Wichtige Informationen zum Schulanfang - Grundschule Brombachtal
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Schulweg 1 64753 Brombachtal Telefon: (0 60 63) 17 90 Fax: (0 60 63) 57 77 20 E-Mail: grundschule.brombachtal@odenwaldkreis.de Internet: www.grundschule-brombachtal.de Juni 2019 Wichtige Informationen zum Schulanfang Liebe Eltern, in dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Schule zusammengefasst. Wir freuen uns auf Ihre Kinder und wünschen Ihnen allen einen guten Schulanfang. N. Götz, Rektorin
STICHWORTVERZEICHNIS Unsere Schule, was wir für Ihr Kind tun ...................................................................... 4 Adressänderungen ..................................................................................................... 6 Abholen ....................................................................................................................... 6 Betreuung ................................................................................................................... 6 BFZ .............................................................................................................................. 7 Beurlaubungen ............................................................................................................ 8 Computer / PC-Raum .................................................................................................. 8 DaZ .............................................................................................................................. 9 Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern ........................................................ 9 Erziehungsvereinbarungen der Grundschule Brombachtal ...................................... 25 Ferientermine ............................................................................................................. 5 Förderverein der Grundschule Brombachtal ............................................................... 9 Fundsachen .............................................................................................................. 10 Handys ..................................................................................................................... 10 Hausaufgaben .......................................................................................................... 21 Hitzefrei / witterungsbedingter Schulausfall .............................................................. 10 Infektionsschutzgesetz ............................................................................................. 19 Kerb-Montag .............................................................................................................. 11 Klassenelternbeirat .................................................................................................... 11 Klassenfahrt............................................................................................................... 12 Klingel an der Eingangstür......................................................................................... 12 Kopfläuse .................................................................................................................. 12 Leistungen für Bildung und Teilhabe ........................................................................ 12 Lesenacht ................................................................................................................. 13 Lesewettbewerb ....................................................................................................... 14 Monatskreis ............................................................................................................... 14 Ordnungsmaßnahmen .............................................................................................. 28 OREG - Betriebsstörungen ....................................................................................... 33 Patenschaften............................................................................................................ 14 Pause / Spielgeräteausleihe / Regenpause .............................................................. 14 Postmappe ................................................................................................................ 15 Religion / Ethik .......................................................................................................... 15 -2-
Schülerticket Hessen ................................................................................................ 33 Schulbücher .............................................................................................................. 15 Schulbücherei ............................................................................................................ 15 Schulelternbeirat........................................................................................................ 15 Schulkonferenz .......................................................................................................... 16 Schulsozialarbeit ....................................................................................................... 16 Schulordnung ........................................................................................................... 30 Schulwegeplan ......................................................................................................... 35 Sicher ohne Gewalt .................................................................................................. 16 Trinkwasser in der Schule .......................................................................................... 7 Unterrichtszeiten.......................................................................................................... 5 Unterricht vor den Ferien ........................................................................................... 17 Verhaltensregeln an der Grundschule Brombachtal ................................................. 27 Verhaltensregeln für Buskinder ................................................................................ 34 Verkehrserziehung und Mobilität .............................................................................. 31 Wichtige Kontaktdaten .............................................................................................. 36 Zeckenbisse ............................................................................................................. 17 Zeugnisse .................................................................................................................. 18 -3-
