DER UNBEKANNTE DRITTE - Drittanbieter am deutschen Mobilfunkmarkt Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen - September 2017 - Die Marktwächter

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DER UNBEKANNTE DRITTE
Drittanbieter am deutschen Mobilfunkmarkt
Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen – September 2017
DER UNBEKANNTE DRITTE - Drittanbieter am deutschen Mobilfunkmarkt Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen - September 2017 - Die Marktwächter
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Inhalt |   3

DER UNBEKANNTE DRITTE
1. EINLEITUNG UND ZIELSETZUNG                                                             5

2. UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND                                                                8
   2.1 Hintergrund des Bezahlverfahrens und Marktentwicklung                              8
   2.2 Ausprägungen & Ablauf des Bezahlverfahrens                                         9
   2.3 Angriffstechnik und Verbreitung                                                   11
   2.4 Darstellung auf der Telefonrechnung                                               12

3. DRITTANBIETERPROBLEMATIK AUS VERBRAUCHERSICHT                                         14
   3.1 Frühwarnnetzwerk                                                                  14
   3.2 Ausprägungen in der Bevölkerung – repräsentative Umfrage                          18
   3.3 Zusammenfassung – Drittanbieterproblematik aus Verbrauchersicht                   23

4. DRITTANBIETERMARKT UND SICHERUNGSMECHANISMEN                                          25
   4.1 Akteure im Drittanbietermarkt                                                     25
   4.2 Die Clean Market Initiative der Mobilfunkunternehmen                              27
   4.3 Redirect                                                                          29
   4.4 Zusammenfassung Drittanbietermarkt und Sicherungsmechanismen                      31

5. RECHTLICHE ANALYSE DER DRITTANBIETERPROBLEMATIK                                       33
   5.1 Allgemeine rechtliche Aspekte                                                     33
   5.2 Voreingestellte Drittanbietersperre                                               35
   5.3 Gesamtrechnung                                                                    36
   5.4 Die Redirect-Bezahlseite                                                          36
   5.5 Zusammenfassung der rechtlichen Analyse                                           37

6. MISSBRAUCHSSZENARIEN UND REDIRECT – UNTERSUCHUNG FRAUNHOFER INSTITUT                  38
   6.1 Missbrauchsszenarien mittels Webbrowser                                           38
   6.2 Missbrauchsszenarien mittels Smartphone-Applikation                               41
   6.3 Zusammenfassung der Überprüfung von Missbrauchsszenarien und Redirect-Verfahren   42

7. FAZIT UND SCHLUSSFOLGERUNGEN                                                          43

LITERATURVERZEICHNIS                                                                     48

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS                                                                    55

GLOSSAR                                                                                  57
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4 | Abbildungen und Tabellen

  ABBILDUNGEN UND TABELLEN
  1   Methodisches Vorgehen                                                                 7

  2   Digitaler Content monetarisiert durch Carrier Billing in Europa nach Region          9

  3   Beispiele für Bestellungen von Drittanbieterleistungen                               10

  4   Schema zum Angriffsvektor Clickjacking                                               11

  5   Versand einer SMS-Bestätigung nach Kauf einer Drittanbieterleistung                  11

  6   Musterrechnung O2 – Rechnungsdetails                                                 13

  7   Bezahlen von Drittanbieterleistungen über die Mobilfunkrechnung                      20

  8   Verteilung absichtlicher und unabsichtlicher Abschluss von Drittanbieterleistungen   20

  9   Bezahlen von Drittanbieterleistungen über die Mobilfunkrechnung nach Abschlussart    21

  10 Häufigkeitsverteilung der Vertragsarten                                               22

  11 Häufigkeitsverteilung der Überprüfung der Mobilfunkrechnung                           22

  12 Gründe für das Nicht-Prüfen der Mobilfunkrechnung                                     23

  13 Schadenssummen durch unabsichtlichen Abschluss von Drittanbieterleistungen            24

  14 Akteure im Drittanbietermarkt                                                         25

  15 Einheitlicher Bezahlprozess der Clean-Market Initiative                               27

  16 Redirect-Bezahlseiten im Vergleich (Stand: 2016)                                      30

  17 Technisch flächendeckend möglicher Einsatz des Redirect Verfahrens                    30

  18 Beispielhafte Darstellung eines CAPTCHAs                                              39

  19 Redirect-Bezahlseiten mit Sicherungsmechanismen (Stand: 2017)                         40
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Einleitung und Zielsetzung |          5

1. EINLEITUNG UND ZIELSETZUNG
Ende der 90er-Jahre gelang der Mobiltelefonie der end-             einer voreingestellten Drittanbietersperre, die Mobil-
gültige Durchbruch in Deutschland. Bereits damals war              funkkunden vor einer unbeabsichtigten Abbuchung
es möglich, sein Handy mit Bildschirmhintergründen                 schützt. Im Rahmen der TKG-Novelle 2012 wurde diese
und Klingeltönen zu individualisieren. Eines der am                Forderung vom Gesetzgeber jedoch nicht umgesetzt.
weitverbreitetsten Angebote war der „Crazy Frog“ des
Unternehmens Jamba. Man bestellte den Klingelton per               Am 27. April 2017 hat der Bundestag nun der Bundes-
SMS und hatte in vielen Fällen ein Abo abgeschlossen,              netzagentur den Auftrag erteilt, ein Verfahren festzule-
das einem jede Woche einen neuen Klingelton lieferte.              gen, das „den Teilnehmer wirksam davor schützen (soll),
Bezahlt wurde über die Telefonrechnung.                            dass eine neben der Verbindung erbrachte Leistung ge-
                                                                   gen seinen Willen in Anspruch genommen und abge-
Mehr als zehn Jahre später ist der Frosch zwar aus den             rechnet wird.“3
Lautsprechern der Mobilfunktelefone verschwunden,
der Markt für das Bezahlen über die Mobilfunkrech-                 Fragen und Struktur
nung ist allerdings geblieben – und hat eine immense
Entwicklung genommen. Nicht ausschließlich zum Vor-                Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, eine umfas-
teil der Verbraucher, wie die Zahl an Beschwerdefällen             sende Betrachtung der Drittanbieterproblematik aus un-
in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen do-               terschiedlichen Blickwinkeln zu ermöglichen und damit
kumentiert. In den Jahren 2014 bis 2016 tappten Ver-               die Fragen zu klären, warum derartige Fälle immer wie-
braucher immer öfter über das als WAP-Billing (Wireless            der auftauchen und in welcher Höhe auftretende Schä-
Application Protocol) bekannte Verfahren in Abofallen.             den einzuschätzen sind.
Über ihre Handyrechnung bekamen sie also Posten von
Dritten verbucht, welche sie gar nicht bestellt hatten.            Ausgehend von einer Beschreibung des Untersuchungs­
Allein im Frühwarnnetzwerk (FWN)1, einem Erfassungs-               gegenstandes (Kapitel 2), wird in Kapitel 3 das Problem­
und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der              feld aus Verbrauchersicht betrachtet. Dazu wird die
Verbraucherberatung, stellen Probleme mit Drittanbie-              Situation anhand von Sachverhalten aus den Beratungs-
terkosten seit Ende 2015 den häufigsten Beschwerde-                stellen der Verbraucherzentralen dargestellt (Kapitel
grund für Verbraucher im Telekommunikationsmarkt dar.              3.1). Die Perspektive wird durch eine repräsentative Be-
                                                                   fragung der deutschen Mobilfunknutzer erweitert (Kapi-
Besonders an dieser Thematik ist, dass die Verbraucher             tel 3.2). In Kapitel 4 erfolgt eine Analyse der aktuellen,
oftmals nicht nachvollziehen können, wie der als Leis-             segmentspezifischen Marktsituation für mobile Bezahl-
tungen Dritter titulierte Posten auf ihre Rechnung gelangt         verfahren (Kapitel 4.1), in der auch die Aktivitäten vor al-
ist. Ebenso sind dem Verbraucher die in der Rechnung               lem der Netzbetreiber zu dem hier untersuchten Thema
genannten Unternehmen meistens unbekannt. Die auf-                 abgebildet werden (Kapitel 4.2 und 4.3). Daran schließt
geführten Beträge werden automatisch durch die Tele­               mit Kapitel 5 die rechtliche Ausarbeitung zur Drittan-
kommunikationsanbieter eingezogen und sind – wenn                  bieterproblematik an, bevor in Kapitel 6 die technische
überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand wiederzu­                  Dimension beleuchtet wird. Kapitel 7 interpretiert die
bekommen.                                                          Resultate und gibt einen allgemeinen Ausblick auf die
                                                                   Thematik.
Dabei ist das Thema Abofallen im Mobilfunk kein neues.
Bereits in den Jahren 2010/112 waren die Verbraucher-              Um den Sachverhalt der ungewollten Rechnungsstellung
zentralen in Deutschland intensiv mit diesem Sachver-              von Drittanbietern aus allen Perspektiven zu beleuch-
halt beschäftigt. Dies mündete letztlich in der Forderung          ten, wird als Untersuchungsmethode auf den Mixed-­
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nach                Methods-Ansatz4 zurückgegriffen. Dieser ist für die

