111 ANTWORTEN UNTERNEHMENSGRÜNDER/INNEN - Prof. Doz.(FH) Ernst K. Sonnleitner, MA, MBA, CMC
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111 ANTWORTEN AUF DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN VON UNTERNEHMENSGRÜNDER/INNEN Prof. Doz.(FH) Ernst K. Sonnleitner, MA, MBA, CMC Stand November 2016 Alle Rechte: Prof. Doz.(FH) Ernst K. Sonnleitner, MA, MBA, CMC Alle Rechte vorbehalten. 1
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung des Autors darf dieses Werk oder Teile daraus nicht kopiert, vervielfältigt oder elektronisch gespeichert oder verarbeitet werden. Inhaltsübersicht Unternehmensberatung 8 1. Braucht man eine Unternehmens- bzw. Gründungsberatung der Unternehmens- entwicklung Sonnleitner, wenn man sich selbstständig machen möchte? 8 2. Was genau bringt eine Beratung von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner? 8 3. Wie wirkt sich eine Beratung der Unternehmensentwicklung Sonnleitner aus? 9 Unternehmerberuf 10 4. Ist der Unternehmerberuf wirklich das Richtige für mich? 10 5. Wodurch unterscheidet sich das Leben von Selbstständigen von dem der Angestellten? 11 6. Wer sind die geeigneten Gesprächspartner/innen bei der Frage, ob ich mich selbstständig machen soll? 12 Geschäftsidee 13 7. Wie finde ich eine Geschäftsidee für mich? 13 8. Bei welchen Geschäftsideen sind zurzeit die Erfolgschancen am Größten? 14 9. Wo finde ich Daten über meinen Markt? 16 10. Was ist ein Unternehmenskonzept? 16 11. Wofür braucht man ein schriftliches Unternehmenskonzept? 16 12. Der Inhalt eines Unternehmenskonzeptes 16 13. Wer hilft mir bei der Erarbeitung meines Unternehmenskonzeptes? 17 14. Wer ist mir bei der Suche nach einer Geschäftsidee behilflich? 17 15. Kann ich neben meiner Tätigkeit als Angestellter/e /Arbeiter/in auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben? 18 2
Franchising 18 16. Was ist Franchising? 18 17. Ist Franchising das Richtige für mich? 19 18. Worauf muss man beim Abschluss eines Franchisingvertrages achten? 19 19. Wer hilft mir bei der Entscheidung Franchise ja oder nein? 20 Chancen 21 20. Wenn ich mich selbstständig mache, was muss ich da umsetzen, damit sich mein Vorhaben rechnet? 21 21. Wer hilft mir bei der Beurteilung der Chancen meiner Geschäftsidee? 23 Finanzierung 24 22. Wie viel Geld brauche ich, wenn ich mich selbstständig machen möchte? 24 23. Welche Sicherheiten muss ich haben, um einen Bankkredit zu bekommen? 24 24. Kann man auch ohne eigene Sicherheiten zu einem Bankkredit kommen? 25 25. Was ist, wenn ich zu wenig Eigenkapital habe? 25 Förderungen 27 26. Welche Arten von Förderungen gibt es? 27 27. Wer informiert mich über Förderungen? 28 Gewerbeschein 29 28. Wann braucht man keinen Gewerbeschein? 29 29. Ist es richtig, dass man für freie Gewerbe keinen Gewerbeschein benötigt? 29 30. Wann braucht man einen Gewerbeschein? 30 31. Wer muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen? 30 32. Wofür benötigt man einen Befähigungsnachweis? 30 33. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Gewerbeschein zu bekommen? 34 34. Welchen Befähigungsnachweis brauche ich? 35 35. Kann ich einen Gewerbeschein bekommen, wenn ich die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfülle? 36 3
36. Ich kann keinen Gewerbeschein bekommen. Gibt es jetzt für mich keine Chance, mich selbstständig zu machen? 36 37. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden? 36 38. Was ist ein Betriebsstandort 37 39. Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung? 37 40. Wie melde ich mein Gewerbe an? 38 41. Was muss ich tun, wenn ich meinen Gewerbeschein zu früh gelöst habe? 39 Partnerschaftsgründung 40 42. Soll ich mich mit einem/r Partner/in oder alleine selbstständig machen? 40 43. Worauf muss ich achten, wenn ich mich mit einem Partner selbstständig mache? 41 44. Wo finde ich Partner/innen für eine Unternehmensgründung 41 Rechtsform 42 45. Welche Rechtsformen gibt es, welche haftungs- und gewerberechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? 42 46. Welche Vor- bzw. Nachteile sind mit den unterschiedlichen Rechtsformen verbunden? 43 47. Was muss ich mir überlegen, bevor ich wegen einer Gesellschaftsgründung zu einem/r Rechtsanwalt/in oder Notar/in gehe? 45 48. Welchen Namen darf ich meinem Unternehmen geben? 46 Sozialversicherung 47 49. Wie bin ich als Selbstständige/r versichert? 47 50. Ab welcher Einkommenshöhe bin ich als Gewerbetreibende/r versicherungspflichtig? 47 51. Ab wann bin ich als Gewerbetreibende/r versichert? 49 52. Was kostet mich als Gewerbetreibende/r die Pflichtversicherung nach dem GSVG? 50 53. Kann ich Mehrfachsozialversicherungen vermeiden? 50 54. Wann muss ich mich zur Sozialversicherung anmelden? 51 4
55. Wer gibt mir kostenlos Auskunft in sozialversicherungsrechtlichen Fragen? 51 Mitarbeiter/innen 52 56. Was muss ich mir überlegen, bevor ich Mitarbeiter/innen einstelle? 52 57. Was muss ich tun, um Mitarbeiter/innen zu finden? 52 58. Wie soll ich geeignete Mitarbeiter/innen auswählen? 53 59. Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich Mitarbeiter/innen beschäftigen möchte? 54 60. Bei welchen Ämtern und Behörden muss ich melden, dass ich Mitarbeiter/innen beschäftige? Wie mache ich das? 55 61. Wie hoch sind die jährlichen Lohnkosten eines/r Mitarbeiters/in? 55 62. Wie hoch sind die Lohnkosten eines/r Mitarbeiters/in für eine Anwesenheitsstunde im Betrieb bzw. für einen vollen Arbeitsmonat? 56 63. Welche Steuern und Abgaben sind in welcher Höhe zu bezahlen, wenn man Mitarbeiter/innen beschäftigt? 57 64. Wann sind diese Steuern und Abgaben zu entrichten? 57 65. Wohin sind diese Steuern und Abgaben zu entrichten? 57 Standort 58 66. Woran erkennt man einen guten Standort für ein Verkaufsgeschäft? 58 67. Wie können Sie einen günstigen Standort für ein Verkaufslokal finden? 58 68. Woran erkennt man einen guten Standort für einen produzierenden Betrieb? 58 69. Woran erkennt man einen guten Standort für einen reinen Bürobetrieb? 59 70. Wer hilft mir bei der Wahl des geeigneten Standortes? 59 Mietvertrag 60 71. Worauf sollten Sie beim Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages achten? 60 72. Wer gibt mir Auskunft bei mietrechtlichen Fragen? 60 Finanzamt 61 73. Ist es richtig, dass man in den ersten drei Jahren keine Steuern bezahlen muss? 61 74. Stimmt es, dass es besser ist, wenn man hohe Schulden, d.h. viel Fremdkapital hat, da man dann weniger Steuern bezahlen muss? 61 5
