ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer

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ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Ausgabe 2 / 2019

                            KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT

                            ZA AKTUELL
Ÿ   Aus meiner Sicht: Österreich ist Schlusslicht bei unterstützendem Personal
Ÿ   Besoldungsreform 2019
Ÿ   Österreichischer Schulleitungskongress 2019
Ÿ   Aus der BVA
Ÿ   Fragen und Antworten aus dem Schulalltag
Ÿ   Pendlerpauschale / Pendlerrechner / Fahrtkostenzuschuss
Ÿ   Neues Dienstrecht
Ÿ   Amtsübergabe in der Lehrergewerkschaft APS NÖ
Ÿ   NÖ Landesmeisterschaften: Golf, Ski alpin und Snowboard
Ÿ   Bundes-Personalvertretungswahl 2019
Ÿ   Schuljahresplaner
Ÿ   Termine im Schuljahr 2019/2020
Ÿ   Dienstliche Emailadresse
Ÿ   Schwerpunkte NÖ Media
Ÿ   Ankündigungen: Dr. Michael Winterhoff und Andreas Ferner
Ÿ   Wintersportschule Mönichkirchen am Wechsel
Ÿ   Schulmilchbauern sind startklar
Ÿ   Berufs- und Organhaftpflichtversicherung
Ÿ   Partner
Ÿ   Interpädagogica 2019

                                                Die Mitglieder des
                                             Zentralaussschusses
                                   Pflichtschullehrer wünschen allen
                                       Kolleginnen und Kollegen ein
                                            erfolgreiches Schuljahr
                                                      2019/2020!
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Ihre Ansprechpartner
 im Zentralausschuss
 der Pflichtschullehrer
       Zentrale SANKT PÖLTEN                                     Region NÖ SÜD
      Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten                         Hildegard BERGER
        Telefon: 02742/9005-16517                             Handy: 0676/83450-206
          Fax: 02742/9005-16516                     Bezirke: Baden, Bruck an der Leitha, Mödling,
       Email: post.za-aps@noel.gv.at                      Neunkirchen, Wr.Neustadt/Land,
                                                                 Wr.Neustadt/Stadt
           Helmut ERTL, M.Ed.                           Sprechtage in den Regionalbüros BH
          Vorsitzender ZA APS NÖ                          Neunkirchen und BH Baden nach
          Handy: 0676/83450-201                       unbedingter telefonischer Voranmeldung!

               Günter WICK
        Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ
          Handy: 0676/83450-202                                Region NÖ MITTE
                                                                Barbara HEINDL
              Peter BÖHM                                      Handy: 0676/83450-207
       Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ                       Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land,
   Landeskoordinator für Schulleiter/innen                     St. Pölten/Stadt, Tulln
         Handy: 0676/83450-205                           Sprechtage in den Regionalbüros
                                                     ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach
             Jürgen PANY                              unbedingter telefonischer Voranmeldung!
           Handy: 0676/4285390

      Karin LEONHARDSBERGER
         Franz GRAFENAUER
        Telefon: 02742/9005-16517
            nach Vereinbarung                               Region WEINVIERTEL
                                                                Claudia ANDRE
                                                              Handy: 0676/83450-203
                                                         Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn,
                                                              Korneuburg, Mistelbach
                                                           Sprechtage in den jeweiligen
www.noe-landeslehrer.at                                  Bezirkshauptmannschaften nach
                                                      unbedingter telefonischer Voranmeldung!

        Region MOSTVIERTEL                                  Region WALDVIERTEL
        Martin TRAXLER, BEd                            Christian RAMETSTEINER, M.Ed.
          Handy: 0676/83450-209                               Handy: 0676/83450-208
    Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs,                 Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land,
              Waidhofen/Ybbs                           Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl
 Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten           Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und
      nach unbedingter telefonischer                  BH Zwettl nach unbedingter telefonischer
              Voranmeldung!                                        Voranmeldung!

                                    September 2019 w Seite 2
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Helmut Ertl, M.Ed.
                     Vorsitzender
                     0676/83450-201
                                                         Aus meiner
                     helmut.ertl@noel.gv.at
                                                         Sicht ...

        TALIS beweist: Österreich ist Schlusslicht bei
                unterstützendem Personal
D  ie von der OECD veröffentlichte TALIS-Studie 2018 (Teaching and Learning International Servey) vergleicht Rah-
   menbedingungen des schulischen Lehrens und Lernens aus der Sicht von Lehrkräften und Schulleitungen der Se-
kundarstufe 1 aus 48 Ländern. Daraus ausgewählte Ergebnisse:

                                          September 2019 w Seite 3
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September 2019 w Seite 4
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Damit bestätigt auch diese Studie bereits vorangegange-
ne (GÖD-Belastungsstudie 2016, Under pressure) und
beweist den hohen Belastungsgrad unserer Berufsgrup-
pe. Dass Gesundheit Bildung stärkt, ist wissenschaftlich
mehrfach nachgewiesen.

„Gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen, wie ein gu-
tes Arbeitsumfeld, beeinflussen zweifellos den Schulall-
tag. Ganz besonders Schulerhalter und Bildungsbehörden
können für bessere Ergebnisse sorgen, indem sie gute,
zeitgemäße Arbeitsbedingungen schaffen und bereit sind,
subsidiär zu denken und nachhaltig in eine autonome
Standortentwicklung zu investieren.“

Des weiteren können auch Schulleitungen entscheidende
Voraussetzungen schaffen, um die Gesundheit ihrer Mit-           ein Aspekt sein, der bildungspolitisch noch viel stärker zu
arbeiter aktiv zu fördern. Der Führungsstil ist ein entschei-   berücksichtigen ist.“ (zit. Paul Kimberger im Schulblatt,
dender Faktor, wenn es um die Arbeitszufriedenheit, das         Ausgabe Juni 2019)
Commitment und das Wohlbefinden der Lehrerinnen und
Lehrer geht.                                                    Welche gesundheitlichen Bereiche im Besonderen be-
                                                                troffen sind, hat die empirische Studie „Under pressure“
Zusätzlich zum Führungsstil haben auch die Management-          der PHNÖ deutlich gemacht (siehe NÖ Landeslehrer Nr.
fähigkeiten einen hohen Stellenwert für die Unterrichts-        1/2019, Seite 4/5 oder www.ph-noe.ac.at) und auch die
qualität und das Schulklima.                                    jüngste GÖD-Belastungsstudie, deren Ergebnisse dem-
                                                                nächst publiziert werden, zeigt eine klare Tendenz - man
Auch der Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler            darf gespannt sein!
wird stärker als bisher angenommen von der Gesundheit
des pädagogischen Personals beeinflusst. Entscheidende           Ihr
Faktoren sind hier ebenfalls die Unterrichtsqualität und
das Klima in einer Klasse oder Gruppe.

„Dass gute Gesundheit Bildung stärkt, ist inzwischen auch
wissenschaftlich belegt und sollte für uns Alle jedenfalls

       VORAVISO zum 2. NÖ Lehrer/innen-Tag
           am 16.10.2019 um 15:00 Uhr
               in der Messe Tulln
     Hauptreferat von Bernhard Hartmut Möstl zum Thema:
                 BEWUSSTSEIN FÜR ERFOLG

          Diese Veranstaltung zählt als Fortbildungsveranstaltung
            für alle Lehrer/innen in NÖ und wird gemeinsam von
          Land NÖ, Bildungsdirektion für NÖ, Lehrervertretungen
    und den Partnerorganisationen UNIQA, NV und HYPO NOE getragen.

