Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin

 
WEITER LESEN
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt
   Trebbin
   OT Glau
Bebauungsplan
    „Gewerbefläche
Glauer Chaussee Nr. 12“

 Begründung
mit Umweltbericht
     Entwurf

   24. Februar 2020
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“                                                Begründung – Entwurf

Inhaltsverzeichnis

I. Planungsgegenstand .......................................................................................... 6
1 Ziele, Anlass und Erforderlichkeit ..................................................................... 6
2 Beschreibung des Plangebietes ........................................................................ 6
  2.1     Räumliche Lage ....................................................................................................... 6
  2.2     Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse ....................................................... 7
  2.3     Gebiets-/Bestandssituation .................................................................................... 7
  2.4     Erschließung............................................................................................................ 8
  2.5     Planunterlage......................................................................................................... 10
3 Planerische Ausgangssituation und weitere rechtliche
  Rahmenbedingungen ....................................................................................... 10
  3.1     Landes- und Regionalplanung ............................................................................. 10
  3.2     Landschaftsrahmenplan ....................................................................................... 12
  3.3     Flächennutzungsplan............................................................................................ 13
  3.4     Landschaftsplan .................................................................................................... 14
  3.5     Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht......................................................... 14
  3.6     Trinkwasserschutz ................................................................................................ 15
  3.7     Überschwemmungsgebiete .................................................................................. 15
  3.8     Denkmalschutz ...................................................................................................... 15
  3.9     Baumschutzsatzung der Stadt Trebbin ............................................................... 15
  3.10     Immissionsschutz ............................................................................................... 16
  3.11     Altlasten ............................................................................................................... 19
  3.12     Flächen für Wald und Acker ............................................................................... 19
  3.13     Artenschutz.......................................................................................................... 19
  3.14     Benachbarte Bebauungspläne ........................................................................... 21
  3.15     Weitere betroffene Satzungen der Stadt Trebbin .............................................. 22
     3.15.1      Stellplatzsatzung ............................................................................................. 22
     3.15.2      Werbesatzung ................................................................................................. 22
II. Planinhalte und Planfestsetzungen ................................................................. 23
4 Planinhalt ........................................................................................................... 23
  4.1     Intention der Planung............................................................................................ 23
  4.2     Grundsätzliche Überlegungen zur Abwägung der Grundzüge der Planung ..... 23
5 Wesentlicher Planinhalt (Festsetzungsumfang)............................................. 23
  5.1     Art der baulichen Nutzung .................................................................................... 23
  5.2     Maß der baulichen Nutzung .................................................................................. 24
  5.3     Abgrenzung des Maßes Nutzung ......................................................................... 24
  5.4     Überbaubare Grundstücksfläche ......................................................................... 25
  5.5     Bauweise................................................................................................................ 25
  5.6     Straßenverkehrsfläche .......................................................................................... 25
IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                                                                        2
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                                               Begründung – Entwurf

  5.7    Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
         Landschaft ............................................................................................................. 25
  5.8     Erhalten und Anpflanzen von Bäumen ................................................................ 25
  5.9     Textliche Hinweise ................................................................................................ 26
6 Flächenbilanz .................................................................................................... 28
III. Umweltbericht mit Grünordnungsplan ............................................................ 29
7 Einleitung........................................................................................................... 29
  7.1     Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes 29
  7.2     Art und Umfang des Vorhabens ........................................................................... 29
  7.3     Bedarf an Grund und Boden ................................................................................. 29
  7.4     Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ........................................................ 30
  7.5     Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele des Umweltschutzes mit .................
          Relevanz für die Planung und deren Berücksichtigung ..................................... 30
8 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................. 32
  8.1     Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes ...................................... 32
     8.1.1     Schutzgut Mensch ............................................................................................. 32
     8.1.2     Schutzgut Boden/Fläche ................................................................................... 34
     8.1.3     Schutzgut Wasser ............................................................................................. 35
     8.1.4     Schutzgut Klima und Luft................................................................................... 35
     8.1.5     Schutzgut Biotope und Arten ............................................................................. 36
     8.1.6     Schutzgut Landschaftsbild................................................................................. 41
     8.1.7     Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................... 42
     8.1.8     Schutzgebiete nach dem Naturschutzgesetz ..................................................... 42
  8.2     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung ............
          der Planung ........................................................................................................... 42
     8.2.1     Schutzgut Mensch ............................................................................................. 43
     8.2.2     Schutzgut Boden/Fläche ................................................................................... 43
     8.2.3     Schutzgut Wasser ............................................................................................. 44
     8.2.4     Schutzgut Klima und Luft................................................................................... 45
     8.2.5     Schutzgut Biotope und Arten ............................................................................. 45
     8.2.6     Schutzgut Landschaftsbild................................................................................. 48
     8.2.7     Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................... 48
     8.2.8     Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt .. 48
     8.2.9     Wechselwirkungen von Umwelteinflüssen zwischen den einzelnen Schutzgütern
               49
  8.3     Bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................... 49
  8.4     In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................... 49
9 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
  nachteiligen Auswirkungen ............................................................................. 49
  9.1     Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der Planungsphase ...... 50
  9.2  Bauvorhabenbedingte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ................. 51
IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                      3
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                                          Begründung – Entwurf