Unsere Schule Wir freuen uns über die Mitwirkung der Eltern in schulischen Belangen, in der Klasse und in unserem aktiven Elternbeirat. Unser Förderverein, mit vielen Angeboten für die Kinder, freut sich über tatkräftige Unterstützung. Was wir für Ihr Kind tun • Wir möchten, dass Ihr Kind sich in unserer Schule wohl und sicher fühlt. • Wir gestalten für Ihr Kind den Schultag in enger Absprache mit den pädago- gischen Fachkräften. • Wir schaffen eine Atmosphäre des Lernens, in der auch Zeit für Bewegung und Ruhe ist. • Wir leiten Ihr Kind an, seine Probleme innerhalb der Schulgemeinschaft ange- messen und selbstständig zu lösen. • Wir tragen Sorge dafür, dass Ihr Kind die Regeln des Schullebens kennenlernt und einhält. • Wir leiten Ihr Kind an, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen. • Wir vermitteln Ihrem Kind Strategien, durch die es selbstständig lernen und handeln kann. • Wir bemühen uns um einen engen Kontakt zu Ihnen als Eltern. -4-
Unterrichtszeiten 1. Stunde 8:00 - 8:45 Uhr 2. Stunde 8:45 - 9:30 Uhr Unterrichts- Pause 9:30 - 9:55 Uhr zeiten 3. Stunde 9:55 - 10:40 Uhr 4. Stunde 10:40 - 11:25 Uhr Pause 11:25 - 11:40 Uhr 5. Stunde 11:40 - 12:20 Uhr 6. Stunde 12:20 - 13:10 Uhr Auszug der Ferientermine in Hessen Über schulspezifische Termine informieren wir Sie im Elternbrief zu Schuljahresbeginn. Schuljahr 2019/2020 Herbstferien 30.09. - 12.10.2019 Weihnachtsferien 23.12.2019 - 11.01.2020 Osterferien 06.04. - 18.04.2020 bewegliche Ferientage 4 Sommerferien 06.07. - 14.08.2020 Schuljahr 2020/2021 Herbstferien 05.10. - 17.10.2020 Weihnachtsferien 21.12.2020 - 09.01.2021 Osterferien 06.04. - 16.04.2021 bewegliche Ferientage 3 Sommerferien 19.07. - 27.08.2021 -5-
Adressänderung Bitte denken Sie daran, bei Änderungen der Kontaktdaten, wie z. B. Adresse oder Telefon/Handy-Nr. umgehend die Schule zu informieren. Abholen Da sich die Situation an der Bushaltestelle bisweilen schwierig gestaltet, bitte ich die Eltern, die ihre Kinder an der Schule abholen, folgenden Abholplatz zu vereinbaren: Kinder, die von ihren Eltern mit dem Auto abgeholt werden, warten auf der Treppe zum Haupteingang. Das Auto kann auf dem angrenzenden Parkplatz geparkt werden. Sollte sich einmal die Abholung verzögern, so wird das Kind in der Betreuung bis zum Abholen beaufsichtigt. Ablauf in der Betreuung Um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten bitten wir Sie, wenn sich etwas an der Abholung Ihres Kindes ändert oder das Kind nach der Betreuung direkt in die Sporthalle soll oder ihr Kind mit einem anderen Kind aus der Betreuung nach Hause gehen soll also alles, was von der Norm abweicht dazu gehört auch, wer ihr Kind abholen darf und ggf. wer nicht Ihrem Kind eine schriftliche, mit Datum versehene Notiz mitzugeben oder telefonisch im Sekretariat der Grundschule Bescheid zu geben. Außerdem bitten wir Sie, dass sich Ihr Kind persönlich bei einer der Betreuerinnen verabschiedet, wenn es abgeholt wird. Betreuung Für die Kinder berufstätiger Eltern ist die Betreuung täglich von 7.30 Uhr bis 8.45 Uhr kostenlos geöffnet. -6-
Montags und freitags ist die Betreuungszeit nach der 4. Stunde (11.30 Uhr bis 15.00 Uhr) kostenpflichtig. Dienstags, mittwochs und donnerstags ist die Betreuung im Rahmen der Päda- gogischen Mittagsbetreuung kostenlos. a. nicht angemeldete Kinder Es besteht die Möglichkeit, dass auch nicht angemeldete Schüler in Ausnah- mefällen, d. h. nicht regelmäßig unsere Betreuung (täglich von 11.30 Uhr – 15.00 Uhr) in Anspruch nehmen (Betreuungskosten in diesem Fall: Montag und Freitag 4,00 Euro) Das Betreuungsgeld ist jeweils direkt am Betreuungstag, mit einer schriftlichen Mitteilung, beim Betreuungspersonal zu entrichten. b. Mittagessen Das Mittagessen wird an allen Tagen von „Gesundes Schulcatering, Birgit Müller“ geliefert. Es beinhaltet ein Salatbuffet, einen Hauptgang sowie Nach- tisch und kostet 3,70 Euro. c. Wasser Die Versorgung mit Trinkwasser im Schulvormittag und Nachmittag trägt nachweislich zu einem besseren Lernverhalten bei. Mit Zustimmung der Schulkonferenz wird die Bereitstellung von Wasser in den einzelnen Klassen einheitlich für alle Schülerinnen und Schüler geregelt. Somit entfällt auf jeden Schüler ein Getränkegeld von 5,00 Euro pro Schulhalbjahr. d. Hausaufgabenbetreuung Im Rahmen der Pädagogischen Mittagsbetreuung erledigen die Schüler auch ihre Hausaufgaben. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat. BFZ Das sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) richtet sich in seinem Angebot mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen an Schülerinnen und Schüler. Allgemeine Förderbereiche sind Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache und der sozialen und emotionalen Entwicklung. -7-
