Begründung mit Umweltbericht - Stadt Trebbin
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Stadt Trebbin OT Glau Bebauungsplan „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ Begründung mit Umweltbericht Entwurf 24. Februar 2020
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ Begründung – Entwurf Inhaltsverzeichnis I. Planungsgegenstand .......................................................................................... 6 1 Ziele, Anlass und Erforderlichkeit ..................................................................... 6 2 Beschreibung des Plangebietes ........................................................................ 6 2.1 Räumliche Lage ....................................................................................................... 6 2.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse ....................................................... 7 2.3 Gebiets-/Bestandssituation .................................................................................... 7 2.4 Erschließung............................................................................................................ 8 2.5 Planunterlage......................................................................................................... 10 3 Planerische Ausgangssituation und weitere rechtliche Rahmenbedingungen ....................................................................................... 10 3.1 Landes- und Regionalplanung ............................................................................. 10 3.2 Landschaftsrahmenplan ....................................................................................... 12 3.3 Flächennutzungsplan............................................................................................ 13 3.4 Landschaftsplan .................................................................................................... 14 3.5 Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht......................................................... 14 3.6 Trinkwasserschutz ................................................................................................ 15 3.7 Überschwemmungsgebiete .................................................................................. 15 3.8 Denkmalschutz ...................................................................................................... 15 3.9 Baumschutzsatzung der Stadt Trebbin ............................................................... 15 3.10 Immissionsschutz ............................................................................................... 16 3.11 Altlasten ............................................................................................................... 19 3.12 Flächen für Wald und Acker ............................................................................... 19 3.13 Artenschutz.......................................................................................................... 19 3.14 Benachbarte Bebauungspläne ........................................................................... 21 3.15 Weitere betroffene Satzungen der Stadt Trebbin .............................................. 22 3.15.1 Stellplatzsatzung ............................................................................................. 22 3.15.2 Werbesatzung ................................................................................................. 22 II. Planinhalte und Planfestsetzungen ................................................................. 23 4 Planinhalt ........................................................................................................... 23 4.1 Intention der Planung............................................................................................ 23 4.2 Grundsätzliche Überlegungen zur Abwägung der Grundzüge der Planung ..... 23 5 Wesentlicher Planinhalt (Festsetzungsumfang)............................................. 23 5.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................................... 23 5.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................. 24 5.3 Abgrenzung des Maßes Nutzung ......................................................................... 24 5.4 Überbaubare Grundstücksfläche ......................................................................... 25 5.5 Bauweise................................................................................................................ 25 5.6 Straßenverkehrsfläche .......................................................................................... 25 IDAS Planungsgesellschaft mbH 2
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf 5.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ............................................................................................................. 25 5.8 Erhalten und Anpflanzen von Bäumen ................................................................ 25 5.9 Textliche Hinweise ................................................................................................ 26 6 Flächenbilanz .................................................................................................... 28 III. Umweltbericht mit Grünordnungsplan ............................................................ 29 7 Einleitung........................................................................................................... 29 7.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes 29 7.2 Art und Umfang des Vorhabens ........................................................................... 29 7.3 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................. 29 7.4 Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ........................................................ 30 7.5 Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele des Umweltschutzes mit ................. Relevanz für die Planung und deren Berücksichtigung ..................................... 