75. Gibt es für mich als Gründer/in steuerliche Vorteile? 61 76. Welchen Nutzen bringt mir das NeuFöG? 62 77. Was muss ich tun, um das NeuFöG in Anspruch nehmen zu können? 62 78. Die wichtigsten Steuern und Abgaben, die ein Unternehmer bzw. ein Unternehmen bezahlen muss? 62 79. Wann sind welche Steuern und Abgaben zu entrichten? 63 80. Wohin sind die Steuern und Abgaben abzuführen? 63 81. Wie hoch sind die Steuern und Abgaben, die zu bezahlen sind? 64 82. Gibt es für kleine Unternehmen Begünstigungen bzw. Vereinfachungen? 64 83. Was muss auf einer Rechnung alles draufstehen? 66 84. Was kann ich von der Steuer absetzen? 66 85. Wie ist das mit dem Firmenauto? 67 86. Für welche Fahrzeuge kann man einen Vorsteuerabzug geltend machen? 67 87. Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? 71 88. Wie melde ich mich beim Finanzamt an? 71 89. Was passiert, nachdem ich mich beim Finanzamt angemeldet habe? 71 90. Welche Arten von Buchhaltung gibt es und wodurch unterscheiden sich diese? 72 91. Wann muss ich welche Art von Buchhaltung machen? 73 92. Wer gibt mir kostenlos Auskunft in steuerrechtlichen Angelegenheiten? 73 93. Wie finde ich einen geeigneten Steuerberater oder Buchhalter? 74 Betriebsanlagengenehmigung 75 94. Wer braucht eine Betriebsanlagengenehmigung? 75 95. Wo muss ich um eine Betriebsanlagengenehmigung ansuchen? 75 96. Welche Unterlagen brauche ich dafür? 75 97. Wie lange dauert es, bis ich die Anlagengenehmigung in Händen habe? 76 98. Wer hilft mir, eine Betriebsanlagengenehmigung zu bekommen? 76 Unternehmenskauf 77 6
99. Was muss ich mir überlegen, wenn ich daran denke, ein Unternehmen zu kaufen? 77 100. Welche Möglichkeiten des Unternehmenskaufes gibt es? 77 101. Welche Risiken sind mit dem Kauf eines Unternehmens verbunden? 77 102. Wie muss ich bei einem Unternehmenskauf vorgehen? 78 103. Wie finde ich ein geeignetes Kaufobjekt? 78 104. Wer hilft mir beim Unternehmenskauf? 79 Versicherungen 79 105. Welche Versicherungen sollte ein/e Jungunternehmer/in abschließen? 79 106. Muss ich eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen? 80 107. Worauf ist beim Abschluss von Versicherungen besonders zu achten? 80 108. Wer hilft mir kostenlos und unverbindlich in Versicherungsangelegenheiten? 82 109. Bin ich als Selbständiger arbeitslosenversichert? 82 Unselbstständigkeit 84 110. Wann sollte ich mein Geschäft wieder zusperren und mir einen Job als Angestellte/r suchen? 84 111. Wenn ich meine selbstständige Tätigkeit beende, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosenentgelt, solange ich noch keinen Angestelltenjob habe? 84 7
Unternehmensberatung 1. Braucht man eine Unternehmens- bzw. Gründungsberatung der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung, wenn man sich selbstständig machen möchte? Von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner beratene Unternehmen machen mehr Gewinn und haben weniger Risiko bei ihrem Start in die Selbstständigkeit. Unternehmen, die von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner beraten werden, haben größere Chancen die ersten fünf Jahre zu überleben, als Unternehmen, die bei ihrer Gründung nicht beraten wurden. 2. Was genau bringt eine Beratung von Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung? Mehr Gewinn, weil Ihnen die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung hilft, vom Start weg mehr Umsatz zu erzielen und mit weniger Kosten Ihre Unternehmensziele zu erreichen. Wie macht die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung das? Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung kennen den Markt und wissen deshalb genau, wie Sie Ihr Angebot positionieren müssen, um Ihre Chancen am Markt zu maximieren. Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung zeigen Ihnen den richtigen Weg und sparen Ihnen so viele leere Kilometer und damit viel „Lehrgeld“. Die Berater/innen der Unternehmensentwicklung Sonnleitner kennen den kürzesten und effizientesten Weg zum Gewinn – und Sie profitieren davon (schließlich beschäftigt sich die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung seit mehr als drei Jahrzehnten tagtäglich mit nichts anderem). 8
Weniger Risiko, weil Sie mit Hilfe der Unternehmensentwicklung Sonnleitner mehr Überblick über das haben, was auf Sie als Unternehmensgründer/in zukommt und dadurch weniger Fehler bei Ihrer Existenzgründung machen werden Wie macht die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung das? Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung kennen die Fallen und weisen Sie darauf hin, bevor Sie hineintappen. Jahr für Jahr wickeln die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung mehrere hundert Gründungsberatungen ab – und das seit mehr als drei Jahrzehnten. Die Berater/innen der Unternehmensentwicklung Sonnleitner haben deshalb den erforderlichen Überblick und können Ihnen sagen, wie gut Sie mit Ihrem Gründungsvorhaben im Vergleich zu anderen Unternehmen stehen – und welche Erfolgsaussichten Sie deshalb haben. Die Berater/innen der Unternehmensentwicklung Sonnleitner geben Ihnen die Orientierung, die Sie brauchen, damit Sie alle Klippen umschiffen können. Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung wissen worauf es ankommt, damit die Finanzierung Ihres Gründungsvorhabens rasch und problemlos abgewickelt werden kann. Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung helfen Ihnen nicht nur Ihre Chancen zu nutzen und Risiken rechtzeitig zu erkennen. Sie zeigen Ihnen darüber hinaus auch, wie Sie in Ihrem Unternehmen Managementwerkzeuge gewinnbringend für sich einsetzen können. 3. Wie wirkt sich eine Beratung der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung aus? Kurz gesagt: die Überlebenschancen Ihres Unternehmens steigen! 98 % der Unternehmen, die bei ihrer Unternehmensgründung von professionellen Gründungsberater/innen unterstützt wurden, überleben die schwierigen ersten fünf Betriebsjahre. Die Wahrscheinlichkeit erfolgreich zu sein, ist bei diesen Unternehmen demnach um knapp 60 % höher, als bei jenen Unternehmen, die bei ihrer Gründung von keinem professionellen Unternehmensberatungsbüro unterstützt wurden. 9
