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WORKING PAPER-REIHE DER AK WIEN BUDGET 2020: SCHRITTE ZUR ÜBERWINDUNG DER CORONA-KRISE Georg Feigl Markus Marterbauer Jana Schultheiß Tobias Schweitzer Felix Zangerl et al. 200 978-3-7063-0828-1 MATERIALIEN ZU WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT WPR_200_Budget2020.indd 1 07.05.20 10:25
Materialien zu Wirtschaft und Gesellschaft Nr. 200 Working Paper-Reihe der AK Wien Herausgegeben von der Abteilung Wirtschaftswissenschaft und Statistik der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien Budget 2020: Schritte zur Überwindung der Corona Krise AK-Budgetanalyse zum Entwurf des Bundesvoranschlags 2020 und darüber hinaus Georg Feigl, Markus Marterbauer, Jana Schultheiß, Tobias Schweitzer, Felix Zangerl, Romana Brait, Sybille Pirklbauer, Philipp Schnell, Simon Theurl, Thomas Zotter 7. Mai 2020 Wir danken Florian Burger, Martha Eckl, Frank Ey, Mathias Grandosek, Philipp Gerhartinger, Dorothea Herzele, Heinz Högelsberger, Olivia Kaiser, Sylvia Leodolter, Sandra Matzinger, Lukas Oberndorfer, Oliver Prausmüller, Thomas Ritt, Christa Schlager, Philipp Schnell, Michael Soder, Christoph Streissler, Norbert Templ, Erik Türk und Florian Wukovitsch für ihre wertvollen Kommentare und Inputs.
Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei der Deutschen Bibliothek erhältlich. ISBN 978-3-7063-0828-1 Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien A-1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, Tel: (01) 501 65, DW 12283
INHALTSVERZEICHNIS 1. Kurzfassung ................................................................................................................................1 2. Rahmenbedingungen Wohlstandsorientierter Budgetpolitik ................................................................. 5 3. Gesamtstaatliche Aspekte..............................................................................................................9 3.1. Ist der Budgetpfad angemessen? ........................................................................................... 9 3.2. Ausreichender Vermögenszuwachs, beherrschbarer Schuldenstand? .................................. 10 3.3. Abgaben- und andere Staatsquoten ..................................................................................... 12 3.4. Finanzielle Verknüpfungen mit der Europäischen Union ....................................................... 14 3.5. Das Bundesbudget im Zusammenspiel der öffentlichen Haushalte ....................................... 15 4. Schwerpunktthemen ................................................................................................................... 18 4.1. Corona-Krise ........................................................................................................................ 18 4.1.1. Die unmittelbaren Maßnahmen der Bundesregierung ........................................................... 18 4.1.2. Ein Investitions- und Beschäftigungsprogramm für Phase 3 .................................................. 20 4.1.3. Finanzierung der Krisenkosten – auch eine gesamteuropäische Herausforderung ................ 20 4.2. Arbeit ................................................................................................................................... 25 4.3. Ökologisierung ..................................................................................................................... 27 4.3.1. Öffentlicher Verkehr ............................................................................................................. 29 4.3.2. Förderung privater Klimaschutzmaßnahmen ........................................................................ 30 4.3.3. Klimaverantwortlicher öffentlicher Sektor .............................................................................. 32 4.3.4. Einschränkung und Besteuerung klimaschädlicher Aktivitäten .............................................. 33 4.4. Bildung................................................................................................................................. 34 4.4.1. Kindergärten, Schulen und Erwachsenbildung ...................................................................... 34 4.4.2. Universitäten und Fachhochschulen ..................................................................................... 37 4.5. Gleichstellung von Frauen und Männern und Vereinbarkeit .................................................. 38 4.5.1. Gender Budgeting verbessern .............................................................................................. 39 4.5.2. Vereinbarkeit fördern und Armut verhindern ......................................................................... 39 4.6. Pflege .................................................................................................................................. 40 4.7. Armutsbekämpfung .............................................................................................................. 43 5. Die Ausgabenbereiche im Bundesbudget........................................................................................ 45 5.1 Rubrik 1 - Verwaltung, Recht, Sicherheit .............................................................................. 46 5.2 Rubrik 2 - Pensionen und sonstige Sozialausgaben ............................................................. 47 5.3 Rubrik 3 - Bildung, Forschung, Kunst und Kultur................................................................... 51 5.4 Rubrik 4 - Umwelt, Verkehr, Wirtschaft etc............................................................................ 52 5.5 Rubrik 5 - Zinsen und Finanzierung ...................................................................................... 53 5.6 Personalplanung des Bundes als Querschnittsthema ........................................................... 54 5.7 Rücklagen ............................................................................................................................ 55 6. Anhang .................................................................................................................................... 57 6.1 Auszahlungen des Bundes ................................................................................................... 57 6.2 Einzahlungen des Bundes .................................................................................................... 58 7. Literatur ................................................................................................................................... 