            Busse werden bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.
                         Nähere Informationen folgen.

                                               September 2019 w Seite 5
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Peter Böhm
                        0676/83450-205
                        peter.boehm@noel.gv.at
                                                                Besoldungs-
                                                                reform 2019

                Ein Verhandlungserfolg der GÖD:
 Der EuGH hat am 8. Mai 2019 in zwei Urteilen festgehalten, dass das
 Besoldungs- und Vorrückungssystem der Bundesbediensteten und
         Landeslehrer/innen gegen Europarecht verstößt

B   ereits am 8. Mai 2019 fanden erste Gespräche zwischen
    Dienstgeberseite und GÖD über die Möglichkeit der
rechtlichen Sanierung statt. In mehreren Gesprächs- und
                                                                Ÿ   deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind.

                                                                In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der
Verhandlungsrunden einigte man sich mit der Dienstgeber-        dreijährigen Verjährungsfrist in den Ruhestand getreten
seite auf die Besoldungsreform 2019.                            oder in Pension gegangen sind. Eine sich allfällig
                                                                ergebende Nachzahlung erfolgt rückwirkend drei Jahre ab
Im Mai sah es nach teilweise sehr hohen Verlusten für viele     dem Datum der Antragstellung.
Bedienstete aus. Die GÖD machte unmissverständlich
klar, dass das völlig inakzeptabel ist. Zu guter Letzt konnte   Bei Personen, die aufgrund der Einbringung eines Antrages
die GÖD ihre berechtigten Forderungen durchsetzen:              oder einer Klage ein Verfahren laufen haben, erfolgt die
                                                                Neufestsetzung im Rahmen dieser Verfahren.
Die durch das alte System diskriminierten Kolleginnen
und Kollegen werden entschädigt und niemand                     Personen, bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse
erleidet durch die Besoldungsreform 2019 Verluste in            bzw. berufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als
der Lebensverdienstsumme.                                       Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die jeweils
                                                                geltenden Höchstgrenzen überstiegen, können ebenfalls
Wer ist betroffen?                                              einen Antrag auf Berücksichtigung dieser Zeiten stellen
Für Bundesbedienstete und Landeslehrer/innen, deren             (das können nur Personen sein, deren erstmalige
Vorrückungsstichtag oder deren Besoldungsdienstalter            Festsetzung des Vorrückungsstichtages oder des BDA
(BDA) erstmalig bereits unter Berücksichtigung von Vor-         nach dem 30. August 2010 erfolgte. Personen, bei denen
dienstzeiten, die vor dem 18. Geburtstag liegen, ermittelt      eine solche Limitierung davor schlagend geworden ist,
worden ist, ändert sich nichts. Das sind Personen, deren        fallen ohnehin unter eine amtswegige Betrachtung). Eine
Vorrückungsstichtag oder BDA nach dem 30. August 2010           sich allfällig ergebende Nachzahlung erfolgt rückwirkend
erstmalig festgestellt wurde.                                   drei Jahre ab dem Datum der Antragstellung, wobei der
                                                                Zeitraum vom 8. Mai 2019 bis zum Ablauf des 8. Juli 2019
Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei               nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird.
allen Bundesbediensteten und Landeslehrer/innen,
Ÿ die sich am 8. Juli 2019 im Dienststand befunden              Personen, die nach der Besoldungsreform 2015 in den
haben und                                                       Bundesdienst aufgenommen und deren Präsenz- bzw.
Ÿ die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue              Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich
System übergeleitet wurden und                                  geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt
Ÿ deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungs-                 wurden bekommen die über das angerechnete Ausmaß
stichtages unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem         hinausgehenden Zeiten auf Antrag rückwirkend
18. Geburtstag erfolgte.                                        angerechnet.
Eine sich allfällig daraus ergebende Nachzahlung erfolgt
rückwirkend ab dem 1. Mai 2016.                                 Wie erfolgt die Neufestsetzung des BDA?
                                                                Die Neufestsetzung des BDA erfolgt nach Ermittlung des
Auf Antrag erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei              Vergleichsstichtages. Das BDA erhöht sich um den zwischen
Personen,                                                       dem Vergleichsstichtag und dem Vorrückungsstichtag
Ÿ die sich am 8. Juli 2019 nicht im Dienststand befunden        liegenden Zeitraum, wenn der Vergleichsstichtag vor dem
haben und                                                       Vorrückungsstichtag liegt. Für den Vergleich ist der letzte
Ÿ auf die die beiden anderen genannten Voraus-                  Vorrückungsstichtag maßgebend, der unter Ausschluss
setzungen zutreffen und                                          der vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegten

                                               September 2019 w Seite 6
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Zeiten festgesetzt wurde. Der Vergleichsstichtag wird,       Die zur Hälfte zu berücksichtigenden sonstigen Zeiten sind
vereinfacht gesagt, nach der Gesetzeslage ermittelt, die     bei der Ermittlung des Vergleichsstichtages nur insoweit
zum Zeitpunkt der Ermittlung des Vorrückungsstichtages       voranzustellen, als sie das Ausmaß von vier zur Hälfte zu
gegolten hat.                                                berücksichtigenden Jahren übersteigen. Bei allen anderen
                                                             Vordienstzeiten ist von entschiedener Sache auszugehen.
Abweichend davon
Ÿ treten an Stelle der vor Vollendung des 18. Lebensjahres   Schriftliche Mitteilung
liegenden Zeiten die vor Vollendung des 14. Lebensjahres     Vor der Neufestsetzung des BDA ist den Beamten/innen
liegenden Zeiten,                                            das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen aufgrund der
Ÿ ist bei Bediensteten, für deren Verwendungs- bzw.          Aktenlage schriftlich mitzuteilen. Binnen sechs Monaten
Entlohnungsgruppen die Bestimmungen über den                 können Beamtinnen und Beamte allfällige weitere Zeiten
Vorrückungsstichtag eine Voranstellung von Zeiten des        geltend machen und die erforderlichen Nachweise
erfolgreichen Studiums an einer höheren Schule vorsehen,     erbringen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
die zwölfte Schulstufe (1. September bis 30. Juni)
voranzustellen. Wenn die schulrechtlichen Vorschriften       Vor der Neufestsetzung des BDA ist Vertragsbediensteten
eine Regelstudiendauer von mehr als zwölf Schulstufen        das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen aufgrund
vorsehen, so verlängert sich der voranzustellende Zeitraum   der Aktenlage unter Anschluss eines Hinweises auf
für jede weitere Schulstufe um ein Jahr,                     nachfolgende Fristen nachweislich und schriftlich
Ÿ können sonstige Zeiten einer Tätigkeit oder eines          mitzuteilen. Nach erfolgter Hinweisung ist eine unrichtige
Studiums, die nur deshalb nicht im öffentlichen Interesse     Nichtanrechnung von Vordienstzeiten
vorangestellt wurden, weil sie das für die Verwendungs-      Ÿ bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der
bzw. Entlohnungsgruppe, welcher die Person angehört,         Mitteilung beim Dienstgeber schriftlich geltend zu machen
zuvor gesetzlich vorgesehene Höchstausmaß übersteigen,       und
oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt        Ÿ bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der
wurden, im öffentlichen Interesse mit Zustimmung des          Geltendmachung gerichtlich geltend zu machen.
BMÖDS vorangestellt werden,
Ÿ sind sonstige Zeiten, die bis zum Höchstausmaß             Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
von drei Jahren zur Hälfte zu berücksichtigen sind, bis
zum Höchstausmaß von sieben Jahren zur Hälfte zu             Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der GÖD
berücksichtigen.                                             unter www.goed.at.

