Informationen - BBS Meppen

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Informationen - BBS Meppen
Informationen
INHALTSVERZEICHNIS
02   Vorwort des Schulleiters
03   Leitbild
05   Schulordnung
            Organisation
            Hausordnung
            Pausenordnung
            Haftung
08   Waffenerlass
09   Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz
10   Erklärungen zum Datenschutz
12   Nutzungsordnungen
            Nutzungsmöglichkeiten
            Verhaltensregeln
            Passwortverlust
            Nutzung schuleigener Endgeräte (PCs, Notebooks, Tablet-PCs)
            Nutzung der Plattform mit privaten Endgeräten per WLAN
            E-Mail und weitere Kommunikationskanäle der Plattform „IServ“
            Verstöße
            Datenlöschung
            Einverständniserklärungen
            Anleitung: Schulinternes WLAN
            Anleitung: IServ (Schulserver)
            Anleitung: WebUntis (Stundenplan)
19   Was sonst noch wichtig ist
            Schülerbeförderung
            Unterrichts- und Pausenzeiten
            Sekretariat
            Buchentleihe
            Erste Hilfe
            Schwangerschaft und Schulpflicht
            Beschwerden in der Schule
            Verpflegung
22   Alarm-Hinweise
23   Übersicht der Schulformen
27   Übersicht Schulabschlüsse und Bildungsgänge
29   Wo bekomme ich Hilfe?
31   Zusatzangebote
33   Lageplan
VORWORT DES SCHULLEITERS

                                                                                  INHALTSVERZEICHNIS UND VORWORT
Liebe Schülerinnen und Schüler der BBS Meppen!
Ich begrüße Sie ganz herzlich an unseren Berufsbildenden Schulen Meppen
im Herzen des Emslandes. Wir freuen uns, dass Sie nun ein Teil unserer Schul-
gemeinschaft sind und Ihre Chancen auf eine qualifizierte Aus- und Weiterbil-
dung nutzen.
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Fachrichtungen und möglichen
Schulabschlüssen. Verschaffen Sie sich einen Überblick auf den Seiten 23 bis
26. Insgesamt werden etwa 4.000 Schülerinnen und Schüler von fast 200
Lehrkräften unterrichtet; zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler sind Aus-
zubildende aus den regionalen Betrieben.
In Ihren Händen halten Sie unsere Informationsbroschüre mit wichtigen Re-
gelungen sowie nützlichen Tipps zu unserer Schule. Die Einhaltung der auf-
geführten Regeln ist eine wichtige Voraussetzung für ein gelingendes Mitei-
nander.
Um Ihnen die Orientierung an unserer Schule zu erleichtern, bitte ich Sie,
diese Broschüre aufmerksam zu lesen und sie sorgfältig aufzubewahren. Ihre
Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer werden die einzelnen Punkte zu Be-
ginn des Schuljahres ausführlich mit Ihnen besprechen.
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen meiner Kollegeninnen und Kollegen,
dass Sie sich an unserer Schule wohlfühlen und dass Sie die von Ihnen ange-
strebten Ziele erfolgreich erreichen.

                                                    Peter Diekmann, Schulleiter

                                                             Peter Diekmann
                                                                Schulleiter

                                                                                             02
LEITBILD
Die Berufsbildenden Schulen Meppen sind eine schulische Einrichtung im mittleren
Emsland, die ihre Schüler/innen an der Nahtstelle zwischen allgemeiner und berufli-
cher Bildung in der Entwicklung zu selbstständig handelnden Persönlichkeiten för-
dernd begleitet. Nur wer weiß, wo er steht, und erkennt, was er zu leisten vermag,
kann eine überzeugende Perspektive für sich und seine Umwelt entwickeln. In diesem
Sinne vermitteln wir jungen Menschen ein vielfältiges Angebot praxisnaher Qualifikati-
onen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft und befähigen sie zu einer bewussten
Lebensgestaltung. Erfolgreich lässt sich dieser Prozess nur auf dem soliden Boden eines
sozialen Miteinanders gestalten. Dieses zu leben, hat für die Schulgemeinschaft der BBS
Meppen Vorrang. So liegen unser Anspruch und unser Augenmerk auf der Verwirkli-
chung folgender Leitsätze:

 01   Wir übernehmen Verantwortung
             für unsere Schule.
                                                      04    Wir kooperieren mit
                                                           Schülern/innen, Eltern
                                                          sowie betrieblichen und

02 Wir stärken die
                                                             außerschulischen
                                                                 Partnern.

    Persönlichkeit
   jeder und jedes         03     Wir fördern
      Einzelnen.
                                 benachteiligte
                                     sowie
                           leistungsschwache und
                                leistungsstarke
                                Schüler/innen.
                                                        06
05     Wir fördern
                                                            Wir vermitteln unseren
                                                             Schülern/innen eine
                                                           bewusste Lebensführung.
  handlungsorientiertes,
   selbstständiges und

                                       07
  eigenverantwortliches
          Lernen.
                                        Wir fordern gegenseitigen Respekt im Um-
                                         gang miteinander – sowohl innerhalb
                                              als auch außerhalb der Schule.
LEITBILD
                                            09
08
Wir berücksichtigen die
                                                Wir machen in unserem
                                                  Unterricht vielfältige
                                               Lernangebote und gestal-
    sich wandelnde                                ten ihn methodisch
Arbeitswelt durch praxis-                         abwechslungsreich.
nahes, berufsbezogenes
  Lernen und Lehren.
                              10 Wir schaffen die Voraussetzungen dafür,
                                      dass unsere Schule angst- und
                                           gewaltfrei erlebt wird.

        11    Wir reflektieren unsere
             Arbeit kritisch, erweitern
            unsere Kompetenzen und
                  passen sie dem
               Strukturwandel an.
                                            12    Wir pflegen offene
                                                Kommunikation mit allen
13       Wir arbeiten an einer
                                                   Beteiligten und
                                                   machen unsere
                                                   Entscheidungen
   kontinuierlichen Verbesserung des
                                                     transparent.
      Erscheinungsbildes und der
     Außenwirkung unserer Schule.

                            ORIENTIERUNG DURCH WERTE
                                    CHANCEN DURCH WISSEN
                    ZUKUNFT DURCH WEITERBILDUNG
                                                                 “
                                                                              04
SCHULORDNUNG
Die Schule ist mit allen Einrichtungen und Anlagen das gemeinsame Eigentum der Bür-
ger/innen des Landkreises Emsland. Sie bringen die Mittel auf, um die äußeren Voraus-
setzungen für eine berufliche Bildung und berufliche Weiterbildung zu schaffen. Mit
der Nutzung übernehmen Schüler/innen, Lehrer/innen sowie alle Mitarbeiter/innen
die Verantwortung, die geschaffenen Werte zu erhalten. Daher haben die Lehrerschaft
und die Vertretung der Schüler/innen (SV) folgende Schulordnung erarbeitet. Sie ist
verbindlich für alle, die tagsüber oder abends an Veranstaltungen im Schulbereich teil-
nehmen.
Im schulalltäglichen Miteinander
      begegnen wir uns mit Achtung, Toleranz und Respekt,
      bemühen wir uns um Verständnis für andere Kulturen, Nationalitäten und Reli-
      gionen,
      verzichten wir bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten auf jede
      Form von Gewalt,
      verpflichten wir uns zu ökologischem Verantwortungsbewusstsein,
      achten und schützen wir das Eigentum Anderer.

