2020 Bildungs- und Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde - jugendarbeit-ahrensfelde.de
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Bildungs- und Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde 2020 Gefördert durch: Land Brandenburg, Landkreis Barnim, Gemeinde Ahrensfelde AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Inhaltsverzeichnis: 1. Alle Termine auf einen Blick .................................................................... 4 2. Schließzeiten der Jugendclubs ............................................................... 4 3. Eure Ansprechpartner/-innen .................................................................. 5 Jugendkoordination........................................................................................... 5 Jugendförderung ............................................................................................... 6 4. Ehrenamtliche Unterstützung .................................................................. 7 5. Die Jugendclubs ...................................................................................... 8 6. Ferienprogramme und -fahrten ............................................................. 12 Ferienprogramme ........................................................................................... 12 Winterferienprogramm .................................................................................... 14 Mitternachtssport I .......................................................................................... 17 Wildnis- und Erlebniscamp ............................................................................. 18 Anmeldung ...................................................................................................... 19 Sommerferienfahrt nach Thale in den Harz .................................................... 20 Anmeldung ...................................................................................................... 22 Fragebogen zur Sommerferienfahrt ................................................................ 23 7. Höhepunkte im Jahresverlauf................................................................ 24 10. MITTERNACHTSSPORT.......................................................................... 24 Tage der offenen Tür ...................................................................................... 25 8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule ........................ 26 9. Zukunftswerkstatt 2019 ......................................................................... 27 11. Unterlagen für die Anmeldung............................................................... 28 Ferienpass ...................................................................................................... 29 Allgemeine Geschäftsbedingungen ................................................................ 32 Information für Personensorgeberechtigte ...................................................... 35 Belehrung für Personensorgeberechtigte ....................................................... 38 Impressum ...................................................................................................... 44 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
1. Alle Termine auf einen Blick Winterferienprogramm 04.02. – 08.02.2020 (und Mitternachtssport) Tag der offenen Tür JC Eiche 06.03.2020 Tag der offenen Tür 03.04.2020 JC Lindenberg Streitschlichterprüfungen 11.-12.06.2020 Ehrenamtsfeier 19.06.2020 Wildnis- und Erlebniscamp 29.06.-03.07.2020 Sommerferienfahrt 11.07. – 18.07.2020 Tag der offenen Tür 09.10.2020 JC Ahrensfelde Herbstferienprogramm 12.10. – 16.10.2020 Mitternachtssport 07.11.2020 Smarte Eltern – smarte Kinder 12.11.2020 Elternworkshop Weihnachtsfeier JC Lindenberg 04.12.2020 2. Schließzeiten der Jugendclubs Sommerpause 29.06.2020 – 09.08.2020 Winterpause 07.12.2020 – 03.01.2021 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
3. Eure Ansprechpartner/-innen Jugendkoordination Annika Buhl Lindenberger Straße 1b • 16356 Ahrensfelde 030 9366905311 & 0170 6806253 jugendkoordination-ahrensfelde@awo- kv-bernau.de Die Jugendkoordination - plant und steuert Angebote für Kinder und Jugendliche (ausgerichtet an der aktuellen JHP) - orientiert sich an Interessen, Wünschen und Bedürfnissen der Zielgruppe sowie am Sozialraum - bündelt und vernetzt unterschiedliche Ressourcen (Sozialraumrunden) - verwaltet ein Budget für Projekte der Jugendarbeit - berät zur Verwendung von Mitteln (die vom Land, dem Landkreis und der jeweiligen Gemeinde/Stadt kommen) - unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Projekten - akquiriert zusätzliche Mittel bei Dritten - berät Familien, Fachkräfte der Jugendförderung, freie Träger, Schulen sowie die kommunale Politik und Verwaltung in Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen Beispiele für geförderte Projekte: monatlich stattfindendes, ehrenamtlich organi- Mehrower Kinderrunde siertes Kreativ- und Bastelangebot für Kinder bis zur 4. Klasse AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Zur Stärkung der Teamfähigkeit, bspw. TSV Gruppenfahrten der Lindenberg 1994 e.V. und SV Grün-Weiß Sportvereine Ahrensfelde e.V. Feste und generationsübergreifende, gemein- Bürgerverein Eiche schaftsfördernde Aktivitäten, z.B. Fußballturnier oder Sommermärchen Projekte/Projekttage, besonders zum Thema KiTa/ Hort Kinderschutz und Gewaltprävention bei Kindern Projekte der Sportvereine, wie bspw. das Sportvereine Kindercamping des TSV Lindenberg 1994 e.V. 2-maliges Treffen der Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde arbeiten, zum Fachkräfteaustausch und gemein- Sozialraumrunde samen Fortbilden zu Schnittmengenthemen (bspw. Medienbildung, Kinderschutz, Kommuni- kation,…) Weitere Informationen unter: www.jugendarbeit-ahrensfelde.de Jugendförderung Antje Sauer Dipl.