Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

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Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut Haimböck
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Zur Frage der angemessenen Wertsicherung
von landwirtschaftlichen Pachtverträgen
1. Einleitung                                                                          nen Betrieben freigesetzten Flächen haben entweder den
                                                                                       Eigentümer gewechselt, wurden gegen Entgelt verpachtet
In Österreichs Landwirtschaft stand ursprünglich die Be-                               oder werden von Betrieben unentgeltlich mitbewirtschaftet.
wirtschaftung von Eigenflächen im Vordergrund. Da in den                               Bestanden im Jahr 1995 die bewirtschafteten Gesamtflä-
letzten Jahrzehnten ein beträchtlicher Strukturwandel statt-                           chen in Österreich zu rund 10 % aus Pachtflächen und zur
fand, liegen unter den heutigen agrarwirtschaftlichen Ver-                             Bewirtschaftung übernommenen Flächen, hat sich dieser
hältnissen sehr häufig Flächenzupachtungen vor. Aus den                                Anteil bis zum Jahr 2016 faktisch verdoppelt (siehe Abbil-
Pachtverträgen können sich oft beträchtliche Probleme                                  dung 1). Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung
bezüglich der Wertsicherung ergeben. Diese resultieren                                 in der im Jahr 2020 erfolgenden neuerlichen Agrarstruktur-
aus der Verwendung von Wertsicherungsklauseln bezüg-                                   erhebung in noch größerem Ausmaß zum Ausdruck kom-
lich des Pachtzinses, die mit der agrarischen Produktion in                            men wird.
keinem Zusammenhang stehen. Dies führt zu Pachtzins-
veränderungen und als Folge zu einer ungleichen Risiko-                                Deutlich erkennbar ist die in rund 20 Jahren erfolgte Aus-
verteilung zwischen Verpächter und Pächter.                                            weitung des Umfangs der von den Landwirtschaftsbetrie-
                                                                                       ben gepachteten Flächen. Die für Österreich dargestellte
Aufgrund des mechanisch-technischen Fortschritts be-                                   langfristige Entwicklung verläuft allerdings in einem regi-
wirtschaften heute Landwirtschaftsbetriebe im Regelfall                                onal völlig unterschiedlichen Ausmaß, das bereits in den
wesentlich größere Flächen als vor Jahren. Flächenaus-                                 Ergebnissen der Bundesländer aus dem Jahr 2016 zum
weitungen erfolgen in den Einzelbetrieben unter heutigen                               Ausdruck kommt (siehe Abbildung 2).
Verhältnissen in erster Linie mittels Flächenzupachtungen
                                                                                       In Abbildung 2 ist erkennbar, dass in den östlichen Bundes-
oder sogar einer monetär kostenlosen Übernahme von
                                                                                       ländern Österreichs die von den Betrieben gepachteten
­Agrarflächen zur Bewirtschaftung.
                                                                                       Flächen bereits beträchtliche Anteile an der bewirtschaf-
Im Jahr 1995 wurden in Österreich im Rahmen der Agrar-                                 teten Gesamtfläche haben. Im Jahr 2016 waren im Bur-
strukturerhebungen noch rund 264.000 Landwirtschafts-                                  genland 41 % der bewirtschafteten landwirtschaftlichen
betriebe erfasst, davon waren im Jahr 2016 (letzte Agrar-                              Fläche gepachtet und 3 % der Fläche zur Bewirtschaftung
strukturerhebung) nur noch rund 166.000 Betriebe, also                                 überlassen. Hingegen weisen die Ergebnisse der Bundes-
um rund 30 % weniger vorhanden. Die von den aufgelasse-                                länder Tirol und Vorarlberg erkennbare Anteile an Flächen

                                                           Verteilung der bewirtschafteten Gesamtflächen
                                              120
              Prozent der bew.Gesamtflächen

                                              100

                                              80
                                                                                                                 zur -Bewirtsch-erhalten
                                              60                                                                 gepachtete Flächen
                                                                                                                 bewirtsch-Eigentumsfl
                                              40

                                              20

                                               0
                                                    1995      1999         2010         2013         2016
                                                              Erhebungsjahre der Agrarstruktur

Abbildung 1: Verteilung der bewirtschafteten Flächen von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben in Österreich, Erhebungsjahre
der Agrarstrukturerhebung (eigene Darstellung; Datengrundlage: Statistik Austria, Agrarstrukturerhebungen 1995 bis 2016)
HEFT 4/2020                                                                                                                    SACHVERSTÄNDIGE   203
Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

                                                               Pachtanteile an der bewirtschafteten ldw. Gesamtfläche
                                120
Prozent der bew. Gesamtfläche

                                100

                                80
                                                                                                                                                    zur -Bewirtsch-erhalten
                                60                                                                                                                  gepachtete Flächen
                                                                                                                                                    bewirtsch-Eigentumsfl
                                40

                                20

                                  0
                                                                       h                                                 l             g
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                                                  N                  O                        Bundesländer

