TBH-KWG Transportbereitstellunghalle für radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe am Standort Grohnde - Sicherheitsbericht - März 2021

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TBH-KWG Transportbereitstellunghalle für radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe am Standort Grohnde - Sicherheitsbericht - März 2021
TBH-KWG
                  Transportbereitstellunghalle für
           radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe
                                am
                         Standort Grohnde

                               - Sicherheitsbericht -

                                       März 2021

Sicherheitsbericht – TBH-KWG                            Seite 1 von 92
TBH-KWG Transportbereitstellunghalle für radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe am Standort Grohnde - Sicherheitsbericht - März 2021
INHALTSVERZEICHNIS
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INHALTSVERZEICHNIS ...............................................................................................................2

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................................8

1.          EINLEITUNG UND DARSTELLUNG DES VORHABENS ............................................................ 10

1.1         Der Antrag .................................................................................................................... 10

1.2         Gesetzliche Grundlage................................................................................................... 11

1.3         Bedarf für die Transportbereitstellungshalle (TBH-KWG) ................................................ 12

1.4         Schutzziele und sicherheitstechnische Anforderungen ................................................... 12

2.          STANDORT ............................................................................................................. 14

2.1         Geografische Lage ......................................................................................................... 14

2.2         Besiedelung .................................................................................................................. 16

2.3         Boden- und Wassernutzung........................................................................................... 17

2.4         Gewerbe- und Industriebetriebe, militärische Anlagen ................................................... 18

2.5         Verkehrswege ............................................................................................................... 19

2.5.1       Straßen ....................................................................................................................................20

2.5.2       Eisenbahn ................................................................................................................................21

2.5.3       Wasserstraßen ........................................................................................................................21

2.5.4       Flugplätze und Luftstraßen .....................................................................................................21

2.6         Meteorologische Verhältnisse ....................................................................................... 21

2.7         Geologische Verhältnisse .............................................................................................. 23

2.8         Hydrologische Verhältnisse ........................................................................................... 24

2.8.1       Oberflächengewässer .............................................................................................................24

2.8.2       Hochwasser .............................................................................................................................24

2.8.3       Grundwasser ...........................................................................................................................24

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TBH-KWG Transportbereitstellunghalle für radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe am Standort Grohnde - Sicherheitsbericht - März 2021
2.8.4   Trinkwassergewinnung ...........................................................................................................25

2.9     Seismische Verhältnisse ................................................................................................ 25

2.10    Radiologische Vorbelastung .......................................................................................... 26

2.11    Zusammenfassende Standortbewertung........................................................................ 28

3.      ZWISCHENLAGERUNG UND PUFFERLAGERUNG VON SONSTIGEN RADIOAKTIVEN STOFFEN ............. 29

3.1     Radioaktive Stoffe ......................................................................................................... 29

3.2     Zustand und Verpackung der radioaktiven Abfälle und radioaktiven Reststoffe .............. 30

3.2.1   Gebinde, Behälter ...................................................................................................................30

3.2.2   Kennzeichnung und Dokumentation von radioaktiven Reststoffen und
        radioaktiven Abfällen ..............................................................................................................34

3.3     Lagerkapazität .............................................................................................................. 35

4.      BESCHREIBUNG DER TBH-KWG.................................................................................. 37

4.1     Lagerkonzept ................................................................................................................ 37

4.2     Bereiche und Funktionen............................................................................................... 38

4.2.1   Der Lagerbereich (Halle 2) ......................................................................................................38

4.2.2   Der Verladebereich (Halle 1)...................................................................................................39

4.2.3   Das Betriebsgebäude ..............................................................................................................39

4.2.4   Der Außenbereich ...................................................................................................................39

4.3     Bauliche Anlagen .......................................................................................................... 40

4.3.1   Lagerhalle ................................................................................................................................41

4.3.2   Betriebsgebäude .....................................................................................................................42

4.3.3   Außenanlagen .........................................................................................................................42

4.4     Maschinentechnische Einrichtungen .............................................................................. 43

4.4.1   Krananlage ..............................................................................................................................43

4.4.2   Lastaufnahmemittel ................................................................................................................44

4.4.3   Abschirmtor ............................................................................................................................44

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TBH-KWG Transportbereitstellunghalle für radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe am Standort Grohnde - Sicherheitsbericht - März 2021
4.4.4   Lüftungsanlagen ......................................................................................................................44

4.4.5   Wasserent- und -versorgung, Wärmeversorgung ..................................................................45

4.5     Einrichtungen der Elektro- und Kommunikationstechnik ................................................ 46

4.5.1   Stromversorgung ....................................................................................................................46

4.5.2   Beleuchtungsanlage ................................................................................................................46

4.5.3   Erdungs- und Blitzschutzanlagen ............................................................................................46

4.5.4   Kommunikationsanlage ..........................................................................................................46

4.6     Überwachungstechnische Einrichtungen ........................................................................ 47

4.6.1   Einrichtungen und Geräte zur radiologischen Überwachung .................................................47

4.6.2   Umgebungsüberwachung .......................................................................................................48

4.6.3   Meldeanlagen .........................................................................................................................48

4.6.4   Videoanlage des Krans ............................................................................................................49

4.7     Brandschutzkonzept und Brandschutzmaßnahmen ........................................................ 49

4.7.1   Vorbeugender Brandschutz ....................................................................................................49

4.7.2   Abwehrender Brandschutz .....................................................................................................50

5.      STRAHLENSCHUTZ .................................................................................................... 51

5.1     Einteilung der Strahlenschutzbereiche ........................................................................... 51

5.1.1   Überwachungsbereiche ..........................................................................................................53

5.1.2   Kontrollbereiche .....................................................................................................................53

5.2     Strahlenschutzüberwachung ......................................................................................... 53

5.2.1   Personenüberwachung ...........................................................................................................54

5.2.2   Raum- und Arbeitsplatzüberwachung ....................................................................................55

5.2.3   Überwachung der Dosisgrenzwerte .......................................................................................55

5.2.4   Kontaminationskontrolle ........................................................................................................56

5.2.5   Arbeitsmedizinische Vorsorge ................................................................................................56

5.2.6   Strahlenschutzunterweisung ..................................................................................................56

Sicherheitsbericht – TBH-KWG                                                                                               Seite 4 von 92
5.2.7   Dokumentation der Personenüberwachung ..........................................................................57

