ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
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Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Aus meiner Sicht: Österreich ist Schlusslicht bei unterstützendem Personal Besoldungsreform 2019 Österreichischer Schulleitungskongress 2019 Aus der BVA Fragen und Antworten aus dem Schulalltag Pendlerpauschale / Pendlerrechner / Fahrtkostenzuschuss Neues Dienstrecht Amtsübergabe in der Lehrergewerkschaft APS NÖ NÖ Landesmeisterschaften: Golf, Ski alpin und Snowboard Bundes-Personalvertretungswahl 2019 Schuljahresplaner Termine im Schuljahr 2019/2020 Dienstliche Emailadresse Schwerpunkte NÖ Media Ankündigungen: Dr. Michael Winterhoff und Andreas Ferner Wintersportschule Mönichkirchen am Wechsel Schulmilchbauern sind startklar Berufs- und Organhaftpflichtversicherung Partner Interpädagogica 2019 Die Mitglieder des Zentralaussschusses Pflichtschullehrer wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein erfolgreiches Schuljahr 2019/2020!
Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss der Pflichtschullehrer Zentrale SANKT PÖLTEN Region NÖ SÜD Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Hildegard BERGER Telefon: 02742/9005-16517 Handy: 0676/83450-206 Fax: 02742/9005-16516 Bezirke: Baden, Bruck an der Leitha, Mödling, Email: post.za-aps@noel.gv.at Neunkirchen, Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt Helmut ERTL, M.Ed. Sprechtage in den Regionalbüros BH Vorsitzender ZA APS NÖ Neunkirchen und BH Baden nach Handy: 0676/83450-201 unbedingter telefonischer Voranmeldung! Günter WICK Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Handy: 0676/83450-202 Region NÖ MITTE Barbara HEINDL Peter BÖHM Handy: 0676/83450-207 Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land, Landeskoordinator für Schulleiter/innen St. Pölten/Stadt, Tulln Handy: 0676/83450-205 Sprechtage in den Regionalbüros ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach Jürgen PANY unbedingter telefonischer Voranmeldung! Handy: 0676/4285390 Karin LEONHARDSBERGER Franz GRAFENAUER Telefon: 02742/9005-16517 nach Vereinbarung Region WEINVIERTEL Claudia ANDRE Handy: 0676/83450-203 Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach Sprechtage in den jeweiligen www.noe-landeslehrer.at Bezirkshauptmannschaften nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region MOSTVIERTEL Region WALDVIERTEL Martin TRAXLER, BEd Christian RAMETSTEINER, M.Ed. Handy: 0676/83450-209 Handy: 0676/83450-208 Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs, Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land, Waidhofen/Ybbs Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und nach unbedingter telefonischer BH Zwettl nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Voranmeldung! September 2019 w Seite 2
Helmut Ertl, M.Ed. Vorsitzender 0676/83450-201 Aus meiner helmut.ertl@noel.gv.at Sicht ... TALIS beweist: Österreich ist Schlusslicht bei unterstützendem Personal D ie von der OECD veröffentlichte TALIS-Studie 2018 (Teaching and Learning International Servey) vergleicht Rah- menbedingungen des schulischen Lehrens und Lernens aus der Sicht von Lehrkräften und Schulleitungen der Se- kundarstufe 1 aus 48 Ländern. Daraus ausgewählte Ergebnisse: September 2019 w Seite 3
Damit bestätigt auch diese Studie bereits vorangegange- ne (GÖD-Belastungsstudie 2016, Under pressure) und beweist den hohen Belastungsgrad unserer Berufsgrup- pe. Dass Gesundheit Bildung stärkt, ist wissenschaftlich mehrfach nachgewiesen. „Gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen, wie ein gu- tes Arbeitsumfeld, beeinflussen zweifellos den Schulall- tag. Ganz besonders Schulerhalter und Bildungsbehörden können für bessere Ergebnisse sorgen, indem sie gute, zeitgemäße Arbeitsbedingungen schaffen und bereit sind, subsidiär zu denken und nachhaltig in eine autonome Standortentwicklung zu investieren.“ Des weiteren können auch Schulleitungen entscheidende Voraussetzungen schaffen, um die Gesundheit ihrer Mit- ein Aspekt sein, der bildungspolitisch noch viel stärker zu arbeiter aktiv zu fördern. Der Führungsstil ist ein entschei- berücksichtigen ist.“ (zit. Paul Kimberger im Schulblatt, dender Faktor, wenn es um die Arbeitszufriedenheit, das Ausgabe Juni 2019) Commitment und das Wohlbefinden der Lehrerinnen und Lehrer geht. Welche gesundheitlichen Bereiche im Besonderen be- troffen sind, hat die empirische Studie „Under pressure“ Zusätzlich zum Führungsstil haben auch die Management- der PHNÖ deutlich gemacht (siehe NÖ Landeslehrer Nr. fähigkeiten einen hohen Stellenwert für die Unterrichts- 1/2019, Seite 4/5 oder www.ph-noe.ac.at) und auch die qualität und das Schulklima. jüngste GÖD-Belastungsstudie, deren Ergebnisse dem- nächst publiziert werden, zeigt eine klare Tendenz - man Auch der Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler darf gespannt sein! wird stärker als bisher angenommen von der Gesundheit des pädagogischen Personals beeinflusst. Entscheidende Ihr Faktoren sind hier ebenfalls die Unterrichtsqualität und das Klima in einer Klasse oder Gruppe. „Dass gute Gesundheit Bildung stärkt, ist inzwischen auch wissenschaftlich belegt und sollte für uns Alle jedenfalls VORAVISO zum 2. NÖ Lehrer/innen-Tag am 16.10.2019 um 15:00 Uhr in der Messe Tulln Hauptreferat von Bernhard Hartmut Möstl zum Thema: BEWUSSTSEIN FÜR ERFOLG Diese Veranstaltung zählt als Fortbildungsveranstaltung für alle Lehrer/innen in NÖ und wird gemeinsam von Land NÖ, Bildungsdirektion für NÖ, Lehrervertretungen und den Partnerorganisationen UNIQA, NV und HYPO NOE getragen. Busse werden bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen folgen. September 2019 w Seite 5
