verbreitung falscher Informationen über
das Virus u.a. gegen Ärzte Ermittlungen eingeleitet worden.

Kolumbien

COVID-19-Pandemie: Rückkehr nach Venezuela
Aus Medienberichten geht hervor, dass als Folge der von der kolumbianischen Regierung veranlassten
Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie (vgl. BN v. 23.03.20) Tausende Venezolaner in ihr Heimatland
zurückgekehrt sind. Venezolanische Migranten gehen im Nachbarland Kolumbien häufig informellen
Beschäftigungen ohne soziale Absicherung nach. Infolge der Schutzmaßnahmen gegen die COVID-19-
Pandemie entfiel diese Erwerbsmöglichkeit für viele.
Venezuelas Präsident Nicolás Maduro teilte mit, dass die Behörden an der Grenze eine geordnete Rückkehr
unter Anwendung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen sanitären Maßnahmen
organisieren, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. So sei ein Labor zur Analyse der von Rückkehrern
genommenen COVID-19-Proben eingerichtet worden. Ferner gebe es Quarantänemaßnahmen. Venezuela sei
auch auf Rückkehrer aus Ecuador und Peru vorbereitet.

Kosovo

COVID-19-Pandemie: Politische Auseinandersetzungen
Der scheidende Ministerpräsident Albin Kurti möchte kosovarische Bürger nicht davon abhalten, gegen die
Bildung einer neuen Regierung ohne Neuwahlen zu protestieren – trotz anhaltender Gesundheitskrise und
Bewegungseinschränkungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie (vgl. BN v. 20.04.20). Das geht
aus Medienberichten hervor, die sich auf ein Fernsehinterview mit Kurti vom 23.04.20 beziehen.
Am selben Tag hatte Präsident Hashim Thaci der Partei Demokratische Liga des Kosovo (LDK) das Mandat
erteilt, einen neuen Ministerpräsidenten zu benennen. Die als konservativ geltende LDK ist im Parlament die
zweitstärkste Kraft nach Kurtis Partei Vetevendosje (Selbstbestimmung).
Kurti ist derzeit nur noch geschäftsführend im Amt. Seine Regierung war am 25.03.20 durch ein
Misstrauensvotum im Parlament gestürzt worden (vgl. BN v. 30.03.20).

Libanon

Camp Wavel unter Quarantäne gestellt
Das Camp Wavel (Baalbek), in dem etwa 3.000 Palästinenser leben sollen, ist am 22.04.20 unter Quarantäne
gestellt worden. Alle Ein- und Ausfahrten wurden gesperrt. Zuvor waren insgesamt fünf Bewohner positiv auf
das Coronavirus getestet worden. In Anbetracht der geringen Testkapazitäten und der beengten
Wohnverhältnisse wird befürchtet, dass sich das Virus deutlich stärker im Camp ausgebreitet hat als bisher
bekannt.

Montenegro

Zustände in Untersuchungsgefängnissen
Laut aktuellen Medienberichten kann aufgrund von Mängeln in den Untersuchungsgefängnissen des Landes
die Gesundheit und Hygiene von Insassen nicht ausreichend gewährleistet werden.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) würden darauf hinweisen, dass es unter anderem in den
Untersuchungsgefängnissen in Podgorica und Cetinje an Wasserversorgung, sauberen Matratzen, Decken und
Seife auf den Toiletten mangele. So würden sich unter anderem zwei Häftlinge in einer Zelle ein Bett teilen.
Die Generalstaatsanwältin Ivica Stankovic sei daher aufgefordert worden, nur noch in dringenden Fällen

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Untersuchungshaft zu verfügen, um eine Überbelegung und damit das erhöhte Risiko einer Virus-Ausbreitung
zu vermeiden.

Mosambik

Dorfbewohner von Dschihadisten getötet
Laut Angaben des Polizeisprechers Orlando Modumane vom 21.04.20 haben Islamisten am 07.04.20 im
Norden des Landes in dem Dorf Xitaxi (Muidumbe Distrikt, Provinz Cabo Delgado) etwa 52 Dorfbewohner
wahllos getötet - angeblich, wegen der vorherigen Weigerung junger Dorfbewohner, sich von der
Dschihadistenmiliz als Kämpfer rekrutieren zu lassen.

