Zensus 2021 - Vorbereitungsgesetz verabschiedet
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Zensus Zensus 2021 – Vorbereitungsgesetz verabschiedet Von Gerd Reh Im Jahr 2021 sind EU-weit Volks-, Gebäude- und Wohnungszählungen vorgesehen. Aufgrund der grundsätzlich positiven Erfahrungen mit dem Zensus 2011 sollen in Deutschland die amtlichen Einwohnerzahlen sowie weitere von Bund, Ländern und Kommunen benötigten Planungsdaten im Rahmen des Zensus 2021 wieder auf Grundlage eines registergestützten Modells erhoben werden. Voraussetzung für die Anwendung dieser für die Bürgerinnen und Bürger vergleichsweise belastungsarmen und zugleich kostengünstigen Verfahrensweise ist, dass im Vorfeld der Zählung ein flächendeckendes anschriftenbezogenes Steuerungsregister erstellt wird. Mit dem kürzlich in Kraft getretenen Zensusvorbereitungs- gesetz wurden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. 2021 ist Zensusjahr zahlen sowie bedarfsgerechter Planungs- daten zu gewährleisten. Register- Die Statistischen Ämter des Bundes und gestützte Erhebung der Länder bereiten zurzeit den nächsten Primärstatistische Befragungen auch angestrebt Zensus vor. Mit dem am 10. März 2017 in 2021 erforderlich Kraft getretenen „Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließ- Als Grundlage für die Feststellung der amt- lich einer Gebäude- und Wohnungszählung lichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 – und Kommunen sowie zur Ableitung demo- ZensVorbG 2021)“ wurde vom Bundesge- grafischer Strukturen der Bevölkerung (ins- setzgeber nunmehr die rechtliche Grund- besondere Geschlecht, Alter, Familienstand lage geschaffen, dass auch die kommende und Staatsangehörigkeit) sollen auch im Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung in Zensus 2021 die Bestandsdaten der Melde- Deutschland registergestützt durchgeführt register verwendet werden. wird. Diese für die Bürgerinnen und Bürger – Zur Feststellung der gemeindespezifischen Qualitätssiche- im Vergleich zu einer klassischen Totalerhe- rung der Ein- bung – belastungsarme und darüber hinaus Über- und Untererfassungen in diesen Basis- wohnerzahlen daten aus den Melderegistern sind 2021 – über Dubletten- auch kostengünstige Methode hat sich nach bereinigung Auffassung der Statistischen Ämter bei der wie auch im zurückliegenden Zensus – neben und ergänzende einem bundesweiten Dublettenabgleich Erhebungen im Jahr 2011 erfolgten Zählung grundsätz- lich bewährt. Insofern bedarf es beim kom- zusätzlich Vor-Ort-Erhebungen vorzuneh- menden Zensus konzeptionell-methodisch men. Unter anderem ist wieder eine flächen- lediglich einiger korrigierender Anpassun- deckende Erhebung der Bewohnerinnen und gen, um die Ermittlung präziser Einwohner- Bewohner von Wohnheimen und Gemein- 05 2017 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 289
Zensus schaftsunterkünften (die sogenannte Erhe- nen und -eigentümer, Erbbauberechtigte, bung an Anschriften mit Sonderbereichen) Immobilienverwalterinnen und -verwalter vorzusehen. An diesen Sonderbereichen tre- sowie sonstige Verfügungsberechtigte poten- ten insbesondere wegen häufiger Bewohner- zieller Wohnimmobilien postalisch um Mittei- wechsel überproportional hohe Über- und lung interessierender Daten gebeten werden. Untererfassungen in den Melderegisterdaten Zur Sicherstellung erhebungsteilübergrei- Weitere quali- auf, die gezielt bereinigt werden müssen. Die tätssichernde fend konsistenter Nachweisungen der so Erhebungen flächendeckende Erhebung an Anschriften mit runden Erhe- ermittelten Bevölkerungs-, Gebäude- und Sonderbereichen dient somit der Existenz- bungsspekt- Wohnungsbestände sowie -strukturen sind rum ab feststellung und ist – neben der maschinellen über die beschriebenen Statistiken hinaus Dublettenbereinigung im bundesweiten Mel- gegebenenfalls weitere Kontrollerhebungen deregisterbestand – eine in der Vergangenheit vorzunehmen. Mittels dieser zusätzlichen bewährte Korrekturmaßnahme, um Einwoh- Erhebungen können Unstimmigkeiten, die nerzahlen in gemeindeübergreifend vergleich- beim Abgleich der Befunde aus unterschied- barer Qualität zu ermöglichen. lichen Teilerhebungen