2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
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Herausgeberin: Landeshauptstadt München Sozialreferat Stadtjugendamt Prielmayerstraße 1 80335 München Redaktion: Stadtjugendamt, Jugendhilfeplanung Prielmayerstraße 1 80335 München Jugendamt.soz@muenchen.de Der Jahresbericht ist auf der Internetseite der Stadt München aufruf- und ausdruckbar: www.muenchen.info/soz/pup/gesamtliste.html Layout, Satz, Umbruch: Page Pro Media GmbH www.pagepro-media.de Bildnachweise: Die einzelnen Bilder wurden von den Abteilungen und Stabs- stellen des Stadtjugendamtes zur Verfügung gestellt und blei- ben Eigentum der Verfasser*innen der Beiträge. Titelfoto: Shutterstock@Rawpixel.com Kontaktadresse: Stadtjugendamt, S-II-L/JP jugendhilfeplanung.soz@muenchen.de
Inhaltsverzeichnis 1. DAS STADTJUGENDAMT IM ÜBERBLICK 6 1.1 Organisation des Stadtjugendamtes ������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 6 1.2 Leitgedanken �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 7 1.3 Zentrale Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) �������������������������������������������������� 7 1.4 Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den freien Trägern ���������������������������������� 9 1.4.1 Zweigliedrigkeit des Stadtjugendamtes 1.4.2 Arbeitsausschuss Kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung (AAKKJHP) �������������������������������� 9 1.4.3 Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe nach Paragraf 78 SGB VIII (S-II-L/JP) ��������������������� 11 2. ABTEILUNGEN DES STADTJUGENDAMTES (S-II) 13 2.1 Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A) �������������������������������������������������������������������������������������������� 13 2.2 Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, Unterhaltsvorschuss (S-II-B) ���������������������������� 16 2.3 Abteilung Erziehungsangebote (S-II-E) ������������������������������������������������������������������������������������������������������ 20 2.4 Abteilung Familienergänzende Hilfen, Heime, Pflege, Adoption (S-II-F) ������������������������������������������������ 25 2.5 Abteilung Kinder, Jugend und Familie (S-II-KJF) �������������������������������������������������������������������������������������� 27 3. FACHSTELLEN/STABSSTELLEN UND IHRE AUFGABEN (S-II-L) 32 4. THEMEN AUS DEM STADTJUGENDAMT 40 4.1 Bericht von Veranstaltungen der Abteilung (S-II-B) ���������������������������������������������������������������������������������� 40 4.2 Fachvortrag Traumapädagogik (S-II-F) ������������������������������������������������������������������������������������������������������ 40 4.3 Fachtag „Die Istanbul-Konvetion anpacken!“ (S-II-KJF/A) ������������������������������������������������������������������������ 44 4.4 Fachaustausch (09/2019), Fachgespräch (10/2019) und Fachtag (12/2019) zum Thema Sozialraumorientierung – mobilisierende Arbeit im Sozialraum (S-II-L/JP) ������������������������ 45 4.5 Veranstaltungen Kinderschutz (S-II-L/KS) �������������������������������������������������������������������������������������������������� 48 4.5.1 Kinderschutzkonferenz am 11. Juli 2021 ������������������������������������������������������������������������������������������� 48 4.5.2 Fachberatung Radikalisierung ���������������������������������������������������������������������������������������������������������� 49 4.5.3 Fachtagung „10 Jahre Münchner Modell der Frühen Hilfen – Ein Erfolgsmodell entwickelt sich weiter“������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 50 4.6 Veranstaltungen von GIBS (S-II-L/GIBS) ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 50 4.6.1 Workshop „Coming-out am Arbeitsplatz“ für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe ���������� 50 4.6.2 Fachtagung „Sucht und Gender“ ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 50 4.6.3 Kampagne „Love me Gender“ ���������������������������������������������������������������������������������������������������������� 51 4.6.4 Weitere Veranstaltungen �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 52 3
Grußwort der Stadträtin Dorothee Schiwy Sehr herzlich bedanke ich mich deshalb an dieser Stelle bei allen Verantwortlichen und Fachkräften des Stadtjugendamtes für ihr Engagement, dass sie trotz der coronabeding- ten Herausforderungen diesen Bericht ermög- licht haben. Zukünftig wird es den Kinder- und Jugend hilfereport aufgrund der allgemein notwendi- gen Sparmaßnahmen und der Konzentration auf die Aufrechterhaltung und fachliche Gestal- tung der Angebote für junge Menschen und deren Familien, nur noch als statistische Daten- Sehr geehrte Damen* und Herren*, information in digitaler Form entsprechend des liebe Leser*innen, vorliegenden Datenbegleitheftes geben. ich freue mich, Ihnen heute den 11. Kinder- und Mein besonderer Dank gilt allen Akteur*innen Jugendhilfereport vorzustellen, der die Jahre der freien Träger und der Wohlfahrts- und 2018 bis 2020 umfasst. Jugendverbände, allen Ehrenamtlichen und Mitarbeiter*innen, die in sehr vielfältiger Weise Er bietet Ihnen allen, die an der Kinder- und die gemeinsamen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in München interessiert sind, Jugendhilfe und die Durchführung der zahl- einen schnellen Überblick über die Entwicklun- reichen Angebote ermöglichen; ebenso dem gen, Eckdaten, die Struktur und die fachlichen Münchner Stadtrat, der sich stets sehr zukunfts- Schwerpunkte des Stadtjugendamtes der letz- orientiert, uns wohlwollend unterstützend, mit ten drei Jahre. den Anforderungen einer modernen Kinder- und Jugendhilfe auseinandersetzt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben wir alle in den letzten beiden Jahren im beruf Ihre lichen wie im persönlichen Bereich gespürt. Sie stellen uns und unsere Kooperationspart- ner*innen vor große und neuartige Herausfor- derungen. Dorothee Schiwy Berufsmäßige Stadträtin Die Pandemie wirkte sich auch auf die Realisie- rung der Erhebung und Erstellung des vorlie- genden Berichts aus, der auf einen 3-jährigen Zeitraum erweitert werden musste. 