Unternehmerberuf 4. Ist der Unternehmerberuf wirklich das Richtige für mich? Ob der Unternehmerberuf für jemanden das Richtige ist oder nicht, lässt sich per Ferndiagnose nicht wirklich beantworten. Aber vielleicht helfen Ihnen die folgenden Fragestellungen, um selbst zu beurteilen, ob der Unternehmerberuf wirklich das Richtige für Sie ist. Ist Ihre fachliche Erfahrung und Ihr Können wirklich erstklassig? Sind Sie mit Fragen der Unternehmensführung bestens vertraut? Sind Sie gesundheitlich in der Lage, die Strapazen eines Selbstständigen Daseins zu bewältigen? Sind Sie bereit, Ihre gesamte Freizeit zu opfern? Macht Ihnen Verkaufen Spaß? Sind Sie bereit, Ihr gesamtes Vermögen zu riskieren? Haben Sie schon Durchhaltevermögen bewiesen? Ist Ihre Familie mit dem was Sie vorhaben einverstanden? Erfüllen Sie alle gewerberechtlichen Anforderungen? Verfügen Sie über ausreichende Branchenerfahrung? Sind Sie bereit, sich permanent weiterzubilden? Kommen Sie mit anderen Menschen gut aus? Haben Sie bereits Durchsetzungsvermögen bewiesen? Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, ist anzunehmen, dass in Ihnen ein hohes unternehmerisches Potenzial ruht. Ob allerdings der Unternehmerberuf wirklich das Richtige für Sie ist, können nur Sie selbst entscheiden. 10
5. Wodurch unterscheidet sich das Leben von Selbstständigen von dem der Angestellten? Kontinuität oder Veränderung. Darum dreht sich alles bei der Frage nach den Unterschieden im Leben von Selbstständigen und von Unselbstständigen. Der/Die Angestellte ... Der Selbstständige ... ... hat einen Chef/Chefin ... hat viele Chefs (Kunden/innen) ... hat vorgegebene Arbeits- u. Urlaubszeiten ... hat freie Arbeits- u. Urlaubseinteilung, aber nur, wenn es der Geschäftsgang erlaubt ... hat ein regelmäßiges monatliches ... hat nur das als Einkommen, was im Einkommen Geschäft übrig bleibt ... kann sich auf einen abgegrenzten ... muss neben der eigentlichen Tätigkeit (z.B. Aufgabenbereich konzentrieren Friseur/in, Programmierer/in...) noch eine Fülle anderer Aufgaben (gut) erledigen (BH, Marketing, Mitarbeiterführung...) ... hat nach Dienstschluss Freizeit ... hat nur dann Freizeit, wenn der Geschäftsgang es zulässt ... hat nur die Verantwortung darüber, dass ... hat Verantwortung darüber, dass alle seine/ihre eigenen Aufgaben gut erledigt Mitarbeiter/innen ihre Aufgabe gut werden erledigen ... braucht seine/ihre Familie ... muss damit leben, dass sich (Lebenspartner/in, Kinder) nicht in sein Veränderungen des Unternehmenserfolges Berufsleben involvieren auch auf das Familienleben auswirken ... ist in der gleichen Situation wie fast alle ... hat kaum Freunde/innen, Bekannte, die in Freunde/innen und Bekannten – er/sie ist der gleichen Situation und mit den auch angestellt. gleichen Problemen konfrontiert sind. Mit dem Beruf sind Selbstständige im Freundeskreis meist Außenseiter. ... muss nicht zwingend mehr Erfolg haben, ... muss mehr/bessere Leistung bringen wenn er/sie besondere Leistungen erbringt (meistens) für mehr Erfolg ... hat kein Erfolgsrisiko ... muss das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen – alles, was er/sie sich aufgebaut hat, riskieren. 11
6. Wer sind die geeigneten Gesprächspartner/innen bei der Frage, ob ich mich selbstständig machen soll? Die Entscheidung, ob man sich selbstständig machen will, kann einem niemand abnehmen. Die Entscheidung kann jedoch erleichtert werden, wenn man die richtigen Gesprächspartner/innen hat, mit denen man sich beraten kann. Solche Gesprächspartner/innen zu finden, ist jedoch nicht einfach, weil diejenigen, die nicht selbstständig sind, nicht wirklich wissen, was es heißt, Unternehmer/in zu sein. In jedem Fall müssen Sie mit Ihrem Lebenspartner/in bzw. Ihrer Familie über Ihr Vorhaben reden. Das hat zwei Gründe: 1. Niemand kennt Sie so gut und 2. Niemand ist von Ihrer Entscheidung so sehr betroffen, wie Ihre Familie bzw. Ihr Lebenspartner/in. Und wenn sie Ihnen schon keinen Rat geben können, dann können sie vielleicht die richtigen Fragen stellen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern. Ein/e weitere/r wichtige/r Gesprächspartner/in ist Ihr/e Unternehmensberater/in. Nicht nur, weil er/sie bei seiner/ihrer Arbeit täglich mit der Frage “Selbstständig ja oder nein” zu tun hat, sondern weil er/sie selbst selbstständig ist und daher weiß, wie das Leben der Selbstständigen verläuft. Darüber hinaus ist ein/e Unternehmensberater/in methodisch so weit geschult, dass er/sie Sie dazu bringen kann, selbst zu erkennen, ob die Selbstständigkeit das Richtige für Sie ist. 12
Geschäftsidee 7. Wie finde ich eine Geschäftsidee für mich? „Durchs Reden kommen nicht nur die Leut´ zusammen.“ Gespräche und Beobachtungen sind auch der Stoff, aus dem Geschäftsideen entstehen. Reden Sie mit Freunden/innen, Bekannten, Kunden/innen, Unternehmensberatern/innen und sonstigen Experten/innen. Beobachten Sie Ihren eigenen Lebens- und Berufsbereich und schauen Sie sich an, was andere Unternehmen machen. Beschränken Sie sich dabei aber nicht nur auf Ihr unmittelbares Umfeld. Machen Sie auch einen Blick ins Ausland, um zu sehen, wie die Menschen dort bestimmte Probleme lösen und ihre Geschäfte machen. Recherchieren Sie offene Fragen nicht nur in in- und ausländischen Zeitschriften, sondern nutzen Sie auch neue Medien, wie z.B. das Internet oder öffentlich zugängige Datenbanken. Besonders interessante und zu diesem Thema relevante Internetadressen erhalten Sie, wenn Sie mit einer Suchmaschine im Internet nach dem Begriff „Geschäftsidee“ suchen. Unter anderem werden Ihnen dann folgende Adressen zur Auswahl angeboten (Stand August 2015): www.fuer-gruender.de www.starting-up.de www.foerderland.de www.best-practice-business.de www.gruenderservice.at www.geschaeftsideen.de www.gruenderland.de www.gruenden.ch www.existenzgruender.de www.franchiseportal.at www.help.gv.at 13
8. Bei welchen Geschäftsideen sind zurzeit die Erfolgschancen am Größten? Ein altes Sprichwort sagt: ”Handwerk hat goldenen Boden”. Das gilt insbesondere für die meisten klassischen Handwerke. Bis heute zählte fast ausschließlich die Qualität der Leistung und durch Mundpropaganda konnten viele Gewerbetreibende im Laufe der Zeit eine beschauliche Existenz aufbauen. Qualität alleine ist heute nicht mehr genügen. Nur jene Handwerker/innen, die neben ihrer erstklassigen Qualität auch ein ausgeprägtes Gespür für die Kunden/innen und das Marketing haben, sind - von Ausnahmen abgesehen - erfolgreich. Ähnlich ist es beim Handel. Beim Handel wird noch mehr als heute der Standort, das Sortiment und der (Online-)Vertrieb, gemeinsam mit massivem Marketing und Werbeaktivitäten, entscheidender Erfolgsfaktor sein. Darüber hinaus gibt es noch einige Branchen, denen von Experten/innen ein besonderes Wachstum und damit auch besondere Chancen für Unternehmensgründer/innen prognostiziert werden. Im speziellen handelt es sich dabei um Unternehmensgründungen in den Bereichen Gesundheit und Familie, wie z.B. Altenpflege, Haushaltshelfer/in, Mediator/in, Mediziner/in, Krankenpfleger/in