gegebenenfalls auftre- Als weitere Erhebung, die der Qualitätssi- ten, aufgeklärt werden. cherung der Einwohnerzahlen dient, ist eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis Steuerungsregister bildet Fundament für vorgesehen. Diese soll – im Gegensatz zur die Erhebung, Aufbereitung und Auswer- Zählung von 2011 – nicht ausschließlich in tung des Zensus 2021 Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwoh- Als Grundlage für die genannten primär- nerinnen und Einwohnern, sondern auch in statistischen Erhebungen muss im Vorfeld kleineren Gemeinden als Korrektiv für die der eigentlichen Zählungen ein sogenanntes Ermittlung präziser Einwohnerzahlen her- anschriftenbezogenes Steuerungsregister angezogen werden. Analog zu 2011 ist beab- aufgebaut werden. In dieses Statistikregister sichtigt, im Zuge dieser Stichprobenbefra- sind flächendeckend folgende Angaben und gung, in die ein noch festzulegender Teil der Informationen aufzunehmen: Bevölkerung einbezogen wird, zusätzlich auch repräsentative Ergebnisse beispielsweise zum sämtliche Anschriften, die für wohnwirt- Bildungsstand bzw. zur Erwerbsbeteiligung zu schaftliche Zwecke genutzt werden bzw. erhalten. Für die Ableitung dieser traditionell genutzt werden können sowie im Rahmen von Volkszählungen gewonnenen die an diesen potenziellen Wohnanschrif- Erkenntnisse liegen zurzeit keine geeigneten ten maßgeblichen Immobilieneigentü- Registerbestände vor, sodass diese Angaben merinnen bzw. -eigentümer, Erbbaube- primärstatistisch erhoben werden müssen. rechtigten, Immobilienverwaltungen Primärstatisti- oder sonstigen Verfügungsberechtigten. Mangels geeigneter Verwaltungsregister sche Erhebung zu Gebäude- ergibt sich zudem das Erfordernis, Daten zur Zudem sind im Steuerungsregister alle und Wohnungs- Versorgung mit Wohnraum primärstatistisch Anschriften gesondert zu kennzeichnen und beständen notwendig zu erheben. Auf der Grundlage der im Zensus zu typisieren, an denen Wohnheime bzw. 2011 grundsätzlich bewährten Methodik sol- Gemeinschaftsunterkünfte, sogenannte len hierfür wieder Immobilieneigentümerin- Sonderbereiche, existieren. 290 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 05 2017
Zensus Ü1 Ablaufschema Zensus 2021 Zensusvorbereitung (ZensVorbG 2021) Lieferungen Melderegister Referenzdatenbestand Personen und Immobilien Zusammenführung Lieferungen Melderegister Gebäude- und Mehrfachfallprüfung Wohnungszählung Personen QS Einwohnerzahl Referenzdatenbestand Anschriften „Steuerungsregister“ Haushaltegenerierung (Bereinigung Über- Lieferungen und Untererfassungen Vermessungs- Erhebung an Anschriften mit der Melderegister) register Sonderbereichen1 Auswertungs- Erhebungsteil- datenbank übergreifende Plausibilisierung Ermittlung Haushaltebefragung in (Personen, Gebäude, Sonderbereiche1 großen Gemeinden Wohnungen, Haushalte) Registergestützte Ermittlung Haushaltebefragung in Immobilien- kleinen Gemeinden eigentümer/-innen Wiederholungs- befragung Ggf. Kontrollbefragungen zur erhebungsteilübergreifenden Abstimmung 1 Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime. Aufbau des Dieses Register, das nach den nunmehr vor- Primärerhebungen sowie mit Blick auf die anschriftenbe- zogenen Steu- liegenden gesetzlichen Regelungen im Haushaltestichprobe zudem als Auswahl- erungsregisters ZensVorbG 2021 unter Mitwirkung der Sta- grundlage, im ZensVorbG geregelt tistischen Ämter der Länder durch das Sta- in der Durchführungsphase des Zensus tistische Bundesamt erstellt und von diesem der Steuerung, Kontrolle und Koordinie- geführt wird, dient rung sämtlicher Erhebungs- und Aufbe- in der Vorbereitungsphase des Zensus reitungsabläufe einschließlich erforder- als Grundgesamtheit für die genannten licher erhebungsteilbezogener sowie 05 2017 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 291
