Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit - mit etwas Zeit für Aufmerksamkeit, Zuhören, Achtsamkeit, Wertschätzung, Liebe, Rücksicht ...
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Jahrgang 62 Freitag, den 3. Dezember 2021 Nummer 48 Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit – mit etwas Zeit für Aufmerksamkeit, Zuhören, Achtsamkeit, Wertschätzung, Liebe, Rücksicht, Respekt und Empathie ... Foto: besc Ihr Gerd Schneider Erster Bürgermeister im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung Weitere Bilder auf Seite 2!
Was ist los in der Großgemeinde? www.memmelsdorf.de Wir wünschen Ihnen allen eine wunderschöne Adventszeit - Fortsetzung von Seite 1 - Ein Adventskalender-Türchen hat sich geändert – Beachten Sie bitte Seite 14! In Meedensdorf erfunden und gebun- den in Zusammenarbeit vom Röschen aus Memmelsdorf und dem OGV Mee- In der Lindenstraße 15 in Merkendorf densdorf unter der Leitung von Ste- erstrahlt das 1. Fenster aus den Orts- Noch ist das Fenster am Rathaus phan Pfeuffer, Foto: privat teilen geschlossen Die ersten Besucher am Adventska- lender-Fenster des Rathauses warten schon neugierig auf das Öffnen … Ahhhhh … Geheimnis ist gelüftet Die erste Kerze brennt bereits am Memmelsdorfer Adventskranz, alle Fotos: besc Fenster 1 in Merkendorf -2- Nr. 48/21
www.memmelsdorf.de Was ist los in der Großgemeinde? Neue CORONA-Regelungen bei uns im Jugendzentrum Liebe Kinder, Jugendliche Ausgeschlossen von der Regelung besten regelmäßig unsere Facebook- und Eltern, sind lediglich Kinder unter 12 Jah- oder Instagram-Seite. wie schon letzte Woche angekündigt, ren. kann es immer wieder zu kurzfristigen Bist du also über 12, musst du uns Änderungen zur Teilnahme an unse- einen Genesenen- oder Impfnachweis ren Aktionen kommen. Aufgrund der mitbringen, bist du unter 12 Jahren, von der Regierung beschlossenen kannst du weiterhin ohne Nachweis neuen Verordnungen müssen auch an unseren Angeboten teilnehmen. wir unsere Rahmenbedingungen nun erneut anpassen und auf die steigen- Ab einer regionalen 7-Tage-Inzidenz den Corona-Zahlen reagieren. über 1000 müssen wir unsere offe- nen Treffs (Kids- und Jugendtreff) Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei Ab 24.11.2021 gilt bei uns in den offe- leider schließen. uns melden! nen Treffs (Kids- und Jugendtreff) eine Bleibt gesund und haltet durch! FFP2-Maskenpflicht für alle Jugendli- Die Schließung wurde von der Regie- chen über 16 Jahren. Kinder und rung so vorgegeben und lässt keine Eure Jugendliche unter 16 Jahren können Ausnahmen zu. Liegt der Inzidenzwert Anna Beck und Nadine Beck weiterhin auch eine medizinische im Landkreis Bamberg also am Mor- Maske tragen. gen über 1000 finden unser Kids- und Jugendtreff schon an diesem Tag nicht Zudem ist die Teilnahme an allen mehr statt. Dennoch sind wir dann unseren Angeboten nur mit 2 G-Nach- auch weiterhin online für euch da! weis (Genesen oder Geimpft) möglich. Bitte bringt entsprechende Nachweise Um auf dem Laufenden zu bleiben mit. Wir müssen diese vor jeder Aktion und immer zu wissen, wie die aktuel- kontrollieren. len Regelungen sind, checkt ihr am n AKTUELL IN DIESER AUSGABE Infotafel, Seite 4 Ablesung der Wasserzähler, Seite 6 Impfangebote, Seite 7 Absage der VHS-Kurse, Seite 9 Vereinsnachrichten, Seite 9 Neues aus dem Mittendrin, Seite 14 Amtliche Bekanntmachungen, ab Seite 15 Das MITTEILUNGSBLATT hat auch eine eigene APP: Immer täglich & aktuell informiert! Nr. 48/21 -3-
Infotafel Feuerwehr Polizei Kommunaler Notdienst Ärztliche Notdienste & Notarzt Tel.: 110 Tel.: 0173 3 96 52 12 Tel.: 112 für Schäden an Straßen, Wasser- und Kanalleitungen sowie Umweltschäden, Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern Giftnotruf die an Feiertagen sofort behoben Tel.: 01805 19 12 12 Tel.: 089 1 92 40 werden müssen Am Wochenende und an Feiertagen (Fr. ab 13:00 Uhr bis Mo. 08:00 Uhr) Mittwochnachmittags und -nachts (Mi. ab 13:00 Uhr bis Do. 08:00 Uhr) Gemeinde Memmelsdorf Gemeinde- und Pfarrbücherei Der ärztliche Bereitschaftsdienst Memmelsdorf Öffnungszeiten der Gemeinde der Kassenärztlichen Vereinigung Tel.: 0951 2 99 46 89 Mo. und Di. 08:00 – 12:00 Uhr Tel.: 116 117 Di. 09.30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr Mi. 08:00 – 12:00 Uhr Ärztlicher Notfalldienst Do. 16:00 – 18:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr Tel. 09542 7 74 38 55 So. 10:00 – 12:00 Uhr Do. 08:00 – 12:00 Uhr Bereitschaftspraxis Scheßlitz Online-Katalog unter Fr. 07:00 – 12:00 Uhr Oberend 29, 96110 Scheßlitz www.buecherei-memmelsdorf.de Tel.: 0951 40 96-0 Öffnungszeiten: Fax: 0951 40 96 96 Mi. und Fr. 16:00 – 20:00 Uhr Bücherei Lichteneiche – Ausleihe ab E-Mail: gemeinde@memmelsdorf.de Sa. und So. 09:00 – 21:00 Uhr 01.06.2021 in Memmelsdorf Homepage: www.memmelsdorf.de Vorfeiertag 18:00 – 20:00 Uhr Ab 1.6.21 steht die zentrale Memmels- Feiertag 09:00 – 21:00 Uhr Rathaus: dorfer Gemeinde- und Pfarrbücherei im Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf Bürgerhaus am Rathaus auch allen Kinderärztlicher Notfalldienst Gemeinde Memmelsdorf Leserinnen und Lesern aus der Lich- Welche/r Kinderarzt/-ärztin Notdienst Postfach 12 41, 96115 Memmelsdorf teneiche wegen der Verlagerung der hat, erfahren Sie über den Anrufbeant- Bücherei Lichteneiche in neue Räume worter Ihres Kinderarztes oder über Abfallentsorgung/Wertstoff hof für eine Ausleihe gerne zur Verfügung - Tel.: 116 117 Memmelsdorf/Litzendorf Anmeldung und Zweitmitgliedschaft in Mi. 16:00 – 18:00 Uhr Hier können die privaten Haushalte Memmelsdorf erforderlich! Sa. und So. 10:00 – 12:00 Uhr und auch Kleingewerbetreibende ihre und 16:00 – 18:00 Uhr Wertstoffe abliefern. Wichtige Adressen Bitte beachten Sie: Kreisbauhof, Pödeldorfer Straße 100 Von Mo. 08:00 Uhr bis Mi. 13:00 Uhr und zw. Memmelsdorf und Pödeldorf Schloss Seehof bei Memmelsdorf von Do. 08:00 Uhr bis Fr. 18:00 Uhr ist Tel.: (0951) 40 95-71 Ihr/e gewohnter/e Kinderarzt/-ärztin für Öffnungszeiten: Zuständige Verwaltung: Schloss- und Sie zuständig, auch nachts. Sollten Sie Sommerzeit (29. März – 25. Oktober) Gartenverwaltung Bamberg ihn nicht erreichen, wenden Sie sich bit- Mi. und Fr. 15:00 – 18:00 Uhr Domplatz 8 in 96049 Bamberg te an die oben genannte Zentralnum- Sa. 10:00 – 15:00 Uhr Tel.: 0951 5 19 39-0 und -114 mer. In Notfällen ist auch die Kinderkli- Winterzeit (25. Oktober – 28. März) www.schloesser.bayern.de nik oder der Rettungsdienst für Sie da. Mi. 15:00 – 17:00 Uhr Bitte beachten Sie auch, dass die Bereit- Fr. 15:00 – 18:00 Uhr Familienpflegewerk des schaftspraxen in den Kliniken Bamberg, Sa. 10:00 – 14:00 Uhr Bayerischen Landesverbandes Burgebrach und Scheßlitz nicht mit des Katholischen Deutschen einem/r Kinderarzt/-ärztin besetzt sind. Auskünfte erteilt das Landratsamt Frauenbundes e.V. Bamberg Tel.: 0951 8 57 06 und Beratung durch die Einsatzleitung Zahnärztlicher Notdienst Tel.: 0951 8 57 08 Barbara Schramm Der zahnärztliche Notdienst erstreckt (für die Region Bamberg) sich auf die Behandlungszeit in der Hallenbad Lichteneiche Gräfenhäusling 1a, 96196 Wattendorf Praxis von 10:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Tel.: 09504 92 33 58, Fax: 09504 92 33 59 und 18:00 – 19:00 Uhr E-Mail: schramm@familienpflegewerk.de für die Öffentlichkeit: Ansonsten besteht Rufbereitschaft unter der Service-Nr. 0800 6 64 92 89 Mo., Di. und Mi. 18.00 – 19.30 Uhr Defibrillatoren in der Großgemeinde: (ab Montag, 08.11.2021) Memmelsdorf, im Foyer der Sparkasse, Tierärztlicher Notdienst für den Hauptstr. 