1   Für eine genauere Beschreibung des FWNs siehe Kapitel 3.1.1.   3   Deutscher Bundestag (2017).
2   Vgl. Bleich (2011).                                            4   Auch als Methoden-Triangulation bekannt.
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6 | Einleitung und Zielsetzung

  vorliegende Studie als geeigneter Ansatz identifiziert
                                                                      DIE FOLGENDEN GRUNDLEGENDEN
  worden, da er ein größeres und komplexeres Verständ-
  nis des Untersuchungsgegenstandes ermöglicht.5 Die Er-
  gebnisse der einzelnen Untersuchungsbereiche stehen
                                                                 ?    FRAGEN WERDEN IM RAHMEN
                                                                 DIESER UNTERSUCHUNG BEANTWORTET
  dabei nicht unabhängig nebeneinander, sondern bezie-
  hen sich vielmehr direkt aufeinander.                          Forschungsfrage 1
                                                                 Um welches Bezahlverfahren geht es?
  Eine Gesamtübersicht über das methodische Vorgehen
  zeigt das nachfolgende Schaubild (Abbildung 1), an das         Forschungsfrage 2
  die Forschungsfragen anschließen, die im Rahmen die-           Wie funktioniert das Bezahlverfahren?
  ser Untersuchung beantwortet werden. Eine detaillierte
  Beschreibung der einzelnen Ansätze findet sich in den          Forschungsfrage 3
  jeweiligen Untersuchungsabschnitten.                           Wie stellt sich das Problem in den Verbraucher­
                                                                 zentralen dar?
  Die vorliegende Untersuchung wurde zwischen dem
  12.05.2016 und dem 19.01.2017 durchgeführt, zudem              Forschungsfrage 4
  wurden einige Aspekte im Laufe des Jahres 2017 erneut          Welche Relevanz besitzt das Problem in der Bevöl-
  geprüft.                                                       kerung?

  Im Vorfeld der Hauptuntersuchung wurde die Expertise           Forschungsfrage 5
  der Telekommunikations-Spezialisten der Verbraucher-           Welche technischen und organisatorischen Aspek­te
  zentralen in die Entwicklung des Fragebogens für die be-       müssen für dieses Verfahren berücksichtigt werden?
  völkerungsrepräsentative Umfrage eingebunden.
                                                                 Forschungsfrage 6
  Darüber hinaus wurden im Rahmen eines Experten­                Wie gestaltet sich die Drittanbieterproblematik in
  gespräches erste Erkenntnisse mit folgenden Institutio-        rechtlicher Hinsicht?
  nen und Unternehmen diskutiert:
                                                                 Forschungsfrage 7
  •    Bundesnetzagentur                                         Welche Schutzmechanismen wurden eingeführt
  •    Verband der Anbieter von Telekommunikations-              und sind diese ausreichend?
       und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
  •    Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,
       Telekommunikation und neue Medien e. V.
  •    mobilsicher.de                                        Für weitere Hintergrundinformationen und Anfragen
  •    Deutsche Telekom AG/Telekom Deutschland GmbH          bestand zudem Kontakt zur Bundesanstalt für Finanz-
  •    Telefónica Germany GmbH & Co. OHG                     dienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung Erlaubnis-
  •    Vodafone GmbH                                         pflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte, sowie zur
  •    freenet AG/mobilcom-debitel GmbH                      mdk Gesellschaft für Entwicklung und Betrieb techni-
  •    mbe GmbH                                              scher Mehrwertdiensteplattformen mbH, die im Auftrag
  •    Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.                 der Mobilfunknetzbetreiber6 ein Kontrollverfahren im
  •    Verbraucherzentrale Hamburg e. V.                     Rahmen der Drittanbieterabrechnungen durchführt.
  •    Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
  •    Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
  •    Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
  •    Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
  •    Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
  •    Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
                                                             6   Das sind in Deutschland die Unternehmen Telefónica Germany, Telekom
  5   Vgl. Creswell (2008).                                      Deutschland und Vodafone.
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Einleitung und Zielsetzung |                        7

      1    METHODISCHES VORGEHEN

                                                      Methodisches Vorgehen
                                Mobilfunkrechnungen & Drittanbieter – intransparent und unverständlich?

             Relevanz in den Verbraucherzentralen                                                  Definition Untersuchungsgegenstand &
      1                                                                                    2
             (Voruntersuchung FWN)                                                                 Darstellung der Marktentwicklung

           Verbrauchersicht                        Anbietersicht                    Rechtliche Dimension                    Technische Aspekte

       3      Analyse FWN
                                                    Prozessuale                          Rechtliche                            Technischer
                                             5                                  6                                       7
             Repräsentative                          Sicherung                            Analyse                              Test Redirect
       4        Umfrage

                                                        8      Diskussion der Ergebnisse & Fazit

Begriffsdefinition                                                             nehmen kann. Bei allen Varianten handelt es sich dabei
                                                                               zuerst um ein elektronisches Bezahlverfahren, das in
Die Analyse von Beschwerdefällen aus den Verbraucher-                          der Regel nicht am Point of Sale (POS) im Ladengeschäft
zentralen zeigte bereits im Vorfeld der Untersuchung                           eingesetzt wird,8 sondern in räumlicher Entfernung, so-
einen deutlichen Schwerpunkt von strittigen Drittanbie-                        zusagen als Fernzahlungsmethode oder -möglichkeit
terfällen, die dem WAP- bzw. Direct Billing-Verfahren zu-                      (Remote Payment).9
zuordnen sind, so dass im Rahmen dieser Studie diese
Variante genauer betrachtet wird. Um dieses Verfahren                          Von besonderem Interesse in der technischen Umset-
von anderen abzugrenzen, erscheint im Vorwege jedoch                           zung ist das WAP-Billing bzw. besser Direct Billing10. In
eine Begriffsdefinition notwendig:                                             dieser Studie soll von Direct Billing gesprochen werden,
                                                                               wenn es um die konkrete technische Ausgestaltung die-
Übergeordnet umschreibt das Geschäftsmodell Carrier                            ses Bezahlverfahrens während einer mobilen Internet-
Billing7 die Berechnung bestimmter Transaktionen, die                          sitzung geht, unabhängig davon, ob dieses Verfahren
in der Regel mit dem Mobiltelefon durchgeführt und über                        direkt über eine Webseite des Browsers oder eine App
die Rechnung des Mobilfunkunternehmens abgebucht                               auf dem Smartphone in Anspruch genommen wird.
wurden. Im Folgenden soll der Begriff Carrier Billing
verwendet werden, wenn inhaltlich auf das Geschäfts­
modell im Allgemeinen Bezug genommen wird.

