111 ANTWORTEN UNTERNEHMENSGRÜNDER/INNEN - Prof. Doz.(FH) Ernst K. Sonnleitner, MA, MBA, CMC

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               ANTWORTEN
                AUF DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN

                          VON

UNTERNEHMENSGRÜNDER/INNEN

  Prof. Doz.(FH) Ernst K. Sonnleitner, MA, MBA, CMC

                Stand November 2016

                     Alle Rechte:
   Prof. Doz.(FH) Ernst K. Sonnleitner, MA, MBA, CMC

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Inhaltsübersicht
Unternehmensberatung                                                                  8

     1.   Braucht man eine Unternehmens- bzw. Gründungsberatung der Unternehmens-
          entwicklung Sonnleitner, wenn man sich selbstständig machen möchte?          8

     2.   Was genau bringt eine Beratung von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner?
                                                                                       8

     3.   Wie wirkt sich eine Beratung der Unternehmensentwicklung Sonnleitner aus?    9

Unternehmerberuf                                                                      10

     4.   Ist der Unternehmerberuf wirklich das Richtige für mich?                    10

     5.   Wodurch unterscheidet sich das Leben von Selbstständigen von dem der
     Angestellten?                                                                    11

     6.   Wer sind die geeigneten Gesprächspartner/innen bei der Frage, ob ich mich
     selbstständig machen soll?                                                       12

Geschäftsidee                                                                         13

     7.   Wie finde ich eine Geschäftsidee für mich?                                  13

     8.   Bei welchen Geschäftsideen sind zurzeit die Erfolgschancen am Größten?      14

     9.   Wo finde ich Daten über meinen Markt?                                       16

     10. Was ist ein Unternehmenskonzept?                                             16

     11. Wofür braucht man ein schriftliches Unternehmenskonzept?                     16

     12. Der Inhalt eines Unternehmenskonzeptes                                       16

     13. Wer hilft mir bei der Erarbeitung meines Unternehmenskonzeptes?              17

     14. Wer ist mir bei der Suche nach einer Geschäftsidee behilflich?               17

     15. Kann ich neben meiner Tätigkeit als Angestellter/e /Arbeiter/in auch eine
     selbstständige Tätigkeit ausüben?                                                18

                                                                                           2
Franchising                                                                          18

     16. Was ist Franchising?                                                        18

     17. Ist Franchising das Richtige für mich?                                      19

     18. Worauf muss man beim Abschluss eines Franchisingvertrages achten?           19

     19. Wer hilft mir bei der Entscheidung Franchise ja oder nein?                  20

Chancen                                                                              21

     20. Wenn ich mich selbstständig mache, was muss ich da umsetzen, damit sich mein
     Vorhaben rechnet?                                                               21

     21. Wer hilft mir bei der Beurteilung der Chancen meiner Geschäftsidee?         23

Finanzierung                                                                         24

     22. Wie viel Geld brauche ich, wenn ich mich selbstständig machen möchte?       24

     23. Welche Sicherheiten muss ich haben, um einen Bankkredit zu bekommen?        24

     24. Kann man auch ohne eigene Sicherheiten zu einem Bankkredit kommen?          25

     25. Was ist, wenn ich zu wenig Eigenkapital habe?                               25

Förderungen                                                                          27

     26. Welche Arten von Förderungen gibt es?                                       27

     27. Wer informiert mich über Förderungen?                                       28

Gewerbeschein                                                                        29

     28. Wann braucht man keinen Gewerbeschein?                                      29

     29. Ist es richtig, dass man für freie Gewerbe keinen Gewerbeschein benötigt?   29

     30. Wann braucht man einen Gewerbeschein?                                       30

     31. Wer muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen?                   30

     32. Wofür benötigt man einen Befähigungsnachweis?                               30

     33. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Gewerbeschein zu
     bekommen?                                                                       34

     34. Welchen Befähigungsnachweis brauche ich?                                    35

     35. Kann ich einen Gewerbeschein bekommen, wenn ich die erforderlichen
     Voraussetzungen nicht erfülle?                                                  36

                                                                                          3
36. Ich kann keinen Gewerbeschein bekommen. Gibt es jetzt für mich keine Chance,
     mich selbstständig zu machen?                                                    36

     37. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?                                           36

     38. Was ist ein Betriebsstandort                                                 37

     39. Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?                      37

     40. Wie melde ich mein Gewerbe an?                                               38

     41. Was muss ich tun, wenn ich meinen Gewerbeschein zu früh gelöst habe?         39

Partnerschaftsgründung                                                                40

     42. Soll ich mich mit einem/r Partner/in oder alleine selbstständig machen?      40

     43. Worauf muss ich achten, wenn ich mich mit einem Partner selbstständig
     mache?                                                                           41

     44. Wo finde ich Partner/innen für eine Unternehmensgründung                     41

Rechtsform                                                                            42

     45. Welche Rechtsformen gibt es, welche haftungs- und gewerberechtlichen
     Konsequenzen ergeben sich daraus?                                                42

     46. Welche Vor- bzw. Nachteile sind mit den unterschiedlichen Rechtsformen
     verbunden?                                                                       43

     47. Was muss ich mir überlegen, bevor ich wegen einer Gesellschaftsgründung zu
     einem/r Rechtsanwalt/in oder Notar/in gehe?                                      45

     48. Welchen Namen darf ich meinem Unternehmen geben?                             46

Sozialversicherung                                                                    47

     49. Wie bin ich als Selbstständige/r versichert?                                 47

     50. Ab welcher Einkommenshöhe bin ich als Gewerbetreibende/r
     versicherungspflichtig?                                                          47

     51. Ab wann bin ich als Gewerbetreibende/r versichert?                           49

     52. Was kostet mich als Gewerbetreibende/r die Pflichtversicherung nach dem
     GSVG?                                                                            50

     53. Kann ich Mehrfachsozialversicherungen vermeiden?                             50

     54. Wann muss ich mich zur Sozialversicherung anmelden?                          51

                                                                                           4
55. Wer gibt mir kostenlos Auskunft in sozialversicherungsrechtlichen Fragen?       51

Mitarbeiter/innen                                                                        52

     56. Was muss ich mir überlegen, bevor ich Mitarbeiter/innen einstelle?              52

     57. Was muss ich tun, um Mitarbeiter/innen zu finden?                               52

     58. Wie soll ich geeignete Mitarbeiter/innen auswählen?                             53

     59. Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich Mitarbeiter/innen
     beschäftigen möchte?                                                                54

     60. Bei welchen Ämtern und Behörden muss ich melden, dass ich Mitarbeiter/innen
     beschäftige? Wie mache ich das?                                                     55

     61. Wie hoch sind die jährlichen Lohnkosten eines/r Mitarbeiters/in?                55

     62. Wie hoch sind die Lohnkosten eines/r Mitarbeiters/in für eine
     Anwesenheitsstunde im Betrieb bzw. für einen vollen Arbeitsmonat?                   56

     63. Welche Steuern und Abgaben sind in welcher Höhe zu bezahlen, wenn man
     Mitarbeiter/innen beschäftigt?                                                      57

     64. Wann sind diese Steuern und Abgaben zu entrichten?                              57

     65. Wohin sind diese Steuern und Abgaben zu entrichten?                             57

Standort                                                                                 58

     66. Woran erkennt man einen guten Standort für ein Verkaufsgeschäft?                58

     67. Wie können Sie einen günstigen Standort für ein Verkaufslokal finden?           58

     68. Woran erkennt man einen guten Standort für einen produzierenden Betrieb? 58

     69. Woran erkennt man einen guten Standort für einen reinen Bürobetrieb?            59

     70. Wer hilft mir bei der Wahl des geeigneten Standortes?                           59

Mietvertrag                                                                              60

     71. Worauf sollten Sie beim Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages achten?        60

     72. Wer gibt mir Auskunft bei mietrechtlichen Fragen?                               60

Finanzamt                                                                                61

     73. Ist es richtig, dass man in den ersten drei Jahren keine Steuern bezahlen muss? 61

     74. Stimmt es, dass es besser ist, wenn man hohe Schulden, d.h. viel Fremdkapital
     hat, da man dann weniger Steuern bezahlen muss?                                     61