Peter Böhm 0676/83450-205 peter.boehm@noel.gv.at Besoldungs- reform 2019 Ein Verhandlungserfolg der GÖD: Der EuGH hat am 8. Mai 2019 in zwei Urteilen festgehalten, dass das Besoldungs- und Vorrückungssystem der Bundesbediensteten und Landeslehrer/innen gegen Europarecht verstößt B ereits am 8. Mai 2019 fanden erste Gespräche zwischen Dienstgeberseite und GÖD über die Möglichkeit der rechtlichen Sanierung statt. In mehreren Gesprächs- und deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind. In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der Verhandlungsrunden einigte man sich mit der Dienstgeber- dreijährigen Verjährungsfrist in den Ruhestand getreten seite auf die Besoldungsreform 2019. oder in Pension gegangen sind. Eine sich allfällig ergebende Nachzahlung erfolgt rückwirkend drei Jahre ab Im Mai sah es nach teilweise sehr hohen Verlusten für viele dem Datum der Antragstellung. Bedienstete aus. Die GÖD machte unmissverständlich klar, dass das völlig inakzeptabel ist. Zu guter Letzt konnte Bei Personen, die aufgrund der Einbringung eines Antrages die GÖD ihre berechtigten Forderungen durchsetzen: oder einer Klage ein Verfahren laufen haben, erfolgt die Neufestsetzung im Rahmen dieser Verfahren. Die durch das alte System diskriminierten Kolleginnen und Kollegen werden entschädigt und niemand Personen, bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse erleidet durch die Besoldungsreform 2019 Verluste in bzw. berufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als der Lebensverdienstsumme. Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die jeweils geltenden Höchstgrenzen überstiegen, können ebenfalls Wer ist betroffen? einen Antrag auf Berücksichtigung dieser Zeiten stellen Für Bundesbedienstete und Landeslehrer/innen, deren (das können nur Personen sein, deren erstmalige Vorrückungsstichtag oder deren Besoldungsdienstalter Festsetzung des Vorrückungsstichtages oder des BDA (BDA) erstmalig bereits unter Berücksichtigung von Vor- nach dem 30. August 2010 erfolgte. Personen, bei denen dienstzeiten, die vor dem 18. Geburtstag liegen, ermittelt eine solche Limitierung davor schlagend geworden ist, worden ist, ändert sich nichts. Das sind Personen, deren fallen ohnehin unter eine amtswegige Betrachtung). Eine Vorrückungsstichtag oder BDA nach dem 30. August 2010 sich allfällig ergebende Nachzahlung erfolgt rückwirkend erstmalig festgestellt wurde. drei Jahre ab dem Datum der Antragstellung, wobei der Zeitraum vom 8. Mai 2019 bis zum Ablauf des 8. Juli 2019 Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. allen Bundesbediensteten und Landeslehrer/innen, die sich am 8. Juli 2019 im Dienststand befunden Personen, die nach der Besoldungsreform 2015 in den haben und Bundesdienst aufgenommen und deren Präsenz- bzw. die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich System übergeleitet wurden und geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungs- wurden bekommen die über das angerechnete Ausmaß stichtages unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem hinausgehenden Zeiten auf Antrag rückwirkend 18. Geburtstag erfolgte. angerechnet. Eine sich allfällig daraus ergebende Nachzahlung erfolgt rückwirkend ab dem 1. Mai 2016. Wie erfolgt die Neufestsetzung des BDA? Die Neufestsetzung des BDA erfolgt nach Ermittlung des Auf Antrag erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei Vergleichsstichtages. Das BDA erhöht sich um den zwischen Personen, dem Vergleichsstichtag und dem Vorrückungsstichtag die sich am 8. Juli 2019 nicht im Dienststand befunden liegenden Zeitraum, wenn der Vergleichsstichtag vor dem haben und Vorrückungsstichtag liegt. Für den Vergleich ist der letzte auf die die beiden anderen genannten Voraus- Vorrückungsstichtag maßgebend, der unter Ausschluss setzungen zutreffen und der vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegten September 2019 w Seite 6
Zeiten festgesetzt wurde. Der Vergleichsstichtag wird, Die zur Hälfte zu berücksichtigenden sonstigen Zeiten sind vereinfacht gesagt, nach der Gesetzeslage ermittelt, die bei der Ermittlung des Vergleichsstichtages nur insoweit zum Zeitpunkt der Ermittlung des Vorrückungsstichtages voranzustellen, als sie das Ausmaß von vier zur Hälfte zu gegolten hat. berücksichtigenden Jahren übersteigen. Bei allen anderen Vordienstzeiten ist von entschiedener Sache auszugehen. Abweichend davon treten an Stelle der vor Vollendung des 18. Lebensjahres Schriftliche Mitteilung liegenden Zeiten die vor Vollendung des 14. Lebensjahres Vor der Neufestsetzung des BDA ist den Beamten/innen liegenden Zeiten, das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen aufgrund der ist bei Bediensteten, für deren Verwendungs- bzw. Aktenlage schriftlich mitzuteilen. Binnen sechs Monaten Entlohnungsgruppen die Bestimmungen über den können Beamtinnen und Beamte allfällige weitere Zeiten Vorrückungsstichtag eine Voranstellung von Zeiten des geltend machen und die erforderlichen Nachweise erfolgreichen Studiums an einer höheren Schule vorsehen, erbringen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. die zwölfte Schulstufe (1. September bis 30. Juni) voranzustellen. Wenn die schulrechtlichen Vorschriften Vor der Neufestsetzung des BDA ist Vertragsbediensteten eine Regelstudiendauer von mehr als zwölf Schulstufen das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen aufgrund vorsehen, so verlängert sich der voranzustellende Zeitraum der Aktenlage unter Anschluss eines Hinweises auf für jede weitere Schulstufe um ein Jahr, nachfolgende Fristen nachweislich und schriftlich können sonstige Zeiten einer Tätigkeit oder eines mitzuteilen. Nach erfolgter Hinweisung ist eine unrichtige Studiums, die nur deshalb nicht im öffentlichen Interesse Nichtanrechnung von Vordienstzeiten vorangestellt wurden, weil sie das für die Verwendungs- bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der bzw. Entlohnungsgruppe, welcher die Person angehört, Mitteilung beim Dienstgeber schriftlich geltend zu machen zuvor gesetzlich vorgesehene Höchstausmaß übersteigen, und oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der wurden, im öffentlichen Interesse mit Zustimmung des Geltendmachung gerichtlich geltend zu machen. BMÖDS vorangestellt werden, sind sonstige Zeiten, die bis zum Höchstausmaß Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. von drei Jahren zur Hälfte zu berücksichtigen sind, bis zum Höchstausmaß von sieben Jahren zur Hälfte zu Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der GÖD berücksichtigen. unter www.goed.at. September 2019 w Seite 7
