2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request

 
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2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
Stadtjugendamt

Kinder- und
­Jugendhilfereport
Stadtjugendamt München

2018/2019/2020
2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
Herausgeberin:
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Stadtjugendamt
Prielmayerstraße 1
80335 München

Redaktion:
Stadtjugendamt, Jugendhilfeplanung
Prielmayerstraße 1
80335 München
Jugendamt.soz@muenchen.de

Der Jahresbericht ist auf der Internetseite
der Stadt München aufruf- und ausdruckbar:
www.muenchen.info/soz/pup/gesamtliste.html

Layout, Satz, Umbruch:
Page Pro Media GmbH
www.pagepro-media.de

Bildnachweise:
Die einzelnen Bilder wurden von den Abteilungen und Stabs-
stellen des Stadtjugendamtes zur Verfügung gestellt und blei-
ben Eigentum der Verfasser*innen der Beiträge.

Titelfoto:
Shutterstock@Rawpixel.com

Kontaktadresse:
Stadtjugendamt, S-II-L/JP
jugendhilfeplanung.soz@muenchen.de
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2   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
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Inhaltsverzeichnis

1.    DAS STADTJUGENDAMT IM ÜBERBLICK                                                                                                                             6
1.1 Organisation des Stadtjugendamtes ������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 6
1.2 Leitgedanken �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 7
1.3 Zentrale Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) �������������������������������������������������� 7
1.4 Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den ­freien Trägern ���������������������������������� 9
      1.4.1 Zweigliedrigkeit des Stadtjugendamtes
      1.4.2 Arbeitsausschuss Kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung (AAKKJHP) �������������������������������� 9
      1.4.3 Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe nach Paragraf 78 SGB VIII (S-II-L/JP) ��������������������� 11

2. ABTEILUNGEN DES STADTJUGENDAMTES (S-II)                                                                                                                      13
2.1 Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A) �������������������������������������������������������������������������������������������� 13
2.2 Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, ­Unterhaltsvorschuss (S-II-B) ���������������������������� 16
2.3 Abteilung Erziehungsangebote (S-II-E) ������������������������������������������������������������������������������������������������������ 20
2.4 Abteilung Familienergänzende Hilfen, Heime, Pflege, Adoption (S-II-F) ������������������������������������������������ 25
2.5 Abteilung Kinder, Jugend und Familie (S-II-KJF) �������������������������������������������������������������������������������������� 27

3. FACHSTELLEN/STABSSTELLEN UND IHRE AUFGABEN (S-II-L)                                                                                                          32

4. THEMEN AUS DEM STADTJUGENDAMT                                                                                                                                40
4.1 Bericht von Veranstaltungen der Abteilung (S-II-B) ���������������������������������������������������������������������������������� 40
4.2 Fachvortrag Traumapädagogik (S-II-F) ������������������������������������������������������������������������������������������������������ 40
4.3 Fachtag „Die Istanbul-Konvetion anpacken!“ (S-II-KJF/A) ������������������������������������������������������������������������ 44
4.4 Fachaustausch (09/2019), Fachgespräch (10/2019) und Fachtag (12/2019)
    zum Thema Sozialraumorientierung – mobilisierende Arbeit im Sozialraum (S-II-L/JP) ������������������������ 45
4.5 Veranstaltungen Kinderschutz (S-II-L/KS) �������������������������������������������������������������������������������������������������� 48
      4.5.1 Kinderschutzkonferenz am 11. Juli 2021 ������������������������������������������������������������������������������������������� 48
      4.5.2 Fachberatung Radikalisierung ���������������������������������������������������������������������������������������������������������� 49
      4.5.3	Fachtagung „10 Jahre Münchner Modell der Frühen Hilfen – Ein Erfolgsmodell ­
             entwickelt sich weiter“������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 50
4.6 Veranstaltungen von GIBS (S-II-L/GIBS) ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 50
      4.6.1	Workshop „Coming-out am Arbeitsplatz“ für Fachkräfte in der Kinder- und ­Jugendhilfe ���������� 50
      4.6.2 Fachtagung „Sucht und Gender“ ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 50
      4.6.3 Kampagne „Love me Gender“ ���������������������������������������������������������������������������������������������������������� 51
      4.6.4 Weitere Veranstaltungen �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 52

                                                                                                                                                                         3
2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
Grußwort der Stadträtin Dorothee Schiwy

                                                       Sehr herzlich bedanke ich mich deshalb an
                                                       dieser Stelle bei allen Verantwortlichen und
                                                       Fachkräften des Stadtjugendamtes für ihr
                                                       Engagement, dass sie trotz der coronabeding-
                                                       ten Herausforderungen diesen Bericht ermög-
                                                       licht haben.

                                                       Zukünftig wird es den Kinder- und Jugend­
                                                       hilfereport aufgrund der allgemein notwendi-
                                                       gen Sparmaßnahmen und der Konzentration
                                                       auf die Aufrechterhaltung und fachliche Gestal-
                                                       tung der Angebote für junge Menschen und
                                                       deren Familien, nur noch als statistische Daten-
    Sehr geehrte Damen* und Herren*,                   information in digitaler Form entsprechend des
    liebe Leser*innen,                                 vorliegenden Datenbegleitheftes geben.

    ich freue mich, Ihnen heute den 11. Kinder- und    Mein besonderer Dank gilt allen Akteur*innen
    Jugendhilfereport vorzustellen, der die Jahre      der freien Träger und der Wohlfahrts- und
    2018 bis 2020 umfasst.                             Jugendverbände, allen Ehrenamtlichen und
                                                       Mitarbeiter*innen, die in sehr vielfältiger Weise
    Er bietet Ihnen allen, die an der Kinder- und      die gemeinsamen Aufgaben der Kinder- und
    Jugendhilfe in München interessiert sind,          Jugendhilfe und die Durchführung der zahl-
    einen schnellen Überblick über die Entwicklun-     reichen Angebote ermöglichen; ebenso dem
    gen, Eckdaten, die Struktur und die fachlichen     Münchner Stadtrat, der sich stets sehr zukunfts-
    Schwerpunkte des Stadtjugendamtes der letz-        orientiert, uns wohlwollend unterstützend, mit
    ten drei Jahre.                                    den Anforderungen einer modernen Kinder-
                                                       und Jugendhilfe auseinandersetzt.
    Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben
    wir alle in den letzten beiden Jahren im beruf­ Ihre
    lichen wie im persönlichen Bereich gespürt.

    Sie stellen uns und unsere Kooperationspart-
    ner*innen vor große und neuartige Herausfor-
    derungen.                                          Dorothee Schiwy
                                                       Berufsmäßige Stadträtin
    Die Pandemie wirkte sich auch auf die Realisie-
    rung der Erhebung und Erstellung des vorlie-
    genden Berichts aus, der auf einen 3-jährigen
    Zeitraum erweitert werden musste.

4   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
Vorwort der Leiterin des Stadtjugendamtes München Esther Maffei

Sehr geehrte Damen* und Herren*,
liebe Kolleg*innen,

ich freue mich, Ihnen den Kinder- und Jugend-
hilfereport 2018/2019/2020 vorstellen zu dürfen.
Das durch die Coronakrise geprägte letzte Jahr
verhinderte eine Darstellung im gewohnten
zweijährigen Rhythmus. Trotz personeller
Engpässe und der Notwendigkeit, die örtliche
Distanz der Kolleg*innen im Homeoffice zu
überwinden, war es uns ein Anliegen die wich-
tigsten Informationen des Stadtjugendamtes in
diesem Report darzustellen.
                                                   Das Datenbegleitheft nimmt die Logik der Abtei-
Dabei gilt mein Dank den Kolleg*innen, die die     lungsbeschreibungen auf und ermöglicht einen
Beiträge für diesen Report zusammengestellt        raschen Überblick zu den aktuellen Zahlen und
haben. Mein Dank gilt über den Report hinaus       Daten und die Entwicklung der Leistungsberei-
allen Vertreter*innen der freien Kinder- und       che im Sozialreferat/Stadtjugendamt.
Jugendhilfe in München sowie den Kolleg*in-
nen in den Sozialbürgerhäusern und der Woh-        Mit dieser Form greift der vorliegende Kin-
nungslosenhilfe, die mit uns dazu beitragen,       der- und Jugendhilfereport den Wunsch des
Kinder*, Jugendliche*, junge Erwachsene* und       Stadtrates auf, mit einem kurzen Bericht einen
deren Familien zu unterstützen und Kinder- und     schnellen Überblick über die Entwicklungen zu
Jugendhilfe gelingen zu lassen.                    bieten und damit abwägende Einschätzungen
                                                   und Entscheidungen für die Förderung von Kin-
Im Hauptteil des 11. Kinder- und Jugendhilfere-    dern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und
portes geht es darum, das Stadtjugendamt mit       deren Familien vorzubereiten.
all seinen Abteilungen und Aufgaben vorzustel-
len. Sie finden Organigramme und Handlungs-        Für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung an der
felder der Abteilungen und Stabsstellen sowie      Kinder- und Jugendhilfe in München im Sinne
deren nähere Beschreibung.                         „unserer“ Jugend bedanke ich mich herzlich.

