2020 Bildungs- und Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde - jugendarbeit-ahrensfelde.de
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Bildungs- und Freizeitangebote der
Kinder- und Jugendarbeit
Ahrensfelde
2020
Gefördert durch:
Land Brandenburg, Landkreis Barnim, Gemeinde Ahrensfelde
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deInhaltsverzeichnis:
1. Alle Termine auf einen Blick .................................................................... 4
2. Schließzeiten der Jugendclubs ............................................................... 4
3. Eure Ansprechpartner/-innen .................................................................. 5
Jugendkoordination........................................................................................... 5
Jugendförderung ............................................................................................... 6
4. Ehrenamtliche Unterstützung .................................................................. 7
5. Die Jugendclubs ...................................................................................... 8
6. Ferienprogramme und -fahrten ............................................................. 12
Ferienprogramme ........................................................................................... 12
Winterferienprogramm .................................................................................... 14
Mitternachtssport I .......................................................................................... 17
Wildnis- und Erlebniscamp ............................................................................. 18
Anmeldung ...................................................................................................... 19
Sommerferienfahrt nach Thale in den Harz .................................................... 20
Anmeldung ...................................................................................................... 22
Fragebogen zur Sommerferienfahrt ................................................................ 23
7. Höhepunkte im Jahresverlauf................................................................ 24
10. MITTERNACHTSSPORT.......................................................................... 24
Tage der offenen Tür ...................................................................................... 25
8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule ........................ 26
9. Zukunftswerkstatt 2019 ......................................................................... 27
11. Unterlagen für die Anmeldung............................................................... 28
Ferienpass ...................................................................................................... 29
Allgemeine Geschäftsbedingungen ................................................................ 32
Information für Personensorgeberechtigte ...................................................... 35
Belehrung für Personensorgeberechtigte ....................................................... 38
Impressum ...................................................................................................... 44
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de1. Alle Termine auf einen Blick
Winterferienprogramm
04.02. – 08.02.2020
(und Mitternachtssport)
Tag der offenen Tür JC Eiche 06.03.2020
Tag der offenen Tür
03.04.2020
JC Lindenberg
Streitschlichterprüfungen 11.-12.06.2020
Ehrenamtsfeier 19.06.2020
Wildnis- und Erlebniscamp 29.06.-03.07.2020
Sommerferienfahrt 11.07. – 18.07.2020
Tag der offenen Tür
09.10.2020
JC Ahrensfelde
Herbstferienprogramm 12.10. – 16.10.2020
Mitternachtssport 07.11.2020
Smarte Eltern – smarte Kinder
12.11.2020
Elternworkshop
Weihnachtsfeier JC Lindenberg 04.12.2020
2. Schließzeiten der Jugendclubs
Sommerpause 29.06.2020 – 09.08.2020
Winterpause 07.12.2020 – 03.01.2021
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de3. Eure Ansprechpartner/-innen
Jugendkoordination
Annika Buhl
Lindenberger Straße 1b • 16356
Ahrensfelde
030 9366905311 & 0170 6806253
jugendkoordination-ahrensfelde@awo-
kv-bernau.de
Die Jugendkoordination
- plant und steuert Angebote für Kinder und Jugendliche
(ausgerichtet an der aktuellen JHP)
- orientiert sich an Interessen, Wünschen und Bedürfnissen der
Zielgruppe sowie am Sozialraum
- bündelt und vernetzt unterschiedliche Ressourcen
(Sozialraumrunden)
- verwaltet ein Budget für Projekte der Jugendarbeit
- berät zur Verwendung von Mitteln (die vom Land, dem
Landkreis und der jeweiligen Gemeinde/Stadt kommen)
- unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Projekten
- akquiriert zusätzliche Mittel bei Dritten
- berät Familien, Fachkräfte der Jugendförderung, freie Träger,
Schulen sowie die kommunale Politik und Verwaltung in
Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen
Beispiele für geförderte Projekte:
monatlich stattfindendes, ehrenamtlich organi-
Mehrower Kinderrunde siertes Kreativ- und Bastelangebot für Kinder bis
zur 4. Klasse
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deZur Stärkung der Teamfähigkeit, bspw. TSV
Gruppenfahrten der
Lindenberg 1994 e.V. und SV Grün-Weiß
Sportvereine
Ahrensfelde e.V.
Feste und generationsübergreifende, gemein-
Bürgerverein Eiche schaftsfördernde Aktivitäten, z.B. Fußballturnier
oder Sommermärchen
Projekte/Projekttage, besonders zum Thema
KiTa/ Hort
Kinderschutz und Gewaltprävention bei Kindern
Projekte der Sportvereine, wie bspw. das
Sportvereine
Kindercamping des TSV Lindenberg 1994 e.V.
2-maliges Treffen der Einrichtungen, die mit
Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
arbeiten, zum Fachkräfteaustausch und gemein-
Sozialraumrunde
samen Fortbilden zu Schnittmengenthemen
(bspw. Medienbildung, Kinderschutz, Kommuni-
kation,…)
Weitere Informationen unter: www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Jugendförderung
Antje Sauer
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
0170 6814177
jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv-
bernau.de
Jugendclub Lindenberg
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deRick Gläske
Sozialarbeiter (B.A.)
0170 6814463
jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv-
bernau.de
Jugendclub Ahrensfelde und Eiche
Lucas Wendt
Sozialarbeiter (B.A.) – Krankheitsvertretung bis
Mitte Januar 2020
0170 6814463
jugendfoerderung-ahrensfelde@awo-kv-
bernau.de
Jugendclub Ahrensfelde und Eiche
4. Ehrenamtliche Unterstützung
Birgit Nico Dustin
Caro Peggy Roxana
Marco Tobi Daniel
Viele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind auf die
Unterstützung unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer angewiesen.