    Abbildung 2: Verteilung der bewirtschafteten Flächen von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben nach Bundesländern laut Agrarstruk-
    turerhebung 2016 (eigene Darstellung; Datengrundlage: Statistik Austria, Agrarstrukturerhebung 2016)

    auf, welche nicht gepachtet, sondern Betrieben zur faktisch                                                  Die Höhe des Pachtzinses von landwirtschaftlich genutz-
    unentgeltlichen Bewirtschaftung überlassen wurden. Laut                                                      ten Flächen ist aus ökonomischer Sicht jeweils eine per-
    Agrarstrukturerhebung 2016 der Statistik Austria betragen                                                    sönliche Einzelfallentscheidung zwischen Verpächter
    diese Flächenausmaße bereits rund 6 %. Es kann davon                                                         und Pächter.3 Bei Missverhältnissen zwischen den Ver-
    ausgegangen werden, dass sich diese Anteile in den fol-                                                      tragspartnern ist die Höhe, also die Angemessenheit
    genden Jahren weiter erhöht haben.                                                                           des Pachtzinses anhand der Vorgaben des Landpacht-
                                                                                                                 gesetzes (LPG) zu prüfen. Laut § 4 LPG ist ein Pachtzins
    Als Folge der produktionsbedingten Gegebenheiten wer-                                                        für Verpächter und Pächter dann angemessen, wenn „der
    den in den östlichen Bundesländern überwiegend Acker-                                                        von dem bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des
    flächen, in den westlichen Bundesländern Grünlandflä-                                                        Pachtgegenstandes erzielbare Ertrag beiden Vertrags-
    chen ver- bzw gepachtet.                                                                                     teilen den Anteil sichert, der dem Wert der zur Erzielung
    Pachtverträge unterliegen keinen gesetzlichen Formvor-                                                       dieses Ertrages notwendigen beiderseitigen Leistungen
                                                                                                                 entspricht; dabei sind insbesondere die Vertragsdauer, der
    schriften und können sowohl mündlich als auch schriftlich
                                                                                                                 Wert des Pachtgegenstandes nach Art, Beschaffenheit
    abgeschlossen werden,1 wobei die Schriftform zu empfeh-
                                                                                                                 und örtlicher Nachfrage, der Wert der beiderseits beige-
    len ist. „Das Wesen eines Pachtvertrages [besteht] in der
                                                                                                                 stellten Anlagen und Betriebsmittel sowie die sonst not-
    entgeltlichen Überlassung des Gebrauches einer unver-
                                                                                                                 wendigen beiderseitigen Leistungen, Aufwendungen und
    brauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit zum Zweck der                                                        Kosten zu berücksichtigen.“
    Fruchtziehung ...“2
                                                                                                                 Da Landpachtverträge im Regelfall auf unbestimmte Zeit
    Im Rahmen eines Pachtvertrages sollen sowohl der Ver-                                                        oder für langfristige Zeiträume (zB 10 Jahre) abgeschlos-
    pächter als auch der Pächter einen angemessenen mo-                                                          sen werden, sind aus ökonomischer Sicht die Vorgaben
    netären Betrag erhalten bzw leisten. Der Verpächter soll                                                     des § 4 LPG auch für die in den Pachtverträgen veranker-
    am anteiligen Wert von Grund und Boden und an der wirt-                                                      ten Wertsicherungsklauseln von großer Bedeutung.
    schaftlichen Ertragskraft seiner verpachteten Fläche betei-
    ligt werden. Der Pächter soll für die von ihm erbrachten
    Leistungen angemessen entlohnt werden. Mitbeeinflus-                                                         2. Zur Bedeutung von Wertsicherungsklauseln
    send auf die Höhe des Pachtzinses der zu verpachtenden                                                          in Landpachtverträgen
    Fläche wirken neben Lage, Größe, Flächenausformung                                                           Bei der Anwendung von Wertsicherungsklauseln ist mi-
    etc besonders Angebot und Nachfrage am Pachtmarkt.                                                           tentscheidend, ob auf den landwirtschaftlich genutzten
    Vonseiten des Pächters sind zusätzlich die am eigenen                                                        Flächen des Verpächters weiterhin eine landwirtschaft-
    Betrieb vorhandenen freien Maschinen- und Arbeitska-                                                         liche Bewirtschaftung stattfindet oder ob der Pächter –
    pazitäten, einzelbetriebliche Entwicklungsmöglichkeiten,                                                     nach Zustimmung des Verpächters – in Hinkunft andere
    räumliche Entfernungen, Angebot und Nachfrage nach                                                           Bewirtschaftungsformen, (wie beispielsweise die Errich-
    Pachtflächen etc mitausschlaggebend für Flächenzupach-                                                       tung eines Golf-, Camping-, Tennis-, oder Lagerplatzes)
    tungen und beeinflussen von dieser Seite her die Höhe                                                        anstrebt. Dies beeinflusst die Höhe des Pachtzinses und
    des Pachtzinses.                                                                                             dessen Wertsicherung. In diesen Fällen ist sicherlich der
    204                          SACHVERSTÄNDIGE                                                                                                                  HEFT 4/2020
Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

