Wir machen uns stark! - Institutionelles Schutzkonzept für die Katholischen Schulen in Freier Trägerschaft des Erzbistums Köln - Institutionelles ...

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Wir
Wir machen
    machen
 uns
 uns stark!
     stark!
             Institutionelles Schutzkonzept
                   für die Katholischen Schulen
     in Freier Trägerschaft des Erzbistums Köln

            Institutionelles Schutzkonzept
                  für die Katholischen Schulen
    in Freier Trägerschaft des Erzbistums Köln
Impressum

Erzbistum Köln | Generalvikariat
Hauptabteilung Schule/Hochschule
Abteilung Katholische Schulen in freier Trägerschaft
Marzellenstraße 32 | 50668 Köln

schule-hochschule@erzbistum-koeln.de
www.erzbistum-koeln.de

Verantwortlich: Thomas Pitsch, Sina Schuppik
Gestaltung: Büro Bloock Design GmbH

Veröffentlicht im Februar 2018 (Auflage 1)
Aktualisiert 1 im Februar 2021 (Auflage 2)

1 Es gilt die jeweils aktuelle Auflage.
Vorwort                                                        04

Sexualisierte Gewalt – eine Begriffsbestimmung                 07
Grenzverletzung                                                08
Sexuelle Übergriffe                                            09
Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt          10

Präventive Aspekte des Personalmanagements                     11
Die persönliche Eignung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter   12
Das erweiterte Führungszeugnis                                 13
Die Selbstauskunftserklärung                                   13

Aus- und Fortbildung                                           15
Präventionsschulungen                                          16
Vertiefungsveranstaltungen                                     16

Der Verhaltenskodex                                            19
Gestaltung von Nähe und Distanz                                20
Angemessenheit von Körperkontakt                               20
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken      21
Sprache und Wortwahl                                           22
Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen             22
Verhalten im Sportunterricht                                   23

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen                      25

Beratungs- und Beschwerdewege                                  29

Qualitätsmanagement                                            33
Präventionsfachkraft                                           34
Nachhaltige Aufarbeitung                                       34

Anhang                                                         37
Dienstanweisung                                                38
Dokumentationsbogen                                            40
Hilfestellungen für die Gesprächsführung mit Betroffenen       42
Selbstauskunftserklärung                                       46
04                                              Vorwort   Institutionelles Schutzkonzept

Liebe
Leserinnen
und Leser!

                                                          Als Anfang 2010 Vorfälle sexuellen Missbrauchs in
                                                          kirchlichen Institutionen öffentlich bekannt wurden,
                                                          erahnten wenige die Größenordnung der sich hier
                                                          anbahnenden Krise. Mit Trauer, Scham und wachsendem
                                                          Entsetzen verfolgte die Öffentlichkeit, in welchem
                                                          Ausmaß Kinder und Jugendliche zu Opfern von Unrecht
                                                          und unermesslichem Leid geworden waren.

                                                          Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle hat die
                                                          katholische Kirche die Maßnahmen zur Prävention
                                                          sexualisierter Gewalt intensiviert. Durch die 2013
                                                          überarbeiteten Leitlinien für den Umgang mit sexuellem
                                                          Missbrauch und die Rahmenordnung Prävention sind
                                                          einheitliche Grundlagen geschaffen worden, die stetig
                                                          weiterentwickelt werden. Prävention vor sexualisierter
                                                          Gewalt ist zum integralen Bestandteil der kirchlichen
                                                          Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder
     2                                                    hilfebedürftigen Erwachsenen geworden – und damit zu
     Mit Schüler/innen sind in diesem                     einer Herausforderung, vor die wir alle gestellt sind.
     Verhaltenskodex auch die erwachsenen
     Studierenden der Erzb. Berufskollegs
     sowie des Weiterbildungskollegs gemeint.             Die 32 Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Köln sind
                                                          für über 23.000 Schülerinnen und Schüler 2 Lern- und
     3
                                                          Lebensort zugleich, sie sind Orte des Dialogs und der
     Aus der Predigt von Papst Franziskus
     am 18.01.2015 anlässlich seines Besuchs              menschlichen Gemeinschaft in Vielfalt. „Im Evangelium
     auf den Philippinen.                                 empfängt Jesus die Kinder, er umarmt und segnet sie.
Vorwort   Institutionelles Schutzkonzept                           05

Auch wir müssen unsere Jugendlichen schützen, führen         Neben diesen institutionellen Voraussetzungen müssen
und ermutigen, indem wir ihnen helfen, eine Gesellschaft     aber unabdingbar Maßnahmen zur Stärkung der minder-
aufzubauen, die ihres großen spirituellen und kulturellen    jährigen Kinder und Jugendlichen (siehe Seite 25) treten
Erbes würdig ist. Besonders müssen wir jedes Kind als        wie auch ein verlässliches Angebot an Beratungs- und
ein Geschenk betrachten, das angenommen, gehegt und          Beschwerdewegen (siehe Seite 29) für alle Schülerinnen
beschützt werden muss.” 3 Mit diesen Worten führt uns        und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Papst Franziskus diesen doppelten Auftrag der Kirche vor
Augen: Einerseits in den uns anvertrauten Kindern und        In Wahrnehmung seiner spezifischen Verantwortung und
Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen das Antlitz            mit Bezug auf seine besondere Verpflichtung gegenüber
Christi zu erkennen und danach zu handeln; andererseits      den biblischen und religiösen Grundlagen gewährleistet
mit unserer persönlichen Haltung, in unserem täglichen       das Erzbistum Köln als Träger seiner Bildungseinrichtungen /
Tun sichere Räume zu schaffen und das uns geschenkte         Schulen die Implementierung eines professionellen
Vertrauen einzulösen.                                        Qualitätsmanagements (siehe Seite 33), um einerseits
                                                             Prävention als bleibende und ständige Herausforderung
Dass die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler sich      anzunehmen. Zugleich aber muss andererseits festge-
in unseren Schulen gut aufgehoben fühlen und hier einen      schrieben sein, dass Prävention (zukünftig)
sicheren Raum zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit,
ihrer Fähigkeiten und Begabungen vorfinden, darf nicht       – ein wesentliches Element,
dem Zufall überlassen sein. Deshalb braucht Prävention       – ein spezifisches Kennzeichen,
in unseren Schulen ein Schutzkonzept. Dazu ist es            – ein unverzichtbarer Ausdruck
notwendig, dass der Umgang miteinander immer wieder
reflektiert, überprüft und weiterentwickelt wird und         des genuin christlichen Profils katholischer Schulen
Bedingungen geschaffen werden, die das Risiko von            im Erzbistum Köln ist.
sexualisierter Gewalt mindern.
                                                             Mit dem Rahmenkonzept halten Sie nun das übergrei­
Wegen der vielfältigen, häufig gar divergierenden Formen     fende Schutzkonzept für die Katholischen Schulen in
der Grenzverletzungen im Bereich sexualisierter Gewalt,      Freier Trägerschaft des Erzbistums Köln in Händen, das
zugleich auch wegen der individuell spezifischen Weise       partizipativ unter Beteiligung von Eltern- und Schü­ler­
ihrer Wahrnehmung im Spannungsfeld von objektiv              vertretern, Schulleitungen und Lehrervertretern, Mit-
manifestierter Strafbarkeit und subjektiv empfundener        arbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulabteilung sowie
Verletzung, ist im Bemühen um eine verantwortungs­           der Koordinationsstelle Prävention im Erzbistum Köln
orientierte Auseinandersetzung eine sorgfältige Begriffs-    entstanden ist. Allen Beteiligten sei herzlich gedankt für
bestimmung (siehe Seite 07) unabdingbar.                     die engagierte Mitarbeit bei der Erstellung dieses Rahmen­
                                                             konzeptes.
Vor diesem Hintergrund stellt sich sodann die Frage
nach jenen Kriterien und Maßnahmen (siehe Seite 11),         Dieses Rahmenkonzept stellt für die Erzbischöflichen
die dem in besonderer Verantwortung stehenden                Schulen eine verbindliche Orientierung dar, das um die
kirchlichen Dienstgeber angesichts der gegebenen             jeweiligen schulspezifischen Besonderheiten zu ergänzen
Gefährdungssituation zu Gebote stehen.                       ist. Für diese Ausgestaltung stehen den Erzbischöflichen
                                                             Schulen die Abteilung Katholische Schulen in Freier
Über die Einstellungsverfahren hinaus ergibt sich in der     Trägerschaft des Erzbistums Köln und die Koordinations-
Folge die Notwendigkeit zu einem integrierten Konzept        stelle Prävention im Erzbischöflichen Generalvikariat als
von Fortbildungsangeboten und Präventionsschulungen          Ansprechpartner und Begleiter zur Verfügung.
(siehe Seite 15), um eine fortschreitende Reflexion des
professionellen Handelns aller im Schuldienst des
Erzbistums beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitar­         Köln, den 01.02.2018
beiter zu initiieren.

