WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
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WI R BA U E N B U R G E N L A N D I M die Woh n ba u fi b e l BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG BURGENLAND.AT/WBF
Die Richtlinien der Burgenländischen WOHNBAUFÖRDERUNG 2021 Die Broschüre beinhaltet nur einen Überblick zu den Bestimmungen der Wohnbauförderung. Stand 1/2021 Es wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Eine Initiative des Wohnbaulandesrates Nähere Details zu den Förderungsbestimmungen sind dem Burgenländischen Wohnbau- Mag. Heinrich Dorner förderungsgesetz 2018 und den dazu erlassenen Richtlinien zu entnehmen. Bei Verwendung ausschließlich der männlichen Form gilt diese für beide Geschlechter gleichermaßen. Herausgegeben vom Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 3 – Finanzen Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung bleiben vorbehalten. Hauptreferat Wohnbauförderung
INHALT 06 SONDERWOHNBAU- FÖRDERUNGSAKTION 38 BARRIEREFREIHEIT – WOHNEN IM ALTER 08 ALLGEMEINES 40 DARLEHENSÜBERNAHMEN 16 EIGENHEIME 42 NICHTRÜCKZAHLBARE ZUSCHÜSSE 16 NEUBAU 42 ALTERNATIVENERGIEANLAGEN UND ANLAGEN ZUR EINSPARUNG 20 SANIERUNG ALLGEMEIN VON ENERGIE UND ELEMENTAREN RES- SOURCEN 22 EINZELBAUTEILSANIERUNG 43 SICHERES WOHNEN 23 ENERGETISCHE SANIERUNG (DELTAFÖRDERUNG) 23 UMFASSENDE ENERGETISCHE 44 ENERGIEBERATUNG 45 SANIERUNG 26 ALTHAUSANKAUF DIE SCHRITTE ZUR WOHNBAU- FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK 28 WOHNHÄUSER MIT MEHR ALS ZWEI WOHNEINHEITEN 46 DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN 28 NEUBAU 48 SERVICE 31 EIGENMITTELERSATZ- DARLEHEN 32 WOHNBEIHILFE 33 ANKAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG 34 UMFASSENDE ENERGETISCHE SANIERUNG 35 ENERGETISCHE SANIERUNG (DELTAFÖRDERUNG) 37 REVITALISIERUNGSFÖRDERUNG INHALT 3
VO R W O R T Liebe Burgenländerinnen und Burgenländer, Leistbares Wohnen in hoher Qualität für alle BurgenländerInnen zu gewährleisten ist eines der zentralen Ziele der Ganzjährig gewährt wird der ursprünglich als Unterstützungsinstrument für heimische Handwerksbetriebe in der Landespolitik. Die Wohnbauförderung hat entscheidend dazu beigetragen, das Burgenland zu einem Land mit auftragsschwachen Wintersaison ins Leben gerufene Handwerkerbonus. Für Reparaturarbeiten am Eigenheim, höchster Lebensqualität zu machen – mit den niedrigsten Wohnkosten aller Bundesländer. die von einheimischen Handwerkern oder Gewerbebetrieben durchgeführt werden, gibt es einen nicht zurück- zuzahlenden Zuschuss von 25 Prozent, maximal jedoch 10.000 Euro. Ab heuer werden auch Materialkosten ge- Die beste Wohnbauförderung Österreichs wurde mit den seit 1.1.2021 geltenden Neuerungen nochmals deutlich fördert – maximal in Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleistung; bis maximal 14.000 Euro bei Energie- verbessert. In keinem anderen Bundesland gibt es attraktivere Darlehenskonditionen; eine Fixverzinsung von 0,9 effizienzmaßnahmen. Prozent auf 30 Jahre ist einzigartig in Österreich. Die vorliegende Broschüre gibt einen detaillierten Überblick über alle Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ein stärkerer Fokus wird auf Sanierung und Ökologisierung gelegt: Bis zu 45.000 Euro statt bisher 30.000 Euro Wohnbauförderung. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihre Bauvorhaben und viel Freude bei der Umsetzung werden für die energetische Sanierung gewährt; wer ökologisch baut, erhält eine bis zu 40 Prozent höhere Förde- ihrer Wohnträume im Burgenland. rung. Für Verbesserungs- und Erhaltungsarbeiten an Fassade und Haustechnik wurde die Förderquote von 25 auf 50 Prozent angehoben. Auch Dach- und vertikale Außenbegrünungen werden künftig gefördert; Dachbegrünun- gen bis maximal 4.000 Euro, Fassaden bis maximal 5.000 Euro. Für flächensparendes Bauen, etwa in einer Baulücke im Ortsgebiet, winken nun bis zu 20.000 Euro statt bisher 12.600 Euro, und eine erhöhte Förderquote von bis zu 15.000 Euro gilt ebenso für Bauen in einer Abwanderungs- gemeinde. Mag. Heinrich Dorner Wohnbaulandesrat 4 VORWORT VORWORT 5
Ä N D I S C H E R BURGENL 1 E R B O N U S 202 HA N D W E R K WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT? WELCHE FÖRDERVORAUSSETZUN- GEN GIBT ES? WAS WIRD GEFÖRDERT? Kosten für Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung Ankauf von Einrichtungen sowie die Sanierung an Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt SONDERWOHNBAUFÖRDERUNGSAK- Kosten für Arbeitsleistung und Material ohne Umsatz- Möbel (Einbauküche, Raumteiler, Polsterungen, etc.) bei dem die Baubewilligung bereits mindestens TION - GÜLTIG VOM 1. JÄNNER BIS 31. steuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten) Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher 5 Jahre zurückliegt DEZEMBER 2021 für z. B. folgende Maßnahmen: oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung) Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner Arbeitsleistungen und Material zum Bau oder zur 2021 und 31. Dezember 2021 erbracht werden RICHTLINIEN Erneuerung von Dächern Sanierung von Pools, Schwimmteichen, Garten- Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2021 (Energieeffizienzförderung möglich) teichen, Bewässerungsanlagen, Rollrasen, Whirl- und nach dem 31. Dezember 2021 ausgestellt sein für die Sonderwohnbauförderungsaktion im Rahmen Spenglerarbeiten pools, Infrarotkabinen und Saunen und ähnlichen Endrechnung mit detaillierter Beschreibung des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes. Erneuerung und Dämmung von Fassaden Einrichtungen der Leistung von einem befugten Unternehmen (Energieeffizienzförderung möglich) GAS- Heizungen ohne Solarthermie mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland Diese Richtlinien bieten den Föderungswer- Austausch von Fenstern Maßnahmen soweit Sie aus Mitteln des Burgenlän- Ort der Leistungserbringung benden die Möglichkeit, für erbrachte Arbeits- (Energieeffizienzförderung möglich) dischen Ökoenergiefonds förderbar sind. Das sind leistungen und Materialkosten einen nicht Austausch von Bodenbelägen zum Beispiel die Installation von Photovoltaikan- Förderungsanträge können bis längstens 10. Jänner rückzahlbaren Zuschuss in Form des Burgen- Malerarbeiten lagen- und Stromspeichersystemen, die Installa- 2022 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung ländischen Handwerkerbonus 2021 zu erhal- Installationen tion von alternativen Wärmeerzeugungsanlagen, (Wohnbauförderung) eingebracht werden. ten. Dieser Zuschuss kann in der Höhe von Einbau einer Rückstauklappe in den Abwasserkanal der Austausch von fossilen Heizsystemen gegen 25 % der förderbaren Kosten, bis maximal Durchführung von barrierefreien Maßnahmen alternative Wärmeerzeugungsanlagen. WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR € 10.000 gewährt werden. Wobei das Material Energieeffizienz-Check Gutachten (z.B. Einreichplan) DIE ANTRAGSTELLUNG BENÖTIGT? maximal