Zum Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus Öschelbronn", Gemeinde Niefern ...
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Umweltbericht mit Grünordnungsplan und integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz • zum Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn (Teil der Begründung zum Bebauungsplan) Auftraggeber Auftragnehmer Gemeinde Niefern-Öschelbronn Planbar Güthler GmbH
Umweltbericht mit Grünordnungsplan und integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz • zum Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn (Teil der Begründung zum Bebauungsplan) Bearbeitung: Dipl.-Ing. Landschaftsplanung Kerstin Schlange Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Corina Kolb verfasst: Ludwigsburg, 21.07.2021 .................................................................. Diplom-Geograph Matthias Güthler Planbar Güthler GmbH Auftraggeber Auftragnehmer Gemeinde Niefern-Öschelbronn Planbar Güthler GmbH Friedenstraße 11 Mörikestraße 28/3 71636 Ludwigsburg 75223 Niefern-Öschelbronn Fon: 07233/9622-63 Fax: 07233/9622-99 Fon: 07141/ 911380 Fax: 07141/ 9113829 E-Mail: uwe.engelsberger@niefern-oeschelbronn.de E-Mail: info@planbar-guethler.de Internet: www.planbar-guethler.de Internet: www.niefern-oeschelbronn.de
Verzeichnisse I Inhaltsverzeichnis Umweltbericht ...........................................................................................1 1 Einleitung .............................................................................................1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung................................................................................... 1 1.2 Inhalte und Ziele des Vorhabens .............................................................................. 3 1.2.1 Standort, Art und Umfang .................................................................................... 3 1.2.2 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................ 3 1.3 Zielvorgaben des Umweltschutzes und der übergeordneten Planungen und ihre Berücksichtigung ............................................................................................... 4 1.3.1 Fachgesetze ........................................................................................................ 4 1.3.2 Übergeordnete Planungen ................................................................................... 7 1.3.3 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft .......................................... 11 1.4 Angaben zum Verfahren .......................................................................................... 13 1.4.1 Untersuchungsprogramm .................................................................................. 13 1.4.2 Verwendete Bewertungsmethodik ..................................................................... 15 1.4.3 Hinweise auf Schwierigkeiten ............................................................................ 16 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ..............17 2.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustands ............................ 17 2.1.1 Schutzgut Boden und Fläche ............................................................................. 17 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ........................................... 19 2.1.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................. 22 2.1.4 Schutzgut Klima/Luft .......................................................................................... 23 2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild ................................................................................. 24 2.1.6 Schutzgut Mensch ............................................................................................. 25 2.1.7 Schutzgut Kulturgüter und kulturelles Erbe ........................................................ 26 2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern ................................ 26 2.2 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung .................................................................................................................... 28 2.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren ................................................................................. 28 2.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................................. 29 2.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................................................... 29 2.2.4 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern ................................ 30 2.2.5 Kumulierende Auswirkungen durch benachbarte Plangebiete ........................... 31 2.2.6 Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels ....................................... 31 ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
II Verzeichnisse 2.3 Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen....................31 2.3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .................................................... 31 2.3.2 Eingriffs- / Ausgleichsbilanz................................................................................ 33 2.3.3 Erheblichkeit und Alternativenprüfung ................................................................ 36 2.3.4 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung ...................... 36 2.3.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................................................... 36 2.4 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) ..............38 3 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................. 39 Grünordnungsplan ................................................................................. 