Ziel muss es schließlich sein, einen Verhaltenskodex         Dr. Bernadette Schwarz-Boenneke
(siehe Seite 19) als Orientierungsrahmen für grenz­          Leiterin der Hauptabteilung Schule / Hochschule
achtenden Umgang zu etablieren, der eine gute Lern­          Erzb. Generalvikariat Köln
umgebung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein
respektvolles Miteinander für die Schülerinnen und
Schüler an Erzbischöflichen Schulen zu sichern hilft.
K L A R H E I T
Begriffsbestimmung   Institutionelles Schutzkonzept              07

Sexualisierte Gewalt –
eine Begriffsbestimmung 4

Das Thema der sexualisierten Gewalt im schulischen Kontext
löst allenthalben große Verunsicherungen aus. Einseitige und
überzogene Reaktionsmuster sind sogar hinderlich, angemes­sene
Strategien und Maßnahmen zur Verhinderung und Aufde­ckung
sexualisierter Gewalt im Schulbereich zu entwi­ckeln. Vielmehr
bedarf es eines authentischen und grenz­a­ch­­tenden Umgangs
miteinander, weshalb die Auseinandersetzung mit folgenden
Fragen sich zwangsläufig ergibt:

                                                                        Wann liegen Grenzverletzungen vor
                                                                        und wo beginnt sexualisierte Gewalt?

                                                                        Ist der individuellen Wahrnehmung
  4
                                                                        diesbezüglich immer zu trauen?
  nach Enders, U., Kossatz, Y., Kelkel, M.,
  Eberhardt, B. (2010). Zur Differenzierung
  zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen                               Welche Formen pädagogischen
  und strafrechtlich relevanten Formen der
  Gewalt im pädagogischen Alltag. Köln:
                                                                        Handelns sind förderlich und welche
  Zartbitter e.V.                                                       grenzverletzend?
08                                           Grenzverletzung   Institutionelles Schutzkonzept

                                                               Fallbeispiel
                                                               Eine Lehrerin trägt während des Unterrichts kurze Röcke
                                                               und Kleider, teilweise mit tiefem Ausschnitt. Als sie sich
                                                               über einen Schüler beugt, um ihm eine Aufgabe zu
                                                               erklären, rutscht ihr Rock hoch und ein großer Teil ihrer

Grenzverletzung                                                Oberschenkel ist für die dahinter sitzenden Schülerinnen
                                                               und Schüler sichtbar. Einige Schüler machen sich hierüber
                                                               lustig, andere sind peinlich berührt und schauen weg.
                                                               Teilweise lässt sich durch den Ausschnitt auch der Ansatz
                                                               ihres Busens erahnen. Ein Schüler vertraut sich dem
Meist geschehen Grenzverletzungen unbeabsichtigt.              Beratungslehrer der Schule an und berichtet, dass ihn
Grenzverletzungen können auch Hinweise auf fachliche           der offenherzige Kleidungsstil der Lehrerin störe und
oder persönliche Verfehlungen des Mitarbeitenden sein.         er manchmal nicht wisse, wie er sich ihr gegenüber
Das unangemessene Verhalten einer Grenzverletzung kann         verhalten solle.
auch durch Mangel an eindeutigen Normen und Regeln in
einer Organisation hervorgerufen werden. Täter und             Weitere Beispiele
Täterinnen setzen Grenzverletzungen gegenüber dem              –
Opfer jedoch auch im Zuge ihrer Anbahnung gezielt ein,         Einmalige / seltene Missachtung einer (fachlich) ad­
um zu testen, wie weit sie bei der Schülerin oder dem          äquaten körperlichen Distanz (grenzüberschreitende,
Schüler gehen können, ohne eine Gegenwehr zu provo­            zu intime körperliche Nähe und Berührungen im alltäglichen
zieren, die eine mögliche Aufdeckung zur Folge hätte.          Umgang oder bei der Hilfestellung im Sportunterricht).
                                                               –
Die Einstufung eines Verhaltens als grenzverletzend            Einmalige / seltene Missachtung eines respektvollen
beruht nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso      Umgangsstils (z.B. öffentliches Bloßstellen einer
auf dem subjektiven Erleben von Schülerinnen und               Schülerin bzw. eines Schülers vor der Klasse, persönlich
Schülern. Im schulischen Alltag lassen sich zufällige und      abwertende, sexistische oder rassistische Bemerkungen).
unbeabsichtigte Grenzverletzungen nicht vollkommen             –
vermeiden. Es handelt sich hierbei jedoch um eine              Schüler und Schülerinnen mit Kosenamen ansprechen
einmalige oder gelegentlich vorkommende unbeabsich-            („Süße“, „Schätzchen“ usw.).
tigte Missachtung der Grenzen von Schülerinnen und             –
Schülern und nicht um einen grundlegenden Mangel an            Eigene Verantwortung für den Schutz von Schülerinnen
Respekt diesen gegenüber. Wird sich die Lehrerin oder der      und Schülern bei Grenzverletzungen durch andere
Lehrer der unbeabsichtigten Grenzverletzung bewusst,           Schü­lerinnen/Schüler abgeben (z.B.: „Regelt das
ist dies sogar Ausdruck eines achtsamen Umgangs.               untereinander“ … „Ihr sollt doch nicht petzen!“).
Sexuelle Übergriffe   Institutionelles Schutzkonzept                          09