Eine frühzeitige, qualifizierte Unterstützung durch die Förderschullehrkräfte, eine Ver- zahnung der Förderarbeit von allgemeiner Schule und Förderschule kann dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an der allge- meinen Schule verbleiben können und in ihrem Lebensumfeld stabilisiert werden. Dazu suchen die Förderschullehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in den Regel- schulen auf, beraten die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und organisieren auf der Grundlage förderdiagnostischer Verfahren und Beobachtungen gemeinsam eine gezielte Förderung. Die Lehrkräfte des BFZ arbeiten auch mit den Eltern zusammen. Sie stellen Kontakte zu Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe her und arbeiten mit anderen außerschulischen Institutionen zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen den son- derpädagogischen Beratungs- und Förderzentren und den Regelschulen hilft nicht nur betroffenen Schülerinnen und Schülern, sondern führt auch dazu, dass die Lehr- kräfte der allgemeinen Schulen Anregungen für ihren differenzierten und individuali- sierten Unterricht erhalten. Das zuständige Beratungs- und Förderzentrum für die Grundschule Brombachtal ist die Grundschule Bad König. Die Förderung unserer Schüler erfolgt durch Frau Karin Christmann. Beurlaubungen Wenn Sie Ihr Kind aus einem besonderen Anlass beurlauben lassen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung. Den Vordruck „Antrag auf Beurlaubung“ erhalten Sie über unser Sekretariat. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien können nur in Ausnahme- fällen – maximal einmal während der Grundschulzeit - genehmigt werden. Muss Ihr Kind wegen eines Arztbesuches oder aus anderen Gründen den Unterricht früher verlassen, benötigt der Klassenlehrer eine schriftliche Mitteilung. Computer / PC-Raum Ein Bestandteil des Schulcurriculums sind die neuen Medien. In den Klassen 2 bis 4 findet pro Halbjahr eine PC-AG mit wöchentlich 1 Unterrichtsstunde statt. Hier erlernen die Kinder Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Text- und Bildverarbeitung, Sicher im Netz, Internet-ABC). -8-
DaZ DaZ bedeutet „Deutsch als Zweitsprache“. Neben dem regulären Deutschunterricht erhalten alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, eine Schulstunde wöchentlich, um Grammatik und Satzbau der deutschen Sprache zu erlernen. Das Fach DaZ ist für die Klassen 1/2 und 3/4 fester und verbindlicher Bestandteil des Stundenplans. Im Bereich Sprache wird von der Logopädin Michaela Neff zweimal wöchentlich ein Förderkurs angeboten. Bedingungen für die Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 2 GestaltungsVO Bei Erkrankung des Kindes - können Mitschüler zu Unterrichtsbeginn im Auftrag der Eltern den Klassen- lehrer informieren. Dem Lehrer muss dann aber spätestens am ersten Tag mit Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden (ärztli- ches Attest ist nicht notwendig). Ausnahme: Bei einer ansteckenden Erkrankung bitten wir grundsätzlich um Information und Entschuldigung durch die Eltern (Vgl. Infektionsschutzgesetz § 34 – im Anhang). - Eine telefonische Entschuldigung durch die Eltern muss unbedingt vor 8.00 Uhr erfolgen. Der Anrufbeantworter ist geschaltet. - Falls ein Kind aus gesundheitlichen Gründen für mehrere Stunden nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Förderverein der Grundschule Brombachtal Im Jahre 2005 wurde der Förderverein der Grundschule Brombachtal e. V. gegründet. Der Förderverein ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, Projekte und Vorhaben der Schule, die das übliche Maß der Unterrichtsgestal- tung überschreiten, zu unterstützen. Beispiele dafür sind: • Reduzierung der AG-Kosten (1,00 € statt 1,50 € pro Termin). -9-
• Finanzierung von außergewöhnlichem Lernmaterial, das die Finanzierung im Rahmen der Mittelzuweisung überschreitet ·(z. B. Lernspiele, Instrumente, Software, CDs) • Bezuschussung von schulischen Veranstaltungen (z. B. Klassen-, Lehr-, Theaterfahrten, Museumsbesuche, Ausflüge) • Unterstützung von kulturellen, sportlichen und pädagogischen Projekten (z. B. Lesungen, Vorträge, Buchausstellungen, Filmvorführungen) • Organisation und Durchführung von schulischen Veranstaltungen, um das Mit- einander der Einwohner, Eltern, Kinder, Lehrkräfte zu fördern (z. B. Schul- feste, Weihnachtsmarkt, Einschulungen, Basare) • Unterstützung der Schülerbücherei • Unterstützung von benachteiligten Kindern • Ergänzung des Schulangebots (z. B. durch eigene Projekte innerhalb und außerhalb des Schulvormittages) Wir freuen uns jederzeit über neue Mitglieder, die Interesse daran haben, die Arbeit zu unterstützen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 5,00 Euro (wenn Sie möchten, auch gerne mehr). Den Flyer, der ein Anmeldeformular beinhaltet, erhalten Sie in unserem Sekretariat. Fundsachen Alle Fundsachen werden im Eingangsbereich in einer „Fundkiste“ gesammelt. Ver- misste Dinge können täglich in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Foyer der Schule eingesehen bzw. abgeholt werden. Zweimal im Jahr werden alle nicht abgeholten Kleidungsstücke an den „Bromischer Kinderbasar“ weitergegeben. Die Eltern erhalten jedoch rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung, um zuvor noch einmal die Möglichkeit zu erhalten, die Fundkiste einzu- sehen. Handys Die Schüler dürfen in die Schule keine Handys mitbringen. Im Notfall können sie je- derzeit die Eltern telefonisch über unsere Verwaltung erreichen. „Hitzefrei“ / witterungsbedingter Schulausfall Laut Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 18.03.2015, soll an Tagen mit hohen Temperaturen, wodurch der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, mit alter- nativen Unterrichtsformen der Schultag gestaltet werden. - 10 -