5.3     Anlagen- und Umgebungsüberwachung ......................................................................... 57

5.3.1   Kontaminationsüberwachung.................................................................................................57

5.3.2   Ortsdosisleistung im Kontrollbereich .....................................................................................57

5.3.3   Ortsdosis in der Umgebung ....................................................................................................57

5.3.4   Herausbringen beweglicher Gegenstände..............................................................................58

5.3.5   Prüfung und Wartung der Messgeräte ...................................................................................58

5.4     Radioaktive Emissionen................................................................................................. 58

5.4.1   Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft ........................................................................58

5.4.2   Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser ...................................................................59

5.5     Strahlenexposition durch Direktstrahlung ...................................................................... 60

5.6     Begrenzung der Strahlenexposition für die Bevölkerung................................................. 61

6.      ORGANISATION UND BETRIEB ..................................................................................... 62

6.1     Organisationsstruktur ................................................................................................... 62

6.1.1   Die Genehmigungsinhaberinnen ............................................................................................62

6.1.2   Der Strahlenschutzverantwortliche ........................................................................................62

6.1.3   Der Strahlenschutzbeauftragte...............................................................................................62

6.2     Betriebliche Regelungen................................................................................................ 63

6.2.1   Betriebsordnungen .................................................................................................................63

6.2.2   Technische Annahmebedingungen.........................................................................................65

6.2.3   Managementsystem ...............................................................................................................66

6.2.4   Alterungsmanagement ...........................................................................................................66

6.2.5   Notfallplan ..............................................................................................................................66

6.3     Betrieb der TBH-KWG .................................................................................................... 67

6.3.1   Inbetriebnahme ......................................................................................................................67

6.3.2   Lagerung und Ein-, Um- und Auslagerung der Gebinde und Leerverpackungen ...................67

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6.3.3    Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen ...................................................................68

6.3.4    Entsorgung im Kontrollbereich anfallender fester und flüssiger Stoffe .................................68

6.4      Qualifikation des Betriebspersonals............................................................................... 68

6.5      Qualitätssichernde Maßnahmen.................................................................................... 69

6.6      Dokumentation ............................................................................................................. 69

6.7      Periodische Sicherheitsüberprüfung .............................................................................. 70

7.       EREIGNISBETRACHTUNG ............................................................................................ 71

7.1      Störfallanalyse .............................................................................................................. 71

7.2      Einwirkungen von innen ................................................................................................ 71

7.2.1    Mechanische Einwirkungen ....................................................................................................71

7.2.2    Thermische Einwirkungen.......................................................................................................72

7.2.3    Ausfall wichtiger Einrichtungen ..............................................................................................73

7.3      Einwirkungen von außen ............................................................................................... 74

7.3.1    Sturm, Regen, Schnee, Frost ...................................................................................................75

7.3.2    Blitzschlag ...............................................................................................................................75

7.3.3    Hochwasser .............................................................................................................................75

7.3.4    Erdbeben .................................................................................................................................76

7.3.5    Erdrutsch .................................................................................................................................76

7.3.6    Einwirkungen schädlicher Stoffe.............................................................................................76

7.3.7    Druckwellen aus chemischen Reaktionen ..............................................................................76

7.3.8    Von außen übergreifende Brände ..........................................................................................77

7.3.9    Bergschäden............................................................................................................................78

7.3.10   Ereignisse aus benachbarten kerntechnischen Anlagen ........................................................78

7.3.11   Flugzeugabsturz ......................................................................................................................78

7.4      Zusammenfassung der Ereignisbetrachtung ................................................................... 79

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8.      ABSCHLUSS DES BETRIEBES......................................................................................... 80

9.      AUSWIRKUNGEN AUF DIE IN § 1A ATVFV GENANNTEN SCHUTZGÜTER ................................... 81

10.     SCHLUSSBETRACHTUNG ............................................................................................. 82

11.     BEGRIFFSBESTIMMUNGEN .......................................................................................... 84

12.     LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................. 88

13.     ABBILDUNGSVERZEICHNIS .......................................................................................... 91

14.     TABELLENVERZEICHNIS .............................................................................................. 92

Sicherheitsbericht – TBH-KWG                                                                               Seite 7 von 92
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AtEV            Atomrechtliche Entsorgungsverordnung
AtG             Atomgesetz
AtVfV           Atomrechtliche Verfahrensverordnung
AZU 1           Lager Unterweser für radioaktive Abfälle, ehemals LUnA
AZU 2           Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe am Standort
                Unterweser, ehemals LUW
AZW             Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle und Reststoffe am Standort
                Würgassen, ehemals TBH
BHB             Betriebshandbuch
BHKW            Blockheizkraftwerk
Bq              Becquerel - 1 · 10³ Bq = 1.000 Bq
BZD             Standortzwischenlager für abgebrannte Brennelemente Grohnde
BZU             Standortzwischenlager für abgebrannte Brennelemente Unterweser
DIN             Deutsches Institut für Normung
EMS             Europäische Makroseismische Skala
ESK             Entsorgungskommission
FFH             Flora Fauna Habitat
GmbH            Gesellschaft mit beschränkter Haftung
KKU             Kernkraftwerk Unterweser
KTA             Kerntechnischer Ausschuss
KWG             Kernkraftwerk Grohnde
Mg              Megagramm – 1 Mg = 106 g = 1.000.000 g = 1.000 kg = 1 t (Tonne)
MU              Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
NLWKN           Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NN              Normal Null
NBauO           Niedersächsische Bauordnung
oHG             Offene Handelsgesellschaft
PEL             PreussenElektra GmbH
RSK             Reaktorsicherheitskommission
SEWD            Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
SSK             Strahlenschutzkommission

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StrlSchG        Strahlenschutzgesetz
StrlSchV        Strahlenschutzverordnung
Sv              Sievert – 1 Sv = 1.000 mSv = 1.000.000 µSv
SZL             Siehe BZD
TA              Technische Annahmebedingungen
TBH-KWG         Transportbereitstellungshalle am Standort Grohnde
UBA             Ummantelte Betonabschirmung
UNS             Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle und Reststoffe am Standort
                Würgassen
UVP             Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG            Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VDE             Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
WU-Beton        Wasserundurchlässiger Beton