7 und im Rathaus Raum Scheßlitz Bitte beachten Sie: Feiertage und Wochenenden von Während der Ferien und an Feierta- Hospizverein Bamberg Sa. 12:00 Uhr bis Mo. 6:00 Uhr gen ist das Hallenbad geschlossen. Tel.: 0951 95 50 70 Dr. Michael Blossei Eintrittskarten sind nur im Bürger- Ostlandstr. 6, 96110 Scheßlitz büro der Gemeinde Memmelsdorf Stand 11/2021 – Änderungen vorbehalten. Bitte schneiden Sie diese Seite aus und heben Tel.: 09542 5 05 erhältlich. sie sich in der Nähe Ihres Telefons auf. -4- Nr. 48/21
www.memmelsdorf.de Neues aus dem Rathaus 2-G PLUS-Regelung für unsere Sportstätten Gemeindeinformation Redaktionsschluss - Wichtiger Hinweis zu den Ausgaben zum Jahreswechsel Die Ausgabe in der KW 51, Erschei- nungstag Heiliger Abend, beschließt das Jahr 2021. Am Montag, 20.12.2021, 8.00 Uhr, ist die allerletzte Möglichkeit, zu ver- öffentlichende Texte an mitteilungs- blatt@memmelsdorf.de zu senden! Einsendungen, die uns später errei- chen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir möchten jedoch darum bit- ten, uns Ihren Beitrag möglichst bereits bis Freitag, 17.12.2021, 10 Uhr, zukommen zu lassen! Der Die Corona-Regeln in Bayern sind auf alle Kultur-, Freizeit- und Sport- Verlag hat um Vorlaufzeit gebeten. seit dem 24. November und vor- veranstaltungen ausgeweitet. Die erste Ausgabe im Jahr 2022 erst bis 15. Dezember zusätzlich erscheint in der KW 2/2022, am 14. verschärft worden. Die 2G plus- Sie gilt auch in Sport- und Freizeitein- Januar 2022. Redaktionsschluss ist Regelung – Zutritt nur für Genesene richtungen wie Bäder und Saunen wie gewohnt am Montag, 10.01.2022 und Geimpfte mit Corona-Test – wird sowie bei Messen. um 12.00 Uhr. Die persönliche APOTHEKEN Sprechstunde von ÄRZTE IM URLAUB CORONA-TESTS Heimatpfleger Rüdiger Klein entfällt bis auf Weiteres Freitag, 04.12.2021 Apotheke am Rathaus Seehof-Apotheke Memmelsdorf Unser Heimatpfleger Rüdiger Klein Pickelsgasse 1, Hirschaid nur nach Terminvergabe steht Ihnen „rund um unsere Heimat“ Linden-Apotheke Tel. 0951 / 44082 zur Verfügung, insbesondere in Fra- Siechenstr. 47, Bamberg Antigen-Schnelltests gen der Ortsgeschichte, des Denkmal- (Bürgertests, kostenlos) schutzes oder wenn Sie Wichtiges für Samstag, 05.12.2021 die Nachwelt erhalten möchten. Glocken-Apotheke Wallenstein-Apotheke Bedingt durch CORONA Vorschriften Forchheimer Str. 47, Strullendorf Drosendorf kann er bis auf Weiteres nicht persön- Vita-Apotheke nach Terminvergabe lich anwesend sein im Rathaus. Sie Promenadestr. 2, Bamberg Tel. 09505 / 803931 erreichen ihn alternativ unter hei- Antigen-Schnelltests matpfleger@memmelsdorf.de (vor- URLAUB / ÄRZTE (Bürgertests, kostenlos) zugsweise) oder Tel. 0178 2029476. Praxis Dr. Lorenz, Lichteneiche Informationen Urlaub vom 20.12.2021 bis 07.01.2022 www.landkreis-bamberg.de/ Hinweis an unsere Corona-Test/ Bürgerinnen und Bürger Zahnarztpraxis Dr. Däumler Urlaub vom 23.12.2021 bis 30.12.2021 Bitte beachten Sie unsere amtlichen Bekanntmachungen gesundhausärzte Memmelsdorf ab Seite 15 Urlaub vom 24.12.2021 bis 31.12.2021 Nr. 48/21 -5-
Neues aus dem Rathaus www.memmelsdorf.de Wasserzähler: Verbrauchsgebührenabrechnung für das Jahr 2021 In Kürze werden wir die Jahresab- 3.) Meldung per Post / Einwurf in rechnung für Wasser- und Abwasser- den Rathaus-Briefkasten Dienstbetrieb im Rathaus gebühren erstellen. Dazu ist eine Durch Rückgabe Ihres ausgefüllten in CORONA-Zeiten Ablesung der Wasserzähler erforder- Anschreibens (siehe Rückseite) lich, allen Haushalten wird hierzu ein Bitte haben Sie Verständnis, dass Aufgrund der neuen 14. Bay- Ablesebrief zugeschickt. telefonisch keine Ablesestände ange- IfSMV und um die Corona-Zahlen nommen werden können! auf Dauer möglichst gering zu ð Lesen Sie Ihren Wasserzähler- Nutzen Sie nach Möglichkeit halten, benötigen wir Ihre Unter- stand bitte bis spätestens Mitt- unser Online-Bürgerserviceportal stützung woch, den 22.12.2021 ab und oder den QR-Code für eine sichere übermitteln Sie den Zähler- Datenübertragung. • In allen stark frequentierten stand an die Gemeinde: Beachten Sie dabei bitte: Bereichen wie im Bürger- - Überprüfen Ihrer Anschrift - ggf. büro oder Bauamt bitten wir 1.) Online-Meldung Veränderungen mitteilen Sie um eine vorherige Ter- - über die Internetseite - Ablesen aller Zähler, die auf dem minvereinbarung! www.memmelsdorf.de Antwortschreiben aufgeführt sind a. Rufen Sie das Bürgerservicepor- - Eintragen des abgelesenen Zähler- 1.) Bitte klären Sie Ihre Angele- tal auf der Startseite unserer standes in die Spalte „Neuer Zäh- genheiten vorrangig mög- Homepage auf. lerstand“ lichst telefonisch, per Post b. Mit einem Klick gelangen Sie in - Der neue Zählerstand darf nicht nied- und/oder E-Mail. das Menü „Bürgerservice“. riger sein als der alte Zählerstand 2.) Im Wartebereich vor dem c. Unter „Wasserzählerablesung“ - Ablesebrief unterschreiben, Ableseda- Bürgerbüro und Bauamt sind öffnet sich das entsprechende For- tum und Telefonnummer eintragen zu Ihrem Schutz nur 3 Perso- mular. - Liegen Ihre Zählerstände der nen gleichzeitig zulässig! - oder über Ihr mobiles Gerät per Gemeindeverwaltung nicht bis 3.) Bitte tragen Sie beim Besuch QR-Code. spätestens Mittwoch, den des Rathauses immer eine Für die Eingabe benötigen Sie die 22.12.2021 vor, muss und wird der FFP-2-Maske. Angaben auf der Rückseite Ihres Wasserverbrauch anhand des Vor- 4.) Die so genannte 3G-Regelung Anschreibens. jahresverbrauches geschätzt. (geimpft, genesen, getestet) 2.) Per Fax an 0951 - 409696 Vielen Dank für Ihre Unterstützung! findet beim Besuch des Rat- Durch Ausfüllen und Rücksenden Ihre Finanzverwaltung/Verbrauchs- hauses keine Anwendung! Ihres Anschreibens (siehe Rückseite) gebührenabrechnung Einen persönlichen Termin vereinbaren Sie unter: Bürgerbüro: 0951/4096-10 Das Fundbüro informiert! Finanzverwaltung: 0951/4096-20 Bauverwaltung: 0951/4096-30 Was? Wo? Vorzimmer Bürgermeister: einzelner Schlüssel Radweg zwischen Memmelsdorf und Pödeldorf