Zensus erhebungsteilübergreifender Vollzählig- Neben Meldedatenlieferungen werden für die keitsprüfungen sowie Ermittlung aller potenziellen Wohnanschrif- ten auf der Grundlage des Vorbereitungsge- im Nachgang der Datenerhebung und setzes auch mehrere Registerdatenbestände -aufbereitung der Erstellung raumbezo- gener Auswertungen statistischer Ergeb- der Vermessungsverwaltung herangezogen. nisse aus dem Zensus 2021. Dazu gehört unter anderem die Standardver- öffentlichung „Georeferenzierte Adressdaten Weiterhin soll das Steuerungsregister im (GA-Daten)“ des Bundesamtes für Kartogra- Anschluss an die eigentliche Zählung zur phie und Geodäsie. Diese Veröffentlichung ist Beurteilung der erreichten Qualität der eine Sammlung bundesweiter Hausadressen, Ergebnisse, mithin zur Evaluierung des die Adressangaben, Koordinaten zur Lage der Zensus 2021 verwendet werden. Gebäude sowie Angaben zur Verwaltungszu- Der Aufbau des Steuerungsregisters voll- gehörigkeit umfasst. Die GA-Daten werden zieht sich in drei Arbeitsblöcken, auf die im im Wesentlichen aus Registern der Landes- Folgenden eingegangen wird: vermessungsverwaltungen sowie Adressbe- ständen der Deutschen Post AG erstellt. Für Ermittlung potenzieller Wohnanschriften, den Aufbau und die Pflege des Steuerungsre- Ermittlung potenzieller Auskunftspflich- gisters werden die GA-Daten der Jahre 2017 tiger zur Gebäude- und Wohnungszäh- bis 2022 genutzt. lung und Neben dieser standardisierten „Bundes- Ermittlung von Sonderbereichen. veröffentlichung“ werden von den Statis- tischen Landesämtern in den Jahren 2018 Ermittlung potenzieller Wohnanschriften bis 2022 zusätzlich ausgewählte Kataster- Daten der Die Grundlage für die Ermittlung aller merkmale aus dem in den Bundesländern Melde- und potenziellen Wohnanschriften bilden Daten, jeweils dezentral geführten Amtlichen Vermessungs- behörden als die von den Melde- und den Vermessungs- Liegenschaftskatasterinformationssystem Grundlage für den Anschrif- behörden in den Jahren 2017 bis 2020 zuge- (ALKIS) für die Ermittlung der zensusrele- tenbestand liefert werden. vanten Anschriften herangezogen. Die Meldebehörden sind in diesem Zusam- Eine Hauptaufgabe der Zensusbereiche in Zusammen- führung, Pflege menhang bereits im laufenden Jahr gefor- den statistischen Ämtern besteht in den und Aktuali- dert, unter anderem Adressangaben zu kommenden Jahren darin, durch Stan- sierung der Datenbestände sämtlichen am 12. November 2017 gemel- dardisierung und Abgleich der genann- ist Aufgabe der deten Einwohnerinnen und Einwohnern ten umfassenden Datenbestände diese in statistischen Ämter an die Statistischen Ämter der Länder zu einem Statistikregister (Steuerungsregister) übermitteln. Weitere Datenlieferungen der zusammenzuführen. Durch Prüf-, Pflege- Meldebehörden, die voraussichtlich ab dem und Bereinigungs- sowie Aktualisierungs- Jahr 2020 unter anderem zur Aktualisierung maßnahmen ist in diesem Statistikregister des zensusrelevanten Anschriftenbestandes sukzessive ein flächendeckender adress- erforderlich sind, müssen im Rahmen eines bezogener Datenbestand aufzubauen, der noch zu erlassenden Zensusanordnungsge- als Grundgesamtheit sowie Steuerungs-, setzes geregelt werden. Kontroll- und Koordinierungsbasis für die 292 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 05 2017
Zensus Ü2 Ablaufschema Zensusvorbereitung Landes- Meldebehörden Landesfinanz- Grund- Ver- und Aufsichts- Träger von Sonstige vermessungs- KommWis GmbH verwaltung steuerstellen Entsorger behörden Heimen, Quellen verwaltung Anstalten GA-Daten (Anschriften) ALKIS-Daten Meldedaten 2017 bis 2022 (Anschriften, 2017 Gebäude, Bundesamt für Flurstücke) Kartographie 2018 bis 2022 Anschriften, Träger und Geodäsie ALKIS-Daten Immobilien- bzw. Eigentümer oder (Eigentümer) eigentümer 2018 Verwalter von 2018 & 2020 und ggf. 2020 Sonderbereichen Potenzielle Wohnanschriften Potenzielle Auskunftspflichtige Potenzielle Auskunftspflichtige Standardisierungen, Zusammen- Gebäude- und Wohnungszählung Erhebung an Sonderanschriften führungen, Aktualisierungen ggf. Standardisierungen, Aktualisierungen Standardisierungen, Aktualisierungen nach Aggregation Steuerungsregister Durchführung sämtlicher voraussichtlich Zur Ermittlung des hier infrage stehenden Mitte 2021 anstehender Primärerhebungen Personenkreises ermöglicht das Zensusvor- im Zensus 2021 dient. bereitungsgesetz den Statistischen Ämtern der Länder ein breites Spektrum an Daten in Ermittlung potenzieller Auskunftspflichti- Verwaltungsregistern