WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG

Die Seite wird erstellt Pernilla Kunze
 
WEITER LESEN
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
WI  R BA U  E N
    B U R G E N   L A   N D
I M
die Woh n ba u fi b e l

BURGENLÄNDISCHE
WOHNBAUFÖRDERUNG         BURGENLAND.AT/WBF
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
Die Richtlinien der Burgenländischen
                                                                                           WOHNBAUFÖRDERUNG 2021
Die Broschüre beinhaltet nur einen Überblick zu den Bestimmungen der Wohnbauförderung.     Stand 1/2021
Es wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und

Vollständigkeit übernommen.
                                                                                           Eine Initiative des Wohnbaulandesrates
Nähere Details zu den Förderungsbestimmungen sind dem Burgenländischen Wohnbau-            Mag. Heinrich Dorner
förderungsgesetz 2018 und den dazu erlassenen Richtlinien zu entnehmen.

Bei Verwendung ausschließlich der männlichen Form gilt diese für beide Geschlechter

gleichermaßen.                                                                             Herausgegeben vom Amt der Burgenländischen Landesregierung
                                                                                           Abteilung 3 – Finanzen
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung bleiben vorbehalten.              Hauptreferat Wohnbauförderung
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
INHALT

06   SONDERWOHNBAU-
     FÖRDERUNGSAKTION
                                        38   BARRIEREFREIHEIT –
                                             WOHNEN IM ALTER

08   ALLGEMEINES                        40   DARLEHENSÜBERNAHMEN

16   EIGENHEIME
                                        42   NICHTRÜCKZAHLBARE
                                             ZUSCHÜSSE

 16 NEUBAU                               42 ALTERNATIVENERGIEANLAGEN
                                             UND ANLAGEN ZUR EINSPARUNG
 20 SANIERUNG ALLGEMEIN                      VON ENERGIE UND ELEMENTAREN RES-
                                             SOURCEN
 22 EINZELBAUTEILSANIERUNG
                                         43 SICHERES WOHNEN
 23 ENERGETISCHE SANIERUNG
     (DELTAFÖRDERUNG)

 23 UMFASSENDE ENERGETISCHE
                                        44   ENERGIEBERATUNG

                                        45
     SANIERUNG

 26 ALTHAUSANKAUF                            DIE SCHRITTE ZUR WOHNBAU-
                                             FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK

28   WOHNHÄUSER MIT MEHR ALS
     ZWEI WOHNEINHEITEN
                                        46   DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN

 28 NEUBAU                              48   SERVICE
 31 EIGENMITTELERSATZ-
     DARLEHEN

 32 WOHNBEIHILFE

 33 ANKAUF EINER
     EIGENTUMSWOHNUNG

 34 UMFASSENDE ENERGETISCHE SANIERUNG

 35 ENERGETISCHE SANIERUNG
     (DELTAFÖRDERUNG)

 37 REVITALISIERUNGSFÖRDERUNG

                                                                                INHALT   3
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
VO R W O R T

              Liebe Burgenländerinnen
              und Burgenländer,

              Leistbares Wohnen in hoher Qualität für alle BurgenländerInnen zu gewährleisten ist eines der zentralen Ziele der   Ganzjährig gewährt wird der ursprünglich als Unterstützungsinstrument für heimische Handwerksbetriebe in der
              Landespolitik. Die Wohnbauförderung hat entscheidend dazu beigetragen, das Burgenland zu einem Land mit             auftragsschwachen Wintersaison ins Leben gerufene Handwerkerbonus. Für Reparaturarbeiten am Eigenheim,
              höchster Lebensqualität zu machen – mit den niedrigsten Wohnkosten aller Bundesländer.                              die von einheimischen Handwerkern oder Gewerbebetrieben durchgeführt werden, gibt es einen nicht zurück-
                                                                                                                                  zuzahlenden Zuschuss von 25 Prozent, maximal jedoch 10.000 Euro. Ab heuer werden auch Materialkosten ge-
              Die beste Wohnbauförderung Österreichs wurde mit den seit 1.1.2021 geltenden Neuerungen nochmals deutlich           fördert – maximal in Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleistung; bis maximal 14.000 Euro bei Energie-
              verbessert. In keinem anderen Bundesland gibt es attraktivere Darlehenskonditionen; eine Fixverzinsung von 0,9      effizienzmaßnahmen.
              Prozent auf 30 Jahre ist einzigartig in Österreich.
                                                                                                                                  Die vorliegende Broschüre gibt einen detaillierten Überblick über alle Fördermöglichkeiten im Rahmen der
              Ein stärkerer Fokus wird auf Sanierung und Ökologisierung gelegt: Bis zu 45.000 Euro statt bisher 30.000 Euro       Wohnbauförderung. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihre Bauvorhaben und viel Freude bei der Umsetzung
              werden für die energetische Sanierung gewährt; wer ökologisch baut, erhält eine bis zu 40 Prozent höhere Förde-     ihrer Wohnträume im Burgenland.
              rung. Für Verbesserungs- und Erhaltungsarbeiten an Fassade und Haustechnik wurde die Förderquote von 25 auf
              50 Prozent angehoben. Auch Dach- und vertikale Außenbegrünungen werden künftig gefördert; Dachbegrünun-
              gen bis maximal 4.000 Euro, Fassaden bis maximal 5.000 Euro.

              Für flächensparendes Bauen, etwa in einer Baulücke im Ortsgebiet, winken nun bis zu 20.000 Euro statt bisher
              12.600 Euro, und eine erhöhte Förderquote von bis zu 15.000 Euro gilt ebenso für Bauen in einer Abwanderungs-
              gemeinde.
                                                                                                                                  Mag. Heinrich Dorner
                                                                                                                                  Wohnbaulandesrat

4   VORWORT                                                                                                                                                                                                                                         VORWORT   5
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
Ä N D  I S C H E R
      BURGENL                           1
                     E R  B O N  U S 202
      HA N D W E R K
                                                                                                                                   			 WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT?                              			 WELCHE FÖRDERVORAUSSETZUN-
                                                                                                                                                                                              		 GEN GIBT ES?
            			                                                         			 WAS WIRD GEFÖRDERT?                                       Kosten für Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung
            			                                                                                                                       Ankauf von Einrichtungen sowie die Sanierung an 		         Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt
            SONDERWOHNBAUFÖRDERUNGSAK-                                  Kosten für Arbeitsleistung und Material ohne Umsatz-           Möbel (Einbauküche, Raumteiler, Polsterungen, etc.)         bei dem die Baubewilligung bereits mindestens
            TION - GÜLTIG VOM 1. JÄNNER BIS 31.                         steuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten)      Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher                     5 Jahre zurückliegt
            DEZEMBER 2021                                               für z. B. folgende Maßnahmen:                                  oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung)                  Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner
                                                                                                                                      Arbeitsleistungen und Material zum Bau oder zur             2021 und 31. Dezember 2021 erbracht werden
            			 RICHTLINIEN                                                 Erneuerung von Dächern                                    Sanierung von Pools, Schwimmteichen, Garten-               Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2021
                                                                             (Energieeffizienzförderung möglich)                       teichen, Bewässerungsanlagen, Rollrasen, Whirl-             und nach dem 31. Dezember 2021 ausgestellt sein
            für die Sonderwohnbauförderungsaktion im Rahmen                 Spenglerarbeiten                                          pools, Infrarotkabinen und Saunen und ähnlichen            Endrechnung mit detaillierter Beschreibung
            des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes.                 Erneuerung und Dämmung von Fassaden                       Einrichtungen                                               der Leistung von einem befugten Unternehmen
                                                                             (Energieeffizienzförderung möglich)                      GAS- Heizungen ohne Solarthermie                            mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland
              Diese Richtlinien bieten den Föderungswer-
            	                                                             Austausch von Fenstern                                   Maßnahmen soweit Sie aus Mitteln des Burgenlän-            Ort der Leistungserbringung
                  benden die Möglichkeit, für erbrachte Arbeits-             (Energieeffizienzförderung möglich)                       dischen Ökoenergiefonds förderbar sind. Das sind
                  leistungen     und   Materialkosten   einen   nicht       Austausch von Bodenbelägen                                zum Beispiel die Installation von Photovoltaikan- 		   Förderungsanträge können bis längstens 10. Jänner
                  rückzahlbaren Zuschuss in Form des Burgen-                Malerarbeiten                                             lagen- und Stromspeichersystemen, die Installa-		      2022 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
                  ländischen Handwerkerbonus 2021 zu erhal-                 Installationen                                            tion von alternativen Wärmeerzeugungsanlagen, 		       (Wohnbauförderung) eingebracht werden.
                  ten. Dieser Zuschuss kann in der Höhe von                 Einbau einer Rückstauklappe in den Abwasserkanal          der Austausch von fossilen Heizsystemen gegen
                  25 % der förderbaren Kosten, bis maximal                  Durchführung von barrierefreien Maßnahmen                 alternative Wärmeerzeugungsanlagen.                    			 WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR
                  € 10.000 gewährt werden. Wobei das Material               Energieeffizienz-Check                                   Gutachten (z.B. Einreichplan)                          			 DIE ANTRAGSTELLUNG BENÖTIGT?
                  maximal in Höhe des geförderten Betrags für die            (Heizungsanalyse, Termografieuntersuchung)               Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchs-
                  Arbeitsleistung gefördert wird.                           Arbeiten an Einfriedungen, Terrassen,                     zählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.)                Vollständig ausgefülltes Antragsformular
            	Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der                   Garagen und Carports                                     Öl-Heizungen                                               Rechnung(en) samt Zahlungsbelege in Kopie
                  nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz             Beschattungsmaßnahmen                                 			                                                             bzw. digital übermitteln (Unterlagen werden nicht
                  dienen, werden die Arbeitsleistung und auch Ma-            (Bepflanzung am Dach oder an der Fassade)             			 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                                 retourniert)
                  terialkosten in Höhe von 25 % der förderbaren                                                                                                                                   Bestätigung eines befugten Unternehmens mit
                  Kosten, bis maximal € 14.000 gefördert (Energie-      Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe               25 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer,             Sitz oder Niederlassung im Burgenland betreffend
                  effizienzförderung).                                  mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland sind unter           maximal € 10.000 (inklusive Fahrt-, Planungs- und           die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und
            	Bei Energieeffizenz-Checks und der Erstellung            anderem förderungsfähig:                                       Beratungskosten), wobei das Material maximal in             ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik)
                  von Energieausweisen (in Zusammenhang mit                                                                            Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleis-          Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung
                  einer Maßnahme zur Steigerung der Energie-            	Hafner                                                      tung gefördert wird.                                        im Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember
                  effizien) werden 75 % der Kosten, maximal aber            Maler und Anstreicher, Lackierer,                        Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der                2021 umgesetzt wurde bzw.
                  € 300 gefördert.                                           Tapezierer und Trockenausbauer                            nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz          Für Energieeffizienzförderung bis € 14.000:
                                                                            Glaser                                                    oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen              Energieausweis aus dem die Steigerung der Energie-
            Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit        Dachdecker, Spengler                                      25 % der Kosten für Arbeit und Material bis maxi-           effizienz bzw. die Senkung des Energiebedarfs
            1. Jänner 2021 in Kraft.                                        Tischler und Drechsler                                    mal € 14.000. Arbeitsleistungen müssen pro End-             durch die umgesetzte Maßnahme hervorgeht
                                                                            Holzbau-Meister (Zimmermeister)                           rechnung zumindest € 400 ohne Umsatzsteuer
            			 ZIELE                                                       Elektrotechnik                                            betragen.                                              			 INFORMATIONEN UND ANTRÄGE
                                                                            Bodenleger, Keramiker, Platten- und Fliesenleger         75 % der Kosten für Energieeffizienz-Checks und       			 ERHALTEN SIE
                 Sanierung von Wohnobjekten                                Baumeister                                                Energieausweise, maximal je € 300.
                 Einsparung von Energie und elementaren                    Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik,                                                                            Im zuständigen Gemeindeamt
                  Ressourcen                                                 Lüftungs-, Kälte und Klimatechnik                     			 WER KANN EINE FÖRDERUNG                                    Internet: www.burgenland.at/handwerkerbonus
                 Schaffung von Barrierefreiheit                            Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung              			 BEANTRAGEN?                                                Amt der Burgenländischen Landesregierung
                 Reduzierung der Winterarbeitslosigkeit und                Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer                                                                               Abteilung 3- Finanzen, Hauptreferat
                  Sicherung von Arbeitsplätzen                              Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau            	Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjek-                  Wohnbauförderung, Prälat Gangl Straße 1,
                 Stärkung der heimischen Wirtschaft                                                                                   tes sowie deren nahestehenden Personen, die                 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800
                 Steigerung der Wertschöpfung                          Die Arbeitsleistungen müssen von ausführenden Un-              die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
                                                                        ternehmen (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung                oder diesen gleichgestellt sind (z.B. EU-Bürger)
                                                                        1994) mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland
6   SONDERWOHNBAUFÖRDERUNGSAKTION                                       durchgeführt werden.                                                                                                                               SONDERWOHNBAUFÖRDERUNGSAKTION   7
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
A L LG E M E I N E S
                                                                                                                               WELCHE FÖRDERUNGSVORAUS-
                                                                                                                               SETZUNGEN SIND ZU ERFÜLLEN?