59 I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Überblick über die makroökonomischen Annahmen der Budgetplanung....................... 5 Abbildung 2: mittelfristiger nachhaltiger gesellschaftlicher Fortschritt in Österreich ........................... 6 Abbildung 3: Unselbständig Beschäftigte und Arbeitslose, 2000-2023 .............................................. 7 Abbildung 4: Öffentliche Vermögen und Schulden .......................................................................... 11 Abbildung 5: Gesamtstaatliche Einnahmen und Ausgaben im Überblick 2018-2023 ....................... 12 Abbildung 6: EU-Beitrag und Rückflüsse aus dem EU-Budget ........................................................ 14 Abbildung 7: Maastricht-Salden der Gebietskörperschaften und der SV-Träger 2018-2023............. 15 Abbildung 8: Vergleich Finanzierungs- und Ergebnisrechnung des Bundes 2020 ........................... 17 Abbildung 9: vermutliche Zusammensetzung der Corona-Hilfen des Bundes .................................. 18 Abbildung 10: Vorschläge für neue Finanzierungsmöglichkeiten über die europäische Ebene ........ 23 Abbildung 11: besonders klimarelevante Bundesausgaben ............................................................ 28 Abbildung 12: Auszahlungen des Bundes in der UG 30 – Bildung .................................................. 35 Abbildung 13: Universitäten, Fachhochschulen und Studierendenunterstützung ............................. 37 Abbildung 14: Ausgaben für Pflege ................................................................................................ 41 Abbildung 15:Umschichtungen durch BMG 2020............................................................................ 45 Abbildung 16: Auszahlungen nach Rubriken, 2018-2023 ................................................................ 45 Abbildung 17: Auszahlungen der Untergliederungen der Rubrik 0,1, 2018-2023 ............................. 46 Abbildung 18: Auszahlungen UG 10 – Bundeskanzleramt .............................................................. 47 Abbildung 19: Auszahlungen der Untergliederungen der Rubrik 2, 2018-2023 ................................ 48 Abbildung 20: Arbeitslose und Arbeitsmarktbudget ......................................................................... 48 Abbildung 21: Pensionsauszahlungen des Bundes......................................................................... 49 Abbildung 22: Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)..................................................................... 51 Abbildung 23: Auszahlungen Rubrik 3, 2018-2023 ......................................................................... 51 Abbildung 24: Auszahlungen Rubrik 4, 2018-2023 ......................................................................... 52 Abbildung 25: Auszahlungen Rubrik 5, 2018-2023 ......................................................................... 53 Abbildung 26: Grundzüge des Personalplans ................................................................................. 54 Abbildung 27: Rücklagenentwicklung 2013 bis 2019 ...................................................................... 56 Abbildung 28: Auszahlungen des Bundes je UG, 2018-2023 .......................................................... 57 Abbildung 29: Entwicklung der Einzahlungen des Bundes 2018-2023 ............................................ 58 II
1. KURZFASSUNG Wohlstandsorientierte Gesamteinschätzung Der Budgetentwurf 2020 wird von der CoViD-19-Krise überschattet und war in einigen Teilen bereits zum Veröffentlichungszeitpunkt Makulatur. Die Gesundheits- und Wirtschaftskrise bewirkt unvermeidlich einen Rückgang des Wohlstandes und eine Verschlechterung des öffentlichen Budgetsaldos. In der Zwischenzeit wurde das Volumen der Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Krise von 4 auf 38 Mrd Euro erweitert. Diese rasche Nachbesserung war vernünftig, um Gesundheitssystem und Einkommen zu stabilisieren und die Produktionskapazitäten während des Lockdowns zu sichern. Trotz der stabilisierenden Wirkung des öffentlichen Sektors und der Maßnahmen der Politik bewirkt die CoViD-19-Pandemie einen markanten Einbruch der Wirtschaftstätigkeit, der zu einer Rekordverschlechterung des Budgetsaldos führen wird. Angesichts eines Zinssatzes nahe null ist der neuerliche markante Anstieg der Staatsschuldenquote jedoch verkraftbar. Viel problematischer als der Rückgang von Produktion und Einkommen im Allgemeinen ist die starke Konzentration der Einkommensverluste auf manche sozialen Gruppen: In besonderem Ausmaß betroffen sind vor allem Arbeitslose und kleine Selbständige bzw SchülerInnen aus bildungsfernen Haushalten und junge Erwachsene am Sprung in die Erwerbstätigkeit. Sie erleiden unmittelbar erhebliche Einkommensverluste und ihre Einkommenserzielungschancen sind auch langfristig beeinträchtigt – trotz der abfedernden Maßnahmen des Sozialstaates. Gleichzeitig hat sich in der Krise gezeigt, dass individuelle Einkommen nicht alles sind, sondern gesellschaftliche Möglichkeiten – das soziale öffentliche Gesundheitssystem und der Sozialstaat im Allgemeinen – gerade für jene von elementarer Bedeutung sind, die es wirtschaftlich nicht so leicht haben. Die Budgetpolitik entscheidet über die Verteilung der Krisenlasten. Sie muss die Weichen nun so stellen, dass parallel zur schrittweisen Rücknahme des Lockdowns wirtschafts- und beschäftigungs- politische Maßnahmen gesetzt werden, die die mittel- und längerfristig negativen Folgen des Wirtschaftseinbruchs eindämmen und soziale Verwerfungen verhindern. Ihr wichtigstes Ziel muss es sein, die Arbeitslosigkeit im Jahr 2021 zumindest wieder auf das Niveau des Jahres 2019 zu reduzieren. Eine baldige Erholung des Arbeitsmarktes würde auch die Budgetsituation wieder verbessern – wenngleich eine rasche Rückkehr zu einem Budgetüberschuss auch in Hinblick auf andere gesellschaftliche Herausforderungen kein vernünftiges Ziel ist. Um ein ambitioniertes Ziel in der Bekämpfung des gesellschaftlichen Übels der Arbeitslosigkeit zu erreichen, ist ein Investitionsprogramm ebenso notwendig wie ein Ausbau öffentlicher Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme sowie die konsequente Beschäftigungsausrichtung aller Politikbereiche. Gleichzeitig muss die Krise den Ausgangspunkt für einen sozioökologischen Umbau bilden, der Sicherung und Ausbau des Sozialstaates, gerechte Verteilung – auch bezahlter und unbezahlter Arbeit – und