usw. Geld und Vermögen, wie z.B. Anlagenberatung, Vermögenstreuhänder/in, Versicherungsmakler/in bzw. –agenten/innen usw. Beratungstätigkeiten, wie z.B. Eheberatung, Personalberatung, Immobilienmakler/in, Unternehmensberatung, Veranstaltungsorganisatoren/innen, Werbeberater/innen, Sicherheitsexperten/innen usw. Informationen und Medien, wie z.B. Journalisten/innen, Drehbuchautor/in, Graphiker/in, Informationsbroker/in, Marktforscher/in, Redakteure/innen usw. Freizeit, wie z.B. Fitnesstrainer/in, System- bzw. Erlebnisgastronomen, Hotellerie, Reisebranche, Tourismusfachleute EDV, wie z.B. Systembetreuer/in, Systemanalytiker/in - u. berater/in, Screendesigner/in, Programmierer/in, Digital Analytiker/in, usw. Bildung, wie z.B. Managementtrainer/in, Moderatoren/innen, Mediendidaktiker/innen usw. Hightech, angefangen von Produktentwicklung über Produktion bis hin zum Verkauf und Vermarktung und schlussendlich im Verkauf, weil gute Verkäufer/innen werden immer gefragt sein. Folgende Unternehmensideen sollen künftig gute Chancen haben: Dienstleitungen für Pensionisten/innen und Altenpflege: die alternden Baby Boomer werden in Kürze eine massive Nachfrage nach Serviceleistungen wie Alten- und Heimpflege und kreativen Dienstleistungen zur Unterstützung der alternden Bevölkerung auslösen. In den USA bieten über 4000 so genannte Senioren Day Services z.B. Mahlzeiten, Transport oder Hilfe bei täglichen Aktivitäten an Wellness und natürliche Gesundheit: Das Thema Gesundheit hat in den vergangenen Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen und wird für alle Bevölkerungsgruppen immer wichtiger. Egal ob Personal Trainer, Ernährungsberater, ganzheitliche Heilungsberater, Ernährungstrends, Food Blogs, Naturkosmetik usw. 14
Mobile Marketing Consulting und Social Media Beratung: schon jetzt sind beide Bereiche heiß gefragt, da Online-Geschäfte und Apps überall aus dem Boden schießen. Hinzu kommt der Druck der klassischen Betriebe ihre Online-Präsenz in sozialen Medien zu erhöhen um konkurrenzfähig zu bleiben. Professionelle Beratung und fundiertes Wissen auf beiden Gebieten wird deshalb auch in Zukunft stark nachgefragt werden. Dienstleistungen rund um Kinderausbildung Dienstleistungen im Bereich on Alternativenergien Gentechnik, Biotechnologie und Stammzellenforschung Online-Sicherheitsunternehmen Grocerants: Mischung aus Restaurant und Lebensmittelgeschäft, mit frisch gekochten Mahlzeiten zum Mitnehmen. Bereits 82 % aller Supermärkte haben bereits vorbereitete Mahlzeiten in ihrem Sortiment. (Quelle: Umfrage US-Food Marketing Institutes) Soup Restaurants: Am Beispiel der New Yorker Kette „Daily Soup“ (8000 Suppen pro Tag) erkennt man das mögliche Potenzial dieser Geschäftsidee. Internet Marketing: Die Google-Umsätze stammen zu 99% aus der Online- Werbung. Der Online-Werbemarkt hat zweistelligen Zuwachsraten. Dazu kommt der Markt der mobilen Handy-Werbung und mobilen Suche, in den Google ja bereits eingestiegen ist. Wirklich „heiße“ Geschäftsideen finden Sie im Internet unter www.entrepreneur.com im Register Entrepreneurs / Start-Ups. Gerne steht ihnen auch die Berater/innen der Unternehmensentwicklung Sonnleitner für eine gemeinsame Analyse dieser Internetseiten zur Verfügung! 15
9. Wo finde ich Daten über meinen Markt? Kostengünstig an gute Marktdaten heranzukommen, ist keine einfache Angelegenheit. Versuchen Sie es beim Statistischen Zentralamt, bei der zuständigen Fachvertretung (Innung, Fachgruppe, Gremium), bei einschlägigen Branchenzeitungen und natürlich bei Ihrer Unternehmensberatung. Rufen Sie uns an: Prof. Sonnleitner: Unternehmensentwicklung 02683/20070. 10. Was ist ein Unternehmenskonzept? Im Unternehmenskonzept werden die Ergebnisse Ihrer Planungsaktivitäten schriftlich zusammengefasst. 11. Wofür braucht man ein schriftliches Unternehmenskonzept? Die Zusammenfassung Ihrer Planungsaktivitäten in einem Unternehmenskonzept hilft Ihnen beim systematischen Vorausdenken und zwingt Sie zu klaren und eindeutigen Zielformulierungen. Dadurch wird der Gründungsprozess effizienter und das Markteintrittsrisiko geringer. Darüber hinaus hilft Ihnen die Arbeit am Unternehmenskonzept, rechtzeitig auf Engpässe aufmerksam zu werden und so das gesamte Gründungsrisiko zu reduzieren. Nach der Unternehmensgründung ist das Unternehmenskonzept ein Maßstab, mit dessen Hilfe regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt werden können. Abweichungen vom Plan und von den Zielen können so rechtzeitig erkannt und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Gegenüber Unternehmensexternen, wie z.B. potenziellen Partnern/innen, Kapitalgebern/innen und Förderstellen, wichtigen Lieferanten/innen usw., dient das Unternehmenskonzept in erster Linie zum Vertrauensaufbau und ist dadurch ein wichtiges Hilfsmittel zur Realisierung Ihrer Unternehmeridee. 12. Der Inhalt eines Unternehmenskonzeptes Ein Unternehmenskonzept sollte vier inhaltliche Schwerpunkte aufweisen: Die Beschreibung der Gründerpersönlichkeit(en), des Gründungsvorhabens, der Marktattraktivität, der Wettbewerbsvorteile, der Zielgruppe, des Leistungsangebots, der Konkurrenzsituation, der Preispolitik und der Werbestrategie. 16
Die Quantifizierung der geplanten Investitionen, des Kapitalbedarfs, des Personalbedarfs und des geplanten Absatzes sowie der Umsatzfunktion. Die Darstellung der Planungsergebnisse in Form einer Planerfolgsrechnung, einer Planbilanz und eines Liquiditätsplans. Die Bewertung des geplanten Vorhabens mittels verschiedener Kennzahlen und eines zusammenfassenden Resümees. Die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung hilft Ihnen, Ihr Wissen über Ihre Geschäftsidee und Ihren Markt auf den Punkt zu bringen, zu formulieren, in betriebswirtschaftlicher Form darzustellen, zu bewerten und die Voraussetzungen für spätere Soll-Ist-Vergleiche zu schaffen. Von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner bekommen Sie die Unabhängigkeit und Objektivität von unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen. 13. Wer hilft mir bei der Erarbeitung meines Unternehmenskonzeptes? Arbeiten Sie bei der Erstellung Ihres Unternehmenskonzeptes unbedingt mit einer Unternehmensberatung zusammen. Dort kennt man den Markt und weiß, wie Sie am schnellsten zu einem schlagkräftigen Konzept kommen. Rufen Sie uns einfach an: Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung 02683/20070. 14. Wer ist mir bei der Suche nach einer Geschäftsidee behilflich? Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einer Geschäftsidee benötigen, rufen Sie uns einfach an: Prof Sonnleitner Unternehmensentwicklung 02683/20070. 17