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1.         EINLEITUNG UND DARSTELLUNG DES VORHABENS

1.1        Der Antrag

Die PreussenElektra GmbH (PEL) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Transportbereit-
stellungshalle am Standort Kernkraftwerk Grohnde (TBH-KWG) für die bereits vorhandenen und noch
anfallenden radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau des Kernkraftwerks Grohnde (KWG).
Deshalb beantragte die PEL mit Schreiben vom 30. November 2017 /1/ die Genehmigung nach § 7 der
Strahlenschutzverordnung (in der bis 31.12.2018 geltenden Fassung, heute: § 12 Strahlenschutz-
gesetz, StrlSchG /2/) zum Umgang mit radioaktiven Stoffen im Sinne des § 2 Abs. 1 und Abs. 3 Atom-
gesetz (AtG, /3/) beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
(MU).
Beim Betrieb der TBH-KWG werden geringe Mengen von festen und flüssigen Stoffen (z. B. Wischtest-
material, Putzlappen, Putzwässer) anfallen. Diese Reststoffe sollen an das Kernkraftwerk Grohnde zur
weiteren Entsorgung abgegeben werden. Für den Fall, dass diese als radioaktive Abfälle abgegeben
werden müssen, ergänzte die PEL den Antrag /1/ mit Schreiben vom 07. Februar 2020 /4/ hinsichtlich
der Befreiung von der Ablieferungspflicht nach § 5 AtEV /5/. Dem Antrag sind die
Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG und die Gemeinschaftskraftwerk Weser
GmbH & Co. oHG als weitere Genehmigungsinhaberinnen jeweils beigetreten.

Bei den radioaktiven Stoffen handelt es sich um
      •   Abfälle und Reststoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb und Restbetrieb) und dem
          Abbau am Standort Grohnde,
      •   sonstige radioaktive Stoffe, die als Abfälle beim Betrieb der neuen Transportbereitstellungs-
          halle und des bereits am Standort vorhandenen Brennelementlagers SZL Grohnde anfallen,
          und
      •   Prüfstrahler. /1/

Der Umgang bezieht sich laut Antragsschreiben /1/ auch auf Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen
extern konditioniert wurden und als „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der „Richtlinie zur
Kontrolle radioaktiver Stoffe und radioaktiver Abfälle“ vom 19.11.2008 gelten.

Die genannten radioaktiven Abfälle und radioaktiven Reststoffe sollen in der neu zu errichtenden
Transportbereitstellungshalle (TBH-KWG) auf dem umzäunte Betriebsgelände des Kernkraftwerks
Grohnde gelagert werden. Prüfstrahler werden sowohl als radioaktive Abfälle gelagert als auch als

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Kalibriernormale gehandhabt. Die Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe beträgt maximal
2,0 ∙ 1017 Bq.

Die einzulagernden radioaktiven Stoffe befinden sich in fest verschlossenen Verpackungen, die den
Endlagerungsbedingungen KONRAD (Stand: Dezember 2014) genügen (Zwischenlagerung) oder in
anderen geeigneten Verpackungen (Transportbereitstellung/Pufferlagerung). /1/

Der Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, bei denen eine Freisetzung von Radioaktivität zu
besorgen ist, findet nicht statt. Auch ein Öffnen der Verpackungen oder eine Be- oder Verarbeitung der
radioaktiven Abfälle ist nicht vorgesehen. /1/

1.2       Gesetzliche Grundlage

Bei der Zwischenlagerung und Pufferlagerung von radioaktiven Abfällen und radioaktiven Restoffen
sowie bei der Handhabung von Prüfstrahlern in der geplanten TBH-KWG handelt es sich um einen
genehmigungsbedürftigen Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG /2/. Die
Genehmigung ist durch die zuständige Behörde, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt,
Energie, Bauen und Klimaschutz (MU), zu erteilen.

Aspekte der Anlagensicherung unterliegen der Geheimhaltung und werden daher im vorliegenden
Sicherheitsbericht nicht betrachtet.

Das Vorhaben bedarf einer Baugenehmigung nach § 59 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO,
/6/) durch das Bauaufsichtsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont. Der entsprechende Bauantrag
wurde am 26.11.2019 durch die Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG gestellt.

Eine UVP-Pflicht richtet sich nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG,
/7/) i. V. m. der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben in Anlage 1 zum UVPG /7/. PEL hat sich
entschieden, auch für die TBH-KWG einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des
Vorhabens (UVP-Bericht, /8/) vorzulegen, und dabei das Unterrichtungsschreiben des MU vom
22.07.2019 berücksichtigt (siehe auch Kapitel 9).
Da Errichtung und Betrieb der TBH-KWG der Zulassungsentscheidungen zweier Behörden bedürfen, ist
nach § 31 UVPG /7/ eine federführende Behörde für die Durchführung spezieller Verfahrensschritte zu
bestimmen. Sie ist durch Gesetz bestimmt. Federführende Behörde in diesem Verfahren ist das MU.

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1.3         Bedarf für die Transportbereitstellungshalle (TBH-KWG)

Radioaktive Abfälle sind laut § 5 der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV, /5/) an Anlagen
des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung abzuliefern. Für die Sicherstellung und Endlagerung
von Abfällen wird das Endlager Konrad errichtet. Bis zur Inbetriebnahme des Endlagers und einem
anschließenden Abruf durch den Bund sind die radioaktiven Abfälle gemäß § 7 AtEV /5/ zwischen-
zulagern.

Die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle erfolgt mit dem Ziel des Abtransports in ein anderes
Zwischenlager, ein zentrales Bereitstellungslager des Bundes bzw. zur Endlagerung in das Endlager
Konrad des Bundes. Die Pufferlagerung der radioaktiven Abfälle und radioaktiven Reststoffe erfolgt
mit dem Ziel des Abtransports in eine Behandlungs- und Konditionierungseinrichtung (hierzu zählt
auch der Rücktransport in das KWG). Auch soll eine Abklinglagerung möglich sein.

Am Standort Grohnde sollen deshalb unabhängig von der Verfügbarkeit eines Endlagers oder eines
Bereitstellungslagers des Bundes Voraussetzungen für die anforderungsgerechte Zwischenlagerung
und Pufferlagerung von radioaktiven Abfällen und radioaktiven Restoffen geschaffen werden. Dazu
sind die Errichtung und der Betrieb der TBH-KWG erforderlich.