30 8 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................. 32 8.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes ...................................... 32 8.1.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................. 32 8.1.2 Schutzgut Boden/Fläche ................................................................................... 34 8.1.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................. 35 8.1.4 Schutzgut Klima und Luft................................................................................... 35 8.1.5 Schutzgut Biotope und Arten ............................................................................. 36 8.1.6 Schutzgut Landschaftsbild................................................................................. 41 8.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................... 42 8.1.8 Schutzgebiete nach dem Naturschutzgesetz ..................................................... 42 8.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung ............ der Planung ........................................................................................................... 42 8.2.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................. 43 8.2.2 Schutzgut Boden/Fläche ................................................................................... 43 8.2.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................. 44 8.2.4 Schutzgut Klima und Luft................................................................................... 45 8.2.5 Schutzgut Biotope und Arten ............................................................................. 45 8.2.6 Schutzgut Landschaftsbild................................................................................. 48 8.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................... 48 8.2.8 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt .. 48 8.2.9 Wechselwirkungen von Umwelteinflüssen zwischen den einzelnen Schutzgütern 49 8.3 Bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................... 49 8.4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................... 49 9 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............................................................................. 49 9.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der Planungsphase ...... 50 9.2 Bauvorhabenbedingte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ................. 51 IDAS Planungsgesellschaft mbH 3
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf 9.3 Nutzungsbedingte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ....................... 51 9.4 Artenschutzrelevante Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .................. 51 9.5 Zusammenstellung der erheblichen Konflikte .................................................... 52 9.6 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ................................... 53 9.6.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ............................................................... 53 9.7 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................................... 53 9.8 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes .................................. 54 9.9 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes ................................. 56 9.10 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ...................................................................... 57 10 Zusätzliche Angaben ........................................................................................ 59 10.1 Vorgehensweise zur Umweltprüfung ................................................................. 59 10.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt ................................................ 59 10.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................... 59 IV. Auswirkungen des Bebauungsplanes............................................................. 64 11 Stadtplanerische Auswirkung .......................................................................... 64 12 Auswirkungen auf die Umwelt ......................................................................... 64 13 Soziale Auswirkungen ...................................................................................... 64 14 Ökonomische, finanzielle und fiskalische Auswirkungen ............................. 64 15 Auswirkungen auf die Infrastruktur ................................................................. 64 V. Verfahren ........................................................................................................... 65 16 Verfahrensablauf ............................................................................................... 65 VI. Rechtsgrundlagen / Quellenverzeichns .......................................................... 66 VII.Anhang ............................................................................................................... 68 17 Textliche Festsetzungen................................................................................... 68 18 Textliche Hinweise ............................................................................................ 69 19 Planzeichnerische Festsetzungen ................................................................... 71 VIII. Anlagen ....................................................................................................... 73 IDAS Planungsgesellschaft mbH 4