ökologische Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt, kurzum sich am Wohlstand der breiten Masse der Bevölkerung orientiert. Ein öffentliches Investitionsprogramm soll Beschäftigung schaffen und die österreichische Wirtschaft für die großen sozialen und ökologischen Herausforderungen der Zukunft wappnen. Es soll die Verbesserung und Ausweitung der Kapazitäten des Gesundheits- und Pflegesystems – auch unter dem Gesichtspunkt der Vorsorgehaltung medizinischer Leistungen und Güter – ebenso umfassen wie den Ausbau der Schiene und der Radinfrastruktur, die Umrüstung der öffentlichen Fahrzeugflotte auf E- Mobilität und die thermische Sanierung von Gebäuden. Speziell für Gemeinden, deren Möglichkeiten zur Einnahmengestaltung und Schuldenaufnahme eingeschränkt sind, soll ein auf Klimaschutz- maßnahmen fokussiertes Sonderinvestitionsprogramm des Bundes im Umfang von 700 Mio Euro starten. Sonderabschreibungen, Öko-Förderungen und öffentliches Risiko-Eigenkapital sollen zudem private Zukunftsinvestitionen beleben. 1
Wesentlich für die Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten sowie für den Wohlstand der Bevölkerung ist zudem der rasche Ausbau öffentlicher sozialer Dienstleistungen. Besonderer Bedarf besteht im Bereich der Gesundheit, der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, der Pflege, der Kindergärten und Krippen sowie im Bildungsbereich. Zudem ist es notwendig, der Gefahr des Anstiegs von Armut und Armutsgefährdung aktiv zu begegnen. Armut ist in unserer reichen Gesellschaft inakzeptabel. Oft hängt sie mit nicht ausreichender Integration in den Arbeitsmarkt zusammen. Höhere Nettoersatzraten in der Arbeitslosenversicherung, vor allem aber konkrete und zielgerichtete Beschäftigungsprogramme für benachteiligte Gruppen und eine Neukonzipierung der Sozialhilfe (Mindestsicherung) sind dringend notwendig. Eine primär nationalstaatliche Finanzierung der Maßnahmen zur Ausstattung des Gesundheitssystems, der sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen sowie der für die wirtschaftliche Erholung notwendigen Investitionen ist jedoch ungenügend. Unter gesundheits- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ist es außerordentlich gefährlich, wenn die einzelnen EU-Mitgliedsländer über unterschiedlich große Spielräume für Gegenmaßnahmen verfügen. Zusätzlich brauchen wir deshalb weitere Stabilisierungs-, Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten auf EU-Ebene, damit aus der Gesundheits- und Wirtschaftskrise keine Finanz- und Eurokrise wird. Die derzeit diskutierten – zeitlich, nach Volumen und auf den Zweck zur Bewältigung der unmittelbaren Kosten des Gesundheitssystems und der wirtschaftlichen Erholung beschränkten – „Corona-Bonds“ und „European Recovery Bonds“ sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen und für die EU wie Österreich auch wirtschaftlich vernünftig. Sollte es zu einer neuerlichen Bankenkrise kommen, sind Rekapitalisierungs- maßnahmen nur unter strengen Auflagen (Beschränkung von Dividendenzahlungen und Boni), Beteiligung an den Gewinnen nach der Rettung und finanziert durch EU-Mittel durchzuführen. Schließlich gilt es auf EU-Ebene die Verhandlungen um den mittelfristigen Finanzrahmen bis 2027 für eine stärkere sozial-ökologische Ausrichtung und Unterstützung einer Aufwärtskonvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu nutzen anstatt eine kurzsichtige und engstirnige „Nettozahler“-Position zu verteidigen. Mittelfristige ausgabenseitige Strukturreformen nicht aus dem Blick verlieren In der Arbeitsmarktpolitik hat kurzfristig die Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen in Zusammenhang mit CoViD-19 die höchste Priorität. Hierfür ist die Kurzarbeit weiter zu finanzieren und ein Ausgleiten mit einer Verkürzung der Arbeitszeit anzudenken. Für alle, die jetzt von Arbeitslosigkeit betroffen sind, braucht es existenzsichernde Leistungen: eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe auf eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 % (Kosten 1 Mrd Euro), dies nimmt Existenzängste und stützt den Konsum. Gerade jetzt, aber auch in weiterer Folge darf auf die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht vergessen werden. Zusätzliche Mittel werden für Maßnahmen wie die Chance 45 für ältere Arbeitslose, das Qualifizierungsgeld und zusätzliche MitarbeiterInnen (+500) für das AMS dringend benötigt. Ebenso mehr Mittel braucht es für die Überbetriebliche Lehre, denn die Jugendarbeitslosigkeit wird ansteigen, während das bereits vor der Krise zu geringe Angebot an Lehrstellen weiter sinkt. Erfolgreiche Klimapolitik muss vor allem auf nachhaltige Alternativen zu CO 2 -intensiven Produktions- und Konsumweisen setzen. Zentral sind öffentliche Angebote, allen voran die Attraktivierung des Schienenverkehrs. Wirtschaftliche Aktivitäten des öffentlichen und des privaten Sektors müssen nachhaltig gestaltet werden, ohne dabei die Effektivität der Maßnahmen aus den Augen zu verlieren. Vor allem im Regierungsprogramm angekündigte Klimamaßnahmen mit hoher Beschäftigungswirkung – zB Ausbau der Bahn, der erneuerbaren Energiegewinnung, der Fernwärme- und Kälteleitungen und der Radwege sowie thermische Sanierung – sollten nun rasch umgesetzt bzw. vorgezogen werden. 2
Die Zusammenführung der Förderung frühkindlicher Bildung im Bildungsressort ist im Sinn einer besseren Steuerung zu begrüßen, allerdings fehlt die im Regierungsprogramm in Aussicht gestellte "substanzielle Aufstockung" des Angebots. Ebenso offen bleibt der Einstieg in eine indexbasierte bedarfsorientierte Mittelerhöhung von Schulen mit großen Herausforderungen, wie er im Regierungsprogramm angekündigt und von der AK seit Jahren gefordert wird. Damit besteht die Gefahr, hier ein weiteres Schuljahr zu verlieren, obwohl die Corona-Krise bestehende soziale Benachteiligungen nochmals verschärft hat. Hier sind noch für diesen Herbst Weichenstellungen notwendig. Verbesserungen sind im Bildungsbereich darüber hinaus beim lebenslangen Lernen, den Fachschulen sowie den Beihilfen für SchülerInnen und Studierende dringend. Die aktuelle Krise hat uns eindringlich vor Augen geführt, wie wichtig eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist. Nun heißt es die richtigen Lehren zu ziehen, damit auch künftig die Handlungsfähigkeit gesichert und die Resilienz erhöht werden kann, also beispielsweise mehr Personal, ausreichende Kapazitäten und verfügbare Hilfsmaterialien. Parallel dazu sind die Krankenversicherung mit Fusions- und Harmonisierungskosten aufgrund der Zusammenlegung