Günter Wick 0676/83450-202 guenter.wick@noel.gv.at BVA: schnell, bequem und sicher Rechnungen mittels Handysignatur bei der BVA einreichen Nutzen Sie unseren neuen Online-Service! können dann im Bedarfsfall einzeln noch abgeändert und Alles Wissenswerte auf einen Blick! gegebenenfalls wieder neu zwischengespeichert werden. Das war`s dann auch schon: Beilagen einfügen und D ie BVA bieten Ihnen ihre Online-Services mit höchster Sicherheitsstufe unter dem Button: „MeineSV“ auf www.bva.at an. absenden! Selbstverständlich gilt auch dieser neue – vereinfachte – Service unter „MeineSV“ als zusätzliche Dienstleistung der Der mit Abstand meistgenutzte Service „Rechnung(en) bei BVA. Der direkte Link zum Login und dem Formular lautet: der BVA einreichen“ – allgemein auch „Kostenerstattung http://www.bva.at/ke. einreichen“ genannt – steht Ihnen ab Mitte Juni 2019 in einer weiterentwickelten Version zur Verfügung. Es handelt Sollten Sie (noch) keine Handysignatur haben, steht Ihnen sich dabei um ein Formular, welches online auszufüllen ist. eine abgeänderte, etwas umfangreichere Druckvariante Was ist neu beim Einreichen der Kostenerstattung über „MeineSV“? Die weiterentwickelte „Meine SV“-Servicevariante nach Login mittels Handysignatur oder Bürgerkarte ist deutlich kompakter als ihr Vorgänger. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass nur mehr ein Feld verpflichtend befüllt werden muss. Im Detail handelt es sich dabei um die Angabe der Kontaktdaten (wahlweise Telefonnummer und/oder Email-Adresse). Kontodaten (IBAN und Kontoinhaber) sowie eventuelle Anmerkungen können zusätzlich erfasst werden. Danach sind die erforderlichen Beilagen hoch- zuladen. Erfahrene Benutzer greifen vor dem Einfügen der Beilagen des Formulars außerhalb von „MeineSV“ unter www.bva. auf die Komfort-Funktion „Zwischenspeicher“ zurück. Das at zur Verfügung. ausgefüllte Formular wird damit lokal abgespeichert. Dafür einen eigenen Speicherort auf der lokalen Festplatte Sie können aber auch Ihre digitale Handysignatur – bitte vorzusehen, erleichert das spätere Auffinden. nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 05 04 05 – kostenlos in Ihrer Landes- oder Außenstelle Bei Aufruf der Funktionen „Daten laden“ kann das der BVA aktivieren. Bitte bringen Sie einen amtlichen gespeicherte Formular beim nächsten Kostener- Lichtbildausweis und das Handy mit. Die Registrierung stattungsantrag via „MeineSV“ bereits vorausgefüllt in den dauert etwa 10 bis 15 Minuten. neuen Antrag geladen werden. Die vorbefüllten Felder q September 2019 w Seite 10
Hildegard Berger 0676/83450-206 hildegard.berger@noel. Fragen und gv.at Antworten Ich bin Lehrer im ersten Dienstjahr und hätte gerne 1.2. Sonderkonstellationen Auskunft über die Aufsichtspflicht. Finden Unterrichtsstunden, Schulveranstaltungen oder schulbe- zogenen Veranstaltungen anschließend an einen in der Lehrpersonen haben bei der Beaufsichtigung insbesondere Schule stattfindenden Unterricht an einem anderen Ort als in auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der der Schule (disloziert) statt, so sind die Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften unter Aufsicht an diesen Ort und zurück zur Schule zu führen. abzuwehren. Falls es zweckmäßig ist, können Schülerinnen und Schüler ab Schulrechtliche Bestimmungen der 7. Schulstufe, sofern es ihre körperliche und geistige Reife zulässt, auch ohne Aufsicht an den betreffenden Ort und allenfalls 1. Aufsichtsverpflichtung zu Schule zurück geschickt werden. Es gilt der Grundsatz, dass § 51 Abs. 3 SchUG: Die Lehrerin/der Lehrer hat nach der stets im konkreten Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden ist. jeweiligen Diensteinteilung die Schülerinnen und Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in Findet der Unterricht, eine Schulveranstaltung oder schulbe- den Unterrichtspausen – ausgenommen die zwischen dem zogene Veranstaltung in der ersten Unterrichtsstunde Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende Zeit (Vormittags- oder Nachmittagsunterricht) an einem anderen Ort – und unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtes beim als in der Schule statt, so kann, wenn dies zweckmäßig und für Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen und die Erziehungsberechtigten zumutbar erscheint, ein anderer schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Treffpunkt als der Schulstandort bestimmt werden. Davon sind Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit dies nach dem Alter und die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu verständigen. der geistigen Reife der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist. Hiebei hat sie/er insbesondere auf die körperliche Sicherheit und Persönlicher Geltungsbereich auf die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Dies gilt sinngemäß für den § 44a SchUG: Die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, wobei an die Stelle in der Schule, bei Schulveranstaltungen oder schulbezogenen des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt. Veranstaltungen kann auch durch andere geeignete Personen als durch Lehrerinnen/Lehrer oder Erzieherinnen/Erzieher § 2 Abs. 1 Schulordnung: Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und erfolgen, wenn dies Schüler ab der 7. Schulstufe darf entfallen, wenn dies im Hinblick auf die Gestaltung des Unterrichtes, von Schulveranstaltungen zur Gewährleistung der Sicherheit für die Schülerinnen und (§ 13 SchUG), von schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a Schüler erforderlich ist und SchUG) und der individuellen Berufs(bildungs)orientierung im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Schule (§ 13b SchUG) zweckmäßig ist und weiters im Hinblick auf die zweckmäßig ist. körperliche und geistige Reife der Schülerinnen und Schüler entbehrlich ist. Diese Personen (z.B. Erziehungsberechtigte) werden funktionell als Bundesorgan tätig. 