An unserer Schule wird bei zu großer Hitze wie folgt verfahren: Unterricht an anderen Lernorten Verzicht auf Hausaufgaben Ausfall der Förderunterrichtsstunden in der 6. Stunde Betreuung der Schüler und Schülerinnen bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit Bedingt durch unser Ganztagsangebot erfolgt kein generelles Hitzefrei für alle Schülerinnen und Schüler. Es findet Unterricht und Betreuung nach Plan statt ! Bei witterungsbedingtem Schulausfall (Schnee, Sturm, Glatteis …) ist eine „Not- Betreuung“ gewährleistet. Kerb-Montag Am Kerbmontag findet immer für alle Klassen ein Wandertag statt. Bei schlechtem Wetter ist im Schulgebäude ein Spielevormittag angesagt. Kinder berufstätiger Eltern können im Anschluss entsprechend ihres Stundenplans in die Betreuung. Die Betreuung findet für angemeldete Kinder wie üblich (mit Mittagessen) statt. Klassenelternbeirat Die Beteiligung im Elternbeirat ist ehrenamtlich und bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Eltern- beiräte tragen zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte der Eltern bei. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 106 ff) geregelt. Für alle Schulklassen sind direkt zu Beginn des Schuljahres Eltern- vertreter/innen zu wählen. Die Wahlen finden in Klasse 1 und Klasse 3 statt. Die Elternvertreter/innen werden in der Regel für 2 Jahre gewählt. Der Elternbeirat wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Er befasst sich z. B. mit Problemen, die von Eltern an ihn heran- getragen werden und versucht, die Schulleitung bei allen Belangen rund um die Schule zu unterstützen bzw. eine konstruktive Diskussion mit der Schulleitung und der Lehrerschaft zu führen. Die Klassenelternbeiräte stellen und wählen die Schul- elternbeiräte. - 11 -
Klassenfahrt Klassenfahrten und Ausflüge sind Schulveranstaltungen. Dies be- deutet, sie sind für alle Teilnehmer verpflichtend. Während der Grundschulzeit fährt jede Klasse einmal auf Klassenfahrt. In der Regel findet diese zu Beginn der 4. Klasse für 1 bis 3 Tage statt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf max. 100,00 €. Klingel an der Eingangstür Seit geraumer Zeit haben wir eine Klingel an der Haupteingangstür, da unsere Schule in der Zeit von 8.45 Uhr bis 15.00 Uhr abgeschlossen ist. Dies wurde not- wendig, da nur so der Zugang zu unserer Schule von nicht zugehörigen Personen geregelt werden kann. Die Klingel verfügt über keinen Türöffner, bedenken Sie daher beim Klingeln, dass es einen Moment dauern kann, bis geöffnet wird. Kopfläuse Da wir in den vergangenen Jahren immer wieder Läuse in einzelnen Klassen hatten, folgende dringende Bitte an Sie: • Falls Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, informieren Sie unbedingt sofort den Klassenlehrer!!! • Behandeln Sie Ihr Kind sofort mit dem entsprechenden Mit- tel aus der Apotheke (der Apotheker berät Sie gerne). • Falls Sie Auffälligkeiten feststellen oder unsicher sind, wenden Sie sich an Ihren Arzt. • WICHTIGER HINWEIS: Eine Zweitbehandlung ist unbedingt erforderlich (vgl. Beipackzettel)! Leistungen für Bildung und Teilhabe Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld für alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die betroffenen Kinder erhalten die Möglichkeit, zum Beispiel ein Musikinstrument zu lernen, Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden und an Frei- zeiten teilzunehmen. Der Besuch von Kursen an Volkshochschulen oder andere - 12 -
Aktivitäten kultureller Bildung wie Museumsbesuche, Theaterbesuche sowie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medien- kompetenz – mit Ausnahme von Kinovorstellungen – gehören ebenfalls dazu. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen: • eintägige Schul- und Kitaausflüge • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten • der persönliche Schulbedarf • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule • Lernförderungen • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Das Kind kann Teilhabeangebote grundsätzlich in ganz Deutschland in An- spruch nehmen unter der Voraussetzung, dass der Anbieter geeignet ist und das Angebot den für die Teilhabeleistung vorgesehenen Zweck erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.odenwaldkreis.de Lesenacht Während der Schulzeit sind Lesenächte für Kinder ein un- vergessliches Erlebnis. Sei es in der Schulbücherei, in der Aula, im Klassenzimmer oder in der Turnhalle. Eine Nacht gemeinsam mit den Mitschülern in der Schule zu verbringen und bis tief in die Nacht in Büchern zu schmökern weckt eine große Begeisterung. Somit ist eine Lesenacht auch ein wichtiger Bestandteil unseres Schulprogrammes im Rahmen der Leseförderung. Alle zwei Jahre übernachten die Dritt- und Viertklässler in der Schule. Sie sollen so zum selbstständigen Lesen angeregt werden und Freude und Spaß am Lesen von Büchern gewinnen. Hierzu werden alle Kinder der Jahrgänge 1 - 4 zu einer Vorlesezeit eingeladen. Be- kannte Personen aus der Gemeinde lesen aus einem Buch vor. Nach einer Stunde verabschieden sich die Erst- und Zweitklässler und die Dritt - und Viertklässler richten ihre Schlafsäcke und Schlafplätze her. Nach einer kurzen Bewegungspause und einem kleinen Imbiss ist es dann soweit: Alle bereiten sich auf eine Nacht mit Taschenlampe und Buch vor. Es wird gelesen, bis die Augen zufallen. Nach einem leckeren Frühstück endet dann am nächsten Morgen die erlebnisreiche Lesenacht. - 13 -
