DIE UMSETZUNG DER GESUNDHEITSREFORM IN ÖSTERREICH - Hannes Schmidl Oktober 2005
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DIE UMSETZUNG DER GESUNDHEITSREFORM IN ÖSTERREICH Hannes Schmidl Oktober 2005
Gründe für die „Gesundheitsreform 2005“ • Demographischer Druck absehbar (double ageing): Zeit, jetzt (strukturell) zu handeln • Weitere Ausgabensteigerungen absehbar • Strukturmängel sollen korrigiert werden: - ungenügende Versorgungsintegration - „Duale“ Finanzierung ohne Ausgleichs- möglichkeiten • Die Finanzierungsvereinbarung endete 2
Keine Gründe ... • Schwerwiegende Mängel (Versorgungskrise) • Unmut der PatientInnen • Unzufriedenheit der Bevölkerung • Akute Finanzkrise 3
Weitergehende Forderungen • Verlagerungen von Leistungen aus Spitälern zum Arzt oder umgekehrt • Sektorenübergreifendes (Reha / Notfall / Ärzte / Pflege) Krankheitsmanagement • Sektorenübergreifendes Informationsmanagement ÄUngenügendes Instrumentarium aber Vereinbarungen sind/waren möglich ÄReformdruck einzelner Länder (NÖ, Vbg.) 4
Rollenprobleme • Länder und Sozialversicherung treten als Leistungsanbieter und Financier und Regler auf • Gemeinsame Spielregeln nur durch Vereinbarungen nach §15a B-VG: kleinster gemeinsamer Nenner – ein Land kann alles blockieren • Gesundheitsfinanzierung wird geregelt im Finanzausgleich – Dominanz finanz- politischer Überlegungen im Land 5
Steuerungsdefizite • Trennung in der Steuerung durch getrennte Planungen (z.B. Niederlassungsplan der GKK und KA – Plan des Landes) • und Finanzierungen (z.B. Dialyse in der Ambulanzpauschale des LKH oder Tarifleistung der GKK) • Keine bindenden Anreize für integrative Programme • Keine Tradition gemeinsamer Grundlagen für Information und Kommunikation im Land • Schwache Position des Bundes 6
Qualitätsprobleme • Kaum Grundlagen für die Einschätzung der Ergebnisqualität von KH – Leistungen (Monopol der Fachgesellschaften ?!) • Beschränkung auf Strukturqualität • Kaum Qualitätskriterien in Kassenverträgen • Keine normierte Qualitätsberichterstattung wie z.B. in der BRD Ä Qualität wird als Kostenfaktor abgewertet 7
Ergebnis 15a - Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens • Mehreinnahmen für Länder und SV • Paktiertes Volumen für Sparmaßnahmen • Bund setzt Grundsätze durch • Länder behalten operative Möglichkeiten • Sozialversicherung eingebunden 8
Gesundheitsausgaben OECD Jahr 1990 2000 2001 2002 2003 Österreich (+0.7?) 7,0 7,6 7,5 7,6 7,6 Tschechien 4,7 6,6 6,9 7,2 7,5 Deutschland 8,5 10,6 10,8 10,9 11,1 Italien 7,9 8,1 8,2 8,4 8,4 Großbritannien 6,0 7,3 7,5 7,7 7,7 Schweden 8,4 8,4 8,8 9,2 9,2 Schweiz 8,3 10,4 10,9 11,1 11,5 USA 11,9 13,1 13,8 14,6 15,0 9
Mittel für den Reformpool • Mittel werden auf Länderebene berechnet und über LGF auf Landesebene ausgegeben • 2005 und 2006: 1% der Gesamtmittel 2007 und 2008: 2% der Gesamtmittel • Mittel werden nicht als Vorweganteile abgezogen (kein „Sparbuch“) • Mittel fließen nur im Einvernehmen der Vertragspartner und bei beiderseitigem Nutzen (durch Dokumentation zu beweisen)10