                                            September 2019 w Seite 7
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
September 2019 w Seite 8
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
September 2019 w Seite 9
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2019 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Günter Wick
                     0676/83450-202
                     guenter.wick@noel.gv.at
                                                              BVA: schnell,
                                                              bequem und
                                                              sicher
                      Rechnungen mittels Handysignatur
                           bei der BVA einreichen
   Nutzen Sie unseren neuen Online-Service!                   können dann im Bedarfsfall einzeln noch abgeändert und
     Alles Wissenswerte auf einen Blick!                      gegebenenfalls wieder neu zwischengespeichert werden.
                                                              Das war`s dann auch schon: Beilagen einfügen und

D ie BVA bieten Ihnen ihre Online-Services mit höchster
  Sicherheitsstufe unter dem Button: „MeineSV“ auf
www.bva.at an.
                                                              absenden!

                                                              Selbstverständlich gilt auch dieser neue – vereinfachte –
                                                              Service unter „MeineSV“ als zusätzliche Dienstleistung der
Der mit Abstand meistgenutzte Service „Rechnung(en) bei       BVA. Der direkte Link zum Login und dem Formular lautet:
der BVA einreichen“ – allgemein auch „Kostenerstattung        http://www.bva.at/ke.
einreichen“ genannt – steht Ihnen ab Mitte Juni 2019 in
einer weiterentwickelten Version zur Verfügung. Es handelt    Sollten Sie (noch) keine Handysignatur haben, steht Ihnen
sich dabei um ein Formular, welches online auszufüllen ist.   eine abgeänderte, etwas umfangreichere Druckvariante

Was ist neu beim Einreichen
der Kostenerstattung über
„MeineSV“?
Die weiterentwickelte „Meine
SV“-Servicevariante        nach
Login mittels Handysignatur
oder Bürgerkarte ist deutlich
kompakter als ihr Vorgänger.
Dies bedeutet im Wesentlichen,
dass nur mehr ein Feld
verpflichtend befüllt werden
muss. Im Detail handelt es
sich dabei um die Angabe
der Kontaktdaten (wahlweise
Telefonnummer          und/oder
Email-Adresse).      Kontodaten
(IBAN      und    Kontoinhaber)
sowie eventuelle Anmerkungen
können      zusätzlich   erfasst
werden. Danach sind die
erforderlichen Beilagen hoch-
zuladen.

Erfahrene Benutzer greifen vor dem Einfügen der Beilagen      des Formulars außerhalb von „MeineSV“ unter www.bva.
auf die Komfort-Funktion „Zwischenspeicher“ zurück. Das       at zur Verfügung.
ausgefüllte Formular wird damit lokal abgespeichert. Dafür
einen eigenen Speicherort auf der lokalen Festplatte          Sie können aber auch Ihre digitale Handysignatur – bitte
vorzusehen, erleichert das spätere Auffinden.                   nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter
                                                              05 04 05 – kostenlos in Ihrer Landes- oder Außenstelle
Bei Aufruf der Funktionen „Daten laden“ kann das              der BVA aktivieren. Bitte bringen Sie einen amtlichen
gespeicherte Formular beim nächsten Kostener-                 Lichtbildausweis und das Handy mit. Die Registrierung
stattungsantrag via „MeineSV“ bereits vorausgefüllt in den    dauert etwa 10 bis 15 Minuten.
neuen Antrag geladen werden. Die vorbefüllten Felder                                                                q

                                             September 2019 w Seite 10
Hildegard Berger
                          0676/83450-206
                          hildegard.berger@noel.
                                                                     Fragen und
                          gv.at
                                                                     Antworten

Ich bin Lehrer im ersten Dienstjahr und hätte gerne                  1.2. Sonderkonstellationen
Auskunft über die Aufsichtspflicht.                                   Finden Unterrichtsstunden, Schulveranstaltungen oder schulbe-
                                                                     zogenen Veranstaltungen anschließend an einen in der
Lehrpersonen haben bei der Beaufsichtigung insbesondere              Schule stattfindenden Unterricht an einem anderen Ort als in
auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der            der Schule (disloziert) statt, so sind die Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften         unter Aufsicht an diesen Ort und zurück zur Schule zu führen.
abzuwehren.
                                                                     Falls es zweckmäßig ist, können Schülerinnen und Schüler ab
Schulrechtliche Bestimmungen                                         der 7. Schulstufe, sofern es ihre körperliche und geistige Reife
                                                                     zulässt, auch ohne Aufsicht an den betreffenden Ort und allenfalls
1. Aufsichtsverpflichtung                                             zu Schule zurück geschickt werden. Es gilt der Grundsatz, dass
§ 51 Abs. 3 SchUG: Die Lehrerin/der Lehrer hat nach der              stets im konkreten Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden ist.
jeweiligen Diensteinteilung die Schülerinnen und Schüler in
der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in           Findet der Unterricht, eine Schulveranstaltung oder schulbe-
den Unterrichtspausen – ausgenommen die zwischen dem                 zogene Veranstaltung in der ersten Unterrichtsstunde
Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende Zeit              (Vormittags- oder Nachmittagsunterricht) an einem anderen Ort
– und unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtes beim              als in der Schule statt, so kann, wenn dies zweckmäßig und für
Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen und        die Erziehungsberechtigten zumutbar erscheint, ein anderer
schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des           Treffpunkt als der Schulstandort bestimmt werden. Davon sind
Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit dies nach dem Alter und        die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu verständigen.
der geistigen Reife der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.
Hiebei hat sie/er insbesondere auf die körperliche Sicherheit und    Persönlicher Geltungsbereich
auf die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu achten und
Gefahren nach Kräften abzuwehren. Dies gilt sinngemäß für den        § 44a SchUG: Die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern
Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, wobei an die Stelle       in der Schule, bei Schulveranstaltungen oder schulbezogenen
des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt.                           Veranstaltungen kann auch durch andere geeignete Personen
                                                                     als durch Lehrerinnen/Lehrer oder Erzieherinnen/Erzieher
§ 2 Abs. 1 Schulordnung: Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und    erfolgen, wenn dies
Schüler ab der 7. Schulstufe darf entfallen, wenn dies im Hinblick
auf die Gestaltung des Unterrichtes, von Schulveranstaltungen        Ÿ  zur Gewährleistung der Sicherheit für die Schülerinnen und
(§ 13 SchUG), von schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a              Schüler erforderlich ist und
SchUG) und der individuellen Berufs(bildungs)orientierung            Ÿ im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Schule
(§ 13b SchUG) zweckmäßig ist und weiters im Hinblick auf die         zweckmäßig ist.
körperliche und geistige Reife der Schülerinnen und Schüler
entbehrlich ist.                                                     Diese Personen (z.B. Erziehungsberechtigte) werden funktionell
                                                                     als Bundesorgan tätig.
1.1. Der zeitliche Geltungsbereich umfasst demnach
Ÿ die 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes                         Ich möchte ab November einer Nebenbeschäftigung
Ÿ die Zeit des Unterrichtes                                          nachgehen, ist das für mich als Lehrerin an einer
Ÿ sämtliche Pausen mit Ausnahme der „Mittagspause“, das ist          Volksschule möglich?
die Zeit zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht
Ÿ den Zeitraum während des Verlassens der Schule unmittelbar         Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist meldepflichtig
nach Beendigung des Unterrichtes                                     (Schulleitung).
Ÿ bei Schulen mit Tagesbetreuung (ganztägige Schulformen)
zusätzlich die Zeit der Tagesbetreuung (Betreuungsteil), also        Genehmigungspflicht (ohne vorherige Genehmigung unzu-
die gegenstandsbezogene und die individuelle Lernzeit und            lässig): Der Betrieb einer Privatschule oder einer Privatlehr- und
die Freizeit (einschließlich die Zeit für die Verabreichung der      -erziehungsanstalt sowie die Erteilung des Privatunterrichtes an
Verpflegung in der Mittagspause)                                      Schüler der eigenen Schule und die Aufnahme solcher Schüler
Ÿ den Zeitraum einer Schulveranstaltung                              in Kost und Quartier.
Ÿ den Zeitraum einer schulbezogenen Veranstaltung
Ÿ den Zeitraum einer Berufs(bildungs)orientierung                    Nebenbeschäftigung einer gemäß § 45, § 46, § 20 VBG,
                                                                     § 15c MSchG oder § 8 VKG teilzeitbeschäftigen Lehrperson -
Beginnt für einzelne Klassen oder Schülergruppen ein Unterricht      Genehmigung ist dann zu versagen, wenn die Ausübung dieser
zu einem anderen Zeitpunkt als für die übrigen Schülerinnen          Nebenbeschäftigung dem Grund der Herabsetzung widerstreitet.
und Schüler, so ist in der von der Schulleitung gemäß § 56
Abs. 4 SchUG zu erstellenden Diensteinteilung die erforderliche      Ebenfalls meldepflichtig: Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat,
Vorsorge für die Beaufsichtigung auch dieser Schülerinnen und        Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn
Schüler zu treffen.                                                   gerichteten juristischen Person des privaten Rechtes.

