2020 DEUTSCHER REISEPREIS-SICHERUNGSVEREIN VVAG BERLIN - BERICHT ÜBER SOLVABILITÄT
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Deutscher Reisepreis- Sicherungsverein VVaG Berlin Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020
Seite 2 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Inhalt Zusammenfassung .......................................................................................................... 3 A Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis ........................................................ 5 A.1 Geschäftstätigkeit........................................................................................................ 5 A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis ............................................................................. 7 A.3 Anlageergebnis ............................................................................................................ 9 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten .............................................................................. 10 A.5 Sonstige Angaben ...................................................................................................... 10 B Governance-System ........................................................................................ 11 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System .......................................................... 11 B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit........... 17 B.3 Risikomanagement-System einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung ............................................................................................. 18 B.4 Informationen zum Internen Kontrollsystem (IKS)...................................................... 21 B.5 Funktion der Internen Revision .................................................................................. 22 B.6 Versicherungsmathematische Funktion (VMF) ........................................................... 23 B.7 Outsourcing ............................................................................................................... 23 B.8 Sonstige Angaben ...................................................................................................... 24 C Risikoprofil ...................................................................................................... 25 C.1 Versicherungstechnisches Risiko................................................................................ 26 C.2 Marktrisiko ................................................................................................................ 27 C.3 Kreditrisiko ................................................................................................................ 29 C.4 Liquiditätsrisiko ......................................................................................................... 30 C.5 Operationelles Risiko ................................................................................................. 30 C.6 Andere wesentliche Risiken ....................................................................................... 31 C.7 Sonstige Angaben ...................................................................................................... 31 D Bewertung für Solvabilitätszwecke ................................................................. 32 D.1 Vermögenswerte ....................................................................................................... 32 D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen................................................................... 33 D.3 Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................ 35 D.4 Alternative Bewertungsmethoden ............................................................................. 36 D.5 Sonstige Angaben ...................................................................................................... 36 E Kapitalmanagement ........................................................................................ 37 E.1 Eigenmittel ................................................................................................................ 37 E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung ...................................... 37 E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ........................................................................................ 38 E.4 Unterschiede zwischen Standardformel und internem Modell ................................... 38 E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung ........................................................................................ 38 E.6 Sonstige Angaben ...................................................................................................... 39 Anhang ........................................................................................................................ 40 Quantitative Reporting Templates (QRT) für das Berichtsjahr 2020 ...................................... 40 Berichtsstichtag: 31.12.2020 Zeitpunkt der Berichterstellung: 08.04.2021
Seite 3 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Zusammenfassung Der Deutsche Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (nachfolgend „DRS“ oder „Gesellschaft“ genannt) mit Sitz in Berlin ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der von seinen Mitgliedern getragen wird. Gegenstand des Unternehmens ist satzungsgemäß die gesetzlich vorgeschriebene Insol- venzversicherung für Reiseveranstalter. Das Versicherungsgeschäft des DRS wird aus- schließlich in der Sparte Kaution betrieben; hier hat es seit 1994 keinerlei Veränderungen gegeben. Der DRS macht von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Haftungsbe- grenzung Gebrauch. Die Haftung für alle durch den DRS versicherten inländischen Reise- veranstalter war auch im Geschäftsjahr 2020 auf die gesetzlich vorgesehene Höchsthaf- tungssumme von jährlich 110 Mio. EUR begrenzt. Bei ausländischen Risiken lag die Höchstgrenze jeweils bei der vereinbarten Versicherungssumme. Dieses betraf zum Be- richtsstichtag 31.12.2020 ausschließlich noch Risiken aus dem Bestandsgeschäft in Polen mit einem Umfang von rund 2,5 Mio. EUR. Seit der Übertragung eines ganz wesentlichen Teils seiner Versicherungsverträge im Zuge einer Teilbestandsübertragung im Jahr 1998 hat sich der DRS auf die Absicherung solcher Risiken beschränkt, die entweder eine vollwerthaltige Abdeckung ihres Risikos ermögli- chen können oder die sich vollständig mittelbar oder unmittelbar in Staatsbesitz befinden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“ genannt) hatte allerdings Ende 2019 vor dem Hintergrund der in 2019 eingetretenen Insolvenz eines gro- ßen Reiseveranstalters eine Überprüfung und Neubewertung des Geschäftsmodells des DRS vorgenommen. Insbesondere hatte die BaFin die bisherige Praxis, die dem DRS zur Verfügung stehenden Sicherheiten bei der Berechnung der Solvenzkapital- und Mindest- kapitalerfordernisse nach Solvency II als risikomindernd