in Höhe des geförderten Betrags für die (Heizungsanalyse, Termografieuntersuchung) Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchs- Arbeitsleistung gefördert wird. Arbeiten an Einfriedungen, Terrassen, zählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.) Vollständig ausgefülltes Antragsformular Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Garagen und Carports Öl-Heizungen Rechnung(en) samt Zahlungsbelege in Kopie nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz Beschattungsmaßnahmen bzw. digital übermitteln (Unterlagen werden nicht dienen, werden die Arbeitsleistung und auch Ma- (Bepflanzung am Dach oder an der Fassade) WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG? retourniert) terialkosten in Höhe von 25 % der förderbaren Bestätigung eines befugten Unternehmens mit Kosten, bis maximal € 14.000 gefördert (Energie- Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe 25 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer, Sitz oder Niederlassung im Burgenland betreffend effizienzförderung). mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland sind unter maximal € 10.000 (inklusive Fahrt-, Planungs- und die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Bei Energieeffizenz-Checks und der Erstellung anderem förderungsfähig: Beratungskosten), wobei das Material maximal in ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik) von Energieausweisen (in Zusammenhang mit Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleis- Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung einer Maßnahme zur Steigerung der Energie- Hafner tung gefördert wird. im Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember effizien) werden 75 % der Kosten, maximal aber Maler und Anstreicher, Lackierer, Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der 2021 umgesetzt wurde bzw. € 300 gefördert. Tapezierer und Trockenausbauer nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz Für Energieeffizienzförderung bis € 14.000: Glaser oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen Energieausweis aus dem die Steigerung der Energie- Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit Dachdecker, Spengler 25 % der Kosten für Arbeit und Material bis maxi- effizienz bzw. die Senkung des Energiebedarfs 1. Jänner 2021 in Kraft. Tischler und Drechsler mal € 14.000. Arbeitsleistungen müssen pro End- durch die umgesetzte Maßnahme hervorgeht Holzbau-Meister (Zimmermeister) rechnung zumindest € 400 ohne Umsatzsteuer ZIELE Elektrotechnik betragen. INFORMATIONEN UND ANTRÄGE Bodenleger, Keramiker, Platten- und Fliesenleger 75 % der Kosten für Energieeffizienz-Checks und ERHALTEN SIE Sanierung von Wohnobjekten Baumeister Energieausweise, maximal je € 300. Einsparung von Energie und elementaren Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Im zuständigen Gemeindeamt Ressourcen Lüftungs-, Kälte und Klimatechnik WER KANN EINE FÖRDERUNG Internet: www.burgenland.at/handwerkerbonus Schaffung von Barrierefreiheit Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung BEANTRAGEN? Amt der Burgenländischen Landesregierung Reduzierung der Winterarbeitslosigkeit und Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer Abteilung 3- Finanzen, Hauptreferat Sicherung von Arbeitsplätzen Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjek- Wohnbauförderung, Prälat Gangl Straße 1, Stärkung der heimischen Wirtschaft tes sowie deren nahestehenden Personen, die 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800 Steigerung der Wertschöpfung Die Arbeitsleistungen müssen von ausführenden Un- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen ternehmen (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung oder diesen gleichgestellt sind (z.B. EU-Bürger) 1994) mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland 6 SONDERWOHNBAUFÖRDERUNGSAKTION durchgeführt werden. SONDERWOHNBAUFÖRDERUNGSAKTION 7
A L LG E M E I N E S WELCHE FÖRDERUNGSVORAUS- SETZUNGEN SIND ZU ERFÜLLEN? WER KANN EINE FÖRDERUNG Voraussetzung ist die ständige Begründung des WAS WIRD GEFÖRDERT? BEANTRAGEN? Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt. Ein ande- res gefördertes Objekt darf nicht im Alleineigentum Das Land fördert nach Maßgabe der jeweils im FÖRDERUNGSWÜRDIGE oder zu mehr als 50 % im Miteigentum der Förde- Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel PERSONEN SIND rungswerbenden stehen. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staats- die Errichtung von Eigenheimen, Wohnhäusern, bürger oder diesen Gleichgestellte (z. B. EU-Bür- Weiters dürfen Förderungswerbende nicht Allein- Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnun- gerinnen und EU-Bürger), die dringenden Wohn- oder zu mehr als 50 % Miteigentümerin bzw. Mit- gen und Wohnheimen bedarf haben. Dieser ist gegeben, wenn das zu eigentümer eines Eigenheimes, Reihenhauses oder die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, fördernde Haus bzw. die zu fördernde Wohnung einer Eigentumswohnung sein, deren Benützungsfrei- Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnun- das dringende Wohnbedürfnis abdeckt. gabe bzw. Benützungsbewilligung nicht mindestens gen und Wohnheimen und die damit in Verbin- Gemeinden 20 Jahre zurückliegt. dung stehenden Zubauten und Dachgeschoß- Gemeinnützige Bauvereinigungen WOHNNUTZFLÄCHE ausbauten Sonstige Bauträger im Sinne des Bauträgerver- HAUPTWOHNSITZ Wird bei der Errichtung von Eigenheimen die Wohn- die Schaffung von Wohnraum tragsgesetzes für die Errichtung von Reihenhäu- Förderungswürdig ist eine natürliche Person, wenn nutzfläche von 200 m² überschritten, reduziert sich der die behindertengerechte Anpassung des sern mit mehr als 2 Wohnungen zur Übertragung sie ununterbrochen und rechtmäßig mehr als zwei Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadrat- Wohnraumes ins Eigentum (Wohnungseigentum) Jahre den Hauptwohnsitz in Österreich begründet meter um einen Prozentpunkt, sodass sich bei einer den Ankauf eines nicht geförderten Eigenheimes Juristische Personen (Betriebe) für die Errich- hat und Einkünfte bezieht, die der Einkommensteuer Wohnnutzfläche von 250 m² eine Verringerung um den Ankauf einer nicht geförderten Eigen- tung und Sanierung von Dienstwohnungen in Österreich unterliegen oder auf Grund der Aus- 50 % des Förderungsbetrages ergibt. Bei Neubau- tumswohnung Körperschaften, Personenvereinigungen und übung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetz- ten über 250 m² Wohnnutzfläche kann kein Förde- Eigenmittelersatzdarlehen für Wohnungswer- Vermögensmassen, deren tatsächliche Ge- liche Sozialversicherung in Österreich entrichtet hat rungsdarlehen gewährt werden. Die Mindestwohn- bende mit einem geringen Pro-Kopf-Einkommen schäftsführung ausschließlich und unmittelbar und nunmehr Leistungen aus dieser erhält. Einkünfte nutzfläche hat 60 m² zu betragen, ansonsten ist eine im Falle einer Bewerbung um eine Wohnung kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen auf Grundlage anderer landes- oder bundesgesetzli- anteilsmäßige Kürzung vorgesehen. Wäre bei Neubau- Wohnbeihilfe Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanie- cher Regelungen gelten diesen Einkünften als gleich- darlehen aufgrund des vorgelegten Einkommens eine rung von Wohnheimen. gestellt (AMS Bezüge, Karenzgeld …). Sozialpauschale möglich, kann eine Förderung nur D as Land gewährt weiters nichtrückzahlbare dann zugesichert werden, wenn die Wohnnutzfläche je Zuschüsse für ERWERBSTÄTIGKEIT Wohneinheit bei bis zu vier im gemeinsamen Haushalt Förderungswürdig ist eine natürliche Person auch, lebenden Personen maximal 130 m² beträgt. Für jede die Installierung von Alarmanlagen, Videoüber- wenn sie rechtmäßig seit zumindest fünf Jahren Ein- weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich diese wachungsanlagen und Sicherheitstüren künfte bezogen hat, die der Einkommensteuer in Ös- um 10 m². Werden von den Förderungswerbenden zu- die Installierung von Alternativenergieanlagen terreich unterliegen oder auf Grund der Ausübung sätzliche Sicherheiten (z. B. Pfandrechte, rechtsverbind- und Anlagen zur Einsparung von Energie und einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche So- liche Schuldbeitrittserklärungen von dritter Seite, Bürg- elementaren Ressourcen zialversicherung in Österreich entrichtet hat und nun- schaften) angeboten und vom Land akzeptiert, ist eine mehr Leistungen aus dieser erhält. Überschreitung möglich. Zudem dürfen die festgelegten Einkommens- Wohnungen werden grundsätzlich bis zu maximal grenzen nicht überschritten werden und müssen 100 m² – Reihenhäuser bis zu maximal 130 m² – ge- die festgelegten Mindesteinkommen erreicht fördert, ab der fünften im Haushalt lebenden Person werden. Maßgebend ist das Nettoeinkommen erhöht es sich um 10 m². des vorangegangenen Kalenderjahres vor An- Größere Wohnnutzflächen sind möglich, die Förde- tragstellung. In Ausnahmefällen können bis zu rungshöhen errechnen sich jedoch auf Basis der förder- drei Kalenderjahre berücksichtigt werden. baren Höchstflächen. 8 ALLGEMEIN ALLGEMEIN 9
WAS MUSS NOCH BEACHTET WERDEN? ALS EINKOMMEN GELTEN Bei Ansuchen um Gewährung eines Neubaudar- Einkünfte aus selbständiger und unselbständi- lehens muss die Förderungswerberin oder der ger Tätigkeit inklusive Sonderzahlungen und Förderungswerber zumindest Hälfteeigentüme- Überstunden rin oder Hälfteeigentümer der zu fördernden Lie- Arbeitslosengeld genschaft sein Pensionen und Renten Bei Ansuchen um ein Sanierungsdarlehen ist gerichtlich oder vertraglich festgesetzte Unter- Miteigentum nicht erforderlich, jedoch hat die haltsleistungen (Alimentationsleistungen) Eigentümerin oder der Eigentümer seine Zustim- Kinderbetreuungsgeld mung zu geben und den Schuldschein mit den Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Förderungswerbern zu unterfertigen bei pauschalierten Land- und Forstwirtinnen Erstrangige grundbücherliche Sicherstellung des oder Land- und Forstwirten 40 % des zuletzt Förderungskredites und Einverleibung des Ver- festgestellten Einheitswertes äußerungsverbotes (auf die Dauer von 30 Jahren) Die Finanzierung des Bauvorhabens muss ge- sichert sein. Im Mehrgeschosswohnbau ist dies NICHT ALS EINKOMMEN GELTEN durch eine Bankbestätigung nachzuweisen. Familienbeihilfe Familienbonus Familienförderung des Landes WELCHE EINKOMMENSGRENZEN Studienbeihilfen und Einkünfte aus Ferialbe- GIBT ES? schäftigung und Praktika sofern die Bezieher mit Eltern oder Großeltern im gemeinsamen Haus- Für die Berechnung der Förderungshöhe wird das halt leben Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres Leistungen aufgrund einer Behinderung aller im Haushalt lebenden Personen herangezogen. Einmalige Prämien, Belohnungen Abfertigungen Pflegegeld Einkommensobergrenzen (netto) Mindesteinkommen (netto) Das höchstzulässige Jahreseinkommen (Haushaltseinkommen) Das erforderliche Mindesteinkommen pro Monat beträgt beträgt bei einer Haushaltsgröße von bei einer Haushaltsgröße von Einkommensobergrenze/ Mindesteinkommen/ Haushaltsgröße Haushaltsgröße Jahr Monat 1 Person € 38.000 1 Person € 870 2 Personen € 65.000 2 Personen € 1.200 3 Personen € 66.500 3 Personen € 1.350 4 Personen € 68.000 4 Personen und mehr € 1.500 5 Personen und mehr € 70.000 Sofern die Förderung von einer natürlichen Person beantragt wird, ist ein monatliches Mindesteinkommen erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Rückzahlungen gesichert sind. 10 ALLGEMEIN
WELCHE ENERGETISCHEN MINDEST- ANFORDERUNGEN SIND ZU ERFÜLLEN? Ökoindex OI3 BEI NEUBAUDARLEHEN BEI UMFASSENDER ENERGETISCHER SANIERUNG Zur Erreichung des Kyotozieles ist es erforderlich, Der OI-Index bewertet die ökologischen Belastungen Der Nachweis der Anforderung an Energiekennzahlen Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderun- bei Neubauten sowie bei umfassenden Sanierun- von Rohstoffgewinnung bis zur Herstellung eines fer- kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf gen für Wohngebäude über den Endenergiebedarf gen die vorgegebenen Energiekennzahlen einzuhal- tigen Produktes. Im Wohnbau werden die thermische oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor geführt geführt, gelten folgende Höchstwerte: ten, sowie grundsätzlich innovative klimarelevante Gebäudehülle (inkl. Konstruktion) und die Zwischen- werden. In begründeten Fällen (z.B. historische oder Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssysteme zu decken bewertet. Dies entspricht der Bilanzgrenze 1 denkmalgeschützte Gebäude) kann von der Einhal- HWB Ref, RK verwenden. gemäß IBO-Leitfaden zur Berechnung von Ökokenn- tung der Anforderung an die Energiekennzahlen Ab- 17 x (1+2,9/lc) in [kWh/m2a] zahlen für Gebäude, Stand Mai 2018, Version 4.0. stand genommen werden. Die Grundförderung kann Mögliche Heizsysteme sind beispielsweise: nur gewährt werden, wenn nachstehend angeführte EBB, RK EBB WGSAN, RK in [kWh/m2a] Systeme auf Basis erneuerbarer Energien unter wärmetechnische Mindestanforderungen erfüllt wer- Berücksichtigung möglichst hoher Effizienz- ÖKOKENNZAHLEN ANPASSUNGS- den. standards (OI3 BGF 1 - WERT) FAKTOR Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen Fern-/Nahwärme aus hocheffizienten Kraft- Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderun- für Wohngebäude über den Gesamtenergieeffizienz- > 120 0,9 Wärme-Koppelungs-Anlagen sowie sonstige gen für Wohngebäude über den Endenergiebedarf Faktor geführt, gelten folgende Höchstwerte: Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt 120 - 100 1 geführt, gelten folgende Höchstwerte: Fern-/Nahwärme, die zumindest zu 80 % auf HWB Ref, RK Energie aus erneuerbaren Quellen beruht 25 x (1+2,5/lc) 99 - 80 1,1 HWB Ref, RK in [kWh/m2a] Wärmepumpen (mit EU Ecolabel-Zertifikat) 10 x (1+3,0/lc) in [kWh/m2a] Die Warmwasserbereitung kann unabhängig fGEE, RK 0,95 79 - 60 1,2 von der Hauptheizung mit einer Brauchwasser- EBB, RK