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Tabellen Tab. 1: Bestandsaufnahme (Biotopkartierung).................................................................... 8 Tab. 2: Bestandsaufnahme Bäume .................................................................................. 15 Tab. 3: Flächenbilanz ....................................................................................................... 28 Tab. 4: Bestandsaufnahme Untersuchungsraum (Biotopkartierung) ................................. 37 Tab. 5: Untersuchungsraum Biotopkartierung Bäume (Baumgruppen) ............................. 37 Tab. 6: Im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten nach Anhang IV FFH-RL ........ 40 Tab. 7: Potenzielle Brutvögel im UR ................................................................................. 41 Tab. 8: Flächenbilanz des Bebauungsplanes ................................................................... 42 Tab. 9: Bestand Versiegelung........................................................................................... 44 Tab. 10: Planung Versiegelung......................................................................................... 44 Tab. 11: Zusammenstellung erhebliche Konflikte.............................................................. 52 Tab. 12: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ........................................................................ 57 Abbildungen Abb. 1: Lage des Bebauungsplanes innerhalb des Ortes Glau (Ohne Maßstab) ............... 7 Abb. 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan ...................................................... 13 Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan........................................................... 14 Abb. 4: Auszug BÜK 300 (Plangebiet = rotumrandet) ...................................................... 34 IDAS Planungsgesellschaft mbH 5
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf I. PLANUNGSGEGENSTAND 1 Ziele, Anlass und Erforderlichkeit Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Trebbin hat am 06.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ beschlossen. Die Stadt Trebbin beabsichtigt, einen Bebauungsplan für das Grundstück Glauer Chaussee 12 aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbebetriebes zu schaffen. Durch den Grundstückseigentümer ist beabsichtigt, ergänzend zu den vorhandenen baulichen Anlagen zur Ausübung seines Gewerbes, das Büroteil zu erweitern und eine Oldtimerhalle und eine Geschäftsleiterwohnung zu errichten. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die zu beplanende Fläche gem. § 8 BauNVO als „Gewerbefläche“ festgesetzt. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage des Ortsteils Glau, an der Glauer Chaussee. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 233 und 235 der Flur 4 der Gemarkung Glau auf eine Fläche von 0,56 ha. Verkehrstechnisch ist das Plangebiet über die Glauer Chaussee erschlossen. Um auch planungsrechtlich das Gebiet als Bauland entwickeln zu können, wird hier das Bebauungsplanverfahren nach § 2 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan ist im Besonderen erforderlich, um hier langfristig den Standort als Gewerbegebiet festzusetzen. Dabei ist es erforderlich einen Umweltbericht durchzuführen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ der Stadt Trebbin ist in der Begründung eingegliedert. Gem. § 1 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB besteht für die Gemeinden die Pflicht, Bebauungspläne bei Bedarf, hier Planerfordernis zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, aus den aufgestellten Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die zu beplanende Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin als Gewerbefläche ausgewiesen. Mit der beabsichtigten Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet ist die Voraussetzung zur Entwicklung des Bauplanungsrechts über einen Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan gegeben. 2 Beschreibung des Plangebietes 2.1 Räumliche Lage Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet der Stadt Trebbin im Ortsteil Glau des Landkreises Teltow-Fläming. Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Ortes Glau und erstreckt sich an der Gemeindestraße „Glauer Chaussee“. IDAS Planungsgesellschaft mbH 6
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Abb. 1: Lage des Bebauungsplanes innerhalb des Ortes Glau (Ohne Maßstab) (Quelle: OpenStreetMap – Deutschland) 2.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Planzeichnung hervor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 233 und 235 der Flur 4 der Gemarkung Glau auf eine Fläche von 0,56 ha. Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Besitz eines privaten Eigentümers. 2.3 Gebiets-/Bestandssituation Das Plangebiet ist ca. 5.670 m2 (0,56 ha) groß. Das nördliche Areal des Geltungsbereiches ist bereits durch Gewerbestrukturen und Erschließungsstraßen sowie Stellflächen geprägt (Gewerbefläche). Auf dieser Gewerbefläche befindet sich eine KFZ-Werkstatt mit Nebenanlagen. Das südliche Areal des Geltungsbereiches ist durch Staudenfluren trockenwarmer Standorte ruderalisierte Ausprägung (anthropogen vorgeprägt), sandige Haufwerke und Mutterboden (Aufschüttungen) sowie einschichtige, kleinere Baumgruppen, überwiegend heimische Baumarten und Altbäume geprägt. Die Flächen der Staudenfluren sind durch Aufschüttungen unterbrochen und durch Fahrbewegungen gestört. Die südlichen Bereiche des Geltungsbereiches sind durch die aktuellen Transportfahrten für die Erdbewegungen sehr stark beansprucht. Von der südlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes grenzt in etwa 20 m Entfernung das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“ und in etwa 45 m Entfernung ein naturnaher Graben (ständig wasserführend) an. Der Begründung ist als Anlage eine Bestandsaufnahme (Biotopkartierung) zum Bebauungsplan beigefügt. Die Feldaufnahme erfolgte am 24.04.2019. In der nachfolgenden Tabelle werden die Biotope, die sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden, dargestellt: IDAS Planungsgesellschaft mbH 7
