Informationen - BBS Meppen
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INHALTSVERZEICHNIS 02 Vorwort des Schulleiters 03 Leitbild 05 Schulordnung Organisation Hausordnung Pausenordnung Haftung 08 Waffenerlass 09 Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz 10 Erklärungen zum Datenschutz 12 Nutzungsordnungen Nutzungsmöglichkeiten Verhaltensregeln Passwortverlust Nutzung schuleigener Endgeräte (PCs, Notebooks, Tablet-PCs) Nutzung der Plattform mit privaten Endgeräten per WLAN E-Mail und weitere Kommunikationskanäle der Plattform „IServ“ Verstöße Datenlöschung Einverständniserklärungen Anleitung: Schulinternes WLAN Anleitung: IServ (Schulserver) Anleitung: WebUntis (Stundenplan) 19 Was sonst noch wichtig ist Schülerbeförderung Unterrichts- und Pausenzeiten Sekretariat Buchentleihe Erste Hilfe Schwangerschaft und Schulpflicht Beschwerden in der Schule Verpflegung 22 Alarm-Hinweise 23 Übersicht der Schulformen 27 Übersicht Schulabschlüsse und Bildungsgänge 29 Wo bekomme ich Hilfe? 31 Zusatzangebote 33 Lageplan
VORWORT DES SCHULLEITERS INHALTSVERZEICHNIS UND VORWORT Liebe Schülerinnen und Schüler der BBS Meppen! Ich begrüße Sie ganz herzlich an unseren Berufsbildenden Schulen Meppen im Herzen des Emslandes. Wir freuen uns, dass Sie nun ein Teil unserer Schul- gemeinschaft sind und Ihre Chancen auf eine qualifizierte Aus- und Weiterbil- dung nutzen. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Fachrichtungen und möglichen Schulabschlüssen. Verschaffen Sie sich einen Überblick auf den Seiten 23 bis 26. Insgesamt werden etwa 4.000 Schülerinnen und Schüler von fast 200 Lehrkräften unterrichtet; zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler sind Aus- zubildende aus den regionalen Betrieben. In Ihren Händen halten Sie unsere Informationsbroschüre mit wichtigen Re- gelungen sowie nützlichen Tipps zu unserer Schule. Die Einhaltung der auf- geführten Regeln ist eine wichtige Voraussetzung für ein gelingendes Mitei- nander. Um Ihnen die Orientierung an unserer Schule zu erleichtern, bitte ich Sie, diese Broschüre aufmerksam zu lesen und sie sorgfältig aufzubewahren. Ihre Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer werden die einzelnen Punkte zu Be- ginn des Schuljahres ausführlich mit Ihnen besprechen. Ich wünsche Ihnen, auch im Namen meiner Kollegeninnen und Kollegen, dass Sie sich an unserer Schule wohlfühlen und dass Sie die von Ihnen ange- strebten Ziele erfolgreich erreichen. Peter Diekmann, Schulleiter Peter Diekmann Schulleiter 02
LEITBILD Die Berufsbildenden Schulen Meppen sind eine schulische Einrichtung im mittleren Emsland, die ihre Schüler/innen an der Nahtstelle zwischen allgemeiner und berufli- cher Bildung in der Entwicklung zu selbstständig handelnden Persönlichkeiten för- dernd begleitet. Nur wer weiß, wo er steht, und erkennt, was er zu leisten vermag, kann eine überzeugende Perspektive für sich und seine Umwelt entwickeln. In diesem Sinne vermitteln wir jungen Menschen ein vielfältiges Angebot praxisnaher Qualifikati- onen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft und befähigen sie zu einer bewussten Lebensgestaltung. Erfolgreich lässt sich dieser Prozess nur auf dem soliden Boden eines sozialen Miteinanders gestalten. Dieses zu leben, hat für die Schulgemeinschaft der BBS Meppen Vorrang. So liegen unser Anspruch und unser Augenmerk auf der Verwirkli- chung folgender Leitsätze: 01 Wir übernehmen Verantwortung für unsere Schule. 04 Wir kooperieren mit Schülern/innen, Eltern sowie betrieblichen und 02 Wir stärken die außerschulischen Partnern. Persönlichkeit jeder und jedes 03 Wir fördern Einzelnen. benachteiligte sowie leistungsschwache und leistungsstarke Schüler/innen. 06 05 Wir fördern Wir vermitteln unseren Schülern/innen eine bewusste Lebensführung. handlungsorientiertes, selbstständiges und 07 eigenverantwortliches Lernen. Wir fordern gegenseitigen Respekt im Um- gang miteinander – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule.
LEITBILD 09 08 Wir berücksichtigen die Wir machen in unserem Unterricht vielfältige Lernangebote und gestal- sich wandelnde ten ihn methodisch Arbeitswelt durch praxis- abwechslungsreich. nahes, berufsbezogenes Lernen und Lehren. 10 Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass unsere Schule angst- und gewaltfrei erlebt wird. 11 Wir reflektieren unsere Arbeit kritisch, erweitern unsere Kompetenzen und passen sie dem Strukturwandel an. 12 Wir pflegen offene Kommunikation mit allen 13 Wir arbeiten an einer Beteiligten und machen unsere Entscheidungen kontinuierlichen Verbesserung des transparent. Erscheinungsbildes und der Außenwirkung unserer Schule. ORIENTIERUNG DURCH WERTE CHANCEN DURCH WISSEN ZUKUNFT DURCH WEITERBILDUNG “ 04
SCHULORDNUNG Die Schule ist mit allen Einrichtungen und Anlagen das gemeinsame Eigentum der Bür- ger/innen des Landkreises Emsland. Sie bringen die Mittel auf, um die äußeren Voraus- setzungen für eine berufliche Bildung und berufliche Weiterbildung zu schaffen. Mit der Nutzung übernehmen Schüler/innen, Lehrer/innen sowie alle Mitarbeiter/innen die Verantwortung, die geschaffenen Werte zu erhalten. Daher haben die Lehrerschaft und die Vertretung der Schüler/innen (SV) folgende Schulordnung erarbeitet. Sie ist verbindlich für alle, die tagsüber oder abends an Veranstaltungen im Schulbereich teil- nehmen. Im schulalltäglichen Miteinander begegnen wir uns mit Achtung, Toleranz und Respekt, bemühen wir uns um Verständnis für andere Kulturen, Nationalitäten und Reli- gionen, verzichten wir bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten auf jede Form von Gewalt, verpflichten wir uns zu ökologischem Verantwortungsbewusstsein, achten und schützen wir das Eigentum Anderer. Organisation 1. In allen Schreiben an die Schule sind zur leichteren organisatorischen Handhabung das Berufsfeld bzw. der Berufsbereich und die Klasse bzw. der Kurs anzugeben. 2. Rücksprachen mit der Schulleitung oder mit den Lehrkräften sind nach Vereinbarung bzw. in den Pausen möglich. 3. Alle neuen Schüler/innen erhalten von ihrer/ihrem Klassenlehrer/in einen Schüleraus- weis. 4. Wohnsitzwechsel und Änderung des Ausbildungsverhältnisses: Ein Wechsel des Wohnsitzes und bei Berufsschülern/innen auch eine Änderung des Ausbildungsverhältnisses muss der Schule in der Regel über den/die Klassenlehrer/in unverzüglich gemeldet werden. 5. Schulversäumnisse: Bei Schulversäumnissen ist zum nächsten Schultag eine gegebenenfalls von einer oder einem Erziehungsberechtigten und bei Berufsschülern/innen auch vom Ausbil- dungsbetrieb unterschriebene Entschuldigung vorzulegen. Die besonderen Regelun- gen in einzelnen Schulformen sind zu beachten.