  9.3     Nutzungsbedingte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ....................... 51
  9.4     Artenschutzrelevante Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .................. 51
  9.5     Zusammenstellung der erheblichen Konflikte .................................................... 52
  9.6     Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ................................... 53
     9.6.1     Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ............................................................... 53
  9.7     Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................................... 53
  9.8     Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes .................................. 54
  9.9     Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes ................................. 56
  9.10     Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ...................................................................... 57
10 Zusätzliche Angaben ........................................................................................ 59
  10.1     Vorgehensweise zur Umweltprüfung ................................................................. 59
  10.2     Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der
           Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt ................................................ 59
  10.3     Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................... 59
IV. Auswirkungen des Bebauungsplanes............................................................. 64
11 Stadtplanerische Auswirkung .......................................................................... 64
12 Auswirkungen auf die Umwelt ......................................................................... 64
13 Soziale Auswirkungen ...................................................................................... 64
14 Ökonomische, finanzielle und fiskalische Auswirkungen ............................. 64
15 Auswirkungen auf die Infrastruktur ................................................................. 64
V. Verfahren ........................................................................................................... 65
16 Verfahrensablauf ............................................................................................... 65
VI. Rechtsgrundlagen / Quellenverzeichns .......................................................... 66
VII.Anhang ............................................................................................................... 68
17 Textliche Festsetzungen................................................................................... 68
18 Textliche Hinweise ............................................................................................ 69
19 Planzeichnerische Festsetzungen ................................................................... 71
VIII.      Anlagen ....................................................................................................... 73

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                                                              4
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                                             Begründung – Entwurf

Tabellen
Tab. 1:    Bestandsaufnahme (Biotopkartierung).................................................................... 8
Tab. 2:    Bestandsaufnahme Bäume .................................................................................. 15
Tab. 3:    Flächenbilanz ....................................................................................................... 28
Tab. 4:    Bestandsaufnahme Untersuchungsraum (Biotopkartierung) ................................. 37
Tab. 5:    Untersuchungsraum Biotopkartierung Bäume (Baumgruppen) ............................. 37
Tab. 6:    Im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten nach Anhang IV FFH-RL ........ 40
Tab. 7:    Potenzielle Brutvögel im UR ................................................................................. 41
Tab. 8:    Flächenbilanz des Bebauungsplanes ................................................................... 42
Tab. 9:    Bestand Versiegelung........................................................................................... 44
Tab. 10:    Planung Versiegelung......................................................................................... 44
Tab. 11:    Zusammenstellung erhebliche Konflikte.............................................................. 52
Tab. 12:    Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ........................................................................ 57

Abbildungen
Abb. 1:     Lage des Bebauungsplanes innerhalb des Ortes Glau (Ohne Maßstab) ............... 7
Abb. 2:     Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan ...................................................... 13
Abb. 3:     Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan........................................................... 14
Abb. 4:     Auszug BÜK 300 (Plangebiet = rotumrandet) ...................................................... 34

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                                                                    5
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“              Begründung – Entwurf

I.     PLANUNGSGEGENSTAND
1      Ziele, Anlass und Erforderlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Trebbin hat am 06.03.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ beschlossen.
Die Stadt Trebbin beabsichtigt, einen Bebauungsplan für das Grundstück Glauer Chaussee
12 aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des
Gewerbebetriebes zu schaffen.
Durch den Grundstückseigentümer ist beabsichtigt, ergänzend zu den vorhandenen
baulichen Anlagen zur Ausübung seines Gewerbes, das Büroteil zu erweitern und eine
Oldtimerhalle und eine Geschäftsleiterwohnung zu errichten.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die zu beplanende Fläche gem. § 8
BauNVO als „Gewerbefläche“ festgesetzt.
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage des Ortsteils Glau, an der Glauer
Chaussee. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 233 und 235 der Flur 4 der
Gemarkung Glau auf eine Fläche von 0,56 ha.
Verkehrstechnisch ist das Plangebiet über die Glauer Chaussee erschlossen.
Um auch planungsrechtlich das Gebiet als Bauland entwickeln zu können, wird hier das
Bebauungsplanverfahren nach § 2 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan ist im Besonderen erforderlich, um hier langfristig den Standort als
Gewerbegebiet festzusetzen.
Dabei ist es erforderlich einen Umweltbericht durchzuführen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird
für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt,
beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht des Bebauungsplanes
„Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ der Stadt Trebbin ist in der Begründung
eingegliedert.
Gem. § 1 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB besteht für die Gemeinden die Pflicht,
Bebauungspläne bei Bedarf, hier Planerfordernis zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung, aus den aufgestellten Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die
zu beplanende Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin als
Gewerbefläche ausgewiesen.
Mit der beabsichtigten Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet ist die Voraussetzung
zur Entwicklung des Bauplanungsrechts über einen Bebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan gegeben.

2    Beschreibung des Plangebietes

2.1 Räumliche Lage
Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet der Stadt Trebbin im Ortsteil Glau des
Landkreises Teltow-Fläming. Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Ortes Glau und
erstreckt sich an der Gemeindestraße „Glauer Chaussee“.

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                          6
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“              Begründung – Entwurf

Abb. 1: Lage des Bebauungsplanes innerhalb des Ortes Glau (Ohne Maßstab)
(Quelle: OpenStreetMap – Deutschland)

2.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Planzeichnung hervor.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 233 und 235 der Flur 4 der Gemarkung Glau auf
eine Fläche von 0,56 ha.
Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Besitz eines privaten Eigentümers.