Niger

Ramadan: Unruhen im Vorfeld
Mit Beginn des Ramadan befürchten die Behörden vermehrt Gewalt, nachdem es in mehreren Städten zu
Unruhen wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gekommen war, die u.a. auch
kollektive Gebete verbieten. Seit 19.03.20 kam es zu Grenzschließungen, Ausnahmezustand und
Ausgangssperre, Moscheen und Schulen wurden geschlossen und Niamey vom Rest des Landes abgeschottet.
Am 23.03.2020 kam es in der Innenstadt von Mirrya zum ersten Mal zu Unruhen. Eine Woche später gingen
Demonstranten in der westlichen Region von Tahoua auf die Straßen. Nach Angaben der Behörden wurden
bei den beiden Vorfällen Dutzende Demonstranten in Gewahrsam genommen. Die Unruhen in Niamey haben
seitdem zugenommen. In den letzten Tagen wurden im Vorfeld des Ramadan mehr als 300 Menschen
festgenommen, nachdem Randalierer Autos und Gebäude in Brand gesteckt und Straßensperren errichtet
hatten. Mindestens 108 Demonstranten wurden in einer ersten Protestwelle vom 17. bis 19.04.2020
festgenommen. Weitere 166 Personen am 20.04.2020, wie die Polizei am 22.04.2020 mitteilte. Die Regierung
kündigte am 22.04.2020 eine Lockerung der Ausgangssperre in Niamey an und erklärte, diese gelte nun von
21.00 bis 05.00 Uhr statt von 19.00 bis 06.00 Uhr.

Pakistan

COVID-19-Pandemie
Die Regierung hat die für bestimmte Industriezweige gelockerte Ausgangssperre wegen der COVID-19-
Pandemie bis zum 09.05.20 verlängert. Mit bestätigten Corona-Fällen in Kontakt getretene Personen werden
mit Überwachungstechnologie, die ursprünglich bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden sollte,
mittels Smartphone zurückverfolgt. Amnesty International (AI) nimmt an, dass der zuständige Geheimdienst
diese Technologie missbrauchen könnte, um nebenbei Menschenrechtsaktivisten aufzuspüren und zu
verfolgen. Die offiziell gemeldeten Infektionszahlen sind nicht verlässlich. Zuletzt waren über 13.000
bestätigte COVID-19-Fälle gemeldet worden, mehr als 280 Infizierte seien gestorben.
Freitagsgebete fanden am 24.04.20 nach dem Beginn des Fastenmonats Ramadan statt, außer in der Provinz
Sindh. Auch in der Provinzhauptstadt und größten Stadt Karachi blieben die meisten Moscheen geschlossen.
Die Regierung einigte sich mit islamischen Gelehrten auf ein Maßnahmenpaket. Unter anderem sind
Hygienevorschriften in Moscheen einzuhalten, Kinder und Menschen über 50 Jahre sollen nicht mehr an den
Gebeten teilnehmen dürfen.

Ruanda

COVID-19-Pandemie: Übergriffe im Rahmen von Schutzmaßnahmen
Human Rights Watch (HRW) berichtete am 24.04.20 über willkürliche Festnahmen dutzender Personen durch
die Polizei im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Am 22.03.20 verhängte
Maßnahmen, die bis zum 30.04.20 gelten, umfassen u.a. eine Ausgangssperre, die Schließung von Schulen
und Kirchen und ein Reiseverbot zwischen Städten und Distrikten. Sicherheitskräfte sollen bei der

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Durchsetzung der Maßnahmen mehrere Frauen vergewaltigt haben. Blogger und Reporter, die über die
Vorfälle berichteten, seien ebenfalls festgenommen worden.

Russische Föderation

COVID-19-Pandemie: Proteste nach Schutzmaßnahmen
In Wladikawkas versammelten sich am 20.04.20 ca. 2.000 Menschen bei einer Demonstration gegen
Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus und forderten den Rücktritt des
Gouverneurs der Teilrepublik Nordossetien-Alanien. Die Polizei trieb die Teilnehmer gewaltsam auseinander
und nahm Dutzende von ihnen fest. Am 21.04.20 befand ein Gericht der Stadt 13 Personen der Teilnahme an
einer nicht genehmigten Demonstration, des Widerstands gegen Polizisten sowie der Organisierung eines
öffentlichen Ereignisses, das zur Störung der öffentlichen Ordnung geführt habe, für schuldig und verurteilte
sie zu Gefängnisstrafen zwischen drei und 15 Tagen.
Der Opernsänger Vadim Cheldiyev hatte im Internet zu der Kundgebung aufgerufen. Cheldiyev, der den
Behördenleitern der Region eine Übertreibung der Virusgefahren zum Zweck der Selbstbereicherung
vorgeworfen hatte, wurde am 21.04.20 zu einer Geldstrafe von umgerechnet 928 Euro wegen der Verbreitung
falscher Informationen über das Virus verurteilt.