Organisation
1. In allen Schreiben an die Schule sind zur leichteren organisatorischen Handhabung
   das Berufsfeld bzw. der Berufsbereich und die Klasse bzw. der Kurs anzugeben.
2. Rücksprachen mit der Schulleitung oder mit den Lehrkräften sind nach Vereinbarung
   bzw. in den Pausen möglich.
3. Alle neuen Schüler/innen erhalten von ihrer/ihrem Klassenlehrer/in einen Schüleraus-
   weis.
4. Wohnsitzwechsel und Änderung des Ausbildungsverhältnisses:
   Ein Wechsel des Wohnsitzes und bei Berufsschülern/innen auch eine Änderung des
   Ausbildungsverhältnisses muss der Schule in der Regel über den/die Klassenlehrer/in
   unverzüglich gemeldet werden.
5. Schulversäumnisse:
   Bei Schulversäumnissen ist zum nächsten Schultag eine gegebenenfalls von einer
   oder einem Erziehungsberechtigten und bei Berufsschülern/innen auch vom Ausbil-
   dungsbetrieb unterschriebene Entschuldigung vorzulegen. Die besonderen Regelun-
   gen in einzelnen Schulformen sind zu beachten.
6. Beurlaubungen:

                                                                                    SCHULORDNUNG
   Ist in besonderen Fällen eine Beurlaubung vom Unterricht erforderlich, so ist
   spätestens zwei Schultage – bei Berufsschülern/innen eine Woche – vor der
   Beurlaubung ein Urlaubsantrag bei dem/der Klassenlehrer/in einzureichen.
   Der Urlaubsgrund ist durch ein gesondertes Schreiben eindeutig zu bele-
   gen. Ausnahmen sind nur in nicht vorhersehbaren Fällen einzuräumen!
7. Unentschuldigtes Fehlen:
   Hat ein/e Schüler/in unentschuldigt gefehlt und liegt am nächsten Unter-
   richtstag keine Entschuldigung vor, so hat der/die Klassenlehrer/in die Erzie-
   hungsberechtigten bzw. den Betrieb sofort, also in der Regel am selben
   Schultag, zu benachrichtigen.
   Unfälle, die sich während der Schulzeit und auf dem Schulweg ereignen,
   müssen unverzüglich im Schulbüro gemeldet werden. Das Gleiche gilt für
   alle anderen Schadensfälle.
8. Schülerdatei:
   Die Schülerdaten werden mit einem Verwaltungsprogramm erfasst, das
   vom Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen genehmigt ist.
Hausordnung
1. Die Gebäude und das Inventar sind im Interesse aller pfleglich zu behan-
   deln. Besonders auf den Toiletten ist aus hygienischen Gründen auf Sauber-
   keit zu achten. Sie sind nicht als Pausenaufenthaltsorte zu benutzen. Nach
   der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen und die Stühle auf
   die Tische zu stellen.
2. Der Alarmplan ist zu beachten.
3. Im Schulbereich sind jeglicher Alkoholgenuss und das Rauchen verboten!
4. Die Parkordnung ist einzuhalten und die Fahrzeuge sind nur in den dafür
   vorgesehenen Bereichen abzustellen.
5. Der Verzehr von Getränken und Speisen ist grundsätzlich nur an den Pau-
   senaufenthaltsorten (vgl. Pausenordnung Punkt 1) oder in der Cafeteria ge-
   stattet. In den Unterrichtsräumen, die nicht Fachräume sind, ist lediglich das
   Trinken von Wasser aus verschließbaren PET-Behältnissen erlaubt. Während
   der Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (wie mehrstündigen Klassenar-
   beiten und Klausuren) ist nach Möglichkeit die Nahrungsaufnahme im übli-
   chen Maße zu billigen.

                                                                                        06
6. Abfälle sind aus Umweltschutzgründen zu vermeiden. Um die Sauberkeit der Schule
   zu erhalten, sind die entsprechenden Sammelbehälter zu benutzen. Verunreinigun-
   gen, z. B. durch Spucken oder Kaugummi, sind von dem/der Verursacher/in zu entfer-
   nen.
7. Der gesamte Bereich vor dem Haupteingang und alle Parkbereiche sind von Unter-
   richtsbeginn bis Unterrichtsende aus Sicherheitsgründen nicht als Aufenthaltsorte zu
   benutzen.
8. Handys dürfen während der offiziellen Unterrichtszeiten nur im deaktivierten Zustand
   mitgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy für die verbleibende Un-
   terrichtszeit des Schultages eingezogen.
   Bei Prüfungen, Klassenarbeiten und Klausuren besteht das uneingeschränkte Verbot,
   ein Handy mitzuführen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann als Täuschungsver-
   such gewertet werden.
Pausenordnung
1. Aufenthaltsorte während der Pause sind die Pausenhöfe und die Pausenhallen sowie
   die Eingangshallen. Verlassen Schüler/innen während der regulären Unterrichtszeit
   eigenmächtig das Schulgelände, verlieren sie ihren Versicherungsschutz.
2. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, die Unterrichtsräume, die Treppenräu-
   me, die Vorräume (Windfänge) zu den Eingangshallen, die Zugänge vor den Haupt-
   eingängen, die Lehrerparkplätze und den Fahrradstand als Pausenaufenthaltsraum
   zu benutzen.
3. Auch der Flurbereich um den Verwaltungstrakt (V) gehört nicht zum Pausenaufent-
   haltsbereich. Er ist aus Sicherheitsgründen nur als Verkehrsfläche zu benutzen.
4. Zu Beginn der Pausen verlassen alle Schüler/innen die Unterrichtsräume und bege-
   ben sich zu den Pausenaufenthaltsbereichen. Die Klassenräume müssen von den
   Lehrkräften während der Pausen und nach dem Unterricht abgeschlossen werden.
5. Für die Einhaltung der Haus- und Pausenordnung sind alle Benutzer/innen verant-
   wortlich. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist im Rahmen dieser Ordnung nachzu-
   kommen.
6. Für die Benutzung der Cafeteria gilt die dort ausgehängte gesonderte Ordnung.
Haftung

1. Entsteht einem/r Schüler/in durch Zuwiderhandlungen gegen die Schulordnung ein
   Schaden, haftet die Schule nicht.
2. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Geld und Wertge-

                                                                                WAFFENERLASS
   genständen sowie für Schäden an Personenkraftwagen, Motorrädern, Mo-
   fas und Fahrrädern.
3. Bei vorsätzlicher Beschädigung an Gebäuden und Inventar haftet der/die
   Schüler/in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in.

WAFFENERLASS
Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegen-
ständen sowie von Chemikalien in Schulen (RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 — 36.3-
81 704/03 — VORIS 22410)
1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils gelten-
   den Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveran-
   staltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waf-
   fengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so
   genannten Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahl-
   ruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach
   dem Waffengesetz ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und
   feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) so-
   wie Schusswaffen.
2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B.
   Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) Gassprühgeräte, Hieb- und
   Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen-
   oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise
   von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder
   die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise
   ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer
   Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mit-
   bringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die auf-
   grund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengeset-
   zes verwechselt werden können.
4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schüler/innen, die entweder im Besitz
   einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffen und kleiner Waffen-
   schein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Muniti-
   on jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Che-
   mikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu
   werden.
                                                                                    08
6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder The-
   aterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstal-
   tungen mit Essensverkauf.
7. Alle Schüler/innen sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses
   RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen be-
   sonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot
   des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur
   Folge haben kann.
8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel
   erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Er-
   ziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.

BELEHRUNGEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 für Schüler/innen
Gemäß § 34 IfSG dürfen Schüler/innen, die an

1. Cholera                                  9.    Masern
2. Diphtherie                               10.   Meningokokken-Infektion
3. Enteritis durch enterohämorrhagische     11.   Mumps
   E. coli (EHEC)                           12.   Paratyphus
4. virusbedingtem hämorrhagischen           13.   Pest
   Fieber                                   14.   Poliomyelitis
5. Haemophilus influenzae                   15.   Scabies (Krätze)
   Typ b-Meningitis                         16.   Scharlach oder sonstigen Streptococcus
6. Impetigo contagiosa                      17.   pyogenes-Infektionen
   (ansteckende Borkenflechte)              18.   Shigellose
7. Keuchhusten                              19.   Typhus abdominalis
8. ansteckungsfähiger Lungen-               20.   Virushepatitis A oder E
   tuberkulose                              21.   Windpocken

erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, die Schule nicht betreten und
an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterver-
breitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Entsprechendes gilt für Schüler/innen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem
Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf eine der unter Nr. 1 - 5, 8 - 14, 17 -19
genannten Krankheiten aufgetreten ist.
Ausscheider von

                                                                                     UND ERKLÄRUNGEN ZUM DATENSCHUTZ
                                                                               BELEHRUNGEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
                   - Vibrio cholerae O 1 und O 139
                   - Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend
                   - Salmonella Typhi
                   - Salmonella Paratyphi
                   - Shigella sp.
                   - enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)
dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der
verfügten Schutzmaßnahmen die Schulräume betreten, deren Einrichtungen
benutzen und an Schulveranstaltungen teilnehmen.
Sollte bei einem/einer Schüler/in einer der genannten Tatbestände auftreten,
so ist das dem Schulleiter unverzüglich mitzuteilen.

ERKLÄRUNGEN ZUM DATENSCHUTZ
Informationen zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbe-
zogenen Daten von Schülern/innen
1. Die BBS Meppen beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülern/innen
   auch mit Angabe der Schulform
   - im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder
   - in einen passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage und/oder
      in das Intranet der Schule (das lediglich über die schulinternen Rech-
      ner zugänglich ist) einzustellen und/oder
   - per Pressemitteilung der Tagespresse zur Verfügung zu stellen und/
      oder
   - in der Printversion des Schuljahrbuches zu veröffentlichen und zu ver-
      breiten und/oder
   - bei Schulveranstaltungen zu zeigen.
   Im Internet sollen die Personenabbildungen dabei wie folgt (öffentlich)
   zugänglich gemacht werden:
   - über die Schulhomepage,
   - über eigenständige schulische Projekthomepages,
   - über sonstige von der Schule betreute Internet-Seiten (auch Social-
      Media).
   Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen
   oder Videoaufzeichnungen, die Schüler/innen individuell erkennbar abbil-
   den.

                                                                                       10
Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts
   oder im Rahmen von Schulveranstaltungen oder durch einen (seitens der Schule,
   der Lehrkräfte, der Schüler/innen oder der Erziehungsberechtigten) beauftragten
   Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülern/innen zur Verfügung
   gestellt wurden.
2. Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, per-
   sonenbezogene Daten in Form des Vor- und Nachnamens der Schüler/innen (auch
   mit Angabe der Schulform) öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentli-
   chen. In Verbindung mit Personenabbildungen beabsichtigt die Schule solche An-
   gaben auch dergestalt anzugeben, dass die jeweilige Angabe der entsprechend
   Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann.
3. Datenschutzrechtlicher Hinweis:
   Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildun-
   gen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informati-
   onen der Schüler/innen weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechen-
   de Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefun-
   den werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder
   Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten der Schüler/
   innen verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern
   oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies kann insbesondere dazu führen, dass ande-
   re Personen versuchen Kontakt mit den Schülern/innen aufzunehmen. Über die
   Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch
   abrufbar, wenn die Angaben aus den oben genannten Internet-Angeboten der
   Schule bereits entfernt oder geändert wurden. Bei der Verwendung im passwortge-
   schützten Bereich der Schulhomepage ist es möglich, dass das Passwort unbefugt
   weitergegeben wird und die Daten unberechtigt für ungeschützte Veröffentlichun-
   gen im Internet genutzt werden; letzteres ist auch bei der Buchpublikation des
   Schuljahrbuches möglich.
4. Die Einwilligung umfasst die Anfertigung, insbesondere in Form von Klassen-, Grup-
   pen- oder Einzelfotos durch einen seitens der Schule oder der Schüler/innen oder
   der Erziehungsberechtigten beauftragten Fotografen.
   Darüber hinaus umfasst die Einwilligung die oben (in Ziff. 1 und 2) genannte Ver-
   wendung der Personenabbildungen und personenbezogenen Daten ohne weitere
   Genehmigung. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne
   Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung
   nicht entstellend ist.
   Für das Zugänglichmachen von Einzelabbildungen des/der Schülers/in erteilt/
   erteilen der/die Unterzeichnende/n lediglich eine jederzeit für die Zukunft widerruf-
   liche Einwilligung.
Die Einwilligung der/des Unterzeichnenden ist jedoch bei Mehrpersonenab-

                                                                                  NUTZUNGSORDNUNGEN
bildungen (z. B. Klassen- und ähnliche Gruppenabbildungen) unwiderruflich,
sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebil-
deten ausfällt.
Die Einwilligung für sonstige personenbezogene Daten (z. B. Namensanga-
ben) kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung
kann auch teilweise widerrufen werden.
Im Falle des Widerrufs dürfen personenbezogene Daten und Einzelabbildun-
gen zukünftig nicht mehr für die oben (Ziff. 1 und 2) genannten Zwecke ver-
wendet werden und sind unverzüglich aus den entsprechenden Internet-
und Intranet-Angeboten zu löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerru-
fen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d. h. auch über das Ende der Schulzu-
gehörigkeit hinaus.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder
ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.

NUTZUNGSORDNUNGEN
Die BBS Meppen stellen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (im Folgen-
den: Nutzer/innen) die schulische Plattform „IServ“ und einen individuellen
WLAN-Zugang, der mit schuleigenen und privaten Endgeräten (z. B. Note-
books, Tablets und Smartphones) genutzt werden kann, zur Verfügung.
Nutzungsmöglichkeiten
Die Kommunikationsplattform „IServ“ sollte sowohl innerhalb als auch außer-
halb der Schule genutzt werden. Damit sind z. B. das Speichern und der Aus-
tausch von Dateien innerhalb und außerhalb der Schule möglich.
Von Endgeräten außerhalb der Schule ist die Plattform über die Schaltfläche
„IServ“ auf der Webpräsenz der Schule (www.bbs-meppen.de) oder direkt
über die Adresse www.bbs-meppen.net zu erreichen. So ist es z. B. möglich,
in der Schule bearbeitete Dateien zu Hause weiter zu bearbeiten und umge-
kehrt. Mit diesen Zugangsdaten ist ein individuelles E-Mail-Konto verbunden
(@bbs-meppen.net), das neben weiteren Kommunikations-
modulen für die schulische Kommunikation verwendet werden sollte.
Für einen problemlosen Informationsaustausch können neben der Website
z. B. die für Android und iOS verfügbaren IServ-Apps genutzt werden.

