THORBERG - BALZLI & FAHRER

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THORBERG - BALZLI & FAHRER
THORBERG
IMPRESSUM
                                                  Regie, Buch Dieter Fahrer                       Sieben Insassen aus sieben Nationen stehen im Zentrum des Films:
                                                  Kamera Dieter Fahrer
                                                  Montage Maya Schmid                             Schwere Jungs, so sagt man. Wie schwer wiegt das Schwere?
                                                  Ton Balthasar Jucker
Herausgeber                                       Music Sevices Pirmin Marti                      Wieso tut Mann Böses? Wird Mann so besser? Der Film berichtet von
achaos Bildung & Information                      Original Version deutsch schweizer-             Entgleisungen, von Verzweiflung, Reue und Hoffnung. Die Kamera
Kinokultur in der Schule                          deutsch, französisch, englisch, albanisch
Untere Steingrubenstrasse 19                      Farbe, 105 Min.                                 verlässt den Thorberg nie. Enge und Beklemmung sind spürbar. Vorur-
4500 Solothurn                                    Untertitel deutsch, französisch
Tel. & Fax 032 623 57 07                          Genre Dokumentarfilm                            teile werden brüchig, denn in den einzelnen Schicksalen zeigen sich
kinokultur@achaos.ch                              Kinostart 6. September 2012                     Abgründe und Wunden: Lebensspuren voller Konflikte und Gewalt. Die
www.achaos.ch                                     Produktion Balzli & Fahrer GmbH
                                                  Altenbergstrasse 16, 3013 Bern                  Gefangenen erhalten ein Gesicht und da, wo die Gesellschaft längst
DAS DOSSIER WURDE ERARBEITET VON                  031 332 94 38, balzli-fahrer@gmx.net
achaos Bildung & Information                      Verleih Look Now!, Gasometerstrasse 9           auf Distanz gegangen ist, wird Nähe möglich.
Kinokultur in der Schule                          8005 Zürich, info@looknow.ch
Redaktion: Ruth Köppl, Heinz Urben                044 440 25 44

Unterrichtsmaterial zu vielen                     Webseite zum Film www.thorberg.ch
weiteren Filmen kann auf der Webseite www.                                                         Didaktische Hinweise
achaos.ch unter «Kinokultur in der Schule Down-                   Dieter Fahrer
loads» kostenlos heruntergeladen werden.                          Geboren 1958 in Bern.            Das Unterrichtsmaterial zum Film ist als Fundus zur Auswahl
                                                                  1979-81 Bayerische               gedacht.
Anmeldung für Kinobesuche von Schul-                              Staatslehranstalt für
klassen und Filmgespräche                                         Fotografie, München. Ab
achaos Bildung & Information                                      1981 Arbeiten als freier         Für eine kurze Auseinandersetzung im Unterricht können die Aufga-
Tel. 032 623 57 07, kinokultur@achaos.ch          Fotograf, diverse Publikationen, Installatio-    ben und Fragen zur Vor- und Nachbereitung des Films «Thor-
                                                  nen und Aktionen. Ab 1983 Mitarbeit als
                                                  Aufnahme- und Produktionsleiter.
                                                                                                   berg» oder eine Auswahl davon besprochen, abgegeben und nach
Von folgenden Institutionen wird KINO-KUL-
TUR IN DER SCHULE finanziell unterstützt:         Kameraassistent, Kameramann bei                  der Visionierung in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit thematisiert
Bundesamt für Kultur, Schweizerische Kultur-      diversen Spiel- und Dokumentarfilmen.            und diskutiert werden.
stiftung für Audiovision, MIGROS Kulturprozent,   1988-96 Compagnon bei Balzli & Cie in
Milton Ray Hartmann-Stiftung, Ernst Göhner        Nidau. Ab 1997 Geschäfts-
Stiftung, Swisslos, Kanton Aargau, Kanton         führung der Balzli & Fahrer GmbH, Bern.          Ist ein Filmgespräch geplant, finden die Schülerinnen und Schüler im
Basel-Stadt, Kanton Thurgau, Kanton Appenzell                                                      Kapitel Vorbereitung auf ein Filmgespräch Hinweise und einen
AR, Kanton Schaffhausen, Kanton Zug               Filmografie                                      Fragekatalog.
                                                  2000 Jour de nuit / 2004 Que sera? /
Partnerinstitutionen                              2009 SMS from Shangri-La / 2012
Seminar für Filmwissenschaft der Universität      Thorberg (alles Dokumentarfilme)                 Im Kapitel Aufgaben und Fragen zu thematischen Aspekten
Zürich (Filmbildung), Zürcher Hochschule für                                                       des Films werden einzelne Themen vertieft behandelt.
Angewandte Wissenschaften (Evaluation)
Solothurner Filmtage
                                                                                                   Die Materialien sind fächerübergreifend sowie handlungs- und
                                                                                                   situationsorientiert konzipiert. Sie eignen sich für thematische
                                                                                                   Auseinandersetzungen in der Sekundarstufe 1 und 2 sowie in den
                                                                                                   Berufsschulen.

                                                  THORBERG                                                                                                       SEITE  1
THORBERG - BALZLI & FAHRER
Thorberg

                inhaltsübersicht

Thorberg.                                    Aufgaben und Fragen zur
Hinter Gittern.
Kammerausstellung mit Film-
                                             Vor- und Nachbereitung des Films «Thorberg».........................3
portraits von Dieter Fahrer
30.8. bis 28.10.2012                               Aufgaben und Fragen zur Vorbereitung des Kinobesuchs....................3
Museum für Kommunikation,
Bern
                                                   Fragen zum Kinobesuch......................................................................................................4
Parallel zum Dokumentarfilm hat Die-
ter Fahrer mit seinem Team 18 kurze
Filmporträts von Gefangenen geschaf-               Vorbereitung auf ein Filmgespräch..........................................................................5
fen. Integriert in eine Installation zeigt
diese das Museum für Kommunikation
im Herbst 2012. In sechs Gefängnis-                Aufgaben und Fragen zur Nachbereitung des Kinobesuchs. .............6
zellen, nachgebaut in Originalgrösse
von 8,5 m2 und frei zugänglich, be-                           Die Personen im Film.......................................................................................................6
kommt das Publikum «da draussen»
einen Einblick von «da drinnen». Die                          Unsere Filmkritik................................................................................................................8
meisten Gerichtsverhandlungen sind
öffentlich. Der Strafvollzug hingegen                         Aussage und Wirkung des Films. ..............................................................................9
findet hinter verschlossenen Türen
statt. Die Medien Film und Ausstel-
lung können dem Publikum diese iso-
lierte Welt vermitteln.
                                             Aufgaben und Fragen
Menschen vom                                 zu thematischen Aspekten des Films..................................................... 11
Hoger – Leben in der
Strafanstalt Thor-                                 Strafe allgemein. .................................................................................................................... 11
berg.
Ausstellung mit Fotoportraits                      Sinn und Zweck von Strafe........................................................................................... 13
von Hansueli Trachsel
25.8 bis 2.12.2012
Museum Krauchthal                                  Formen der Strafen in der Schweiz........................................................................ 15
«Menschen vom Hoger» zeigt Bilder
des bekannten Berner Reportagefo-                  Die Freiheitsstrafe................................................................................................................. 20
tografen Hansueli Trachsel. Das Mu-
seum liegt am Fuss des Thorbergs,
der das Leben und die Menschen der                 Das Beispiel «Thorberg»................................................................................................. 23
Gemeinde prägt. Das Museum zeigt
nebst der Sonderschau eine perma-
nente Ausstellung zum Thorberg.                    Lebenslängliche Verwahrung..................................................................................... 28
«Von Zelle zu Zelle» thematisiert die
Entwicklung vom Kartäuserkloster zur
modernen Anstalt mit Hochsicher-                   Der offene Strafvollzug. .................................................................................................... 29
heitseinrichtungen. Sie veranschau-
licht historische und zeitgenössische
Aspekte des Strafvollzugs.