                                                                                              5
75. Gibt es für mich als Gründer/in steuerliche Vorteile?                    61

     76. Welchen Nutzen bringt mir das NeuFöG?                                    62

     77. Was muss ich tun, um das NeuFöG in Anspruch nehmen zu können?            62

     78. Die wichtigsten Steuern und Abgaben, die ein Unternehmer bzw. ein Unternehmen
     bezahlen muss?                                                               62

     79. Wann sind welche Steuern und Abgaben zu entrichten?                      63

     80. Wohin sind die Steuern und Abgaben abzuführen?                           63

     81. Wie hoch sind die Steuern und Abgaben, die zu bezahlen sind?             64

     82. Gibt es für kleine Unternehmen Begünstigungen bzw. Vereinfachungen?      64

     83. Was muss auf einer Rechnung alles draufstehen?                           66

     84. Was kann ich von der Steuer absetzen?                                    66

     85. Wie ist das mit dem Firmenauto?                                          67

     86. Für welche Fahrzeuge kann man einen Vorsteuerabzug geltend machen?       67

     87. Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?                     71

     88. Wie melde ich mich beim Finanzamt an?                                    71

     89. Was passiert, nachdem ich mich beim Finanzamt angemeldet habe?           71

     90.   Welche Arten von Buchhaltung gibt es und wodurch unterscheiden sich diese?
                                                                                  72

     91. Wann muss ich welche Art von Buchhaltung machen?                         73

     92. Wer gibt mir kostenlos Auskunft in steuerrechtlichen Angelegenheiten?    73

     93. Wie finde ich einen geeigneten Steuerberater oder Buchhalter?            74

Betriebsanlagengenehmigung                                                        75

     94. Wer braucht eine Betriebsanlagengenehmigung?                             75

     95. Wo muss ich um eine Betriebsanlagengenehmigung ansuchen?                 75

     96. Welche Unterlagen brauche ich dafür?                                     75

     97. Wie lange dauert es, bis ich die Anlagengenehmigung in Händen habe?      76

     98. Wer hilft mir, eine Betriebsanlagengenehmigung zu bekommen?              76

Unternehmenskauf                                                                  77

                                                                                         6
99. Was muss ich mir überlegen, wenn ich daran denke, ein Unternehmen zu kaufen?
                                                                                       77

     100. Welche Möglichkeiten des Unternehmenskaufes gibt es?                         77

     101. Welche Risiken sind mit dem Kauf eines Unternehmens verbunden?               77

     102. Wie muss ich bei einem Unternehmenskauf vorgehen?                            78

     103. Wie finde ich ein geeignetes Kaufobjekt?                                     78

     104. Wer hilft mir beim Unternehmenskauf?                                         79

Versicherungen                                                                         79

     105. Welche Versicherungen sollte ein/e Jungunternehmer/in abschließen?           79

     106. Muss ich eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen?               80

     107. Worauf ist beim Abschluss von Versicherungen besonders zu achten?            80

     108. Wer hilft mir kostenlos und unverbindlich in Versicherungsangelegenheiten?   82

     109. Bin ich als Selbständiger arbeitslosenversichert?                            82

Unselbstständigkeit                                                                    84

     110. Wann sollte ich mein Geschäft wieder zusperren und mir einen Job als Angestellte/r
     suchen?                                                                           84

     111. Wenn ich meine selbstständige Tätigkeit beende, habe ich dann Anspruch auf
     Arbeitslosenentgelt, solange ich noch keinen Angestelltenjob habe?                84

                                                                                               7
Unternehmensberatung
1. Braucht man eine Unternehmens- bzw. Gründungsberatung der
   Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung, wenn man sich
   selbstständig machen möchte?

    Von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner beratene Unternehmen machen mehr
    Gewinn und haben weniger Risiko bei ihrem Start in die Selbstständigkeit. Unternehmen,
    die von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner beraten werden, haben größere
    Chancen die ersten fünf Jahre zu überleben, als Unternehmen, die bei ihrer Gründung
    nicht beraten wurden.

2. Was genau bringt eine Beratung von Prof. Sonnleitner
   Unternehmensentwicklung?

    Mehr Gewinn, weil Ihnen die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung hilft, vom Start
    weg

         mehr Umsatz zu erzielen und mit
         weniger Kosten Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

         Wie macht die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung das?
        Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung kennen den
         Markt und wissen deshalb genau, wie Sie Ihr Angebot positionieren müssen, um
         Ihre Chancen am Markt zu maximieren.
        Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung zeigen Ihnen
         den richtigen Weg und sparen Ihnen so viele leere Kilometer und damit viel
         „Lehrgeld“.
        Die Berater/innen der Unternehmensentwicklung Sonnleitner kennen den
         kürzesten und effizientesten Weg zum Gewinn – und Sie profitieren davon
         (schließlich beschäftigt sich die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung seit
         mehr als drei Jahrzehnten tagtäglich mit nichts anderem).

                                                                                             8
Weniger Risiko, weil Sie mit Hilfe der Unternehmensentwicklung Sonnleitner

         mehr Überblick über das haben, was auf Sie als Unternehmensgründer/in
         zukommt und dadurch
         weniger Fehler bei Ihrer Existenzgründung machen werden

         Wie macht die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung das?
             Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung kennen die
              Fallen und weisen Sie darauf hin, bevor Sie hineintappen.
             Jahr für Jahr wickeln die Berater/innen der Prof. Sonnleitner
              Unternehmensentwicklung mehrere hundert Gründungsberatungen ab – und
              das    seit   mehr    als   drei   Jahrzehnten.     Die   Berater/innen der
              Unternehmensentwicklung Sonnleitner haben deshalb den erforderlichen
              Überblick und können Ihnen sagen, wie gut Sie mit Ihrem
              Gründungsvorhaben im Vergleich zu anderen Unternehmen stehen – und
              welche Erfolgsaussichten Sie deshalb haben. Die Berater/innen der
              Unternehmensentwicklung Sonnleitner geben Ihnen die Orientierung, die Sie
              brauchen, damit Sie alle Klippen umschiffen können.
             Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung wissen
              worauf es ankommt, damit die Finanzierung Ihres Gründungsvorhabens rasch
              und problemlos abgewickelt werden kann.
             Die Berater/innen der Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung helfen
              Ihnen nicht nur Ihre Chancen zu nutzen und Risiken rechtzeitig zu erkennen.
              Sie zeigen Ihnen darüber hinaus auch, wie Sie in Ihrem Unternehmen
              Managementwerkzeuge gewinnbringend für sich einsetzen können.

3. Wie wirkt sich eine Beratung der Prof. Sonnleitner
   Unternehmensentwicklung aus?

    Kurz gesagt: die Überlebenschancen Ihres Unternehmens steigen! 98 % der
    Unternehmen,   die   bei   ihrer   Unternehmensgründung    von    professionellen
    Gründungsberater/innen unterstützt wurden, überleben die schwierigen ersten fünf
    Betriebsjahre.

    Die Wahrscheinlichkeit erfolgreich zu sein, ist bei diesen Unternehmen demnach um
    knapp 60 % höher, als bei jenen Unternehmen, die bei ihrer Gründung von keinem
    professionellen Unternehmensberatungsbüro unterstützt wurden.

                                                                                            9
Unternehmerberuf

4. Ist der Unternehmerberuf wirklich das Richtige für mich?

    Ob der Unternehmerberuf für jemanden das Richtige ist oder nicht, lässt sich per
    Ferndiagnose nicht wirklich beantworten. Aber vielleicht helfen Ihnen die folgenden
    Fragestellungen, um selbst zu beurteilen, ob der Unternehmerberuf wirklich das Richtige
    für Sie ist.