1.1. Der zeitliche Geltungsbereich umfasst demnach die 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes Ich möchte ab November einer Nebenbeschäftigung die Zeit des Unterrichtes nachgehen, ist das für mich als Lehrerin an einer sämtliche Pausen mit Ausnahme der „Mittagspause“, das ist Volksschule möglich? die Zeit zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht den Zeitraum während des Verlassens der Schule unmittelbar Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist meldepflichtig nach Beendigung des Unterrichtes (Schulleitung). bei Schulen mit Tagesbetreuung (ganztägige Schulformen) zusätzlich die Zeit der Tagesbetreuung (Betreuungsteil), also Genehmigungspflicht (ohne vorherige Genehmigung unzu- die gegenstandsbezogene und die individuelle Lernzeit und lässig): Der Betrieb einer Privatschule oder einer Privatlehr- und die Freizeit (einschließlich die Zeit für die Verabreichung der -erziehungsanstalt sowie die Erteilung des Privatunterrichtes an Verpflegung in der Mittagspause) Schüler der eigenen Schule und die Aufnahme solcher Schüler den Zeitraum einer Schulveranstaltung in Kost und Quartier. den Zeitraum einer schulbezogenen Veranstaltung den Zeitraum einer Berufs(bildungs)orientierung Nebenbeschäftigung einer gemäß § 45, § 46, § 20 VBG, § 15c MSchG oder § 8 VKG teilzeitbeschäftigen Lehrperson - Beginnt für einzelne Klassen oder Schülergruppen ein Unterricht Genehmigung ist dann zu versagen, wenn die Ausübung dieser zu einem anderen Zeitpunkt als für die übrigen Schülerinnen Nebenbeschäftigung dem Grund der Herabsetzung widerstreitet. und Schüler, so ist in der von der Schulleitung gemäß § 56 Abs. 4 SchUG zu erstellenden Diensteinteilung die erforderliche Ebenfalls meldepflichtig: Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Vorsorge für die Beaufsichtigung auch dieser Schülerinnen und Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn Schüler zu treffen. gerichteten juristischen Person des privaten Rechtes. 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Claudia Andre 0676/83450-203 Pendlerpauschale claudia.andre@noel.gv.at Pendlerrechner Fahrtkostenzuschuss M it der Pendlerverordnung BGBl. II Nr. 276 vom 19. Septem- ber 2013 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros geschaffen und zu deren Ermittlung ab 1. Jänner 2014 der Pendlerrechner einge- führt. Auf der Website https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ Für die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage können nur jene des Bundesministeriums für Finanzen wird der Pendlerrechner Tage herangezogen werden, an denen an der Stammschule un- bereitgestellt. Mittels dieses Berechnungsprogramms kann jede terrichtet wird. Arbeitnehmerin / jeder Arbeitnehmer ermitteln, ob ihr / ihm eine allfällige Pendlerpauschale inklusive des zu berücksichtigenden Die Antragsteller/innen müssen ihre laufenden Pendlerrechner- Pendlereuros zusteht oder nicht. Das Tool gibt Auskunft über die anträge überprüfen und gegebenenfalls neu (mit aktuellem Stun- Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und stellt auch denplan) vorlegen. fest, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. Der Stundenplan hat folgende Parameter zu enthalten: Name des Antragstellers Bei Änderung des Wohnortes, der Stammschule bzw. Personalaktnummer / Dienststellennummer gravierender Änderungen der Diensteinteilung ist eine Name und Adresse der Stammschule Neuvorlage zwingend notwendig! Name und Adresse der Sprengelschule Dies gilt auch für Neuanstellungen! Wochentage Zeitangabe der Unterrichtsstunden Jede Lehrerin / jeder Lehrer bei der / dem eine Pendlerpauscha- Bei Religionslehrern die Anzahl der gemeldeten Schüler pro le und der Pendlereuro neu oder geändert im Zuge der Lohn- Unterrichtsstunde verrechnung berücksichtigt werden soll, ist verpflichtet, bei der Bildungsdirektion für Niederösterreich das abgefragte Ergebnis 3) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss des Pendlerrechners spätestens bis 30. September 2019 vor- Gilt für Betreuungslehrer/innen (z.B. Beratungslehrer/innen, zulegen. Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben hand- Sprachheillehrer/innen, Gutachter/innen), die an mehreren Tätig- schriftlich die Dienststellennummer und Personalaktnummer ein- keitsorten „OHNE“ fixen Stundenplan an der Stammschule tätig zutragen. sind: Für Lehrer/innen, deren Dauerdienstreisen nicht auf Grund ei- Nachstehende Richtlinien gelten nur für Kolleginnen und Kolle- nes Stundenplanes erfolgen und die keine fixen Stunden an der gen die an mehreren Schulen tätig sind: Stammschule unterrichten, muss der Antrag des Pendlerrech- NEU für Reiserechnung und Pendlerpauschale ab September ners monatlich beantragt werden (ausgenommen sind Schullei- 2017 – geänderte Lohnsteuerrichtlinien führen zu einer neuen ter/innen). Handhabung des Pendlerpauschalantrages und der Reiseab- rechnungen ab September 2017. Sofern Lehrer/innen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- stätte im erforderlichen Ausmaß zurücklegen, kann das Pendler- 1) Reiserechnungen pauschale (ggfs. auch aliquot) berücksichtigt werden, wobei die Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten unterrich- jeweils am häufigsten angefahrene Arbeitsstätte für die Berech- ten: nung heranzuziehen ist. Seit dem Schuljahr 2017/2018 kommt es im Bereich der Reise- kosten zu einer steuerlichen Erleichterung (Fahrtkosten werden Der Antrag muss innerhalb des darauffolgenden Monats vorge- nicht mehr versteuert), sofern Ausgangs- und Endpunkt der Rei- legt werden und mit einem Eingangsstempel versehen werden se ident sind (z.B. Wohnort – Tätigkeitsort – Wohnort). Um diese (Direktion oder Bildungsdirektion für NÖ). Eine Berücksichtigung Abrechnung korrekt durchführen zu können, bietet das Reise- kann nur durch Beilage eines Fahrtenbuches oder der eingelang- gebührenprogramm RGV LL eine neue Möglichkeit. Alle Lehrer/ ten Reiserechnung erfolgen. innen, die Unterrichtstätigkeit an mehreren Schulen ausüben, ha- ben den aktuellen Stundenplan (bis zu einer allfälligen Änderung Grundsätzlich sollte auf allen Schriftstücken im Dienstverkehr nur beim ersten Ansuchen) beizulegen (Scan). mit der Bildungsdirektion für NÖ PA-Nummer und DSt-Nummer vermerkt sein, um Verwechslungen auszuschließen und anderer- 2) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss seits die schnelle Erledigung zu gewährleisten. Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten regelmäßig unterrichten: Die Anträge mögen an folgende Adresse übermittelt werden: Seit dem Schuljahr 2017/2018 haben jene Antragsteller/innen, die an mehreren Schulen regelmäßig unterrichten, jedem neuen Bildungsdirektion für Niederösterreich Pendlerrechnerantrag einen aktuellen Stundenplan beizulegen. Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten September 2019 w Seite 12