EBB, RK wärmepumpe erfolgen in [kWh/m2a] 59 - 40 1,3 Erdgas – Brennwertanlagen sind nur in Kombina- Die Details sowie die Mindestanforderungen an tion mit Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen Energiekennzahlen und für die Heizungs- und Warm- < 40 1,4 zulässig für Wohngebäude über den Gesamtenergieeffizienz- wasserbereitung finden Sie in der Richtlinie auf Biogene Heizungssysteme oder elektrische Wär- Faktor geführt, gelten folgende Höchstwerte: www.burgenland.at/wbf. mepumpen sollen nach Möglichkeit mit Solar- anlagen oder Photovoltaikanlagen kombiniert HWB Ref, RK werden 12 x (1+3,0/lc) in [kWh/m2a] Ökologische Baustoffe stellen zusätzlich eine fGEE, RK 0,75 Förderungsvoraussetzung dar Zu beachten ist, dass die Energiekennzahlen im Wird Energiekennzahl HWB Ref, RK von 36 kWh/m²a Energieausweis nach der OIB-Richtlinie 6, Energie- wesentlich unterschritten, kann es zu einer Erhöhung einsparung und Wärmeschutz, Ausgabe April 2019, der Basisförderung kommen. Bei einer Unterschreitung gerechnet werden. Der Nachweis der Anforderung an der vorgeschriebenen Energiekennzahl von zumindest Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über 30% erfolgt die Berechnung der Förderhöhe nach „Stu- den Heizwärmebedarf oder über den Gesamtenergie- fe 1“, bei einer Unterschreitung der Energiekennzahl effizienz-Faktor geführt werden. von zumindest 50% erfolgt die Berechnung der Förder- höhe nach „Stufe 2“. Bezüglich des A/V-Verhältnisses ist Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn nach- zwischen den Werten linear zu interpolieren. stehend angeführte wärmetechnische Mindestanfor- derungen erfüllt werden. A/V-VERHÄLTNIS HWB REF, RK > 0,8 36 kWh/m2a Heizungen mit Öl und Kohle werden nicht gefördert < 0,2 20 kWh/m2a 12 ALLGEMEIN ALLGEMEIN 13
WIE KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN? ANSUCHEN Ansuchen um Gewährung einer Förderung sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter an das Amt der Burgenländischen Landesregierung zu richten. ANTRAGSFORMULARE WIE SIND DIE RÜCKZAHLUNGSKONDITIONEN? Diese sind erhältlich bei der Wohnbauförderungsstel- le des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, bei den Gemeindeämtern oder online unter www.burgenland.at/wbf. DARLEHENSKONDITIONEN FÜR DEN EIGENHEIMBEREICH ANNUITÄTENZAHLUNG IN HALBJAHRESRATEN ANTRAGSTELLUNG FÜR DEN EIGENHEIMBEREICH Ansuchen können in Papierform oder auf elektroni- DARLEHENSLAUFZEIT 30 JAHRE 1,910 % für die 1. bis 60. Halbjahresrate schem Weg direkt beim Amt der Burgenländischen JÄHRLICHE VERZINSUNG wobei die Annuitätsberechnung jeweils vom Landesregierung, beim zuständigen Gemeindeamt 0,9 % vom 1. bis zum 30. Jahr Darlehensnominale erfolgt. oder via Internet eingebracht werden. ANTRAGSZEITPUNKT RÜCKZAHLUNG BEI EINER DARLEHENSHÖHE VON € 60.000 Ansuchen um Gewährung einer Förderung können bis längstens 24 Monate HALBJÄHRLICHE ANNUITÄT ab Erteilung einer Baubewilligung bzw. vom 1. bis zum 30. Jahr € 1.146,00 Baufreigabe bis längstens 12 Monate DARLEHENSKONDITIONEN ANNUITÄTENZAHLUNG IN HALBJAHRESRATEN ab Kaufvertragsabschluss FÜR DEN MEHRGESCHOSSWOHNBAU FÜR DEN MEHRGESCHOSSBEREICH ab Rechnungsdatum 0,8 % für die 1. bis 5. Jahr DARLEHENSLAUFZEIT 30 JAHRE 1,35 % für die 5,5. bis 10. Jahr eingebracht werden. JÄHRLICHE VERZINSUNG 2,0 % für die 10,5. bis 20. Jahr und 0,7 % vom 1. bis zum 10. Jahr 2,9 % des Darlehensbetrages vom 20,5. bis 30. Grundsätzlich dürfen pro Wohneinheit nur höchstens 1,0 % vom 10,5. bis zum 20. Jahr Jahr des Tilgungszeitraumes zwei laufende Förderungsdarlehen bestehen. Bei 2,0 % vom 20,5. bis zum 30. Jahr wobei die Annuitätsberechnung jeweils vom einem bestehenden Sanierungsdarlehen kann ein Darlehensnominale erfolgt. weiteres Darlehen frühestens nach 20 Jahren ab Zusi- cherung der noch laufenden Förderung gewährt wer- den. Ausgenommen davon sind Darlehen für Maß- DARLEHENSKONDITIONEN FÜR EIGENMITTELERSATZDARLEHEN nahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Bei der DARLEHENSLAUFZEIT 30 JAHRE Errichtung und beim Ankauf von Eigenheimen muss Jährliche Verzinsung 0,5 % zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum Jährliche Annuitätenzahlung 3,6 % der Förderungswerbenden stehen. 14 ALLGEMEIN ALLGEMEIN 15
N E U B A U EIGENHEIM OBJEKTFÖRDERUNG NEUBAU ALLGEMEIN Die Förderungshöhe errechnet sich aus der Basis- förderung und möglichen Bonusbeträgen, wobei die Ein Neubaudarlehen kann frühestens ab dem Datum Grundsätzlich kann die Förderungshöhe einschließ- Basisförderung abhängig ist von der Wohnnutzfläche. der Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung lich aller allfälligen Bonusbeträge 70 % der Gesamt- Wird die gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzahl eingereicht werden. Eine erstrangige grundbücherli- baukosten (Wohnnutzfläche x 1.600 Euro für Neubau- unterschritten, erhöht sich die Basisförderung. Bei ei- che Sicherstellung des Darlehens ist erforderlich. ten, 1.200 Euro für Auf- und Zubau einer Wohneinheit ner Unterschreitung der vorgeschriebenen Energie- und 1.000 Euro für die Herstellung einer Wohneinheit kennzahl von zumindest 30 % erfolgt die Berechnung Die Förderungshöhe kann sich zusammensetzen als Ausbau) betragen. der Förderungshöhe nach „Stufe 1“, bei einer Unter- aus der Subjektförderung und der Objektförderung schreitung der Energiekennzahl von zumindest 50 % sowie möglichen Bonusbeträgen: errechnet sich die Förderungshöhe nach „Stufe 2“ der SUBJEKTFÖRDERUNG Tabelle 2. Kindersteigerungsbetrag Die Förderungshöhe errechnet sich nach dem jähr- Sozialzuschlag lichen Jahresnettoeinkommen aller im gemeinsamen Bodenverbrauchsparendes Bauen Haushalt lebenden Personen (Haushaltsgröße), ist Tabelle 2 Barrierefreies Bauen gestaffelt und der Tabelle 1 zu entnehmen. Stufe 1 Stufe 2 Wohnnutzfläche Basisförderung ≥ 30 % Unterschreitung ≥ 50 % Unterschreitung Behindertengerechte Maßnahmen der EKZ der EKZ Neubau Dach- und Fassadenbegrünung 60 – 100 m² € 45.000 € 50.000 € 55.000 Bau in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang 101 – 130 m² € 48.750 € 56.550 € 63.050 131 – 150 m² € 51.000 € 60.000 € 67.500 Die Berechnung der Förderhöhe ist abhängig vom Jahresnettoeinkommen und kann bei den festgelegten 151 – 180 m² € 52.200 € 63.000 € 72.000 Einkommensgrenzen laut Tabelle 1: 100 %, 60 % oder 30 % der errechneten Förderhöhe betragen. 181 – 200 m² € 52.200 € 63.000 € 72.000 201 – 250 m² Prozentuelle Kürzung 100 % Förderung bis 60 % Förderung bis 30 % Förderung bis Anzahl Personen max. Jahresnetto max. Jahresnetto max. Jahresnetto 1 Person € 35.000 € 37.000 € 38.000 2 Personen € 55.000 € 60.000 € 65.000 Beispiel: 3 Personen € 57.000 € 62.000 € 66.500 Familie - 2 Erwachsene, 2 Kinder unter 16 Jahren; Jahresnettoeinkommen € 36.357,23; Wohnnutzfläche 160 m² Bodenverbrauchsparendes Bauen - Baulückenverbau, Energiekennzahl HWB Ref, RK: 35 kWh/m².a 4 Personen € 60.000 € 64.000 € 68.000 Ökoindex OI3 BG1-BGF: 97 (daher Anpassungsfaktor 1,1 bei Basisförderung) 5 Personen und mehr € 65.000 € 67.500 € 70.000 Neubau in einer Gemeinde mit 3 % Bevölkerungsrückgang Höchstzulässiges Jahreseinkommen in Euro abhängig von der Haushaltsgröße Tabelle 1 Objektförderung auf Grund Jahresnettoeinkommen WNF und HWB Ref, RK : 35 kWh/m € 52.200.- Bodenverbrauchsparendes Bauen € 16.000.- Summe Basisförderung ².a € 68.000.- Summe nach Anpassungsfaktor (1,1) aufgrund der Ökokennzahl € 74.800.- Kindersteigerungsbetrag € 24.000.- Bonus für den Bau in einer Gemeinde mit 3% Bevölkerungsrückgang € 7.500.- Mögliche Gesamtfördersumme € 106.300.- Sollte die berechnete Ökokennzahl OI3 BG1 - BGF über 120 liegen, kommt es zu einer Anpassung der Objektförderung - Anpassungsfaktor 0,9. 16 EIGENHEIM NEUBAU EIGENHEIM NEUBAU 17