       Ist Ihre fachliche Erfahrung und Ihr Können wirklich erstklassig?
       Sind Sie mit Fragen der Unternehmensführung bestens vertraut?
       Sind Sie gesundheitlich in der Lage, die Strapazen eines Selbstständigen Daseins zu
        bewältigen?
       Sind Sie bereit, Ihre gesamte Freizeit zu opfern?
       Macht Ihnen Verkaufen Spaß?
       Sind Sie bereit, Ihr gesamtes Vermögen zu riskieren?
       Haben Sie schon Durchhaltevermögen bewiesen?
       Ist Ihre Familie mit dem was Sie vorhaben einverstanden?
       Erfüllen Sie alle gewerberechtlichen Anforderungen?
       Verfügen Sie über ausreichende Branchenerfahrung?
       Sind Sie bereit, sich permanent weiterzubilden?
       Kommen Sie mit anderen Menschen gut aus?
       Haben Sie bereits Durchsetzungsvermögen bewiesen?

    Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, ist anzunehmen, dass in Ihnen ein
    hohes unternehmerisches Potenzial ruht. Ob allerdings der Unternehmerberuf wirklich
    das Richtige für Sie ist, können nur Sie selbst entscheiden.

                                                                                              10
5. Wodurch unterscheidet sich das Leben von Selbstständigen von
   dem der Angestellten?

       Kontinuität oder Veränderung. Darum dreht sich alles bei der Frage nach den
       Unterschieden im Leben von Selbstständigen und von Unselbstständigen.

              Der/Die Angestellte ...                        Der Selbstständige ...
 ... hat einen Chef/Chefin                         ... hat viele Chefs (Kunden/innen)
 ... hat vorgegebene Arbeits- u. Urlaubszeiten     ... hat freie Arbeits- u. Urlaubseinteilung, aber
                                                       nur, wenn es der Geschäftsgang erlaubt
 ...   hat ein regelmäßiges monatliches            ... hat nur das als Einkommen, was im
    Einkommen                                          Geschäft übrig bleibt
 ... kann sich auf einen abgegrenzten              ... muss neben der eigentlichen Tätigkeit (z.B.
    Aufgabenbereich konzentrieren                      Friseur/in, Programmierer/in...) noch eine
                                                       Fülle anderer Aufgaben (gut) erledigen
                                                       (BH, Marketing, Mitarbeiterführung...)
 ... hat nach Dienstschluss Freizeit               ... hat nur dann Freizeit, wenn der
                                                       Geschäftsgang es zulässt
 ... hat nur die Verantwortung darüber, dass       ... hat Verantwortung darüber, dass alle
     seine/ihre eigenen Aufgaben gut erledigt          Mitarbeiter/innen     ihre    Aufgabe      gut
     werden                                            erledigen
 ...        braucht       seine/ihre     Familie   ...     muss     damit     leben,      dass   sich
     (Lebenspartner/in, Kinder) nicht in sein          Veränderungen des Unternehmenserfolges
     Berufsleben involvieren                           auch auf das Familienleben auswirken
 ... ist in der gleichen Situation wie fast alle   ... hat kaum Freunde/innen, Bekannte, die in
     Freunde/innen und Bekannten – er/sie ist          der gleichen Situation und mit den
     auch angestellt.                                  gleichen Problemen konfrontiert sind. Mit
                                                       dem      Beruf   sind     Selbstständige    im
                                                       Freundeskreis meist Außenseiter.
 ... muss nicht zwingend mehr Erfolg haben,        ... muss mehr/bessere Leistung bringen
     wenn er/sie besondere Leistungen erbringt         (meistens) für mehr Erfolg
 ... hat kein Erfolgsrisiko                        ... muss das gesamte gegenwärtige und
                                                       zukünftige Vermögen – alles, was er/sie
                                                       sich aufgebaut hat, riskieren.

                                                                                                        11
6. Wer sind die geeigneten Gesprächspartner/innen bei der Frage,
   ob ich mich selbstständig machen soll?

    Die Entscheidung, ob man sich selbstständig machen will, kann einem niemand
    abnehmen. Die Entscheidung kann jedoch erleichtert werden, wenn man die richtigen
    Gesprächspartner/innen hat, mit denen man sich beraten kann.

    Solche Gesprächspartner/innen zu finden, ist jedoch nicht einfach, weil diejenigen, die
    nicht selbstständig sind, nicht wirklich wissen, was es heißt, Unternehmer/in zu sein.

    In jedem Fall müssen Sie mit Ihrem Lebenspartner/in bzw. Ihrer Familie über Ihr Vorhaben
    reden.

    Das hat zwei Gründe:

             1. Niemand kennt Sie so gut und
             2. Niemand ist von Ihrer Entscheidung so sehr betroffen, wie Ihre Familie bzw.
                Ihr Lebenspartner/in.

    Und wenn sie Ihnen schon keinen Rat geben können, dann können sie vielleicht die
    richtigen Fragen stellen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern.

    Ein/e weitere/r wichtige/r Gesprächspartner/in ist Ihr/e Unternehmensberater/in. Nicht
    nur, weil er/sie bei seiner/ihrer Arbeit täglich mit der Frage “Selbstständig ja oder nein”
    zu tun hat, sondern weil er/sie selbst selbstständig ist und daher weiß, wie das Leben der
    Selbstständigen verläuft. Darüber hinaus ist ein/e Unternehmensberater/in methodisch
    so weit geschult, dass er/sie Sie dazu bringen kann, selbst zu erkennen, ob die
    Selbstständigkeit das Richtige für Sie ist.

                                                                                                  12
Geschäftsidee

7. Wie finde ich eine Geschäftsidee für mich?

    „Durchs Reden kommen nicht nur die Leut´ zusammen.“ Gespräche                   und
    Beobachtungen sind auch der Stoff, aus dem Geschäftsideen entstehen.

    Reden     Sie      mit       Freunden/innen,       Bekannten,        Kunden/innen,
    Unternehmensberatern/innen und sonstigen Experten/innen.

    Beobachten Sie Ihren eigenen Lebens- und Berufsbereich und schauen Sie sich an, was
    andere Unternehmen machen. Beschränken Sie sich dabei aber nicht nur auf Ihr
    unmittelbares Umfeld. Machen Sie auch einen Blick ins Ausland, um zu sehen, wie die
    Menschen dort bestimmte Probleme lösen und ihre Geschäfte machen.

    Recherchieren Sie offene Fragen nicht nur in in- und ausländischen Zeitschriften,
    sondern nutzen Sie auch neue Medien, wie z.B. das Internet oder öffentlich zugängige
    Datenbanken.

    Besonders interessante und zu diesem Thema relevante Internetadressen erhalten Sie,
    wenn Sie mit einer Suchmaschine im Internet nach dem Begriff „Geschäftsidee“
    suchen.

    Unter anderem werden Ihnen dann folgende Adressen zur Auswahl angeboten (Stand
    August 2015):

    www.fuer-gruender.de
    www.starting-up.de
    www.foerderland.de
    www.best-practice-business.de
    www.gruenderservice.at
    www.geschaeftsideen.de
    www.gruenderland.de
    www.gruenden.ch
    www.existenzgruender.de
    www.franchiseportal.at
    www.help.gv.at

                                                                                           13
8. Bei welchen Geschäftsideen sind zurzeit die Erfolgschancen am
   Größten?

    Ein altes Sprichwort sagt: ”Handwerk hat goldenen Boden”. Das gilt insbesondere für
    die meisten klassischen Handwerke. Bis heute zählte fast ausschließlich die Qualität der
    Leistung und durch Mundpropaganda konnten viele Gewerbetreibende im Laufe der
    Zeit eine beschauliche Existenz aufbauen.

    Qualität alleine ist heute nicht mehr genügen. Nur jene Handwerker/innen, die neben
    ihrer erstklassigen Qualität auch ein ausgeprägtes Gespür für die Kunden/innen und das
    Marketing haben, sind - von Ausnahmen abgesehen - erfolgreich.