Somalia

COVID-19-Pandemie: Tote bei Durchsetzung der Ausgangssperre
Nach Angaben verschiedener Quellen wurden am 24.04.20 im Distrikt Bondhere in Mogadischu ein oder zwei
Zivilisten von einem Polizisten erschossen, der die Einhaltung der Ausgangssperre durchsetzen wollte.
Berichten zufolge wurde der Polizeibeamte verhaftet, dennoch gab es am 25.04.20 in Mogadischu große
Proteste gegen Polizeigewalt.

Belästigungen und Verhaftungen von Journalisten
In den vergangenen Wochen wurden mehrere Journalisten schikaniert und verhaftet. Am 20.04.20 wurde
beispielsweise der Reporter Mukhtar Mohamed Atosh von Voice of America (VOA) in Baidoa von den
Behörden des South West State verhaftet. Am Tag zuvor hatte er über ein 14-jähriges Mädchen berichtet, das
nach einer Vergewaltigung ihren Verletzungen erlag. Er wurde am 22.04.20 gegen Kaution freigelassen,
allerdings haben die Behörden des South West State Anklage gegen ihn erhoben.
Am 22.04.20 beschuldigte die Regierung den Redakteur und Journalisten von Radio Hiigsi, Abduwahaab Nuur
(Abuuja), Mitglied der al-Shabaab zu sein. Man unterstellte ihm zudem an einem Mord beteiligt gewesen zu
sein, der am 06.03.19 in Mogadischu stattfand. Er wurde am 29.02.20 ohne Haftbefehl von der National
Intelligence and Security Agency (NISA) verhaftet. Dies geschah nur drei Tage nach der Veröffentlichung
eines Artikels, in dem das ethische Verhalten der staatlichen Sicherheitskräfte kritisiert wurde. Am 02.03.20
wurde er ohne Anklage freigelassen, bevor er am 07.03.20 erneut von der NISA verhaftet wurde. Seitdem
befindet er sich in Isolationshaft.
Auch Journalisten, die über das Coronavirus berichten, sind in den letzten Wochen von den Behörden
schikaniert worden.
Am 14.04.20 wurde der stellvertretende Direktor und Redakteur von Goobjoog Media, Abdiaziz Ahmed
Gurbiye, von der Polizei verhaftet. Staatsanwälte werfen ihm vor, falsche Nachrichten verbreitet und die Ehre
des Präsidenten verletzt zu haben. Am Tag vor seiner Verhaftung soll er geschrieben haben, dass ein
gespendetes Beatmungsgerät (vorgesehen für COVID-19-Patienten) vom De-Martini-Krankenhaus in
Mogadischu in das Büro des Präsidenten gebracht wurde. Er wurde am 18.04.20 gegen Kaution freigelassen.
Polizeibeamte in Mogadischu nahmen am 19.03.20 den Somali Cable TV-Reporter Abdullahi Farah Nuur
(Yariisow) und seinen Kameramann kurzzeitig in Gewahrsam, als sie vor dem Hintergrund der COVID-19-
Pandemie über den Mangel an Masken und Handschuhen auf den lokalen Märkten berichteten. Sie wurden
ohne Anklage freigelassen.

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Syrien

Nordwesten: Tote bei Zusammenstößen mit türkischem Militär
Oppositionsaktivisten zufolge sollen bei Zusammenstößen zwischen Protestierenden und dem türkischen
Militär am 26.04.20 zwei Menschen getötet und mehrere verletzt worden sein. Demnach sollen türkische
Soldaten in Nairab, in der Provinz Idlib, mit Tränengas und scharfer Munition auf Personen gefeuert haben,
nachdem diese das Militär mit Steinen beworfen haben sollen. Dem war vorausgegangen, dass die Soldaten
Geröll von der zu patrouillierenden M4-Schnellstraße entfernen mussten, womit die Aktivisten versucht hatten,
den Konvoi an der Weiterfahrt zu hindern.
Seit Wochen soll die Bevölkerung vor Ort versuchen, Teile der Schnellstraße zu blockieren, um die zwischen
Türkei und Russland vereinbarten und gemeinsam durchgeführten Patrouillen entlang der strategischen
Verkehrsader zu verhindern.
Die seit dem 15.03.20 durchgeführten Patrouillen entlang der M4-Straße, welche von Osten nach Westen durch
Idlib verläuft, bilden das zentrale Element des derzeitigen Waffenstillstands in der Region.
Bei den beiden Getöteten soll es sich der oppositionsnahen Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte
zufolge um zwei Rebellenkämpfer handeln.

