X-Mas Bash 2018 - Campidona Polo Club eV

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X-Mas Bash 2018 - Campidona Polo Club eV
X-Mas Bash 2018
X-Mas Bash 2018 - Campidona Polo Club eV
Liebe Polofreunde,
am 14. bis 16. Dezember 2018 veranstalten wir unser

"X-Mas Bash 2018"

!!! KEIN DPV Turnier !!!

Genaue Turnierbezeichnung

Turnier                    X-Mas Bash 2018

Ort                        Salgen

Datum                      14.12 - 16.12.2018

ausrichtender Club         Campidona Polo Club e.V.

Spielart                   Rasen

Spielklasse                Low Goal 0 bis 4 (Arena Handicap)
                           (International - Generations Cup - keine Altersbegrenzung)

Individuelle               minimum 0 / maximum +2 (Arena Handicap)
Handicaplimits

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Campidona Polo Club e.V.                                info@campidona-polo.com
                                                        Tel.: +49 160 966 801 23
X-Mas Bash 2018 - Campidona Polo Club eV
Allgemeine Bedingungen

    Dieses Turnier wird ausgerichtet in Übereinstimmung mit:

-   DPV Satzung Stand 04.04.1996
-   DPV Turnierstatut Stand 2017
-   HPA Rules 2016
-   Deutsches Tierschutzgesetz 2010
-   Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung
    Leitlinie für Tierschutz im Pferdesport 1992
-   Federation of International Polo (FIP) FIP Anti-Doping Rules (ADC) 2010
    (basierend auf World Anti-Doping Agency (WADA) WADA Code 2009
-   DPV Adaptierungen FIP ADC 2013
-   WADA prohibited list 2017
-   FN Liste der verbotenen Substanzen 2013

    Alle aktuell veröffentlichten Revisionen haben Vorrang vor den angeführten
    Bestimmungen

    Alle Schiedsverfahren sind in der DPV Satzung und den vorstehenden Allgemeinen
    Bedingungen geregelt.

    In Übereinstimmung mit diesen Verfahren sind alle eventuellen Einsprüche gegen
    gefällte Entscheidungen des DPV und/oder eines seiner offiziellen Organe
    ausschließlich an das Deutsches Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für
    Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) Hauptgeschäftsstelle Köln
    (http://www.dis-sportschiedsgericht.de/) zu richten, sofern sie nicht durch
    satzungsmäßige Regelungen anders vorgesehen sind.

-   Es liegt in der Verantwortung der Team-Captain sicher zu stellen, daß alle Angaben,
    auch der einzelnen Spieler insbesondere zum Handicap im DPV Bereich, Pferden,
    Pferdeschutz und Fair Sport Kampagne korrekte Angaben machen sowie zu den
    persönlichen und Pferdehalterhaftpflicht.

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Campidona Polo Club e.V.                                       info@campidona-polo.com
                                                               Tel.: +49 160 966 801 23
X-Mas Bash 2018 - Campidona Polo Club eV
I. Allgemeine Informationen

1. Turnierveranstaltungsadresse

           Adresse:        Waldstraße 12
                           87775 Salgen

           Telefon:        +49 160 96680123

2. Ausrichter

           Campidona Polo Club e.V.
           Waldstraße 12
           87775 Salgen

3. Veranstalter

           Mayura Wolla, Christoph van Eupen

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X-Mas Bash 2018 - Campidona Polo Club eV
II. Offizielle

1. Turnierleitung:
     Mayura Wolla, Christoph van Eupen

2.   Schiedsrichter:
     Jedes Team verpflichtet sich, einen gemäß Spielplan eingeteilten, berittenen
     Schiedsrichter und Oberschiedsrichter zu stellen. Der Team Captain ist für die
     Pünktliche Anwesenheit des Schiedsrichters verantwortlich.

3.   Turniertierarzt:
     Dr. Peterman
     Mindelheimer Str. 9
     87772 Pfaffenhausen
     Tel.: 0151 40219891

III. Detaillierte technische Bedingungen

1. Polofeld: Fullsize

2. Stall
     Die Unterbringung der Pferde erfolgt in festen Boxen (3m x 3,50m) sowie in Zeltboxen
     (3m x3m) (in einer Scheune). Die Unterbringung kostet 30€ pro Pferd (pro Tag) einschl.
     Einstreu, Heu und Hafer.

     Boxenanzahl sehr Begrenzt. Boxenreservierung nur mit komplett ausgefüllter Nennung
     möglich. Für alle weitere stehen Paddocks zur Verfügung.

