GUTACHTERVERFAHREN "Waagner-Biro-Straße" - Österreichweit offenes anonymes zweistufiges - architekturwettbewerb
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Stand 21.06.2010 Österreichweit offenes anonymes zweistufiges GUTACHTERVERFAHREN „Waagner-Biro-Straße“
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINER TEIL Seite 3 1.1 Ausschreibende Stelle Seite 3 1.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung Seite 3 1.3 Termine Seite 3 1.4 Abgabe der 1. Stufe Seite 4 1.5 Vorprüfung Seite 4 1.6 Preisgericht Seite 4 1.7 Zusammensetzung des Preisgerichts Seite 4 1.8 Aufgaben der Jury Seite 5 1.9 Abwicklung des zweistufigen öffentlichen Gutachterverfahrens Seite 6 1.10 Beauftragung, Aufwandsentschädigung Seite 6 1.11 Ausstellung, Veröffentlichung, Eigentumsrechte Seite 7 1.12 Rechtsgrundlagen Seite 8 1.13 Teilnahmeberechtigung Seite 9 1.14 Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und Registrierung Seite 10 1.15 Freigabe der Kammer Seite 10 1.16 Formale Bedingungen und Kennzeichnung Seite 10 2 BESONDERER TEIL Seite 12 2.1 Anlass und Ziel des Wettbewerbs Seite 12 2.2 Abgrenzung des Planungsgebietes Seite 12 2.3 Graz wächst wieder Seite 13 2.4 Die weitere Umgebung des Areals Seite 14 2.5 Das direkte Umfeld des Wettbewerbsgebietes Seite 20 2.6 Rechtliche Rahmenbedingungen Seite 22 2.7 Verkehr Seite 25 2.8 Freiräume und Grünflächen Seite 29 2.9 Energie und Nachhaltigkeit Seite 29 2.10 Baugrund Seite 30 2.11 Bestehende Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen Seite 30 2.12 Immissionen Seite 32 2.13 Klimatologische Planungshinweise Seite 32 2.14 Oberflächenentwässerung / Versickerung Seite 32 2.15 Grundwasser Seite 33 2.16 Bauabschnitte Seite 33 2.17 Dichte, Bauweise Seite 33 2.18 Nutzungen Seite 34 2.19 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen für die 1. Stufe Seite 39 2.20 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen für die 2. Stufe Seite 40 2.21 Beurteilungskriterien Seite 42 3 BEILAGENTEIL Seite 44 3.1 Zur Verfügung gestellte Unterlagen als download Seite 44 2
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 1 ALLGEMEINER TEIL Österreichweit offenes anonymes zweistufiges Gutachterverfahren zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen für eine Wohnbebauung mit Zusatznutzungen in der Stadt Graz auf den Grundstücken 1125/1, 1125/2 und 1125/8 alle KG Lend mit einer Größe von 48.942m². 1.1 Ausschreibende Stelle enw - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. Theodor-Körner-Straße 120, 8010 Graz Ansprechpartner: Prok. Ing. Edmund Klamminger in Kooperation mit ÖWGes - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. Schillerplatz 1, 8011 Graz Ansprechpartner: Bmstr. Ing. Johann Frank 1.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung DI Daniel Kampus Neue-Welt-Gasse 4/2, 8010 Graz E-Mail: office@kampus.at 1.3 Termine Ausgabe der Unterlagen: Die Unterlagen sind ab 22.06.2010 zum download (siehe Punkt 1.14.) bereit. Eine Anmeldung/Registrierung für die Teilnahme ist ab diesem Datum per email/Fax möglich. Hearing, gemeinsame örtliche Besichtigung des Grundstücks: 07.07.2010, 14:00 Uhr: Treffpunkt mit den Teilnehmern am Grundstück, Einfahrt Waagner-Biro-Straße Nr. 65. Anlässlich dieser Besichtigung können von den Beteiligten des Gutachterverfahrens weitere Fragen gestellt werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird. Das Protokoll der örtlichen Besichtigung wird allen registrierten Teilnehmern und Juroren zusammen mit der schriftlichen Fragebeantwortung zugesandt. Schriftliche Anfragen bis spätestens 16.07.2010 an das Büro der Vorprüfung, DI Daniel Kampus, Neue Welt Gasse 4/2, 8010 Graz, office@kampus.at, per email Aussendung des Protokolls der Fragenbeantwortung bis spätestens am 22.07.2010, per email an alle registrierten Teilnehmer 3
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 1.4 Abgabe der 1. Stufe Die ausgearbeiteten Wettbewerbsunterlagen müssen bis spätestens am 16.09.2010 mit der Aufschrift GAV Waagner-Biro-Straße, Graz im Büro Kampus, Neue-Welt-Gasse 4/2, 8010 Graz bis 16.00 Uhr unter der Wahrung der Anonymität gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung eingelangt sein. Mit Post/Kurierdienst übersandte Arbeiten müssen ebenfalls zu diesem Termin eintreffen, das Risiko dafür liegt beim Teilnehmer. Der Postaufgabeschein ist, nur mit der Kennziffer versehen, an die Anschrift des Vorprüfers einzusenden. Das Modell ist bis spätestens 23.09.2010 ebenfalls bis 16.00 Uhr unter der Wahrung der Anonymität beim Büro Kampus abzugeben oder per Post/Kurierdienst zu übersenden (einlangend bis zu diesem Termin). 1.5 Vorprüfung Für die Tätigkeit des Vorprüfers ist der Zeitraum von KW37 bis KW39 in Aussicht genommen. 1.6 Preisgericht 1. Stufe 06. und 07.10.2010, Brauhaus Puntigam, Graz 2. Stufe voraussichtlich 13.12.2010 (Abgabe der Planunterlagen voraussichtlich 01.12.2010). Ort des Preisgerichts wird noch gesondert bekannt gegeben. 1.7 Zusammensetzung des Preisgerichts Preisrichter: Ersatzpreisrichter: Für die Kammer der Arch. und Ing.konsulenten für Stmk. und Kärnten: Arch. DI Peter Lorenz, Innsbruck/Wien Mag.arch. Marta Schreieck, Wien Für die Kammer der Arch. und Ing.konsulenten für Stmk. und Kärnten: Prof. Arch. DI Hubert Riess, Graz Arch. DI Herfried Peyker, Graz Büro Landesrat Seitinger A15 Mag. Gerhard Uhlmann Ing. Walter Dirnböck Fachabteilung 13B/Wohnbautisch DI Michael Redik Ing. Günther Trost 4