                                                                      WER KANN EINE FÖRDERUNG                                  Voraussetzung ist die ständige Begründung des
                WAS WIRD GEFÖRDERT?                                   BEANTRAGEN?                                              Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt. Ein ande-
                                                                                                                               res gefördertes Objekt darf nicht im Alleineigentum
                Das Land fördert nach Maßgabe der jeweils im              FÖRDERUNGSWÜRDIGE                                   oder zu mehr als 50 % im Miteigentum der Förde-
                Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel              PERSONEN SIND                                       rungswerbenden stehen.
                                                                      	Österreichische Staatsbürgerinnen und Staats-
                	die Errichtung von Eigenheimen, Wohnhäusern,            bürger oder diesen Gleichgestellte (z. B. EU-Bür-   Weiters dürfen Förderungswerbende nicht Allein-
                     Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnun-             gerinnen und EU-Bürger), die dringenden Wohn-       oder zu mehr als 50 % Miteigentümerin bzw. Mit-
                     gen und Wohnheimen                                    bedarf haben. Dieser ist gegeben, wenn das zu       eigentümer eines Eigenheimes, Reihenhauses oder
                	die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern,             fördernde Haus bzw. die zu fördernde Wohnung        einer Eigentumswohnung sein, deren Benützungsfrei-
                     Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnun-             das dringende Wohnbedürfnis abdeckt.                gabe bzw. Benützungsbewilligung nicht mindestens
                     gen und Wohnheimen und die damit in Verbin-          Gemeinden                                           20 Jahre zurückliegt.
                     dung stehenden Zubauten und Dachgeschoß-             Gemeinnützige Bauvereinigungen                                                                                    WOHNNUTZFLÄCHE
                     ausbauten                                        	Sonstige Bauträger im Sinne des Bauträgerver-              HAUPTWOHNSITZ                                       Wird bei der Errichtung von Eigenheimen die Wohn-
                    die Schaffung von Wohnraum                            tragsgesetzes für die Errichtung von Reihenhäu-     Förderungswürdig ist eine natürliche Person, wenn        nutzfläche von 200 m² überschritten, reduziert sich der
                    die behindertengerechte Anpassung des                 sern mit mehr als 2 Wohnungen zur Übertragung       sie ununterbrochen und rechtmäßig mehr als zwei          Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadrat-
                     Wohnraumes                                            ins Eigentum (Wohnungseigentum)                     Jahre den Hauptwohnsitz in Österreich begründet          meter um einen Prozentpunkt, sodass sich bei einer
                    den Ankauf eines nicht geförderten Eigenheimes   	Juristische Personen (Betriebe) für die Errich-       hat und Einkünfte bezieht, die der Einkommensteuer       Wohnnutzfläche von 250 m² eine Verringerung um
                    den Ankauf einer nicht geförderten Eigen-             tung und Sanierung von Dienstwohnungen              in Österreich unterliegen oder auf Grund der Aus-        50 % des Förderungsbetrages ergibt. Bei Neubau-
                     tumswohnung                                        Körperschaften,
                                                                      	                    Personenvereinigungen      und    übung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetz-     ten über 250 m² Wohnnutzfläche kann kein Förde-
                	Eigenmittelersatzdarlehen für Wohnungswer-              Vermögensmassen,      deren   tatsächliche   Ge-    liche Sozialversicherung in Österreich entrichtet hat    rungsdarlehen gewährt werden. Die Mindestwohn-
                     bende mit einem geringen Pro-Kopf-Einkommen           schäftsführung ausschließlich und unmittelbar       und nunmehr Leistungen aus dieser erhält. Einkünfte      nutzfläche hat 60 m² zu betragen, ansonsten ist eine
                     im Falle einer Bewerbung um eine Wohnung              kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen        auf Grundlage anderer landes- oder bundesgesetzli-       anteilsmäßige Kürzung vorgesehen. Wäre bei Neubau-
                    Wohnbeihilfe                                          Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanie-       cher Regelungen gelten diesen Einkünften als gleich-     darlehen aufgrund des vorgelegten Einkommens eine
                                                                           rung von Wohnheimen.                                gestellt (AMS Bezüge, Karenzgeld …).                     Sozialpauschale möglich, kann eine Förderung nur
                D as Land gewährt weiters nichtrückzahlbare
                                                                                                                                                                                       dann zugesichert werden, wenn die Wohnnutzfläche je
                Zuschüsse für                                                                                                       ERWERBSTÄTIGKEIT                                    Wohneinheit bei bis zu vier im gemeinsamen Haushalt
                                                                                                                               Förderungswürdig ist eine natürliche Person auch,        lebenden Personen maximal 130 m² beträgt. Für jede
                	die Installierung von Alarmanlagen, Videoüber-                                                              wenn sie rechtmäßig seit zumindest fünf Jahren Ein-      weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich diese
                     wachungsanlagen und Sicherheitstüren                                                                      künfte bezogen hat, die der Einkommensteuer in Ös-       um 10 m². Werden von den Förderungswerbenden zu-
                	die Installierung von Alternativenergieanlagen                                                              terreich unterliegen oder auf Grund der Ausübung         sätzliche Sicherheiten (z. B. Pfandrechte, rechtsverbind-
                     und Anlagen zur Einsparung von Energie und                                                                einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche So-   liche Schuldbeitrittserklärungen von dritter Seite, Bürg-
                     elementaren Ressourcen                                                                                    zialversicherung in Österreich entrichtet hat und nun-   schaften) angeboten und vom Land akzeptiert, ist eine
                                                                                                                               mehr Leistungen aus dieser erhält.                       Überschreitung möglich.