15. Kann ich neben meiner Tätigkeit als Angestellter/e /Arbeiter/in auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben? Natürlich. Aus gewerberechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich gleichgültig, ob Sie einen “Nebenberuf” haben oder nicht. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Sie jedoch darauf achten, dass Sie nicht zu hoch eingestuft werden und deshalb zu hohe Beiträge bezahlen müssen. Genauere, individuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gewerblichen Sozialversicherung www.sva.or.at im Register „Unternehmensgründung“, „Gewerbliche Sozialversicherung – Erstinformation“ (Stand August 2015). Achten Sie aber auch darauf, dass Sie Ihren Anspruch auf bestimmte Jungunternehmerförderungen durch eine „nebenberufliche Selbstständigkeit“ nicht verwirken! Franchising 16. Was ist Franchising? Franchising ist ein Vertriebssystem, bei dem der/die Franchisegeber/in dem/der Franchisenehmer/in gegen Entgelt das Recht einräumt, Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung eines bestimmten Namens, einer Marke und des Know-how des/der Franchisegebers/in sowie unter bestimmten sonstigen Bedingungen zu vertreiben. Der/die Franchisegeber/in unterstützt die Franchisenehmer mit Beratung und Schulung in technischer und verkaufstechnischer Hinsicht und übt eine mehr oder weniger große Kontrolle über die Geschäftstätigkeit der Franchisenehmer aus. Sowohl Franchisegeber/in als auch Franchisenehmer/in sind rechtlich vollkommen selbstständige Unternehmen. Das Franchisepaket ist im Detail natürlich bei jedem/jeder Franchisegeber/in unterschiedlich. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass es folgende Inhalte umfassen sollte: Hilfe bei der Unternehmensgründung durch Standortanalyse, Schulung usw. Nutzung der Marke der Franchisegeber und damit des Bekanntheitsgrades und des Images Schulung und Beratung durch die Franchisegeber Unterstützung durch überregionale Werbung Unterstützung bei der Zusammenstellung und Optimierung des Leistungsangebotes Übernahme bestimmter administrativer Funktionen 18
Als Gegenleistung dafür muss der/die Franchisenehmer/in ein Entgelt bezahlen, sich verpflichten, die Vorschriften hinsichtlich Sortiment, Beschaffung, Schulung, Ausstattung usw. einzuhalten, sich zur Aufrechterhaltung der Qualität und des Images verpflichten, die Franchisegeber laufend mit Informationen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Franchisesystems versorgen, usw. 17. Ist Franchising das Richtige für mich? Die Entscheidung, ob es günstiger für Sie ist, als Franchisenehmer/in in die Selbstständigkeit einzusteigen oder nicht, lässt sich pauschal natürlich nicht beantworten. Das hängt u.a. von zwei besonders wichtigen Faktoren ab: Dem konkreten Franchiseangebot und Ihrer Fähigkeit, sich in ein bestehendes System einordnen zu können. Grundsätzlich sind bei der Entscheidung immer folgende Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwiegen: Vorteile Nachteile “Schlüsselfertiges”, erprobtes und Oft sehr starke Abhängigkeit vom erfolgreiches Unternehmenskonzept Franchisegeber Laufende Schulung und Beratung durch die Eingeschränkte unternehmerische Franchisegeber Entscheidungsfreiheit Nutzung der Erfahrungen und der sozialen Oft umfassende Konkurrenzklauseln Kontakte in der Franchisenehmergemeinschaft Reduziertes Gründungsrisiko sowie unternehmerisches Risiko Nutzung der Synergieeffekte, die durch die Gemeinsamkeit entstehen (= Stärke der Gruppe) 18. Worauf muss man beim Abschluss eines Franchisingvertrages achten? Mit dem Abschluss eines Franchisevertrages binden Sie sich für lange Zeit an ein fremdes Unternehmen. Erfolg oder Misserfolg Ihrer unternehmerischen Zukunft werden durch die Entscheidung, mittels Franchising in die Selbstständigkeit einzusteigen, maßgeblich beeinflusst. Bevor Sie sich daher endgültig entscheiden, sollten Sie die nachfolgenden Fragen mit einem eindeutigen Ja beantworten können: Gibt es zumindest einen Pilotbetrieb, den man sich ansehen kann? Ist das Franchiseunternehmen bei seiner Zielgruppe am Markt bereits bekannt? Gibt es Systemhandbücher und wird Ihnen Einsicht in diese gewährt? 19
Sind andere Franchisenehmer/innen mit Ihrer Situation als Franchisenehmer/in zufrieden? Besteht die Gelegenheit, dass Ihr unabhängige/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin den Franchisevertrag prüft? Wurde alles, was Ihnen mündlich zugesichert wurde, auch in den Franchisevertrag aufgenommen? Ist die Auflösung des Franchisevertrages eindeutig geregelt? Konnten Sie die in Aussicht gestellten Marktchancen und Gewinnerwartungen mit Ihrer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen? Passt die Chemie zwischen Ihnen und dem Management der Franchisegeber? Haben sich die Franchisegeber Zeit für Sie genommen und hat er alle Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet? Wurden Ihnen alle wichtigen Informationen vor Unterschrift des Vertrages übergeben? Sind im Franchisevertrag auch alle ursprünglich versprochenen Leistungen der Franchisegeber enthalten? 19. Wer hilft mir bei der Entscheidung Franchise ja oder nein? Die Frage “Franchise ja oder nein” ist überaus komplex und kann nur individuell behandelt werden. Am Einfachsten ist es, wenn Sie sich in dieser Angelegenheit mit Ihrem/r Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung - Berater/in beraten lassen. Weitere Informationen über Franchise bekommen Sie bei folgenden Adressen (Stand August 2015): Österreichischer Franchiseverband A-2345 Brunn am Gebirge, Liebermannstraße A01 503 0043/2236/31 11 88 http://www.franchise.at Deutscher Franchiseverband D-10117 Berlin, Luisenstr. 41 0049/30/27 89 02 - 0 www.dfv-franchise.de Schweizer Franchiseverband CH-8002 Zürich, Stockerstraße 38 0041/44/208 25 55 http://www.franchiseverband.ch Weitere Links von Franchise-Verbänden: www.assofranchising.it Associazione Italiana del Franchising www.franchise-fff.com Fédération Francaise de la Franchise www.thebfa.org British Franchise Association www.worldfranchisecouncil.org World Franchise Council www.franchise.org IFA International Franchise Association (Amerikanischer Franchise Verband) www.franchise.org.hk Hong Kong Franchise Association www.franchiseplus.nl Niederländischer Franchise Verband 20