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IV. Nennungen

1. Einladung
   Anzahl zugelassener Mannschaften:           4 bis 6 Mannschaften

2. Gültigkeit der Nennung
   Die Nennung wird nur als Gültig anerkannt, wenn ein komplett ausgefülltes Formular
   an die Turnierleitung innerhalb der vorgegebenen Frist geschickt wurde. Ebenfalls
   muss das Nenngeld innerhalb der vorgegebenen Frist überwiesen worden sein.

3. Allgemeine Teilnahmebedingungen
   Alle teilnehmenden Spieler müssen Mitglied oder Gastmitglied des DPV mit für das
   laufende Jahr gezahltem Beitrag sein sowie für alle teilnehmenden Pferde über einen
   EU-Pferdepaß verfügen.

4. Aktueller Coggins-Test !! WICHTIG !!
   Alle teilnehmenden Pferde, die im Vorjahr innerhalb Deutschland, Österreich, Holland,
   Belgien, Luxemburg, Spanien und/oder der Schweiz negativ getestet wurden müssen
   ebenfalls über einen aktuellen Coggins-Test verfügen, der nicht älter als vom
   01.04.2018 ist.

   Alle anderen Pferde müssen über einen Coggins-Test verfügen, der nicht älter als 2
   Monate ist.

   Alle Tests müssen vor Anreise an die Turnierleitung geschickt werden.

   Desweiteren gilt die Auflage über verbindliche Coggins-Tests für die Teilnahme an
   allen offiziellen DPV Turnieren und Veranstaltungen (siehe Anhang).

5. Helmpflicht
   Seit dem Jahr 2015 wurde die Helmpflicht auf Turnierplätzen für Spieler und
   Pferdepfleger beim Umgang mit Pferden eingeführt. Seit 2016 sind nur noch
   Polohelme mit 3 Punkt-Kinnriemen zugelassen und beim Reiten/ Arbeiten mit Pferden
   auf dem Pologelände während Turnieren obligatorisch.
   Es gilt die Auflage des DPV zur Helmpflicht. Der Verzicht auf einen normierten Helm
   geschieht unter eigener Verantwortung.

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Campidona Polo Club e.V.                                     info@campidona-polo.com
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6. Versicherungen

    Alle Teilnehmer und deren Erfüllungsgehilfen wie z.B. Pferdetrainer und – pfleger
    vertreten durch den jeweiligen Mannschaftskapitän erklären mit Abgabe der
    Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang
    mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen

-   Den Veranstalter, die Stewards und sonstigen Offiziellen
-   Behörden, Deutscher Polo Verband und alle anderen Personen, die mit der
    Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
-   Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
    außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
    gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises
    – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
    Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises – beruhen;

    Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Nennung allen Beteiligten
    gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem
    Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher und
    außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

    Alle Spieler und Pferdebesitzer sind verpflichtet entsprechend der Satzung des DPV
    eine ausreichende persönliche Haftpflicht als auch eine
    Pferdehalterhaftpflichtversicherung (mit Fremdreiter- und Turnierrisiko) mit einer
    Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- € zu haben und diese ständig aktuell zu
    halten.

    Diese Haftpflicht kann von der Turnierleitung angefordert werden. Der Spieler hat
    dieses dann nachzuweisen z.B. durch Kopie der Versicherungspolice.

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7. Meldung

   Meldeschluss ist der 19. Nevember.

   Nenngeld                             500,- € pro Team

   Mannschaftsnennung ist an folgende Adresse zu senden.
   e-Mail: info@campidona-polo.com

   Das Nenngeld ist bis zum 07.12.2018 auf das Konto:
   Campidona Polo Club e. V.
   Sparkasse Memmingen Lindau Mindelheim
   IBAN: DE21 7315 0000 1001 6972 65
   BIC: BYLADEM1MLM
   zu überweisen.

   Bei Nennungsrücknahme der Mannschaft nach dem Datum der verbindlichen
   namentlichen Nennung, bei Ausfall eines Spielers oder Teams ist der Spieler und/oder
   das Team verpflichtet für einen adäquaten Ersatz zu sorgen. In diesen Fällen sowie bei
   „no-Show“ wird die teilnehmende Mannschaft vertreten durch den Team-Captain
   verantwortlich gemacht, für die Erstattung aller finanziellen Schäden (z.B. Kosten für
   Ersatzspieler/-mannschaft, Nenngeld, Stall- und Hotelkosten) an die Turnierleitung.