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße Abteilung 15/Wohnbauförderung OBR DI Johann Tatzl DI Gerhard Bräuer Auslober enw Prok. Ing. Edmund Klamminger DI Dr. Josef Bernhofer Bauträger ÖWGes Bmstr. Ing. Johann Frank DI Dieter Salzmann Stadtgemeinde Graz/Stadtbaudirektion DI Kai-Uwe Hoffer DI Christian Probst Stadtgemeinde Graz/Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler DI Friedrich Schenn Zusätzlich werden als Berater der Jury folgende Personen hinzugezogen (ohne Stimmrecht): • Dr. Gerhard Tomberger, Lärmgutachter • DI Karl Reiter, FGM (Mobilitätsberatung) • Dr. Gerhard Röschl, ZIS+P, Verkehrsplanung • Bezirksvorsteher Lend - Otto Trafella • DI Deopito und VDir. Mag. Daum, ENW • Berater des Bauteils „Baugruppe“ 1.8 Aufgaben der Jury: 1.8.1 Die Aufgabe der Juroren besteht in der Teilnahme an der örtlichen Besichtigung einschließlich Rückfragenbeantwortung, sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe nach den im Punkt 2.2.1. festgelegten Kriterien, und in der Auswahl jener 8 gleichrangigen Entwürfe (sowie 2 Nachrücker), die in einer 2. Stufe unter Beachtung der Juryempfehlungen weiterbearbeitet werden sollen. 1.8.2 Die Jury entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Sie ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Gutachterverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Veranstalter und den Teilnehmern am Gutachterverfahren. 1.8.3 Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft lebende Personen von Teilnehmern und aus sonstigen Gründen befangene Personen dürfen an Jurysitzungen nicht teilnehmen. 1.8.4 Für die Abwicklung der Jury gelten die entsprechenden Bestimmungen der WOA sinngemäß. 5
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 1.9 Abwicklung des zweistufigen öffentlichen Gutachterverfahrens 1.Stufe anonym: Städtebauliche Bearbeitung mit Lieferung eines Modells im M 1:1.000 lt. Punkt 2.19. der Ausschreibung. Aus den eingelangten Arbeiten wählt die Jury 8 gleichrangige Projekte sowie 2 Nachrücker aus und gibt Empfehlungen zur Weiterbearbeitung ab. Die ausgewählten Teilnehmer werden spätestens bis 15.10. über einen Notar verständigt. 2.Stufe anonym: Städtebauliche und baukünstlerische Bearbeitung lt. Punkt 2.20. – unter Einbeziehung der Juryempfehlungen. Die Juryempfehlungen werden den ausgewählten Teilnehmern über einen Notar mitgeteilt. 1.10 Beauftragung, Aufwandsentschädigung 1.10.1 Planungsbeauftragung Seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung werden Gutachterverfahren mit dem Ziel durchgeführt, im Rahmen der Wohnbauförderung qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Projekte zur Verwirklichung zu bringen. Daraus ergibt sich, dass die Verfasser der prämierten Projekte weitestmöglich in die Realisierung eingebunden werden sollen. Der Sieger des Gutachterverfahrens wird zumindest mit der Einreichplanung, der baukünstlerischen Oberleitung und 50% der technischen Oberleitung des Bauvorhabens für den ersten Bauabschnitt (gesamt 4 BA) zu noch zu vereinbarenden Bedingungen betraut. Eine weiterführende Beauftragung des Siegers ist im Sinne der Qualitätssicherung möglich. Das Projekt des Erstgereihten ist das städtebauliche Leitprojekt. Das Gestaltungskonzept wird der Stadtgemeinde Graz als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan empfohlen. Für weitere Bauabschnitte können auch andere Preisträger (d.h. 2. und 3. Preis) herangezogen werden. Allfällige Änderungen des Projekts im Sinne der Juryempfehlungen sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld der 2. Stufe werden bei einer Beauftragung nicht in Abzug gebracht. 1.10.2 Aufwandsentschädigung/Preisgeld: Für die Teilnahme an der 1. Stufe wird keine Aufwandsentschädigung vergütet. Die 8 ausgewählten Teilnehmer der 2. Stufe erhalten für die Einreichung einer zur Beurteilung geeigneten Arbeit im vereinbarten Leistungsumfang eine Aufwandsentschädigung von je € 3.500,-- excl. Umsatzsteuer. 6
