X-Mas Bash 2018 - Campidona Polo Club eV
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Liebe Polofreunde, am 14. bis 16. Dezember 2018 veranstalten wir unser "X-Mas Bash 2018" !!! KEIN DPV Turnier !!! Genaue Turnierbezeichnung Turnier X-Mas Bash 2018 Ort Salgen Datum 14.12 - 16.12.2018 ausrichtender Club Campidona Polo Club e.V. Spielart Rasen Spielklasse Low Goal 0 bis 4 (Arena Handicap) (International - Generations Cup - keine Altersbegrenzung) Individuelle minimum 0 / maximum +2 (Arena Handicap) Handicaplimits 1 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
Allgemeine Bedingungen Dieses Turnier wird ausgerichtet in Übereinstimmung mit: - DPV Satzung Stand 04.04.1996 - DPV Turnierstatut Stand 2017 - HPA Rules 2016 - Deutsches Tierschutzgesetz 2010 - Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung Leitlinie für Tierschutz im Pferdesport 1992 - Federation of International Polo (FIP) FIP Anti-Doping Rules (ADC) 2010 (basierend auf World Anti-Doping Agency (WADA) WADA Code 2009 - DPV Adaptierungen FIP ADC 2013 - WADA prohibited list 2017 - FN Liste der verbotenen Substanzen 2013 Alle aktuell veröffentlichten Revisionen haben Vorrang vor den angeführten Bestimmungen Alle Schiedsverfahren sind in der DPV Satzung und den vorstehenden Allgemeinen Bedingungen geregelt. In Übereinstimmung mit diesen Verfahren sind alle eventuellen Einsprüche gegen gefällte Entscheidungen des DPV und/oder eines seiner offiziellen Organe ausschließlich an das Deutsches Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) Hauptgeschäftsstelle Köln (http://www.dis-sportschiedsgericht.de/) zu richten, sofern sie nicht durch satzungsmäßige Regelungen anders vorgesehen sind. - Es liegt in der Verantwortung der Team-Captain sicher zu stellen, daß alle Angaben, auch der einzelnen Spieler insbesondere zum Handicap im DPV Bereich, Pferden, Pferdeschutz und Fair Sport Kampagne korrekte Angaben machen sowie zu den persönlichen und Pferdehalterhaftpflicht. 2 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
I. Allgemeine Informationen 1. Turnierveranstaltungsadresse Adresse: Waldstraße 12 87775 Salgen Telefon: +49 160 96680123 2. Ausrichter Campidona Polo Club e.V. Waldstraße 12 87775 Salgen 3. Veranstalter Mayura Wolla, Christoph van Eupen 3 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
II. Offizielle 1. Turnierleitung: Mayura Wolla, Christoph van Eupen 2. Schiedsrichter: Jedes Team verpflichtet sich, einen gemäß Spielplan eingeteilten, berittenen Schiedsrichter und Oberschiedsrichter zu stellen. Der Team Captain ist für die Pünktliche Anwesenheit des Schiedsrichters verantwortlich. 3. Turniertierarzt: Dr. Peterman Mindelheimer Str. 9 87772 Pfaffenhausen Tel.: 0151 40219891 III. Detaillierte technische Bedingungen 1. Polofeld: Fullsize 2. Stall Die Unterbringung der Pferde erfolgt in festen Boxen (3m x 3,50m) sowie in Zeltboxen (3m x3m) (in einer Scheune). Die Unterbringung kostet 30€ pro Pferd (pro Tag) einschl. Einstreu, Heu und Hafer. Boxenanzahl sehr Begrenzt. Boxenreservierung nur mit komplett ausgefüllter Nennung möglich. Für alle weitere stehen Paddocks zur Verfügung. 4 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