Tel. 0951/4096-40 Schlüsselbund Lichteneiche, Multifunktionsplatz beim Sportheim (2 Schlüssel) Danke für Ihre Unterstützung! Kinderjacke Memmelsdorf, am Rathausplatz Fahrradschlüssel Drosendorf, vor Anwesen „Ahornweg 22“ Ihre Gemeindeverwaltung Fahrrad (Mountainbike) Memmelsdorf, bei Firma Fösel Memmelsdorf Fahrrad (Cityrad) Memmelsdorf, am Angerschwall Fahrrad (Mountainbike) Memmelsdorf, „Am Giechburgblick“ Fahrrad (Cityrad) Memmelsdorf, am Friedhofsplatz Fahrrad (Kinderrad) Memmelsdorf, Hauptstraße, bei Bäckerei Ohland IN EIGENER SACHE Fahrrad (Herrenrad) Memmelsdorf, am „Gänsanger“ Mitteilungsblatt auch online Brille Memmelsdorf, vor Anwesen „Am Tauschenberg 73“ Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt einzelner Schlüssel Radweg zwischen Memmelsdorf und Pödeldorf aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 Armkettchen Merkendorf, vor der Brauerei Wagner nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden kann, veröffentlichen wir die Hörgerät Memmelsdorf, bei Postfiliale Rauser jeweils aktuelle Ausgabe auch online. Nähere Informationen erhalten Sie im Fundamt im Bürgerbüro oder unter Tel. Nutzen Sie dieses Angebot schon jetzt unter: 0951/4096-16 oder -17. Aktuelle Fundsachen der letzten vier Wochen finden Sie https://epaper.wittich.de/2068 auch online auf unserer Startseite unter www.memmelsdorf.de -6- Nr. 48/21
www.memmelsdorf.de Neues aus dem Rathaus Bayerische Staatsforsten – Drückjagd im Bergholz bei Memmelsdorf Gemeindeinformation Am Freitag, den 10.12.2021 findet die Wege und Straßen in diesem Wald- diesjährige Drückjagd im Bergholz, gebiet am 10.12.2021 zwischen östlich angrenzend an Memmelsdorf, 8.00 und ca. 11.30 Uhr für den statt. Aus diesem Grund sind die Besucherverkehr gesperrt. Redaktionsschluss Der Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist am kom- menden Montag, um 12 Uhr. Bitte senden Sie Ihre Texte per E-Mail an Abfuhr der „Gelben Säcke“ am Donnerstag, 9. Dezember 2021 mitteilungsblatt@memmelsdorf.de Gerne können Sie Ihre Ankündi- Der nächste Abfuhrtermin für den Gel- gung durch ein Bild ergänzen (bitte ben Sack ist dieses Mal am Donners- als TIF- oder JPEG.Datei anhängen) tag, 9. Dezember 2021, im gesamten Bitte beachten Gemeindegebiet. Die Gelben Säcke Bitte melden Sie Ihre Vereinsbeiträge bitte ab 6 Uhr morgens bereitstellen! und privaten / gewerblichen Anzei- gen möglichst kontaktlos per E-Mail Weitere Abfalltermine finden Sie auf an mitteilungsblatt@memmelsdorf. der Homepage der Gemeinde Mem- de oder unter Tel. 0951 4096-42. melsdorf unter Vielen Dank! Foto: pixelio.de https://www.memmelsdorf.de Weitere dezentrale Impfangebote im Advent Gemeindeinformation Hausärzte impfen in Baunach, Scheßlitz und Burgebrach Impressum Die im Katastrophenstab in der ver- Schulturnhalle der Kilian-Grundschule gangenen Woche von den Hausärzten (Ostlandstr. 1) statt. Anmeldungen Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Memmelsdorf erscheint wöchentlich jeweils freitags und wird angebotenen zusätzlichen, dezentra- bitte über die Nummer 09542-94 90 kostenlos an alle Haushalte des Verbreitungsge- len Impfangebote stehen fest. In Bau- 28 oder per E-Mail an poststelle@ bietes verteilt. nach und Scheßlitz wird an allen schesslitz.de). In Burgebrach wird in Konzeption und Design drei kommenden Adventssamsta- der Windeckhalle geimpft. Hier sind ©Werktakt – Agentur für Kommunikationsdesign gen (4., 11., 18. Dezember) jeweils von Anmeldungen unter 09546/94 16 71 Andrea Rippstein , 97522 Sand a. Main Tel.: 09524 850404, www.werktakt.de 9 bis 15 Uhr geimpft. In Burgebrach möglich. gibt es einen Impftermin am – Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 4. Dezember (ebenfalls 9 bis 15 Uhr). Bitte denken Sie unbedingt an Ihr Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, „Auf unsere Ärzte ist Verlass“, dankte Impfbuch, die Versichertenkarte der Telefon 09191/7232–0 Landrat Johann Kalb Dr. Thomas Fug- Krankenkasse und eine FFP2-Maske. P.h.G.: E. Wittich – Verantwortlich für den amtlichen Teil: mann und dem Leiter des ärztlichen Wegen aktueller Lieferbeschränkun- Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kreisverbandes, Dr. Martin Diruf, für gen durch das Bundesgesundheitsmi- Memmelsdorf, Gerd Schneider, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf die Initiative und die Umsetzung der nisterium wird in erster Linie der Impf- für den sonstigen redaktionellen Inhalt zusätzlichen Impfangebote. „Es ist stoff der Firma Moderna („Spikevax“) und den Anzeigenteil: Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG. sehr wichtig, dass wir den Menschen geimpft werden. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag vor Ort Angebote unterbreiten, sich zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. immunisieren zu lassen.“ Dieser mRNA Impfstoff, das gleiche Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allge- meinen Geschäftsbedingungen. Wirkprinzip wie Comirnaty von BioN- Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht Für die Impfungen in Baunach im Tech/Pfizer, schützt effektiv bei gleich- unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeila- Bürgerhaus Lechner Bräu (Überkums- zeitig sehr niedriger Rate von Neben- gen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun- trasse 17) kann man sich am Dienstag, wirkungen. Ältere oder immun- gen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 geschwächte Personen werden bevor- nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Be- Uhr beim Stadtmarketing Baunach zugt behandelt. Impfzertifikate kön- trages für ein Einzelexemplar gefordert werden. unter 09544 - 9846777 anmelden. In nen vor Ort leider nicht ausgestellt Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Scheßlitz finden die Impfungen in der werden. Nr. 48/21 -7-