Chancen 20. Wenn ich mich selbstständig mache, was muss ich da umsetzen, damit sich mein Vorhaben rechnet? Wie viel Mindestumsatz Sie erzielen müssen, damit sich Ihr Vorhaben rechnet, ist von sehr vielen Faktoren abhängig und kann daher nur individuell festgestellt werden. Im Idealfall errechnen Sie diesen Mindestumsatz gemeinsam mit Ihrem/r Berater/in der Unternehmensentwicklung Sonnleitner. Wenn Sie aber nur eine ungefähre Größenordnung ermitteln wollen, können Sie sich an der folgenden Darstellung orientieren: 1. Schritt: Investitionshöhe feststellen Listen Sie Art und Kosten der Investitionen auf, die auf Sie zukommen werden. Eine Investition ist all das, was Sie anschaffen, das dem Unternehmen länger als ein Jahr zur Verfügung steht, also z.B. Adaptierungsarbeiten, Betriebs- u. Geschäftsausstattung, Maschinen, Kraftfahrzeuge usw. Bei den Kosten für Material- oder Handelswaren handelt es sich nicht um Investitionen, da diese ja dazu bestimmt sind, möglichst sofort wieder verarbeitet bzw. verkauft zu werden. 2. Schritt: Kostenplanung Ermitteln Sie die Kosten, die im ersten Betriebsjahr anfallen werden. Verzetteln Sie sich dabei aber nicht mit Kleinigkeiten, sondern reduzieren Sie sich auf folgende Positionen: Personal Überlegen Sie sich, wie viele Mitarbeiter/innen Sie beschäftigen und wie hoch die Bruttomonatslöhne sein werden. Die Jahreslohnkosten errechnen Sie dann nach der Formel: Bruttomonatslöhne x 14* x 1,345** = Jahreslohnkosten * 12 Monate + Urlaubsgeld + Weihnachtsrenumeration ** Lohnnebenkosten und Abgaben Unternehmerlohn Der Unternehmerlohn ist der Betrag, den Sie für Ihre Leistung in die Kalkulation und in die Erfolgsrechnung, etc. aufnehmen müssen. Ermitteln Sie den Unternehmerlohn genauso wie die Jahreslohnkosten der Mitarbeiter/innen und schlagen Sie noch einen Dispositionszuschlag in der Höhe von 15 % dazu. Setzen Sie als Bruttomonatslohn zumindest den höchsten Kollektivvertragslohn Ihrer Branche an. 21
Werbung Natürlich sind die Werbekosten je nach Branche und Ausgangsposition unterschiedlich. Aber verwenden Sie als Orientierungsgröße die folgende Faustformel: Werbung = 10 % vom Umsatz oder € 5.000,--. Achtung! Es handelt sich dabei nur um eine Orientierungsgröße, die je nach Branche und Vorhaben deutlich abweichen kann!! Finanzierungskosten Setzen Sie als Finanzierungskosten pauschal 7 % der im ersten Schritt ermittelten Investitionen an. Damit sind auch alle Finanzierungs-Nebenkosten abgedeckt. Miete und Betriebskosten lt. voraussichtlichem Mietvertrag Leasingkosten lt. Kostenvoranschlag Sonstige Kosten Je nach Art und Branche Ihres Unternehmens können Sie pauschale “Sonstige Kosten” in der Höhe von monatlich € 580,- bis € 1.150,-ansetzen. Die Höhe der jährlichen “Sonstigen Kosten” liegt demnach irgendwo zwischen € 7.000,- und € 14.000,-. Abschreibungen Ermitteln Sie einen pauschalen jährlichen Abschreibungsbetrag, indem Sie die im ersten Schritt ermittelten Kosten durch 7,5 dividieren. 3. Schritt: Ermittlung des Mindestumsatzes Materialverbrauch Stellen Sie fest, wie hoch der Material- bzw. Handelswarenverbrauch in Prozenten des Umsatzes ist. Dieser Wert ist fast für jede Branche verfügbar. Fragen Sie Ihre Unternehmensberatung oder rufen Sie diesbezüglich bei der zuständigen Innung, bei der Wirtschaftskammer o.ä. an. 22
Addieren Sie die soeben ermittelten Kosten und erhöhen Sie die so ermittelte Zwischensumme um den Material- bzw. Handelswarenverbrauch, indem Sie den recherchierten Prozentsatz aufschlagen (Achtung: In-Hundert-Rechnung!) Ermittlung des Mindestumsatzes Kostenart € % Personalkosten Unternehmerlohn Werbung Finanzierungskosten Miete und Betriebskosten Leasingkosten Sonstige Kosten Abschreibungen Zwischensumme Materialkosten Mindestumsatz 21. Wer hilft mir bei der Beurteilung der Chancen meiner Geschäftsidee? Bei der Einschätzung der Erfolgschancen Ihrer Geschäftsidee darf kein Fehler passieren. Verlassen Sie sich deshalb nicht ausschließlich auf Ihre eigenen Erfahrungen und Ihr G´spür. Rufen Sie uns an: Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung: 02683/20070. 23
Finanzierung 22. Wie viel Geld brauche ich, wenn ich mich selbstständig machen möchte? Die Frage, wie viel Geld man zum Selbstständigmachen benötigt, kann nicht pauschal beantwortet werden, da das von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Im Idealfall ermitteln Sie auch den Kapitalbedarf gemeinsam mit Ihrem/r Gründungsberater/in. Eine ungefähre Größenordnung können Sie sich jedoch selbst wie folgt ermitteln: Mittelverwendung € Investitionen Erster Waren- bzw. Materialeinkauf 25 % der Gesamtkosten lt. Mindestumsatzberechnung Gesamtkapitalbedarf - Eigenkapital* = Fremdfinanzierungsbedarf * Das Eigenkapital sollte 30 % des Gesamtkapitalbedarfes betragen. 23. Welche Sicherheiten muss ich haben, um einen Bankkredit zu bekommen? Üblicherweise sollten Sie für die Höhe des Betrages, den Sie sich von einer Bank leihen, auch Sicherheiten zur Verfügung stellen können, wobei die Art der Sicherheit vollkommen unterschiedlich sein kann. Die gebräuchlichsten Sicherheiten, die Bankinstituten zur Verfügung gestellt werden, sind: Bürgen/innen, Eintragung ins Grundbuch von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, Verpfändung von Lebensversicherungen, Hinterlegung von Sparbüchern oder Wertpapieren, Verpfändung von Forderungen, Verpfändung von Bausparverträgen, Verpfändung von Mieteinkünften usw. 24
Sollten Sie keine derartigen Sicherheiten haben, überlegen Sie sich, ob jemand für Sie bürgen könnte. Als Bürge/in kommt grundsätzlich nur jemand in Frage, der entweder selbst über entsprechende Sicherheiten verfügt, oder der über ein entsprechend hohes verpfändbares Einkommen verfügt. 24. Kann man auch ohne eigene Sicherheiten zu einem Bankkredit kommen? Oft haben Jungunternehmer/innen eine gute Idee, aber keine Sicherheiten, um von einer Bank Geld zu bekommen. Damit auch diese potenziellen Jungunternehmer/innen die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen, gibt es Institutionen, die für gute Ideen die Bürgschaft gegenüber der Bank übernehmen. Wenn Sie sich im gewerblichen Bereich selbstständig machen wollen, wenden Sie sich an (Stand August 2015): Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH. Walcherstraße 11A 1020 Wien Tel.: +43 (1) 501 75 – 100 (Förderberatung) Fax: +43 (1) 501 75 - 900 office@awsg.at www.awsg.at WiBAG (Wirtschaftsservice Burgenland AG) Technologiezentrum, Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Tel.: +43 (0) 5/9010-2120 Fax: +43 (0) 5/9010-2110 office@wibag.at www.wibag.at Wollen Sie sich im touristischen Bereich selbstständig machen, ist die folgende Adresse die Richtige für Sie: Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH 1011 Wien, Parkring 12a +43 (0) 1 / 51530 - 0 www.oeht.at 25. Was ist, wenn ich zu wenig Eigenkapital habe? Wenn Ihr Eigenkapital gering, Ihr Erfolgspotenzial jedoch sehr hoch ist, sollten Sie sich neben der AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft – vormals BÜRGES) unbedingt auch mit Beteiligungs-Finanzierungsgesellschaften in Verbindung setzen: 25