                                                  September 2019 w Seite 11
Claudia Andre
                          0676/83450-203
                                                                    Pendlerpauschale
                          claudia.andre@noel.gv.at
                                                                    Pendlerrechner
                                                                    Fahrtkostenzuschuss

M    it der Pendlerverordnung BGBl. II Nr. 276 vom 19. Septem-
     ber 2013 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung
der Pendlerpauschale und des Pendlereuros geschaffen und zu
deren Ermittlung ab 1. Jänner 2014 der Pendlerrechner einge-
führt.

Auf der Website https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/    Für die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage können nur jene
des Bundesministeriums für Finanzen wird der Pendlerrechner         Tage herangezogen werden, an denen an der Stammschule un-
bereitgestellt. Mittels dieses Berechnungsprogramms kann jede       terrichtet wird.
Arbeitnehmerin / jeder Arbeitnehmer ermitteln, ob ihr / ihm eine
allfällige Pendlerpauschale inklusive des zu berücksichtigenden     Die Antragsteller/innen müssen ihre laufenden Pendlerrechner-
Pendlereuros zusteht oder nicht. Das Tool gibt Auskunft über die    anträge überprüfen und gegebenenfalls neu (mit aktuellem Stun-
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und stellt auch       denplan) vorlegen.
fest, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels
zumutbar oder unzumutbar ist.                                       Der Stundenplan hat folgende Parameter zu enthalten:
                                                                    Ÿ Name des Antragstellers
   Bei Änderung des Wohnortes, der Stammschule bzw.                 Ÿ Personalaktnummer / Dienststellennummer
   gravierender Änderungen der Diensteinteilung ist eine            Ÿ Name und Adresse der Stammschule
             Neuvorlage zwingend notwendig!                         Ÿ Name und Adresse der Sprengelschule
            Dies gilt auch für Neuanstellungen!                     Ÿ Wochentage
                                                                    Ÿ Zeitangabe der Unterrichtsstunden
Jede Lehrerin / jeder Lehrer bei der / dem eine Pendlerpauscha-     Ÿ Bei Religionslehrern die Anzahl der gemeldeten Schüler pro
le und der Pendlereuro neu oder geändert im Zuge der Lohn-          Unterrichtsstunde
verrechnung berücksichtigt werden soll, ist verpflichtet, bei der
Bildungsdirektion für Niederösterreich das abgefragte Ergebnis      3) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss
des Pendlerrechners spätestens bis 30. September 2019 vor-          Gilt für Betreuungslehrer/innen (z.B. Beratungslehrer/innen,
zulegen. Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben hand-        Sprachheillehrer/innen, Gutachter/innen), die an mehreren Tätig-
schriftlich die Dienststellennummer und Personalaktnummer ein-      keitsorten „OHNE“ fixen Stundenplan an der Stammschule tätig
zutragen.                                                           sind:
                                                                    Für Lehrer/innen, deren Dauerdienstreisen nicht auf Grund ei-
Nachstehende Richtlinien gelten nur für Kolleginnen und Kolle-      nes Stundenplanes erfolgen und die keine fixen Stunden an der
gen die an mehreren Schulen tätig sind:                             Stammschule unterrichten, muss der Antrag des Pendlerrech-
NEU für Reiserechnung und Pendlerpauschale ab September             ners monatlich beantragt werden (ausgenommen sind Schullei-
2017 – geänderte Lohnsteuerrichtlinien führen zu einer neuen        ter/innen).
Handhabung des Pendlerpauschalantrages und der Reiseab-
rechnungen ab September 2017.                                       Sofern Lehrer/innen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-
                                                                    stätte im erforderlichen Ausmaß zurücklegen, kann das Pendler-
1) Reiserechnungen                                                  pauschale (ggfs. auch aliquot) berücksichtigt werden, wobei die
Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten unterrich-   jeweils am häufigsten angefahrene Arbeitsstätte für die Berech-
ten:                                                                nung heranzuziehen ist.
Seit dem Schuljahr 2017/2018 kommt es im Bereich der Reise-
kosten zu einer steuerlichen Erleichterung (Fahrtkosten werden      Der Antrag muss innerhalb des darauffolgenden Monats vorge-
nicht mehr versteuert), sofern Ausgangs- und Endpunkt der Rei-      legt werden und mit einem Eingangsstempel versehen werden
se ident sind (z.B. Wohnort – Tätigkeitsort – Wohnort). Um diese    (Direktion oder Bildungsdirektion für NÖ). Eine Berücksichtigung
Abrechnung korrekt durchführen zu können, bietet das Reise-         kann nur durch Beilage eines Fahrtenbuches oder der eingelang-
gebührenprogramm RGV LL eine neue Möglichkeit. Alle Lehrer/         ten Reiserechnung erfolgen.
innen, die Unterrichtstätigkeit an mehreren Schulen ausüben, ha-
ben den aktuellen Stundenplan (bis zu einer allfälligen Änderung    Grundsätzlich sollte auf allen Schriftstücken im Dienstverkehr
nur beim ersten Ansuchen) beizulegen (Scan).                        mit der Bildungsdirektion für NÖ PA-Nummer und DSt-Nummer
                                                                    vermerkt sein, um Verwechslungen auszuschließen und anderer-
2) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss                         seits die schnelle Erledigung zu gewährleisten.
Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten regelmäßig
unterrichten:                                                       Die Anträge mögen an folgende Adresse übermittelt werden:
Seit dem Schuljahr 2017/2018 haben jene Antragsteller/innen,
die an mehreren Schulen regelmäßig unterrichten, jedem neuen                   Bildungsdirektion für Niederösterreich
Pendlerrechnerantrag einen aktuellen Stundenplan beizulegen.                    Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten

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Barbara Heindl
                       0676/83450-207
                       barbara.heindl@noel.gv.at
                                                             Neues
                                                             Dienstrecht

  DIENSTZULAGEN für bestimmte Funktionen und
VERGÜTUNGEN im NEUEN LEHRERDIENSTRECHT pD
         SPEZIALFUNKTIONEN § 19 LVG                          Ÿ Im Pflichtgegenstand, im Freigegenstand, in der
               Höhe EUR 168,30                               Gegenstandsbezogenen Lernzeit (Deklarierung als
                                                             solche in der Diensteinteilung), Förderunterricht
Ÿ Schülerberatung                                            und für die Sprachförderkurse (da § 8e SchOG für
Ÿ Berufsorientierungskoordination                            die Sprachförderkurse auf die Lehrplaninhalte des
Ÿ Lerndesign Neue Mittelschule                               Pflichtgegenstandes Deutsch abstellt).
Ÿ Sonder- und Heilpädagogik, wenn die Vertragslehr-
person zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen   Auch die entsprechenden Schulstufen der Sonderschulen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder        sind Sekundarstufen und fallen dementsprechend unter
mit Körper- und Sinnesbehinderungen herangezogen wird.       die Fächervergütung C.
Ÿ Praxisschulunterricht, wenn die Vertragslehrperson
an einer Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur      Vertragslehrpersonen an Sonderschulklassen der Se-
Erteilung praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang von       kundarstufe 1, die nach dem Lehrplan der NMS bzw.
mindestens zwei Halbtagen je Woche herangezogen wird.        PTS geführt werden, gebührt bei entsprechender
                                                             Verwendung in D, M und lebenden Fremdsprache laut
Ab 1.9.2017 können Vertragslehrpersonen auch nur an          Lehrfächerverteilung die Fächervergütung.
einem Halbtag je Woche zu praxisschulmäßigen Unter-
richt herangezogen werden, wobei der zustehende Betrag
(EUR 168,30) in diesem Fall zu halbieren ist.

Anspruchsvoraussetzungen:     Absolvierung    einer   ein-
schlägigen Ausbildung!

     FÄCHERVERGÜTUNG § 22 LVG Abs. 2
             Höhe EUR 26,90

Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt
eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der
Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der
Polytechnischen Schule in den Unterrichtsgegenständen
Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
verwendet werden (Fächervergütung C).

Die Vergütung gebührt je gemäß Lehrfächerverteilung
regelmäßig zu erbringender Wochenstunde, auch den
Integrationslehrer/innen!

Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in dem
Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr
zustehenden Vergütung entspricht.                            Vertragslehrpersonen, die der Lehrerreserve zuge-
                                                             teilt sind, gebühren ebenso ab dem ersten Tag der
Laut Erlass des Ministeriums (GZ: 84BF-722/0013-             regelmäßigen Verwendung in D, M oder lebenden
III/8/2015 gebührt die Fächervergütung C im Unterricht       Fremdsprache die Fächervergütung C und diese endet,
in Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache in           wenn sich die anspruchsbegründende Verwendung laut
folgenden Bereichen:                                         Lehrfächerverteilung ändert.

                                             September 2019 w Seite 13
Christian
                        Rametsteiner, M.Ed.                      Amtsübergabe in
                        0676/83450-208
                        christian.rametsteiner@                  der Lehrergewerk-
                        noel.gv.at
                                                                 schaft APS NÖ

      Christian Rametsteiner, M.Ed. folgt Günter Wick
    als Vorsitzender in der Lehrergewerkschaft APS NÖ

M    it Wirkung vom 1. September
     2019 fand die Amtsübergabe
in der Lehrergewerkschaft APS
NÖ statt. Dies wurde in einer
Sitzung der Landesleitung auf
Antrag des scheidenden Vor-
sitzenden Günter Wick einstimmig
von allen vertretenen Fraktionen
beschlossen.

Vorsitzender Wick teilte mit, dass
er die Funktion des Vorsitzenden
der Lehrergewerkschaft APS NÖ
mit Wirkung vom 1. September
2019 zurücklegt. Weiters schlug
er seinen Stellvertreter Christian
Rametsteiner, M.Ed. als seinen
Nachfolger vor.

Im Sinne der Kontinuität und
eines notwendigen reibungslosen
Überganges, gerade in Zeiten
ständiger    Änderungen      und
Neuerungen, wäre dies die optimale Lösung, da Christian
Rametsteiner, M.Ed. in langen Jahren als Stellvertreter
systematisch für die Rolle aufgebaut wurde und mit den
                                                                   Digitaler und mobiler
Abläufen des „Alltagsgeschäftes“ eines Vorsitzenden                  als jemals zuvor!
bestens vertraut ist – wie zum Beispiel die Abwicklung
von Unterstützungen im Rechtsschutzbereich und die
                                                                   Mit der GÖD chatten!
Vernetzung auf Landes- und Bundesebene der GÖD etc.

Vorsitzender Wick betonte abschließend, dass eine                   Einfach online auf
reibungslose Nachfolge und Amtsübergabe an die
bestgeeignete Person Ziel seines Handelns seit geraumer
                                                                  www.goed.at/Whatsapp
Zeit war.                                                               anmelden!
Christian Rametsteiner, M.Ed. bedankte sich beim
Gremium für das entgegengebrachte Vertrauen und hob
die umsichtige Vorsitzführung von Günter Wick seit mehr
als 15 Jahren hervor.

„Günter Wick war in seiner Zeit als Vorsitzender stets bemüht,
mit Engagement, Durchsetzungskraft und Empathie die
Kolleginnen und Kollegen in gewerkschaftlichen und
personalvertretungsmäßigen Belangen zu unterstützen.“

                                               September 2019 w Seite 14
Informationen aus der
Gewerkschaft öffentlicher
Dienst

    September 2019 w Seite 15
Informationen aus der
Gewerkschaft öffentlicher
Dienst

    September 2019 w Seite 16
Martin Traxler, BEd
                      0676/83450-209
                      martin.traxler@noel.gv.at
                                                          Landesmeister-
                                                          schaften Golf

  Auf der Anlage des GC Lengenfeld wurden
   am Donnerstag, den 23. Mai 2019 die 23.
  NÖ Golflandesmeisterschaften der Lehrer
                ausgetragen.

Insgesamt 24 Teilnehmer/innen starteten bei idealen
Wetterbedingungen in Lengenfeld. Landesmeisterin
bei den Damen wurde Angela Reiter (Mittelschule
Guntramsdorf) und bei den Herren sicherte sich den
Landesmeister-Titel     Andreas   Pfandler  (Private
Mittelschule Mary Ward in Krems).

Beim Teambewerb (Vierball-Bestball) gewannen Markus
Rosenthaler und Rudolf Daurer vor dem Duo Angela
Reiter und Eva Reiter. Den 3. Platz belegten Andreas
Pfandler und Franz Weinberger.

Die Siegerehrung wurde von Gerhard Edinger
(Organisationsteam), von Erich Hubaczek (Club-
management des GC Lengenfeld), von Reg. Rat
Franz   Weinberger,   von    Schulqualitätsmanager
Michael Dollischal, MSc (Bildungsregion 5 Baden)
sowie seitens des Zentralausschusses von den
Regionalbetreuern Martin Traxler, BEd und Hildegard
Berger durchgeführt.

Für den reibungslosen Ablauf dieser gelungenen Veran-
staltung geht ein großer Dank an den Clubmanager, Erich
Hubaczek, des Weiteren auch an Gerhard Edinger
und den NÖ Schulgolfreferenten OSR Günter Pötzl
für die perfekte Organisation der Meisterschaften (es
wurde jeweils eine Urkunde „Dank und Ankerkennung“
überreicht).