Es geht um die Gewährleistung von Aufsichtspflicht, die organi-
satorische Unterstützung bei Aktionen oder um das Know-How bei
Projekten. Wir danken Euch daher an dieser Stelle ganz besonders für
dieses Engagement und freuen uns auf die gemeinsame Zeit in 2020.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de5. Die Jugendclubs
In den drei Jugendclubs der Gemeinde Ahrensfelde sind die beiden
Jugendförderer Antje Sauer und Rick Gläske das ganze Jahr über für
Euch da. Ihr findet die Clubs in den Ortsteilen Ahrensfelde, Lindenberg
und Eiche. Alle Kinder und Jugendlichen ab der 3. Klasse sind herzlich
willkommen. Jeder Jugendclub verfügt über ein individuelles pädago-
gisches Konzept. Die Öffnungszeiten sind hauptsächlich im Nachmit-
tagsbereich, so dass die Kinder und Jugendlichen sich nach der
Schule in unseren „elternfreien Zonen“ treffen können.
Die Geschichte der Jugendclubs in Ahrensfelde reicht weit zurück. Die
Jugendkoordination, damals noch als Amtsjugendpflege bezeichnet,
gibt es seit 1997 und der Jugendclub Eiche besteht seit 1999. Seit
2011 ist er im Ortsteilzentrum Eiche integriert. Die heutige Form der
Jugendförderung – also durch (sozial-) pädagogische Fachkräfte
angeleitete Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche – besteht seit
dem Jahr 2001. In diesem Jahr wurde der Jugendclub Ahrensfelde
eröffnet. Mit dem Wachsen der Gemeinde Ahrensfelde wurde ein
weiterer Jugendclub in Lindenberg errichtet und 2009 schließlich eine
zweite Fachkraft der Jugendförderung eingestellt.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJC Ahrensfelde
Lindenberger Straße 9
16356 Ahrensfelde
Im Oktober 2009 wurde der
Jugendclub in der Linden-
berger Straße neu eröffnet.
Mitten im Herzen von
Ahrensfelde wartet er mit
spannenden Möglichkeiten auf Euch!
Hier habt ihr die Gelegenheit, zusammen mit
Lucas oder Rick interessanten Projekten und
Tätigkeiten nachzugehen. Es erwarten Euch zum
Beispiel aufregende Tischtennis- oder Darts
Turniere. Es werden regelmäßig leckere Gerichte
aus aller Welt gekocht oder gesunde Smoothies
zubereitet. Darüber hinaus warten dutzende
Gesellschaftsspiele darauf, von Euch gespielt zu
werden
Neben Spiel und Spaß, könnt ihr natürlich auch
jederzeit mit
ernsten und euch belastenden
Themen auf Lucas oder Rick zu
gehen. Die beiden haben stets
ein offenes Ohr für die
Probleme von Kindern und
Jugendlichen und stehen Euch
gerne beratend zur Seite.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJC Lindenberg
Birkholzer Allee 15
16356 Ahrensfelde
Der Lindenberger Jugendclub ist der
jüngste Club. Er
wurde im März 2012
eingeweiht und seither durch Antje betreut.
Das neu errichtete Gebäude bietet Innen und
Außen viel Platz für unterschiedliche
Aktivitäten.
Beliebt sind
der Basketball-
korb und der Billardtisch,
eine Errungenschaft aus dem
Kochwettbewerb 2015, den die
Kinder und Jugendlichen für Team
Lindenberg „erkocht“ haben. Die
meisten Angebote im Außenbereich
sind über Beteiligungsprojekte mit
Kindern und Jugendlichen in den letzten
Jahren entstanden, darunter die Naschwand, der Grillplatz,
die Palettenmöbel und die Nestschaukel.
Regelmäßig wird im Jugendclub
gekocht und für
Fragen jeglicher Art
hat Antje ein
offenes Ohr für
Euch.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deJC Eiche
Ahrensfelder Chaussee 35
16356 Ahrensfelde
Direkt im Ortsteilzentrum Eiche
befindet sich der dortige Jugendclub.
Hier könnt ihr Darten, Kickern und Tischtennis spielen. Es wird auch
hier immer wieder gern gekocht. Häufig genutzt wird vor allem der
Chillraum, hier könnt ihr es euch auf der Couch gemütlich machen
und eine Runde Fifa zocken.
Im Jugendclub Eiche sind Lucas und Rick eure
Ansprechpartner. Sie gehen auf Eure Wünsche ein
und versuchen diese zu berücksichtigen.
Im Jahr 2020 geht es um Medien!
Ein Kühlschrank, der automatisch die Milch bestellt
und eine Spülmaschine, die sich selbst Tabs
nachordert? Hinter jeder großen Technologie
stecken Algorithmen. Einige davon wollen wir
gemeinsam mit Euch ergründen.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de6. Ferienprogramme und -fahrten
Die Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde bietet bereits seit einigen
Jahren auch in den Ferien ein buntes Programm an.
Ferienprogramme
In den Winterferien erwartet Euch ein
spannendes Programm mit verschiedenen
Ausflügen. Das sehnlich erwartete Mitter-
nachtssportevent schließt unser Ferien-
programm ab. Anmeldungen hier im Heft
oder auf www.jugendarbeit-ahrens-
felde.de. Natürlich auch wie gewohnt bei
Lucas oder Antje.
In den Sommerferien bieten wir
Ferienfahrten über mehrere Tage an.
Zu Beginn der Sommerferien laden wir
Euch ein, mit uns auf Wildnis- und
Erlebnistour zu gehen. Ein Koope-
rationsprojekt mit der Jugendarbeit
Werneuchen.
Das Ziel der Sommerferienfahrt habt ihr wie
jedes Jahr mit b
estimmt. Es geht in die Berge.
Auch in den Herbstferien möchten wir zusam-
men mit Dir Spaß haben und spannende
Ausflüge unternehmen. Das Programm mit allen
wichtigen Daten, werden wir - sobald die Zeit reif
ist - verteilen. Traditionell werden wir Aktiv- und
Kreativangebote für Dich bereithalten.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deWir planen alle Angebote unter Berücksichtigung Eurer Wünsche und
Interessen. Sprecht uns einfach an, wenn Ihr wissen wollt, was in
diesem Jahr genau auf dem Plan steht oder Ihr Ideen und Anregungen
dazu habt.
Die Termine für unsere diesjährigen Ferienangebote entnimmst Du der
Tabelle am Anfang der Broschüre.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deWinterferienprogramm
Das erste Ferienprogramm steht schon in den Startlöchern und wir
wollen Euch die Pläne dazu nicht länger vorenthalten.