WKBG Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaft m.b.H. KABAG Kapital-Beteiligungs AG WRKF Wiener Risikokapitalfonds.Ges.m.b.H. Ungargasse 64-66/4/Top 501 1030 Wien Tel.: +43/1/712 52 59-0 Fax: +43/1/712 52 59-28 info@wkbg.at info@kabag.at info@wrkf.at WiBAG (Wirtschaftsservice Burgenland AG) Technologiezentrum, Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Tel.: +43 (0) 5/9010-2120 Fax: +43 (0) 5/9010-2110 office@wibag.at www.wibag.at Weitere Adressen und individuelle Möglichkeiten erfahren Sie bei uns: Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung: 02683/20070. 26
Förderungen 26. Welche Arten von Förderungen gibt es? Bundesförderungen gewerblicher Bereich Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH. Walcherstraße 11A 1020 Wien Tel.: +43 (1) 501 75 - 100 Fax: +43 (1) 501 75 - 900 office@awsg.at Die aktuellen Förderbereiche und Förderrichtlinien können von der Homepage der AWS herunter geladen werden: www.awsg.at Bundesförderungen touristischer Bereich Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH 1011 Wien, Parkring 12a 01 / 51530 - 0 Die aktuellen Förderbereiche und Förderrichtlinien finden Sie unter www.oeht.at Landesförderungen WIEN Wiener Wirtschaftsförderungsfonds A-1010 Wien, Ebendorferstraße 2 +43 1 4000 86 70 Die aktuellen Förderbereiche und Förderrichtlinien können finden Sie unter www.wwff.gv.at NIEDERÖSTERREICH Niederösterreichischer Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14 02742/9005 – 16 101 Die aktuellen Förderbereiche und Förderrichtlinien können finden Sie unter www.wirtschaftsfoerderung.at Niederösterreichische Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. 27
A-1030 Wien, Gottried-Keller-Gasse 2 01/710 52 10 oder 02742/9000 19325 www.noebeg.at BURGENLAND Wirtschaftsservice Burgenland AG (WiBuG) A-7000 Eisenstadt, Technologiezentrum, Marktstraße 3 05/9010-2120 Die aktuellen Förderbereiche und Förderrichtlinien können finden Sie unter www.wibag.at Bitte achten Sie darauf, dass sich die Förderungsbedingungen sehr häufig ändern. Bevor Sie sich daher für eine Förderung entscheiden, kontaktieren Sie die betreffende Förderstelle und erkundigen Sie sich bezüglich der aktuellen Förderbedingungen. 27. Wer informiert mich über Förderungen? Ihr Kreditinstitut und die jeweilige Förderstelle. Natürlich informieren auch wir Sie gerne über alle Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland. Rufen Sie uns einfach an: Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung: 02683/20070. 28
Gewerbeschein 28. Wann braucht man keinen Gewerbeschein? Es gibt eine Fülle von Tätigkeiten, die Kraft Gesetz nicht als gewerbliche Tätigkeiten gelten, für die man demnach auch keinen Gewerbeschein benötigt. Sie alle im Detail anzuführen würde den Rahmen sprengen, deshalb hier nur die wichtigsten, nicht gewerblichen Tätigkeiten: Land- und Forstwirtschaftliche Tätigkeiten Tätigkeiten des Bergbaus Literarische Tätigkeiten und der Selbstverlag des Urhebers Gegen Stunden, oder Taglohn, oder gegen Werksentgelt geleistete Verrichtungen einfachster Art Häusliche Nebenbeschäftigungen die Tätigkeiten der Rechtsanwälte/innen, Notare/innen, Ziviltechniker/innen, Patentanwälte/innen, Versicherungstechniker/innen, Wirtschaftstreuhänder/innen sowie autorisierte Untersuchungs-, Erprobungs- , Prüfüberwachungs- und Zertifizierungsstellen die Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie und des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens sowie die Tätigkeiten der Dentisten, Hebammen, Tierärzte/innen, Apotheker/innen, Krankenpfleger/innen, Fachdienste, medizinisch-technischen Dienste, Sanitätshilfsdienste sowie der Betrieb von Kranken- und Kuranstalten. die Ausübung des Privatunterrichts und der Erziehung der Betrieb von Theater und Lichtspieltheatern sowie von Unternehmen öffentlicher Belustigungen und Schaustellungen aller Art sowie musikalischer und literarischer Darbietungen die Herausgabe, das Herstellen und das Verbreiten periodischer Druckschriften sowie der Verkauf dieser Druckwerke usw. Darüber hinaus gibt es noch eine Menge anderer Tätigkeiten, die nicht als gewerbliche Tätigkeiten gelten. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich bei der Tätigkeit, die Sie ausüben, um keine gewerbliche Tätigkeit handelt, wenden Sie sich bitte an die rechtspolitische Abteilung Ihrer Wirtschaftskammer. Dort erhalten Sie kostenlos und umfassend weitere Auskünfte. Nähere Informationen: § 2 GewO. 29. Ist es richtig, dass man für freie Gewerbe keinen Gewerbeschein benötigt? Nein, diese Information ist falsch. Freies Gewerbe bedeutet nur, dass kein Befähigungsnachweis (also keine Meisterprüfung o.ä.) zur Gewerbeausübung erforderlich ist. Ein Gewerbeschein, also die Erteilung des Rechtes, dieses Gewerbe ausüben zu dürfen, muss in jedem Fall – in dem ein Gewerbe ausgeübt wird - beantragt werden. 29
30. Wann braucht man einen Gewerbeschein? Wenn eine Tätigkeit selbstständig und regelmäßig in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, dann wird diese Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt und man braucht dafür – abgesehen von bestimmten Ausnahmen – eine Gewerbeberechtigung. Als selbstständig gilt eine Tätigkeit dann, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird. Als regelmäßig ausgeübt gilt eine Tätigkeit dann, wenn angenommen werden kann, dass diese Tätigkeit mit der Absicht der Wiederholung gemacht wurde. Wenn eine Tätigkeit bestimmten Personen/Unternehmen auch nur angeboten wurde, wird das schon mit der Ausübung des Gewerbes gleichgestellt. Grundsätzlich müssen Sie zwischen folgenden Gewerben unterscheiden: Reglementierte (befähigungsnachweispflichtige) Gewerbe o handwerkliche reglementierte Gewerbe o sonstige reglementierte Gewerbe reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung reglementierte Gewerbe ohne Zuverlässigkeitsprüfung Freie Gewerbe 31. Wer muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen? Die gewerberechtlichen Voraussetzungen müssen entweder von einem/r persönlich haftenden Gesellschafter/in oder von einem/r namhaft gemachten gewerberechtlichen Geschäftsführer/in erbracht werden. 32. Wofür benötigt man einen Befähigungsnachweis? Einen Befähigungsnachweis benötigt man für die Ausübung von handwerklichen und sonstigen reglementierten Gewerben. Liste der Handwerke Augenoptik Bäcker/innen Bandagist/innen; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung Bodenleger/innen 30