In dem Geschäftsmodell Carrier Billing sind mehrere
Ausprägungen der technischen Umsetzung enthalten,
die der Verbraucher im Rahmen seiner Nutzung wahr-
                                                                               8     Wie zum Beispiel Verfahren im Zusammenhang mit der NFC-Technologie.
                                                                               9     Siehe zum Beispiel Juniper Research/Dimoco (2013), S. 7.
7   Alternativ auch Direct Operator Billing, Mobile Operator Billing, Mobile   10    Direct Billing ist als beschreibender Begriff geeigneter, da er unabhän-
    Operator Payment oder auch nur Operator Billing genannt.                         gig vom eingesetzten technischen Standard verwendet werden kann.
DER UNBEKANNTE DRITTE - Drittanbieter am deutschen Mobilfunkmarkt Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen - September 2017 - Die Marktwächter
8 | Untersuchungsgegenstand

  2. UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND
              2.1 HINTERGRUND DES BEZAHLVER­                   NFC City Berlin, auch im deutschsprachigen Raum zu
              FAHRENS UND MARKTENTWICKLUNG                     positionieren, wurden aktuell wieder eingestellt.15 Laut
                                                               der Studie „Interaktiver Handel in Deutschland – Ergeb-
  Als digitales Zahlungsverfahren geht das Carrier Billing     nisse 2015“ des behv liegt die Nutzung des Bezahlwe-
  auf die Anfänge des Mobile Payment zurück. Der Begriff       ges über die Telefonrechnung mit sechs Prozent deutlich
  selbst umschreibt die Berechnung bestimmter Transakti-       hinter anderen, wie zum Beispiel per Kreditkarte mit 41
  onen, die meist mit dem Mobiltelefon durchgeführt und        Prozent oder per Bankeinzug mit 27 Prozent.16 Diese
  über die Rechnung des Mobilfunkanbieters abgebucht           niedrige Nachfrage könnte sowohl auf ein mangelndes
  werden. Damit sind Electronic Payment Systeme ange-          Vertrauen in die Telekommunikationsunternehmen als
  sprochen, die Böhle11 in drei Kategorien unterscheidet:      Payment-Service-Provider17 als auch auf den fehlenden
  1. Access Products, also Verfügungsinstrumente über          Bedarf (insbesondere im stationären Handel) zurückge-
  Bankkonten, 2. Prepaid Products, also vorausbezahlte         führt werden.18
  Verfahren und 3. Inkassosysteme, wozu auch das Carrier
  Billing gehört.                                              Dass Carrier Billing dennoch ein großes Potenzial mit-
                                                               bringt, ergibt sich aus der Tatsache, dass mobile Endge-
  Da inkassobasierte Systeme oftmals auf bestehende            räte deutlich stärker verbreitet sind als beispielsweise
  Rechnungsbeziehungen aufsetzen, können hierbei               Debit- und Kreditkarten.19 Hinzu kommt, dass sich in den
  hohe Komplexität und Kosten vermieden werden.12 Nicht        vergangenen Jahren die Möglichkeiten, digitale Inhalte
  zuletzt deswegen eignet sich dieses Bezahlverfahren          zu erwerben und zu nutzen, deutlich verändert haben.
  insbesondere für die Vermarktung digitaler Inhalte im        So beschreibt der Begriff der sogenannten Subscrip-
  Micropayment-Bereich, also Segmenten, in denen es um         tion Economy20 einen aktuellen Trend hin zur Nutzung
  Kleinstbeträge geht.                                         von Abonnements. Diese können für einen Zeitraum
                                                               individuell gebucht und genutzt werden. Zu den erfolg-
  Zu diesen Kleinstbeträgen zählen auch monatliche oder        reichsten Anbietern solcher Abonnements zählen bei-
  wöchentliche Abonnements über Klingeltöne oder sons-         spielsweise Netflix, Amazon und Spotify21, aber auch im
  tige digitale Serviceleistungen, welche seit Beginn der      Spielebereich ist diese Entwicklung zu beobachten, wie
  jüngsten Jahrtausendwende zunehmend stark genutzt            aktuelle Marktdaten belegen.22
  werden. Besonders interessant ist die Zahlung durch
  Carrier Billing vor allem für Jugendliche, also eine Ziel-   Branchenstudien messen aber der Entwicklung digitaler
  gruppe, die aufgrund ihres Alters keinen Zugang zu           Inhalte das größte wirtschaftliche Potential bei, insbe-
  Bankkonten oder Kreditkarten hat.13                          sondere da diese Dienste über immer mehr Endgeräte,
                                                               wie beispielsweise den heimischen Smart-TV oder zu-
  Dabei ist Carrier Billing via Mobilfunkunternehmen           künftig auch das vernetzte Auto, genutzt werden kön-
  keinesfalls auf digitale Güter beschränkt, wie M-Pesa,       nen.23
  ein Joint-Venture von Vodafone und dem afrikanischen
  Mobil­funkanbieter Safari.com zeigt. Vor allem in Län-       In einer Analyse24 geht Juniper Research davon aus, dass
  dern ohne etablierte Banksysteme kann ein bargeld­           die Einnahmen aus dem Verkauf digitaler Inhalte über
  loser Zahlungsverkehr über das Mobiltelefon eine ernst-      dieses Geschäftsmodell europaweit von 2,6 Milliarden
  hafte Alternative zu Bankdienstleistungen darstellen.14
                                                               15   Vgl. Krüger (2016) S. 228 ff.
                                                               16   Siehe Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e. V. (2016), S. 30.
  Pilotprojekte der Telekommunikationsunternehmen,             17   Vgl. Klees et al. (2013).
  mobile Bezahlverfahren, beispielsweise mpass oder            18   Siehe z. B. Scholz (2016).
                                                               19   Vgl. Juniper Research/Dimoco (2016), S. 14.
                                                               20   Siehe z. B. Empson (2013) oder Zuora Inc. (2017).
  11   Vgl. Böhle (2002).                                      21   Siehe z. B. Goldmedia GmbH (2016).
  12   Vgl. Dannenberg (2004).                                 22   Siehe Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (2016).
  13   Vgl. Hernandez (2014) und Krüger (2016), S. 217.        23   Vgl. Juniper Research/Dimoco (2016), S. 16 ff.
  14   Vgl. Krüger (2016), S. 221 ff.                          24   Vgl. ebda.
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Untersuchungsgegenstand |           9

      2     DIGITALER CONTENT MONETARISIERT DURCH CARRIER BILLING IN EUROPA NACH REGION

     European Digital Content Revenues Monetised Through Carrier Billing, By Sub-Region, 2015 & 2020 (€m)

           15.000

           12.000

            9.000

            6.000

                                                                                                                   2015           2020
            3.000
                                                                                      Western Europe             2.397,80       12.616,60
                                                                                 Central & Eastern Europe         212,40        1.373,50
                                                                                            Total                2.610,20       13.990,10
                 0
                              2015                     2020

                       Western Europe         Central & Eastern Europe

     Quelle: Juniper Research/Dimoco (2016)

Euro in 2015 auf knapp 14 Milliarden EUR in 2020 an-                                       2.2 AUSPRÄGUNGEN & ABLAUF
wachsen werden. Der Marktanteil des Carrier Billings am                                    DES BEZAHLVERFAHRENS
Gesamtumsatz digitaler Inhalte würde dabei von 9 Pro-
zent auf 25 Prozent steigen.25                                                  Im Rahmen des Carrier Billings haben Mobilfunkkunden
                                                                                verschiedene Möglichkeiten, Drittanbieterangebote zu
Ein wesentlicher Vorteil des Direct Billings liegt – im Ver-                    bestellen, wie die folgenden, nicht abschließenden Bei-
gleich zu anderen mobilen Bezahloptionen – in einer                             spiele zeigen.
deutlich höheren Konversionsrate, also einem höheren
Anteil von Nutzern, die zu zahlenden Kunden werden,                             Von besonderem Interesse für diese Studie ist der Abo-
sowie in zum Teil niedrigeren Transaktionskosten.26 Die-                        Abschluss über einen mobilen Internetzugang (siehe
se beiden Aspekte sind gerade für Händler interessant,                          Beispiel b) in Abbildung 3). Je nach technischem Status
um ihre Produkte erfolgreich am Markt zu positionieren.                         des Endgerätes und verwendetem Browser werden da-
Für Anbieter digitaler Inhalte, häufig sogenannte OTT-                          bei mobile Internetverbindungen als Standard-HTML-
Dienste27, ist Carrier Billing von Interesse, weil es auf                       Sessions29 oder bei älteren Geräten mit dem veralteten
bereits bestehende Verträge aufbaut – und das Bezahl-                           Wireless Application Protocoll (WAP) aufgebaut. Bei je-
verfahren somit für Nutzer recht einfach zu handhaben                           dem Besuch einer Webseite, beziehungsweise bei jeder
ist. Auch die Netzbetreiber können dann Vorteile aus                            Internetsitzung, werden in Abhängigkeit des eingesetz-
diesem wachsenden Markt ziehen, da sie an den Absät-                            ten Protokolls30 unterschiedliche Daten über den soge-
zen der gekauften Leistungen prozentual beteiligt sind.28                       nannten Header an den Webseitenbetreiber mitgeliefert.
                                                                                Der Header kann dabei sinnbildlich als Kopf eines Da-
25   Ebda., S. 26 ff.
26   Vgl. Abraham und van der Lande (2013).
27   Over-The-Top Dienste, in diesem Fall Dienste wie beispielsweise Spotify.   29 Kurz für Hypertext Markup Language (HTML).
28   Vgl. ebda.                                                                 30 WAP, IPv4 oder IPv6.
10 | Untersuchungsgegenstand