BONUSBETRÄGE BONUS FÜR DEN BAU IN GEMEINDEN WIE ERFOLGT DIE MIT BEVÖLKERUNGSRÜCKGANG AUSZAHLUNG? Kindersteigerungsbetrag Dieser Steigerungsbetrag kann nur dann gewährt Erfolgt ein nach dieser Richtlinie förderbarer Neubau, Das Förderungsdarlehen wird nach grundbücher- Sozialzuschlag werden, wenn die Wohnnutzfläche bei bis zu vier im Zubau oder Aufbau in einer Gemeinde die im Beob- licher Sicherstellung nach Maßgabe des Baufort- Bodenverbrauchsparendes Bauen gemeinsamen Haushalt lebenden Personen maximal achtungszeitraum der letzten 5 Jahre) für die Werte schrittes in Teilbeträgen ausbezahlt: Barrierefreies Bauen 130 m² beträgt. Für jede weitere im gemeinsamen gemäß Statistik Austria vorliegen (2013 -2018) einen Behindertengerechte Maßnahmen Haushalt lebende Person erhöht sich diese um 10 m². Bevölkerungsrückgang von 2,00 bis 4,99% vorliegen Bei der Errichtung eines Neubaues und Zubaues Neubau Dach- und Fassadenbegrünung Mit zusätzlichen Sicherheiten (z.B. Pfandrechte, Bürg- wird ein Bonusbetrag zum Darlehen von 7.500 Euro 30 % bei Fertigstellung des Kellers oder der Bau in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang schaften, rechtsverbindliche Schuldbeitrittserklärun- gewährt. Beträgt der Bevölkerungsrückgang im Beob- Fundamentierung, gen von dritter Seite) ist eine Überschreitung möglich. achtungszeitraum ≥ 5,00 % so wird ein Bonusbetrag 60 % bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues KINDERSTEIGERUNGSBETRAG zum Darlehen von 15.000 Euro gewährt. und Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt BODENVERBRAUCHSPARENDES 10 % bei Vorlage einer Bestätigung über die an- der Förderungswerbenden lebende Kind (mit öster- BAUEN tragskonforme Durchführung des Bauvorha- reichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) Wird ein bestehendes Objekt durch einen Neu- BONUS FÜR DACH- ODER FASSADEN- bens sowie einem Nachweis über die Fertig- unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag bau ersetzt und entstehen dadurch Abrisskos- BEGRÜNUNG stellung gemäß den Bestimmungen des Bgld. in der Höhe von 12.000 Euro gewährt. Nachförde- ten, so werden diese Abrisskosten ersetzt. Der Erfolgt eine Dachbegrünung nach ÖNORM L1131 Baugesetzes - als Haftrücklass. rungen für Familienzuwachs können bis zur Endzu- Abriss wird in der Höhe von 35 % der anerkann- werden folgende Bonusbeträge zum Darlehen ge- zählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen ten Kosten, höchstens jedoch mit 16.000 Euro währt: Extensive Dachbegrünung 3.000 Euro Intensi- Bei der Schaffung einer selbständigen Wohnein- Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft gefördert. ve Dachbegrünung 4.000 Euro. Erfolgt eine vertika- heit durch Ausbau oder Aufbau beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst le Außenbegrünung der Fassade gemäß ÖNORM L nach Vorlage der Geburtsurkunde. 1136 so wird ein Bonusbetrag zum Darlehen in Höhe 90 % bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues von 5.000 Euro gewährt. 10 % bei Vorlage einer Bestätigung über die antrags- Bei Antragstellung darf die Rechnung über konforme Durchführung des Bauvorhabens Unter Endzuzählung versteht man den Zeit- die durchgeführten Abrissarbeiten nicht sowie einem Nachweis über die Fertigstellung punkt, ab dem das zugesicherte Darlehen älter als ein Jahr sein. BARRIEREFREIES BAUEN gemäß den Bestimmungen des Bgld. Bau- zur Gänze ausbezahlt ist. Werden barrierefreie Maßnahmen gesetzt, kann gesetzes - als Haftrücklass. hierfür ein Bonusbetrag im Ausmaß von 75 % der an- Der Bonusbetrag wird auch dann zuerkannt, fallenden Kosten, jedoch bis maximal 7.500 Euro wenn mehr als 50 % des Bestandes abgerissen gewährt werden (siehe Seite 38). EINKOMMENSABHÄNGIGER und durch einen Neubau ersetzt werden. ERWEITERTER ROHBAU: SOZIALZUSCHLAG Ein in Bau befindliches Wohnobjekt mit voll- Dieser ist für Bezieher kleinerer Einkommen ent- Wird eine Baulücke geschlossen kann ebenso BEHINDERTENGERECHTE ständiger Dacheindeckung einschließlich der sprechend dem „gewichteten Pro-Kopf-Einkommen“ ein Bonusbetrag für bodenverbrauchsparendes MASSNAHMEN Spenglerarbeiten und eingebauten Fenstern (Haushaltseinkommen dividiert durch die Anzahl der Bauen zuerkannt werden, wobei die mögliche Wird bei der Errichtung des förderungswürdigen oder fertigem Innenputz. im Haushalt lebenden Personen, wobei Kinder unter Förderhöhe 100 Euro je m² förderbare Fläche Objektes auf die besonderen Wohnbedürfnisse und 16 Jahren mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden) vor- (Wohnnutzfläche), maximal 20.000 Euro be- Erfordernisse von Menschen mit Behinderung oder gesehen. Ausgegangen wird von einem Grenzwert trägt. Ein Baulückenschluss liegt dann vor, wenn gebrechliche Menschen Bedacht genommen, kann Der Sozialzuschlag kommt erst mit dem Nachweis von 1.000 Euro pro Kopf. Das Ausmaß dieses Zu- vom Mittelpunkt des zu errichtenden Objektes für diese Maßnahmen (ÖNORM B 1600) ein Bonusbe- über die Fertigstellung gemäß den Bestimmungen schlages verläuft entgegengesetzt zur Höhe des ein angrenzendes Wohngebäude im Umkreis trag gewährt werden. Die Höhe des Bonusbetrages ist des Bgld. Baugesetzes zur Auszahlung. Pro-Kopf-Einkommens und beträgt von 70 m (Radius) nachgewiesen wird. abhängig von den für diese Maßnahmen anfallenden Kosten, wobei die förderbaren Kosten im Ausmaß von Für die Auszahlung des Bonus für Barrierefreie Maß- 100 % jedoch bis maximal 15.000 Euro gefördert nahmen sowie des Bonus für Behindertengerechte bei einem Einkommen bis € 600 € 15.000 Baulücken sind unbebaute Grundstücke in werden (siehe Seite 39). Maßnahmen ist die Vorlage der saldierten Rechnung bei einem Einkommen bis € 800 € 10.000 bereits zur Gänze aufgeschlossenen Gebieten, und ein Nachweis (oder eine Überprüfung durch die bei einem Einkommen bis € 1.000 € 7.000 in denen eine Bebauung im Gegensatz zu den Förderstelle) über die Umsetzung der Maßnahmen umliegenden Bereichen noch nicht stattge- erforderlich. funden hat oder Grundstücke im Verband, die Ab einem Pro-Kopf-Einkommen von monatlich mehr zu weniger als 50% der möglichen Nutzung als 1.000 Euro ist ein Sozialzuschlag nicht mehr bebaut sind (Mindernutzungen). Eine Bauland- vorgesehen. widmung vor 1980 ist erforderlich 18 EIGENHEIM NEUBAU KAPITELNAME UND BESCHREIBUNG EIGENHEIM - LANGER NEUBAU TEXT 19