anzurechnen, nicht weiter akzep- tiert. Durch den Wegfall dieser risikomindernden Anrechenbarkeit hatte der DRS die not- wendigen Anforderungen an die Mindestkapitalanforderung (sog. „MCR“) und die Sol- venzkapitalanforderung (sog. „SCR“) zum 31.12.2019 nicht mehr erfüllt. Der DRS hat da- raufhin in 2020 die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen und der BaFin jeweils fristgerecht Finanzierungspläne zur Bedeckung des MCR sowie einen Sanierungsplan zur nachhaltigen Bedeckung des SCR vorgelegt. Alle Pläne wurden von der BaFin genehmigt. In diesem Zuge hat der Vorstand des DRS auch die Sicherheiten und deren Anrechenbar- keit im Rahmen der Solvency-Vorschriften neu bewertet. Ergebnis dieser Neubewertung war insbesondere der Plan zur Besorgung von Rückversicherungsschutz für die inländi- schen Risiken sowie der Entschluss zur Umdeckung aller ausländischen Risiken. Die Ver- handlungen zur Besorgung von Rückversicherungsschutz wurden ab April 2020 überlagert von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Auf die rasche Ausbreitung des Virus re- agierte u.a. auch die Bundesrepublik mit einer weltweiten Reisewarnung und einem deutschlandweiten Verbot von touristischen Übernachtungen bis in den Mai 2020 hinein. Danach waren touristische Reisen maximal eingeschränkt möglich. Für die gesamte Tou- rismusbranche bedeuteten die weltweiten Reisewarnungen faktisch den Entfall des ope- rativen Geschäftes mit existenzbedrohenden Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis. Als Folge vorbeschriebener Entwicklung wurden die Gespräche über Rückversicherungs- schutz für den DRS aus Risikogesichtspunkten durch die möglichen Versicherungsgeber
Seite 4 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) ausgesetzt, so dass die Besorgung von Rückversicherungsschutz für den DRS nicht mehr möglich war. Unter Berücksichtigung der in Deutschland gesetzlich möglichen Haftungsbeschränkung auf 110 Mio. EUR zuzüglich eines Betrages von 20 Mio. EUR für die Kosten der Schadens- abwicklung hat der DRS daraufhin, unter mitlaufender Information der Aufsichtsbehörde, Gespräche mit einzelnen Garanten über eine Erhöhung des Garantenanteils aufgenom- men. Durch zusätzliche Gründungsstockdarlehen im April 2020, im Juli 2020 und im No- vember 2020 wurde das Gründungsstockkapital des DRS von 3,3 Mio. EUR am 31.12.2019 auf 133,4 Mio. EUR am 31.12.2020 erhöht. Damit sind die zum Berichtsstichtag 31.12.2020 im DRS bestehenden in- und ausländischen Risiken vollständig durch Eigenka- pital abgedeckt und das Risiko eines Lizenzentzuges durch die Aufsichtsbehörde oder der Untersagung des Geschäftsbetriebs wegen unzureichender Eigenkapitalausstattung bzw. Unterschreiten der Solvenzkapitalanforderung besteht nicht mehr. Der vorliegende SFCR-Bericht des DRS wurde gemäß den Anforderungen des § 40 VAG sowie den maßgeblichen Vorschriften der EIOPA erstellt und beinhaltet die wesentlichen Informationen über die Solvabilitäts- und Finanzlage des DRS zum Stichtag 31.12.2020. Der DRS hat ein Governance-System etabliert, welches ein solides und vorausschauendes Management des Versicherungsgeschäfts und der daraus resultierenden Risiken sicher- stellt. Das etablierte Governance-System entspricht der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeit des DRS. Das Governance-System umfasst die Organisations- struktur, das Risikomanagementsystem inkl. der unternehmenseigenen Risiko- und Sol- vabilitätsbeurteilung, das interne Kontrollsystem sowie angemessene Regelungen zum Outsourcing. Im Rahmen des Risikomanagementsystems erfolgt eine vollständige Erfassung des Risi- koprofils des DRS. Dieses umfasst insbesondere die gemäß Solvency II vorgegebenen Ri- sikokategorien (versicherungstechnisches Risiko, Marktrisiko, Kreditrisiko, operationelles Risiko). Dabei ist das für die Gesellschaft wesentliche Risiko das versicherungstechnische Risiko, insbesondere das „Man-made Catastrophe Risk“ (Submodul „Credit & Su- retyship“). Nach erfolgter Wiederherstellung der Bedeckung sämtlicher Risiken ist der DRS für die regulatorische Solvenzkapitalberechnung und das zugehörige regulatorische Meldewe- sen zur Verwendung der Standardformel zurückgekehrt. Daneben erstellt der DRS gemäß Absprache mit der BaFin zu den Meldestichtagen sowie auf Anforderung zusätzliche Be- richte zur Risikolage und Solvabilität, um nachzuweisen, dass der DRS jederzeit in der Lage ist, die von der Gesellschaft übernommenen Risiken im Versicherungsfall bedecken zu können, und dass die Solvabilität des DRS im erforderlichen Umfang sichergestellt ist. In dieser Kombination wird die Standardformel für den DRS als adäquate Bewertungsme- thode für die regulatorische Solvenzkapitalberechnung angesehen. Ein eigenes internes Berechnungsmodell wird vom Vorstand des DRS aufgrund des Risikoprofils der Gesell- schaft sowie der beschriebenen Besonderheiten als nicht notwendig erachtet. Die Verän- derungen im gesetzlichen und regulatorischen Umfeld verfolgt der DRS gleichwohl mit hoher Aufmerksamkeit, um ggf. Anpassungen seiner Vorgehensweise vorzunehmen.
Seite 5 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) A Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis A.1 Geschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Kautions- versicherung. Der DRS zeichnet satzungsgemäß ausschließlich Risiken der Sparte Kaution, beschränkt auf die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung von Kundengeldern gegen das Insolvenzrisiko von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern im In- und Ausland. Der DRS ist in seiner Rechtsform des VVaG ein unabhängiger Versicherungsverein auf Ge- genseitigkeit, getragen von seinen Mitgliedern für seine Mitglieder. Oberstes Ziel des DRS als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Förderung der Interessen der Mitglie- der des DRS. Der DRS macht von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Haftungsbegrenzung Ge- brauch. Die Haftung für alle durch den DRS versicherten inländischen Reiseveranstalter ist auf die gesetzlich vorgesehene Höchsthaftungssumme von 110 Mio. EUR jährlich be- grenzt. Bei ausländischen Risiken liegt die Höchstgrenze jeweils bei der vereinbarten Ver- sicherungssumme. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 hat der DRS seine Geschäftstätigkeit auf die Absiche- rung von ausschließlich inländischen Risiken angepasst. Zum Berichtsstichtag 31.12.2020 sind sämtliche versicherte Unternehmen ausschließlich in Deutschland ansässig. Verträge mit ausländischen Versicherungsnehmern endeten im Falle von Österreich am 31.01.2020 und im Falle von Polen am 30.06.2020, wobei aus dem polnischen Geschäft im Wege einer Nachhaftung ein noch laufendes, sich abbauendes Bestandsrisiko resultiert. Der DRS fokussiert sich aktuell auf die Absicherung der Veranstalter der TUI-Gruppe. Wei- tere inländische Großveranstalter will und kann die Gesellschaft nur dann bedienen, wenn eine volle, werthaltige Absicherung durch bonitätsmäßig einwandfreie Sicherheiten und/oder Eigenkapital sichergestellt ist. Darüber hinaus bemüht sich der DRS auch wei- terhin um die Umsetzung eines Rückversicherungskonzeptes. Allerdings halten sich die Rückversicherer vor dem Hintergrund der noch nicht überstandenen Corona-Pandemie und der zurzeit noch in politischer Abstimmung befindlichen Neuordnung des Insolvenz- rechtes für Pauschalreiseanbieter in Deutschland unverändert zurück, entsprechende Verträge sind zurzeit faktisch nicht am Markt erhältlich. Für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 wurde die KPMG Bayerische Treuhandgesell- schaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München als Abschlussprüfer bestellt. Nachfolgend die Kontaktdaten der BaFin und des Abschlussprüfers:
Seite 6 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Finanzaufsicht Wirtschaftsprüfer Bundesanstalt für Finanzdienst- KPMG leistungsaufsicht (BaFin) Bayerische Treuhandgesellschaft Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Aktiengesellschaft Postfach 1253, 53002 Bonn Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fon: 0228 / 4108 - 0 Steuerberatungsgesellschaft Fax: 0228 / 4108 - 1550 Ganghoferstraße 29 E-Mail: poststelle@bafin.de 80339 München De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de Der DRS beschäftigt kein eigenes Personal. Alle wesentlichen Aufgaben und Funktionen, soweit sie nicht vom Vorstand selbst wahrgenommen werden, sind im Wege eines kom- binierten Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsvertrages an die ERGO Reiseversi- cherung AG (nachfolgend „ERV“) und ggf. dort in Subdelegation an die ERGO Group AG ausgegliedert. Der Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsvertrag zwischen DRS und ERV hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Seitens der ERV wurde dieser Vertrag mit Schreiben vom 11.09.2019 zum 31.12.2020 ordentlich und fristgemäß gekündigt. Nach der Kündi- gung des Funktionsausgliederungsvertrages hat der DRS mit unterschiedlichen Partnern Gespräche über Nachfolgeregelungen aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Berichterstel- lung konnten mit einem Funktionsnehmer für die Funktionsbereiche Rechnungswesen, Jahresabschluss und Steuern sowie Risikomanagement, Versicherungsmathematische Funktion und Aktuariat Vereinbarungen zur Erbringung vorstehender Leistungen ge- schlossen werden. Weiterhin wurden Funktionsnehmer für den Bereich Schadenabwick- lung sowie Dienstleister für die Bereiche IT, Office-Umgebung, Website und Kommunika- tion sowie Credit Research / Bonitätsüberwachung beauftragt. Der Funktionsbereich „In- terne Revision“ soll im 1. Halbjahr 2021 nach Abschluss sämtlicher Jahresabschlussarbei- ten an einen neuen Funktionsnehmer vergeben werden. Der Sitz des DRS ist in Berlin (Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin), seine Verwaltungs- adresse ist zum Berichtsstichtag in München (teilweise in Bürounion mit der ERV). Der DRS hat keine Zweigstellen oder Niederlassungen, auch hält er keinerlei Beteiligungen an Unternehmen. Die im 4. Quartal 2019 seitens der Aufsicht im Zuge der Insolvenz eines großen Reisever- anstalters vorgenommene Neubewertung der dem DRS in der Vergangenheit gewährten Sicherheiten haben den DRS veranlasst, die bisherige Geschäftsstrategie der Gesellschaft entsprechend anzupassen. Dies hat unmittelbar auch Auswirkungen auf die aus der Ge- schäftsstrategie abgeleitete Risiko-Strategie und das Risikoprofil des DRS. Unter Berücksichtigung der in Deutschland gesetzlich möglichen Haftungsbeschränkung auf 110 Mio. EUR zuzüglich eines Betrages von 20 Mio. EUR für die Kosten der Schadens- abwicklung hat der DRS im Geschäftsjahr 2020, unter mitlaufender Information der Auf- sichtsbehörde, Gespräche mit einzelnen Garanten über eine Erhöhung des Garantenan- teils geführt. Durch zusätzliche Gründungsstockdarlehen im April 2020, im Juli 2020 und im November 2020 wurde das Gründungsstockkapital des DRS im Geschäftsjahr 2020 von 3,3 Mio. EUR am 31.12.2019 auf 133,4 Mio. EUR am 31.12.2020 erhöht. Damit sind die
Seite 7 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) zum Berichtsstichtag 31.12.2020 im DRS bestehenden in- und ausländischen Risiken voll- ständig durch Eigenkapital abgedeckt und das Risiko eines Lizenzentzuges durch die Auf- sichtsbehörde oder der Untersagung des Geschäftsbetriebs wegen unzureichender Eigen- kapitalausstattung bzw. Unterschreiten der Solvenzkapitalanforderung besteht nicht mehr. A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis Mangels einer spezifischen versicherungstechnischen Planung nach Solvency II basieren die folgenden Ausführungen auf der HGB (Handelsgesetzbuch)-orientierten Planung. Die Planung zeichnet sich in Anbetracht der kleinen und überschaubaren Verhältnisse beim DRS durch eine geringe Komplexität aus. Nachfolgend zeigt die tabellarische Zusammenstellung der Planrechnung die voraussicht- liche Entwicklung der Beiträge und des versicherungstechnischen Ergebnisses für den ak- tuellen Planungshorizont: Angaben in TEUR IST PLAN 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Verdiente Beiträge 240 217 203 211 2.928 2.000 1.500 1.500 Aufwendungen für Versicherungsfälle 0 0 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen für den Vers.-betrieb -82 -84 -84 -86 -434 -667 -587 -587 Versicherungstechnisches Ergebnis 158 133 119 125 2.494 1.333 913 913 Eine Detailplanung der Geschäftsjahre nach 2021 findet im Rahmen des regelmäßigen Planungsprozesses beim DRS derzeit nicht statt. Die Verhältnisse sollen jedoch grundsätz- lich, sofern möglich und sinnvoll – auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion zur Insolvenzsicherung und mögliche Auswirkungen hieraus auf die Jahre 2021 ff. – auch auf die weiteren Jahre fortgeschrieben werden. Der DRS strebt für die Ge- schäftsjahre 2021 ff. jeweils ein positives Geschäftsergebnis unterhalb des Niveaus des Geschäftsjahres 2020 an. Angestrebt werden kostendeckende Einnahmen unter Berück- sichtigung eines ausreichenden Risikopuffers für adverse Entwicklungen. Die Insolvenz eines großen Reiseveranstalters in 2019 hatte zur Folge, dass das System der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen grundsätzlich neu diskutiert wird. Im Fokus ste- hen hierbei insbesondere die auf 110 Mio. EUR pro Geschäftsjahr und Erstversicherer ge- deckelte Versicherungssumme sowie die Fragestellung der Berücksichtigung der Repatri- ierungskosten. Aktuell werden unterschiedliche Modelle diskutiert. Der DRS geht davon aus, dass ein Gesetz über die neue Form der Insolvenzsicherung im Laufe des Jahres 2021 in Kraft treten wird. Mittelbare und unmittelbare Auswirkung auf den DRS oder das Ge- schäftsmodell des DRS werden erst dann abschließend beurteilt werden können. Eine neue Form der Insolvenzsicherung für Reiseveranstalter kann allerdings das Ge- schäftsmodell des DRS grundsätzlich in Frage stellen, hinsichtlich einer möglichen zukünf- tigen Rolle des DRS aber auch Chancen bergen. Daher steht der DRS mit seinen Gremien, Versicherungsnehmern und Geschäftspartnern sowie der Aufsicht in fortlaufendem Kon- takt, um die Umsetzung einer möglichen neuen Form der Insolvenzsicherung im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu begleiten.