Ein großer Dank ergeht auch an die Golfclub-Managerin
Petra Lackner-Gschwantner und an das Team des GC
Lengenfeld.

                                          September 2019 w Seite 17
Landesmeisterschaften
Ski Alpin und
Snowboard
          Großartige Veranstaltung und
             sportliche Leistungen

Am Freitag, den 1. März 2019 konnten die Landes-
meisterschaften Ski Alpin und Snowboard in Annaberg
- Reidl durchgeführt werden. Die Organisation und
Durchführung der Wettkämpfe übernahm das bewährte
Team um SR Karl Lackinger aus der NNÖMS Lilienfeld.

In den verschiedenen Ski Alpin-Bewerben krönten sich:
            Riki ANSPACH (MusikMS Lunz)
          Elisabeth SIMETZBERGER (Lunz 1)
        Julia SCHRITTWIESER (NMS Lilienfeld)
          Romana HAUSER (NMS Lilienfeld)

             Martin TRAXLER (ZA-APS)
       Thomas GAMSJÄGER (SMS Scheibbs 1)
          Michael FÜRST (VS Weissenbach)
         Johannes SKOLL (SMS Traismauer)
zu den Landesmeistern der jeweiligen Altersklasse.

In den Snowboard-Bewerben siegten:
     Marlies KODERHOLD (MusikMS Lunz) sowie
        Patrick BRUCKNER (SMS Scheibbs 2)

    Die Mannschaftswertung ging diesmal an die
   SMS Scheibbs 1 vor der NMS Lilienfeld gefolgt
                   von Lunz 1.

Die Siegerehrung wurde seitens des ZA-Teams
von Sportreferenten Martin Traxler durchgeführt.
Schulqualitätsmanagerin Eva Rosskopf (Außenstelle
Tulln der Bildungsdirektion für NÖ), DA-Vors. Michael
Lahnsteiner (St. Pölten-Stadt), DA-Vors. Magdalena
Fertner (Lilienfeld) sowie Martin Simader (Direktor der
NNÖMS Lilienfeld) nahmen an der Siegerehrung teil.

Ein besonderer Dank gebührt dem Hauptorganisatoren-
team: nämlich den Mitarbeitern des Union Skiclub
Lilienfeld, dem gesamten Team der NNÖMS Lilienfeld,
dem Rennleiter OSR Bürgermeister Wolfgang
Labenbacher, die mit ihrem Engagement dafür sorgten,
dass diese Meisterschaft zu einem eindrucksvollen
Erlebnis wurde.

                                           September 2019 w Seite 18
Stichwort: Bundes-
                     Personalvertretungs-
                     wahl 2019
13. Bundes-Personalvertretungswahl
 27. und 28. November 2019

SO WÄHLEN SIE:
 Zwei Stimmzettel für zwei
 Wahlen: ZA und DA

 Sie erhalten ein braunes
 Zustellkuvert, in dem sich
 2 weitere Kuverts und
 2 Stimmzettel befinden …                         … beim Dienststellenwahlaus-
                                                 schuss wird das weiße Kuvert
 … der grüne Stimmzettel                         geöffnet und das graue unbe-
 für die Wahl zum Zentralaus-                    schriftete Kuvert kommt
 schuss (ZA), der weiße                          ungeöffnet in die Wahlurne …
 Stimmzettel für den Dienst-
 stellenausschuss (DA)                           … die unbeschrifteten grauen
                                                 Kuverts werden schließlich bei
 BITTE RASCH WÄHLEN                              der Auszählung vom DWA
 aufgrund langer Postwege!                       unter Beisein der Wahlzeugen
                                                 geöffnet.
 … beide Stimmzettel in das
 graue unbeschriftete Kuvert
 geben, dieses graue unbe-                    Das wichtigste:
 schriftete Kuvert in das                    DIE ANONYMITÄT
 weiße Rücksendekuvert                        IST GEWAHRT !!
 geben und abschicken …

                             September 2019 w Seite 19
September 2019 w Seite 20
September 2019 w Seite 21
September 2019 w Seite 22
September 2019 w Seite 23
Dienstliche Email-Adresse
                         für Landeslehrer/innen

D   ie Bildungsdirektion für NÖ ruft aus gegebenem Anlass den
    Erlass Präs.-414/96-2010 vom 06.10.2010 in Erinnerung,
in welcher die Nutzung der dienstlichen Email Adressen für
Landeslehrer/innen geregelt ist. Das regelmäßige Abrufen
dieses Email-Kontos gehört zu den Dienstpflichten. Ergänzend
dazu wird darauf hingewiesen, dass die automatisierte
Umleitung auf eine andere Mailadresse zu technischen            Im Falle des Vergessens des persönlichen Passwortes kann
Problemen führen kann und daher davon abgeraten wird.           dieses wieder auf das Initialpasswort zurückgesetzt werden.

Richtlinien zu Nutzung                                          Die Bildungsdirektion für NÖ weist daher auf die unabdingbare
Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen Übermittlung        Notwendigkeit der sicheren Aufbewahrung des übermittelten
persönlicher,   dienstrechtlich  relevanter    Inhalte  auf     Initialpasswortes hin. Das selbst gewählte Zugangspasswort
elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/Dienstgeber         und das Initialpasswort darf daher auf keinen Fall anderen
wurde für jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin eine           Personen weitergegeben werden.
Dienst-Email-Adresse (ein Dienst-Email-Konto) eingerichtet.
Zur Erreichung dieses Zweckes ist dieses Dienst-Email-Konto     Nutzung des Dienst-Email-Kontos
durch jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin verpflichtend       Nachstehende Anordnungen zur Überprüfung des Dienst-
zu verwenden.                                                   Email-Kontos gelten ausschließlich für Emails seitens der
                                                                vorgesetzten Dienstbehörde und des Dienstgebers. Emails
Zugangsdaten                                                    an diese Dienst-Email-Adresse, die von anderen Personen
Die Zugangsdaten wurden allen Kolleginnen und Kollegen,         und/oder Institutionen eingehen unterliegen NICHT dieser
persönlich adressiert, über die Schulleitungen zugestellt.:     Anordnung und obliegen der persönlichen Verantwortung des
Ÿ die Internet-Adresse der WEB-Mail-Oberfläche (https://         Landeslehrer/der Landeslehrerin (vergleichbar der bisherigen
webmail.schule-noe.at)                                          Kontaktaufnahme per Telefon oder postalischem Brief).
Ÿ die amtliche Email-Adresse
Ÿ ein automatisch generiertes Initialpasswort                   Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst-
                                                                Email-Konto regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen und
Email-Adresse                                                   diese als dienstliche Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Die amtliche, eindeutige Email-Adresse des Landeslehrer/
der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer             Der Begriff der „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen
in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe               Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen
Personalaktnummer@schule-noe.at.            Zusätzlich    zur   Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im
amtlichen Email-Adresse wurde für jeden Benutzer/jede           Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres
Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format Vorname.           eine wöchentliche Überprüfung des Posteinganges
Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter dieser          empfohlen.
Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin
erreichbar). Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen    Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer
wird diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am          dienstlichen Verhinderung (Schulveranstaltung, Fortbildungs-
Ende des Familiennamens unterschieden (Vorname.                 veranstaltungen), einer länger andauernden Krankheit oder
Nachnamae1@schule-noe.at). Die tatsächliche Schreibweise        einer anderen nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der
der zugeordneten Aliasadresse bei Sonderzeichen,                Lage, das Dienst-Email-Konto in diesem Zeitraum abzurufen,
Doppelnamen etc. ist dem integrierten Adressbuch des WEB-       so hat er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung
Mail-Clients zu entnehmen (zur treffsicheren Unterscheidung      sobald wie möglich nachzuholen. Keinesfalls dürfen seitens
bei Namensgleichheit ist dort die Stammschule angegeben).       der systeminternen Benutzer (der Landeslehrer/innen)
                                                                unaufgeforderte Massen-Emails (Spam-Emails) an Kollegen
Passwort                                                        versandt werden.
Beim Ersteinstieg in die WEB-Mail-Oberfläche ist das
Initialpasswort auf ein persönliches Passwort nach den          Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus
angegebenen Richtlinien zu ändern. Es wird ausdrücklich         angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen)
darauf hingewiesen, dass die weitere Nutzung der Dienst-        Speicherplatz von 1 GB pro Email-Konto so zu verwalten,
Email-Adresse ausschließlich über dieses selbstgewählte         dass jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst-
Passwort möglich ist.                                           Emails zur Verfügung steht.