                                                                                        12
Verhaltensregeln
Alle Nutzer/innen verpflichten sich, die Rechte anderer Personen zu achten.
Die Mitglieder der Schulgemeinschaft erhalten individuelle Zugangsdaten und ein vor-
läufiges Passwort. Dieses ist umgehend nach Erhalt durch ein individuelles Passwort zu
ersetzen. Darin müssen mindestens drei der vier Elemente Großbuchstaben, Kleinbuch-
staben, Ziffern und Sonderzeichen enthalten sein. Aus Gründen des Datenschutzes
darf das Passwort keiner anderen Person mitgeteilt werden und ist regelmäßig zu än-
dern. Die Verantwortlichkeit für Vorgänge auf dem Nutzerkonto liegt immer bei dem/
der Inhaber/in dieses Kontos.
Von der Möglichkeit, im Nutzerprofil persönliche Daten einzugeben, sollte kein Ge-
brauch gemacht werden, da eingegebene Daten für alle Nutzer/innen sichtbar sind.
Alle Nutzer/innen verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Strafrechtes und
Jugendschutzes sowie des Urheberrechtes zu beachten. Wer Dateien über „IServ“
hochlädt, versendet oder nutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die Schule über-
nimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten, hat aber
in begründeten Fällen die Möglichkeit, diese Daten einzusehen. Die Sicherung in
„IServ“ gespeicherter persönlicher Daten gegen Verlust liegt ausschließlich in der Ver-
antwortung der Nutzer/innen.
Durch Lehrkräfte digital bereitgestelltes Material ist nur zur persönlichen Verwendung
durch Schüler/innen vorgesehen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Schulge-
meinschaft, die Veröffentlichungen über Internetdienste oder in gedruckter Form ist
nicht gestattet.
Die vorgegebene Ordnerstruktur in folgenden Gruppen: Lehrer, Bildungsgangsgrup-
pen und Fachgruppen darf in der ersten Ebene nicht verändert werden.
Das „IServ“-System erstellt automatische Protokolle (Log-Dateien), die in begründeten
Fällen (Verstöße gegen rechtliche oder schulische Regeln) durch von der Schulleitung
bestimmte Personen ausgewertet werden können. Im Missbrauchsfalle kann die Schul-
leitung diese Log-Dateien mit Angabe der persönlichen Daten an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) weitergeben.
Alle Manipulationsversuche an der Kommunikationsplattform werden zur Anzeige ge-
bracht.
Passwortverlust
Schüler/innen wenden sich im Falle des Passwortverlustes an die jeweils zuständige
Lehrkraft. Neu vergebene Passwörter sind unverzüglich gemäß der bekannten Pass-
wortregeln zu ändern.
Nutzung schuleigener Endgeräte (PCs, Notebooks, Tablet-PCs)

                                                                                  NUTZUNGSORDNUNGEN
Schuleigene Endgeräte sind pfleglich zu behandeln, Schäden sind sofort ei-
nem Mitglied des Administratorenteams zu melden.
Die Installation oder Nutzung schulfremder Software durch Nutzer/-innen ist
unzulässig. Softwareinstallationen werden auf Anfrage kurzfristig durch ein
Mitglied des Administratorenteams durchgeführt.
Bei Verlassen des PC-Arbeitsplatzes ist aus Datenschutzgründen darauf zu
achten, sich vom Benutzerkonto abzumelden bzw. den PC zu sperren
(Tastenkombination +).
Für eine reibungslose nächtliche Software- und Updateinstallation ist es erfor-
derlich, dass die Arbeitsstationen am Ende des Schultages nicht von der
Spannungsversorgung getrennt, jedoch trotzdem heruntergefahren werden.
Nutzung der Plattform mit privaten Endgeräten per WLAN
Die Nutzung der schulischen Kommunikationsplattform durch private Endge-
räte ist in der Schule möglich. Dieser Zugang erfolgt mit den individuellen
Zugangsdaten, ist also personenbezogen. Auch bei gutgläubiger Weitergabe
dieser Zugangsdaten an Dritte haftet immer der/die registrierte Nutzer/-in für
unzulässige Aktivitäten.
Die BBS Meppen und der Landkreis Emsland als Schulträger übernehmen
keine Haftung für die Datensicherheit und die physische Unversehrtheit pri-
vater Endgeräte in versicherungstechnischer Hinsicht.
Auch die WLAN-Nutzung wird automatisch in Log-Dateien protokolliert. In
begründeten Fällen (z. B. bei Rechtsverstößen) können diese Protokolle
durch die von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden.
Darüber hinaus kann die Schulleitung im Missbrauchsfalle diese Log-Dateien
zusammen mit den persönlichen Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden
(Polizei und Staatsanwaltschaft) weitergeben.
E-Mail und weitere Kommunikationskanäle der Plattform „IServ“
Das durch die BBS Meppen mit Einrichtung des Nutzerkontos zur Verfügung
gestellte E-Mail-Konto ist ausschließlich für schulische Kommunikation zu ver-
wenden. Die BBS Meppen sind damit kein Anbieter von Telekommunikations-
dienstleistungen im Sinne des Telemediengesetzes. Die Schulleitung oder
eine von ihr beauftragte Person ist berechtigt, bei Verdacht auf missbräuchli-
che oder strafrechtlich relevante Nutzung die Inhalte der Kommunikation zur
Kenntnis zu nehmen.

                                                                                        14
Die betroffenen Nutzer/innen werden hierüber unverzüglich informiert. Wer Kenntnis
von missbräuchlicher Nutzung der Kommunikationsplattform erhält (z. B. in Fällen von
Cybermobbing, Verbreitung jugendgefährdender oder extremistischer Inhalte), hat
dieses unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.
Verstöße
Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung wird das Nutzerkonto gesperrt.
Datenlöschung
Mit dem Austritt aus der Schulgemeinschaft werden das individuelle „IServ“-Konto und
alle darauf gespeicherten Daten gelöscht.
Nutzung von Office-365
Schüler/innen unserer berufsbildenden Schule können das Produkt „Microsoft Office-
365“ für eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro nutzen. Es umfasst alle Komponenten
des jeweils aktuellen Office-Paketes, z. B. Word, Excel, PowerPoint, die Installation auf
deinem PC/Mac und/oder deinem mobilen Geräten, die internetbasierte Nutzung der
Software in deinem Browser und einen persönlichen Online-Speicher von einem Tera-
byte.
Der/die Nutzer/in ist berechtigt, diese Software auf bis zu fünf persönlichen PC oder
Mac sowie auf fünf weiteren persönlichen Mobil-Geräten, wie Windows- und Android-
Tablets und einem iPad®, zu installieren.
Der/die Nutzer/in kann innerhalb seiner/ihrer Klasse mit einheitlicher und aktueller Soft-
ware arbeiten und seine/ihre Dateien zum Unterricht jederzeit und sehr einfach mitei-
nander austauschen.
Zur Einrichtung des Microsoft Office 365 Kontos erhält der/die Nutzer/in von den BBS
Meppen einen Benutzernamen und ein Passwort. Mit diesen Daten kann sich der/die
Nutzerin auf dem Microsoft Online-Portal anmelden und das Microsoft Office 365 Pro
Plus Paket herunterladen.
Alternativ kann der/die Nutzer/in auch einen kostenlosen Zugang zu Office 365-Online
erhalten. Hier entfällt die Möglichkeit der Installation der Software auf den Geräten.
Der/die Nutzer/in kann damit allerdings ebenfalls am Austausch von Dateien teilneh-
men. Eine Übermittlung der Daten findet dennoch statt.
Um das Produkt nutzen zu können, muss der/die Schüler/in der automatisierten Über-
tragung folgender Daten zustimmen: Klasse, Vorname und Nachname, Benutzername.
Die Nutzungsberechtigung erlischt automatisch mit Verlassen der Berufsbildenden
Schulen Meppen des Landkreises Emsland.
Hinweis: Zu Beginn des Schuljahres fragt die Klassenlehrkraft ab, welche/r