Seite 8 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Risikominderungstechniken Durch die Besonderheit des Geschäftsmodells des DRS waren in der Vergangenheit be- sondere Risikominderungstechniken, z.B. durch das Eingehen von Rückversicherungsver- trägen, nicht erforderlich. Mit Schreiben vom 22.10.2019 hatte die BaFin den DRS darüber informiert, dass die vom DRS in der Vergangenheit vorgenommene risikomindernde Berücksichtigung der dem DRS gewährten Sicherheiten der jeweiligen Veranstaltergruppen für die Berechnung der Solvenzkennzahlen unzulässig ist. Dies hat die Gesellschaft zum Anlass genommen, unter Berücksichtigung der Fristen und Vorgaben der §§ 134 und 135 VAG i.V.m. § 136 VAG Risikominderungstechniken, z.B. durch das Eingehen von Rückversicherungsverträgen, intensiv zu prüfen. Diesbezügliche Gespräche mit Versicherern standen Mitte März 2020 kurz vor dem Abschluss. Die Aus- wirkungen der Covid-19-Pandemie und der hieraus resultierenden weltweiten Reisebe- schränkungen auf den touristischen Gesamtmarkt, und hier besonders auf die TUI- Gruppe, haben die (Rück-)Versicherer jedoch veranlasst, eine mögliche Versicherungszu- sage von einer erneuten Prüfung der zu versichernden Risiken abhängig zu machen. Der DRS bemüht sich allerdings auch weiterhin um die Umsetzung eines Rückversicherungs- konzeptes (vgl. Kapitel A.1). Ungeachtet dessen bestehen die dem DRS bislang gewährten Garantien und Bürgschaften für die versicherten Veranstalter der TUI-Gruppe weiterhin und werden im Rahmen des Risikomanagements laufend überwacht. Der DRS geht zum Zeitpunkt der Berichterstellung davon aus, dass aufgrund der erfolgrei- chen Verhandlungen und Beschlüsse zu weiteren Rettungsmaßnahmen und dem hiermit verbundenen Engagement der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersach- sen sowie maßgeblicher privater Kapitalgeber der derzeitige Versicherungsnehmer des DRS nicht in seiner Existenz gefährdet ist und der Versicherungsfall für den DRS nicht ein- treten wird. Voraussetzung auf lange Sicht sind jedoch sowohl eine unveränderte Bereit- schaft des Bundes und der Länder, die Reisewirtschaft weiter zu (unter)stützen als auch ein schnelles Wiederhochlaufen der Reisenachfrage nach Eindämmung der Corona-Pan- demie, im besten Fall durch die schnelle Verfügbarkeit eines wirksamen Corona-Impfstof- fes für breite Bevölkerungsschichten. Sollte es jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie zu weiteren Marktverwerfungen im touristischen Umfeld kommen, die zu Insolvenzen von Reiseveranstaltern führen, so ist der DRS ausreichend kapitalisiert und angemessen aufgestellt, um auch eine etwaige In- solvenz seines derzeitigen Versicherungsnehmers nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Berichterstellung herrschenden Vorschriften zur Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen abwickeln zu können. Insofern besteht weder das Risiko eines Lizenzentzuges durch die BaFin noch ist der Geschäftsbetrieb des DRS gefährdet. Insbesondere ist auch nach einer etwaigen Insolvenz seines derzeitigen Versicherungsnehmers eine Fortführung des Ge- schäftsbetriebes des DRS grundsätzlich sichergestellt.
Seite 9 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) A.3 Anlageergebnis Das Anlageergebnis fällt 2020 aufgrund der unverändert und historisch niedrigen Kapital- marktzinsen erneut negativ aus. Insbesondere werden die als Kontokorrentguthaben ge- führten Beträge in aller Regel mit den heute bei Kreditinstituten üblichen Verwahrentgel- ten belastet. Die Mittel des DRS waren nahezu im gesamten Geschäftsjahr 2020 in die Anlageklasse Termin- und Tagesgelder investiert. Insoweit werden aufgrund der Struktur der versiche- rungstechnischen Verpflichtungen neben den Kriterien Rendite, Sicherheit und Bonität insbesondere die Aspekte Liquidität und kurzfristige Realisierbarkeit berücksichtigt. Durch den deutlichen Ausbau der Eigenkapitalausstattung sind dem DRS in 2020 Mittel in signifikantem Umfang zugeflossen, so dass der DRS ab dem Geschäftsjahr 2021 eine Ver- breiterung seiner Kapitalanlage mit dem Ziel einer Verbesserung des Rendite-Risiko-Pro- fils und der Diversifikation seiner Kapitalanlage anstrebt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurde der DRS seitens seiner kontoführenden Haupt- bank darüber informiert, dass per 31.12.2020 zusätzliche Verwahrentgelte in signifikan- tem Umfang anfallen würden, sofern die hohe Liquidität auf den Konten des DRS nicht reduziert werden kann. Daher wurde kurzfristig entschieden, die vorhandenen Barbe- stände außer den für das operative Geschäft notwendigen Mitteln in einen risikoaversen institutionellen Geldmarkt-Publikumsfonds zu transferieren. Dieses hat zudem die Streu- ung der Kapitalanlage des DRS noch in 2020 verbessert und zugleich die angestrebte Ver- breiterung der Kapitalanlage ab dem Geschäftsjahr 2021 vorbereitet. Allerdings beabsichtigt der DRS, auch in Zukunft eine konservative Kapitalanlagestrategie umzusetzen, deren Hauptziel darin besteht, für den Großteil der dem DRS zur Verfügung stehenden Mittel nach Kosten ein Verwahrentgelt bei moderaten Schwankungen des Wertes der Anlagen zu vermeiden, was einer Renditeerwartung von 0% p.a. nach Kosten entspricht. Im aktuellen Kapitalmarktumfeld bedeutet dies, dass der DRS insbesondere in 2021 wesentliche Anstrengungen in die Kapitalanlage legen müssen wird, um einerseits Aufwendungen für Geldaufbewahrungsgebühren wenigstens zu reduzieren, anderseits aber auch Verluste aus der Kapitalanlage möglichst weitgehend zu vermeiden. Da gerade in den ersten Monaten nach Implementierung einer neuen Kapitalanlagestrategie mögli- che Rückschläge aller Voraussicht nach noch nicht aufgefangen werden können, plant der DRS insbesondere für 2021 mit einem ausreichenden Risikopuffer:
Seite 10 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Angaben in TEUR IST PLAN 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Erträge aus Aktienfonds 4 0 0 0 0 0 0 0 Erträge aus gemischten Fonds 0 0 0 0 0 0 0 0 Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren 71 32 0 0 0 0 0 0 Erträge aus Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen auf Kapitalanlagen -47 0 0 0 -45 0 0 0 Verluste/Erträge a.d. Abgang von Kap.-anlagen -13 -34 -1 0 0 0 0 0 Aufwendungen für die Verwaltung d. Kap.-anlage 0 -3 -1 0 -373 -700 -200 -200 Kapitalanlage-Ergebnis 15 -5 -2 0 -418 -700 -200 -200 Die Position „Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlage“ umfasst ab 2020 vor allem die dem DRS durch aufgrund von auf Kontokorrentkonten vorgehaltenen Mitteln unmittelbar in Rechnung gestellte Ver- wahrentgelte. Fallen Verwahrentgelte oder andere Kosten in indirekten Anlagen wie Fonds an und können nicht durch positive Erträge ausgeglichen werden, so schlägt sich die hieraus resultierende Wertminderung – neben sonstiger Verluste aus Fondsanlagen (z.B. Kursverluste bei negativen Marktentwicklungen) – in der Position „Abschreibungen aus Kapitalanlagen“ nieder. Für die Planjahre 2021 bis 2023 wird hier nicht un- terschieden, der Ausweis erfolgt ausschließlich unter „Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalan- lage“. A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Nennenswerte weitere materielle Erträge und Aufwendungen im betrachteten Planungs- horizont, die nicht aus der Risikoübernahme- oder Anlagetätigkeit resultieren, betreffen insbesondere Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anpassung des Geschäftsmodells des DRS stehen. A.5 Sonstige Angaben Alle wesentlichen Informationen zu Kapitel A „Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis“ sind den vorhergehenden Abschnitten zu entnehmen. Für das Berichtsjahr hat die Gesell- schaft keine weiteren wesentlichen Angaben zu machen.