Lesewettbewerb Im Wechsel mit der Lesenacht veranstaltet die Grund- schule alle zwei Jahre im Rahmen des Schulprogramm- schwerpunktes "Leseförderung" den Lesewettbewerb für die Klassen 2 bis 4. Bewertet werden dabei nicht nur die Lesefertigkeit sondern auch das Textverständnis, indem die Schüler Fragen zum Inhalt des gelesenen Buches beantworten. Die Mütter des Schulbüchereiteams engagieren sich als "Lesepatinnen", die das Buch selbst lesen, um dann die entsprechenden Fragen zu stellen. Eine Jury, gebildet aus Vertretern des Lehrerkollegiums und des Schulelternbeirates, ermittelt den Sieger. Monatskreis Einmal monatlich findet in der Sporthalle der Monatskreis mit allen Schülerinnen und Schülern statt. Einzelne Gruppen oder Klassen präsentieren ihre Arbeiten, wichtige Dinge werden besprochen. Die Eltern sind dazu herzlich eingeladen. Patenschaften Damit sich die Erstklässler leichter an das Schulleben gewöhnen, übernehmen die Kinder der 4. Klassen Patenschaften. Sie helfen ihren Patenkindern beim Eingewöhnen in der Schule und unterstützen sie bei Problemen und kleineren Streitigkeiten. Pause / Spielgeräteausleihe / Regenpause Am Schulvormittag gibt es 2 große Pausen: von 9.40 – 9.55 Uhr und von 11.25 bis 11.40 Uhr. Bevor die Kinder in der ersten großen Pause auf den Schulhof gehen, findet noch eine 10minütige Frühstückspause im Klassenraum statt. Auf dem Pausenhof steht den Kindern zur Bewegungsförderung ein großes Spiel- geräteangebot zur Verfügung, das im Holzhäuschen gelagert wird. In den Regenpausen bleiben die Kinder im Klassenraum und können die dort vor- handenen Spielangebote nutzen. Auf den Fluren befinden sich dann mehrere Auf- sichtspersonen. - 14 -
Postmappe Alle Kinder unserer Schule erhalten vom ersten Tag an eine gelbe DIN A4 Sammel- mappe zum Selbstkostenpreis. Alle wichtigen Briefe und Informationen werden in der Postmappe zwischen Schule und Elternhaus ausgetauscht. Schauen Sie daher bitte täglich in der Postmappe Ihres Kindes nach. Religion/Ethik Aufgrund der geringen Anzahl katholischer Schüler an unserer Schule, findet in den Klassen 1 bis 4 Religionsunterricht in konfessionell gemischten Gruppen statt. Ab dem Schuljahr 2019/2020 bieten wir Ethikunterricht in jahrgangsgemischten Gruppen 1/2 und 3/4 an. Genauere Infos erhalten Sie mit dem Stundenplan Ihres Kindes. Schulbücher Die Kinder im 2., 3. und 4. Schuljahr bekommen alle Schul- bücher leihweise zur Verfügung gestellt. Um sie zu einem sorg- samen Umgang anzuhalten, bitten wir darum, alle Bücher einzu- binden und auf entsprechende Sorgfalt zu achten. Bitte achten Sie darauf, dass der Einband nicht am Buch festgeklebt wird. Dadurch entstehen immer wieder Schäden an den Umschlagseiten. Bei stark beschädigten Büchern müssen wir laut Erlass Ersatzleistungen fordern. Schulbücherei Unsere Schule verfügt über eine Schulbücherei, in der alle Arten von Kinderbüchern ausgeliehen werden können. Die Bücherausleihe erfolgt von Montag bis Donnerstag in der ersten großen Pause (9.30 bis 9.55 Uhr) und wird von Eltern ehrenamtlich organisiert. Wir freuen uns, wenn Sie das Team unterstützen möchten. Melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder bei der Schulleitung. Schulelternbeirat Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n des Schul- elternbeirates und eine Vertretung. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungs- recht aus, das im Schulgesetz geregelt ist. Er wird von der Schulleiterin über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert. - 15 -
Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrkräften und Eltern. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, dis- kutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule. Sie ist das zentrale Entscheidungsorgan, in dem Eltern mitwirken. Der Schulelternbeirat wählt die Elternvertreter aus der Schulelternschaft für die Dauer von 2 Jahren. Gewählt werden können alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben. Das Amt eines Elternvertreters ist keine Voraussetzung, um in die Schul- konferenz gewählt zu werden. Schulsozialarbeit Mit dem Schuljahr 2011/2012 wurde der Odenwälder Verein für Bildungs- und Kulturarbeit e. V./ Lernstubb von der Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises mit der Trägerschaft für die „Schulsozialarbeit an Grundschulen“ beauftragt. Das Konzept ist präventiv ausgerichtet und orientiert sich an der Lebens- welt der Kinder. Die Projektarbeit findet in den Klassen statt; die Themen sind zeitlich befristet. Die Arbeitsweise beinhaltet Ganzheitlichkeit, systemischen Denken, Integra- tion/Inklusion und ein Eingehen auf die Individualität von Kindern. Die Themenbau- steine sind: Kooperation (Stärkung von Teamfähigkeit, sozialer Kompetenzen), Ge- sundheitsförderung (Entspannung, Umgang mit Stress, Bewegung, Ernährung), Um- gang mit Vielfalt, Identität, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Vertrauen, Kommunika- tion und Konfliktmanagement. Als Querschnittsaufgaben werden die Bereiche Soziales Lernen, Partizipation und Demokratielernen einbezogen. Ein Projekt läuft in der Regel 8 Wochen mit 2 Schulstunden. An unserer Schule wer- den die Projekte von Eva Maurer durchgeführt. Sicher ohne Gewalt (SoG) Unter diesem Motto findet turnusmäßig ein Projekt des Polizeipräsidiums Südhessen an unserer Schule statt. Dem Aktionstag mit den Kindern geht ein Elternabend mit dem Thema „Wie schütze ich mein Kind vor Gewalt?“ für die Erziehungsberechtigten der Klassen 3 und 4 voraus. SoG wird als ein Modul der Präventionsarbeit der Schulen (Gesundheitserziehung, Verkehrserziehung, Sucht- und Drogenprävention, Gewaltprävention) als Gewaltprä- ventionsmodul durch die Polizei und das Schulamt angeboten. - 16 -