                                                                                                                                	Zudem dürfen die festgelegten Einkommens-             Wohnungen werden grundsätzlich bis zu maximal
                                                                                                                                    grenzen nicht überschritten werden und müssen       100 m² – Reihenhäuser bis zu maximal 130 m² – ge-
                                                                                                                                    die festgelegten Mindesteinkommen erreicht          fördert, ab der fünften im Haushalt lebenden Person
                                                                                                                                    werden. Maßgebend ist das Nettoeinkommen            erhöht es sich um 10 m².
                                                                                                                                    des vorangegangenen Kalenderjahres vor An-          Größere Wohnnutzflächen sind möglich, die Förde-
                                                                                                                                    tragstellung. In Ausnahmefällen können bis zu       rungshöhen errechnen sich jedoch auf Basis der förder-
                                                                                                                                    drei Kalenderjahre berücksichtigt werden.           baren Höchstflächen.

8   ALLGEMEIN                                                                                                                                                                                                                                       ALLGEMEIN   9
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
WAS MUSS NOCH BEACHTET WERDEN?
                                                                                 ALS EINKOMMEN GELTEN
                  	Bei Ansuchen um Gewährung eines Neubaudar-               	Einkünfte aus selbständiger und unselbständi-
                      lehens muss die Förderungswerberin oder der                ger Tätigkeit inklusive Sonderzahlungen und
                      Förderungswerber zumindest Hälfteeigentüme-                Überstunden
                      rin oder Hälfteeigentümer der zu fördernden Lie-           Arbeitslosengeld
                      genschaft sein                                         	Pensionen und Renten
                  	
                   Bei Ansuchen um ein Sanierungsdarlehen ist                	gerichtlich oder vertraglich festgesetzte Unter-
                      Miteigentum nicht erforderlich, jedoch hat die             haltsleistungen (Alimentationsleistungen)
                      Eigentümerin oder der Eigentümer seine Zustim-         	Kinderbetreuungsgeld
                      mung zu geben und den Schuldschein mit den             	Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                      Förderungswerbern zu unterfertigen                     	
                                                                              bei pauschalierten Land- und Forstwirtinnen
                  	Erstrangige grundbücherliche Sicherstellung des              oder Land- und Forstwirten 40 % des zuletzt
                      Förderungskredites und Einverleibung des Ver-              festgestellten Einheitswertes
                      äußerungsverbotes (auf die Dauer von 30 Jahren)
                  	Die Finanzierung des Bauvorhabens muss ge-
                      sichert sein. Im Mehrgeschosswohnbau ist dies              NICHT ALS EINKOMMEN GELTEN
                      durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.               	Familienbeihilfe
                                                                             	Familienbonus
                                                                             	Familienförderung des Landes
                 WELCHE EINKOMMENSGRENZEN                                    	
                                                                              Studienbeihilfen und Einkünfte aus Ferialbe-
                 GIBT ES?                                                        schäftigung und Praktika sofern die Bezieher mit
                                                                                 Eltern oder Großeltern im gemeinsamen Haus-
                 Für die Berechnung der Förderungshöhe wird das                  halt leben
                 Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres                	Leistungen aufgrund einer Behinderung
                 aller im Haushalt lebenden Personen herangezogen.           	Einmalige Prämien, Belohnungen
                                                                             	Abfertigungen
                                                                             	Pflegegeld

                 Einkommensobergrenzen (netto)                              Mindesteinkommen (netto)

                 Das höchstzulässige Jahreseinkommen (Haushaltseinkommen)   Das erforderliche Mindesteinkommen pro Monat beträgt
                 beträgt bei einer Haushaltsgröße von                       bei einer Haushaltsgröße von

                                              Einkommensobergrenze/                                           Mindesteinkommen/
                   Haushaltsgröße                                             Haushaltsgröße
                                                      Jahr                                                          Monat

                   1 Person                            € 38.000               1 Person                              €   870

                   2 Personen                         € 65.000                2 Personen                            € 1.200

                   3 Personen                         € 66.500                3 Personen                            € 1.350

                   4 Personen                         € 68.000                4 Personen und mehr                   € 1.500

                   5 Personen und mehr                € 70.000
                                                                            Sofern die Förderung von einer natürlichen Person
                                                                            beantragt wird, ist ein monatliches Mindesteinkommen
                                                                            erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Rückzahlungen
                                                                            gesichert sind.

10   ALLGEMEIN
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
WELCHE ENERGETISCHEN MINDEST-
                 ANFORDERUNGEN SIND ZU ERFÜLLEN?                              Ökoindex OI3                                                  BEI NEUBAUDARLEHEN                                      BEI
                                                                                                                                                                                                       UMFASSENDER ENERGETISCHER
                                                                                                                                                                                                    SANIERUNG
                 Zur Erreichung des Kyotozieles ist es erforderlich,          Der OI-Index bewertet die ökologischen Belastungen     Der Nachweis der Anforderung an Energiekennzahlen          Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderun-
                 bei Neubauten sowie bei umfassenden Sanierun-                von Rohstoffgewinnung bis zur Herstellung eines fer-   kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf           gen für Wohngebäude über den Endenergiebedarf
                 gen die vorgegebenen Energiekennzahlen einzuhal-             tigen Produktes. Im Wohnbau werden die thermische      oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor geführt        geführt, gelten folgende Höchstwerte:
                 ten, sowie grundsätzlich innovative klimarelevante           Gebäudehülle (inkl. Konstruktion) und die Zwischen-    werden. In begründeten Fällen (z.B. historische oder
                 Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssysteme zu            decken bewertet. Dies entspricht der Bilanzgrenze 1    denkmalgeschützte Gebäude) kann von der Einhal-
                                                                                                                                                                                                       HWB Ref, RK
                 verwenden.                                                   gemäß IBO-Leitfaden zur Berechnung von Ökokenn-        tung der Anforderung an die Energiekennzahlen Ab-                                       17 x (1+2,9/lc)
                                                                                                                                                                                                       in [kWh/m2a]
                                                                              zahlen für Gebäude, Stand Mai 2018, Version 4.0.       stand genommen werden. Die Grundförderung kann
                 Mögliche Heizsysteme sind beispielsweise:                                                                           nur gewährt werden, wenn nachstehend angeführte
                                                                                                                                                                                                          EBB, RK
                                                                                                                                                                                                                            EBB WGSAN, RK
                                                                                                                                                                                                       in [kWh/m2a]
                   	Systeme auf Basis erneuerbarer Energien unter                                                                   wärmetechnische Mindestanforderungen erfüllt wer-
                      Berücksichtigung möglichst hoher Effizienz-               ÖKOKENNZAHLEN               ANPASSUNGS-              den.
                      standards                                                 (OI3 BGF 1 - WERT)            FAKTOR                                                                            Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen
                   	Fern-/Nahwärme       aus    hocheffizienten     Kraft-                                                          Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderun-           für Wohngebäude über den Gesamtenergieeffizienz-
                                                                                       > 120                       0,9
                      Wärme-Koppelungs-Anlagen          sowie   sonstige                                                             gen für Wohngebäude über den Endenergiebedarf              Faktor geführt, gelten folgende Höchstwerte:
                      Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt                      120 - 100                      1                geführt, gelten folgende Höchstwerte:
                   	
                    Fern-/Nahwärme, die zumindest zu 80 % auf
                                                                                                                                                                                                       HWB Ref, RK
                      Energie aus erneuerbaren Quellen beruht                                                                                                                                                                25 x (1+2,5/lc)
                                                                                       99 - 80                     1,1                       HWB Ref, RK                                               in [kWh/m2a]
                   	Wärmepumpen (mit EU Ecolabel-Zertifikat)                                                                                                       10 x (1+3,0/lc)
                                                                                                                                             in [kWh/m2a]
                   	
                    Die Warmwasserbereitung kann unabhängig                                                                                                                                              fGEE, RK                  0,95
                                                                                       79 - 60                     1,2
                      von der Hauptheizung mit einer Brauchwasser-                                                                              EBB, RK
                                                                                                                                                                        EBB, RK
                      wärmepumpe erfolgen                                                                                                    in [kWh/m2a]
                                                                                       59 - 40                     1,3
                   	Erdgas – Brennwertanlagen sind nur in Kombina-                                                                                                                             Die Details sowie die Mindestanforderungen an
                      tion mit Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen                                                                 Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen         Energiekennzahlen und für die Heizungs- und Warm-
                                                                                        < 40                       1,4
                      zulässig                                                                                                       für Wohngebäude über den Gesamtenergieeffizienz-           wasserbereitung finden Sie in der Richtlinie auf
                   	Biogene Heizungssysteme oder elektrische Wär-                                                                   Faktor geführt, gelten folgende Höchstwerte:               www.burgenland.at/wbf.
                      mepumpen sollen nach Möglichkeit mit Solar-
                      anlagen oder Photovoltaikanlagen kombiniert
                                                                                                                                             HWB Ref, RK
                      werden                                                                                                                                        12 x (1+3,0/lc)
                                                                                                                                             in [kWh/m2a]

                 Ökologische      Baustoffe   stellen   zusätzlich    eine                                                                     fGEE, RK                   0,75
                 Förderungsvoraussetzung dar

                 Zu beachten ist, dass die Energiekennzahlen im                                                                      Wird Energiekennzahl HWB Ref, RK von 36 kWh/m²a
                 Energieausweis nach der OIB-Richtlinie 6, Energie-                                                                  wesentlich unterschritten, kann es zu einer Erhöhung
                 einsparung und Wärmeschutz, Ausgabe April 2019,                                                                     der Basisförderung kommen. Bei einer Unterschreitung
                 gerechnet werden. Der Nachweis der Anforderung an                                                                   der vorgeschriebenen Energiekennzahl von zumindest
                 Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über                                                                      30% erfolgt die Berechnung der Förderhöhe nach „Stu-
                 den Heizwärmebedarf oder über den Gesamtenergie-                                                                    fe 1“, bei einer Unterschreitung der Energiekennzahl
                 effizienz-Faktor geführt werden.                                                                                    von zumindest 50% erfolgt die Berechnung der Förder-
                                                                                                                                     höhe nach „Stufe 2“. Bezüglich des A/V-Verhältnisses ist
                 Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn nach-                                                                   zwischen den Werten linear zu interpolieren.
                 stehend angeführte wärmetechnische Mindestanfor-
                 derungen erfüllt werden.
                                                                                                                                        A/V-VERHÄLTNIS                HWB REF, RK

                                                                                                                                               > 0,8                   36 kWh/m2a
                       Heizungen mit Öl und Kohle
                         werden nicht gefördert
                                                                                                                                               < 0,2                   20 kWh/m2a

12   ALLGEMEIN                                                                                                                                                                                                                                       ALLGEMEIN   13
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
WIE KANN EINE FÖRDERUNG
                 BEANTRAGT WERDEN?