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Tab. 1: Bestandsaufnahme (Biotopkartierung) Naturschutzfachliche Biotoptyp Schutz- Bedeutung status Stufe Wesentliche Biotopcode Bezeichnung Lokalisierung Merkmale (soweit zweckmäßig) hoch 2 Baumgruppen 0715311 einschichtige, kleinere an westlicher B- Baumschutz (insgesamt 16 Kiefern Baumgruppe, Plan-Grenze satzung Stamm-Ø von 0,19 m überwiegend heimische Trebbin bis 0,52 m, 1 Eiche Baumarten, Altbäume Stamm-Ø 0,23 m), Baumschutz Unterwuchs teilweise - Traubenkirsche, Eiche Verordnung Landkreis Teltow- Fläming 1 Baumgruppe (1 Eiche 0715311 einschichtige, kleinere südlich und Baumschutz Stamm-Ø von ca. Baumgruppe, außerhalb des B- satzung 0,90 m, 1 Esche Stamm- überwiegend heimische Planes Trebbin Ø ca. 1,20 m), Baumarten, Altbäume Unterwuchs Holunder, Erle, Traubenkirsche Baumschutz - Verordnung Landkreis Teltow- Fläming mittel Fläche ist durch 051432 Staudenfluren Fläche im - Aufschüttungen trockenwarmer Standorte, südlichen B-Plan- unterbrochen und durch ruderalisierte Ausprägung Gebiet und Fahrbewegungen außerhalb gestört gering geringer 12310 Gewerbefläche nördliches B- - Grünflächenanteil Plan-Gebiet sehr Sandweg 12651 unbefestigter Weg östlich und - gering außerhalb des B- Planes sandige Haufwerke und 12720 Aufschüttungen südliches B-Plan- - Mutterboden Gebiet 2.4 Erschließung Straßenseitige Erschließung Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über die Gemeindestraße „Glauer Chaussee“, kann aber auch über die Gemeindestraße / -weg „Triftweg“ erschlossen werden. Rad- und Fußwege Ein separater Rad- und Fußweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Plangebiets entlang der „Glauer Chaussee“. Der Rad- und Fußweg wird von der Planung nicht beeinträchtigt. IDAS Planungsgesellschaft mbH 8
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Das Plangebiet liegt im Betriebsführungsgebiet der Dahme-Nuthe-Wasser Abwasserbetriebsgesellschaft mbh (DNWAB). Für das Gebiet in Trebbin ist der Wasserver- und Abwasserentsorgungszweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) zuständig. Das Plangebiet ist über vorhandene zentrale öffentliche Trink- und Schmutzwasseranlagen erschlossen. Löschwasser Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes nach dem Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24.05.2004 sowie der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30.11.2005 sind die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte, die eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten haben. Darüber hinaus können Eigentümer und Besitzer von Grundstücken von o.g. Aufgabenträgern verpflichtet werden, für die Bereitstellung von ausreichendem Löschwasser über den Grundschutz hinaus, Sonderlöschmittel und andere notwendige Materialien (auf eigene Kosten) bereit zu stellen. Das öffentliche Wasserversorgungsnetz dient primär der Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Eine Verpflichtung des Wasserversorgungsunternehmens zur Löschwasservorhaltung besteht grundsätzlich nicht. Für das o.g. B-Plangebiet kann kein Löschwasser aus den angrenzend vorhandenen zentralen öffentlichen Trinkwasseranlagen bereitgestellt werden bzw. keine entsprechenden Kapazitäten vorgehalten werden. Der Nachweis zur Löschwasserversorgung ist zum Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Elektroenergieversorgung Das Plangebiet ist an das Versorgungsnetz angeschlossen. Im Plangebiet befinden sich Leitungen und Anlagen des Netzbetreibers. Im Plangebiet bzw. in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich Versorgungsleitungen und/oder Anlagen der EWE Netz GmbH. Sollte sich durch Ihr Vorhaben die Notwendigkeit einer Anpassung unserer Anlagen, wie z.B. Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort (Versetzung) oder anderer Betriebsarbeiten ergeben, sollen dafür die gesetzlichen Vorgaben und die anerkannten Regeln der Technik gelten. Gleiches gilt auch für die Neuherstellung, z.B. Bereitstellung eines Stationsstellplatzes. Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und der EWE Netz GmbH zu erstatten, es sei denn der Vorhabenträger und die EWE Netz GmbH haben eine anderslautende Kostentragung vertraglich geregelt. Die EWE Netz GmbH hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Telekommunikation Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien (TK-Linien) der Telekom. Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer TK-Linien ist es erforderlich, dass sich die Bauausführung vorher durch die Deutsche Telekom Technik GmbH PTI – Planauskunft Postfach 4202 49032 Osnabrück IDAS Planungsgesellschaft mbH 9
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf oder per E-Mail „Planauskunft_brandenburg@telekom.de“ in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen und die Bauausführenden immer die „Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen der Telekom Deutschland GmbH bei Arbeiten Anderer (Kabelschutzanweisung)“ – siehe Anlage – beachten, um Schäden am Eigentum der Telekom Deutschland GmbH zu vermeiden. Für die evtl. Versorgung weiterer Gebäude im Planbereich ist es für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 2.5 Planunterlage Nach § 1 der Planzeichenverordnung (PlanZV) sind als Unterlagen für Bauleitpläne Karten zu verwenden, die in Genauigkeit und Vollständigkeit den Zustand des Plangebietes in einem für den Planinhalt ausreichenden Grade erkennen lassen (Planunterlagen). Die Maßstäbe sind so zu wählen, dass der Inhalt der Bauleitpläne eindeutig dargestellt oder festgesetzt werden kann. Aus den Planunterlagen für Bebauungspläne sollen sich die Flurstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster, die vorhandenen baulichen Anlagen, die Straßen, Wege und Plätze sowie Geländehöhe ergeben. Von diesen Angaben kann dann abgesehen werden, wenn sie für die Festsetzungen nicht erforderlich sind. Für diesen Bebauungsplan wird ein von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellter Lageplan mit dem Stand vom Februar 2018 verwendet, dessen Lagebezug ETRS 89 mit dem Höhenbezug DHHN2016 darstellt. Die Planzeichnung ist im Maßstab 1 : 1.000 hergestellt. 