Projektziele: - eigene Grenzen und die Grenzen anderer akzeptieren lernen - Selbstwertgefühl steigern - Selbstvertrauen stärken - „Nein“ – sagen können - Konflikte gewaltfrei austragen können - eigene Bedürfnisse äußern können - ein gutes Körpergefühl als Grundlage einer Gefahrenerkennung entwickeln - Handlungswissen zum Umgang mit Gefahrensituationen einüben Das Projekt „Sicher ohne Gewalt“ fügt sich in die Gewaltprävention der Grund- schulen im Odenwaldkreis ergänzend ein und ist eines der wenigen Projekte in der Region, welches auch die Eltern mit in die Präventionsarbeit einbezieht. Unterricht vor den Ferien Am letzten Schultag vor allen Ferien endet der Unterricht nach der 4. Stunde. An diesen Tagen findet keine reguläre Betreuung statt. Sollte diese Regelung für Sie organisato- risch schwierig sein, melden Sie sich bitte in unserer Verwaltung. Der letzte Schultag vor den Sommerferien gestaltet sich wie folgt: Der Unterricht beginnt an diesem Tag nach Stundenplan (spätestens jedoch um 8.45 Uhr) und endet nach der 4. Stunde (11.25 Uhr). Danach findet keine reguläre Betreuung mehr statt !. Um 8.55 Uhr findet unser Abschlussgottesdienst in der evangelischen Kirche statt. In diesem Rahmen werden unsere Viertklässler und unsere FSJ-Kräfte verabschiedet. Dazu laden wir die Eltern herzlich ein. Zeckenbisse Durch Zeckenbisse können Erkrankungen übertragen werden. Deshalb ist eine zeit- nahe Entfernung der Zecke empfehlenswert und darf von schulischen Bediensteten durchgeführt werden (Erlass vom 29.04.2015, L4-651.260.120-00006-Gült. Verz. Nr. 7200). Bitte geben Sie in der beigefügten Einverständniserklärung an, ob im Bedarfsfall bei Ihrem Kind die Zecke von einer Person des Teams der Grundschule Brombachtal entfernt werden soll. - 17 -
Zeugnisse Zeugnisse dokumentieren den derzeitigen Leistungsstand und die Lernentwicklung Ihres Kindes. Grundlage hierfür sind die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen, die das Kind im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat (HSchG §§ 73, 74). Am Ende des ersten Schulbesuchsjahres erhalten die Kinder eine verbale Beur- teilung. Anstelle von Noten werden in diesem Zeugnis das Verhalten und der Leistungsstand des Kindes mit Worten beschrieben und Hinweise zur Weiterarbeit gegeben. Am Ende der zweiten Klasse werden Ziffernnoten erteilt. Für den Bereich Arbeits- und Sozialverhalten erfolgt eine verbale Beurteilung. Hinzu kommt in dem Fach Deutsch ein Kompetenzraster auf einer zweiten Seite. Diese Ausführungen dienen dazu, Ihrem Kind und Ihnen die in der Gesamtnote zusammengefasste Bewertung näher zu erklären. Stärken und Schwächen sollen in den einzelnen Bereichen be- leuchtet und somit nachvollziehbar werden. Im dritten und vierten Schuljahr erhalten die Kinder in allen Bereichen Noten zum Ende des Halbjahres (31.01.) und zum Ende des Schuljahres. Auch hier wird anhand des Kompetenzrasters auf einer zweiten Seite die Deutschnote erläutert. Am ersten Schultag nach der Zeugnisausgabe wird das unterschriebene Zeugnis dem Klassenlehrer vorgelegt. Besucht ihr Kind am Tag der Zeugnisausgabe nicht die Schule kann das Zeugnis von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder es wird in der Schule verwahrt und dem Schüler/der Schülerin am nächsten Schultag ausgehändigt. - 18 -
BITTE LESEN SIE SICH DIESE BELEHRUNG SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Ver- haltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutz- gesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrank- heiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verur- sacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrschein- lich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhaut- entzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. - 19 -
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Be- dingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheits- erreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. - 20 -
Schuleigenes Konzept zu den Grundsätzen für die Hausaufgaben gemäß § 27 Abs. 2 GestaltungsVO i. V. m. § 129 Nr. 5 HSchG Grundsatz: Die Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit. sind eng verknüpft mit dem behandelten Unterrichtsstoff. dienen der Förderung des selbstständigen Lernens der Schülerinnen und Schüler. sind hinsichtlich der Belastung der Schülerinnen und Schüler alters- angemessen (vgl. Zeitfaktor). Vereinbarungen: Das Thema Hausaufgaben wird in den Klassenelternabenden zu Beginn eines Schuljahres erörtert. Die Lehrkraft gibt Informationen bzw. Hilfen, die geeignet sind zum besseren Verständnis der Hausaufgaben und ihrer pädagogischen Zielsetzung beizu- tragen. Art und Umfang der Hausaufgaben Wie in der Präambel dargelegt, erteilt die Lehrkraft die Hausaufgaben nach dem Grundsatz der Angemessenheit im Hinblick auf Menge, Schwierigkeit und Bezug zum Unterricht. Art und Umfang der Hausaufgaben müssen nicht immer für alle Schüler gleich sein, sondern orientieren sich bei Bedarf - am aktuellen Leistungsstand - am Leistungsvermögen - am Arbeitstempo Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder festgestellten Teil- leistungsschwächen erhalten bei Bedarf differenzierte Hausaufgaben ent- sprechend ihres Förderplans. Hausaufgaben können auch zusätzlich zum Pflichtpensum ein erweitertes Aufgabenangebot enthalten, deren Bearbeitung ausschließlich im Ent- scheidungsspielraum der Schüler (nicht der Eltern!) liegt. Dadurch sollen entsprechende Kompetenzen der Kinder angebahnt und gefördert werden. - 21 -
Alle, die an der Schule beteiligt sind - Lehrer, Schüler, Eltern – bemühen sich um einen angemessenen Umgang mit den Hausaufgaben: Lehrer Schüler Eltern • geben Hausaufgaben, • führen ein Hausaufga- • beobachten den Lern- die aus dem Unterricht benheft. fortschritt ihrer Kinder. erwachsen sind. Dazu gehört, dass sie • notieren alle Hausauf- sich vergewissern, ob • planen ausreichend gaben. ihr Kind die Hausauf- Zeit ein, um die Aufga- gaben erledigt hat. ben stellen und erklä- • bearbeiten die Dies bezieht sich auch ren zu können. Hausaufgaben sorgfäl- auf die Hausaufgaben, tig und selbstständig. die in der Päd. Mit- • schreiben die Hausauf- tagsbetreuung erledigt gaben an die Tafel. • machen sich Notizen, werden. falls sie Aufgaben nicht • stimmen den Umfang lösen können und be- • leiten ihr Kind zum mit den Fachlehrern sprechen dies mit dem schrittweisen Vorge- ab. Lehrer. hen bei den Hausauf- gaben