Neues aus dem Landkreis www.memmelsdorf.de Impfzentrum Bamberg - die häufigsten Fragen Auffrischungsimpfung, Terminvergabe & Co. Das Impfzentrum Bamberg hat auf- Welche Öffnungszeiten gelten? Welche Unterlagen benötige ich? grund der erhöhten Nachfrage inner- • Impfzentrum Bamberg, Emil-Kem- • Auffrischungsimpfung: Anamnese- halb kürzester Zeit seine Kapazität mer-Str. 33, 96103 Hallstadt: bogen sowie Einwilligung für mRNA- mehr als vervierfacht. Montag, Mittwoch und Freitag von Impfstoff 08:30 bis 13 Uhr und von 13:30 bis • Erstimpfung: BioNTech: Aufklä- Ziel ist, möglichst vielen Menschen in 19 Uhr rungsmerkblatt und Anamnesebo- der Stadt und dem Landkreis Bam- Dienstag, Donnerstag von 08:30 bis gen sowie Einwilligung für mRNA- berg die Corona-Schutzimpfung zu 13 Uhr Impfstoff ermöglichen. Das gilt sowohl für die Samstag von 9 Uhr bis 14 Uhr • Johnson & Johnson: Aufklärungs- Erst- und Zweit-, als auch die Auffri- • Außenstelle ZOB: merkblatt und Anamnesebogen schungsimpfungen. Montag, Mittwoch, Freitag und sowie Einwilligung für Vektor-Impf- Samstag von 9 Uhr bis 15 Uhr stoff Hier die wichtigsten Fragen und Kann ich bei der Registrierung die Ich war bereits registriert und mein Antworten zu den Impfungen im Art meiner Impfung angeben? Account wurde gelöscht. Wie kann Überblick: Ob es sich um eine Erstimpfung, Zwei- ich mich erneut anmelden? timpfung oder Auffrischungsimpfung Bitte registrieren Sie sich mit einer Wo kann ich mich gegen Covid 19 handelt, kann im System nicht einzeln anderen/neuen E-Mail-Adresse im Sys- impfen lassen? hinterlegt werden. Wer sich zur Booster- tem. Oder nutzen Sie die offenen • Impfzentrum Bamberg, Emil-Kem- Impfung anmelden möchte, achtet des- Impfstunden am ZOB mer-Str. 33, 96103 Hallstadt halb bitte auf ausreichend Abstand zur • Außenstelle am ZOB, Promenade- letzten Impfung (siehe nächster Punkt). Erfahre ich bei der Terminvergabe straße 6a, 96047 Bamberg meinen Impfstoff? • Hausärztin/Hausarzt Nach welchem Abstand erhalte ich Bei der Buchung handelt es sich um die Auffrischungsimpfung? eine reine Terminzeitbuchung. Die Wo brauche ich einen Termin bzw. • BioNTech: frühestens fünf Monate weiteren Einzelheiten zu Ihrer Imp- wie mache ich diesen aus? nach Zweitimpfung fung erfahren Sie vor Ort. • Impfzentrum: Bitte registrieren Sie • AstraZeneca: frühestens fünf sich online unter https://impfzent- Monate nach Zweitimpfung Welche Impfstoffe werden genutzt? ren.bayern/citizen/. Dann ist es • Moderna: frühestens fünf Monate • Für Auffrischungsimpfungen steht möglich, sich selbst einen Termin zu nach Zweitimpfung täglich ein mRNA-Impfstoff zur Ver- buchen. Impfwillige über 70 Jahre • Johnson & Johnson: vier Wochen fügung. können weiterhin ohne Termin zum nach Impfung • Für Erstimpfungen stehen ein Impfzentrum kommen und werden mRNA-Impfstoff und der Vek- vor Ort vorrangig behandelt. Wer bekommt eine Auffrischungs- torimpfstoff Johnson & Johnson zur • Außenstelle am ZOB: Erst-, Zweit- impfung? Verfügung. und Auffrischungsimpfungen ohne Jede und jeder Impfwillige ab dem 18. Anmeldung und ohne Terminver- Lebensjahr, sofern der vorgegebene gabe Abstand zur Zweitimpfung vorliegt. Kostenlose Energieberatung im Dezember 2021 Probealarm im Landkreis am 11. Dezember Mittwoch, 08.12. Aus Gründen der Terminplanung ist Stadt Bamberg eine telefonische Anmeldung erfor- Am Samstag, 11. Dezember 2021, Mittwoch, 15.12. derlich. Die Beratungen finden im führt das Landratsamt Bamberg in der Landkreis Bamberg wöchentlichen Wechsel in den Räu- Zeit von 11:00 bis ca. 13:00 Uhr einen Mittwoch, 22.12. men des Landratsamtes in der Lud- Probebetrieb der Feuerwehrsirenen Stadt Bamberg wigstr. 23, 96052 Bamberg bzw. im durch. In Zusammenarbeit mit der Mittwoch, 29.12. Rathaus der Stadt Bamberg, Maximili- Integrierten Leitstelle Bamberg-Forch- Keine Beratung ansplatz 3, 96047 Bamberg statt. heim werden die örtlichen Sirenen im Anmeldung bei der Stadt Bamberg Landkreis ausgelöst, um deren Funkti- Die kostenlose Energieberatung findet 0951/87-1724 onstüchtigkeit zu überprüfen. am Mittwoch in der Zeit von 12.00 – Anmeldung beim Landratsamt Das Landratsamt Bamberg bittet die 17.45 Uhr statt. Bamberg 0951/85-554 Bevölkerung um Verständnis. -8- Nr. 48/21
www.memmelsdorf.de Neues aus dem Landkreis Impfzentrum fährt Kapazitäten schnell hoch Bamberg verabreicht oberfranken- zuversichtlich, dass wir in der ersten In der Stadt Bamberg steht der weit die meisten Impfdosen - ein Drit- Dezemberhälfte das gesteckte Ziel von Wechsel zu einem neuen Standort tel sind Erst- und Zweitimpfungen 7000 Impfungen pro Woche erreichen. bevor Das Impfzentrum Bamberg konnte Wir hoffen, dass die Zulieferungen Die Außenstelle des Impfzentrums am seine Kapazitäten sehr schnell wieder auch erhöht werden, damit wir dem ZOB wird in das Foyer der Konzert- hochfahren. Dies zeigen die oberfrän- Bedarf gerecht werden.“ Ein gutes Sig- und Kongresshalle in der Mußstraße 1 kischen Impfzahlen der zurückliegen- nal geht nach den Worten von Landrat umziehen. Durch das größere Raum- den Woche. Im Impfzentrum Bamberg und Oberbürgermeister von der Zahl angebot muss niemand in der kalten wurden 4634 Dosen verimpft, 1560 für der Erst- und Zweitimpfungen - rund Jahreszeit draußen anstehen. Wie bis- Erst- und Zweit- sowie 3074 für Boos- ein Drittel aller Impfungen - aus. Diese her können Impfwillige ohne Termin ter-Impfungen. Drei weitere Impfzent- erhöhen die Impfquote für die Region kommen, auch die Öffnungszeiten rum im Regierungsbezirk verabreich- Bamberg. „Je höher der Impfschutz - ändern sich nicht (Montag bis Sams- ten zwischen 3000 und 3400 Dosen, ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung - tag, 9 bis 15 Uhr). Bis zum Samstag, drei zwischen 2000 und 2400 und zwei desto geringer fällt nach herrschender 4.12.2021, wird noch am ZOB geimpft, weitere rund 1200. „Unser Impfzent- Meinung der Wissenschaft das Infekti- ab dem 6.12.2021 geht dann der neue rum arbeitet mit Hochdruck daran, onsgeschehen aus.“ Standort in der Konzert- und Kon- dem deutlich gestiegenen Bedarf Die Impfangebote sollen noch stär- gresshalle in Betrieb. gerecht zu werden“, dankten Landrat ker ausgeweitet werden Johann Kalb und Oberbürgermeister Im Landkreis Bamberg laufen die Pla- Im Corona Service Center am ZOB Andreas Starke den Verantwortlichen nungen für weitere Impfaktionen in bleibt das Schnelltestangebot auch und Mitarbeiterinnen und Mitarbei- Hirschaid, über die rechtzeitig infor- nach dem Umzug unverändert beste- tern für diesen Kraftakt. „Wir sind miert wird. hen. VHS Bamberg-Land Sport 60+ am Samstag, 4.12.21, 9.30 Uhr, in der Filzgasse Hugo Druck bietet regelmäßig ein gasse. Bei schlechtem Wetter entfällt Bis auf Weiteres finden corona- „Sportprogramm für Senioren“ ab 60 das Sportprogramm. bedingt keine Kurse mehr statt. Jahren an. Der nächste Sport 60+-Treff Bitte FFP2-Maske nicht vergessen! Weitere Informationen unter www. ist am Samstag, 4.12.21, 9.30 Uhr. vhs-bamberg-land.de Treffpunkt ist um 09.30 Uhr am Mehr- Nächster Sport 60+-Termin generationenspielplatz in der Filz- Samstag, 18.12.21, 9.30 Uhr n LICHTENEICHE n MERKENDORF n NACHBARGEMEINDEN VdK OV Lichteneiche SV Merkendorf - Absagen Basketballgemeinschaft Litzendorf 1993 Liebe VdKler und Freunde unseres Aufgrund der Cornona-Pandemie Ortsverbandes Lichteneiche, müssen wir die Junioren-Weihnachts- BGL-Heimspieltermine es fällt uns sehr schwer, dass wir auch feier sowie die Weihnachtsfeier vom Liebe Freunde der BGL, bitte infor- in diesem Jahr die Weihnachtsfeier Sportverein Merkendorf absagen. miert Euch jeweils tagesaktuell auf wegen Corona absagen müssen. Bleibt alle gesund! unserer Homepage, ob und unter wel- Gewünscht haben wir es uns, dass sie chen Umständen Spiele möglich sind: stattfinden kann, aber es gehen eben Euer SV Merkendorf www.bg-litzendorf.de nicht alle Wünsche in Erfüllung. Eine Absage geht auch in Richtung Stärketrunk am 05.01.2022. Leider! Wie es 2022 weitergeht, schau´ n wir Zu weiteren Themen aus dem Gemeindegebiet wie Ansprechpartner mal. Bleiben Sie gesund, das ist im im Rathaus, wichtige Termine oder Sonstiges beachten Sie Moment das Wichtigste. unsere Homepage www.memmelsdorf.de Eure VdK-Vorstandschaft Nr. 48/21 -9-