    Ähnlich ist es beim Handel. Beim Handel wird noch mehr als heute der Standort, das
    Sortiment und der (Online-)Vertrieb, gemeinsam mit massivem Marketing und
    Werbeaktivitäten, entscheidender Erfolgsfaktor sein. Darüber hinaus gibt es noch einige
    Branchen, denen von Experten/innen ein besonderes Wachstum und damit auch
    besondere Chancen für Unternehmensgründer/innen prognostiziert werden. Im
    speziellen handelt es sich dabei um Unternehmensgründungen in den Bereichen

              Gesundheit und Familie, wie z.B. Altenpflege, Haushaltshelfer/in, Mediator/in,
               Mediziner/in, Krankenpfleger/in usw.
              Geld und Vermögen, wie z.B. Anlagenberatung, Vermögenstreuhänder/in,
               Versicherungsmakler/in bzw. –agenten/innen usw.
              Beratungstätigkeiten, wie z.B. Eheberatung, Personalberatung,
               Immobilienmakler/in, Unternehmensberatung,
               Veranstaltungsorganisatoren/innen, Werbeberater/innen,
               Sicherheitsexperten/innen usw.
              Informationen und Medien, wie z.B. Journalisten/innen, Drehbuchautor/in,
               Graphiker/in, Informationsbroker/in, Marktforscher/in, Redakteure/innen usw.
              Freizeit, wie z.B. Fitnesstrainer/in, System- bzw. Erlebnisgastronomen,
               Hotellerie, Reisebranche, Tourismusfachleute
              EDV, wie z.B. Systembetreuer/in, Systemanalytiker/in - u. berater/in,
               Screendesigner/in, Programmierer/in, Digital Analytiker/in, usw.
              Bildung, wie z.B. Managementtrainer/in, Moderatoren/innen,
               Mediendidaktiker/innen usw.
              Hightech, angefangen von Produktentwicklung über Produktion bis hin zum
               Verkauf und Vermarktung und schlussendlich
              im Verkauf, weil gute Verkäufer/innen werden immer gefragt sein.

    Folgende Unternehmensideen sollen künftig gute Chancen haben:
           Dienstleitungen für Pensionisten/innen und Altenpflege: die alternden Baby
              Boomer werden in Kürze eine massive Nachfrage nach Serviceleistungen wie
              Alten- und Heimpflege und kreativen Dienstleistungen zur Unterstützung der
              alternden Bevölkerung auslösen. In den USA bieten über 4000 so genannte
              Senioren Day Services z.B. Mahlzeiten, Transport oder Hilfe bei täglichen
              Aktivitäten an
           Wellness und natürliche Gesundheit: Das Thema Gesundheit hat in den
              vergangenen Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen und wird für alle
              Bevölkerungsgruppen immer wichtiger. Egal ob Personal Trainer,
              Ernährungsberater, ganzheitliche Heilungsberater, Ernährungstrends, Food
              Blogs, Naturkosmetik usw.

                                                                                                14
   Mobile Marketing Consulting und Social Media Beratung: schon jetzt sind
          beide Bereiche heiß gefragt, da Online-Geschäfte und Apps überall aus
          dem Boden schießen. Hinzu kommt der Druck der klassischen Betriebe ihre
          Online-Präsenz in sozialen Medien zu erhöhen um konkurrenzfähig zu bleiben.
          Professionelle Beratung und fundiertes Wissen auf beiden Gebieten wird
          deshalb auch in Zukunft stark nachgefragt werden.
         Dienstleistungen rund um Kinderausbildung
         Dienstleistungen im Bereich on Alternativenergien
         Gentechnik, Biotechnologie und Stammzellenforschung
         Online-Sicherheitsunternehmen
         Grocerants: Mischung aus Restaurant und Lebensmittelgeschäft, mit frisch
          gekochten Mahlzeiten zum Mitnehmen. Bereits 82 % aller Supermärkte
          haben bereits vorbereitete Mahlzeiten in ihrem Sortiment. (Quelle: Umfrage
          US-Food Marketing Institutes)
         Soup Restaurants: Am Beispiel der New Yorker Kette „Daily Soup“ (8000
          Suppen pro Tag) erkennt man das mögliche Potenzial dieser Geschäftsidee.
         Internet Marketing: Die Google-Umsätze stammen zu 99% aus der Online-
          Werbung. Der Online-Werbemarkt hat zweistelligen Zuwachsraten. Dazu
          kommt der Markt der mobilen Handy-Werbung und mobilen Suche, in den
          Google ja bereits eingestiegen ist.

Wirklich „heiße“ Geschäftsideen finden Sie im Internet unter www.entrepreneur.com im
Register Entrepreneurs / Start-Ups. Gerne steht ihnen auch die Berater/innen der
Unternehmensentwicklung Sonnleitner für eine gemeinsame Analyse dieser
Internetseiten zur Verfügung!

                                                                                        15
9. Wo finde ich Daten über meinen Markt?

      Kostengünstig an gute Marktdaten heranzukommen, ist keine einfache Angelegenheit.
      Versuchen Sie es beim Statistischen Zentralamt, bei der zuständigen Fachvertretung
      (Innung, Fachgruppe, Gremium), bei einschlägigen Branchenzeitungen und natürlich
      bei   Ihrer  Unternehmensberatung.     Rufen    Sie  uns   an:   Prof. Sonnleitner:
      Unternehmensentwicklung 02683/20070.

10.    Was ist ein Unternehmenskonzept?
      Im Unternehmenskonzept werden die Ergebnisse Ihrer Planungsaktivitäten schriftlich
      zusammengefasst.

11.    Wofür braucht man ein schriftliches Unternehmenskonzept?

      Die Zusammenfassung Ihrer Planungsaktivitäten in einem Unternehmenskonzept hilft
      Ihnen beim systematischen Vorausdenken und zwingt Sie zu klaren und eindeutigen
      Zielformulierungen. Dadurch wird der Gründungsprozess effizienter und das
      Markteintrittsrisiko geringer. Darüber  hinaus   hilft Ihnen  die   Arbeit   am
      Unternehmenskonzept, rechtzeitig auf Engpässe aufmerksam zu werden und so das
      gesamte Gründungsrisiko zu reduzieren.

      Nach der Unternehmensgründung ist das Unternehmenskonzept ein Maßstab, mit
      dessen Hilfe regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt werden können.
      Abweichungen vom Plan und von den Zielen können so rechtzeitig erkannt und
      Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.

      Gegenüber       Unternehmensexternen,          wie   z.B.  potenziellen Partnern/innen,
      Kapitalgebern/innen und Förderstellen, wichtigen Lieferanten/innen usw., dient das
      Unternehmenskonzept in erster Linie zum Vertrauensaufbau und ist dadurch ein
      wichtiges Hilfsmittel zur Realisierung Ihrer Unternehmeridee.

12.    Der Inhalt eines Unternehmenskonzeptes

      Ein Unternehmenskonzept sollte vier inhaltliche Schwerpunkte aufweisen:

              Die Beschreibung
              der     Gründerpersönlichkeit(en),      des        Gründungsvorhabens,         der
              Marktattraktivität,   der   Wettbewerbsvorteile,       der     Zielgruppe,     des
              Leistungsangebots,    der   Konkurrenzsituation,    der   Preispolitik   und   der
              Werbestrategie.

                                                                                                   16
Die Quantifizierung
            der geplanten Investitionen, des Kapitalbedarfs, des Personalbedarfs und des
            geplanten Absatzes sowie der Umsatzfunktion.

            Die Darstellung
            der Planungsergebnisse in Form einer Planerfolgsrechnung, einer Planbilanz
            und eines Liquiditätsplans.

            Die Bewertung
            des geplanten Vorhabens mittels verschiedener Kennzahlen und eines
            zusammenfassenden Resümees.

    Die Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung hilft Ihnen, Ihr Wissen über Ihre
    Geschäftsidee und Ihren Markt auf den Punkt zu bringen, zu formulieren, in
    betriebswirtschaftlicher Form darzustellen, zu bewerten und die Voraussetzungen für
    spätere Soll-Ist-Vergleiche zu schaffen. Von der Unternehmensentwicklung Sonnleitner
    bekommen Sie die Unabhängigkeit und Objektivität von unabhängigen, qualifizierten
    Sachverständigen.

13. Wer hilft mir bei der Erarbeitung meines
   Unternehmenskonzeptes?

    Arbeiten Sie bei der Erstellung Ihres Unternehmenskonzeptes unbedingt mit einer
    Unternehmensberatung zusammen. Dort kennt man den Markt und weiß, wie Sie am
    schnellsten zu einem schlagkräftigen Konzept kommen.
    Rufen Sie uns einfach an: Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung 02683/20070.