3 Planerische Ausgangssituation und weitere rechtliche Rahmenbedingungen Das Plangebiet umfasst Flächen, die planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist somit gegenwärtig auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. 3.1 Landes- und Regionalplanung Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung der Planungsabsicht: Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro2007) vom 18.12.2007 (GVBI. IS. 235) Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29.04.2019 (für Brandenburg GVBI. II, Nr. 3; für Berlin; GVBI. S294). Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) Mit dem Schreiben vom 04.02.2019 erfolgte durch die Gemeinsame Landesplanung Berlin- Brandenburg die entsprechende Beurteilung (Hinweis: Beurteilung nach Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg [LEP B-B]). Danach wurde das Vorhaben von IDAS Planungsgesellschaft mbH 10
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Seiten der GL wie folgt beurteilt: Es ist derzeit kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung zu erkennen. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ erfolgte mit dem Schreiben vom 01.07.2019 der GL die Beurteilung auf der neuen Rechtsgrundlage des LEP HR: Der LEP HR ist nach Bekanntmachung am 01. Juli 2019 in Kraft getreten. Der LEP HR löst den LEP B-B ab. Dabei wurde wie folgt Stellung genommen: Die Planungsabsicht ist an die Ziele der Raumordnung angepasst. Dabei ist nach der neuen Verordnung das Ziel „Z 5.2 Abs. 1 LEP HR: Neue Siedlungsflächen sind an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen“ zu beachten. Bindungswirkung: Gem. § 1 Abs. 4 BauGB sind die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung zu beachten. Die für die Planung relevanten Grundsätze der Raumordnung sind aus den o.g. Rechtsgrundlagen von der Kommune eigenständig zu ermitteln und im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen. Folgende Grundsätze sind für das Bebauungsplanverfahren demnach zu berücksichtigen: G.2.2 Gewerbeflächenentwicklung Die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen ist unter Berücksichtigung bzw. Beachtung der qualitativen Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung in der gesamten Hauptstadtregion möglich. Gewerbliche Bauflächen sollen bedarfsgerecht und unter Minimierung von Nutzungskonflikten an geeigneten Standorten entwickelt werden. G 5.1 Innenentwicklung und Funktionsmischung Die Siedlungsentwicklung soll unter Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur auf die Innenentwicklung konzentriert werden. Dabei sollen die Anforderungen, die sich durch die klimabedingte Erwärmung insbesondere der Innenstädte ergeben, berücksichtigt werden. Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Erholung sollen einander räumlich zugeordnet und ausgewogen entwickelt werden. G 6.1 Freiraumentwicklung Der bestehende Freiraum soll in seiner Multifunktionalität erhalten und entwickelt werden. Bei Planungen und Maßnahmen, die Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, ist den Belangen des Freiraumschutzes besonderes Gewicht beizumessen. Der landwirtschaftlichen Bodennutzung ist bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beizumessen. Die Weiterentwicklung von Möglichkeiten der Erzeugung nachhaltiger ökologisch produzierter Landwirtschaftsprodukte ist in Ergänzung zur konventionellen Erzeugung von besonderer Bedeutung. Regionalplan Havelland-Fläming Der Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 05.07.2018 für unwirksam erklärt. „Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat festgestellt, dass der Plan an formellen Fehlern leidet. Die Satzung über den Regionalplan ist fehlerhaft ausgefertigt worden und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planaufstellungsverfahren war unzureichend. Zudem leidet der Regionalplan an Abwägungsfehlern. Unter anderem weist er kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept auf, weil es zum Teil an der notwendigen Differenzierung zwischen Flächen, auf denen eine Windkraftnutzung aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, und solchen Flächen fehlt, die nach dem IDAS Planungsgesellschaft mbH 11
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Willen der Regionalversammlung nicht für die Windenergie genutzt werden sollen. Dadurch wurde entgegen dem gesetzlichen Auftrag für die Windenergie nicht hinreichend Raum geschaffen“ (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Juli 2018 – OVG 2 A 2.16 u.a.-). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Regionale Planungsgemeinschaft hatte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben. Durch das Einlegen der Beschwerde wurde die Rechtskraft der Urteile gehemmt (§ 133 Absatz 44 Verwaltungsgerichtsordnung). Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 21.03.2019, der Regionalen Planungsgemeinschaft zugegangen am 02.05.2019, die Nichtzulassungsbeschwerde im Normenkontrollverfahren gegen den Regionalplan Havelland-Fläming 2020 in einem Fall zurückgewiesen. Das Urteil im Normenkontrollverfahren vom 05.Juli 2018 ist damit rechtskräftig geworden. Demnach ist der Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ unwirksam und wird für die Beurteilung des Bebauungsplans zu den regionalplanerischen Belangen nicht berücksichtigt. Hinweis: Auf Grund des § 2c Abs. 1 Satz 1 des RegBkPlG hat die Regionalversammlung Havelland- Fläming am 27. Juni 2019 die Aufstellung des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 beschlossen. Der Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 soll auch Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen beinhalten, um die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 des BauGB herbeizuführen. Für die zukünftig durch den Regionalplan herzustellende räumliche Steuerung der Windenergienutzung hat die Regionalversammlung