Teil B: Vorbericht zum Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2021
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Teil B Seite 27 Teil B: Vorbericht zum Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2021
Teil B: Vorbemerkungen zum Haushalt 2021 Seite 28 4 Vorbemerkungen zum Haushalt 2021 Der Haushalt 2021 wird als Einjahreshaushalt aufgestellt und entspricht in 4.3 Abbildung von Teilplänen der Form weitgehend den vorangegangenen Haushalten. Der vorliegende Haushalt stellt insgesamt 4.1 Grundlegende Planungsvorgaben 66 Teilpläne und Die Planung des Haushaltes 2021 wird massiv durch die COVID-19-Pande- 173 Produkte mie beeinflusst. Die pandemischen Entwicklungen und die damit verbunde- nen finanzwirtschaftlichen Belastungen lassen sich derzeit kaum seriös vor- dar, die den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen zugeordnet sind. hersagen. Vor diesem Hintergrund wurde bei der Aufstellung des Haushaltes Eine Übersicht über die abgebildeten NKF-Pläne findet sich im Teil C des 2021 auf eine „kleinteilige“ Planung verzichtet und stattdessen lediglich eine Haushaltsplanes ( s. NKF-Pläne, S. 3) Überplanung großer relevanter Positionen vorgenommen. Teilpläne werden wie bisher auf der Ebene von Produktgruppen abgebildet. Die bereits mit dem Haushalt 2020 beschlossenen Ansätze der Mittelfristpla- Die Form der Teilergebnispläne und der Teilfinanzpläne entspricht dabei grds. nung wurden als Vorgabe für die Planung des Haushaltes 2021 ff. gesetzt. den vom Gesetzgeber vorgesehenen amtlichen Mustern. Anpassungen wurden nur unter der Voraussetzung einer zwingenden Not- wendigkeit und nachvollziehbarer Begründung zugelassen. Dies betrifft im In den Solinger Teilergebnisplänen werden einzelne Teilplanzeilen durch „da- Wesentlichen die Bereich IT-Entwicklung, Personalaufwand, Schulen, Trans- von-Ausweise“ zusätzlich erläutert: ferleistungen der Bereiche Soziales und Jugend, Planung/Mobilität, Na- tur/Umwelt sowie die Zentralfinanzen. Zeile 11 (Personalaufwendungen) − davon Pensionsrückstellungen Als Folge des praktizierten Verfahrens und der damit verbundenen Fortfüh- Zeilen 27 und 28 (Interne Leistungsbeziehungen) rung der im Haushalt 2020 unterstellten optimistischen Planungsannahmen − davon Gebäudekosten und Entwicklungen ergibt sich für den Haushalt 2021 ein Ansatzrisiko, das − davon IT-Kosten (der Ausweis entfällt seit dem HH 2017) im Zuge der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung im Blick behalten werden und ggf. nachgesteuert werden muss. Dabei kann auch die evtl. Verabschie- Die den Produktgruppen zugeordneten Produkte werden im Haushaltsplan dung eines Nachtrages nicht ausgeschlossen werden. grds. nicht mit Planwerten ausgewiesen, sondern in Form von textlichen Pro- duktbeschreibungen erläutert. 4.2 Darstellung der coronabedingten Belastungen Aus Kostengründen und angesichts der getroffenen Vereinbarungen zur Digi- talisierung von Beratungsunterlagen wird der Haushaltsplan 2021 nur in digi- Die coronabedingten Belastungen und Anpassungsnotwendigkeiten wurden taler Form im Internet ( http://www.stadtsolingen.de/haushalt-2021) zur Ver- separat ermittelt und entsprechend den Vorgaben des NKF-COVID-19-Isolie- fügung gestellt. rungsgesetzes (NKF-CIG) summarisch im Teilplan 6101 als außerordentlicher Ertrag berücksichtigt. Ein Ausweis der Coronabelastungen in den Teilplänen Die Darstellung der Teilfinanzpläne beschränkt sich auf die Abbildung der in- erfolgt nicht; stattdessen wird auf die Ausführungen unter Pkt. 6 des Vorbe- vestiven Ein- und Auszahlungen. richtes verwiesen
Teil B: Seite 29 Der Einzelausweis investiver Maßnahmen in den Maßnahmenplänen richtet Teilplan Bezeichnung Org.-Bereich Gremium Gremium sich nach den durch die Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenzen (Jahres- (HH 2020) (HH 2021) volumen i. H. v. 375.000 EUR). 1.12.02 Statistik SD 33 HuPA HPGA 1.12.03 Einwohnerwesen SD 33 HuPA HPGA In den Teilfinanz- und Maßnahmenplänen werden nur Zeilen ausgegeben, die 1.12.04 Wahlen, Bürgerentscheide SD 33 HuPA HPGA Planwerte enthalten (Nullzeilen-Unterdrückung). Dargestellt werden nur die 1.12.05 Allgemeine Sicherheit und Ordnung SD 33 HuPA HPGA Pläne und Maßnahmen, die im Planungszeitraum auch Planwerte enthalten. 1.12.06 Brandschutz und Hilfeleistungen SD 37 HuPA HPGA 1.12.07 Katastrophenschutz SD 37 HuPA HPGA Im Vergleich zur Struktur des Haushaltes 2020 sind im Haushalt 2021 fol- 1.12.08 Rettungsdienst SD 37 HuPA HPGA gende Änderungen berücksichtigt: 1.12.09 Berg. Veterinär- u. Lebensmittelüberw. SD 39 HuPA HPGA 1.21.01 Grundschulen SD 40 ASW ASW Durch die organisatorische Zusammenlegung der Dienste 32 (Ordnung) 1.21.03 Realschulen SD 40 ASW ASW und 33 (Einwohnerwesen) wurden Haushaltsansätze zum Teil zwischen 1.21.04 Gymnasien SD 40 ASW ASW den betroffenen Teilplänen verschoben; die Teilplanstrukturen selbst sind 1.21.05 Berufskollegs SD 40 ASW ASW jedoch beibehalten worden. 1.21.06 Förderschulen SD 40 ASW ASW 1.21.07 Gesamtschulen SD 40 ASW ASW Aufgrund der neuen Fachausschusszuschnitte wurden z. T. auch Teilpläne 1.21.08 Zentrale Leistungen des Schulträgers SD 40 ASW ASW anderen Fachausschüssen zugeordnet. Die Veränderungen und die für 1.21.10 Psychologische Dienste SD 51 JHA JHA den Haushalt 2021 zugrunde gelegten Beratungszuständigkeiten ergeben aus der nachstehenden Übersicht: 1.21.11 Sekundarschulen SD 40 ASW ASW 1.25.03 Kulturmanagement SD 41 AKST AKST Teilplan Bezeichnung Org.-Bereich Gremium Gremium 1.25.04 Bibliothek SD 42 AKST AKST (HH 2020) (HH 2021) 1.25.06 Stadtarchiv SD 47 AKST AKST 1.11.01 Revisionsdienst SD 14 RPA RPA 1.25.07 Deutsches Klingenmuseum SD 45 AKST AKST 1.11.02 Gleichstellungsstelle SD 16 HuPA HPGA 1.31.01 Sozialhilfe nach SGB XII SD 50 ASGWSB ASGISB 1.11.03 Beschäftigtenvertretung SD 17/19 HuPA HPGA 1.31.02 Grundsicherung nach SGB II SD 59 ASGWSB ASGISB 1.11.04 Gemeindeorgane SD 10 HuPA HPGA 1.31.03 sonstige soziale Leistungen SD 50 ASGWSB ASGISB 1.11.05 Verwaltungsleitung und-steuerung SD 10 HuPA HPGA 1.31.05 Hilfen für Flüchtlinge SD 50 ASGWSB ASGISB 1.11.06 IT Management R1-15 HuPA HPGA 1.31.06 Soz. Einr. f. Flüchtlinge/Spätaussiedler SD 50 ASGWSB ASGISB 1.11.07 Rechts-/Versicherungsangelegenheiten SD 30 HuPA HPGA 1.31.07 Soz. Einrichtungen für Wohnungslose SD 64 ASGWSB ASGISB 1.11.08 Finanzmanagement SD 20 FA FA 1.36.01 Jugendhilfe SD 51 JHA JHA 1.11.09 Immobilienmanagement SD 23 FA FA 1.36.02 Hilfen zur Erziehung SD 51 JHA JHA 1.11.10 Personal und Organisation SD 11 HuPA HPGA 1.36.03 Tageseinrichtungen für Kinder SD 51 JHA JHA 1.11.11 Steuern und sonstige Abgaben SD 22 FA FA 1.36.04 Kinderheime/Notschlafstelle SD 51 JHA JHA 1.11.12 Finanzbuchhaltung SD 20 FA FA 1.36.05 Spielplätze SD 52 SpA SpA 1.11.15 Integration SD 57 ZuwI ZuwI 1.41.01 Gesundheitsschutz und -pflege SD 53 ASGWSB ASGISB 1.11.16 Medien- / Druck- & Postservice SD 25 HuPA HPGA 1.42.01 Bereitstellung/Betrieb v. Sportanlagen SD 52 SpA SpA 1.11.18 Servicestelle Beschaffung SD 25 HuPA HPGA 1.42.02 Förderung des Sports SD 52 SpA SpA 1.12.01 Bußgeldstelle SD 30 HuPA HPGA 1.51.01 Stadtentwicklungsplanung SD 60 ASUKM ASSD