1.4         Schutzziele und sicherheitstechnische Anforderungen

Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der Wirkung ionisierender Strahlung sind im StrlSchG
/2/ und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV, /9/) Anforderungen für Vorsorge- und Schutz-
maßnahmen definiert. Hieraus hat die Entsorgungskommission (ESK) in den „Leitlinien für die
Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ /10/ die
grundlegenden Schutzziele abgeleitet:

      •   Sicherer Einschluss der radioaktiven Stoffe und
      •   Vermeidung unnötiger Strahlenexposition, Begrenzung und Kontrolle der Strahlenexposition
          des Betriebspersonals und der Bevölkerung.

Sicherheitsbericht – TBH-KWG                                                         Seite 12 von 92
Daraus leiten sich folgende zu erfüllende Anforderungen ab:

   •   Abschirmung der ionisierenden Strahlung,
   •   betriebs- und instandhaltungsgerechte Auslegung und Ausführung der Einrichtungen,
   •   sicherheitsgerichtete Organisation und Durchführung des Betriebs,
   •   sichere Handhabung und sicherer Transport der radioaktiven Stoffe,
   •   Auslegung gegen Störfälle und
   •   sofern wegen des Freisetzungspotentials erforderlich, Maßnahmen zur Begrenzung der
       Schadensauswirkungen von auslegungsüberschreitenden Ereignissen.

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2.       STANDORT

2.1      Geografische Lage

Die TBH-KWG soll auf dem umzäunten Betriebsgelände des Kernkraftwerkes Grohnde (KWG) errichtet
werden. Das KWG befindet sich am nördlichen Mittelgebirgsrand im Wesertal, etwa 8 km
flussaufwärts von Hameln. Das Gelände liegt unmittelbar am westlichen (linken) Ufer der Weser bei
Stromkilometer 124,5 auf der Gemarkung des Ortsteils Grohnde der Gemeinde Emmerthal, Kreis
Hameln-Pyrmont, Land Niedersachsen.

Das umzäunte Betriebsgelände des KWG liegt auf ca. +72 m NN und fällt geringfügig zur Weser ab. Das
Flusstal der Weser ist am Standort des KWG ca. 3 bis 4 km breit und verläuft in nordwestlicher
Richtung. Auf der linken Uferseite wird das Tal durch die bis auf 292 m ansteigenden Höhen des
Weserberglands begrenzt. Auf der rechten Uferseite befinden sich die Ausläufer des Süntel und der
Vorberge des Ith. Beiderseits der Weser ist das Gelände durch kleinere Flussläufe mehrfach zergliedert.

Der Standort KWG ist auf dem Kartenausschnitt in Abbildung 2-1 gekennzeichnet.

          Abbildung 2-1: Lageplan des Standorts KWG mit 10-km-Umkreis (ohne Maßstab)

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Die der TBH-KWG am nächsten liegende Siedlung ist Kirchohsen, dessen südliche Bebauung
(Biogasanlage an der Hauptstraße) in ca. 1 km Entfernung beginnt. In Kirchohsen befindet sich die
Wohnbebauung in ca. 1,4 km Entfernung (zur TBH-KWG). Zwischen dieser Wohnbebauung und der
TBH-KWG erstreckt sich auf der gesamten Breite am Südostrand des Ortes ein Gewerbegebiet. Die
nächstgelegene Wohnbebauung der Ortschaft Grohnde befindet sich ca. 1,2 km von der TBH-KWG
entfernt.
Die nächste Ortschaft auf dem rechten Weserufer (Latferde) befindet sich in ca. 1,3 km Entfernung.

Das umzäunte Betriebsgelände des Standorts KWG hat eine Fläche von ca. 369.613 m². Eigentümer
des Grundstücks ist die Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG, deren Gesellschafter
zu 5/6 die PreussenElektra GmbH und zu 1/6 die Stadtwerke Bielefeld GmbH sind. Die Lage des
Standorts KWG mit der Umgebung ist schematisch in Abbildung 2-2 dargestellt.

                 Abbildung 2-2: Übersichtskarte des Standorts KWG mit Umgebung

Informationen zu den Naturschutzgebieten finden sich im Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP-Bericht, /8/).

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2.2        Besiedelung

Im Umkreis von 10 km um den Standort der TBH-KWG befinden sich ganz oder teilweise die folgenden
Gemeinden mit den zugehörigen Ortschaften (zur Vereinfachung wird die Bevölkerungszahl der
Gemeinden als Ganzes dargestellt, Stand: 31.12.2019):

Gemeinden im Landkreis Hameln-Pyrmont
      -   Emmerthal                              9.728 Einwohner             115 km²
             o     Amelgatzen (Amelgatzen, Hämelschenburg, Welsede)
             o     Börry (Börry, Bessinghausen, Brockensen, Esperde, Frenke, Hajen, Latferde)
             o     Emmerthal (Emmerthal, Emmern, Hagenohsen, Kirchohsen, Ohr, Voremberg)
             o     Grohnde (Grohnde, Lüntorf)
      -   Hameln                                57.434 Einwohner             102 km²
             o     Hameln (Stadt)
             o     Afferde
             o     Hastenbleck
             o     Hilligsfeld
             o     Klein Berkel
             o     Tündern
             o     Rohrsen
      -   Coppenbrügge                           7.040 Einwohner             90 km²
             o     Diedersen
             o     Bisperode
             o     Bessingen
             o     Behrensen
             o     Harderode
      -   Aerzen                                10.524 Einwohner             105 km²
             o     Aerzen (Stadt)
             o     Gellersen
             o     Groß Berkel
             o     Königsförde
             o     Laatzen
             o     Selxen

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-   Bad Pyrmont                          19.130 Einwohner             62 km²
             o     Thal
             o     Eichenborn
             o     Neersen
             o     Löwensen

Gemeinden im Landkreis Holzminden
      -   Ottenstein                             1.170 Einwohner            33 km²
             o     Ottenstein (Stadt, Lichtenhagen, Glesse, Sievershagen)
      -   Bodenwerder                            5.573 Einwohner            29 km²
             o     Bodenwerder (Stadt, Kemnade)
      -   Heyen                                   458 Einwohner             8 km²
             o     Heyen (Stadt)
      -   Hehlen                                 1.852 Einwohner            22 km²
             o     Hehlen (Stadt, Hohe, Brökeln, Daspe)

Für die hier betrachteten Gemeinden ergibt sich eine Einwohnerzahl von 112.909 auf einer Fläche von
ca. 565 km². Die Bevölkerungsdichte beträgt somit ca. 200 Einwohner/km². Die Bevölkerungsdichte
liegt damit über dem Durchschnitt des Landes Niedersachsen mit 168 Einwohner/km², jedoch unter
dem bundesweiten Durchschnitt von 233 Einwohnern je km² (Stand: 31.12.2019).