                                             THORBERG                                                                                                                                SEITE  2
THORBERG - BALZLI & FAHRER
Thorberg
Aufgaben und Fragen zur
Vor- und Nachbereitung des Films «Thorberg»

Aufgaben und Fragen zur Vorbereitung des Kinobesuchs

            Thorberg ist ein Dokumentarfilm über Gefangene in der Haftanstalt Thorberg im Kanton Bern.

            Besprecht im Plenum:
                - Worauf beruhen eure Vorstellungen, wie ein Gefängnis von innen aussieht und wie sich der Alltag
                  dort abspielt? Von Zeitungen, Fernseh-Nachrichten, Reportagen oder von Spielfilmen?

                 - Was wisst ihr über Gefängnisse und Haftstrafen in der Schweiz?

                 - Wie meint ihr, verbringt ein Inhaftierter in der Schweiz seine Tage hinter Gitter? Was darf er, was
                   darf er nicht?

                 - Was meint ihr ist der Sinn und Zweck einer Freiheitsstrafe?

                 - Welche Möglichkeiten muss ein Gefängnis bieten, damit Menschen nach dem Verbüssen ihrer Strafe
                   nicht mehr Rückfällig werden?

                 - Welche Erwartungen habt ihr an einen Film über Menschen im Gefängnis?

            THORBERG                                                                                               SEITE  3
THORBERG - BALZLI & FAHRER
Thorberg

Fragen zum Kinobesuch

            Macht euch während oder kurz nach dem Kinobesuch zu folgenden Fragen Notizen:

                - Was zeigt der Film über Strafe und Strafvollzug, was nicht?

                - Was erfahren wir über die porträtierten Insassen, was nicht?

                - Welche Gefühle löst der Film bei dir aus in Bezug auf die Haftbedingungen im Thorberg und die
                  porträtierten Menschen.

                - Was hat dich erstaunt, was allenfalls schockiert?

            THORBERG                                                                                          SEITE  4
THORBERG - BALZLI & FAHRER
Vorbereitung auf ein Filmgespräch

            Dieter Fahrer, der Regisseur des Films steht euch auf Anfrage für ein Filmgespräch gerne zur
            Verfügung.

            Um eine Filmgespräch vorzubreiten sind vorgängig folgende Überlegungen nötig:
            • 	Erstellt einen Katalog mit Themen und Fragen, die euch interessieren (siehe unten).
            • 	Legt fest, wie das Gespräch ablaufen soll und wer es führt.
            • 	Nehmt vorgängig mit Dieter Fahrer Kontakt auf, um Termin und Zeit zu vereinbaren.
               Kontaktadresse:
               Balzli & Fahrer GmbH
               Altenbergstrasse 16
               3013 Bern
               Tel/Fax: 031 332 94 38
               Mail: balzli-fahrer@gmx.net

            Möglicher Fragen- und Themenkatalog für eine Gespräch

            Berücksichtigt bei der Vorbereitung des Gesprächs neben Fragen zu Inhalt und Form des Films auch Fragestel-
            lungen über die verschiedenen Stadien, die eine Film-Produktion durchlaufen muss, also von der ersten Idee
            bis zum fertigen Film.

            • Wie entstand die Idee zu diesem Film?

            • Wer musste überzeugt werden?

            • Wie wurde vorgegangen?

            • Gab es Schwierigkeiten?

            • Wie wurden die Personen ausgewählt?

            • Welche Szenen waren am schwierigsten zu drehen?

            • Wie haben die im Film vorkommenden Personen auf den Film reagiert?

            • Wie konnte der Film finanziert werden?

            • Wer ist für die Vermarktung des Films zuständig?

            THORBERG                                                                                           SEITE  5
THORBERG - BALZLI & FAHRER
Thorberg

Aufgaben und Fragen zur Nachbereitung des Kinobesuchs

            Die Personen im Film

            THORBERG                                    SEITE  6
THORBERG - BALZLI & FAHRER
1)     Diskutiert in Partnerarbeit:
                                                    - Was erfahren wir über die porträtierten Häftlinge?
                                                    - Was erzählen sie von sich, was verbergen sie?
                                                    - Welche Aussagen machen die Gefangenen in Bezug auf:
                                                         - ihre Taten?
                                                         - Schuldgefühl/Reue/Einsicht?
                                                         - den Strafvollzug und Alltag auf dem Thorberg?
                                                         - dem Leben nach dem Gefängnis?
                                                    - Welche Möglichkeiten bietet ihnen das Gefängnis, um sich zu verändern?
                                                    - Was ist für die Inhaftierten im Gefängnis besonders schwierig und kritisieren sie an den
                                                      Haftbedingungen?

                                             2)     Fasst eure Überlegungen schriftlich zusammen

                                             3)	Lest folgende Auflistung von Gefühlsphasen, die die Gefangenen erleben können:

                                                  Die (Erlebens)welt – und damit auch der Alltag – von Strafgefangenen kann in 3 Phasen aufge-
                                                  teilt werden, die verschiedene Gefühlszustände bei den Gefangenen auslösen können:

                                                  a) in der EINLIEFERUNGSPHASE:
                                                  • Die «Entpersönlichung»
                                                  • Der Statusverlust
                                                  • Der Rollenverlust
                                                  • Die Anpassungsschwierigkeiten an (Anstalts-) Normen («Knastsprache-» und Amtssprache)
                                                  • Die Verunsicherung
                                                  • Die Suizidgefahr
                                                  • Die Institutionalisierung, gekennzeichnet durch den geregelten Tagesablauf
                                                  • Der Verlust der (Arbeits-)Qualität

                                                  b) während des «LAUFENDEN STRAFVOLLZUGS»
                                                  • Die Verarmung (auch der Familie)
                                                  • Die Unselbstständigkeit
                                                  • Das Tagträumen
                                                  • Die Monotonie des Alltags
                                                  • Die Beziehungsängste
                                                  • Die Auseinandersetzung mit der Subkultur
                                                  • Die Entfremdung zur Aussenwelt
                                                  • Die Veränderung des Weltbildes
                                                  • Ein (besonderer) Umgang mit der «Schuld»
                                                  • Die ausstehende «Wiedergutmachung»

                                                  c) während der «ENTLASSUNGSPHASE»
                                                  • Viele übersteigerte Vorsätze
Quelle: erarbeitet in einem Ausbildungsse-        • Eine gestörte Selbsteinschätzung
minar für ehrenamtliche Betreuerinnen und         • Viele Ängste in Bezug auf die Zukunft
Betreuer im Sommer 1996

                                             THORBERG                                                                                            SEITE  7
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Thorberg

4)   Diskutiert dann in Partnerarbeit folgende Fragen und ergänzt eure schriftliche Zusammen-
     fassung:
     - Welcher dieser Phasen und Gefühle erleben wir bei den Porträtierten im Film?
     - In welchen Szenen kommen sie am meisten zum Ausdruck?

5)   Diskutiert in der Klasse:
     - Gab es Momente, in denen du Sympathie und Mitgefühl für die Gefangenen empfunden hast? Wenn
       ja, für wen, warum und in welchen Momenten?
     - Wann hast du Unverständnis oder andere negative Gefühle gegenüber den Porträtierten gespürt?
       Warum?