42 4 Maßnahmen und Festsetzungen zur Grünordnung und ihre Begründung ....................................................................................... 42 4.1 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .................................................................................42 4.2 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern ..................................................43 4.3 Hinweise....................................................................................................................45 4.4 Pflanzlisten ...............................................................................................................46 5 Quellenverzeichnis............................................................................ 50 Anlagen ................................................................................................... 53 6 Karten................................................................................................. 53 ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
Verzeichnisse III Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Grobe Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ................................. 1 Abbildung 2: Abgrenzung des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“ in Niefern-Öschelbronn ......................................................................................... 2 Abbildung 3: Auszug aus dem Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn", ............. 3 Abbildung 4: Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans mit ungefährer Lage des Vorhabenbereichs .............................................................................. 7 Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit ungefährer Lage des Vorhabenbereichs ............................................................................................. 8 Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Karte Ziel- und Entwicklungskonzept mit ungefährer Lage des Vorhabenbereichs .................... 9 Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Biotopverbund mittlerer Standorte, .................................. 10 Abbildung 8: Lage der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Verhältnis zum Vorhabenbereich ............................................................................................. 12 Abbildung 9: Lage der Schutzgebiete nach Wasserrecht im Verhältnis zum Vorhabenbereich ............................................................................................. 13 Abbildung 10: Abgrenzung der Untersuchungsgebiete .......................................................... 14 Abbildung 11: ungefähre Lage der Ausgleichsmaßnahme ..................................................... 37 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Umweltrelevante Zielvorgaben der übergeordneten Fachgesetze und ihre Berücksichtigung ............................................................................................... 4 Tabelle 2: Übergeordnete Fachplanungen ......................................................................... 7 Tabelle 3: Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ........................................ 11 Tabelle 4: Erfassungstermine .......................................................................................... 13 Tabelle 5: Bewertungsmodule für das Schutzgut Biotope in der Übersicht....................... 15 Tabelle 6: Übersicht über die Bewertung der Bodenfunktionen im Untersuchungsgebiet (Bestand)......................................................................................................... 18 Tabelle 7: Übersicht der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ........................... 31 Tabelle 8: Übersicht über die Bewertung der Bodenfunktionen im Baugebiet (Planung) .. 33 Tabelle 9: Eingriffsbilanz für das Schutzgut Boden (Bodenwert) ...................................... 34 Tabelle 10: Eingriffsbilanz für das Schutzgut Pflanzen / Tiere (Biotopwert) ........................ 34 Tabelle 11: Planinterne Maßnahmen zur Minimierung – Dachbegrünung, Schutzgut Biotope ............................................................................................................ 35 Tabelle 12: Planinterne Maßnahme zur Minimierung – Dachbegrünung, Schutzgut Boden.............................................................................................................. 35 Tabelle 13: Übersicht Kompensationsbedarf inkl. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ............................................................................... 35 Tabelle 14: Übersicht Kompensationsmaßnahmen ............................................................ 37 ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
IV Verzeichnisse Kartenverzeichnis Karten siehe Anhang Karte 1: Boden - Bestand und Bewertung Karte 2: Biotoptypen und Realnutzung - Bestand Karte 3: Grünordnungsplan ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 1 UMWELTBERICHT 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Vorhaben Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn plant einen neuen Feuerwehrhaus-Standort im Ortsteil Öschelbronn (vgl. Abbildung 1 und 2). Der Vorhabenbereich befindet sich derzeit im Außenbe- reich und stellt den sich im Rückbau befindlichen Standort einer ehemaligen Wohncontainer-An- lage dar. Im Norden grenzt ein Gewerbe- und Mischgebiet an. Für das Bauvorhaben soll ein Bebauungsplan erstellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,54 ha. Abbildung 1: Grobe Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (rote Linie), Grundlage: Topographische Karte 1: 25.000, unmaßstäblich Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird bei der Aufstellung, Erweiterung und Ergänzung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