04. bis 08. Februar 2020
Anmeldung ! bis 15. Januar 2020 !
Teilnahme ab 9 Jahren! Bitte vorhandene Fahrkarten mitnehmen!
Dienstag
MyJump Berlin 15 € (ab 20 Personen 10 €))
04.02.2020
Mittwoch Schwimmen im TURM
10 €
05.02.2020 Oranienburg
Donnerstag 3 € (inkl. Mittagessen und
Kino im JC Lindenberg
06.02.2020 Popcorn)
Freitag-
Mitternachtssportevent
Samstag 2 € (inkl. Hotdogs und
Turnhalle Grundschule
07.- Frühstück)
Blumberg
08.02.2020
Die Preise sind inkl. Eintritts- und Fahrtkosten. Essen und Trinken wenn nicht anders
beschrieben, sind mitzubringen. Das Ferienprogramm wird durch die Jugendkoordination aus
Mitteln der Gemeinde Ahrensfelde und des Landkreis Barnim gefördert.
Antje Sauer Lucas Wendt/Rick Gläske
0170 6814177 0170 6814463
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAbfahrtszeiten und Treffpunkte
Rückkehr gegen
Treffpunkt 09:30
Dienstag 14:00 Uhr im
MyJump Berlin Jugendclub
Jugendclub
04.02.2020 Ahrensfelde
Ahrensfelde
Rückkehr gegen
Ab 08:00 Uhr im
Mittwoch TURM 16:00 Uhr im
Jugendclub
Oranienburg Jugendclub
05.02.2020 Ahrensfelde
Ahrensfelde
10:00 Uhr im Ende der
Donnerstag Kino JC
Jugendclub Veranstaltung
Lindenberg
06.02.2020 Lindenberg um 16 Uhr
Mitternachts-
sport
Freitag bis Treffpunkt 17
(Sportsachen,
Samstag Uhr Turnhalle Ende um 10 Uhr
Schlafsack,
Grundschule am Folgetag
07.02.2020- Turnschuhe,
Blumberg
08.02.2020 Wechselsachen
nicht vergessen!)
Bitte informieren Sie uns darüber, ob Ihr Kind selbstständig wieder nach
Hause fahren soll oder Sie es vom jeweiligen Jugendclub abholen (siehe
Anmeldung). Unsere Aufsichtspflicht endet mit dem Ende des oben genannten
Tagesangebots.
Die AGB stehen am Ende der Broschüre.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deVerbindliche Anmeldung zum Winterferienprogramm
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
männlich weiblich
Adresse:
Telefon der
Erziehungsberechtigten:
Email:
□ Mein Kind darf selbstständig nach Hause gehen (auch wenn das
Tagesangebot früher endet).
□ vom JC □ vom Bahnhof
□ Mein Kind wird zum Ende des Tagesangebotes abgeholt.
Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten
Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit
Ahrensfelde informiert werden.
Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und akzeptiere diese.
Ich bin damit einverstanden, dass die Anmeldedaten in einer Teilnehmer/-innenliste erfasst und
eventuell Dritten als Nachweis der Mittelverwendung zur Verfügung gestellt werden.
□ 4. Februar: MyJump Berlin (15 €, ab 20 Anmeldungen 10 €)
□ 5. Februar: Schwimmen im TURM Oranienburg (10 €)
□ 6. Februar: Kino Im JC Lindenberg, mit Popcorn und Mittag (3 €)
□ 7.-8. Februar: Mitternachtssport (2 € inkl. Essen und Getränke)
Was möchtest du im Sommerferienprogramm 2020 gerne machen?
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de9. Mitternachtssport
Im Jahr 2020 werden wir 2 Mal die Turnhalle in Blumberg aufmischen.
Ein Sportevent, dass Euch immer wieder Spaß macht und begeistert.
9. MITTERNACHTSSPORT
WO?
WANN?
07.02.2020 Schulstraße 10
17:00-10:00 16356 Ahrensfelde
(am Folgetag) (Turnhalle der Grundschule
Essen und Getränke inkl. Blumberg)
ANMELDUNG (TEILNAHME AB 9 JAHRE)
NAME: _______________
GEB.DATUM: _______________ BITTE MITBRINGEN!
ADRESSE: _________________
TELEFON ELTERN: ________________
ALLERGIEN: ________________ 2€, Sportsachen, Turnschuhe,
Schlafsack, Wechselsachen
Anmeldungen bitte im Rathaus,
______________________________________________
UNTERSCHRIFT DER ELTERN
Büro der Jugendkoordination
Die Daten Ihres Kindes werden ausschließlich in Verbindung mit oder den Jugendclubs
dieser Veranstaltung erhoben. Alle Informationen zur Verwendung einreichen. Alternativ via e-mail
Ihrer Daten erhalten Sie unter www.jugendarbeit-ahrensfelde.de - an jugendfoerderung-
Datenschutz ahrensfelde@awo-kv-bernau.de
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deWildnis- und Erlebniscamp
In Kooperation mit der Jugendförderung der Stadt Werneuchen wollen
wir erneut mit Euch in die Wildnis und Grundlagen des Überlebens in
der freien Natur erlernen. Derzeit planen wir noch, wo es hingeht.
Genauere Infos folgen auf unserer Homepage und werden über die
Jugendclubs bekannt gegeben.
Daher gibt es an dieser Stelle schon mal den Termin zum Vormerken:
29.06.-03.07.2020
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAnmeldung
Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zum Wildniscamp 2020 an.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
männlich weiblich
Adresse:
Telefon der
Erziehungs-
berechtigten::
E-Mail:
Bitte den Ferienpass, den Fragebogen und die Fotogenehmigung
ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung abgeben. Danke!
Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten
Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der
Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Bitte auch
ankreuzen, wenn bereits angemeldet, damit die Genehmigung weiterhin gilt.
Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und
akzeptiere diese.