                    Gruppe                               Bezeichnung                                Gewicht
                       01      NAHRUNGSMITTEL UND ALKOHOLFREIE GETRÄNKE                              11,18155
                       02      ALKOHOLISCHE GETRÄNKE UND TABAK                                         3,74092
                       03      BEKLEIDUNG UND SCHUHE                                                   4,88416
                       04      WOHNUNG, WASSER, ENERGIE                                              19,28017
                       05      HAUSRAT UND LFD. INSTANDHALTUNG DES HAUSES                              6,86510
                       06      GESUNDHEITSPFLEGE                                                       5,54879
                       07      VERKEHR                                                               13,08238
                       08      NACHRICHTENÜBERMITTLUNG                                                 2,07332
                       09      FREIZEIT UND KULTUR                                                   11,27157
                       10      ERZIEHUNG UND UNTERRICHT                                                1,18771
                       11      RESTAURANTS UND HOTELS                                                12,32572
                       12      VERSCHIEDENE WAREN, DIENSTLEISTUNGEN                                    8,55861
                       00      GESAMTINDEX ÖSTERREICH                                               100,00000

Abbildung 3: Im VPI enthaltene Produktgruppen und deren Gewichtung (Quelle: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/
preise/verbraucherpreisindex_vpi_hvpi/warenkorb_und_gewichtung/index.html)

Verbraucherpreisindex (VPI) zur Absicherung der im Ver-             Fleisch und Fleischwaren [zirka 2,36 %]) dar. Aus diesen
lauf der Pachtdauer eintretenden Geldwertveränderung                Zahlen ist erkennbar, dass die auf Agrarflächen und in
bzw -verdünnung des Pachtzinses eine aus ökonomischer               Landwirtschaftsbetrieben erfolgende Urproduktion in den
Sicht korrekte Vorgangsweise.4                                      im VPI abgebildeten Konsumausgaben nur mit einem sehr
Wenn – wie im Regelfall üblich – die Pachtflächen weiterhin         geringen Anteil aufscheint.
agrarischen Zwecken dienen, ist der VPI ein im Rahmen               Wegen der Zielstellung des VPI, der bereits erwähnten
der Errichtung der Pachtverträge ökonomisch verfehlter              Beobachtung und Erfassung der Preisentwicklungen
Ansatz zur Wertsicherung, da diese Vorgangsweise nicht              im Bereich der Konsumausgaben der privaten Haus-
mit dem LPG in Einklang steht.                                      halte, weisen die Verbraucherpositionen Gruppe 04 „Woh-
                                                                    nung, Wasser und Energie“ (19,28 %), Gruppe 07 „Ver-
3. Die Problematik der Anwendung des VPI5                           kehr“ (13,08 %) und Gruppe 11 „Restaurants und Hotels“
   als Mittel zur Wertsicherung des Pachtzinses                     (12,33 %) wesentlich größere Gewichtungsanteile auf als
   von Landwirtschaftsflächen                                       die Gruppe 01 „Nahrungsmittel“ (11,18 %).

„Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die            In keinem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen
allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Öster-        Urproduktion und damit der angemessenen Wertsiche-
reich. ... Der VPI wird neben seiner Rolle als allgemeiner          rung von Pachtverträgen stehen die Entwicklung von Woh-
Inflationsindikator für die Wertsicherung von Geldbeträgen          nungsmietpreisen im städtischen Bereich (in Gruppe 04
(z.B.: Mieten, Unterhaltszahlungen) verwendet, er ist aber          enthalten) oder die Preisveränderungen bei Einrichtungs-
auch Datenbasis für Lohnverhandlungen.“6 Der Zweck des              gegenständen, elektrischen Haushaltsgeräten, Geschirr
VPI ist es, „die kontinuierliche Beobachtung der Preis-             (in Gruppe 05 enthalten) oder die von Medikamenten,
entwicklungen im Bereich der Konsumausgaben der                     Brillengläsern und Brillenfassungen, Kontaktlinsen, Kran-
privaten Haushalte“7 und deren Entwicklung abzubilden.              kenhausdienstleistungen (in Gruppe 06 enthalten) oder
Dies zeigt sich im Aufbau des VPI, den darin enthaltenen            die Preisveränderungen bei einer Teilnahme an Sport- und
Produktgruppen und deren Gewichtung (siehe Abbildung 3).            Erholungsveranstaltungen (mit 1,61 % in Gruppe 09 ent-
                                                                    halten) oder die Teilnahme am Glücksspiel (mit 0,875 % in
Eindeutig erkennbar ist, dass dem die Landwirtschaft direkt         Gruppe 09 enthalten).
betreffenden Bereich der Nahrungsmittel und Getränke
(Gruppe 01) lediglich rund 11 % des gewichteten Ergebnis-           Im Rahmen der Bewirtschaftung von land- bzw forst-
ses des VPI zugeteilt sind. Als direkte landwirtschaftliche         wirtschaftlichen Pachtflächen werden ausschließlich
Produkte werden darin zB Langkornreis (0,05 %), Milch               pflanzliche, tierische oder forstwirtschaftliche Erzeug-
(0,258 %), Obst (zirka 0,94 %) und Gemüse (1,019 %)                 nisse produziert, sodass bereits daraus erkennbar ist,
ausgewiesen. Alle übrigen in der Gruppe 01 angeführten              dass der VPI als Möglichkeit zur Wertsicherung des
Produkte stellen bereits weiterverarbeitete Endproduk-              Pachtzinses von Landpachtverträgen deshalb völlig
te (wie zB Weizenmehl [zirka 0,058 %], Brot [0,998 %],              ungeeignet ist, da er den ökonomischen Intentionen
HEFT 4/2020                                                                                                  SACHVERSTÄNDIGE   205
Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