2 Einleitung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in ei- nem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung beinhaltet außerdem eine Prüfung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans. Zur frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen hat die Gemeinde die Umweltauswirkungen ihrer Planung zu überwachen (Monitoring). Nach § 2 a BauGB hat die Gemeinde für das Aufstellungsverfahren einen Umweltbericht als ge- sonderten Teil in die Begründung aufzunehmen. Die in der Umweltprüfung ermittelten Umwelt- belange sind sachgerecht in der kommunalen Abwägung zu berücksichtigen. Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn hat die Planbar Güthler GmbH mit der Erstellung eines Um- weltberichts zum Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“ beauftragt. Abbildung 2: Abgrenzung des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“ in Niefern-Öschel- bronn (gelbe Flächen), Grundlage: Amtliche Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, AZ.: 2851-9-1/19 ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 3 1.2 Inhalte und Ziele des Vorhabens 1.2.1 Standort, Art und Umfang Der geplante Standort für das Feuerwehrhaus befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Öschelbronn, in Verlängerung der Brühlstraße im Gewann Brückenäcker. Es grenzt an ein be- stehendes Gewerbe- und Mischgebiet im Norden an. Das Baugebiet „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“ wird als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr/öffentliche Dienste ausgewiesen. Zulässig ist eine Bebauung der Gemeinbedarfsfläche mit einer GRZ 0,4 (GRZ II 0,6). Die zulässige Nutzung richtet sich nach §§ 1- 15 BauNVO und wird im Textteil des Bebauungsplans näher ausgeführt. 1.2.2 Bedarf an Grund und Boden Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“ umfasst eine Ge- samtfläche von 0,54 ha. Abbildung 3: Auszug aus dem Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn", Stand 14.07.2021, Quelle: SCHÖFFLER STADTPLANER ARCHITEKTEN, unmaßstäblich ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
4 Einleitung Laut zugehörigem Bebauungsplan (vgl. Abbildung 3) verteilen sich die Flächen innerhalb des Plangebiets folgendermaßen: • Flächen für Gemeinbedarf Zweckbestimmung Feuerwehr / öffentl Dienste: ca. 3.740 m² überbaubar nach GRZ (0,4) ca. 1.496 m² überbaubare Grundstücksfläche gesamt (GRZ II 0,6) ca. 2.244 m² • Verkehrsfläche: ca. 522 m² • Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (FNL) ca. 1.156 m² 1.3 Zielvorgaben des Umweltschutzes und der übergeordneten Planungen und ihre Berücksichtigung Durch die anzuwendenden Fachgesetze sowie die übergeordnete Fachplanung ergeben sich eine Reihe von Zielvorgaben, die im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. Die für das Bauvorhaben relevanten Zielvorgaben sowie deren Berücksichtigung im vorliegenden Bebauungsplan werden im Folgenden gegenübergestellt. 1.3.1 Fachgesetze Die festgelegten Ziele des Umweltschutzes ergeben sich aus nachfolgenden Fachgesetzen in der jeweils gültigen Fassung: Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Wassergesetz für Baden- Württemberg (WG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg. Tabelle 1: Umweltrelevante Zielvorgaben der übergeordneten Fachgesetze und ihre Berücksichtigung Schutzgut Quelle Zielvorgaben Mensch BauGB Durch eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung soll das Wohl der Allgemein- heit gesichert und eine menschenwürdige Umwelt mit ihren natürlichen Lebens- grundlagen geschützt und entwickelt werden. BImSchG Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der inkl. Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkun- Verordnun- gen (Immissionen) und Vorbeugung in Bezug auf die Entstehung schädlicher Um- gen welteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen). TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. DIN 18005 Schallschutz als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse: Verringerung der Belastung am Entstehungsort, auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minimierung. BNatSchG Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrund- lagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass − die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, − die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, − die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 5 Schutzgut Quelle Zielvorgaben Zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Be- reich zu schützen und zugänglich zu machen. Berücksichtigung der Berücksichtigung im Rahmen der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimie- Zielvorgaben bei der Planung rung sowie zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Boden/ BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbar- Flächen machung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung sowie Beschrän- kung auf das notwendige Maß. Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schüt- zen. BodSchG Die Funktionen des Bodens sind zu sichern oder wiederherzustellen. Beeinträch- tigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Na- tur- und Kulturgeschichte sind zu vermeiden. BNatSchG Erhalt von Böden zur Erfüllung ihrer natürlichen Funktion, nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Schutz der Böden vor Erosion und Verunreinigungen. Berücksichtigung der Nutzung eines baulich bereits vorbelasteten Bereichs Zielvorgaben bei der Planung Beschränkung der überbaubaren und zu versiegelnden Flächen auf das not- wendige Maß durch Festsetzung der GRZ II (0,6). Abschieben des Oberbodens vor baulicher Beanspruchung und Wiederver- wendung des humosen Mutterbodens im Bereich des Bebauungsplanes Berücksichtigung im Rahmen der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimie- rung sowie zur Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Tiere und BNatSchG Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind lebensfähige Populatio- Pflanzen/ nen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhal- Biologische ten und ein Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wie- Vielfalt derbesiedlungen zu ermöglichen. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten ist entgegenzuwirken. Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihrer natürlichen Lebendsge- meinschaften und ihrer sonstigen Lebensbedingungen als Teil des Naturhaushal- tes sowie gesetzlicher Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft mit be- sonderer Bedeutung als Biotope. BauGB Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, ins- besondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und das Wirkungsgefüge zwi- schen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus- halts sind in der Abwägung zu berücksichtigen. FFH-RL Schutz und Erhalt der Lebensstätten und Lebensraum von geschützten Tierarten und geschützten Lebensraumtypen sowie Schaffung eines zusammenhängenden europaweiten Netzes an Lebensstätten als Schutzgebiet (Natura 2000). Vogel- Einschränkung und Kontrolle der Jagd natürlicherweise vorkommender Vogelar- schutz-RL ten einschließlich der Zugvogelarten ebenso wie Einrichtung von Vogelschutzge- bieten als eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung der Lebensräume wildlebender Vogelarten. Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und Zielvorgaben bei der Planung zum Schutz von FFH-LRT Flächen Grünordnerische Festsetzungen zur Eingrünung sowie Durchgrünung Berücksichtigung im Rahmen der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimie- rung sowie zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Wasser WHG Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut. Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quel- len. ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
6 Einleitung Schutzgut Quelle Zielvorgaben Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträch- tigt wird. Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Erhalt und Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten als Rückhalteflä- chen soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entge- genstehen. WG Ba-Wü Verhinderung von Stoffeinträgen in Fließgewässer durch die Ausweisung von Ge- wässerrandstreifen, in denen die Errichtung baulicher Anlagen sowie der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Bäume und Sträucher sind soweit möglich zu erhalten. EU-WRRL Ziel der europäischen Wasserrahmen-RL ist der Schutz der Ressource Wasser vor Verschmutzungen sowie die Verbesserung des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern und davon abhängigen Landökosystemen und Feuchtge- bieten zusammen mit der Förderung einer nachhaltigen Nutzung. Berücksichtigung der Begrünung von Dachflächen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser Zielvorgaben bei der Planung Ableitung des möglicherweise verschmutzten Niederschlagswassers der Feuerwehr-Übungsflächen in den Mischwasserkanal Reduzierung der Versiegelung durch versickerungsfähige Beläge im Bereich der PKW-Stellplätze Gedrosselter Abfluss des Niederschlagwassers in den Vorfluter Klima / Luft BNatSchG Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch die Nut- zung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu. Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftent- stehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. BauGB Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Emissionen sollen vermieden und eine bestmöglichste Luftqualität erhalten werden. Erneuerbare Energien so- wie eine sparsame und effiziente Energienutzung sind zu fördern. BImSchG Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der inkl. Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkun- Verordnun- gen (Immissionen) und Vorbeugung in Bezug auf die Entstehung schädlicher Um- gen welteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelt- einwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Um- welt insgesamt zu erreichen. Berücksichtigung der Grünordnerische Festsetzungen zur Pflanzung von Gehölzen und Anlage Zielvorgaben bei der Planung dauerhaft begrünter Vegetationsflächen. Festsetzung von Dachbegrünung Die Nutzung der Dachflächen zur regenerativen Energiegewinnung ist ge- mäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. Von der Einhaltung der Vorgaben des GEG sowie zum sachgerechten, den Vorschriften entsprechenden Umgang mit Verbrennungsanlagen wird ausge- gangen. Landschafts- BNatSchG Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erho- bild lungswertes von Natur und Landschaft sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft zu schützen und zugänglich zu ma- chen. Berücksichtigung der Randliche Eingrünung zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Zielvorgaben bei der Planung Landschaftsbildes in einem für die landschaftsgebundene Erholung bedeut- samen Raum. ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 7 Schutzgut Quelle Zielvorgaben Kulturgüter BNatSchG Insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, und kulturelles auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, sind vor Verunstaltung, Zer- Erbe siedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind umweltbezogene Auswirkungen auf Kul- turgüter und sonstige Sachgüter zu berücksichtigen. DSchG Schutz und Pflege der Kulturdenkmale, insbesondere Überwachung des Zustan- des der Kulturdenkmale sowie die Abwendung von Gefährdungen und die Ber- gung von Kulturdenkmalen. Berücksichtigung der Kein bekanntes Vorkommen im Untersuchungsgebiet. Zielvorgaben bei der Planung Bei Funden im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sind die jeweiligen zuständigen Behörden zu informieren. 1.3.2 Übergeordnete Planungen Die Berücksichtigung der in den Fachplänen festgelegten Ziele ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 2: Übergeordnete Fachplanungen Zielvorgaben der übergeordneten Fachplanungen Regionalplan (REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD 2005): Abbildung 4: Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans mit ungefährer Lage des Vorhabenbereichs (Kreis pink), unmaßstäblich Das Vorhaben betrifft keine Vorranggebiete. Das Vorhaben betrifft folgende Vorbehaltsgebiete des Regionalplans • Gebiet für Bodenschutz ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