heranzuziehen. ger zur Gebäude- und Wohnungszählung So sind von den Landesämtern in den Jahren Nutzung mehrerer Die gebäude- und wohnungsstatistische 2018 und 2020 aus den jeweiligen ALKIS-Da- Verwaltungs- tenbeständen neben den genannten objektbe- register zur Bestandsaufnahme im Zensus 2021, bei der Ermittlung der zogenen Angaben zu Anschriften, Gebäuden Auskunfts- die interessierenden Daten vorzugsweise pflichtigen und Flurstücken zusätzlich auch Namen sowie von den Immobilieneigentümerinnen und Wohnanschriften der in dem Amtlichen Lie- -eigentümern, Erbbauberechtigten, Immo- genschaftskatasterinformationssystem u. a. bilienverwaltungen oder sonstigen Ver- geführten Eigentümerinnen und Eigentümern fügungsberechtigten angefordert werden bzw. Erbbauberechtigten anzufordern. Insbe- sollen, setzt in einem zweiten Arbeitspaket sondere zur Überprüfung und Aktualisierung eine umfassende Bestandsaufnahme dieses veralteter Wohnanschriften dieser potenziell Berichtskreises voraus. Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und 05 2017 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 293
Zensus Wohnungszählung ermöglicht das Zensus- trägern sowie bei für die Aufsicht über die vorbereitungsgesetz den Statistischen Ämtern Sonderbereiche zuständigen Stellen, bspw. der Länder bei der für Ende 2017 angeordneten die Heimaufsicht, abgesichert werden. Meldedatenlieferung auch Angaben zu Namen und Geburtsdaten der in den Melderegistern Mitwirkung von Kommunalverwaltungen geführten Personen anzufordern. In Flächenländern ist es unerlässlich, neben Aktive Be- teiligung von Meldedaten Darüber hinaus ist es zulässig, diese Daten aus verschiedenen Stellen der Landesverwaltung Kommunen in ermöglichen verschiedenen Überprüfung der Meldeverwaltung auch für die Überprü- vor allem auch die Kommunalverwaltungen in Bereichen und Aktuali- fung und Aktualisierung weiterer Verwaltungs- die vorbereitenden Arbeiten zum Zensus 2021 sierung von Angaben der datenbestände zu nutzen, die länderindividuell aktiv einzubinden. Dies erfolgt zwingend durch Auskunfts- zusätzlich zur Ermittlung der Auskunftspflich- pflichtigen Datenlieferungen aus verwaltungsintern tigen herangezogen werden können. In Rhein- bzw. -übergreifend geführten Registerbe- land-Pfalz werden nach derzeitigem Stand ständen sowie durch neben ALKIS voraussichtlich Daten aus Ver- waltungsregistern der Landesfinanzverwal- Mitwirkung bei der Sicherung der Voll- tung, der kommunalen Grundsteuerstellen zähligkeit und Klärung von Zweifelsfällen und gegebenenfalls auch von Ver- und Entsor- bei der Ermittlung gern für die Ermittlung und Qualitätssicherung − zählungsrelevanter Anschriften, des Berichtskreises zur Gebäude- und Woh- − Auskunftspflichtiger zur Gebäude- und nungszählung angefordert werden. Wohnungszählung sowie − von Wohnheimen und Gemeinschafts- Ermittlung von Sonderbereichen unterkünften. Wie bereits dargelegt besteht das dritte Ungeachtet der noch ausstehenden gesetz- große Aufgabenpaket der Statistischen Ämter lichen Regelungen in einem Zensusanord- im Vorfeld des nächsten Zensus darin, alle nungsgesetz wird eine weitere Aufgabe der Anschriften zu ermitteln, an denen Wohn- Kommunalverwaltungen in der Vorberei- heime und Gemeinschaftsunterkünfte (Son- tungsphase darin bestehen, gemeinsam mit derbereiche) existieren. Darüber hinaus sollen den Statistischen Ämtern der Länder den unter anderem die Größe der Einrichtungen Aufbau kommunaler Erhebungsstellen zu sowie deren Eigentümerinnen und Eigentü- planen und umzusetzen. mer, Träger und gegebenenfalls Verwalterin- nen bzw. Verwalter festgestellt werden. Die Vollzähligkeit dieser Basisrecherchen wird Gerd Reh, Diplom-Volkswirt, leitet durch die Statistischen Ämter der Länder im das Referat „Bevölkerung, Gebiet, Rahmen einer im Vorfeld des Zensus 2021 Zensus“. erfolgenden Vorbefragung bei Einrichtungs- Info Zum Zensus 2021 ist bereits folgender Aufsatz in den Statistischen Monatsheften Rheinland-Pfalz erschienen: 4/2016 Zensus 2021 – Aktueller Planungsstand 294 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 05 2017
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