4 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Vorwort der Leiterin des Stadtjugendamtes München Esther Maffei Sehr geehrte Damen* und Herren*, liebe Kolleg*innen, ich freue mich, Ihnen den Kinder- und Jugend- hilfereport 2018/2019/2020 vorstellen zu dürfen. Das durch die Coronakrise geprägte letzte Jahr verhinderte eine Darstellung im gewohnten zweijährigen Rhythmus. Trotz personeller Engpässe und der Notwendigkeit, die örtliche Distanz der Kolleg*innen im Homeoffice zu überwinden, war es uns ein Anliegen die wich- tigsten Informationen des Stadtjugendamtes in diesem Report darzustellen. Das Datenbegleitheft nimmt die Logik der Abtei- Dabei gilt mein Dank den Kolleg*innen, die die lungsbeschreibungen auf und ermöglicht einen Beiträge für diesen Report zusammengestellt raschen Überblick zu den aktuellen Zahlen und haben. Mein Dank gilt über den Report hinaus Daten und die Entwicklung der Leistungsberei- allen Vertreter*innen der freien Kinder- und che im Sozialreferat/Stadtjugendamt. Jugendhilfe in München sowie den Kolleg*in- nen in den Sozialbürgerhäusern und der Woh- Mit dieser Form greift der vorliegende Kin- nungslosenhilfe, die mit uns dazu beitragen, der- und Jugendhilfereport den Wunsch des Kinder*, Jugendliche*, junge Erwachsene* und Stadtrates auf, mit einem kurzen Bericht einen deren Familien zu unterstützen und Kinder- und schnellen Überblick über die Entwicklungen zu Jugendhilfe gelingen zu lassen. bieten und damit abwägende Einschätzungen und Entscheidungen für die Förderung von Kin- Im Hauptteil des 11. Kinder- und Jugendhilfere- dern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und portes geht es darum, das Stadtjugendamt mit deren Familien vorzubereiten. all seinen Abteilungen und Aufgaben vorzustel- len. Sie finden Organigramme und Handlungs- Für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung an der felder der Abteilungen und Stabsstellen sowie Kinder- und Jugendhilfe in München im Sinne deren nähere Beschreibung. „unserer“ Jugend bedanke ich mich herzlich. Mit der Darstellung der wichtigsten Aufgaben Mit freundlichen Grüßen und Leistungsbereiche werden viele Verknüp- fungen zu unseren Kooperationspartner*innen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behinder- tenhilfe und anderer Institutionen sichtbar. In den „Themen des Stadtjugendamtes“ beleuch- Esther Maffei, ten wir noch einmal kurz die Fachveranstaltun- Leiterin des Stadtjugendamtes München gen des Stadtjugendamtes und deren Inhalte. Der Report verdeutlicht die Vielfalt des Stadt- jugendamtes München und verweist damit auf die hohe Diversität und Komplexität der öffentli- chen und freien Kinder- und Jugendhilfe insge- samt. 5
Das Stadtjugendamt im Überblick 1. Das Stadtjugendamt im Überblick 1.1 Organisation des Stadtjugendamtes Stabsstellen der Amtsleitung S-II-L/C Controlling S-II-L/GIBS Fachstelle Querschnitts aufgaben: Gender, Interkultu- relle Öffnung, Inklusion von Personalvertretung Menschen mit Behinderung, Leiterin des S-II-PR sexuelle und geschlechtliche Stadtjugendamtes Schwerbehinderten Identität S-II-L vertretung S-II-L/JP Jugendhilfeplanung S-II-SchwV S-II-L/KS Kinderschutz S-II-L/R Rechtsangelegenheiten S-II-L/S Steuerungsunterstützung S-II-L/SO Sonderausgaben Beistandschaft, Vor- Kinder, Jugend und Erziehungsangebote Angebote der Familienergänzende mundschaft /Pfleg- Familie Jugendhilfe Hilfen, Heime, Pflege, schaft, Unterhaltsvor- Adoption schuss S-II-KJF S-II-E S-II-A S-II-F S-II-B Beistandschaft Regionale Planung und Jugendschutz Fünf Regionalteams Pflege und Adoption S-II-B/B Verwaltung S-II-E/JS S-II-A/R1, S-II-A/R2, S-II-A/ S-II-F/PA S-II-KJF/PV R3, S-II-A/R4, S-II-A/R5 Vormundschaft / Produktsteuerung Münchner Waisenhaus Pflegschaft Jugendsozialarbeit Erziehungshilfen Überregionale Dienste S-II-F/WH S-II/V S-II-KJF/J (Kinderschutz, AEH, JGH, S-II-A/Ü Pflege) Münchner Kindl-Heim Unterhaltsvorschuss Angebote für Familien, S-II-E/E1 Familien-, Jugend- S-II-F/MKH S-II-B/UVG Frauen und Männer und Erziehungs S-II-KJF/A Produktsteuerung beratungsstellen Erziehungshilfen Marie-Mattfeld-Haus S-II-A/BSt (teilstationär, stationär, S-II-F/MMH Kinder- und Jugendarbeit WSE) Ferien- und S-II-KJF/JA S-II-E/E2 Familienangebote Jugendhilfeverbund Just M S-II-A/F/F S-II-F/JustM Kindertagesbetreuung Produktsteuerung S-II-KJF/KT Wirtschaftliche Jugendhilfe S-II-E/W Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen S-II-E/J Psychologischer Fachdienst für Eingliederungshilfen S-II-E/PD Stand: 2020 6 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Leitgedanken 1.2 Leitgedanken Die Perspektive des Stadtjugendamtes ist es, eine Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) als kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt- Steuerung der operativen (stadteigene Angebote gesellschaft zu schaffen, in der unabhängig von und Bezirkssozialarbeit) sowie als Steuerung der ihrer Herkunft alle die gleichen Chancen haben subsidiären Leistungserbringer (freie Träger*in- und friedlich zusammenleben können. nen und Verbände). Das Stadtjugendamt handelt im Sinne des Es ist deshalb Aufgabe des Stadtjugendamtes, dazu beizutragen, dass »» Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Hilfen bekommen, die sie wollen und brauchen, »» Kinder und Jugendliche seelisch und körperlich unversehrt aufwachsen können, »» Kinder und Jugendliche nicht in Armut aufwachsen müssen, »» Kinder und Jugendliche gleichen Zugang zu Betreuung und Bildung haben, »» Kinder, Jugendliche und Familien frühzeitig unterstützt und gefördert werden können, »» junge Menschen vielfältige, lebenswerte Orte in der Stadt finden und gestalten können, »» jungen Menschen der Einstieg in Ausbildung und Beruf gelingt, »» junge Menschen in allen Bereichen, die sie maßgeblich betreffen, mitreden und mitwirken können, »» die sozialen Dienste und Einrichtungen sich allen Menschen dieser Stadt öffnen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Ethnie, Alter und individuellen Fähigkeiten und »» das eigenständige Profil der Kinder- und Jugendhilfe, als Anwalt für Kinder und Jugendliche, erhalten bleibt. 