IV. Nennungen 1. Einladung Anzahl zugelassener Mannschaften: 4 bis 6 Mannschaften 2. Gültigkeit der Nennung Die Nennung wird nur als Gültig anerkannt, wenn ein komplett ausgefülltes Formular an die Turnierleitung innerhalb der vorgegebenen Frist geschickt wurde. Ebenfalls muss das Nenngeld innerhalb der vorgegebenen Frist überwiesen worden sein. 3. Allgemeine Teilnahmebedingungen Alle teilnehmenden Spieler müssen Mitglied oder Gastmitglied des DPV mit für das laufende Jahr gezahltem Beitrag sein sowie für alle teilnehmenden Pferde über einen EU-Pferdepaß verfügen. 4. Aktueller Coggins-Test !! WICHTIG !! Alle teilnehmenden Pferde, die im Vorjahr innerhalb Deutschland, Österreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Spanien und/oder der Schweiz negativ getestet wurden müssen ebenfalls über einen aktuellen Coggins-Test verfügen, der nicht älter als vom 01.04.2018 ist. Alle anderen Pferde müssen über einen Coggins-Test verfügen, der nicht älter als 2 Monate ist. Alle Tests müssen vor Anreise an die Turnierleitung geschickt werden. Desweiteren gilt die Auflage über verbindliche Coggins-Tests für die Teilnahme an allen offiziellen DPV Turnieren und Veranstaltungen (siehe Anhang). 5. Helmpflicht Seit dem Jahr 2015 wurde die Helmpflicht auf Turnierplätzen für Spieler und Pferdepfleger beim Umgang mit Pferden eingeführt. Seit 2016 sind nur noch Polohelme mit 3 Punkt-Kinnriemen zugelassen und beim Reiten/ Arbeiten mit Pferden auf dem Pologelände während Turnieren obligatorisch. Es gilt die Auflage des DPV zur Helmpflicht. Der Verzicht auf einen normierten Helm geschieht unter eigener Verantwortung. 5 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
6. Versicherungen Alle Teilnehmer und deren Erfüllungsgehilfen wie z.B. Pferdetrainer und – pfleger vertreten durch den jeweiligen Mannschaftskapitän erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen - Den Veranstalter, die Stewards und sonstigen Offiziellen - Behörden, Deutscher Polo Verband und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen - Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises – beruhen; Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Alle Spieler und Pferdebesitzer sind verpflichtet entsprechend der Satzung des DPV eine ausreichende persönliche Haftpflicht als auch eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung (mit Fremdreiter- und Turnierrisiko) mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- € zu haben und diese ständig aktuell zu halten. Diese Haftpflicht kann von der Turnierleitung angefordert werden. Der Spieler hat dieses dann nachzuweisen z.B. durch Kopie der Versicherungspolice. 6 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
7. Meldung Meldeschluss ist der 19. Nevember. Nenngeld 500,- € pro Team Mannschaftsnennung ist an folgende Adresse zu senden. e-Mail: info@campidona-polo.com Das Nenngeld ist bis zum 07.12.2018 auf das Konto: Campidona Polo Club e. V. Sparkasse Memmingen Lindau Mindelheim IBAN: DE21 7315 0000 1001 6972 65 BIC: BYLADEM1MLM zu überweisen. Bei Nennungsrücknahme der Mannschaft nach dem Datum der verbindlichen namentlichen Nennung, bei Ausfall eines Spielers oder Teams ist der Spieler und/oder das Team verpflichtet für einen adäquaten Ersatz zu sorgen. In diesen Fällen sowie bei „no-Show“ wird die teilnehmende Mannschaft vertreten durch den Team-Captain verantwortlich gemacht, für die Erstattung aller finanziellen Schäden (z.B. Kosten für Ersatzspieler/-mannschaft, Nenngeld, Stall- und Hotelkosten) an die Turnierleitung. 7 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