Mit der Darstellung der wichtigsten Aufgaben      Mit freundlichen Grüßen
und Leistungsbereiche werden viele Verknüp-
fungen zu unseren Kooperationspartner*innen
in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behinder-
tenhilfe und anderer Institutionen sichtbar. In
den „Themen des Stadtjugendamtes“ beleuch- Esther Maffei,
ten wir noch einmal kurz die Fachveranstaltun-    Leiterin des Stadtjugendamtes München
gen des Stadtjugendamtes und deren Inhalte.
Der Report verdeutlicht die Vielfalt des Stadt-
jugendamtes München und verweist damit auf
die hohe Diversität und Komplexität der öffentli-
chen und freien Kinder- und Jugendhilfe insge-
samt.

                                                                                                       5
2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
Das Stadtjugendamt im Überblick

    1.        Das Stadtjugendamt im Überblick
    1.1       Organisation des Stadtjugendamtes

     Stabsstellen der Amtsleitung
     S-II-L/C     Controlling
     S-II-L/GIBS	Fachstelle Querschnitts­
                  aufgaben: Gender, Interkultu-
                  relle Öffnung, Inklusion von                                                                              Personal­vertretung
                  Menschen mit Behinderung,               Leiterin des                                                      S-II-PR
                  sexuelle und geschlechtliche            Stadt­jugend­amtes                                                Schwerbehinderten­
                  Identität                               S-II-L                                                            vertretung
     S-II-L/JP    Jugendhilfeplanung                                                                                        S-II-SchwV
     S-II-L/KS    Kinderschutz
     S-II-L/R     Rechtsangelegenheiten
     S-II-L/S     Steuerungsunterstützung
     S-II-L/SO    Sonderausgaben

    Beistandschaft, Vor-       Kinder, Jugend und          Erziehungs­angebote           Angebote der                     Familien­ergänzende
    mundschaft /Pfleg-         Familie                                                   ­Jugendhilfe                     Hilfen, Heime, Pflege,
    schaft, Unterhaltsvor-                                                                                                Adoption
    schuss                     S-II-KJF                    S-II-E                        S-II-A                           S-II-F
    S-II-B

    Beistandschaft             Regionale Planung und       Jugendschutz                  Fünf Regionalteams               Pflege und Adoption
    S-II-B/B                   Verwaltung                  S-II-E/JS                     S-II-A/R1, ­S-II-A/R2, S-II-A/   S-II-F/PA
                               S-II-KJF/PV                                               R3, S-II-A/R4, S-II-A/R5
    Vormund­schaft /                                       Produktsteuerung                                               Münchner ­Waisenhaus
    ­Pflegschaft               Jugend­sozialarbeit         ­Erziehungshilfen             Überregionale Dienste            S-II-F/WH
     S-II/V                    S-II-KJF/J                   (Kinderschutz, AEH, JGH,     S-II-A/Ü
                                                            Pflege)
                                                                                                                          Münchner ­Kindl-Heim
    Unterhalts­vorschuss       Angebote für Familien,       S-II-E/E1                    Familien-, Jugend-               S-II-F/MKH
    S-II-B/UVG                 Frauen und Männer                                         und Erziehungs­
                               S-II-KJF/A                  Produktsteuerung              beratungsstellen
                                                           ­Erziehungshilfen                                              Marie-Mattfeld-Haus
                                                                                         S-II-A/BSt
                                                            (teilstationär, stationär,                                    S-II-F/MMH
                               Kinder- und Jugendarbeit
                                                            WSE)                         Ferien- und
                               S-II-KJF/JA
                                                            S-II-E/E2                    ­Familien­angebote               Jugendhilfe­verbund Just M
                                                                                          S-II-A/F/F                      S-II-F/JustM
                               Kinder­tagesbetreuung
                                                           Produktsteuerung
                               S-II-KJF/KT
                                                           Wirtschaftliche Jugendhilfe
                                                           S-II-E/W

                                                           Jugendhilfe in besonderen
                                                           Lebenslagen
                                                           S-II-E/J

                                                           Psychologischer Fachdienst
                                                           für Eingliederungshilfen
                                                           S-II-E/PD

                                                                                                                                          Stand: 2020

6   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
Leitgedanken

1.2    Leitgedanken

Die Perspektive des Stadtjugendamtes ist es, eine   Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) als
kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt-     ­Steuerung der operativen (stadteigene Angebote
gesellschaft zu schaffen, in der unabhängig von      und Bezirks­sozialarbeit) sowie als Steuerung der
ihrer Herkunft alle die gleichen Chancen haben       subsidiären Leistungserbringer (freie Träger*in-
und friedlich zusammenleben können.                  nen und Verbände).
Das Stadtjugendamt handelt im Sinne des

Es ist deshalb Aufgabe des Stadtjugendamtes, dazu beizutragen, dass
 »» Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Hilfen bekommen, die sie wollen und brauchen,
 »» Kinder und Jugendliche seelisch und körperlich unversehrt aufwachsen können,
 »» Kinder und Jugendliche nicht in Armut aufwachsen müssen,
 »» Kinder und Jugendliche gleichen Zugang zu Betreuung und Bildung haben,
 »» Kinder, Jugendliche und Familien frühzeitig unterstützt und gefördert werden können,
 »» junge Menschen vielfältige, lebenswerte Orte in der Stadt finden und gestalten können,
 »» jungen Menschen der Einstieg in Ausbildung und Beruf gelingt,
 »» junge Menschen in allen Bereichen, die sie maßgeblich betreffen, mitreden und mitwirken
    ­können,
 »» die sozialen Dienste und Einrichtungen sich allen Menschen dieser Stadt öffnen – unabhängig
    von Geschlecht, sexueller Orientierung, Ethnie, Alter und individuellen Fähigkeiten und
 »» das eigenständige Profil der Kinder- und Jugendhilfe, als Anwalt für Kinder und Jugendliche,
    erhalten bleibt.