          3    BEISPIELE FÜR BESTELLUNGEN VON DRITTANBIETERLEISTUNGEN
                    a                                              b                                                        c
          Via Bestell-SMS an                           Bestellung über das                            Via Eingabe der MSISDN zum Abschluss
        eine Kurzwahlnummer                              mobile Internet                               eines Abos mit dem PC über das WLAN

              Screenshot (SMS-App)                               http://playclub.io                                                http://services.dimoco.at
                     über ein LG G4

        Anm.: Die Darstellungen können zwischen den eingesetzten Endgeräten und den jeweiligen Angeboten variieren.

   tenblocks angesehen werden, der Zusatzinformationen                                die MSISDN transformiert werden.34 Ob der Verbraucher
   mitliefert.31                                                                      dabei eine WAP-Seite oder eine HTML-Seite aufruft, ist
                                                                                      für den Vertragsschluss unerheblich, da die zur Identi-
   Um nun zu erkennen, welcher Nutzer ein Abonnement                                  fikation des Nutzers notwendigen Informationen in bei-
   über die mobile Internetverbindung gebucht hat, ist die                            den Fällen übergeben wird. Zudem ist ein optischer Un-
   Übergabe eines Identifikationsmerkmals zum Vertrags-                               terschied dieser beiden Seitentypen für den Anwender
   schluss notwendig. Die während einer Internetsitzung                               kaum auszumachen.
   übermittelte IP-Adresse reicht nicht aus, da sie lediglich
   Aufschluss über den Netzbetreiber32, nicht aber über den                           Wird ein Abonnement im Rahmen des Direct Billings
   Nutzer gibt. Zur Identifikation wird deshalb die MSISDN                            abgeschlossen, dann soll der Verbraucher laut Netzbe-
   (Mobilfunkrufnummer) des Teilnehmers verwendet, die                                treibern mindestens eine Bestätigungs-SMS erhalten.
   während des Vertragsschlusses an den Drittanbieter be-                             Einzig Vodafone gibt an, auch im Fall eines Einzelkaufes
   ziehungsweise den Aggregatoren übergeben wird. Der                                 eine solche SMS zu versenden.35
   Aggregator, auch Enabler oder Billing-Carrier genannt,
   ist das Bindeglied zwischen Drittanbieter und Mobil-                               Anders ist die Situation, wenn der Verbraucher die Web-
   funkunternehmen und nimmt verschiedene Funktionen                                  seite eines Drittanbieters aus einem WLAN heraus auf-
   in diesem Prozess ein.33 Diese MSISDN wird nicht in Klar-                          ruft. In diesem Fall stehen die genannten Optionen zur
   text übertragen, kann aber nach Aussagen von Telekom-                              Identifikation des Nutzers nicht zur Verfügung. Der An-
   munikationsunternehmen bei mobilen Internetsitzun-                                 bieter kann alternativ auf die einheitliche Bezahlmaske
   gen aus bestimmten Daten des Headers derzeit noch in                               der Clean Market Initiative weiterleiten, in welche der
                                                                                      Verbraucher seine MSISDN eingeben muss (siehe Bei-
   31 Zum Beispiel die IP-Adresse der Station, die das Datenpaket abge-               spiel c in Abbildung 3).
      schickt hat sowie die IP-Adresse der Station, für die das Paket bestimmt
      ist.
   32 Den einzelnen Netzbetreibern sind verschiedene IP-Adressräume fest
      zugeordnet. Diese werden auch zum Aufruf der jeweiligen Redirect-Seite          34 Die MNO arbeiten derzeit an Lösungen, die eine Weitergabe der MSISDN
      verwendet.                                                                         im Rahmen einer Internet-Session nicht mehr ermöglicht.
   33 Siehe ausführlich in Kapitel 4.1 oder im Glossar.                               35 Siehe Stellungnahme der Clean Market Initiative, 25.11.2016.
Untersuchungsgegenstand |                 11

    4    SCHEMA ZUM ANGRIFFSVEKTOR CLICKJACKING

                                                                  Button, der zum Klicken animiert
                                                                  Schädliche Website

                                                                  Iframe (Fenster) bindet Drittanbieter-Website technisch ein

                                                                  Weiterleitung der Aktion
                                                                  Website des Drittanbieters mit Kaufen-Button

                                                                            2.3 ANGRIFFSTECHNIK UND
    5     VERSAND EINER SMS-BESTÄTIGUNG                                     VERBREITUNG
          NACH KAUF EINER DRITTANBIETER-
          LEISTUNG                                                „Die für derartige Dienste seitens der Mobilfunknetz­
                                                                  betreiber zwingend vorgeschriebene Payment-Maske
                    Einzelkauf               Abo                  wird seitens des Diensteanbieters durch eine andere
                                             SMS-Versand          Seite überlagert, in der Regel durch einen PLAY-Button.
                    Keine Bestäti-           durch Netzbe-        Die Betätigung dieses PLAY-Buttons löst ohne Hinweis
   Telefonica
                    gungs-SMS                treiber und ggf.
                                                                  auf etwaige Kosten und ohne Kenntnis des Nutzers un­
                                             Aggregator
                                                                  mittelbar ein Abonnement aus.“36
                    Versand der Bestätigungs-SMS mit
   Vodafone
                    dem Absender „Zahl mobil“
                                                                  Mit dieser Nachricht warnte der Deutsche Verband für
                                             SMS-Versand          Telekommunikation und Medien (DVTM)37 im Frühjahr
   Telekom          Keine Bestäti-
                                             durch Aggregator
   Deutschland      gungs-SMS
                                             oder Drittanbieter
                                                                  2016 vor Klickbetrug (Click Fraud) im Carrier Payment-
                                                                  Segment.
                                             SMS-Versand
                                             durch Mobil-
   mobilcom-        In Abhängigkeit
                                             funkanbieter/        Auch die Bundesnetzagentur konnte entsprechend un-
   debitel          von Netzbetreiber
                                             -provider oder       seriöse Geschäftspraktiken dokumentieren. So antwor-
                                             Aggregator           tete sie auf eine kleine Bundestagsanfrage, „dass [in
  a Stellungnahme der Clean Market Initiative, 25.11.2016.        den nachgewiesenen Fällen] alleine der Aufruf einer In-
                                                                  ternetseite im mobilen Internet ausreichte, um eine ent-
                                                                  sprechende Abrechnung auszulösen.“38