der SV-Träger und Beitragsausfällen (reduzierte Lohnsumme, Stundungen der Beiträge von Unternehmern) konfrontiert. Dies macht eine Ausfallshaftung des Bundes für die Krankenversicherung bis jedenfalls 2022 notwendig, da die SV-Träger andernfalls zu Kürzungen oder Selbstbehalten verpflichtet wären. Nach Jahren der Ankündigungen brauchen wir endlich ein nachhaltiges Konzept für das Pflegesystem. Im Vordergrund muss die Attraktivierung der Angebote und der Arbeitsbedingungen stehen: 20 Prozent mehr Personal in den Pflegeheimen, bereits heuer mehr Ausbildungsplätze, Verbesserung der mobilen Dienste mit Abschaffung der Selbstbehalte, Ausweitung der psychosozialen Angehörigenberatung. Die budgetären Mehrkosten von rund 600 Millionen Euro können mit einer Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig finanziert werden. Das im Regierungsübereinkommen festgehaltene Ziel, die Armut in Österreich zu halbieren, gewinnt durch die CoViD-19-Krise nochmals an Bedeutung und Dringlichkeit. Anhaltende Arbeitslosigkeit ist eine der wichtigsten Ursachen von Armut, die hier geforderten Maßnahmen zum raschen Abbau der Corona-Arbeitslosigkeit sind deshalb auch wichtig, um Armut vorzubeugen. Für die aktive Bekämpfung bestehender Armut ist eine Ausweitung von Geld- und Sachleistungen notwendig. Der „Corona- Familienhärtefonds“ bleibt ein Tropfen auf dem heißen Stein; er sollte zu einem allgemeinen Sozialnotfonds ausgeweitet und um eine Anhebung der Ausgleichszulage, eine „Kindergrundsicherung“ sowie eine armutsfeste Mindestsicherung ergänzt werden. Ohne einen umfangreichen Ausbau sozialer Sachleistungen bleibt Armutsbekämpfung Makulatur. Bessere Ausstattung mit Kindergärten, Schwerpunktsetzungen, um das Bildungssystem sozial durchlässiger zu machen, Investitionen in den sozialen Wohnbau sowie mehr Angebote in psychosozialer Betreuung und Sozialarbeit sind notwendig. Die Gleichstellung von Frauen und Männern spielt weder in der budgetären Gesamtausrichtung des BVA-E noch in den CoViD-19-Maßnahmenpaketen eine nennenswerte Rolle. In den Budgetunterlagen findet sich die im Regierungsprogramm festgehaltene Zeitverwendungsstudie nicht. Neben dem fehlenden politischen Willen, zeigt dies auch die Schwachstellen in der Umsetzung des Gender Budgeting in Österreich. Zur Verbesserung braucht es eine budgetäre Gesamtstrategie zur Gleichstellung der Geschlechter. 3
Krisenkosten finanzierbar, Senkung der Abgabenquote nicht vernünftig Die hohen Kosten des Wirtschaftseinbruchs, der zur Bekämpfung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der CoViD-19-Pandemie notwendigen Maßnahmen sowie der umfangreichen beschäftigungspolitischen und investiven Programme zur sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erneuerung benötigen Finanzierung. Die niedrigen Zinssätze auf Staatsanleihen sind hierbei außerordentlich hilfreich. Die im Regierungsübereinkommen beabsichtigte Senkung der Abgabenquote ist hingegen angesichts der Vielzahl an Herausforderungen für die nächsten Jahre budgetär undenkbar und wirtschaftlich kein vernünftiges Ziel. Dies nicht zuletzt deshalb, weil damit verteilungs- und wirtschaftspolitisch gefährliche Kürzungen bei Gesundheits-, Sozial- und Bildungsausgaben des Staates drohen. Eine wichtige Lehre der CoViD-19-Krise ist vielmehr, dass ein auch finanziell starker und handlungsfähiger Sozialstaat eine wichtige Voraussetzung darstellt, externe Schocks wirtschaftlich gut zu bewältigen und die Krisenlasten nicht den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft aufzuhalsen. In dieser wirtschaftlichen und sozialen Situation wäre es inakzeptabel, die von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Förderungen für die oberen 100.000 zu realisieren – allen voran die undifferenzierte Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Vielmehr besteht Anlass, einen Lastenausgleich im Wege des Steuersystems vorzunehmen. Dies bedingt höhere und progressive Abgaben für BesitzerInnen großer Vermögen und BezieherInnen hoher Erbschaften und Einkommen sowie die politische Notwendigkeit, endlich eine harte Haltung gegenüber der notorischen und gesamtwirtschaftlich außerordentlich schädlichen Steuerflucht auch in europäische Steuersümpfe einzunehmen. Dies wäre auch ein wesentlicher Schritt in Richtung der notwendigen Strukturreform des Abgabensystems, die Vermögen und Umweltverbrauch stärker und Arbeitseinkommen weniger stark besteuert. 4
2. RAHMENBEDINGUNGEN WOHLSTANDSORIENTIERTER BUDGETPOLITIK Abbildung 1: Überblick über die makroökonomischen Annahmen der Budgetplanung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen '20 WIFO '21 WIFO 2018 2019 2020 2021 Prognosewerte in % Update Update Wirtschaftswachstum nominell 4,2 3,3 3,0 -4,1 3,1 4,2 Wirtschaftswachstum real 2,4 1,6 0,8 -5,2 1,4 3,5 Outputlücke (in % des BIP) 0,9 0,8 0,3 -3,2 0,0 -0,5 Outputlücke gemäß EK-Prognose Mai (in % des BIP) 1,5 1,7 -4,8 -1,3 Outputlücke gemäß OECD Nov (in % des BIP) 0,2 0,1 -0,2 -0,6 unselbständig Beschäftigte 2,5 1,6 1,1 -1,7 1,1 1,4 Arbeitslose gemäß AMS-Zählung (in Tausend) 312 301 306 355 311 326 AL inkl. TeilnehmerInnen in Kursmaßnahmen 381 363 370 n.verf. 375 n-verf. Arbeitslosenquote (Insgesamt, nationale Defintion) 7,7 7,3 7,4 8,7 7,4 7,9 Lohn- und Gehaltssumme, brutto 5,0 4,4 3,2 -0,8 3,0 3,6 je Beschäftigungsverhältnis 2,7 2,9 2,2 0,0 2,0 1,1 Inflation 2,0 1,5 1,5 1,2 1,6 0,6 nominelles BIP, in Mrd Euro 386 399 411 383 424 399 Quelle: BMF, WIFO (nur Update), ferner EU Kommission und OECD für deren Outputlücken. Die Rahmenbedingungen des BFG sind derzeit gänzlich von der CoViD-19-Pandemie und deren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen in Österreich und Europa geprägt. In Bezug auf die wirtschaftlichen Annahmen legte das WIFO am 23. April ein Konjunkturszenario vor, das für 2020 einen Rückgang des realen BIP um 5¼ %, der Beschäftigung um 1¾ %, einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 8,7 % der unselbständigen Erwerbspersonen und eine Verschlechterung des Finanzierungssaldos des öffentlichen Sektors auf -7,4 % des BIP vorsah. Dieses Szenario gilt als optimistisch. In einem pessimistischen Szenario gehen das reale BIP um 7½ % und die Beschäftigung um 2½ % zurück und der Finanzierungssaldo verschlechtert sich auf -10 % des BIP. Der Wirtschaftseinbruch ist der stärkste seit vielen Jahrzehnten. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass ein Rückgang des realen BIP im Jahr 2020 um gut 5 % die heimische Wirtschaftsleistung etwa auf das Niveau des I. Quartals 2017 verringern würde; selbst bei einem Rückgang der Produktion um gut 7 % würde das reale BIP höher sein als 2015. Viel problematischer als der Rückgang von Produktion und Einkommen im Allgemeinen ist die starke Konzentration der Einkommensverluste auf Arbeitslose und kleine Selbständige, bestimmte Branchen und Regionen. Die Budgetpolitik ist in bislang ungekanntem Ausmaß gefordert, die Kosten des Lockdowns, der notwendigen diskretionären Maßnahmen und der für Einkommen und Beschäftigung wichtigen Wirkung der automatischen Stabilisatoren zu finanzieren. Die markante Verschlechterung des Finanzierungs- saldos des öffentlichen Sektors dürfte saldenmechanisch mit einem merklichen Anstieg der Sparquote der privaten Haushalte einhergehen. Dabei handelt es sich um zurückgehaltene Konsumnachfrage durch die Verringerung des vorhandenen Güter- und Dienstleistungsangebots infolge des Lockdowns. Nach Öffnung der Geschäfte wird voraussichtlich nur ein Teil der Konsumnachfrage (vor allem jener nach dauerhaften Konsumgütern) nachgeholt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Unternehmenssektor seine Finanzierungsposition merklich verbessern wird, da staatliche Transfers in großem Umfang fließen und kreditfinanzierte Investitionen verschoben werden. Der Finanzierungssaldo des Auslandes dürfte sich infolge der Investitions- und Konsumzurückhaltung verschlechtern, obwohl auch der Export leidet; dementsprechend steigt der heimische Leistungsbilanzüberschuss tendenziell weiter und wir entfernen uns vom außenwirtschaftlichen Gleichgewicht. 5
Abbildung 2: mittelfristiger nachhaltiger gesellschaftlicher Fortschritt1 in Österreich 24 Fortschritt 20 16 12 Vollbeschäftigung fair verteilter hohe intakte Umwelt ökonomische und gute Arbeit Materieller Lebensqualität Stabilität 8 Wohlstand 4 Rückschritt 0 Quelle: AK Wohlstandsbericht 2019 (Kranawetter et al. 2019) Wir beurteilen die Wirtschafts- und Budgetpolitik vor allem vor dem Hintergrund ihrer Wohlstandsorientierung (vgl. Kranawetter et al. 2019). Die budgetären Maßnahmen in der CoViD-19 Pandemie sind ohne Zweifel wohlstandssichernd. Dennoch steigen gleichzeitig die Herausforderungen gewaltig, vor allem unter verteilungs- und beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten. Unserer Einschätzung nach steht eine wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik auf Basis der Ausgangssituation vor der aktuellen Krise, die durch diese nochmals verschärft wurde, vor allem vor drei großen Herausforderungen: Erstens und am unmittelbarsten relevant auf dem Arbeitsmarkt: Die CoViD-19-Pandemie und ihre Folgen bewirken einen drastischen Anstieg der Zahl der Arbeitslosen. Im März lag die Zahl der Arbeitslosen um fast 200.000 über jener des Vorjahres. Das WIFO erwartet in seinem optimistischen Szenario einen Anstieg um mehr als 50.000 im Jahresdurchschnitt, im pessimistischen Szenario sogar um 70.000. Gleichzeitig hat der AK-Wohlstandsbericht 2019 auf erhebliche Defizite auf dem Arbeitsmarkt hingewiesen. Auf beide Herausforderungen gilt es zu reagieren. Zunächst belegen die Erfahrungen bisheriger Rezessionen, dass Arbeitslosigkeit, die einmal entstanden ist, sich leicht verfestigt und nur schwer wieder verringert werden kann. Ziel einer wohlstandsorientierten Wirtschaftspolitik muss es deshalb sein, den Anstieg der Arbeitslosigkeit möglichst zu verhindern bzw. die entstehende Arbeitslosigkeit so rasch wie möglich wieder auf das Niveau vor der Krise rückzuführen. 1 Im Wohlstandsbericht werden die abgebildeten fünf Ziele durch je sechs Indikatoren gemessen. Die einzelnen Indikatoren werden dabei mit Punkten von 0 (starke Abweichung vom Zielwert und negativer Trend) bis 4 (Ziel klar erreicht) bewertet, so dass ein maximaler Wert von 24 Punkten je Ziel erreicht werden kann. Bei mehr als 12 Punkten ist gesellschaftlicher Fortschritt in diesem Teilbereich festzustellen, unter 12 Rückschritt. 6
Abbildung 3: Unselbständig Beschäftigte und Arbeitslose, 2000-2023 4.000.000 500.000 3.900.000 450.000 3.800.000 400.000 3.700.000 350.000 3.600.000 300.000 3.500.000 250.000 3.400.000 200.000 3.300.000 150.000 Unselbständig Beschäftigte (linke Skala) 3.200.000 100.000 Arbeitslose, AMS-Definition (rechte Skala) 3.100.000 50.000 Arbeitslose inkl. Schulungsteiln. (re. S.) 3.000.000 - 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Quelle: AMS-Arbeitsmarktdatenbank (bis 2019), aktuelle WIFO-Prognose vom 23.4. (ab 2020). Die Stabilisierung der Beschäftigung verlangt neben der Kurzarbeit und den Hilfen für die Betriebe vor allem nach beschäftigungs-und qualifizierungspolitischen Maßnahmen für Gruppen, die es nicht so leicht haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen: Das sind vor allem Junge, Flüchtlinge und Ältere. Überbetriebliche Lehrwerkstätten für benachteiligte Jugendliche, rasche Integration von Geflüchteten in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt, kommunale und gemeinnützige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose (darunter vor allem Ältere) sind nur drei erfolgreiche Beispiele der Vergangenheit, die rasch wieder aufgenommen werden müssen. Sobald eine wirtschaftliche Erholung einsetzt, ist es entscheidend, die dann wieder wachsende Zahl der offenen Stellen so rasch wie möglich mit Arbeitslosen zu besetzen. Dafür brauchen wir noch deutlich mehr AMS-BetreuerInnen vor allem in den Ballungszentren. Die intensive Vermittlung ist in der Phase konjunktureller Erholung wahrscheinlich das effizienteste und budgetschonendste Instrument zur Verringerung der Zahl der Arbeitslosen. Gleichzeitig müssen Qualifizierungsmaßnahmen vor allem für jene Gruppen hochgefahren werden, die vom Aufschwung nicht direkt profitieren. Die Mittel für aktive Vermittlungs- und Qualifizierungspolitik müssen deshalb merklich ausgeweitet werden. Seit Jahren mahnt die AK ein, die Struktur der Staatsausgaben und Staatseinnahmen beschäftigungsfördernder zu gestalten: Die sozialen Dienstleistungen und öffentlichen Investitionen müssen konsequent ausgebaut werden. Sie haben wohlstandsfördernde soziale und ökologische Wirkungen und sind besonders beschäftigungsintensiv. Auf der Seite der Staatseinnahmen geht es nicht um eine Senkung der Abgabenquote, sondern um eine Abgabenstruktur, die Arbeitseinkommen begünstigt, sowie vermögensbezogene und ökologisch ausgerichtete Steuern erhöht. Schließlich ist offensichtlich, dass nur mit Vermittlung, Qualifizierung und Nachfragesteigerung, das Ziel der raschen Rückführung des krisenbedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit nicht erreicht werden kann. Im Sinne der Wohlstandsorientierung muss eine Verkürzung der durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit erfolgen: Viele Vollzeitbeschäftigte hegen den Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung, die Lebensqualität und Gesundheitssituation verbessern sowie Vereinbarkeit von Familie, Beruf und 7