Nordosten: Einwohner greifen US-Konvoi an
Syrische Staatsmedien und die oppositionsnahe Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte berichteten
übereinstimmend von Angriffen der örtlichen Bevölkerung auf einen Militärkonvoi der US-Streitkräfte. Der
Vorfall ereignete sich demnach am 22.04.20 in der Ortschaft Farafrah, unweit von Qamischli, und zwang die
US-Soldaten zum Rückzug. Es handelt sich um den zweiten Vorfall dieser Art innerhalb von zwei Monaten.
Es soll dabei keine Verletzten gegeben haben.
Derzeit halten sich noch mehrere hundert US-Militärs in der Region auf, um gemeinsam mit den kurdisch
dominierten Demokratischen Kräften Syriens (SDF) verbleibende Elemente des IS zu bekämpfen.
Der US-Konvoi überschritt offenbar den für ihn festgelegten Einsatzbereich und fand sich in einem
territorialen Abschnitt unter Regierungskontrolle wieder. In und um Qamischli liegen die Herrschaftsgebiete
von SDF auf der einen und syrischer Zentralregierung auf der anderen Seite eng beieinander.

Togo

Oppositionspolitiker vorübergehend festgenommen
Der Abgeordnete der Opposition, Agbéyomé Kodjo, wurde am 21.04.20 festgenommen. Sicherheitskräfte
drangen gewaltsam in sein Haus in Lomé ein und führten ihn ab. Er war auf zwei zuvor ergangene Vorladungen
hin nicht persönlich bei der Polizei erschienen, sondern hatte sich durch seine Anwälte vertreten lassen. Mit
ihm wurden mindestens 34 weitere Personen, die sich in seinem Haus aufhielten, und Nachbarn festgenommen.
18 von ihnen wurden am 25.04.20 freigelassen, Kodjo bereits tags zuvor.
Kodjo unterlag in den Präsidentenwahlen im Februar 2020 Amtsinhaber Faure Gnassingbé, erklärte sich aber
zum demokratisch gewählten Präsidenten. Nach Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität im März
2020 nahm die Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Kodjo auf (vgl. BN v. 23.03.20).

Türkei

Ausgangssperre
In 31 türkischen Städten und Provinzen ist wegen der COVID-19-Pandemie ab 23.04.20 ein viertägiges
weitgehendes Ausgehverbot verhängt worden. Betroffen davon sind unter anderem die größte Stadt der Türkei,
Istanbul, sowie die Hauptstadt Ankara. Diese erste längere Ausgangssperre verlief ohne größere
Zwischenfälle. Die Regierung hatte bisher zwei Mal eine Ausgangssperre lediglich über Wochenenden
verhängt.

COVID-19 und Ramadan
Das Innenministerium gab nach Medienberichten wegen der COVID-19-Pandemie vergangene Woche
besondere Regelungen im Zusammenhang mit Ramadan-Traditionen für alle 81 türkischen Provinzen aus.
Die Regelungen im Überblick:

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- Die traditionellen Iftar-Zelte, in denen Menschen gemeinsam das Fasten brechen, dürfen in diesem Jahr nicht
aufgebaut werden. Auch wird es keine Genehmigungen für Veranstaltungen zum Sahur (Frühstück vor dem
Sonnenaufgang) oder zum Iftar geben.
- Um übermäßigen Stau oder Verkehrsbehinderungen zum Sonnenuntergang zu verhindern, wird die Menge
der öffentlichen Verkehrsmittel drei Stunden vor dem Iftar erhöht.
- Bäckereien, die die traditionelle „Ramazan Pide“ verkaufen, müssen mit der Produktion und dem Verkauf
zwei Stunden vor Sonnenuntergang fertig sein, damit sich keine langen Schlangen bilden.
- Grabbesuche während des Ramadanmonats werden beschränkt, die Ein- und Ausgänge auf Friedhöfen
werden voneinander getrennt und bei Besuchen auf dem Friedhof am Vortag des Bayrams (Arife) und an
Bayram wird die Temperatur der Besucher gemessen.
- Die Ramadan-Trommler dürfen nicht mehr von Tür zu Tür gehen, um die Spenden einzusammeln. Diese
sollen über die Siedlungsverwaltungen gesammelt durchgeführt werden.
Die Regelungen treten ab dem 24.04.20 in Kraft und gelten bis zum Bayram-Fest (24.-26.05.20).