einer fairen Risikoverteilung zwischen Verpächter und         Zeitraum der letzten 25 Jahre. Eine geringfügige Unschär-
Pächter laut LPG widerspricht.                                fe der Darstellung besteht darin, dass der VPI das Bezugs-
                                                              jahr 1996 (= 100 %) aufweist, die Agrarindizes hingegen
Aus ökonomischer Sicht steht daher die Aussagefähigkeit
                                                              auf das Bezugsjahr 1995 (= 100 %) bezogen sind. Die
des VPI mit den für die Pachtung von Landwirtschaftsflä-
                                                              Aussagekraft der Entwicklungstendenzen wird dadurch
chen entscheidenden Vorgaben des LPG nicht in Ein-
                                                              nur unwesentlich beeinflusst.10
klang. Die Intention des LPG besteht aus ökonomischer
Sicht in einer fairen Verteilung der mit dem Eigentum (Ver-   Anmerkung zu den Abbildungen 4 bis 7:
pächter) und der Bewirtschaftung (Pächter) von Landwirt-
schaftsflächen verbundenen Erträgen, Kosten und Risiken.      VPI 1996 =         VPI-Entwicklung, Basisjahr 1996 (= 100 %).11
Diese Intention einer fairen Verteilung findet sich im LPG    Erz-Pflanzl =      Preisindexentwicklung des Bereichs der
                                                                                 pflanzlichen Erzeugnisse (Erzeugerpreise),
und in den Erläuterungen zum LPG.8 Laut § 4 LPG soll der                         Basisjahr 1995 (= 100 %).
Pachtzins beiden Vertragsteilen den Anteil sichern, der       Erz-Tier =         Preisindexentwicklung des Bereichs der
dem Wert der beiderseitigen Leistungen entspricht. Da                            tierischen Erzeugnisse (Erzeugerpreise),
die Entwicklung des VPI völlig unabhängig von dem                                Basisjahr 1995 (= 100 %).
„bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des                Erz-Forst =        Preisindexentwicklung des Bereichs der
Pachtgegenstandes erzielbaren Ertrag“ verläuft, stellt                           forstwirtschaftlichen Erzeugnisse (Erzeu-
eine bei landwirtschaftlichen Pachtflächen vorgenommene                          gerpreise), Basisjahr (1995 = 100 %).
Wertanpassung des Pachtzinses mittels des VPI eine be-        Einn-Erz-mit ÖG =  Preisindexentwicklung der Einnahmen aus
                                                                                 land- und forstwirtschaftlichen Erzeug-
trächtliche Verlagerung des Bewirtschaftungsrisikos zulas-                       nissen (Erzeugerpreise) mit öffentlichen
ten des Pächters dar.                                                            Geldern, Basisjahr 1995 (= 100 %).
Das eventuell aufkommende Argument, dass der VPI der          Einn-Erz-ohne ÖG = Preisindexentwicklung der Einnahmen aus
                                                                                 land- und forstwirtschaftlichen Erzeug-
Geldwertsicherung, also dem Ausgleich von Geldwert-                              nissen (Erzeugerpreise) ohne öffentliche
schwankungen und der Vermeidung einer Geldwert-                                  Gelder, Basisjahr 1995 (= 100 %).
verdünnung des an den Verpächter zu zahlenden Pacht-          Ges-Ausgaben =     Preisindexentwicklung der Summe aus Be-
betrags diene, ist im Zusammenhang mit der Verpachtung                           triebs- und Investitionsaugaben, Basisjahr
von landwirtschaftlichen Liegenschaften aus ökonomi-                             1995 (= 100 %).
scher Sicht ebenfalls falsch. Geldwertveränderungen tref-     Während die langfristige Entwicklung des VPI einen fast
fen sowohl den Verpächter als auch den Pächter, allerdings    kontinuierlich-gleichförmigen Verlauf aufweist, lassen die
in unterschiedlichem Umfang. Der vereinbarte Pachtzins        angeführten drei Teilindizes des Agrarpreisindex vonein-
stellt aus ökonomischer Sicht die an den Verpächter zu        ander unabhängige Entwicklungstendenzen, aber keine
zahlenden Anteile an Grund und Boden und an der wirt-         zum VPI bestehenden Zusammenhänge erkennen. Die
schaftlichen Ertragskraft des Pachtgrundstücks dar. Der       zwischen den dargestellten Indizes bestehenden Abwei-
jährlich an den Verpächter bezahlte monetäre Pachtzins        chungen haben sich in den letzten 10 Jahren noch ver-
unterliegt aufgrund der generellen gesamtwirtschaftlichen     stärkt (siehe Abbildung 5).
Gegebenheiten einer Geldwertveränderung bzw -verdün-
nung. Der Pächter setzt im Rahmen der Bewirtschaftung         Abbildung 5 zeigt, dass gerade in den letzten 10 Jahren
der Pachtfläche Betriebsmittel ein, welche Kosten verur-      die Erzeugerpreise für land- und forstwirtschaftliche Pro-
sachen. Er erwirtschaftet damit Naturalerträge, welche        dukte eine völlig von der VPI-Entwicklung abweichende
vermarktet werden. Sowohl die monetären Kosten der            Entwicklung aufweisen und somit weder bei langfristiger
Betriebsmittel als auch die der Erträge unterliegen eben-     noch bei kurzfristiger Betrachtung der Entwicklung ein di-
falls den jährlichen Geldwertveränderungen. Im Rahmen         rekter Zusammenhang zwischen VPI und land- und forst-
der Bewirtschaftung werden Geldbeträge umgesetzt, die         wirtschaftlichen Erzeugerpreisen besteht. Weder die Er-
die Höhe des Pachtzinses um ein Vielfaches übersteigen.       zeugerpreisindizes für pflanzlicher Produkte (zB Getreide)
Daraus resultiert, dass – bezogen auf das Pachtverhält-       noch die für die Erzeugung tierischer Produkte (zB Milch,
nis – auf Pächterseite wesentlich höhere Geldbeträge der      Fleisch) weisen eine mit dem VPI begründbare Indexent-
gesamtwirtschaftlichen Geldwertveränderung unterliegen        wicklung auf. Erkennbar ist, dass sich die Indexabweichun-
als auf Verpächterseite.9 Auch aus diesem Grund ist eine      gen in den letzten fünf Jahren eher verstärkt als verringert
Wertsicherung des Pachtzinses von Landpachtverträgen          haben (siehe Abbildung 6).
mittels des VPI eine aus ökonomischer Sicht nicht adäqua-     Ein Vergleich der langfristigen Entwicklung der betrieblichen
te Maßnahme, da sie zu einer ungleichen Verteilung des
                                                              Einnahmen und Ausgaben mit der VPI-Entwicklung lässt
Geldwertrisikos führt.
                                                              erkennen, dass im Verlauf der Indexentwicklungen beträcht-
Dass die Entwicklung des VPI bereits seit langer Zeit nicht   liche Unterschiede in den einzelnen Verläufen bestehen.
der Entwicklung der Erzeugerpreise, nicht der der Einnah-     Während im Zeitraum der Jahre 1995 bis 2007 der Index der
men und auch nicht der der Ausgaben im agrarischen Be-        Gesamtausgaben in den Landwirtschaftsbetrieben noch
reich entspricht, kann den Abbildungen 4 bis 7 entnommen      annähernd der VPI-Entwicklung entsprochen hat, lagen die
werden. Zwecks Darstellung der Langfristigkeit der abwei-     jährlichen Ausgabensteigerungen der Folgejahre über der
chenden Entwicklungen umfassen die Abbildungen den            VPI-Entwicklung. Die auf Betriebsebene ermittelten Einnah-
206   SACHVERSTÄNDIGE                                                                                              HEFT 4/2020
Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