1.3    Zentrale Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Schaffung und Erhalt positiver Lebensbedin-               ständige Durchführung kultureller Ver-
gungen für junge Menschen und ihre Familien               anstaltungen), verbandliche Kinder- und
 »» Kommunale Interessenvertretung, Förde-                Jugendarbeit, Ferienangebote, Streetwork,
    rung und Weiterentwicklung einer kind­                Pomki (offizielles Kinderportal der Landes-
    gerechten Stadt durch Kinder- und Jugend-             hauptstadt München von und für Kinder),
    beteiligung                                           politische Bildung
 »» Analyse der Lebenssituation von Kindern,         »» operative Angebote des stadteigenen
    Jugendlichen und Familien in München                ­Trägers (Schulsozialarbeit an Grund-,
    als Orientierungsgrundlage sowie für                 Mittel­schulen und Sonderpädagogischen
    konzeptio­nelle Planung einer kommunalen             Förderzentren, Berufsschulsozialarbeit,
    Familienpolitik                                      Streetwork sowie Beratungsstellen für
 »» Fachstelle Elterninformationen und Eltern-           Eltern, Kinder und Jugendliche)
    briefe sowie Ferienangebote/Familien- und        »» Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit
    Ferienpass                                          an Schulen, Schüler*innenförderung,
                                                        berufsbezogene Jugendhilfe, JiBB
Förderung junger Menschen in ihrer indivi­              (Junge Menschen in Bildung und Beruf),
duellen Entwicklung und Abbau von Benach­                zielgruppenspezi­fische Angebote für
teiligungen                                              ­Mädchen*, Jungen* und Migrant*innen,
Fachliche und finanzielle Verantwortung                   Gewaltprävention
(­Planung und Steuerung) für die Bereiche:           »» Erziehungs- und Familienberatung,
   »» Regionale Angebote der Offenen Kinder-              Familien­zentren/Familienstützpunkte,
      und Jugendarbeit, überregionale Angebote            Familien­bildungsstätten, Familienangebote
      der ambulanten und Offenen Kinder- und              für Familien mit Migrationshintergrund
      Jugendarbeit, Jugendkulturwerk (eigen-              und in Krisen, Familienpflege, Familiener-

                                                                                                         7
2018/2019/2020 Kinder- und Jugendhilfereport Stadtjugendamt München - 400 Bad Request
Zentrale Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

        holung, Angebote der Frühen Förderung,               Wohn­projekten in stadteigener Trä-
        geschlechts-, zielgruppen- und themen­                gerschaft (Jugendhilfeverbund Just M,
        spezifische Angebote                                 ­Marie-Mattfeld-Haus, Münchner Waisen-
     »» Kindertagespflege in Familien, Großtages­             haus, ­Münchner Kindl-Heim) sowie Hilfen
        pflege, Ersatzbetreuung, Qualifizierung von           in Pflegefamilien inklusive der hoheitlichen
        Tagesbetreuungspersonen, elternorgani-                Aufgaben bei Adoptionsvermittlung und
        sierte Spielgruppen                                   Begleitung
     »» regionale Jugendhilfeplanung und Immo-            »» operative ambulante Erziehungshilfen in
        bilienplanung – Steuerung/Fachaufsicht:              stadteigener Trägerschaft
        Familienberatung durch die Bezirkssozial­
        arbeit (BSA), Beratung und Unterstützung         Vertretung von jungen Menschen
        bei Trennung, Scheidung, Umgang sowie             »» Wahrnehmung der elterlichen Sorge oder
        Beratung und Mitwirkung der BSA in                   von Teilen der elterlichen Sorge für die im
        familien­gerichtlichen Verfahren                     ­Rahmen von Vormundschaften oder Ergän-
                                                             zungspflegschaften vertretenen Kinder und
    Schutz der Kinder und Jugendlichen vor                   Vertretung deren Interessen
    ­Gefahren                                             »» Beratung und Unterstützung alleinerzie-
      »» Unterstützung und Beratung der opera­               hender Elternteile bei Fragen zur Feststel-
         tiven pädagogischen Bereiche in den                 lung von Abstammungsverhältnissen und
         Sozial­bürgerhäusern (Bezirkssozialarbeit            Geltend­machung von Unterhaltsansprü-
         [BSA], Vermittlungsstelle [VMS]) und im             chen minderjähriger Kinder
         Stadt­jugendamt bei ihrer Aufgabenwahr­          »» Feststellung der Vaterschaft und Geltend­
         nehmung im Kinderschutz                              machung von Unterhaltsansprüchen
      »» stadtweite Vernetzungsarbeit mit einer               minder­jähriger Kinder
         Vielzahl von Professionen oder Institu­          »» Beurkundung von Abstammungsverhält­
         tionen (wie Jugendhilfe, Beratungs­stellen,          nissen, Unterhaltsansprüchen und Sorge­
         Gesundheitsbereich, Familien­gericht,                erklärungen
         Staatsanwaltschaft, Polizei, Schulen,            »» Gewährung von Unterhaltsvorschüssen für
         Kinder­tageseinrichtungen)                          Kinder, für die zu wenig oder kein Unterhalt
      »» Steuerung der Frühen Hilfen in Koopera-             gezahlt wird
         tion mit dem Referat für Gesundheit und
         Umwelt
      »» Bearbeitung von Bürger*innenbeschwerden
         in Kinderschutzfällen sowie die fachaufsicht­
         liche Prüfung als Kontrollinstanz

    Familienergänzende Leistungen/erzieherische
    Hilfen und Unterstützungsangebote
     »» Vorgabe von Qualitätsstandards und
        ­Steuerung in den ambulanten, teilstatio­
         nären und statio­nären Erziehungs- und
         Eingliederungshilfen, Hilfen der Träger
         sowie bei der Umsetzung in den Sozial­
         bürgerhäusern
     »» Abwicklung der Wirtschaftlichen Jugend-
        hilfe/Kostenerstattung
     »» Leistungserbringung für Hilfen für junge
        Erwachsene, Jugendgerichtshilfe
     »» Kinder- und Jugendschutz sowie Leitstelle
     »» operative stationäre Erziehungs- und
        Eingliederungshilfen in Heimen und

8   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den ­freien Trägern

1.4    Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt
       und mit den ­freien Trägern
1.4.1	Zweigliedrigkeit des                            1.4.2	Arbeitsausschuss Kommunale
       Stadtjugendamtes                                       ­Kinder- und Jugendhilfeplanung
                                                               (AAKKJHP)
Der Aufbau und die Aufgaben der Kreis- und
Stadtjugendämter sind bundesweit im ­Kinder-           Besetzung und Organisation
und Jugendhilfegesetz geregelt. Das Stadtju-
gendamt besteht aus zwei Teilen, dem ­Kinder-          Gemäß der Paragrafen acht und zehn der Stadt-
und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und der                jugendamtssatzung kann der KJHA beratende
­Ver­waltung.                                          Ausschüsse bilden. Letztmalig wurden mit
                                                       Beschluss der Vollversammlung vom 22. April
Die „Arbeitsteilung“ zwischen der Verwal-              2009 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01155) Ziel-
tung des Stadtjugendamtes und dem KJHA                 setzung,Funktion, Struktur und Besetzung der
bestimmt der Paragraf 69 Absatz 3 und der              Kommission festgelegt.
Paragraf 70 SGB VIII.
Das Stadtjugendamt nimmt damit eine Sonder-       Der Arbeitsausschuss ist ein beratendes Gre-
stellung unter den Organisationseinheiten der     mium des KJHA.
Kommunalverwaltung in Deutschland ein.1           „Zentrale Aufgaben des AAKKJHP sind die
Es verfügt über eine spezifische, von den ande-   Diskussion und Vorberatung von für die Kinder-
ren Organisationseinheiten abweichende Struk-     und Jugendhilfe wichtigen Themen, Planungs-
tur, die zudem bundesrechtlich vorgeprägt ist     vorhaben sowie diesbezüglichen Beschluss-
(seit 1922 Jugendwohlfahrtsgesetz).               vorhaben, bevor diese vom Sozialreferat dem
                                                  KJHA bzw. vom Referat für Bildung und Sport
Aus dieser historisch bedingten Entscheidung      dem KJHA und anschließend dem Bildungsaus-
ergeben sich bis heute Folgen für die Aufgaben­ schuss vorgelegt werden.“ (Geschäftsordnung
erfüllung.                                        vom 1. Dezember 2021)
So ist einerseits das Aufgabenspektrum der Kin-
der- und Jugendhilfe heute weitgehend im SGB Die Organisation des AAKKJHP richtet sich
VIII kodifiziert, deren Kern in erster Linie per- nach der Geschäftsordnung des Stadtrates und
sonenbezogene, soziale Dienstleitungen sind – besteht aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern
vielen Leistungsverpflichtungen stehen subjek- und 18 beratenden Mitgliedern.
tive, das heißt einklagbare Rechte, gegenüber.
Zur Aufgabenerfüllung arbeitet das Stadtju-       14 stimmberechtigte Mitglieder:
gendamt mit einem breiten Spektrum von Ver-         »» sieben Vertretungen aus den Fraktionen
bänden, Organisationen und einzelnen Personen           nach Hare-Niemeyer-Verteilungssystem,
zusammen. Es hat dafür Sorge zu tragen, dass        »» eine Vertretung der Jugendverbände/Kreis-
neben den Angeboten freier Träger diese Koope-          jugendring
rationspartner*innen (wie Vormund*innen/            »» eine Vertretung des Münchner Trichters,
Pfleger*innen und Pflege­personen) zur Umset-       »» zwei Vertretungen der ARGE der Freien
zung des Gesetzes im notwendigen Umfang zur             Wohlfahrtspflege (ehemalige und der­zeitige
Verfügung stehen.                                       Sprecher*innen der ARGE der Freien Wohl-
Innerhalb der Verwaltung des Stadtjugendam-             fahrtspflege)
tes spiegelt sich dieses Bild in mehreren           »» eine Vertretung des Referates für Bildung
Gremien wieder – insbesondere im Arbeits-               und Sport
ausschuss Kommunale Kinder- und Jugend-             »» eine Vertretung des Sozialreferates und
hilfeplanung (AAKKJHP) und in der Dach-Ar-          »» die Leitung des Stadtjugendamtes oder ihre
beitsgemeinschaft (Dach-ARGE) sowie den                 Vertretung im Amt
zuarbeitenden Fach-Arbeitsgemeinschaften
                                                   Eger/Hensgen, Das Stadtjugendamt in der Zivilgesellschaft,
                                                       1