Barbara Heindl 0676/83450-207 barbara.heindl@noel.gv.at Neues Dienstrecht DIENSTZULAGEN für bestimmte Funktionen und VERGÜTUNGEN im NEUEN LEHRERDIENSTRECHT pD SPEZIALFUNKTIONEN § 19 LVG Im Pflichtgegenstand, im Freigegenstand, in der Höhe EUR 168,30 Gegenstandsbezogenen Lernzeit (Deklarierung als solche in der Diensteinteilung), Förderunterricht Schülerberatung und für die Sprachförderkurse (da § 8e SchOG für Berufsorientierungskoordination die Sprachförderkurse auf die Lehrplaninhalte des Lerndesign Neue Mittelschule Pflichtgegenstandes Deutsch abstellt). Sonder- und Heilpädagogik, wenn die Vertragslehr- person zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen Auch die entsprechenden Schulstufen der Sonderschulen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder sind Sekundarstufen und fallen dementsprechend unter mit Körper- und Sinnesbehinderungen herangezogen wird. die Fächervergütung C. Praxisschulunterricht, wenn die Vertragslehrperson an einer Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur Vertragslehrpersonen an Sonderschulklassen der Se- Erteilung praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang von kundarstufe 1, die nach dem Lehrplan der NMS bzw. mindestens zwei Halbtagen je Woche herangezogen wird. PTS geführt werden, gebührt bei entsprechender Verwendung in D, M und lebenden Fremdsprache laut Ab 1.9.2017 können Vertragslehrpersonen auch nur an Lehrfächerverteilung die Fächervergütung. einem Halbtag je Woche zu praxisschulmäßigen Unter- richt herangezogen werden, wobei der zustehende Betrag (EUR 168,30) in diesem Fall zu halbieren ist. Anspruchsvoraussetzungen: Absolvierung einer ein- schlägigen Ausbildung! FÄCHERVERGÜTUNG § 22 LVG Abs. 2 Höhe EUR 26,90 Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der Polytechnischen Schule in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache verwendet werden (Fächervergütung C). Die Vergütung gebührt je gemäß Lehrfächerverteilung regelmäßig zu erbringender Wochenstunde, auch den Integrationslehrer/innen! Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr zustehenden Vergütung entspricht. Vertragslehrpersonen, die der Lehrerreserve zuge- teilt sind, gebühren ebenso ab dem ersten Tag der Laut Erlass des Ministeriums (GZ: 84BF-722/0013- regelmäßigen Verwendung in D, M oder lebenden III/8/2015 gebührt die Fächervergütung C im Unterricht Fremdsprache die Fächervergütung C und diese endet, in Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache in wenn sich die anspruchsbegründende Verwendung laut folgenden Bereichen: Lehrfächerverteilung ändert. September 2019 w Seite 13
Christian Rametsteiner, M.Ed. Amtsübergabe in 0676/83450-208 christian.rametsteiner@ der Lehrergewerk- noel.gv.at schaft APS NÖ Christian Rametsteiner, M.Ed. folgt Günter Wick als Vorsitzender in der Lehrergewerkschaft APS NÖ M it Wirkung vom 1. September 2019 fand die Amtsübergabe in der Lehrergewerkschaft APS NÖ statt. Dies wurde in einer Sitzung der Landesleitung auf Antrag des scheidenden Vor- sitzenden Günter Wick einstimmig von allen vertretenen Fraktionen beschlossen. Vorsitzender Wick teilte mit, dass er die Funktion des Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft APS NÖ mit Wirkung vom 1. September 2019 zurücklegt. Weiters schlug er seinen Stellvertreter Christian Rametsteiner, M.Ed. als seinen Nachfolger vor. Im Sinne der Kontinuität und eines notwendigen reibungslosen Überganges, gerade in Zeiten ständiger Änderungen und Neuerungen, wäre dies die optimale Lösung, da Christian Rametsteiner, M.Ed. in langen Jahren als Stellvertreter systematisch für die Rolle aufgebaut wurde und mit den Digitaler und mobiler Abläufen des „Alltagsgeschäftes“ eines Vorsitzenden als jemals zuvor! bestens vertraut ist – wie zum Beispiel die Abwicklung von Unterstützungen im Rechtsschutzbereich und die Mit der GÖD chatten! Vernetzung auf Landes- und Bundesebene der GÖD etc. Vorsitzender Wick betonte abschließend, dass eine Einfach online auf reibungslose Nachfolge und Amtsübergabe an die bestgeeignete Person Ziel seines Handelns seit geraumer www.goed.at/Whatsapp Zeit war. anmelden! Christian Rametsteiner, M.Ed. bedankte sich beim Gremium für das entgegengebrachte Vertrauen und hob die umsichtige Vorsitzführung von Günter Wick seit mehr als 15 Jahren hervor. „Günter Wick war in seiner Zeit als Vorsitzender stets bemüht, mit Engagement, Durchsetzungskraft und Empathie die Kolleginnen und Kollegen in gewerkschaftlichen und personalvertretungsmäßigen Belangen zu unterstützen.“ September 2019 w Seite 14
Informationen aus der Gewerkschaft öffentlicher Dienst September 2019 w Seite 15
Informationen aus der Gewerkschaft öffentlicher Dienst September 2019 w Seite 16
Martin Traxler, BEd 0676/83450-209 martin.traxler@noel.gv.at Landesmeister- schaften Golf Auf der Anlage des GC Lengenfeld wurden am Donnerstag, den 23. Mai 2019 die 23. NÖ Golflandesmeisterschaften der Lehrer ausgetragen. Insgesamt 24 Teilnehmer/innen starteten bei idealen Wetterbedingungen in Lengenfeld. Landesmeisterin bei den Damen wurde Angela Reiter (Mittelschule Guntramsdorf) und bei den Herren sicherte sich den Landesmeister-Titel Andreas Pfandler (Private Mittelschule Mary Ward in Krems). Beim Teambewerb (Vierball-Bestball) gewannen Markus Rosenthaler und Rudolf Daurer vor dem Duo Angela Reiter und Eva Reiter. Den 3. Platz belegten Andreas Pfandler und Franz Weinberger. Die Siegerehrung wurde von Gerhard Edinger (Organisationsteam), von Erich Hubaczek (Club- management des GC Lengenfeld), von Reg. Rat Franz Weinberger, von Schulqualitätsmanager Michael Dollischal, MSc (Bildungsregion 5 Baden) sowie seitens des Zentralausschusses von den Regionalbetreuern Martin Traxler, BEd und Hildegard Berger durchgeführt. Für den reibungslosen Ablauf dieser gelungenen Veran- staltung geht ein großer Dank an den Clubmanager, Erich Hubaczek, des Weiteren auch an Gerhard Edinger und den NÖ Schulgolfreferenten OSR Günter Pötzl für die perfekte Organisation der Meisterschaften (es wurde jeweils eine Urkunde „Dank und Ankerkennung“ überreicht). Ein großer Dank ergeht auch an die Golfclub-Managerin Petra Lackner-Gschwantner und an das Team des GC Lengenfeld. September 2019 w Seite 17