men blieben hingegen seit Ende der 1990er-Jahre sowohl                                                                        dass die Entwicklung des VPI in keinem Zusammenhang
mit als auch ohne öffentliche Gelder unterhalb der VPI-Ent-                                                                   mit der Entwicklung der Indizes in der Land- und Forstwirt-
wicklung. Auch hier haben sich die zwischen den dargestell-                                                                   schaft steht.
ten Indizes bestehenden Abweichungen in den letzten 10
Jahren noch verstärkt (siehe Abbildung 7).
                                                                                                                              4. Agrarindizes als Mittel zur Wertsicherung
Aus Abbildung 7 ist ebenfalls deutlich entnehmbar, dass                                                                          des Pachtzinses für Agrar- bzw Forstflächen
die zeitliche Entwicklung des VPI in keinem Zusammen-
hang mit der im agrarischen Bereich erfolgenden Entwick-                                                                      „Die Agrarpreisindizes (API) messen die Preisentwicklung
lung steht. Die auf betrieblicher Ebene ausgewiesenen                                                                         auf der Einnahmenseite (Output) bzw. Ausgabenseite (In-
Einnahmen lassen – selbst dann, wenn die sogenannten                                                                          put) im Agrarbereich. Während die nach den Vorgaben des
öffentlichen Gelder miteingerechnet werden – erkennen,                                                                        Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) be-