8 Einleitung Zielvorgaben der übergeordneten Fachplanungen Berücksichtigung der Realisierung des Bauvorhabens in einem Bereich, der bereits Zielvorgaben bei der Planung durch eine bauliche Vornutzung beeinträchtigt ist. Die Vorbehaltsgebiete (P 3.3.1) sind bei der Abwägung beson- ders zu berücksichtigen. Flächennutzungsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND PFORZHEIM 2016): Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit ungefährer Lage des Vorhabenbereichs (gelbe Linie), unmaßstäblich ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 9 Zielvorgaben der übergeordneten Fachplanungen Festsetzung als: • Flächen für die Landwirtschaft Berücksichtigung der Die Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt parallel zum Bebau- Zielvorgaben bei der Planung ungsplanverfahren. Landschaftsrahmenplan (REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD 2016): Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Karte Ziel- und Entwicklungskonzept mit ungefäh- rer Lage des Vorhabenbereichs (rote Linie), unmaßstäblich Für den betroffenen Landschaftsraum vorgesehene Maßnahmen: Berücksichtigung der Erhalt der hochwertigen Wiese mit extensiver Pflege und Ergän- Zielvorgaben bei der Planung zung mit Streuobst. Generalwildwegeplan (FVA 2010): Der Generalwildwegeplan (GWP) ist eine eigenständige ökologische, in erster Linie waldbezogene Fachpla- nung des Landes für einen landesweiten Biotopverbund und ist integrativer Bestandteil eines nationalen bzw. internationalen ökologischen Netzwerks von Wildtierkorridoren. Der GWP zeigt die teilweise letzten verbliebe- nen Möglichkeiten eines großräumigen Verbundes in der bereits weiträumig stark fragmentierten Kulturland- schaft Baden-Württembergs auf. Die Planung hat keine Auswirkung auf den Generalwildwegeplan. ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
10 Einleitung Zielvorgaben der übergeordneten Fachplanungen Biotopverbund (LUBW 2021): Nach BNatSchG § 21 gilt: (1) „Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen ein- schließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstel- lung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.“ Primär gilt es, vorhandene Kernflächen und Kernräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Kategorie der Suchräume für den Biotopverbund bildet insoweit die übergeordnete Raumkulisse, in der Verbindungsflächen und -elemente gesichert, optimiert oder ggf. neu entwickelt werden sollen, um die Verbundraumfunktion zu stärken. Der Fachplan des Landes wurde 2020 aktualisiert. Biotopverbund mittlerer Standorte: Die überplante Fläche ist teilweise als Suchraum des Biotopverbundes für mittlere Standorte ausgewiesen. Legende: ± Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Biotopverbund mittlerer Standorte, unmaßstäblich mit ungefährer Lage des Vorhabenbereichs (rote Linie), (Abbildung des Bio- topverbund Offenland Stand 2012, entspricht im Untersuchungsgebiet dem Biotopverbund Of- fenland Stand 2020) Biotopverbund trockener Standorte: Ohne Bedeutung für den Biotopverbund trockener Standorte. Biotopverbund feuchter Standorte: Ohne Bedeutung für den Biotopverbund feuchter Standorte. Berücksichtigung der Die Fläche selbst ist nicht Teil des landesweiten Biotopverbun- Zielvorgaben bei der Planung des. Die randliche Eingrünung erfolgt vor allem durch den Erhalt und die Aufwertung eines vorhandenen artenreichen Wiesenab- schnitts sowie durch die Neuanlage von Streuobstbeständen. ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 11 1.3.3 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft Tabelle 3 stellt die vom Bauvorhaben betroffenen Schutzgebiete- und objekte nach Naturschutz- und Wasserrecht dar. Die im Geltungsbereich oder in naher Umgebung vorhandenen geschütz- ten Bestandteile von Natur und Landschaft sind in Abbildung 8, Schutzgebiete nach Wasserrecht in Abbildung 9 dargestellt. Tabelle 3: Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft Schutzgebiete und -objekte Natura 2000-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet / Vogelschutzgebiete) Im Osten bzw. Südosten grenzt das FFH Gebiet Enztal bei Mühlacker (Schutzgebietsnummer 7018342) an das Untersuchungsgebiet. Berücksichtigung Es wurde eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung vorgenommen. bei der Planung Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen während der Bau- zeit. Naturschutzgebiete Nicht betroffen. Landschaftsschutzgebiete Im Osten bzw. Südosten grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Nieferner Enztal mit Seitentälern“ (Schutzgebietsnummer 2.36.048) an das Untersuchungsgebiet. Berücksichtigung der Maßnahmen zur randlichen Eingrünung des Feuerwehrhau- bei der Planung ses. Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Erholungs- nutzung im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. LNatSchG B-W Nicht betroffen. Wasserschutzgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes „Kirnbach- tal und Eichwiesen“ (WSG Nummer 236217) Berücksichtigung Die Schutzbestimmungen der Wasserschutzgebietsverord- bei der Planung nung vom 25.01.2002 für die Zone IIIA und die einschlägigen technischen Regelwerke werden eingehalten und beachtet. Versickerung des unverschmutzten Niederschlagwassers durch Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge im Bereich der PKW-Stellplätze. Festsetzung einer Dachbegrünung zur Drosselung des Nieder- schlagsabflusses. Rückhalt des anfallenden unverschmutzten Niederschlagswas- sers zum gedrosselten Abfluss in den Vorfluter. Überschwemmungsgebiet ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