6. Beurlaubungen: SCHULORDNUNG Ist in besonderen Fällen eine Beurlaubung vom Unterricht erforderlich, so ist spätestens zwei Schultage – bei Berufsschülern/innen eine Woche – vor der Beurlaubung ein Urlaubsantrag bei dem/der Klassenlehrer/in einzureichen. Der Urlaubsgrund ist durch ein gesondertes Schreiben eindeutig zu bele- gen. Ausnahmen sind nur in nicht vorhersehbaren Fällen einzuräumen! 7. Unentschuldigtes Fehlen: Hat ein/e Schüler/in unentschuldigt gefehlt und liegt am nächsten Unter- richtstag keine Entschuldigung vor, so hat der/die Klassenlehrer/in die Erzie- hungsberechtigten bzw. den Betrieb sofort, also in der Regel am selben Schultag, zu benachrichtigen. Unfälle, die sich während der Schulzeit und auf dem Schulweg ereignen, müssen unverzüglich im Schulbüro gemeldet werden. Das Gleiche gilt für alle anderen Schadensfälle. 8. Schülerdatei: Die Schülerdaten werden mit einem Verwaltungsprogramm erfasst, das vom Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen genehmigt ist. Hausordnung 1. Die Gebäude und das Inventar sind im Interesse aller pfleglich zu behan- deln. Besonders auf den Toiletten ist aus hygienischen Gründen auf Sauber- keit zu achten. Sie sind nicht als Pausenaufenthaltsorte zu benutzen. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen und die Stühle auf die Tische zu stellen. 2. Der Alarmplan ist zu beachten. 3. Im Schulbereich sind jeglicher Alkoholgenuss und das Rauchen verboten! 4. Die Parkordnung ist einzuhalten und die Fahrzeuge sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. 5. Der Verzehr von Getränken und Speisen ist grundsätzlich nur an den Pau- senaufenthaltsorten (vgl. Pausenordnung Punkt 1) oder in der Cafeteria ge- stattet. In den Unterrichtsräumen, die nicht Fachräume sind, ist lediglich das Trinken von Wasser aus verschließbaren PET-Behältnissen erlaubt. Während der Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (wie mehrstündigen Klassenar- beiten und Klausuren) ist nach Möglichkeit die Nahrungsaufnahme im übli- chen Maße zu billigen. 06
6. Abfälle sind aus Umweltschutzgründen zu vermeiden. Um die Sauberkeit der Schule zu erhalten, sind die entsprechenden Sammelbehälter zu benutzen. Verunreinigun- gen, z. B. durch Spucken oder Kaugummi, sind von dem/der Verursacher/in zu entfer- nen. 7. Der gesamte Bereich vor dem Haupteingang und alle Parkbereiche sind von Unter- richtsbeginn bis Unterrichtsende aus Sicherheitsgründen nicht als Aufenthaltsorte zu benutzen. 8. Handys dürfen während der offiziellen Unterrichtszeiten nur im deaktivierten Zustand mitgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy für die verbleibende Un- terrichtszeit des Schultages eingezogen. Bei Prüfungen, Klassenarbeiten und Klausuren besteht das uneingeschränkte Verbot, ein Handy mitzuführen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann als Täuschungsver- such gewertet werden. Pausenordnung 1. Aufenthaltsorte während der Pause sind die Pausenhöfe und die Pausenhallen sowie die Eingangshallen. Verlassen Schüler/innen während der regulären Unterrichtszeit eigenmächtig das Schulgelände, verlieren sie ihren Versicherungsschutz. 2. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, die Unterrichtsräume, die Treppenräu- me, die Vorräume (Windfänge) zu den Eingangshallen, die Zugänge vor den Haupt- eingängen, die Lehrerparkplätze und den Fahrradstand als Pausenaufenthaltsraum zu benutzen. 3. Auch der Flurbereich um den Verwaltungstrakt (V) gehört nicht zum Pausenaufent- haltsbereich. Er ist aus Sicherheitsgründen nur als Verkehrsfläche zu benutzen. 4. Zu Beginn der Pausen verlassen alle Schüler/innen die Unterrichtsräume und bege- ben sich zu den Pausenaufenthaltsbereichen. Die Klassenräume müssen von den Lehrkräften während der Pausen und nach dem Unterricht abgeschlossen werden. 5. Für die Einhaltung der Haus- und Pausenordnung sind alle Benutzer/innen verant- wortlich. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist im Rahmen dieser Ordnung nachzu- kommen. 6. Für die Benutzung der Cafeteria gilt die dort ausgehängte gesonderte Ordnung. Haftung 1. Entsteht einem/r Schüler/in durch Zuwiderhandlungen gegen die Schulordnung ein Schaden, haftet die Schule nicht.
2. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Geld und Wertge- WAFFENERLASS genständen sowie für Schäden an Personenkraftwagen, Motorrädern, Mo- fas und Fahrrädern. 3. Bei vorsätzlicher Beschädigung an Gebäuden und Inventar haftet der/die Schüler/in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in. WAFFENERLASS Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegen- ständen sowie von Chemikalien in Schulen (RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 — 36.3- 81 704/03 — VORIS 22410) 1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils gelten- den Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveran- staltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waf- fengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahl- ruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem Waffengesetz ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) so- wie Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mit- bringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die auf- grund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengeset- zes verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schüler/innen, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffen und kleiner Waffen- schein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Muniti- on jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Che- mikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 08
6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder The- aterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstal- tungen mit Essensverkauf. 7. Alle Schüler/innen sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen be- sonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Er- ziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. BELEHRUNGEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 für Schüler/innen Gemäß § 34 IfSG dürfen Schüler/innen, die an 1. Cholera 9. Masern 2. Diphtherie 10. Meningokokken-Infektion 3. Enteritis durch enterohämorrhagische 11. Mumps E. coli (EHEC) 12. Paratyphus 4. virusbedingtem hämorrhagischen 13. Pest Fieber 14. Poliomyelitis 5. Haemophilus influenzae 15. Scabies (Krätze) Typ b-Meningitis 16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus 6. Impetigo contagiosa 17. pyogenes-Infektionen (ansteckende Borkenflechte) 18. Shigellose 7. Keuchhusten 19. Typhus abdominalis 8. ansteckungsfähiger Lungen- 20. Virushepatitis A oder E tuberkulose 21. Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, die Schule nicht betreten und an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterver- breitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt für Schüler/innen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf eine der unter Nr. 1 - 5, 8 - 14, 17 -19 genannten Krankheiten aufgetreten ist.
Ausscheider von UND ERKLÄRUNGEN ZUM DATENSCHUTZ BELEHRUNGEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - Vibrio cholerae O 1 und O 139 - Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend - Salmonella Typhi - Salmonella Paratyphi - Shigella sp. - enterohämorrhagischen E. coli (EHEC) dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen die Schulräume betreten, deren Einrichtungen benutzen und an Schulveranstaltungen teilnehmen. Sollte bei einem/einer Schüler/in einer der genannten Tatbestände auftreten, so ist das dem Schulleiter unverzüglich mitzuteilen. ERKLÄRUNGEN ZUM DATENSCHUTZ Informationen zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbe- zogenen Daten von Schülern/innen 1. Die BBS Meppen beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülern/innen auch mit Angabe der Schulform - im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder - in einen passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage und/oder in das Intranet der Schule (das lediglich über die schulinternen Rech- ner zugänglich ist) einzustellen und/oder - per Pressemitteilung der Tagespresse zur Verfügung zu stellen und/ oder - in der Printversion des Schuljahrbuches zu veröffentlichen und zu ver- breiten und/oder - bei Schulveranstaltungen zu zeigen. Im Internet sollen die Personenabbildungen dabei wie folgt (öffentlich) zugänglich gemacht werden: - über die Schulhomepage, - über eigenständige schulische Projekthomepages, - über sonstige von der Schule betreute Internet-Seiten (auch Social- Media). Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Schüler/innen individuell erkennbar abbil- den. 10
Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen von Schulveranstaltungen oder durch einen (seitens der Schule, der Lehrkräfte, der Schüler/innen oder der Erziehungsberechtigten) beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülern/innen zur Verfügung gestellt wurden. 2. Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, per- sonenbezogene Daten in Form des Vor- und Nachnamens der Schüler/innen (auch mit Angabe der Schulform) öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentli- chen. In Verbindung mit Personenabbildungen beabsichtigt die Schule solche An- gaben auch dergestalt anzugeben, dass die jeweilige Angabe der entsprechend Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann. 3. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildun- gen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informati- onen der Schüler/innen weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechen- de Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefun- den werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten der Schüler/ innen verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies kann insbesondere dazu führen, dass ande- re Personen versuchen Kontakt mit den Schülern/innen aufzunehmen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den oben genannten Internet-Angeboten der Schule bereits entfernt oder geändert wurden. Bei der Verwendung im passwortge- schützten Bereich der Schulhomepage ist es möglich, dass das Passwort unbefugt weitergegeben wird und die Daten unberechtigt für ungeschützte Veröffentlichun- gen im Internet genutzt werden; letzteres ist auch bei der Buchpublikation des Schuljahrbuches möglich. 4. Die Einwilligung umfasst die Anfertigung, insbesondere in Form von Klassen-, Grup- pen- oder Einzelfotos durch einen seitens der Schule oder der Schüler/innen oder der Erziehungsberechtigten beauftragten Fotografen. Darüber hinaus umfasst die Einwilligung die oben (in Ziff. 1 und 2) genannte Ver- wendung der Personenabbildungen und personenbezogenen Daten ohne weitere Genehmigung. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Für das Zugänglichmachen von Einzelabbildungen des/der Schülers/in erteilt/ erteilen der/die Unterzeichnende/n lediglich eine jederzeit für die Zukunft widerruf- liche Einwilligung.
Die Einwilligung der/des Unterzeichnenden ist jedoch bei Mehrpersonenab- NUTZUNGSORDNUNGEN bildungen (z. B. Klassen- und ähnliche Gruppenabbildungen) unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebil- deten ausfällt. Die Einwilligung für sonstige personenbezogene Daten (z. B. Namensanga- ben) kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs dürfen personenbezogene Daten und Einzelabbildun- gen zukünftig nicht mehr für die oben (Ziff. 1 und 2) genannten Zwecke ver- wendet werden und sind unverzüglich aus den entsprechenden Internet- und Intranet-Angeboten zu löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerru- fen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d. h. auch über das Ende der Schulzu- gehörigkeit hinaus. Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile. NUTZUNGSORDNUNGEN Die BBS Meppen stellen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (im Folgen- den: Nutzer/innen) die schulische Plattform „IServ“ und einen individuellen WLAN-Zugang, der mit schuleigenen und privaten Endgeräten (z. B. Note- books, Tablets und Smartphones) genutzt werden kann, zur Verfügung. Nutzungsmöglichkeiten Die Kommunikationsplattform „IServ“ sollte sowohl innerhalb als auch außer- halb der Schule genutzt werden. Damit sind z. B. das Speichern und der Aus- tausch von Dateien innerhalb und außerhalb der Schule möglich. Von Endgeräten außerhalb der Schule ist die Plattform über die Schaltfläche „IServ“ auf der Webpräsenz der Schule (www.bbs-meppen.de) oder direkt über die Adresse www.bbs-meppen.net zu erreichen. So ist es z. B. möglich, in der Schule bearbeitete Dateien zu Hause weiter zu bearbeiten und umge- kehrt. Mit diesen Zugangsdaten ist ein individuelles E-Mail-Konto verbunden (@bbs-meppen.net), das neben weiteren Kommunikations- modulen für die schulische Kommunikation verwendet werden sollte. Für einen problemlosen Informationsaustausch können neben der Website z. B. die für Android und iOS verfügbaren IServ-Apps genutzt werden. 12