2.3 Gebiets-/Bestandssituation
Das Plangebiet ist ca. 5.670 m2 (0,56 ha) groß. Das nördliche Areal des Geltungsbereiches
ist bereits durch Gewerbestrukturen und Erschließungsstraßen sowie Stellflächen geprägt
(Gewerbefläche). Auf dieser Gewerbefläche befindet sich eine KFZ-Werkstatt mit
Nebenanlagen. Das südliche Areal des Geltungsbereiches ist durch Staudenfluren
trockenwarmer Standorte ruderalisierte Ausprägung (anthropogen vorgeprägt), sandige
Haufwerke und Mutterboden (Aufschüttungen) sowie einschichtige, kleinere Baumgruppen,
überwiegend heimische Baumarten und Altbäume geprägt. Die Flächen der Staudenfluren
sind durch Aufschüttungen unterbrochen und durch Fahrbewegungen gestört. Die südlichen
Bereiche des Geltungsbereiches sind durch die aktuellen Transportfahrten für die
Erdbewegungen sehr stark beansprucht.
Von der südlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes grenzt in etwa 20 m
Entfernung das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“ und in etwa 45 m
Entfernung ein naturnaher Graben (ständig wasserführend) an. Der Begründung ist als
Anlage eine Bestandsaufnahme (Biotopkartierung) zum Bebauungsplan beigefügt.
Die Feldaufnahme erfolgte am 24.04.2019.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Biotope, die sich innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes befinden, dargestellt:

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                          7
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                            Begründung – Entwurf

Tab. 1: Bestandsaufnahme (Biotopkartierung)
   Naturschutzfachliche                                 Biotoptyp                              Schutz-
        Bedeutung                                                                              status
 Stufe        Wesentliche         Biotopcode        Bezeichnung             Lokalisierung
               Merkmale                                                        (soweit
                                                                             zweckmäßig)
 hoch         2 Baumgruppen        0715311       einschichtige, kleinere   an westlicher B-    Baumschutz
          (insgesamt 16 Kiefern                      Baumgruppe,            Plan-Grenze          satzung
          Stamm-Ø von 0,19 m                    überwiegend heimische                            Trebbin
            bis 0,52 m, 1 Eiche                  Baumarten, Altbäume
            Stamm-Ø 0,23 m),
                                                                                               Baumschutz
          Unterwuchs teilweise                                                                      -
          Traubenkirsche, Eiche                                                                Verordnung
                                                                                                Landkreis
                                                                                                 Teltow-
                                                                                                 Fläming

         1 Baumgruppe (1 Eiche     0715311       einschichtige, kleinere     südlich und    Baumschutz
            Stamm-Ø von ca.                          Baumgruppe,           außerhalb des B-   satzung
         0,90 m, 1 Esche Stamm-                 überwiegend heimische          Planes         Trebbin
              Ø ca. 1,20 m),                     Baumarten, Altbäume
          Unterwuchs Holunder,
           Erle, Traubenkirsche                                                                Baumschutz
                                                                                                    -
                                                                                               Verordnung
                                                                                                Landkreis
                                                                                                 Teltow-
                                                                                                 Fläming

mittel       Fläche ist durch      051432            Staudenfluren          Fläche im              -
             Aufschüttungen                    trockenwarmer Standorte, südlichen B-Plan-
         unterbrochen und durch                ruderalisierte Ausprägung   Gebiet und
            Fahrbewegungen                                                 außerhalb
                 gestört

gering          geringer            12310           Gewerbefläche            nördliches B-         -
            Grünflächenanteil                                                Plan-Gebiet

 sehr           Sandweg             12651         unbefestigter Weg           östlich und          -
gering                                                                     außerhalb des B-
                                                                                Planes
         sandige Haufwerke und      12720           Aufschüttungen         südliches B-Plan-       -
              Mutterboden                                                  Gebiet

2.4 Erschließung
Straßenseitige Erschließung
Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über die Gemeindestraße „Glauer
Chaussee“, kann aber auch über die Gemeindestraße / -weg „Triftweg“ erschlossen werden.

Rad- und Fußwege
Ein separater Rad- und Fußweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des
Plangebiets entlang der „Glauer Chaussee“. Der Rad- und Fußweg wird von der Planung
nicht beeinträchtigt.

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                                               8
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                Begründung – Entwurf

Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
Das    Plangebiet   liegt    im   Betriebsführungsgebiet   der  Dahme-Nuthe-Wasser
Abwasserbetriebsgesellschaft mbh (DNWAB). Für das Gebiet in Trebbin ist der Wasserver-
und Abwasserentsorgungszweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) zuständig. Das
Plangebiet ist über vorhandene zentrale öffentliche Trink- und Schmutzwasseranlagen
erschlossen.

Löschwasser
Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes nach dem Gesetz zur Neuordnung des Brand-
und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24.05.2004 sowie der
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetz vom 30.11.2005 sind die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und
die kreisfreien Städte, die eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten
haben.
Darüber hinaus können Eigentümer und Besitzer von Grundstücken von o.g.
Aufgabenträgern verpflichtet werden, für die Bereitstellung von ausreichendem Löschwasser
über den Grundschutz hinaus, Sonderlöschmittel und andere notwendige Materialien (auf
eigene Kosten) bereit zu stellen. Das öffentliche Wasserversorgungsnetz dient primär der
Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Eine Verpflichtung des
Wasserversorgungsunternehmens zur Löschwasservorhaltung besteht grundsätzlich nicht.
Für das o.g. B-Plangebiet kann kein Löschwasser aus den angrenzend vorhandenen
zentralen öffentlichen Trinkwasseranlagen bereitgestellt werden bzw. keine entsprechenden
Kapazitäten vorgehalten werden.
Der Nachweis zur Löschwasserversorgung ist zum Baugenehmigungsverfahren zu
erbringen.

Elektroenergieversorgung
Das Plangebiet ist an das Versorgungsnetz angeschlossen. Im Plangebiet befinden sich
Leitungen und Anlagen des Netzbetreibers. Im Plangebiet bzw. in unmittelbarer Nähe zum
Plangebiet befinden sich Versorgungsleitungen und/oder Anlagen der EWE Netz GmbH.
Sollte sich durch Ihr Vorhaben die Notwendigkeit einer Anpassung unserer Anlagen, wie z.B.
Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort (Versetzung) oder
anderer Betriebsarbeiten ergeben, sollen dafür die gesetzlichen Vorgaben und die
anerkannten Regeln der Technik gelten. Gleiches gilt auch für die Neuherstellung, z.B.
Bereitstellung eines Stationsstellplatzes. Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten
sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und der EWE Netz GmbH zu erstatten,
es sei denn der Vorhabenträger und die EWE Netz GmbH haben eine anderslautende
Kostentragung vertraglich geregelt.