Im Bereich von 50 km um den Standort befinden sich folgende Städte mit einer Einwohnerzahl von
mehr als 100.000 in den angegebenen Richtungen (Stand: 31.12.2019):

      •   Hannover mit 536.925 Einwohnern, nordöstlich in ca. 43 km Entfernung
      •   Hildesheim mit 101.693 Einwohnern, östlich in ca. 39 km Entfernung

2.3        Boden- und Wassernutzung

Das den Standort umgebende Gebiet wird vorwiegend landwirtschaftlich genutzt, innerhalb des
10-Kilometer-Radius zu etwa zwei Dritteln. Die besonders günstigen landwirtschaftlichen
Voraussetzungen basieren auf den weiträumigen, mit Auelehm bedeckten Flussniederungen, die nur
in den Überschwemmungsgebieten als buschbestandenes Grasland, sonst jedoch als Ackerflächen

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genutzt werden. Die umliegenden Höhen haben größere Laub- und geringe Mischwaldbestände, die
zu etwa einem Drittel forstwirtschaftlich genutzt werden.

Der gesamte Standortbereich liegt innerhalb der Schutzzone V des Heilquellenschutzgebietes für das
Staatsbad Pyrmont. Etwa 1,6 km nordöstlich der TBH-KWG befindet sich ein Wasserschutzgebiet, aus
dessen Brunnen die Ortsteile Kirchohsen, Emmern und Grohnde mit Trinkwasser versorgt werden. In
ca. 1 km Entfernung liegt südwestlich der TBH-KWG die Schutzzone II eines Trinkwassergewinnungs-
gebiets.

Der Weserlauf und weite Teile der umgebenden Landschaft sind als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet („Wesertal“) grenzt direkt an den Standort
KWG und ist ca. 700 m von der TBH-KWG entfernt. Entlang der Emmer und des Hohebachs in ca. 2,2 km
Entfernung nordwestlich ist das FFH-Gebiet 3922-301 „Emmer“ bzw. das entsprechende Naturschutz-
gebiet ausgewiesen.

2.4         Gewerbe- und Industriebetriebe, militärische Anlagen

Im 10 km-Bereich um den Standort befinden sich Gewerbebetriebe wie Gastgewerbe,
Dienstleistungsgewerbe, Handwerk und Bau, Einzelhandel, Landwirtschaft, etc. Großgewerbe und
Industrie sind dagegen schwerpunktmäßig in speziell ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten
in nördlicher Richtung in Hameln angesiedelt.

Größere Firmen im 10 km-Umkreis sind beispielsweise:

      •    Lomapharm GmbH Kirchohsen,
      •    Naturgas Emmerthal GmbH & Co.KG,
      •    Enertec Hameln GmbH,
      •    MEWA Textil-Service AG & Co. Hameln,
      •    Vorwerk & Co. Teppichwerke GmbH & Co. KG,
      •    Postbank Hameln (ehemals BHW).

Es ist geplant, auf dem Betriebsgelände ein Ersatz-Energieversorgungszentrum, bestehend aus zwei
BHKW-Modulen mit einer Leistung von je kleiner 1 MWel, drei gasbetriebenen Heizkesseln mit jeweils
2 MW thermischer Leistung, Schaltanlagen, zwei Kompressionskältemaschinen mit jeweils kleiner

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1 MW Kälteleistung und einer Kompressorstation zur Versorgung mit Druckluft, zu errichten und zu
betreiben. Hinzu kommt die Umrüstung der bestehenden Hilfskesselanlage auf den zusätzlichen
Energieträger Erdgas bei gleichzeitiger Leistungsreduzierung.
Südwestlich der Stirnwand der TBH-KWG ist in ca. 825 m Entfernung eine Erdgasleitung verlegt. Zur
Versorgung der neu zu errichtenden BHKW-Module und der Heizkessel des Kernkraftwerks Grohnde
sowie der Hilfskessel wird von dieser eine in Nord-Ost-Richtung verlaufende Leitung bis zu einer
Reduzierstation in der Nähe des Betriebsgeländes installiert. Die Leitung wird bis zur Reduzierstation
mit einem Betriebsdruck von ca. 16 bar betrieben.
Von der Reduzierstation wird eine anschließende Erdgasleitung über das umzäunte Betriebsgelände
zur Versorgung der neu zu errichtenden BHKW-Module und der Heizkessel des Kernkraftwerks
Grohnde sowie der Hilfskessel verlaufen. Die Leitung wird nach heutiger Planung nicht näher als
ca. 75 m von der TBH-KWG mit einem Betriebsdruck von ca. 1,7 bar betrieben.

Im 10 km-Umkreis von der TBH-KWG gibt es weder Mineralölleitungen noch militärische
Einrichtungen.

2.5      Verkehrswege

Abbildung 2-3 gibt einen Überblick über die Hauptverkehrswege um den Standort KWG.

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Abbildung 2-3: Überblick der Hauptverkehrswege in der Nähe des Standorts KWG (ohne Maßstab)

2.5.1    Straßen
Südwestlich am Standort führt unmittelbar die Bundesstraße 83 von Holzminden über Grohnde,
Kirchohsen nach Hameln vorbei, die in ihrem Verlauf weitgehend dem Wesertal folgt und u. a. als
Ortsumgehung des Ortsteiles Kirchohsen dient.
Der Standort ist nach Kirchohsen hin über die vorhandene Trasse einer ehemaligen Bundesstraße
angeschlossen.
Im Abstand von ca. 7 km in nordwestlicher und nördlicher Richtung führt die Bundesstraße 1 von
Barntrup über Hameln nach Coppenbrügge. In nördlicher Richtung ist die Bundesstraße 217 die
Verbindung zwischen Hameln und der Landeshauptstadt Hannover.

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2.5.2    Eisenbahn
Der Gleisanschluss des KWG führt zu der in ca. 1 km Entfernung von der TBH-KWG vorbeiführenden
Eisenbahnstrecke 9180. Diese eingleisige Linie ist wiederum im Norden am Bahnhof Emmerthal an die
Strecke 1760 der Deutschen Bahn Netz AG angebunden.