12 Einleitung Schutzgebiete und -objekte Innerhalb des Geltungsbereiches nicht betroffen. Der Brühltalgraben befindet östlich des Geltungsbe- reiches. Die HQ100 Fläche ist nicht betroffen. Gewässerrandstreifen Nicht betroffen. Waldschutzgebiet Nicht betroffen. Abbildung 8: Lage der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Verhältnis zum Vorhabenbereich (rote Linie). (LUBW 2021), unmaßstäblich ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 13 Abbildung 9: Lage der Schutzgebiete nach Wasserrecht im Verhältnis zum Vorhabenbereich (rote Linie). Quelle: (LUBW 2021), unmaßstäblich 1.4 Angaben zum Verfahren 1.4.1 Untersuchungsprogramm Geländeerhebungen wurden zur Erfassung der Biotopstrukturen und Realnutzung sowie zum Landschaftsbild durchgeführt. Die Bestandserhebung erfolgt auf Basis des baden-württembergi- schen Schlüssels zur Erfassung, Beschreibung und Bewertung von Arten und Biotopen (LUBW 2018). Im Rahmen von Kartierungen wurde zudem das Vorkommen verschiedener Tiergruppen inner- halb des Untersuchungsgebiets ermittelt. Die Erfassungsmethodik der einzelnen Tiergruppen ist der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (PLANBAR GÜTHLER GMBH 2021) zu entnehmen. Als Kartiergrundlage dienten Orthobilddaten. Tabelle 4: Erfassungstermine Untersuchung Datum Erfassung der Biotopstrukturen und Realnutzung 12.05.2021 Erfassung potenzieller Habitatstrukturen an Gebäuden so- 23.02.2021 wie flächenhafter Habitatstrukturen 15.06.2021 Erfassung der Tiergruppe Vögel 15.04.2021 05.05.2021 15.06.2021 29.06.2021 08.07.2021 ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
14 Einleitung Für die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima / Luft wurden keine speziellen Erhebungen durch- geführt, sondern vorhandene Datengrundlagen ausgewertet. Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Der unmittelbare Vorhabenbereich bildet das engere Untersuchungsgebiet (s. Abbildung 10). Hier finden direkte Veränderungen durch den Bau, die Anlage und den Betrieb statt. Für die Beurtei- lung der Schutzgüter Pflanzen/Biotope und Boden ist die Betrachtung des engeren Untersu- chungsgebietes ausreichend. Für die faunistischen Untersuchungen der Erfassung der Tiergrup- pen Vögel wurde der Untersuchungsraum erweitert, um mögliche Auswirkungen durch das Bau- vorhaben bewerten zu können (vgl. PLANBAR GÜTHLER GMBH 2021). Für die Bewertung des Landschaftsbildes ist ein Landschaftsausschnitt zu beurteilen, der die vi- suellen Beziehungen zwischen Untersuchungsraum und Umland erfasst. Der Untersuchungs- raum wurde deshalb entsprechend erweitert. Bei der Betrachtung des Schutzguts Wasser sind mögliche funktionale Zusammenhänge, die über den Vorhabenbereich hinausreichen, abzuprüfen. Auch für die Beurteilung des Schutzguts Klima / Lufthygiene sind Wechselwirkungen mit dem Umland zu berücksichtigen. Abbildung 10: Abgrenzung der Untersuchungsgebiete Engeres Untersuchungsgebiet für die Erfassung der Habitatstrukturen und Lebensräume sowie Biotope und Realnutzung (gelbe Linie) sowie erweitertes Untersuchungsgebiet für die Erfassung der Vogelarten (rot gestrichelte Linie). Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19. ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
1 Einleitung 15 1.4.2 Verwendete Bewertungsmethodik Die Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser und Pflanzen/Biotope erfolgt nach der Ökokonto- Verordnung (ÖKVO). Für die Schutzgüter Klima/ Luft sowie Landschaftsbild/ Erholung liegt das Bewertungsmodell der Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg für die Kompensation von Eingriffen (LFU 2005) zugrunde. Schutzgut Pflanzen/ Biotope Die Bewertung des Schutzguts Pflanzen/ Biotope wird anhand der Ökokonto-Verordnung durch- geführt. Diese besteht für das Schutzgut Biotope aus zwei Bewertungsmodulen (vgl. Tabelle 5). Die ÖKVO basiert auf dem Datenschlüssel für Arten und Biotope (LUBW 2018) und ordnet dem Wert bestehender sowie angelegter Biotope (Zustand nach 25 Jahren) einen Wert in Ökopunkten zu. Tabelle 5: Bewertungsmodule für das Schutzgut Biotope in der Übersicht Modul Eigenschaften Anwendungsbereiche 64-Punkte-Skala Quantitative Bestandsbewertung und zur Feinmodul Generalisierende Bestandsbewertung. quantitativen Bewertung bei Änderung der Qualitative Biotopausprägungen kön- Biotopqualität ein und desselben Biotoptyps nen anhand vorgegebener Prüfmerk- (Eingriffsregelung, Ökokonto) male durch Zu- und Abschläge vom Normalwert berücksichtigt werden. 64-Punkte-Skala Quantitative Bewertung bei Neuplanung Biotopplanung Bewertung von neu geplanten Bioto- von Biotoptypen (Eingriffsregelung, Öko- pen (Ausgleichsbilanzierung): Vor- konto) gabe von ein oder zwei Planungswer- ten pro Biotoptyp bei einer prognosti- zierten Biotopqualität nach einer Ent- wicklungszeit von 25 Jahren; Zuord- nung anhand von Ausgangsszenarien Zur Bilanzierung des Eingriffsumfangs wird der durch den Biotoptyp vorgegebene Biotopwert mit der Flächengröße des Biotops multipliziert. Der dadurch ermittelte Bilanzwert wird mit dem Bi- lanzwert der Biotopplanung abgeglichen. Die Differenz ergibt den Ausgleichsbedarf für die Be- einträchtigungen (Eingriffe) oder die Aufwertung (Ausgleich) von Biotopen. Schutzgut Boden Den in § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) – c) BBodSchG genannten Bodenfunktionen werden im Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) durch Bodenfunktionen „na- türliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserhaushalt“, „Filter