gleichfalls am 27. Juni 2019 ein Plankonzept mit dafür voraussichtlich anzuwendenden Kriterien beschlossen. Der Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 soll insbesondere textliche und zeichnerische Festlegungen treffen - zur Daseinsvorsorge und Siedlungsentwicklung, - zum vorbeugenden Hochwasserschutz, - zur räumlichen Steuerung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen, - zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe, - zur landwirtschaftlichen Bodennutzung und - zum Freiraum. Zu diesen Themen erarbeitet die Regionale Planungsstelle gegenwärtig Vorentwürfe. Mehr Informationen erhalten Sie auf www. Havelland-flaeming.de 3.2 Landschaftsrahmenplan Die Entwicklungsziele des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Teltow-Fläming stellt das Plangebiet wie folgt dar: - Aufwertung sonstiger Siedlungsbereiche IDAS Planungsgesellschaft mbH 12
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Abb. 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Nach § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Bereiche eines Landes im Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in Landschaftsrahmenpläne dargestellt. Dabei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten, die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. Aufgrund, dass das Entwicklungsziel des Landschaftsrahmenplanes den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Aufwertung sonstiger Siedlungsbereiche“ vorsieht, ist ein Widerspruch zum Landschaftsrahmenplan nicht zu erkennen. 3.3 Flächennutzungsplan Die Stadt Trebbin verfügt über einen Flächennutzungsplan. Mit Bescheid vom 04. August 2017, Az. 80.06.17, hat die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming den von der Stadtverordnetenversammlung Trebbin am 19.07.2017 festgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Trebbin in der Fassung vom Mai 2017 gem. § 6 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 3 BauGB unter Ausnehmen von Lagesymbolen und unter zwei Auflagen genehmigt. Die Erfüllung der Nebenbestimmungen wurde mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming vom 16. August 2017 bestätigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt (Nr. 9/2017, 15. Jahrgang) für die Stadt Trebbin am 20. September 2017 ist dieser Flächennutzungsplan wirksam. IDAS Planungsgesellschaft mbH 13
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Der FNP stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO. Der Bebauungsplan kann gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 3.4 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Trebbin sieht für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ folgende Entwicklung vor: Siedlung Wohnflächen, Gewerbeflächen, Sonderflächen, Bahnanlagen, Ver- und Entsorgung. Auf Grund, dass der Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festlegen soll, ist ein Widerspruch zum Landschaftsplan nicht gegeben. 3.5 Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Südlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Nuthetal – Beelitzer Sander“ an. Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht gegeben. IDAS Planungsgesellschaft mbH 14
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf 3.6 Trinkwasserschutz Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in keinem Wasserschutzgebiet, jedoch grenzt unmittelbar nördlich am Geltungsbereich die Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Großbeuthen an. Eine Beeinträchtigung ist jedoch nicht gegeben. 3.7 Überschwemmungsgebiete Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in keinem festgesetzten Überschwemmungsgebiet (§ 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes) bzw. im Risikogebiet im Sinne des § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetzes. 3.8 Denkmalschutz Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind weder Bau- noch Bodendenkmale nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vorhanden. Hinweise: 1. Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmale, z.B. Steinsetzungen, Mauerwerk, Erdverfärbungen, Holzpfähle oder –bohlen, Scherben, Stein- und Metallgegenstände, Knochen o.ä., entdeckt werden, sind diese unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum anzuzeigen (§ 11 Abs. 1u. 2 BbgDSchG). Die aufgefundenen Bodendenkmale und die Entdeckungsstätte sind mindestens bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige, auf Verlangen der Denkmalschutzbehörde ggf. auch darüber hinaus, in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung zu schützen (§ 11 Abs. 3 BbgDSchG). 2. Funde sind dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum zu übergeben (§ 11 Abs. 4 und § 12 BbgDSchG) 3.9 Baumschutzsatzung der Stadt Trebbin Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ sind Baumgruppen vorhanden. Aufgrund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Baumschutzsatzung der Stadt Trebbin zu beachten. Nachfolgend werden die einzelnen Bäume der Baumgruppen tabellarisch dargestellt. Tab. 2: Bestandsaufnahme Bäume Stamm- Stamm- Kronen- umfang durchm. D in m Höhe Vita- Biotoptyp Nr. Name in cm in m (Verm-Plan) in m lität Bemerkung 1 Kiefer 79 0,25 10 8 1 tiefbelasteter Stamm Baumgruppe mit 3, 4, 2 Kiefer 88 0,28 9 15 1 5 3 Kiefer 79 0,25 9 15 1 Baum- 4 Kiefer 60 0,19 8 15 1 zweistämmig gruppe Kiefer 71 0,23 15 1 0715311 5 Kiefer 85 0,27 12 15 1 6 Kiefer 97 0,31 14 8 1 Kronenbruch 7 Kiefer 90 0,29 10 15 1 tiefbelasteter Stamm; 8 Kiefer 130 0,41 12 14 1 Zwiesel IDAS Planungsgesellschaft mbH 15