Gottesdienstordnung im Seelsorgebereich Gügel www.memmelsdorf.de Pfarrer Alexander Berberich Tel. 0951 4 27 91 Diakon Christoph Gahlau Tel. 0163 5 41 63 07 Pfarrer Peter Barthelme Tel. 0951 4 41 26 Notfallseelsorgedienst Tel.: 112 n Corona-Regeln am Samstag, den 04.12.2021 um 10.00 Uhr für die Jungen im Pfarrhaus Wegen der sehr hohen Inzidenzen tragen wir zur Sicher- am Freitag, den 10.12.2021 um 16.30 Uhr für die Mäd- heit wieder Maske beim Gottesdienst! chen im Pfarrhaus am Samstag, den 11.12.2021 um 15.00 Uhr für die Jungen Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände. Bitte halten Sie den im Pfarrhaus Abstand von 1,5 m ein. Auch vor der Kirche! Bitte kommen Sie nicht in die Kirche, wenn Sie Erkältungs- n Besondere Gottesdienste symptome haben oder einen Corona-Kontakt hatten. Der nächste Charismatische Gottesdienst findet am Gottesdienste mit 3-G-Regelung ohne Beschränkung der Samstag, den 11.12.2021 um 19.00 Uhr in der Heilig-Geist Teilnehmerzahl, aber mit Maske. Sollte in der Gottes- Kirche Lichteneiche statt. dienstordnung der Hinweis mit 3-G-Regelung auftauchen, Der nächste Lichtblickgottesdienst findet am Sonntag, bringen Sie also bitte neben der Maske noch Impfpass, den 12.12.2021 um 18.00 Uhr in der Heilig-Geist Kirche Genesenenausweis oder Testergebnis mit. Messen in Lichteneiche statt. Kremmeldorf sind immer mit 3 G, Wortgottesfeiern ohne. Jeden Dienstagabend um 19 Uhr laden wir herzlich ein nach Memmelsdorf in die Pfarrkirche zu einer Stunde der Merkendorf Anbetung vor dem eucharistischen Heiland. Wie im letzten Jahr gilt für die Sonn- und Feiertagsgottes- dienste wieder das Teilnehmerkarten-Verfahren. Karten liegen in der Kirche aus. Für Sondergottesdienste wird 3-G n Besondere Veranstaltungen (mit Antigen-Schnelltest) angewandt werden. Wegen der sehr hohen Inzidenzen werden im Seelsorgebereich Gügel Krankenkommunion zu Weihnachten: Bitte rufen Sie im die Gottesdienste wieder mit Maske gefeiert. Pfarrbüro an, wenn Sie die Krankenkommunion (und/oder Beichte bzw. Krankensalbung) möchten. Tel. 0951/44126 n Kommunion und Firmung 2022 Krippenspiel für die Familienmette um 17.00 Uhr in Memmelsdorf Kommunionvorbereitung: Beichtunterricht (Sünde trennt, Wer Interesse hat, beim Krippenspiel mitzumachen, möge Vergebung verbindet) dem Pfarrer Bescheid geben (0951/44126). Drosendorf: Messeinschreibungen für das Jahr 2022 können ab 6. am Samstag, den 04.12.2021 von 09.30 Uhr – 12 Uhr im Dezember im Pfarrbüro zu den Bürozeiten erfolgen. Bitte Pfarrsaal bleiben Sie in Memelsdorf draußen am Fenster stehen und Memmelsdorf : am Samstag, den 04.12.2021 von 13.30 tragen Sie Maske. Oder rufen Sie an und machen die Ter- Uhr – 16.00 Uhr im Pfarrsaal mine am Telefon aus. Das ist am sichersten. Merkendorf: am Freitag, den 03.12.2021 um 16.30 Uhr für die Mäd- chen im Pfarrhaus Lesen Sie bitte weiter auf Seite 12! Unsere Pfarrbüros Kath. Pfarramt Memmelsdorf Kath. Pfarramt Gundelsheim Kath. Pfarramt Merkendorf Mo., Di., Fr.������������������������08.00 - 12.00 Uhr Mo., Mi., Fr.����������������������� 09.00 - 12.00 Uhr Fr.����������������������������������������10.00 - 12.00 Uhr Do.��������������������������������������15.00 - 19.00 Uhr Di. ���������������������������������������15.00 - 18.00 Uhr Telefon 0 95 42/12 78 Telefon: 09 51/ 4 41 26 Do.��������������������������������������09.00 - 10.00 Uhr Fax 0 95 42/7 72 00 30 E-Mail: Telefon: 09 51/4 27 91 E-Mail: kreuzerhoehung.merkendorf@ pfarrei.memmelsdorf@erzbistum-bamberg.de Fax 09 51/4 53 60 erzbistum-bamberg.de Internet: www.pfarrei-memmelsdorf.de E-Mail: Kath. Seelsorgestelle Lichteneiche pfarrei.gundelsheim@erzbistum-bamberg.de Do. �������������������������������������09.00 - 11.00 Uhr Internet: Telefon: 09 51/4 53 68 www.pfarrgemeinde-gundelsheim.de E-Mail: hl-geist.lichteneiche@erzbistum-bamberg.de. - 10 - Nr. 48/21
Kirchliche Nachrichten Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Memmelsdorf Herz-Jesu-Kirche Kremmeldorf Sa, 04.12. Fr, 03.12. 17:30 Uhr Vorabendmesse f. Hermine Betz u. Fam. 19:00 Uhr Hl. Messe f. Pfarrer Lothar Güthlein / Kestler / Hildegard u. Ludwig Hertel / Anna Einwich, Fridtjof u. Friedel Mueller Eltern Druck u. Bamberger / Barbara Sei- fert u. Eltern / Barbara u. Albert Kleine u. So, 12.12. 3. Adventssonntag (Gaudete) Ang. / Nikolaus Albert u. verst. Ang. 10:30 Uhr Hl. Messe f. Erhard Günthner u. Ang. / Lina Herrmann u. Ang., Fam. Hollfelder u. So, 05.12. 2. Adventssonntag Scheerbaum / Fam. Baumgärtner, Stadter 10:30 Uhr Pfarrmesse u. Stumpf / Josef, Josefine u. Claus Einwich 13:30 Uhr Rosenkranz Di, 07.12. Hl.-Geist-Kirche Lichteneiche 10:00 Uhr Hl. Messe f. Fam. Schleuppner u. Lappus / Betty Winkler u. Eltern, Roman Christa u. So, 05.12. 2. Adventssonntag Richard Pager / 09:00 Uhr Hl. Messe f. Heinrich Krebs / Peter Eberth 19:00 Uhr Eucharistische Anbetung Sa, 11.12. Do, 09.12. 19:00 Uhr Charismatischer Gottesdienst 09:45 Uhr Hl. Messe im Seniorenheim Memmelsdorf So, 12.12. 3. Adventssonntag (Gaudete) Sa, 11.12. 18:00 Uhr Lichtblickgottesdienst 17:30 Uhr Hl. Messe f. Ida, Pia, Bruno u. Georg Betz / Daniel, Josefa u. Georg Seuß / verst. Mit- glieder der CSU Memmelsdorf / Fam. Pfarrkirche Kreuzerhöhung Merkendorf Bauer - Walonka / Fam. Einwich u. verst. Ang, / Helga u. Georg Rudel Fr, 03.12. 09:15 Uhr Hl. Messe f. Verstorbene des Seniorenca- So, 12.12. 3. Adventssonntag (Gaudete) fés / Amanda u. Herbert Lisdat u. verst. 09:00 Uhr Pfarrmesse - Verkauf fair gehandelter Waren Ang. / Margareta Daiminger Sa, 04.12. Dreifaltigkeitskirche Drosendorf 18:00 Uhr Hl. Messe Rorate f. Konrad Pfister / Karl u. Michael Manz / Heinrich Hennemann u. Ang. So, 05.12. 2. Adventssonntag „Teilnahmekarten“ sind im Kirchturm 09:00 Uhr Hl. Messe f. Siegfried u. Adelgunde Philipp erhältlich u. Ang. / verst. Mitglieder der KDFB Mem- melsdorf-Drosendorf / Josef u. Kunigunda Mi, 08.12. Wolf u. Ang. / f. d. Stifter des Kirchenbau- 18:30 Uhr Patronatsfest in Laubend f. Margareta platzes Georg u. Katharina Winkler - Ver- Rineck / verst. d. Fam. Knoll u. Friedmann kauf fair gehandelter Waren (3-G- Regeln) 13:30 Uhr Rosenkranz f. unsere Kranken Do, 09.12. Mi, 08.12. 18:00 Uhr Rosenkranz 18:30 Uhr Hl. Messe f. Johann u. Elisabeth Amtmann u. verst. Ang. / Georg u. Anna Bauer u. verst. Krapp Fr, 10.12. 09:15 Uhr Hl. Messe f. Gertrud Dußold u. Geschwister Sa, 11.12. 16:00 Uhr Vorabendmesse f. Fam. Käßmann, Merkel So, 12.12. 3. Adventssonntag (Gaudete) u. Ang. 09:00 Uhr Hl. Messe f. Martin Diller / Ottilie Kraus „Teilnahmekarten“ sind im Kirchturm So, 12.12. 3. Adventssonntag (Gaudete) erhältlich 13:30 Uhr Rosenkranz Lesen Sie bitte weiter auf Seite 12! Nr. 48/21 - 11 -