Sexuelle
Übergriffe
Im Gegensatz zu Grenzverletzungen sind sexuelle Über­
griffe niemals zufälliger oder unbeabsichtigter Natur.
Die übergriffige Person missachtet bewusst gesellschaft­
liche Normen und Regeln sowie fachliche Standards.
Widerstände des Opfers werden übergangen. Sexuelle             Fallbeispiel
Übergriffe können sowohl durch Körperkontakt als auch
in verbaler Form erfolgen.                                     Ein Sportlehrer betritt vor und nach dem Sportunterricht
                                                               immer wieder ungefragt die Umkleidekabinen der Mädchen,
Täter und Täterinnen setzen sexuelle Übergriffe im              während sich diese umziehen. Einige Mädchen haben ihn
Anbahnungsprozess gezielt ein, um die Grenzen der               bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ihnen dies
Mädchen und Jungen zu testen und strafrechtlich                unangenehm sei und er die Umkleidekabine nicht unge-
relevante Formen sexualisierter Gewalt vorzubereiten.          ­f ragt betreten solle. Der Sportlehrer tut diese Aussagen
                                                                ab und entgegnet, dass er für den reibungs­losen Ablauf
Übergriffe unterscheiden sich weiterhin von                     des Sportunterrichts Sorge zu tragen habe und nach dem
unbeab­sichtigten Grenzverletzungen durch:                      Sportunterricht nachsehen müsse, ob die Kabinen leer seien
–                                                               und alle pünktlich zur nächsten Unterrichtsstunde kämen.
Massivität und/oder Häufigkeit
der Grenzverletzungen;                                         Weitere Beispiele
–                                                              –
Missachtung verbal oder nonverbal gezeigter                    Die Dynamik der Schülergruppe manipulieren,
(abwehrender) Reaktionen der Opfer;                            um die eigene Machtposition auszubauen bzw. einzelne
–                                                              Schülerinnen und Schüler zu isolieren oder zu mobben
Missachtung von Kritik Dritter an dem übergriffigen            –
Verhalten (z.B. Kritik durch die Schulleiterin, den            Wiederholtes Flirten mit Schülerinnen und Schülern
Schulleiter, Kolleginnen oder Kollegen, Schülerinnen           (z.B. vermeintlich scherzhafte Aufforderung zum Kuss,
oder Schüler);                                                 Anreden von Schülerinnen und Schülern mit Kosenamen)
–                                                              –
fehlende Verantwortungsübernahme                               Sexualisierung der Klassenatmosphäre (z.B. durch häufige
für das eigene übergriffige Verhalten;                         anzügliche Bemerkungen oder unangemessene Gespräche
–                                                              über Sexualität, durch sexuell eindeutige Bewegungen,
Abwertung von Schülerinnen und Schülern,                       Gesten oder Mimik, voyeuristische Blicke)
die Dritte um Hilfe bitten;                                    –
–                                                              Wiederholte Missachtung einer fachlich adäquaten
Vorwurf des Mobbings gegenüber Schülerinnen                    körperlichen Distanz (z.B. gezielte/wiederholte
und Schülern oder Kolleginnen und Kollegen,                    Berührungen: Ein Lehrer beugt sich in Ruhearbeits-
die das übergriffige Verhalten benennen und z.B.               phasen immer wieder über eine Schülerin und
der Schulleitung melden.                                       berührt sie wie zufällig am Busen.
10

Strafrechtlich
relevante Formen
sexualisierter
Gewalt
                                                               P E R S Ö N L I C H K E I T
Das Strafgesetzbuch fasst die strafrechtlich relevanten
Formen sexualisierter Gewalt unter den „Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung“ (vgl. §§ 174 – 184j StGB)
zusammen. Strafbar ist neben dem Missbrauch von
Kindern auch der Missbrauch an Jugendlichen und
Schutzbefohlenen. Der Gesetzgeber stellt zudem
exhibitionistische Handlungen, die Förderung sexueller
Handlungen Minderjähriger und das Ausstellen, die
Herstellung, das Anbieten und den Eigenbesitz von
kinderpornographischen Materialien unter Strafe.

Aus dieser Definition ergibt sich, dass sexuelle Übergriffe
strafrechtlich relevant sein können, jedoch nicht müssen.
Dies hängt von der Art und Schwere des Übergriffs ab.
Die sprachliche Differenzierung in Grenzverletzungen,
sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen
sexualisierter Gewalt zeigt, dass die Grenzen zwischen
den Formen fließend sein können. Unabhängig von diesen
inhaltlichen Differenzierungsproblemen gilt jedoch, dass
jede Form sexualisierter Gewalt in privaten wie öffentlichen
Lebensräumen einen massiven Übergriff auf das Wohl
von Kindern und Jugendlichen darstellt und sanktioniert
werden muss.
Personalmanagement   Institutionelles Schutzkonzept   11

Präventive Aspekte
des Personalmanagements

Ein wesentlicher Aspekt der strukturellen Bedingungen ist die
richtige Personalauswahl. Dadurch kann sowohl für die betreuten
Kinder und Jugendlichen als auch für die Mitarbeitenden selbst
ein sicherer Ort geschaffen werden.

Personalverantwortliche sind zu befähigen, im Bewerbungs­
verfahren potenzielle Täter und Täterinnen abzuschrecken.
Im Prozess der Personalauswahl und -einstellung soll bereits
zweierlei offenkundig werden: der Schutz vor sexualisierter
Gewalt und ein grenzwahrender Umgang sind Standards im
Bereich der Erzbischöflichen Schulen; es gibt ein Verfahren
für den Umgang mit Fehlverhalten.
12                                       Persönliche Eignung   Institutionelles Schutzkonzept

Die persönliche
Eignung der
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Bei der Auswahl des lehrenden und nicht-lehrenden
Schul­personals ist neben der fachlichen Qualifikation
auch die persönliche Eignung ausschlaggebend. Als fester
Bestandteil des Bewerberauswahlverfahrens ist das Thema
„Prävention von sexualisierter Gewalt an Schulen“ einer
der Schwerpunkte im Bewerbungsgespräch. Präventive
Elemente im Vorstellungsgespräch zielen daher vor allem
darauf ab, dem Bewerber zu verdeutlichen, dass der
Schulträger und die Erzbischöflichen Schulen selbst sich
mit den Gefährdungssituationen, die in pädagogischen
Nahverhältnissen bestehen, auseinandergesetzt haben
und hier eine klare Position zugunsten des Schutzes von
Mädchen und Jungen vertreten.

Zur Vorbereitung des Bewerbungsgespräches beim Erz­-
bischöflichen Schulrat erhalten die Bewerber das Institu-
tionelle Schutzkonzept als Teil des Starterpakets von der      Nach erfolgreich durchlaufenem Bewerbungsverfahren
Schulleitung ausgehändigt. Sie erhalten so Gelegenheit,        stellt die Schulleitung sicher, dass die neu eingestellten
sich mit den Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter       Lehrkräfte in der schulischen Einarbeitungsphase vor Ort
Gewalt in den Erzbischöflichen Schulen fundiert auseinan-      mit den schulischen Besonderheiten zur Prävention von
derzusetzen. Der Erzbischöfliche Schulrat thematisiert im      sexualisierter Gewalt vertraut gemacht werden. Die
Bewerbergespräch zentrale Aspekte des Schutzkonzeptes,         Präventionsfachkraft unterstützt sie hierbei. Dabei
indem er den Bewerbern die Möglichkeit gibt, sich qualifi-     werden die spezifischen räumlichen und personellen
ziert zu äußern.                                               Strukturen in besonderer Weise in den Blick genommen.
Führungszeugnis / Selbstauskunft   Institutionelles Schutzkonzept                       13

Das erweiterte
Führungszeugnis
Voraussetzung für eine Einstellung in den Schuldienst
des Erzbistums Köln ist die Vorlage eines erweiterten
polizeilichen Führungszeugnisses (eFZ) als unverzicht­
barer Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Dieses
wird vom Schulträger gemäß § 72a SGB VIII auf evtl.
 Einträge wegen Delikten gegen die sexuelle Selbstbe-
stimmung (Abschnitt 13 StGB) überprüft. Die Überprü-
fung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften im eFZ-Büro des Erzbistums Köln. Dort wird
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt, wenn aus
dem eFZ kein Tätigkeitsausschluss hervorgeht. Die Unbe-
denklichkeitsbescheinigung wird der Personalakte zuge-
­fügt. Das eFZ vernichtet. Bei einschlägigen Einträgen ist
eine Einstellung nicht möglich.

Der Dienstgeber fordert gemäß der Präventionsordnung
alle 5 Jahre erneut ein erweitertes polizeiliches Füh-
rungszeugnis an, um durch Überprüfung sicherzustellen,
dass er keine Personen beschäftigt, die wegen einer
Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt
worden sind. Dadurch setzt der Schulträger nachhaltig
Standards, dass Kinder und Jugendliche in kirchlichen
Einrichtungen einen sicheren Raum des Aufwachsens
und der Selbstwerdung finden. Auch den Mitarbeitenden
bieten diese Standards Sicherheit für ihren Dienst.