A N I E R U N G E IGENHEIM S SANIERUNG ALLGEMEIN NICHT FÖRDERBARE SANIERUNGS- MASSNAHMEN SIND: Sanierungsdarlehen können bis längstens 24 Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes, wie Sämtliche Verbauten, Schränke, Kästen, Hand- Gefördert werden nur jene Sanierungsmaß- Monate ab Erteilung der Baubewilligung bzw. Baufrei- z.B. die Instandsetzung der Fassaden, Auswech- tuchhalter, Spiegel, Seifenschalen etc. nahmen, die die Wohnnutzfläche betreffen. gabe, mit Kostenvoranschlägen oder saldierten Rech- seln von Geschossdecken Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich nungen (nicht älter als 12 Monate) beantragt werden. Beleuchtungskörper (Zaun, Garten, Garage, etc.) und Eigenleistun- Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung des Der Anschluss an Fernwärmeanlagen gen können nicht gefördert werden. Darlehens ist erforderlich. Offene Kamine Umweltfreundliche Maßnahmen EINE FÖRDERUNG KANN GEWÄHRT Öl- und Gasheizungssysteme, außer sie sind als WERDEN FÜR: Die Vereinigung, die Trennung oder die Vergrö- behindertengerechte Maßnahme erforderlich die Sanierungen von Eigentumsobjekten, deren ßerung von Wohnraum sowie die Änderung von Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens sonstigen nicht für Wohnzwecke genutzte Flä- Festbrennstoffkessel (Allesbrenner) Bei Sanierungen ist ein Energieausweis vor Sanie- des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurück- chen in Wohnraum rung (Bestand) und ein Energieausweis auf Basis liegt, außer es handelt sich um Maßnahmen, die Investitionskosten für Kühlanlagen, die nicht aus- der beantragten Sanierungsmaßnahmen (Planung) den Bedürfnissen von Menschen mit Behinde- Die Änderung der Grundrissgestaltung inner- schließlich mit erneuerbarer Energie oder mit zu erstellen. Diese Energieausweise sind nicht erfor- rung und gebrechlichen Menschen dienen halb einer Wohnung, jedoch nur in Verbindung Fernkälte aus Abwärme betrieben werden derlich, wenn die geplanten Sanierungsmaßnahmen mit anderen geförderten Arbeiten nicht die thermische Gebäudehülle betreffen oder die Schaffung von Wohnraum durch Zubau lediglich geringe thermische Sanierungen (z.B. ein oder Ausbau bei einem nicht geförderten Ob- Fußböden sowie Bad- und WC-Verfliesung, Fenster) durchgeführt werden. U-Werte, Materialien jekt bzw. für die Fertigstellung eines nicht geför- wenn diese aufgrund der Erneuerung der Sani- und die Bauteilflächen des sanierten Bauteils sind in derten Rohbaues unter Dach tärinstallation bzw. eines wassergeführten Hei- diesem Fall mit den Angeboten und Rechnungen zu zungsverteilungssystems erforderlich werden belegen. FÖRDERBARE SANIERUNGS- MASSNAHMEN SIND: Behebung von Wärmebrücken, welche im Die Gewährung eines Sanierungsdarlehens schließt Erhaltung des Daches (Dachdeckung, Spengler- Energieausweis nicht abgebildet sind (z.B. Däm- eine Förderung für den Ankauf von Eigenheimen, arbeiten, erforderliche Zimmermannsarbeiten) mung von Rollladenkästen, Unterzügen, Licht- Wohnungen und Reihenhäusern nicht aus, wobei die kuppeln und sonstige Dachaufbauten, Türen maximale Förderungshöhe in Kombination mit der Einbau einer Sanitärausstattung (Bad, Toilette, gegen Kalträume, Dachboden) Förderung von Einzelsanierungsmaßnahmen oder Dusche) sowie der Elektroinstallationen energetischen Sanierungsmaßnahmen 50.000 Die Fertigstellung eines nicht geförderten Roh- Euro und in Kombination mit umfassenden Sanie- Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wär- baues unter Dach rungsmaßnahmen 80.000 Euro nicht übersteigen me- und Feuchtigkeitsschutzes von Fenstern, darf. Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerde- Maßnahmen, die den besonderen Wohnbedürf- cken, Decken über Durchfahrten oder oberste nissen von behinderten oder gebrechlichen Die Liegenschaft muss nicht im Eigentum der Förde- Geschossdecken Menschen dienen rungswerbenden stehen. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer muss jedoch die Zustimmung zur Durch- Maßnahmen zur Verminderung des Energie- Passive Maßnahmen zur Vermeidung von som- führung der Sanierungsmaßnahmen und zur grund- verlustes, des Energieverbrauches und des merlicher Überwärmung (außenliegende, be- bücherlichen Sicherstellung des Darlehens geben Schadstoffausstoßes von Heizungen und von wegliche Sonnenschutzeinrichtungen) sowie den Schuldschein mitunterfertigen. Warmwasseraufbereitungsanlagen, der Einbau von energiesparenden Heizungen sowie die Errichtung und Sanierung von Kaminen 20 EIGENHEIM SANIERUNG EIGENHEIM SANIERUNG 21
ENERGETISCHE SANIERUNG UMFASSENDE (DELTAFÖRDERUNG) ENERGETISCHE SANIERUNG Förderungen im Rahmen der energetischen Eine umfassende Sanierung liegt dann vor, wenn min- Sanierung können gewährt werden, destens drei der angeführten Sanierungsmaßnahmen 1. wenn im Rahmen der umfassenden energetischen durchgeführt werden und es dabei zu einer erhebli- Sanierung die dafür erforderlichen Energiekenn- chen Verbesserung der thermischen Qualität (siehe zahlen nicht erreicht werden und der Heizwärme- Tabelle S. 13) der Gebäudehülle kommt: Fenster- bedarf des bestehenden Objektes nach Abschluss flächen, Dach oder oberste Geschossdecke, der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen um Fassadenflächen, Kellerdecke sowie energetisch mindestens 40 % verbessert wird; relevantes Haustechniksystem (Solaranlage zur 2. wenn weniger als drei Teile an der Gebäudehül- Warmwasserbereitung, Solaranlagen zur Heizungs- le und/oder am energetisch relevanten Haus- einbindung, Photovoltaikanlage, Anschluss Fern- techniksystem hergestellt oder saniert werden wärme, Holzvergaserheizung mit Pufferspeicher, und der Heizwärmebedarf des bestehenden Hackschnitzelheizung, Pelletsheizung, Heizungs- Objektes nach Abschluss der durchgeführten anlage mit Biomasse, Wärmepumpenheizung, Sanierungsmaßnahmen um mindestens 40 % Kontrollierte Wohnraumlüftung). verbessert wird; 3. bei Fertigstellung eines nicht geförderten Roh- IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT? baues unter Dach, wobei der nicht geförderte 60 % der anerkannten Sanierungskosten, Rohbau vor zumindest fünf Jahren errichtet wur- max. 60.000 Euro bei Erreichen der de und keine Fenster, Fassade oder haustechni- erforderlichen Energiekennzahl, schen Anlagen aufweist, oder 70 % der anerkannten Sanierungskosten, EINZELBAUTEILSANIERUNG 4. bei Schaffung von Wohnraum durch Zu-, Um-, max. 70.000 Euro bei Unterschreitung der Aus- oder Aufbau in bestehenden Gebäuden erforderlichen Energiekennzahl um 25 %, Gefördert werden Maßnahmen für Sanierungen zum Die in der Tabelle angeführten Maßnahmen werden (z.B. in das Dachgeschoss, angrenzende Wirt- 80 % der anerkannten Sanierungskosten, Zweck der allgemeinen Verbesserung von Wohn- und nur gefördert, wenn der gesamte Bauteil saniert wird. schaftsgebäude, in Garagen, Büro- oder Ge- max. 80.000 