2.5.3    Wasserstraßen
Die Oberweser durchquert den 10-km-Radius um den Standort KWG. Die Oberweser wird von der
Frachtschifffahrt, der Fahrgastschifffahrt und dem Sportbootverkehr genutzt.

2.5.4    Flugplätze und Luftstraßen
Im Umkreis von 30 km vom Standort sind der Sportflugplatz in Bisperode ca. 10 km östlich von Hameln
sowie ein Sportflugplatz südlich von Bad Pyrmont.
Der Standort liegt weder in einer Kontrollzone noch im Nahverkehrsbereich eines größeren zivilen oder
militärischen Flughafens und somit nicht in einem Gebiet hoher Luftverkehrsdichte.

Die Entfernung zum nächstgelegenen internationalen Zivilflughafen in Hannover (in Richtung
Nordosten) beträgt ca. 51 km. Weitere militärische Flugplätze in einem größeren Radius sind der
Fliegerhorst Wunstorf (ca. 46 km), der Heeresflugplatz Bückeburg (ca. 35 km), der Heeresflugplatz Celle
(ca. 80 km) und der Fliegerhorst Diepholz (ca. 95 km).

2.6      Meteorologische Verhältnisse

Über die meteorologische Instrumentierung im Kernkraftwerk Grohnde stehen langjährige
Wetterdaten in hoher Auflösung zur Verfügung.
Im Folgenden sind die Ergebnisse der statistischen Auswertung der Wetterdaten des Zeitraums
01.01.2007 bis 31.12.2017 zusammenfassend dargestellt.

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Abbildung 2-4: Häufigkeit für Wind, der in Richtung der Sektoren weht, für das Gesamtjahr (365
                                                Tage)

In Abbildung 2-4 ist die Windrichtungshäufigkeit für das Gesamtjahr, gemessen in 125 m Höhe,
dargestellt. Der Wind kommt selten aus Nord und Nordosten, während er relativ gleichmäßig aus allen
anderen Richtungen kommt.
Der langjährige Jahresdurchschnitt der Windgeschwindigkeit (in 125 m Höhe) liegt bei etwa 5 m/s
(entspricht etwa Beaufort 3).

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Abbildung 2-5: Niederschlag bei Wind in Richtung der Sektoren für das Gesamtjahr (365 Tage)

Abbildung 2-5 zeigt den Niederschlag, der bei Wind in die Sektoren fällt. Der Niederschlag fällt hier am
häufigsten bei Wind, der aus westlichen Richtungen kommt und nach Osten in Sektor 4 weht.

Eine Auswertung umliegender Wetterstationen ergab ein Temperatur-Maximum von 37 °C und ein
Temperatur-Minimum von -31 °C im Laufe eines 40-jährigen Zeitraumes am Standort.

Inversionswetterlagen, bei denen warme Luftschichten über kalten Luftschichten zu liegen kommen,
sind am Standort äußerst selten. Diese treten dann hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten
auf.

2.7         Geologische Verhältnisse

Der Untergrundaufbau des natürlichen Geländes des Standortes KWG wurde anhand von
Aufschlussbohrungen ermittelt. Die oberste Schicht bildet bis zu einer Schichtdicke von ca. 1,2 m
sandiger Schluff (Auelehm). Ab einer Schichtdicke von 1 – 2 m, teilweise auch bis zu 3 m ist toniger
Schluff mit schwach sandigen Einschlüssen zu finden. Darunter folgen sandig-kiesige Fluss-
ablagerungen der Weser-Niederterrasse, die in der jüngeren Quartärzeit sedimentiert wurden und

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eine Gesamtmächtigkeit von 12 – 13 m erreichen. Sie bestehen im oberen Teil aus schluffigen Fein-
und Mittelsanden und im unteren Teil aus Mittel- bis Grobkiesen. Ab ca. 15 m Tiefe beginnt die massive
Felsschicht.

2.8         Hydrologische Verhältnisse

2.8.1       Oberflächengewässer
Der Standort liegt an der Oberweser bei Stromkilometer 124,5. Der mittlere Abfluss beträgt im
langjährigen Jahresmittel ca. 150 m3/s. Der höchste Abfluss wurde in der Jahresreihe seit 1941 am
11.02.1946 zu 1.860 m3/s gemessen.

2.8.2       Hochwasser
Nach Auskunft der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte beträgt der Wasserstand am Standort KWG
(Stromkilometer 124,5) beim 100-jährlichen Ereignis +71,07 m NN.
Das 1.000-jährliche Ereignis mit einem Abfluss von 2.562 m³/s führt zu einem Wasserstand von
+72,38 m NN.
Für das 10.000-jährliche Ereignis mit einem Abfluss von ca. 3.600 m³/s erhält man den Wasserstand zu
ca. +73,00 m NN.

2.8.3       Grundwasser
Der Grundwasserspiegel im Bereich des Standortgeländes schwankt mit dem Weserwasserspiegel und
liegt bei mittlerer Wasserführung der Weser etwa 6,0 m unter der Geländeoberkante.
Die Mächtigkeit des Grundwasserleiters wird nach unten durch den in ca. 15 m Tiefe liegenden Fels
begrenzt.

Auf dem umzäunten Betriebsgelände befinden sich 3 Brunnen, die für das Grundwassermonitoring des
Standortzwischenlagers BZD benötigt werden. Diese Brunnen sind sogenannte Pegelbrunnen und
dienen nicht der Wasserentnahme.

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2.8.4    Trinkwassergewinnung
Die Trinkwasserversorgung wird über die kommunale Wasserversorgung der Gemeinde Emmerthal
ermöglicht.

2.9      Seismische Verhältnisse

Der Standort Grohnde liegt in einem Gebiet mit sehr geringer Erdbebengefährdung.
Schadensverursachende Erdbeben sind in historischer Zeit, zumindest in den vergangenen 1.000
Jahren, in der näheren und weiteren Umgebung des Standortes bis zu einer Entfernung von etwa
200 km nur sehr selten vorgekommen und haben zudem nur ein begrenztes Schadensmaß erreicht.