Teil B: Seite 30 Teilplan Bezeichnung Org.-Bereich Gremium Gremium Aufgabenbereich Dienst Teilplan (Gesamtaufwand) (HH 2020) (HH 2021) Gebäudeaufwendungen 23 11.09 1.51.02 Planung und Mobilität SD 61 ASUKM AKUMW Versicherungsleistungen 30 11.07 (ASSD) Mediengestaltung, Druckerei 25 11.16 1.51.03 Geoinformation, Vermessung, Kataster SD 62 ASUKM ASSD 1.52.01 Denkmalschutz und -pflege SD 61 ASUKM AKUMW Abb. 4: Hauptbereiche der internen Verrechnung 1.52.02 Bauaufsicht SD 63 ASUKM ASSD 1.52.03 Wohnungsbauförderung SD 64 ASGWSB AKUMW Die Interne Verrechnung im Bereich des Gebäudemanagements beschränkt 1.54.01 Verkehrsflächen/-anlagen, ÖPNV SD 61 ASUKM AKUMW sich auf die Funktionsgebäude. 1.55.01 Natur- und Landschaftspflege SD 67 ASUKM AKUMW 1.56.01 Umweltschutz SD 67 ASUKM AKUMW 1.57.02 Stadtwerbung, Stadtmarketing SD 10 AKST AKST 4.6 Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 1.57.05 Finanzbez. zu Beteiligungsuntern. SD 20 FA FA 1.61.01 Steuern, allg. Zuw / allg. Umlagen SD 20 FA FA Der Vorbericht zum Haushalt 2021 enthält bereits detaillierte Informationen 1.61.02 sonst. allg. Finanzwirtschaft SD 20 FA FA zum Haushaltssanierungsplan und zu den einzelnen Ertrags- und Aufwands- 1.71.01 Stiftungen SD 20 FA FA gruppen. Vor diesem Hintergrund wird auf zusätzliche Erläuterungen bei den einzelnen Teilergebnisplänen in der Regel verzichtet. 1.71.02 Eheleute-Carl-Ruß-Stiftung SD 20 FA FA Für das Beratungsverfahren werden als Zusatzinformationen zur Haushalts- plandarstellung eine 4.4 Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen Sachkontenliste Im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechen die Produktbeschreibungen in mit der Darstellung der Planjahresdaten auf Produktebene und eine der Regel noch dem Stand des Vorjahreshaushaltes. Die Aktualisierung er- folgt dann in der Endfassung des Haushaltes auf der Grundlage des Ratsbe- Investitionsliste schlusses. mit der Darstellung aller im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen Auf die Abbildung von Kennzahlen wird analog dem Haushalt 2020 verzichtet. zur Verfügung gestellt. 4.5 Abbildung interner Leistungsbeziehungen 4.7 Auflistung von Zuschüssen / Zuweisungen (Anlage 23) Das NKF-Regelwerk sieht vor, interne Leistungsbeziehungen zwischen Pro- Die Darstellungsform der Zuweisungen und Zuschüsse (Anlage 23) entspricht duktgruppen zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauches in den der Darstellung des 2020er Haushaltes: alle unter den Konten 531nnn ge- Teilergebnisplänen und Teilergebnisrechnungen abzubilden. planten Beträge wurden kategorisiert und einzeln empfängerbezogen darge- stellt: Im Haushalt 2021 wurden interne Verrechnungen in den nachstehenden Be- reichen berücksichtigt; der für die Aufgabenwahrnehmung benötigte Gesamt- aufwand wird in den aufgeführten Teilplänen sichtbar und steuerbar:
Teil B: Seite 31 Kategorie Kriterien der in den vorgenannten Teilplänen geplanten Unterhaltungsmittel. Die Be- teiligung der Bezirksvertretungen bei der Umsetzung der Unterhaltungs- Drittmittel (iH).............. im Haushalt programme erfolgt in der gewohnten Weise durch die zuständigen Organi- (aH) ............ außerhalb Haushalt sationsbereiche. (nb) ............. nicht bekannt Grundcharakter (F) ............... freiwillig Unterhaltungsmaßnahmen des „gesamtstädtischen Fahrbahndeckenpro- (G) .............. gesetzlich grammes“ werden in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen nach fachli- Verbindlichkeit (mV)............ mit Vertrag chen, tiefbautechnischen Notwendigkeiten und nicht nach flächenmäßigen Verteilschlüsseln durchgeführt. Vor diesem Hintergrund wird im aktuellen leer ............. ohne Vertrag Haushalt auf die Abbildung der konsumtiven Unterhaltungsmittel im Be- Abb. 5: Anlage 23 (Zuschussübersicht); Kategorien reich „Straßen“ verzichtet. 4.8 Darstellung von Bezirksvertretungs-Ansätzen 4.9 Eheleute Carl-Ruß-Stiftung (Bezirkshaushalt) Die Darstellung der Haushaltsansätze für die „Eheleute Carl-Ruß-Stiftung“ er- Die bezirksrelevanten Haushaltsansätze sind dem Haushaltsplan wie im Vor- folgt wie bisher in der Produktgruppe 71.02 - Eheleute Carl-Ruß-Stiftung. Da- jahr als Anlage beigefügt (Bezirkshaushalt, s. Anlage 24). Die BV-Übersichten mit ist die Einzeldarstellung der Planung und des Jahresabschlusses im Rah- beinhalten - aufgeteilt auf jede Bezirksvertretung - die Auflistung men des Rechenschaftsberichtes gewährleistet. der originären BV-Mittel (freie Budgetmittel, Verfügungsmittel) der investiven Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung aus den Teilplänen − 21.01 (Grundschulen) − 36.05 (Spielplätze) − 42.01 (Sportanlagen) − 54.01 (Verkehrsflächen / -anlagen) − 55.01 (Natur- / Landschaftspflege)
Teil B: Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 Seite 32 5 Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 5.1 Haushaltsplan 2020 Höchstbetrag Liquiditätskredite 530.000.000 Steuersätze 2020 Der Haushalt für das Jahr 2020 wurde vom Rat der Stadt Solingen am Grundsteuer A 305 v.H. 05.12.2019 (DS 6193/2019) mit den nachstehenden Eckdaten beschlossen: Grundsteuer B 690 v.H. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 475 v.H. Bereich 2020 (in EUR) Ergebnisplan 5.2 Haushaltsverfügung 2020 Gesamtbetrag der Erträge -641.890.915,04 Gesamtbetrag der Aufwendungen 641.183.086,15 Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die beantragte Genehmigung des be- Jahresüberschuss -707.828,89 schlossenen Haushaltssanierungsplanes mit Verfügung vom 20.04.2020 er- teilt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 20 Finanzplan am 14.05.2020. Gesamtbetrag der Einzahlungen -624.255.870,80 aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen 607.761.477,82 5.3 Entwicklung 2020 aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen Der Haushalt 2020 wird erheblich durch die Corona-Pandemie belastet. aus der Investitionstätigkeit und -105.375.624,00 der Finanzierungstätigkeit Unter Berücksichtigung der rechtlich eingeräumten Möglichkeit einer Isolie- Gesamtbetrag der Auszahlungen rung der Coronalasten wird der geplante Haushaltsausgleich auch angesichts aus der Investitionstätigkeit und 116.480.894,00 des weiterhin hohen Erfüllungsgrades der HSP-Maßnahmen erreicht. der Finanzierungstätigkeit Investitionskredite 2020 5.4 Nachtrag 2020 (in EUR) 55.979.544 Vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung musste der in § 4 der Kreditaufnahme für den Kernhaushalt; Haushaltssatzung beschlossene Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 530 davon Mio. EUR auf 600 Mio. EUR angehoben werden. Die übrigen Bestimmungen Kreditaufnahme „Gute Schule 2020“ 4.052.962 der Haushaltssatzung blieben unverändert. Weiterleitung an die städt. Gesellschaften Der Rat hat die erforderliche Nachtragssatzung in seiner Sitzung am − Altenzentren 2.300.000 18.06.2020 (DS 6946/2020) beschlossen. Der Beschluss wurde der Kommu- Verpflichtungsermächtigungen 18.850.200 nalaufsicht am 23.06.2020 angezeigt; die öffentliche Bekanntmachung er- folgte im Amtsblatt Nr. 30 am 23.07.2020.