Empfänger: Jugendkoordination Ahrensfelde
Lindenberger Straße 1b
16356 Ahrensfelde
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deSommerferienfahrt nach Thale in den Harz
Unsere Sommerferienfahrten sind bei allen Kindern sehr beliebt und
wir freuen uns, dass wir Eure Wünsche bezüglich des Reiseziels
erneut erfüllen konnten und in die Berge fahren! Vom
11. Juli bis 18. Juli 2020
geht es ins Naturfreundehaus Blankenburg nach Thale in den Harz.
Hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten und Angeboten.
Selbstverständlich werden unsere hauptamtlichen Betreuer Antje und
Rick, sowie die ehrenamtlichen
Betreuerinnen und Betreuer
weitere Überraschungen für
Dich parat haben.
Die Reise ist für Kinder
zwischen 9 und 15
Jahren.
Die Reise kostet für
Kinder aus Ahrensfelde:
199 €.
Kinder aus den Nachbargemeinden (LK
Barnim) können sich auch anmelden. Bitte bezüglich
des Teilnehmerbeitrages mit der Jugendkoordination in Verbindung
setzen: Annika Buhl: 01706806253.
Weitere Informationen zur Unterkunft findest Du auf dieser Seite:
https://www.herberge-harz.de/
Auf Fragen zur Reise antworten: Antje Sauer: 0170 6814177 und Rick
Gläske: 0170 6814463.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deErinnerungen an die Sommerferien 2019
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAnmeldung
Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Sommerferienfahrt 2020 an.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
männlich weiblich
Adresse:
Telefon der
Erziehungs-
berechtigten::
E-Mail:
Bitte den Ferienpass, den Fragebogen und die Fotogenehmigung
ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung abgeben. Danke!
Ort, Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten
Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der
Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert werden. Bitte auch
ankreuzen, wenn bereits angemeldet, damit die Genehmigung weiterhin gilt.
Ich habe die AGB der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde gelesen und
akzeptiere diese.
Empfänger: Jugendkoordination Ahrensfelde
Lindenberger Straße 1b
16356 Ahrensfelde
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deFragebogen zur Sommerferienfahrt
Bitte den Fragebogen zusammen mit der Anmeldung und
dem Ferienpass abgeben! Du hilfst uns damit, unsere
Angebote noch besser auf deine Wünsche und Interessen
auszurichten.
Danke!
1. Was möchtest Du auf der Ferienfahrt 2020 gerne
machen? (Mehrfachnennungen möglich)
Schwimmen Wandern Klettern
(Tret-)Boot fahren Geländespiele Grillen/Lagerfeuer
Kreativangebote (Basteln, etc.) Nachtwanderung
Sportspiele Tagesausflug (Hängebrücke/Tropfsteinhöhle)
2. Was möchtest Du außerdem gerne machen?
3. Wo möchtest Du 2021 zur Ferienfahrt gerne hinfahren? (Bitte
beantworten, wenn Du im Juli 2021 noch keine 16 Jahre alt bist.)
Nur EINE Antwort ankreuzen!
Meer Berge See
Bauernhof Zeltplatz anderes Ziel __________________
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de7. Höhepunkte im Jahresverlauf
10. MITTERNACHTSSPORT
1.
WANN?
2. WO?
07.11.2020 Schulstraße 10
17:00-10:00 16356 Ahrensfelde
3.
(am Folgetag) (Turnhalle der Grundschule
Essen und Getränke inkl. Blumberg)
ANMELDUNG (TEILNAHME AB 9 JAHRE)
NAME: _______________
GEB.DATUM: _______________ BITTE MITBRINGEN!
ADRESSE: _______________
TELEFON ELTERN: _______________ 2€, Sportsachen, Turnschuhe,
ALLERGIEN: _______________ Schlafsack, Wechselsachen
______________________________________________ Anmeldungen bitte im Rathaus,
UNTERSCHRIFT DER ELTERN Büro der Jugendkoordination
Die Daten Ihres Kindes werden ausschließlich in Verbindung mit oder den Jugendclubs
dieser Veranstaltung erhoben. Alle Informationen zur Verwendung einreichen. Alternativ via e-mail
Ihrer Daten erhalten Sie unter www.jugendarbeit-ahrensfelde.de -
an jugendfoerderung-
Datenschutz
ahrensfelde@awo-kv-bernau.de
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deTage der offenen Tür
Jedes Jahr begehen wir einige
Höhepunkte mit Euch. Dazu gehören
unsere traditionellen Tage der
offenen Tür in den Jugendclubs und
die Weihnachtsfeier. Folgende Höhe-
punkte haben wir für Euch geplant:
06. März: Tag der offenen Tür im Jugendclub Eiche
03. April: Tag der offenen Tür im Jugendclub Lindenberg und
9. Oktober: Tag der offenen Tür im Jugendclub Ahrensfelde
An diesen Tagen werden die Türen für alle
interessierten Bürger/-innen geöffnet sein. Es
besteht die Möglichkeit, sich über die vielen
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu
informieren. Darüber hinaus werden wir zu-
sammen mit den Kindern und Jugendlichen der
Gemeinde ein abwechslungs-
reiches Programm anbieten.
Natürlich darf auch in diesem Jahr die Weihnachts-
feier nicht fehlen. Alle Jugendclubbesucher/-innen sind
am 4.12.2020 herzlich in den JC Lindenberg ein-
geladen. Teilt uns mit, was ihr gerne an diesem Tag
machen möchtet. Traditionell werden wir Plätzchen
essen und Spiele spielen. Bingo darf natürlich auch
nicht fehlen.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de8. Kooperation mit der Friedrich-von-Canitz-Grundschule
Die Zusammenarbeit mit der Grundschule
Blumberg besteht bereits seit einigen Jahren
und wurde im vergangenen Jahr erneut mit
einer Kooperationsvereinbarung besiegelt.
Die Jugendförderung der Gemeinde ist fest im
Schulalltag integriert. Dienstag und
Donnerstag sind die Fachkräfte der
Jugendförderung auf dem Schulhof, um bei
Problemen unkompliziert und über kurze
Wege erreichbar zu sein. Antje Sauer bietet
seit 10 Jahren in den vierten Klassen
zusammen mit der stellvertretenden Schulleiterin die
Streitschlichterausbildung an. Binnen eines Schuljahres werden die
Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, bei der Lösung von
kleinen Streitigkeiten des Schulalltages zu helfen und Vereinbarungen
zu schließen.