1.3 Zentrale Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Schaffung und Erhalt positiver Lebensbedin- ständige Durchführung kultureller Ver- gungen für junge Menschen und ihre Familien anstaltungen), verbandliche Kinder- und »» Kommunale Interessenvertretung, Förde- Jugendarbeit, Ferienangebote, Streetwork, rung und Weiterentwicklung einer kind Pomki (offizielles Kinderportal der Landes- gerechten Stadt durch Kinder- und Jugend- hauptstadt München von und für Kinder), beteiligung politische Bildung »» Analyse der Lebenssituation von Kindern, »» operative Angebote des stadteigenen Jugendlichen und Familien in München Trägers (Schulsozialarbeit an Grund-, als Orientierungsgrundlage sowie für Mittelschulen und Sonderpädagogischen konzeptionelle Planung einer kommunalen Förderzentren, Berufsschulsozialarbeit, Familienpolitik Streetwork sowie Beratungsstellen für »» Fachstelle Elterninformationen und Eltern- Eltern, Kinder und Jugendliche) briefe sowie Ferienangebote/Familien- und »» Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit Ferienpass an Schulen, Schüler*innenförderung, berufsbezogene Jugendhilfe, JiBB Förderung junger Menschen in ihrer indivi (Junge Menschen in Bildung und Beruf), duellen Entwicklung und Abbau von Benach zielgruppenspezifische Angebote für teiligungen Mädchen*, Jungen* und Migrant*innen, Fachliche und finanzielle Verantwortung Gewaltprävention (Planung und Steuerung) für die Bereiche: »» Erziehungs- und Familienberatung, »» Regionale Angebote der Offenen Kinder- Familienzentren/Familienstützpunkte, und Jugendarbeit, überregionale Angebote Familienbildungsstätten, Familienangebote der ambulanten und Offenen Kinder- und für Familien mit Migrationshintergrund Jugendarbeit, Jugendkulturwerk (eigen- und in Krisen, Familienpflege, Familiener- 7
Zentrale Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) holung, Angebote der Frühen Förderung, Wohnprojekten in stadteigener Trä- geschlechts-, zielgruppen- und themen gerschaft (Jugendhilfeverbund Just M, spezifische Angebote Marie-Mattfeld-Haus, Münchner Waisen- »» Kindertagespflege in Familien, Großtages haus, Münchner Kindl-Heim) sowie Hilfen pflege, Ersatzbetreuung, Qualifizierung von in Pflegefamilien inklusive der hoheitlichen Tagesbetreuungspersonen, elternorgani- Aufgaben bei Adoptionsvermittlung und sierte Spielgruppen Begleitung »» regionale Jugendhilfeplanung und Immo- »» operative ambulante Erziehungshilfen in bilienplanung – Steuerung/Fachaufsicht: stadteigener Trägerschaft Familienberatung durch die Bezirkssozial arbeit (BSA), Beratung und Unterstützung Vertretung von jungen Menschen bei Trennung, Scheidung, Umgang sowie »» Wahrnehmung der elterlichen Sorge oder Beratung und Mitwirkung der BSA in von Teilen der elterlichen Sorge für die im familiengerichtlichen Verfahren Rahmen von Vormundschaften oder Ergän- zungspflegschaften vertretenen Kinder und Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vertretung deren Interessen Gefahren »» Beratung und Unterstützung alleinerzie- »» Unterstützung und Beratung der opera hender Elternteile bei Fragen zur Feststel- tiven pädagogischen Bereiche in den lung von Abstammungsverhältnissen und Sozialbürgerhäusern (Bezirkssozialarbeit Geltendmachung von Unterhaltsansprü- [BSA], Vermittlungsstelle [VMS]) und im chen minderjähriger Kinder Stadtjugendamt bei ihrer Aufgabenwahr »» Feststellung der Vaterschaft und Geltend nehmung im Kinderschutz machung von Unterhaltsansprüchen »» stadtweite Vernetzungsarbeit mit einer minderjähriger Kinder Vielzahl von Professionen oder Institu »» Beurkundung von Abstammungsverhält tionen (wie Jugendhilfe, Beratungsstellen, nissen, Unterhaltsansprüchen und Sorge Gesundheitsbereich, Familiengericht, erklärungen Staatsanwaltschaft, Polizei, Schulen, »» Gewährung von Unterhaltsvorschüssen für Kindertageseinrichtungen) Kinder, für die zu wenig oder kein Unterhalt »» Steuerung der Frühen Hilfen in Koopera- gezahlt wird tion mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt »» Bearbeitung von Bürger*innenbeschwerden in Kinderschutzfällen sowie die fachaufsicht liche Prüfung als Kontrollinstanz Familienergänzende Leistungen/erzieherische Hilfen und Unterstützungsangebote »» Vorgabe von Qualitätsstandards und Steuerung in den ambulanten, teilstatio nären und stationären Erziehungs- und Eingliederungshilfen, Hilfen der Träger sowie bei der Umsetzung in den Sozial bürgerhäusern »» Abwicklung der Wirtschaftlichen Jugend- hilfe/Kostenerstattung »» Leistungserbringung für Hilfen für junge Erwachsene, Jugendgerichtshilfe »» Kinder- und Jugendschutz sowie Leitstelle »» operative stationäre Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Heimen und 8 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den freien Trägern 1.4 Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den freien Trägern 1.4.1 Zweigliedrigkeit des 1.4.2 Arbeitsausschuss Kommunale Stadtjugendamtes Kinder- und Jugendhilfeplanung (AAKKJHP) Der Aufbau und die Aufgaben der Kreis- und Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder- Besetzung und Organisation und Jugendhilfegesetz geregelt. Das Stadtju- gendamt besteht aus zwei Teilen, dem Kinder- Gemäß der Paragrafen acht und zehn der Stadt- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und der jugendamtssatzung kann der KJHA beratende Verwaltung. Ausschüsse bilden. Letztmalig wurden mit Beschluss der Vollversammlung vom 22. April Die „Arbeitsteilung“ zwischen der Verwal- 2009 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01155) Ziel- tung des Stadtjugendamtes und dem KJHA setzung,Funktion, Struktur und Besetzung der bestimmt der Paragraf 69 Absatz 3 und der Kommission festgelegt. Paragraf 70 SGB VIII. Das Stadtjugendamt nimmt damit eine Sonder- Der Arbeitsausschuss ist ein beratendes Gre- stellung unter den Organisationseinheiten der mium des KJHA. Kommunalverwaltung in Deutschland ein.1 „Zentrale Aufgaben des AAKKJHP sind die Es verfügt über eine spezifische, von den ande- Diskussion und Vorberatung von für die Kinder- ren Organisationseinheiten abweichende Struk- und Jugendhilfe wichtigen Themen, Planungs- tur, die zudem bundesrechtlich vorgeprägt ist vorhaben sowie diesbezüglichen Beschluss- (seit 1922 Jugendwohlfahrtsgesetz). vorhaben, bevor diese vom Sozialreferat dem KJHA bzw. vom Referat für Bildung und Sport Aus dieser historisch bedingten Entscheidung dem KJHA und anschließend dem Bildungsaus- ergeben sich bis heute Folgen für die Aufgaben schuss vorgelegt werden.