Euro bei Unterschreitung der Gebäudestandards an oder in Eigenheimen, die kei- Eine Förderung für noch nicht zur Gänze sanierte schäftsgebäude). Der Zubau einer kompletten erforderlichen Energiekennzahl um 50 % nen unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch Bauteile ist nur dann möglich, wenn sichergestellt ist, Wohneinheit ist nicht förderbar. gewährt werden. des Gebäudes haben. dass nach Durchführung der Sanierungsarbeiten der gesamte Bauteil den U-Werten entspricht. Bei den Maßnahmen in Ziffer 3 und 4 sind die Wärme- Zusätzlich zu den Sanierungsdarlehen können Für die Förderung von Sanierungen eines Gebäude- durchgangskoeffizienten (U-Werte) gemäß der Tabel- beantragt werden teiles sowie der Erneuerungen eines Bauteiles an der Werden die maximalen U-Wert-Anforderungen ge- le auf Seite 22 einzuhalten. thermischen Gebäudehülle sind folgende Wärme- mäß Tabelle nicht eingehalten, ist ein Sanierungskon- Mehrkosten bei der Sanierung aufgrund durchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten: zept vorzulegen. IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT? historischer Bausubstanz Zuschlag von 25% Bei der energetischen Sanierung (Deltaförderung) Behindertengerechte Anpassung des IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT? kann ein Förderungsdarlehen im Ausmaß von 50 % Wohnraumes U-Werte für die Förderung der Sanierung Bei der Einzelbauteilsanierung sowie beim Einbau der anerkannten Sanierungskosten, max. 45.000 einzelner Bauteile fossiler Haustechnikanlagen (siehe S. 12) kann ein Euro gewährt werden. Beispiel: Förderungsdarlehen im Ausmaß von 30 % der Dachsanierung, Instandsetzung der Fassade, anerkannten Sanierungskosten, maximal 30.000 Wärmepumpenheizung, die Sanitärräume werden Fenster bei Tausch des 1,05 W/m²K Euro gewährt werden. barrierefrei umgebaut, Energiekennzahl 56 kWh/ m2a ganzen Elements (Rahmen und Glas) Beispiel: (A/V-Verhältnis 0,8) Fenster bei Tausch nur des Glases 0,90 W/m²K Dachsanierung und Fenstertausch, Dämmung Außenwand 0,25 W/m²K Beispiel: Einbau eines Treppenliftes Gesamtbaukosten für Dachsanierung, Dämmung Oberste Geschoßdecke, Sanierung Badezimmer Fassade, Wärmepumpenheizung € 85.000 0,15 W/m²K Dach (Dachdämmung) Kosten laut Rechnung für Förderung im Ausmaß von 70 % der Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,30 W/m²K Kosten laut Rechnung € 28.000 Dachsanierung und Fenstertausch € 37.000 anerkannten Kosten möglich € 59.500 Förderung im Ausmaß von 30 % der anerkannten Förderung im Ausmaß von 50 % der Kosten möglich anerkannten Kosten möglich € 18.500 Kosten für barrierefreien Umbau der Sanitärräume € 10.000 Gesamtförderungshöhe € 8.400 Treppenlift € 3.000 Förderung im Ausmaß von 100 % Förderung im Ausmaß von 100 % der anerkannten Kosten möglich € 10.000 der anerkannten Kosten möglich € 3.000 22 EIGENHEIM SANIERUNG Gesamtförderungshöhe € 21.500 Gesamtförderungshöhe € 69.500
Erfolgt eine förderbare Sanierung in einer Ge- Erfolgt eine Dachbegrünung nach ÖNORM meinde die im Beobachtungszeitraum der letz- L1131 werden folgende Bonusbeträge zum ten 5 Jahre für die Werte gemäß Statistik Austria Darlehen gewährt: vorliegen (2013 -2018) einen Bevölkerungsrück- Extensive Dachbegrünung 3.000 Euro gang von 2,00 bis 4,99% vorliegen wird ein Bo- Intensive Dachbegrünung 4.000 Euro nusbetrag zum Darlehn von 7.500 Euro gewährt. Beträgt der Bevölkerungsrückgang im Beobach- Erfolgt eine vertikale Außenbegrünung der tungszeitraum ≥ 5,00 % so wird ein Bonusbetrag Fassade gemäß ÖNORM L 1136 so wird ein BEHINDERTENGERECHTE Waschbecken installiert werden und bodengleiche zum Darlehn von 15.000 Euro gewährt. Bonusbetrag zum Darlehen in Höhe von 5.000 ANPASSUNG DES WOHNRAUMES Duschen ohne Schwellen eingebaut werden. Aufgrund Euro gewährt. Wird bei der Sanierung des förderungswürdigen baulicher Gegebenheiten können Zugeständnisse ge- Objektes auf die besonderen Wohnbedürfnisse und macht werden. Gefördert werden Treppenlifte, Einbau Erfordernisse von Menschen mit Behinderung oder von Aufzügen oder sonstige erforderliche Maßnah- gebrechliche Menschen Bedacht genommen, werden men, die zum Abbau von Barrieren dienen und ein be- diese Maßnahmen im Ausmaß von 100 % der an- hindertengerechtes Wohnen ermöglichen. ZUSÄTZLICHE BONUSBETRÄGE BEI rechenbaren Sanierungskosten, jedoch bis max. SANIERUNGSMASSNAHMEN 30.000 Euro gefördert. Darunter fallen insbesondere Die Förderung für die behindertengerechte im Außenbereich die barrierefreie Erschließung zum Anpassung des Wohnraumes kann unabhängig vom Wenn aufgrund der historischen Bausubstanz Mehr- Maßnahmen für die behindertengerechte Anpassung Hauseingang. Alter des Objektes sowie von ev. bereits beste- kosten bei der Sanierung entstehen so kann unab- des Wohnraumes werden unabhängig vom Alter des henden Wohnbaudarlehen beantragt werden. hängig vom Höchstausmaß der anerkannten Sanie- zu fördernden Objektes im Ausmaß von 100% der an- Zu den förderbaren Maßnahmen innerhalb der Woh- Der Nachweis hat durch Vorlage von saldierten rungskosten ein Zuschlag von 25% der anerkannten rechenbaren Sanierungskosten, jedoch bis zum maxi- nung zählen u.a. die Tür mit einer Breite von mehr als Rechnungen zu erfolgen. Sanierungskosten zur ermittelten Darlehenssumme malen Höchstbetrag gefördert. 90 cm und die Tür zum Sanitärraum (Bad, WC) mit gewährt werden. mind. 80 cm lichte Breite. Wohn-, Schlaf- und Essräu- me müssen barrierefrei erreichbar sein und eine aus- WIE ERFOLGT DIE reichende Bewegungsfläche aufweisen. AUSZAHLUNG DES SANIERUNGSDARLEHENS? Gefördert wird der barrierefreie Umbau der Sanitärräu- me, wobei insbesondere zu beachten ist, dass die Türen Die Anweisung erfolgt anteilsmäßig nach Vorlage von eine Durchgangsbreite von mindestens 80 cm aufwei- saldierten Rechnungen. Es werden 10 % des bewillig- sen, der Sanitärraum einen unverbauten Wendekreis ten Darlehensbetrages bis zum Nachweis der Fertig- von 150 cm Durchmesser aufweist, unterfahrbare stellung einbehalten. 24 EIGENHEIM SANIERUNG
