DIE UMSETZUNG DER GESUNDHEITSREFORM IN ÖSTERREICH - Hannes Schmidl Oktober 2005

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DIE UMSETZUNG DER
GESUNDHEITSREFORM IN
     ÖSTERREICH

Hannes Schmidl
Oktober 2005
Gründe für die
     „Gesundheitsreform 2005“
• Demographischer Druck absehbar (double
  ageing): Zeit, jetzt (strukturell) zu handeln
• Weitere Ausgabensteigerungen absehbar
• Strukturmängel sollen korrigiert werden:
  - ungenügende Versorgungsintegration
  - „Duale“ Finanzierung ohne Ausgleichs-
      möglichkeiten
• Die Finanzierungsvereinbarung endete
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Keine Gründe ...
• Schwerwiegende Mängel
  (Versorgungskrise)
• Unmut der PatientInnen
• Unzufriedenheit der Bevölkerung
• Akute Finanzkrise

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Weitergehende Forderungen
• Verlagerungen von Leistungen aus
  Spitälern zum Arzt oder umgekehrt
• Sektorenübergreifendes (Reha / Notfall /
  Ärzte / Pflege) Krankheitsmanagement
• Sektorenübergreifendes
  Informationsmanagement
ÄUngenügendes Instrumentarium aber
     Vereinbarungen sind/waren möglich
ÄReformdruck einzelner Länder (NÖ, Vbg.)
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Rollenprobleme
• Länder und Sozialversicherung treten als
  Leistungsanbieter und Financier und Regler
  auf
• Gemeinsame Spielregeln nur durch
  Vereinbarungen nach §15a B-VG: kleinster
  gemeinsamer Nenner – ein Land kann alles
  blockieren
• Gesundheitsfinanzierung wird geregelt im
  Finanzausgleich – Dominanz finanz-
  politischer Überlegungen im Land
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Steuerungsdefizite
• Trennung in der Steuerung durch getrennte
  Planungen (z.B. Niederlassungsplan der GKK
  und KA – Plan des Landes)
• und Finanzierungen (z.B. Dialyse in der
  Ambulanzpauschale des LKH oder
  Tarifleistung der GKK)
• Keine bindenden Anreize für integrative
  Programme
• Keine Tradition gemeinsamer Grundlagen für
  Information und Kommunikation im Land
• Schwache Position des Bundes              6
Qualitätsprobleme
• Kaum Grundlagen für die Einschätzung der
  Ergebnisqualität von KH – Leistungen
  (Monopol der Fachgesellschaften ?!)
• Beschränkung auf Strukturqualität
• Kaum Qualitätskriterien in Kassenverträgen
• Keine normierte Qualitätsberichterstattung
  wie z.B. in der BRD
Ä Qualität wird als Kostenfaktor abgewertet
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Ergebnis
15a - Vereinbarung über die Organisation und
  Finanzierung des Gesundheitswesens
• Mehreinnahmen für Länder und SV
• Paktiertes Volumen für Sparmaßnahmen
• Bund setzt Grundsätze durch
• Länder behalten operative Möglichkeiten
• Sozialversicherung eingebunden

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Gesundheitsausgaben OECD
Jahr                 1990   2000   2001 2002 2003
Österreich (+0.7?)   7,0    7,6    7,5  7,6  7,6
Tschechien           4,7    6,6    6,9  7,2  7,5
Deutschland          8,5    10,6   10,8 10,9 11,1
Italien              7,9    8,1    8,2  8,4  8,4
Großbritannien       6,0    7,3    7,5  7,7  7,7
Schweden             8,4    8,4    8,8  9,2  9,2
Schweiz              8,3    10,4   10,9 11,1 11,5
USA                  11,9   13,1   13,8 14,6 15,0

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Mittel für den Reformpool
• Mittel werden auf Länderebene berechnet
  und über LGF auf Landesebene ausgegeben
• 2005 und 2006: 1% der Gesamtmittel
  2007 und 2008: 2% der Gesamtmittel
• Mittel werden nicht als Vorweganteile
  abgezogen (kein „Sparbuch“)
• Mittel fließen nur im Einvernehmen der
  Vertragspartner und bei beiderseitigem
  Nutzen (durch Dokumentation zu beweisen)10
Länderweise Darstellung der
         Gesamtmittel intramural
                      (in Mio. Euro)