Ebenso müssen Praxissemesterstudierende, Praktikant-
                                                                 Die Selbst-
(inn)en etc. der Schulleitung ein erweitertes Führungs-
zeugnis vorlegen, wenn sie ihr Praktikum an einer
Erzbischöflichen Schule absolvieren wollen.
                                                                 auskunftserklärung
Kooperations- und Vertragspartner, die während des
Schulbetriebs in Kontakt mit Schüler/innen kommen                In Ergänzung zum erweiterten polizeilichen Führungs-
können, verpflichtet der Schulträger ein erweitertes             zeugnis wird die sogenannte Selbstauskunftserklärung
Führungszeugnis vorzulegen. Die Einsichtnahme erfolgt            von jedem Mitarbeitenden (und sonstigen an der Schule
durch die Schulleitungen, die sich hierüber einen ent-           Beschäftigten, z.B. Praktikanten, Referendaren) unter­
sprechenden Unbedenklichkeitsvermerk für ihre Unter­             zeichnet. Die Selbstauskunft besagt, dass die betreffen-
lagen anfertigen und das eFZ zurückreichen. Bei ein­-            de Person nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle
schlägigen Eintragungen ist eine Zusammenarbeit                  Selbstbestimmung verurteilt und auch insoweit kein
nicht möglich.                                                   Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie
                                                                 eingeleitet worden ist, welches im eFZ noch nicht
Gleiches gilt für Begleitpersonen z.B. von Schulfahrten,         verzeichnet wäre. Darüber hinaus beinhaltet die Selbst-
die unmittelbaren Kontakt zu den Schüler/innen haben             auskunftserklärung die Verpflichtung, bei Einleitung
und/oder in derselben Unterkunft übernachten. Das                eines Ermittlungsverfahrens dem Schul- und Anstellungs-
erweiterte Führungszeugnis muss der Schulleitung vor             träger hiervon unver­züglich Mitteilung zu machen. Die
ihrer Entscheidung über die Teilnahme der konkreten              unterzeichnete Selbst­auskunftserklärung der Mitarbei-
Begleitperson vorliegen.                                         tenden wird in der Personalakte hinterlegt.
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                E
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        R
    E
L
Aus- und Fortbildung   Institutionelles Schutzkonzept   15

Aus- und
Fortbildung

Regelmäßige Fortbildungen, in denen Mitarbeitende sich mit
dem Themenbereich Prävention von sexualisierter Gewalt aus‑
einandersetzen, sind verpflichtend. Sie werden durch den Schul‑
träger vermittelt. Die Mitarbeitenden sollen im Rahmen der Fort-
bildungsangebote dazu befähigt werden, Hinweise auf sexuellen
Missbrauch zu erkennen und mit diesen angemessen umgehen zu
können. Die Schulungen sollen aber auch dazu befähigen, Dritte
über diese Themen zu informieren. Denn im Sinne der Erziehungs-
partnerschaft zwischen Schule und Elternhaus soll das Thema
Prävention von sexuellem Missbrauch auch mit Eltern und Angehö-
rigen von Kindern und Jugendlichen besprochen werden.
16                              Schulungen & Veranstaltungen   Institutionelles Schutzkonzept

                                                               Vertiefungs-
                                                               veranstaltungen

Präventions-                                                   Um die Nachhaltigkeit des Themas „Prävention von
                                                               sexualisierter Gewalt“ sicherzustellen und es zum inte-

schulungen                                                     ­gralen Bestandteil der pädagogischen Arbeit werden
                                                                zu lassen, werden in einem Rhythmus von fünf Jahren
                                                               die Fortbildungsinhalte in aufbauenden Vertiefungs-
                                                                veranstaltungen aufgefrischt oder spezifiziert. Mit diesen
                                                                verpflichtenden Vertiefungsschulungen tragen der
Alle im Schuldienst des Erzbistums Köln Beschäftigten           Schulträger und die Erzbischöflichen Schulen Sorge,
besuchen eine verpflichtende Schulung zur Prävention           dass alle an den Schulen Tätigen bedarfsorientiert und
von sexualisierter Gewalt. Die Schulungsinhalte sind           kontinuierlich zu diesem Thema fortgebildet werden.
spezifisch auf den Schulalltag abgestimmt.
                                                               Mögliche Themenbereiche solcher
Inhalte dieser Schulung sind:                                  Vertiefungsveranstaltungen können sein:
–                                                              –
Basiswissen um sexualisierte Gewalt                            Resilienz
–                                                              –
Daten und Fakten                                               Qualifizierter Umgang mit dem Thema Sexualität
–                                                              –
Täterstrategien und Tätertypologien                            Kultur der Achtsamkeit
–                                                              –
Symptome und Signale von Opfern sexueller Gewalt               Krisenintervention und Konfliktmanagement
–                                                              –
Folgen sexueller Gewalt                                        Soziale Medien
–                                                              –
Nähe und Distanz                                               Vertiefung der Themenbereiche Macht und Gewalt etc.
–
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen                       Grundsätzlich sollen alle Mitarbeitenden auf geschultes
–                                                              Wissen bezüglich der Gefährdung durch sexualisierte
Rechtliche Grundlagen                                          Gewalt zurückgreifen können. Zentrale Aufgabe von
                                                               Fortbildungen als Präventionsbaustein ist es folglich,
Die Schulung hat das Ziel, eine Sensibilisierung zur           für alle Gruppierungen innerhalb der Schule den jeweils
Reflexion des eigenen professionellen Handelns gegen-          erforderlichen Schulungsbedarf zu ermitteln und zu
über den Anvertrauten grundzulegen und eine Kultur             formulieren. Die Bedarfe werden regelmäßig, d.h. einmal
der Achtsamkeit im Raum der Schule weiterzuentwickeln.         pro Schuljahr erhoben und verbindlich festgeschrieben.
Ebenfalls werden präventive Maßnahmen sowie das                Die Präventionsfachkraft (siehe Seite 34) koordiniert
Vorgehen im Interventionsfall vermittelt.                      und begleitet diesen Prozess.
Fachinstitutionen

           Anbieter von Fortbildungen & Fachtagungen zum Thema

AMYNA e.V. –                      Fortbildungs-Akademie
Institut zur Prävention           des Deutschen Caritasverbandes
von sexuellem Missbrauch          Wintererstraße 17 – 19
Mariahilfplatz 9                  79104 Freiburg
81541 München                     Telefon: 0761 2001 700
Telefon: 089 9057 4510 0          Telefax: 0761 2001 799
Telefax: 089 8905 7451 99         akademie@caritas.de
info@amyna.de                     www.fak-caritas.de
www.amyna.de
                                  Institut für Sexualpädagogik (ISP)
Deutsche Gesellschaft             Geschäftsstelle
für Prävention und Intervention   Friedrich-Ebert-Ring 37
bei Kindesmisshandlung und        56068 Koblenz
-vernachlässigung e.V. – DGfPI    Telefon: 0261 1330 637
Geschäftsstelle                   info@isp-dortmund.de
Sternstrasse 9 – 11               www.isp-dortmund.de
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 4976 800            Zartbitter Köln e.V.
Telefax: 0211 4976 8020           Sachsenring 2 – 4
info@dgfpi.de                     50677 Köln
www.dgfpi.de                      Telefon: 0221 3120 55
                                  Telefax: 0221 9320 397
Deutscher Kinderschutzbund –      info@zartbitter.de
DKSB Bildungsakademie BiS         www.zartbitter.de
Hofkamp 102
42103 Wuppertal                   Innocence in Danger e.V.
Telefon: 0202 7476 5882 0         Holtzendorffstrasse 3
Telefax: 0202 7476 5881 0         14057 Berlin
info@bis-akademie.de              Telefon: 030 3300 7538
www.bis-akademie.de               Telefax: 030 3300 7548
                                  info@innocenceindanger.de
                                  www.innocenceindanger.de
S I C H E R H E I T
Verhaltenskodex   Institutionelles Schutzkonzept                         19

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex dient allen an der Schule Tätigen als
verbind­­­licher Orientierungsrahmen für den grenzachtenden
Umgang miteinander. Er formuliert bindende Regelungen für
Situationen, die für sexuelle Gewalt leicht ausgenutzt werden
können. Alle an der Schule Tätigen tragen gemeinsam die
Verantwortung für eine gute Lernumgebung, eine angenehme
Arbeitsatmosphäre und ein respektvolles Miteinander.
In der pädagogischen Arbeit ist Vertrauen eine wichtige
Grundvoraussetzung.
                                         Diese in der Schule bestehende Beziehungsarbeit soll
                                         durch den Verhaltenskodex in keiner Weise behindert
                                         werden. Vielmehr zielen die Regeln und Verbote auf den
                                         Schutz vor sexueller Gewalt und zugleich auf den Schutz
                                         der Mitarbeitenden vor falschem Verdacht.