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Campidona Polo Club e.V.                                       info@campidona-polo.com
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V.Einrichtungen

1. Hotel
   HOTEL Alte Post Mindelheim
   Maximilianstraße 39
   87719 Mindelheim
   Tel. 08261 760760
   eMail: info@hotel-alte-post.de

   Kunstmühle Mindelheim
   Hermelestraße 19
   87719 Mindelheim
   Tel. 08261 7595823

2. Werbung und an Spielern und Pferden
   Die Turnierleitung und der ausrichtende Polo Club ggbfs. mit einem Veranstalter
   haben das Recht, die teilnehmenden Teams ausschließlich in der Ausstattung des
   „offiziellen Turnier-Ausstatters für Polobekleidung“ mit Aufdruck der firmeneigenen
   Logos der Sponsorenpartner der Veranstalter spielen zu lassen. Die Spieler sind
   verpflichtet, dies bedingungslos anzunehmen, wie auch jede weitere gesponserte
   Ausstattung der Sponsorenpartner der Veranstalter, wie z.B. Satteldecken etc.,
   während des Turnierablaufs für deren Werbezwecke einzusetzen.

3. Rahmenprogramm
Samstags nach den Polospielen gemeinsames Abendessen (Spieler sind inklusive, für jede
  weitere Person werden 25€ veranschlagt. Getränke müssen separat gekauft werden)
  im Club (wir bitten um zusätzliche Anmeldungen auf der Nennung).

Sonntag nach den Spielen gemütliches Beisammensein im Club mit Siegerehrung.
  Verpflegung tagsüber im Club mit Getränken, Snacks sowie Kaffee und Kuchen
  können käuflich erworben werden.

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Campidona Polo Club e.V.                                      info@campidona-polo.com
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VI.        Tierärztliche Aspekte

1. Eintreffen
   Das Datum und die ungefähre Uhrzeit der Ankunft der Pferde sowie die Transportart
   sollen der Turnierleitung rechtzeitig angekündigt werden, damit bei der Ankunft
   entsprechende Unterstützung gegeben werden kann.

   Medikationserklärungen sind bis spätestens zum Eintreffen bei der Turnierleitung oder
   dem Turnierarzt einzureichen.

   Alle Pferde die am Turnier teilnehmen müssen entsprechend Spielregel 2.11 B gegen
   Pferdeinfluenza geimpft sein. Die Impfungen müssen im Pferdepass dokumentiert sein.

   Die Impfungen sind durch Vorlage der Pferdepässe bei Eintreffen auf dem
   Veranstaltungs-Gelände nachzuweisen.

   Pferde die nicht auf dem Veranstaltungsgelände untergebracht sind/werden, haben
   unter Angabe einer verbindlichen Pferdeliste die Turnierleitung davon schriftlich zu
   informieren. Der Tierschutzbeauftragte stimmt dann einen Termin zur Prüfung der
   Impfungen in den Pferdepässe mit dem Spieler ab.

   Ansonsten sind die Pferde von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen.

2. Verfassungsprüfung Pferde
   Der Turniertierarzt hat darüber hinaus das Recht auch unangemeldet
   Verfassungskontrollen an den teilnehmenden Polopferden unmittelbar ab dem
   Zeitpunkt der Ankunft bis zum Ende des Turniers durchzuführen.

   Zudem hat er das Recht neben den entsprechend angekündigten
   Medikationskontrollen, auch unangemeldete Kontrollen durchzuführen.

   Pferde, die die Verfassungsprüfung nicht bestehen, bleiben bis zu einer erneuten
   Verfassungsprüfung und Teilnahmefreigabe durch den Turniertierarzt vom Spielbetrieb
   ausgeschlossen.

   Ansonsten sind die Pferde von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen.

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Campidona Polo Club e.V.                                      info@campidona-polo.com
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3. Medikations Kontroll Labor
   Manfred Donike Institut für Dopinganalytik e.V.
   Deutsche Sporthochschule Köln       . INSTITUT FÜR BIOCHEMIE
   Prof. Dr. Wilhelm Schänzer
   Am Sportpark Müngersdorf 6          . 50933 Köln
   Telefon 0221-49824920               . Fax 0221-4973236
   info@biochem.dshs-koeln.de

VIII. Wettbewerb

1. Spielbedingungen / -system
   Spielsystem und Spielzeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben, sobald nach
   Nennschluss die Anzahl der Teams feststeht. Der Veranstalter behält sich die Änderung
   des Spielsystems ausdrücklich vor.