Teil B: Abbildung der coronabedingten Belastungen im Haushalt 2021 Seite 33 6 Abbildung der coronabedingten Belastungen im Haushalt 2021 6.1 Ausgangsbasis 6.2 Isolierung der Coronalasten im Haushalt 2021 Die massiven Belastungen des städtischen Haushaltes durch die COVID-19- Die bereits mit dem Haushalt 2020 beschlossenen Ansätze der Mittelfristpla- Pandemie wirken auch 2021 und z. T. auch im Finanzplanungszeitraum fort. nung wurden als strategische Vorgabe für die Planung des Haushaltes 2021 ff. gesetzt. Anpassungen wurden nur unter der Voraussetzung einer zwingen- Zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit hat der Landtag am 17. den Notwendigkeit und nachvollziehbarer Begründung zugelassen. September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-COVID-19- Änderungen gegenüber der Finanzplanung wurden differenziert nach „nicht Isolierungsgesetz - NKF-CIG -) verabschiedet. coronabedingt“ und „coronabedingt“ ermittelt. Danach ergeben sich die nach- stehenden Anpassungen: Die rechtlichen Regelungen zielen darauf ab, die pandemischen Belastungen im Haushalt zu isolieren und rechnerisch ein Jahresergebnis ohne diese Be- Art 2021 2022 2023 2024 lastungen darzustellen. Das grundlegende Verfahren für die Aufstellung des Ausgangsbasis: Haushaltes 2021 wird dabei durch § 4 des NKF-CIG bestimmt. Jahresergebnis lt. Finanzplanung des Wert 2023: Haushaltes 2020 -444.783,63 -876.961,38 -3.112.197,59 -3.112.197,59 § 4 (Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021) […] Änderungen (nicht Corona) 69.041,05 721.866,77 -315.671,73 2.975.301,78 (2) Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Änderungen Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu (Corona) 65.636.341,02 39.924.499,67 37.954.827,92 23.671.778,18 prognostizieren. Hierzu ist eine Gegenüberstellung des im Rahmen der Aufstellung Außerordentlicher der Haushaltssatzung für 2021 erstellten Ergebnisplans mit einer Nebenrechnung Ertrag -65.636.341,02 -39.924.499,67 -37.954.827,92 -23.671.778,18 für das Haushaltsjahr 2021 vorzunehmen. Jahresergebnis -375.742,58 -155.094,61 -3.427.869,32 -136.895,81 (3) Die Nebenrechnung erfolgt auf der Ebene des Ergebnisplans. Ihr liegt die mit der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 vorgenommene mittelfris- Abb. 6: Änderungen zur Mittelfristplanung des HH 2020 tige Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 84 der Gemeindeordnung für das Land (- = Verbesserung bzw. Überschuss, + = Verschlechterung bzw. Fehlbetrag) Nordrhein für das Haushaltsjahr 2021, welche Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie noch nicht enthält und um zwischenzeitliche nicht krisenbe- Die Auswirkung der coronabedingten Belastungen auf die Zeilen des Ergeb- dingte Veränderungen fortzuschreiben ist, zugrunde. nisplanes ergibt sich aus der unter Pkt. 6.3 dargestellten Nebenrechnung. […] (5) Die […] prognostizierte Haushaltsbelastung ist als außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplan aufzunehmen. Dies ist im Vorbericht zum Haushaltsplan zu erläu- tern. Die Nebenrechnung ist dem Vorbericht als Anlage beizufügen. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) - Auszug -
Teil B: Abbildung der coronabedingten Belastungen im Haushalt 2021 Seite 34 6.3 Nebenrechnung zur prognostizierten Haushaltsbelastung gemäß § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) Zeile Bezeichnung 2021 2022 2023 2024 Erläuterungen (wesentliche Bereiche und Ursachen der Corona-Belastung) (Corona) (Corona) (Corona) (Corona) 01 Steuern 40.020.000 30.100.000 29.150.000 17.550.000 Zentralfinanzen 28.900.000 19.300.000 18.300.000 12.400.000 Gewerbesteuer Zentralfinanzen 7.500.000 8.100.000 8.200.000 3.000.000 Gemeindeanteil an Einkommensteuer Zentralfinanzen 250.000 2.400.000 2.400.000 2.100.000 Gemeindeanteil an Umsatzsteuer Zentralfinanzen 1.650.000 300.000 250.000 50.000 Leist. nach Familienleistungsausgleich 02 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -2.385.000 6.400.000 5.800.000 700.000 Verkehrsflächen/-anlagen, ÖPNV -1.500.000 zusätzlicher Schülerspezialverkehr (korrespondierender Mehraufwand: TPZ 15) Zentralfinanzen 6.400.000 5.800.000 700.000 Schlüsselzuweisungen 03 Sonstige Transfererträge 210.000 210.000 0 0 SD 59: geringere Unterhaltsbeiträge wg. geringerer Einkommen von Unterhaltsverpflichteten 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 343.120 -198.133 -13.333 -13.333 Mindererträge Verwaltungs-/Benutzungsgebühren; z. B. SD Ordnung (Sondernutzungen), Ge- sundheit (weniger Begehungen); Elternbeiträge OGS 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 842.094 0 0 0 DKM: wegfallende Einnahmen wg. Ausfall Knife 2021 (korresp. Aufwandsreduzie-rung TPZ 13, 16); SD 51: Mindererträge Elternbeiträge 06 Erträge aus Kostenerstattung /-umlage -1.604.813 -1.212.331 -1.020.163 -1.020.163 SD 59: Bundesbeteiligung wg. coronabedingtem Anstieg Bedarfsgemeinschaften; s. a. Zeile 15; SD 51 Erstattung Elternbeiträge (korrespondiert mit Mindererträgen TPZ 5) 07 Sonstige ordentliche Erträge 425.000 133.000 167.000 167.000 TP 5705: Konzessionsabgabe; TP 1111: Verzinsung Gewerbesteuer ordentliche Erträge 37.850.401 35.432.536 34.083.504 17.383.504 11 Personalaufwendungen 4.056.627 3.248.243 2.125.026 2.241.976 Zusatzpersonal (inbes. SD Gesundheit, KOD) z. T. befristet, 2021 zusätzlich Überstunden 13 Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 17.221.574 2.239.746 1.005.246 1.005.246 u.a. IT Management 1.482.014 708.246 520.246 520.246 verstärkte Digitalisierungserfordernisse (z. B. Home-Office, ZOOM, Erweiterung Telefonanlage ...) SD Schulen 1.370.000 485.000 485.000 485.000 Folgekosten Schüler-/Lehrer-iPads SD Gesundheit 2.974.560 1.000.000 Testungen, Impfungen Gebäudemanagement 4.005.000 46.500 gesteigerter Bewirtschaftungsaufwand (Hausmeister, Reinigung) Personalmanagement 3.504.000 Einsatz von externem Personal Servicestelle Beschaffung 3.000.000 zusätzl. Schutzausrüstung, Sicherheitsdienstleistungen 15 Transferaufwendungen 6.525.752 -1.048.026 741.052 3.041.052 u. a. Zentralfinanzen -1.400.000 -1.350.000 -1.250.000 -850.000 Gewerbesteuerumlage Zentralfinanzen -3.100.000 -2.400.000 -500.000 Landschaftsumlage Grundsicherung nach SGB II 2.380.000 3.271.974 4.391.052 4.391.052 coronabedingter Anstieg der Bedarfsgemeinschaften(--> Bundesbeteiligung s. Zeile 06) Finanzbeziehungen zu Beteiligungsuntern.. 3.915.752 Corona-Belastungen Beteiligungen (SWS, GuT, KMS, Bäder, VHS) Verkehrsflächen/-anlagen, ÖPNV 1.500.000 zusätzlicher Schülerspezialverkehr (korrespondierender Mehrertrag: TPZ 02) 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 681.987 52.000 0 0 u.a. Personal und Organisation 210.000 Corona (Schulung KUD), Reihentestungen Personal Kitas und Schulen Servicestelle Beschaffung 150.000 Desinfektionsständer/-spender, Spuckschutzwände, Mieten Container am Krankenhäusern Rechts- und Versicherungsangelegenheiten 100.000 höhere Versicherungsbeiträge für Corona-Lager Gebäudemanagement 245.200 52.000 0 0 coronabedingte Anmietung Mummstr. 1-3 ordentliche Aufwendungen 27.785.940 4.491.964 3.871.324 6.288.274 Ordentliches Ergebnis 65.636.341 39.924.500 37.954.828 23.671.778 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 65.636.341 39.924.500 37.954.828 23.671.778 23 außerordentliche Erträge -65.636.341 -39.924.500 -37.954.828 -23.671.778 Neutralisierung der Coronabelastung Jahresergebnis 0 0 0 0 Abb. 7: Ergebnisplan „Corona“ (abgebildet sind nur Planzeilen, die im Finanzplanungszeitraum Beträge enthalten) (- = Verbesserung, + = Verschlechterung)