“ (Geschäftsordnung erfüllung. vom 1. Dezember 2021) So ist einerseits das Aufgabenspektrum der Kin- der- und Jugendhilfe heute weitgehend im SGB Die Organisation des AAKKJHP richtet sich VIII kodifiziert, deren Kern in erster Linie per- nach der Geschäftsordnung des Stadtrates und sonenbezogene, soziale Dienstleitungen sind – besteht aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern vielen Leistungsverpflichtungen stehen subjek- und 18 beratenden Mitgliedern. tive, das heißt einklagbare Rechte, gegenüber. Zur Aufgabenerfüllung arbeitet das Stadtju- 14 stimmberechtigte Mitglieder: gendamt mit einem breiten Spektrum von Ver- »» sieben Vertretungen aus den Fraktionen bänden, Organisationen und einzelnen Personen nach Hare-Niemeyer-Verteilungssystem, zusammen. Es hat dafür Sorge zu tragen, dass »» eine Vertretung der Jugendverbände/Kreis- neben den Angeboten freier Träger diese Koope- jugendring rationspartner*innen (wie Vormund*innen/ »» eine Vertretung des Münchner Trichters, Pfleger*innen und Pflegepersonen) zur Umset- »» zwei Vertretungen der ARGE der Freien zung des Gesetzes im notwendigen Umfang zur Wohlfahrtspflege (ehemalige und derzeitige Verfügung stehen. Sprecher*innen der ARGE der Freien Wohl- Innerhalb der Verwaltung des Stadtjugendam- fahrtspflege) tes spiegelt sich dieses Bild in mehreren »» eine Vertretung des Referates für Bildung Gremien wieder – insbesondere im Arbeits- und Sport ausschuss Kommunale Kinder- und Jugend- »» eine Vertretung des Sozialreferates und hilfeplanung (AAKKJHP) und in der Dach-Ar- »» die Leitung des Stadtjugendamtes oder ihre beitsgemeinschaft (Dach-ARGE) sowie den Vertretung im Amt zuarbeitenden Fach-Arbeitsgemeinschaften Eger/Hensgen, Das Stadtjugendamt in der Zivilgesellschaft, 1 (Fach-ARGEn). ISBN 978-3-7799-2897-3 © 2013 Beltz Verlag, Weinheim Basel 9
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den freien Trägern 18 beratende Mitglieder: »» eine Vertretung des Staatlichen Schulamtes »» eine Vertretung des Büros der Bürger »» eine Vertretung des Behindertenbeirates meisterin »» eine Vertretung des Migrationsbeirates »» vier Vertretungen der verbleibenden »» eine Vertretung der Frauengleichstellungs- Wohlfahrtsverbände stelle »» drei in der Jugendhilfe erfahrene »» eine Vertretung der Stadtschüler*innen Frauen* und Männer* aus den Bereichen vertretung „Migration“, „Familie“ sowie „Menschen »» zwei Vertretungen aus Fach-ARGEn nach mit Behinderung“ Paragraf 78 SGB VIII (Geschäftsordnung »» eine Vertretung des Referates für vom 1. Dezember 2021) Stadtplanung und Bauordnung »» eine Vertretung des Referates für Zusätzlich können je nach Bedarf noch weitere Gesundheit und Umwelt fachlich geeignete Personen hinzugezogen »» eine Vertretung des Kulturreferates werden. Hauptthemen der Sitzungen 2018/2019/2020 Datum Themen 6. Dezember 2017 1. Begrüßung der neuen Stadtjugendamtsleitung in diesem Kreis 2. „Bericht zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt München“ 3. Geschäftsordnung für den AAKKJHP 6. März 2018 1. Kooperative Ganztagsbildung, Umsetzung eines Modells im Grundschulbereich 2. Modellprojekt – Inklusive Förder- und Betreuungsangebote an Schulen Paragraf 35a SGB VIII in Verbindung mit den Paragrafen 11 und 13 3. Geschäftsordnung für den AAKKJHP 3. Juli 2018 1. Mobile sozialpädagogische Unterstützung 2. Ganztagspflege 6. Dezember 2018 1. Modell/Entwicklung Kooperativer Ganztag 2. „Spielangebote für Mädchen* und Jungen* – Gendergerechte Spielplatzgestaltung“ 3. Infos aus der Spielraumkommission 15. März 2019 1. Beschlussvorlage zum Kooperativen Ganztag 2. „Junge Erwachsene“ – Darstellung des Handlungsfeldes durch das Stadtjugendamt 21. Mai 2019 1. Jugendkultur › Sachstand Anträge und Verfahren 25. September 2019 1. Neues aus der Jugendhilfeplanung › Kommunikation zwischen Dach-ARGE und AAKKJHP › Erweiterung der Dach-ARGE durch Vertretungen aus der Behindertenhilfe 2. Vorhaben – Notschlafstelle für Minderjährige 7. November 2019 1. Neues aus der Jugendhilfeplanung 2. Jugendhilfe gegen Rechts – Überlegungen 3. Runder Tisch "Lebenslagen von Mädchen* und junge Frauen*" – Mobiles Projekt 4. Aktueller Sachstand „Rahmenkonzept“ Kooperative Ganztagsbildung › Bericht zu Erfahrung am Pfanzeltplatz 13. Februar 2020 1. Diskussion zur Geschäftsordnung des AA KKJHP 2. Jungen*arbeit 13. Oktober 2020 1. Wahl der*des Vorsitzenden aus der Mitte des AA-KKJHP › Frau Stadträtin Marion Lüttig Wahl der zwei Stellvertreter*innen › Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt › Frau Stadträtin Barbara Likus Klärung weiteres Vorgehen zur Geschäftsordnung 10 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den freien Trägern 1.4.3 Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kinder- »» Einschaltung der Fach-ARGE und gegebe- und Jugendhilfe nach Paragraf 78 nenfalls der Dach-ARGE bei Aufstellung SGB VIII (S-II-L/JP) der Jahresziele des Sozialreferates, Bespre- chung des Zielentwurfes Die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und »» Dach-ARGE und Fach-ARGEn können Emp- freier Jugendhilfe findet ihren Ausdruck nicht fehlungen aussprechen. nur in der Organisation des Stadtjugendamtes, »» In der Dach-ARGE sind die einzelnen sondern in der Art und Weise der Wahrneh- Fach-ARGEn vertreten. mung der Aufgaben der Kinder- und Jugend- »» Die Beteiligung von Institutionen außerhalb hilfe, insbesondere in der Erbringung von der Jugendhilfe, die sich mit denselben The- Leistungen gemäß SGB VIII. men befassen, ist im Einzelfall zweckmäßig. Die gemäß Paragraf 78 SGB VIII regelmäßig »» Wenn enge Kooperationspartner*innen stattfindenden Fach- und Dach-ARGEn sind eigenständige Fach-ARGEn eingerichtet struktureller Ausdruck des gemeinsamen Dialo- haben, die zudem organisatorisch dem ges zur Bedarfserörterung, Weiterentwicklung, Stadtjugendamt zugeschaltet sind, und die Planung und Gestaltung von Angeboten. inhaltlichen Verbindungen dies rechtfer tigen, können auf deren Wunsch hin diese In Vollzug des Paragraf 78 SGB VIII besteht im Fach-ARGEn in das Organisationskonzept Stadtjugendamt die Arbeitsgemeinschaft