                                          Indexentwicklung des VPI-96 und Indexentwicklung der ldw.+fw. Erzeugerpreise
                   160

                   140

                   120

                   100                                                                                                                                                                                           VPI 1996
      Prozent

                                                                                                                                                                                                                 Erz-Pflanzl
                       80
                                                                                                                                                                                                                 Erz-Tier
                                                                                                                                                                                                                 Erz-Forst
                       60

                       40

                       20

                       0
                            1995
                                   1996
                                          1997
                                                 1998
                                                        1999
                                                               2000
                                                                      2001
                                                                             2002
                                                                                    2003
                                                                                           2004
                                                                                                  2005
                                                                                                         2006
                                                                                                                2007
                                                                                                                       2008
                                                                                                                              2009
                                                                                                                                     2010
                                                                                                                                            2011
                                                                                                                                                   2012
                                                                                                                                                          2013
                                                                                                                                                                 2014
                                                                                                                                                                        2015
                                                                                                                                                                               2016
                                                                                                                                                                                      2017
                                                                                                                                                                                             2018
                                                                                                                                                                                                    2019
                                                                                                            Jahre

Abbildung 4: Indexentwicklung des Verbraucherpreises, Basisjahr 1996 (= 100 %), und Indexentwicklung der Erzeugerpreise in den
Bereichen der pflanzlichen, der tierischen und der forstlichen Produktion Österreichs, Basisjahr 1995 (= 100 %), Zeitraum der Jahre 1995
bis 2019 (eigene Darstellung; Datenherkunft: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/agrarpreisindizes/index.html)

                                   Indexentwicklung des VPI-96 und Indexentwicklung der ldw.+fw. Erzeugerpreise
                                                         Ausschnitt der Jahre 2010-2019
                  60

                  50

                  40
                                                                                                                                                                                                                  VPI 1996
    Prozent+100

                                                                                                                                                                                                                  Erz-Pflanzl
                  30
                                                                                                                                                                                                                  Erz-Tier
                                                                                                                                                                                                                  Erz-Forst
                  20

                  10

                   0
                            2010            2011               2012             2013                2014     2015                       2016               2017                2018            2019
                                                                                                        Jahre

Abbildung 5: Indexentwicklung des Verbraucherpreises, Basisjahr 1996 (= 100 %), und Indexentwicklung der Erzeugerpreise in den Be-
reichen der pflanzlichen, der tierischen und der forstlichen Produktion Österreichs, Basisjahr 1995 (= 100 %), Ausschnitt der Jahre 2010
bis 2019 (eigene Darstellung; Datenherkunft: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/agrarpreisindizes/index.html)
HEFT 4/2020                                                                                                                                                                                                SACHVERSTÄNDIGE      207
Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

rechneten EU-Agrarpreisindizes vor allem für internationale                          Verteilung des erzielbaren Ertrags samt Wertsicherung
Vergleiche genutzt werden, werden die nationalen Agrar-                              sind aus ökonomischer Sicht die Daten der Agrarpreisindi-
preisindizes u. a. für die Wertsicherung von land- und forst-                        zes insofern als geeignete Indizes anzusehen, da sie zwar
wirtschaftlichen Pacht- oder Betriebsübergabeverträgen he-                           nicht regionale Unterschiede aufzeigen, aber generelle, an
rangezogen. Im Unterschied zu den EU-Agrarpreisindizes,                              die Produktion gekoppelte Entwicklungen und deren Ver-
welche ausschließlich auf landwirtschaftliche Erzeugnisse                            änderungen wiedergeben.
abstellen, werden bei der Berechnung der nationalen Agrar-
preisindizes auch die Forstwirtschaft sowie die öffentlichen                         „Die Zahlen des Agrarpreisindex zeigen die Entwicklung
Gelder für die Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt.“12                          der Preise auf der Einnahmen- und Ausgabenseite .“13
Im Zusammenhang mit der „ordnungsgemäßen Bewirt-                                     Die Daten der Agrarindizes beruhen auf Ergebnissen der
schaftung des Pachtgegenstandes“ (§ 4 LPG) und der                                   für Zwecke des Grünen Berichts freiwillig buchführenden

                                  Indexentwicklung des VPI-96 und der Indizes der ldw.+ fw. Produktion
                                                          Jahre 1995 - 2019
                180
                160
                140

                120                                                                                                           VPI 1996
                100
  Prozent

                                                                                                                              Einn-Erz-mit-ÖG
                 80                                                                                                           Einn-Erz-ohne-ÖG
                                                                                                                              Ges-Ausgaben
                 60
                 40
                 20
                  0
                                                                                                                         19
                                                                               09