Teil B: Ertragsstruktur 2021 Seite 35 7 Ertragsstruktur 2021 Ertragsstruktur 2021 Art Mio. EUR % Steuern und ähnliche Abgaben -227,72 32,60% Zuwendungen und allgemeine Umlagen -165,97 23,76% sonstige Transfererträge -10,64 1,52% öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -27,07 3,87% privatrechtliche Leistungsentgelte -9,18 1,31% Kostenerstattungen und Kostenumlagen -164,77 23,59% sonstige ordentliche Erträge -20,08 2,87% Aktivierte Eigenleistung -0,30 0,04% Finanzerträge -7,15 1,02% außerord. Ertrag -65,64 9,40% Erträge -698,52 100,00%
Teil B: Aufwandsstruktur 2021 Seite 36 8 Aufwandsstruktur 2021 Aufwandsstruktur 2021 Differenzierung der Transferaufwendungen Art Mio. EUR % Kategorie Mio. EUR % Inhalte u. a. Personalaufwendungen 148,29 21,24% Transfers SGB2 121,05 33,90% KdU, ALG II, BuT, Eingl.- Versorgungsaufwand 23,79 3,41% Hilfe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 115,82 16,59% Transfers Soziales 61,15 17,13% Sozialhilfe ivE/avE, bilanzielle Abschreibungen 21,09 3,02% AsylbLG Transferaufwendungen 357,04 51,14% Transfers Jugend 34,89 9,77% Familien-/Erziehungshilfe, sonstige ordentliche Aufwendungen 22,32 3,20% Heimpflege Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 9,80 1,40% Transfers Zuschüsse 83,48 23,38% Zuschüsse lt. Anlage 23 Aufwendungen 698,15 100,00% Transfers Landschaftsumlage 45,90 12,86% Landschaftsumlage Transfers Allgemein 10,57 2,96% Umlagen (GewSt., LV, ZV), Fond dt. Einheit Gesamt 357,04 100,00%
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 37 9 Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft 9.1 Überblick Die nachstehende Tabelle berücksichtigt die wesentlichen Ertrags- und Auf- wandspositionen im Produktbereich 61: Erträge: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil, Familienleistungsausgleich, Schlüsselzuweisungen Aufwendungen: Landschaftsverbandsumlage, Gewerbesteuerumlage, Fonds Deutsche Einheit (bis 2019), Jahr Erträge Aufwendungen Saldo in Mio. EUR in Mio. EUR […] 2008 RE 249,2 -43,5 205,7 2009 RE 212,0 -43,8 168,2 2010 RE 198,5 -41,9 156,6 Abb. 9: Finanzierungssaldo im Produktbereich 61 (ohne Landeshilfe) 2011 RE 236,3 -43,1 193,2 2012 RE 269,8 -49,5 220,3 2013 RE 249,5 -47,9 201,6 9.2 Grundsteuer A und B 2014 RE 235,7 -45,7 190,0 2015 RE 263,0 -51,4 211,6 Die Grundsteuern A und B stellen eine über den Hebesatz beeinflussbare Er- 2016 RE 283,0 -53,5 229,5 tragsquelle der Kommune dar. Sie wird von den Grundstückseigentümern er- 2017 RE 292,3 -54,0 238,3 hoben. Die Grundsteuer-Hebesätze wurden entsprechend dem Beschluss 2018 RE 310,9 -52,3 258,6 über das HSP 2018 für das Jahr 2019 (Ratsbeschluss vom 30.11.2017, DS 3170) auf 2019 RE 329,2 -54,0 275,3 2020 Ansatz 335,6 -51,0 284,6 305 Punkte für die Grundsteuer A (landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich 2021 HH-Plan 323,2 -53,7 269,5 genutzte Flächen) und 2022 HH-Plan 325,2 -50,8 274,5 690 Punkte für die Grundsteuer B (sonstiges Grundvermögen) 2023 HH-Plan 339,3 -52,8 286,6 2024 HH-Plan 356,0 -55,1 301,0 festgesetzt. Abb. 8: Saldo der wesentlichen Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 Das Aufkommen der Grundsteuer erreichte im Jahr 2019 ein Volumen von rd. 39,4 Mio. EUR.
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 38 Die Grundsteuer B wurde auf Grundlage der November Steuerschätzung 2020 geplant. Die Grundsteuer A stellt nach wie vor eine zu vernachlässi- gende Größe dar (ca. 63 TEUR p. a.). Jahr Grundsteuer A und B Index (Mio. EUR) (1995 = 100) […] 2000 RE 23,1 114,9 2001 RE 23,4 116,4 2002 RE 24,4 121,4 2003 RE 23,2 115,4 2004 RE 24,6 122,4 2005 RE 25,1 124,9 2006 RE 25,4 126,4 Abb. 11: Entwicklung der Grundsteuer (Grafik) 2007 RE 25,2 125,4 2008 RE 25,8 128,4 2009 RE 25,9 129,0 9.3 Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage 2010 RE 26,2 130,6 Nach der aktuellen Prognose (November 2020) wird für die Gewerbesteuer 2011 RE 31,6 157,4 2020 eine deutliche Verschlechterung zum Planansatz angenommen. Die 2012 RE 32,1 159,6 Verschlechterung in 2020 ist der COVID-19 Pandemie geschuldet. In 2020 2013 RE 32,3 160,7 wurde daher ein Gewerbesteuerausgleich durch Bund und Land für die durch 2014 RE 32,5 161,9 die COVID-19-Pandemie entstandenen Gewerbesteuerausfälle beschlossen. 2015 RE 33,3 165,8 Aktuell ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Gewerbesteuerminder- 2016 RE 33,1 164,7 einnahmen in kompletter Höhe ausgeglichen werden. 2017 RE 33,4 166,0 2018 RE 37,9 188,4 Auch in 2021 ff. ist damit zu rechnen, dass die COVID-19-Pandemie sich bei der Gewerbesteuer auswirken wird. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausge- 2019 RE 39,4 196,1 gangen, dass die Gewerbesteuer in 2021 um 28,9 Mio. EUR unter dem An- 2020 Ansatz 40,0 199,1 satz liegen wird, welcher in der HH-Planung 2020 für den Finanzplanungszeit- 2021 HH-Plan 40,5 201,3 raum prognostiziert wurde. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der 2022 HH-Plan 40,9 203,5 Daten der Steuerschätzung November 2020 sowie aufgrund eigener Berech- 2023 HH-Plan 41,3 205,5 nungen. 2024 HH-Plan 41,3 205,5 Abb. 10: Entwicklung der Grundsteuer
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 39 Gew.- Umlagen Gewerbesteuer Index Jahr Steuer abzgl. Umlagen netto In Mio. EUR (1995 = 100) […] 2000 RE 66,5 -12,2 54,3 123,1 2001 RE 66,8 -13,2 53,6 121,5 2002 RE 64,2 -13,8 50,4 114,3 2003 RE 62,4 -18,2 44,2 100,2 2004 RE 75,9 -12,7 63,2 143,3 2005 RE 80,4 -15,6 64,8 146,9 2006 RE 72,2 -12,1 60,1 136,3 2007 RE 85,2 -14,9 70,3 159,4 2008 RE 98,2 -12,7 85,5 193,9 2009 RE 79,1 -11,5 67,6 153,3 Abb. 13: Entwicklung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage (Grafik) 2010 RE 66,3 -10,0 56,3 127,7 2011 RE 78,4 -11,4 67,0 151,9 9.4 Anteil an der Einkommensteuer / 2012 RE 98,9 -15,8 83,1 188,4 Familienleistungsausgleich 2013 RE 95,4 -13,4 82,0 185,9 2014 RE 72,5 -9,4 63,1 143,1 Beim Anteil an der Einkommensteuer wurde im Jahr 2019 ein Ertrag von rd. 2015 RE 86,8 -14,0 72,8 165,1 80,6 Mio. EUR erzielt. Der Ansatz 2020 kann auf Grund der COVID-19-Pan- 2016 RE 93,1 -14,2 78,9 178,9 demie nicht in der geplanten Höhe erreicht werden. Die Einkommensteuer 2017 RE 2021 ff. wurde auf Grundlage der Prognose für 2020 sowie auf Basis der 92,4 -12,5 79,9 181,2 Steuerschätzung November geplant. Es wird von einem Ertrag in Höhe von 2018 RE 93,1 -13,2 79,9 181,2 80,0 Mio. EUR ausgegangen, der sich im Finanzplanungszeitraum bis 2024 2019 RE 101,3 -14,5 86,9 197,0 auf 94,1 Mio. EUR erhöhen wird. 2020 Ansatz 105,5 -8,1 97,5 221,0 2021 HH-Plan 80,0 5,9 74,1 168,0 Die Ausgleichszahlungen aus dem Familienleistungsausgleich werden auf- 2022 HH-Plan 92,6 6,9 85,8 194,4 grund der Entwicklung des Vorjahres und der Orientierungsdaten des Landes mit 6,5 Mio. EUR geplant. In den Folgejahren wird darauf basierend mit einem 2023 HH-Plan 96,5 7,2 89,4 202,6 Anstieg auf rd. 8,6 Mio. EUR in 2024 gerechnet. Auch hier sind die Minderer- 2024 HH-Plan 102,4 7,6 94,9 215,1 träge auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, da der Familienleistungs- Abb. 12: Entwicklung der Gewerbesteuer, FDE nur bis 2019 ausgleich in Abhängigkeit zur Einkommensteuer steht.