Kin- der Arbeitsgemeinschaften integriert wer- der- und Jugendhilfe (AGJ). Der übergeordne- den. Sie haben dann auch die Möglichkeit, ten Dach-ARGE sind Fach-Arbeitsgemeinschaf- Vertretungen in die Dach-ARGE zu delegie- ten (Fach-ARGEn) zugeordnet. Die Struktur der ren. Fach-ARGEn folgt der Systematik des aktuellen Produktplans. In den Fach-ARGEn sind die Übersicht Arbeitsgemeinschaften: jeweiligen Leistungsanbieter*innen (freie und öffentliche Träger) vertreten, jede Fach-ARGE Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe ist in der Dach-ARGE vertreten. Paragraf 78 SGB VIII Dach-ARGE Ziele der Dach-ARGE (übergeordnet) »» Vollzug Paragraf 78 SGB VIII »» Geplante Maßnahmen aufeinander abzu- Kindertages Kinder- und Jugend Angebote für stimmen (Erörterung, Besprechung, Anhö- betreuung Jugendarbeit sozialarbeit Familien rung et cetera), Rechtsgrundlage: Paragraf 78 SGB VIII »» Diskussion und Austausch von grundsätz- Aktivierung und lichen, fachspezifischen Aufgaben und Erziehungs- Vormund- Unterstützung für hilfen schaft Erörterung von grundlegenden, strukturel- Familien, Frauen und Männer len Ziel- und Fragestellungen, einschließlich Fragen des Qualitätsmanagements, der Steuerung und des Kontraktmanagements »» Befassung mit strittigen Punkten aus den Fach-ARGEn (dort auch Erörterung von Produktbeschreibungen sowie der damit verbundenen Steuerung) »» Diskussion jugendpolitischer Schwerpunkt- felder sowie kinder- und jugendpolitischer Ziele, Erörterung fachlicher Bedarfe und Beteiligung an der Kinder- und Jugendhilfe planung »» Informationsaustausch 11
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den freien Trägern Teilnehmer*innen der Dach-ARGE Verwaltung: » Leitung Stadtjugendamt » Leitungen der Fachabteilungen Stadtjugendamt » Stabsstellen der Jugendamtsleitung » Leitung Sozialbürgerhaus freie Träger: » je eine Vertretung der sechs Wohlfahrtsverbände » zwei Vertretungen nach Paragraf 75 SGB VIII » zwei Vertretungen Kreisjugendring München-Stadt Querschnittsbereiche: Fachforum Mädchen*arbeit für den Bereich Mädchen* und junge Frauen* » Netzwerk Jungen*arbeit für den Bereich Jungen* und junge Männer* Fach-ARGEn: » je zwei Vertretungen der freien Träger aus den sieben Fach-ARGEn Sitzungen und Themen der Dach-ARGE 20. Februar 2018 » Organisatorisches zur Dach-ARGE und Verbindung zum AAKKJHP » Berichte aus den Fach-ARGEn und Ergänzungen der Abteilungen 28. Juni 2018 » Sozialplanung/Sozialreferat stellt vor › aktuelle Planungsgebiete in der LHM › soziales Monitoring 19. Oktober 2018 » Sachstand Wirkungsorientierung zur Diskussion » Berichte aus den Fach-ARGEn und Ergänzungen der Abteilungen 13. Februar 2019 » Aktueller Stand zum Kooperativen Ganztag » Berichte aus den Fach-ARGEn und Ergänzungen der Abteilungen 4. Juli 2019 » Kinderschutz und Leitstelle » Berichte aus den Fach-ARGEn und Ergänzungen der Abteilungen 16. Oktober 2019 » Bezirk Oberbayern – Behindertenhilfe zu Gast » Aktivitäten des Stadtjugendamtes 20. Februar 2020 1. Bericht aus dem AA KKJHP » Geschäftsordnung bezüglich Tendenzen von menschenfeindliche Einflußnahme » Veranstaltungen Jugendhilfe gegen Rechts 2. Kooperativer Ganztag » Sachstand 17. Juni 2020 1. Junge Erwachsene zwischen Jugendhilfe und dem System der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe 2. Austausch zu pandemiebedingten Themen 8. September 2020 1. Ressourcen Landeshauptstadt München » Haushaltslage und notwendige Aufgabenkritik 2. Runder Tisch – Lebenslagen von Mädchen* und jungen Frauen* 26. November 2020 1. Kooperativer Ganztag – letzte Fassung Rahmenkonzept 2. Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Bildung und Schule bezüglich Corona 3. Gründung Unterarbeitsgruppe DachARGE-Corona » Zeitraum: im wöchentlichem Rhythmus » Teilnehmer*innen: Vertreter*innen aus den FachARGEn und Münchner Träger der Jugendhilfe » Zielsetzung: › UAG-DachARGE-Corona will fachlich inhaltliche Strategien entwickeln, um die notwendigen Initiativen im Sinne der Kinder und Jugendlichen einzuleiten. › Die krisenbedingten Themen der öffentlichen und freien Kinder und Jugendhilfe werden dabei abteilungs- und handlungsfeldübergreifend diskutiert und gemeinsame, kooperative Antworten auf die Herausforderungen der pandemiebedingten Vorgaben gesucht. 12 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Abteilungen des Stadtjugendamtes (S-II) 2. Abteilungen des Stadtjugendamtes (S-II) 2.1 Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A) Für unsere Kinder, Jugendlichen und ihre angeboten, bis hin zu Freizeit- und Ferien Familien ist das Leben in unserer Stadt davon maßnahmen. Mit den einzelnen Angeboten abhängig, wie sich das räumliche und kommu- werden Kinder, Jugendliche und ihre Familien nale Umfeld gestaltet, aber auch davon, welche – unabhängig von Nationen und Kulturen, von kulturellen, sportlichen und sozialen Möglich- Beeinträchtigungen, sexuellen Orientierungen keiten ihnen hier offenstehen. Daran orientieren und Geschlecht – auch mit Blick auf Freizeit sich unsere Angebote und Ziele. Das große aktivitäten, Schule und Beruf kompetent unter- Spektrum der Unterstützungen und Hilfeleis- stützt, beraten und gestärkt. Beim stadteigenen tungen basiert neben der intensiv gestalteten Angebot von Jugendhilfeleistungen arbeiten Einzelfallarbeit auch auf Projekt- und Gruppen 250 hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Grundsatz Personalentwicklung Abteilungsleitung Vorzimmer Region 1 Beratungsstelle für Eltern, Kinder Ferienangebote/Familien- und AEH / SchSa / SW und Jugendliche Ferienpass Region 2 Fachstelle Elterninformationen AEH / SchSa / SW und Elternbriefe Region 3 Legende: AEH / SchSa / SW AEH = ambulante Erziehungshilfen SchSa = Schulsozialarbeit Region 4 SW = Streetwork AEH / SchSa / SW Überregionale Dienste Überregionale Dienste: - Berufsschulsozialarbeit Region 5 - F örderzentrum emotionale und soziale Entwicklung SchSa/SW Stand 2020 In der Abteilung werden folgende regionale »» Schulsozialarbeit/JaS (SchSa) Leistungen (S-II-A/R) erbracht: Städtische Schulsozialarbeit (Jugend sozialarbeit an Schulen – JaS) wird an zehn »» Ambulante Erziehungshilfen (AEH) Grund-, zwölf Mittelschulen- und sechs Basierend auf der gesetzlichen