Die EWE Netz GmbH hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzubringen.

Telekommunikation
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien (TK-Linien) der Telekom.
Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer TK-Linien ist es erforderlich,
dass sich die Bauausführung vorher durch die

Deutsche Telekom Technik GmbH
PTI – Planauskunft
Postfach 4202
49032 Osnabrück
IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                            9
Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“             Begründung – Entwurf

oder per E-Mail

„Planauskunft_brandenburg@telekom.de“

in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen und die Bauausführenden immer die
„Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen der Telekom Deutschland GmbH bei
Arbeiten Anderer (Kabelschutzanweisung)“ – siehe Anlage – beachten, um Schäden am
Eigentum der Telekom Deutschland GmbH zu vermeiden.
Für die evtl. Versorgung weiterer Gebäude im Planbereich ist es für den rechtzeitigen
Ausbau des Telekommunikationsnetzes notwendig, dass Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der im Briefkopf
genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden.

2.5 Planunterlage
Nach § 1 der Planzeichenverordnung (PlanZV) sind als Unterlagen für Bauleitpläne Karten
zu verwenden, die in Genauigkeit und Vollständigkeit den Zustand des Plangebietes in
einem für den Planinhalt ausreichenden Grade erkennen lassen (Planunterlagen). Die
Maßstäbe sind so zu wählen, dass der Inhalt der Bauleitpläne eindeutig dargestellt oder
festgesetzt werden kann.
Aus den Planunterlagen für Bebauungspläne sollen sich die Flurstücke mit ihren Grenzen
und Bezeichnungen in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster, die vorhandenen
baulichen Anlagen, die Straßen, Wege und Plätze sowie Geländehöhe ergeben. Von diesen
Angaben kann dann abgesehen werden, wenn sie für die Festsetzungen nicht erforderlich
sind.
Für diesen Bebauungsplan wird ein von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
erstellter Lageplan mit dem Stand vom Februar 2018 verwendet, dessen Lagebezug ETRS
89 mit dem Höhenbezug DHHN2016 darstellt.
Die Planzeichnung ist im Maßstab 1 : 1.000 hergestellt.

3 Planerische Ausgangssituation und weitere rechtliche Rahmenbedingungen
Das Plangebiet umfasst Flächen, die planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Die Zulässigkeit von Vorhaben ist somit gegenwärtig auf der Grundlage des § 35 BauGB
(Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.

3.1   Landes- und Regionalplanung

Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung der Planungsabsicht:
Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro2007) vom 18.12.2007 (GVBI. IS. 235)

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29.04.2019
(für Brandenburg GVBI. II, Nr. 3; für Berlin; GVBI. S294).

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Mit dem Schreiben vom 04.02.2019 erfolgte durch die Gemeinsame Landesplanung Berlin-
Brandenburg     die   entsprechende     Beurteilung    (Hinweis:  Beurteilung  nach
Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg [LEP B-B]). Danach wurde das Vorhaben von
IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                       10
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                  Begründung – Entwurf

Seiten der GL wie folgt beurteilt: Es ist derzeit kein Widerspruch zu den Zielen der
Raumordnung zu erkennen.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan „Gewerbefläche Glauer
Chaussee Nr. 12“ erfolgte mit dem Schreiben vom 01.07.2019 der GL die Beurteilung auf der
neuen Rechtsgrundlage des LEP HR:
Der LEP HR ist nach Bekanntmachung am 01. Juli 2019 in Kraft getreten.
Der LEP HR löst den LEP B-B ab.
Dabei wurde wie folgt Stellung genommen:
Die Planungsabsicht ist an die Ziele der Raumordnung angepasst.

Dabei ist nach der neuen Verordnung das Ziel „Z 5.2 Abs. 1 LEP HR: Neue Siedlungsflächen
sind an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen“ zu beachten.

Bindungswirkung:
Gem. § 1 Abs. 4 BauGB sind die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung zu
beachten. Die für die Planung relevanten Grundsätze der Raumordnung sind aus den o.g.
Rechtsgrundlagen von der Kommune eigenständig zu ermitteln und im Rahmen der
Abwägung angemessen zu berücksichtigen.
Folgende Grundsätze sind für das Bebauungsplanverfahren demnach zu berücksichtigen:

G.2.2 Gewerbeflächenentwicklung
Die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen ist unter Berücksichtigung bzw. Beachtung der
qualitativen Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung in der gesamten
Hauptstadtregion möglich. Gewerbliche Bauflächen sollen bedarfsgerecht und unter
Minimierung von Nutzungskonflikten an geeigneten Standorten entwickelt werden.

G 5.1 Innenentwicklung und Funktionsmischung
Die Siedlungsentwicklung soll unter Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen innerhalb
vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur auf die
Innenentwicklung konzentriert werden. Dabei sollen die Anforderungen, die sich durch die
klimabedingte Erwärmung insbesondere der Innenstädte ergeben, berücksichtigt werden.
Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Erholung sollen einander räumlich
zugeordnet und ausgewogen entwickelt werden.