Kirchliche Nachrichten www.memmelsdorf.de Pfarrkirche 7 Schmerzen Mariens Gundelsheim Geschenkidee zu Weihnachten So, 05.12. 2. Adventssonntag 10:30 Uhr Hl. Messe 630 Jahre Memmelsdorfer Pfarrkirche Maria Him- melfahrt (1391-2021) Mi, 08.12. Ein schönes Geschenk zu Weihnachten ist das Buch der 18:00 Uhr Ökum. Adventsandacht Pfarrgemeinde und der Gemeinde Memmelsdorf von Alwin Reindl: „Neue Kirchen. Neue Frömmigkeit. Erwei- Do, 09.12. terung und Ausgestaltung der Memmelsdorfer Pfarrkir- 19:00 Uhr Bußgottesdienst che Mariä Himmelfahrt 1706 - 1172. Das Buch kann im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf Fr, 10.12. und im Pfarrbüro Memmelsdorf zum Preis von 17 € 10:30 Uhr Hl. Messe im Seniorenzentrum erworben werden. So, 12.12. 3. Adventssonntag (Gaudete) 10:00 Uhr Hl. Messe 11:00 Uhr Taufe Fortsetzung von Seite 10 Sternsingeraktion 2022 Kinder auf der ganzen Welt sind angewiesen auf die Hilfe durch die großartige Solidaritätsaktion ihrer Altersgenos- sen aus Deutschland. Deshalb haben wir uns entschieden, trotz Pandemie die Hl. Drei Könige wieder auszusenden. Sie bringen den Segen in Form eines Aufklebers, geweihtem Weihrauch und mit einem Überweisungsträger in Ihren Briefkasten, mit dem die Bewohner des Hauses zum Segen werden können für Kinder in armen Ländern. Wir bitten Eltern oder jugendliche Ministranten, dem Pfarr- büro eine E-Mail zuschicken, wenn Sie bereit sind, mitzuma- chen für die Kinder, deren Armut durch Corona noch schlimmer geworden ist. Tanzkreis KDFB WIR TANZEN – Tanz doch mit Am 14.12.2021 meditativer Tanz im Kath. Pfarrheim in Memmelsdorf von 19.00 – 20.30 Uhr. Je nach Vorgaben der Corona-Regeln. FFP2-Maske bitte mitbringen! Foto: pixabay - 12 - Nr. 48/21
www.memmelsdorf.de Kirchliche Nachrichten EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE MEMMELSDORF-LICHTENEICHE Gottesdienste Gottesdienste So. 05.12. (2. Advent) So. 19.12. (4. Advent) 10:00 Uhr Gottesdienst Elisabethenkirche Scheßlitz 10:00 Uhr Gottesdienst Himmelfahrtskirche Lichten- (Pfarrer Udo Bruha), maximal eiche (Lektorin Lydia Kirsch), maximal 35 Gottesdienstbesucher:innen 43 Gottesdienstbesucher:innen So. 12.12. (3. Advent) Unsere Kirchen dürfen pandemiebedingt nach wie vor 10:00 Uhr mit den Konfirmand:innen des Jahrgangs während des Gottesdienstes nicht geheizt werden. Bitte 2021/22 gestalteter Gottesdienst, Himmel- ziehen Sie sich für die Gottesdienste warm an! Wärmende fahrtskirche Lichteneiche (Pfarrer Wolf- Decken liegen zusätzlich bereit. gang Blöcker), mit Anmeldung im Pfarr- büro, 3G-Regelung, Maskenpflicht (FFP2-Maske) während des gesamten Got- tesdienstes Ökumenische Adventsandachten 14.30 Uhr Familiengottesdienst Herzliche Einladung zu den ökumenischen Adventsandach- 15.30 Uhr Familiengottesdienst ten in Gundelsheim jeweils Mittwochs um 18.00 Uhr: am 1. 16.30 Uhr Familiengottesdienst Dezember, am 8. Dezember und am 15. Dezember in der 17.30 Uhr Predigtgottesdienst kath. Kirche „7 Schmerzen Mariens“. 18.30 Uhr Predigtgottesdienst Heilig Abend – Vorankündigung – mit Anmeldung! In der Elisabethenkirche (Scheßlitz) – Wir haben uns entschieden, aufgrund der Pandemie-Situa- jeweils max. 35 Personen tion an Heilig Abend wie im letzten Jahr viele kleine, ca. 15.30 Uhr Predigtgottesdienst 30-minütige Gottesdienste anzubieten. Diese finden mit 17.00 Uhr Predigtgottesdienst begrenzter Teilnehmendenzahl statt – so sich nicht seitens der Staatsregierung etwas ändert, ist dazu kein 3G-Nach- Gemeindeveranstaltungen weis nötig. Zu all diesen Gottesdiensten ist es aber unbedingt Da die Krankenhausampel in Bayern zur Zeit auf „rot“ steht, notwendig, dass man sich anmeldet. Sie können sich online gilt für alle Veranstaltungen im Gemeindehaus die auf unserer Website anmelden (auf den Reiter „Veranstal- 2G-Regel; das heißt nur Geimpfte oder Genesene dürfen tungen“); dort sehen Sie, wenn Sie auf den gewünschten Hl.- (mit entsprechendem Nachweis) die Räume betreten; wenn Abend-Gottesdienst klicken, auch gleich, wie viele Plätze die bayerische Landesregierung die Auflage auf 2G+ erhöht, (noch) frei sind. Natürlich können Sie sich auch telefonisch werden wir auch das kurzfristig umsetzen müssen. Sollte im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten anmelden. die Inzidenz im Landkreis über 1.000 steigen, sind keinerlei Geplant sind folgende Gottesdienste an Heilig Abend Treffen und Veranstaltungen mehr erlaubt. Das gilt nicht (24.12.2021) für Gottesdienste; bei allen Gottesdiensten und Taufen/ In der Himmelfahrtskirche (Lichteneiche) – jeweils max. Beerdigungen gilt die Abstandsregelung, Zahlenbegren- 43 Personen: zung in Kirchen/Kapellen und Maskenschutzpflicht. Unsere Ansprechpartner Evang.-Luth. Pfarramt Alle Fotos: Wolfgang Blöcker Bürozeiten: Pfarrer Wolfgang Blöcker Mo., Di., Mi., Fr. .................... 9 – 11 Uhr Website der Gemeinde: Telefon: 0951 / 407 8848 Do. ...................................... 16 – 18 Uhr www.lichteneiche-evangelisch.de Mail: wolfgang.bloecker@elkb.de Telefon: ............................ 0951 - 44379 Fax: .............................. 0951 - 4078849 Bankverbindung: Pfarrer Udo Bruha Mail: pfarramt.memmelsdorf@elkb.de Evang.-Luth. Pfarramt Lichteneiche Telefon: 09549 - 988 925 Bitte einzeln eintreten, IBAN: DE 45 7639 1000 0005 9355 55 Mail: udo-bruha@t-online.de mit Mund-Nasen-Bedeckung! Nr. 48/21 - 13 -
Mehrgenerationentreff - Mittendrin www.memmelsdorf.de Kontakt Angelique Brink Telefon 0951/18538210 Mobil 0151/56936089 E-Mail: mittendrin@memmelsdorf.de Sprechstunden (nur telefonisch) Dienstag 11 bis 13 Uhr Freitag 10 bis 13 Uhr n Generationsübergreifend Mitten()drin in Memmelsdorf Liebe Besucher und Besucherinnen, aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen gilt ab sofort auch bei uns 2 G plus. Das bedeutet, dass nur geimpfte bzw. genesene Personen mit aktuellem Schnell- test an den Angeboten teilnehmen können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Offener Treff für alle Generationen fällt aus NEU: Fragen & Antworten Jeden Mittwoch von 10 bis 12 Uhr können Sie die Senioren-, Behinderten- und Inklusionsbeauftragte Gisela Ruschig telefonisch erreichen unter 0951-18538210 „Aufklappen“ - ein Kultur und Literaturangebot 1. & 3. Donnerstag im Monat, 18.30 – 20.00 Uhr n Für Familien Eltern-Kind-Gruppe Kinder ab 6 Monaten, Montag 9.00 – 11.00 Uhr Ein Adventskalender-Türchen hat sich geändert Alle Grafiken: Mittendrin - 14 - Nr. 48/21