Der ehemalige Gefängnisdirektor der Anstalt Thorberg, Hans Zoss, sagt in einem Interview (NZZ
am Sonntag, 9.10.2011) : «Ich habe Abscheu vor der Tat, nicht vor dem Menschen».

     - Kannst du bei deinen allfällig negativen Gefühlen unterscheiden, ob sie sich auf die Taten der Insassen
       beziehen oder auf die Art oder Aussagen der Menschen?
     - Warum, denkst du, wurden diese Menschen straffällig? Sind es die schlechten Erfahrungen in der
       Kindheit, negativer Einfluss, Bosheit, Unüberlegtheit oder Pech?

Luca sagt im Film «Im Gefängnis fühle ich mich sicher».

     - Vor wem oder was fühlt er sich sicher?

UNSERE Filmkritik

1)   Diskutiert in der Klasse
     - Habt ihr im Film Neues erfahren?
     - Was hat euch besonders beindruckt?
     - Hat sich euer Bild vom Schweizer Strafvollzug durch den Film verändert? Positiv oder negativ?
     - Könnt ihr den Film weiterempfehlen? Warum? Warum nicht?

2) 	Schreibt einen Bericht der Folgendes beinhaltet:
    - Kurze Zusammenfassung des Filminhalts
    - Persönlicher Kommentar zum Film
    - Empfehlung: Warum muss man den Film unbedingt gesehen haben, warum nicht?

3)	Lest euch eure Texte in der Klasse vor und schreibt einen Klassentext, den ihr den lokalen
   und regionalen Medien zur Publikation schickt.

THORBERG                                                                                               SEITE  8
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Aussage und Wirkung des Films

Andrij sagt im Film:
«Wer niemals verhaftet wurde, nie im Gefängnis war, kann das nicht verstehen. Alles ist durchein-
ander, wie in einer anderen Welt. Es ist nicht die Schweiz, kein Land es ist eine andere Welt. Es ist
kein Territorium, ist nur in deinem Kopf, wie eingesperrte Gedanken. Kein Körper, nur Gedanken.»

1) Versuche diese Aussage mit einem Bild darzustellen.
   - Du kannst malen, skizzieren oder fotografieren.

2) Präsentiert eure Bilder der Klasse.

3) Besprecht im Plenum folgende Fragen:
   -Schafft es der Film zu vermitteln, wie es ist, eingesperrt zu sein und wie sich die Gefangenen fühlen?
   - Wenn ja, in welchen Szenen kommt dies am stärksten zum Ausdruck?
   - Mit welchem Gefühl hast du das Kino verlassen?
   - Welche Kritik kommt im Film zum Ausdruck?
   - Wie manifestiert sich die Haltung des Regisseurs?

In seiner Dokumentation zum Film schreibt Dieter Fahrer:
Mit schreienden Headlines und reisserischen Reportagen wird täglich von Kriminalfällen aus aller
Welt und aus unserer Nachbarschaft berichtet. Sex and Crime sell! Eine alte Medienweisheit.
Kampusch, Kachelmann und Kneubühl werden über Nacht zu Berühmtheiten, als Opfer oder als
Täter, werden auf Herz und Nieren multimedial durchleuchtet, werden vorverurteilt, später auch
einfach wieder medial fallengelassen, in Freiheit oder in Haft. (...)
Der «Konsum des Bösen» führt deshalb leicht zu dessen Verdrängung, ist sublimierte Angst und
schafft doch neue Ängste.

4)	Welche Kritik steckt hinter dieser Aussage?
   - Warum, meinst du, wollte Dieter Fahrer einen Film über Gefangene machen?

In einem Interview sagt Dieter Fahrer:
 «Vielleicht kann der Film helfen, dass Gefangene nicht nur von ihrem Delikt her betrachtet und ver-
urteilt werden. Sie sind Menschen wie du und ich. Ihre Delikte sind Entgleisungen, teilst massivster
Art und man muss sich bewusst sein, dass es die Seite der Opfer auch gibt; Menschen, die noch
immer unter dem Erlittenen leiden. Doch daraus den Anspruch abzuleiten, dem Gefangenen müsse
es im Gefängnis schlecht ergehen, das schadet nur, schafft keinen Ausgleich, denn es ist Rache.»

5) Diskutiert im Plenum:
   - Hat der Film erreicht, dass ihr eine Form von Mitgefühl oder Verständnis für die porträtierten
     Gefangenen erlebt habt?
   - Wenn ja, in welcher Form?

THORBERG                                                                                              SEITE  9
THORBERG - BALZLI & FAHRER
Thorberg

Dieter Fahrer schreibt zum Film:
«Ich bin mir bewusst, dass filmische Wiedergabe immer auf Auswahl beruht, auf Reduktion, und in
der Montage entstehen neue Zusammenhänge. Die Welt wird sozusagen neu gesehen und gehört,
und es scheint nur so, als sei es ‚so gewesen‘. Objektivität gibt es nicht. Doch es gibt Wahrhaftiges,
in der Annäherung, im filmischen Blick und in der Montage».

6) Versuche mit deinen eigenen Worten zu erklären, warum ein Dokumentarfilm nie objektiv sein
   kann.
   - Welche Reduktion nimmt Dieter Fahrer in seinem Film vor?
   - Worauf verzichtet er?
   - Wie drückt sich das auch in der Machart des Films aus?

Eine weitere Aussage von Dieter Fahrer übers Filme machen ist: «Filmische Arbeit ist Beurteilung,
aber nicht Verurteilung.»

7) Diskutiert im Plenum:
   - Was ist der Unterschied zwischen Beurteilung und Verurteilung?
   - Darf filmische Arbeit nie Verurteilung sein?

THORBERG                                                                                     SEITE  10
Thorberg
Aufgaben und Fragen
zu thematischen Aspekten des Films
Strafe allgemein

            1) Besprecht in Partnerarbeit:
               - Was hat «Rache», «Sühne», «Abgeltung» und «Erziehung» mit «Strafe» zu tun?
               - Gibt es Unterschiede zu früher und heute?

            2)	Tragt die Ergebnisse eurer Diskussionen im Plenum zusammen und versucht daraus eine
               Definition von Strafe zu formulieren, die unserem heutigen Verständnis entspricht.

              Strafrecht

              Die historischen Wurzeln des Strafrechts liegen im Rachebedürfnis eines Geschädigten oder
              eines Opfers und seiner Sippe. Im Mittelalter war zur Wiederherstellung der Friedensordnung
              oder als Schadensausgleich es den sogenannten Freien, also der Hausherren vorbehalten,
              getanes Unrecht zu bestrafen. Die Strafen gingen von Geld-Bussen über Körperzüchtigungen,
              Folterungen bis hin zur Todesstrafe.

              Erst durch die Aufklärung wurde das Strafverständnis und Strafrecht grundlegend verändert.
              Das Zeitalter der Aufklärung oder auch einfach die Aufklärung war ein Zeitabschnitt zwischen
              1720  und 1800, in dem sich ein neues geistiges und politisches Denken entwickelte, das die
              bestehenden gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in Europa grundlegend umwälzten.

              Europa war im 17. Jh. politisch weitgehend durch den Absolutismus geprägt, der uneinge-
              schränkten Herrschaft eines Königs oder Fürsten. Der absolute Staat stand über einer Gesell-
              schaft, in der jeder in einen bestimmten Stand hineingeboren wurde, den er nicht verlassen
              konnte. Im 18. Jh. begannen nun Teile des Bürgertums (v.a. Akademiker) und auch einige Adlige
              zunächst in Frankreich diese Zustände zu kritisieren und forderten: Freiheit statt Absolutismus,
              Gleichheit statt Ständeordnung, Erfahrung und wissenschaftliche Erkenntnis statt Vorurteil
              und Aberglauben (wie bspw. den Hexenwahn). Man berief sich auf die Vernunft als universelle
              Urteilsinstanz. Der menschliche Verstand wurde zum Massstab aller Dinge gemacht.