Landesmeisterschaften Ski Alpin und Snowboard Großartige Veranstaltung und sportliche Leistungen Am Freitag, den 1. März 2019 konnten die Landes- meisterschaften Ski Alpin und Snowboard in Annaberg - Reidl durchgeführt werden. Die Organisation und Durchführung der Wettkämpfe übernahm das bewährte Team um SR Karl Lackinger aus der NNÖMS Lilienfeld. In den verschiedenen Ski Alpin-Bewerben krönten sich: Riki ANSPACH (MusikMS Lunz) Elisabeth SIMETZBERGER (Lunz 1) Julia SCHRITTWIESER (NMS Lilienfeld) Romana HAUSER (NMS Lilienfeld) Martin TRAXLER (ZA-APS) Thomas GAMSJÄGER (SMS Scheibbs 1) Michael FÜRST (VS Weissenbach) Johannes SKOLL (SMS Traismauer) zu den Landesmeistern der jeweiligen Altersklasse. In den Snowboard-Bewerben siegten: Marlies KODERHOLD (MusikMS Lunz) sowie Patrick BRUCKNER (SMS Scheibbs 2) Die Mannschaftswertung ging diesmal an die SMS Scheibbs 1 vor der NMS Lilienfeld gefolgt von Lunz 1. Die Siegerehrung wurde seitens des ZA-Teams von Sportreferenten Martin Traxler durchgeführt. Schulqualitätsmanagerin Eva Rosskopf (Außenstelle Tulln der Bildungsdirektion für NÖ), DA-Vors. Michael Lahnsteiner (St. Pölten-Stadt), DA-Vors. Magdalena Fertner (Lilienfeld) sowie Martin Simader (Direktor der NNÖMS Lilienfeld) nahmen an der Siegerehrung teil. Ein besonderer Dank gebührt dem Hauptorganisatoren- team: nämlich den Mitarbeitern des Union Skiclub Lilienfeld, dem gesamten Team der NNÖMS Lilienfeld, dem Rennleiter OSR Bürgermeister Wolfgang Labenbacher, die mit ihrem Engagement dafür sorgten, dass diese Meisterschaft zu einem eindrucksvollen Erlebnis wurde. September 2019 w Seite 18
Stichwort: Bundes- Personalvertretungs- wahl 2019 13. Bundes-Personalvertretungswahl 27. und 28. November 2019 SO WÄHLEN SIE: Zwei Stimmzettel für zwei Wahlen: ZA und DA Sie erhalten ein braunes Zustellkuvert, in dem sich 2 weitere Kuverts und 2 Stimmzettel befinden … … beim Dienststellenwahlaus- schuss wird das weiße Kuvert … der grüne Stimmzettel geöffnet und das graue unbe- für die Wahl zum Zentralaus- schriftete Kuvert kommt schuss (ZA), der weiße ungeöffnet in die Wahlurne … Stimmzettel für den Dienst- stellenausschuss (DA) … die unbeschrifteten grauen Kuverts werden schließlich bei BITTE RASCH WÄHLEN der Auszählung vom DWA aufgrund langer Postwege! unter Beisein der Wahlzeugen geöffnet. … beide Stimmzettel in das graue unbeschriftete Kuvert geben, dieses graue unbe- Das wichtigste: schriftete Kuvert in das DIE ANONYMITÄT weiße Rücksendekuvert IST GEWAHRT !! geben und abschicken … September 2019 w Seite 19
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Dienstliche Email-Adresse für Landeslehrer/innen D ie Bildungsdirektion für NÖ ruft aus gegebenem Anlass den Erlass Präs.-414/96-2010 vom 06.10.2010 in Erinnerung, in welcher die Nutzung der dienstlichen Email Adressen für Landeslehrer/innen geregelt ist. Das regelmäßige Abrufen dieses Email-Kontos gehört zu den Dienstpflichten. Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass die automatisierte Umleitung auf eine andere Mailadresse zu technischen Im Falle des Vergessens des persönlichen Passwortes kann Problemen führen kann und daher davon abgeraten wird. dieses wieder auf das Initialpasswort zurückgesetzt werden. Richtlinien zu Nutzung Die Bildungsdirektion für NÖ weist daher auf die unabdingbare Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen Übermittlung Notwendigkeit der sicheren Aufbewahrung des übermittelten persönlicher, dienstrechtlich relevanter Inhalte auf Initialpasswortes hin. Das selbst gewählte Zugangspasswort elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/Dienstgeber und das Initialpasswort darf daher auf keinen Fall anderen wurde für jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin eine Personen weitergegeben werden. Dienst-Email-Adresse (ein Dienst-Email-Konto) eingerichtet. Zur Erreichung dieses Zweckes ist dieses Dienst-Email-Konto Nutzung des Dienst-Email-Kontos durch jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin verpflichtend Nachstehende Anordnungen zur Überprüfung des Dienst- zu verwenden. Email-Kontos gelten ausschließlich für Emails seitens der vorgesetzten Dienstbehörde und des Dienstgebers. Emails Zugangsdaten an diese Dienst-Email-Adresse, die von anderen Personen Die Zugangsdaten wurden allen Kolleginnen und Kollegen, und/oder Institutionen eingehen unterliegen NICHT dieser persönlich adressiert, über die Schulleitungen zugestellt.: Anordnung und obliegen der persönlichen Verantwortung des die Internet-Adresse der WEB-Mail-Oberfläche (https:// Landeslehrer/der Landeslehrerin (vergleichbar der bisherigen webmail.schule-noe.at) Kontaktaufnahme per Telefon oder postalischem Brief). die amtliche Email-Adresse ein automatisch generiertes Initialpasswort Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst- Email-Konto regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen und Email-Adresse diese als dienstliche Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Die amtliche, eindeutige Email-Adresse des Landeslehrer/ der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer Der Begriff der „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen Personalaktnummer@schule-noe.at. Zusätzlich zur Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im amtlichen Email-Adresse wurde für jeden Benutzer/jede Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format Vorname. eine wöchentliche Überprüfung des Posteinganges Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter dieser empfohlen. Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin erreichbar). Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer wird diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am dienstlichen Verhinderung (Schulveranstaltung, Fortbildungs- Ende des Familiennamens unterschieden (Vorname. veranstaltungen), einer länger andauernden Krankheit oder Nachnamae1@schule-noe.at). Die tatsächliche Schreibweise einer anderen nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der der zugeordneten Aliasadresse bei Sonderzeichen, Lage, das Dienst-Email-Konto in diesem Zeitraum abzurufen, Doppelnamen etc. ist dem integrierten Adressbuch des WEB- so hat er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung Mail-Clients zu entnehmen (zur treffsicheren Unterscheidung sobald wie möglich nachzuholen. Keinesfalls dürfen seitens bei Namensgleichheit ist dort die Stammschule angegeben). der systeminternen Benutzer (der Landeslehrer/innen) unaufgeforderte Massen-Emails (Spam-Emails) an Kollegen Passwort versandt werden. Beim Ersteinstieg in die WEB-Mail-Oberfläche ist das Initialpasswort auf ein persönliches Passwort nach den Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus angegebenen Richtlinien zu ändern. Es wird ausdrücklich angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen) darauf hingewiesen, dass die weitere Nutzung der Dienst- Speicherplatz von 1 GB pro Email-Konto so zu verwalten, Email-Adresse ausschließlich über dieses selbstgewählte dass jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst- Passwort möglich ist. Emails zur Verfügung steht. September 2019 w Seite 24