                                                                                       11

                                                                                                13

                                                                                                        15

                                                                                                                 17
                    95

                             97

                                                      03
                                     99

                                             01

                                                              05

                                                                       07
                 19

                          19

                                  19

                                          20

                                                   20

                                                           20

                                                                    20

                                                                            20

                                                                                    20

                                                                                             20

                                                                                                     20

                                                                                                              20

                                                                                                                      20

                                                                      Jahre

Abbildung 6: Indexentwicklung des Verbraucherpreises, Basisjahr 1996 (= 100 %), und Indexentwicklung der Einnahmen aus land-.
und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen mit öffentlichen Geldern, ohne öffentliche Gelder und Indexentwicklung der Summe aus Be-
triebs- und Investitionsausgaben (= Gesamtausgaben), Basisjahr 1995 (= 100 %), Zeitraum der Jahre 1995 bis 2019 (eigene Darstel-
lung; Datenherkunft: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/agrarpreisindizes/index.html)

                                   Indexentwicklung des VPI-96 und der Indizes der ldw.+ fw. Produktion
                                                     Ausschnitt - Jahre 2010 - 2019
                 70

                 60

                 50
                                                                                                                              VPI 1996
  Prozent+100

                 40
                                                                                                                              Einn-Erz-mit-ÖG
                                                                                                                              Einn-Erz-ohne-ÖG
                 30
                                                                                                                              Ges-Ausgaben
                 20

                 10

                  0
                         2010     2011      2012       2013        2014    2015       2016      2017         2018     2019
                                                                       Jahre

Abbildung 7: Indexentwicklung des Verbraucherpreises, Basisjahr 1996 (= 100 %), und Indexentwicklung der Einnahmen aus
land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen mit öffentlichen Geldern, ohne öffentliche Gelder und Indexentwicklung der Summe aus
Betriebs- und Investitionsausgaben (= Gesamtausgaben), Basisjahr 1995 (= 100 %), Ausschnitt der Jahre 2010 bis 2019 (eigene
Darstellung; Datenherkunft: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/agrarpreisindizes/index.html)

208             SACHVERSTÄNDIGE                                                                                                          HEFT 4/2020
Zur Frage der angemessenen Wertsicherung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