G 6.1 Freiraumentwicklung
Der bestehende Freiraum soll in seiner Multifunktionalität erhalten und entwickelt werden. Bei
Planungen und Maßnahmen, die Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, ist
den Belangen des Freiraumschutzes besonderes Gewicht beizumessen.
Der landwirtschaftlichen Bodennutzung ist bei der Abwägung mit konkurrierenden
Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beizumessen. Die Weiterentwicklung von
Möglichkeiten der Erzeugung nachhaltiger ökologisch produzierter Landwirtschaftsprodukte ist
in Ergänzung zur konventionellen Erzeugung von besonderer Bedeutung.

Regionalplan Havelland-Fläming
Der Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG)
Berlin-Brandenburg am 05.07.2018 für unwirksam erklärt. „Der 2. Senat des
Oberverwaltungsgerichts hat festgestellt, dass der Plan an formellen Fehlern leidet. Die
Satzung über den Regionalplan ist fehlerhaft ausgefertigt worden und die
Öffentlichkeitsbeteiligung im Planaufstellungsverfahren war unzureichend. Zudem leidet der
Regionalplan an Abwägungsfehlern. Unter anderem weist er kein schlüssiges
gesamträumliches Planungskonzept auf, weil es zum Teil an der notwendigen
Differenzierung zwischen Flächen, auf denen eine Windkraftnutzung aus tatsächlichen
und/oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, und solchen Flächen fehlt, die nach dem
IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                              11
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“              Begründung – Entwurf

Willen der Regionalversammlung nicht für die Windenergie genutzt werden sollen. Dadurch
wurde entgegen dem gesetzlichen Auftrag für die Windenergie nicht hinreichend Raum
geschaffen“ (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Juli 2018 – OVG 2 A 2.16 u.a.-). Eine
Revision wurde nicht zugelassen.
Die Regionale Planungsgemeinschaft hatte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision erhoben. Durch das Einlegen der Beschwerde wurde die Rechtskraft der Urteile
gehemmt (§ 133 Absatz 44 Verwaltungsgerichtsordnung).

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 21.03.2019, der
Regionalen      Planungsgemeinschaft        zugegangen         am      02.05.2019,    die
Nichtzulassungsbeschwerde im Normenkontrollverfahren gegen den Regionalplan
Havelland-Fläming    2020    in   einem      Fall    zurückgewiesen.    Das    Urteil  im
Normenkontrollverfahren vom 05.Juli 2018 ist damit rechtskräftig geworden.
Demnach ist der Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ unwirksam und wird für die
Beurteilung des Bebauungsplans zu den regionalplanerischen Belangen nicht berücksichtigt.

Hinweis:
Auf Grund des § 2c Abs. 1 Satz 1 des RegBkPlG hat die Regionalversammlung Havelland-
Fläming am 27. Juni 2019 die Aufstellung des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0
beschlossen. Der Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 soll auch Festlegungen zur
räumlichen Steuerung der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen
Windenergieanlagen beinhalten, um die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 des
BauGB herbeizuführen.
Für die zukünftig durch den Regionalplan herzustellende räumliche Steuerung der
Windenergienutzung hat die Regionalversammlung gleichfalls am 27. Juni 2019 ein
Plankonzept mit dafür voraussichtlich anzuwendenden Kriterien beschlossen.
Der Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 soll insbesondere textliche und zeichnerische
Festlegungen treffen
   - zur Daseinsvorsorge und Siedlungsentwicklung,
   - zum vorbeugenden Hochwasserschutz,
   - zur räumlichen Steuerung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen,
   - zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe,
   - zur landwirtschaftlichen Bodennutzung und
   - zum Freiraum.

Zu diesen Themen erarbeitet die Regionale Planungsstelle gegenwärtig Vorentwürfe. Mehr
Informationen erhalten Sie auf www. Havelland-flaeming.de

3.2 Landschaftsrahmenplan
Die Entwicklungsziele des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Teltow-Fläming stellt
das Plangebiet wie folgt dar:
 -   Aufwertung sonstiger Siedlungsbereiche

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                         12
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                Begründung – Entwurf

Abb. 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan

Nach § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkreten Ziele, Erfordernisse und
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Bereiche eines Landes im
Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in Landschaftsrahmenpläne dargestellt.
Dabei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten, die Grundsätze und sonstigen
Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.
Aufgrund, dass das Entwicklungsziel des Landschaftsrahmenplanes den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes als „Aufwertung sonstiger Siedlungsbereiche“ vorsieht, ist ein
Widerspruch zum Landschaftsrahmenplan nicht zu erkennen.

3.3 Flächennutzungsplan
Die Stadt Trebbin verfügt über einen Flächennutzungsplan. Mit Bescheid vom 04. August
2017, Az. 80.06.17, hat die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming
den von der Stadtverordnetenversammlung Trebbin am 19.07.2017 festgestellten
Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin in der Fassung vom Mai 2017 gem. § 6 Abs. 1
BauGB i. V. m. § 6 Abs. 3 BauGB unter Ausnehmen von Lagesymbolen und unter zwei
Auflagen genehmigt. Die Erfüllung der Nebenbestimmungen wurde mit Schreiben der
höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming vom 16. August 2017
bestätigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes im
Amtsblatt (Nr. 9/2017, 15. Jahrgang) für die Stadt Trebbin am 20. September 2017 ist dieser
Flächennutzungsplan wirksam.

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                           13
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“              Begründung – Entwurf

Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Der FNP stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Ziel des Bebauungsplanes ist
die Festsetzung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO. Der Bebauungsplan kann gem.
§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

3.4 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Trebbin sieht für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ folgende Entwicklung vor:

Siedlung
Wohnflächen, Gewerbeflächen, Sonderflächen, Bahnanlagen, Ver- und Entsorgung.

Auf Grund, dass der Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festlegen soll, ist ein Widerspruch
zum Landschaftsplan nicht gegeben.