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Dr. Michael Winterhoff Kinder- und Jugendpsychiater S eit zwanzig Jahren wird das Bildungswesen über die Köpfe der Eltern und Lehrer hinweg umgebaut. In Österreich zuletzt mit dem Bildungsreformgesetz 2017, dessen Auswirkungen allmählich spürbar werden, negativ. So wird den Kindern das Entscheidende für Ihre Persön- lichkeitsentwicklung genommen: Bindung und Beziehung! Die Folge ist, dass sie auch als Erwachsene auf dem emo- tionalen und sozialen Entwicklungsstand von Kleinkindern bleiben. Sie leben im Moment und sind lustorientiert, emotional und sozial verdummt und nicht herkömmlich arbeitsfähig. Das heutige Bildungssystem ist für alle eine Katastrophe - auch in Österreich - für die Kinder, die Eltern und die Lehrer. Denn wir leben nur deshalb in einem friedlichen Land, weil die Psyche der heutigen Erwachsenengeneration entwi- ckelt ist. Nur auf dieser Basis können wir uns in Andere einfühlen, sind sozial kompetent und haben ein Verständ- nis für demokratische Abläufe. Jeder steht in der Verantwortung: Bildungspolitiker, Wäh- ler, Lehrer, Erzieher und auch Eltern können schon jetzt etwas für ihre Kinder tun - das müssen sie uns einfach wert sein! VORAVISO Dr. Michael Winterhoff kommt im Frühjahr 2020 nach Niederösterreich! September 2019 w Seite 26
G enießen Sie unsere Flexibilität und die Module, die Sie sich passend zu Ihren Wünschen mit unserer Hilfe zu- sammenstellen können. Wir organisieren für Sie alles und Bobwellenbahn inkl. Verleih der neuesten Bobs, Spielen im Schnee, Förderbandkarte: € 3.-pro Kind Winter - Abendprogramm: 19.00 – 21.00 Uhr bieten Ihnen einen wunderschönen Skitag oder Wintersport- Nachtskifahren oder/und Nachtbobfahren bei Flutlicht, För- tage im Schnee. derbandkarte: € 5.- pro Kind Winter - Nachmittags UND Abendprogramm: „1 TAG RAUS AUS DER KLASSE UND REIN INS € 7.-pro Kind WINTERSPORTVERGNÜGEN“ in Mönichkirchen am Wechsel WEITERE INFORMATIONEN Barbara und Dieter Pflug I: DER WINTERCHAMPION: www.skisport7.at inkl. Online Anmeldung Skikurs: Handy 0650 5779422 1 Wintersporttag inkl. Skilehrer: office@skisport7.at 2 Std. Skikurs € 12,-/Kind 3 Std. Skikurs € 14,-/Kind 4 Std. Skikurs € 16,-/Kind NEU - NEU - für alle Schulen !! Liftkarte: Kinderskiwiese, 25m und NEU 70m Förderband, Haus SEI- Beweg dich Schulfest SERs schräger Wiese, ideal für alle Anfänger: € 6,- Fitter Körper = Fitter Kopf Schischaukel Mönichkirchen am Wechsel: Vormittagskarte € 10.- 10 Rekorde Stationen: Ergebnisstationen Tageskarte € 12,- ideal für alle Fortgeschrittenen Radar Torschusswand Mini BMX Race Optional: Verleih: Offroad Scooter Race € 7,- Ski/ Schuhe/Helm Speed Stacking Angeln Mittagessen: Schlapfen Weitschuss € 7,- Spaghetti inkl. Skiwasser Weitkegeln Jumbo Frisbee Weitwurf „3 TAGE RAUS AUS DER KLASSE UND REIN INS Rope Skipping, 30 sec., WINTERSPORTVERGNÜGEN“ in Fuß Weitschleudern Mönichkirchen am Wechsel 10 Spiel Stationen: Erlebnisstationen II: DAS WINTERCAMP – die MINI-WINTERSPORT- Waveboarding, (inkl. Betreuung) WOCHE: 3 Wintersporttage inkl. 2 x Nächtigung: Smash Ball all inclusive € 169.- Speedminton 3 Tage Skikurs mit je 4 Std. Mini Golf 2 Nächte Vollpension/Kind Street Jumbo Tennis 3 Tage Liftkarte Paddle Tennis Indiacca & Ogo Sport Unterkunft: Frisbee & Disc Golf Pension Sonnenhof: neben „Haus SEISERs schräger Wiese“ Slackline, Stelzen, Laufski Hotel Thier: im Ortszentrum, mit Hallenbad, Shuttlebus Bubble Ball Optional Verleih: Weitere Informationen: 3 Tage Verleih: € 21,- Ski/Schuhe/Helm Dipl. Sportlehrer Dieter Pflug Optional Bus: Mödlingbachgasse 253 Tagesfahrt oder Transfer: € 380.- bis € 480.- 2392 Sulz im Wienerwald 50 oder 58 Sitzplätze im Bus 0650 5779422 d.pflug@sport7.at Optional: TOP ANGEBOT www.sport7.at Winter - Nachmittagsprogramm: 15.00 – 17.00 Uhr September 2019 w Seite 27
Schulmilchbauern sind startbereit D as neue Schuljahr 2019/2020 hat am 2. Sep- tember 2019 begonnen. Es ist das 25. Jahr seit dem EU-Beitritt und für viele Kindergärten und Schulen auch das 25. Jahr mit Schulmilchprodukten vom Bauern aus der Region. Bei der Schulmilchtagung am 21. August 2019 ha- ben sich die 20 Schulmilchbauern, welche in Nie- derösterreich und Wien über 1.000 Schulen und Kindergärten an 170 Schultagen täglich mit regio- nalen Spezialitäten versorgen, auf die aktuellen He- rausforderungen vorbereitet. Erstmals gibt es keine Novelle zur Schulmilchbei- hilfen-Verordnung. Die Trinkmilchaktion für Taferl- klassler wird es im September oder Oktober 2019 für fünf Tage (kostenlos) geben. Die NÖ Schulmilchbauern sind startbereit. Im Bild Bildungsdirektor HR Mag. Johann Heuras mit Milchkönigin Der Zuckerzusatz wurde stufenweise halbiert und Marlene I., den Schulmilch-Award-Preisträgern Gerald Buchinger betrug im Durchschnitt aller vom Gesundheitsmi- und Schulwart Bernhard Markhauser. nisterium untersuchten Schulmilchprodukte 3,7 %. Die Flügelmappe erhalten alle Kinder im Rahmen der EU-Schul- Dafür gab es viel Lob und Anerkennung. milchaktion Foto: LK NÖ/Leonie Zeller Die gesetzliche Vorschrift für 2019/2020 liegt bei 5,5 % erlaubter Zuckerzusatz. Die bäuerlichen Lie- feranten liegen also weit darunter. Elf Lieferanten wurden sogar bereits mit 3,5 % Zuckerzusatz bei ihren Schul- schätzung, Respekt, Höflichkeit und Anerkennung unter- milchprodukten registriert. einander sollen der „neue Geist“ in den Schulen sein. Frau Mag. Juliane Müllner vom BM für Nachhaltigkeit und Landeskammerrat Karl Braunsteiner dankte allen Schul- Tourismus informierte