-Sozialpädagogin (FH) 0170 6814177 jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv- bernau.de Jugendclub Lindenberg AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Rick Gläske Sozialarbeiter (B.A.) 0170 6814463 jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv- bernau.de Jugendclub Ahrensfelde und Eiche Lucas Wendt Sozialarbeiter (B.A.) – Krankheitsvertretung bis Mitte Januar 2020 0170 6814463 jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv- bernau.de Jugendclub Ahrensfelde und Eiche 4. Ehrenamtliche Unterstützung Birgit Nico Dustin Caro Peggy Roxana Marco Tobi Daniel Viele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind auf die Unterstützung unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer angewiesen. Es geht um die Gewährleistung von Aufsichtspflicht, die organi- satorische Unterstützung bei Aktionen oder um das Know-How bei Projekten. Wir danken Euch daher an dieser Stelle ganz besonders für dieses Engagement und freuen uns auf die gemeinsame Zeit in 2020. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
5. Die Jugendclubs In den drei Jugendclubs der Gemeinde Ahrensfelde sind die beiden Jugendförderer Antje Sauer und Rick Gläske das ganze Jahr über für Euch da. Ihr findet die Clubs in den Ortsteilen Ahrensfelde, Lindenberg und Eiche. Alle Kinder und Jugendlichen ab der 3. Klasse sind herzlich willkommen. Jeder Jugendclub verfügt über ein individuelles pädago- gisches Konzept. Die Öffnungszeiten sind hauptsächlich im Nachmit- tagsbereich, so dass die Kinder und Jugendlichen sich nach der Schule in unseren „elternfreien Zonen“ treffen können. Die Geschichte der Jugendclubs in Ahrensfelde reicht weit zurück. Die Jugendkoordination, damals noch als Amtsjugendpflege bezeichnet, gibt es seit 1997 und der Jugendclub Eiche besteht seit 1999. Seit 2011 ist er im Ortsteilzentrum Eiche integriert. Die heutige Form der Jugendförderung – also durch (sozial-) pädagogische Fachkräfte angeleitete Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche – besteht seit dem Jahr 2001. In diesem Jahr wurde der Jugendclub Ahrensfelde eröffnet. Mit dem Wachsen der Gemeinde Ahrensfelde wurde ein weiterer Jugendclub in Lindenberg errichtet und 2009 schließlich eine zweite Fachkraft der Jugendförderung eingestellt. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
JC Ahrensfelde Lindenberger Straße 9 16356 Ahrensfelde Im Oktober 2009 wurde der Jugendclub in der Linden- berger Straße neu eröffnet. Mitten im Herzen von Ahrensfelde wartet er mit spannenden Möglichkeiten auf Euch! Hier habt ihr die Gelegenheit, zusammen mit Lucas oder Rick interessanten Projekten und Tätigkeiten nachzugehen. Es erwarten Euch zum Beispiel aufregende Tischtennis- oder Darts Turniere. Es werden regelmäßig leckere Gerichte aus aller Welt gekocht oder gesunde Smoothies zubereitet. Darüber hinaus warten dutzende Gesellschaftsspiele darauf, von Euch gespielt zu werden Neben Spiel und Spaß, könnt ihr natürlich auch jederzeit mit ernsten und euch belastenden Themen auf Lucas oder Rick zu gehen. Die beiden haben stets ein offenes Ohr für die Probleme von Kindern und Jugendlichen und stehen Euch gerne beratend zur Seite. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
JC Lindenberg Birkholzer Allee 15 16356 Ahrensfelde Der Lindenberger Jugendclub ist der jüngste Club. Er wurde im März 2012 eingeweiht und seither durch Antje betreut. Das neu errichtete Gebäude bietet Innen und Außen viel Platz für unterschiedliche Aktivitäten. Beliebt sind der Basketball- korb und der Billardtisch, eine Errungenschaft aus dem Kochwettbewerb 2015, den die Kinder und Jugendlichen für Team Lindenberg „erkocht“ haben. Die meisten Angebote im Außenbereich sind über Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren entstanden, darunter die Naschwand, der Grillplatz, die Palettenmöbel und die Nestschaukel. Regelmäßig wird im Jugendclub gekocht und für Fragen jeglicher Art hat Antje ein offenes Ohr für Euch. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
JC Eiche Ahrensfelder Chaussee 35 16356 Ahrensfelde Direkt im Ortsteilzentrum Eiche befindet sich der dortige Jugendclub. Hier könnt ihr Darten, Kickern und Tischtennis spielen. Es wird auch hier immer wieder gern gekocht. Häufig genutzt wird vor allem der Chillraum, hier könnt ihr es euch auf der Couch gemütlich machen und eine Runde Fifa zocken. Im Jugendclub Eiche sind Lucas und Rick eure Ansprechpartner. Sie gehen auf Eure Wünsche ein und versuchen diese zu berücksichtigen. Im Jahr 2020 geht es um Medien! Ein Kühlschrank, der automatisch die Milch bestellt und eine Spülmaschine, die sich selbst Tabs nachordert? Hinter jeder großen Technologie stecken Algorithmen. Einige davon wollen wir gemeinsam mit Euch ergründen. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