                                              September 2019 w Seite 24
September 2019 w Seite 25
Dr. Michael Winterhoff
        Kinder- und Jugendpsychiater

S  eit zwanzig Jahren wird das Bildungswesen über die
   Köpfe der Eltern und Lehrer hinweg umgebaut.

In Österreich zuletzt mit dem Bildungsreformgesetz 2017,
dessen Auswirkungen allmählich spürbar werden, negativ.
So wird den Kindern das Entscheidende für Ihre Persön-
lichkeitsentwicklung genommen: Bindung und Beziehung!

Die Folge ist, dass sie auch als Erwachsene auf dem emo-
tionalen und sozialen Entwicklungsstand von Kleinkindern
bleiben.

Sie leben im Moment und sind lustorientiert, emotional und
sozial verdummt und nicht herkömmlich arbeitsfähig.

Das heutige Bildungssystem ist für alle eine Katastrophe
- auch in Österreich - für die Kinder, die Eltern und die
Lehrer.

Denn wir leben nur deshalb in einem friedlichen Land, weil
die Psyche der heutigen Erwachsenengeneration entwi-
ckelt ist. Nur auf dieser Basis können wir uns in Andere
einfühlen, sind sozial kompetent und haben ein Verständ-
nis für demokratische Abläufe.

Jeder steht in der Verantwortung: Bildungspolitiker, Wäh-
ler, Lehrer, Erzieher und auch Eltern können schon jetzt
etwas für ihre Kinder tun - das müssen sie uns einfach
wert sein!

                 VORAVISO
   Dr. Michael Winterhoff kommt
       im Frühjahr 2020 nach
         Niederösterreich!

                                            September 2019 w Seite 26
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                                                               Bobwellenbahn inkl. Verleih der neuesten Bobs, Spielen im
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                                                               Winter - Abendprogramm: 19.00 – 21.00 Uhr
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        WINTERSPORTVERGNÜGEN“ in
          Mönichkirchen am Wechsel                             WEITERE INFORMATIONEN
                                                               Barbara und Dieter Pflug
I: DER WINTERCHAMPION:                                         www.skisport7.at inkl. Online Anmeldung
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Mittagessen:                                                    Schlapfen Weitschuss
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          Mönichkirchen am Wechsel
                                                                10 Spiel Stationen: Erlebnisstationen
II: DAS WINTERCAMP – die MINI-WINTERSPORT-
                                                                Waveboarding, (inkl. Betreuung)
WOCHE:
3 Wintersporttage inkl. 2 x Nächtigung:                         Smash Ball
all inclusive € 169.-                                           Speedminton
3 Tage Skikurs mit je 4 Std.                                    Mini Golf
2 Nächte Vollpension/Kind                                       Street Jumbo Tennis
3 Tage Liftkarte                                                Paddle Tennis
                                                                Indiacca & Ogo Sport
Unterkunft:                                                     Frisbee & Disc Golf
Pension Sonnenhof: neben „Haus SEISERs schräger Wiese“          Slackline, Stelzen, Laufski
Hotel Thier: im Ortszentrum, mit Hallenbad, Shuttlebus          Bubble Ball
Optional Verleih:
                                                                Weitere Informationen:
3 Tage Verleih: € 21,- Ski/Schuhe/Helm
                                                                Dipl. Sportlehrer Dieter Pflug
Optional Bus:                                                   Mödlingbachgasse 253
Tagesfahrt oder Transfer: € 380.- bis € 480.-                   2392 Sulz im Wienerwald
50 oder 58 Sitzplätze im Bus                                    0650 5779422
                                                                d.pflug@sport7.at
Optional: TOP ANGEBOT                                           www.sport7.at
Winter - Nachmittagsprogramm: 15.00 – 17.00 Uhr

                                                September 2019 w Seite 27
Schulmilchbauern
                                                    sind startbereit

D   as neue Schuljahr 2019/2020 hat am 2. Sep-
    tember 2019 begonnen. Es ist das 25. Jahr
seit dem EU-Beitritt und für viele Kindergärten und
Schulen auch das 25. Jahr mit Schulmilchprodukten
vom Bauern aus der Region.

Bei der Schulmilchtagung am 21. August 2019 ha-
ben sich die 20 Schulmilchbauern, welche in Nie-
derösterreich und Wien über 1.000 Schulen und
Kindergärten an 170 Schultagen täglich mit regio-
nalen Spezialitäten versorgen, auf die aktuellen He-
rausforderungen vorbereitet.

Erstmals gibt es keine Novelle zur Schulmilchbei-
hilfen-Verordnung. Die Trinkmilchaktion für Taferl-
klassler wird es im September oder Oktober 2019
für fünf Tage (kostenlos) geben.                      Die NÖ Schulmilchbauern sind startbereit.
                                                      Im Bild Bildungsdirektor HR Mag. Johann Heuras mit Milchkönigin
Der Zuckerzusatz wurde stufenweise halbiert und Marlene I., den Schulmilch-Award-Preisträgern Gerald Buchinger
betrug im Durchschnitt aller vom Gesundheitsmi- und Schulwart Bernhard Markhauser.
nisterium untersuchten Schulmilchprodukte 3,7 %. Die Flügelmappe erhalten alle Kinder im Rahmen der EU-Schul-
Dafür gab es viel Lob und Anerkennung.                milchaktion
                                                                                             Foto: LK NÖ/Leonie Zeller
Die gesetzliche Vorschrift für 2019/2020 liegt bei
5,5 % erlaubter Zuckerzusatz. Die bäuerlichen Lie-
feranten liegen also weit darunter. Elf Lieferanten wurden
sogar bereits mit 3,5 % Zuckerzusatz bei ihren Schul- schätzung, Respekt, Höflichkeit und Anerkennung unter-
milchprodukten registriert.                                   einander sollen der „neue Geist“ in den Schulen sein.

Frau Mag. Juliane Müllner vom BM für Nachhaltigkeit und     Landeskammerrat Karl Braunsteiner dankte allen Schul-
Tourismus informierte die Schulmilchlieferanten über die    milchbauern für die vielen Kontakte zu Kindern, Eltern und
neuen Bestimmungen der Einwegplastik-Richtlinie.            Pädagogen.