Anschließend erhält der Kunde über seine Mobilfunk-               Noch einen Schritt weiter gehen die Fallbeschreibungen
nummer eine einmalige TAN, die er wiederum in einem               aus dem FWN der Verbraucherzentralen. Hier berichten
zweiten Formular einträgt. Erst dann kann auch eine Be-           Verbraucher von einem überraschenden Verhalten ih-
rechnung über die Mobilfunkrechnung erfolgen. Unter               res Browsers während der mobilen Internetsitzung. So
dem Namen Web Billing (Web/TAN Flow) wird dieses Ver-             werden in manchen Fällen gleich mehrere Internetad-
fahren ebenfalls für den Abschluss von Abonnements
über mobile Internetsessions eingesetzt.                          36 Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien (2016).
                                                                  37 Im DVTM sind unter anderem auch Aggregatoren wie DIMOCO,
                                                                     first:telecom und Buongiorno Deutschland organisiert.
                                                                  38 Deutscher Bundestag (2017), S. 4.
12 | Untersuchungsgegenstand

   ressen nacheinander und ohne Zutun des Verbrauchers                        Zufallsprinzip einzustellen.46
   geöffnet. In anderen Fällen führt der bloße Klick auf ei-            •     Der Webseitenbetreiber kann außerdem ein iframe-
   nen Werbebanner zu einer Bestätigungs-SMS über den                         Banner nutzen, das entsprechend den Kunden-
   Abschluss eines Drittanbietervertrages.39 Der zuletzt                      wünschen personalisiert wird, allerdings „den
   beschriebene Sachverhalt, auch Clickjacking40 genannt,                     Vorgaben der Länder und der dortigen Betreiber
   wurde erstmals 2008 während einer OWASP-Konferenz41                        entsprechen“ muss.47
   vorgestellt.42 Zwar wurden seitdem immer wieder unter-               •     Letzten Endes lassen sich selbst Besucher, die sich
   schiedliche Arten dieses Missbrauchs bekannt43; es wur-                    nicht für das Angebot interessieren, beispielsweise
   den aber auch immer wieder Hinweise gegeben, wie mit                       über die Zurücktaste des verwendeten Browsers
   Clickjacking umgegangen werden kann.44                                     auf weitere Zielseiten leiten, wie wiederum die
                                                                              Methode „BackBrowser“ offeriert.48
   Ein derartiger Betrugsfall über den Browser während ei-
   ner mobilen Internetsitzung ist demnach schematisch                              2.4 DARSTELLUNG AUF DER
   wie in Abbildung 4 dargestellt denkbar. Das Klicken auf                          TELEFONRECHNUNG
   die überlagerte Fläche kann dabei eine beliebige Reak-
   tion zur Folge haben. In diesem Beispiel kommt es zu                 Die Darstellung der abgerechneten Drittanbieterleistun-
   einer Aktivierung des Bezahlbuttons und damit zum Ab-                gen erfolgt je nach Mobilfunkanbieter in leicht abgewan-
   schluss eines Abonnements.                                           delter Form. Wo sich im Gesamtrechnungsbetrag Leis-
                                                                        tungen Dritter befinden, lässt sich beispielhaft an einer
   Missbrauchspotenzial durch Affiliates?                               O2-Rechnung49 darstellen:

   Hinsichtlich potenziellen Missbrauchs verweisen die Mo-              Die Posten sind sowohl als Gesamtbetrag in der „Ge-
   bilfunknetzbetreiber auf sogenannte Affiliates45. Diese              samtübersicht“ der Mobilfunkrechnung abgebildet, als
   schalten gegen Entgelt Werbung auf ihren eigenen Web-                auch differenziert mit Datum, Uhrzeit und Betrag im
   seiten, über die sie Nutzer unter anderem auf Angebote               Einzelverbindungsnachweis aufgeschlüsselt. Zudem fin-
   von Dritten weiterleiten. Kontakt zu den Drittanbietern              den sich weiterführende Informationen zu den Drittan-
   erhält der Affiliate über sogenannte Affiliate-Netzwerke,            bietern, beispielsweise deren Kontaktdaten, im Bereich
   die entsprechende Kampagnen organisieren, das tech-                  „Gut zu wissen“ sowie am Ende der Rechnung (in Abbil-
   nische Instrumentarium bereitstellen und schließlich die             dung 6 nicht dargestellt).
   finanzielle Ausschüttung übernehmen.

   Die Verteilung der Besucherströme auf die Zielseiten
   erfolgt mittels verschiedenster Techniken, die auf der
   Webseite des Affiliates eingebaut werden müssen und
   zu denen beispielsweise folgende Varianten zählen:

   •     Das Marketingwerkzeug „URL-Generator“ wird
         beispielsweise mit dem Vorteil beschrieben,
         verschiedene Zielseiten für eine optimale Kunden-
         gewinnung anzubieten. Darüber hinaus besteht mit
         dieser Funktion auch die Möglichkeit, die Weiter-
         leitung auf diverse mobile Webseiten nach dem

   39   Siehe Kapitel 3.1
   40   Siehe dazu auch OWASP (2017).
   41   OWASP: Open Web Application Security Project.
   42   Vgl. Hansen und Grossmann (2008).                               46   Siehe Affil4you.com (2017a).
   43   Vgl. dazu Bachfeld (2010), Schmidt (2009) oder Czumak (2013).   47   Siehe Affil4you.com (2017b).
   44   Siehe OWASP (2016).                                             48   Siehe Affil4you.com (2017c).
   45   Siehe auch Kapitel 4.                                           49   Vgl. O2 Online (2017).
Untersuchungsgegenstand |                                                   13

  6      MUSTERRECHNUNG O2 – RECHNUNGSDETAILS

                                                                                                                                                                                  Rechnungsdatum
                                                         Rechnungsdetails                                                                                                         Rechnungsnummer
                                                                                                                                                                                                                                tt.mm.jjjj
                                                                                                                                                                                                                          1234567890/01
                                                                                                                                                                                  Ihre Kundennummer                           12345678

                                                      Gesamtübersicht
                                                      Mobilfunknummer 01791234567
                                                      Mobilfunknummer 017612345678/Homezon                                                                                                                            91,7414
                                                                                             e-Festnetznummer 08987654321
                                                      Festnetz & DSL                                                                                                                                                  96,9823
                                                      Zusatzleistungen für Kundennummer 1234567                                                                                                                       46,4622
                                                                                                8
                                                                                                                                                                                                                      19,0000
                                                     Aktueller Rechnungsbetrag (ohne MwSt.)
                                                     Mehrwertsteuer 19% (Nettobetrag = 235,185                                                                                                                      254,1859
                                                                                               9 EUR)
                                                     Mehrwertsteuer 0% (Nettobetrag = 19,0000                                                                                                                        44,6853
                                                                                              EUR)
                                                                                                                                                                                                                      0,0000
                                                     Beträge aus dem Vormonat – Gesamt (inkl.
                                                                                              MwSt.)
                                                     Bezahlen per Handyrechnung – Gesamt (inkl.                                                                                                                        9,8800
                                                                                                MwSt.)
                                                                                                                                                                                                                       2,1400
                                                     Gesamtbetrag (inkl. MwSt.)
                                                                                                                                                                                                                    310,89 EUR

                                                    Mobilfunknummer 01791234567

                                                    Monatliche(r) Grundgebühr(en) / Paketpr
                                                                                           eis(e) (ohne MwSt.)
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                                                    (Details siehe ggf. Einzelverbindungsnachwe                                                                                                                     91,7414
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                                                   Gutschriften und Vergünstigungen (ohne
                                                                                           MwSt.)
                                                   O2 Kosten-Airbag bei 50 EUR (0,4494 EUR
                                                                                           mit Verbindu                            ngen verrechnet)
                                                                                                                          Rechnungsdatum                                            tt.mm.jjjj