Im Jahre 1997 wurde von KWG eine Neuermittlung der für KWG anzusetzenden seismischen Last-
vorgaben beauftragt und 1998 vorgelegt. Damit wurden die für die Überprüfung der Erdbeben-
auslegung erforderlichen seismologischen und ingenieurseismologischen Basisgrößen wie Standort-
intensität, Standortbeschleunigung, Starkbebendauer und Beschleunigungs-Antwortspektrum neu
ermittelt.

Die Beurteilungsgrundlagen für die Festlegung des Bemessungserdbebens und den damit
verbundenen ingenieurseismologischen Basisgrößen Standortintensität, Standortbeschleunigung,
Starkerdbebendauer und Beschleunigungs-Antwortspektrum haben sich seitdem nicht geändert. Die
bestehenden Lastannahmen für den Standort Grohnde wurden bereits für die Neufassung der
KTA 2201.1 /11/ untersucht und als weiterhin gültig bestätigt.

Am Standort KWG beträgt die Standortintensität VI (6,0 ± 0,5) auf der Europäischen Makroseismischen
Skala (EMS). Für das Bemessungserdbeben ergibt sich somit:
 Bemessungsintensität                               l = VI (6,5) EMS
 Maximale Bodenbeschleunigung, horizontal           ah = 0,75 m/s²
 Maximale Bodenbeschleunigung, vertikal             av = 0,5 m/s²

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2.10     Radiologische Vorbelastung

Für die aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Fortluft und Abwasser jeweils bedingten potenziellen
Strahlenexpositionen sind in § 193 Abs. 1 StrlSchV /9/ i.V.m. § 47 StrlSchV (in der bis zum 31.12.2018
geltenden Fassung) Grenzwerte definiert. Zusätzlich sind Direktstrahlung und Ableitungen aus dem
Betrieb anderer Anlagen oder Einrichtungen im Geltungsbereich des AtG /3/ bzw. des StrlSchG /2/ zum
Nachweis der Einhaltung gemäß § 80 Abs. 4 StrlSchG /2/ und § 99 Abs. 2 StrlSchV /9/ zu
berücksichtigen. Diese Direktstrahlung und Ableitungen werden auch als radiologische Vorbelastung
bezeichnet.

Folgende kerntechnische Anlagen und Einrichtungen sind in den Betrachtungen zu den
Vorbelastungen einzubeziehen (mit jeweiliger Entfernung):

Standort Grohnde mit

    •   Kernkraftwerk Grohnde (KWG)
    •   Standortzwischenlager Grohnde für abgebrannte Brennelemente (BZD)

Standort Würgassen mit                                                                         44 km

    •   Kernkraftwerk Würgassen (KWW)
    •   Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle und Reststoffe (UNS)
    •   Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle und Reststoffe (AZW)

Standort Unterweser mit                                                                       171 km

    •   Kernkraftwerk Unterweser (KKU)
    •   Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe (AZU 1, ehemals LUW)
    •   Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (AZU 2, ehemals LUnA)
    •   Standortzwischenlager für abgebrannte Brennelemente Unterweser (BZU)

Eine Vorbelastung kann dabei aus Direktstrahlung, der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft
sowie der Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser resultieren.

Zur radiologischen Vorbelastung über die Direktstrahlung tragen für die geplante TBH-KWG das
Kernkraftwerk Grohnde und das Standortzwischenlager BZD bei.

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Für den Luftpfad ist auf Grund der Abstände bei der Bestimmung der radiologischen Vorbelastung aus-
schließlich das KWG zu berücksichtigen. Das vorhandene Standortzwischenlager für abgebrannte
Brennelemente BZD wird nicht betrachtet, da von diesem keine Emissionen über den Luftpfad
erfolgen.

Die Abschätzung der möglichen radiologischen Vorbelastungen durch Ableitungen über den Wasser-
pfad erfolgt unter Berücksichtigung der genehmigten Ableitungen der Kernkraftwerke Grohnde und
Unterweser.
Die Vorbelastungen aus früheren Tätigkeiten des Kernkraftwerks Würgassen durch Ableitung
radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser tragen nicht mehr zur Strahlenexposition in der Umgebung bei.
Zum einen hat das KWW keine Gestattung mehr, radioaktive Abwässer abzugeben. Zum anderen wird
dies durch die früheren Ergebnisse der langjährigen Umgebungsüberwachung nahegelegt und durch
die heutigen Messungen im Einlauf des KWG bestätigt. Letztgenannte Messungen zeigen keine
Ergebnisse, die mit dem früheren Betrieb von KWW in Verbindung gebracht werden könnten. Das am
Standort vorhandene Standortzwischenlager BZD wird nicht betrachtet, da von diesem keine
Emissionen über den Wasserpfad erfolgen. Gleiches gilt für die Läger für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe an den Standorten Würgassen und Unterweser sowie das
Standortzwischenlager für abgebrannte Brennelemente Unterweser (BZU).

Vorbelastungen durch medizinische Einrichtungen (Krankenhäuser, nuklearmedizinische Praxen etc.)
im Gesamteinzugsbereich der Weser in den Bundesländern Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Bayern wurden nicht im Einzelnen ermittelt.
Ersatzweise werden die langjährigen Messwerte der Jod-131-Konzentrationen in der Weser in der
Nähe der Standorte der Kernkraftwerke Grohnde und Unterweser durch den NLWKN herangezogen.
Diese Messwerte erfassen alle institutionellen Einleiter und außerdem die Patientenausscheidung und
sind damit für die medizinischen Einrichtungen abdeckend.

Beiträge, wie z. B. die natürliche Strahlenexposition und die Folgen aus Kernwaffentests und aus dem
Reaktorunfall in Tschernobyl, zählen nicht zur radiologischen Vorbelastung.

Auf die radiologische Vorbelastung der TBH-KWG wird bei der Darstellung der Strahlenexposition in
Kapitel 5 eingegangen. Die Grenzwerte nach § 193 StrlSchV /9/ i.V.m. § 47 StrlSchV (in der bis zum
31.12.2018 geltenden Fassung) bzw. die maximal zulässigen Aktivitätskonzentrationen nach
§ 102 StrlSchV i.V.m. Anlage 11 Teil D StrlSchV /9/ werden deutlich unterschritten.

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2.11     Zusammenfassende Standortbewertung

Die zusammenfassende Standortbewertung ergibt keine Anhaltspunkte für mögliche Einschränkungen
für die Errichtung und den Betrieb der TBH-KWG.