Ukraine

Saakaschwilis Rückkehr
Der ukrainische Präsident Selenski schlug den früheren georgischen Präsidenten und Gouverneur von Odessa,
Michail Saakaschwili als Vize-Ministerpräsidenten vor, der die Wirtschaftsreformen voranbringen und mit
dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verhandeln soll. Saakaschwili war von 2004 bis 2013 Präsident
Georgiens und erwarb sich zu dieser Zeit den Ruf eines Reformers. 2015 erhielt er vom früheren ukrainischen
Präsidenten Poroschenko die ukrainische Staatsbürgerschaft und wurde zum Gouverneur von Odessa ernannt.
Sein Kampf gegen Korruption blieb jedoch ohne Erfolg. Er trat Ende 2016 als Gouverneur zurück und
überwarf sich nach heftiger Kritik an Regierung und Präsident mit Poroschenko, weshalb ihm dieser 2017 die
ukrainische Staatsbürgerschaft entzog und ihn im Februar 2018 nach Polen abschieben ließ. Der
Generalstaatsanwalt drohte ihm im Falle seiner Rückkehr in die Ukraine mit einem Strafverfahren wegen
angeblich geplanten Staatsumsturzes. Kurz nach der Vereidigung Selenskis im Mai 2019 gab ihm dieser die
ukrainische Staatsbürgerschaft zurück. Die Justiz in Kiew stellte daraufhin die Ermittlungen gegen
Saakaschwili ein und er kehrte nach Kiew zurück. Saakaschwillis Ernennung ist vor dem drohenden
Staatskonkurs der Ukraine zu sehen, die er durch Verhandlungen mit dem Internationalen Währungsfonds und
der EU abwenden soll.

Venezuela

Ölpreis und Ende der Förderung durch Chevron
Am 23.04.20 ordnete US-Präsident Trump an, dass die Ausnahmegenehmigung für Chevron, weiter in
Venezuela zu fördern, nicht verlängert wird. Zum 01.12.20 muss die Förderung durch Chevron vollständig
eingestellt sein. Chevron ist seit über einem Jahrhundert in Venezuela präsent und war der letzte verbliebene
amerikanische Großinvestor.
Der Einbruch der Staatseinnahmen und die strikte Regulierung der Abgabe von Benzin sorgte inzwischen
dafür, dass Schwarzmarktpreise für einen Liter Benzin um die 2 Dollar erreichten. Benzin wurde im Land
traditionell stark subventioniert und ist offiziell an Tankstellen billiger als Wasser.

Auswirkungen der Krise auf die Ernte
Der Einbruch der Importe und Produktion von Benzin und die erheblichen Beschränkungen der
Bewegungsfreiheit durch die COVID-19-Pandemie treffen die Landwirtschaft hart. Die Ernte vieler saisonaler
Feldfrüchte fällt zu erheblichen Teilen aus, da Benzin sowohl für landwirtschaftliche Geräte als auch für den
Transport zu den Märkten fehlt und auch die Arbeitskräfte wesentlich weniger mobil geworden sind.

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Vietnam

Haftstrafe wegen Bombenanschlag
Ein Gericht in der Provinz Binh Duong verurteilte am 21.04.20 Truong Duong wegen eines Bombenanschlags
zu elf Jahren Haft und zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 800 Millionen Dong (ca. 32.000 Euro).
Duong wurde terroristischer Aktivitäten für schuldig befunden. Er soll gegen Bezahlung im Auftrag der in den
USA ansässigen vietnamesischen Exilorganisation Provisional Government of Vietnam in der Steuerbehörde
der Provinzhauptstadt Thu Dau Mot am 30.09.19 eine Bombe gezündet haben. Bei dem Anschlag entstand nur
Sachschaden. Die Provisional Government of Vietnam gilt seit 2018 als terroristische Organisation.

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                                                                                                    Briefing-Notes
                                                                                      BN-Redaktion@bamf.bund.de

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