                      ANSUCHEN
                 Ansuchen um Gewährung einer Förderung sind unter
                 Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter an
                 das Amt der Burgenländischen Landesregierung zu
                 richten.

                      ANTRAGSFORMULARE                                  WIE SIND DIE RÜCKZAHLUNGSKONDITIONEN?
                 Diese sind erhältlich bei der Wohnbauförderungsstel-
                 le des Amtes der Burgenländischen Landesregierung,
                 bei den Gemeindeämtern oder online unter
                 www.burgenland.at/wbf.                                 DARLEHENSKONDITIONEN
                                                                        FÜR DEN EIGENHEIMBEREICH                      ANNUITÄTENZAHLUNG IN HALBJAHRESRATEN
                      ANTRAGSTELLUNG                                                                                  FÜR DEN EIGENHEIMBEREICH
                 Ansuchen können in Papierform oder auf elektroni-      DARLEHENSLAUFZEIT 30 JAHRE                    1,910 % für die 1. bis 60. Halbjahresrate
                 schem Weg direkt beim Amt der Burgenländischen         JÄHRLICHE VERZINSUNG                          wobei die Annuitätsberechnung jeweils vom
                 Landesregierung, beim zuständigen Gemeindeamt          0,9 % vom 1. bis zum 30. Jahr                 Darlehensnominale erfolgt.
                 oder via Internet eingebracht werden.

                      ANTRAGSZEITPUNKT                                  RÜCKZAHLUNG BEI EINER DARLEHENSHÖHE VON € 60.000
                 Ansuchen um Gewährung einer Förderung können
                 bis längstens 24 Monate                                HALBJÄHRLICHE ANNUITÄT
                  	ab Erteilung einer Baubewilligung bzw.              vom 1. bis zum 30. Jahr      €     1.146,00
                      Baufreigabe

                 bis längstens 12 Monate                                DARLEHENSKONDITIONEN                          ANNUITÄTENZAHLUNG IN HALBJAHRESRATEN
                      ab Kaufvertragsabschluss                          FÜR DEN MEHRGESCHOSSWOHNBAU                   FÜR DEN MEHRGESCHOSSBEREICH
                      ab Rechnungsdatum                                                                               0,8 % für die 1. bis 5. Jahr
                                                                        DARLEHENSLAUFZEIT 30 JAHRE                    1,35 % für die 5,5. bis 10. Jahr
                 eingebracht werden.                                    JÄHRLICHE VERZINSUNG                          2,0 % für die 10,5. bis 20. Jahr und
                                                                        0,7 % vom 1. bis zum 10. Jahr                 2,9 % des Darlehensbetrages vom 20,5. bis 30.
                 Grundsätzlich dürfen pro Wohneinheit nur höchstens     1,0 % vom 10,5. bis zum 20. Jahr              Jahr des Tilgungszeitraumes
                 zwei laufende Förderungsdarlehen bestehen. Bei         2,0 % vom 20,5. bis zum 30. Jahr              wobei die Annuitätsberechnung jeweils vom
                 einem bestehenden Sanierungsdarlehen kann ein                                                        Darlehensnominale erfolgt.
                 weiteres Darlehen frühestens nach 20 Jahren ab Zusi-
                 cherung der noch laufenden Förderung gewährt wer-
                 den. Ausgenommen davon sind Darlehen für Maß-          DARLEHENSKONDITIONEN FÜR EIGENMITTELERSATZDARLEHEN
                 nahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Bei der     DARLEHENSLAUFZEIT 30 JAHRE
                 Errichtung und beim Ankauf von Eigenheimen muss        Jährliche Verzinsung 0,5 %
                 zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum      Jährliche Annuitätenzahlung 3,6 %
                 der Förderungswerbenden stehen.

14   ALLGEMEIN                                                                                                                                                        ALLGEMEIN   15
WIR BAUEN IM BURGENLAND - die Wohnbaufibel - BURGENLÄNDISCHE WOHNBAUFÖRDERUNG
N E U B A U
       EIGENHEIM
                                                                                                                                     OBJEKTFÖRDERUNG
              NEUBAU ALLGEMEIN                                                                                                  Die Förderungshöhe errechnet sich aus der Basis-
                                                                                                                                förderung und möglichen Bonusbeträgen, wobei die
              Ein Neubaudarlehen kann frühestens ab dem Datum         Grundsätzlich kann die Förderungshöhe einschließ-         Basisförderung abhängig ist von der Wohnnutzfläche.
              der Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung       lich aller allfälligen Bonusbeträge 70 % der Gesamt-      Wird die gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzahl
              eingereicht werden. Eine erstrangige grundbücherli-     baukosten (Wohnnutzfläche x 1.600 Euro für Neubau-        unterschritten, erhöht sich die Basisförderung. Bei ei-
              che Sicherstellung des Darlehens ist erforderlich.      ten, 1.200 Euro für Auf- und Zubau einer Wohneinheit      ner Unterschreitung der vorgeschriebenen Energie-
                                                                      und 1.000 Euro für die Herstellung einer Wohneinheit      kennzahl von zumindest 30 % erfolgt die Berechnung
              Die Förderungshöhe kann sich zusammensetzen             als Ausbau) betragen.                                     der Förderungshöhe nach „Stufe 1“, bei einer Unter-
              aus der Subjektförderung und der Objektförderung                                                                  schreitung der Energiekennzahl von zumindest 50 %
              sowie möglichen Bonusbeträgen:                                                                                    errechnet sich die Förderungshöhe nach „Stufe 2“ der
                                                                           SUBJEKTFÖRDERUNG                                     Tabelle 2.
                    Kindersteigerungsbetrag                          Die Förderungshöhe errechnet sich nach dem jähr-
                    Sozialzuschlag                                   lichen Jahresnettoeinkommen aller im gemeinsamen
                    Bodenverbrauchsparendes Bauen                    Haushalt lebenden Personen (Haushaltsgröße), ist               Tabelle 2
                    Barrierefreies Bauen                             gestaffelt und der Tabelle 1 zu entnehmen.                                                                            Stufe 1                     Stufe 2
                                                                                                                                     Wohnnutzfläche           Basisförderung        ≥ 30 % Unterschreitung      ≥ 50 % Unterschreitung
                    Behindertengerechte Maßnahmen                                                                                                                                         der EKZ                     der EKZ
                    Neubau Dach- und Fassadenbegrünung
                                                                                                                                      60 – 100 m²                € 45.000                  € 50.000                    € 55.000
                    Bau in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang
                                                                                                                                     101 – 130 m²                € 48.750                  € 56.550                    € 63.050

                                                                                                                                     131 – 150 m²                € 51.000                  € 60.000                    € 67.500

              Die Berechnung der Förderhöhe ist abhängig vom Jahresnettoeinkommen und kann bei den festgelegten                      151 – 180 m²                € 52.200                  € 63.000                    € 72.000
              Einkommensgrenzen laut Tabelle 1: 100 %, 60 % oder 30 % der errechneten Förderhöhe betragen.                           181 – 200 m²                € 52.200                  € 63.000                    € 72.000

                                                                                                                                     201 – 250 m²                              Prozentuelle Kürzung
                                               100 % Förderung bis      60 % Förderung bis         30 % Förderung bis
                  Anzahl Personen
                                                max. Jahresnetto         max. Jahresnetto           max. Jahresnetto

                  1 Person                           € 35.000                € 37.000                    € 38.000

                  2 Personen                         € 55.000                € 60.000                    € 65.000               Beispiel:
                  3 Personen                         € 57.000                € 62.000                    € 66.500               Familie - 2 Erwachsene, 2 Kinder unter 16 Jahren; Jahresnettoeinkommen € 36.357,23; Wohnnutzfläche
                                                                                                                                160 m² Bodenverbrauchsparendes Bauen - Baulückenverbau, Energiekennzahl HWB Ref, RK: 35 kWh/m².a
                  4 Personen                         € 60.000                € 64.000                    € 68.000
                                                                                                                                Ökoindex OI3 BG1-BGF: 97 (daher Anpassungsfaktor 1,1 bei Basisförderung)
                  5 Personen und mehr                € 65.000                € 67.500                    € 70.000
                                                                                                                                Neubau in einer Gemeinde mit 3 % Bevölkerungsrückgang
              Höchstzulässiges Jahreseinkommen in Euro abhängig von der Haushaltsgröße                              Tabelle 1
                                                                                                                                Objektförderung auf Grund Jahresnettoeinkommen WNF und HWB Ref, RK : 35 kWh/m            € 52.200.-
                                                                                                                                Bodenverbrauchsparendes Bauen                                         				               € 16.000.-
                                                                                                                                Summe Basisförderung ².a                                       				                      € 68.000.-

                                                                                                                                Summe nach Anpassungsfaktor (1,1) aufgrund der Ökokennzahl                    		         € 74.800.-
                                                                                                                                Kindersteigerungsbetrag                                       				                       € 24.000.-
                                                                                                                                Bonus für den Bau in einer Gemeinde mit 3% Bevölkerungsrückgang              		          € 7.500.-

                                                                                                                                Mögliche Gesamtfördersumme 								€ 106.300.-

                                                                                                                                Sollte die berechnete Ökokennzahl OI3 BG1 - BGF über 120 liegen, kommt es zu einer Anpassung der
                                                                                                                                Objektförderung - Anpassungsfaktor 0,9.