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       18.08.2010    11:10:00   SMS in Ihrem Netz                                        ny  Gm
                                                                                       0,1261 bH & Co. OHG                  SMS     net  .  Bis  zumGermany
                                                                                                                                                        In-K                                0 EUR /Min. und
                                                                                                                                                                                         0,2437
       18.08.2010    11:15:00   SMS in Ihrem Netz           017612345678                        25.08.2010     19:10:30
                                                                                                                             auf die Berechnun
                                                                                                                                                  2
                                                                                                                                                             raft-Treten
                                                                                                                                                                      einer anderweitig                       für
                                                                                                                                                         g eines darüber                en Regelung ver
                                                                Soweit nicht abw                                                                                    hinausgehenden                      zichtet
                                                                                eich            end gekennzeichne                                                                    Entgeltanteils.
                                                                                                                                  Gesamt
                                                                                                                              t, entsprechen alle   Zei                  2,1400
                                                                                                                                                        träu me
        Bezahlen per Handyrechnung                     Bitte beachten
                                                                                                                                                                dem Abrechnungsz
                                                                                                                                  (Alle Beträge in EUR inkl. MwSt.)               eitraum auf Seite
                                                                        Sie folgende Hinw
                                                       Sie sind berechtig                     eise:                                                                                                  1.
                                                                          t, begründete Einw
                                                      einer Frist von acht                     endu
                                                                             Wochen nach Zuga ngen gegen einzelne in der Rech
                                                      nach Fristablauf                           ng der jeweiligen                     nung
                                                                        bleiben unberührt
                                                                                            .                       Rechnung beanstand gestellte Forderungen zu erhe
                                                      rechtlicher Verpflicht                  Soweit aus techn                             en. Das Unterlass               ben. Die berechne
                                                                             ungen2,1400
                                                                                    gelös                      ischen Gründen                                en fristgerechter               ten nutzungsabhän
                                                                                          cht                                  keine Verkehrsd
       Bruttoleistungen                              die Einzelverbindun
                                                     nicht gespeichert
                                                                                              wurd
                                                                            gen. Dies gilt entsp en, trifft Telefónica GermanyDienst
                                                                                                 Datumnd, sowe Uhrzeit          GmbH & Co. OHG
                                                                                                                                                  aten gespeichert              BeanstandungBetrag
                                                                                                                                                                   oder diese nach              en gilt als Gene
                                                                                                                                                                                                                 gigen Entgelte könn
                                                                                                                                                                                                                 hmigung. Gese         en Sie innerhalb
                     Uhrzeit     Dienst/Anbieter*                        werden. DieBetrag      reche
                                                                                      Zahlung ist mit Zuga it Sie                                     wede                         Ablauf der                                     tzliche Ansprüche
       Datum
                                                                                     0,9500 18.08.2010
                                                                                                                      nach einem deutl
                                                                                                                   16:10:00
                                                                                                             ng diese          Smartpark/Dialo
                                                                                                                                        ich erkennbargsen r eine Nachweispflicht für erbrachte vorge
                                                                                                                                                                                                0,1200
                                                                                                                                                                                                     nannten Acht-Woc
                                                                                                                                                                                                                        hen-Frist oder aufgr
       16.08.2010    09:51:36    Handyporto/Deutsche Post                                                             r Rechnung fällig                  Hinweis auf die vorge
                                                                                                                                                     gsng kann
                                                                                                                                        . Die Abrechnu
                                                                                                                                                                                               Verbindun
                                                                                                                                                                               nannten Folgen 0,1200 gsleistungen noch eine Ausk             und
                                                     Post                            0,9500      18.08.2010        17:10:00    Smartpark/Dialo                                                 verla                                    unftspflicht für
       16.08.2010    15:12:43    Handyporto/Deutsche                                                                                                           unbe rechnete Beträge                ngt habe
                                                                                                                                                                                       aus den Vormonate n, dass Verkehrsdaten gelöscht
                                                                                                                                                                                                           n enthalten.                        oder

Quelle: O2 Online (2017).

                                                                                                                                                                              Seite x von x
14 | Drittanbieterproblematik aus Verbrauchersicht

    3. DRITTANBIETERPROBLEMATIK AUS
    VERBRAUCHERSICHT
             3.1 FRÜHWARNNETZWERK
                                                                             METHODIK ZUR AUSWERTUNG DES
    Immer wieder suchen Mobilfunkkunden mit Drittanbie-
    terproblemen die Beratungsstellen der Verbraucher-
                                                                      m      FRÜHWARNNETZWERKS

    zentralen auf. Im Zuge dieser Beratungen werden auf-              Das FWN wird anhand eines induktiv entwickelten
    fällige Sachverhalte detailliert in das FWN eingetragen,          Kategoriensystems ausgewertet. Das Ziel ist eine
    die eine Kategorisierung sowie eine anschließende                 Clusterung der Sachverhalte und eine darauf auf-
    qualitative Analyse ermöglicht. Diese Informationen               bauende Auswertung der Verbraucherprobleme.50
    helfen den Marktwächtern, den Markt aus der Verbrau-
    cherperspektive zu beobachten und zu untersuchen.                 Untersuchungszeiträume
    Eine Quantifizierung der Daten aus dem FWN heraus                 01.04 – 30.06.2016 sowie 01.01.2017 – 28.02.2017
    bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkom-
    mens in der Verbraucherberatung insgesamt ist jedoch              Auswertungsgrundlage
    nicht möglich.                                                    Qualitative Eingabe von Sachverhalten mittels
                                                                      einer browserbasierten Software durch die Bera-
    Um die im FWN vorliegenden Drittanbieterfälle differen-           tungskräfte in den jeweiligen Verbraucherzentra-
    ziert auszuwerten, wurden die Fälle in unterschiedliche           len (FWN).
    Kategorien (im Text gefettet dargestellt) eingeordnet. Ein
    besonderer Fokus wird dabei auf folgende Aspekte ge-              Auswertungsmethodik
    legt:                                                             Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring51

    •   Auslöser der Drittanbieterleistung                            Vorgehensweise
    •   Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verbrauchers                  Induktive Kategorienentwicklung52
    •   Reaktionen des Verbrauchers
    •   Reaktionen der Unternehmen                                    Datengrundlage
    •   Kosten                                                        Sachverhalte, die dem Bereich Telekommunika-
                                                                      tion innerhalb des FWN zugeordnet worden. 226
    Der Schwerpunkt der Untersuchung betrachtete den                  Sachverhalte Drittanbieter im Untersuchungszeit-
    Zeitraum in 2016 (Kapitel 3.1.1 bis 3.1.5). Die Analyse           raum 2016 im Bereich Mobilfunk (255 insgesamt;
    wurde anschließend um den Betrachtungszeitraum An-                29 Festnetz oder nicht zuordenbar). 75 Sachverhal-
    fang 2017 erweitert, um Veränderungen inhaltlicher Art            te Drittanbieter im Untersuchungszeitraum 2017.
    zu dokumentieren (Kapitel 3.1.6).
                                                                      Gütekriterien
                                                                      Codierleitfaden zur Nachvollziehbarkeit des Vor-
                                                                      gehens; Berechnung von Maßzahlen (Reliabilität
                                                                      nach Holsti, Krippendorfs Alpha) jeweils für Inter-
                                                                      und Intracoderreliabilität 53, 54

                                                                 50   Vgl. Häder (2015), S. 331.
                                                                 51   Vgl. Fenzl und Mayring (2014).
                                                                 52   Vgl. ebda., S. 82 ff.
                                                                 53   Vgl. Verbraucherzentrale Bundesverband (2016b).
                                                                 54   Vgl. Mayring (2014), S. 109 ff.
Drittanbieterproblematik aus Verbrauchersicht |                15

3.1.1 Auslöser der Drittanbieterleistung                       3.1.2 Kenntnisnahme des Verbrauchers

Abhängig von der Art des Drittanbieters können die Auslö-      Unabhängig davon, ob ein Vertragsschluss absichtlich
ser des Vertragsabschlusses stark variieren. Deutlich wird     oder unabsichtlich ausgelöst wurde, stellt sich die Fra-
dies vor allem bei absichtlichen Abschlüssen von Drittan-      ge, wann der Verbraucher vom Abschluss der Drittanbie-
bieterverträgen. Manche Verbraucher rufen kostenpflich-        terleistung erfahren hat. Dies kann unmittelbar erfolgen,
tige Rufnummern aufgrund von Fernsehwerbung oder               da der Verbraucher ohne große Zeitverzögerung durch
Fernsehsendungen an; in anderen Fällen schließt das            eine Bestätigungs-SMS informiert wird. Der Inhalt einer
Kind der eigentlichen Vertragsperson einen Vertrag ab.         solchen SMS ist unterschiedlich und enthält mitunter
                                                               Angaben zum Preis, Anbieter, Produkt sowie Kontaktin-
Bei der Kategorie des unbewussten Vertragsabschlusses          formationen.
ohne aktive Handlung des Verbrauchers ist hingegen völ-
lig unklar, wie der Rechnungsposten des Drittanbieters         Teilweise erfährt der Verbraucher allerdings erst später,
auf die Rechnung gekommen ist. In einigen Fällen waren         dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wurde. So entdeckt
die Verbraucher nach eigener Aussage zum angegebenen           er beispielsweise die Kosten für ein Abonnement oder
Zeitpunkt nicht einmal in der Nähe ihres Telefons.             einen Einzelabruf erst beim Lesen der monatlichen Mo-
                                                               bilfunkrechnung oder bei einer rein summarischen Prü-
Anders sieht es dagegen beim unabsichtlichen Vertrags­         fung der Rechnung.
abschluss mit aktiver Handlung des Verbrauchers aus. So
werden bei manchen Sonderrufnummern unter falschen             Das folgende Beispiel zeigt eine Informations-SMS zum
Vorgaben Tastenbestätigungen verlangt, deren Ausfüh-           Drittanbietervertrag:
rung einen hohen Preis nach sich ziehen. Beispielhaft hier-
für sind sogenannte Hosentaschenanrufe, bei welchen
das Mobiltelefon des Verbrauchers durch unbewussten
Kontakt mit den Wahltasten eine unbestimmte Nummer
anruft (56565 u. a.). In anderen Fällen wird ein Werbeban-
                                                                   k     BEISPIELFALL AUS DEM FWN

