WINTERZAUBER NOV-DEZ 2021 - Rüsterei Food Truck
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
DAS EXKLUSIVE WINTERANGEBOT FÜR DEINE FEIER. So gemütlich wird der Winter. Vom 1. November bis 31. Dezember haben wir ein exklusives Food Truck Angebot für dein Fest. Wieder unterwegs im Namen des guten Geschmacks und im Gepäck das Rüsterei-Winter-Package: Homemade Glühwein als Seelenwärmer und dazu Raclette Burger, Super Fries und Lebkuchen Tiramisu fürs Herz. So schmeckt dein Winter besser. Early Bird Aktion: Wenn du bist zum 10. Oktober den Food Truck für deine Feier buchst, schenken wir dir 10 % Rabatt. FOOD ON THE ROAD AG SEITE 2
GENUSS ANGEBOT WINTER PACKAGE Homemade Glühwein oder Homemade Virgin Punch *** Raclette Burger oder Vegi Raclette Burger dazu Super Fries mit hausgemachter Gewürzmischung *** Lebkuchen Tiramisu FOOD ON THE ROAD AG SEITE 3
GENUSS ANGEBOT ADD ONS Drinks, Prosecco, diverse Weiss- und Rotweine, Bier, Homemade Ice Tea, Mineralwasser Extras Feuerschale inkl. Holz und Anzünder, Marshmallows inkl. Holz Spiess, Mitarbeiter verkleidet in Weihnachts-Outfits FOOD ON THE ROAD AG SEITE 4
GENUSS ANGEBOT FACTS – Package Preis CHF 60.00 / Person (Drinks und Extras werden on top verrechnet | Aufenthaltsdauer von 3 h) – buchbar ab 30 Personen (bei weniger als 30 Personen, beträgt der Betrag fix CHF 1800.-) - Die Eventlocation muss innerhalb einer Fahrtstunde von Sihlcity entfernt sein - Ab einer Umsatzgarantie von CHF 6500.00 können wir ein individuelles Angebot , losgelöst von diesem Package zusammenstellen FOOD ON THE ROAD AG SEITE 5
CITROEN JUMPER FACT SHEET MASSE AUSSEN 6150 x 2400 x 3400 mm MASSE INNEN 3720 x 2270 x 2300 mm GEWICHT 3,5t Führerscheinklasse B STROM- CEE 32A ANSCHLUSS GAS Gasinstallation nach DVWG 4 Flaschenanlage GRILL KSF RGS 85 Gasgrill; Grillfläche 800 x 435mm; 4 Brenner FRITTEUSE Ubert 2-Korb-Gas Fritteuse BAIN MARIE 1/1 GN Elektro KÜHLUNG 1 GN-Belegestation, GN Unterbau-Frigos 4 Türen, GN Unterbau-Tiefkühler 2 Türen, BAUJAHR 2021 UMBAUJAHR 2021 UMSATZ- CHF 1500.00/Tag GARANTIE KAPAZITÄT 50-300 PAX /Tag GEEIGNET FÜR kleinere Events Schnell & unkompliziert (ohne Nacht- & Sonntagsfahrverbot) FOOD ON THE ROAD AG SEITE 6
TEAM & KONTAKT DEBORAH REGUEL EVENT MANAGER GESCHÄFTSFÜHRER CATERING & FOOD TRUCK CATERING & FOOD TRUCK HOMEBASE KONTAKT food on the road AG +41 44 317 19 10 Seestrasse 513 CH - 8038 Zürich foodtruck@ruesterei.ch www.foodtruck-ruesterei.ch IMPRESSUM FOLLOW US Handelsregister Nr. swiss_foodtruck CH-020.3.050.097-6 MwSt. Nr. Rüsterei Food Truck CHE-294.024.463 Food Truck Rüsterei FOOD ON THE ROAD AG SEITE 7
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FOOD ON THE ROAD AG 1. Parteien und Vertragsgegenstand Die Food on the road AG erbringt Catering-Dienstleistungen für Anlässe ihrer Kunden nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrages, sowie der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen erfordern Schriftlichkeit. Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets der Kunde, oder die von ihm beauftragte Person. Die Verantwortung für einen geordneten Ablauf des Anlasses liegt stets beim Veranstalter. Die Food on the road AG übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. 2. Vertragsabschluss Die Food on the road AG unterbreitet dem Kunden auf Grundlage dessen Bestellung eine persönliche Offerte. Nach Prüfung der Offerte und Erarbeitung allfälliger Änderung stellt die Food on the road AG dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Bestätigung zustande. 3. Leistungen / Treuepflicht Die Food on the road AG verpflichtet sich, bei der Ausführung des Vertrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Die Food on the road AG verpflichtet sich zudem, allfällige Geschäftsgeheimnisse im Rahmen des Anlasses vollumfänglich zu wahren. Sollte die Food on the road AG begründet Anlass zur Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, unsere Sicherheit oder unseren Ruf gefährden kann, so sind wir berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. 4. Geistiges Eigentum Der Kunde anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum der Food on the road AG, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Food on the road AG geschaffenen Leistungen (Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Menuvorschläge, Dekorations- und Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, grafische Arbeiten usw.). 5. Annullationsbedingungen Änderungen nach Abschluss des Vertrages sind bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass möglich. Eine spätere Änderung ist ausgeschlossen. Die 7 Tage vor dem Anlass gemeldete Personenzahl gelten als Berechnungsgrundlage für Einkauf, Produktion und Rechnungsstellung. Bis 5 Tage vor dem Anlass kann eine Änderung der Personenanzahl noch um maximal 10% erfolgen. Speisen und Bereitstellungskosten (Table Top, Technik, Personal) werden in jedem Falle gemäss der 5 Tage vor dem Anlass gemeldeten Personenzahl in Rechnung gestellt. Getränke werden nach dem effektiven Verbrauch berechnet. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, behält sich die Food on the road AG vor, eine Umtriebsentschädigung zu berechnen. Wird das Vertragsverhältnis vom Kunden vollumfänglich aufgelöst, verrechnen wir dem Kunden folgende Annullationsgebühren. 4 - 2 Wochen vor dem Anlass: 25 % vom vereinbarten F&B -Umsatz 2 - 1 Wochen vor dem Anlass: 50 % vom vereinbarten Gesamtumsatz 7- 3 Tage vor dem Anlass: 75 % vom vereinbarten Gesamtumsatz Weniger als 3 Tage vor dem Anlass: 100 % vom vereinbarten Gesamtumsatz Wird vom Kunden eine Offerte über dem üblichen Aufwand angefordert und abgesagt, darf die Food on the road AG eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.00 für den ausserordentlichen Aufwand in Rechnung stellen. 6. Zahlungsmodalitäten Rechnungen sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Die Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen gegenüber der Food on the road AG berechtigt den Vertragspartner nicht zum Rückbehalt von Zahlungen. Eine Verrechnung mit allfälligen Forderungen gegenüber der Food on the road AG ist ausgeschlossen. 7. Verschiedenes Anwendbar ist das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich Zürich. FOOD ON THE ROAD AG SEITE 8
Sie können auch lesen