3.5 Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht
Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Südlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Nuthetal – Beelitzer Sander“ an. Eine
Beeinträchtigung des LSG ist nicht gegeben.

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                         14
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                    Begründung – Entwurf

3.6 Trinkwasserschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in keinem Wasserschutzgebiet, jedoch
grenzt unmittelbar nördlich am Geltungsbereich die Wasserschutzzone IIIA des
Wasserschutzgebietes Großbeuthen an. Eine Beeinträchtigung ist jedoch nicht gegeben.

3.7 Überschwemmungsgebiete
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in keinem festgesetzten
Überschwemmungsgebiet (§ 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes) bzw. im Risikogebiet
im Sinne des § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetzes.

3.8 Denkmalschutz
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind weder Bau- noch Bodendenkmale nach dem
Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vorhanden.
Hinweise:
   1. Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmale, z.B. Steinsetzungen, Mauerwerk,
       Erdverfärbungen, Holzpfähle oder –bohlen, Scherben, Stein- und Metallgegenstände,
       Knochen o.ä., entdeckt werden, sind diese unverzüglich der Unteren
       Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege
       und Archäologischen Landesmuseum anzuzeigen (§ 11 Abs. 1u. 2 BbgDSchG). Die
       aufgefundenen Bodendenkmale und die Entdeckungsstätte sind mindestens bis zum
       Ablauf einer Woche nach der Anzeige, auf Verlangen der Denkmalschutzbehörde
       ggf. auch darüber hinaus, in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter
       Weise vor Gefahren für die Erhaltung zu schützen (§ 11 Abs. 3 BbgDSchG).
   2. Funde sind dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und
       Archäologischen Landesmuseum zu übergeben (§ 11 Abs. 4 und § 12 BbgDSchG)

3.9 Baumschutzsatzung der Stadt Trebbin
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Gewerbefläche Glauer Chaussee
Nr. 12“ sind Baumgruppen vorhanden. Aufgrund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist
die Baumschutzsatzung der Stadt Trebbin zu beachten.
Nachfolgend werden die einzelnen Bäume der Baumgruppen tabellarisch dargestellt.

Tab. 2: Bestandsaufnahme Bäume
                           Stamm-   Stamm-    Kronen-
                           umfang   durchm.   D in m Höhe        Vita-
Biotoptyp Nr.     Name     in cm    in m      (Verm-Plan) in m   lität    Bemerkung
                1 Kiefer     79       0,25       10     8        1        tiefbelasteter Stamm
                                                                          Baumgruppe mit 3, 4,
                2 Kiefer     88       0,28       9      15       1        5
                3 Kiefer     79       0,25       9      15       1
  Baum-         4 Kiefer     60       0,19       8      15       1
                                                                          zweistämmig
  gruppe          Kiefer     71       0,23              15       1
 0715311        5 Kiefer     85       0,27       12     15       1
                6 Kiefer     97       0,31       14     8        1        Kronenbruch
                7 Kiefer     90       0,29       10     15       1
                                                                          tiefbelasteter Stamm;
                8 Kiefer     130      0,41       12     14       1        Zwiesel

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                                15
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                    Begründung – Entwurf

                           Stamm-   Stamm-    Kronen-
                           umfang   durchm.   D in m Höhe        Vita-
Biotoptyp Nr.     Name     in cm    in m      (Verm-Plan) in m   lität    Bemerkung
                9 Kiefer     92       0,29       8      15       1
            10 Kiefer        73       0,23       8      8        1
            11 Kiefer        80       0,25       8      6        1
            12 Kiefer        91       0,29       6      15       1
            13 Kiefer        82       0,26       7      4        1
            14 Kiefer        83       0,26       7      14       1
            15 Eiche         71       0,23       10     6        1
            16 Kiefer        68       0,22       4      6        1
            17 Kiefer        162      0,52       12     15       1

Hinweis: Aktuell befindet sich das Plangebiet im Außenbereich. Demnach ist auch die
Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow-Fläming zu berücksichtigen.
Allerdings bereitet der Bebauungsplan den Erhalt der Baumgruppen vor, so dass keine
erheblichen Beeinträchtigungen entstehen.

3.10 Immissionsschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die im Plangebiet möglichen
Gewerbeimmissionen auf schädliche Umwelteinwirkungen nach Art, Ausmaß und Dauer auf
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit
oder die Nachbarschaft zu prüfen.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich bereits eine gewerbliche Nutzung (Werkstatt für
PKW). Durch das Vorhaben wird das vorhandene Gewerbegebiet lediglich ergänzt. Die
Ergänzung erfolgt durch die Erweiterung des Büroteils, eine Oldtimerhalle und eine
Geschäftsleiterwohnung. Durch den Festsetzungskatalog gem. § 8 BauNVO sind aber auch
andere Ergänzungen denkbar.
Das Plangebiet ist östlich von weiteren Gewerbeflächen, südlich durch Freiflächen
(Landschaft) und westlich durch ein Landwirtschaftsbetrieb umgeben. Nördlich grenzt die
Gemeindestraße „Glauer Chaussee“ sowie ein Mischgebiet an. Das nördliche Mischgebiet
erstreckt sich bis zum Ortskern von Glau.
Das Mischgebiet hat eine Entfernung zum geplanten Vorhaben von ca. 150 m (gegenüber
des Plangebietes) bis 200 m (zum Ortskern Glau). Zwischen dem Ortskern und dem
Plangebiet befindet sich der Landwirtschaftsbetrieb.
Zur Beurteilung ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vom 26.
August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503) geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
01.06.2017 (BAnz AT 08.0.2017 B5) anzuwenden.
Die TA-Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb
von Gebäuden in Mischgebieten tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A).
Aufgrund der aktuellen städtebaulichen Situation, die räumliche Lage der Bestandsgebäude
sowie des Plangebietes zum Mischgebiet, ist eine Beeinträchtigung durch Gewerbelärm
nicht zu erwarten.