Verhaltensregeln Alle Nutzer/innen verpflichten sich, die Rechte anderer Personen zu achten. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft erhalten individuelle Zugangsdaten und ein vor- läufiges Passwort. Dieses ist umgehend nach Erhalt durch ein individuelles Passwort zu ersetzen. Darin müssen mindestens drei der vier Elemente Großbuchstaben, Kleinbuch- staben, Ziffern und Sonderzeichen enthalten sein. Aus Gründen des Datenschutzes darf das Passwort keiner anderen Person mitgeteilt werden und ist regelmäßig zu än- dern. Die Verantwortlichkeit für Vorgänge auf dem Nutzerkonto liegt immer bei dem/ der Inhaber/in dieses Kontos. Von der Möglichkeit, im Nutzerprofil persönliche Daten einzugeben, sollte kein Ge- brauch gemacht werden, da eingegebene Daten für alle Nutzer/innen sichtbar sind. Alle Nutzer/innen verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Strafrechtes und Jugendschutzes sowie des Urheberrechtes zu beachten. Wer Dateien über „IServ“ hochlädt, versendet oder nutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die Schule über- nimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten, hat aber in begründeten Fällen die Möglichkeit, diese Daten einzusehen. Die Sicherung in „IServ“ gespeicherter persönlicher Daten gegen Verlust liegt ausschließlich in der Ver- antwortung der Nutzer/innen. Durch Lehrkräfte digital bereitgestelltes Material ist nur zur persönlichen Verwendung durch Schüler/innen vorgesehen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Schulge- meinschaft, die Veröffentlichungen über Internetdienste oder in gedruckter Form ist nicht gestattet. Die vorgegebene Ordnerstruktur in folgenden Gruppen: Lehrer, Bildungsgangsgrup- pen und Fachgruppen darf in der ersten Ebene nicht verändert werden. Das „IServ“-System erstellt automatische Protokolle (Log-Dateien), die in begründeten Fällen (Verstöße gegen rechtliche oder schulische Regeln) durch von der Schulleitung bestimmte Personen ausgewertet werden können. Im Missbrauchsfalle kann die Schul- leitung diese Log-Dateien mit Angabe der persönlichen Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) weitergeben. Alle Manipulationsversuche an der Kommunikationsplattform werden zur Anzeige ge- bracht. Passwortverlust Schüler/innen wenden sich im Falle des Passwortverlustes an die jeweils zuständige Lehrkraft. Neu vergebene Passwörter sind unverzüglich gemäß der bekannten Pass- wortregeln zu ändern.
Nutzung schuleigener Endgeräte (PCs, Notebooks, Tablet-PCs) NUTZUNGSORDNUNGEN Schuleigene Endgeräte sind pfleglich zu behandeln, Schäden sind sofort ei- nem Mitglied des Administratorenteams zu melden. Die Installation oder Nutzung schulfremder Software durch Nutzer/-innen ist unzulässig. Softwareinstallationen werden auf Anfrage kurzfristig durch ein Mitglied des Administratorenteams durchgeführt. Bei Verlassen des PC-Arbeitsplatzes ist aus Datenschutzgründen darauf zu achten, sich vom Benutzerkonto abzumelden bzw. den PC zu sperren (Tastenkombination +). Für eine reibungslose nächtliche Software- und Updateinstallation ist es erfor- derlich, dass die Arbeitsstationen am Ende des Schultages nicht von der Spannungsversorgung getrennt, jedoch trotzdem heruntergefahren werden. Nutzung der Plattform mit privaten Endgeräten per WLAN Die Nutzung der schulischen Kommunikationsplattform durch private Endge- räte ist in der Schule möglich. Dieser Zugang erfolgt mit den individuellen Zugangsdaten, ist also personenbezogen. Auch bei gutgläubiger Weitergabe dieser Zugangsdaten an Dritte haftet immer der/die registrierte Nutzer/-in für unzulässige Aktivitäten. Die BBS Meppen und der Landkreis Emsland als Schulträger übernehmen keine Haftung für die Datensicherheit und die physische Unversehrtheit pri- vater Endgeräte in versicherungstechnischer Hinsicht. Auch die WLAN-Nutzung wird automatisch in Log-Dateien protokolliert. In begründeten Fällen (z. B. bei Rechtsverstößen) können diese Protokolle durch die von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden. Darüber hinaus kann die Schulleitung im Missbrauchsfalle diese Log-Dateien zusammen mit den persönlichen Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) weitergeben. E-Mail und weitere Kommunikationskanäle der Plattform „IServ“ Das durch die BBS Meppen mit Einrichtung des Nutzerkontos zur Verfügung gestellte E-Mail-Konto ist ausschließlich für schulische Kommunikation zu ver- wenden. Die BBS Meppen sind damit kein Anbieter von Telekommunikations- dienstleistungen im Sinne des Telemediengesetzes. Die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person ist berechtigt, bei Verdacht auf missbräuchli- che oder strafrechtlich relevante Nutzung die Inhalte der Kommunikation zur Kenntnis zu nehmen. 14
Die betroffenen Nutzer/innen werden hierüber unverzüglich informiert. Wer Kenntnis von missbräuchlicher Nutzung der Kommunikationsplattform erhält (z. B. in Fällen von Cybermobbing, Verbreitung jugendgefährdender oder extremistischer Inhalte), hat dieses unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen. Verstöße Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung wird das Nutzerkonto gesperrt. Datenlöschung Mit dem Austritt aus der Schulgemeinschaft werden das individuelle „IServ“-Konto und alle darauf gespeicherten Daten gelöscht. Nutzung von Office-365 Schüler/innen unserer berufsbildenden Schule können das Produkt „Microsoft Office- 365“ für eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro nutzen. Es umfasst alle Komponenten des jeweils aktuellen Office-Paketes, z. B. Word, Excel, PowerPoint, die Installation auf deinem PC/Mac und/oder deinem mobilen Geräten, die internetbasierte Nutzung der Software in deinem Browser und einen persönlichen Online-Speicher von einem Tera- byte. Der/die Nutzer/in ist berechtigt, diese Software auf bis zu fünf persönlichen PC oder Mac sowie auf fünf weiteren persönlichen Mobil-Geräten, wie Windows- und Android- Tablets und einem iPad®, zu installieren. Der/die Nutzer/in kann innerhalb seiner/ihrer Klasse mit einheitlicher und aktueller Soft- ware arbeiten und seine/ihre Dateien zum Unterricht jederzeit und sehr einfach mitei- nander austauschen. Zur Einrichtung des Microsoft Office 365 Kontos erhält der/die Nutzer/in von den BBS Meppen einen Benutzernamen und ein Passwort. Mit diesen Daten kann sich der/die Nutzerin auf dem Microsoft Online-Portal anmelden und das Microsoft Office 365 Pro Plus Paket herunterladen. Alternativ kann der/die Nutzer/in auch einen kostenlosen Zugang zu Office 365-Online erhalten. Hier entfällt die Möglichkeit der Installation der Software auf den Geräten. Der/die Nutzer/in kann damit allerdings ebenfalls am Austausch von Dateien teilneh- men. Eine Übermittlung der Daten findet dennoch statt. Um das Produkt nutzen zu können, muss der/die Schüler/in der automatisierten Über- tragung folgender Daten zustimmen: Klasse, Vorname und Nachname, Benutzername. Die Nutzungsberechtigung erlischt automatisch mit Verlassen der Berufsbildenden Schulen Meppen des Landkreises Emsland.