                                         Ein respektvoller Umgang miteinander ist der effektivste
                                         Schutz gegen sexistische, diskriminierende und gewalt-
                                         tätige Übergriffe. Die uns anvertrauten Kinder und Jugend‑
                                         lichen werden aktiv im Umgang mit ihren Gefühlen und
                                         persönlichen Grenzen unterstützt. Sie sollen in die Lage
                                         versetzt werden, Verletzungen wahrzunehmen und offen
                                         zu benennen. Das Wissen um eigene Körperrechte,
                                         Sexualität und Rollenbilder sollte über den konkreten
                                         Unterrichtsstoff hinaus im täglichen Kontakt miteinander
                                         erlernbar und erfahrbar sein. Dies setzt das vorbildhafte
                                         Verhalten aller in der Schule Tätigen voraus.

                                         Um das zu gewährleisten, beachten und fördern alle am
                                         Schulleben Beteiligten klare Normen für einen respekt-
                                         vollen Umgang miteinander auf der Grundlage von Werten,
                                         die durch das christliche Menschenbild grundgelegt sind.
                                         Stereotype Geschlechter- und Rollenzuweisungen werden
                                         kritisch hinterfragt. Jeder Mensch wird in seiner Einzig‑
                                         artigkeit respektiert.
20                            Nähe, Distanz und Körperkontakt   Institutionelles Schutzkonzept

Gestaltung von
Nähe und Distanz
1.
Alle am Schulleben Beteiligten gehen achtsam und
verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
Die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen des Gegen‑
                                                                Angemessenheit
übers sowie die eigenen Grenzen werden respektiert.
2.
Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht
                                                                von Körperkontakt
usw. erfordern in besonderer Weise die Beachtung der
spezifischen Sensibilitätsmomente dieser Situationen.
3.                                                              8.
Grenzen werden klar benannt und ggfs. begründet.                Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, jede Form
4.                                                              persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen.
Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so                Es sind angemessene Maßnahmen zu deren Verhinderung
gestaltet, dass gegenüber Schüler/innen keine Grenzen           zu treffen.
überschritten werden.                                           9.
5.                                                              Körperkontakt oder körperliche Berührungen sind in der
Äußern Schüler/innen selbst empfundene Grenzüber-               Arbeit mit Menschen nicht auszuschließen. Allerdings
schreitungen, sind diese ernst zu nehmen und ohne               haben sie immer altersgerecht und dem jeweiligen
Kommentierung zu respektieren.                                  Kontext angemessen zu sein. Der Wille des Kindes oder
6.                                                              Jugendlichen ist zu respektieren.
Grenzverletzungen müssen thematisiert werden.                   10.
7.                                                              Sollte ein/e Schüler/in aufgrund einer besonderen
Die äußere Erscheinung und Kleidung aller am Schul‑             Situation (z.B. Verletzung, Heimweh, Trauer) körperlichen
leben Beteiligten ist der Schule als einem Ort des              Kontakt suchen, ist dem Wohl des Kindes/des Jugend‑
Lernens und Arbeitens angemessen, sodass sich Schüler/          lichen gemäß und unter verantwortlicher Grenzwahrung
innen und Mitarbeitende nicht gestört fühlen.                   zu handeln. Das Zulassen von körperlicher Nähe in
Hinweise auf nicht angemessene Bekleidung sind                  diesem Sinne ist mit dem Kind/Jugendlichen zu thema‑
gewünscht und werden toleriert.                                 tisieren und transparent zu machen.
Medien und soziale Netzwerke   Institutionelles Schutzkonzept                                       21

Umgang mit
Medien und sozialen
Netzwerken
11.                                                            17.
Die Mitarbeitenden und sonstigen an der Schule Beschäf­        Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche der
tigten (z.B. Praktikanten, Referendare) nutzen soziale         Schüler/innen sind verpflichtet, bei der Nutzung
Medien (z.B. Facebook, Instagram, etc.) nicht zu privaten      jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen
Kontakten mit Schüler/innen. Dienstlicher Kontakt mit          durch Schüler/innen auf eine gewaltfreie und grenz‑
Schüler/innen über soziale Medien ist untersagt.               verletzungsfreie Nutzung zu achten. Sobald Anhalts-
12.                                                            punkte für Zuwiderhandlungen oder Missbräuche
Alle Lehrer/innen, die digital mit ihren Schüler/innen         vorliegen, sind sie verpflichtet, gegen jede Form
kommunizieren wollen, sorgen für eine klar definierte          von bspw. Diskriminierung, gewalttätigem oder sexis­
dienstliche digitale Erreichbarkeit. Sie geben einen           tischem Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen
deutlich definierten Rahmen und feste Zeitfenster für          und aktiv einzuschreiten.
die Kontaktaufnahme an.                                        18.
13.                                                            Bei Schulfahrten, Ausflügen und Exkursionen wird im
Die Kommunikation über andere als von der Schule               Vorfeld die Nutzung von mobilen Geräten verbindlich
bereitgestellte Plattformen ist für dienstliche Zwecke         und in Absprache mit allen Beteiligten geklärt.
nur zulässig, wenn sie über einen klar umgrenzten              19.
Zeitraum genutzt werden und Anlass und Zeitraum im             Alle am Schulleben Beteiligten tragen Verantwortung
Klassenbuch bzw. im Kursheft dokumentiert wird.                dafür, dass Medien und soziale Netzwerke im schulischen
Die geltenden Altersbeschränkungen sind zu beachten.           Alltag nicht missbräuchlich verwendet werden.
14.
Mit der eigenen Darstellung im Internet muss sensibel
und amtsangemessen 5 umgegangen werden.
15.
Medien aller Art mit (kinder-)pornographischen, gewalt­-
                                                                                         5
verherr­lichenden, diskriminierenden, rassistischen oder                                 Vgl. Dienstordnung für Lehrerinnen und
rechtsradikalen Inhalten sind verboten.                                                  Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter
16.                                                                                      an den katholischen Ersatzschulen in der
                                                                                         Trägerschaft des Erzbistums Köln
Allgemeine Persönlichkeitsrechte sind gemäß der
geltenden Bestimmungen zu beachten.
22                           Sprache, Wortwahl und Verhalten   Institutionelles Schutzkonzept