Seite 11 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) B Governance-System B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System Unternehmensstruktur Der Deutsche Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) ist ein Versicherungsverein auf Ge- genseitigkeit (VVaG). Der VVaG ist ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Spezialverein, dessen Geschäftszweck in der Versicherung und Förderung seiner (Vereins-)Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit besteht. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der DRS der Versicherungsaufsicht. Der DRS ist eine juristische Person und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg Abteilung B Nummer 1283219 mit Sitz in Berlin einge- tragen. Die Verwaltungsadresse des DRS zum Berichtsstichtag 31.12.2020 ist München (im Hause der ERGO Reiseversicherung AG). Organe Die Gesellschaftsorgane des DRS sind die Oberste Vertretung und der Aufsichtsrat, deren aktuelle Amtszeiten jeweils im März 2018 begonnen haben, sowie der Vorstand. Die Or- gane des DRS sind aktuell wie folgt besetzt: Oberste Vertretung Richard Bader, München Hauke Dahmlos, Hannover (seit 07.07.2020) Benedikt Esser, Köln (seit 07.07.2020) Jacob Fuest, Aschheim (seit 07.07.2020 bis 12.03.2021) Dieter Gauf, Köln (bis 30.03.2020) Dr. Andreas Gent, Hamburg (bis 06.02.2020) Dr. Sebastian Hempel, Frankfurt (bis 26.04.2020) Dirk Inger, Berlin Karina Kaestner, Frankfurt (bis 31.01.2020) Dr. Bernd Kaiser, Hannover (seit 07.07.2020) Jörg Kramer, Bonn Dr. Dietrich Kressel, Hannover (bis 31.05.2020) Olaf Nink, Wallisellen (CH) (bis 07.07.2020) Inke Rasmussen, Hannover Carsten Staat, Aschheim (seit 12.03.2021) Aufsichtsrat Norbert Fiebig, Vorsitzender Präsident des DRV Deutscher ReiseVerband e.V., Berlin Johannes Zurnieden, stellv. Vorsitzender Geschäftsführer der Phoenix Reisen GmbH, Bonn Axel Duhr, Inhaber und Geschäftsführer der Reisebüro Wichelhovenhaus GmbH & Co KG, Iserlohn Wolfgang Flintermann, Bereichsleiter / Director Financial Accounting & Reporting, TUI AG, Hannover Dr. Susanne Gauglitz, Geschäftsführerin Finanzen / CFO der
Seite 12 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) TUI Deutschland GmbH, Hannover (seit 07.07.2020) Nils Hartgen, Geschäftsführer der DB Vertrieb GmbH, Frankfurt/Main (bis 07.07.2020) Sören Hartmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der DER Touristik Deutschland GmbH, Frankfurt/Main (bis 26.04.2020) Dr. Anica Sambale, Group Director Risk & Insurance der TUI AG, Hannover (seit 07.07.2020) Vorstand Lothar Sturm, München (bis 27.03.2020) Ralf Günther, Würzburg (bis 31.05.2020) Dr. Daniel Schmitt-Biegel, Solingen (seit 17.03.2020) Dr. Dietrich Kressel, Hannover (seit 01.06.2020) Gründungsstock Der Gründungsstock des DRS beträgt zum Berichtsstichtag insgesamt 133,4 Mio. EUR Davon wurden 2,9 Mio. EUR im Jahr 1994 von den drei Gründern und Garanten • Deutscher Reisebüro- und Reiseveranstalter-Verband e.V. (jetzt: DRV DeutscherRei- seVerband e.V.), Berlin • Europäische Reiseversicherung AG (jetzt: ERGO Reiseversicherung AG), München • VVDG Verlags- und Industrieversicherungsdienste GmbH, Hamburg *) sowie von folgenden zwölf Verbänden und Unternehmen der Tourismusbranche aufge- bracht (Garanten): • asr Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen e.V. (jetzt: asr Allianz selb- ständiger Reiseunternehmen - Bundesverband e.V.), Berlin *) • bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V., Berlin *) • ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft Niederlassung für Deutschland (jetzt: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland), Aschheim (bei München) • Gastager Weltreisen GmbH & Co. KG (jetzt: MR Weltweit GmbH), München *) • HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg **) • Phoenix Reisen GmbH, Bonn • RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V., Köln • REWE Touristik GmbH (jetzt: DER Touristik Deutschland GmbH), Köln • Studiosus Reisen München GmbH, München *) • TUI Deutschland GmbH, Hannover • TUI Leisure Travel GmbH, Hannover (zwischenzeitlich verschmolzen auf: TUI Deutsch- land GmbH, Hannover) • Transocean Tours Touristik GmbH, Bremen *)
Seite 13 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Die mit *) gekennzeichneten Garanten haben in den Jahren 1997 bis 2001 ihren Zins- und Rückzahlungsanspruch der Gründungseinlage auf die damalige Europäische Reiseversi- cherung AG, jetzt ERGO Reiseversicherung AG, übertragen. **) Mit Vertrag vom 17.12.2019 hat die HanseMerkur Reiseversicherung AG ihre Garantenanteile an die Leib- niz Service GmbH, Hannover, übertragen. Nach Nichtuntersagung durch die BaFin wurde die Übertragung mit Wirkung zum 07.02.2020 vollzogen. Darüber hinaus hat die Versammlung der Obersten Vertretung (Mitgliederversammlung) in ihrer Sitzung am 19.12.2019 in Berlin die Ergänzung der Satzung zur Bildung eines wei- teren Gründungsstockes gem. § 178 Abs. 5 VAG beschlossen. In diesen Gründungsstock wurden mit Zustimmung der BaFin insgesamt weitere 130.470.000 EUR eingezahlt, die im Wesentlichen (130.235.000 EUR) von der TUI Deutschland GmbH, weiterhin von der DER Touristik Deutschland GmbH und der Phoenix Reisen GmbH erbracht worden sind. Funktionsausgliederung und Dienstleistung Der zwischen DRS und ERV seit 1994 bestehende Funktionsausgliederungsvertrag wurde im Juni 2017 nochmals aktualisiert und bezüglich einiger redaktioneller Anpassungen auf- grund der Solvency II-Vorgaben angepasst. Der Funktionsausgliederungs- und Dienstleis- tungsvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2020 und wurde von der ERV mit Schreiben vom 11.09.2019 ordentlich und fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt. Zudem konnte zur Unterstützung des DRS bei der Neuausrichtung seines Geschäftsmo- dells und bei der Erstellung der in diesem Zuge notwendigen Berechnungen zu den Solva- bilitätsanforderungen im Rahmen von Solvency II zum 01.04.2020 die Aon Schweiz AG als Funktionsnehmer für die bisher intern verantworteten Schlüsselfunktionen Versiche- rungsmathematische Funktion und Risikomanagement-Funktion gewonnen werden. Der Vertrag mit Aon läuft zunächst bis zum 30.06.2021. Im Funktionsausgliederungsvertrag sind der ERV insbesondere die Bestandsverwaltung, die Leistungsbearbeitung, das Rechnungswesen sowie die Interne Revision übertragen; außerdem unterstützt sie bei der Kapitalanlage und -verwaltung. Über den Dienstleis- tungsvertrag sind Tätigkeiten in den Bereichen Controlling, Credit- und