6. Ferienprogramme und -fahrten Die Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde bietet bereits seit einigen Jahren auch in den Ferien ein buntes Programm an. Ferienprogramme In den Winterferien erwartet Euch ein spannendes Programm mit verschiedenen Ausflügen. Das sehnlich erwartete Mitter- nachtssportevent schließt unser Ferien- programm ab. Anmeldungen hier im Heft oder auf www.jugendarbeit-ahrens- felde.de. Natürlich auch wie gewohnt bei Lucas oder Antje. In den Sommerferien bieten wir Ferienfahrten über mehrere Tage an. Zu Beginn der Sommerferien laden wir Euch ein, mit uns auf Wildnis- und Erlebnistour zu gehen. Ein Koope- rationsprojekt mit der Jugendarbeit Werneuchen. Das Ziel der Sommerferienfahrt habt ihr wie jedes Jahr mit b estimmt. Es geht in die Berge. Auch in den Herbstferien möchten wir zusam- men mit Dir Spaß haben und spannende Ausflüge unternehmen. Das Programm mit allen wichtigen Daten, werden wir - sobald die Zeit reif ist - verteilen. Traditionell werden wir Aktiv- und Kreativangebote für Dich bereithalten. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Wir planen alle Angebote unter Berücksichtigung Eurer Wünsche und Interessen. Sprecht uns einfach an, wenn Ihr wissen wollt, was in diesem Jahr genau auf dem Plan steht oder Ihr Ideen und Anregungen dazu habt. Die Termine für unsere diesjährigen Ferienangebote entnimmst Du der Tabelle am Anfang der Broschüre. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Winterferienprogramm Das erste Ferienprogramm steht schon in den Startlöchern und wir wollen Euch die Pläne dazu nicht länger vorenthalten. 04. bis 08. Februar 2020 Anmeldung ! bis 15. Januar 2020 ! Teilnahme ab 9 Jahren! Bitte vorhandene Fahrkarten mitnehmen! Dienstag MyJump Berlin 15 € (ab 20 Personen 10 €)) 04.02.2020 Mittwoch Schwimmen im TURM 10 € 05.02.2020 Oranienburg Donnerstag 3 € (inkl. Mittagessen und Kino im JC Lindenberg 06.02.2020 Popcorn) Freitag- Mitternachtssportevent Samstag 2 € (inkl. Hotdogs und Turnhalle Grundschule 07.- Frühstück) Blumberg 08.02.2020 Die Preise sind inkl. Eintritts- und Fahrtkosten. Essen und Trinken wenn nicht anders beschrieben, sind mitzubringen. Das Ferienprogramm wird durch die Jugendkoordination aus Mitteln der Gemeinde Ahrensfelde und des Landkreis Barnim gefördert. Antje Sauer Lucas Wendt/Rick Gläske 0170 6814177 0170 6814463 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Abfahrtszeiten und Treffpunkte Rückkehr gegen Treffpunkt 09:30 Dienstag 14:00 Uhr im MyJump Berlin Jugendclub Jugendclub 04.02.2020 Ahrensfelde Ahrensfelde Rückkehr gegen Ab 08:00 Uhr im Mittwoch TURM 16:00 Uhr im Jugendclub Oranienburg Jugendclub 05.02.2020 Ahrensfelde Ahrensfelde 10:00 Uhr im Ende der Donnerstag Kino JC Jugendclub Veranstaltung Lindenberg 06.02.2020 Lindenberg um 16 Uhr Mitternachts- sport Freitag bis Treffpunkt 17 (Sportsachen, Samstag Uhr Turnhalle Ende um 10 Uhr Schlafsack, Grundschule am Folgetag 07.02.2020- Turnschuhe, Blumberg 08.02.2020 Wechselsachen nicht vergessen!) Bitte informieren Sie uns darüber, ob Ihr Kind selbstständig wieder nach Hause fahren soll oder Sie es vom jeweiligen Jugendclub abholen (siehe Anmeldung). Unsere Aufsichtspflicht endet mit dem Ende des oben genannten Tagesangebots. Die AGB stehen am Ende der Broschüre. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Verbindliche Anmeldung zum Winterferienprogramm Name, Vorname: Geburtsdatum: männlich weiblich Adresse: Telefon der Erziehungsberechtigten: Email: □ Mein Kind darf selbstständig nach Hause gehen (auch wenn das Tagesangebot früher endet). □ vom JC □ vom Bahnhof □ Mein Kind wird zum Ende des Tagesangebotes abgeholt. Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und akzeptiere diese. Ich bin damit einverstanden, dass die Anmeldedaten in einer Teilnehmer/-innenliste erfasst und eventuell Dritten als Nachweis der Mittelverwendung zur Verfügung gestellt werden. □ 4. Februar: MyJump Berlin (15 €, ab 20 Anmeldungen 10 €) □ 5. Februar: Schwimmen im TURM Oranienburg (10 €) □ 6. Februar: Kino Im JC Lindenberg, mit Popcorn und Mittag (3 €) □ 7.-8. Februar: Mitternachtssport (2 € inkl. Essen und Getränke) Was möchtest du im Sommerferienprogramm 2020 gerne machen? AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
9. Mitternachtssport Im Jahr 2020 werden wir 2 Mal die Turnhalle in Blumberg aufmischen. Ein Sportevent, dass Euch immer wieder Spaß macht und begeistert. 9. MITTERNACHTSSPORT WO? WANN? 07.02.2020 Schulstraße 10 17:00-10:00 16356 Ahrensfelde (am Folgetag) (Turnhalle der Grundschule Essen und Getränke inkl. Blumberg) ANMELDUNG (TEILNAHME AB 9 JAHRE) NAME: _______________ GEB.DATUM: _______________ BITTE MITBRINGEN! ADRESSE: _________________ TELEFON ELTERN: ________________ ALLERGIEN: ________________ 2€, Sportsachen, Turnschuhe, Schlafsack, Wechselsachen Anmeldungen bitte im Rathaus, ______________________________________________ UNTERSCHRIFT DER ELTERN Büro der Jugendkoordination Die Daten Ihres Kindes werden ausschließlich in Verbindung mit oder den Jugendclubs dieser Veranstaltung erhoben. Alle Informationen zur Verwendung einreichen. Alternativ via e-mail Ihrer Daten erhalten Sie unter www.jugendarbeit-ahrensfelde.de - an jugendfoerderung- Datenschutz ahrensfelde@awo-kv-bernau.de AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Wildnis- und Erlebniscamp In Kooperation mit der Jugendförderung der Stadt Werneuchen wollen wir erneut mit Euch in die Wildnis und Grundlagen des Überlebens in der freien Natur erlernen. Derzeit planen wir noch, wo es hingeht. Genauere Infos folgen auf unserer Homepage und werden über die Jugendclubs bekannt gegeben. Daher gibt es an dieser Stelle schon mal den Termin zum Vormerken: 29.06.-03.07.2020 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zum Wildniscamp 2020 an. Name, Vorname: Geburtsdatum: männlich weiblich Adresse: Telefon der Erziehungs- berechtigten:: E-Mail: Bitte den Ferienpass, den Fragebogen und die Fotogenehmigung ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung abgeben. Danke! Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Bitte auch ankreuzen, wenn bereits angemeldet, damit die Genehmigung weiterhin gilt. Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und akzeptiere diese. Empfänger: Jugendkoordination Ahrensfelde Lindenberger Straße 1b 16356 Ahrensfelde AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Sommerferienfahrt nach Thale in den Harz Unsere Sommerferienfahrten sind bei allen Kindern sehr beliebt und wir freuen uns, dass wir Eure Wünsche bezüglich des Reiseziels erneut erfüllen konnten und in die Berge fahren! Vom 11. Juli bis 18. Juli 2020 geht es ins Naturfreundehaus Blankenburg nach Thale in den Harz. Hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten und Angeboten. Selbstverständlich werden unsere hauptamtlichen Betreuer Antje und Rick, sowie die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer weitere Überraschungen für Dich parat haben. Die Reise ist für Kinder zwischen 9 und 15 Jahren. Die Reise kostet für Kinder aus Ahrensfelde: 199 €. Kinder aus den Nachbargemeinden (LK Barnim) können sich auch anmelden. Bitte bezüglich des Teilnehmerbeitrages mit der Jugendkoordination in Verbindung setzen: Annika Buhl: 01706806253. Weitere Informationen zur Unterkunft findest Du auf dieser Seite: https://www.herberge-harz.de/ Auf Fragen zur Reise antworten: Antje Sauer: 0170 6814177 und Rick Gläske: 0170 6814463. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Erinnerungen an die Sommerferien 2019 AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Sommerferienfahrt 2020 an. Name, Vorname: Geburtsdatum: männlich weiblich Adresse: Telefon der Erziehungs- berechtigten:: E-Mail: Bitte den Ferienpass, den Fragebogen und die Fotogenehmigung ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung abgeben. Danke! Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Bitte auch ankreuzen, wenn bereits angemeldet, damit die Genehmigung weiterhin gilt. Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und akzeptiere diese. Empfänger: Jugendkoordination Ahrensfelde Lindenberger Straße 1b 16356 Ahrensfelde AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Fragebogen zur Sommerferienfahrt Bitte den Fragebogen zusammen mit der Anmeldung und dem Ferienpass abgeben! Du hilfst uns damit, unsere Angebote noch besser auf deine Wünsche und Interessen auszurichten. Danke! 1. Was möchtest Du auf der Ferienfahrt 2020 gerne machen? (Mehrfachnennungen möglich) Schwimmen Wandern Klettern (Tret-)Boot fahren Geländespiele Grillen/Lagerfeuer Kreativangebote (Basteln, etc.) Nachtwanderung Sportspiele Tagesausflug (Hängebrücke/Tropfsteinhöhle) 2. Was möchtest Du außerdem gerne machen? 3. Wo möchtest Du 2021 zur Ferienfahrt gerne hinfahren? (Bitte beantworten, wenn Du im Juli 2021 noch keine 16 Jahre alt bist.) Nur EINE Antwort ankreuzen! Meer Berge See Bauernhof Zeltplatz anderes Ziel __________________ AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
7. Höhepunkte im Jahresverlauf 10. MITTERNACHTSSPORT 1. WANN? 2. WO? 07.11.2020 Schulstraße 10 17:00-10:00 16356 Ahrensfelde 3. (am Folgetag) (Turnhalle der Grundschule Essen und Getränke inkl. Blumberg) ANMELDUNG (TEILNAHME AB 9 JAHRE) NAME: _______________ GEB.DATUM: _______________ BITTE MITBRINGEN! ADRESSE: _______________ TELEFON ELTERN: _______________ 2€, Sportsachen, Turnschuhe, ALLERGIEN: _______________ Schlafsack, Wechselsachen ______________________________________________ Anmeldungen bitte im Rathaus, UNTERSCHRIFT DER ELTERN Büro der Jugendkoordination Die Daten Ihres Kindes werden ausschließlich in Verbindung mit oder den Jugendclubs dieser Veranstaltung erhoben. Alle Informationen zur Verwendung einreichen. Alternativ via e-mail Ihrer Daten erhalten Sie unter www.jugendarbeit-ahrensfelde.de - an jugendfoerderung- Datenschutz ahrensfelde@awo-kv-bernau.de AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Tage der offenen Tür Jedes Jahr begehen wir einige Höhepunkte mit Euch. Dazu gehören unsere traditionellen Tage der offenen Tür in den Jugendclubs und die Weihnachtsfeier. Folgende Höhe- punkte haben wir für Euch geplant: 06. März: Tag der offenen Tür im Jugendclub Eiche 03. April: Tag der offenen Tür im Jugendclub Lindenberg und 9. Oktober: Tag der offenen Tür im Jugendclub Ahrensfelde An diesen Tagen werden die Türen für alle interessierten Bürger/-innen geöffnet sein. Es besteht die Möglichkeit, sich über die vielen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu informieren. Darüber hinaus werden wir zu- sammen mit den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde ein abwechslungs- reiches Programm anbieten. Natürlich darf auch in diesem Jahr die Weihnachts- feier nicht fehlen. Alle Jugendclubbesucher/-innen sind am 4.12.2020 herzlich in den JC Lindenberg ein- geladen. Teilt uns mit, was ihr gerne an diesem Tag machen möchtet. Traditionell werden wir Plätzchen essen und Spiele spielen. Bingo darf natürlich auch nicht fehlen. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule Die Zusammenarbeit mit der Grundschule Blumberg besteht bereits seit einigen Jahren und wurde im vergangenen Jahr erneut mit einer Kooperationsvereinbarung besiegelt. Die Jugendförderung der Gemeinde ist fest im Schulalltag integriert. Dienstag und Donnerstag sind die Fachkräfte der Jugendförderung auf dem Schulhof, um bei Problemen unkompliziert und über kurze Wege erreichbar zu sein. Antje Sauer bietet seit 10 Jahren in den vierten Klassen zusammen mit der stellvertretenden Schulleiterin die Streitschlichterausbildung an. Binnen eines Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, bei der Lösung von kleinen Streitigkeiten des Schulalltages zu helfen und Vereinbarungen zu schließen. Bei Bedarf sind die Fachkräfte der Jugendförderung auch in den Klassen unterwegs und bieten in Abstimmung mit der Klassenlehrkraft soziale Trainings unter anderem zu den Themen Mobbing, Team oder Konflikte an. Seit zwei Jahren findet nach den Sommermonaten für alle 2. Klassen das Projekt „Ich kann kochen“ statt. Jede Klasse kocht einen Tag ein 3-Gänge- Menu. Alle Köche erhalten am Ende des Tages ein Kochdiplom. Einmal im Jahr findet der Workshop „Smarte Eltern – smarte Kinder“ statt. Medien- und Kulturpädagoge Sebastian Henning gibt Einblicke in die digitale Lebenswelt unserer Kinder und hat Tipps und Tricks, wie wir damit umgehen können. Informationen bei der Jugendkoordination. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