                                                                                ANLEITUNG: SCHULINTERNEN WLAN
Schüler/in Interesse an einer Nutzung von Office-365 (Installation aller Kom-
ponenten) hat, sammelt die Verwaltungsgebühr ein und leitet dies an die
zuständige Lehrkraft (Michael Lenger) weiter.
Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen
Herr Lenger: lenger@bbs-meppen.de

ANLEITUNG: SCHULINTERNES WLAN
1. Unter den WLAN-Einstellungen muss das Netzwerk „bbs-meppen.net“
   ausgewählt werden.
2. Unter Identität bzw. Benutzername und Passwort müssen die IServ-
   Logindaten (ohne „@bbs-meppen.net“) eingegeben werden.
    Android-Gerät                        iOS-Gerät (Apple)

3. Anschließend muss die Schaltfläche „Verbinden“ betätigt werden. Unter
   Android ist zuvor unter EAP-Methode das Zertifikat „Nicht bestätigen“ aus-
   gewählt werden. Im Falle eines iOS-Gerätes muss die Schaltfläche
   „Vertrauen“ gewählt werden.

     Android-Gerät                       iOS-Gerät (Apple)

4. Die Verbindung zum Netzwerk sollte jetzt hergestellt sein.
Hinweis: Eine anschließende Internetverbindung ist erst möglich, wenn eine
Lehrkraft diese unter der Gerätesteuerung im IServ freigegeben hat.
Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen
Herr Müller: mueller@bbs-meppen.de

                                                                                           16
ANLEITUNG: ISERV (SCHULSERVER)
Mit IServ hast du die Möglichkeit, über einen sicheren Server zu kommunizieren und
die IT-Infrastruktur der Schule sicher und nachhaltig kennenzulernen und zu erleben.
Du hast:

-   eine weltweit erreichbare E-Mail-Adresse
-   eine Übersicht über die anstehenden Klausuren
-   Informationen über kommende Termine
-   ein sicheres Forum zur schulinternen Kommunikation
-   eine individuelle und eine gemeinsame Datenablage
-   ständigen Zugriff auf den IServ über das Internet
-   und sogar Push-Benachrichtigung auf das Smartphone
    bei Änderungen

Die Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt am PC. Im Anschluss ist eine Anmeldung in der App „IServ“
ebenfalls möglich!
1. IServ ist unter der Adresse www.bbs-meppen.net zu erreichen.
2. Die Zugangsdaten setzen sich wie folgt zusammen:
   Nutzer:       vorname.nachname
   Passwort:     Geburtsdatum (ttmmjjjj)
3. WICHTIG: Bitte ändere sofort das Passwort in ein von dir persönlich gewähltes!

Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen je nach Fachrichtung
Agrarwirtschaft, Gartenbau, Floristik             Herr Gouderwis
                                                  gouderwis@bbs-meppen.de

Elektro-/Informationstechnik, Mechatronik         Herr Hülsmann
                                                  huelsmann@bbs-meppen.de

Ernährung/Hauswirtschaft, Sozialpädagogik,        Herr Benten
Gastronomie, Pflege                               benten@bbs-meppen.de

Holz-/Bautechnik, Farb- und Raumgestaltung,       Herr Gößling
Körperpflege                                      goessling@bbs-meppen.de

Metall-/Fahrzeugtechnik                           Herr Wielage
                                                  wielage.daniel@bbs-meppen.de

Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit             Herr Müller
                                                  mueller@bbs-meppen.de
ANLEITUNG: ISERV UND WEB UNTIS
ANLEITUNG: WEBUNTIS (STUNDENPLAN)
WebUntis ist ein webbasiertes, interaktives Stundenplansystem, welches den
tagesaktuellen Stunden- und Vertretungsplan für alle Klassen, Lehrkräfte und
Räume darstellt.
Die Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt am PC. Im Anschluss ist eine Anmeldung in der App
„WebUntis“ ebenfalls möglich!
1. Der Stunden- bzw. Vertretungsplan ist auf unserer Schulhomepa-
   ge unter der Adresse www.bbs-meppen.de zu erreichen. Hier auf
   den Button „Stundenplan“ klicken.
2. Der Benutzername setzt sich wie folgt zusammen:
      - max. 8 Zeichen des Vornamens
      - max. 8 Zeichen des Nachnamens
   Maximilan Mustermann = maximili.musterma
   Sollte es Unsicherheiten bezüglich der Schreibung
   geben, hilft dein/e Klassenlehrer/in dir gerne wei-
   ter!
3. Wichtig: Nach der Eingabe des Benutzernamens direkt Login anklicken.
   Erst im Anschluss kannst du ein Passwort für dich festlegen!
4. Im Nutzerprofil solltest du im Anschluss deine E-Mail-Adresse eintragen,
   damit ein neues Passwort generiert werden kann, falls du deines mal ver-
   gisst.
5. Legende:       Unterricht        Vertretung           Entfall

BEACHTE:
Bei der App ist die Einstellung von Push-Nachrichten nicht möglich. Aus die-
sem Grund muss der Stunden- und Vertretungsplan daher jeden Tag nach
17 Uhr einmal von dir kontrolliert werden, da erst dann alle bekannten Ände-
rungen erfasst sein werden.
BESONDERHEITEN:                       Karl-Otto Hansen = karl-ott.hansen
                                      Karl Otto Hansen = karlotto.hansen
                                      Maximilian Müller = maximili.müller
Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen
Frau Kock: kock@bbs-meppen.de

                                                                                           18
WAS SONST NOCH WICHTIG IST
Schülerbeförderung
Hinweise zur Schülerbeförderung nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in
Verbindung mit der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland (Satzung)

Seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 erhalten gem. § 1 der Satzung für die Schüler-
beförderung im Landkreis Emsland alle Schüler/innen unserer Schule, die die Berufsein-
stiegsklassen (BVJ und BEK) sowie die erste Klasse von Berufsfachschulen besuchen,
eine Fahrkarte, sofern der Schulweg mehr als 5,5 km beträgt.
Schüler/innen folgender Schulformen unserer Schule sind somit anspruchsberechtigt:
 - Berufseinstiegsklassen (BVJ und BEK)
 - Alle einjährigen Berufsfachschulen
 - Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz (Klasse I)
 - Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in (Klasse I)
 - Zweijährige Berufsfachschule Informationstechnische/r Assistent/in (Klasse I)
Ein Anspruch auf Beförderung der einzelnen Schüler/innen wird von der Emsländi-
schen Eisenbahn GmbH geprüft, die Fahrkarten werden zu Schuljahresbeginn über
den/die Klassenlehrer/in an die anspruchsberechtigten Schüler/innen ausgegeben.
Wird nach vorheriger Erklärung für mindestens einen Kalendermonat eine Schülerbe-
förderung nicht gewünscht, obwohl ein Anspruch gemäß § 1 der Satzung für die
Schülerbeförderung im Landkreis Emsland besteht, kann die bzw. der Anspruchsbe-
rechtigte die Zahlung eines Ausgleichsbetrages für jeden vollen Kalendermonat bean-
tragen, in der die Beförderung nicht in Anspruch genommen wird. Der Ausgleichsbe-
trag beträgt 25 % des für den öffentlichen Personennahverkehr maßgeblichen Tarifes.
Den entsprechenden Antrag auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung kön-
nen Sie bei uns im Sekretariat erhalten.
Schüler/innen, die mit der Deutschen Bahn AG fahren, erhalten auf Antrag eine DB
Abo Jahreskarte der Deutschen Bahn AG. Die Anträge erhalten Sie bei uns im Sekreta-
riat.
Für die termingerechte Bestellung der Bahnkarten müssen die Anträge schnellstmög-
lich ausgefüllt und bei der Schule abgegeben werden. Für evtl. Zubringer zum jeweili-
gen Bahnhof sorgt die Emsländische Eisenbahn GmbH.
Verlust einer Busfahrkarte
Die Schüler/innen müssen sich bei Verlust einer Busfahrkarte beim Busfahrfahrer mel-
den.
Rückgabe der Busfahrkarte
Schüler/innen, die sich von der Schule abmelden, müssen unaufgefordert die Busfahr-
karte im Sekretariat abgeben.
Nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen

                                                                                       WAS SONST NOCH WICHTIG IST
Für Schüler/innen, die keinen Anspruch auf eine Busfahrkarte bzw. eine kos-
tenlose Schülerbeförderung haben und trotzdem regelmäßig den Schulbus
nutzen wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Erwerb von Fahraus-
weisen. Wenden Sie sich in dem Fall an das jeweilige Busunternehmen.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns oder mit der
Emsländischen Eisenbahn GmbH in Verbindung setzen.
Emsländische Eisenbahn GmbH
Bahnhofstr. 41
49716 Meppen
Tel. 05931 9336-0

Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde                                        08:00 Uhr - 08:45 Uhr
2. Stunde                                        08:45 Uhr - 09:30 Uhr
                1. PAUSE (09:30 - 09:50 Uhr)
3. Stunde                                        09:50 Uhr - 10:35 Uhr
4. Stunde                                        10:35 Uhr - 11:20 Uhr
                2. PAUSE (11:20 - 11:35 Uhr)
5. Stunde                                        11:35 Uhr - 12:20 Uhr
6. Stunde                                        12:20 Uhr - 13:05 Uhr
              MITTAGSPAUSE (13:05 - 13:30 Uhr)
7. Stunde                                        13:30 Uhr - 14:15 Uhr
8. Stunde                                        14:15 Uhr - 15:00 Uhr

Sekretariat
Berufsbildende Schulen Meppen                    Montag bis Freitag
Nagelshof 83                                     07:30 bis 13:30 Uhr
49716 Meppen                                     Dienstag und Donnerstag
Telefon     05931 804-01                         14:00 bis 16:00 Uhr
Telefax     05931 804-104
E-Mail      sekretariat@bbs-meppen.de

Buchentleihe
Der Betrag für die Buchentleihe ist unter Verwendungszweck „Buchentleihe
Klassenbezeichnung Schülername“ auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: DE64 2665 0001 1001 0142 14
Hast du mindestens zwei schulpflichtige Geschwister, erhältst du 20 % Rabatt auf die
Buchmiete. Ein Nachweis mittels Schulbescheinigungen ist nötig.
Beziehen deine Eltern Leistungen nach dem SGB II, bist du von der Buchmiete befreit.
Der Nachweis mittels Bescheid ist nötig.
                                                                                                 20
Erste Hilfe
Das Krankenzimmer ist über das Sekretariat zugänglich.
Wir haben an unserer Schule vier Standorte für Defibrillatoren. Diese befinden
sich im Haupteingang, im Forum, im L-Gebäude sowie in der Sporthalle (siehe
Lageplan).
Schwangerschaft und Schulpflicht
Eine Schwangerschaft im Verlauf der schulischen Ausbildung kann eine große Belas-
tung für die werdende Mutter sein. Die Schule wird alle Betroffenen in diesem Fall so-
weit wie möglich mit dem Ziel unterstützen, dass die werdende Mutter ggf. ihre Schul-
pflicht erfüllen und darüber hinaus die von ihr gesetzten Ausbildungs-/Abschlussziele
an unserer Schule nach wie vor erreichen kann.
Wichtig ist, dass die Schwangerschaft frühzeitig dem/der Klassenlehrer/in mitgeteilt
wird und — sobald verfügbar — eine ärztliche Bescheinigung, die die Schwangerschaft
attestiert und den voraussichtlichen Entbindungstermin nennt, im Sekretariat abgege-
ben wird.
Beschwerden in der Schule
Da das Zusammenleben in der Schule nicht immer konfliktfrei verläuft, solltest du auch
über die Möglichkeit der Beschwerden und entsprechender Beschwerdeverfahren Be-
scheid wissen.
Bei der Handhabung von Beschwerden ist es wichtig, gewisse Spielregeln
einzuhalten, damit du dir Gehör verschaffst und auch wirklich zu deinem
Ziel kommst. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, findest du ein Be-
schwerdemanagementkonzept auf unserer Schulhomepage.
Folgende vereinfachte Übersicht soll dir im Fall einer Beschwerde helfen:
              1. Stufe                   2. Stufe                   3. Stufe
 Schüler/in   - Mitschüler/in            - Sekretariat              - Herr Diekmann
              - Klassensprecher/in         (sekretariat@bbs-           (diekmann@bbs-
              - Fachlehrkraft              meppen.de)                  meppen.de)

              - Klassenlehrkraft         - Schülervertretung          (Schulleiter)
                                           (sv@bbs-meppen.de)       - Herr Rademaker
                                                                      (rademaker@ bbs-
                                                                      meppen.de)
                                                                      (stellvertr. Schulleiter)

               evtl. mit Unterstützung durch eine Beratungslehrkraft und/oder durch eine/n un-
                                        serer Schulsozialarbeiter/innen

 Eltern oder - Fachlehrkraft             - Schulelternvertreter/-   siehe oben
 Ausbilder/in - Klassenlehrkraft           in
              - Klassenelternvertreter/- - Abteilungsleitung
                in
Verpflegung

                                                                                ALARM-HINWEISE
Die Cafeteria ist von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet und befindet sich hin-
ter dem Forum (siehe Lageplan). Hier bekommst du:
- belegte Brötchen
- Getränke
- einen Mittagsimbiss
- Snacks.
Darüber hinaus findest du im A-Block, B-Block und C-Block jeweils im Erdge-
schoss Getränke- und/oder Snack-Automaten.