Cash-Manage- ment, IT, Recht, Postbearbeitung und Risikomanagement geregelt. Mit Zustimmung des DRS hat die ERV einige Tätigkeiten an die ERGO Group subausgegliedert (z.B. Credit- und Cash-Management). Zum Zeitpunkt der Berichterstellung konnten mit einem Funktionsnehmer für die Funkti- onsbereiche Rechnungswesen, Jahresabschluss und Steuern sowie Risikomanagement, Versicherungsmathematische Funktion und Aktuariat Vereinbarungen zur zukünftigen Er- bringung vorstehender Leistungen geschlossen werden. Weiterhin wurden Funktionsneh- mer für den Bereich Schadenabwicklung sowie Dienstleister für die Bereiche IT, Office- Umgebung, Website und Kommunikation sowie Credit Research / Bonitätsüberwachung beauftragt. Der Funktionsbereich „Interne Revision“ soll im 1. Halbjahr 2021 nach Ab- schluss sämtlicher Jahresabschlussarbeiten an einen neuen Funktionsnehmer vergeben werden. Zudem wurde mit der ERV eine Überleitungsvereinbarung zur Sicherstellung einer gere- gelten Übergabe bzw. Übernahme aller bislang an die ERV ausgegliederten Funktionen und Dienstleistungen geschlossen.
Seite 14 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Der DRS beschäftigt kein eigenes Personal. Interne Organisation Corporate Governance ist die verantwortungsvolle Leitung und Kontrolle des Unterneh- mens. Sie ist auch für den DRS eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristige Wert- schöpfung und Substanzerhaltung. Aufgrund des Funktionsausgliederungsvertrages mit der ERV werden zum Berichtsstich- tag alle wesentlichen Kernbereiche durch Mitarbeiter der ERV und ggf., in Subdelegation, der ERGO Group abgedeckt. Der Vorstand des DRS überwacht regelmäßig die ausgeglie- derten Bereiche und übertragenen Funktionen. Aufgrund der geringen Größe des Unter- nehmens und der sehr überschaubaren Prozesse sowie der jahrelang bestehenden Ver- bindungen und der eingespielten Prozesse zwischen DRS und ERV beschränkt sich dies im Wesentlichen auf regelmäßige Routinekontrollen. Der Verhaltenskodex der ERV, abgeleitet aus dem ERGO Verhaltenskodex, formuliert die ethischen Standards für alle angestellten Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Mitglie- der der Geschäftsleitung. Die ERGO Group selbst ist im Juli 2013 mit den operativen deut- schen Gesellschaften dem überarbeiteten Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den Vertrieb beigetreten. Das Compliance Management System der ERGO wird durch den Bereich Compliance (ERGO Compliance) gesteuert. Das Team unter der Leitung des Chief Compliance Officer (CCO) ist dem Vorstandsvorsitzenden der ERGO Group direkt unterstellt. Das Team arbei- tet die gruppeneigenen Compliance-Richtlinien aus und berät Mitarbeiter und Vertriebs- partner bei der einwandfreien Umsetzung. Beim Verdacht auf Missstände oder gravie- rende Verstöße können sie sich auch an einen externen Ombudsmann wenden. Schulun- gen tragen dazu bei, ein klares Verständnis im Unternehmen zu schaffen, was regelkon- form ist und was nicht. Inhaltlich gelten diese Regelungen auch für den Vorstand des DRS. Die Compliance-Funktion beim DRS selbst ist nicht ausgegliedert. Intern Verantwortliche Person ist das Vorstandsmitglied Dr. Dietrich Kressel (bis 31.05.2020 Ralf Günther). Vorstand - Aufgaben und Verantwortlichkeiten Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei in allererster Linie an das Unternehmensinteresse gebunden und angehalten und bestrebt, die Mitglie- der des DRS zu fördern und für diese den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die unterneh- mensinternen Richtlinien eingehalten werden. Er ist für ein angemessenes Risikomanage- ment und Risikocontrolling im Unternehmen verantwortlich. Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder ver- treten sich gegenseitig. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Vorstandes werden in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat festgelegt, zuletzt mit Wirkung ab 01.12.2020:
Seite 15 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Gesamtverantwortung Der Vorstand ist gesamtverantwortlich für • die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte des Vereins; • die Einhaltung und Überwachung des Risikomanagements, insbesondere die Ein- haltung der Vorschriften der MaRisk oder vergleichbarer Vorschriften; • das laufende Monitoring, insbesondere die Überwachung der Bonität der Siche- rungsgeber; • Verwaltung und Überwachung des/der Funktionsausgliederungsvertrages /-ver- träge. Geschäftsverteilung Dr. Daniel Schmitt-Biegel (bis 27.03.2020 Lothar Sturm) ist verantwortlich und zuständig für ● Rechnungswesen und Finanzen; ● Kapitalanlage; ● Verhandlung und Festlegung von individuellen Aufnahmekriterien einzelner Ver- anstalter und Abstimmung mit den Rückversicherern (Risktaker); ● die versicherungsmathematische Funktion (als Ausgliederungsbeauftragter); ● die Risikomanagement-Funktion (als Ausgliederungsbeauftragter); ● das Aktuariat (als Ausgliederungsbeauftragter). Dr. Dietrich Kressel (bis 31.05.2020 Ralf Günther) ist verantwortlich und zuständig für ● Vertrieb, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Presse; ● Rechtsfragen einschließlich der Wahrnehmung der Vertretung gegenüber der BaFin, dem Registergericht und anderen Behörden; ● alle Rückversicherungsfragen sowie die Regelung der Rückversicherungsbeziehun- gen des DRS; ● Überwachung und Kontrolle der eingegangenen Risiken, insb. hinsichtlich der Stel- lung angemessener Sicherheitsleistungen (Risk-Controller); ● Compliance (als Intern Verantwortliche Person); ● die Innenrevision (als Ausgliederungsbeauftragter); ● Vorgaben für die Schaden-/ bzw. Leistungsbearbeitung im Rahmen des/der Funk- tionsausgliederungsvertrages /-verträge. Aufsichtsrat - Aufgaben und Verantwortlichkeiten Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn. In der schriftlich niederlegten Geschäftsordnung für den Vorstand ist festgelegt, bei welchen Angelegenheiten die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen ist. Insbesondere sieht die Geschäftsordnung des Vorstandes seit dem 01.12.2020 eine mit dem Aufsichtsrat abge- stimmte Liste zustimmungspflichtiger Geschäfte als Anlage zur Geschäftsordnung vor. Eine solche Liste wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12.03.2021 gebilligt. Der Aufsichtsrat ist jedoch weder berechtigt noch verpflichtet, Maßnahmen der Geschäfts- führung zu ergreifen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung gere- gelt. Satzungsgemäß gehören dem Aufsichtsrat sechs Mitglieder an.