16   EIGENHEIM NEUBAU                                                                                                                                                                                                                 EIGENHEIM NEUBAU   17
BONUSBETRÄGE                                                                                                            BONUS  FÜR DEN BAU IN GEMEINDEN                     WIE ERFOLGT DIE
                                                                                                                                      
                                                                                                                                      MIT BEVÖLKERUNGSRÜCKGANG                            AUSZAHLUNG?
                  Kindersteigerungsbetrag                             Dieser Steigerungsbetrag kann nur dann gewährt            Erfolgt ein nach dieser Richtlinie förderbarer Neubau,   Das Förderungsdarlehen wird nach grundbücher-
                  Sozialzuschlag                                      werden, wenn die Wohnnutzfläche bei bis zu vier im        Zubau oder Aufbau in einer Gemeinde die im Beob-         licher Sicherstellung nach Maßgabe des Baufort-
                  Bodenverbrauchsparendes Bauen                       gemeinsamen Haushalt lebenden Personen maximal            achtungszeitraum der letzten 5 Jahre) für die Werte      schrittes in Teilbeträgen ausbezahlt:
                  Barrierefreies Bauen                                130 m² beträgt. Für jede weitere im gemeinsamen           gemäß Statistik Austria vorliegen (2013 -2018) einen
                  Behindertengerechte Maßnahmen                       Haushalt lebende Person erhöht sich diese um 10 m².       Bevölkerungsrückgang von 2,00 bis 4,99% vorliegen        Bei der Errichtung eines Neubaues und Zubaues
                  Neubau Dach- und Fassadenbegrünung                  Mit zusätzlichen Sicherheiten (z.B. Pfandrechte, Bürg-    wird ein Bonusbetrag zum Darlehen von 7.500 Euro         30 % 	
                                                                                                                                                                                               bei    Fertigstellung   des     Kellers   oder   der
                  Bau in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang           schaften, rechtsverbindliche Schuldbeitrittserklärun-     gewährt. Beträgt der Bevölkerungsrückgang im Beob-              Fundamentierung,
                                                                       gen von dritter Seite) ist eine Überschreitung möglich.   achtungszeitraum ≥ 5,00 % so wird ein Bonusbetrag        60 % 	
                                                                                                                                                                                                bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues
                  KINDERSTEIGERUNGSBETRAG                                                                                        zum Darlehen von 15.000 Euro gewährt.                           und
              Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt             BODENVERBRAUCHSPARENDES
                                                                                                 		                                                                                    10 % 	
                                                                                                                                                                                                bei Vorlage einer Bestätigung über die an-
              der Förderungswerbenden lebende Kind (mit öster-                  BAUEN                                                                                                            tragskonforme Durchführung des Bauvorha-
              reichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt)      	Wird ein bestehendes Objekt durch einen Neu-                BONUS
                                                                                                                                           FÜR DACH- ODER FASSADEN-                             bens sowie einem Nachweis über die Fertig-
              unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag              bau ersetzt und entstehen dadurch Abrisskos-              BEGRÜNUNG                                                  stellung gemäß den Bestimmungen des Bgld.
              in der Höhe von 12.000 Euro gewährt. Nachförde-               ten, so werden diese Abrisskosten ersetzt. Der       Erfolgt eine Dachbegrünung nach ÖNORM L1131                     Baugesetzes - als Haftrücklass.
              rungen für Familienzuwachs können bis zur Endzu-              Abriss wird in der Höhe von 35 % der anerkann-       werden folgende Bonusbeträge zum Darlehen ge-
              zählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen          ten Kosten, höchstens jedoch mit 16.000 Euro         währt: Extensive Dachbegrünung 3.000 Euro Intensi-       Bei der Schaffung einer selbständigen Wohnein-
              Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft               gefördert.                                           ve Dachbegrünung 4.000 Euro. Erfolgt eine vertika-       heit durch Ausbau oder Aufbau
              beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst                                                               le Außenbegrünung der Fassade gemäß ÖNORM L
              nach Vorlage der Geburtsurkunde.                                                                                   1136 so wird ein Bonusbetrag zum Darlehen in Höhe        90 %		bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues
                                                                                                                                 von 5.000 Euro gewährt.                                  10 %		bei Vorlage einer Bestätigung über die antrags-
                                                                           Bei Antragstellung darf die Rechnung über                                                                             konforme Durchführung des Bauvorhabens
                  Unter Endzuzählung versteht man den Zeit-                  die durchgeführten Abrissarbeiten nicht                                                                             sowie einem Nachweis über die Fertigstellung
                  punkt, ab dem das zugesicherte Darlehen                                älter als ein Jahr sein.                     BARRIEREFREIES
                                                                                                                                                    BAUEN                                       gemäß den Bestimmungen des Bgld. Bau-
                            zur Gänze ausbezahlt ist.                                                                            Werden barrierefreie Maßnahmen gesetzt, kann                    gesetzes - als Haftrücklass.
                                                                                                                                 hierfür ein Bonusbetrag im Ausmaß von 75 % der an-
                                                                       	
                                                                         Der Bonusbetrag wird auch dann zuerkannt,               fallenden Kosten, jedoch bis maximal 7.500 Euro
                                                                            wenn mehr als 50 % des Bestandes abgerissen          gewährt werden (siehe Seite 38).
                  EINKOMMENSABHÄNGIGER
                                                                           und durch einen Neubau ersetzt werden.                                                                                     ERWEITERTER ROHBAU:
                  SOZIALZUSCHLAG                                                                                                                                                              Ein in Bau befindliches Wohnobjekt mit voll-
              Dieser ist für Bezieher kleinerer Einkommen ent-         	Wird eine Baulücke geschlossen kann ebenso                  BEHINDERTENGERECHTE
                                                                                                                                                                                           ständiger Dacheindeckung einschließlich der
              sprechend dem „gewichteten Pro-Kopf-Einkommen“                ein Bonusbetrag für bodenverbrauchsparendes               MASSNAHMEN                                              Spenglerarbeiten und eingebauten Fenstern
              (Haushaltseinkommen dividiert durch die Anzahl der            Bauen zuerkannt werden, wobei die mögliche           Wird bei der Errichtung des förderungswürdigen                           oder fertigem Innenputz.
              im Haushalt lebenden Personen, wobei Kinder unter             Förderhöhe 100 Euro je m² förderbare Fläche          Objektes auf die besonderen Wohnbedürfnisse und
              16 Jahren mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden) vor-           (Wohnnutzfläche), maximal 20.000 Euro be-            Erfordernisse von Menschen mit Behinderung oder
              gesehen. Ausgegangen wird von einem Grenzwert                 trägt. Ein Baulückenschluss liegt dann vor, wenn     gebrechliche Menschen Bedacht genommen, kann             Der Sozialzuschlag kommt erst mit dem Nachweis
              von 1.000 Euro pro Kopf. Das Ausmaß dieses Zu-                vom Mittelpunkt des zu errichtenden Objektes         für diese Maßnahmen (ÖNORM B 1600) ein Bonusbe-          über die Fertigstellung gemäß den Bestimmungen
              schlages verläuft entgegengesetzt zur Höhe des                ein angrenzendes Wohngebäude im Umkreis              trag gewährt werden. Die Höhe des Bonusbetrages ist      des Bgld. Baugesetzes zur Auszahlung.
              Pro-Kopf-Einkommens und beträgt                               von 70 m (Radius) nachgewiesen wird.                 abhängig von den für diese Maßnahmen anfallenden
                                                                                                                                 Kosten, wobei die förderbaren Kosten im Ausmaß von       Für die Auszahlung des Bonus für Barrierefreie Maß-
                                                                                                                                 100 % jedoch bis maximal 15.000 Euro gefördert           nahmen sowie des Bonus für Behindertengerechte
                   bei einem Einkommen bis €     600 		   € 15.000         Baulücken sind unbebaute Grundstücke in              werden (siehe Seite 39).                                 Maßnahmen ist die Vorlage der saldierten Rechnung
                   bei einem Einkommen bis €     800		    €  10.000      bereits zur Gänze aufgeschlossenen Gebieten,                                                                    und ein Nachweis (oder eine Überprüfung durch die
                   bei einem Einkommen bis € 1.000		      €  7.000       in denen eine Bebauung im Gegensatz zu den                                                                      Förderstelle) über die Umsetzung der Maßnahmen
                                                                            umliegenden Bereichen noch nicht stattge-                                                                     erforderlich.
                                                                           funden hat oder Grundstücke im Verband, die
              Ab einem Pro-Kopf-Einkommen von monatlich mehr                zu weniger als 50% der möglichen Nutzung
              als 1.000 Euro ist ein Sozialzuschlag nicht mehr            bebaut sind (Mindernutzungen). Eine Bauland-
              vorgesehen.                                                       widmung vor 1980 ist erforderlich