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3.         ZWISCHENLAGERUNG UND PUFFERLAGERUNG VON SONSTIGEN RADIOAKTIVEN
           STOFFEN

Für die geplante Transportbereitstellungshalle TBH-KWG wurde eine maximale Gesamtaktivität von
2,0 ∙ 1017 Bq beantragt. Im Folgenden werden die radioaktiven Abfälle, radioaktiven Restoffe, deren
Kennzeichnung und Dokumentation, Gebinde und Behälter sowie die Lagerkapazität beschrieben.

3.1        Radioaktive Stoffe

Gemäß dem Antrag /1/ handelt es sich bei den radioaktiven Stoffen um:
      •   Abfälle und Reststoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb und Restbetrieb) und dem
          Abbau am Standort Grohnde,
      •   sonstige radioaktive Stoffe, die als Abfälle beim Betrieb der neuen Transportbereitstellungs-
          halle und des bereits am Standort vorhandenen Brennelementlagers SZL Grohnde anfallen,
          und
      •   Prüfstrahler.

Prüfstrahler werden sowohl als radioaktive Abfälle gelagert als auch als Kalibriernormale gehandhabt.
Der Umgang bezieht sich laut Antragsschreiben /1/ auch auf Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen
extern konditioniert wurden und als „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der „Richtlinie zur
Kontrolle radioaktiver Stoffe und radioaktiver Abfälle“ vom 19.11.2008 gelten.

Bei den radioaktiven Abfällen handelt es sich um Materialien aus genehmigungspflichtigem Umfang,
die nicht nach §§ 31 – 42 StrlSchV /9/ freigegeben werden können. Dazu gehören insbesondere:

      •   Anlagenteile, die mit radioaktiven Medien beaufschlagt wurden,
      •   Anlagen- und Gebäudeteile, die auf andere Weise kontaminiert wurden,
      •   aktivierte Anlagen- und Gebäudeteile (einschließlich Kernbauteile), die aus dem
          Reaktorgebäude stammen sowie Teile des Biologischen Schildes,
      •   Metallteile,
      •   Bauschutt,
      •   Isolierungen,
      •   Filterkonzentrate,
      •   Verdampferkonzentrate,

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•    brennbare Mischabfälle (z. B. Papier, Kunststoffe, Textilien und Schutzbekleidung),
      •    nicht brennbare Mischabfälle.

Weitere radioaktive Abfälle können in geringen Mengen beim Betrieb der TBH-KWG sowie des
Standortzwischenlagers anfallen. Hierbei handelt es sich um feste radioaktive Abfälle (z. B. Wischtests,
Putzlappen) und flüssige radioaktive Abfälle (z. B. Putzwässer).

Die radioaktiven Reststoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb und Restbetrieb) und dem
Abbau des KWG werden in der TBH-KWG puffergelagert, wenn sie beispielsweise aus radiologischen
Gründen nicht auf dem Gelände des KWG puffergelagert werden.

Die einzulagernden radioaktiven Stoffe befinden sich in fest verschlossenen Verpackungen, die den
Endlagerungsbedingungen KONRAD (Stand: Dezember 2014) genügen (Zwischenlagerung)1, oder in
anderen geeigneten Verpackungen (Transportbereitstellung/Pufferlagerung). /1/

3.2          Zustand und Verpackung der radioaktiven Abfälle und radioaktiven
             Reststoffe

3.2.1        Gebinde, Behälter
Die Gebinde oder Behälter, die in die TBH-KWG eingelagert werden dürfen, werden in drei Kategorien
eingeteilt:

Kategorie I (Zwischenlagerung)
Behälter entsprechend den Behältergrundtypen der „Endlagerungsbedingungen Konrad“ /12/ mit
konditionierten radioaktiven Abfällen. Die Konditionierung der radioaktiven Abfälle mit qualifizierten
Verfahren erfolgt anhand von Ablaufplänen, die durch die zuständigen Behörden und deren
Sachverständige geprüft und freigegeben wurden, entsprechend dem Ablaufschema zur Produkt-
kontrolle radioaktiver Abfälle aus kerntechnischen Anlagen (Anhang 1 der „ESK-Leitlinien zur
Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ /10/). Die

 1   Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die zur Zwischenlagerung vorgesehenen Behälter nicht im Widerspruch zu den
     Endlagerungsbedingungen stehen dürfen und den Behältergrundtypen entsprechen.

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Ablaufpläne enthalten einen Prüfschritt zum Nachweis der Eignung der verwendeten Behälter-
bauarten für eine längerfristige Zwischenlagerung.

Kategorie II (Pufferlagerung)
20′-Container und Behälter entsprechend den Behältergrundtypen der „Endlagerungsbedingungen
Konrad“ /12/ mit radioaktiven Reststoffen oder radioaktiven Abfällen. Die Pufferlagerung ist zeitlich
bis zur Abgabe an einen externen Genehmigungsinhaber oder bis zur Rücknahme in einen
Kontrollbereich des KWG, jeweils mit dem Ziel der weiteren Bearbeitung oder Behandlung, beschränkt.

Kategorie III (Lagerung von Leerverpackungen)
Leerverpackungen (ggf. wurden diese bereits innerhalb von KWG verwendet und können deshalb
innen kontaminiert sein).

An die radioaktiven Abfälle und radioaktiven Reststoffe werden folgende Anforderungen gestellt:

Abfallprodukte in Behältern der Kategorie I (Zwischenlagerung)
Die Abfallprodukte müssen den Grundanforderungen an Abfallprodukte gemäß „Endlagerungs-
bedingungen Konrad“ /12/ genügen. Weiterhin werden auch die Anforderungen an das Abfallprodukt
für die Zwischenlagerung gemäß den „ESK-Leitlinien zur Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen
mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ /10/ beachtet.

Radioaktive Reststoffe oder radioaktive Abfälle in Behältern der Kategorie II (Pufferlagerung)
Die radioaktiven Reststoffe oder radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich folgenden Anforderungen
genügen:

    •   Die radioaktiven Reststoffe oder radioaktiven Abfälle müssen in fester Form vorliegen.
    •   Die radioaktiven Reststoffe oder radioaktiven Abfälle dürfen keine chemischen oder
        physikalischen Vorgänge auslösen, die die mechanische Integrität und Dichtheit der
        Verpackung beeinträchtigen.

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