ALARM-HINWEISE
Ertönt das auf- und abschwellende Alarmsignal, beachte bitte Folgendes:
Hinweis            - Lautsprecherdurchsage beachten
                   - Ruhe bewahren und besonnen handeln
                   - Personenschutz geht vor Geräteschutz

Fenster            schließen

Räumung            alle Gebäudetrakte, in denen das Alarmsignal ertönt

Schüler/innen      - Schulgebäude auf schnellstem Wege verlassen
                   - Stau vermeiden
                   - Sammelplatz aufsuchen

Lehrkräfte         - Klassenbuch/Kurshefte mitnehmen
                   - sich überzeugen, dass niemand zurückbleibt
                   - Nebenräume/Toiletten überprüfen

Klassenraum        Tür schließen, nicht abschließen

Sammelplätze       Jedem Klassenraum wird ein Sammelplatz zugeordnet.
                   Beachte dazu den Aushang im Klassenraum. Informiere
                   dich bereits zu Schuljahresbeginn über „deinen“ Sammel-
                   platz.

Vollzähligkeit     - Auf dem Sammelplatz Vollzähligkeit und Unversehrt-
                     heit der Schüler/innen prüfen
                   - Schulleiter oder beauftragten Person Mitteilung ma-
                     chen
                   - Betreten des Schulgebäudes erst nach offizieller Ent-
                     warnung

                                                                                     22
BS
                                                                                    Berufsschule

                                                                                   Elektro-/
  Wirtschaft und                                     Metalltechnik/
                             Gesundheit                                      Informationstechnik/
   Verwaltung                                       Fahrzeugtechnik
                                                                                 Mechatronik

Die Aufnahme erfolgt unabhängig vom Schulabschluss.

WBA: Bankkaufmann/-     GMF: Medizinische/r       MAF: Maschinen- und        Elektroniker/in für ...
     frau                                               Anlagenführer/-
                              Fachange-                                      EBT: Betriebstechnik
                                                        in
WIK: Industriekauf-
                              stellte/r           MAS: Anlagenmecha-         EEG: Energie- und Ge-
     mann/frau                                          niker/in für Sani-
                                                                                   bäudetechnik
WKE: Verkäufer/in                                       tär-, Heizungs- u.
WLL: Fachkraft Lager-                                   Klimatechnik         EGS: Geräte und Syste-
                                                  MFW: Feinwerkme-                me
     logistik
                                                        chaniker/in
WVA: Verwaltungs-                                 MIN: Industriemecha-
     fachange-                                          niker/in             EIT: Fachinformatiker/-
     stellte/r                                    MKM: Konstruktions-
                                                                                  in Systeminte-
                                                        mechaniker/in
                                                  MM1: Metallbauer/in             gration
Kaufmann/frau …                                   MPM: Techn. Produkt
WKA: im Groß- und                                                            EIT: Fachinformatiker/-
                                                        designer/in
     Außenhandel                                  MSS: Techn. System-             in Anwendungs-
WKE: im Einzelhandel                                    planer/in
                                                                                  entwicklung
                                                  MZE: Zerspanungsme-
WSL: für Spedition u.                                   chaniker/in          EMA: Mechatroniker/in
     Logistik                                     RBK: Berufskraft-
WKM: für Büroma-                                        fahrer/in
     nagement                                     RKM: Kfz-Mechatro-
                                                        niker/in
                                                  RLB: Mechaniker/in
                                                        für Land- und
                                                        Baumaschinen-
                                                        technik

Klassen- und Ausbildungsjahrbezeichnung - Zwei Beispiele:
      Bankkaufmann /-frau 1. Ausbildungsjahr - Klasse 1 (ggf. Parallelklassen: 1-2, 1-3 …)
      Maurer/in 2. Ausbildungsjahr - Klasse 1 (ggf. Parallelklassen: 2-2, 2-3 …)

                                                                               ggf. (Erweiterter)
                                                                             Sekundarabschluss I
SCHULFORMEN
                                                                    Schulform

 Bau-/Holztechnik/       Körperpflege,
                                                 Agrarwirtschaft/   Fachrich-
  Farb- und Raum-         Ernährung/
                                                Gartenbau/Floristik tung
     gestaltung          Hauswirtschaft

                                                                    Aufnahme-
                                                                    vorausset-
                                                                    zung

BBZ: Bauzeichner/in    KFR: Frisör/in           ALA: Landwirt/in
BDA: Dachdecker/in     NBA: Bäcker/in           JFL:   Florist/in
BMA: Maurer/in         NBA: Konditor/in         JGA: Gärtner/in
HTI:   Tischler/in     NFB: Fachverkäufer/-
FMG: Maler/in und            in u. Service
       Lackierer/in    NFG: Fachkraft im
                             Gastgewerbe
                       NHO: Hotelfach-
                             mann/frau
                       NKO: Koch/Köchin                             Kürzel
                       NRE: Restaurantfach-
                             mann/frau
                       NFB: Fachverkäufer/
                             in im Lebensmit-
                             telhandwerk
                             (Bäckerei)

         = WBA 1 - 1
         = BMA 2 - 1

                                                                    Möglicher
                                                                    Schulab-
                                                                    schluss
                                                                                     24
BV                        BE                        B1                           B7
      Berufs-              Berufseinstiegs-         Einjährige Berufs-       Zweijährige Berufs-
 vorbereitungsjahr             schule                  fachschule              qualifizierende
                                                                              Berufsfachschule

 unabhängig vom           unabhängig vom             Hauptschulab-              Hauptschulab-
  Schulabschluss           Schulabschluss               schluss                    schluss

BVBM: Bau-/Metall-      BEB: Bautechnik           B1A: Agrarwirt-           B7L: Pflegeassis-
       technik          BEH: Holztechnik                  schaft                   tenz
BVJ-A: für ausländi-    BEM: Metalltechnik        B1B: Bautechnik
       sche Schü-       BEN: Lebensmittel-        B1E: Elektrotech-         Sekundarabschluss I
                               handwerk/                 nik                   (Realschule)
       ler/innen
BVMH: Metall-/                 Gastronomie        B1EM: Mechatronik         B7Q: Sozialpäda-
       Holztechnik      BER: Fahrzeug-            B1H: Holztechnik                 gogische
BVNA: Hauswirt-                technik            B1JF: Floristik                  Assistenten
       schaft/          BEY: Hauswirt-            B1M: Metalltechnik        B7T: Informations-
       Pflege                  schaft/Pflege      B1NGA: Gastrono-                 technische
                                                         mie                       Assistenten
                                                  B1R: Fahrzeug-
                                                         technik             Zusatzqualifikation
                                                  B1W: Wirtschaft                   zum
                                                                              schulischen Teil
                                                                               der Fachhoch-
                                                                             schulreife möglich

Klassen- und Ausbildungsjahrbezeichnung - Zwei Beispiele:
             Einjährige Berufsfachschule Bautechnik (ggf. Parallelklassen: 1-2, 1-3 …)
             Fachoberschule Soziales - Klasse 12 (ggf. Parallelklassen: 2-2, 2-3 …)

                                                                              ggf. Erweiterter
ggf. Hauptschulab-         Hauptschulab-            ggf. Erweiterter
                                                                            Sekundarabschluss I
      schluss                 schluss             Sekundarabschluss I
                                                                             + Berufsabschluss
SCHULFORMEN
        FO                       BG                  F2
  Fachoberschule             Berufliches     Ein- und Zweijähri-   Schulformen
                             Gymnasium         ge Fachschule