Sprache
und Wortwahl
20.
Ein höflicher Umgang miteinander fördert ein gutes
Klima, dafür treten alle am Schulleben Beteiligten ein.
21.                                                            Verhalten auf
                                                               Tagesaktionen,
Alle an der Schule Tätigen beziehen gegen diskriminie-
rendes, gewalttätiges, sexistisches und rassistisches
Verhalten aktiv Stellung und schreiten ein. Im Unter-
richt wird eine abwertende, sexistische, gewaltverherr-
lichende oder diskriminierende Sprache konsequent
                                                               Freizeiten
geahndet.
22.
Die Mitarbeitenden werden von den Schüler/innen
                                                               und Reisen
mit „Sie“ angesprochen.
23.
Die Schüler/innen werden ausschließlich mit vollem             28.
Namen angesprochen, Kosenamen und/oder Vernied­                Bei Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung
lichungen, die eine unangemessene persönliche Nähe             nimmt in der Regel mindestens eine Begleitperson des
herstellen, sind zu unterlassen.                               gleichen Geschlechts teil.
24.                                                            29.
In keiner Form von Interaktion und Kommunikation               Bei Übernachtungen im Rahmen von Ausflügen, Fahrten
wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden            oder Ferienfreizeiten übernachten Schüler/innen und
keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen               Begleiter/innen in der Regel in getrennten Räumen.
geduldet, auch nicht unter den Schüler/innen.                  30.
25.                                                            Kinder und Jugendliche übernachten nicht in Privat­
Alle am Schulleben Beteiligten begegnen einander               wohnungen von Mitarbeitenden.
mit Wertschätzung und Respekt.                                 31.
26.                                                            In Schlaf-, Sanitär- oder ähnlichen Räumen ist der
Sollte es in besonderen Ausnahmesituationen zu                 Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer einzelnen
un­an­gemessenen Ausdrucksweisen kommen (Schüler,              Schülerin oder einem einzelnen Schüler zu vermeiden.
Eltern, Lehrer), ist immer eine angemessene Form der           Vor dem Betreten dieser Räume wird angeklopft und
Entschuldigung und Aufarbeitung zwischen den Betei­            eine angemessene Zeitspanne gewartet, bevor der
ligten notwendig.                                              Raum betreten wird.
27.                                                            32.
Auch in Abwesenheit herrscht eine respektvolle                 Mitarbeitende und Begleitpersonen duschen von den
Kommunikation über die Nicht-Anwesenden.                       Schüler/innen getrennt.
Verhaltensregeln müssen erprobt und
                                                          mit Leben gefüllt werden, dies ist
                                                          im Alltag nicht immer leicht. Wir alle
                                                          sollten uns die Zeit nehmen mitein‑
                                                          ander zu reden und uns mutig gegen-
                                                          seitig auf die vereinbarten Regeln
                                                          aufmerksam machen.

                                                          Der Verhaltenskodex zur Prävention
                                                          von sexualisierter Gewalt wird allen
                                                          Mitarbeitenden sowie allen Kindern
                                                          und Jugendlichen und deren Eltern
                                                          schriftlich ausgehändigt. Alle Mitarbei-
                                                          tende, alle Schüler/innen sowie Eltern
                                                          unterzeichnen den Verhaltenskodex.

                                                          Die Ausführungen dieses Verhaltens-
                                                          kodexes haben für die Beschäftigten
                                                          des Erzbistums Köln den Charakter
                                                          dienstlicher Weisungen und für die
                                                          Schüler/innen bzw. Eltern den Charak-
Verhalten                                                 ter einer Hausordnung. Verstöße
                                                          können die entsprechenden arbeits-
im Sportunterricht                                        und schulvertragsrechtlichen Konse-
                                                          quenzen auslösen.

33.
Schüler/innen und Mitarbeitende tragen im Sport‑
unterricht angemessene und funktionelle Kleidung,
die auf jede körperliche Provokation verzichtet.
34.
Hilfestellung im Sportunterricht wird grundsätzlich
mit den Schülern/innen besprochen, dabei werden Sinn
und Art der Hilfestellung eindeutig geklärt. Sollen
Mitschüler/innen Hilfestellung geben, so ist auch ihnen
Sinn, Art und Vorgehensweise deutlich zu machen.
In einer akuten Gefährdungslage wird der Situation
angemessen reagiert.
35.
Das Betreten der Umkleidekabine im Sport- oder
Schwimmunterricht durch die Lehrkraft ist (außer bei
begründeter Sorge) zu vermeiden.
36.
Die Lehrkraft klopft vor Eintreten in die Umkleide‑
kabine an und wartet eine angemessene Zeitspanne.
37.
Die Fachkonferenz Sport nimmt den Themenbereich
Prävention als ständigen TOP in ihre Sitzungen auf.
In einem Zeitabstand von 5 Jahren bildet sie sich
regelmäßig in Abstimmung mit der Schulleitung zur
Thematik Nähe und Distanz im Sportunterricht fort.
M U T
U N D
S T Ä R K E
Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen   Institutionelles Schutzkonzept                            25

Maßnahmen
zur Stärkung von
Minderjährigen

Pädagogische Prävention in der Schule verfolgt zwei Ziele:
Neben dem Schutz von Schülerinnen und Schülern durch
eine präventive Erziehungshaltung im (Schul-)Alltag geht es
auch um Schutz durch Wissen, nämlich Aufklärung über
sexuelle Gewalt.
                                                       Angesichts der Tatsache, dass sehr viele Mädchen und
                                                       Jungen von sexualisierter Gewalt bedroht und betroffen
                                                       sind, ist es wichtig, dass sie schon frühzeitig (d.h. schon
                                                       ab der Grund­schule) altersangemessene Infor­mationen
                                                       darüber erhal­ten, um sich besser schützen zu können
                                                       bzw. Hilfe zu bekommen.

                                                       Nur ein Kind, das weiß, was sexueller Missbrauch ist,
                                                       kann übergriffiges Verhalten richtig einschätzen und sich
                                                       entsprechend verhalten. Nur ein Jugendlicher, der über
                                                       Täterstrategien in den digitalen Medien Bescheid weiß,
                                                       hat die Chance, sie rechtzeitig zu bemerken. Deshalb
                                                       bahnen Präventionsangebote immer auch den Weg zur
                                                       Intervention, um Betroffenen Hilfe zu geben und ihnen
                                                       einen Weg aufzuzeigen, sich Unterstützung zu holen.
26                                     Schulische Umsetzung   Institutionelles Schutzkonzept

Konsequenzen
für die schulische                                                 Informierende und
                                                                   sensibilisierende Elternarbeit

Umsetzung
                                                                   Dem Konzept der Erziehungsgemeinschaft
                                                                   zwischen Schule und Elternhaus Rechnung
                                                                   tragend, findet die Thematik ebenfalls in der
Im Schulprogramm einer jeden Erzbischöflichen Schule               Elternarbeit der Schule Berücksichtigung.
finden die vorbeugenden Maßnahmen zur Stärkung von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
besonderer Weise Berücksichtigung.

                                                                   Verbindliche Präventionsprojekte

     Individuelle Maßnahmen
                                                                   In allen Klassen der Grundschulen sowie in den
                                                                   Jahrgangsstufen 5 der weiterführenden Schulen
     Jede Schule stellt individuell geeignete Maßnah-              des Erzbistums Köln findet ein verbindliches
     men in einem Präventionscurriculum zusammen,                  Präventionsprojekt statt (z.B. in Kooperation
     die zur Stärkung der Schüler/innen im Umgang                  mit Zartbitter e.V.).
     mit dem Thema sexualisierte Gewalt dienen.
     Diese sogenannte Primärprävention kann von
     Vergabe von Broschüren, über thematische
     Podiumsdiskussionen bis hin zu Projektangeboten
                                                                   Sicherer Umgang mit digitalen Medien
     in unterschiedlichen Jahrgangsstufen reichen.