(Fach-ARGEn).                                      ISBN 978-3-7799-2897-3 © 2013 Beltz Verlag, Weinheim Basel

                                                                                                                9
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den ­freien Trägern

     18 beratende Mitglieder:                                         »» eine Vertretung des Staatlichen ­Schulamtes
      »» eine Vertretung des Büros der Bürger­                        »» eine Vertretung des Behindertenbeirates
         meisterin                                                    »» eine Vertretung des Migrationsbeirates
      »» vier Vertretungen der verbleibenden                          »» eine Vertretung der Frauengleichstellungs-
         ­Wohlfahrtsverbände                                             stelle
      »» drei in der Jugendhilfe erfahrene                            »» eine Vertretung der Stadtschüler*innen­
         Frauen* und Männer* aus den Bereichen                           vertretung
          ­„Migration“, „Familie“ sowie „Menschen                     »» zwei Vertretungen aus Fach-ARGEn nach
           mit ­Behinderung“                                             Paragraf 78 SGB VIII (Geschäftsordnung
      »» eine Vertretung des Referates für                               vom 1. Dezember 2021)
           ­Stadt­planung und Bauordnung
      »» eine Vertretung des Referates für                         Zusätzlich können je nach Bedarf noch weitere
            ­Gesundheit und Umwelt                                 fachlich geeignete Personen hinzugezogen
      »» eine Vertretung des Kulturreferates                       werden.

     Hauptthemen der Sitzungen 2018/2019/2020

     Datum              Themen

     6. Dezember 2017   1.	Begrüßung der neuen Stadtjugendamtsleitung in diesem Kreis
                        2. „Bericht zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt München“
                        3. Geschäftsordnung für den AAKKJHP

     6. März 2018       1.	Kooperative Ganztagsbildung, Umsetzung eines Modells im Grundschulbereich
                        2.	Modellprojekt – Inklusive Förder- und Betreuungsangebote an Schulen Paragraf 35a SGB VIII
                            in Verbindung mit den Paragrafen 11 und 13
                        3. Geschäftsordnung für den AAKKJHP

     3. Juli 2018       1.	Mobile sozialpädagogische Unterstützung
                        2. Ganztagspflege

     6. Dezember 2018   1.	Modell/Entwicklung Kooperativer Ganztag
                        2.	„Spielangebote für Mädchen* und Jungen* – Gendergerechte ­Spielplatzgestaltung“
                        3. Infos aus der Spielraumkommission

     15. März 2019      1.	Beschlussvorlage zum Kooperativen Ganztag
                        2.	„Junge Erwachsene“ – Darstellung des Handlungsfeldes durch das Stadtjugendamt

     21. Mai 2019 1. Jugendkultur
        		 › Sachstand Anträge und Verfahren

     25. September 2019 1. Neues aus der Jugendhilfeplanung
     		 ›	Kommunikation zwischen Dach-ARGE und AAKKJHP
     		› Erweiterung der Dach-ARGE durch Vertretungen aus der Behinderten­hilfe
                        2.	Vorhaben – Notschlafstelle für ­Minderjährige

     7. November 2019
       1. Neues aus der Jugendhilfeplanung
       2.	Jugendhilfe gegen Rechts – Überlegungen
       3.	Runder Tisch "Lebenslagen von Mädchen* und junge Frauen*" – ­Mobiles Projekt
       4.	Aktueller Sachstand „Rahmen­konzept“ Kooperative Ganztags­bildung
     		 ›	Bericht zu Erfahrung am Pfanzeltplatz

     13. Februar 2020   1. Diskussion zur Geschäftsordnung des AA KKJHP
                        2. Jungen*arbeit

     13. Oktober 2020 1.   Wahl der*des Vorsitzenden aus der Mitte des AA-KKJHP
     		                    ›	Frau Stadträtin Marion Lüttig
     		                    Wahl der zwei Stellvertreter*innen
     		                    ›	Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt
     		                    › Frau Stadträtin Barbara Likus
     		                    Klärung weiteres Vorgehen zur Geschäftsordnung

10   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den ­freien Trägern

1.4.3	Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kinder-             »» Einschaltung der Fach-ARGE und gegebe-
       und ­Jugendhilfe nach Paragraf 78                 nenfalls der Dach-ARGE bei Aufstellung
       SGB VIII (S-II-L/JP)                              der Jahresziele des Sozialreferates, Bespre-
                                                         chung des Zielentwurfes
Die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und          »» Dach-ARGE und Fach-ARGEn können Emp-
freier Jugendhilfe findet ihren Ausdruck nicht           fehlungen aussprechen.
nur in der Organisation des Stadtjugendamtes,         »» In der Dach-ARGE sind die einzelnen
­sondern in der Art und Weise der Wahrneh-               Fach-ARGEn vertreten.
mung der Aufgaben der Kinder- und Jugend-             »» Die Beteiligung von Institutionen außerhalb
hilfe, insbesondere in der Erbringung von                der Jugendhilfe, die sich mit denselben The-
Leistungen gemäß SGB VIII.                               men befassen, ist im Einzelfall zweckmäßig.
Die gemäß Paragraf 78 SGB VIII regelmäßig             »» Wenn enge Kooperationspartner*innen
stattfindenden Fach- und Dach-ARGEn sind                 eigenständige Fach-ARGEn eingerichtet
 struktu­reller Ausdruck des gemeinsamen Dialo-          haben, die zudem organisatorisch dem
ges zur Bedarfserörterung, Weiterentwicklung,            Stadtjugendamt zugeschaltet sind, und die
Planung und Gestaltung von Angeboten.                    inhaltlichen Verbindungen dies rechtfer­
                                                         tigen, können auf deren Wunsch hin diese
In Vollzug des Paragraf 78 SGB VIII besteht im           Fach-ARGEn in das Organisationskonzept
Stadtjugendamt die Arbeitsgemeinschaft Kin-              der Arbeitsgemeinschaften integriert wer-
der- und Jugendhilfe (AGJ). Der übergeordne-             den. Sie haben dann auch die Möglichkeit,
ten Dach-ARGE sind Fach-Arbeitsgemeinschaf-              Vertretungen in die Dach-ARGE zu delegie-
ten (Fach-ARGEn) zugeordnet. Die Struktur der            ren.
Fach-ARGEn folgt der Systematik des aktu­ellen
Produktplans. In den Fach-ARGEn sind die             Übersicht Arbeitsgemeinschaften:
jeweiligen Leistungsanbieter*innen (freie und
öffentliche Träger) vertreten, jede Fach-ARGE          Arbeitsgemeinschaft
                                                       Kinder- und Jugendhilfe
ist in der Dach-ARGE vertreten.                        Paragraf 78 SGB VIII