Länderweise Darstellung der Gesamtmittel intramural (in Mio. Euro) Burgenland 145 Kärnten 533 Niederösterreich 1.001 Oberösterreich 1.144 Salzburg 444 Steiermark 991 Tirol 604 Vorarlberg 254 Wien 2.100 Gesamtmittel (intramural) 7.216 11
Länderweise Darstellung der Gesamtmittel extramural (Mio. €) Burgenland 199 Kärnten 389 Niederösterreich 1.111 Oberösterreich 787 Salzburg 353 Steiermark 849 Tirol 458 Vorarlberg 209 Wien 1.440 Ausland 31 Gesamtmittel (extramural) 5.826 12
Reformpoolmittel • Basis für Ermittlung der Gesamtmittel jeweils die Daten des drittvorangegangenen Jahres. • Intramural: 7.216 Mio. Euro (2002: 6.859 Mio. Euro) Ermittelte Endkosten nach KORE 2003 bzw. 2002, ohne Endkosten der Nebenkostenstellen • Extramural: 5.826 Mio. Euro (2002: 5.589 Mio. Euro) Erfolgsrechnung der KV-Träger 2003 bzw. 2002, ohne Spitalskosten, Stat. Rehabilitation, Geldleistungen, Kuren, Gesundheitsförderung, Transportkosten • Die Darstellung erfolgt länderweise 13
Ziele des Kooperationsbereichs • Leistungsverschiebungen, die - Effektivität erhöhen - Effizienz erhöhen - Zum Nutzen beider Vertragspartner sind • Strukturveränderungen, die - Nachhaltig und - Transferierbar sind 14
Kriterien • Einigkeit Land / SV • Mittel kalkulierbar • Effizienz („Vorteile“) • Nachnutzung darstellen • Patientennutzen • Zeitplan (Dauer) (Qualität, Versorgung) • Nachhaltigkeit (lang- • Evaluierbar fristige Perspektive) • Menge und Kosten • Begleitmaßnahmen messbar • Qualitätssicherung • Nutzen bewertbar • Teilung des Gewinns 15
Weitere Inhalte der Leitlinien • Dokumentation: Gegebenenfalls Grund- lagen für Kalkulation durch rechtliche und organisatorische Maßnahmen sicher stellen • Evaluierung: Daten / Definitionen / Umfeldanalyse / Zielerreichung / Effekte Bei Bedarf extern • Berichtspflicht: Standards für Dokumenta- tion und Berichte / Diskussion / zentrale Doku aller Projekte / Beratung der Ergebnisse 16
IGV – ein näherer Blick Es geht hier um • Aushandlung von Kommunikationssystemen • Abgestimmte, gemeinsame Leistungen • Über Berufs- und Organisationsgrenzen und • Über die Grenze Patient / Laie / Professional ... Länderweise unterschiedlichste Erfahrungen durch Größe, Kultur, Politik 17
IGV – eine offene Begriffswelt • Integrierte Versorgungsplanung • Disease - Management Programme, Care Management, gate keeping • Klinische Pfade • PPP – Modelle ... Unterstreichen jeweils bestimme IGV - Aspekte ... Betreffen als „neue“ Akteure Freiberufler, in neuen Formen (Ärztezentren, Netzwerken, GmbH), reichen bis Wellness und Kuranstalten, und treffen Partner in der „Zulieferindustrie“ 18
IGV Problembereiche • „Versorgungsauftrag“ und Leistungspflicht • Öffentliche Bereiche und marktfähige Bereiche • Freiwilligkeit der Teilnahme der Patienten ? • Aufblähung der Bürokratie oder Qualitätsverbesserung 19
IGV - Beispiele • Wien: PIK – Projekt • OÖ: Schlaganfallprojekt • Stmk: Entlassungsmanagement • Vorarlberg: Gesundheitsfonds • Österreich (BMGF): Med Together 20