Grundlage Sonderpädagogischen Förderzentren ange- des Paragrafen 27 SGB VIII und folgende boten. Die gesetzlichen Grundlagen dieser in Verbindung mit Paragraf 36 SGB VIII sozialpädagogischen Arbeit finden sich in Hilfeplanverfahren und insbesondere die den Paragrafen 11 und 13 und 81 SGB VIII. Paragrafen 29, 30, 31, 35 SGB VIII, auch in Basierend auf dem Herstellen von Chancen- Verbindung mit dem Paragraf 41 SGB VIII, gleichheit und einer gelungenen Identitäts- bieten an vier Außenstellen die städtischen entwicklung für Mädchen* und Jungen* AEH Hilfsangebote für Kinder, Jugend unterstützt Schulsozialarbeit im Besonderen liche und junge Erwachsene sowie deren bei schulischen, persönlichen und entwick- Personensorgeberechtigte an, die Probleme lungsbedingten Problemen, aber auch bei im familiären Miteinander, bei der Alltags- der beruflichen Orientierung, Begleitung im bewältigung, in ihrer Entwicklung oder im Bewerbungsprozess und in ihrer beruflichen Sozialverhalten haben. Entwicklung. 13
Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A) Streetwork (SW) (Dachauer Straße 96), angeboten. Das ein- Streetwork ist aufsuchende, stadtteilorien- zige staatliche Förderzentrum für emotionale tierte Straßensozialarbeit. Als niederschwel- und soziale Entwicklung in München, besu- liges Angebot für Jugendliche und junge chen normal begabte Kinder und Jugend- Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren liche mit Förderbedarf für emotionale und basiert es auf der gesetzlichen Grundlage des soziale Entwicklung gemäß der Maßgabe Paragraf 13 (Jugendsozialarbeit) SGB VIII. des Art. 41 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über Erziehungs und Unterrichtswesen (BayEUG). Es können Gruppen oder Einzelne sein, die ›› sich regelmäßig im öffentlichen Raum Zusätzlich bietet die Abteilung S-II-A an aufhalten, Schulen an und führt durch: ›› Schwierigkeiten bei der Lebensbewäl tigung haben oder »» Offene Ganztagsschule (OGS) ›› durch andere Institutionen nicht mehr Die OGS ist ein freiwilliges schulisches erreicht werden. Angebot, bei dem die Schüler*innen aus Weitere Informationen unter: den Klassenstufen fünf bis neun klassen- www.muenchen.de/streetwork übergreifend nach dem Unterricht erzie- herisch betreut und gefördert werden. In der Abteilung werden folgende überregio- Auf diesem Wege sollen den Kindern und nale Leistungen (S-II-A/Ü) erbracht: Jugendlichen, zusätzlich zum schulischen Alltag, vielfältige Bildungs-, Freizeit- und »» Berufsschulsozialarbeit (BSSA) Erfahrungsmöglichkeiten eröffnet werden. Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen unterstützt und berät schwerpunktmäßig »» Jugendliche an die Hand nehmen und Schüler*innen bei persönlichen, schuli- begleiten (JADE) schen, wirtschaftlichen und beruflichen JADE ist ein Kooperationsprojekt zur vertieften Problemlagen. Hierbei sollen das Risiko Berufsorientierung der Agentur für Arbeit, des des Scheiterns der Jugendlichen in der Jobcenters München, des Staatlichen Schul- Schule und/oder im Ausbildungsbetrieb amtes in der Landeshauptstadt München, der begrenzt und die Chancen Benachteiligter Regierung von Oberbayern, des Referates für im Bildungswettbewerb erhöht werden. Bildung und Sport sowie des Sozialreferates Berufsschulsozialarbeit betreut Schüler*in- der Landeshauptstadt München für Schü- nen der Fachklassen für Auszubildende, ler*innen der 8. und 9. Jahrgangsstufe an Mit- der Berufsvorbereitungsklassen wie dem telschulen und Sonderpädagogischen Förder- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem zentren in München. An zwölf Mittelschulen, Berufseinstiegsjahr (BEJ), der Klassen für drei Sonderpädagogischen Förderzentren und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) am Förderzentrum für emotionale und soziale und der Berufsintegrationsklassen für Entwicklung findet JADE in Trägerschaft berufsschulpflichtige Flüchtlinge. Berufs- des stadteigenen Anbieters statt. Vernetztes schulsozialarbeit in Trägerschaft des Stadt- Arbeiten im Bereich der Berufsvorbereitung jugendamtes ist an vier Berufsschulen aktiv. ist durch die gleichzeitige Trägerschaft für die Schulsozialarbeit an allen Standorten gewähr- »» Förderzentrum emotionale und soziale leistet. Entwicklung Städtische Schulsozialarbeit, Jugendliche Weitere Angebote an die Hand nehmen und begleiten (JADE) sowie Offene Ganztagsschule (OGS) in »» Beratungsstellen für Eltern, Kinder und den Jahrgangsstufen fünf bis neun wer- Jugendliche (S-II-A/BST) den am überregionalen staatlichen För- Die Beratungsstellen sind Ansprech derzentrum für emotionale und soziale partner*innen für Familien mit Kindern und Förderung, der Prof.-Otto-Speck-Schule Jugendlichen sowie für junge Erwachsene. 14 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A) Die Fachkräfte aus Psychologie, Sozialpädago- Themen, wie geschlechtsspezifische Ent- gik, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Ver- wicklung, Grenzsetzung in der Erziehung waltung arbeiten in multidisziplinären Teams oder Umgang mit Medienkonsum wer- zusammen. Um der Individualität junger den aufgegriffen. Auf Wunsch der Eltern Menschen und der Vielfalt familiären Zusam- können die Briefe als türkisch-deutsche, menlebens gerecht zu werden, entwickeln die serbisch-deutsche und kroatisch-deutsche Mitarbeiter*innen passgenaue und flexible Ausgabe verschickt werden. Formen ambulanter Hilfen. Die Angebote kön- Außerdem erstellt und verschickt die Fach- nen niederschwellig und freiwillig von Einzel- stelle Sonderbriefe und Broschüren zu personen, familiären Teilsystemen oder gan- verschiedenen Themen, wie Taschengeld, zen Familien genutzt werden – in allen Fragen Medienkonsum, Alkohol, Jugendschutz, der Entwicklung und Erziehung, zu familiären Trennung und Scheidung. Konflikten und zu Trennung und Scheidung. Im Internet finden Eltern unter Nach Absprache mit den Eltern können das www.muenchen.de/elternbriefe einen familiäre Umfeld und andere Fachkräfte aus Überblick über die verschiedenen Angebote Schule und Kinderbetreuung einbezogen wer- der Fachstelle. Sie können die einzelnen den. Bei Fragen zu Lernschwierigkeiten oder Elternbriefe sowie Broschüren kostenfrei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten herunterladen. bieten die Beratungsstellen eine diagnostische Abklärung als Grundlage für die Beratung an. »» Ferienangebote / Familien- und Ferienpass Falls erforderlich, werden auch testpsycholo- (S-II-A/F/F) gische Befunde, beispielsweise zur Abklärung Von eintägigen Erlebnisreisen bis hin zu von Teilleistungsstörungen wie Legasthenie Ferienfreizeiten im In- und Ausland genie- oder Dyskalkulie, erstellt. ßen Kinder und Jugendliche jährlich das Die im Rahmen der fünf Münchner Beratungs- Ferienprogramm des Stadtjugendamtes. stellen erbrachten Leistungen basieren auf Die Angebote sind so gestaltet, dass sie den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfe- für alle Kinder und Jugendlichen gleicher- gesetzes, insbesondere die Paragrafen 16, 17, maßen erreichbar und nutzbar sind. Dem 18, 28, 36, und in Verbindung mit Paragraf 41 Inklusionsgedanken verpflichtet sind die SGB VIII. Angebote darauf ausgerichtet, jegliche Aus- Weitere Informationen unter: grenzung zu vermeiden und allen Kindern www.muenchen.de/familienberatung und Jugendlichen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen und sozialen »» Fachstelle Elterninformationen und Herkunft und ihrer Behinderung eine Teil- Elternbriefe habe zu ermöglichen. Elternbriefe sind eine kostenlose Leistung, ›› Eintägige Erlebnisreisen, Stadtreisen und die an alle Münchner Familien ein- bis drei- Workshops mal im Jahr versendet werden. Eltern erhal- Teilnahme für Kinder und Jugendliche im ten Informationen zum jeweiligen Entwick- Alter von fünf bis 14 Jahren. Spannende lungsstand ihres Kindes bis zu dessen 14. Ziele und interessante Workshops. Lebensjahr, zu häufig auftretenden Proble- Weitere Informationen unter: men und möglichen Lösungsmöglichkeiten. www.muenchen.de/ferienangebote Die meisten Elternbriefe enthalten einen ›› Ferienfreizeiten Adressenteil mit Hinweisen auf Beratungs- Teilnahme für Kinder und Jugendliche im angebote und Unterstützungsmöglichkei- Alter von fünf bis 15 Jahren an mehrtägi- ten. Die Elternbriefe sind so geschrieben, gen Ferienfreizeiten in über 20 interessan- dass sie Mütter* und Väter* direkt anspre- ten Orten in Deutschland und Europa. chen, um sie in der Wahrnehmung ihrer Weitere Informationen unter: Erziehungsverantwortung zu stärken. Bei- www.muenchen.de/ferienangebote träge zu Partnerschaft und Familie sind ein fester Bestandteil der Elternbriefe. Manche 15
Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, Unterhaltsvorschuss (S-II-B) ›› Münchner Ferienpass ›› Münchner Familienpass Ermöglicht Kindern und Jugendlichen im Bietet zahlreiche Anregungen, Veranstal- Alter von sechs bis einschließlich 17 Jah- tungen, Ermäßigungen und Gutscheine ren einen ermäßigten oder kostenfreien für Familien zur Freizeitgestaltung. Zugang zu Einrichtungen in München und Weitere Informationen unter: Umgebung sowie zu einem vielfältigen www.muenchen.de/familienpass Angebot an Aktionen. Weitere Informationen unter: www.muenchen.de/ferienpass 2.2 Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, Unterhaltsvorschuss (S-II-B) Die Abteilung erfüllt gesetzliche Aufgaben der Jugendhilfe. Sie vertritt die Interessen minder- jähriger Kinder bei der Geltendmachung von Unterhalt und der Regelung von Abstammungs- verhältnissen. Die Abteilung übt auch die elterliche Sorge für Minderjährige im Rahmen von Vormundschaften oder Ergänzungspflegschaften aus und trägt durch die Zahlung von Unterhalts- vorschuss an alleinerziehende Elternteile zur Vermeidung von Kinderarmut bei. Derzeit arbeiten 125 hauptamtliche Mitarbeiter*innen überwiegend im Verwaltungsdienst. Grundsatz (S-II-B/GS) Poststelle Abteilungsleitung Teamassistenz S-II-B Archiv Vorzimmer Sachgebiet B eistandschaft Sachgebiet Vormundschaft/ Sachgebiet Unterhalts Prozessstelle S-II-B/Proz S-II-B/B Pflegschaft S-II-B/V vorschuss S-II-B/UVG Leitung/Prozesssach Sachgebietsleitung Sachgebietsleitung Produktverantwortung bearbeitung/ Gruppe 1 Grundsatz Stellvertretung Stellvertretende Stellvertretende Beurkundung/ Gruppenleitung/Beistände Sachgebietsleitung Sachgebietsleitung Prozessstellenleitung Volljährigenberatung Fachlicher Schwerpunkt: Leitung Beratungsdienst, Fortbildung Stellv. Sachgebiets- Psychologischer Prozesssach Fachsteuerung leitung Gruppe 2 Fachdienst bearbeitung Gruppenleitung/Beistände Beurkundung Team 1 Fachlicher Schwerpunkt: Sorgerechtsregister (S-II-B/UB) Teamleitung Fachberatung Auskunft Unterhalt/ Einkommensberechnung Vormund*innen, Volljährigen- Pfleger*innen beratung Fachverfahrens Gruppe 3 Teamassistenz (S-II-B/VjB) Team 2 betreuung Gruppenleitung/Beistände Fachlicher Schwerpunkt: Teamleitung Fachverfahrens- Vormund*innen, betreuung FaVorBei Pfleger*innen Gruppe 4 Teamassistenz Gruppenleitung/Beistände Teamassistenz Fachlicher Schwerpunkt: Zusammenarbeit mit Kostenträgern Gruppe 5 Gruppenleitung/Beistände Fachlicher Schwerpunkt: Zwangsvollstreckung/ Insolvenzverfahren Gruppe 6 Gruppenleitung/Beistände Fachlicher Schwerpunkt: Mediative Elemente Stand: 2020 16 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, Unterhaltsvorschuss (S-II-B) Sachgebiet Beistandschaft (S-II-B/B) ›› Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe bei der Siche- »» Beistandschaft, Beurkundung, Rechts rung der wirtschaftlichen Existenz; neben beratung (kostenlose Dienstleistungen) der Beratung auch Unterstützung ein- Beistandschaft schließlich der Fertigung unterschrifts ›› gesetzliche Aufgaben und Zielgruppe: reifer Schriftsätze zur Verwendung durch • Feststellen der Vaterschaft die Ratsuchenden. • Geltendmachung des Unterhalts für ›› Die Berater*innen erörtern mit den Rat- minderjährige Kinder suchenden eingehend deren Anliegen (rund 6.000 Fälle, Unterhaltsein und berechnen bei Bedarf auch detailliert nahmen: 15 Millionen Euro pro Jahr) Unterhaltsansprüche. ›› Ziel: Vermeidung/Linderung von ›› Von den Unterhaltseinnahmen wurden Kinderarmut 2019 an die alleinerziehenden Elternteile ›› Antragsberechtigung und Dauer: 92,03 Prozent weitergeleitet. Die restli- • nur auf Antrag des allein sorgeberech- chen 7,97 Prozent gingen an öffentliche tigten Elternteils beziehungsweise bei Kostenträger (vor allem Jobcenter, Unter- gemeinsamer