Bildung ermöglichen. Zudem hätte sie positive Beschäftigungseffekte. Die Kollektivvertragspolitik konnte in den letzten Jahren Fortschritte in der Verringerung der Arbeitszeit erreichen. Die Bundesregierung kann dies verstärken, indem sie Anreize setzt (Verteuerung von Überstunden), Arbeitszeitverkürzung im öffentlichen Dienst vornimmt und Regulierungen setzt (6. Urlaubswoche für alle). Zweitens, zeigt sich in der CoViD-19-Krise die Bedeutung eines gut funktionierenden öffentlichen Gesundheitssystems. Österreich steht hier auch im Vergleich mit anderen EU-Ländern sehr gut da, auch weil es in den letzten zehn Jahren im Unterschied zu vielen anderen EU-Ländern nicht nennenswert bei den sozialen Dienstleistungen gespart hat. Nun gilt es, die Erfahrungen der Krise für eine Verbesserung sozialer Dienstleistungen zu nutzen. Österreich hat ein gutes Sozialsystem, allerdings gibt es vor allem in zwei Bereichen Aufholbedarf: Pflege und Kinderbetreuung. Der rasche Ausbau des öffentlichen Pflegesystems muss erreichen, dass die sozialen Unterschiede zwischen Arm und Reich zu Ende des Lebens nicht noch einmal schlagend werden. Der Ausbau von Kindergärten und Krippen sowie Ganztagsschulen erweist sich in gesellschafts-, bildungs-, beschäftigungs- und verteilungspolitischer Hinsicht als deutlich sinnvoller, als neue monetäre oder gar steuerliche Förderungen für Familien. Der Ausbau des Systems sozialer Dienstleistungen hoher Qualität stellt eine der relevantesten Lehren aus der CoViD-19-Pandemie dar. Er ist auch unter genderpolitischen Gesichtspunkten von großer Bedeutung, weil er Branchen mit hohem Frauenbeschäftigungsanteil gesellschaftlich und wirtschaftlich aufwertet. Der Ausbau sozialer Dienstleistungen kann zusammen mit einem Programm der innovativen Arbeitszeitverkürzung für Vollzeitbeschäftigte auch einen wichtigen Impuls für eine gerechtere Verteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern geben. Drittens gilt es, für ein notwendiges Konjunkturpaket nach Ende der Gesundheitskrise bestehende Planungen für ein Maßnahmenpaket gegen die Klimakrise zu verstärken und vorzuziehen, das besonders auf öffentliche Investitionen setzt. Großer Investitionsbedarf besteht etwa im öffentlichen Verkehr, in der Gebäudesanierung und im sozialen Wohnbau, in den Energiesystemen und in der Klimaforschung und -entwicklung. 8
3. GESAMTSTAATLICHE ASPEKTE 3.1. Ist der Budgetpfad angemessen? Die Angemessenheit des Budgetpfades beurteilen wir im Allgemeinen unter Berücksichtigung der – vor allem konjunkturellen – Ausgangslage anhand von zwei Kriterien (Brait et al. 2018: 11f.): Gewährleistet er eine stabile Staatstätigkeit? Ermöglicht er eine ausgewogene Wirtschaftspolitik (vgl Abschnitt 2), die auf nachhaltigen Wohlstand und sozialen Fortschritt abzielt? Im Konkreten ist der in den aktuellen Budgetunterlagen ausgewiesene Budgetpfad – aufgrund der CoViD-19-Pandemie und ihrer Folgen – allerdings bereits Makulatur. Dies ist zum einen das Ergebnis der Wirksamkeit der automatischen Stabilisatoren. Infolge des massiven Einbruchs von Produktion, Beschäftigung und Einkommen und des starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit gehen die öffentlichen Einnahmen markant zurück und die öffentlichen Ausgaben steigen. Zum anderen führen die krisenbedingten Maßnahmen der Politik zu einem Anstieg der diskretionären Ausgaben und einem Rückgang der Einnahmen. Sollte sich der Alltag im Mai noch nicht normalisiert haben, könnte das sogar ein Rekorddefizit zur Folge haben (bisher: 1995 mit 6,1 % des BIP). Jedenfalls ist mit einem neuen Rekord für die Verschlechterung des Maastricht-Budgetsaldos im Vergleich zum Vorjahr zu rechnen (bisher: 2009 mit -3,8 Prozentpunkten des BIP gegenüber 2008), nachdem die Ausgangslage noch zu Jahresbeginn durch die seit 2011 sukzessive erarbeiteten bzw. durch die Zinspolitik geöffneten Spielräume (vgl. Marterbauer/Feigl 2020) eigentlich blendend war. Das WIFO schätzte das öffentliche Defizit für 2020 auf 7,4 % bis 10 % des BIP (28 bis 38 Mrd Euro), der Fiskalrat auf 29-31 Mrd Euro – die EU-Kommission zuletzt allerdings „nur“ auf 23 Mrd Euro. Mit der drastischen Verschlechterung des Budgetsaldos und dem entsprechenden Anstieg der Staatsschulden stabilisiert der öffentliche Sektor die wirtschaftliche und soziale Lage und dient der Sicherung des Wohlstands der Menschen. Erfreulicherweise wurde auf europäischer Ebene bereits klargestellt, dass die Fiskalregelgrenzen heuer außer Kraft gesetzt sind – und durch den direkten Bezug auf die europäischen Vorgaben im innerösterreichischen Stabilitätspakt somit auch die heimische Schuldenbremse2. Die latente Gefahr, dass die Fiskalregeln wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik ausbremsen, wurde damit vorerst gebannt. Entscheidend für den mittelfristigen Budgetpfad wird nun sein, wie tief und nachhaltig die Beschäftigung fällt und wie die bestehenden Fiskalregeln ausgelegt werden. Strikt ausgelegte Rückführungsregeln bei langsamer Erholung nach einer starken Rezession würden nämlich zu harten Sparpaketen spätestens ab 2022 führen – und über die makroökonomischen Rückkoppelungseffekte sogar zu mehreren Jahren der Austerität. An dieser Stelle lohnt ein Vergleich mit der Krise 2008/09: Damals wurden zunächst die Fiskalregeln ebenfalls de facto ausgesetzt und stattdessen der Krisenbekämpfung oberste Priorität eingeräumt – in der EU insgesamt und in noch stärkerem Ausmaß in Österreich. Anders in jenen Ländern, in denen die Wirtschaftskrise besonders stark ausgeprägt war: Dort führte die prozyklische Vorgabe im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt, die Maastricht-Defizitgrenze von 3 % des BIP spätestens im übernächsten Jahr nach formell festgestellter Regelübertretung wieder einzuhalten, in Kombination mit restriktiven diskretionären Entscheidungen zu großen Sparpaketen (vgl. Feigl 2015). Verstärkt wurde diese Abwärtsspirale durch den kapitalmarktgetriebenen Anstieg der Divergenz der Zinssätze, die eine 2 So heißt es im ÖStP 2012, Art. 11: „Werden durch die zuständigen Organe der Europäischen Union befristete Ausnahmen von den europarechtlichen Grundlagen für die Vereinbarung eingeräumt, verändern sich analog die Werte der jeweils betroffenen Fiskalregeln für diejenigen Gebietskörperschaft(en) in deren Verantwortungsbereich die Ursache (…) für die Ausnahme liegt.“ Und davor zum Strukturellen Saldo (Art. 4 (4)): „… können die … zulässigen Grenzen … unterschritten werden. Der jeweilige Beschluss des Nationalrats bzw. Landtags ist jedenfalls mit einem Rückführungsplan zu verbinden. Die Rückführung hat binnen eines nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.“ 9