Burgenland                               145
Kärnten                                  533
Niederösterreich                       1.001
Oberösterreich                         1.144
Salzburg                                 444
Steiermark                               991
Tirol                                    604
Vorarlberg                               254
Wien                                   2.100
Gesamtmittel (intramural)              7.216
                                           11
Länderweise Darstellung der
   Gesamtmittel extramural (Mio. €)
Burgenland                        199
Kärnten                           389
Niederösterreich                1.111
Oberösterreich                    787
Salzburg                          353
Steiermark                        849
Tirol                             458
Vorarlberg                        209
Wien                            1.440
Ausland                            31
Gesamtmittel (extramural)       5.826
                                      12
Reformpoolmittel
• Basis für Ermittlung der Gesamtmittel
  jeweils die Daten des drittvorangegangenen
  Jahres.
• Intramural: 7.216 Mio. Euro
      (2002: 6.859 Mio. Euro)
  Ermittelte Endkosten nach KORE 2003 bzw. 2002, ohne Endkosten der
  Nebenkostenstellen

• Extramural: 5.826 Mio. Euro
     (2002: 5.589 Mio. Euro)
  Erfolgsrechnung der KV-Träger 2003 bzw. 2002, ohne Spitalskosten, Stat.
  Rehabilitation, Geldleistungen, Kuren, Gesundheitsförderung, Transportkosten

• Die Darstellung erfolgt länderweise                                            13
Ziele des Kooperationsbereichs
• Leistungsverschiebungen, die
  - Effektivität erhöhen
  - Effizienz erhöhen
  - Zum Nutzen beider Vertragspartner sind
• Strukturveränderungen, die
  - Nachhaltig und
  - Transferierbar sind

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Kriterien
• Einigkeit Land / SV      • Mittel kalkulierbar
• Effizienz („Vorteile“)   • Nachnutzung darstellen
• Patientennutzen          • Zeitplan (Dauer)
  (Qualität, Versorgung)   • Nachhaltigkeit (lang-
• Evaluierbar                fristige Perspektive)
• Menge und Kosten         • Begleitmaßnahmen
  messbar                  • Qualitätssicherung
• Nutzen bewertbar         • Teilung des Gewinns
                                                15
Weitere Inhalte der Leitlinien
• Dokumentation: Gegebenenfalls Grund-
  lagen für Kalkulation durch rechtliche und
  organisatorische Maßnahmen sicher stellen
• Evaluierung: Daten / Definitionen /
  Umfeldanalyse / Zielerreichung / Effekte
  Bei Bedarf extern
• Berichtspflicht: Standards für Dokumenta-
  tion und Berichte / Diskussion / zentrale
  Doku aller Projekte / Beratung der
  Ergebnisse                                 16
IGV – ein näherer Blick
Es geht hier um
• Aushandlung von Kommunikationssystemen
• Abgestimmte, gemeinsame Leistungen
• Über Berufs- und Organisationsgrenzen und
• Über die Grenze Patient / Laie / Professional
... Länderweise unterschiedlichste Erfahrungen
   durch Größe, Kultur, Politik
                                             17
IGV – eine offene Begriffswelt
• Integrierte Versorgungsplanung
• Disease - Management Programme, Care
    Management, gate keeping
• Klinische Pfade
• PPP – Modelle
... Unterstreichen jeweils bestimme IGV - Aspekte
... Betreffen als „neue“ Akteure Freiberufler, in
    neuen Formen (Ärztezentren, Netzwerken,
    GmbH), reichen bis Wellness und Kuranstalten,
    und treffen Partner in der „Zulieferindustrie“
                                                     18
IGV Problembereiche
• „Versorgungsauftrag“ und Leistungspflicht
• Öffentliche Bereiche und marktfähige
  Bereiche
• Freiwilligkeit der Teilnahme der Patienten ?
• Aufblähung der Bürokratie oder
  Qualitätsverbesserung

                                             19
IGV - Beispiele
•   Wien: PIK – Projekt
•   OÖ: Schlaganfallprojekt
•   Stmk: Entlassungsmanagement
•   Vorarlberg: Gesundheitsfonds
•   Österreich (BMGF): Med Together

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Geld für Integrierte Versorgung ?