ner an- oder weggeklickt, es wird eine Seite direkt oder           „Sehr geehrter Kunde, der Dienst [XXX] hat soeben
durch eine Verlinkung aufgerufen, oder es werden nicht             über Ihre Handyrechnung 4,99 Euro abgerechnet.
eindeutig gekennzeichnete Bestellbuttons angeklickt.               Kontaktinformationen, 0800 XXXXXXX, info@
                                                                   xxxxxxx.xx erreichbar werktags 08–22 Uhr, sonst
Insgesamt wird während der Untersuchung der Sachver-               09–18 Uhr. Mehr Informationen zur Abo-Verwal-
halte deutlich, dass Verbraucher auch Drittanbieterleis-           tung erhalten Sie unter http:// xxxxxxx.xx“
tungen auf ihrer Rechnung bemerken, die sie nach eige-
ner Einschätzung nicht bewusst abgeschlossen haben.

                                                               3.1.3 Reaktionen der Verbraucher

   k     BEISPIELFALL AUS DEM FWN
                                                               Die Reaktionen der Verbraucher wurden in zwei Unter­
                                                               kategorien geordnet:
   „Beim mobilen surfen „poppte“ beim Verbraucher
   eine nicht aufgerufene Seite auf, die kostenpflichtige      •    Allgemeine Reaktionen
   Leistungen im Mobilfunk anbot. Beim Versuch, diese          •    Reaktionen der Verbraucher gegenüber den Unter-
   „wegzuklicken“, kam der Verbraucher scheinbar nicht              nehmen
   genau auf das entsprechende Kreuzchen […]. Der Ver-
   braucher brach diesen Vorgang direkt ab. Anschlie-          Bei den allgemeinen Reaktionen konnten unterschied-
   ßend erhielt er eine SMS-Benachrichtigung, dass ab          liche Verhaltensweisen beobachtet werden. Während
   sofort wöchentlich 4,99 Euro berechnet werden.“             viele Verbraucher die Konsequenzen, beispielsweise
                                                               einer Bestätigungs-SMS (siehe nachfolgendes Beispiel),
                                                               falsch einschätzen, begeben sich andere wiederum auf
16 | Drittanbieterproblematik aus Verbrauchersicht

    die eigenständige Recherche zur Drittanbieterthematik.       Die Vielzahl der dargestellten Reaktionen zeigt, dass es
    In weiteren Fällen wenden sich Betroffene mit ihren An-      Verbraucher gibt, die offensiv gegenüber den beteilig-
    fragen an andere Institutionen, wie der Polizei oder der     ten Unternehmen reagieren, indem sie strittige Beträge
    Bundesnetzagentur.                                           zurückbuchen oder eine Drittanbietersperre fordern etc.
                                                                 Aber, wie die Erfahrungen aus den Verbraucherzentralen
                                                                 zeigen, gibt es gleichzeitig auch zahlreiche Verbraucher,

        k     BEISPIELFALL AUS DEM FWN                           die zusätzliche Informationen und weitergehende Unter-
                                                                 stützung benötigen. Dies äußert sich unter anderem in
                                                                 der Inanspruchnahme alternativer Ansprechpartner, wie
        „Der Verbraucher bekam eine SMS mit den Worten           zum Beispiel der Verbraucherzentrale.
        „Herzlichen Glückwunsch zu ihrem abgeschlosse-
        nen Abo für 7,99 Euro die Woche“. Er dachte an ei-       In den meisten Fällen ist allerdings der Telekommuni-
        nen Virus und löschte diese direkt […].“                 kationsanbieter der für den Verbraucher wichtigste An-
                                                                 sprechpartner, darüber hinaus werden auch die Aggre-
                                                                 gatoren sowie die Drittanbieter selbst von Verbrauchern
                                                                 angesprochen. In seltenen Fällen, wenn der Streit um
    Auch in den Reaktionen gegenüber den Unternehmen             die Bezahlung eskaliert, treten Inkassounternehmen als
    lassen sich unterschiedliche und kombinierbare Hand-         vorrangige Ansprechpartner auf.
    lungsweisen erkennen. Der Verbraucher:
                                                                 3.1.4 Reaktionen der jeweilig
    •    kündigt das Abo,                                        angesprochenen Unternehmen
    •    bezahlt die geforderten Abo-Kosten,
    •    lehnt die Zahlung grundsätzlich ab,                     Als kooperativ werden die Unternehmen kategorisiert,
    •    lässt strittige Beträge von seiner Bank zurückbuchen,   die auf Anfragen der Verbraucher mit einer konstruktiven
    •    lässt sich eine Drittanbietersperre einrichten,         Hilfestellung reagieren – unabhängig von dem rechtli-
    •    fordert die Herausgabe der Adressen der                 chen Hintergrund dieser Verhaltensweise. Beispielhaft
         Drittanbieter,                                          kann man hier folgende Reaktionen nennen:
    •    verlangt einen Nachweis über den Vertrags­
         abschluss,                                              •    Die Einrichtung einer Drittanbietersperre,
    •    stellt allgemeine Anfragen, wenn er den Sach­           •    Eine vollumfängliche oder partielle Rückerstattun-
         verhalt noch nicht genau kennt.                              gen der Drittanbieterbeträge,
                                                                 •    Die Kündigung des Abos wird meistens von den Ag-
    Letzteres tritt insbesondere in den Fällen auf, in denen          gregatoren, teilweise aber auch von den Telekom-
    Verbraucher aufgrund ihrer Unsicherheit in dieser spe-            munikationsunternehmen vorgenommen
    zifischen Situation noch keinen Kontakt zu ihrem Ver-
    tragspartner aufgenommen haben und sich zuerst bei
    anderen Institutionen erkundigen.
                                                                     k     BEISPIELFALL AUS DEM FWN

        k     BEISPIELFALL AUS DEM FWN                               „Der Vertragspartner hat dem Kunden die ladungs-
                                                                     fähige Anschrift mitgeteilt und 140 Euro gutge-
                                                                     schrieben.“
        „Die Kundin bemerkte […] sieben Drittanbieter-
        belastungen, die ihr völlig unerklärlich sind. Sie
        hat Einspruch gegen die Rechnung erhoben und,
        soweit noch nicht vorhanden, auch die zustellfähi-       Allerdings konnten auch Fälle mit unkooperativen Reak-
        gen Anschriften der Drittanbieter angefordert […]“       tionen der Unternehmen beobachtet werden. Dazu zäh-
                                                                 len die folgenden Vorgehensweisen:
Drittanbieterproblematik aus Verbrauchersicht |                17

•    Betroffene Verbraucher werden zur Klärung des

•
     Sachverhalts an den jeweiligen Drittanbieter
     verwiesen.
     Weigert sich der Verbraucher, den geforderten
                                                               k      BEISPIELFALL AUS DEM FWN

     Betrag zu bezahlen oder bucht die Lastschriften           „Der Verbraucher hat fristgerecht (insgesamt 2
     zurück, droht der Anbieter in einigen Fällen mit          Mal) das technische Prüfprotokoll angefordert. Der
     einer Sperre des Anschlusses und/oder führt diese         Vertragspartner hat nicht reagiert.“
     auch durch. Diese Sperre wird nur angedroht, wenn
     die Unternehmen den Standpunkt ihrer Forderung
     aufrechterhalten.
•    Die beteiligten Unternehmen leisten keine Hilfe­        Die Kategorie besondere Reaktionen der Anbieter ist
     stellung und weisen die Verantwortung für die           vereinzelt im FWN anzutreffen. So wird Verbrauchern,
     Abrechnung von sich.                                    welche sich mit der Bitte um die Einrichtung einer Drit-
                                                             tanbietersperre an ihren Telekommunikationsanbieter
In anderen Sachverhalten sind zudem auch weiterge-           wenden, die Auskunft erteilt, dass dies nur gegen ein
hende Maßnahmen zu beobachten. So kommt es zu                Entgelt möglich wäre. Seltener kommt es vor, dass Mit-
Mahnungen, und in einigen Fällen drohen Telekom-             arbeiter von Telekommunikationsunternehmen den Ver-
munikationsanbieter auch mit der Kündigung des An-           braucher an die Verbraucherzentralen weiterleiten.
schlusses und der Einschaltung eines Inkasso-Unter-
nehmens.                                                     3.1.5 Kosten für Abonnements