an. • kontrollieren die Erledi- • erkundigen sich nach gung der Hausaufga- den Hausaufgaben, • kümmern sich durch ben. falls sie wegen Krank- eine konsequente Fehlen Hausaufgaben heit fehlen und holen Haltung darum, dass wiederholt, teilt dies diese nach. ihr Kind eine zuver- der Lehrer den Eltern lässige Arbeitshaltung schriftlich mit. • teilen dem Lehrer zu aufbaut und die Haus- (siehe Kontrolle der Beginn der Stunde mit, aufgaben terminge- Hausaufgaben/ Verfah- wenn sie die Hausauf- recht ausführt. rensweise bei nicht er- gaben vergessen ledigten Hausaufga- haben • sorgen dafür, ben). (siehe Verfahrens- dass ihr Kind seine weise bei nicht erle- Arbeitsmaterialien digten Hausaufgaben). vollständig in die Schule mitbringt. Dies • kontrollieren täglich den ist Bestandteil der Ranzen, so dass sie Hausaufgabe. ihre Arbeitsmaterialien dabei haben. • unterstützen ihr Kind bei mündlichen Haus- aufgaben. - 22 -
Kontrolle der Hausaufgaben Die Hausaufgaben jedes einzelnen Schülers können nicht täglich durch die Lehrkraft genau kontrolliert und verbessert werden. Kontrollverfahren: Lehrkraft kontrolliert nur, dass die Hausaufgabe erledigt ist. Lehrkraft achtet bei der Kontrolle auf ordentliche und saubere Anfertigung. Vorlesen, Vergleichen, Besprechen und individuelles Verbessern der Ergeb- nisse im Klassenverband Lehrkraft sammelt jeweils einige Hausaufgaben zwecks genauer Kontrolle ein. Lehrkraft sammelt alle Hausaufgaben ein. Hausaufgaben, die in der Pädagogischen Mittagsbetreuung angefertigt werden, werden in der Regel genau kontrolliert. Die Betreuungskraft vergewissert sich vor allem, dass die Aufgaben ent- sprechend verstanden und bearbeitet werden. Das Betreuungspersonal kann aus Zeitgründen aber nicht garantieren, dass keine Fehler übersehen werden. Dies ist auch mit den Lehrkräften abgestimmt und wird bei der Kontrolle berücksichtigt! Falls ein Kind die Hausaufgaben im Rahmen der verfügbaren Zeit nicht fertig stellen kann, erfolgt ein schriftlicher Vermerk mit dem Grund im Heft. Zeitlicher Rahmen laut Erlass: Vorgabe : Klasse 1 und 2 30 Minuten Klasse 3 und 4 45 Minuten Diese Richtwerte beziehen sich auf die reine Arbeitszeit bei mittlerem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler. - 23 -
Nach Einschätzung der Schule kann bei langsameren bzw. unkonzentriert arbeiten- den Schülerinnen und Schülern eine Bearbeitungszeit von jeweils 30 + 15 Minuten (Klasse 1/2) bzw. 45 + 15 Minuten (Klasse 3/4 ) angemessen sein. Verfahrensweise bei überdurchschnittlich langer Bearbeitungszeit: Die Eltern sollten die Ursache ermitteln (z. B. Unkonzentriertes Arbeiten, Pausen…) Bei wiederholten Problemen sollte die Lehrkraft informiert werden, um gemeinsam für das Kind ein Konzept zur besseren Bewältigung zu erstellen. Benötigt ein Kind trotz konzentrierter und ausdauernder Arbeitshaltung zu viel Zeit, soll es nach dem vorgegebenen Zeitrahmen die Hausaufgaben ab- brechen und diese der Lehrkraft mit dem entsprechenden Vermerk der Eltern vorlegen. Verfahrensweise bei nicht erledigten Hausaufgaben Der Schüler holt die Hausaufgabe bis zum nächsten Tag nach. Falls die Aufgabe nicht nachgeholt wird, erfolgt ein entsprechender Vermerk für die Eltern im Hausaufgabenheft. Falls der Schüler die Hausaufgaben häufig nicht oder unvollständig erledigt, erfolgt eine Beratung der Eltern unter Beteiligung des Schülers zwecks ge- nauer Zielvereinbarung. - 24 -
Erziehungsvereinbarungen der Grundschule Brombachtal Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen die Schulgemeinschaft der Grundschule Brombachtal. Um eine erfolgreiche Bildung und Erziehung der Kinder zu gewährleisten, müssen Schule und Elternhaus gemeinsam Erziehungsverantwortung übernehmen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Diese Zielsetzung wird getragen von gemeinsamen Erziehungsvereinbarungen, durch die eine gegenseitige Verlässlichkeit erreicht werden soll. In den nachfolgenden Erziehungsvereinbarungen sind die gemeinsamen Wünsche und Regeln der Schüler, Lehrer und Eltern niedergeschrieben. Vereinbarungen Wir, die Eltern, Lehrer und Schüler, haben den gemeinsamen Wunsch, dass jedes Kind unsere Schule als Ort erfährt, an dem es friedlich und respektvoll mit anderen Kindern zusammen lernen und leben kann. dass jedes Kind nach seinen individuellen Fähigkeiten gefordert und gefördert wird, im Wissen um seine Stärken und Schwächen. dass die Schüler ermutigt und gestärkt werden, um zu selbstständigen und verant- wortungsbewussten Menschen heranwachsen zu können. *** Als Lehrerinnen und Lehrer nehmen wir unsere Verantwortung wahr und sagen zu, für die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu sorgen und sie gerecht und respekt- voll zu behandeln. eine gute Unterrichtsatmosphäre und ein förderliches Lernklima zu schaffen und die Klassengemeinschaft zu fördern. das soziale Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu fördern klare Regeln und Grenzen zu setzen und konsequent auf deren Einhaltung zu achten. dass wir uns genauso an Regeln und Werte halten, die wir von den Schülern erwarten. im Rahmen unserer Möglichkeiten jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten zu fördern. die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Schule und besonders über die Entwicklung des Kindes ausreichend zu informieren. eine offene Schule zu sein, in der Eltern willkommen sind. - 25 -