              In den Augen der Aufklärer war allein der Verstand in der Lage, die Wahrheit ans Licht zu
              bringen und Vernunft und Freiheit das richtige Mittel, um die Menschen von Unterdrückung und
              Armut zu erlösen.

            3)	Überlegt euch und nehmt schriftlich Stellung:
               - Welchen Einfluss hatte die Aufklärung auf das Verständnis von Strafe und welche Veränderungen
               brachte sie für das Strafrecht?

            4) Vergleicht eure Ergebnisse mit den Ausführungen auf folgender Seite.

            THORBERG                                                                                       SEITE  11
Thorberg

                                          Die Aufklärung führte zu folgenden grundsätzlichen Veränderungen für das Strafverständnis
                                          und im Strafrecht:

                                          Naturrechtliche Begründung der Strafe
                                          Abwendung von der Vergeltung und dem Gottbezug hin zur Nützlichkeit der Strafe und der
                                          Rationalität. Der Strafe dient nicht mehr der Rache oder der Widerherstellung der göttlichen
                                          Ordnung. Die Strafe wird naturrechtlich und vernunftrechtlich begründet. Die Strafe ist die
                                          Folge einer Rechtsverletzung.

                                          Übergang von der Privatstrafe zum staatlichen Strafvollzug
                                          Es gibt ein Übergang des Rechts des Privaten einen anderen zu bestrafen auf den Staat. Nur
                                          der Staat darf Straftäter bestrafen. Die Privatstrafe ist verboten.

                                          Die Hexerei ist kein Verbrechen mehr
                                          Es wird bestritten, dass Hexen und Teufel in die Geschehnisse der Natur eingreifen können.
                                          Wenn Hexen und Teufel weder Naturereignisse noch das Verhalten von Menschen beeinflus-
                                          sen können, muss die Hexerei auch nicht bestraft werden.

                                          Neubeurteilung und Abschaffung der Folter
                                          Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Folter nicht der Wahrheitsfindung dient und dass
                                          nur der Schwächste auf der Folter gesteht. Der stärkere Verbrecher geht straffrei aus, weil er
                                          auf der Folter nicht gesteht. Die Folter wird verboten. Eine Verurteilung ist bereits bei einem
                                          Indizienbeweis zulässig.

                                          Trennung von Recht und Moral
                                          Bestraft wird nur, wer ein gegen die Rechtsnormen verstossenden Verhaltens zeigt. Ein Verhal-
                                          ten, welches nicht gegen Gesetzesnormen sondern nur gegen sittliche Normen verstösst, wird
                                          nicht bestraft.

                                          Nützlichkeitsprinzip des Strafrechts:
                                          a) Verstümmelnde Strafen werden abgeschafft.
                                          b) Die Todesstrafe wird nicht mehr so oft angewandt.
                                          c) Die Strafe muss eine Proportionalität zu der begangenen Tat aufweisen. Die Freiheitsstrafe ist
                                             ideal dazu. Denn die Freiheitsstrafe kann je nach Tat kürzer oder länger sein.

                                          Präventive staatliche Erziehungspflicht
                                          nach dem Motto: «Die gute Rechtsprechung verhindert das Delikt». (Voltaire)

                                          Nützlichkeit der Strafen für die Gemeinschaft
Quelle: Geschichte des Strafrechts von
Markus Widmer                             Die Strafe soll dem Gemeinwohl dienen und der Straftäter soll sich für die Gemeinschaft nütz-
www.fajulu.ch/files/zusammenfassun-       lich machen.
gen/.../zsf_geschichte_stgb.pdf

                                         THORBERG                                                                                   SEITE  12
Thorberg

Sinn und Zweck von Strafe

            Regeln und Strafen in der Schule und zu Hause:

            1) Diskutiert:
               - Welche Regeln und Bestrafungen findet ihr in eurer Schule und zu Hause sinnvoll und welche nicht?
               - Was darf die Schule, was nicht?
               - Was dürfen die Eltern, was nicht?

            2)	Stellt gemeinsam einen Regelkatalog auf, den ihr eine Woche in der Klasse befolgt und
               schafft alle Strafen während dieser Zeit ab.

            3)	Schreibe einen Erfahrungsbericht:
               - Was ist genau passiert?
               - Wie haben sich eure aufgestellten Regeln bewährt?
               - Kam es zum Chaos im Unterricht?
               - Gab es mehr Streit untereinander?
               - Oder habt ihr eure gewählten Regeln umso mehr eingehalten, weil sie von euch bestimmt waren?
               - Wie habt ihr auf die Klassenmitglieder reagiert, welche die straflose Zeit besonders ausgenützt haben?
               - Konntet ihr sie dazu bringen, sich wieder sozial zu verhalten? Welche Massnahmen habt ihr ergriffen?

            4) Diskutiert eure Erfahrungen und zieht gemeinsam ein Fazit:
               - Was war gut, was hättet ihr anders machen müssen?
               - Geht es auch ohne Strafen? Warum? Warum nicht?
               - Wenn Strafen nötig sind, welche wären sinnvoll?

            5)	Tragt im Plenum in Stichworten zusammen, welchen Sinn und Zweck gesetzliche Strafen
               haben.
               - Was ist gundsätzlich sinnvoll, was nicht?
               - Was soll mit einer Strafe erreicht werden?
               - Ordnet eure Antworten bezüglich Sinn und Zweck nach Priorität.

            6)	Lest nun folgenden Text zu Sinn und Zweck von Strafen

             Die Frage nach dem Sinn und Zweck von Strafen wird heute über die herrschende Vereini-
             gungstheorie beantwortet. Während die absoluten Straftheorien den Sinn des Strafrechts in der
             Vergeltung sehen, gehen die relativen Straftheorien vom Sinn des Strafrechts in der Prävention
             (=Vorbeugung) aus. Die Vereinigungstheorien kombinieren beide Ansätze. Aufgabe und Funktion
             von Strafe ist einerseits der Schuldausgleich und andererseits die Prävention. Der Schuldaus-
             gleich soll nicht lediglich der Vergeltung dienen, sondern dem Täter das durch ihn verursachte
             Übel aufzeigen und von ihm verarbeitet werden.

             Im Bereich der Prävention wird zwischen der Spezial- und Generalprävention unterschieden.
             Die Spezialprävention wirkt direkt auf den Täter, indem er einerseits durch die Strafe einen
             Denkzettel bekommt, ihn aber gleichzeitig auch resozialisieren soll d.h. ihm die Möglichkeit

            THORBERG                                                                                           SEITE  13
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 gegeben wird, sich ins gesellschaftliche Leben wieder eingliedern zu können.

 Als Generalprävention wirkt die Strafe abschreckend, soll also einen potentiellen Täter von der
 Ausführung der Straftat abhalten. Zudem hat sie die Funktion, das Vertrauen und den Glauben
 einer Gesellschaft in ihre Rechtsnormen zu stärken.

 Vergleiche dazu auch die Ausführungen auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorien)

7) Diskutiert: Seid ihr auch auf die im Text genannten Punkte und Überlegungen gekommen?
   - Welche Punkte im Text findet ihr sinnvoll?
   - Wo seid ihr anderer Meinung?