                                                       Dach-ARGE
Ziele der Dach-ARGE                                    (übergeordnet)
  »» Vollzug Paragraf 78 SGB VIII
  »» Geplante Maßnahmen aufeinander abzu-
                                                      Kindertages­         Kinder- und     Jugend­          Angebote für
     stimmen (Erörterung, Besprechung, Anhö-          betreuung            Jugend­arbeit   sozialarbeit     Familien
     rung et cetera), Rechtsgrundlage: Paragraf
     78 SGB VIII
  »» Diskussion und Austausch von grundsätz-
                                                                                                 Aktivierung und
     lichen, fachspezifischen Aufgaben und                   Erziehungs-        Vormund-
                                                                                                 Unterstützung für
                                                             hilfen             schaft
     Erörterung von grundlegenden, strukturel-                                                   Familien, Frauen
                                                                                                 und Männer
     len Ziel- und Fragestellungen, einschließlich
     Fragen des Qualitätsmanagements, der
     Steuerung und des Kontraktmanagements
  »» Befassung mit strittigen Punkten aus den
     Fach-ARGEn (dort auch Erörterung von
     Produktbeschreibungen sowie der damit
     verbundenen Steuerung)
  »» Diskussion jugendpolitischer Schwerpunkt-
     felder sowie kinder- und jugendpolitischer
     Ziele, Erörterung fachlicher Bedarfe und
     Beteiligung an der Kinder- und Jugendhilfe­
     planung
  »» Informationsaustausch

                                                                                                                           11
Wichtige Ebenen der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit den ­freien Trägern

     Teilnehmer*innen der Dach-ARGE

     Verwaltung:            » Leitung Stadtjugendamt
                            » Leitungen der Fachabteilungen Stadt­jugendamt
                            » Stabsstellen der Jugendamtsleitung
                            » Leitung Sozialbürgerhaus
     freie Träger:          » je eine Vertretung der sechs Wohlfahrts­verbände
                            » zwei Vertretungen nach Paragraf 75 SGB VIII
                            » zwei Vertretungen Kreisjugendring ­München-Stadt
     Querschnitts­bereiche: Fachforum Mädchen*arbeit für den Bereich Mädchen* und junge Frauen*
                            » Netzwerk Jungen*arbeit für den Bereich Jungen* und junge Männer*
     Fach-ARGEn:            » je zwei Vertretungen der freien Träger aus den sieben Fach-ARGEn

     Sitzungen und Themen der Dach-ARGE

     20. Februar 2018    » Organisatorisches zur Dach-ARGE und ­Verbindung zum AAKKJHP
                         » Berichte aus den Fach-ARGEn und ­Ergänzungen der Abteilungen

     28. Juni 2018       » Sozialplanung/Sozialreferat stellt vor
     		 › aktuelle Planungsgebiete in der LHM
     		 › soziales Monitoring

     19. Oktober 2018    » Sachstand Wirkungsorientierung zur Diskussion
                         » Berichte aus den Fach-ARGEn und ­Ergänzungen der Abteilungen

     13. Februar 2019    » Aktueller Stand zum Kooperativen ­Ganztag
                         » Berichte aus den Fach-ARGEn und ­Ergänzungen der Abteilungen

     4. Juli 2019        » Kinderschutz und Leitstelle
                         » Berichte aus den Fach-ARGEn und ­Ergänzungen der Abteilungen

     16. Oktober 2019    » Bezirk Oberbayern – Behindertenhilfe zu Gast
                         » Aktivitäten des Stadtjugendamtes

     20. Februar 2020    1. Bericht aus dem AA KKJHP
     		 » Geschäftsordnung bezüglich Tendenzen von menschenfeindliche Einflußnahme
     		 » Veranstaltungen Jugendhilfe gegen Rechts
                         2. Kooperativer Ganztag
     		 » Sachstand

     17. Juni 2020       1.	Junge Erwachsene zwischen Jugendhilfe und dem System der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe
                         2.	Austausch zu pandemiebedingten ­Themen

     8. September 2020   1. Ressourcen Landeshauptstadt München
     		 » Haushaltslage und notwendige Aufgabenkritik
                         2.	Runder Tisch – Lebenslagen von Mädchen* und jungen Frauen*

     26. November 2020 1.	Kooperativer Ganztag – letzte Fassung Rahmenkonzept
                         2.	Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Bildung und Schule bezüglich Corona
                         3.	Gründung Unterarbeitsgruppe DachARGE-Corona
     		 » Zeitraum: im wöchentlichem Rhythmus
     		 » Teilnehmer*innen: Vertreter*innen aus den ­FachARGEn und Münchner Träger der Jugendhilfe
     		 » Zielsetzung:
     			 ›	UAG-DachARGE-Corona will fachlich inhaltliche Strategien entwickeln, um die notwendigen Initiativen
            im Sinne der Kinder und Jugendlichen einzuleiten.
     			 ›	Die krisenbedingten Themen der öffentlichen und freien Kinder und Jugendhilfe werden dabei
            ­abteilungs- und handlungsfeldübergreifend diskutiert und gemeinsame, kooperative Antworten auf die
             Herausforderungen der pandemiebedingten Vorgaben gesucht.

12   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Abteilungen des Stadtjugendamtes (S-II)

2.       Abteilungen des Stadtjugendamtes (S-II)
2.1      Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A)

Für unsere Kinder, Jugendlichen und ihre                   angeboten, bis hin zu Freizeit- und Ferien­
Familien ist das Leben in unserer Stadt davon              maßnahmen. Mit den einzelnen Angeboten
abhängig, wie sich das räumliche und kommu-                ­werden Kinder, Jugendliche und ihre Familien
nale Umfeld gestaltet, aber auch davon, welche              – unabhängig von Nationen und Kulturen, von
kulturellen, sportlichen und sozialen Möglich-              Beeinträchtigungen, sexuellen Orien­tierungen
keiten ihnen hier offenstehen. Daran orientieren            und Geschlecht – auch mit Blick auf Freizeit­
sich unsere Angebote und Ziele. Das große                   aktivitäten, Schule und Beruf kompetent unter-
Spektrum der Unterstützungen und Hilfeleis-                 stützt, beraten und gestärkt. Beim stadteigenen
tungen basiert neben der intensiv gestalteten               Angebot von Jugendhilfeleistungen arbeiten
Einzelfallarbeit auch auf Projekt- und Gruppen­             250 hauptamtliche Mitarbeiter*innen.

 Grundsatz Personalentwicklung   Abteilungsleitung                                Vorzimmer

      Region 1                      Beratungsstelle für Eltern, Kinder              Ferienangebote/Familien- und
      AEH / SchSa / SW              und Jugendliche                                 Ferienpass

      Region 2                      Fachstelle Elterninformationen
      AEH / SchSa / SW              und Elternbriefe

      Region 3                                                           Legende:
      AEH / SchSa / SW                                                   AEH = ambulante Erziehungshilfen
                                                                         SchSa = Schulsozialarbeit
      Region 4                                                           SW    = Streetwork
      AEH / SchSa / SW
      Überregionale Dienste                                              Überregionale Dienste:
                                                                         - Berufsschulsozialarbeit
      Region 5                                                           - F örderzentrum emotionale und soziale Entwicklung
      SchSa/SW
                                                                                                                        Stand 2020

In der Abteilung werden folgende regionale                    »» Schulsozialarbeit/JaS (SchSa)
Leistungen (S-II-A/R) erbracht:                                  Städtische Schulsozialarbeit (Jugend­
                                                                 sozialarbeit an Schulen – JaS) wird an zehn
 »» Ambulante Erziehungshilfen (AEH)                             Grund-, zwölf Mittelschulen- und sechs
    Basierend auf der gesetzlichen Grundlage                     Sonder­pädagogischen Förderzentren ange-
    des Paragrafen 27 SGB VIII und folgende                      boten. Die gesetzlichen Grundlagen dieser
    in Verbindung mit Paragraf 36 SGB VIII                       sozialpädagogischen Arbeit finden sich in
    Hilfeplanver­fahren und insbesondere die                     den Paragrafen 11 und 13 und 81 SGB VIII.
    Paragrafen 29, 30, 31, 35 SGB VIII, auch in                  Basierend auf dem Herstellen von Chancen-
    Verbindung mit dem Paragraf 41 SGB VIII,                     gleichheit und einer gelungenen Identitäts-
    bieten an vier Außenstellen die städtischen                  entwicklung für Mädchen* und Jungen*
    AEH Hilfsangebote für Kinder, Jugend­                        unterstützt Schulsozialarbeit im Besonderen
    liche und junge Erwachsene sowie deren                       bei schulischen, persön­lichen und entwick-
    Personen­sorgeberechtigte an, die Probleme                   lungsbedingten Problemen, aber auch bei
    im famil­iären Miteinander, bei der Alltags-                 der beruflichen Orien­tierung, Begleitung im
    bewältigung, in ihrer Entwicklung oder im                    Bewerbungs­prozess und in ihrer beruf­lichen
    Sozial­verhalten haben.                                      Entwicklung.