A U S A N K A U F E I M A LT H E IGENH ALTHAUSANKAUF ALLGEMEIN Für den Ankauf eines nicht geförderten Althauses, Erforderlichenfalls ist der Kaufpreis, wenn der Kauf- dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansu- vertrag auch andere Gebäude(-teile), Bauten oder chens mindestens 20 Jahre zurückliegt, kann ein Bauwerke umfasst, auf die Wohnnutzfläche für das Darlehen gewährt werden. Wohnhaus zu aliquotieren. Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung des Darlehens ist erforderlich. Die Gewährung eines Ankaufdarlehens schließt eine Förderung für die Sanierung von Eigenheimen für Eine Förderung bei Kauf unter nahestehenden Perso- den privaten Wohnbau nicht aus, wobei die maxima- nen ist ausgeschlossen (z. B. zwischen Eltern und Kin- le Förderungshöhe begrenzt ist (in Kombination mit dern oder unter Geschwistern). Ein Energieausweis ist Einzelbauteilsanierung oder energetischer Sanierung vorzulegen. Für die Gewährung der Ankaufsförderung mit 50.000 Euro; in Kombination mit umfassender ist die Einhaltung der Anforderungen an den Heizwär- energetischer Sanierung mit 80.000 Euro). mebedarf jedoch keine Förderungsvoraussetzung. AB WANN KANN DIE FÖRDERUNG Beispiel: BEANTRAGT WERDEN? Kaufpreis € 174.414 Innerhalb eines Jahres ab Kaufvertragsabschluss. Grundstück mit 950 m2 IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT? Ortsüblicher Grundstückspreis € 47/ m2 = € 44.650 Die Förderungshöhe beträgt 50 % des förderbaren Energiekennzahl von 60 kWh/ m2a Kaufpreises, abhängig vom Heizwärmebedarf (siehe Tabelle) und beträgt max. 40.000 Euro. Kaufpreis € 174.414 Förderbarer Kaufpreis = Kaufpreis abzüglich der orts- Abzüglich Grundstückskosten € 44.650 üblichen Grundstücks- und Inventarkosten. Förderbarer Kaufpreis € 129.764 davon 50 % € 64.882 Heizwärmebedarf kWh/m².a Förderungsbetrag in Euro Gesamtförderungshöhe €40.000 < 60 € 40.000 < 65 € 35.000 < 70 € 30.000 WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG? Das zugesicherte Förderungsdarlehen wird nach < 75 € 25.000 grundbücherlicher Sicherstellung in Einem ausbe- > 75 € 20.000 zahlt. 26 ALTHAUSANKAUF
E R M I T M E H R W O H N H Ä U S H N E I N H E I T E N ALS Z W E I W O Miet- oder Genossenschaftswohnungen, Eigentums- WER KANN EINE FÖRDERUNG wohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Reihenhäuser, BEANTRAGEN? REIHENHÄUSER Wohnheime (z. B. Altenwohn- und Pflegeheime, Gemeinden Als Reihenhäuser gelten Wohnhäuser mit mindestens von 50 % der vorgeschriebenen Energiekennzahl 710 Schülerheime), Generationenwohnen und Gruppen- Gemeinnützige Bauvereinigungen drei unabhängig voneinander und nur von außen be- Euro, wobei bis zu einem 4-Personen- Haushalt die för- wohnbauten Juristische Personen für Dienstnehmerwohnungen gehbaren Wohnungen, die als Gesamtanlage geplant, derbare Fläche bei Wohnungen mit 100 m² begrenzt Juristische Personen, die gemeinnützigen (sozia- eingereicht und errichtet werden. Die Gesamtgeschoß- ist. Für jede weitere Person können 10 m² Wohnnutz- len, karitativen) Zwecken dienen, für die Errich- anzahl darf mit Kellergeschoß höchstens drei Gescho- fläche zusätzlich gefördert werden. NEUBAU tung und Sanierung von Wohnheimen ße und ohne Kellergeschoß höchstens zwei Geschoße Sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des aufweisen. Eine Eigentumsbegründung ist nur für ös- Die Förderung gliedert sich in eine Objektförderung, Bauträgervertragsgesetzes für die Errichtung terreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder GENERATIONENWOHNEN die dem Bauträger gewährt wird, und eine Subjektför- von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern diesen Gleichgestellte möglich, sofern die restlichen Sonderformen wie Junges Wohnen und betreutes derung, die entsprechend der sozialen Situation der im Eigentum – es gelten folgende Bestimmungen: Förderungsvoraussetzungen gegeben sind. Wohnen, können sowohl separat als auch in Kombina- Wohnungswerbenden als Eigenmittelersatzdarlehen tion errichtet werden. Die Wohnnutzfläche pro Wohn- und Wohnbeihilfe gewährt wird. Weiters wird unter- Vorlage einer Erfüllungsgarantie in Höhe von Grundförderung einheit ist für „Junges Wohnen“ (Starterwohnungen) schieden zwischen Wohnungen, Reihenhäusern und 120 % der Gesamtbaukosten Die Grundförderung ist eine Objektförderung und be- mit max. 55 m² begrenzt. Bei der Wohnform „betreu- Generationenwohnen wobei verschiedene Flächen- Erstellung und Vorlage der Kaufverträge steht bei Reihenhäusern und Gruppenwohnbauten aus tes Wohnen“ hat die Wohnnutzfläche bei Wohneinhei- förderungen vorgesehen sind. Grundsätzlich dürfen gemäß BTVG einem Fixbetrag je m² Wohnnutzfläche von 590 Euro, ten für eine Person zwischen 45 m² und 51 m² und nur alternative oder erneuerbare Energieträger für Bekanntgabe einer Treuhänderin oder eines bei einer Unterschreitung von 30 % der vorgeschrie- bei Wohneinheiten für zwei Personen ab 51 m² bis Heizzwecke verwendet werden. Treuhänders und Vorlage der Treuhand- benen Energiekennzahl 620 Euro und bei einer Unter- maximal 65 m² zu betragen. Ab 10 Wohneinheiten für verträge schreitung von 50 % der vorgeschriebenen Energie- betreubares Wohnen ist ein Gemeinschaftsraum im In besonders begründeten Fällen ist auch die Verwen- Abwicklung (Anweisung) der Förderung über kennzahl 650 Euro, wobei die Wohnnutzfläche bis zu Ausmaß von 45 m² verpflichtend zu errichten. dung von fossilen Energieträgern möglich. ein Treuhandkonto einem 4-Personen Haushalt mit 130 m² begrenzt ist. Erdgas-Brennwertanlagen in Kombination mit Solar- Für jede weitere Person können 10 m² Wohnnutzfläche Grundförderung anlagen zur Warmwasserbereitstellung (thermisch WER KANN GEFÖRDERTE WOHNUNGEN zusätzlich gefördert werden. Die Grundförderung ist eine Objektförderung und oder Photovoltaik). Sollte lagebedingt die Errichtung UND REIHENHÄUSER MIETEN? besteht bei Generationenwohnungen aus einem Fix- von Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich förderungswürdige Personen im Sinne des § 13 betrag je m² Wohnnutzfläche von 680 Euro, bei einer nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Bgld. WFG 2018, wobei ein Mindesteinkommen WOHNUNGEN UND WOHNHEIME Unterschreitung von 30 % der vorgeschriebenen Abstand genommen werden. nicht erforderlich ist Eine Wohnung ist eine zur ganzjährigen Benützung Energiekennzahl 710 Euro und bei einer Unterschrei- natürliche oder juristische Personen zur unent- geeignete, baulich in sich abgeschlossene Einheit, die tung von 50 % der vorgeschriebenen Energiekenn- Biogene Heizungssysteme sollen nach Möglichkeit mit geltlichen Weitergabe an ihre Dienstnehmerin- mindestens aus Zimmer, Küche (Kochnische), WC und zahl 740 Euro. (thermischen oder Photovoltaik) Solaranlagen kombi- nen und Dienstnehmer Bade- oder Duschgelegenheit besteht. Die Wohnnutz- niert werden um zu vermeiden, dass Heizungs/-Warm- Körperschaften, Personenvereinigungen und fläche muss mindestens 35 m² betragen. wasserkessel während der Sommermonate betrieben Vermögensmassen im Sinne des § 13 Abs. 1 Z werden müssen. Bei elektrischen Wärmepumpen ist 3 Bgld. WFG 2018 zur Weitergabe an Dritte, die Grundförderung eine Kombination mit (thermischen oder Photovoltaik) förderungswürdig sein müssen Die Grundförderung ist eine Objektförderung und be- Solaranlagen anzustreben. In sozial begründeten Fällen (z.B. bei Eheschei- steht bei Wohnungen sowie Wohnheimen aus einem dung) nicht förderungswürdige Personen für die Fixbetrag je m² Wohnnutzfläche von 650 Euro, bei einer Hinsichtlich der zu erreichenden Energiekennzahlen gel- Dauer von höchstens 12 Monaten mit vorheriger Unterschreitung von 30 % der vorgeschriebenen Ener- ten die Bestimmungen für Eigenheime (siehe Seite 13). Zustimmung des Landes giekennzahl 680 Euro und bei einer Unterschreitung 28 WOHNHÄUSER MIT MEHR ALS ZWEI WOHNEINHEITEN WOHNHÄUSER MIT MEHR ALS ZWEI WOHNEINHEITEN 29
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