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Stamm- Stamm- Kronen- umfang durchm. D in m Höhe Vita- Biotoptyp Nr. Name in cm in m (Verm-Plan) in m lität Bemerkung 9 Kiefer 92 0,29 8 15 1 10 Kiefer 73 0,23 8 8 1 11 Kiefer 80 0,25 8 6 1 12 Kiefer 91 0,29 6 15 1 13 Kiefer 82 0,26 7 4 1 14 Kiefer 83 0,26 7 14 1 15 Eiche 71 0,23 10 6 1 16 Kiefer 68 0,22 4 6 1 17 Kiefer 162 0,52 12 15 1 Hinweis: Aktuell befindet sich das Plangebiet im Außenbereich. Demnach ist auch die Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow-Fläming zu berücksichtigen. Allerdings bereitet der Bebauungsplan den Erhalt der Baumgruppen vor, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. 3.10 Immissionsschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die im Plangebiet möglichen Gewerbeimmissionen auf schädliche Umwelteinwirkungen nach Art, Ausmaß und Dauer auf Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu prüfen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich bereits eine gewerbliche Nutzung (Werkstatt für PKW). Durch das Vorhaben wird das vorhandene Gewerbegebiet lediglich ergänzt. Die Ergänzung erfolgt durch die Erweiterung des Büroteils, eine Oldtimerhalle und eine Geschäftsleiterwohnung. Durch den Festsetzungskatalog gem. § 8 BauNVO sind aber auch andere Ergänzungen denkbar. Das Plangebiet ist östlich von weiteren Gewerbeflächen, südlich durch Freiflächen (Landschaft) und westlich durch ein Landwirtschaftsbetrieb umgeben. Nördlich grenzt die Gemeindestraße „Glauer Chaussee“ sowie ein Mischgebiet an. Das nördliche Mischgebiet erstreckt sich bis zum Ortskern von Glau. Das Mischgebiet hat eine Entfernung zum geplanten Vorhaben von ca. 150 m (gegenüber des Plangebietes) bis 200 m (zum Ortskern Glau). Zwischen dem Ortskern und dem Plangebiet befindet sich der Landwirtschaftsbetrieb. Zur Beurteilung ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503) geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.0.2017 B5) anzuwenden. Die TA-Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Mischgebieten tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A). Aufgrund der aktuellen städtebaulichen Situation, die räumliche Lage der Bestandsgebäude sowie des Plangebietes zum Mischgebiet, ist eine Beeinträchtigung durch Gewerbelärm nicht zu erwarten. IDAS Planungsgesellschaft mbH 16
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Durch die Verkehrsfläche Gemeindestraße „Glauer Chaussee“ sind keine erheblichen Beeinträchtigungen bzw. Verkehrsimmissionen auf der Basis der DIN 18005-1 i. V. m. der 16.BImSchV für das geplante Gewerbegebiet zu erwarten. Auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zum Gewerbegebiet kann hier ausgeschlossen werden, da einerseits die vorhandene Nutzung weiter betrieben und zum anderen eine Oldtimerhalle für PKWs sowie eine Betriebswohnung geplant wird. Geruchsimmissionen: Östlich des B-Planes befindet sich die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Rinderanlage der agt Agrar GmbH Trebbin (Betriebsstätten- Nummer: 50722100000). Bei dieser Anlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Mastrinderanlage mit zugelassenen 915 Tierplätzen, bezogen auf einen Großvieheinheiten-Faktor von 0,7 GV/Tier. Zur Rinderanlage gehören außerdem offene Gülle-/Gärrestlagerbehälter mit insgesamt 6.000 m3 Lagerkapazität. Die zugelassenen Tierplätze ergeben sich aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 02.05.2006. Da zwischenzeitlich einer der beiden Rinderställe abgerissen wurde, ist von einer geänderten Anlagenkapazität auszugehen. Unter Berücksichtigung der max. möglichen Einstallzahlen, die sich aus der Altanlagenanzeige vom 22.10.2001 ergeben, sind für die Anlage nunmehr 850 Tierplätze, bezogen auf einen GV-Faktor von 0,7 GV/Tier, in Ansatz zu bringen. Hinweis: Aktuell wird die Rindermastanlage nicht genutzt, dennoch besteht die Notwendigkeit die möglichen Geruchsimmissionen durch die genehmigte Rindermastanlage für das Plangebiet des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ zu beurteilen. Zur Bewertung hinsichtlich der Geruchsimmissionen innerhalb des dargestellten B-Plan- Gebietes wurde die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 25. Juli 2019 herangezogen. Entsprechend der Stellungnahme wurde nach der VDI 3894, Bl. 2 (11.2012) "Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen; Methode zur Abstandsbestimmung; Geruch" eine Abstandsermittlung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Ermittlung ist festzustellen, dass zur Vermeidung relevanter Geruchsbelästigungen ein Abstand von mind. 123 m, gemessen vom Emissionsschwerpunkt der Rinderanlage, zur nächsten schutzwürdigen Nutzung eingehalten werden muss. Bei dieser Berechnung wurde bereits der, nunmehr auch für Mastbullen, anzuwendende tierartspezifische Gewichtungsfaktor von 0,5 berücksichtigt. Ebenso fand für die Gülle- /Gärrestlagerbehälter eine 70-prozentige Geruchsminderung für sich ausbildende natürliche Schwimmschichten Berücksichtigung. Für die Nutzungen in dem geplanten Gewerbegebiet wurde, entsprechend der Festlegungen der GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie), ein Immissionswert für die Gesamtbelastung von 0,15 relativen Geruchsstundenhäufigkeiten in Ansatz gebracht. Da dem Landesamt für Umwelt keine weiteren relevanten Geruchsemittenten bekannt sind, wurde der Wert für die Gesamtbelastung in Gänze für die Rinderanlage berücksichtigt. Der Abstand vom Emissionsschwerpunkt der Rinderanlage bis zu den geplanten Bebauungen in dem geplanten angrenzenden Gewerbegebiet beträgt 100 m und liegt damit unterhalb des ermittelten Mindestabstandes. Da mit den geplanten Bebauungen innerhalb des neuen Gewerbegebietes der gem. VDI 3894, Bl. 2 ermittelte Mindestabstand unterschritten wird, sind Beeinträchtigungen und Immissionskonflikte durch Gerüche zu erwarten. IDAS Planungsgesellschaft mbH 17