Sorge auf Antrag des haltsvorschusskasse, Wirtschaftliche Elternteils, der das Kind in seiner über- Jugendhilfe), die für das betreffende Kind wiegenden Obhut hat Leistungen erbracht hatten. • Antrag jederzeit möglich während der Minderjährigkeit des Kindes Sachgebiet Vormundschaft/Pflegschaft • keine Einschränkung der elterlichen Sorge (S-II-B/V) • Ende: Durch Antrag des betreuenden »» Ausübung der vollen oder teilweisen elter- Elternteils, spätestens mit Volljährigkeit lichen Sorge für Minderjährige im Rahmen des Kindes von Vormundschaften und Pflegschaften Beurkundung ›› Vertretung von Minderjährigen als ›› notarähnliche Tätigkeit Vormund*in ›› gesetzliche Ermächtigung (Paragraf 59 • wenn die mit dem Vater* des Kindes SGB VIII) zumeist für folgende Beurkun- nicht verheiratete Mutter* ihr Kind dungen: selbst nicht vertreten kann, weil sie* • Vater*schaftsanerkenntnisse und minderjährig ist Zustimmungen dazu • wenn keine als Einzelvormund*in (Anteil an allen Urkunden: 56 Prozent) geeignete Person vorhanden ist und die • Sorgeerklärungen (35 Prozent) elterliche Sorge den Elternteilen entzo- • Unterhaltsverpflichtungen für Kinder gen wurde beziehungsweise der Eltern- bis zum 21. Geburtstag (7,5 Prozent) teil an der Ausübung der elterlichen • mehr als 10.000 Urkunden pro Jahr Sorge gehindert ist Beratung und Unterstützung • wenn die elterliche Sorge im Adoptions ›› Zielgruppen und Aufgaben: verfahren infolge der Einwilligung • alleinerziehende Elternteile eines Elternteils in die Adoption des - bei der Geltendmachung von Unter- Kindes durch Adoptiveltern ruht haltsansprüchen minderjähriger ›› Vertretung von Minderjährigen als Ergän- Kinder zungspfleger *in, falls es hierzu vom • nicht verheiratete Mütter* nach der Familiengericht bestellt wird, wenn die Geburt des Kindes Eltern (oder der*die Vormund*in) an der - zu Fragen der Vater*schaftsfeststel- Regelung einer bestimmten Angelegen- lung und Geltendmachung von Unter- heit für das Kind rechtlich gehindert sind haltsansprüchen ihres Kindes und zu ›› Da unbegleitete Minderjährige ohne ihre ihren eigenen Unterhaltsansprüchen Erziehungsberechtigten nach Deutsch- • junge Volljährige bis zu ihrem land eingereist sind, ist bei Verbleib in 21. Geburtstag München die Bestellung eines*einer - zu ihren eigenen Unterhaltsansprüchen Vormund*in durch das Familiengericht 17
Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, Unterhaltsvorschuss (S-II-B) notwendig, um die gesetzliche Vertretung ›› Soweit dies für die Wahrnehmung und der Minderjährigen zu sichern. Der Antrag Durchsetzung der Interessen des Mündels auf Bestellung eines*einer Vormund*in notwendig ist, ist sie dazu befugt und wird durch das Stadtjugendamt München sogar verpflichtet, notwendige Rechts beim Familiengericht gestellt. mittel (Widerspruch, Klage) gegen Ent- »» Rechtsgrundlagen scheidungen – auch des „eigenen“ Stadt- ›› Die Tätigkeit des Stadtjugendamtes als jugendamtes – einzulegen. Stelle für die Amtsvormundschaft oder »» Relative Weisungsfreiheit und persönliche Amtspflegschaft, also die volle oder teil- Haftung der vormund-/pflegschaftsführen- weise Ausübung der elterlichen Sorge für den Fachkraft Minderjährige, basiert auf den zivilrecht- ›› Die Leitung des Stadtjugendamtes ist lichen Vorschriften des 3. Abschnitts des gegenüber der Fachkraft, auf die das Amt Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). als Vormund*in/Pfleger*in übertragen ›› Ergänzende Vorschriften für Amtsvor- wurde, nur sehr begrenzt – nämlich nur mund-/-pflegschaft finden sich im im Sinne einer Richtlinienkompetenz – SGB VIII. weisungsbefugt. »» Persönliche Förderung und Gewährleis- ›› Entzogen sind einem Weisungsrecht tung der Pflege und Erziehung des Mündels insbesondere Zweckmäßigkeitsentschei (Paragraf 1800 BGB), regelmäßiger (in der dungen, methodische Vorgehensweisen, Regel monatlicher) persönlicher Kontakt auf den Einzelfall bezogene Wertungen zum Mündel (Paragraf 1793 Abs. 1a BGB) und Beurteilungen von Sachverhalten. ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende ›› Im Rahmen der bestehenden Richtlinien Fachkraft hat „die Pflege und Erziehung kompetenz können durch die Leitung des Mündels persönlich zu fördern und zu lediglich fachliche Qualitätsstandards gewährleisten“ (Paragraf 1800 BGB). festgelegt werden. ›› Außerdem sind regelmäßige, in der Regel ›› Die Rechtsaufsicht über die Tätigkeit der monatliche, persönliche Kontakte zum vormund- oder pflegschaftsführenden Mündel gesetzlich vorgegeben (Para- Fachkraft obliegt dem Familiengericht. graf 1793 Abs. 1a BGB). ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende ›› Der persönliche Kontakt und der Aufbau Fachkraft haftet persönlich für Schäden, einer persönlichen Beziehung zwischen die dem Mündel oder Pflegling während der vormund- oder pflegschaftsführenden der bestehenden Vormund- oder Pfleg- Fachkraft und den vertretenen Minder schaft entstehen. jährigen ist somit die Grundlage der »» Wahrnehmung der Aufgabe durch Stadt rechtskonformen Ausübung der Vor- Stadtjugendamt und sechs freie Träger mund-/Pflegschaft. (Vereinsvormundschaft) ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende ›› Neben dem Stadtjugendamt erbringen Fachkraft ist eine zentrale persönliche sechs freie Träger diese Leistung. Bezugsperson für den Mündel oder ›› Die Steuerung der vormund-/pfleg- Pflegling und hält als solche einen dauer schaftsführenden Vereine erfolgt durch haften, regelmäßigen und persönlichen das Sachgebiet Vormundschaften und die Kontakt zu ihm und seinem sozialen Abteilung S-II-B. Umfeld. ›› Im Jahr 2019 wurde in Kooperation mit »» Vertretung ausschließlich der Interessen den vormundschaftsführenden Vereinen der Mündel; Durchsetzung von Ansprü- das „Münchner Rahmenkonzept zur Füh- chen der Mündel, gegebenenfalls auf dem rung von Vormundschaften und Pfleg- Rechtsweg schaften für Minderjährige“ erarbeitet ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende und im Stadtrat bekannt gegeben. Fachkraft vertritt ausschließlich die Inte- ressen der vertretenen Minderjährigen (nicht die des Stadtjugendamtes). 18 Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
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