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 40 Jahr Anteil an der Familienleis- Summe Index Einkommen- tungsaus- (1995 = 100) steuer gleich Mio. EUR […] 2000 RE 57,3 4,1 61,4 105,5 2001 RE 54,5 4,6 59,1 101,5 2002 RE 53,2 4,5 57,7 99,1 2003 RE 51,1 4,3 55,4 95,2 2004 RE 47,3 4,4 51,7 88,8 2005 RE 46,5 4,5 51,0 87,6 2006 RE 49,0 4,4 53,4 91,8 2007 RE 55,5 5,1 60,6 104,1 2008 RE 59,0 5,3 64,3 110,5 2009 RE 55,1 5,8 60,9 104,6 2010 RE 50,7 6,5 57,2 98,3 2011 RE 54,9 6,1 61,0 104,8 Abb. 15: Entwicklung der Einkommensteuer (Grafik) 2012 RE 60,2 6,9 67,1 115,3 2013 RE 62,2 6,8 69,0 118,4 2014 RE 64,3 6,7 71,0 122,0 9.5 Abrechnung einheitsbedingter Belastungen des Landes 2015 RE 68,1 6,7 74,8 128,5 NRW 2016 RE 69,9 6,9 76,8 132,0 2017 RE 73,2 7,2 80,4 138,1 Nach juristischer Auseinandersetzung und erfolgter Einigung werden die Ab- 2018 RE 77,6 7,3 85,0 146,0 rechnungen zwischen Land und Kommunen im Rahmen des Einheitslasten- 2019 RE 80,6 7,6 88,2 151,6 abrechnungsgesetzes rückwirkend für die Jahre 2007-2011 sowie ab 2012 2020 Ansatz 83,3 7,8 91,1 156,5 jährlich (mit zweijährigem Verzug) angepasst. Dies führt bei gewerbesteuer- 2021 HH-Plan 80,0 6,5 86,5 148,6 starken Kommunen zu Erstattungen und bei gewerbesteuerschwachen und gewerbesteuerlosen Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden zu 2022 HH-Plan 84,0 8,1 92,1 158,2 Rückzahlungen an das Land. 2023 HH-Plan 88,9 8,4 97,3 167,2 2024 HH-Plan 94,1 8,6 102,7 176,5 In 2020 erfolgte die Erstattung für 2018 in Höhe von rd. 1,35 Mio. EUR. In Abb. 14: Entwicklung der Einkommensteuer 2021 erfolgt die letztmalige Abrechnung für 2019, die auf rd. 2,5 Mio. EUR auf Grund der Modellrechnung prognostiziert wird.
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 41 9.6 Anteil an der Umsatzsteuer Jahr Anteil an der Index Umsatzsteuer (1998 = 100) Die Gemeinden erhalten seit 1998 als Kompensation für die Abschaffung der Mio. EUR Gewerbekapitalsteuer 2,2%-Punkte des Aufkommens an der Umsatzsteuer. 2011 RE 8,2 132,3 2012 RE 8,3 133,9 Zusätzlich sind Bundesentlastungen in den verschiedenen Jahren berücksich- 2013 RE 8,3 133,9 tigt worden: Seit 2015 erfolgt durch die Soforthilfe des Bundes eine Entlas- 2014 RE 8,6 138,7 tung der Kommunen i. H. v. 1 Mrd. EUR pro Jahr, indem die Gemeinden ne- 2015 RE 9,5 153,2 ben den Kosten der Unterkunft und Heizung einen höheren Anteil an der Um- 2016 RE 9,7 156,5 satzsteuer erhalten. Ab 2017 wurde die Soforthilfe des Bundes um weitere 1,5 2017 RE 12,3 198,4 Mrd. EUR erhöht, was zu einer Erhöhung der Solinger Umsatzsteuererträge in 2018 RE 14,6 235,6 2017 um ca. 2 Mio. EUR geführt hat. Ab 2018 werden vom Bund insgesamt 5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, wovon 2,4 Mrd. EUR auf die Umsatzsteuer 2019 RE 16,1 260,1 entfallen. In 2019 wurde ein Betrag zur Flüchtlingsfinanzierung über die Um- 2020 Ansatz 16,7 269,4 satzsteuer bereitgestellt. Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Um- 2021 HH-Plan 16,9 271,8 satzsteuer aus. In 2020 entsteht voraussichtlich ein Minderertrag in Höhe von 2022 HH-Plan 15,0 241,9 700 TEUR, welcher jedoch durch die Erhöhung des Festbetrags in Höhe von 2023 HH-Plan 15,3 246,8 1,7 Mio. EUR ausgeglichen werden kann. Daher ist in 2020 von einem Mehr- 2024 HH-Plan 15,6 251,6 ertrag in Höhe von rd. 1,0 Mio. EUR auszugehen. Nach aktuellem Kenntnis- stand ist für die Haushaltsjahre 2021 ff. eine solche Erhöhung nicht vorgese- Abb. 16 Entwicklung der Umsatzsteuer hen, sodass von einer Corona-bedingten Verschlechterung auszugehen ist. Für die Finanzplanung wurde die Prognose für das Jahr 2020 sowie die Daten der Steuerschätzung November 2020 berücksichtigt. Jahr Anteil an der Index Umsatzsteuer (1998 = 100) Mio. EUR […] 2000 RE 6,3 101,6 2001 RE 6,3 101,6 2002 RE 6,2 100,0 2003 RE 6,2 100,0 2004 RE 6,2 100,0 2005 RE 6,3 101,6 2006 RE 6,6 106,5 2007 RE 7,4 119,4 2008 RE 7,6 122,6 Abb. 17 Entwicklung der Umsatzsteuer (Grafik) 2009 RE 7,6 122,6 2010 RE 7,7 124,2
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 42 9.7 Schlüsselzuweisungen Die Nivellierung auf landeseinheitliche Hebesätze bei den Gemeindesteuern führt dazu, dass das Steueraufkommen von Gemeinden mit höherem Hebe- 9.7.1 Grunddaten satz (wie z.B. Solingen) nur zu einem geringeren Anteil (Steueraufkommen geteilt durch örtlichen Hebesatz multipliziert mit dem landeseinheitlichen He- Die Schlüsselzuweisungen einer Kommune werden durch eine Gegenüber- besatz) in die Berechnung der Steuerkraft einfließen. Mit den fiktiven Hebe- stellung zwischen dem Bedarf einer Kommune (= Ausgangsmesszahl) und sätzen wird verhindert, dass jede einzelne Gemeinde durch ihr spezifisches der Steuerkraft (= Steuerkraftmesszahl) berechnet. Der Unterschied zwischen Verhalten hinsichtlich der tatsächlichen Ausschöpfung ihrer Finanzierungs- diesen beiden Messzahlen wird zu 90 % ausgeglichen. quellen die Höhe der staatlichen Zuweisungen mitbestimmen kann. Wichtiger Parameter für die Ausgangsmesszahl ist der Gesamtansatz. Die- Für 2021 wurden keine abweichenden Eckdaten zu 2020 festgesetzt. ser setzt sich zusammen aus folgenden Komponenten: Hauptansatzstaffel Hauptansatz mit → Einwohnerzahl mit Multiplikator bei höherer Dem Konzept des Hauptansatzes liegt die Annahme zugrunde, dass eine Demographiefaktor Zentralität Gemeinde mit steigender Einwohnerzahl auch ein größeres Angebot an öf- fentlicher Infrastruktur bereithalten muss. Die Einwohnerzahl der Ge- Schüleransatz → Anzahl der Schüler meinde wird mit einem Faktor multipliziert, der mit der Größenklasse Soziallastenansatz → Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wächst. Auch wenn es eine Steigerung zum Vorjahr gibt, fällt durch die neue Spreizung der Hauptansatzstaffel ab 2019 die „Veredelung“ der Ein- Zentralitätsansatz → Berücksichtigung der sozialversicherungs- wohnerzahl für die Stadt Solingen geringer als in den Vorjahren aus. pflichtigen Beschäftigten in einer Gemeinde (2021: 111,0; 2020: 111,0) Flächenansatz → Fläche des Gemeindegebiets Soziallastenansatz Die Soziallasten werden bei der Bedarfsberechnung zum GFG grundsätz- Der Gesamtansatz wird mit dem Grundbetrag multipliziert. Der Grundbetrag lich durch Einfließen der Anzahl der SGB II- Bedarfsgemeinschaften be- wird in jedem Jahr neu ermittelt. Er ergibt sich aus der im Land Nordrhein- rücksichtigt. Der Faktor beträgt in 2021 wie in 2020 16,80. Westfalen für Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehenden Schlüssel- masse. Fiktive Hebesätze Die Festsetzung der fiktiven Hebesätze orientiert sich am gewogenen Lan- Parameter für die Steuerkraftmesszahl ist die Summe der Steuereinnahmen desdurchschnitt der tatsächlich von den Gemeinden festgesetzten Real- der Gemeinden im jeweiligen Referenzzeitraum (2. Halbjahr des Vorvorjahres steuerhebesätze eines Jahres, i. d. R. des Jahres, das auch für die Be- und 1. Halbjahr des Vorjahres). Hier fließen ein: rechnung des Hauptansatzes zu Grunde gelegt wird. Die fiktiven Hebe- sätze werden für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2021 im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer der Gemeindeanteil an den Kompensationsleistungen − Grundsteuer A mit einem fiktiven Hebesatz von 223 (Familienleistungsausgleich) − Grundsteuer B mit einem fiktiven Hebesatz von 443 die örtlichen Grundsteuereinnahmen (Grundsteuer B) − Gewerbesteuer mit einem fiktiven Hebesatz von 418 die örtlichen Gewerbesteuereinnahmen abzüglich der Gewerbesteuerumlage die Abrechnung einheitsbedingter Belastungen des Landes (ELAG)
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 43 Zentralitätsansatz Jahr Schlüsselzuweisung Index Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten soll ein Indikator in Mio. EUR (1995 = 100) dafür sein, inwieweit eine Kommune durch Einpendler aus dem Umland […] zusätzliche Aufwendungen zu verzeichnen hat. Der Gewichtungsfaktor 2000 RE 42,2 139,7 wird in 2021 wie in 2020 bei 0,61 Normeinwohnern je sozialversicherungs- 2001 RE 41,3 136,8 pflichtig Beschäftigtem am Arbeitsort liegen. 2002 RE 34,4 113,9 2003 RE 28,8 95,4 Schüleransatz Seit dem GFG 2012 wird der Schüleransatz nach den Ausprägungen 2004 RE 34,8 115,2 „Ganztagsschüler“ (2021: Faktor 2,67, Vorjahr: 2,67) und „Halbtagsschü- 2005 RE 29,2 96,7 ler“ (2021: Faktor 1,0, Vorjahr: 1,0) gebildet. 2006 RE 27,4 90,7 2007 RE 30,5 101,0 2008 RE 53,3 176,5 9.7.2 GFG (Schlüsselzuweisungen) 2009 RE 38,5 127,5 2010 RE 41,1 136,1 Wie erwartet bilden sich die Corona-bedingten Steuerverluste auch in der Ver- 2011 RE 55,1 182,5 bundmasse ab. Sie sinkt gegenüber dem GFG 2020 um 1,47 % ab. Durch 2012 RE 63,4 209,9 eine ergänzende Aufstockung aus Landesmitteln i. H. v. 943 Mio. EUR wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse dennoch annähernd das Niveau errei- 2013 RE 44,5 147,4 chen, das auf Grundlage des Orientierungsdatenerlasses vom 2. August 2019 2014 RE 51,1 169,2 erwartet werden durfte. So werden insgesamt 13,57 Mrd. EUR zur Verfügung 2015 RE 58,6 194,0 stehen. Dies entspricht einem Wachstum von 5,91 % gegenüber dem GFG 2016 RE 70,3 232,8 2020. 2017 RE 67,1 222,2 2018 RE 80,4 266,1 Das Land hat die Aufstockung nur kreditiert; nach aktuellem Stand soll eine 2019 RE 84,1 278,6 Rückzahlung durch die Kommunen erfolgen, wenn es die wirtschaftliche Situ- 2020 Ansatz 82,3 272,4 ation erlaubt 2021 HH-Plan 90,4 299,3 2022 HH-Plan 84,6 280,1 Für die Planung 2021 wurden die Werte aus der Modellrechnung zu Grunde gelegt. Die Planung 2022-2024 erfolgte auf Grundlage der Orientierungsdaten 2023 HH-Plan 88,9 294,4 des Landes. Diese Prognosen unterliegen wie immer in ihrer Realisierung der 2024 HH-Plan 94,0 311,3 gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; insbesondere der in NRW. Abb. 18: Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 44 Jahr Landschaftsumlage Index Umlagesatz Mio. EUR (1995 = 100) in % 2008 RE 30,8 115,8 15,85 2009 RE 32,3 121,4 15,85 2010 RE 31,9 119,9 16,00 2011 RE 31,7 119,2 17,00 2012 RE 33,7 126,7 16,70 2013 RE 34,5 129,7 16,65 2014 RE 36,3 136,5 16,65 2015 RE 37,4 140,6 16,70 2016 RE 39,3 147,7 16,75 2017 RE 39,5 148,5 15,40 2018 RE 39,2 147,2 14,70 Abb. 19: Entwicklung der Schlüsselzuweisungen (Grafik) 2019 RE 39,5 148,5 14,43 2020 Ansatz 42,9 161,3 15,10 2021 HH-Plan 45,9 172,6 15,70 9.8 Landschaftsumlage 2022 HH-Plan 43,9 165,0 15,70 2023 HH-Plan 45,6 171,4 15,70 Die Umlagesätze haben nur eine Wirkung auf das benötigte Gesamtvolumen 2024 HH-Plan 47,5 178,6 15,70 des LVR. Die Zahlungen der einzelnen Städte und Kreise hängen maßgeblich von der individuellen Steuerkraft und der Höhe der Schlüsselzuweisungen ab. Abb. 20: Entwicklung der LV-Umlage Die Planung für 2021 erfolgte auf Grundlage eigener Berechnungen sowie ei- nes voraussichtlichen Umlagesatzes in 2020 von 15,7 %. Die Planung für die Folgejahre geht davon aus, dass die vom Landschaftsverband geplanten Um- lagesätze von 15,7 % weiter beibehalten werden. Jahr Landschaftsumlage Index Umlagesatz Mio. EUR (1995 = 100) in % […] 2000 RE 26,5 99,6 16,70 2001 RE 24,9 93,6 15,20 2002 RE 25,6 96,2 15,70 2003 RE 25,7 96,6 17,30 2004 RE 27,5 103,4 17,30 2005 RE 26,5 99,6 17,30 2006 RE 27,0 101,5 17,10 2007 RE 28,5 107,1 16,50 Abb. 21: Entwicklung der LV-Umlage (Grafik)
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 45 9.9 Zinsen für Kredite zur Liquiditätssicherung Grundlage für das Volumen der jährlich aufzunehmenden Liquiditätskredite ist die aktuelle Haushaltsplanung (Finanzrechnung). Das Volumen der Liquiditätskredite konnte in den vergangenen Jahren durch konsequente Haushaltskonsolidierungen sukzessive abgebaut werden. Diese Der Einsatz von Verkaufserlösen zur Sondertilgung von Investitionskredi- positive Tendenz kann unter den direkten und indirekten Auswirkungen der ten wird berücksichtigt. COVID-19-Pandemie nicht mehr fortgesetzt werden. Für den Finanzpla- nungszeitraum 2021 bis 2024 wird auf der Grundlage der erwarteten Jahres- ergebnisse von einer Steigerung des Volumens bis auf 660 Mio. EUR ausge- gangen. Für einen Teil der Liquiditätskredite wurden langfristige Kredite oder Kommu- nale Anleihen abgeschlossen, um so dem Risiko einer Zinssteigerung begeg- nen zu können. Über die Entwicklung der Liquiditätskredite wird quartalsweise im Finanzausschuss berichtet. Jahr Liquiditätskredite Zinsen Durchschnittszins in Mio. EUR in Mio. EUR (rechn.) […] 2009 RE 397 5,4 1,36% 2010 RE 457 6,0 1,31% 2011 RE 479 9,1 1,90% Abb. 23: Entwicklung der Kassenkredite (Grafik) 2012 RE 473 9,1 1,92% 2013 RE 499 8,6 1,72% 2014 RE 529 9,0 1,70% 2015 RE 542 11,0 2,03% 2016 RE 548 7,4 1,35% 2017 RE 537 7,1 1,32% 2018 RE 517 7,2 1,39% 2019 RE 503 6,6 1,31% 2020 Ansatz 520 6,2 1,19% 2021 HH-Plan 570 5,5 0,96% 2022 HH-Plan 600 4,8 0,80% 2023 HH-Plan 640 4,0 0,63% 2024 HH-Plan 660 4,0 0,61% Abb. 22: Entwicklung der Kassenkredite Für die kommenden Jahre wird von folgenden Annahmen ausgegangen: Abb. 24: Entwicklung der Kassenkreditzinsen (Grafik)
Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 46 9.10 Zinsen für Investitionskredite Die Planung des Haushaltes 2021 beinhaltet eine Erhöhung der Investitions- kredite bis 2024 (Ende 2020 = rd. 240,7 Mio. EUR, Ende 2024 = 467,7 Mio. EUR). Nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht werden die jährlich geplanten Ver- kaufserlöse für Sondertilgungen eingesetzt (in 2021 sind 1,2 Mio. EUR ge- plant). Die KfW-Bank und die NRW.Bank bieten aus ihren Förderprogrammen günstige Mittel für die Neuaufnahme von Krediten an, die von der Stadt Solin- gen beansprucht werden. Trotz steigenden Investitionsvolumens können die Zinsaufwendungen infolge des sinkenden Zinsniveaus verbunden mit der Tilgung von „teureren“ Altkredi- ten stabil gehalten werden. Abb. 26: Investitionskredite und Kredite (Grafik) Investitionskredite In Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Weiterleitung von Krediten an Städtische Gesellschaften Stand 01.01. 170,3 196,1 240,7 278,2 332,3 404,0 Tilgung 9,3 10,2 13,3 16,0 18,4 20,4 Mit dem Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemein- den und Gemeindeverbände“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales Sondertilgung 1,0 1,2 1,2 1,0 1,0 0,5 vom 16.12.2014 mit Änderungen vom 19.06.2020 wird den Kommunen die Neuaufnahme 36,1 56 52 71,1 91,1 84,6 Möglichkeit eröffnet, Kredite für ihre Gesellschaften aufzunehmen und zwecks Investitionsförderung zur Verfügung zu stellen. Stand 31.12. 196,1 240,7 278,2 332,3 404,0 467,7 Zinsen 3,7 3,9 3,6 3,4 3,6 3,7 Abb. 25: Entwicklung der Investitionskredite
Teil B: Ausgewählte Finanzbeziehungen zu Beteiligungsunternehmen Seite 47 10 Ausgewählte Finanzbeziehungen zu Beteiligungsunternehmen 10.1 Corona-bedingte Schäden der Gesellschaften 10.3 Konzernumlage Ein finanzieller Ausgleich für voraussichtliche coronabedingte Schäden der Seit 2001 erhebt die Stadt Solingen von ihren eigenbetriebsähnlichen Einrich- Gesellschaften soll in 2021 durch die Stadt erfolgen. Falls es Gelder von Drit- tungen eine Konzernumlage. Mit dieser Umlage sollen die städtischen Auf- ten geben sollte, werden diese entsprechend verrechnet. wendungen, die durch die Eigenbetriebe verursacht werden, ausgeglichen werden. Die Veranschlagung erfolgte im Teilplan 57.05 (Finanzbeziehungen zu Beteili- gungsunternehmen) bei den jeweiligen Produkten (BSG, TBS, SWS, sonstige Der Ertrag aus der Konzernumlage ist im Teilplan 57 (Produkt 1.57.05.010, Beteiligungsbeziehungen): Kto. 448500) berücksichtigt. Er betrifft aktuell die TBS (Technische Betriebe Solingen) und den DBSG (Dienstleistungsbetrieb Gebäude) und ist für die Stadtwerke Solingen (SWS) Verkehr ......................... rd. 3,1 Mio. EUR Jahre 2021 bis 2024 mit jährlich rd. 661 TEUR veranschlagt. Bergische Volkshochschule ............................................. rd. 500 TEUR Solinger Bädergesellschaft mbH ..................................... rd. 220 TEUR Gründer- und Technologiezentrum.................................... rd. 50 TEUR 10.4 Stadtwerke Solingen GmbH – Konzessionsabgabe Kunstmuseum .................................................................... rd. 30 TEUR Die Konzessionsabgabe, die von den Stadtwerken Solingen an die Stadt ab- geführt wird, wird in 2021 mit rd. 10,4 Mio. EUR eingeplant (Produkt 10.2 Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH 1.57.05.020, Kto. 451100). In den Folgejahren wird mit einem Anstieg auf rd. 10,5 Mio. EUR gerechnet. In der Vergangenheit wurden verschiedene defizitäre Bereiche aus der Stadt- verwaltung in die BSG übertragen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2024 sind Korrespondierend mit dem SWS-Wirtschaftsplan wurde in der Teilplanzeile 07 keine Gewinnausschüttungen an die Stadt eingeplant. (Sonstige ordentliche Erträge) eine coronabedingte Verschlechterung von rd. 130 TEUR berücksichtigt. Auch bei einigen Beteiligungen gibt es Corona-bedingte finanzielle Ver- schlechterungen, welche in den Jahren 2020 und 2021 von der Stadt Solin- gen ausgeglichen werden. 10.5 Sonstige Beteiligungsbeziehungen Die aktuelle Liquiditätsplanung der BSG zeigt auf, dass die Zahlungsfähigkeit Im Produkt „Sonstige Beteiligungsbeziehungen“ wird die Zahlung der Ver- der Gesellschaft bis in das Jahr 2029 reicht. bandsumlage an die Bergische Volkshochschule geplant,
Teil B: Aufwendungen nach Hauptkontengruppen Seite 48 11 Aufwendungen nach Hauptkontengruppen 11.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen 11.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Personal- und Versorgungsaufwendungen stellen sich 11.2.1 Überblick im Planungszeitraum wie folgt dar: Die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (Zeile 13 des Gesamtergebnis- Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 planes) stellen sich wie folgt dar: TEUR TEUR TEUR TEUR Beamte 41.719 41.934 42.354 42.777 Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 Tariflich Beschäftigte TEUR TEUR TEUR TEUR 107.807 107.183 108.255 109.332 Sonstige Beschäftigte Ergebnisplanzeile 13 115.817 100.676 98.924 96.946 1.763 1.789 1.716 1.730 Versorgungsempfänger 20.049 20.249 20.452 20.657 Die Hauptkontengruppe „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ be- Personal- und Versorgungsrück- stellungen inhaltet die wesentlichen Sachaufwendungen der Verwaltung, die nachfol- 15.000 15.100 15.200 15.300 gend detaillierter dargestellt werden. HSP-Einarbeitung / pauschale Ab- setzung Personalkostenbewirt- schaftung Die Ansätze der Teilplanzeile werden durch coronabedingte Aufwendungen - -14.262 -14.697 -15.071 -16.773 insbesondere im Bereich der IT-Landschaft - erheblich belastet (s. a. die Summe 172.076 171.558 172.906 173.023 COVID-19-Nebenrechnung unter → Pkt. 6.3) Auf die unter → Pkt. 2.5 enthaltenen Ausführungen im Haushaltssanierungs- plan wird verwiesen. 11.2.2 Unterhaltungsaufwand für Gebäude / Straßen / Grünflächen Neben den laufenden Personal- und Versorgungsaufwendungen sind im Rah- Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 men des NKF Zuführungen zu Rückstellungen zu veranschlagen; vgl. hierzu TEUR TEUR TEUR TEUR die weiteren Ausführungen unter → Pkt. 12.1. Unterhaltung Grundstücke und bau- 6.316 6.240 6.456 6.459 liche Anlagen Der Gesamtansatz der Personal- und Versorgungsaufwendungen teilt sich fol- Sondermaßnahmen gendermaßen auf die Teilplanzeilen auf: 2.662 1.511 1.511 1.511 Bauunterhaltung Unterhaltung Infrastrukturvermögen Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 7.633 7.684 7.757 7.757 (Straßen, Brücken) TEUR TEUR TEUR TEUR Renovierungskosten 302 302 302 302 Planzeile 11 (Personalaufwand) 148.288 147.531 148.634 148.547 Unterhaltung des sonstigen 242 342 242 242 Planzeile 12 (Versorgungsaufwand) 23.789 24.029 24.272 24.477 unbeweglichen Vermögens Summe 172.077 171.560 172.906 173.023 Summe 17.155 16.079 16.268 16.271