V.Einrichtungen 1. Hotel HOTEL Alte Post Mindelheim Maximilianstraße 39 87719 Mindelheim Tel. 08261 760760 eMail: info@hotel-alte-post.de Kunstmühle Mindelheim Hermelestraße 19 87719 Mindelheim Tel. 08261 7595823 2. Werbung und an Spielern und Pferden Die Turnierleitung und der ausrichtende Polo Club ggbfs. mit einem Veranstalter haben das Recht, die teilnehmenden Teams ausschließlich in der Ausstattung des „offiziellen Turnier-Ausstatters für Polobekleidung“ mit Aufdruck der firmeneigenen Logos der Sponsorenpartner der Veranstalter spielen zu lassen. Die Spieler sind verpflichtet, dies bedingungslos anzunehmen, wie auch jede weitere gesponserte Ausstattung der Sponsorenpartner der Veranstalter, wie z.B. Satteldecken etc., während des Turnierablaufs für deren Werbezwecke einzusetzen. 3. Rahmenprogramm Samstags nach den Polospielen gemeinsames Abendessen (Spieler sind inklusive, für jede weitere Person werden 25€ veranschlagt. Getränke müssen separat gekauft werden) im Club (wir bitten um zusätzliche Anmeldungen auf der Nennung). Sonntag nach den Spielen gemütliches Beisammensein im Club mit Siegerehrung. Verpflegung tagsüber im Club mit Getränken, Snacks sowie Kaffee und Kuchen können käuflich erworben werden. 8 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
VI. Tierärztliche Aspekte 1. Eintreffen Das Datum und die ungefähre Uhrzeit der Ankunft der Pferde sowie die Transportart sollen der Turnierleitung rechtzeitig angekündigt werden, damit bei der Ankunft entsprechende Unterstützung gegeben werden kann. Medikationserklärungen sind bis spätestens zum Eintreffen bei der Turnierleitung oder dem Turnierarzt einzureichen. Alle Pferde die am Turnier teilnehmen müssen entsprechend Spielregel 2.11 B gegen Pferdeinfluenza geimpft sein. Die Impfungen müssen im Pferdepass dokumentiert sein. Die Impfungen sind durch Vorlage der Pferdepässe bei Eintreffen auf dem Veranstaltungs-Gelände nachzuweisen. Pferde die nicht auf dem Veranstaltungsgelände untergebracht sind/werden, haben unter Angabe einer verbindlichen Pferdeliste die Turnierleitung davon schriftlich zu informieren. Der Tierschutzbeauftragte stimmt dann einen Termin zur Prüfung der Impfungen in den Pferdepässe mit dem Spieler ab. Ansonsten sind die Pferde von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen. 2. Verfassungsprüfung Pferde Der Turniertierarzt hat darüber hinaus das Recht auch unangemeldet Verfassungskontrollen an den teilnehmenden Polopferden unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Ankunft bis zum Ende des Turniers durchzuführen. Zudem hat er das Recht neben den entsprechend angekündigten Medikationskontrollen, auch unangemeldete Kontrollen durchzuführen. Pferde, die die Verfassungsprüfung nicht bestehen, bleiben bis zu einer erneuten Verfassungsprüfung und Teilnahmefreigabe durch den Turniertierarzt vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Ansonsten sind die Pferde von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen. 9 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
3. Medikations Kontroll Labor Manfred Donike Institut für Dopinganalytik e.V. Deutsche Sporthochschule Köln . INSTITUT FÜR BIOCHEMIE Prof. Dr. Wilhelm Schänzer Am Sportpark Müngersdorf 6 . 50933 Köln Telefon 0221-49824920 . Fax 0221-4973236 info@biochem.dshs-koeln.de VIII. Wettbewerb 1. Spielbedingungen / -system Spielsystem und Spielzeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben, sobald nach Nennschluss die Anzahl der Teams feststeht. Der Veranstalter behält sich die Änderung des Spielsystems ausdrücklich vor. 2. Humanmedizinische Notfallversorgung Die gesamte Spielzeit wird ein Rettungswagen von Paramedic-Ambulanz Kirchheim vor Ort sein. Auf einen Notarzt wir verzichtet. 10 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
Für das "X-Mas Bash" Turnier am 14.12. bis 16.12.2018 in Salgen nennt der das nachfolgende Team. Anreise: Abreise: Pos. Name, Vorname, Handicap 1. 2. 3. 4. Teamhandicap: Wir benötigen Boxen und Paddocks für das gesamte Team. Team Captain Name: Straße: PLZ/Ort: Tel.: E-Mail: Weitere Anmeldung für Asado. Anzahl weiterer Personen: Namen: Die Ausschreibung und Anhänge sind dem Team bekannt und werden durch die Unterschrift des Teamcaptains akzeptiert. Ort/Datum Unterschrift des Team Captain: _____________________________ ________________________ Ort / Datum Unterschrift 11 Campidona Polo Club e.V. info@campidona-polo.com Tel.: +49 160 966 801 23