Bei Bedarf sind die Fachkräfte der Jugendförderung auch in den
Klassen unterwegs und bieten in Abstimmung mit der Klassenlehrkraft
soziale Trainings unter anderem zu den
Themen Mobbing, Team oder Konflikte
an.
Seit zwei Jahren findet nach den
Sommermonaten für alle 2. Klassen das
Projekt „Ich kann kochen“ statt. Jede
Klasse kocht einen Tag ein 3-Gänge-
Menu. Alle Köche erhalten am Ende des
Tages ein Kochdiplom.
Einmal im Jahr findet der Workshop „Smarte Eltern – smarte
Kinder“ statt. Medien- und Kulturpädagoge Sebastian Henning gibt
Einblicke in die digitale Lebenswelt unserer Kinder und hat Tipps und
Tricks, wie wir damit umgehen können. Informationen bei der
Jugendkoordination.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de9. Zukunftswerkstatt 2019
Am 26. Oktober 2019 haben wir mit Euch in
einer Zukunftswerkstatt viele Ideen
entwickelt, wie Ahrensfelde für Euch Kinder
und Jugendliche noch lebenswerter gestaltet
werden kann.
Nun wollen wir genau daran weiter arbeiten
und freuen uns auf Eure Unterstützung!
Ihr wollt Euch anschließen?
Kein Problem! Folgende
Themen wollen wir
besprechen:
1. Busverbindungen
zwischen den
Ortsteilen
2. Öffentliche Plätze
für Jugendliche
3. Treffpunkte für Kinder und
Jugendliche.
Eins dieser Themen trifft auch Deine Zustimmung? Dann wende Dich
an die Jugendförderer Antje, Lucas oder Rick.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de10. Unterlagen für die Anmeldung
Ferienpass
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei
der betroffenen Person nach Art. 13 EU-DSGVO
Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten von
externen Personen
Impressum
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deFerienpass
Teilnehmer/-in
Name, Vorname
männlich weiblich Geburtsdatum
Anschrift
Medikamente (wenn ja, welche, wie oft, wann)
Besondere Hinweise (Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Vegetarier,
Hitzeempfindlichkeit, sonstige Mitteilungen)
Privat versichert
Krankenkasse
Versicherungsnehmer/-in Versicherungsnummer
Letzte Tetanusimpfung
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.dePersonensorgeberechtigte/-r
Name, Vorname
Name, Vorname
Anschrift (falls abweichend)
Rückholung bei (z.B. Erkrankung)
Ansprechpartner/-in während der Fahrt in Abwesenheit der Eltern (z.B. Oma)
Telefon (privat) Telefon (dienstlich)
Die Eltern ermächtigen die Betreuungspersonen, wenn Eile geboten
scheint oder die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind während der
Ferienfahrt in Notfällen eine medizinische Behandlung des Kindes zu
veranlassen. Sie ermächtigen den Arzt/die Ärztin das Kind, falls
erforderlich, zu behandeln.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deGenehmigungen
Weitere Hinweise:
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten haben für die Anreise und Abholung Ihres
Kindes zum/vom Bus/Treffpunkt selbst zu sorgen. Die Kinder/Jugendlichen
dürfen sich, dem Alter angemessen, auf dem Objektgelände frei bewegen.
Bitte erlauben Sie Ihrem Kind z.B. das Schwimmen, auch wenn es sich noch
nicht ins Wasser traut. So ermöglichen Sie Ihrem Kind neue Erfahrungen. Alle
Unternehmungen sind sorgfältig geplant und professionell begleitet. Die
Fähigkeiten Ihres Kindes werden dabei berücksichtigt. Folgende
Genehmigungen gelten, falls im Programm vorgesehen:
Wer ein Seepferdchen hat, gilt als Nichtschwimmer/-in.
Nichtschwimmer/-innen dürfen sich nur im Nichtschwimmer/-
innenbereich aufhalten.
Mein Kind darf in Anwesenheit eines Rettungsschwimmers baden. Mein
Kind hat folgende Schwimmstufe: Bronze Silber Gold
Mein Kind darf vom Steg springen.
Mein Kind darf an geplanten bzw. vorab durch die Sorgeberechtigten
gebuchten Aktivitäten unter Beachtung der Sicherheitshinweise teilnehmen.
Mein Kind darf mit uns unter Anleitung kochen. Kochen beinhaltet auch den
Umgang mit Küchenmessern.
Mein Kind darf außerhalb des Geländes gemeinsam mit Betreuern
übernachten.
Mein Kind darf eigenständige Ausflüge innerhalb von Gruppen (mindestens
drei Teilnehmer/-innen) unternehmen.
Mein Kind darf klettern gehen (Kletterpark).
Mein Kind darf an einer Nachtwanderung teilnehmen.
______________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/-r
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAllgemeine Geschäftsbedingungen
für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde (Stand: 30.11.2018)
§1 Abschluss des Vertrages und Leistungen
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche der Altersstufen, die im entsprechenden Veranstaltungsflyer
angegeben sind. Abweichungen bis zu einem Jahr sind möglich, sofern Plätze vorhanden sind. Die Teilnahme
von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen muss mit der
Jugendkoordination auf einen möglichen erhöhten Hilfebedarf abgesprochen werden. Mit der Anmeldung bieten
Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich mittels Anmeldebogen
postalisch oder per Email vorgenommen werden. Nach Vertragsabschluss wird eine Bestätigung zugesandt, die
zugleich Rechnung ist.
§2 Zahlungsbedingungen und soziale Ermäßigung
Mit Erhalt der Bestätigung erhalten Sie eine Information, ggf. mit den Kontodaten des AWO Kreisverbandes
Bernau e.V. Bei Fahrten wird bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Teilnehmer/-
innenbeitrages fällig. Geraten Sie mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich
die Jugendkoordination vor, vom Vertrag nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten.
In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des §4 belastet werden.