Teil B: Aufwendungen nach Hauptkontengruppen Seite 49 Die Ansätze beinhalten die Auftragsbudgets für den DBSG und TBS und kor- Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 respondieren mit den jeweiligen Wirtschaftsplänen. TEUR TEUR TEUR TEUR Wartungskosten 1.247 1.277 1.307 1.307 Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage wurden bei der Bau- Sonstige Nebenkosten 166 166 166 166 unterhaltung nur die Maßnahmen in Ansatz gebracht, die zur Schadenvermei- Summe 17.784 17.779 17.807 17.814 dung unaufschiebbar sind. Veränderungen im Mehrjahresvergleich resultieren aus konsumtiv/investiven Verschiebungen von aktivierbaren Maßnahmen. 11.2.5 Sachaufwendungen Schulen 11.2.3 Bewirtschaftungsaufwendungen Gebäude Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Schülerbeförderungskosten 2.827 2.687 2.547 2.547 Bewirtschaftungsaufwendungen 4.609 4.340 4.374 4.417 Aufwendungen für Schulbudget 442 440 440 440 Hausmeister Bewirtschaftungsaufwendungen Summe 3.269 3.127 2.987 2.987 10.580 7.522 7.620 7.694 Gebäudereinigung Bewirtschaftungsaufwendungen 2.652 2.689 2.705 2.705 11.2.6 Sachaufwendungen Informationstechnik Grünpflege Summe 17.841 14.551 14.699 14.816 Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 Die Ansätze beinhalten die Auftragsbudgets für den DBSG (ohne Werkstatt- TEUR TEUR TEUR TEUR kosten) und TBS und korrespondieren mit den jeweiligen Wirtschaftsplänen. IT Betriebskosten 8.587 8.393 8.206 8.971 IT Entwicklungskosten 1.392 2.254 1.976 1.916 Der erhöhte Ansatz im Jahr 2021 ist auf coronabedingte Belastungen auf- IT Benutzeranwendungen 3.609 3.673 3.719 3.718 grund gesteigerter Hygiene- und Reinigungsleistungen zurückzuführen. IT sonstige Aufwendungen 5.459 4.027 3.681 3.003 IT Verbrauchsmaterial 14 14 14 14 Summe 19.061 18.361 17.596 17.622 11.2.4 Wesentliche Aufwendungen Gas, Wasser, Strom, Gebühren, Wartungskosten etc. Das IT-Budget musste aufgrund gestiegener Anforderungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (z. B. verstärkter Einsatz von Home-Office, Video-Kon- Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 ferenzen etc.) nach oben hin angepasst werden (2021 rd. 1,8 Mio. EUR). TEUR TEUR TEUR TEUR Aufwendungen für Gas, Wasser, 11.2.7 Weitere Veranschlagungen 6.301 6.120 6.109 6.110 Strom, sonst. Energie Aufwendungen für Abwasser 6.346 6.393 6.394 6.394 In der Hauptkontengruppe „Sach- und Dienstleistungen“ sind außerdem noch Abfallentsorgung 824 826 827 830 Aufwendungen für Erstattungen an andere Bereiche (Land, Gemeindever- Straßenreinigung, Winterdienst 2.134 2.225 2.225 2.226 bände usw.) und Dienstleistungen veranschlagt, die hier nicht im Einzelnen Gebühren Niederschlagswasser 688 688 688 690 dargestellt werden. Wasserverbandsgebühren 78 84 91 91
Teil B: Aufwendungen nach Hauptkontengruppen Seite 50 11.3 Transferaufwendungen 11.3.3 Sozialhilfe nach SGB XII 11.3.1 Überblick über die Transferaufwendungen (bereinigt) Art der Aufwendungen 2021 2022 2023 2024 TEUR TEUR TEUR TEUR In der Hauptkontengruppe „Transferaufwendungen“ sind auch die Land- Hilfe zum Lebensunterhalt 5.251 5.407 5.566 5.728 schaftsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Krankenhausumlage sowie Grundsicherung im Alter 23.227 25.120 27.078 27.283 Aufwendungen der Stiftungen erfasst. Die Darstellung wurde um diese An- Hilfe zur Gesundheit 1.325 1.325 1.325 1.325 sätze bereinigt, da diese zentralen Positionen im Rahmen des Produktberei- 5.393 4.850 4.520 4.523 Eingliederung Behinderte ches 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft - erläutert werden (s. → Pkt. 8) Hilfe zur Pflege 13.164 13.352 13.553 13.761 sonstige Hilfen nach SGB XII 785 788 791 794 Die Transferaufwendungen (bereinigt) stellen sich wie folgt dar: Summe 49.145 50.842 52.833 53.414 Art 2021 2022 2023 2024 TEUR TEUR TEUR TEUR Sowohl bei der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch bei der Grundsiche- rung im Alter ergeben sich Mehrbelastungen durch die ab 2020 auf den örtli- Transferaufwand 357.040 363.006 375.981 382.182 chen Träger übergegangenen Aufgaben „existenzsichernde Leistungen“. Die Ergebnisplanzeile 15 Planung der Aufwendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Davon Transferaufwand PB 61 (Steuerbeteiligungen 52.700 51.770 53.900 56.350 Einrichtungen wurde leicht nach unten korrigiert. Hier wird mit einer konstan- und Umlagen) ten Zahl an Fällen gerechnet. Transferaufwand 304.340 311.236 322.081 325.832 Bei den Hilfen zur Gesundheit für Fälle zu Lasten des überörtlichen Trägers (bereinigt) ist nunmehr der Landschaftsverband direkt ohne die Heranziehung des örtli- Unter den Transferaufwendungen werden sowohl Zuweisungen und Zuschüs- chen Trägers zuständig. se an Dritte als auch Sozial- und Jugendhilfeleistungen nachgewiesen. Das Bundesteilhabegesetz hat Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe. 11.3.2 Zuweisungen und Zuschüsse Seit 2020 ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überörtlicher Trä- ger zuständig für die Einzelintegration in den Kitas sowie die Frühförde- rung/Heilpädagogik. Der Aufwand für Integrationshelfer in Regel- und Förder- 2021 2022 2023 2024 schulen, Offenem Ganztag einschließlich Fahrtkosten ist beim örtlichen Trä- TEUR TEUR TEUR TEUR ger verblieben. Der Aufwand sowie der korrespondierende Ertrag der durch 83.482 87.403 94.438 96.781 den LVR über die summarische Abrechnung refinanzierten Leistungen stei- gen daher an. Die Bearbeitung und die Auszahlung der Bestandsfälle liegen Die Zuweisungen und Zuschüsse sind als Anlage 23 zum Haushalt detailliert noch für eine Übergangszeit von 3 Jahren bei der Stadt Solingen. Ab 2023 aufgelistet. soll in diesen Fällen der LVR komplett zuständig sein. Die Kosten für Integra- tionshelfer an Schulen, für die die Kommune zuständig ist, steigen weiterhin an, so dass hier Fallzahlen- und Fallkostensteigerungen eingerechnet wur- den.
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