Als Eltern nehmen wir unsere Verantwortung wahr und sagen zu, uns für die Entwicklung unseres Kindes, für seine Schulleistungen und den Lernstoff zu interessieren. die Regeln und Werte, die an der Schule gelten, zu unterstützen. uns dafür zu interessieren, wie sich unser Kind in der Schule verhält. mit unserem Kind Regeln (Höflichkeit, Respekt vor anderen und fremdem Eigen- tum…) zu vereinbaren und auf deren Einhaltung zu achten. unserem Kind zu vermitteln, dass sich Streit auch ohne Gewalt lösen lässt. für eine lernfördernde Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes zu sorgen und unser Kind bei der Lernorganisation zu unterstützen. unser Kind bei den Hausaufgaben zu unterstützen und zur gewissenhaften selbst- ständigen Erledigung derselben anzuhalten. unser Kind zu sinnvollem und kontrollierten Umgang mit Medien jeder Art anzuhal- ten. unser Kind regelmäßig, pünktlich und mit dem erforderlichen Arbeitsmaterial und entsprechendem Frühstück zur Schule zu schicken. darauf zu achten, dass unser Kind die zur Verfügung gestellten Schulbücher pfleg- lich behandelt. um unsere zeitnahe Information zu gewährleisten, regelmäßig in der gelben Post- mappe nachzusehen. an Elternabenden und -sprechtagen der Schule möglichst regelmäßig teilzuneh- men und auch darüber hinaus Kontakt mit den Lehrern zu halten. die Schule umgehend über Probleme zu informieren, die das Verhalten unseres Kindes in der Schule beeinträchtigen könnten, und Befürchtungen mitzuteilen. Konflikte auf einer sachlichen Ebene zu klären. Brombachtal, im Juni 2019 __________________________________ Götz, Rektorin (für die Lehrer der Grundschule Brombachtal) - 26 -
Verhaltensregeln an der Grundschule Brombachtal - Schüler - Unsere Schule ist ein Ort, an dem sehr unterschiedliche Menschen aufeinan- der treffen. Damit sich jeder wohl fühlen kann, müssen sich alle an Regeln halten. Diese gelten auch für die Schulwege und alle schulischen Veranstal- tungen. An unserer Schule gilt folgende Grundregel: „Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu“ *** Als Schüler/ Schülerin der Grundschule Brombachtal vereinbare ich, mich an fol- gende Regeln zu halten: • Ich begegne anderen freundlich und rücksichtsvoll. • „Bitte“ und „danke“, eine Entschuldigung sowie ein Gruß gehören an unserer Schule zum guten Ton. • Ich beleidige weder Lehrer noch Schüler. • Ich füge niemandem körperlichen Schaden zu. • Ich achte das Eigentum anderer. • Ich verhalte mich so, dass alle Schüler ungestört lernen können. • Ich respektiere die Rechte anderer. • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht. • Ich hänge meine Jacke auf und ziehe die Hausschuhe an. • Ich tobe und renne nicht im Klassenzimmer. • Ich bringe stets alle Unterrichtsmaterialien mit, die ich brauche. • Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit und packe Dinge, die nicht zum Unterricht gehören in den Ranzen. • Ich gehe sorgsam mit meinen Schulbüchern und Schulsachen um. • Auch die Bücher der Schülerbücherei behandle ich sorgsam und gebe sie pünktlich wieder ab. • Ich passe im Unterricht auf, höre zu und lasse andere ausreden. • Ich melde mich und warte bis ich aufgerufen werde. • Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrer. • Ich notiere zuverlässig die Hausaufgaben. • Ich erledige stets die Hausaufgaben ordnungsgemäß und ordentlich. • Des Weiteren halte ich mich an die Klassenregeln. - 27 -
Ordnungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Schulordnung und der Verhaltensregeln der Grundschule Brombachtal Pause: • Bei Regelverstoß erfolgt zunächst die Ermahnung durch die Aufsichtsperson. • Bei einem erneuten Regelverstoß muss der Schüler beim Aufsicht führenden Lehrer stehen und darf nicht weiterspielen. • Bei schwerwiegendem Regelverstoß oder uneinsichtigem Verhalten (z. B. Eigengefährdung, Gefährdung der Mitschüler, Sachgefährdung) erfolgt ein Ausschluss aus der Hofpause. Der Schüler verbringt den Rest der Pause be- aufsichtigt durch die Pausenaufsicht auf der Lehrertreppe. • Hält sich die Gruppe der „Fußballspieler“ nicht an die vereinbarten Regeln, er- halten die Mannschaften für die laufende Woche „Fußballverbot“. Unterricht: • Bei einem massiven Fehlverhalten während des Unterrichts erfolgt der Aus- schluss von der Unterrichtsstunde. Der Schüler bekommt im Sekretariat eine „Auszeit“ (Time out) zum Nachden- ken über den Regelverstoß und zur Vorbereitung für das sich anschließende klärende Gespräch mit dem Lehrer. • Bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln werden die Eltern des Schülers benachrichtigt. • Es erfolgt ein Gespräch mit den Eltern und dem Schüler, bei dem • besondere Pädagogische Maßnahmen vereinbart werden. • Falls notwendig wird ein entsprechender Förderplan erstellt. • Sollten diese Pädagogischen Maßnahmen zu keiner Besserung des Schüler- verhaltens führen, erfolgt für den Schüler zur Klärung des „Hilfebedarfs“ und der weiteren Vorgehensweise die Einberufung eines Beratungsteams. Teilnehmer dieses Gremiums sind: • die Schulleitung • die Lehrkräfte der Klasse • die Eltern • der zuständige Vertreter des Jugendamtes • der schulpsychologische Dienst des Staatlichen Schulamtes - 28 -
Sollte ein Regelverstoß in der Pädagogischen Mittagsbetreuung (Di bis Do) erfolgen, so gestaltet sich das Vorgehen wie folgt: 1. Eine mündliche Ermahnung (gelbe Ampel). 2. Rote Ampel und eine schriftliche Mitteilung an Sie als Eltern. Diese rote Karte ist am Folgetag der ausstellenden Person unterschrieben vorzuzeigen. Sollte eine Störung in der Hausaufgabenbetreuung vorliegen, so verlassen die Kinder der Klasse 1 - 3 die Hausaufgabenbetreuung ihres Jahrgangs und setzen sie unter Aufsicht der Lehrkraft in Klasse 4 fort. Sollte eine Störung in Klasse 4 erfolgen, werden sie von der Hausaufgabenbetreuung dieses Tages ausgeschlossen und von Ihnen abgeholt. 3. Bei der dritten roten Karte findet ein Elterngespräch mit Schulleitung und Leitung der Päd. Mittagsbetreuung statt. Es wird ein zeitlich begrenzter Ausschluss von der Pädagogischen Mittagsbetreuung vereinbart. 4. Bei weiteren roten Karten erfolgt ein Ausschluss von der Pädagogischen Mittagsbetreuung für ein Halbjahr. - 29 -
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