8)	Im obenstehenden Text wird der Schutz vor Straftätern, also die Sicherheit für die Gesell-
   schaft nicht als Aufgabe oder Funktion von Strafe gesehen.
   - Diskutiert im Plenum mögliche Gründe dafür.

THORBERG                                                                                  SEITE  14
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Formen der Strafen in der Schweiz

             Bei uns können je nach Vergehen folgende Strafen verhängt werden:

             •   Freiheitsstrafe
             •   Elektronische Überwachung (elektronische Fussfessel)
             •   Gemeinnützige Arbeit
             •   Geldstrafe
             •   Busse

             Andere Massnahmen:
             • Berufsverbot
             • 	Fahrverbot
             • Konfiskation (Bsp. Waffenentzug)
             • Therapien

            1)	Schaut euch die Statistiken auf folgenden Seiten über die Verurteilungen und Rückfallquoten
               in der Schweiz genau an und diskutiert sie gemeinsam.
               - Was sagen die Statistiken über Anzahl, Art der Straftaten, über Alter, Geschlecht, soziale Hintergründe
                 und Rückfälligkeit von Straftätern aus?
               - Haben euch dieses Zahlen erstaunt?

            2)	Schreibt einen Bericht in dem ihr die statistischen Zahlen zusammenfasst und interpretiert.

            3) Diskutiert in der Klasse:
               - Was könnte und kann in einer Gesellschaft gemacht werden, damit es möglichst wenig Kriminalität
                 gibt?

            THORBERG                                                                                            SEITE  15
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                 Die Freiheitsstrafe

Radierung aus den Dokumentenbeständen
der Strafanstalt Lenzburg, Aargau

                                              Freiheitsstrafen sind Sanktionen, die mit Entzug oder Beschränkung der selbstbestimmten
                                              Bewegungsfreiheit verbunden sind.

                                              Über das ganze 19. Jahrhundert hinweg ist die unbedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe die am
                                              häufigsten ausgesprochene Sanktion. Vom heutigen Standpunkt aus gesehen wurden diese
                                              Strafen in extrem grausamen und unmenschlichen Verhältnissen vollzogen, insbesondere die
                                              Kettenstrafen, sei es bei öffentlicher Arbeit, sei es bei extrem langandauernder Ankettung. In
                                              vielen Gefängnissen - auch Gefangenschaften, Kerker, Verliesse genannt - waren die Haft-
                                              bedingungen extrem hart (Wasser und Brot, Abwesenheit von Heizung und Spaziergang), die
                                              Überbelegung der Zellen die Regel und die medizinische Versorgung völlig vernachlässigt.

                                              Während des ganzen 19. Jahrhunderts lagen Verfechter verschiedener Haftregime im Streit
                                              miteinander. Gegen das Auburn‘sche Regime (Einzelzellenhaft, gemeinsame Arbeit mit Schwei-
                                              gepflicht), gegen dasjenige von Philadelphia (Einzelzellenhaft, Arbeit alleine in der Zelle), setzt
                                              sich schliesslich ein typisch schweizerisches Progressivsystem mit weitgehender Gemein-
                                              schaftsarbeit durch.

                                              Die Prinzipien, die das Progressivsystem definieren, sind die Einzelhaft, anschliessend der
                                              Normalvollzug in geschlossener Umgebung, ein offeneres Regime und schliesslich die bedingte
Quelle:                                       Entlassung bei guter Führung ab einer bestimmten Dauer der vollzogenen Strafe.
Strafen und Massnahmen in der Schweiz
System und Vollzug für Erwachsene und
Jugendliche: ein Überblick                    Gemäss Artikel 40 ff. StGB beträgt die Dauer der Freiheitsstrafe in der Regel mindestens sechs
(Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepar-    Monate; die Höchstdauer 20 Jahre.
tement EJPD)

                                             THORBERG                                                                                     SEITE  20
Thorberg

 Text aus: Die Herde der Heiligen Kühe und ihre Hirten. Basel, Lenos Verlag, 1983.
 von Hans Saner, Philosoph

 Auch das Selbstverständliche wird fraglich. Man kann das nirgends so gut beobachten wie
 in der Geschichte des Strafrechts. Über Jahrhunderte sind Menschen im Namen des Rechts
 verbannt, gefoltert und getötet worden. Für all dies schien es gute Argumente zu geben. Sie
 schützten das Selbstverständliche vor der Kritik. Dennoch tauchten plötzlich die Fragen auf:
 Was gibt uns eigentlich das Recht, Menschen auszustossen, sie zu quälen oder gar zu töten?
 Nun geschah das Merkwürdige: Keine der möglichen Antworten erwies sich vor der Humanität
 als zureichend, mit Ausnahme der einen: Nichts berechtigt uns dazu. – Verbannung, Folter und
 Todesstrafe verschwanden in der Folge vielerorts aus dem Strafrecht.

 So wurde die Zone des Selbstverständlichen etwas schmaler. Aber auch sie wird von neuen
 Fragen bedrängt:
 Was gibt uns eigentlich das Recht, Menschen dauerhaft oder vorübergehend die Freiheit zu
 nehmen? Ist die Freiheit denn ein kleineres Rechtsgut als das Leben, so dass man sie im Namen
 des Rechts entziehen darf? Wir neigen heute noch dazu, diese Frage zu bejahen. Aber wir ver-
 stricken uns dabei in schwere Widersprüche und Paradoxien: Wenn nämlich eine Gesellschaft
 sich dazu entschlossen hat, kein Verbrechen, wie schwer es auch sei, mit dem Tod zu bestrafen,
 und keiner Strafe, wie notwendig sie auch sei, unbegrenzte Dauer zu geben, dann rückt aller
 Strafvollzug unter die Leitidee, den fehlbaren Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

 Strafzeit müsste dann eigentlich als Lernzeit für ein normengemässes Verhalten in der Ge-
 sellschaft verstanden werden oder als Lernzeit für den vernünftigen Umgang mit der gesell-
 schaftlich gewährten Freiheit. Aber wie soll ein Straftäter dieses Verhalten erlernen, wenn die
 Strafzeit ihn von der Gesellschaft absondert und ihm die Freiheit radikal nimmt? Der faktische
 Strafvollzug widerspricht der Idee, unter die er gestellt ist. Er fixiert auf das Verbrecher-Sein,
 von dem er trennen müsste. Er schafft die Verbrecher, die er bessern möchte.

 Die Paradoxie ist vielleicht unlösbar. Denn der Freiheitsentzug ist auch ein Schutz der Gesell-
 schaft vor den Verbrechern. Um des Schutzes willen greift das Recht zu Strafvollzügen, die den
 Täter schädigen und die Ausbreitung des Rechts eher verhindern. Deshalb wird auch zur Frage:
 Was gibt der Gesellschaft überhaupt das Recht zu strafen, falls Strafe den Täter schädigt?
 Die einzig unverlogene Antwort heisst wohl: Notwehr. Aber sie vermag nicht zu befriedigen.
 Denn im Umkreis der Notwehr wird die Rechtspflege selber zur organisierten Gewalt, die sich
 nur noch als Gegengewalt legitimiert. Sie schiebt ein Problem ab, das ihr bewusst werden
 müsste: Wie kann die Gesellschaft geschützt werden, ohne dass der einzelne fehlbare Mensch
 geschädigt wird?
 Durch seine Lösung würde die Idee der Strafe vermutlich obsolet. Nur: wir kennen die Lösung
 nicht. So tun wir im Namen des Rechts vorläufig, was wir im Namen der Humanität schwerlich
 billigen können. Die Strafe demütigt das Recht.

