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klimaklage.com WEBINAR. Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik Susanne Jung
ÜBER UNS SFV bundesweit tätiger, gemeinnütziger Umweltschutzverein 1986 gegründet Ca. 2.700 persönliche Mitglieder und 300 Fördermitglieder Bundesgeschäftsstelle in Aachen, mehrere Infostellen in Deutschland Vorschläge an Politik, Gutachten, Mitarbeit bei der Clearingstelle EEG/KWKG, Zusammenarbeit mit Organisationen Öffentlichkeitsarbeit: Vorträge Zeitschrift, Rundmails, Social Media Betreiberberatung Partei- und firmenpolitisch unabhängig Sonne, Wind und Speicherstrom ersetzen Erdgas, Erdöl, Kohle und Atom
Rechtsgutachten „Paris-Abkommen, Menschenrechte und Klimaklagen“ Von Prof. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Jutta Wieding, M.A. und unter Mitarbeit von Anika Zorn, B.A. Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig / Berlin Die Staaten der Welt haben im Paris-Abkommen gemeinsam beschlossen, die Globaltemperatur nicht über 1,5°C ansteigen zu lassen (Art 2 Abs. 1 Paris- Abkommen) Artikel 2 Abs. 1 PA: „… der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde;“
Rechtsgutachten „Paris-Abkommen, Menschenrechte und Klimaklagen“ Von Prof. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Jutta Wieding, M.A. und unter Mitarbeit von Anika Zorn, B.A. Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig / Berlin Das Paris-Abkommen ist rechtsverbindlich! Menschenrechte und Vorsorgeprinzipien sind nur durch Nullemissionen innerhalb kürzester Zeit einzuhalten Klimaprognosen meist eher zu optimistisch
Anlass Aktuelle IPCC-Sonderberichte „Globale Erwärmung um 1,5 ° C“ „Klimawandel und Landsysteme“ Oktober 2018 August 2019
Sichere Verfehlung der Klimaschutzziele für 2020 Verminderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 geplant: um mind. 40 % bis 2020 NICHT ERREICHT, aktuell etwas 28 % Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch geplant: 18 % bis 2020 NICHT ERREICHT, aktuell ca. 16 % Anteil Erneuerbarer am Wärmeverbrauch: geplant: 14 % bis 2020 NICHT ERREICHT, Anteil ist seit 2015 rückläufig (ca. 13 %) Anteil Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich: geplant: 10 % bis 2020 NICHT ERREICHT, aktuell ca. 5 %
Klimaklage Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik Auftraggeber: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Klimaklage Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Am 23.11.2018 wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht erfolgreiche Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.
Klimaklage Verfassungsbeschwerde wegen: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Verletzung des Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG Verletzung der Freiheitsrechte i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG wegen Missachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes & des Parlamentsvorbehalts
Klimaklage Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Wer klagt? Klagebündnis von und • 11 Einzelklägern
Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Die 11 Einzelkläger Emanuel und Johannes Jung Ella-Marie Kirschstein Prof. Volker Quaschning Josef Göppel Wolf von Fabeck Hannes Jaenicke Prof. Daniel Kray Dr. Thomas Bernhard Peter Rottner Andreas Sanders
Klimaklage Das Klagebündnis fordert: Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, dass der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat 1. keine geeigneten Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen getroffen hat 2. keine hinreichenden Maßnahmen getroffen haben, um das Ziel des Paris- Abkommens, deutlich unter 2 und möglichst unter 1,5 °C globale Erwärmung zu verursachen, zu erreichen, 3. wichtige Teile der Klimapolitik und Zielfestlegungen keine gesetzliche Grundlage aufweisen.
Klimaklage Die Kläger beantragen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag und Bundesrat eine Frist erteilen soll, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um so rechtzeitig Nullemissionen zu erreichen, dass eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5°C (und wenn möglich noch weniger) noch gelingt.
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Klimaklage Andreas Sanders: Video-Statement zur Klimaklage
Homepage zur Verfassungsbeschwerde: Klimaklage.com Download der Klageschrift
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Aktionen Anhaltende Proteste in Braunkohlerevieren („Ende Gelände“) Internationale Bewegung: „Extinction Rebellion“ – Rebellion gegen das Aussterben Foto: BUND Internationaler Klimastreik am 20. September
Aktionen In über 100 Städten wurde der Klimanotstand beantragt und in einigen bereits ausgerufen. Informationen: https://www.klimabuendnis- hamm.de/klimanotstand-in- jedem-rathaus/#liste_nrw
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