Hinweis: Zu Beginn des Schuljahres fragt die Klassenlehrkraft ab, welche/r ANLEITUNG: SCHULINTERNEN WLAN Schüler/in Interesse an einer Nutzung von Office-365 (Installation aller Kom- ponenten) hat, sammelt die Verwaltungsgebühr ein und leitet dies an die zuständige Lehrkraft (Michael Lenger) weiter. Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen Herr Lenger: lenger@bbs-meppen.de ANLEITUNG: SCHULINTERNES WLAN 1. Unter den WLAN-Einstellungen muss das Netzwerk „bbs-meppen.net“ ausgewählt werden. 2. Unter Identität bzw. Benutzername und Passwort müssen die IServ- Logindaten (ohne „@bbs-meppen.net“) eingegeben werden. Android-Gerät iOS-Gerät (Apple) 3. Anschließend muss die Schaltfläche „Verbinden“ betätigt werden. Unter Android ist zuvor unter EAP-Methode das Zertifikat „Nicht bestätigen“ aus- gewählt werden. Im Falle eines iOS-Gerätes muss die Schaltfläche „Vertrauen“ gewählt werden. Android-Gerät iOS-Gerät (Apple) 4. Die Verbindung zum Netzwerk sollte jetzt hergestellt sein. Hinweis: Eine anschließende Internetverbindung ist erst möglich, wenn eine Lehrkraft diese unter der Gerätesteuerung im IServ freigegeben hat. Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen Herr Müller: mueller@bbs-meppen.de 16
ANLEITUNG: ISERV (SCHULSERVER) Mit IServ hast du die Möglichkeit, über einen sicheren Server zu kommunizieren und die IT-Infrastruktur der Schule sicher und nachhaltig kennenzulernen und zu erleben. Du hast: - eine weltweit erreichbare E-Mail-Adresse - eine Übersicht über die anstehenden Klausuren - Informationen über kommende Termine - ein sicheres Forum zur schulinternen Kommunikation - eine individuelle und eine gemeinsame Datenablage - ständigen Zugriff auf den IServ über das Internet - und sogar Push-Benachrichtigung auf das Smartphone bei Änderungen Die Anmeldung Die Anmeldung erfolgt am PC. Im Anschluss ist eine Anmeldung in der App „IServ“ ebenfalls möglich! 1. IServ ist unter der Adresse www.bbs-meppen.net zu erreichen. 2. Die Zugangsdaten setzen sich wie folgt zusammen: Nutzer: vorname.nachname Passwort: Geburtsdatum (ttmmjjjj) 3. WICHTIG: Bitte ändere sofort das Passwort in ein von dir persönlich gewähltes! Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen je nach Fachrichtung Agrarwirtschaft, Gartenbau, Floristik Herr Gouderwis gouderwis@bbs-meppen.de Elektro-/Informationstechnik, Mechatronik Herr Hülsmann huelsmann@bbs-meppen.de Ernährung/Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Herr Benten Gastronomie, Pflege benten@bbs-meppen.de Holz-/Bautechnik, Farb- und Raumgestaltung, Herr Gößling Körperpflege goessling@bbs-meppen.de Metall-/Fahrzeugtechnik Herr Wielage wielage.daniel@bbs-meppen.de Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit Herr Müller mueller@bbs-meppen.de
ANLEITUNG: ISERV UND WEB UNTIS ANLEITUNG: WEBUNTIS (STUNDENPLAN) WebUntis ist ein webbasiertes, interaktives Stundenplansystem, welches den tagesaktuellen Stunden- und Vertretungsplan für alle Klassen, Lehrkräfte und Räume darstellt. Die Anmeldung Die Anmeldung erfolgt am PC. Im Anschluss ist eine Anmeldung in der App „WebUntis“ ebenfalls möglich! 1. Der Stunden- bzw. Vertretungsplan ist auf unserer Schulhomepa- ge unter der Adresse www.bbs-meppen.de zu erreichen. Hier auf den Button „Stundenplan“ klicken. 2. Der Benutzername setzt sich wie folgt zusammen: - max. 8 Zeichen des Vornamens - max. 8 Zeichen des Nachnamens Maximilan Mustermann = maximili.musterma Sollte es Unsicherheiten bezüglich der Schreibung geben, hilft dein/e Klassenlehrer/in dir gerne wei- ter! 3. Wichtig: Nach der Eingabe des Benutzernamens direkt Login anklicken. Erst im Anschluss kannst du ein Passwort für dich festlegen! 4. Im Nutzerprofil solltest du im Anschluss deine E-Mail-Adresse eintragen, damit ein neues Passwort generiert werden kann, falls du deines mal ver- gisst. 5. Legende: Unterricht Vertretung Entfall BEACHTE: Bei der App ist die Einstellung von Push-Nachrichten nicht möglich. Aus die- sem Grund muss der Stunden- und Vertretungsplan daher jeden Tag nach 17 Uhr einmal von dir kontrolliert werden, da erst dann alle bekannten Ände- rungen erfasst sein werden. BESONDERHEITEN: Karl-Otto Hansen = karl-ott.hansen Karl Otto Hansen = karlotto.hansen Maximilian Müller = maximili.müller Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen Frau Kock: kock@bbs-meppen.de 18
WAS SONST NOCH WICHTIG IST Schülerbeförderung Hinweise zur Schülerbeförderung nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland (Satzung) Seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 erhalten gem. § 1 der Satzung für die Schüler- beförderung im Landkreis Emsland alle Schüler/innen unserer Schule, die die Berufsein- stiegsklassen (BVJ und BEK) sowie die erste Klasse von Berufsfachschulen besuchen, eine Fahrkarte, sofern der Schulweg mehr als 5,5 km beträgt. Schüler/innen folgender Schulformen unserer Schule sind somit anspruchsberechtigt: - Berufseinstiegsklassen (BVJ und BEK) - Alle einjährigen Berufsfachschulen - Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz (Klasse I) - Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in (Klasse I) - Zweijährige Berufsfachschule Informationstechnische/r Assistent/in (Klasse I) Ein Anspruch auf Beförderung der einzelnen Schüler/innen wird von der Emsländi- schen Eisenbahn GmbH geprüft, die Fahrkarten werden zu Schuljahresbeginn über den/die Klassenlehrer/in an die anspruchsberechtigten Schüler/innen ausgegeben. Wird nach vorheriger Erklärung für mindestens einen Kalendermonat eine Schülerbe- förderung nicht gewünscht, obwohl ein Anspruch gemäß § 1 der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland besteht, kann die bzw. der Anspruchsbe- rechtigte die Zahlung eines Ausgleichsbetrages für jeden vollen Kalendermonat bean- tragen, in der die Beförderung nicht in Anspruch genommen wird. Der Ausgleichsbe- trag beträgt 25 % des für den öffentlichen Personennahverkehr maßgeblichen Tarifes. Den entsprechenden Antrag auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung kön- nen Sie bei uns im Sekretariat erhalten. Schüler/innen, die mit der Deutschen Bahn AG fahren, erhalten auf Antrag eine DB Abo Jahreskarte der Deutschen Bahn AG. Die Anträge erhalten Sie bei uns im Sekreta- riat. Für die termingerechte Bestellung der Bahnkarten müssen die Anträge schnellstmög- lich ausgefüllt und bei der Schule abgegeben werden. Für evtl. Zubringer zum jeweili- gen Bahnhof sorgt die Emsländische Eisenbahn GmbH. Verlust einer Busfahrkarte Die Schüler/innen müssen sich bei Verlust einer Busfahrkarte beim Busfahrfahrer mel- den. Rückgabe der Busfahrkarte Schüler/innen, die sich von der Schule abmelden, müssen unaufgefordert die Busfahr- karte im Sekretariat abgeben.
Nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen WAS SONST NOCH WICHTIG IST Für Schüler/innen, die keinen Anspruch auf eine Busfahrkarte bzw. eine kos- tenlose Schülerbeförderung haben und trotzdem regelmäßig den Schulbus nutzen wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Erwerb von Fahraus- weisen. Wenden Sie sich in dem Fall an das jeweilige Busunternehmen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns oder mit der Emsländischen Eisenbahn GmbH in Verbindung setzen. Emsländische Eisenbahn GmbH Bahnhofstr. 41 49716 Meppen Tel. 05931 9336-0 Unterrichts- und Pausenzeiten 1. Stunde 08:00 Uhr - 08:45 Uhr 2. Stunde 08:45 Uhr - 09:30 Uhr 1. PAUSE (09:30 - 09:50 Uhr) 3. Stunde 09:50 Uhr - 10:35 Uhr 4. Stunde 10:35 Uhr - 11:20 Uhr 2. PAUSE (11:20 - 11:35 Uhr) 5. Stunde 11:35 Uhr - 12:20 Uhr 6. Stunde 12:20 Uhr - 13:05 Uhr MITTAGSPAUSE (13:05 - 13:30 Uhr) 7. Stunde 13:30 Uhr - 14:15 Uhr 8. Stunde 14:15 Uhr - 15:00 Uhr Sekretariat Berufsbildende Schulen Meppen Montag bis Freitag Nagelshof 83 07:30 bis 13:30 Uhr 49716 Meppen Dienstag und Donnerstag Telefon 05931 804-01 14:00 bis 16:00 Uhr Telefax 05931 804-104 E-Mail sekretariat@bbs-meppen.de Buchentleihe Der Betrag für die Buchentleihe ist unter Verwendungszweck „Buchentleihe Klassenbezeichnung Schülername“ auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN: DE64 2665 0001 1001 0142 14 Hast du mindestens zwei schulpflichtige Geschwister, erhältst du 20 % Rabatt auf die Buchmiete. Ein Nachweis mittels Schulbescheinigungen ist nötig. Beziehen deine Eltern Leistungen nach dem SGB II, bist du von der Buchmiete befreit. Der Nachweis mittels Bescheid ist nötig. 20
Erste Hilfe Das Krankenzimmer ist über das Sekretariat zugänglich. Wir haben an unserer Schule vier Standorte für Defibrillatoren. Diese befinden sich im Haupteingang, im Forum, im L-Gebäude sowie in der Sporthalle (siehe Lageplan). Schwangerschaft und Schulpflicht Eine Schwangerschaft im Verlauf der schulischen Ausbildung kann eine große Belas- tung für die werdende Mutter sein. Die Schule wird alle Betroffenen in diesem Fall so- weit wie möglich mit dem Ziel unterstützen, dass die werdende Mutter ggf. ihre Schul- pflicht erfüllen und darüber hinaus die von ihr gesetzten Ausbildungs-/Abschlussziele an unserer Schule nach wie vor erreichen kann. Wichtig ist, dass die Schwangerschaft frühzeitig dem/der Klassenlehrer/in mitgeteilt wird und — sobald verfügbar — eine ärztliche Bescheinigung, die die Schwangerschaft attestiert und den voraussichtlichen Entbindungstermin nennt, im Sekretariat abgege- ben wird. Beschwerden in der Schule Da das Zusammenleben in der Schule nicht immer konfliktfrei verläuft, solltest du auch über die Möglichkeit der Beschwerden und entsprechender Beschwerdeverfahren Be- scheid wissen. Bei der Handhabung von Beschwerden ist es wichtig, gewisse Spielregeln einzuhalten, damit du dir Gehör verschaffst und auch wirklich zu deinem Ziel kommst. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, findest du ein Be- schwerdemanagementkonzept auf unserer Schulhomepage. Folgende vereinfachte Übersicht soll dir im Fall einer Beschwerde helfen: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe Schüler/in - Mitschüler/in - Sekretariat - Herr Diekmann - Klassensprecher/in (sekretariat@bbs- (diekmann@bbs- - Fachlehrkraft meppen.de) meppen.de) - Klassenlehrkraft - Schülervertretung (Schulleiter) (sv@bbs-meppen.de) - Herr Rademaker (rademaker@ bbs- meppen.de) (stellvertr. Schulleiter) evtl. mit Unterstützung durch eine Beratungslehrkraft und/oder durch eine/n un- serer Schulsozialarbeiter/innen Eltern oder - Fachlehrkraft - Schulelternvertreter/- siehe oben Ausbilder/in - Klassenlehrkraft in - Klassenelternvertreter/- - Abteilungsleitung in
Verpflegung ALARM-HINWEISE Die Cafeteria ist von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet und befindet sich hin- ter dem Forum (siehe Lageplan). Hier bekommst du: - belegte Brötchen - Getränke - einen Mittagsimbiss - Snacks. Darüber hinaus findest du im A-Block, B-Block und C-Block jeweils im Erdge- schoss Getränke- und/oder Snack-Automaten. ALARM-HINWEISE Ertönt das auf- und abschwellende Alarmsignal, beachte bitte Folgendes: Hinweis - Lautsprecherdurchsage beachten - Ruhe bewahren und besonnen handeln - Personenschutz geht vor Geräteschutz Fenster schließen Räumung alle Gebäudetrakte, in denen das Alarmsignal ertönt Schüler/innen - Schulgebäude auf schnellstem Wege verlassen - Stau vermeiden - Sammelplatz aufsuchen Lehrkräfte - Klassenbuch/Kurshefte mitnehmen - sich überzeugen, dass niemand zurückbleibt - Nebenräume/Toiletten überprüfen Klassenraum Tür schließen, nicht abschließen Sammelplätze Jedem Klassenraum wird ein Sammelplatz zugeordnet. Beachte dazu den Aushang im Klassenraum. Informiere dich bereits zu Schuljahresbeginn über „deinen“ Sammel- platz. Vollzähligkeit - Auf dem Sammelplatz Vollzähligkeit und Unversehrt- heit der Schüler/innen prüfen - Schulleiter oder beauftragten Person Mitteilung ma- chen - Betreten des Schulgebäudes erst nach offizieller Ent- warnung 22