THORBERG                                                                                      SEITE  21
Thorberg

1)	Lest die Texte auf Seite 20 und 21 und diskutiert im Plenum:
   - Warum gibt es ein Paradox beim Freiheitsentzug?
   - Seid Ihr einig mit dem Philosophen Saner? In welchen Punkten könnt Ihr ihm zustimmen und in welchen
     nicht?
   - Was gäbe es für Möglichkeiten, um dieses Paradox zu lösen?

  Art. 74 1. Vollzugsgrundsätze aus dem «Strafgesetzbuch»
  Die Menschenwürde des Gefangenen oder des Eingewiesenen ist zu achten. Seine Rechte
  dürfen nur so weit beschränkt werden, als der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der
  Vollzugseinrichtung es erfordern.

2) Diskutiert zu zweit und tragt eure Ergebnisse im Plenum zusammen.
   - Was sagt dieser Vollzugsgrundsatz genau aus?
   - Was könnte die Menschenwürde in der Gefangenschaft verletzen?
   - Welche Rechte dürfen in der Gefangenschaft nicht beschränkt werden?

  Art. 75, Abs. 2 Grundsätze aus dem «Strafgesetzbuch»
  Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähig-
  keit straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als
  möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen
  des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugsperso-
  nals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.

3) Diskutiert in der Gruppe folgende Fragen und tauscht eure Meinungen im Plenum aus:
   - Wie kann man trotz Freiheitsentzug das soziale Verhalten nachhaltig fördern, wie dies das
     Schweizerische Strafgesetzbuch verlangt?
   - Wie können schädliche Folgen des Strafvollzugs vermieden werden?
   - Ist das Gefängnis eher ein Ort des Schutzes, der Reflexion, der Sühne, Reue, Hoffnung oder bedeutet er
     eher Ausgrenzung, Isolation für den Gefangenen?
   - Welche Möglichkeiten, Chancen, Förderung soll ein Mensch im Gefängnis bekommen?

THORBERG                                                                                           SEITE  22
Thorberg

DAS BEISPIEL «THORBERG»

              Das Bundesamt für Justiz schreibt in einen Papier über den Strafvollzug in der Schweiz
              Folgendes:

              Vollzugsziel
              Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches soll der Vollzug der Gefängnis- und Zuchthaus-
              strafen «erziehend auf den Gefangenen einwirken und ihn auf den Wiedereintritt in das bür-
              gerliche Leben vorbereiten» (Art. 37 Ziff. 1 Abs. 1 StGB). Ferner soll der Vollzug gemäss dieser
              Bestimmung darauf hinwirken, dass «das Unrecht, das dem Geschädigten zugefügt wurde,
              wieder gutgemacht wird». Das Vollzugsziel der (Re-)Sozialisierung oder (Wieder-) Eingliederung
              stellt einen idealtypischen Auftrag an die Strafvollzugsbehörden und die dem Straf- und Mass-
              nahmenvollzug dienenden Institutionen dar. Die wichtigsten, für die Erreichung dieser Ziele
              zur Verfügung stehenden Mittel werden nachstehend zusammengefasst. Dazu ist allerdings
              klarzustellen, dass diese Ziele und Mittel für Strafen mit kurzer Aufenthaltsdauer nur teilweise
              anwendbar sind. Ferner muss berücksichtigt werden, dass es sich dabei um eine typisierende
              Beschreibung handelt: Aufgrund institutioneller Besonderheiten oder der Charakteristik von
              Insassen gibt es - im Rahmen des Gesetzes - Abweichungen.

              a) Stufensystem
              Der Gefangene durchläuft verschiedene Vollzugsstufen, welche ihm zunehmend mehr Freihei-
              ten eröffnen. Die erste Vollzugsstufe, die Einzelhaft, dauert in der Regel nur einige Stunden oder
              wenige Tage, in seltenen Fällen einige Wochen. Während dieser Zeit, die der Abklärung und der
              Vorbereitung des Vollzugs dient, hat der Gefangene keine oder nur eingeschränkte Kontakte zu
              Mitgefangenen, er wohnt und arbeitet auf seiner Zelle. Diese vom Gesetz vorgesehene Voll-
              zugsstufe wird jedoch nicht in allen Anstalten vollzogen: Dort gelangen die Eintretenden sofort
              in die Stufeder Gemeinschaftshaft (in der Regel Gruppenvollzug, jedoch nicht Mehrfachbele-
              gung einer Zelle). Während dieser Vollzugsstufe, die bis zum Strafende dauern kann, verbringt
              er bloss die Ruheund einen Teil der Freizeit in seiner Zelle. Er arbeitet gemeinsam mit anderen
              Insassen, nimmt an Freizeitaktivitäten teil und isst in den meisten Anstalten auch in Gemein-
              schaft mit anderen Insassen.
              Es ist ferner möglich, dass der Gefangene in dieser Vollzugsstufe eine von der Anstalt vermittel-
              te auswärtige Arbeit aufnimmt oder auswärtige Kurse besucht.
              Der Vollzug in der dritten Stufe - der Halbfreiheit - beginnt frühestens nach der halben Strafdau-
              er und erfolgt in einer freier geführten Anstalt (in einer getrennten Abteilung der Vollzugsanstalt,
              z.B. in der Kolonie Ringwil/Pöschwies oder im Eschenhof/Witzwil), wo der Gefangene in der
              Regel einer selbst ausgewählten, auswärtigen Arbeit nachgeht. Die Halbfreiheit kann gewährt
              werden, wenn der Insasse mit der vermehrten Freiheit und Verantwortung umzugehen weiss,
              bzw. wenn im konkreten Fall keine Gemein- oder Fluchtgefahr besteht. Hat der Gefangene min-
              destens 2/3 seiner Strafe, mindestens aber 3 Monate verbüsst, kann er bedingt (Art. 38 StGB)
              – das heisst auf Bewährung - entlassen werden, sofern weder sein Verhalten im Strafvollzug
              noch seine Bewährungsaussichten dagegen sprechen. Für diese letzte Vollzugsstufe wird eine
              Probezeit von 1-5 Jahren festgelegt, während der ein bedingt Entlassener in den stationären
              Vollzug zurückversetzt werden kann, wenn er sich in der Freiheit nicht bewährt. Es kann für
              diese Zeit auch die so genannte Schutzaufsicht (Bewährungshilfe) angeordnet werden (Art. 47

             THORBERG                                                                                     SEITE  23
Thorberg

 StGB). Diese bemüht sich, die im Straf- und Massnahmenvollzug begonnene Arbeit der (Re-)
 Sozialisierung oder (Wieder-) Eingliederung fortzusetzen, indem sie dem Insassen bzw. dem
 bedingt Entlassenen bei den mannigfachen Schwierigkeiten des täglichen Lebens mit Rat und
 Tat zur Seite steht. Die Bewährungshilfe unterstützt ihn vor und nach der Entlassung, hilft ihm
 bei der Suche nach Arbeit und Unterkunft sowie bei der Schuldensanierung. Angestrebt wird
 heute das System der «durchgehenden Betreuung» von der Untersuchungshaft bis zur endgülti-
 gen Entlassung.