                                                                   Die zunehmende Digitalisierung der Lebens- und
                                                                   Bildungswelten erfordert es, Schutzkonzepte
     Curriculare Anbindung                                         auch auf virtuelle Räume zu übertragen. Die
                                                                   Schulen verankern Projekte zur Prävention von
                                                                   sexualisierter Gewalt in ihrem Schulprogramm.
     Ebenso wird der Themenbereich in den jewei-                   Altersangemessene Projektangebote werden
     ligen fachlichen Bezügen in den schulinternen                 verbindlich eingerichtet (z.B. in Kooperation
     Curricula verbindlich verankert.                              mit Innocence in Danger).
N
          R A T I O
K O O P E
Beratungs- und Beschwerdewege   Institutionelles Schutzkonzept                       29

Beratungs- und
Beschwerdewege

Wesentliche Prinzipien der schulischen Arbeit sind Transparenz
und Partizipation. Dies bedeutet, dass die in der Schule gelten-
den Regelungen und Vereinbarungen allen Mitgliedern der Schul‑
gemeinschaft bekannt bzw. zugänglich sind und dass diese die
Möglichkeit haben, an der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung
schulischer Konzepte und Regeln aktiv mitzuarbeiten bzw.
hierüber mitzubestimmen.

                                                Die Mitarbeitenden der Erzbischöflichen Schulen
                                                ver­pflichten sich zu einer Haltung, die grundsätzlich
                                                von Wertschätzung und Respekt, von Verlässlichkeit
                                                und Verantwortung sowie dem Willen zur konstruktiven
                                                Konfliktlösung geprägt ist. Dabei geht es stets darum,
                                                die Beziehung zwischen den Menschen zu stärken, die
                                                Bedürfnisse und Sichtweisen der Partner innerhalb der
                                                Schule ernst zu nehmen und Probleme bzw. Konflikte
                                                so weit wie möglich zu klären. Im Sinne eines partner-
                                                schaftlichen Miteinanders in der Schule wird diese
                                                Haltung natürlich auch von den Schülerinnen und
                                                Schülern sowie den Eltern erwartet.
30                             Beratungs- und Beschwerdewege   Institutionelles Schutzkonzept

Beratungswege
Jede Schule informiert sich an ihrem Standort über die
örtlichen Beratungsstellen und Hilfsangebote und
kooperiert mit ihnen verbindlich. Eine besondere
Funktion haben hierbei die Beratungslehrer sowie die
Präventionsfachkräfte. Ansprechpartner des Jugend‑
amtes, Kinderschutzfachkräfte sowie die Ansprechpart‑
ner des Erzbistums bei Fällen sexueller Gewalt müssen
bekannt sein und werden im Bedarfsfall zu Rate gezogen.

Beschwerdewege
Trotz aller Bemühungen um Transparenz, Kommunika‑
tion, Mitbestimmung und Verlässlichkeit kommt es im
Alltag einer Schule immer wieder zu Konflikten, Miss‑
verständnissen und Meinungsverschiedenheiten.
Beschwerden sind ein Zeichen von Mut und Vertrauen.
Der Umgang mit Beschwerden bedarf einer sachlichen
und angemessenen Strategie, deren Stärke auch in der
Verbindlichkeit liegt. Die Einhaltung eines festgelegten
Instanzenweges trägt zur Problemlösung und gleichzei-
tigen Entlastung aller Beteiligten bei.
Schulische Umsetzung   Institutionelles Schutzkonzept                              31

Konsequenzen                                                       Information über Verfahrenswege

für die schulische                                                 Die Verfahrenswege bei Vermutungen oder Verdacht

Umsetzung                                                          in Fällen von sexuell grenzverletzendem Verhalten
                                                                   oder sexualisierter Gewalt sind mit der Dienstanwei-
                                                                   sung vom 01.02.2018 veröffentlicht worden (siehe
                                                                   Anhang). Über diese Verfahrenswege informiert die
                                                                   Schulleitung in jeder Schuljahresbeginnkonferenz.
Jede Erzbischöfliche Schule verfügt über ein
Konzept zum Beschwerdemanagement, das auf
der Schulhomepage veröffentlicht wird.

                                                                   Prävention im schulischen Alltag

                                                                   Der Träger gewährleistet die Implementierung des
                                                                   Themas Prävention im schulischen Alltag. So wird
                                                                   an Erzbischöflichen Schulen der Themenbereich
                                                                   Prävention mindestens einmal jährlich in der
                                                                   Lehrerkonferenz verankert. Weiterhin wird das
                                                                   Thema mindestens einmal jährlich in der Schulkon-
                                                                   ferenz angesprochen, an der die Präventionsfach-
                                                                   kraft anlässlich teilnimmt.

                                                                   Überprüfung alle 5 Jahre

                                                                   Eine Überprüfung des Institutionellen Schutz-
                                                                   konzeptes findet im Bedarfsfall, spätestens alle
                                                                   5 Jahre statt.
T R A N S P A R E N Z
Qualitätsmanagement   Institutionelles Schutzkonzept                        33

Qualitätsmanagement

Der Träger gewährleistet die Implementierung des Themas
Prävention im schulischen Alltag.

                                          So wird an Erzbischöflichen Schulen der Themenbereich
                                          Prävention mindestens einmal jährlich in der Lehrerkon-
                                          ferenz verankert. Weiterhin wird das Thema mindestens
                                          einmal jährlich in der Schulkonferenz angesprochen, an
                                          der die Präventionsfachkraft anlässlich teilnimmt.

                                          Eine Überprüfung des Institutionellen Schutzkonzeptes
                                          findet im Bedarfsfall, spätestens alle 5 Jahre statt.
34                               Prävention und Aufarbeitung   Institutionelles Schutzkonzept

Präventions-
fachkraft
An jeder Erzbischöflichen Schule sind in der Regel
eine Lehrerin und ein Lehrer als Präventionsfachkraft
benannt, an die sich mögliche Opfer wenden können.

Die Aufgaben der Präventionsfachkraft
umfassen folgende Tätigkeiten:
–
Beratung und Unterstützung des Schulträgers bei der
Implementierung und Umsetzung der Präventionsmaß-
nahmen
–
                                                               Nachhaltige
Schulische Ansprechperson für Mitarbeitende sowie
ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention
gegen sexualisierte Gewalt
                                                               Aufarbeitung
–
Kontaktperson für die Präventionsbeauftragte der
Erzdiözese                                                     Sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte oder andere
                                                               Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt für eine Schule
Unterstützung bei der Verankerung von                          eine schwerwiegende Krise dar, die nur durch eine
Präventionsmaßnahmen innerhalb der Schule:                     transparente und konsequente Bearbeitung für das
–                                                              System und die Menschen überwunden werden kann.
Risikoanalyse als erster Schritt für die Implementierung
institutioneller Maßnahmen zur Prävention von sexuali-         Sexualisierte Gewalt und Missbrauch sind nicht auf das
sierter Gewalt                                                 Täter-Opfer-Geschehen reduzierbar. Das gesamte System
–                                                              Schule mit allen Beteiligten ist betroffen. Auch diese
Mitarbeit am Institutionellen Schutzkonzept der Schule         Belastungen sind zu bewältigen – durch sensible und
zur Prävention (gemäß § 3 PrävO)                               fachkundige Begleitung, die durch die Stabstelle Inter-
–                                                              vention im Erzbistum Köln sachkundig gewährleistet ist.
Beratung bei Planung, Organisation und Durchführung
von Präventionsprojekten                                       Im Interventionsfall erfolgt eine nachhaltige und enge
–                                                              Begleitung in Abstimmung zwischen der Schule, der
Vernetzung mit externen Fach- und Beratungsorganisati-         Stabsstelle Intervention und der Schulabteilung im
onen und -personen                                             Erzbistum Köln.