die Schulmilchlieferanten über die milchbauern für die vielen Kontakte zu Kindern, Eltern und neuen Bestimmungen der Einwegplastik-Richtlinie. Pädagogen. Auch der Trinkhalm ist ab 3. Juli 2021 davon betroff en. „Mit der Regionalität, der Herkunft und der Qualität ist Ab September 2019 werden die Schulmilchbauern bereits die Schulmilchversorgung in NÖ und Wien bei den direkt- einen erdöl- und weichmacherfreien Trinkhalm (69 % Kar- vermarktenden Milchbauern in besten Händen“, so Braun- toffelstärke und Fasern, 31 % Mineralien wie Calcium und steiner. Magnesium), der vollständig biologisch abbaubar ist, mit den geförderten Produkten ausliefern. Gemeinsam mit der Milchkönigin Marlene I. überreichte LKR Karl Braunsteiner und Bildungsdirektor HR Mag. Jo- Bildungsdirektor HR Mag. Johann Heuras informierte hann Heuras den diesjährigen Schulmilch-Award an Ge- über die Neuerungen im Schulbereich und betont die neue rald Buchinger für 25 Jahre Schulmilchlieferung und an Herausforderung in den Bildungsregionen „zum Wohle der den Schulwart Bernhard Markhauser vom Schulzentrum Kinder“ zusammenzuarbeiten. Waidhofen/Ybbs für sein Engagement für Schulmilch. Dazu gehört auch die Möglichkeit für Kinder am EU-Schul- Ein neues Poster informiert in Schulen über das EU-Schul- programm teilnehmen zu können. „Zusammenarbeit, ver- programm. Auch Exkursionen und Verkostungen in Schu- netzen und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stel- len werden als Begleitmaßnahme von der EU unterstützt. len“ ist eine Chance für die Region. Dipl.Päd. Josef Weber Darüber hinaus ist dem NÖ Bildungsdirektor die „Ver- +43 5 0259 23301 besserung der Schulkultur“ ein großes Anliegen. Wert- josef.weber@lk-noe.at September 2019 w Seite 28
Berufs- und Organhaft- pflichtversicherung Mehr Sicherheit für NÖ Landeslehrer/innen. Schutz vor beträchtlichen Risiken für nur 1 Euro pro Monat A ls Lehrer/in tragen Sie große Verantwortung und sind aufgrund der Aufsichtspflicht einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt. Schadenersatzforderungen können Sie unbeaufsichtigt. In dieser Zeit kommt es zu einer Rauferei unter den Schülern, wobei ein Schüler erheblich verletzt wird. treffen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder selber Anlässlich einer Exkursion überquert ein Schüler einer anderen Person Schaden zufügen. unvorsichtig die Straße wodurch ein PKW zu einem Ausweichmanöver gezwungen und dabei beschädigt In den letzten Jahren hat sich die Tendenz verstärkt, wird. Es wird dem verantwortlichen Lehrer unzureichende dass Eltern nicht nur mit Forderungen drohen, sondern Aufsicht vorgeworfen. diese – auch mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes – Bei einem Weiterbildungsseminar streift eine Lehrerin einklagen. Schadenersatzforderungen sind jedoch nicht den Tisch, auf dem sich die Kamera des Vortragenden immer berechtigt. befindet. Die Kamera fällt zu Boden und wird beschädigt. Die Berufs- und Organhaftpflichtversicherung der NV Organhaftpflichtversicherung (deckt Schäden am hilft Ihnen in beiden Fällen. Sie ersetzt den Schaden bei Eigentum des Dienstgebers) berechtigten Forderungen (es liegt ein Verschulden des Beim Lüften des Klassenzimmers vergisst der Lehrer Lehrers vor) und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. die Türe zu schließen. Durch Zugluft wird das Fenster beschädigt. Der Dienstgeber macht die Kosten der !! Jetzt online abschließen !! Reparatur des Fensters beim Lehrer geltend. Zum Start des neuen Schuljahres ist die Anmeldung Der Lehrer beauftragt einen 7-jährigen Schüler, den zur Berufs- und Organhaftpflichtversicherung Beamer zu holen, wobei dieser beschädigt wird. Es komfortabler geworden. Verwenden Sie folgende wird ihm vorgeworfen, sich eines untüchtigen Gehilfen Internetadresse und schließen Sie online ab: bedient zu haben. Die Kosten der Reparatur werden vom https://www.nv.at/service/online-produkte/online- Schulerhalter im Regressweg gefordert. abschluss-berufs-und-organhaftpflichtversicherung- Ein Lehrer stieß aus Unachtsamkeit die Videokamera fuer-noe-landeslehrer der Schule zu Boden. Was sind die Vorteile des Onlineabschlusses? Was muss ich im Schadenfall tun? Der Onlineabschluss bietet Ihnen nicht nur hohen Für eine Schadenmeldung stehen Ihnen die Online- Bedienungskomfort, sondern auch mehr Sicherheit formulare auf https://www.nv.at/service/services-fuer-nv- durch das Bestätigungsmail. Das Bestätigungsmail gilt kunden/schadenmeldung-online zur Verfügung. als Deckungsbestätigung. Darüber hinaus erhalten Bei einem Spitalsaufenthalt aufgrund eines Berufsunfalls Sie bei Abschluss eine Leistungsübersicht sowie die legen Sie die Aufenthaltsbestätigung des Spitals bei. Versicherungsbedingungen per Mail. Bitte bewahren Wurde Sachgut des Schulbetreibers beschädigt, ist Sie das Bestätigungsmail unbedingt auf. Es dient als zusätzlich das Formular Schadenanzeige Organhaftpflicht Deckungsnachweis im Schadenfall. auszufüllen. https://www.nv.at/cms/download/a58g5/Formular%20 Was sind die Leistungen? Schadenanzeige%20Organhaftpflichtversicherung.pdf Sparte Versicherungssumme Berufshaftpflicht EUR 1.000.000,- Organhaftpflicht EUR 100.000,- NEU: ONLINE-ABSCHLUSS Spitalgeld Berufsunfällen EUR 20,- pro Tag Spital Monatsprämie EUR 1,- https://www.nv.at/service/online- produkte/online-abschluss-berufs-und- Beispiele aus dem Schulalltag Berufshaftpflichtversicherung (deckt Sach- und Perso- organhaftpflichtversicherung-fuer-noe- nenschäden an anderen Personen) Ein Volksschullehrer verlässt während des Unter- landeslehrer richts die erste Klasse und lässt diese längere Zeit September 2019 w Seite 29
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IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Personalvertretung - Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen bei der Bildungsdirektion NÖ, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Telefon 02742/9005-16517, Fax 02742/9005-16516, Email post.za-aps@noel.gv.at Offenlegung gemäß § 25 (4) Mediengesetz: Mitteilungsblatt des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen bei der Bildungsdirektion NÖ im Rahmen der im Bundes- Personalvertretungsgesetz festgelegten Aufgabenbereiche September 2019 w Seite 33
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