 b) Arbeit
 Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Arbeitswelt für die gesellschaftliche Integration
 jedes Bürgers stellt die Arbeit einen Grundpfeiler des Strafvollzugs in der Schweiz dar. Das
 Strafgesetzbuch schreibt vor, dass der Gefangene zur Arbeit verpflichtet ist, die ihm zugewiesen
 wird: «Er soll womöglich mit Arbeiten beschäftigt werden, die seinen Fähigkeiten entsprechen
 und die ihn in den Stand setzen, in der Freiheit seinen Unterhalt zu erwerben.» (Art. 37 Ziff. 1
 Abs. 2 StGB).
 Alle Anstalten für den Vollzug längerer Strafen verfügen deshalb in der Regel über zeitgemäss
 eingerichtete Werkstätten, in denen auch Berufs- oder Anlehren absolviert werden können.
 Die Werkstätten dienen teilweise dem Unterhalt der Anstalt. Sie produzieren aber auch zu den
 üblichen Tarifen überwiegend für private Kundschaft. Den meisten grösseren Anstalten ist auch
 ein Landwirtschaftsbetrieb angegliedert, vielen eine Gärtnerei. Teilweise existieren Spezialpro-
 gramme für leistungsschwache Insassen. Für ihre Arbeit erhalten die Gefangenen gemäss Art.
 376 StGB bei befriedigender Arbeitsleistung und gutem Verhalten einen Verdienstanteil. Über
 einen Teil dieses Guthabens kann der Gefangene frei verfügen, ein anderer wird für grössere
 Anschaffungen und für die Entlassung reserviert. Bei der Entlassung wird das Guthaben aus
 dem Verdienstanteil entweder dem Entlassenen selbst oder einer Behörde (Schutzaufsichts-,
 Vormundschafts- oder Armenbehörde) übergeben.

 c) Betreuung und Behandlung
 Betreuung und Behandlung finden ihre gesetzliche Grundlage in Art. 46 Ziff. 2 StGB: «In der An-
 stalt sind die dem seelischen, geistigen und körperlichen Wohl der Eingewiesenen dienenden
 geeigneten Massnahmen zu treffen und die entsprechenden Einrichtungen bereitzustellen».
 Konkretere und ausführlichere Vorschriften zur Betreuung und Behandlung von Insassen finden
 sich in den kantonalen Vollzugsverordnungen und im Besonderen in den Vollzugskonzepten
 der Anstalten. Die einzelnen Anstalten haben diese Angebote recht differenziert ausgebaut. Da
 aber in allen Anstalten für längere Strafen Gefangene untergebracht sind, die im Hinblick auf
 ihre Entlassung spezielle Therapien oder Betreuung benötigen, bieten alle Anstalten psychiatri-
 sche respektive psychologische Dienste an. Sie werden von Fall zu Fall im Rahmen der Voll-
 zugsplanung individuell festgelegt.
 Der Sozial- und Betreuungsdienst ist in den Anstalten bezüglich Funktion und Kompetenzen
 unterschiedlich ausgestaltet. Zu den Standardaufgaben des Sozialdienstes gehören u.a.: die
 Mitarbeit in allgemeinen Vollzugsfragen, die Erstellung der individuellen Vollzugspläne, die
 Beratung und Betreuung der Eingewiesenen in ihren Vollzugsproblemen (Arbeitsplatz, Kontakt
 mit der Aussenwelt/ Urlaubswesen/Halbfreiheit/Entlassung), so z.B. bei der Unterstützung der

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Thorberg

                                        Stellen- und Wohnungssuche (für die Vollzugsstufe der Halbfreiheit und der bedingten Entlas-
                                        sung) und der Schuldentilgung. In einzelnen Kantonen resp. Anstalten werden diese Aufgaben
                                        gemeinsam und in Absprache mit den Organen der Schutzaufsicht wahrgenommen («durchge-
                                        hende Betreuung»). In mittleren und grösseren Anstalten stehen für die ärztliche Betreuung und
                                        Behandlung der Eingewiesenen ein Gesundheitsdienst, ein allgemeinmedizinischer Dienst und
                                        ein Zahnarzt zur Verfügung. Für die Durchführung gerichtlich angeordneter oder von der Anstalt
                                        vorgeschlagener bzw. von den Eingewiesenen beantragter Therapien stehen Psychiater resp.
                                        Psychologen zur Verfügung. Die seelsorgerische Betreuung erfolgt durch Einzelgespräche und
                                        Gottesdienste mit den Anstaltspfarrern bzw. Seelsorgern, immer mehr auch durch Vertreter
                                        nichtchristlicher Religionen (z.B. Imame).

                                        d) Kontakt zur Aussenwelt
                                        Die Bedeutung der Aufrechterhaltung der Kontakte Gefangener mit der Aussenwelt ist in der
                                        Schweiz seit langem anerkannt. Besonders gefördert werden die Beziehungen der Gefangenen
                                        zu ihrer Familie und zum Freundes- und Bekanntenkreis. Der Vollzugszweck, die Anstaltsord-
                                        nung und Sicherheitserwägungen setzen diesen Kontakten allerdings Grenzen. Der Kontakt zur
                                        Aussenwelt wird zudem über den Bezug von Presseerzeugnissen und den Empfang von Radio
                                        und Fernsehen aufrechterhalten, ferner auch durch persönliche Kontakte (Briefe, Telefonver-
                                        bindungen, Besuche).
                                        Ausgang und externer Besuch sind in den Einzelheiten in Hausordnungen, häufiger jedoch in
                                        anstaltsinternen Merkblättern geregelt. Ferner sind die Anstaltsleitungen bestrebt, die Aussen-
                                        welt etwas in das Anstaltsleben zu integrieren, indem etwa Sportwettkämpfe zwischen Ge-
                                        fangenen und anderen Mannschaften organisiert werden oder indem Gefangene zum Beispiel
                                        gemeinsam mit Schauspielern Theaterstücke einstudieren und zur Aufführung bringen. Die
                                        wichtigste Form des Kontaktes mit der Aussenwelt ist die Gewährung von Urlauben. Es wird
                                        zwischen den so genannten Sachurlauben (zur Teilnahme an einer Taufe, Beerdigung, etc., zur
                                        Entlassungsvorbereitung, aus wichtigen beruflichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen)
                                        und den so genannten Beziehungsurlauben (um bestehende Beziehungen zu erhalten respekti-
                                        ve wieder aufzubauen, neue Beziehungen zu knüpfen und sich draussen wieder zu orientieren)
                                        unterschieden. Die Richtlinien der Konkordate enthalten Vorschriften über die Bedingungen und
                                        die Dauer des Urlaubes.

                                        e) Normalisierung
                                        Die Normalisierung des Anstaltslebens darf als ein allgemein anerkanntes, zentrales strafvoll-
                                        zugspolitisches Konzept bezeichnet werden. Darunter wird die Angleichung der Verhältnisse
                                        im Anstaltsalltag an jene ausserhalb der Anstalt verstanden, insbesondere durch die Schaffung
                                        realitätskonformer Anforderungen an die Gefangenen. Der Alltag in der Anstalt soll damit zu
Quelle:                                 einem Lernfeld für soziales Verhalten werden und so günstige Voraussetzungen für die Entlas-
Bundesamt für Justiz                    sung schaffen.
Sektion Straf- und Massnahmenvollzug
3003 Bern, April 2002

                                       THORBERG                                                                                 SEITE  25
Thorberg

1) Vergleiche diese Vollzugsrichtlinien mit den Haftbedingungen im Thorberg und den
	Aussagen von Gefangenen.
   - Notiere allfällige Differenzen.