Seite 16 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Oberste Vertretung - Aufgaben und Verantwortlichkeiten Die Oberste Vertretung (Versammlung der Mitgliedervertreter) ist das oberste Organ des DRS. Sie bestellt den Aufsichtsrat und nimmt im Übrigen die nach dem Versicherungsauf- sichtsgesetz sowie der Satzung des DRS vorgesehenen Aufgaben wahr. Ausgliederungsbeauftragte Die Schlüsselfunktion Interne Revision ist zum Berichtsstichtag an die ERV / ERGO Group ausgegliedert. Die Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematische Funktion und Risi- komanagementfunktion sind zum Berichtsstichtag an die Aon Schweiz AG ausgegliedert. Für alle diese Funktionen ist jeweils ein Ausgliederungsbeauftragter im Sinne der auf- sichtsrechtlichen Vorgaben der BaFin bestellt, der auch von der BaFin genehmigt worden ist. Die Schlüsselfunktion Compliance wird durch das Vorstandsmitglied Dr. Dietrich Kressel (bis 31.05.2020 Ralf Günther) selbst wahrgenommen. Risikoanalyse und Risikomanagement Aufgrund der sich aus der Unternehmensgröße ergebenden geringen Komplexität der Prozesse und der Übersichtlichkeit der Strukturen und Abläufe sowie der langjährig be- stehenden Zusammenarbeit zwischen DRS und ERV ist eine jederzeitige Einhaltung der Prozesse und der Abläufe mit den Schnittstellen sichergestellt. Auf das Proportionalitäts- prinzip wird insoweit verwiesen. Seit Ende 2019 befindet sich der DRS in einer Phase der Neuaufstellung, sowohl im Hin- blick auf die Ausrichtung seines Geschäftsmodells als auch hinsichtlich der Schnittstellen, die er nach der Kündigung des bisherigen Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungs- vertrages zu den Nachfolgern der ERV / ERGO Group aufbauen muss. Insofern überwacht und bewertet der Vorstand der Gesellschaft die unternehmenseigenen Risiken und die daraus resultierenden Anforderungen an die Solvabilität der Gesellschaft fortlaufend und berichtet hierüber in regelmäßigen Abständen, wenigstens jedoch zu den Quartalsenden, in Form von gesonderten Risikoberichten an die BaFin. Die nächste Revisionsprüfung ist für das Geschäftsjahr 2021, unmittelbar nach Abschluss der vertraglichen Vereinbarung mit einem neuen Funktionsnehmer, geplant. Compliance und Governance Im Rahmen der Aufgaben nach Solvency II ist die Compliance-Funktion u.a. dafür verant- wortlich, die ordnungsgemäße Einrichtung der Internen Revision zu überwachen. Die hierzu bestehenden Prozesse werden im Zuge der Neuvergabe der Internen Revision an einen neuen Funktionsnehmer aktualisiert. Für die nachfolgend genannten potenziellen wesentlichen Compliance-Risiken (soweit diese beim DRS überhaupt bestehen) hat die Compliance-Funktion die Aufgabe der Risi- koidentifikation: ● Bestechung / Vorteilsgewährung bzw. Bestechlichkeit / Vorteilsannahme; ● Geldwäsche (nicht relevant); ● Finanzsanktionen; ● Betrugsprävention;
Seite 17 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) ● Wettbewerbsrecht (Kartell- und Lauterkeitsrecht); ● Gleichbehandlung; ● Integres Auftreten; ● Kapitalmarkt-Compliance. Für die Beurteilung eines Rechtsänderungsrisikos (Identifikation und Beurteilung mögli- cher Auswirkungen von sich abzeichnenden Änderungen des Rechtsumfeldes, z. B. Geset- zesänderungen, Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder in der Inter- pretation bestehender Regularien durch Aufsichtsbehörden und der entsprechenden auf- sichtsrechtlichen Praxis, greift der DRS, soweit notwendig, auf die Unterstützung des Be- reichs Recht der ERV/ERGO Group zurück. In Einzelfällen wird darüber hinaus auf die Un- terstützung spezialisierter externer Berater zurückgegriffen. Angaben zu Vergütungsansprüchen Vorstand: Die Gesamtvergütung des Vorstands des DRS betrug im Geschäftsjahr 2020 111.715 EUR nach 26.000 EUR in den Vorjahren. Hauptgrund für den Anstieg ist die deut- liche Zunahme des Arbeitsaufwandes im Zusammenhang mit der notwendigen Neuaus- richtung des Geschäftsmodells des DRS. In diesem Zuge wurden die bisherigen beiden nebenamtlichen Vorstände von zwei hauptamtlichen Vorständen (beide in Teilzeit) abge- löst. Altersversorgungsverträge gibt es beim DRS nicht. Anreizbezogene Vergütungsbe- standteile gibt es ebenfalls nicht. Aufsichtsrat: Die Satzungsregelung sieht vor, dass grundsätzlich jedes Mitglied des Auf- sichtsrats eine feste Vergütung erhält, über deren Höhe die Oberste Vertretung be- schließt. Diese wurde auf jährlich 1.533,88 EUR festgesetzt. Diese feste Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf das Doppelte und für dessen Stellvertreter auf das Eineinhalbfache. B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuver- lässigkeit Die fachliche und persönliche Zuverlässigkeit wird für den Vorstand und für die Mitglieder des Aufsichtsrates bei deren Bestellung von der BaFin eingehend überprüft. Bezüglich der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit bei der Erfüllung der ausgegliederten Aufgaben und Funktionen an die ERV/ERGO Group gelten die Leitli- nien der ERGO Group. In der Leitlinie zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit („Fit & Proper“) der ERGO Group sind ausführlich Kriterien und Verfahren dokumentiert, deren Anwendung gewährleisten, dass alle Personen, die die ERV bzw. ERGO Group leiten oder andere Schlüsselfunktionen verantwortlich innehaben, jederzeit die Anforderungen an die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit erfüllen, die auf der Solvency II- Rahmenrichtlinie basieren oder aus ihrer Umsetzung resultieren. Diese Leitlinie findet auf die ERV als ausführendes Unternehmen im Rahmen des Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsvertrages uneingeschränkt Anwendung. Im Berichtszeitraum 2020 haben sich für den Vorstand des DRS keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die fachliche Qua- lifikation und / oder die persönliche Zuverlässigkeit insbesondere der Mitglieder des Vor- standes des DRS nachteilig verändert haben und damit als nicht ausreichend anzusehen sind.