14. Wer ist mir bei der Suche nach einer Geschäftsidee
   behilflich?

    Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einer Geschäftsidee benötigen, rufen Sie uns
    einfach an: Prof Sonnleitner Unternehmensentwicklung 02683/20070.

                                                                                           17
15. Kann ich neben meiner Tätigkeit als Angestellter/e
   /Arbeiter/in auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben?

      Natürlich. Aus gewerberechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich
      gleichgültig,   ob     Sie     einen    “Nebenberuf”    haben    oder    nicht.    Aus
      sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Sie jedoch darauf achten, dass Sie nicht zu
      hoch eingestuft werden und deshalb zu hohe Beiträge bezahlen müssen. Genauere,
      individuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gewerblichen
      Sozialversicherung www.sva.or.at im Register „Unternehmensgründung“, „Gewerbliche
      Sozialversicherung – Erstinformation“ (Stand August 2015).

      Achten Sie aber auch darauf, dass Sie Ihren Anspruch auf bestimmte
      Jungunternehmerförderungen durch eine „nebenberufliche Selbstständigkeit“ nicht
      verwirken!

Franchising

16.    Was ist Franchising?

      Franchising ist ein Vertriebssystem, bei dem
                der/die Franchisegeber/in dem/der Franchisenehmer/in
                gegen Entgelt
                das Recht einräumt, Waren und/oder Dienstleistungen unter
                Verwendung eines bestimmten Namens, einer Marke und des Know-how
                    des/der Franchisegebers/in sowie unter
                bestimmten sonstigen Bedingungen zu vertreiben.

      Der/die Franchisegeber/in unterstützt die Franchisenehmer mit Beratung und Schulung
      in technischer und verkaufstechnischer Hinsicht und übt eine mehr oder weniger große
      Kontrolle über die Geschäftstätigkeit der Franchisenehmer aus.

      Sowohl Franchisegeber/in als auch Franchisenehmer/in sind rechtlich vollkommen
      selbstständige Unternehmen.

      Das Franchisepaket ist im Detail natürlich bei jedem/jeder Franchisegeber/in
      unterschiedlich. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass es folgende Inhalte
      umfassen sollte:

                 Hilfe bei der Unternehmensgründung durch Standortanalyse, Schulung
                  usw.
                 Nutzung der Marke der Franchisegeber und damit des Bekanntheitsgrades
                  und des Images
                 Schulung und Beratung durch die Franchisegeber
                 Unterstützung durch überregionale Werbung
                 Unterstützung bei der Zusammenstellung und Optimierung des
                  Leistungsangebotes
                 Übernahme bestimmter administrativer Funktionen

                                                                                                18
Als Gegenleistung dafür muss der/die Franchisenehmer/in ein Entgelt bezahlen, sich
      verpflichten, die Vorschriften hinsichtlich Sortiment, Beschaffung, Schulung, Ausstattung
      usw. einzuhalten, sich zur Aufrechterhaltung der Qualität und des Images verpflichten,
      die Franchisegeber laufend mit Informationen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des
      Franchisesystems versorgen, usw.

17.    Ist Franchising das Richtige für mich?

      Die Entscheidung, ob es günstiger für Sie ist, als Franchisenehmer/in in die
      Selbstständigkeit einzusteigen oder nicht, lässt sich pauschal natürlich nicht
      beantworten. Das hängt u.a. von zwei besonders wichtigen Faktoren ab: Dem
      konkreten Franchiseangebot und Ihrer Fähigkeit, sich in ein bestehendes System
      einordnen zu können.

      Grundsätzlich sind bei der Entscheidung immer folgende Vor- und Nachteile
      gegeneinander abzuwiegen:

      Vorteile                                       Nachteile
      “Schlüsselfertiges”,   erprobtes         und Oft sehr starke        Abhängigkeit    vom
      erfolgreiches Unternehmenskonzept            Franchisegeber
      Laufende Schulung und Beratung durch die Eingeschränkte               unternehmerische
      Franchisegeber                           Entscheidungsfreiheit
      Nutzung der Erfahrungen und der sozialen Oft umfassende Konkurrenzklauseln
      Kontakte              in             der
      Franchisenehmergemeinschaft
      Reduziertes    Gründungsrisiko         sowie
      unternehmerisches Risiko
      Nutzung der Synergieeffekte, die durch die
      Gemeinsamkeit entstehen (= Stärke der
      Gruppe)

18. Worauf muss man beim Abschluss eines Franchisingvertrages
   achten?

      Mit dem Abschluss eines Franchisevertrages binden Sie sich für lange Zeit an ein
      fremdes Unternehmen. Erfolg oder Misserfolg Ihrer unternehmerischen Zukunft werden
      durch die Entscheidung, mittels Franchising in die Selbstständigkeit einzusteigen,
      maßgeblich beeinflusst.

      Bevor Sie sich daher endgültig entscheiden, sollten Sie die nachfolgenden Fragen mit
      einem eindeutigen Ja beantworten können:

                    Gibt es zumindest einen Pilotbetrieb, den man sich ansehen kann?
                    Ist das Franchiseunternehmen bei seiner Zielgruppe am Markt bereits
                     bekannt?
                    Gibt es Systemhandbücher und wird Ihnen Einsicht in diese gewährt?

                                                                                                  19
   Sind     andere     Franchisenehmer/innen      mit   Ihrer   Situation  als
                  Franchisenehmer/in zufrieden?
                 Besteht        die      Gelegenheit,      dass      Ihr     unabhängige/r
                  Rechtsanwalt/Rechtsanwältin den Franchisevertrag prüft?
                 Wurde alles, was Ihnen mündlich zugesichert wurde, auch in den
                  Franchisevertrag aufgenommen?
                 Ist die Auflösung des Franchisevertrages eindeutig geregelt?
                 Konnten      Sie   die   in   Aussicht   gestellten   Marktchancen     und
                  Gewinnerwartungen mit Ihrer unabhängigen Unternehmensberatung
                  besprechen?
                 Passt die Chemie zwischen Ihnen und dem Management der
                  Franchisegeber?
                 Haben sich die Franchisegeber Zeit für Sie genommen und hat er alle Ihre
                  Fragen zufrieden stellend beantwortet?
                 Wurden Ihnen alle wichtigen Informationen vor Unterschrift des Vertrages
                  übergeben?
                 Sind im Franchisevertrag auch alle ursprünglich versprochenen Leistungen
                  der Franchisegeber enthalten?

19.    Wer hilft mir bei der Entscheidung Franchise ja oder nein?

      Die Frage “Franchise ja oder nein” ist überaus komplex und kann nur individuell
      behandelt werden. Am Einfachsten ist es, wenn Sie sich in dieser Angelegenheit mit
      Ihrem/r Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung - Berater/in beraten lassen. Weitere
      Informationen über Franchise bekommen Sie bei folgenden Adressen (Stand August
      2015):

              Österreichischer Franchiseverband
              A-2345 Brunn am Gebirge, Liebermannstraße A01 503
              0043/2236/31 11 88
              http://www.franchise.at

              Deutscher Franchiseverband
              D-10117 Berlin, Luisenstr. 41
              0049/30/27 89 02 - 0
              www.dfv-franchise.de

              Schweizer Franchiseverband
              CH-8002 Zürich, Stockerstraße 38
              0041/44/208 25 55
              http://www.franchiseverband.ch

              Weitere Links von Franchise-Verbänden:
              www.assofranchising.it           Associazione Italiana del Franchising
              www.franchise-fff.com            Fédération Francaise de la Franchise
              www.thebfa.org                   British Franchise Association
              www.worldfranchisecouncil.org World Franchise Council
              www.franchise.org                IFA International Franchise Association
                                               (Amerikanischer Franchise Verband)
              www.franchise.org.hk             Hong Kong Franchise Association
              www.franchiseplus.nl             Niederländischer Franchise Verband

                                                                                                20
Chancen

20. Wenn ich mich selbstständig mache, was muss ich da
   umsetzen, damit sich mein Vorhaben rechnet?

   Wie viel Mindestumsatz Sie erzielen müssen, damit sich Ihr Vorhaben rechnet, ist von
   sehr vielen Faktoren abhängig und kann daher nur individuell festgestellt werden. Im
   Idealfall errechnen Sie diesen Mindestumsatz gemeinsam mit Ihrem/r Berater/in der
   Unternehmensentwicklung Sonnleitner.