2. Humanmedizinische Notfallversorgung
   Die gesamte Spielzeit wird ein Rettungswagen von Paramedic-Ambulanz Kirchheim
   vor Ort sein. Auf einen Notarzt wir verzichtet.

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Campidona Polo Club e.V.                                    info@campidona-polo.com
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Für das "X-Mas Bash" Turnier am 14.12. bis 16.12.2018 in Salgen

nennt der                                                  das nachfolgende Team.

Anreise:                               Abreise:

Pos. Name, Vorname, Handicap

1.

2.

3.

4.

Teamhandicap:

Wir benötigen              Boxen und          Paddocks für das gesamte Team.

Team Captain Name:

Straße:

PLZ/Ort:

Tel.:                                         E-Mail:

Weitere Anmeldung für Asado. Anzahl weiterer Personen:

Namen:

Die Ausschreibung und Anhänge sind dem Team bekannt und werden
durch die Unterschrift des Teamcaptains akzeptiert.

Ort/Datum Unterschrift des Team Captain:

_____________________________                              ________________________
Ort / Datum                                                       Unterschrift

                                        11
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                                                           Tel.: +49 160 966 801 23
Deutscher Polo Verband e.V.
                      Auflage über verbindliche Coggins-Tests
      für die Teilnehmer an allen offiziellen DPV Turnieren und Veranstaltungen
                                      im Jahr 2018
                                                                                 10. Dezember 2017

Diese Auflage gilt verbindlich für alle DPV-Clubs, Mitglieder und Gastspieler für 2018. Zudem
gelten weiterhin die aktuellen Auflagen, Vorschriften und Gesetzte nach DPV, HPA,
Tierschutzgesetzt, Anti-Doping etc. ...

1. Jedes Polopferd, welches im Vorjahr innerhalb von Deutschland, Österreich, Holland, Belgien,
   Luxemburg, Spanien und/ oder der Schweiz negativ getestet wurde, muss zu Beginn der
   Polosaison 2018 einen neuen Coggins-Test, nicht älter als vom 01.04.2018, vorlegen.

2. Pferde, die 2017 nicht in Deutschland und/ oder in Punkt 1. genannten Ländern auf Equine
   Infektiöse Anämie (EIA) getestet wurden, müssen das ganze Jahr 2018 einen negativen
   Coggins-Test vorlegen (bis max. 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn), der jeweils nicht älter
   als 2 Monate sein darf.

3. Die Halter und Spieler sind verpflichtet bei allen auswärtigen Turnieren und Veranstaltungen
   die entsprechenden Equidenpässe mitzuführen, womit die Pferde eindeutig zu identifizieren
   sein müssen, die geforderten Impfungen (nur offizielle Impfungen von einem Tierarzt sind
   zulässig, nach HPA abgeschlossene Influenza Grundimmunisierung, + 1x jährlich) eingetragen
   sind und die Coggins-Testergebnisse (2017 und/ oder 2018) müssen beiliegen. Überprüfungen
   sind jederzeit möglich, Zuwiderhandlungen und Verstöße sind unverzüglich zu ahnden.

4. Die Polo-Veranstalter sind verpflichtet sich bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die
   Coggins-Testergebnisse von allen teilnehmenden Pferden zuschicken zu lassen und zu
   überprüfen. Alle Teilnehmer, Transporteure, Ersatzspieler und Nachmeldungen müssen
   spätestens bei Ankunft auf dem Veranstaltungsgelände und vor dem Ausladen die gültigen und
   vollständigen Papiere von den Polopferden der Turnierleitung, oder einer zu benennenden und
   eingewiesenen Person, zur Überprüfung vorlegen.

5. Alle Teilnehmer/ Transporteure/ Veranstalter sind eigenverantwortlich für die Vollständigkeit
   und Gültigkeit der geforderten gültigen Papiere und Coggins-Testergebnisse für die Pferde,
   unabhängig davon ob ein eigenes oder ein Leihpferd eingesetzt oder ein oder mehrere Pferde
   nur mitgebracht werden.

6. Aufgrund der Gefahrenlage und der hohen Risiken für einen geordneten Spielbetrieb in der
   Saison 2018 werden Verstöße und Zuwiderhandlungen in jedem Fall mit sofortigem
   Teilnahmeverbot, einem Bußgeld von 2.000.- Euro und einer Spiel- und Veranstaltungssperre
   von 1 Jahr geahndet. Dies gilt für die Spieler, Halter und Veranstalter gleichermaßen.