 Haftbedingungen im Thorberg

 In der Strafanstalt Thorberg sind 180 Männer aus über 40 Nationen inhaftiert. Als Einweisungs-
 gründe in den geschlossenen Vollzug gelten: schwere Verbrechen, Rückfanfälligkeit, Gemein-
 gefährlichkeit oder Fluchtgefahr. Gemäss Art. 81 StGB ist der Insasse zur Arbeit verpflichtet. Es
 gibt verschiedene Werkstätten und Hausdienste, jedoch oft nicht genug Arbeit für alle. Wer die
 Arbeit verweigert wird mit Arrest bestraft. Der Arbeitsentgeltansatz beträgt zur Zeit Fr. 26.– pro
 Tag. 40 % werden auf ein Sperrkonto gebucht. Die Vollzugsinstitution kann Zahlungen ab dem
 Sperrkonto veranlassen, um Wiedergutmachung oder Opferhilfe zu leisten oder um Ausschaf-
 fungskosten zu decken. Die Mahlzeiten werden den Gefangenen bei der Zellentüre gereicht.
 Es gibt eine gesonderte muslimische und vegetarische Küche. Während der Essenszeit wer-
 den die Insassen eingeschlossen. Es bestehen beschränkte Kochmöglichkeiten auf der Zelle.
 Lebensmittel, Frisch- und Backwaren können wöchentlich bestellt werden, sofern der Insasse
 über Geld auf seinem Freikonto verfügt. An Wochentagen sind die Zellen abends während drei
 Stunden geöffnet. Die Insassen können sich dann frei auf ihrer Etage bewegen, die gemeinsa-
 me Dusche und die Telefonkabine benutzen oder im Kraftraum trainieren.
 Am Wochenende werden die Insassen während ca. 19 Stunden täglich in der Zelle eingeschlos-
 sen. Dort dürfen Fernseher und Computer benutzt werden. Internet, Mobiltelefone und DVD’s
 «ab 18 Jahren» sind verboten. Auf dem Thorberg gibt es einige Bildungsangebote, die bei guter
 Führung belegt werden können. Es fehlt jedoch die Möglichkeit zu einer Berufsausbildung mit
 Abschluss. Die Insassen haben das Recht, täglich eine Stunde im Hof zu spazieren. Ballspiele
 sind verboten. Es gibt weder Fussballfeld noch Turnhalle. Die monatliche Besuchszeit beträgt
 fünf Stunden. Es gibt kein Beziehungszimmer für Paare oder Familien.

 Aussagen von Gefangenen

 Janis: «Es gibt nicht viel, was man hier lernen kann. Man spricht von Resozialisierung, aber man
 tut nichts dafür. Nachher ist man schockiert, das so viele rückfällig werden. Weil die Gefäng-
 nisse zu gut sind? Nein, weil es keine Struktur gibt, um daran zu arbeiten. Für mich wäre die
 Strafe viel schlimmer, wenn ich mit einer elektronischen Fussfessel Sozialarbeit leisten müsste.
 Du bist immer unter Leuten. Du bist immer immer im Blickfeld. (...) Das wäre viel konstruktiver,
 statt 10 Jahre in einem Raum rumzuhängen. (...) Darin liegt die Absurdität des Gefängnisses für
 mich. Man verbaut den Leuten die Möglichkeiten und will gleichzeitig, dass sie sich zum Guten
 wandeln. Aber wie, wenn man keinen Zugang hat?»

 Luca: «Wenn man im Gefängnis nicht immer studiert, manchmal nur beobachtet, anstatt zu leben,
 dann kann man ziemlich schnell kaputt gehen. So dass man nachher richtig, ja, dass man fast
 kriminell, also nicht kriminell, einfach schlecht wird. Dass man verrückt wird, aggressiv oder so im
 Gefängnis. (...) Ja, ja, wir sind immer hier, vom Morgen bis am Abend. Wenn uns jemand braucht,
 wir helfen, aber uns braucht niemand. Ich würde gerne etwas Nützliches machen.»

THORBERG                                                                                      SEITE  26
Thorberg

2) Diskutiert in der Klasse:
   - Was entspricht im Thorberg den Strafvollzugsrichtlinien, was nicht?
   - Was, findest du, müsste verbessert werden?
   - Wie könnte der Anspruch der Resozialisierung deiner Meinung nach am Besten umgesetzt werden?
   - Glaubt ihr, dass die porträtierten Männer nach dem Verbüssen ihrer Haftstrafe straffrei leben werden?
   - Welche Voraussetzungen, Verhaltensweisen oder Aussagen der Gefangenen deuten eher auf einen
     Rückfall in ein kriminelles Leben und was auf eine straffrei Zukunft hin?

THORBERG                                                                                           SEITE  27
Thorberg

               Lebenslängliche Verwahrung

                                       2004 wurde die sogenannte Verwahrungsinitiative angenommen, welche die lebenslange Verwah-
                                       rung für nicht therapierbare, extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter verlangt.

Quelle: Strafen und Massnahmen in
der Schweiz. System und Vollzug für      Zitat aus dem Papier
Erwachsene und Jugendliche: ein          «Strafen und Massnahmen in der Schweiz» des Bundesamtes für Justiz
Überblick. Veröffentlicht vom Bun-
desamt für Justiz, Dirketionsbereich     «Verwahrung ist keine Strafe sondern eine Massnahme. Die Massnahme der Verwahrung
Strafrecht, Februar 2010)                dient in erster Linie der Sicherheit: Die Öffentlichkeit soll vor Rückfällen strafrechtlich
                                         verurteilter Personen geschützt werden.»

                                       1)	Informiert euch über die lebenslange Verwahrung.
                                          - Sucht Pro- und Kontra-Meinungen und stellt die Argumente der Befürworter und Gegner dieser
                                            Massnahme in Gruppenarbeiten zusammen und präsentiert sie der Klasse.

                                       2)	Schreibe eine kurze persönliche Stellungnahme:
                                          - Was hältst du von der lebenslänglichen Verwahrung?

                                       3) Diskutiert im Plenum folgende Fragen:
                                          - Hat jeder Mensch ein Recht auf eine zweite Chance oder gibt es «unverbesserliche» Menschen?
                                          - Ist die Resozialisierung von Straftätern oder die Sicherheit einer Gesellschaft wichtiger?

                                       THORBERG                                                                                          SEITE  28
Thorberg

                Der offene Strafvollzug

                            1)	Informiert euch mit den verschiedenen Beiträgen über das Strafvollzugsmodell im
                               norwegischen Bastøy.

                              Das Beispiel Bastøy: «Kuscheljustiz» oder erfolgreiches Modell?

                                - http://www.youtube.com/watch?v=0Mdn2c9Dr4A
                                - http://www.zeit.de/2009/13/Die-Insel-13
                                - http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/terror-in-norwegen/
youtube
                              		 Mehr-Ferienanlage-als-Gefaengnis/story/29158630?dossier_id=996
                                - http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/hinter-norwegischen-gardinen-1.5032078

                            2) Diskutiert im Plenum die Vor- und Nachteile für diese Form des offenen Strafvollzugs.

                            Auch in der Schweiz gibt es den offenen Strafvollzug, so z. Bsp. in der Strafanstalt Witzwil.

                            3)	Lest den Artikel «Vier Jahre Haft – und dann die Freiheit» auf Seite 30 zur aktuellen Plakat-
Die Zeit                       kampagne, die für den offenen Strafvollzug eintritt.

                            4) Diskutiert in Partnerarbeit:
                               - Findet ihr diese Kampagne gut?
                               - Meint ihr, dass sie bei der Bevölkerung etwas bewirkt?

                            Der Regierungsrat Käser sagt: Nullrisikogarantie gibt es nicht und darf auch nicht die Erwartungs-
                            haltung einer Gesellschaft sein.

                               - Was meint er damit?

                            5) Gestaltet zu zweit selber ein Plakat und wählt einen Text, um die Bevölkerung für den offenen
                            	Strafvollzug zu sensiblisieren.

Tagesanzeiger

Neue Zürcher  Zeitung

                            THORBERG                                                                                        SEITE  29
Thorberg

Bieler Tagblatt, Seeland, 7. August 2012

                                   THORBERG              SEITE  30
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