   Wenn Sie aber nur eine ungefähre Größenordnung ermitteln wollen, können Sie sich an
   der folgenden Darstellung orientieren:

   1. Schritt: Investitionshöhe feststellen
   Listen Sie Art und Kosten der Investitionen auf, die auf Sie zukommen werden. Eine
   Investition ist all das, was Sie anschaffen, das dem Unternehmen länger als ein Jahr zur
   Verfügung steht, also z.B. Adaptierungsarbeiten, Betriebs- u. Geschäftsausstattung,
   Maschinen, Kraftfahrzeuge usw. Bei den Kosten für Material- oder Handelswaren
   handelt es sich nicht um Investitionen, da diese ja dazu bestimmt sind, möglichst sofort
   wieder verarbeitet bzw. verkauft zu werden.

   2. Schritt: Kostenplanung
   Ermitteln Sie die Kosten, die im ersten Betriebsjahr anfallen werden. Verzetteln Sie sich
   dabei aber nicht mit Kleinigkeiten, sondern reduzieren Sie sich auf folgende Positionen:

            Personal
            Überlegen Sie sich, wie viele Mitarbeiter/innen Sie beschäftigen und wie hoch
            die Bruttomonatslöhne sein werden. Die Jahreslohnkosten errechnen Sie dann
            nach der Formel:

            Bruttomonatslöhne x 14* x 1,345** = Jahreslohnkosten

            * 12 Monate + Urlaubsgeld + Weihnachtsrenumeration
            ** Lohnnebenkosten und Abgaben

            Unternehmerlohn
            Der Unternehmerlohn ist der Betrag, den Sie für Ihre Leistung in die Kalkulation
            und in die Erfolgsrechnung, etc. aufnehmen müssen. Ermitteln Sie den
            Unternehmerlohn genauso wie die Jahreslohnkosten der Mitarbeiter/innen und
            schlagen Sie noch einen Dispositionszuschlag in der Höhe von 15 % dazu.
            Setzen Sie als Bruttomonatslohn zumindest den höchsten Kollektivvertragslohn
            Ihrer Branche an.

                                                                                               21
Werbung
         Natürlich sind die Werbekosten je nach Branche und Ausgangsposition
         unterschiedlich. Aber verwenden Sie als Orientierungsgröße die folgende
         Faustformel:
         Werbung = 10 % vom Umsatz oder € 5.000,--.
         Achtung! Es handelt sich dabei nur um eine Orientierungsgröße, die je nach
         Branche und Vorhaben deutlich abweichen kann!!

         Finanzierungskosten
         Setzen Sie als Finanzierungskosten pauschal 7 % der im ersten Schritt ermittelten
         Investitionen an. Damit sind auch alle Finanzierungs-Nebenkosten abgedeckt.

         Miete und Betriebskosten
         lt. voraussichtlichem Mietvertrag

         Leasingkosten
         lt. Kostenvoranschlag

         Sonstige Kosten
         Je nach Art und Branche Ihres Unternehmens können Sie pauschale “Sonstige
         Kosten” in der Höhe von monatlich € 580,- bis € 1.150,-ansetzen. Die Höhe der
         jährlichen “Sonstigen Kosten” liegt demnach irgendwo zwischen € 7.000,- und
         € 14.000,-.

         Abschreibungen
         Ermitteln Sie einen pauschalen jährlichen Abschreibungsbetrag, indem Sie die
         im ersten Schritt ermittelten Kosten durch 7,5 dividieren.

3. Schritt: Ermittlung des Mindestumsatzes

         Materialverbrauch
         Stellen Sie fest, wie hoch der Material- bzw. Handelswarenverbrauch in
         Prozenten des Umsatzes ist. Dieser Wert ist fast für jede Branche verfügbar.
         Fragen Sie Ihre Unternehmensberatung oder rufen Sie diesbezüglich bei der
         zuständigen Innung, bei der Wirtschaftskammer o.ä. an.

                                                                                             22
Addieren Sie die soeben ermittelten Kosten und erhöhen Sie die so ermittelte
            Zwischensumme um den Material- bzw. Handelswarenverbrauch, indem Sie
            den recherchierten Prozentsatz aufschlagen (Achtung: In-Hundert-Rechnung!)

    Ermittlung des Mindestumsatzes

    Kostenart                                 €                            %

    Personalkosten
    Unternehmerlohn
    Werbung
    Finanzierungskosten
    Miete und Betriebskosten
    Leasingkosten
    Sonstige Kosten
    Abschreibungen

    Zwischensumme

    Materialkosten

    Mindestumsatz

21. Wer hilft mir bei der Beurteilung der Chancen meiner
   Geschäftsidee?

    Bei der Einschätzung der Erfolgschancen Ihrer Geschäftsidee darf kein Fehler passieren.
    Verlassen Sie sich deshalb nicht ausschließlich auf Ihre eigenen Erfahrungen und Ihr
    G´spür. Rufen Sie uns an: Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung: 02683/20070.

                                                                                              23
Finanzierung

22. Wie viel Geld brauche ich, wenn ich mich selbstständig
   machen möchte?

    Die Frage, wie viel Geld man zum Selbstständigmachen benötigt, kann nicht pauschal
    beantwortet werden, da das von sehr vielen Faktoren abhängig ist.

    Im Idealfall ermitteln Sie auch den Kapitalbedarf gemeinsam mit Ihrem/r
    Gründungsberater/in. Eine ungefähre Größenordnung können Sie sich jedoch selbst wie
    folgt ermitteln:

    Mittelverwendung                                          €

    Investitionen
    Erster Waren- bzw. Materialeinkauf
    25 % der Gesamtkosten lt. Mindestumsatzberechnung

     Gesamtkapitalbedarf

    - Eigenkapital*

    = Fremdfinanzierungsbedarf

    * Das Eigenkapital sollte 30 % des Gesamtkapitalbedarfes betragen.

23. Welche Sicherheiten muss ich haben, um einen Bankkredit zu
   bekommen?

    Üblicherweise sollten Sie für die Höhe des Betrages, den Sie sich von einer Bank leihen,
    auch Sicherheiten zur Verfügung stellen können, wobei die Art der Sicherheit
    vollkommen unterschiedlich sein kann.

    Die gebräuchlichsten Sicherheiten, die Bankinstituten zur Verfügung gestellt werden,
    sind:
             Bürgen/innen,
             Eintragung ins Grundbuch von Grundstücken oder Eigentumswohnungen,
             Verpfändung von Lebensversicherungen,
             Hinterlegung von Sparbüchern oder Wertpapieren,
             Verpfändung von Forderungen,
             Verpfändung von Bausparverträgen,
             Verpfändung von Mieteinkünften usw.

                                                                                               24
Sollten Sie keine derartigen Sicherheiten haben, überlegen Sie sich, ob jemand für Sie
      bürgen könnte. Als Bürge/in kommt grundsätzlich nur jemand in Frage, der entweder
      selbst über entsprechende Sicherheiten verfügt, oder der über ein entsprechend hohes
      verpfändbares Einkommen verfügt.