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                             16
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“              Begründung – Entwurf

Durch die Verkehrsfläche Gemeindestraße „Glauer Chaussee“ sind keine erheblichen
Beeinträchtigungen bzw. Verkehrsimmissionen auf der Basis der DIN 18005-1 i. V. m. der
16.BImSchV für das geplante Gewerbegebiet zu erwarten. Auch ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen zum Gewerbegebiet kann hier ausgeschlossen werden, da einerseits
die vorhandene Nutzung weiter betrieben und zum anderen eine Oldtimerhalle für PKWs
sowie eine Betriebswohnung geplant wird.

Geruchsimmissionen:
Östlich des B-Planes befindet sich die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
genehmigungsbedürftige Rinderanlage der agt Agrar GmbH Trebbin (Betriebsstätten-
Nummer: 50722100000).
Bei dieser Anlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Mastrinderanlage mit
zugelassenen 915 Tierplätzen, bezogen auf einen Großvieheinheiten-Faktor von 0,7
GV/Tier. Zur Rinderanlage gehören außerdem offene Gülle-/Gärrestlagerbehälter mit
insgesamt 6.000 m3 Lagerkapazität. Die zugelassenen Tierplätze ergeben sich aus einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 02.05.2006. Da zwischenzeitlich einer der beiden
Rinderställe abgerissen wurde, ist von einer geänderten Anlagenkapazität auszugehen.
Unter Berücksichtigung der max. möglichen Einstallzahlen, die sich aus der
Altanlagenanzeige vom 22.10.2001 ergeben, sind für die Anlage nunmehr 850 Tierplätze,
bezogen auf einen GV-Faktor von 0,7 GV/Tier, in Ansatz zu bringen.

Hinweis:
Aktuell wird die Rindermastanlage nicht genutzt, dennoch besteht die Notwendigkeit die
möglichen Geruchsimmissionen durch die genehmigte Rindermastanlage für das Plangebiet
des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ zu beurteilen.

Zur Bewertung hinsichtlich der Geruchsimmissionen innerhalb des dargestellten B-Plan-
Gebietes wurde die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 25. Juli 2019
herangezogen. Entsprechend der Stellungnahme wurde nach der VDI 3894, Bl. 2 (11.2012)
"Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen; Methode zur Abstandsbestimmung;
Geruch" eine Abstandsermittlung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Ermittlung ist
festzustellen, dass zur Vermeidung relevanter Geruchsbelästigungen ein Abstand von mind.
123 m, gemessen vom Emissionsschwerpunkt der Rinderanlage, zur nächsten
schutzwürdigen Nutzung eingehalten werden muss.

Bei dieser Berechnung wurde bereits der, nunmehr auch für Mastbullen, anzuwendende
tierartspezifische Gewichtungsfaktor von 0,5 berücksichtigt. Ebenso fand für die Gülle-
/Gärrestlagerbehälter eine 70-prozentige Geruchsminderung für sich ausbildende natürliche
Schwimmschichten Berücksichtigung.
Für die Nutzungen in dem geplanten Gewerbegebiet wurde, entsprechend der Festlegungen
der GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie), ein Immissionswert für die Gesamtbelastung von
0,15 relativen Geruchsstundenhäufigkeiten in Ansatz gebracht. Da dem Landesamt für
Umwelt keine weiteren relevanten Geruchsemittenten bekannt sind, wurde der Wert für die
Gesamtbelastung in Gänze für die Rinderanlage berücksichtigt.
Der Abstand vom Emissionsschwerpunkt der Rinderanlage bis zu den geplanten
Bebauungen in dem geplanten angrenzenden Gewerbegebiet beträgt 100 m und liegt damit
unterhalb des ermittelten Mindestabstandes.
Da mit den geplanten Bebauungen innerhalb des neuen Gewerbegebietes der gem. VDI
3894, Bl. 2 ermittelte Mindestabstand unterschritten wird, sind Beeinträchtigungen und
Immissionskonflikte durch Gerüche zu erwarten.

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                         17
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                Begründung – Entwurf

Für die weitere Planung ergeben sich durch das Landesamt für Umwelt folgende Hinweise:
   - Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Geruchsimmissionen nach der
        Abstandsberechnung gem. VDI 3894, Bl. 2 i. d. R. konservativ ist. Wobei im
        konkreten Fall auch zu berücksichtigen ist, dass sich das geplante Gewerbegebiet in
        Hauptwindrichtung zur benachbarten Rinderanlage befindet. Eine genauere
        Betrachtung der Geruchsimmissionen ist über eine Sonderbeurteilung mittels
        Geruchsprognose möglich. Evtl. kann über diese Sonderbeurteilung der Nachweis
        erbracht    werden,    dass    der    Immissionswert      gem.    GIRL   für    die
        Geruchsgesamtbelastungen        für    Gewerbegebiete       von     0,15   relative
        Geruchsstundenhäufigkeiten in dem geplanten Gewerbegebiet eingehalten wird.
   - Es wird darauf hingewiesen, dass bei alleiniger Ausschöpfung des Immissionswertes
        der Geruchsgesamtbelastungen durch die Rinderanlage, keine weiteren
        geruchsemittierenden Nutzungen auf der gewerblichen Baufläche (gem. FNP) mehr
        angesiedelt werden kann.