Deutscher Polo Verband e.V. Auflage über verbindliche Coggins-Tests für die Teilnehmer an allen offiziellen DPV Turnieren und Veranstaltungen im Jahr 2018 10. Dezember 2017 Diese Auflage gilt verbindlich für alle DPV-Clubs, Mitglieder und Gastspieler für 2018. Zudem gelten weiterhin die aktuellen Auflagen, Vorschriften und Gesetzte nach DPV, HPA, Tierschutzgesetzt, Anti-Doping etc. ... 1. Jedes Polopferd, welches im Vorjahr innerhalb von Deutschland, Österreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Spanien und/ oder der Schweiz negativ getestet wurde, muss zu Beginn der Polosaison 2018 einen neuen Coggins-Test, nicht älter als vom 01.04.2018, vorlegen. 2. Pferde, die 2017 nicht in Deutschland und/ oder in Punkt 1. genannten Ländern auf Equine Infektiöse Anämie (EIA) getestet wurden, müssen das ganze Jahr 2018 einen negativen Coggins-Test vorlegen (bis max. 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn), der jeweils nicht älter als 2 Monate sein darf. 3. Die Halter und Spieler sind verpflichtet bei allen auswärtigen Turnieren und Veranstaltungen die entsprechenden Equidenpässe mitzuführen, womit die Pferde eindeutig zu identifizieren sein müssen, die geforderten Impfungen (nur offizielle Impfungen von einem Tierarzt sind zulässig, nach HPA abgeschlossene Influenza Grundimmunisierung, + 1x jährlich) eingetragen sind und die Coggins-Testergebnisse (2017 und/ oder 2018) müssen beiliegen. Überprüfungen sind jederzeit möglich, Zuwiderhandlungen und Verstöße sind unverzüglich zu ahnden. 4. Die Polo-Veranstalter sind verpflichtet sich bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Coggins-Testergebnisse von allen teilnehmenden Pferden zuschicken zu lassen und zu überprüfen. Alle Teilnehmer, Transporteure, Ersatzspieler und Nachmeldungen müssen spätestens bei Ankunft auf dem Veranstaltungsgelände und vor dem Ausladen die gültigen und vollständigen Papiere von den Polopferden der Turnierleitung, oder einer zu benennenden und eingewiesenen Person, zur Überprüfung vorlegen. 5. Alle Teilnehmer/ Transporteure/ Veranstalter sind eigenverantwortlich für die Vollständigkeit und Gültigkeit der geforderten gültigen Papiere und Coggins-Testergebnisse für die Pferde, unabhängig davon ob ein eigenes oder ein Leihpferd eingesetzt oder ein oder mehrere Pferde nur mitgebracht werden. 6. Aufgrund der Gefahrenlage und der hohen Risiken für einen geordneten Spielbetrieb in der Saison 2018 werden Verstöße und Zuwiderhandlungen in jedem Fall mit sofortigem Teilnahmeverbot, einem Bußgeld von 2.000.- Euro und einer Spiel- und Veranstaltungssperre von 1 Jahr geahndet. Dies gilt für die Spieler, Halter und Veranstalter gleichermaßen. 7. Im Sinne dieser Auflage zulässig sind ausschließlich Coggins-Tests/ Ergebnisse von einem staatlich anerkannten Labor. Der DPV Vorstand Deutscher Polo Verband e.V. DPV | Büro | Montgelasstraße 14 | 81679 München Büro +49 (0)89 4111868-77 | office@dpv-poloverband.de | www.dpv-poloverband.de