                                                                                                                                     13
Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A)

         Streetwork (SW)                                    (Dachauer Straße 96), angeboten. Das ein-
         Streetwork ist aufsuchende, stadtteilorien-        zige staatliche Förderzentrum für emotio­nale
         tierte Straßensozialarbeit. Als niederschwel-      und soziale Entwicklung in ­München, besu-
         liges Angebot für Jugendliche und junge            chen normal begabte Kinder und Jugend-
         Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren           liche mit Förderbedarf für emotio­nale und
         basiert es auf der gesetzlichen Grundlage des      soziale Entwicklung gemäß der Maßgabe
         Paragraf 13 (Jugendsozialarbeit) SGB VIII.         des Art. 41 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über
                                                            Erziehungs und Unterrichts­wesen (BayEUG).
         Es können Gruppen oder Einzelne sein, die
         ›› sich regelmäßig im öffentlichen Raum         Zusätzlich bietet die Abteilung S-II-A an
            aufhalten,                                   ­Schulen an und führt durch:
         ›› Schwierigkeiten bei der Lebensbewäl­
            tigung haben oder                             »» Offene Ganztagsschule (OGS)
         ›› durch andere Institutionen nicht mehr            Die OGS ist ein freiwilliges schulisches
            erreicht werden.                                 Angebot, bei dem die Schüler*innen aus
         Weitere Informationen unter:                        den Klassen­stufen fünf bis neun klassen-
         www.muenchen.de/streetwork                          übergreifend nach dem Unterricht erzie-
                                                             herisch betreut und gefördert werden.
     In der Abteilung werden folgende überregio-             Auf diesem Wege sollen den Kindern und
     nale Leistungen (S-II-A/Ü) erbracht:                    Jugendlichen, zusätzlich zum schulischen
                                                             Alltag, vielfältige Bildungs-, Freizeit- und
      »» Berufsschulsozialarbeit (BSSA)                      Erfahrungsmöglichkeiten eröffnet werden.
         Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen
         unterstützt und berät schwerpunktmäßig           »» Jugendliche an die Hand nehmen und
         Schüler*innen bei persönlichen, schuli-             begleiten (JADE)
         schen, wirtschaftlichen und beruflichen             JADE ist ein Kooperationsprojekt zur ver­tieften
         Problemlagen. Hierbei sollen das Risiko             Berufsorientierung der Agentur für Arbeit, des
         des Scheiterns der Jugendlichen in der              Jobcenters München, des Staatlichen Schul-
         Schule und/oder im Ausbildungsbetrieb               amtes in der Landeshauptstadt München, der
         begrenzt und die Chancen Benachteiligter            Regierung von Oberbayern, des Referates für
         im Bildungswettbewerb erhöht werden.                Bildung und Sport sowie des Sozialreferates
         Berufsschulsozialarbeit betreut Schüler*in-         der Landeshauptstadt München für Schü-
         nen der Fachklassen für Auszubildende,              ler*innen der 8. und 9. Jahrgangsstufe an Mit-
         der Berufsvorbereitungsklassen wie dem              telschulen und Sonderpädagogischen Förder-
         Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem               zentren in München. An zwölf Mittelschulen,
         Berufseinstiegsjahr (BEJ), der Klassen für          drei Sonder­pädagogischen Förderzentren und
         Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA)             am Förderzentrum für emotionale und ­soziale
         und der Berufsintegrationsklassen für               Entwicklung findet JADE in Trägerschaft
         berufsschulpflichtige Flüchtlinge. Berufs-          des stadteigenen Anbieters statt. Vernetztes
         schulsozialarbeit in Trägerschaft des Stadt-        Arbeiten im Bereich der Berufsvorbereitung
         jugendamtes ist an vier Berufsschulen aktiv.        ist durch die gleichzeitige Trägerschaft für die
                                                             Schulsozialarbeit an allen Standorten gewähr-
      »» Förderzentrum emotionale und soziale                leistet.
         Entwicklung
         Städtische Schulsozialarbeit, Jugend­liche       Weitere Angebote
         an die Hand nehmen und begleiten (JADE)
         sowie Offene Ganztagsschule (OGS) in             »» Beratungsstellen für Eltern, Kinder und
         den Jahrgangsstufen fünf bis neun wer-              Jugendliche (S-II-A/BST)
         den am überregionalen staatlichen För-              Die Beratungsstellen sind Ansprech­
         derzentrum für emotionale und soziale               partner*innen für Familien mit Kindern und
         Förderung, der ­Prof.-Otto-Speck-Schule             Jugendlichen sowie für junge Erwachsene.

14   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Abteilung Angebote der Jugendhilfe (S-II-A)

  Die Fachkräfte aus Psychologie, Sozialpädago-      Themen, wie geschlechtsspezifische Ent-
  gik, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Ver-      wicklung, Grenzsetzung in der Erziehung
  waltung arbeiten in multidisziplinären Teams       oder Umgang mit Medienkonsum wer-
  zusammen. Um der Individualität junger             den aufgegriffen. Auf Wunsch der Eltern
  Menschen und der Vielfalt familiären Zusam-        können die Briefe als türkisch-deutsche,
  menlebens gerecht zu werden, entwickeln die        serbisch-deutsche und kroatisch-deutsche
  Mitarbeiter*innen passgenaue und flexible          Ausgabe verschickt werden.
  Formen ambulanter Hilfen. Die Angebote kön-        Außerdem erstellt und verschickt die Fach-
  nen niederschwellig und freiwillig von Einzel-     stelle Sonderbriefe und Broschüren zu
  personen, familiären Teilsystemen oder gan-        verschiedenen Themen, wie Taschengeld,
  zen Familien genutzt werden – in allen Fragen      Medienkonsum, Alkohol, Jugendschutz,
  der Entwicklung und Erziehung, zu familiären       Trennung und Scheidung.
  Konflikten und zu Trennung und Scheidung.          Im Internet finden Eltern unter
  Nach Absprache mit den Eltern können das           www.muenchen.de/elternbriefe einen
  familiäre Umfeld und andere Fachkräfte aus         Überblick über die verschiedenen Angebote
  Schule und Kinderbetreuung einbezogen wer-         der Fachstelle. Sie können die einzelnen
  den. Bei Fragen zu Lernschwierigkeiten oder        Elternbriefe sowie Broschüren kostenfrei
  Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten        herunterladen.
  bieten die Beratungsstellen eine diagnostische
  Abklärung als Grundlage für die Beratung an.     »» Ferienangebote / Familien- und Ferienpass
  Falls erforderlich, werden auch testpsycholo-       (S-II-A/F/F)
  gische Befunde, beispielsweise zur Abklärung        Von eintägigen Erlebnisreisen bis hin zu
  von Teilleistungsstörungen wie Legasthenie          Ferienfreizeiten im In- und Ausland genie-
  oder Dyskalkulie, erstellt.                         ßen Kinder und Jugendliche jährlich das
  Die im Rahmen der fünf Münchner Beratungs-          Ferienprogramm des Stadtjugendamtes.
  stellen erbrachten Leistungen basieren auf          Die Angebote sind so gestaltet, dass sie
  den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfe-       für alle Kinder und Jugendlichen gleicher-
  gesetzes, insbesondere die Paragrafen 16, 17,       maßen erreichbar und nutzbar sind. Dem
  18, 28, 36, und in Verbindung mit Paragraf 41       Inklusionsgedanken verpflichtet sind die
  SGB VIII.                                           Angebote darauf ausgerichtet, jegliche Aus-
  Weitere Informationen unter:                        grenzung zu vermeiden und allen Kindern
  www.muenchen.de/familienberatung                    und Jugendlichen unabhängig von ihrem
                                                      Geschlecht, ihrer kulturellen und sozialen
»» Fachstelle Elterninformationen und                 Herkunft und ihrer Behinderung eine Teil-
   ­Elternbriefe                                      habe zu ermöglichen.
   Elternbriefe sind eine kostenlose Leistung,        ›› Eintägige Erlebnisreisen, Stadtreisen und
   die an alle Münchner Familien ein- bis drei-          Workshops
   mal im Jahr versendet werden. Eltern erhal-           Teilnahme für Kinder und Jugendliche im
   ten Informationen zum jeweiligen Entwick-             Alter von fünf bis 14 ­Jahren. Spannende
   lungsstand ihres Kindes bis zu dessen 14.             Ziele und interessante Workshops.
   Lebensjahr, zu häufig auftretenden Proble-            Weitere Informationen unter:
   men und möglichen Lösungsmöglichkeiten.               www.muenchen.de/ferienangebote
   Die meisten Elternbriefe enthalten einen           ›› Ferienfreizeiten
   Adressenteil mit Hinweisen auf Beratungs-             Teilnahme für Kinder und Jugendliche im
   angebote und Unterstützungsmöglichkei-                Alter von fünf bis 15 Jahren an mehrtägi-
   ten. Die Elternbriefe sind so geschrieben,            gen Ferienfreizeiten in über 20 interessan-
   dass sie Mütter* und Väter* direkt anspre-            ten Orten in Deutschland und Europa.
   chen, um sie in der Wahrnehmung ihrer                 Weitere Informationen unter:
   Erziehungsverantwortung zu stärken. Bei-              www.muenchen.de/ferienangebote
   träge zu Partnerschaft und Familie sind ein
   fester Bestandteil der Elternbriefe. Manche