www.memmelsdorf.de Amtliche Bekanntmachungen Aufstellung Bebauungsplan „Laubend-Ost - Hoßbergweg“ im Gemeindeteil Laubend, Gemarkung Merkendorf, Gemeinde Memmelsdorf, LKrs. Bamberg Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 24.11.2021 beschlossen, einen Bebauungsplan in Laubend, Gemarkung Merkendorf, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Plan erhält den Namen „Bebauungsplan Laubend-Ost - Hoßbergweg“. Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten des Gemeindeteiles Laubend, ist im Westen und Süden von der bebauten Ortslage umgeben. Im Norden und im Osten grenzt es an die freie Flur. Folgende Grundstücke der Gemarkung Merkendorf liegen im Geltungsbereich: Flurnummern teilweise: 512, 591, 621 und 625 Die Planaufstellung wird durch die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - durchgeführt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt. Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - zutreffen, wird die Planaufstellung entsprechend den dorti- gen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erör- terung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachver- Bitte beachten Sie dichtung. unsere weiteren Gemeinde Memmelsdorf Amtlichen Bekanntmachungen auf Seite 16 - 21! Nr. 48/21 - 15 -
Amtliche Bekanntmachungen www.memmelsdorf.de Bebauungsplan „Laubend-Ost - Hoßbergweg“ im Gemeindeteil Laubend, Gemarkung Merkendorf, Gemeinde Memmelsdorf, LKrs. Bamberg Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat in seiner Sitzung im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, vom 24.11.2021 beschlossen, einen Bebauungsplan in 96117 Memmelsdorf, Bauamt, Zimmer 102, während der Laubend, Gemarkung Merkendorf, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 Dienststunden informieren und innerhalb dieser Frist erst- und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. mals zur Planung äußern. Außerdem sind Plan, Verbindliche Festsetzungen und Kurz- Der Plan erhält den Namen „Bebauungsplan Laubend-Ost - bericht (Grundzüge der Planung) auf der Homepage der Hoßbergweg“. Gemeinde Memmelsdorf unter https://www.memmelsdorf. de/Startseite/Rathaus-und-Gemeinderat/Bauen-und-Pla- Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nen/Amtliche-Bekanntmachungen/E222032. gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. htm?editor=1&ID=222032 einzusehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten Datenschutz: des Gemeindeteiles Laubend, ist im Westen und Süden von Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der der bebauten Ortslage umgeben. Im Norden und im Osten Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz- grenzt es an die freie Flur. Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderan- Folgende Grundstücke der Gemarkung Merkendorf liegen gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das im Geltungsbereich: Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informati- Flurnummern teilweise: 512, 591, 621 und 625 onspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffent- lich ausliegt. Der Gemeinderat Memmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 24.11.2021 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Covid-19: beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele Sollten weiterhin staatliche Eingriffe in die Bewegungsfrei- und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- heit aufgrund der Corona-Pandemie bestehen bleiben, nung zu unterrichten. wird explizit auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf hingewiesen. Im Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Pla- Bedarfsfall lässt sich sicher telefonisch eine Planeinsicht in nung in der Zeit vom geeigneten Räumen vereinbaren. vom 06.12.2021 bis einschließlich 20.12.2021 Gemeinde Memmelsdorf Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 25.11.2021 Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- §2 und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekannt- Begriffsbestimmungen machung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geän- Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage dert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Verordnung Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Allgemeine Vorschriften Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bun- desfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fas- §1 sung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, Inhalt der Verordnung die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhal- Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Rad- tungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffent- wege und die der Straße dienenden Gräben, Böschun- lichen Straßen in der Gemeinde Memmelsdorf. gen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesauto- bahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung. - 16 - Nr. 48/21
www.memmelsdorf.de Amtliche Bekanntmachungen (2) Gehbahnen sind angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befes- Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die tigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemein- eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über same Geh- und Radwege) und die selbstständigen diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen über dazwischenliegende Grundstücke in rechtlich Geh- und Radwege zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen wer- oder den darf. b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreini- Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienen- gungsverzeichnis (Anlage) aufgeführte öffentliche Stra- den Teile am Rande der öffentlichen Straßen in ßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen einer Breite von 1,0 Meter, gemessen vom begeh- mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige baren Straßenrand aus. Straße an, während es über eine andere mittelbar (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindege- erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede biets, der in geschlossener oder offener Bauweise dieser Straßen. zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr ent- zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus recht- zogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbre- lichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt neh- chen den Zusammenhang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und men können und die von ihrem Grundstück aus nur 3 BayStrWG). unerheblich verschmutzt werden kann. (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Reinhaltung der öffentlichen Straßen Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstü- §3 cken keine Gebäude stehen. Verbote (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB. Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder ver- unreinigen zu lassen. §5 (2) Insbesondere ist es verboten, Reinigungsarbeiten a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkei- Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) ten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahr- aufgeführten öffentlichen Straßen, und zwar innerhalb der zeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säu- in § 6 genannten Reinigungsflächen, zu reinigen. bern, Tierfutter auszubringen; Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungs- c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, flächen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis Parkstreifen) nach Bedarf und Schnee 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonsti- oder zu lagern, gen Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzu- in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier stellen oder zu lagern, wenn dadurch die Stra- oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern mög- ßen verunreinigt werden können, lich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durch- von Unrat auf den Grünstreifen. lässe oder offene Abzugsgräben der öffentli- b) Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laub- chen Straßen zu schütten oder einzubringen. fall, soweit durch das Laub – insbesondere bei (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. feuchter Witterung – die Situation als verkehrsge- fährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzufüh- Reinigung der öffentlichen Straßen ren. c) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug §4 von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Reinigungspflicht Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst, d) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich freizumachen, soweit diese innerhalb der Reini- Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der gungsfläche (§ 6) liegen. geschlossenen Ortslage an die im Straßenreinigungs- verzeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen Lesen Sie bitte weiter auf Seite 18! Nr. 48/21 - 17 -
Amtliche Bekanntmachungen www.memmelsdorf.de §6 Sicherung der Gehbahnen im Winter Reinigungsfläche §9 (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Stra- Sicherungspflicht ßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vor- derliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück, (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, und Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlie- a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungs- ger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen verzeichnisses (Anlage) der Fläche außerhalb der (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Fahrbahn, Grundstück angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungs- erschließen, auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu verzeichnisses (Anlage) einer parallel zum Fahr- erhalten. bahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter verlau- (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinnge- fenden Linie innerhalb der Fahrbahn liegt, wobei mäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlossenen Orts- Grundstück jeweils durch die von den Grund- lage (§ 2 Abs. 3) auch wenn diese nicht im Straßenreini- stücksgrenzen aus senkrecht zur Straße gezoge- gungsverzeichnis (Anlage) aufgeführt sind. nen Linien bestimmt werden. (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für § 10 jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, Sicherungsarbeiten einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreu- zung liegenden Flächen. (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsflä- che an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzli- §7 chen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und Gemeinsame Reinigungspflicht bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten der Vorder- und Hinterlieger abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zuge- das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. ordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen Reinigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam von Tausalz zulässig. verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflich- Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu ten anderer Personen oder Unternehmer bedienen; wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für das Gleiche gilt auch für den Fall, dass zwischen Vorder- Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. und Hinterliegern Vereinbarungen nach § 8 (Aufteilung (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind der Reinigungsarbeiten) abgeschlossen sind. neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu dersel- Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüber- ben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das wege sind bei der Räumung freizuhalten. Vorderliegergrundstück angrenzt. § 11 §8 Sicherungsfläche Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern (1) 1Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrund- stück innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsfläche (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die liegende Gehbahn nach § 2 Abs. 2. 2Bei Straßen mit Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinan- lediglich einseitigem Gehweg (§ 2 Abs. 2a) entfällt die der durch Vereinbarung zu regeln. Sicherungspflicht für Grundstücke auf der gegenüber- (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann liegenden Straßenseite. 3Bei Straßen mit beidseitigem jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gehweg (§ 2 Abs. 2a) oder ohne Gehweg (§ 2 Abs. 2b) Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in besteht für beide Straßenseiten eine Sicherungspflicht. der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. (2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zuge- ordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flä- Schlussbestimmungen chen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt wer- den, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen § 12 zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in Befreiung und abweichende Regelungen demselben Verhältnis zueinanderstehen, wie die Grundstücksflächen. (1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreinigung nach § 3 gewährt die Gemeinde Memmelsdorf, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. - 18 - Nr. 48/21
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