7. Im Sinne dieser Auflage zulässig sind ausschließlich Coggins-Tests/ Ergebnisse von einem
   staatlich anerkannten Labor.

Der DPV Vorstand

           Deutscher Polo Verband e.V. DPV | Büro | Montgelasstraße 14 | 81679 München
          Büro +49 (0)89 4111868-77 | office@dpv-poloverband.de | www.dpv-poloverband.de
Regelung des DPV zur Helmpflicht
  DPV regulation on mandatory helmet use - Regulación de DPV sobre el uso obligatorio del casco
                                                                                         10. Dezember 2017

Seit dem Jahr 2015 wurde die Helmpflicht auf Turnierplätzen für Spieler und Pferdepfleger
beim Umgang mit Pferden eingeführt. Seit 2016 sind nur noch Polohelme mit 3 Punkt-
Kinnriemen zugelassen und beim Reiten/ Arbeiten mit Pferden auf dem Pologelände
während Turnieren obligatorisch.
Aktuell gibt es 2 Normen für Helme: DIN EN 1384 und EN 14572. Die HPA hat für 2018
eine Helmpflicht nach der Norm PAS 2011-004E eingeführt, die der DPV ebenfalls
übernimmt.
Wir weisen erneut darauf hin, dass der Verzicht auf einen normierten Helm im Falle eines
Unfalls gravierende Konsequenzen haben kann. Neben den offenkundigen
Verletzungsrisiken kann bei Unfällen von angestellten Spielern und/ oder Pflegern die
Berufsgenossenschaft eine Regulierung verweigern. Auch kann unter Umständen die
Krankenkasse oder Krankenversicherung die Versorgungsleistung ablehnen. Und es ist
nicht auszuschließen, dass in letzter Konsequenz der Veranstalter oder Ausrichter
persönlich haftbar gemacht wird.
Der DPV fordern daher alle Betroffenen auf, sich an die aktuell gültige DPV Regelung zu
halten und einen geeigneten 3-Punkt-Helm zu tragen. Wir sehen dabei die Teamcaptains
und die Schiedsrichter in einer besonderen Verantwortung, die Einhaltung der Helmpflicht
zu verfolgen.
Vielen Dank!

Since 2015, the helmet requirement has been introduced at tournament sites for players and grooms when
dealing with horses. Since 2016, only polo helmets with 3-point chin straps are permitted and compulsory
when riding / working with horses on the grounds during tournaments.
Currently there are 2 standards for helmets: DIN EN 1384 and EN 14572. The HPA has introduced a helmet
requirement according to the standard PAS 2011-004E for 2018, which is also adopted by the DPV.
We again stress that in case of any accident the abandonment of a standardized helmet can have serious
consequences. In addition to the obvious risks of injury, the Employers' Liability Insurance Association can
refuse to regulate accidents involving employed players and / or grooms. Also, under certain circumstances,
the health insurance can reject any medical care. And it can not be ruled out that the organizer will be held
personally liable.
The DPV therefore calls on all those affected to comply with the currently valid DPV regulation and to wear a
suitable 3-point helmet. And we see the team captains and the referees in a special responsibility to follow
the helmet duty.
Thank you!

Desde 2015, el requisito del casco se ha introducido en los sitios de los torneos para jugadores y mozos
cuando se trata de caballos. Desde 2016, solo los cascos de polo con tirantes de 3 puntos se permiten y
son obligatorios cuando se monta / se trabaja con caballos en los terrenos durante los torneos.
Actualmente hay 2 estándares para cascos: DIN EN 1384 y EN 14572. El HPA ha introducido un requisito
de casco según el estándar PAS 2011-004E para 2018, que también es adoptado por el DPV.
Nuevamente enfatizamos que en caso de accidente, el abandono de un casco estandarizado puede tener
serias consecuencias. Además de los riesgos obvios de lesiones, la Asociación de Seguros de
Responsabilidad del Empleador puede negarse a regular los accidentes que involucren a jugadores y / o
novios empleados. Además, en determinadas circunstancias, el seguro de salud puede rechazar cualquier
atención médica.Y no se puede descartar que el organizador sea personalmente responsable.
Por lo tanto, el DPV hace un llamamiento a todos los afectados para que cumplan con la normativa vigente
de DPV y para que lleven puesto un casco de 3 puntos adecuado. Y vemos que los capitanes del equipo y
los árbitros tienen la responsabilidad especial de cumplir con el deber del casco.
¡Gracias!

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