Geld für Integrierte Versorgung ? • Sind das Vorbilder für Vorhaben gemäß Art. 26 (1): gemeinsame Strukturveränder- ungen bzw. Projekte mit Leistungs- verschiebungen ? • Erfüllen diese Projekte die Kriterien ? 21
Was bedeutet der ÖSG • Für Bund / Wien: Verhandlung Gesamtleistung • Für das Land Wien (WGF und BGF): Verhandlung von 450 MHGs anstatt Betten • Für die einzelne Krankenanstalt: Festlegung Bandbreite MHG pro Spital („Leistungspaket“), Abstimmung mit BGF • WGF: finanziert die Bandbreite, sanktioniert Leistungsüberschreitungen • BGF: KA-Plan „wie bisher“ + Leistungspakete 22
Aktuelle Forderungen an ÖSG • Bettenobergrenzen sollten bleiben (Land) • Standortbezogene Mindestfrequenzen • Evaluierbarkeit der Planungsmatrix 2008 • Evaluierung durch Vertragsparteien • Ist-Daten der SV einfügen (amb. Sektor) • Unklare Inhalte raus (med. Pflegebetten) • SQG vereinfachen 23
Voraussetzung Nahtstellen- management – Artikel 5 • Strukturqualitätskriterien für alle Versorgungspartner (Ärzte: §43(5) ASVG), Rehabilitations – Bereich: ÖBIG, Pflegebereich ?? • Institutionalisiertes Entlassungsmanagement aller KA einer VR • Standardprozeduren für die Betreuungsübernahme • Institutionalisierte Koordinationsstrukturen • Dokumentationsregeln (Artikel 32 und 33) • Allgemeiner Zugriff auf elektronische Patientenakte in der gesamten Versorgungsregion 24
Voraussetzung: Dokumentation im Extramuralen – Artikel 32 • Bis 1. Jänner 2007 einheitliche Leistungs- und Diagnosendokumentation für Kassen- ärzte, Ambulanzen und Ambulatorien • Bis 1. Jänner 2007 Modelle für eine ergebnisorientierte, pauschalierte und gedeckelte Abgeltung dieser Bereiche • Einvernehmen Bund, Länder, Sozial- versicherung notwendig Ä Konfliktpotential mit Leistungsanbietern 25
Weitere Maßnahmen • Qualitätsverpflichtung (-> GQG) Artikel 6 • Telematikverpflichtung (-> GTG) Artikel 7 • ELGA - Verpflichtung Artikel 7 • Gemeinsame Vorsorgeprogramme Artikel 28 Vorsorge - Evaluierung Artikel 29 • Gemeinsame gesundheitsökonomische Analysen und Evaluierungen Artikel 9 ÄAbrundung der Gesundheitsreform oder ...?! 26
Die Landesgesundheitsfonds Artikel 14 - 19 • Ziel der Gesamtverantwortung von Land und Sozialversicherung auf Landesebene • Beachten die Richtlinienkompetenz der Bundesgesundheitsagentur • Umfasst drei Kernbereiche: intramural, extramural und den Kooperationsbereich • Intramural > Land, extramural > Sozialvs. 27
Wichtigste Aufgaben • Regelung des Kooperationsbereiches, Hersstellung des Einvernehmens des Landes mit der Sozialversicherung (GKK ? Alle ?) • Finanzierung der Kooperationsmodelle nach Reformpool – Art. 26 • Krankenhausfinanzierung wie bisher • Umsetzung / Kontrolle von ÖKAP, LAP, ÖSG 28
Die Landesgesundheitsfonds • Werden durch Landesgesetze errichtet • Sind Rechtsnachfolger der Krankenanstaltenfonds • Haben eigene Rechtspersönlichkeit • Nehmen die Aufgaben gemäß Vereinbarung wahr • Können auch weitere Aufgaben haben (z.B. Verwaltung von Härtefallmitteln) • Werden ab 1.1.2006 tätig 29
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