und Puffer für Schad- stoffe“ und „Standort für die natürliche Vegetation“ abgebildet. Die Bestandswertung der o.g. Bo- denfunktionen erfolgt anhand der „Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK / ALB“ des Landes- amtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB 2017). Die Bewertung von Eingriffsintensität und Kompensationswirkungen erfolgt in Wertstufen bzw. Ökopunkten entsprechend den Vorga- ben des o.g. Leitfadens (LUBW 2010), der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutz- rechtlichen Eingriffsregelung“ (LUBW 2012) und der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Weitere Schutzgüter Die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild wurden auf der Basis der „Empfehlungen für die Bewertungen von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermitt- lung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung“ (LFU 2005) bewertet. Dabei kommt ein fünfstufiges Bewertungsschema zum Einsatz. Den einzelnen Wert- stufen sind jeweils Ausprägungs- und Qualitätsmerkmale zugeordnet. Die Funktionserfüllung und Empfindlichkeit der Schutzgüter im Untersuchungsgebiet wird von sehr hoch bis sehr gering be- wertet. ___________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
16 Einleitung 1.4.3 Hinweise auf Schwierigkeiten Eine archäologische Sondage der Fläche lag nicht vor. Abschließende Aussagen zur Bedeutung der Fläche im Sinne des Denkmalschutzes können daher nicht gemacht werden. Schwierigkeiten und fehlende Erkenntnisse beschränken sich ansonsten auf die allgemein vor- handenen Prognoseunsicherheiten z.B. hinsichtlich der Entwicklung des Klimawandels. ___________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 17 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt bildet die nachfolgende Bestandsanalyse nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die wesentliche Grundlage. Der derzeitige Zustand und die Bedeu- tung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Satz 7 BauGB werden in Bezug auf ihre Funktion im Natur- haushalt und in der Umwelt des Menschen sowie in ihrer Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbe- dingten Auswirkungen bewertet. 2.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustands 2.1.1 Schutzgut Boden und Fläche Bestand Bei den Böden im Planungsgebiet handelt es sich laut LGRB BK 50 im Osten des Un- tersuchungsgebietes um mäßig tiefes und tiefes Kolluvium, z.T. kalkhaltig, z.T. pseu- dovergleyt und im Westen um Pelosol-Parabraunerde, Parabraunerde, Braunerde-Pa- rabraunerde, Braunerde oder Pelosol-Braunerde tief entwickelt, meist pseudovergleyt und erodiert (LGRB 2021). Die Böden im Untersuchungsgebiet sind der Vorrangflur II zuzurechnen. Vorbelastungen Für das Untersuchungsgebiet liegen keine Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen vor (LANDRATSAMT ENZKREIS). Bewer- Für die Bodenbewertung sind die im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) genann- tung ten natürlichen Bodenfunktionen von Bedeutung. Bewertungsgrundlage stellt dabei der Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) sowie die Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württembergs (LUBW 2012) dar. Filter und Puffer für Schadstoffe Funktion: • Rückhaltung von Schadstoffen aus den Stoffkreisläufen, • Abbau von Schadstoffen, • Pufferung von Säuren in Böden. Bewertungs- • mechanische Filterleistung, kriterium: • Abbauleistung für organische Schadstoffe, • Säurepufferkapazität. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Funktion: • Abflussverzögerung und –verminderung durch die Aufnahme und Rückhaltung von Niederschlagswasser. Bewertungs- • Infiltrationsvermögen kriterium: • Speicherleistung Standort für Kulturpflanzen / natürliche Bodenfruchtbarkeit Funktion: • Natürliche Nährstoffversorgung zur Biomasseproduktion. Bewertungs- • Ertragsfähigkeit der Böden (Acker- und Grünlandzahl). kriterium: ____________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
18 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Standort für die naturnahe Vegetation Funktion: • Fähigkeit von Böden, aufgrund der Standorteigenschaften schutz- würdiger Vegetation nachhaltig als Standort dienen zu können. Bewertungs- • Grad der Veränderung als Folge von menschlichen Eingriffen kriterium: • Ausprägungen als Standort mit extremen oder seltenen Eigenschaf- ten. Landschaftsgeschichtliche Urkunde Funktion: • kulturgeschichtliche Urkunde: Archiv für menschliches Wirken im Laufe der Zeit, • naturgeschichtliche Urkunde: Zeugnis über Klima- und Landschafts- geschichte. Bewertungs- • kulturgeschichtliche Urkunde: Zeugnisse spezieller Bewirtschaf- kriterium: tungsformen, konservierte Siedlungs- und Kulturreste, • naturgeschichtliche Urkunde: Seltenheit, wissenschaftliche Bedeu- tung für die geologische, mineralogische und paläontologische For- schung. Bewertung: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind weder Boden- noch Kul- turdenkmäler vorhanden (GEMEINDE NIEFERN-ÖSCHELBRONN 2021). Die Bewertung der Bodenfunktionen im Untersuchungsgebiet ist in Karte 1 dargestellt. Bei der Bewertung wird der aktuelle Zustand der Flächen berücksichtigt. Die im Zusammenhang mit der Wohncontainer-Anlage veränderten Bodenbereiche gehen in Bestand ein. Entsprechend der Arbeitshilfe für Eingriffe in das Schutzgut Boden (LUBW 2012) sind bereits ver- siegelte Böden pauschal für alle Bodenfunktionen mit der Wertstufe 0 (keine Funktionserfüllung) zu bewerten. Dies trifft im Untersuchungsgebiet für die Verlängerung der Brühlstraße, sowie die gepflasterten und durch Wohncontainer überbauten Flächen zu. Die im Zusammenhang mit der Wohncontainer-Anlange entstandenen Böschungen werden als geringfügig veränderte Böden mit humoser Oberbodenschicht sowie insgesamt mind. 50 cm durch- wurzelbarer Bodenschicht mit der Wertstufe 2 (mittlere