18   EIGENHEIM NEUBAU                                                                                                                                                                                           KAPITELNAME UND BESCHREIBUNG
                                                                                                                                                                                                                                        EIGENHEIM
                                                                                                                                                                                                                                             - LANGER
                                                                                                                                                                                                                                                   NEUBAU
                                                                                                                                                                                                                                                      TEXT   19
A N I E R U N G
       E   IGENHEIM S
              SANIERUNG ALLGEMEIN                                                                                              	NICHT FÖRDERBARE SANIERUNGS-
                                                                                                                                 MASSNAHMEN SIND:
              Sanierungsdarlehen     können    bis   längstens     24    	Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes, wie         	
                                                                                                                              Sämtliche Verbauten, Schränke, Kästen, Hand-                 Gefördert werden nur jene Sanierungsmaß-
              Monate ab Erteilung der Baubewilligung bzw. Baufrei-         z.B. die Instandsetzung der Fassaden, Auswech-       tuchhalter, Spiegel, Seifenschalen etc.                    nahmen, die die Wohnnutzfläche betreffen.
              gabe, mit Kostenvoranschlägen oder saldierten Rech-          seln von Geschossdecken                                                                                         Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich
              nungen (nicht älter als 12 Monate) beantragt werden.                                                              Beleuchtungskörper                                     (Zaun, Garten, Garage, etc.) und Eigenleistun-
              Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung des       	Der Anschluss an Fernwärmeanlagen                                                                                  gen können nicht gefördert werden.
              Darlehens ist erforderlich.                                                                                       Offene Kamine
                                                                         	Umweltfreundliche Maßnahmen
                  	EINE FÖRDERUNG KANN GEWÄHRT                                                                              	
                                                                                                                              Öl- und Gasheizungssysteme, außer sie sind als
                    WERDEN FÜR:                                          	Die Vereinigung, die Trennung oder die Vergrö-       behindertengerechte Maßnahme erforderlich
                	die Sanierungen von Eigentumsobjekten, deren             ßerung von Wohnraum sowie die Änderung von
                   Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens             sonstigen nicht für Wohnzwecke genutzte Flä-         Festbrennstoffkessel (Allesbrenner)                Bei Sanierungen ist ein Energieausweis vor Sanie-
                   des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurück-               chen in Wohnraum                                                                                        rung (Bestand) und ein Energieausweis auf Basis
                   liegt, außer es handelt sich um Maßnahmen, die                                                            	
                                                                                                                              Investitionskosten für Kühlanlagen, die nicht aus-   der beantragten Sanierungsmaßnahmen (Planung)
                   den Bedürfnissen von Menschen mit Behinde-            	Die Änderung der Grundrissgestaltung inner-          schließlich mit erneuerbarer Energie oder mit      zu erstellen. Diese Energieausweise sind nicht erfor-
                   rung und gebrechlichen Menschen dienen                  halb einer Wohnung, jedoch nur in Verbindung         Fernkälte aus Abwärme betrieben werden             derlich, wenn die geplanten Sanierungsmaßnahmen
                                                                           mit anderen geförderten Arbeiten                                                                        nicht die thermische Gebäudehülle betreffen oder
                	die Schaffung von Wohnraum durch Zubau                                                                                                                           lediglich geringe thermische Sanierungen (z.B. ein
                   oder Ausbau bei einem nicht geförderten Ob-             Fußböden sowie Bad- und WC-Verfliesung,                                                                Fenster) durchgeführt werden. U-Werte, Materialien
                   jekt bzw. für die Fertigstellung eines nicht geför-     wenn diese aufgrund der Erneuerung der Sani-                                                            und die Bauteilflächen des sanierten Bauteils sind in
                   derten Rohbaues unter Dach                              tärinstallation bzw. eines wassergeführten Hei-                                                         diesem Fall mit den Angeboten und Rechnungen zu
                                                                           zungsverteilungssystems erforderlich werden                                                             belegen.
                  	FÖRDERBARE SANIERUNGS-
                    MASSNAHMEN SIND:                                      Behebung von Wärmebrücken, welche im
                                                                         	                                                                                                        Die Gewährung eines Sanierungsdarlehens schließt
                	Erhaltung des Daches (Dachdeckung, Spengler-             Energieausweis nicht abgebildet sind (z.B. Däm-                                                         eine Förderung für den Ankauf von Eigenheimen,
                   arbeiten, erforderliche Zimmermannsarbeiten)            mung von Rollladenkästen, Unterzügen, Licht-                                                            Wohnungen und Reihenhäusern nicht aus, wobei die
                                                                           kuppeln und sonstige Dachaufbauten, Türen                                                               maximale Förderungshöhe in Kombination mit der
                	Einbau einer Sanitärausstattung (Bad, Toilette,          gegen Kalträume, Dachboden)                                                                             Förderung von Einzelsanierungsmaßnahmen oder
                   Dusche) sowie der Elektroinstallationen                                                                                                                         energetischen       Sanierungsmaßnahmen         50.000
                                                                         	Die Fertigstellung eines nicht geförderten Roh-                                                         Euro und in Kombination mit umfassenden Sanie-
                 Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wär-
                	                                                         baues unter Dach                                                                                        rungsmaßnahmen 80.000 Euro nicht übersteigen
                   me- und Feuchtigkeitsschutzes von Fenstern,                                                                                                                     darf.
                   Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerde-           	Maßnahmen, die den besonderen Wohnbedürf-
                   cken, Decken über Durchfahrten oder oberste             nissen von behinderten oder gebrechlichen                                                               Die Liegenschaft muss nicht im Eigentum der Förde-
                   Geschossdecken                                          Menschen dienen                                                                                         rungswerbenden stehen. Die Eigentümerin bzw. der
                                                                                                                                                                                   Eigentümer muss jedoch die Zustimmung zur Durch-
                	Maßnahmen zur Verminderung des Energie-                	Passive Maßnahmen zur Vermeidung von som-                                                              führung der Sanierungsmaßnahmen und zur grund-
                   verlustes, des Energieverbrauches und des               merlicher Überwärmung (außenliegende, be-                                                               bücherlichen Sicherstellung des Darlehens geben
                   Schadstoffausstoßes von Heizungen und von               wegliche Sonnenschutzeinrichtungen)                                                                     sowie den Schuldschein mitunterfertigen.
                   Warmwasseraufbereitungsanlagen, der Einbau
                   von energiesparenden Heizungen sowie die
                   Errichtung und Sanierung von Kaminen