logische Konsequenz der politisch im Zuge der Gründung der Eurozone gezielt verhinderten institutionellen Ausgleichsmechanismen war. Die Folge war eine neuerliche Rezession in der Eurozone 2012/13 („double dip“), die den Normalisierungsprozess wesentlich verschleppte. In Österreich war dieser Prozess deutlich schwächer ausgeprägt, zum einen weil die Erholung 2010/2011 rascher erfolgte und damit geringere Konsolidierungsschritte erforderte, zum anderen weil die Konsolidierung selbst behutsamer und langsamer erfolgte als in der Eurozone und besonders in den Krisenländern. Die EU- Kommission hat aus diesen Erfahrungen gelernt und ab Sommer 2013 ihren diskretionären Spielraum eher für eine Flexibilisierung als für eine Verschärfung genutzt. Dennoch sind die Fiskalregeln aufgrund der Änderungen von 2010 bis 2013 heute sogar restriktiver als damals – insbesondere durch die zusätzliche, prozyklisch wirkende Verpflichtung, den Teil der Staatsverschuldung über 60 % des BIP um mindestens 3/20 innerhalb von drei Jahren abzubauen. Der unmittelbar angebotsseitige Charakter der aktuellen Rezession lässt auf einen stärkeren Aufschwung nach Ende des Lockdowns hoffen. Allerdings sind die gesundheitlichen Risiken ebenso wie die angebots- und nachfrageseitigen Folgeeffekte der Krise nicht zu unterschätzen. Die frühzeitige und massive Unterstützung durch die expansive Geldpolitik der EZB und vielleicht auch günstige zusätzliche europäische Refinanzierungsmöglichkeiten lassen eine bessere Krisenbewältigung erwarten. Jedenfalls sollte die – zufällig – parallel zur Krise stattfindende grundsätzliche Evaluierung der Fiskalregeln auf europäischer Ebene dazu genutzt werden, diese so zu reformieren, dass sie einer wohlstandsorientierten Budgetpolitik unabhängig von einer guten konjunkturellen Entwicklung zuträglicher sind (vgl. Álvarez et al. 2019). Das gilt in weiterer Folge auch für die innerösterreichische wirtschaftspolitische Steuerung. Über den Sommer ist nun der mittelfristige Budgetpfad zu aktualisieren. Die Bundesregierung sollte sich dabei erstens von der Illusion eines administrativen Überschusses im Bundesbudget schon ab 2021 befreien. Ein solches wäre bestenfalls mit umfangreichen Privatisierungen und anderen kurzfristigen Budgettricks in der wenig aussagekräftigen Finanzierungsrechnung möglich, nicht allerdings in der Ertrags- oder Maastrichtrechnung. Tatsächliche Austeritätspolitik va durch Ausgaben- kürzungen würde massive volkswirtschaftliche Schäden anrichten und negativ auf den Staatshaushalt zurückwirken. Zweitens sollten parallel zur Rücknahme der CoViD-19-Beschränkungen so bald wie möglich zusätzliche expansive Maßnahmen beschlossen werden, die die Arbeitslosigkeit rasch wieder zumindest auf das Vorkrisenniveau zurückführen. Das damit einhergehende höhere Investitionsniveau sollte aber, drittens, auch mittelfristig gehalten werden, um der Klimakrise zu begegnen. Viertens sollte das Budgetdefizit mittelfristig auf einen um die Nettoinvestitionen korrigierten Wert nahe null zurückgeführt werden – allerdings unter Berücksichtigung der Wohlstands- entwicklung, nicht der blinden Exekution scheingenauer Fiskalregeln. Damit dies sozial verträglich gelingt, muss sich die Regierung zuvorderst von ihren überzogenen Steuersenkungsplänen verabschieden – allen voran der KöSt-Senkung und der KESt-Befreiung von ökologischen Wertpapieren, die großteils den oberen 100.000 zu Gute kommen. Es wird notwendig sein, vermögensbezogene Steuern an- bzw. überhaupt erst einzuheben. Aus verteilungspolitischen Überlegungen sollte sie jedenfalls schon damit beginnen, um abseits des Finanzierungsbedarfs die Schieflage in der Finanzierung der öffentlichen Leistungen zu beseitigen. 3.2. Ausreichender Vermögenszuwachs, beherrschbarer Schuldenstand? In der fachspezifischen, aber auch der öffentlichen Debatte um die Staatsverschuldung fällt die weitgehende Ausblendung des öffentlichen Vermögens auf. Obwohl die Vermögensrechnung für den Bund 2013 eingeführt wurde, werden deren Ergebnisse nur für die Vergangenheit im Rechnungs- abschluss dargestellt, finden sich allerdings nicht in der Budgetplanung. Dabei ist die Relevanz des öffentlichen Vermögens für den Wohlstand der aktuellen und künftigen Generationen – zumindest in 10
Zeiten niedriger Zinsen und fehlender Liquiditätsprobleme – sehr viel größer als jene des Brutto- schuldenstandes. Nicht einmal die Finanzvermögen des Bundes finden Berücksichtigung. Eine partielle Ausnahme sind die öffentlichen Unternehmen, für die im Budgetbericht für 2017 Aktiva von 152,7 Mrd Euro (41,2 % des BIP) und Verbindlichkeiten von 89,9 Mrd Euro (24,3 % des BIP) ausgewiesen werden. Um ein umfassenderes Bild zu erlangen, braucht es deshalb weitere Quellen. Eine solche ist erstens der Internationale Währungsfonds (IWF), der zumindest die Nettofinanzschuldenquote – also Schulden abzüglich Finanzvermögen – berechnet und auch prognostiziert. Zweitens liefert vor allem die Statistik Austria zusätzliche Informationen, die eine Berechnung der Staatsvermögensquote – also Anlage- und Finanzvermögen – erlauben (Details siehe Feigl 2017). Auch wenn diese noch nicht mit derselben Präzision angegeben werden kann wie die Staatsschuldenquote, so ermöglicht sie doch einen Eindruck davon, wie relevant das – im Übrigen in den letzten Jahren steigende – öffentliche Vermögen auch in quantitativer Hinsicht ist. Abbildung 4: Öffentliche Vermögen und Schulden gesamtstaatliche Eckwerte, in % d. BIP 2018 2019 2020 2023 Staatsvermögensquote* 123,4 n.verf. n.verf. n.verf. Maastricht-Staatsschuldenquote (brutto) 74,0 70,3 68,2 60,9 Nettofinanzsschuldenquote (gem. IWF) 50,5 48,2 46,0 39,6 Quelle: BMF, IWF (Okt. 2019), Statistik Austria, eigene Berechnungen. * Daten für Grund und Boden 2017. Durch die Corona-Krise ist anstelle eines kontinuierlichen und raschen Rückgangs der Maastricht- Staatsschuldenquote mit einer massiven Erhöhung auf über 80 % des BIP zu rechnen. Dieser Anstieg bringt mehr Nutzen als Schaden, weil er eine wirtschaftliche und soziale Stabilisierung ermöglicht ohne unmittelbare negative Folgen. Diese wären mittelfristig