24. Kann man auch ohne eigene Sicherheiten zu einem
   Bankkredit kommen?

      Oft haben Jungunternehmer/innen eine gute Idee, aber keine Sicherheiten, um von
      einer Bank Geld zu bekommen. Damit auch diese potenziellen Jungunternehmer/innen
      die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen, gibt es Institutionen, die für gute
      Ideen die Bürgschaft gegenüber der Bank übernehmen. Wenn Sie sich im gewerblichen
      Bereich selbstständig machen wollen, wenden Sie sich an (Stand August 2015):

                       Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH.
                       Walcherstraße 11A
                       1020 Wien
                       Tel.: +43 (1) 501 75 – 100 (Förderberatung)
                       Fax: +43 (1) 501 75 - 900
                       office@awsg.at
                       www.awsg.at

                       WiBAG (Wirtschaftsservice Burgenland AG)
                       Technologiezentrum, Marktstraße 3
                       7000 Eisenstadt
                       Tel.: +43 (0) 5/9010-2120
                       Fax: +43 (0) 5/9010-2110
                       office@wibag.at
                       www.wibag.at

       Wollen Sie sich im touristischen Bereich selbstständig machen, ist die folgende Adresse
       die Richtige für Sie:

                       Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
                       1011 Wien, Parkring 12a
                       +43 (0) 1 / 51530 - 0
                       www.oeht.at

25.    Was ist, wenn ich zu wenig Eigenkapital habe?

       Wenn Ihr Eigenkapital gering, Ihr Erfolgspotenzial jedoch sehr hoch ist, sollten Sie sich
       neben der AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft – vormals BÜRGES) unbedingt
       auch mit Beteiligungs-Finanzierungsgesellschaften in Verbindung setzen:

                                                                                                   25
WKBG Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaft m.b.H.
              KABAG Kapital-Beteiligungs AG
              WRKF Wiener Risikokapitalfonds.Ges.m.b.H.

              Ungargasse 64-66/4/Top 501
              1030 Wien
              Tel.: +43/1/712 52 59-0
              Fax: +43/1/712 52 59-28

              info@wkbg.at
              info@kabag.at
              info@wrkf.at

              WiBAG (Wirtschaftsservice Burgenland AG)
              Technologiezentrum, Marktstraße 3
              7000 Eisenstadt
              Tel.: +43 (0) 5/9010-2120
              Fax: +43 (0) 5/9010-2110
              office@wibag.at
              www.wibag.at

Weitere Adressen und individuelle Möglichkeiten erfahren Sie bei uns:
Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung: 02683/20070.

                                                                        26
Förderungen

26.    Welche Arten von Förderungen gibt es?

      Bundesförderungen gewerblicher Bereich

              Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH.
              Walcherstraße 11A
              1020 Wien
              Tel.: +43 (1) 501 75 - 100
              Fax: +43 (1) 501 75 - 900
              office@awsg.at

      Die aktuellen Förderbereiche und Förderrichtlinien können von der Homepage der AWS
      herunter geladen werden: www.awsg.at

      Bundesförderungen touristischer Bereich

              Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
              1011 Wien, Parkring 12a
              01 / 51530 - 0

      Die aktuellen Förderbereiche und Förderrichtlinien finden Sie unter www.oeht.at

      Landesförderungen

      WIEN
              Wiener Wirtschaftsförderungsfonds
              A-1010 Wien, Ebendorferstraße 2
              +43 1 4000 86 70

      Die aktuellen Förderbereiche        und   Förderrichtlinien   können   finden   Sie   unter
      www.wwff.gv.at

      NIEDERÖSTERREICH
              Niederösterreichischer Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds
              A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
              02742/9005 – 16 101

       Die   aktuellen   Förderbereiche   und   Förderrichtlinien   können   finden   Sie   unter
       www.wirtschaftsfoerderung.at

              Niederösterreichische Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H.

                                                                                                    27
A-1030 Wien, Gottried-Keller-Gasse 2
               01/710 52 10 oder 02742/9000 19325
               www.noebeg.at

      BURGENLAND
               Wirtschaftsservice Burgenland AG (WiBuG)
               A-7000 Eisenstadt, Technologiezentrum, Marktstraße 3
               05/9010-2120

      Die aktuellen    Förderbereiche     und   Förderrichtlinien   können   finden   Sie   unter
      www.wibag.at

      Bitte achten Sie darauf, dass sich die Förderungsbedingungen sehr häufig ändern.
      Bevor Sie sich daher für eine Förderung entscheiden, kontaktieren Sie die betreffende
      Förderstelle und erkundigen Sie sich bezüglich der aktuellen Förderbedingungen.

27.    Wer informiert mich über Förderungen?

      Ihr Kreditinstitut und die jeweilige Förderstelle. Natürlich informieren auch wir Sie gerne
      über alle Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland.
      Rufen Sie uns einfach an: Prof. Sonnleitner Unternehmensentwicklung: 02683/20070.

                                                                                                    28
Gewerbeschein

28.    Wann braucht man keinen Gewerbeschein?

      Es gibt eine Fülle von Tätigkeiten, die Kraft Gesetz nicht als gewerbliche Tätigkeiten
      gelten, für die man demnach auch keinen Gewerbeschein benötigt. Sie alle im Detail
      anzuführen würde den Rahmen sprengen, deshalb hier nur die wichtigsten, nicht
      gewerblichen Tätigkeiten:

                 Land- und Forstwirtschaftliche Tätigkeiten
                 Tätigkeiten des Bergbaus
                 Literarische Tätigkeiten und der Selbstverlag des Urhebers
                 Gegen Stunden, oder Taglohn, oder gegen Werksentgelt geleistete
                  Verrichtungen einfachster Art
                 Häusliche Nebenbeschäftigungen
                 die       Tätigkeiten      der      Rechtsanwälte/innen,      Notare/innen,
                  Ziviltechniker/innen, Patentanwälte/innen, Versicherungstechniker/innen,
                  Wirtschaftstreuhänder/innen sowie autorisierte Untersuchungs-, Erprobungs-
                  , Prüfüberwachungs- und Zertifizierungsstellen
                 die Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie und des psychologischen
                  Berufes im Bereich des Gesundheitswesens sowie die Tätigkeiten der
                  Dentisten,        Hebammen,           Tierärzte/innen,     Apotheker/innen,
                  Krankenpfleger/innen, Fachdienste, medizinisch-technischen Dienste,
                  Sanitätshilfsdienste sowie der Betrieb von Kranken- und Kuranstalten.
                 die Ausübung des Privatunterrichts und der Erziehung
                 der Betrieb von Theater und Lichtspieltheatern sowie von Unternehmen
                  öffentlicher Belustigungen und Schaustellungen aller Art sowie
                  musikalischer und literarischer Darbietungen
                 die Herausgabe, das Herstellen und das Verbreiten periodischer
                  Druckschriften sowie der Verkauf dieser Druckwerke usw.

      Darüber hinaus gibt es noch eine Menge anderer Tätigkeiten, die nicht als gewerbliche
      Tätigkeiten gelten. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich bei der Tätigkeit, die Sie
      ausüben, um keine gewerbliche Tätigkeit handelt, wenden Sie sich bitte an die
      rechtspolitische Abteilung Ihrer Wirtschaftskammer. Dort erhalten Sie kostenlos und
      umfassend weitere Auskünfte.

      Nähere Informationen: § 2 GewO.

29. Ist es richtig, dass man für freie Gewerbe keinen
   Gewerbeschein benötigt?

      Nein, diese Information ist falsch. Freies Gewerbe bedeutet nur, dass kein
      Befähigungsnachweis (also keine Meisterprüfung o.ä.) zur Gewerbeausübung
      erforderlich ist. Ein Gewerbeschein, also die Erteilung des Rechtes, dieses Gewerbe
      ausüben zu dürfen, muss in jedem Fall – in dem ein Gewerbe ausgeübt wird - beantragt
      werden.

                                                                                                29
30.    Wann braucht man einen Gewerbeschein?

      Wenn eine Tätigkeit selbstständig und regelmäßig in der Absicht betrieben wird, einen
      Ertrag oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, dann wird diese Tätigkeit
      gewerbsmäßig ausgeübt und man braucht dafür – abgesehen von bestimmten
      Ausnahmen – eine Gewerbeberechtigung.

      Als selbstständig gilt eine Tätigkeit dann, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr
      ausgeübt wird.

      Als regelmäßig ausgeübt gilt eine Tätigkeit dann, wenn angenommen werden kann,
      dass diese Tätigkeit mit der Absicht der Wiederholung gemacht wurde.

      Wenn eine Tätigkeit bestimmten Personen/Unternehmen auch nur angeboten wurde,
      wird das schon mit der Ausübung des Gewerbes gleichgestellt.