Anträge auf Ermäßigung aus sozialen Gründen stellen Sie bitte bei der Jugendkoordination. Individuelle
Lösungen zur Ermöglichung einer Teilnahme für jedes Kind werden zwischen den Personensorgeberechtigten
und der Jugendkoordination ausgehandelt. Ratenzahlungen sind nach Erhalt der Bestätigung zu beantragen
und werden mit Ihnen individuell verbindlich so geregelt, dass die letzte Rate mit Reiseantritt fällig wird.
§3 Leistungsänderungen
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der für das Angebot gültigen
Ausschreibung im Flyer und auf unserer Webseite, aus dem Ihnen vor Vertragsanbahnung übermitteltem
Formblatt zur Reisedurchführung sowie dem Bestätigungsschreiben.
Änderungen einzelner Leistungen vom Inhalt der Beschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider
Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Aktivität nicht beeinträchtigen. Die Jugendkoordination ist verpflichtet, den/der Anmelder/-
in über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der/die Teilnehmer/-in berechtigt, ohne
Entgelt vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Anmelder/-in hat diese Rechte unverzüglich, spätestens jedoch 7
Tage nach der Erklärung der Jugendkoordination über die Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu
machen. Dem/der Anmelder/-in steht es frei nachzuweisen, dass er/sie an der Einhaltung der Frist
unverschuldet verhindert war. Bei witterungsbedingten Leistungsausfällen bieten wir Ersatzangebote.
§4 Rücktritt vom Vertrag
Sie können jederzeit von der Aktivität zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dies
sollten Sie möglichst schriftlich tun. Jede Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb
können wir folgenden angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Rücktrittsgebühr erheben:
bis 31 Tage vor Beginn 20 %
bis 15 Tage vor Beginn 35 %
bis 7 Tage vor Beginn 50 %
bis 1 Tag vor Beginn 75 %
bei Nichtantritt 80 %
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deDie Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich
anderweitige Verwendung der Leistungen. Es steht Ihnen frei, uns nachzuweisen, dass unsere Aufwendungen
geringer waren. Für Fahrten gilt: Tritt der/die Teilnehmer/-in ohne vorherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht
an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Teilnehmer/-innenbeitrages
stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Stellen Sie eine Ersatzperson, so entstehen Ihnen keine
zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen. In
diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Nehmen Sie einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Umbuchungen verursachen bei
uns zusätzliche Kosten.
§5 Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl
Die Jugendkoordination kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten
Mindestteilnehmer/-innenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmer/-innenzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die
entsprechenden Angaben in der Ausschreibung Bezug genommen.
b) Die Jugendkoordination ist verpflichtet, dem/der Teilnehmer/-in oder dem/der Gruppenauftraggeber/-in als
dessen Vertreter/-in gegenüber die Absage der Aktivität unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die sie
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer/-innenzahl nicht durchgeführt wird.
c) Der Rücktritt durch die Jugendkoordination muss spätestens wie folgt erklärt werden:
20 Tage bei einer Reise von mehr als sechs Tagen
7 Tage bei einer Reise von 2 bis 6 Tagen
48 Stunden bei einer Reise von weniger als 2 Tagen.
Bereits gezahlte Kosten werden rückerstattet.
§6 Kündigung aus Gründen, die den/der Teilnehmer/-in betreffen
Wir können nach Beginn der Aktivität den Vertrag kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/-in die vertragsgerechte
Durchführung der Aktivität nachhaltig gefährdet oder wenn er/sie sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist (z.B.
Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogenbesitz, asoziales Verhalten, Mobbing,
unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen,
Straftatbestände). Der/die Teilnehmer/-in wird von einem der beiden Jugendförder/-innen verwarnt. Ändert sich
sein Verhalten nicht, werden wir uns mit den Personensorgeberechtigten in Verbindung setzen und das weitere
Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit den
Jugendförder/-innen die Jugendkoordination. Diese kann auf Grund der Schwere des Vorfalls auch eine
sofortige Abholung ohne vorherige Verwarnung entscheiden. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten
individuellen Gründen des/der Teilnehmer/-in, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Muss der/die
Teilnehmer/-in aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch
die Personensorgeberechtigten zu tragen. Sollte der/die Teilnehmer/-in nicht abgeholt werden, wird er/sie einer
Behörde (z.B. Jugendamt oder Polizei) übergeben. Die Kosten dafür tragen die Personensorgeberechtigten.
Eine Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfällt.
§7 Mangelkündigung und Mitwirkungspflichten
Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unmittelbar bei einem/einer Betreuer/-in
anzuzeigen. Er/sie hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Verliert die Aktivität wegen eines
Mangels erheblich ihren Wert oder den vorausgesetzten Nutzen oder wird dieser erheblich gemindert, so
können Sie den Vertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gewähren, soweit
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.desie nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des/der Teilnehmer/-in gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß
erbrachter Leistungen hat der/die Teilnehmer/-in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Fahrt gegenüber der Jugendkoordination geltend zu machen. Ansprüche des Teilnehmers/der
Teilnehmerin nach § 651 i BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in
zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Fahrt gemäß Vertrag enden sollte.
§8 Haftung
Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eine
gewissenhafte Vorbereitung der Fahrten, für eine sorgfältige Auswahl und Schulung der Betreuer/-innen und die
gewissenhafte Überwachung der Kooperationspartner/-innen und Leistungsträger/-innen, die Richtigkeit des
Leistungsumfanges in der Ausschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten
Leistungen. Die vertragliche Haftung der Jugendkoordination für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Preis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/-in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die Jugendkoordination für einen dem/der Teilnehmer/-in entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Verschuldet ein/e Teilnehmer/-in einen Schaden, so haftet der/die Verursacher/-in im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Mehrere Schadensverursacher/-innen haften gemeinschaftlich im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Sie erhalten eine Schadensmeldung innerhalb einer Frist von vier Wochen. Wir empfehlen eine
Haftpflichtversicherung. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fahrrad Fahren und Skaten nur mit Helm und beim
Skaten mit zusätzlicher Schutzausrüstung für Ellenbogen und Knie gestattet ist, welches Sie bitte mitgeben.
Sollte dies nicht mitgegeben werden, gehen wir davon aus, dass Sie das Fahrrad Fahren und Skaten auch ohne
Helm bzw. ohne Schutzausrüstung gestatten. Sie gestatten uns, dass Ihr Kind, (z. B. Arztbesuch oder Fahrten
zu Programmbausteinen) in Fahrzeugen des AWO Kreisverbandes Bernau e. V. oder des SV Grün-Weiß
Ahrensfelde e.V. mitfahren darf.