Auch der Trinkhalm ist ab 3. Juli 2021 davon betroff en.     „Mit der Regionalität, der Herkunft und der Qualität ist
Ab September 2019 werden die Schulmilchbauern bereits       die Schulmilchversorgung in NÖ und Wien bei den direkt-
einen erdöl- und weichmacherfreien Trinkhalm (69 % Kar-     vermarktenden Milchbauern in besten Händen“, so Braun-
toffelstärke und Fasern, 31 % Mineralien wie Calcium und     steiner.
Magnesium), der vollständig biologisch abbaubar ist, mit
den geförderten Produkten ausliefern.                       Gemeinsam mit der Milchkönigin Marlene I. überreichte
                                                            LKR Karl Braunsteiner und Bildungsdirektor HR Mag. Jo-
Bildungsdirektor HR Mag. Johann Heuras informierte          hann Heuras den diesjährigen Schulmilch-Award an Ge-
über die Neuerungen im Schulbereich und betont die neue     rald Buchinger für 25 Jahre Schulmilchlieferung und an
Herausforderung in den Bildungsregionen „zum Wohle der      den Schulwart Bernhard Markhauser vom Schulzentrum
Kinder“ zusammenzuarbeiten.                                 Waidhofen/Ybbs für sein Engagement für Schulmilch.

Dazu gehört auch die Möglichkeit für Kinder am EU-Schul-    Ein neues Poster informiert in Schulen über das EU-Schul-
programm teilnehmen zu können. „Zusammenarbeit, ver-        programm. Auch Exkursionen und Verkostungen in Schu-
netzen und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stel-     len werden als Begleitmaßnahme von der EU unterstützt.
len“ ist eine Chance für die Region.
                                                            Dipl.Päd. Josef Weber
Darüber hinaus ist dem NÖ Bildungsdirektor die „Ver-        +43 5 0259 23301
besserung der Schulkultur“ ein großes Anliegen. Wert-       josef.weber@lk-noe.at

                                            September 2019 w Seite 28
Berufs- und Organhaft-
                                       pflichtversicherung
         Mehr Sicherheit für NÖ Landeslehrer/innen.
  Schutz vor beträchtlichen Risiken für nur 1 Euro pro Monat

A   ls Lehrer/in tragen Sie große Verantwortung und sind
    aufgrund der Aufsichtspflicht einem hohen Berufsrisiko
ausgesetzt. Schadenersatzforderungen können Sie
                                                              unbeaufsichtigt. In dieser Zeit kommt es zu einer Rauferei
                                                              unter den Schülern, wobei ein Schüler erheblich verletzt
                                                              wird.
treffen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder selber   Ÿ Anlässlich einer Exkursion überquert ein Schüler
einer anderen Person Schaden zufügen.                         unvorsichtig die Straße wodurch ein PKW zu einem
                                                              Ausweichmanöver gezwungen und dabei beschädigt
In den letzten Jahren hat sich die Tendenz verstärkt,         wird. Es wird dem verantwortlichen Lehrer unzureichende
dass Eltern nicht nur mit Forderungen drohen, sondern         Aufsicht vorgeworfen.
diese – auch mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes –         Ÿ Bei einem Weiterbildungsseminar streift eine Lehrerin
einklagen. Schadenersatzforderungen sind jedoch nicht         den Tisch, auf dem sich die Kamera des Vortragenden
immer berechtigt.                                             befindet. Die Kamera fällt zu Boden und wird beschädigt.

Die Berufs- und Organhaftpflichtversicherung der NV            Organhaftpflichtversicherung   (deckt    Schäden    am
hilft Ihnen in beiden Fällen. Sie ersetzt den Schaden bei     Eigentum des Dienstgebers)
berechtigten Forderungen (es liegt ein Verschulden des        Ÿ Beim Lüften des Klassenzimmers vergisst der Lehrer
Lehrers vor) und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.            die Türe zu schließen. Durch Zugluft wird das Fenster
                                                              beschädigt. Der Dienstgeber macht die Kosten der
          !! Jetzt online abschließen !!                      Reparatur des Fensters beim Lehrer geltend.
Zum Start des neuen Schuljahres ist die Anmeldung             Ÿ Der Lehrer beauftragt einen 7-jährigen Schüler, den
   zur Berufs- und Organhaftpflichtversicherung                Beamer zu holen, wobei dieser beschädigt wird. Es
  komfortabler geworden. Verwenden Sie folgende               wird ihm vorgeworfen, sich eines untüchtigen Gehilfen
    Internetadresse und schließen Sie online ab:              bedient zu haben. Die Kosten der Reparatur werden vom
 https://www.nv.at/service/online-produkte/online-            Schulerhalter im Regressweg gefordert.
abschluss-berufs-und-organhaftpflichtversicherung-             Ÿ Ein Lehrer stieß aus Unachtsamkeit die Videokamera
                fuer-noe-landeslehrer                         der Schule zu Boden.

Was sind die Vorteile des Onlineabschlusses?                  Was muss ich im Schadenfall tun?
Der Onlineabschluss bietet Ihnen nicht nur hohen              Für eine Schadenmeldung stehen Ihnen die Online-
Bedienungskomfort, sondern auch mehr Sicherheit               formulare auf https://www.nv.at/service/services-fuer-nv-
durch das Bestätigungsmail. Das Bestätigungsmail gilt         kunden/schadenmeldung-online zur Verfügung.
als Deckungsbestätigung. Darüber hinaus erhalten              Bei einem Spitalsaufenthalt aufgrund eines Berufsunfalls
Sie bei Abschluss eine Leistungsübersicht sowie die           legen Sie die Aufenthaltsbestätigung des Spitals bei.
Versicherungsbedingungen per Mail. Bitte bewahren             Wurde Sachgut des Schulbetreibers beschädigt, ist
Sie das Bestätigungsmail unbedingt auf. Es dient als          zusätzlich das Formular Schadenanzeige Organhaftpflicht
Deckungsnachweis im Schadenfall.                              auszufüllen.
                                                              https://www.nv.at/cms/download/a58g5/Formular%20
Was sind die Leistungen?                                      Schadenanzeige%20Organhaftpflichtversicherung.pdf
 Sparte                        Versicherungssumme
 Berufshaftpflicht              EUR 1.000.000,-
 Organhaftpflicht               EUR 100.000,-
                                                                 NEU: ONLINE-ABSCHLUSS
 Spitalgeld Berufsunfällen     EUR 20,- pro Tag Spital
 Monatsprämie                  EUR 1,-                                https://www.nv.at/service/online-
                                                                 produkte/online-abschluss-berufs-und-
Beispiele aus dem Schulalltag
Berufshaftpflichtversicherung (deckt Sach- und Perso-             organhaftpflichtversicherung-fuer-noe-
nenschäden an anderen Personen)
Ÿ Ein Volksschullehrer verlässt während des Unter-                                landeslehrer
richts die erste Klasse und lässt diese längere Zeit

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unentgeltliche Einschaltung

September 2019 w Seite 30
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September 2019 w Seite 31
unentgeltliche Einschaltung

September 2019 w Seite 32
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber:               Personalvertretung - Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden
                                             Pflichtschulen bei der Bildungsdirektion NÖ, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1
                                             Telefon 02742/9005-16517, Fax 02742/9005-16516, Email post.za-aps@noel.gv.at

Offenlegung gemäß § 25 (4) Mediengesetz:      Mitteilungsblatt des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden
                                             Pflichtschulen bei der Bildungsdirektion NÖ im Rahmen der im Bundes-
                                             Personalvertretungsgesetz festgelegten Aufgabenbereiche

                                          September 2019 w Seite 33
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