      Grundsätzlich müssen Sie zwischen folgenden Gewerben unterscheiden:

                  Reglementierte (befähigungsnachweispflichtige) Gewerbe
                     o handwerkliche reglementierte Gewerbe
                     o sonstige reglementierte Gewerbe
                             reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung
                             reglementierte Gewerbe ohne Zuverlässigkeitsprüfung
                  Freie Gewerbe

31.    Wer muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen?

      Die gewerberechtlichen Voraussetzungen müssen entweder von einem/r persönlich
      haftenden   Gesellschafter/in   oder      von   einem/r namhaft  gemachten
      gewerberechtlichen Geschäftsführer/in erbracht werden.

32.    Wofür benötigt man einen Befähigungsnachweis?

      Einen Befähigungsnachweis benötigt man für die Ausübung von handwerklichen und
      sonstigen reglementierten Gewerben.

      Liste der Handwerke

                  Augenoptik
                  Bäcker/innen
                  Bandagist/innen; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung
                  Bodenleger/innen

                                                                                                    30
   Buchbinder/innen;             Etui-         und         Kassettenerzeugung;
            Kartonagewarenerzeugung
           Dachdecker/innen
           Damenkleidermacher/innen;                        Herrenkleidermacher/innen;
            Wäschewarenerzeugung
           Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
           Fleischer/innen
           Friseur/innen und Perückenmacher/innen (Stylist/innen)
           Gärtner/innen; Blumenbinder/innen (Floristen/innen)
           Glaser/innen,       Glasbeleger/innen       und     Flachglasschleifer/innen;
            Hohlglasschleifer/innen und Hohlglasveredler/innen; Glasbläser/innen und
            Glasinstrumentenerzeugung
           Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger
           Hafner/innen
           Heizungstechnik; Lüftungstechnik
           Hörgeräteakustik
           Kälte- und Klimatechnik
           Keramiker/innen; Platten- und Fliesenleger/innen
           Kommunikationselektronik
           Konditoren/innen (Zuckerbäcker/innen) einschließlich der Lebzelter und
            der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung
           Kraftfahrzeugtechnik;            Karosseriebauer/innen           einschließlich
            Karosseriespengler und Karosserielackierer/innen
           Kürschner/innen; Säckler/innen (Lederbekleidungserzeugung)
           Kunststoffverarbeitung
           Maler/innen und Anstreicher/innen; Lackierer/innen; Vergolder/innen und
            Staffierer/innen; Schilderherstellung
           Mechatroniker/innen        für      Maschinen-     und     Fertigungstechnik;
            Mechatroniker/innen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik;
            Mechatroniker/innen für Elektromaschinenbau und Automatisierung;
            Mechatroniker/innen für Medizingerätetechnik
           Oberflächentechnik; Metalldesign
           Orgelbauer/innen; Harmonikamacher/innen; Klaviermacher/innen; Streich-
            und Saiteninstrumenterzeuger/innen; Holzblasinstrumenterzeuger/innen;
            Blechblasinstrumenterzeuger/innen
           Orthopädieschuhmacher/innen
           Pflasterer/innen
           Rauchfangkehrer/innen
           Sattler/innen einschließlich Fahrzeugsattler/innen und Riemer/innen;
            Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner/innen
           Schädlingsbekämpfung
           Schlosser/innen; Schmiede/innen; Landmaschinentechnik
           Schuhmacher/innen
           Spengler/innen; Kupferschmiede
           Stukkateure/innen und Trockenausbauer/innen
           Tapezierer/innen und Dekorateure/innen
           Textilreiniger/innen    (Chemischreiniger/innen,      Wäscher/innen        und
            Wäschebügler/innen)
           Tischler/innen;    Modellbauer/innen;      Bootbauer/innen;      Binder/innen;
            Drechsler/innen; Bildhauer/innen

Liste der verbundenen (Handwerks-) Gewerbe

           Bandagisten – Orthopädietechnik – Miederwarenerzeugung

                                                                                              31
   Buchbinder/innen        –      Etui-      und     Kassettenerzeugung           –
            Kartonagewarenerzeugung
           Damenkleidermacher/innen             –     Herrenkleidermacher/innen           –
            Wäschewarenerzeugung
           Gärtner/innen – Blumenbinder/innen (Floristen/innen)
           Glaser/innen,     Glasbeleger/innen       und   Flachglasschleifer/innen       –
            Hohlglasschleifer/innen und Hohlglasveredler/innen – Glasbläser/innen und
            Glasinstrumentenerzeugung
           Gold- und Silberschmiede – Gold-, Silber- und Metallschläger/innen
           Heizungstechnik Lüftungstechnik
           Keramiker/innen – Platten- und Fliesenleger/innen
           Kraftfahrzeugtechnik        –       Karosseriebauer/innen        einschließlich
            Karosseriespengler/innen und Karosserielackierer/innen
           Kürschner/innen – Säckler/innen (Lederbekleidungserzeugung)
           Maler/innen und Anstreicher/innen – Lackierer/innen – Vergolder/innen
            und Staffierer/innen – Schilderherstellung
           Mechatroniker/innen       für     Maschinen-       und     Fertigungstechnik;
            Mechatroniker/innen für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik;
            Mechatroniker/innen für Elektromaschinenbau und Automatisierung;
            Mechatroniker/innen für Medizingerätetechnik
           Oberflächentechnik; Metalldesign
           Orgelbauer/innen; Harmonikamacher/innen; Klaviermacher/innen; Streich-
            und Saiteninstrumenterzeuger/innen; Holzblasinstrumenterzeuger/innen;
            Blechblasinstrumenterzeuger/innen
           Sattler/innen einschließlich Fahrzeugsattler/innen und Riemer/innen;
            Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner/innen
           Schlosser/innen – Schmiede – Landmaschinentechnik
           Spengler/innen – Kupferschmiede
           Tischler/innen – Modellbauer/innen – Bootbauer/innen – Binder/innen –
            Drechsler/innen – Bildhauer/innen
           Versicherungsmakler/innen               –          Berater/innen              in
            Versicherungsangelegenheiten (dieses verbundene Gewerbe ist das
            einzige Nicht-Handwerks-Gewerbe)

   Nähere Informationen: § 94 GewO.

Liste der reglementierten, nicht handwerklichen und keine Zuverlässigkeitsprüfung
erfordernden Gewerbe

           Arbeitsvermittlung
           Bestattung
           Buchhaltung
           Drogisten
           Drucker und Druckformenherstellung
           Erzeugung von kosmetischen Artikeln
           Fremdenführer/innen
           Fußpflege
           Gastgewerbe
           Getreidemüller/innen
           Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese
            Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und
            Handel mit Medizinprodukten

                                                                                               32
   Immobilientreuhänder/innen (Immobilienmakler/innen,
               Immobilienverwalter/innen, Bauträger/innen)
              Kontaktlinsenoptik
              Kosmetik (Schönheitspflege)
              Lebens- und Sozialberatung
              Massage
              Milchtechnologie
              Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum
              Spediteure/innen einschließlich der Transportagenten
              Steinmetzmeister/innen einschließlich Kunststeinerzeugung und
               Terazzomacher
              Technische Büros – Ingenieurbüros (beratende Ingenieure)
              Überlassung von Arbeitskräften
              Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
              Versicherungsagenten/innen
              Versicherungsmakler/innen; Berater/innen in
               Versicherungsangelegenheiten (verbundenes Gewerbe)
              Vulkaniseur/innen

  Liste der eine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerbe

              Baumeister/innen, Brunnenmeister/innen
              Chemische Laboratorien
              Elektrotechnik (dazu zählt auch die Errichtung von Alarmanlagen
              Pyrotechnikunternehmen
              Gas- und Sanitärtechnik
              Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln
               und Giften
              Inkassoinstitute
              Reisebüros
              Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe
              Sprengungsunternehmen
              Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und
               der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von
               Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und
               Finanzierungen
              Waffengewerbe
              Zimmermeister

  Nähere Informationen: § 94 iV § 95 Abs. 1 GewO

Wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe ausüben wollen, kommt als Nachweis für sich allein
oder in Verbindung zueinander in Betracht :

            Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bei Handwerken
               oder über eine sonstige Befähigungsprüfung;
            Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung;
            Zeugnis über den Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität
            Zeugnis über den erfolgreichen Besuch eines Fachhochschul-Studienganges;
            Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Schule;
            Zeugnis über den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges;
            Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung;

                                                                                           33
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