§9 Versicherungen: Haftpflicht, Unfall
Empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Kinder der Jugendkoordination, Dritten oder der
Unterkunft zufügen. Alle Teilnehmer/-innen sind während Ferienfahrten über das Jugendhaus Düsseldorf
unfallversichert. In den Jugendclubs und bei sonstigen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde
besteht ein Versicherungsschutz über die BGW – eine gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche
Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege.
§10 Verwendung von Personenabbildungen
Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 Grundgesetz) und ist
im Kunsturhebergesetz (KUG) sowie weiterhin in der DSGVO geregelt. Es handelt sich dabei um ein
Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von
Personenabbildungen. Der AWO Kreisverband Bernau e. V. beabsichtigt Personenabbildungen der Angebote
und deren Teilnehmer/-innen (mit und ohne Angabe des Namen und der Einrichtung) ausschließlich für die
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Jugendarbeit Ahrensfelde in Print- und Webmedien zu nutzen.
Wir werden Personenabbildungen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (siehe S. 41), die jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, nutzen.
§11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.deInformation für Personensorgeberechtigte
Stand: 30.11.2019
Eine klare Erwartungshaltung erhöht die Freude auf die Fahrt
- für Sie als Personensorgeberechtigte, für Ihr Kind, aber auch für uns!
1. Teilnahme am Programm
Als Personensorgeberechtigte geben Sie die Erlaubnis, dass Ihr Kind je nach Programmausschreibung
an Fahrten mit einem Kleinbus teilnehmen darf. Es darf an den allgemeinen und besonderen
Veranstaltungen (z.B. Schwimmen, Reiten, Rad fahren, Paddeln, Schlauchboot oder Ruderboot fahren,
Gruppenübernachtungen im Freien, in Zelten oder im Heu, gesichertes Klettern, Skaten, Slackline
Balancieren) während der Reise teilnehmen. Diese Veranstaltungen stehen unter besonderer Aufsicht
der Betreuer/-innen. Eine altersgerechte, notwendige, erhöhte Selbstverantwortung und Disziplin wird
von den Teilnehmer/-innen erwartet.
2. Unterbringung, Reinigung
Die Teilnehmer/-innen werden getrennt nach Geschlechtern u.a. in Doppelstockbetten untergebracht. Im
besonderen Fall ist eine Gruppenübernachtung im Beisein eines/einer Betreuer/-in möglich (z.B.
Heuschlafen). Für die Sauberhaltung der jeweiligen Unterkunft sind die Teilnehmer/-innen
verantwortlich. Dazu gehören auch genutzte Gruppenräume und Duschen.
3. Aufsichtspflicht
Für die Dauer der Fahrt/des Aufenthaltes übertragen Sie uns die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Die Ausübung wird im erforderlichen und zumutbaren Umfang auf
volljährige Betreuer/-innen übertragen. Jüngere Betreuerhelfer/-innen unterstützen und wachsen in die
Aufgabe hinein (16-17 Jahre). Ihnen ist bewusst, dass die Aufsicht über Ihr Kind von den Betreuer/-
innen nur in einem zumutbaren Umfang wahrgenommen werden kann. Ihrem Kind kann
altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen
freie Zeit gewährt werden. Während dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt. Kinder im Alter von 6-11
Jahren werden außerhalb des Objektes grundsätzlich beaufsichtigt, sofern bei Genehmigung nicht
anders vermerkt.
Gemäß dem Jugendschutzgesetz gestatten wir Teilnehmer/-innen keinen Alkohol und kein Rauchen.
Waffen sind grundsätzlich verboten. Die Mitführung von Taschenmessern ist möglich und muss auf der
Reiseanmeldung vermerkt werden. Den Weisungen der aufsichtsführenden Personen (Jugendförder/-
innen, Betreuer/-innen, Betreuerhelfer/-innen, Objektverantwortliche) muss der/die Teilnehmer/-in
nachkommen. Ein schuldhaftes Verhalten des Kindes kann eine Haftung der Jugendkoordination
ausschließen. Die Nachtruhe wird von den Jugendförder/-innen festgesetzt. Den Betreuer/-innen steht
wie den Teilnehmer/-innen eine Nachtruhe zu.
4. Betreuer/-innenschlüssel
Wir arbeiten mit festgelegten Betreuer/-innen pro Gruppe. Am Tag kann sich die Struktur
interessenorientiert in eine freiwillige Angebotsstruktur umwandeln. Bei den 6-9-jährigen beträgt der
Betreuer/-innenschlüssel 1:8, darüber 1:10. Gruppen- und geschlechterübergreifend kann es zu
angemessenen Verschiebungen kommen.
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de5. Schwimmstufen
Bitte geben sie die Schwimmstufe des Kindes genau an. Wir unterscheiden Seepferdchen, Grundstufe,
Bronze, Silber und Gold. Während der Fahrt gelten Schwimmer/-innen grundsätzlich erst ab der
Schwimmstufe Bronze, da wir nicht in der Lage sind, das Können im Detail zu überprüfen. Alle anderen
Kinder gelten als Nichtschwimmer/-innen und dürfen nur den Nichtschwimmer/-innenbereich nutzen. Hat
Ihr Kind noch kein Seepferdchen, geben Sie bitte Schwimmhilfen mit. Das ist für uns in der
Aufsichtspflicht ein Signal erhöhter Aufmerksamkeit.