                                                                                                       15
Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, ­Unterhaltsvorschuss (S-II-B)

           ›› Münchner Ferienpass                                                       ›› Münchner Familienpass
              Ermöglicht Kindern und Jugendlichen im                                       Bietet zahlreiche Anregungen, Veranstal-
              Alter von sechs bis einschließlich 17 Jah-                                   tungen, Ermäßigungen und Gutscheine
              ren einen ermäßigten oder kostenfreien                                       für Familien zur Freizeitgestaltung.
              Zugang zu Einrichtungen in München und                                       Weitere Informationen unter:
              Umgebung sowie zu einem vielfältigen                                         www.muenchen.de/familienpass
              Angebot an Aktionen.
              Weitere Informationen unter:
              www.muenchen.de/ferienpass

     2.2       Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft,
               ­Unterhaltsvorschuss (S-II-B)
     Die Abteilung erfüllt gesetzliche Aufgaben der Jugendhilfe. Sie vertritt die Interessen minder-
     jähriger Kinder bei der Geltendmachung von Unterhalt und der Regelung von Abstammungs-
     verhältnissen. Die Abteilung übt auch die elterliche Sorge für Minderjährige im Rahmen von
     Vormundschaften oder Ergänzungspflegschaften aus und trägt durch die Zahlung von Unterhalts-
     vorschuss an alleinerziehende Elternteile zur Vermeidung von Kinderarmut bei. Derzeit arbeiten
     125 hauptamtliche Mitarbeiter*innen überwiegend im Verwaltungsdienst.

     Grundsatz (S-II-B/GS)
                                                                                                                    Poststelle
                                                        Abteilungsleitung
     Teamassistenz
                                                        S-II-B                                                      Archiv
     Vorzimmer

     Sachgebiet B
                ­ eistandschaft                                   Sachgebiet ­Vormundschaft/    Sachgebiet Unterhalts­           Prozessstelle S-II-B/Proz
     S-II-B/B                                                     Pflegschaft S-II-B/V          vorschuss S-II-B/UVG             Leitung/Prozesssach­
     Sachgebietsleitung                                           Sachgebietsleitung            Produktverantwortung             bearbeitung/

                                  Gruppe 1                          Grundsatz Stellvertretung     Stellvertretende                  Stellvertretende
     Beurkundung/                 Gruppenleitung/­Beistände         ­Sachgebietsleitung           ­Sachgebietsleitung               ­Prozessstellenleitung
     Volljährigen­beratung        Fachlicher Schwerpunkt:
     Leitung                      Beratungsdienst, ­Fortbildung
     Stellv. Sachgebiets-                                           Psychologischer                                                 Prozesssach­
                                                                                                  Fachsteuerung
     leitung                      Gruppe 2                          ­Fachdienst                                                     bearbeitung
                                  Gruppenleitung/Beistände
     Beurkundung                                                    Team 1
                                  Fachlicher Schwerpunkt:                                                                           Sorgerechtsregister
     (S-II-B/UB)                                                    Teamleitung                   Fachberatung
                                  Auskunft Unterhalt/
                                  ­Einkommensberechnung             Vormund*innen,
     Volljährigen-                                                  ­Pfleger*innen
     beratung                                                                                     Fachverfahrens­
                                  Gruppe 3                                                                                          Teamassistenz
     (S-II-B/VjB)                                                   Team 2                        betreuung
                                  Gruppenleitung/­Beistände
                                  Fachlicher Schwerpunkt:           Teamleitung
     Fachverfahrens-                                                Vormund*innen,
     betreuung                    FaVorBei
                                                                    ­Pfleger*innen
                                  Gruppe 4
     Teamassistenz
                                  Gruppenleitung/­Beistände         Teamassistenz
                                  Fachlicher Schwerpunkt:
                                  Zusammenarbeit mit
                                  ­Kostenträgern

                                  Gruppe 5
                                  Gruppenleitung/­Beistände
                                  Fachlicher Schwerpunkt:
                                  Zwangsvollstreckung/
                                  ­Insolvenzverfahren

                                  Gruppe 6
                                  Gruppenleitung/­Beistände
                                  Fachlicher Schwerpunkt:
                                  Mediative Elemente                                                                                             Stand: 2020

16   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, ­Unterhaltsvorschuss (S-II-B)