Lotsenfunktion im Interventionsfall:                           Eine handlungssichere, an dem respektvollen, wert‑
–                                                              schätzenden Miteinander orientierte Bearbeitung von
Information über Verfahrenswege im Erzbistum Köln lt.          Beschwerden, ein klar kommuniziertes Regelwerk und
Verfahrensordnung Missbrauch                                   ein Beschwerdemanagement, das auf Verstöße konse‑
–                                                              quent reagiert, sind gleichzeitig auch die wirkungs‑
Umgang mit Verdachtsmeldungen im sozialen Nahfeld              vollste Prävention von sexualisierter Gewalt:

Die Präventionsfachkraft nimmt an einer mehrtägigen            Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten erschweren
Qualifizierungsmaßnahme teil, die von der Koordinations-       es potentiellen Tätern, Grenzen zu verschieben und das
stelle Prävention im Erzbistum Köln durchgeführt wird.         Umfeld zu manipulieren.
Sexuelle Übergriffe   Institutionelles Schutzkonzept   035
H A N D E L N
Anhang — Verhaltensleitlinien   Institutionelles Schutzkonzept                          37

Anhang

Verhalten bei Fällen
sexuellen Missbrauchs
in der Schule

                                         Gemäß der Ordnung für den Umgang mit sexuellem
                                         Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfsbedürf-
                                         tiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäf-
                                         tigte im kirchlichen Dienst der Deutschen Bischofskon-
                                         ferenz vom 18.11.2019 sind alle im Dienst des Erzbistums
                                         Köln Stehenden verpflichtet, einen konkreten Fall des
                                         Verdachts oder des erwiesenen sexuellen Missbrauchs
                                         an den hierfür Beauftragte/n des Erzbistums weiter­
                                         zuleiten. Diese Bestimmungen sind auch für die Erz-
                                         bischöflichen Schulen maßgebend. Jeder an einer Erz­-
                                         bischöflichen Schule Tätige meldet einen solchen Fall
                                         auf dem Dienstweg über die Schulleitung.

                                         Eine Konkretisierung der o.g. Bestimmungen mit ent­
                                         sprechenden Verfahrensregelungen trifft die nachfolgende
                                         Dienstanweisung.

                                         Ziel ist es, bei Verdacht von sexualisierter Gewalt
                                         gegenüber einem Schutzbefohlenen durch Lehrkräfte
                                         oder anderen Mitarbeitenden an Erzbischöflichen
                                         Schulen entschieden vorzugehen und die Begleitung
                                         und den Schutz des Opfers sicherzustellen.

                                         Alle an den Schulen Tätigen verpflichten sich, dieses
                                         Ziel durch das Unterzeichnen eines Verhaltenskodex
                                         und einer Selbstauskunftserklärung zu erreichen.
38                                Anhang — Dienstanweisung   Institutionelles Schutzkonzept

Dienstanweisung
1.
Die Meldung einer Verdachtsäußerung (auch vager
Verdacht) hat gegenüber der Schulleitung von jedem
an der Schule Tätigen zu erfolgen, unabhängig von
seiner Funktion oder hierarchischen Einordnung in
den schulischen Betrieb.                                     5.
2.                                                           In Abstimmung mit dem Schulträger gibt die Interventi-
Bei einem Verdacht von sexualisierter Gewalt an              onsbeauftragte der Schulleitung eine geeignete Sprach­
einem Schutzbefohlenen durch einen an der Schule             regelung für die unmittelbare Information der Erzie-
Tätigen wendet sich die Schulleitung unmittelbar an          hungsberechtigten und informiert in Absprache mit der
die Erzbischöflichen Ansprechpersonen. Dies erfolgt          Schulleitung und den beauftragten Ansprechpersonen
in einem telefonischen Erstkontakt, der ggfs. auch           frühzeitig andere im Verfahren wichtige Personen und
beratenden Charakter haben kann. Sodann erfolgt              Instanzen, Jugendamt etc.
ggfs. die offizielle Meldung unter Verwendung der            6.
beigefügten Dokumentationsvorlage.                           Darüber hinaus benennt jede Schulleitung in der Regel
2a.                                                          eine Lehrerin und einen Lehrer als Präventionsfachkraft,
Sollte sich der Verdacht gegen die Schulleitung richten,     an die sich mögliche Opfer wenden können. Das schließt
so kann sich jeder an der Schule Tätige direkt an die        nicht aus, dass die Vorgenannten sich alternativ direkt
Erzbischöflichen Ansprechpersonen wenden.                    an eine Lehrkraft ihres Vertrauens wenden können.
2b.                                                          Diese Lehrkräfte informieren sodann die Schulleitung.
Anonyme Verdachtsäußerungen können straf- und                7.
arbeitsrechtlich nicht verfolgt werden. Die Namen des        Der Schutz der Schutzbefohlenen muss jederzeit im
Betroffenen und Anzeigenden werden im Laufe des              Verfahren gewährleistet sein. Deren Begleitung während
Verfahrens ggf. offenbart. Hierbei wird dem Schutz des       des Verfahrens wird durch die Erzbischöflichen Ansprech-
Opfers und Anzeigenden hohes Gewicht beigemessen.            personen und die Koordinationsstelle Intervention im
3.                                                           Erzbischöflichen Generalvikariat sichergestellt.
Die Erzbischöflichen Ansprechpersonen geben die              8.
Informationen nach einer ersten Vorprüfung an die            Sollte sich die Meldung eines Vorfalls sexualisierter
Interventionsbeauftragte weiter, die als vom                 Gewalt als unbegründet erweisen, wird ein entsprechendes
Generalvikar dazu Beauftragte die weitere Bearbeitung        Rehabilitationskonzept für den zu Unrecht Verdächtigten
entsprechend der Ordnung für sexuellen Missbrauch in         erstellt. Die Erstellung dieses Konzepts erfolgt durch die
der jeweils geltenden Fassung übernimmt und den              jeweilige Schulleitung in Kooperation mit der Interventi-
Generalvikar sowie die Leiterin der Hauptabteilung           onsstelle sowie dem Schulträger.
Schule/Hochschule informiert. Das mögliche Opfer             9.
oder die sich bei der Schulleitung meldende Person           Die Weitergabe von Informationen an Medien obliegt
ist darauf hinzuweisen, dass er/sie sich auch selbst an      allein dem Generalvikar. Die Schulen selbst nehmen in
einen der Erzbischöflichen Ansprechpersonen wenden           und gegenüber der Öffentlichkeit (Presse, Funk und
kann. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die             Fernsehen) keine Stellung zu Vorwürfen/Vorgängen von
Möglichkeit besteht, Anzeige bei der Staatsanwalt‑           sexualisierter Gewalt, sondern verweisen an die Presse-
schaft oder einer Polizeidienststelle zu erstatten.          stelle des Erzbistums.
4.                                                           10.
In Abstimmung mit der Interventionsbeauftragten und          Die Dienstanweisung tritt zum 01.02.2018 in Kraft
durch Aufforderung des Schulträgers trägt die Schule         und gilt in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie hebt
zur Aufklärung des Sachverhalts bei, hat aber keinen         die Dienstanweisung „Verhalten bei Fällen sexuellen
eigenständigen Aufklärungsauftrag.                           Missbrauchs“ vom 25.10.2010 auf.
Verfahrensablauf

                                  Verhalten bei Fällen sexualisierter Gewalt in der Schule

                                 Hinweise, Wissen oder Verdacht
                         auf sexualisierte Gewalt und Grenzverletzung an
                         Schülerinnen und Schülern innerhalb der Schule

                                       Ablauf entsprechend der
                            Leitlinien der Dienstanweisung vom 01.02.2018
                                             (vgl. Seite 38)

Beratung mit der Präventionsfachkraft
                                                                  Information der Schulleitung
      Dokumentation/Meldebogen

                                      Schulleitung informiert
                                     schnellstmöglich eine der
                                  beauftragten Ansprechpersonen

                                  Beauftragte Ansprechpersonen

                                    Entgegennahme sämtlicher
                               Fallmeldungen und Beratungsanfragen

                                   Begleitung von Betroffenen

                              Frau Dropmann, Telefon: 01525 2825 703
                               Herr Dr. Hein, Telefon: 01520 1642 394

                                    Interventionsbeauftragte

                                 Abstimmung und              Koordination
                            unverzügliche gegenseitige       des weiteren
                           Information aller Beteiligten      Vorgehens
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