6. Medizinische Versorgung, Kosten für Arztbesuche
Bitte geben Sie unbedingt die Krankenversicherungskarte mit und teilen Sie uns mit, über wen
das Kind versichert ist. Sie geben uns Ihr Einverständnis, dass erforderliche, vom Arzt für dringend
erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen, einschließlich dringend erforderlicher
Operationen veranlasst werden, wenn Ihr Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr
rechtzeitig eingeholt werden kann. Das Kind muss gegen Tetanus geimpft sein. Alle Betreuer/-innen
gewährleisten notwendige Erste-Hilfe-Leistungen. Behinderungen bzw. gesundheitliche
Beeinträchtigungen sind für uns kein Hinderungsgrund für eine Teilnahme. Sie müssen bekannt sein
und bedürfen einer Rücksprache mit uns. Es besteht Meldepflicht bei Allergiker/-innen, Asthmatiker/-
innen, Epileptiker/-innen, Herzproblemen. Bitte teilen Sie uns auch Jod- bzw. Penicillinallergien und
medikamentöse Einstellungen bei ADHS mit. In unseren Reisegebieten treten Zecken auf. Wir bitten
Sie, sich dazu mit Ihrem Hausarzt zu beraten. Medizin, die Sie mitgeben, muss mit der jeweiligen
Dosierung des Arztes möglichst schon auf der Reiseanmeldung gemeldet werden. Das Kind nimmt die
Medikamente jedoch selbst ein. Eine Medikamentengabe ist uns gesetzlich untersagt. Wir können nur
unterstützen und an die Einnahme erinnern.
Es können bei notwendigen Arztbesuchen Transportkosten nach ärztlicher Transportentscheidung (Taxi)
entstehen, die wir verauslagen. Dies betrifft auch die Rückholung der/des begleitenden Betreuer/-in,
wenn das Kind im Krankenhaus verbleibt. Sie sind verpflichtet, diese Kosten nach Rechnungslegung
innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Diese Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
7. Sexuelle Aufklärung
Sexuelle Aufklärung wird als Aufgabe im Rahmen der Personensorgebefugnis gesehen. Ergibt sich
jedoch, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, werden die zuständigen Betreuer/-innen im
Interesse der betreffenden Teilnehmer/-innen die notwendigen Informationen geben (z. B. erste
Monatsblutung). Die Auseinandersetzung mit Sexualität ist für uns während der Fahrt kein Tabuthema.
8. Mahlzeiten
Die Mahlzeiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Gemäß Ausschreibung kochen wir auf einigen
Fahrten mit den Teilnehmer/-innen selbst. Dazu können Kleingruppen mit angemessener Anleitung
verantwortlich gemacht werden. Hierzu gehört auch der gemeinsame Abwasch.
9. Hinweise zur Bekleidung, Verlustsachen
Wir empfehlen zweckmäßige Bekleidung für alle Witterungslagen. Regen ist für uns kein
Hinderungsgrund, uns im Freien aufzuhalten. Für nasse Badesachen und Schmutzwäsche empfehlen
wir, Plastetüten mitzugeben. Bitte nur ein Gepäckstück/Koffer nutzen. Die Schrankkapazitäten sind in
einigen Objekten begrenzt, so dass die Kinder teilweise aus dem Koffer „leben“. Um Verlusten
vorzubeugen, kennzeichnen Sie bitte wertvolle Bekleidung. Jedes Kind ist für seine Sachen
verantwortlich. Für verlustige Sachen haften wir nicht; auch nicht bei Diebstahl. Betreuer/-innen können
das Packen der Sachen nur bedingt beaufsichtigen. Liegengebliebene, wertvolle Sachen werden nach
AWO Kreisverband Bernau e.V. - Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde
www.jugendarbeit-ahrensfelde.deAhrensfelde ins Büro der Jugendkoordination zurückgeführt und im Internet unter www.jugendarbeit-
ahrensfelde.de veröffentlicht. Nicht abgeholte Sachen geben wir nach 6 Monaten an eine
Kleiderkammer.
10. Handy/Hotline
Handys sind während der Fahrten oder bei Heimweh nicht immer hilfreich. Verzichten Sie möglichst
darauf. Selbstverständlich melden wir uns bei Problemen oder wenn es das Kind wünscht.
11. Hinweise zum Taschengeld und zu Wertgegenständen
Aus sozialen Gründen sind während der Fahrten alle Programmpunkte im Preis enthalten. Das
Taschengeld sollte für individuelle Bedürfnisse, Andenken usw. vorgesehen werden. Die Aufbewahrung
des Taschengeldes und von Wertgegenständen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer/-innen bzw.
kann bei dem/der verantwortlichen Betreuer/-in hinterlegt und täglich zu einer vereinbarten Zeit abgeholt
werden. Da zumeist kein abschließbarer Schrank zur Verfügung steht, empfehlen wir einen Brustbeutel
bzw. auf Wertgegenstände zu verzichten.
12. Vorgehen bei Zeckenstichen
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Betreuer/innen Zecken nach vorheriger schriftlicher Einwilligung
der Eltern entfernen (siehe dazu Unfallkasse Brandenburg). Wir haben uns jedoch dazu entschlossen,
dass wir mit dem betreffenden Kind einen Arzt aufsuchen, der die Zecke sachgerecht entfernt. So ist
sichergestellt, dass Ihr Kind eine optimale Versorgung erhält.
Trotz all dieser wichtigen Regeln machen uns die
Reisen immer viel Spaß.
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www.jugendarbeit-ahrensfelde.de!
Belehrung für Personensorgeberechtigte
gemäß § 34 Abs. 55. 2 lnfektionsschutzgesetz (IfsG)
Wenn Sie, Ihr Kind oder Haushaltsangehörige eine ansteckende Erkrankung haben und
Ihr Kind auf eine Ferienfahrt fahren soll, kann es andere anstecken. Während einer
Infektionskrankheit ist man abwehrgeschwächt; es können sich Folgeerkrankungen (mit
Komplikationen) ergeben. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt
über ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie
das lnfektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass
Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit
zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle
Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder z.B. auf eine Ferienfahrt fahren darf,
wenn
1. man an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird.
Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch
EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor
(außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagisches Fieber, Pest und
Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland
übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies
sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-
Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und
bakterielle Ruhr;
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und
Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde
Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher,
Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder ,,fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken
und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und
ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass auf einer Ferienfahrt besonders günstige
Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen können. Wir bitten Sie, bei
ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen
(z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen
Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem
Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Sie
oder Ihr Kind eine Erkrankung hat, die eine Mitfahrt nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische
Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie oder Ihr Kind bereits andere angesteckt haben
können, obwohl es bei der Anreise noch gesund schien. In einem solchen Fall müssen wir Sie und die
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