20   EIGENHEIM SANIERUNG                                                                                                                                                                                                      EIGENHEIM SANIERUNG   21
ENERGETISCHE SANIERUNG                                  UMFASSENDE
                                                                                                                               (DELTAFÖRDERUNG)                                        ENERGETISCHE SANIERUNG
                                                                                                                               Förderungen     im    Rahmen    der     energetischen   Eine umfassende Sanierung liegt dann vor, wenn min-
                                                                                                                               Sanierung können gewährt werden,                        destens drei der angeführten Sanierungsmaßnahmen
                                                                                                                               1.	wenn im Rahmen der umfassenden energetischen        durchgeführt werden und es dabei zu einer erhebli-
                                                                                                                                    Sanierung die dafür erforderlichen Energiekenn-    chen Verbesserung der thermischen Qualität (siehe
                                                                                                                                    zahlen nicht erreicht werden und der Heizwärme-    Tabelle S. 13) der Gebäudehülle kommt: Fenster-
                                                                                                                                    bedarf des bestehenden Objektes nach Abschluss     flächen,     Dach      oder     oberste     Geschossdecke,
                                                                                                                                    der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen um          Fassadenflächen,       Kellerdecke    sowie       energetisch
                                                                                                                                    mindestens 40 % verbessert wird;                   relevantes        Haustechniksystem       (Solaranlage     zur
                                                                                                                               2.	wenn weniger als drei Teile an der Gebäudehül-      Warmwasserbereitung, Solaranlagen zur Heizungs-
                                                                                                                                    le und/oder am energetisch relevanten Haus-        einbindung,        Photovoltaikanlage, Anschluss         Fern-
                                                                                                                                    techniksystem hergestellt oder saniert werden      wärme,      Holzvergaserheizung       mit    Pufferspeicher,
                                                                                                                                    und der Heizwärmebedarf des bestehenden            Hackschnitzelheizung,         Pelletsheizung,        Heizungs-
                                                                                                                                    Objektes nach Abschluss der durchgeführten         anlage      mit     Biomasse,     Wärmepumpenheizung,
                                                                                                                                    Sanierungsmaßnahmen um mindestens 40 %             Kontrollierte Wohnraumlüftung).
                                                                                                                                    verbessert wird;
                                                                                                                               3.	bei Fertigstellung eines nicht geförderten Roh-     IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
                                                                                                                                    baues unter Dach, wobei der nicht geförderte        	60 % der anerkannten Sanierungskosten,
                                                                                                                                    Rohbau vor zumindest fünf Jahren errichtet wur-    	max. 60.000 Euro bei Erreichen der
                                                                                                                                    de und keine Fenster, Fassade oder haustechni-          erforderlichen Energiekennzahl,
                                                                                                                                    schen Anlagen aufweist, oder                        	70 % der anerkannten Sanierungskosten,
              EINZELBAUTEILSANIERUNG                                                                                           4.	bei Schaffung von Wohnraum durch Zu-, Um-,          	max. 70.000 Euro bei Unterschreitung der
                                                                                                                                    Aus- oder Aufbau in bestehenden Gebäuden                erforderlichen Energiekennzahl um 25 %,
              Gefördert werden Maßnahmen für Sanierungen zum         Die in der Tabelle angeführten Maßnahmen werden                (z.B. in das Dachgeschoss, angrenzende Wirt-        	80 % der anerkannten Sanierungskosten,
              Zweck der allgemeinen Verbesserung von Wohn- und       nur gefördert, wenn der gesamte Bauteil saniert wird.          schaftsgebäude, in Garagen, Büro- oder Ge-         	max. 80.000 Euro bei Unterschreitung der
              Gebäudestandards an oder in Eigenheimen, die kei-      Eine Förderung für noch nicht zur Gänze sanierte               schäftsgebäude). Der Zubau einer kompletten             erforderlichen Energiekennzahl um 50 %
              nen unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch    Bauteile ist nur dann möglich, wenn sichergestellt ist,        Wohneinheit ist nicht förderbar.                        gewährt werden.
              des Gebäudes haben.                                    dass nach Durchführung der Sanierungsarbeiten der
                                                                     gesamte Bauteil den U-Werten entspricht.                  Bei den Maßnahmen in Ziffer 3 und 4 sind die Wärme-     Zusätzlich zu den Sanierungsdarlehen können
              Für die Förderung von Sanierungen eines Gebäude-                                                                 durchgangskoeffizienten (U-Werte) gemäß der Tabel-      beantragt werden
              teiles sowie der Erneuerungen eines Bauteiles an der   Werden die maximalen U-Wert-Anforderungen ge-             le auf Seite 22 einzuhalten.
              thermischen Gebäudehülle sind folgende Wärme-          mäß Tabelle nicht eingehalten, ist ein Sanierungskon-                                                              	Mehrkosten bei der Sanierung aufgrund
              durchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten:         zept vorzulegen.                                          IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?                              historischer Bausubstanz Zuschlag von 25%
                                                                                                                               Bei der energetischen Sanierung (Deltaförderung)         	Behindertengerechte Anpassung des
                                                                     IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?                           kann ein Förderungsdarlehen im Ausmaß von 50 %               Wohnraumes
               U-Werte für die Förderung der Sanierung               Bei der Einzelbauteilsanierung sowie beim Einbau          der anerkannten Sanierungskosten, max. 45.000
               einzelner Bauteile                                    fossiler Haustechnikanlagen (siehe S. 12) kann ein        Euro gewährt werden.                                    Beispiel:
                                                                     Förderungsdarlehen im Ausmaß von 30 % der                                                                         Dachsanierung,         Instandsetzung       der       Fassade,
                                                                     anerkannten Sanierungskosten, maximal 30.000                                                                      Wärmepumpenheizung, die Sanitärräume werden
                 Fenster bei Tausch des
                                                        1,05 W/m²K   Euro gewährt werden.                                                                                              barrierefrei umgebaut, Energiekennzahl 56 kWh/ m2a
                 ganzen Elements (Rahmen und Glas)
                                                                                                                               Beispiel:                                               (A/V-Verhältnis 0,8)
                 Fenster bei Tausch nur des Glases      0,90 W/m²K
                                                                                                                               Dachsanierung und Fenstertausch,
                 Dämmung Außenwand                      0,25 W/m²K   Beispiel:                                                 Einbau eines Treppenliftes                              Gesamtbaukosten für Dachsanierung,
                 Dämmung Oberste Geschoßdecke,                       Sanierung Badezimmer                                                                                              Fassade, Wärmepumpenheizung                     €     85.000
                                                        0,15 W/m²K
                 Dach (Dachdämmung)                                                                                            Kosten laut Rechnung für                                Förderung im Ausmaß von 70 % der
                 Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich   0,30 W/m²K   Kosten laut Rechnung		 €  28.000                         Dachsanierung und Fenstertausch          €    37.000   anerkannten Kosten möglich                      €     59.500
                                                                     Förderung im Ausmaß von 30 % der anerkannten              Förderung im Ausmaß von 50 % der
                                                                     Kosten möglich                                            anerkannten Kosten möglich               €   18.500    Kosten für barrierefreien
                                                                                                                                                                                       Umbau der Sanitärräume                          €     10.000
                                                                     Gesamtförderungshöhe
                                                                                          € 8.400                             Treppenlift                              €     3.000   Förderung im Ausmaß von 100 %
                                                                                                                               Förderung im Ausmaß von 100 %                           der anerkannten Kosten möglich                  €     10.000
                                                                                                                               der anerkannten Kosten möglich           €    3.000
22   EIGENHEIM SANIERUNG                                                                                                       Gesamtförderungshöhe                     €   21.500    Gesamtförderungshöhe                            €     69.500
Erfolgt eine förderbare Sanierung in einer Ge-           Erfolgt eine Dachbegrünung nach ÖNORM
                   meinde die im Beobachtungszeitraum der letz-            L1131 werden folgende Bonusbeträge zum
                   ten 5 Jahre für die Werte gemäß Statistik Austria       Darlehen gewährt:
                   vorliegen (2013 -2018) einen Bevölkerungsrück-          Extensive Dachbegrünung 3.000 Euro
                   gang von 2,00 bis 4,99% vorliegen wird ein Bo-          Intensive Dachbegrünung 4.000 Euro
                   nusbetrag zum Darlehn von 7.500 Euro gewährt.
                   Beträgt der Bevölkerungsrückgang im Beobach-            Erfolgt eine vertikale Außenbegrünung der
                   tungszeitraum ≥ 5,00 % so wird ein Bonusbetrag          Fassade gemäß ÖNORM L 1136 so wird ein                BEHINDERTENGERECHTE
                                                                                                                                                                                    Waschbecken installiert werden und bodengleiche
                   zum Darlehn von 15.000 Euro gewährt.                    Bonusbetrag zum Darlehen in Höhe von 5.000            ANPASSUNG DES WOHNRAUMES                            Duschen ohne Schwellen eingebaut werden. Aufgrund
                                                                           Euro gewährt.                                    Wird bei der Sanierung des förderungswürdigen            baulicher Gegebenheiten können Zugeständnisse ge-
                                                                                                                            Objektes auf die besonderen Wohnbedürfnisse und          macht werden. Gefördert werden Treppenlifte, Einbau
                                                                                                                            Erfordernisse von Menschen mit Behinderung oder          von Aufzügen oder sonstige erforderliche Maßnah-
                                                                                                                            gebrechliche Menschen Bedacht genommen, werden           men, die zum Abbau von Barrieren dienen und ein be-
                                                                                                                            diese Maßnahmen im Ausmaß von 100 % der an-              hindertengerechtes Wohnen ermöglichen.
              ZUSÄTZLICHE BONUSBETRÄGE BEI                                                                                  rechenbaren Sanierungskosten, jedoch bis max.
              SANIERUNGSMASSNAHMEN                                                                                          30.000 Euro gefördert. Darunter fallen insbesondere      Die   Förderung     für   die   behindertengerechte
                                                                                                                            im Außenbereich die barrierefreie Erschließung zum       Anpassung des Wohnraumes kann unabhängig vom
              Wenn aufgrund der historischen Bausubstanz Mehr-         Maßnahmen für die behindertengerechte Anpassung      Hauseingang.                                             Alter des Objektes sowie von ev. bereits beste-
              kosten bei der Sanierung entstehen so kann unab-         des Wohnraumes werden unabhängig vom Alter des                                                                henden    Wohnbaudarlehen       beantragt   werden.
              hängig vom Höchstausmaß der anerkannten Sanie-           zu fördernden Objektes im Ausmaß von 100% der an-    Zu den förderbaren Maßnahmen innerhalb der Woh-          Der Nachweis hat durch Vorlage von saldierten
              rungskosten ein Zuschlag von 25% der anerkannten         rechenbaren Sanierungskosten, jedoch bis zum maxi-   nung zählen u.a. die Tür mit einer Breite von mehr als   Rechnungen zu erfolgen.
              Sanierungskosten zur ermittelten Darlehenssumme          malen Höchstbetrag gefördert.                        90 cm und die Tür zum Sanitärraum (Bad, WC) mit
              gewährt werden.                                                                                               mind. 80 cm lichte Breite. Wohn-, Schlaf- und Essräu-
                                                                                                                            me müssen barrierefrei erreichbar sein und eine aus-     WIE ERFOLGT DIE
                                                                                                                            reichende Bewegungsfläche aufweisen.                     AUSZAHLUNG DES
                                                                                                                                                                                     SANIERUNGSDARLEHENS?
                                                                                                                            Gefördert wird der barrierefreie Umbau der Sanitärräu-
                                                                                                                            me, wobei insbesondere zu beachten ist, dass die Türen   Die Anweisung erfolgt anteilsmäßig nach Vorlage von
                                                                                                                            eine Durchgangsbreite von mindestens 80 cm aufwei-       saldierten Rechnungen. Es werden 10 % des bewillig-
                                                                                                                            sen, der Sanitärraum einen unverbauten Wendekreis        ten Darlehensbetrages bis zum Nachweis der Fertig-
                                                                                                                            von 150 cm Durchmesser aufweist, unterfahrbare           stellung einbehalten.

24   EIGENHEIM SANIERUNG
A U S A N K A U F
                 E I M A LT H
       E   IGENH

             ALTHAUSANKAUF ALLGEMEIN
             Für den Ankauf eines nicht geförderten Althauses,        Erforderlichenfalls ist der Kaufpreis, wenn der Kauf-
             dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansu-            vertrag auch andere Gebäude(-teile), Bauten oder
             chens mindestens 20 Jahre zurückliegt, kann ein          Bauwerke umfasst, auf die Wohnnutzfläche für das
             Darlehen gewährt werden.                                 Wohnhaus zu aliquotieren.
             Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung des
             Darlehens ist erforderlich.                              Die Gewährung eines Ankaufdarlehens schließt eine
                                                                      Förderung für die Sanierung von Eigenheimen für
             Eine Förderung bei Kauf unter nahestehenden Perso-       den privaten Wohnbau nicht aus, wobei die maxima-
             nen ist ausgeschlossen (z. B. zwischen Eltern und Kin-   le Förderungshöhe begrenzt ist (in Kombination mit
             dern oder unter Geschwistern). Ein Energieausweis ist    Einzelbauteilsanierung oder energetischer Sanierung
             vorzulegen. Für die Gewährung der Ankaufsförderung       mit 50.000 Euro; in Kombination mit umfassender
             ist die Einhaltung der Anforderungen an den Heizwär-     energetischer Sanierung mit 80.000 Euro).
             mebedarf jedoch keine Förderungsvoraussetzung.