Regelung des DPV zur Helmpflicht DPV regulation on mandatory helmet use - Regulación de DPV sobre el uso obligatorio del casco 10. Dezember 2017 Seit dem Jahr 2015 wurde die Helmpflicht auf Turnierplätzen für Spieler und Pferdepfleger beim Umgang mit Pferden eingeführt. Seit 2016 sind nur noch Polohelme mit 3 Punkt- Kinnriemen zugelassen und beim Reiten/ Arbeiten mit Pferden auf dem Pologelände während Turnieren obligatorisch. Aktuell gibt es 2 Normen für Helme: DIN EN 1384 und EN 14572. Die HPA hat für 2018 eine Helmpflicht nach der Norm PAS 2011-004E eingeführt, die der DPV ebenfalls übernimmt. Wir weisen erneut darauf hin, dass der Verzicht auf einen normierten Helm im Falle eines Unfalls gravierende Konsequenzen haben kann. Neben den offenkundigen Verletzungsrisiken kann bei Unfällen von angestellten Spielern und/ oder Pflegern die Berufsgenossenschaft eine Regulierung verweigern. Auch kann unter Umständen die Krankenkasse oder Krankenversicherung die Versorgungsleistung ablehnen. Und es ist nicht auszuschließen, dass in letzter Konsequenz der Veranstalter oder Ausrichter persönlich haftbar gemacht wird. Der DPV fordern daher alle Betroffenen auf, sich an die aktuell gültige DPV Regelung zu halten und einen geeigneten 3-Punkt-Helm zu tragen. Wir sehen dabei die Teamcaptains und die Schiedsrichter in einer besonderen Verantwortung, die Einhaltung der Helmpflicht zu verfolgen. Vielen Dank! Since 2015, the helmet requirement has been introduced at tournament sites for players and grooms when dealing with horses. Since 2016, only polo helmets with 3-point chin straps are permitted and compulsory when riding / working with horses on the grounds during tournaments. Currently there are 2 standards for helmets: DIN EN 1384 and EN 14572. The HPA has introduced a helmet requirement according to the standard PAS 2011-004E for 2018, which is also adopted by the DPV. We again stress that in case of any accident the abandonment of a standardized helmet can have serious consequences. In addition to the obvious risks of injury, the Employers' Liability Insurance Association can refuse to regulate accidents involving employed players and / or grooms. Also, under certain circumstances, the health insurance can reject any medical care. And it can not be ruled out that the organizer will be held personally liable. The DPV therefore calls on all those affected to comply with the currently valid DPV regulation and to wear a suitable 3-point helmet. And we see the team captains and the referees in a special responsibility to follow the helmet duty. Thank you! Desde 2015, el requisito del casco se ha introducido en los sitios de los torneos para jugadores y mozos cuando se trata de caballos. Desde 2016, solo los cascos de polo con tirantes de 3 puntos se permiten y son obligatorios cuando se monta / se trabaja con caballos en los terrenos durante los torneos. Actualmente hay 2 estándares para cascos: DIN EN 1384 y EN 14572. El HPA ha introducido un requisito de casco según el estándar PAS 2011-004E para 2018, que también es adoptado por el DPV. Nuevamente enfatizamos que en caso de accidente, el abandono de un casco estandarizado puede tener serias consecuencias. Además de los riesgos obvios de lesiones, la Asociación de Seguros de Responsabilidad del Empleador puede negarse a regular los accidentes que involucren a jugadores y / o novios empleados. Además, en determinadas circunstancias, el seguro de salud puede rechazar cualquier atención médica.Y no se puede descartar que el organizador sea personalmente responsable. Por lo tanto, el DPV hace un llamamiento a todos los afectados para que cumplan con la normativa vigente de DPV y para que lleven puesto un casco de 3 puntos adecuado. Y vemos que los capitanes del equipo y los árbitros tienen la responsabilidad especial de cumplir con el deber del casco. ¡Gracias! Deutscher Polo Verband e.V. DPV | Büro | Montgelasstraße 14 | 81679 München Büro +49 (0)89 4111868-77 | office@dpv-poloverband.de | www.dpv-poloverband.de
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