BS Berufsschule Elektro-/ Wirtschaft und Metalltechnik/ Gesundheit Informationstechnik/ Verwaltung Fahrzeugtechnik Mechatronik Die Aufnahme erfolgt unabhängig vom Schulabschluss. WBA: Bankkaufmann/- GMF: Medizinische/r MAF: Maschinen- und Elektroniker/in für ... frau Anlagenführer/- Fachange- EBT: Betriebstechnik in WIK: Industriekauf- stellte/r MAS: Anlagenmecha- EEG: Energie- und Ge- mann/frau niker/in für Sani- bäudetechnik WKE: Verkäufer/in tär-, Heizungs- u. WLL: Fachkraft Lager- Klimatechnik EGS: Geräte und Syste- MFW: Feinwerkme- me logistik chaniker/in WVA: Verwaltungs- MIN: Industriemecha- fachange- niker/in EIT: Fachinformatiker/- stellte/r MKM: Konstruktions- in Systeminte- mechaniker/in MM1: Metallbauer/in gration Kaufmann/frau … MPM: Techn. Produkt WKA: im Groß- und EIT: Fachinformatiker/- designer/in Außenhandel MSS: Techn. System- in Anwendungs- WKE: im Einzelhandel planer/in entwicklung MZE: Zerspanungsme- WSL: für Spedition u. chaniker/in EMA: Mechatroniker/in Logistik RBK: Berufskraft- WKM: für Büroma- fahrer/in nagement RKM: Kfz-Mechatro- niker/in RLB: Mechaniker/in für Land- und Baumaschinen- technik Klassen- und Ausbildungsjahrbezeichnung - Zwei Beispiele: Bankkaufmann /-frau 1. Ausbildungsjahr - Klasse 1 (ggf. Parallelklassen: 1-2, 1-3 …) Maurer/in 2. Ausbildungsjahr - Klasse 1 (ggf. Parallelklassen: 2-2, 2-3 …) ggf. (Erweiterter) Sekundarabschluss I
SCHULFORMEN Schulform Bau-/Holztechnik/ Körperpflege, Agrarwirtschaft/ Fachrich- Farb- und Raum- Ernährung/ Gartenbau/Floristik tung gestaltung Hauswirtschaft Aufnahme- vorausset- zung BBZ: Bauzeichner/in KFR: Frisör/in ALA: Landwirt/in BDA: Dachdecker/in NBA: Bäcker/in JFL: Florist/in BMA: Maurer/in NBA: Konditor/in JGA: Gärtner/in HTI: Tischler/in NFB: Fachverkäufer/- FMG: Maler/in und in u. Service Lackierer/in NFG: Fachkraft im Gastgewerbe NHO: Hotelfach- mann/frau NKO: Koch/Köchin Kürzel NRE: Restaurantfach- mann/frau NFB: Fachverkäufer/ in im Lebensmit- telhandwerk (Bäckerei) = WBA 1 - 1 = BMA 2 - 1 Möglicher Schulab- schluss 24
BV BE B1 B7 Berufs- Berufseinstiegs- Einjährige Berufs- Zweijährige Berufs- vorbereitungsjahr schule fachschule qualifizierende Berufsfachschule unabhängig vom unabhängig vom Hauptschulab- Hauptschulab- Schulabschluss Schulabschluss schluss schluss BVBM: Bau-/Metall- BEB: Bautechnik B1A: Agrarwirt- B7L: Pflegeassis- technik BEH: Holztechnik schaft tenz BVJ-A: für ausländi- BEM: Metalltechnik B1B: Bautechnik sche Schü- BEN: Lebensmittel- B1E: Elektrotech- Sekundarabschluss I handwerk/ nik (Realschule) ler/innen BVMH: Metall-/ Gastronomie B1EM: Mechatronik B7Q: Sozialpäda- Holztechnik BER: Fahrzeug- B1H: Holztechnik gogische BVNA: Hauswirt- technik B1JF: Floristik Assistenten schaft/ BEY: Hauswirt- B1M: Metalltechnik B7T: Informations- Pflege schaft/Pflege B1NGA: Gastrono- technische mie Assistenten B1R: Fahrzeug- technik Zusatzqualifikation B1W: Wirtschaft zum schulischen Teil der Fachhoch- schulreife möglich Klassen- und Ausbildungsjahrbezeichnung - Zwei Beispiele: Einjährige Berufsfachschule Bautechnik (ggf. Parallelklassen: 1-2, 1-3 …) Fachoberschule Soziales - Klasse 12 (ggf. Parallelklassen: 2-2, 2-3 …) ggf. Erweiterter ggf. Hauptschulab- Hauptschulab- ggf. Erweiterter Sekundarabschluss I schluss schluss Sekundarabschluss I + Berufsabschluss
SCHULFORMEN FO BG F2 Fachoberschule Berufliches Ein- und Zweijähri- Schulformen Gymnasium ge Fachschule Aufnahme- Sekundarabschluss I Erweiterter Se- Sekundarabschluss I kundarabschluss I vorausset- (Realschule) + Berufsausbildung zung FOG: Gesundheit/ BGE: Technik F1A: Landwirt- Pflege BGG: Gesundheit/ schaft FOQ: Soziales Pflege (einjährig) FOT: Technik F2EM: Mechatronik BGQ: Sozialpäda- FOW: Wirtschaft (vierjährig in gogik FOY: Ernährung Abendform) BGW: Wirtschaft Kürzel = B1B 1 - 1 = FOQ 2 - 1 Staatlich geprüfte/r Möglicher Allgemeine Fachhochschulreife Wirtschafter/in bzw. Schulab- Hochschulreife Techniker/in schluss 26