Seite 18 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) B.3 Risikomanagement-System einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung Ziele des Risikomanagements Risikomanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Zu den Auf- gaben des Risikomanagements gehört es, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesell- schaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risiko- minimierung oder -vermeidung festzulegen und umzusetzen bzw. deren Umsetzung zu veranlassen. Das Risikomanagement des DRS verfolgt das Ziel, die Finanzstärke des Un- ternehmens im Sinne seiner Mitglieder dauerhaft und langfristig zu erhalten, um die An- sprüche der Versicherten nachhaltig zu sichern. Ein weiteres Ziel ist, die Reputation der Gesellschaft zu schützen. Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements Der DRS hat im Rahmen eines Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsvertrages zum Berichtsstichtag sämtliche wesentlichen betrieblichen Funktionen an die ERV / ERGO Group übertragen. Im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses werden die beim DRS bestehenden Risiken regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, identifiziert und Verände- rungen in der Risikobeurteilung dokumentiert. Der Prozess ist so aufgesetzt, dass die Fachabteilungen der ERV / ERGO Group im Rahmen der Funktionsausgliederung regelmä- ßig über die latent bestehenden Risiken berichten und bei gravierenden Veränderungen eine ad-hoc-Meldung erstatten. Die Überwachung dieses Prozesses liegt in der Verant- wortung des gesamten DRS-Vorstandes. Im Frühjahr 2017 wurde zuletzt von der Internen Revision eine Prüfung mit dem Schwer- punkt „Vertragsverwaltung und Beitragseinnahmen“ durchgeführt, die zu keinen Bean- standungen geführt hat. Die wenigen Verbesserungshinweise der Internen Revision wur- den sofort aufgegriffen, die vorgeschlagenen Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Festlegung der Risikostrategie Die Risikostrategie greift die aus der Geschäftsstrategie resultierenden Risiken auf. Sie ist eine wichtige Grundlage für die strategische und operative Planung. Es wurden im Rah- men der Risikostrategie alle erkennbaren, möglicherweise existenzbedrohenden Risiken sowie entsprechende Maßnahmen zur Risikobeschränkung definiert (siehe Abschnitt C). Die Risikostrategie wird vom Vorstand mindestens jährlich beraten, überprüft und ggf. angepasst. Im Rahmen der Planung und Umsetzung der Maßnahmen in 2020 zur Wiederbedeckung des MCR sowie zur nachhaltigen Bedeckung des SCR hat zudem eine mitlaufende Über- prüfung der Risikostrategie stattgefunden, als deren zentrale Ergebnisse sich sowohl eine Trennung von Auslandsrisiken als auch eine zukünftig geänderte Rückversicherungspolitik ergeben haben.
Seite 19 Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Bericht über S olvabilit ät und Finanzlage 2020 (SFCR) Risikoberichterstattung Mit der Risikoberichterstattung werden nicht nur aktuelle rechtliche Anforderungen er- füllt, es wird darüber hinaus intern Transparenz für den Vorstand des DRS und die Mit- glieder des Vereins geschaffen. Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung wird der Vorstand regelmäßig über die Risikolage in den einzelnen Kategorien informiert. Bei einer wesentlichen Veränderung der Risikosituation erfolgt, abweichend von der regelmäßigen monatlichen Information durch die beteiligten Einheiten, eine ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand. Der Vor- stand überprüft mindestens einmal jährlich die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Meldungen und lässt sich bei Bedarf auch direkt von den Verantwortlichen in den Fach- abteilungen Bericht erstatten. Risikokategorien / Wesentliche Risiken Als wesentliche Risiken werden diejenigen Risiken bezeichnet, deren Auswirkungen schwerwiegend genug sind, um den Fortbestand des Unternehmens als Ganzes zu gefähr- den. Dabei wird vor allem berücksichtigt, wie diese Risiken die Hauptkriterien Eigenkapi- talausstattung des DRS und Rückzahlbarkeit der Garantengelder des DRS beeinflussen. Der DRS unterscheidet folgende Risikokategorien: • Versicherungstechnisches Risiko bzw. Risiken aus dem Versicherungsgeschäft, • Markt- und Kreditrisiko, • Operationelles Risiko, • Strategisches Risiko, • Reputationsrisiko, • Liquiditätsrisiko. Auf das Thema „Risikoprofil“ und die jeweiligen Risikokategorien wird in Abschnitt C die- ses Berichtes ausführlich eingegangen. Die Geschäftsabläufe beim DRS sind wenig komplex und klar strukturiert und daher ein- fach zu überschauen und zu kontrollieren. Aufgrund der geringen Anzahl von Versiche- rungsnehmern einerseits und der an die ERV / ERGO Group bzw. an deren Nachfolger ausgegliederten Funktionen und Prozesse andererseits ist beim DRS derzeit, mit Aus- nahme der im Dezember 2020 etablierten virtuellen Office-Umgebung, kein Einsatz von eigenen EDV-Anlagen oder von anderen automatisierten Prozessen erforderlich. ORSA-Prozess Die Analyse der unternehmenseigenen Risiken basiert auf den als wesentlich identifizier- ten Risiken. Der ORSA-Prozess wird anhand von Prozessstufen unter Berücksichtigung der wesentlichen Ereignisse des laufenden Jahres durchlaufen. Die einzelnen Prozessschritte lauten: • Bestandsaufnahme der operativen Risikoentwicklung, • Ermittlung des SCR auf Basis der Standardformel, • Durchführung einer Angemessenheitsprüfung der Standardformel,
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