9. Zukunftswerkstatt 2019 Am 26. Oktober 2019 haben wir mit Euch in einer Zukunftswerkstatt viele Ideen entwickelt, wie Ahrensfelde für Euch Kinder und Jugendliche noch lebenswerter gestaltet werden kann. Nun wollen wir genau daran weiter arbeiten und freuen uns auf Eure Unterstützung! Ihr wollt Euch anschließen? Kein Problem! Folgende Themen wollen wir besprechen: 1. Busverbindungen zwischen den Ortsteilen 2. Öffentliche Plätze für Jugendliche 3. Treffpunkte für Kinder und Jugendliche. Eins dieser Themen trifft auch Deine Zustimmung? Dann wende Dich an die Jugendförderer Antje, Lucas oder Rick. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
10. Unterlagen für die Anmeldung Ferienpass Allgemeine Geschäftsbedingungen Informationen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 EU-DSGVO Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten von externen Personen Impressum AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Ferienpass Teilnehmer/-in Name, Vorname männlich weiblich Geburtsdatum Anschrift Medikamente (wenn ja, welche, wie oft, wann) Besondere Hinweise (Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Vegetarier, Hitzeempfindlichkeit, sonstige Mitteilungen) Privat versichert Krankenkasse Versicherungsnehmer/-in Versicherungsnummer Letzte Tetanusimpfung AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Personensorgeberechtigte/-r Name, Vorname Name, Vorname Anschrift (falls abweichend) Rückholung bei (z.B. Erkrankung) Ansprechpartner/-in während der Fahrt in Abwesenheit der Eltern (z.B. Oma) Telefon (privat) Telefon (dienstlich) Die Eltern ermächtigen die Betreuungspersonen, wenn Eile geboten scheint oder die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind während der Ferienfahrt in Notfällen eine medizinische Behandlung des Kindes zu veranlassen. Sie ermächtigen den Arzt/die Ärztin das Kind, falls erforderlich, zu behandeln. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Genehmigungen Weitere Hinweise: Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten haben für die Anreise und Abholung Ihres Kindes zum/vom Bus/Treffpunkt selbst zu sorgen. Die Kinder/Jugendlichen dürfen sich, dem Alter angemessen, auf dem Objektgelände frei bewegen. Bitte erlauben Sie Ihrem Kind z.B. das Schwimmen, auch wenn es sich noch nicht ins Wasser traut. So ermöglichen Sie Ihrem Kind neue Erfahrungen. Alle Unternehmungen sind sorgfältig geplant und professionell begleitet. Die Fähigkeiten Ihres Kindes werden dabei berücksichtigt. Folgende Genehmigungen gelten, falls im Programm vorgesehen: Wer ein Seepferdchen hat, gilt als Nichtschwimmer/-in. Nichtschwimmer/-innen dürfen sich nur im Nichtschwimmer/- innenbereich aufhalten. Mein Kind darf in Anwesenheit eines Rettungsschwimmers baden. Mein Kind hat folgende Schwimmstufe: Bronze Silber Gold Mein Kind darf vom Steg springen. Mein Kind darf an geplanten bzw. vorab durch die Sorgeberechtigten gebuchten Aktivitäten unter Beachtung der Sicherheitshinweise teilnehmen. Mein Kind darf mit uns unter Anleitung kochen. Kochen beinhaltet auch den Umgang mit Küchenmessern. Mein Kind darf außerhalb des Geländes gemeinsam mit Betreuern übernachten. Mein Kind darf eigenständige Ausflüge innerhalb von Gruppen (mindestens drei Teilnehmer/-innen) unternehmen. Mein Kind darf klettern gehen (Kletterpark). Mein Kind darf an einer Nachtwanderung teilnehmen. ______________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/-r AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde (Stand: 30.11.2018) §1 Abschluss des Vertrages und Leistungen Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche der Altersstufen, die im entsprechenden Veranstaltungsflyer angegeben sind. Abweichungen bis zu einem Jahr sind möglich, sofern Plätze vorhanden sind. Die Teilnahme von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen muss mit der Jugendkoordination auf einen möglichen erhöhten Hilfebedarf abgesprochen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich mittels Anmeldebogen postalisch oder per Email vorgenommen werden. Nach Vertragsabschluss wird eine Bestätigung zugesandt, die zugleich Rechnung ist. §2 Zahlungsbedingungen und soziale Ermäßigung Mit Erhalt der Bestätigung erhalten Sie eine Information, ggf. mit den Kontodaten des AWO Kreisverbandes Bernau e.V. Bei Fahrten wird bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Teilnehmer/- innenbeitrages fällig. Geraten Sie mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich die Jugendkoordination vor, vom Vertrag nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des §4 belastet werden. Anträge auf Ermäßigung aus sozialen Gründen stellen Sie bitte bei der Jugendkoordination. Individuelle Lösungen zur Ermöglichung einer Teilnahme für jedes Kind werden zwischen den Personensorgeberechtigten und der Jugendkoordination ausgehandelt. Ratenzahlungen sind nach Erhalt der Bestätigung zu beantragen und werden mit Ihnen individuell verbindlich so geregelt, dass die letzte Rate mit Reiseantritt fällig wird. §3 Leistungsänderungen Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der für das Angebot gültigen Ausschreibung im Flyer und auf unserer Webseite, aus dem Ihnen vor Vertragsanbahnung übermitteltem Formblatt zur Reisedurchführung sowie dem Bestätigungsschreiben. Änderungen einzelner Leistungen vom Inhalt der Beschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Aktivität nicht beeinträchtigen. Die Jugendkoordination ist verpflichtet, den/der Anmelder/- in über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der/die Teilnehmer/-in berechtigt, ohne Entgelt vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Anmelder/-in hat diese Rechte unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach der Erklärung der Jugendkoordination über die Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen. Dem/der Anmelder/-in steht es frei nachzuweisen, dass er/sie an der Einhaltung der Frist unverschuldet verhindert war. Bei witterungsbedingten Leistungsausfällen bieten wir Ersatzangebote. §4 Rücktritt vom Vertrag Sie können jederzeit von der Aktivität zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dies sollten Sie möglichst schriftlich tun. Jede Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb können wir folgenden angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Rücktrittsgebühr erheben: bis 31 Tage vor Beginn 20 % bis 15 Tage vor Beginn 35 % bis 7 Tage vor Beginn 50 % bis 1 Tag vor Beginn 75 % bei Nichtantritt 80 % AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen. Es steht Ihnen frei, uns nachzuweisen, dass unsere Aufwendungen geringer waren. Für Fahrten gilt: Tritt der/die Teilnehmer/-in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Teilnehmer/-innenbeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Stellen Sie eine Ersatzperson, so entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen. In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Nehmen Sie einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Umbuchungen verursachen bei uns zusätzliche Kosten. §5 Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl Die Jugendkoordination kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten Mindestteilnehmer/-innenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmer/-innenzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung Bezug genommen. b) Die Jugendkoordination ist verpflichtet, dem/der Teilnehmer/-in oder dem/der Gruppenauftraggeber/-in als dessen Vertreter/-in gegenüber die Absage der Aktivität unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die sie wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl nicht durchgeführt wird. c) Der Rücktritt durch die Jugendkoordination muss spätestens wie folgt erklärt werden: 20 Tage bei einer Reise von mehr als sechs Tagen 7 Tage bei einer Reise von 2 bis 6 Tagen 48 Stunden bei einer Reise von weniger als 2 Tagen. Bereits gezahlte Kosten werden rückerstattet. §6 Kündigung aus Gründen, die den/der Teilnehmer/-in betreffen Wir können nach Beginn der Aktivität den Vertrag kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/-in die vertragsgerechte Durchführung der Aktivität nachhaltig gefährdet oder wenn er/sie sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist (z.B. Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogenbesitz, asoziales Verhalten, Mobbing, unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen, Straftatbestände). Der/die Teilnehmer/-in wird von einem der beiden Jugendförder/-innen verwarnt. Ändert sich sein Verhalten nicht, werden wir uns mit den Personensorgeberechtigten in Verbindung setzen und das weitere Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit den Jugendförder/-innen die Jugendkoordination. Diese kann auf Grund der Schwere des Vorfalls auch eine sofortige Abholung ohne vorherige Verwarnung entscheiden. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten individuellen Gründen des/der Teilnehmer/-in, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Muss der/die Teilnehmer/-in aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Personensorgeberechtigten zu tragen. Sollte der/die Teilnehmer/-in nicht abgeholt werden, wird er/sie einer Behörde (z.B. Jugendamt oder Polizei) übergeben. Die Kosten dafür tragen die Personensorgeberechtigten. Eine Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfällt. §7 Mangelkündigung und Mitwirkungspflichten Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unmittelbar bei einem/einer Betreuer/-in anzuzeigen. Er/sie hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Verliert die Aktivität wegen eines Mangels erheblich ihren Wert oder den vorausgesetzten Nutzen oder wird dieser erheblich gemindert, so können Sie den Vertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gewähren, soweit AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
sie nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmer/-in gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der/die Teilnehmer/-in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Fahrt gegenüber der Jugendkoordination geltend zu machen. Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin nach § 651 i BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrt gemäß Vertrag enden sollte. §8 Haftung Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eine gewissenhafte Vorbereitung der Fahrten, für eine sorgfältige Auswahl und Schulung der Betreuer/-innen und die gewissenhafte Überwachung der Kooperationspartner/-innen und Leistungsträger/-innen, die Richtigkeit des Leistungsumfanges in der Ausschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vertragliche Haftung der Jugendkoordination für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/-in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit die Jugendkoordination für einen dem/der Teilnehmer/-in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Verschuldet ein/e Teilnehmer/-in einen Schaden, so haftet der/die Verursacher/-in im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Schadensverursacher/-innen haften gemeinschaftlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sie erhalten eine Schadensmeldung innerhalb einer Frist von vier Wochen. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fahrrad Fahren und Skaten nur mit Helm und beim Skaten mit zusätzlicher Schutzausrüstung für Ellenbogen und Knie gestattet ist, welches Sie bitte mitgeben. Sollte dies nicht mitgegeben werden, gehen wir davon aus, dass Sie das Fahrrad Fahren und Skaten auch ohne Helm bzw. ohne Schutzausrüstung gestatten. Sie gestatten uns, dass Ihr Kind, (z. B. Arztbesuch oder Fahrten zu Programmbausteinen) in Fahrzeugen des AWO Kreisverbandes Bernau e. V. oder des SV Grün-Weiß Ahrensfelde e.V. mitfahren darf. §9 Versicherungen: Haftpflicht, Unfall Empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Kinder der Jugendkoordination, Dritten oder der Unterkunft zufügen. Alle Teilnehmer/-innen sind während Ferienfahrten über das Jugendhaus Düsseldorf unfallversichert. In den Jugendclubs und bei sonstigen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde besteht ein Versicherungsschutz über die BGW – eine gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege. §10 Verwendung von Personenabbildungen Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 Grundgesetz) und ist im Kunsturhebergesetz (KUG) sowie weiterhin in der DSGVO geregelt. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von Personenabbildungen. Der AWO Kreisverband Bernau e. V. beabsichtigt Personenabbildungen der Angebote und deren Teilnehmer/-innen (mit und ohne Angabe des Namen und der Einrichtung) ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Jugendarbeit Ahrensfelde in Print- und Webmedien zu nutzen. Wir werden Personenabbildungen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (siehe S. 41), die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, nutzen. §11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Information für Personensorgeberechtigte Stand: 30.11.2019 Eine klare Erwartungshaltung erhöht die Freude auf die Fahrt - für Sie als Personensorgeberechtigte, für Ihr Kind, aber auch für uns! 1. Teilnahme am Programm Als Personensorgeberechtigte geben Sie die Erlaubnis, dass Ihr Kind je nach Programmausschreibung an Fahrten mit einem Kleinbus teilnehmen darf. Es darf an den allgemeinen und besonderen Veranstaltungen (z.B. Schwimmen, Reiten, Rad fahren, Paddeln, Schlauchboot oder Ruderboot fahren, Gruppenübernachtungen im Freien, in Zelten oder im Heu, gesichertes Klettern, Skaten, Slackline Balancieren) während der Reise teilnehmen. Diese Veranstaltungen stehen unter besonderer Aufsicht der Betreuer/-innen. Eine altersgerechte, notwendige, erhöhte Selbstverantwortung und Disziplin wird von den Teilnehmer/-innen erwartet. 2. Unterbringung, Reinigung Die Teilnehmer/-innen werden getrennt nach Geschlechtern u.a. in Doppelstockbetten untergebracht. Im besonderen Fall ist eine Gruppenübernachtung im Beisein eines/einer Betreuer/-in möglich (z.B. Heuschlafen). Für die Sauberhaltung der jeweiligen Unterkunft sind die Teilnehmer/-innen verantwortlich. Dazu gehören auch genutzte Gruppenräume und Duschen. 3. Aufsichtspflicht Für die Dauer der Fahrt/des Aufenthaltes übertragen Sie uns die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Die Ausübung wird im erforderlichen und zumutbaren Umfang auf volljährige Betreuer/-innen übertragen. Jüngere Betreuerhelfer/-innen unterstützen und wachsen in die Aufgabe hinein (16-17 Jahre). Ihnen ist bewusst, dass die Aufsicht über Ihr Kind von den Betreuer/- innen nur in einem zumutbaren Umfang wahrgenommen werden kann. Ihrem Kind kann altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen freie Zeit gewährt werden. Während dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt. Kinder im Alter von 6-11 Jahren werden außerhalb des Objektes grundsätzlich beaufsichtigt, sofern bei Genehmigung nicht anders vermerkt. Gemäß dem Jugendschutzgesetz gestatten wir Teilnehmer/-innen keinen Alkohol und kein Rauchen. Waffen sind grundsätzlich verboten. Die Mitführung von Taschenmessern ist möglich und muss auf der Reiseanmeldung vermerkt werden. Den Weisungen der aufsichtsführenden Personen (Jugendförder/- innen, Betreuer/-innen, Betreuerhelfer/-innen, Objektverantwortliche) muss der/die Teilnehmer/-in nachkommen. Ein schuldhaftes Verhalten des Kindes kann eine Haftung der Jugendkoordination ausschließen. Die Nachtruhe wird von den Jugendförder/-innen festgesetzt. Den Betreuer/-innen steht wie den Teilnehmer/-innen eine Nachtruhe zu. 4. Betreuer/-innenschlüssel Wir arbeiten mit festgelegten Betreuer/-innen pro Gruppe. Am Tag kann sich die Struktur interessenorientiert in eine freiwillige Angebotsstruktur umwandeln. Bei den 6-9-jährigen beträgt der Betreuer/-innenschlüssel 1:8, darüber 1:10. Gruppen- und geschlechterübergreifend kann es zu angemessenen Verschiebungen kommen. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