• Sind das Vorbilder für Vorhaben gemäß
  Art. 26 (1): gemeinsame Strukturveränder-
  ungen bzw. Projekte mit Leistungs-
  verschiebungen ?

• Erfüllen diese Projekte die Kriterien ?

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Was bedeutet der ÖSG
• Für Bund / Wien: Verhandlung Gesamtleistung
• Für das Land Wien (WGF und BGF):
  Verhandlung von 450 MHGs anstatt Betten
• Für die einzelne Krankenanstalt:
  Festlegung Bandbreite MHG pro Spital
  („Leistungspaket“), Abstimmung mit BGF
• WGF: finanziert die Bandbreite, sanktioniert
  Leistungsüberschreitungen
• BGF: KA-Plan „wie bisher“ + Leistungspakete
                                            22
Aktuelle Forderungen an ÖSG
•   Bettenobergrenzen sollten bleiben (Land)
•   Standortbezogene Mindestfrequenzen
•   Evaluierbarkeit der Planungsmatrix 2008
•   Evaluierung durch Vertragsparteien
•   Ist-Daten der SV einfügen (amb. Sektor)
•   Unklare Inhalte raus (med. Pflegebetten)
•   SQG vereinfachen
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Voraussetzung Nahtstellen-
     management – Artikel 5
• Strukturqualitätskriterien für alle
  Versorgungspartner (Ärzte: §43(5) ASVG),
  Rehabilitations – Bereich: ÖBIG, Pflegebereich ??
• Institutionalisiertes Entlassungsmanagement aller
  KA einer VR
• Standardprozeduren für die Betreuungsübernahme
• Institutionalisierte Koordinationsstrukturen
• Dokumentationsregeln (Artikel 32 und 33)
• Allgemeiner Zugriff auf elektronische
  Patientenakte in der gesamten Versorgungsregion
                                                 24
Voraussetzung: Dokumentation
  im Extramuralen – Artikel 32
• Bis 1. Jänner 2007 einheitliche Leistungs-
  und Diagnosendokumentation für Kassen-
  ärzte, Ambulanzen und Ambulatorien
• Bis 1. Jänner 2007 Modelle für eine
  ergebnisorientierte, pauschalierte und
  gedeckelte Abgeltung dieser Bereiche
• Einvernehmen Bund, Länder, Sozial-
  versicherung notwendig
Ä Konfliktpotential mit Leistungsanbietern
                                               25
Weitere Maßnahmen
• Qualitätsverpflichtung (-> GQG) Artikel 6
• Telematikverpflichtung (-> GTG) Artikel 7
• ELGA - Verpflichtung Artikel 7
• Gemeinsame Vorsorgeprogramme Artikel 28
  Vorsorge - Evaluierung Artikel 29
• Gemeinsame gesundheitsökonomische
  Analysen und Evaluierungen Artikel 9
ÄAbrundung der Gesundheitsreform oder ...?!
                                         26
Die Landesgesundheitsfonds
               Artikel 14 - 19
• Ziel der Gesamtverantwortung von Land
  und Sozialversicherung auf Landesebene
• Beachten die Richtlinienkompetenz der
  Bundesgesundheitsagentur
• Umfasst drei Kernbereiche: intramural,
  extramural und den Kooperationsbereich
• Intramural > Land, extramural > Sozialvs.

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Wichtigste Aufgaben
• Regelung des Kooperationsbereiches,
  Hersstellung des Einvernehmens des Landes
  mit der Sozialversicherung (GKK ? Alle ?)
• Finanzierung der Kooperationsmodelle nach
  Reformpool – Art. 26
• Krankenhausfinanzierung wie bisher
• Umsetzung / Kontrolle von ÖKAP, LAP,
  ÖSG
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Die Landesgesundheitsfonds
• Werden durch Landesgesetze errichtet
• Sind Rechtsnachfolger der
  Krankenanstaltenfonds
• Haben eigene Rechtspersönlichkeit
• Nehmen die Aufgaben gemäß Vereinbarung
  wahr
• Können auch weitere Aufgaben haben (z.B.
  Verwaltung von Härtefallmitteln)
• Werden ab 1.1.2006 tätig
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