ÜBERSICHT SCHULABSCHLÜSSE UND BILDUNGS- GÄNGE In dem Schulsystem der BBS Meppen tauchen immer wieder Abkürzungen auf, z. B. wenn du dein Stammblatt mit deinem/r Klassenlehrer/in kontrollierst. Hier findest du einen Überblick über mögliche Abkürzungen für deinen bislang erworbenen Schulab- schluss und deine zuletzt besuchte Schule. Höchsterworbener Schulabschluss Kürzel Schulabschluss AH Allgemeine Hochschulreife AL Abschluss der Förderschule Schwerpunkt Lernen EI Erweiterter Sekundarabschluss I FH Fachhochschulreife FT Schulischer Teil der Fachhochschulreife GH Fachgebundene Hochschulreife HA Hauptschulabschluss (9. Schuljahrgang) HK SEK I - Hauptschulabschluss- Hauptschulabschluss (10. Schuljahrgang) OA Ohne erfolgreichen Besuch/Abschluss SI Sekundarabschluss I - Realschulabschluss XA Sonstiger ausländischer Schulabschluss XS Sonstiger Schulabschluss Zuletzt besuchter Bildungsgang Kürzel Bildungsgang B1 Einjährige Berufsfachschule (BFS) B2 Einjährige BFS, SEK I - Abschluss - Realschulabschluss B4 Einjährige oder eineinhalbj. BFS, berufl. Abschluss B7 Zweijährige BFS, die zu einem beruflichen Abschluss führt B8 Zweijährige BFS, die zu einem schulischen Abschluss führt BE Berufseinstiegsklasse BG Schulisches Berufsgrundbildungsjahr BK Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr BO Berufsoberschule BR Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler und Ausländer BS Berufsschule mit Teilzeit oder Blockunterricht BV Berufsvorbereitungsjahr - Regelform
ÜBERSICHT SCHULABSCHLÜSSE UND BILDUNGSGÄNGE F1 Einjährige oder eineinhalbjährige Fachschule F2 Zweijährige Fachschule F4 Fachschule Seefahrt FA Fachhochschule FG Berufliches Gymnasium FO Fachoberschule FW Freie Waldorfschule G1 Gymnasium Sekundarstufe I (bis einschließlich Klasse 9) G2 Gymnasium Sekundarstufe I (Klasse 10) GY Gymnasiale Oberstufe HO Hochschule HS Hauptschule/Hauptschulzweig IG Integrierte Gesamtschule RS Realschule/-zweig/Sekundarstufe I des Gymnasiums SA Förderschule, mit Ausnahme Schwerpunkt Lernen SL Förderschule Schwerpunkt Lernen OG Oberschule Gymnasialzweig OH Oberschule Hauptschulzweig OR Oberschule Realschulzweig XD Schule in den neuen Bundesländern XS Sonstige Schule 28
WO BEKOMME ICH HILFE? Notruf-/Beratungsnummern Hinweise für Handy-Besitzer: In allen Mobilfunknetzen kannst du vorwahlfrei und kostenlos die Notrufnum- mern 112 und 110 erreichen. Du wirst dann mit der Einsatzzentrale von Feuerwehr oder Polizei verbunden. Bedenke aber: Die Einsatzzentrale muss aufgrund des Mobilfunknetzes nicht immer die örtlich Zuständige sein. Bitte teile dem Disponenten unbedingt immer deinen genauen Aufenthaltsort mit! Feuerwehr/Unfall 112 (ohne Vorwahl) Polizei 110 (ohne Vorwahl) Polizeikommissariat Meppen 05931 9490 Ärztlicher Bereitschaftsdienst (bundesweit) 116 117 (ohne Vorwahl) Krankentransporte 05931 19222 Notruf-Faxnummer für Gehörlose 112 (ohne Vorwahl) Drogen- und Suchtberatung (Caritas) 05931 886380 Drogen- und Suchtberatung (Diakonie) 05931 98150 Elterntelefon 0800 1110550 Frauen- und Kinderschutzhaus 05931 7737 Giftinformationszentrum Nord 0551 19240 (bei Vergiftungen immer sofort 112 anrufen) Kartensperrung (Sperrung von EC- und Kreditkarten, Handys, 116 116 Krankenkassen-, sonstige Karten und Ausweisen) Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333 Kinderschutzbund 05931 876580 Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe 05931 14000 Krankenhaus Ludmillenstift Meppen 05931 1520 Opferhilfe (WEISSER RING) 01803 343434 Emsland: 0151 55164606 Pflegestützpunkt Emsland - Beratungsagentur 05931 442210 Telefonseelsorge - Evangelisch 0800 1110111 - Katholisch 0800 1110222 Fachstelle Integration 05931 441227
Beratungslehrer/innen WO BEKOMME ICH HILFE? Angelika Breier Arno Meyer Ingeborg Salm Ralf Scheffer 05931 804-01 05931 804-01 05931 804-01 05931 804-01 Schulsozialarbeiter/innen Birgit Trockel- Klaus Vorloeper Mechthild Reiners Willeke 05931 804-9152 05931 804-9150 05931 804-9151 Kummerkasten unter bbs.beratung@googlemail.com Dabei versteht es sich von selbst, dass die Beratung grundsätzlich der Schwei- gepflicht unterliegt! 30
ZUSATZANGEBOTE
ZUSATZANGEBOTE 32
LAGEPLAN Legende V Verwaltung, Sekretariat, Schulleitung H Hausmeister A Block A B Block B C Block C D Block D F Forum und Cafeteria L Block L S Sporthalle Standorte Defibrillatoren Rollstuhlgerechte Eingänge Raucherzonen Haupteingänge Eingänge in die Schulgebäude
LAGEPLAN 34 30
Impressum Herausgeber: BBS Meppen Redaktion: Peter Diekmann (V. i. S. d. P.), Nagelshof 83 Lydia Funke, 49716 Meppen Nadine Kelch, Hildegard Kock Stand: August 2019
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