Buchbinder/innen; Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung Dachdecker/innen Damenkleidermacher/innen; Herrenkleidermacher/innen; Wäschewarenerzeugung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung Fleischer/innen Friseur/innen und Perückenmacher/innen (Stylist/innen) Gärtner/innen; Blumenbinder/innen (Floristen/innen) Glaser/innen, Glasbeleger/innen und Flachglasschleifer/innen; Hohlglasschleifer/innen und Hohlglasveredler/innen; Glasbläser/innen und Glasinstrumentenerzeugung Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger Hafner/innen Heizungstechnik; Lüftungstechnik Hörgeräteakustik Kälte- und Klimatechnik Keramiker/innen; Platten- und Fliesenleger/innen Kommunikationselektronik Konditoren/innen (Zuckerbäcker/innen) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung Kraftfahrzeugtechnik; Karosseriebauer/innen einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer/innen Kürschner/innen; Säckler/innen (Lederbekleidungserzeugung) Kunststoffverarbeitung Maler/innen und Anstreicher/innen; Lackierer/innen; Vergolder/innen und Staffierer/innen; Schilderherstellung Mechatroniker/innen für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker/innen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker/innen für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker/innen für Medizingerätetechnik Oberflächentechnik; Metalldesign Orgelbauer/innen; Harmonikamacher/innen; Klaviermacher/innen; Streich- und Saiteninstrumenterzeuger/innen; Holzblasinstrumenterzeuger/innen; Blechblasinstrumenterzeuger/innen Orthopädieschuhmacher/innen Pflasterer/innen Rauchfangkehrer/innen Sattler/innen einschließlich Fahrzeugsattler/innen und Riemer/innen; Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner/innen Schädlingsbekämpfung Schlosser/innen; Schmiede/innen; Landmaschinentechnik Schuhmacher/innen Spengler/innen; Kupferschmiede Stukkateure/innen und Trockenausbauer/innen Tapezierer/innen und Dekorateure/innen Textilreiniger/innen (Chemischreiniger/innen, Wäscher/innen und Wäschebügler/innen) Tischler/innen; Modellbauer/innen; Bootbauer/innen; Binder/innen; Drechsler/innen; Bildhauer/innen Liste der verbundenen (Handwerks-) Gewerbe Bandagisten – Orthopädietechnik – Miederwarenerzeugung 31
Buchbinder/innen – Etui- und Kassettenerzeugung – Kartonagewarenerzeugung Damenkleidermacher/innen – Herrenkleidermacher/innen – Wäschewarenerzeugung Gärtner/innen – Blumenbinder/innen (Floristen/innen) Glaser/innen, Glasbeleger/innen und Flachglasschleifer/innen – Hohlglasschleifer/innen und Hohlglasveredler/innen – Glasbläser/innen und Glasinstrumentenerzeugung Gold- und Silberschmiede – Gold-, Silber- und Metallschläger/innen Heizungstechnik Lüftungstechnik Keramiker/innen – Platten- und Fliesenleger/innen Kraftfahrzeugtechnik – Karosseriebauer/innen einschließlich Karosseriespengler/innen und Karosserielackierer/innen Kürschner/innen – Säckler/innen (Lederbekleidungserzeugung) Maler/innen und Anstreicher/innen – Lackierer/innen – Vergolder/innen und Staffierer/innen – Schilderherstellung Mechatroniker/innen für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker/innen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker/innen für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker/innen für Medizingerätetechnik Oberflächentechnik; Metalldesign Orgelbauer/innen; Harmonikamacher/innen; Klaviermacher/innen; Streich- und Saiteninstrumenterzeuger/innen; Holzblasinstrumenterzeuger/innen; Blechblasinstrumenterzeuger/innen Sattler/innen einschließlich Fahrzeugsattler/innen und Riemer/innen; Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner/innen Schlosser/innen – Schmiede – Landmaschinentechnik Spengler/innen – Kupferschmiede Tischler/innen – Modellbauer/innen – Bootbauer/innen – Binder/innen – Drechsler/innen – Bildhauer/innen Versicherungsmakler/innen – Berater/innen in Versicherungsangelegenheiten (dieses verbundene Gewerbe ist das einzige Nicht-Handwerks-Gewerbe) Nähere Informationen: § 94 GewO. Liste der reglementierten, nicht handwerklichen und keine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerbe Arbeitsvermittlung Bestattung Buchhaltung Drogisten Drucker und Druckformenherstellung Erzeugung von kosmetischen Artikeln Fremdenführer/innen Fußpflege Gastgewerbe Getreidemüller/innen Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten 32
Immobilientreuhänder/innen (Immobilienmakler/innen, Immobilienverwalter/innen, Bauträger/innen) Kontaktlinsenoptik Kosmetik (Schönheitspflege) Lebens- und Sozialberatung Massage Milchtechnologie Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum Spediteure/innen einschließlich der Transportagenten Steinmetzmeister/innen einschließlich Kunststeinerzeugung und Terazzomacher Technische Büros – Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) Überlassung von Arbeitskräften Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation Versicherungsagenten/innen Versicherungsmakler/innen; Berater/innen in Versicherungsangelegenheiten (verbundenes Gewerbe) Vulkaniseur/innen Liste der eine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerbe Baumeister/innen, Brunnenmeister/innen Chemische Laboratorien Elektrotechnik (dazu zählt auch die Errichtung von Alarmanlagen Pyrotechnikunternehmen Gas- und Sanitärtechnik Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften Inkassoinstitute Reisebüros Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe Sprengungsunternehmen Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen Waffengewerbe Zimmermeister Nähere Informationen: § 94 iV § 95 Abs. 1 GewO Wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe ausüben wollen, kommt als Nachweis für sich allein oder in Verbindung zueinander in Betracht : Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bei Handwerken oder über eine sonstige Befähigungsprüfung; Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung; Zeugnis über den Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität Zeugnis über den erfolgreichen Besuch eines Fachhochschul-Studienganges; Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Schule; Zeugnis über den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges; Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung; 33
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