Sachgebiet Beistandschaft (S-II-B/B)                      ›› Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe bei der Siche-
 »» Beistandschaft, Beurkundung, Rechts­                     rung der wirtschaftlichen Existenz; neben
    beratung (kostenlose Dienstleistungen)                   der Beratung auch Unterstützung ein-
    Beistandschaft                                           schließlich der Fertigung unterschrifts­
    ›› gesetzliche Aufgaben und Zielgruppe:                  reifer Schriftsätze zur Verwendung durch
       • Feststellen der Vaterschaft                         die Ratsuchenden.
       • Geltendmachung des Unterhalts für                ›› Die Berater*innen erörtern mit den Rat-
          ­minderjährige Kinder                              suchenden eingehend deren Anliegen
           (rund 6.000 Fälle, Unterhaltsein­                 und berechnen bei Bedarf auch detailliert
           nahmen: 15 Millionen Euro pro Jahr)               Unterhaltsansprüche.
    ›› Ziel: Vermeidung/Linderung von                     ›› Von den Unterhaltseinnahmen wurden
       ­Kinderarmut                                          2019 an die alleinerziehenden Elternteile
    ›› Antragsberechtigung und Dauer:                        92,03 Prozent weitergeleitet. Die restli-
       • nur auf Antrag des allein sorgeberech-              chen 7,97 Prozent gingen an öffentliche
           tigten Elternteils beziehungsweise bei            Kostenträger (vor allem Jobcenter, Unter-
           gemeinsamer Sorge auf Antrag des                  haltsvorschusskasse, Wirtschaftliche
           Elternteils, der das Kind in seiner über-         Jugendhilfe), die für das betreffende Kind
           wiegenden Obhut hat                               Leistungen erbracht hatten.
       • Antrag jederzeit möglich während der
           Minderjährigkeit des Kindes                Sachgebiet Vormundschaft/Pflegschaft
       • keine Einschränkung der elterlichen Sorge ­(S-II-B/V)
       • Ende: Durch Antrag des betreuenden            »» Ausübung der vollen oder teilweisen elter-
           Elternteils, spätestens mit Volljährigkeit     lichen Sorge für Minderjährige im Rahmen
           des Kindes                                     von Vormundschaften und Pflegschaften
    Beurkundung                                           ›› Vertretung von Minderjährigen als
    ›› notarähnliche Tätigkeit                               ­Vormund*in
    ›› gesetzliche Ermächtigung (Paragraf 59                  • wenn die mit dem Vater* des Kindes
       SGB VIII) zumeist für folgende Beurkun-                  nicht verheiratete Mutter* ihr Kind
       dungen:                                                  selbst nicht vertreten kann, weil sie*
       • Vater*schaftsanerkenntnisse und                        minderjährig ist
           Zustimmungen dazu                                  • wenn keine als Einzelvormund*in
           (Anteil an allen Urkunden: 56 Prozent)               geeignete Person vorhanden ist und die
       • Sorgeerklärungen (35 Prozent)                          elterliche Sorge den Elternteilen entzo-
       • Unterhaltsverpflichtungen für Kinder                   gen wurde beziehungsweise der Eltern-
           bis zum 21. Geburtstag (7,5 Prozent)                 teil an der Ausübung der elterlichen
       • mehr als 10.000 Urkunden pro Jahr                      Sorge gehindert ist
     Beratung und Unterstützung                               • wenn die elterliche Sorge im Adoptions­
    ›› Zielgruppen und Aufgaben:                                verfahren infolge der Einwilligung
       • alleinerziehende Elternteile                           eines Elternteils in die Adoption des
           - bei der Geltendmachung von Unter-                 Kindes durch Adoptiveltern ruht
               haltsansprüchen minderjähriger             ›› Vertretung von Minderjährigen als Ergän-
              ­Kinder                                        zungspfleger *in, falls es hierzu vom
       • nicht verheiratete Mütter* nach der                  Fami­liengericht bestellt wird, wenn die
           Geburt des Kindes                                  Eltern (oder der*die Vormund*in) an der
           - zu Fragen der Vater*schaftsfeststel-            Regelung einer bestimmten Angelegen-
               lung und Geltendmachung von Unter-             heit für das Kind rechtlich gehindert sind
               haltsansprüchen ihres Kindes und zu        ›› Da unbegleitete Minderjährige ohne ihre
               ihren eigenen Unterhaltsansprüchen            Erziehungsberechtigten nach Deutsch-
       • junge Volljährige bis zu ihrem                      land eingereist sind, ist bei Verbleib in
           21. Geburtstag                                    München die Bestellung eines*einer
           - zu ihren eigenen Unterhaltsansprüchen          Vormund*in durch das Familiengericht

                                                                                                             17
Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft/Pflegschaft, ­Unterhaltsvorschuss (S-II-B)

            notwendig, um die gesetzliche Vertretung            ›› Soweit dies für die Wahrnehmung und
            der Minderjährigen zu sichern. Der Antrag              Durchsetzung der Interessen des ­Mündels
            auf Bestellung eines*einer Vormund*in                  notwendig ist, ist sie dazu befugt und
            wird durch das Stadtjugendamt München                  sogar verpflichtet, notwendige Rechts­
            beim Familiengericht gestellt.                         mittel (Widerspruch, Klage) gegen Ent-
      »» Rechtsgrundlagen                                          scheidungen – auch des „eigenen“ Stadt-
         ›› Die Tätigkeit des Stadtjugendamtes als                 jugendamtes – einzulegen.
            Stelle für die Amtsvormundschaft oder            »» Relative Weisungsfreiheit und persönliche
            Amtspflegschaft, also die volle oder teil-          Haftung der vormund-/pflegschaftsführen-
            weise Ausübung der elter­lichen Sorge für           den Fachkraft
            Minderjährige, basiert auf den zivilrecht-          ›› Die Leitung des Stadtjugendamtes ist
            lichen Vorschriften des 3. Abschnitts des              gegenüber der Fachkraft, auf die das Amt
            Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).                        als Vormund*in/Pfleger*in übertragen
         ›› Ergänzende Vorschriften für Amtsvor-                   wurde, nur sehr begrenzt – nämlich nur
            mund-/-pflegschaft finden sich im                      im Sinne einer Richtlinienkompetenz –
            SGB VIII.                                              weisungsbefugt.
      »» Persönliche Förderung und Gewährleis-                  ›› Entzogen sind einem Weisungsrecht
         tung der Pflege und Erziehung des Mündels                 insbesondere Zweckmäßigkeitsentschei­
         (Paragraf 1800 BGB), regelmäßiger (in der                 dungen, methodische Vorgehensweisen,
         Regel monatlicher) persönlicher Kontakt                   auf den Einzelfall bezogene Wertungen
         zum Mündel (Paragraf 1793 Abs. 1a BGB)                    und Beurteilungen von Sachverhalten.
         ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende              ›› Im Rahmen der bestehenden Richtlinien­
            Fachkraft hat „die Pflege und Erziehung                kompetenz können durch die Leitung
            des Mündels persönlich zu fördern und zu               lediglich fachliche Qualitätsstandards
            gewährleisten“ (Paragraf 1800 BGB).                    festgelegt werden.
         ›› Außerdem sind regelmäßige, in der Regel             ›› Die Rechtsaufsicht über die Tätigkeit der
            monatliche, persönliche ­Kontakte zum                  vormund- oder pflegschaftsführenden
            Mündel gesetzlich vorge­geben (Para-                   Fachkraft obliegt dem Familiengericht.
            graf 1793 Abs. 1a BGB).                             ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende
         ›› Der persönliche Kontakt und der Aufbau                 Fachkraft haftet persönlich für ­Schäden,
            einer persönlichen Beziehung zwischen                  die dem Mündel oder Pflegling ­während
            der vormund- oder pflegschaftsführenden                der bestehenden Vormund- oder Pfleg-
            Fachkraft und den vertretenen Minder­                  schaft entstehen.
            jährigen ist somit die Grundlage der             »» Wahrnehmung der Aufgabe durch Stadt­
            rechtskonformen Ausübung der Vor-                   Stadtjugendamt und sechs freie Träger
            mund-/Pflegschaft.                                  (Vereins­vormundschaft)
         ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende              ›› Neben dem Stadtjugendamt erbringen
            Fachkraft ist eine zentrale persönliche                sechs freie Träger diese Leistung.
            Bezugsperson für den Mündel oder                    ›› Die Steuerung der vormund-/pfleg-
            Pflegling und hält als solche einen dauer­             schaftsführenden Vereine erfolgt durch
            haften, regelmäßigen und persönlichen                  das Sachgebiet Vormundschaften und die
            ­Kontakt zu ihm und seinem sozialen                    Abteilung S-II-B.
             Umfeld.                                            ›› Im Jahr 2019 wurde in Kooperation mit
      »» Vertretung ausschließlich der Interessen                  den vormundschaftsführenden Vereinen
         der Mündel; Durchsetzung von Ansprü-                      das „Münchner Rahmenkonzept zur Füh-
         chen der Mündel, gegebenenfalls auf dem                   rung von Vormundschaften und Pfleg-
         Rechtsweg                                                 schaften für Minderjährige“ erarbeitet
         ›› Die vormund- oder pflegschaftsführende                 und im Stadtrat bekannt gegeben.
            Fachkraft vertritt ausschließlich die Inte-
            ressen der vertretenen Minderjährigen
            (nicht die des Stadtjugendamtes).

18   Kinder- und Jugendhilfereport 2018/2019/2020 – Stadtjugendamt München
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