             AB WANN KANN DIE FÖRDERUNG                               Beispiel:
             BEANTRAGT WERDEN?                                        Kaufpreis 		 € 174.414
             Innerhalb eines Jahres ab Kaufvertragsabschluss.
                                                                      Grundstück mit 950 m2
             IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?                          Ortsüblicher Grundstückspreis € 47/ m2 = € 44.650
             Die Förderungshöhe beträgt 50 % des förderbaren          Energiekennzahl von 60 kWh/ m2a
             Kaufpreises, abhängig vom Heizwärmebedarf (siehe
             Tabelle) und beträgt max. 40.000 Euro.                   Kaufpreis		                                 € 174.414
             Förderbarer Kaufpreis = Kaufpreis abzüglich der orts-    Abzüglich Grundstückskosten		 €  44.650
             üblichen Grundstücks- und Inventarkosten.
                                                                      Förderbarer Kaufpreis 		 € 129.764
                                                                      davon 50 % 		 €  64.882

               Heizwärmebedarf kWh/m².a    Förderungsbetrag in Euro
                                                                      Gesamtförderungshöhe		 €40.000
                          < 60                    € 40.000

                          < 65                    € 35.000

                          < 70                    € 30.000            WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG?
                                                                      Das zugesicherte Förderungsdarlehen wird nach
                          < 75                    € 25.000
                                                                      grundbücherlicher Sicherstellung in Einem ausbe-
                          > 75                    € 20.000
                                                                      zahlt.

26   ALTHAUSANKAUF
E R M  I T M  E H  R
       W O H N H Ä  U S
                          H N E I N H E I T E N
       ALS Z W  E I W  O

              Miet- oder Genossenschaftswohnungen, Eigentums-           WER KANN EINE FÖRDERUNG
              wohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Reihenhäuser,           BEANTRAGEN?                                                  REIHENHÄUSER
              Wohnheime (z. B. Altenwohn- und Pflegeheime,               	Gemeinden                                            Als Reihenhäuser gelten Wohnhäuser mit mindestens        von 50 % der vorgeschriebenen Energiekennzahl 710
              Schülerheime), Generationenwohnen und Gruppen-             	Gemeinnützige Bauvereinigungen                       drei unabhängig voneinander und nur von außen be-        Euro, wobei bis zu einem 4-Personen- Haushalt die för-
              wohnbauten                                                 	Juristische Personen für Dienstnehmerwohnungen       gehbaren Wohnungen, die als Gesamtanlage geplant,        derbare Fläche bei Wohnungen mit 100 m² begrenzt
                                                                         	Juristische Personen, die gemeinnützigen (sozia-     eingereicht und errichtet werden. Die Gesamtgeschoß-     ist. Für jede weitere Person können 10 m² Wohnnutz-
                                                                            len, karitativen) Zwecken dienen, für die Errich-   anzahl darf mit Kellergeschoß höchstens drei Gescho-     fläche zusätzlich gefördert werden.
              NEUBAU                                                        tung und Sanierung von Wohnheimen                   ße und ohne Kellergeschoß höchstens zwei Geschoße
                                                                         	Sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des          aufweisen. Eine Eigentumsbegründung ist nur für ös-
              Die Förderung gliedert sich in eine Objektförderung,          Bauträgervertragsgesetzes für die Errichtung        terreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder         GENERATIONENWOHNEN
              die dem Bauträger gewährt wird, und eine Subjektför-          von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern            diesen Gleichgestellte möglich, sofern die restlichen    Sonderformen wie Junges Wohnen und betreutes
              derung, die entsprechend der sozialen Situation der           im Eigentum – es gelten folgende Bestimmungen:      Förderungsvoraussetzungen gegeben sind.                  Wohnen, können sowohl separat als auch in Kombina-
              Wohnungswerbenden als Eigenmittelersatzdarlehen                                                                                                                            tion errichtet werden. Die Wohnnutzfläche pro Wohn-
              und Wohnbeihilfe gewährt wird. Weiters wird unter-               Vorlage einer Erfüllungsgarantie in Höhe von    Grundförderung                                           einheit ist für „Junges Wohnen“ (Starterwohnungen)
              schieden zwischen Wohnungen, Reihenhäusern und                   120 % der Gesamtbaukosten                        Die Grundförderung ist eine Objektförderung und be-      mit max. 55 m² begrenzt. Bei der Wohnform „betreu-
              Generationenwohnen wobei verschiedene Flächen-                   Erstellung und Vorlage der Kaufverträge         steht bei Reihenhäusern und Gruppenwohnbauten aus        tes Wohnen“ hat die Wohnnutzfläche bei Wohneinhei-
              förderungen vorgesehen sind. Grundsätzlich dürfen                gemäß BTVG                                       einem Fixbetrag je m² Wohnnutzfläche von 590 Euro,       ten für eine Person zwischen 45 m² und 51 m² und
              nur alternative oder erneuerbare Energieträger für               Bekanntgabe einer Treuhänderin oder eines       bei einer Unterschreitung von 30 % der vorgeschrie-      bei Wohneinheiten für zwei Personen ab 51 m² bis
              Heizzwecke verwendet werden.                                     Treuhänders und Vorlage der Treuhand-            benen Energiekennzahl 620 Euro und bei einer Unter-      maximal 65 m² zu betragen. Ab 10 Wohneinheiten für
                                                                               verträge                                         schreitung von 50 % der vorgeschriebenen Energie-        betreubares Wohnen ist ein Gemeinschaftsraum im
              In besonders begründeten Fällen ist auch die Verwen-             Abwicklung (Anweisung) der Förderung über       kennzahl 650 Euro, wobei die Wohnnutzfläche bis zu       Ausmaß von 45 m² verpflichtend zu errichten.
              dung von fossilen Energieträgern möglich.                        ein Treuhandkonto                                einem 4-Personen Haushalt mit 130 m² begrenzt ist.
              Erdgas-Brennwertanlagen in Kombination mit Solar-                                                                 Für jede weitere Person können 10 m² Wohnnutzfläche      Grundförderung
              anlagen zur Warmwasserbereitstellung (thermisch           WER KANN GEFÖRDERTE WOHNUNGEN                           zusätzlich gefördert werden.                             Die Grundförderung ist eine Objektförderung und
              oder Photovoltaik). Sollte lagebedingt die Errichtung     UND REIHENHÄUSER MIETEN?                                                                                         besteht bei Generationenwohnungen aus einem Fix-
              von Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich         	förderungswürdige Personen im Sinne des § 13                                                                  betrag je m² Wohnnutzfläche von 680 Euro, bei einer
              nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination           Bgld. WFG 2018, wobei ein Mindesteinkommen               WOHNUNGEN UND WOHNHEIME                            Unterschreitung von 30 % der vorgeschriebenen
              Abstand genommen werden.                                      nicht erforderlich ist                              Eine Wohnung ist eine zur ganzjährigen Benützung         Energiekennzahl 710 Euro und bei einer Unterschrei-
                                                                         	natürliche oder juristische Personen zur unent-      geeignete, baulich in sich abgeschlossene Einheit, die   tung von 50 % der vorgeschriebenen Energiekenn-
              Biogene Heizungssysteme sollen nach Möglichkeit mit           geltlichen Weitergabe an ihre Dienstnehmerin-       mindestens aus Zimmer, Küche (Kochnische), WC und        zahl 740 Euro.
              (thermischen oder Photovoltaik) Solaranlagen kombi-           nen und Dienstnehmer                                Bade- oder Duschgelegenheit besteht. Die Wohnnutz-
              niert werden um zu vermeiden, dass Heizungs/-Warm-         	
                                                                          Körperschaften,      Personenvereinigungen     und    fläche muss mindestens 35 m² betragen.
              wasserkessel während der Sommermonate betrieben               Vermögensmassen im Sinne des § 13 Abs. 1 Z
              werden müssen. Bei elektrischen Wärmepumpen ist               3 Bgld. WFG 2018 zur Weitergabe an Dritte, die      Grundförderung
              eine Kombination mit (thermischen oder Photovoltaik)          förderungswürdig sein müssen                        Die Grundförderung ist eine Objektförderung und be-
              Solaranlagen anzustreben.                                  	In sozial begründeten Fällen (z.B. bei Eheschei-     steht bei Wohnungen sowie Wohnheimen aus einem
                                                                            dung) nicht förderungswürdige Personen für die      Fixbetrag je m² Wohnnutzfläche von 650 Euro, bei einer
              Hinsichtlich der zu erreichenden Energiekennzahlen gel-       Dauer von höchstens 12 Monaten mit vorheriger       Unterschreitung von 30 % der vorgeschriebenen Ener-
              ten die Bestimmungen für Eigenheime (siehe Seite 13).         Zustimmung des Landes                               giekennzahl 680 Euro und bei einer Unterschreitung

28   WOHNHÄUSER MIT MEHR ALS ZWEI WOHNEINHEITEN                                                                                                                                                             WOHNHÄUSER MIT MEHR ALS ZWEI WOHNEINHEITEN   29
Sie können auch lesen