Sonderbeurteilung:
Im Februar 2004 erfolgte eine Beurteilung der zu erwartenden Geruchsstoffimmissionen am
Standort der damaligen geplanten Wohnbebauung (nordwestlich angrenzend von der
Rinderanlage) in Glau.
Im Rahmen einer Geruchsimmissionsprognose war zu beurteilen, inwieweit durch die
bestehende „damalige“ Tierhaltungsanlage zur geplanten Wohnbebauung unzulässig betroffen
war.
Das Ergebnis dieser Bewertung der Immissionshäufigkeiten mit dem Prognosemodell EMIAK
zeigte, dass der Immissionswert am Ort der Beurteilung (nächstgelegene Wohnbebauung,
damaliges geplantes Wohnhaus, südöstliche Häuserkante) in diesem Fall 15,19 % betrug.
Aus immissionsgutachtlicher Sicht wurde festgestellt, dass das beurteilte Bauvorhaben nicht
grundsätzlich zu negieren ist/war: Mit der prognostizierten Immissionssituation ist der/die
damalige Vorhabenträger/in langjährig vertraut, seine/ihre Familie ist langjährig an dem
betrachteten Standort ansässig sowie bewohnt seine/ihre Familie in unmittelbarer
Nachbarschaft des geplanten Standortes ein Einfamilienwohnhaus.
Darüber hinaus wurde auf die sehr unterschiedliche hedonische Wirkung von Gerüchen aus
Tierhaltungsanlagen hingewiesen. Zum Beispiel werden Gerüche aus Enten- oder
Rinderhaltungen im Allgemeinen als weniger belästigend empfunden als Gerüche aus
Schweinehaltungen.       Insofern    besitzt/besaß   die    zuständige     Behörde    einen
Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung über die Genehmigung des
„damaligen“ Vorhabens.
Das jetzige Vorhaben innerhalb des Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes kann ähnlich
beurteilt werden. Der o.g. Immissionswert von 15,19 % ist aufgrund des ähnlichen Abstandes
zum Bebauungsplanvorhaben von der Rinderanlage, aber auch durch das Prognosemodell
des Gutachtens (Fläche innerhalb der selben Emissionsquelle) anzunehmen.
Auch unter Berücksichtigung der geänderten Anlagenkapazitäten durch abgerissene
Rinderställe (Reduzierung von Tierplätzen) und der Hauptwindrichtung kann der genannte
Wert zur Beurteilung herangezogen werden. Aufgrund der erfolgten Beurteilung (Februar 2004)
der zu erwartenden Geruchsstoffimmissionen am Standort der damaligen geplanten
Wohnbebauung (nordwestlich angrenzend von der Rinderanlage) in Glau sowie unter
Berücksichtigung der Beurteilungskriterien der Tabelle 1: Immissionswerte IW der GIRL
besteht auch für das Vorhaben des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.
12“ ein gewissser Ermessungsspielraum.
An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der GIRL um ein technisches
Regelwerk, dessen Werte auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Experten beruhen und
das insoweit die Bedeutung eines antizipierten Sachverständigengutachtens hat und als
Orientierungshilfe herangezogen werden kann.

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                           18
Stadt Trebbin – OT Glau
Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“                Begründung – Entwurf

Auch unter Berücksichtigung der Beurteilung von 15,19 % (GIRL) und dem zwischenzeitlichen
Abriss einer Rinderställe (Reduzierung der Tierplatzkapazitäten) ist davon auszugehen, dass
der Immissionswert der GIRL, von 15 %, eingehalten werden kann.
Zusätzlich wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass eine belästigende Wirkung von
Geruchsimmissionen stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffen
abhängt (vgl. oben; bezüglich, dass der Vorhabenträger langjährig mit dem ansässigen
Standort der Rindermastanlage vertraut ist).
Demnach können erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch schädliche
Umwelteinwirkungen auf das Plangebiet nicht erkannt werden.

Des Weiteren sind im Rahmen des Abwägungsgebotes gem. § 1 Abs. 7 BauGB die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Das Interesse des Landwirtes seinen Betrieb uneingeschränkt fortzusetzen, ist zu beachten.
Auf Grund der genannten immissionsschutzrechtlichen Belange und Ergebnisse ist davon
auszugehen, dass ein uneingeschränkter Betrieb der Rindermastanlage weiterhin stattfinden
kann.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer
Chaussee Nr. 12“ gewahrt bleiben.
Das        Geruchsimmissionsgutachten       „Beurteilung     der      zu       erwartenden
Geruchsstoffimmissionen am Standort der geplanten Wohnbebauung in Glau“ aus dem Jahr
2004 wird der Begründung als Anlage beigefügt.

3.11 Altlasten
Nach derzeitigem Kenntnisstand          sind   im   Plangebiet    keine   Altlasten   bzw.
Altlastenverdachtsflächen bekannt.

3.12 Flächen für Wald und Acker
Wald- und Ackerflächen sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht betroffen.

3.13 Artenschutz
Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den
Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche
Vorschriften erlassen worden.
Aufgrund des Vorhabens wurde eine artenschutzfachliche Prüfung, die die
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
bezüglich gemeinschaftlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des
Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und
dargestellt. Des Weiteren wurden die naturschutzfachlichen Voraussetzungen, soweit
erforderlich, für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 8 BNatSchG geprüft.

Folgende Vorgehensweise wird zur Umsetzung der artenschutzfachlichen Prüfung gewählt:
   1. Relevanzprüfung d. h. Betrachtung der Arten, die vorhabenbedingt nicht betroffen
      sein können,
   2. Bestandsaufnahme, d.h. Erhebung der Bestandssituation der relevanten Arten im
      Untersuchungsraum,
   3. Betroffenheitsanalyse, für gefährdete Arten mit Prüfung der Verbotstatbestände gem.
      § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG,

IDAS Planungsgesellschaft mbH                                                           19
Sie können auch lesen