WEBINAR - klimaklage.com - Solarenergie-Förderverein

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klimaklage.com

WEBINAR.
Verfassungsbeschwerde wegen
unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik   Susanne Jung
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ÜBER UNS

 SFV bundesweit tätiger, gemeinnütziger Umweltschutzverein
 1986 gegründet
 Ca. 2.700 persönliche Mitglieder und 300 Fördermitglieder
 Bundesgeschäftsstelle in Aachen, mehrere Infostellen in Deutschland
 Vorschläge an Politik, Gutachten, Mitarbeit bei der Clearingstelle
  EEG/KWKG, Zusammenarbeit mit Organisationen
 Öffentlichkeitsarbeit: Vorträge Zeitschrift, Rundmails, Social Media
 Betreiberberatung
 Partei- und firmenpolitisch unabhängig

       Sonne, Wind und Speicherstrom
    ersetzen Erdgas, Erdöl, Kohle und Atom
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Rechtsgutachten
                  „Paris-Abkommen, Menschenrechte und
                              Klimaklagen“
                             Von Prof. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
                   Jutta Wieding, M.A. und unter Mitarbeit von Anika Zorn, B.A.
                  Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig / Berlin

                                  Die Staaten der Welt haben im Paris-Abkommen
                                  gemeinsam beschlossen, die Globaltemperatur nicht
                                  über 1,5°C ansteigen zu lassen (Art 2 Abs. 1 Paris-
                                  Abkommen)

                                  Artikel 2 Abs. 1 PA: „… der Anstieg der durchschnittlichen
                                  Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen
                                  Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen
                                  werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem
                                  vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde,
                                  dass dies die Risiken und Auswirkungen der
                                  Klimaänderungen erheblich verringern würde;“
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Rechtsgutachten
                  „Paris-Abkommen, Menschenrechte und
                              Klimaklagen“
                             Von Prof. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
                   Jutta Wieding, M.A. und unter Mitarbeit von Anika Zorn, B.A.
                  Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig / Berlin

                                    Das Paris-Abkommen ist rechtsverbindlich!

                                    Menschenrechte und Vorsorgeprinzipien
                                     sind nur durch Nullemissionen innerhalb
                                     kürzester Zeit einzuhalten

                                    Klimaprognosen meist eher zu optimistisch
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Anlass
                       Aktuelle IPCC-Sonderberichte

         „Globale Erwärmung um 1,5 ° C“   „Klimawandel und Landsysteme“
                 Oktober 2018                      August 2019
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Karikatur: Gerhard Mester / SFV
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Grafik: Prof. Volker Quaschning
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Sichere Verfehlung der Klimaschutzziele für 2020

     Verminderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990
        geplant: um mind. 40 % bis 2020
        NICHT ERREICHT, aktuell etwas 28 %

     Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch
        geplant: 18 % bis 2020
        NICHT ERREICHT, aktuell ca. 16 %

     Anteil Erneuerbarer am Wärmeverbrauch:
        geplant: 14 % bis 2020
        NICHT ERREICHT, Anteil ist seit 2015 rückläufig (ca. 13 %)

     Anteil Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich:
        geplant: 10 % bis 2020
        NICHT ERREICHT, aktuell ca. 5 %
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Anlass

  •
         •
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Umfrage des Instituts Kantar Emnid im Auftrag der Funke-Mediengruppe, Juli 2017, Grafik SFV
Klimaklage

             Verfassungsbeschwerde wegen
               unzureichender deutscher
                   Klimaschutzpolitik

                           Auftraggeber:
             Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Klimaklage

    Verfassungsbeschwerde wegen
    unzureichender deutscher Klimapolitik
     Am 23.11.2018 wurde eine Verfassungsbeschwerde
     beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
     eingereicht.

        Die Klage wird rechtlich vertreten von der
         langjährig im Umweltrecht erfolgreiche
         Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann
         Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH,
         und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die
         Klage außerdem seit 2010 mit einigen
         Menschenrechts-Gutachten für den SFV
         vorbereitet hat.
Klimaklage

  Verfassungsbeschwerde wegen:
   Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

   Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums aus
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG

   Verletzung des Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum aus Art.
    2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG

   Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2
    Abs. 1 GG

   Verletzung der Freiheitsrechte i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG wegen Missachtung
    des Wesentlichkeitsgrundsatzes & des Parlamentsvorbehalts
Klimaklage

  Verfassungsbeschwerde wegen
  unzureichender deutscher Klimapolitik

  Wer klagt?

  Klagebündnis von

  und

  • 11 Einzelklägern
Verfassungsbeschwerde wegen
unzureichender deutscher
Klimapolitik
Die 11 Einzelkläger
                                                     Emanuel und          Johannes Jung
                                                Ella-Marie Kirschstein

Prof. Volker Quaschning   Josef Göppel            Wolf von Fabeck        Hannes Jaenicke

    Prof. Daniel Kray     Dr. Thomas Bernhard        Peter Rottner       Andreas Sanders
Klimaklage

  Das Klagebündnis fordert:

  Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, dass der Deutsche Bundestag
  und der Deutsche Bundesrat

  1.   keine geeigneten Maßnahmen zur Minderung der
       Treibhausgasemissionen getroffen hat

  2.   keine hinreichenden Maßnahmen getroffen haben, um das Ziel des Paris-
       Abkommens, deutlich unter 2 und möglichst unter 1,5 °C globale
       Erwärmung zu verursachen, zu erreichen,

  3.   wichtige Teile der Klimapolitik und Zielfestlegungen keine gesetzliche
       Grundlage aufweisen.
Klimaklage

  Die Kläger beantragen,
  dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag und Bundesrat eine Frist
  erteilen soll, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um so rechtzeitig
  Nullemissionen zu erreichen, dass eine Begrenzung der Erderwärmung auf
  höchstens 1,5°C (und wenn möglich noch weniger) noch gelingt.
Klimaklage

   
   
   
   

        
Klimaklage
Klimaklage
             Andreas Sanders: Video-Statement zur Klimaklage
Homepage zur Verfassungsbeschwerde:
          Klimaklage.com

Download der Klageschrift
Klimaklage
Klimaklage
Aktionen

                            Anhaltende Proteste in Braunkohlerevieren („Ende Gelände“)
        Internationale Bewegung: „Extinction Rebellion“ – Rebellion gegen das Aussterben

                                                                                           Foto: BUND
    Internationaler Klimastreik am
            20. September
Aktionen

           In über 100 Städten wurde
           der Klimanotstand
           beantragt und in einigen
           bereits ausgerufen.
           Informationen:
           https://www.klimabuendnis-
           hamm.de/klimanotstand-in-
           jedem-rathaus/#liste_nrw
Haben Sie Fragen und Anmerkungen?
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