5. Schwimmstufen Bitte geben sie die Schwimmstufe des Kindes genau an. Wir unterscheiden Seepferdchen, Grundstufe, Bronze, Silber und Gold. Während der Fahrt gelten Schwimmer/-innen grundsätzlich erst ab der Schwimmstufe Bronze, da wir nicht in der Lage sind, das Können im Detail zu überprüfen. Alle anderen Kinder gelten als Nichtschwimmer/-innen und dürfen nur den Nichtschwimmer/-innenbereich nutzen. Hat Ihr Kind noch kein Seepferdchen, geben Sie bitte Schwimmhilfen mit. Das ist für uns in der Aufsichtspflicht ein Signal erhöhter Aufmerksamkeit. 6. Medizinische Versorgung, Kosten für Arztbesuche Bitte geben Sie unbedingt die Krankenversicherungskarte mit und teilen Sie uns mit, über wen das Kind versichert ist. Sie geben uns Ihr Einverständnis, dass erforderliche, vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen, einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn Ihr Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Das Kind muss gegen Tetanus geimpft sein. Alle Betreuer/-innen gewährleisten notwendige Erste-Hilfe-Leistungen. Behinderungen bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen sind für uns kein Hinderungsgrund für eine Teilnahme. Sie müssen bekannt sein und bedürfen einer Rücksprache mit uns. Es besteht Meldepflicht bei Allergiker/-innen, Asthmatiker/- innen, Epileptiker/-innen, Herzproblemen. Bitte teilen Sie uns auch Jod- bzw. Penicillinallergien und medikamentöse Einstellungen bei ADHS mit. In unseren Reisegebieten treten Zecken auf. Wir bitten Sie, sich dazu mit Ihrem Hausarzt zu beraten. Medizin, die Sie mitgeben, muss mit der jeweiligen Dosierung des Arztes möglichst schon auf der Reiseanmeldung gemeldet werden. Das Kind nimmt die Medikamente jedoch selbst ein. Eine Medikamentengabe ist uns gesetzlich untersagt. Wir können nur unterstützen und an die Einnahme erinnern. Es können bei notwendigen Arztbesuchen Transportkosten nach ärztlicher Transportentscheidung (Taxi) entstehen, die wir verauslagen. Dies betrifft auch die Rückholung der/des begleitenden Betreuer/-in, wenn das Kind im Krankenhaus verbleibt. Sie sind verpflichtet, diese Kosten nach Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Diese Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. 7. Sexuelle Aufklärung Sexuelle Aufklärung wird als Aufgabe im Rahmen der Personensorgebefugnis gesehen. Ergibt sich jedoch, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, werden die zuständigen Betreuer/-innen im Interesse der betreffenden Teilnehmer/-innen die notwendigen Informationen geben (z. B. erste Monatsblutung). Die Auseinandersetzung mit Sexualität ist für uns während der Fahrt kein Tabuthema. 8. Mahlzeiten Die Mahlzeiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Gemäß Ausschreibung kochen wir auf einigen Fahrten mit den Teilnehmer/-innen selbst. Dazu können Kleingruppen mit angemessener Anleitung verantwortlich gemacht werden. Hierzu gehört auch der gemeinsame Abwasch. 9. Hinweise zur Bekleidung, Verlustsachen Wir empfehlen zweckmäßige Bekleidung für alle Witterungslagen. Regen ist für uns kein Hinderungsgrund, uns im Freien aufzuhalten. Für nasse Badesachen und Schmutzwäsche empfehlen wir, Plastetüten mitzugeben. Bitte nur ein Gepäckstück/Koffer nutzen. Die Schrankkapazitäten sind in einigen Objekten begrenzt, so dass die Kinder teilweise aus dem Koffer „leben“. Um Verlusten vorzubeugen, kennzeichnen Sie bitte wertvolle Bekleidung. Jedes Kind ist für seine Sachen verantwortlich. Für verlustige Sachen haften wir nicht; auch nicht bei Diebstahl. Betreuer/-innen können das Packen der Sachen nur bedingt beaufsichtigen. Liegengebliebene, wertvolle Sachen werden nach AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Ahrensfelde ins Büro der Jugendkoordination zurückgeführt und im Internet unter www.jugendarbeit- ahrensfelde.de veröffentlicht. Nicht abgeholte Sachen geben wir nach 6 Monaten an eine Kleiderkammer. 10. Handy/Hotline Handys sind während der Fahrten oder bei Heimweh nicht immer hilfreich. Verzichten Sie möglichst darauf. Selbstverständlich melden wir uns bei Problemen oder wenn es das Kind wünscht. 11. Hinweise zum Taschengeld und zu Wertgegenständen Aus sozialen Gründen sind während der Fahrten alle Programmpunkte im Preis enthalten. Das Taschengeld sollte für individuelle Bedürfnisse, Andenken usw. vorgesehen werden. Die Aufbewahrung des Taschengeldes und von Wertgegenständen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer/-innen bzw. kann bei dem/der verantwortlichen Betreuer/-in hinterlegt und täglich zu einer vereinbarten Zeit abgeholt werden. Da zumeist kein abschließbarer Schrank zur Verfügung steht, empfehlen wir einen Brustbeutel bzw. auf Wertgegenstände zu verzichten. 12. Vorgehen bei Zeckenstichen Grundsätzlich ist es möglich, dass die Betreuer/innen Zecken nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Eltern entfernen (siehe dazu Unfallkasse Brandenburg). Wir haben uns jedoch dazu entschlossen, dass wir mit dem betreffenden Kind einen Arzt aufsuchen, der die Zecke sachgerecht entfernt. So ist sichergestellt, dass Ihr Kind eine optimale Versorgung erhält. Trotz all dieser wichtigen Regeln machen uns die Reisen immer viel Spaß. AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
! Belehrung für Personensorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 55. 2 lnfektionsschutzgesetz (IfsG) Wenn Sie, Ihr Kind oder Haushaltsangehörige eine ansteckende Erkrankung haben und Ihr Kind auf eine Ferienfahrt fahren soll, kann es andere anstecken. Während einer Infektionskrankheit ist man abwehrgeschwächt; es können sich Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) ergeben. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das lnfektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder z.B. auf eine Ferienfahrt fahren darf, wenn 1. man an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib- Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder ,,fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass auf einer Ferienfahrt besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen können. Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Sie oder Ihr Kind eine Erkrankung hat, die eine Mitfahrt nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie oder Ihr Kind bereits andere angesteckt haben können, obwohl es bei der Anreise noch gesund schien. In einem solchen Fall müssen wir Sie und die AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
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