Funktionserfüllung) bewertet. Unversiegelte und unveränderte Böden weisen Bodenfunktionen entsprechend der natürlichen Bo- denverhältnisse auf (vgl. Tabelle 6) Tabelle 6: Übersicht über die Bewertung der Bodenfunktionen im Untersuchungsgebiet (Bestand) Bewertung Bodenfunktion Wertstufe Aktuelle Nutzung AW FP NB Ø 0 0 0 0,00 Versiegelt Geringfügig veränderte Böden mit mind. 50 cm 2 2 2 2,00 durchwurzelbarer Bodenschicht 2 3 3 2,67 Grünland 3 3 3 3,00 Grünland AW Ausgleichskörper im Wasserkreislauf FP Filter und Puffer NB Natürliche Bodenfruchtbarkeit Es ergaben sich keine Hinweise auf eine hohe oder sehr hohe Bedeutung des Standorts für die naturnahe Vegetation. Das Bewertungskriterium wird daher in der Bilanz nicht berücksichtigt. ____________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Aufschluss über die Naturnähe der heute vorkommenden Vegetationsgesellschaften gibt die heu- tige potenzielle natürliche Vegetation (HPNV), die sich unmittelbar nach Beendigung des mensch- lichen Einflusses (ohne Sukzession) einstellen würde. Im Planungsgebiet ist die heutige potenzielle natürliche Vegetation der Waldmeister-Buchenwald im Übergang zu und/oder Wechsel mit Wald- gersten-Buchenwald; örtlich Hainsimsen-Buchenwald (LUBW 2021). Bestand Pflanzen/Biotope Die nachfolgende Übersicht sowie Karte 2 geben eine Übersicht über die im Unter- suchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen und ihrer Ausprägung. Nr. Biotoptyp Beschreibung 33.41 Fettwiese • Durch mehrmalige Mahd gekennzeichnetes Grünland mittlerer • Durchschnittliche Ausprägung Standorte • Frischer bis wechselfeuchter Standort mit guter Nähr- stoffversorgung der Talsohle • Im Norden der Fläche Obergrasschicht mäßig dicht, ausge- glichenes Verhältnis von Kräutern und Grasartigen, im mitt- leren Bereich höherer Anteil an Kräutern • Charakteristische Arten sind: Obergräser: Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Gewöhnliches Knaul- gras (Dactylis glomerata) Mittel- und Untergräser: Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) Stauden: Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Gewöhn- liche Wiesenscharfgarbe (Achillea millefolium), Weißes Labkraut (Galium album), Spitzwegerich (Plantago lanceo- lata), Rotklee (Trifolium pratense), Weißklee (Trifolium repens), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Kriechen- der Günsel (Ajuga reptans), Gewöhnliches Hornkraut (Ce- rastium holosteoides) • Auf Nährstoffreichtum weißt das stellenweise erhöhte Vor- kommen des Gewöhnlichen Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia), auf Vielschnitt das stellenweise häufige Vorkom- men des Gänseblümchen (Bellis perennis) hin. • Wertgebende auftretende Arten sind stellenweise der Knöll- chen-Steinbrech (Saxifraga granulata) sowie das Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) und selten vorkommend Acker- Witwenblume (Knautia arvensis) und Wiesen-Flockenblume 33.41 Fettwiese • Durch Störung gekennzeichnetes Grünland auf junger Bö- mittlerer schung Standorte • Artenarme Ausprägung mit Gewöhnlichem Knaulgras mit Störzeiger (Dactylis glomerata), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Weißes Lab- kraut (Galium album), Scharfem Hahnenfuß (Ranunculus acris), Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum sectio Rude- ralia) ____________________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
20 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 33.43 Magerwiese • Durch ein- bis zweimalige Mahd gekennzeichnetes Grün- mittlerer land, geprägt von typischen nährstoffanspruchsvollen Arten Standorte des Wirtschaftsgrünlandes neben Magerkeitszeigern • Artenpotenzial der Arten der Magerwiese vorhanden, in je- doch geringem Anteil • Frischer bis wechselfeuchter Standort hinsichtlich Wasser- versorgung, nährstoffreich bis mager auf flachem Hangbe- reich • Der Bestand wird zum Zeitpunkt der Aufnahme von Wie- sen-Fuchsschwanz und Scharfem Hahnenfuß (Ranunculus acris) geprägt. Obergrasschicht mäßig dicht, ausgegliche- nes Verhältnis von Stauden und Grasartigen • Charakteristische Arten sind: Obergräser: Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Glatthafer (Arr- henatherum elatius), Gewöhnliches Knaulgras (Dactylis glo- merata), Mittel- und Untergräser: Wiesen-Rispengras (Poa praten- sis), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Ruchgras (Anthoxan- thum odoratum) Stauden: Schlitzblättriger Storchschnabel (Geranium diss- ectum), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Gewöhnli- che Wiesenscharfgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-Sau- erampfer (Rumex acetosa), Weißes Labkraut (Galium al- bum), Spitzwegerich (Plantago lanceolata) und Rotklee (Trifolium pratense). • Die natürlichen Standortverhältnisse zeigen folgende Arten an: - Wiesen-Fuchsschwanz (häufig), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi (in sehr geringer Anzahl) weisen auf ei- nen frischen bis feuchten Standort hin. - Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata), Acker-Wit- wenblume (Knautia arvensis), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea s.str.), Ruchgras, Margerite (Leucan- themum vulgare), Wiesen-Glockenblume (Campanula pa- tula) weisen auf einen mageren Standort hin. Die Arten kommen vereinzelt vor, Ruchgras und der Knöllchen- Steinbruch häufiger. Der Deckungsanteil der Magerkeits- zeiger liegt unter 10%. - Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) weisen auf Nährstoffreichtum hin. 60.10 Von Von Wohncontainer-Anlage überbaute Flächen im Rückbau Bauwerken bestandene Fläche 60.21 Völlig versie- Asphaltierte Straße gelte Fläche 60.22 Gepflasterte Die Wohncontainer-Anlage umgebende Erschließungsflächen Straße oder Platz ____________________________________________________________________________________ Planbar Güthler
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