                                                             Die Kosten für ein einzelnes Abo im Abrechnungszeit-

    k     BEISPIELFALL AUS DEM FWN                           raum liegen, sofern angegeben, in allen Fällen unter 10
                                                             Euro. Die Preisspanne bewegt sich hierbei von 4,99 Euro
                                                             bis 9,99 Euro pro Woche; häufig wird auch 6,99 Euro pro
    „Die Verbraucherin versuchte bereits eine Drit-          Woche genannt. Ebenso können Abos auch monatlich
    tanbietersperre einrichten zu lassen (für die Zu-        abgerechnet werden. Hier kann sich die Preisspanne ei-
    kunft), aber sowohl der Vertragspartner – als auch       nes einzeln abgeschlossenen Abos im zweistelligen Be-
    die Mitarbeiter des Netzbetreibers in den Shops          reich bewegen. Die Gesamtkosten der einzelnen Fälle im
    behaupteten, dass das für Prepaidverträge nicht          FWN sind ungleich verteilt. Abhängig von der Drittanbie-
    möglich sei und sie dafür auch gar nicht zuständig       terleistung werden einzelne Rechnungen mit Kosten von
    seien. […]“                                              wenigen Euro bis zu mehreren Tausend Euro beziffert.

Wird das Unternehmen nach einem Nachweis über das
Zustandekommen des Vertrages gebeten, dann berich-
                                                               k      BEISPIELFÄLLE AUS DEM FWN

ten Verbraucher auch hier von unterschiedlichen Reak-          „Es bestehen Drittanbieterabos von 10 Firmen. […]
tionen. Wird ein Nachweis vorgelegt, dann beinhaltet           Schaden 619,79 Euro.“
dieser meist ein technisches Prüfprotokoll oder einen          „Dem Verbraucher wurden Kosten von insgesamt
Einzelverbindungsnachweis. In einigen Fällen ist es aller-     6385,00 Euro für sogenannte Premium-SMS in
dings so, dass der Anbieter keine oder nur unvollständi-       Rechnung gestellt.“
ge Nachweise vorlegt. Im letzteren Fall wird argumentiert,
dass der Vertragsschluss durch Tastendruck am Telefon
oder durch einen Klick auf einen Banner belegt sei.
18 | Drittanbieterproblematik aus Verbrauchersicht

    3.1.6 Beobachtungen aus dem                                 In vielen Fällen nehmen Verbraucher erst beim Einsehen
    Frühwarnnetzwerk 2017                                       in die Rechnung Kenntnis von der Abbuchung und dem
                                                                vermeintlichen Vertragsschluss. Auch in Bezug auf die
    Um aktuelle Entwicklungen zu beobachten, wurde das          Reaktionen der Verbraucher sowie der Mobilfunkanbie-
    FWN mit Hinblick auf die Drittanbieterproblematik ge-       ter sind keine wesentlichen Veränderungen zu beobach-
    nauer untersucht. Die in den Monaten Januar 2017 und        ten. Demnach lässt sich festhalten, dass die Problematik
    Februar 2017 in das FWN gemeldeten Drittanbieter-           in Bezug auf strittige Drittanbieterleistungen auf der Mo-
    Sachverhalte zeigen inhaltlich ein ähnliches Bild wie       bilfunkrechnung, die beispielsweise über eine mobile
    in der vorhergehenden Auswertung aus dem Jahr 2016.         Internetverbindung oder eine Kurzwahlnummer zustan-
    Weiterhin schildern Verbraucher in den Beratungsstellen     de kamen, auch weiterhin besteht.
    ihre Probleme mit Drittanbietern auf der Mobilfunkrech-
    nung. Teilweise beziehen sich diese Beschwerden noch                 3.2 AUSPRÄGUNGEN
    auf das Jahr 2016. In anderen Fällen sind die Verträge               IN DER BEVÖLKERUNG –
    über Drittanbieterleistungen erst im Jahr 2017 zustande              REPRÄSENTATIVE UMFRAGE
    gekommen beziehungsweise wurden diese erst dann
    abgerechnet.                                                Um Aussagen über die Relevanz der möglichen Drittan-
                                                                bieterproblematik in der Bevölkerung treffen zu können,
    Nach einer Auswertung von insgesamt 75 Sachverhalten        sowie weitere Aspekte zu dieser Thematik zu beleuchten,
    in diesem Zeitraum zeigt sich, dass in der Kategorie Aus-   wurde eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage durch-
    löser des Drittanbieters der „unbewusste Vertragsab-        geführt. Dazu wurde aufbauend auf der FWN-Analyse ein
    schluss“ neben der Kategorie „keine Angabe“ von Ver-        Fragebogenentwurf entwickelt und mit den bundeswei-
    brauchern einen Schwerpunkt bildet. Dies verdeutlicht       ten Telekommunikationsexperten der Verbraucherzent-
    auch folgender Beispielsachverhalt, in welchem eine         ralen abgestimmt. Die erkenntnisleitenden Fragen sind
    Verbraucherin über Facebook eine angebliche Produkt-        den folgenden Passagen vorangestellt.
    tester-App heruntergeladen haben soll.
                                                                Welche Relevanz hat das Bezahlen von Drittanbieter-
                                                                leistungen über die Mobilfunkrechnung unter Mobil-

       k     BEISPIELFÄLLE AUS DEM FWN                          funknutzern in der Bevölkerung?

                                                                Im Rahmen der Umfrage hat sich ergeben, dass die Funk-
       „[…] Nach dem Herunterladen der App erhielt die          tion „Bezahlen über die Mobilfunkrechnung“ mehrheit-
       Verbraucherin 3 SMS mit Codes, die sie im Internet       lich (89 Prozent) von den befragten Mobilfunknutzern
       eingeben sollte, um die Bezahlung auszulösen.            nicht genutzt wird. Bei lediglich acht Prozent der Mobil-
       Die Codes hat die Verbraucherin nicht eingegeben.        funknutzer tauchten innerhalb der letzten drei Jahre vor
       Dennoch wurde ihre Mobilfunkrechnung mit 3 mal           dem Befragungszeitpunkt Rechnungsbeträge für Drittan-
       59,00 Euro durch die [xxx] belastet.[…] Es besteht       bieterleistungen auf der Mobilfunkrechnung auf bzw.
       die Befürchtung, dass die App die SMS ausgelesen         wurden vom Guthaben abgebucht.
       haben könnte und so ein Eintrag möglich war.“
                                                                Dabei ist zu beachten, dass das Auftauchen von Rech-
       „Am 14.01.2017 erschien bei der Verbraucherin            nungsbeträgen auf der Telefonrechnung noch offen
       auf dem Handy ein großer weißer Pfeil, der nicht         lässt, ob der Abschluss der Drittanbieterleistungen ab-
       mehr weg ging. Verbraucherin schloß daraufhin            sichtlich oder unabsichtlich erfolgte (siehe Abbildung 7).
       die offenen Seiten und erhielt zwei SMS mit der
       Mitteilung, dass ein Abo abgeschlossen wurde.            Wie hoch ist der Anteil von Mobilfunknutzern, die Dritt­
       Keine Redirect-Lösung des Netzbetreibers zu              anbieterleistungen unabsichtlich abgeschlossen haben?
       beob­achten.“
                                                                Von den Mobilfunknutzern, die innerhalb der letzten drei
                                                                Jahre abgeschlossene Drittanbieterleistungen auf ih-
                                                                rer Mobilfunkrechnung hatten bzw. denen Beträge vom
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