Betriebe und auf langfristigen Erhebungen von Preisent-          langfristige Zeiträume von mehreren Jahren abgeschlos-
wicklungen im landwirtschaftlichen Bereich.14 Veröffentlicht     sen und weisen Wertsicherungsvereinbarungen auf. Aus
werden die Agrarindizes von der Statistik Austria, wobei         ökonomischer Sicht ist in diesem Zusammenhang die Ver-
folgende Indexreihen allgemein verfügbar sind:                   wendung des VPI aus mehreren in der vorliegenden Veröf-
                                                                 fentlichung diskutierten Gründen völlig ungeeignet. Emp-
Die Agrarpreisindizes, Output nach nationaler Definiti-
                                                                 fohlen wird die Verwendung des allgemein zugänglichen
on: Diese Tabelle weist die Indizes nach pflanzlichen, tieri-
                                                                 Datenmaterials der Agrarindizes, da dieses eine an die
schen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen aus. Zusätz-
                                                                 gebietsspezifischen Produktionsmöglichkeiten angepass-
lich sind die Entwicklung der „land- und forstwirtschaftlichen
                                                                 te Wertsicherung ermöglicht und somit eine bessere und
Erzeugnisse ohne öffentliche Gelder“ und die Entwicklung
                                                                 faire Verteilung der Erträge und Risiken von Pachtungen
der „land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse und öffent-     während der Pachtdauer gewährleistet.
lichen Gelder“ angeführt. Die letztgenannte Position wird
auch als genereller „Agrarpreisindex“ bezeichnet.15
Die Agrarpreisindizes, Input – landwirtschaftliche Be-           Anmerkungen:
triebs- und Investitionsausgaben: Diese Tabelle beinhal-         1
                                                                      Schorn/Hodina, Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe
tet die Preisindizes für die Bereiche der „Betriebsausgaben           (2017) 155.
insgesamt“, die der „Investitionsausgaben Baukosten“, die
                                                                 2
                                                                      VwGH 18. 6. 1991, 90/08/0197.
der „Investitionsausgaben Maschinen“, die der „Investiti-
                                                                 3
                                                                      Siehe dazu Mildner, Landpachtgesetz, in H. Böhm/Pletzer/Spruzi-
                                                                      na/Stabentheiner, GeKo Wohnrecht I (2018) 1593.
onsausgaben insgesamt“ und die der Gesamtausgaben                4
                                                                      Siehe dazu Köhne, Landwirtschaftliche Taxationslehre4 (2007) 411
laut EU-Definition.16                                                 und 445.
Die Agrarpreisindizes, Output und Input nach natio-              5
                                                                      Zu den in Österreich vorhandenen Zeitreihen siehe https://www.
naler Definition – Detailergebnisse: Aus dieser Tabelle               statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/verbraucherpreis
                                                                      index_vpi_hvpi/zeitreihen_und_verkettungen/index.html.
kann die aktuelle Preisindexentwicklung der letzten Jah-         6
                                                                      Siehe https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/
re der einzelnen landwirtschaftlichen (pflanzlichen, tieri-           verbraucherpreisindex_vpi_hvpi/index.html.
schen) und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse (zB Bloch-          7
                                                                      Statistik Austria, Standard-Dokumentation Metainformationen (De-
holz, Faserholz, Brennholz) entnommen werden. Weiters                 finitionen, Erläuterungen, Methoden, Qualität) zum Verbraucher-
angeführt sind die Indexentwicklung der Betriebs-, der In-            preisindex und Harmonisierter Verbraucherpreisindex (2018) 4.
vestitions- und der Gesamtausgaben und die sogenannte
                                                                 8
                                                                      ErlRV 1216 BlgNR 11. GP, 6.
Preisschere als Indexdifferenz (= [Outputindex – Gesamt­         9
                                                                      Im Mittel aller in den Buchführungsergebnissen aus der österrei-
                                                                      chischen Landwirtschaft ausgewerteten Betriebe wurden im Jahr
inputindex] in Prozent vom Outputindex).17                            2018 Einnahmen von rund € 2.400,– je Hektar Gesamtfläche und
                                                                      Ausgaben von € 1.835,– je Hektar Gesamtfläche erzielt. Für Flä-
Alle Indexergebnisse beruhen auf entsprechend gewichte-
                                                                      chenzupachtungen und Mieten wurden rund € 250,– je Hektar
ten aufbereiteten Datengrundlagen18 und stehen in unmit-              Pachtfläche an die Verpächter abgeführt. Dies entspricht rund 6 %
telbarem Zusammenhang mit der land- und forstwirtschaft-              der Summe aus monetärer Einnahmen und Ausgaben.
lichen Produktion in Österreich.                                 10
                                                                      Die Trendlinie der VPI-Entwicklung würde in einem geringfügigen
                                                                      Umfang angehoben werden.
Aufgrund des in sehr differenzierter Art und Weise aufbe-        11
                                                                      Siehe https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/statistik-budget/sta
reiteten Indexmaterials besteht die Möglichkeit, in Acker-            tistik/downloads/vpi1996.pdf.
baulagen die entsprechenden Indexveränderungen des               12
                                                                      Siehe http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/
pflanzlichen Bereichs und in Grünlandlagen hingegen die               agrarpreisindizes/index.html.
Indizes der tierischen Produktion für Berechnungszwecke          13
                                                                      Siehe https://ooe.lko.at/agrarpreisindex-indexzahlen+2500+1359131.
heranzuziehen. Damit kann bei Pachtverträgen eine mit            14
                                                                      Siehe dazu LBG Österreich, Preis-Quellen-Verzeichnis. Studie zur
der Bewirtschaftungsmöglichkeit der Pachtflächen zusam-               Preisentwicklung in der österreichischen land- und Forstwirtschaft
                                                                      (Agrarischer Paritätsspiegel) (Ausgabe: Jänner 2014).
menhängende langfristige gerechte Verteilung der Erlöse          15
                                                                      Siehe https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/
und Risiken erreicht werden.                                          agrarpreisindizes/index.html.
Aus ökonomischer Sicht sind diese Daten ein zur Wert-
                                                                 16
                                                                      Siehe Anmerkung 15.
sicherung in land- und forstwirtschaftlichen Pachtzinsver-
                                                                 17
                                                                      Siehe Anmerkung 15.
trägen verwendbares und taugliches Material, da damit die
                                                                 18
                                                                      Siehe dazu beispielsweise Grüner Bericht 2019, online abrufbar
                                                                      unter https://gruenerbericht.at/cm4/jdownload/send/2-gr-bericht-ter
konkrete Preis- und Aufwandsentwicklung und somit zu-                 reich/2007-gb2019; Buchführungsergebnisse aus der österrei-
mindest Teile des Produktionsrisikos im Rahmen der Wert-              chischen Landwirtschaft 2019 (Ergebnisse für das Jahr 2018),
sicherung mitberücksichtigt werden können.                            online abrufbar unter https://www.agraroekonomik.at/index.php?
                                                                      id=buchfuehrungsergebnisse.

5. Zusammenfassung
                                                                 Korrespondenz:
Unter den heutigen agrarpolitischen Gegebenheiten hat            Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut Haimböck
die Bedeutung von Flächenzupachtungen bei den noch in            Görgengasse 3/15, 1190 Wien
Österreich vorhandenen Landwirtschaftsbetrieben zuge-            Tel.: 0699 / 11 77 67 64
nommen. Derartige Pachtverträge werden im Regelfall für          E-Mail: helmut.haimboeck@chello.at
HEFT 4/2020                                                                                                      SACHVERSTÄNDIGE     209
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