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Für die weitere Planung ergeben sich durch das Landesamt für Umwelt folgende Hinweise: - Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Geruchsimmissionen nach der Abstandsberechnung gem. VDI 3894, Bl. 2 i. d. R. konservativ ist. Wobei im konkreten Fall auch zu berücksichtigen ist, dass sich das geplante Gewerbegebiet in Hauptwindrichtung zur benachbarten Rinderanlage befindet. Eine genauere Betrachtung der Geruchsimmissionen ist über eine Sonderbeurteilung mittels Geruchsprognose möglich. Evtl. kann über diese Sonderbeurteilung der Nachweis erbracht werden, dass der Immissionswert gem. GIRL für die Geruchsgesamtbelastungen für Gewerbegebiete von 0,15 relative Geruchsstundenhäufigkeiten in dem geplanten Gewerbegebiet eingehalten wird. - Es wird darauf hingewiesen, dass bei alleiniger Ausschöpfung des Immissionswertes der Geruchsgesamtbelastungen durch die Rinderanlage, keine weiteren geruchsemittierenden Nutzungen auf der gewerblichen Baufläche (gem. FNP) mehr angesiedelt werden kann. Sonderbeurteilung: Im Februar 2004 erfolgte eine Beurteilung der zu erwartenden Geruchsstoffimmissionen am Standort der damaligen geplanten Wohnbebauung (nordwestlich angrenzend von der Rinderanlage) in Glau. Im Rahmen einer Geruchsimmissionsprognose war zu beurteilen, inwieweit durch die bestehende „damalige“ Tierhaltungsanlage zur geplanten Wohnbebauung unzulässig betroffen war. Das Ergebnis dieser Bewertung der Immissionshäufigkeiten mit dem Prognosemodell EMIAK zeigte, dass der Immissionswert am Ort der Beurteilung (nächstgelegene Wohnbebauung, damaliges geplantes Wohnhaus, südöstliche Häuserkante) in diesem Fall 15,19 % betrug. Aus immissionsgutachtlicher Sicht wurde festgestellt, dass das beurteilte Bauvorhaben nicht grundsätzlich zu negieren ist/war: Mit der prognostizierten Immissionssituation ist der/die damalige Vorhabenträger/in langjährig vertraut, seine/ihre Familie ist langjährig an dem betrachteten Standort ansässig sowie bewohnt seine/ihre Familie in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Standortes ein Einfamilienwohnhaus. Darüber hinaus wurde auf die sehr unterschiedliche hedonische Wirkung von Gerüchen aus Tierhaltungsanlagen hingewiesen. Zum Beispiel werden Gerüche aus Enten- oder Rinderhaltungen im Allgemeinen als weniger belästigend empfunden als Gerüche aus Schweinehaltungen. Insofern besitzt/besaß die zuständige Behörde einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung über die Genehmigung des „damaligen“ Vorhabens. Das jetzige Vorhaben innerhalb des Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes kann ähnlich beurteilt werden. Der o.g. Immissionswert von 15,19 % ist aufgrund des ähnlichen Abstandes zum Bebauungsplanvorhaben von der Rinderanlage, aber auch durch das Prognosemodell des Gutachtens (Fläche innerhalb der selben Emissionsquelle) anzunehmen. Auch unter Berücksichtigung der geänderten Anlagenkapazitäten durch abgerissene Rinderställe (Reduzierung von Tierplätzen) und der Hauptwindrichtung kann der genannte Wert zur Beurteilung herangezogen werden. Aufgrund der erfolgten Beurteilung (Februar 2004) der zu erwartenden Geruchsstoffimmissionen am Standort der damaligen geplanten Wohnbebauung (nordwestlich angrenzend von der Rinderanlage) in Glau sowie unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien der Tabelle 1: Immissionswerte IW der GIRL besteht auch für das Vorhaben des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ ein gewissser Ermessungsspielraum. An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der GIRL um ein technisches Regelwerk, dessen Werte auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Experten beruhen und das insoweit die Bedeutung eines antizipierten Sachverständigengutachtens hat und als Orientierungshilfe herangezogen werden kann. IDAS Planungsgesellschaft mbH 18
Stadt Trebbin – OT Glau Bebauungsplan – „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr.12“ Begründung – Entwurf Auch unter Berücksichtigung der Beurteilung von 15,19 % (GIRL) und dem zwischenzeitlichen Abriss einer Rinderställe (Reduzierung der Tierplatzkapazitäten) ist davon auszugehen, dass der Immissionswert der GIRL, von 15 %, eingehalten werden kann. Zusätzlich wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass eine belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffen abhängt (vgl. oben; bezüglich, dass der Vorhabenträger langjährig mit dem ansässigen Standort der Rindermastanlage vertraut ist). Demnach können erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen auf das Plangebiet nicht erkannt werden. Des Weiteren sind im Rahmen des Abwägungsgebotes gem. § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Interesse des Landwirtes seinen Betrieb uneingeschränkt fortzusetzen, ist zu beachten. Auf Grund der genannten immissionsschutzrechtlichen Belange und Ergebnisse ist davon auszugehen, dass ein uneingeschränkter Betrieb der Rindermastanlage weiterhin stattfinden kann. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Bebauungsplanes „Gewerbefläche Glauer Chaussee Nr. 12“ gewahrt bleiben. Das Geruchsimmissionsgutachten „Beurteilung der zu erwartenden Geruchsstoffimmissionen am Standort der geplanten Wohnbebauung in Glau“ aus dem Jahr 2004 wird der Begründung als Anlage beigefügt. 3.11 Altlasten Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. 3.12 Flächen für Wald und Acker Wald- und Ackerflächen sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht betroffen. 3.13 Artenschutz Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Aufgrund des Vorhabens wurde eine artenschutzfachliche Prüfung, die die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich gemeinschaftlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Des Weiteren wurden die naturschutzfachlichen Voraussetzungen, soweit erforderlich, für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 8 BNatSchG geprüft. Folgende Vorgehensweise wird zur Umsetzung der artenschutzfachlichen Prüfung gewählt: 1. Relevanzprüfung d. h. Betrachtung der Arten, die vorhabenbedingt nicht betroffen sein können, 2. Bestandsaufnahme, d.h. Erhebung der Bestandssituation der relevanten Arten im Untersuchungsraum, 3. Betroffenheitsanalyse, für gefährdete Arten mit Prüfung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, IDAS Planungsgesellschaft mbH 19
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