nur möglich, wenn die Zinsen deutlich steigen würden. Damit ist derzeit jedoch nicht zu rechnen, insbesondere so lange die EZB an ihrer expansiven Politik festhält. Ein Problem könnte sich jedoch aus den europäischen Fiskalregeln ergeben, die weitgehend unabhängig von den Rahmenbedingungen zu einem relativ raschen Abbau der Staatsverschuldung verpflichten. Der Anstieg der Staatsschulden sollte jedoch nicht den Blick auf die Vermögensbilanz insgesamt verstellen. Insbesondere wäre es kurzsichtig, bei Zukunftsinvestitionen – wie beispielsweise in den Klimaschutz – zu kürzen. Bereits in den letzten beiden Jahren ging die öffentliche Nettoinvestitionsquote unter anderem als Folge der neuen Prioritätensetzung der vorherigen Regierung – Budgetüberschuss, dafür zB gebremster Bahnausbau – wieder zurück (von 0,58 % auf 0,43 % des BIP 2019). Die krisenbedingte Kürzungsgefahr ist dabei in den Gemeinden besonders hoch, weil sie den Rückgang der Ertragsanteile sowohl aufgrund der innerösterreichischen Budgetregeln als auch durch schlechteren Zugang zu den Kapitalmärkten weniger leicht ausgleichen können als der Bund. Auch gilt es die öffentlichen und privaten Vermögen gemeinsam zu betrachten. Wenn nun etwa private Vermögen durch die Rettung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln abgesichert werden, sollte die Allgemeinheit auch an den folgenden privaten Vermögenszuwächsen beteiligt werden. Das kann zum einen durch einen Mix der Kriseninstrumente gelingen, indem Eigenkapitalbeteiligungen ergänzend zu Kredithilfen zum Einsatz kommen (vgl. Gahleitner/Passweg 2020). Dabei muss aus der misslungenen Bankenrettung in der Finanzkrise gelernt werden, bei der zunächst eine Beteiligung über Partizipationskapital und nicht über Eigenkapital erfolgte und schlussendlich per Saldo hohe Verluste übrig blieben. Zum anderen kann man für die allgemeine Stabilisierung auch allgemeine vermögens- bezogene Steuern einheben. Gerade angesichts der außerordentlich hohen Vermögenszuwächse der letzten Jahre sind die Wohlhabenden deutlich besser in der Lage, die Krisenlasten zu tragen, als die Arbeitslosen und Kleinunternehmen. Die markante Anhebung von Vermögenssteuern würde auch das Ungleichgewicht in der Abgabenstruktur zu Lasten des Faktors Arbeit reduzieren. 11
3.3. Abgaben- und andere Staatsquoten Wie der Budgetpfad selbst, ist auch die Planung der gesamtstaatlichen Einnahmen und Ausgaben durch die Corona-Krise überholt. Trotzdem lohnt ein Blick auf das Ergebnis 2019 sowie die ursprünglich geplante Entwicklung bis 2023, weil sie Hinweise auf mittelfristige Ziele der Einnahmen- und Ausgabengestaltung liefert, die für die Zeit nach der Krise wieder relevant werden wird. Abbildung 5: Gesamtstaatliche Einnahmen und Ausgaben im Überblick 2018-2023 gesamtstaatliche Eckwerte, in % d. BIP 2018 2019 2019kor* 2020 2023 Diff. 23-19 Staatsausgaben 48,6 48,3 48,2 49,4 48,3 0,1 Staatsquote im engeren Sinn - Entstehungsre.** 15,0 n.verf. 14,9 n.verf. n.verf. n.verf. Staatsquote im engeren Sinn - Verwendungsrechn. 22,4 n.verf. 22,2 n.verf. n.verf. n.verf. Staatseinnahmen 48,8 49,0 49,0 48,4 48,7 -0,3 Steuerquote 27,4 27,5 27,5 27,0 27,6 0,1 Abgabenquote (Indikator 2, zB Strategiebericht) 42,3 42,5 42,5 42,0 42,6 0,1 Abgabenquote (Indikator 4, zB Stabilitätsprogr.) 42,8 43,0 43,0 42,5 43,0 0,0 Quelle: BMF, Statistik Austria, eigene Berechnungen. *Am 31.3. wurde von der Statistik Austria das gesamtstaatliche Ergebnis veröffentlicht. ** in % d. Bruttowertschöpfung. Mit Ausgaben des öffentlichen Sektors von 48,2 % des BIP wurde 2019 ein neuer Tiefststand seit Beginn der vergleichbaren Zeitreihe 1995 erreicht. Das ist jedoch weniger auf Kürzungen und Abgabensenkungen zurückzuführen, sondern auf die überproportional steigende Wirtschaftsleistung im Nenner. Vergleicht man die Ausgabenquote jedoch mit der Planung im Frühjahr 2018, so fiel sie höher aus als geplant (47,8 % des BIP). Dies nicht aufgrund höherer Ausgaben, sondern wegen der überschätzten nominellen Wirtschaftsleistung. Im Umkehrschluss bedeutet das für 2020, dass die stark steigenden Staatsausgaben in Relation zur nominell sogar schrumpfenden Wirtschaftsleistung einen massiven Anstieg der Ausgabenquote bewirken werden. Dementsprechend ist eine Rückführung der Quote auf das Vorkrisenniveau bis 2023 weder realistisch noch ökonomisch sinnvoll. Gleichzeitig gilt es jedoch festzuhalten, dass die Staatsausgabenquote in einer Kreislaufwirtschaft ohnehin eine wenig aussagekräftige Größe ist – zumindest für den Umfang des Staatssektors. Mehr als die Hälfte der Ausgaben fließen nämlich in Form von Transfers an Haushalte und Unternehmen wieder direkt zurück, indirekt durch die Absatzmöglichkeiten für Unternehmen noch deutlich mehr. Die relevantere Kennzahl für die Größe des öffentlichen Sektors sind die Staatsquoten im engeren Sinn, also der Anteil von Konsum und Investitionen des Staates am BIP gemäß Verwendungsrechnung oder der staatliche Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung in der Entstehungs- rechnung. Mit 22,2 % an der Verwendung der Güter- und Dienstleistungen lag der Anteil des öffentlichen Sektors 2019 über dem Tiefststand 2004 von 21,3 %, aber auch deutlich unter den 24,1 % zum Höchststand in der letzten Krise. 2020 könnte dieser Wert übertroffen werden, insbesondere wenn die Bundesregierung jetzt verantwortlich agiert, kurzfristig Einkommen und Beschäftigung stabilisiert und mittelfristig den Kampf gegen die Klimakrise verstärkt. Die Staatseinnahmen werden krisenbedingt deutlich zurückgehen. In der Regel entwickeln sich diese parallel zur Wirtschaftsleistung, außer wenn Steuersenkungen temporär wirken. Folglich bleibt in der Regel die Abgabenquote auch in der Krise relativ konstant. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Faktor Arbeit besonders hoch besteuert wird – und damit die Abgabenquote in einer Krise, in der die Beschäftigung zB durch Kurzarbeit stärker stabilisiert wird als die Wirtschaftsleistung, steigen kann. So wie bereits in der Krise 2008/09, als die Abgabenquote trotz gleichzeitiger Steuersenkung gestiegen ist, könnte die sie daher 2020/21 erneut leicht ansteigen. Dieser Zusammenhang zeigt aber auch, dass ein bestimmter Zielwert für die Steuer- oder Abgabenquote per se nicht sinnvoll ist. Ob 2023 eine Einnahmenquote von 48,7 % des BIP gemäß Strategiebericht tatsächlich erreicht wird, hängt einerseits davon ab, ob die Zahl der Arbeitslosen wieder auf einen niedrigeren Stand als 2019 gedrückt werden 12
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