                                                                 Aufnahme-
Sekundarabschluss I      Erweiterter Se-     Sekundarabschluss I
                        kundarabschluss I                        vorausset-
   (Realschule)                              + Berufsausbildung
                                                                 zung

FOG: Gesundheit/       BGE: Technik          F1A: Landwirt-
     Pflege            BGG: Gesundheit/           schaft
FOQ: Soziales                  Pflege             (einjährig)
FOT: Technik                                 F2EM: Mechatronik
                       BGQ: Sozialpäda-
FOW: Wirtschaft                                   (vierjährig in
                               gogik
FOY: Ernährung                                    Abendform)
                       BGW: Wirtschaft

                                                                   Kürzel

              = B1B 1 - 1
              = FOQ 2 - 1

                                             Staatlich geprüfte/r Möglicher
                             Allgemeine
Fachhochschulreife                           Wirtschafter/in bzw. Schulab-
                            Hochschulreife
                                                Techniker/in      schluss
                                                                                     26
ÜBERSICHT SCHULABSCHLÜSSE UND BILDUNGS-
GÄNGE
In dem Schulsystem der BBS Meppen tauchen immer wieder Abkürzungen auf, z. B.
wenn du dein Stammblatt mit deinem/r Klassenlehrer/in kontrollierst. Hier findest du
einen Überblick über mögliche Abkürzungen für deinen bislang erworbenen Schulab-
schluss und deine zuletzt besuchte Schule.
Höchsterworbener Schulabschluss

Kürzel     Schulabschluss
AH         Allgemeine Hochschulreife
AL         Abschluss der Förderschule Schwerpunkt Lernen
EI         Erweiterter Sekundarabschluss I
FH         Fachhochschulreife
FT         Schulischer Teil der Fachhochschulreife
GH         Fachgebundene Hochschulreife
HA         Hauptschulabschluss (9. Schuljahrgang)
HK         SEK I - Hauptschulabschluss- Hauptschulabschluss (10. Schuljahrgang)
OA         Ohne erfolgreichen Besuch/Abschluss
SI         Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
XA         Sonstiger ausländischer Schulabschluss
XS         Sonstiger Schulabschluss

Zuletzt besuchter Bildungsgang

Kürzel     Bildungsgang
B1         Einjährige Berufsfachschule (BFS)
B2         Einjährige BFS, SEK I - Abschluss - Realschulabschluss
B4         Einjährige oder eineinhalbj. BFS, berufl. Abschluss
B7         Zweijährige BFS, die zu einem beruflichen Abschluss führt
B8         Zweijährige BFS, die zu einem schulischen Abschluss führt
BE         Berufseinstiegsklasse
BG         Schulisches Berufsgrundbildungsjahr
BK         Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr
BO         Berufsoberschule
BR         Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler und Ausländer
BS         Berufsschule mit Teilzeit oder Blockunterricht
BV         Berufsvorbereitungsjahr - Regelform
ÜBERSICHT SCHULABSCHLÜSSE UND BILDUNGSGÄNGE
F1   Einjährige oder eineinhalbjährige Fachschule
F2   Zweijährige Fachschule
F4   Fachschule Seefahrt
FA   Fachhochschule
FG   Berufliches Gymnasium
FO   Fachoberschule
FW   Freie Waldorfschule
G1   Gymnasium Sekundarstufe I (bis einschließlich Klasse 9)
G2   Gymnasium Sekundarstufe I (Klasse 10)
GY   Gymnasiale Oberstufe
HO   Hochschule
HS   Hauptschule/Hauptschulzweig
IG   Integrierte Gesamtschule
RS   Realschule/-zweig/Sekundarstufe I des Gymnasiums
SA   Förderschule, mit Ausnahme Schwerpunkt Lernen
SL   Förderschule Schwerpunkt Lernen
OG   Oberschule Gymnasialzweig
OH   Oberschule Hauptschulzweig
OR   Oberschule Realschulzweig
XD   Schule in den neuen Bundesländern
XS   Sonstige Schule

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WO BEKOMME ICH HILFE?
Notruf-/Beratungsnummern
Hinweise für Handy-Besitzer: In allen Mobilfunknetzen kannst du vorwahlfrei und kostenlos die Notrufnum-
mern 112 und 110 erreichen. Du wirst dann mit der Einsatzzentrale von Feuerwehr oder Polizei verbunden.
Bedenke aber: Die Einsatzzentrale muss aufgrund des Mobilfunknetzes nicht immer die örtlich Zuständige
sein. Bitte teile dem Disponenten unbedingt immer deinen genauen Aufenthaltsort mit!

Feuerwehr/Unfall                                                        112 (ohne Vorwahl)
Polizei                                                                 110 (ohne Vorwahl)
Polizeikommissariat Meppen                                              05931 9490
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (bundesweit)                             116 117 (ohne Vorwahl)
Krankentransporte                                                       05931 19222
Notruf-Faxnummer für Gehörlose                                          112 (ohne Vorwahl)
Drogen- und Suchtberatung (Caritas)                                     05931 886380
Drogen- und Suchtberatung (Diakonie)                                    05931 98150
Elterntelefon                                                           0800 1110550
Frauen- und Kinderschutzhaus                                            05931 7737
Giftinformationszentrum Nord                                            0551 19240
(bei Vergiftungen immer sofort 112 anrufen)
Kartensperrung (Sperrung von EC- und Kreditkarten, Handys,              116 116
Krankenkassen-, sonstige Karten und Ausweisen)
Kinder- und Jugendtelefon                                               0800 1110333
Kinderschutzbund                                                        05931 876580
Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe                            05931 14000
Krankenhaus Ludmillenstift Meppen                                       05931 1520
Opferhilfe (WEISSER RING)                                               01803 343434
                                                                        Emsland: 0151 55164606
Pflegestützpunkt Emsland - Beratungsagentur                             05931 442210
Telefonseelsorge
 - Evangelisch                                                          0800 1110111
 - Katholisch                                                           0800 1110222

Fachstelle Integration                                                  05931 441227
Beratungslehrer/innen

                                                                                 WO BEKOMME ICH HILFE?
Angelika Breier      Arno Meyer          Ingeborg Salm        Ralf Scheffer
05931 804-01         05931 804-01        05931 804-01         05931 804-01

Schulsozialarbeiter/innen

Birgit Trockel-      Klaus Vorloeper     Mechthild Reiners
Willeke              05931 804-9152      05931 804-9150
05931 804-9151

Kummerkasten unter bbs.beratung@googlemail.com

Dabei versteht es sich von selbst, dass die Beratung grundsätzlich der Schwei-
gepflicht unterliegt!

                                                                                         30
ZUSATZANGEBOTE
ZUSATZANGEBOTE

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LAGEPLAN

Legende

  V   Verwaltung, Sekretariat, Schulleitung

  H   Hausmeister

  A   Block A

  B   Block B

  C   Block C

  D   Block D

  F   Forum und Cafeteria

  L   Block L

  S   Sporthalle

      Standorte Defibrillatoren

      Rollstuhlgerechte Eingänge

      Raucherzonen

      Haupteingänge

      Eingänge in die Schulgebäude
LAGEPLAN

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30
Impressum
Herausgeber:   BBS Meppen     Redaktion:   Peter Diekmann (V. i. S. d. P.),
               Nagelshof 83                Lydia Funke,
               49716 Meppen                Nadine Kelch,
                                           Hildegard Kock
Stand:         August 2019
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