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße Das zusätzliche Preisgeld ermittelt sich aus einem vorgegeben Fixbetrag und einem städtebaulichen Zusatzbetrag, welcher sich aus der Gesamtfläche des Grundstückes plus einem 30m-Randstreifen ergibt. Die Aufteilung 1. Preis, 2. Preis und 3. Preis erfolgt im Faktor 1,0, 0,8, 0,6 sowie für die 3 Ankäufe jeweils Faktor 0,3. 1. Preis: € 17.000,-- 2. Preis: € 12.600,-- 3. Preis: € 8.300,-- 1. Ankauf: € 1.850,-- 2. Ankauf: € 1.850,-- 3. Ankauf: € 1.850,-- Beträge jeweils exkl. USt. Die Aufwandsentschädigung sowie das Preisgeld werden über Vorlage der entsprechenden Rechnung, nach dem Termin der Jurysitzung, mit einem Zahlungsziel von 21 Tagen vom Veranstalter bezahlt. 1.11 Ausstellung, Veröffentlichung, Eigentumsrechte 1.11.1 Ausstellung der Arbeiten Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten (2. Stufe) ist für Dezember 2010 bzw. Jänner 2011 vorgesehen. Alle eingereichten Arbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes der 2. Stufe mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und genauer Zeitpunkt dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsteilnehmer der 2. Stufe, die Preisrichter, die Ersatzpreisrichter, die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten werden sowie die zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark informiert. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) wird in dieser Ausstellung aufgelegt sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und der Abteilung 15 zugesandt. Die Arbeiten der ersten Stufe werden nach Möglichkeit in geeigneter Form in diese Ausstellung integriert. Eine entsprechende Veröffentlichung/Präsentation aller Projekte (1. und 2. Stufe) in geeigneter Form ist geplant. 1.11.2 Wettbewerbsveröffentlichung Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerbe.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. 7
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: • je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CDROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein, • für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axometrie,…) im jpg-Format (gilt nur für die 2. Stufe) • Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB) • inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“ • Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente 1.11.3 Eigentumsrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen der 1. Stufe, an den (entschädigten) Plänen und Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten der 2. Stufe gehen an den Auslober über. Der Auslober hat das Recht, jede der eingereichten Arbeiten bei Nennung des/der Verfassers/Verfasserin in einer ihm geeignet erscheinenden Form zu veröffentlichen. Das Recht zur Veröffentlichung durch den Projektverfasser ist ebenso gegeben. Die Modelle der Teilnehmer der 1. Stufe, welche nicht für die 2. Stufe ausgewählt wurden können beim Büro des Vorprüfers abgeholt werden. Eine Rücksendung per Post ist nicht vorgesehen. Die Aufbewahrungsfrist beim Büro des Vorprüfers endet am 8.11.2010. Der Auslober archiviert den Originalplan des Siegerprojektes und legt diesen zur Wohnbautischvorlage vor. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) an allen Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den jeweiligen Verfassern. Das Verfügungsrecht über das geistige Eigentum in allfälligen weiteren Beauftragungen wird im Einzelfall vertraglich geregelt. 1.12 Rechtsgrundlagen 1.12.1 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für Veranstalter und Teilnehmer sind die im Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 (WFG 93, download unter www.wohnbau.steiermark.at) und der entsprechenden Durchführungsverordnung zum WFG 93 (in der letztgültigen Fassung) verankerten Förderungsbestimmungen und, in der angegebenen Reihenfolge, der Inhalt dieser Ausschreibung, sowie, in Ergänzung oder Korrektur, das Protokoll der Vorbesprechung und die Fragenbeantwortung. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Juroren anwesend ist. Eine Abänderung dieser allgemeinen Richtlinien ist nicht zulässig. 8
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 1.12.2 Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines Projektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet. 1.13 Teilnahmeberechtigung 1.13.1 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind: - Österreichische Architektlnnen, Zivilingenieurlnnen für Hochbau und ZTGesellschaften mit aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung sowie planende Baumeister mit aufrechter oder ruhender Befugnis. Bei aufrechter Befugnis muss der Bürositz, bei ruhender Befugnis der Wohnsitz in Österreich liegen. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist nur einmal am Gutachterverfahren teilnahmeberechtigt, wobei eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Ziviltechnikern als eine Person zu gelten hat. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser/die Verfasserin beteiligt ist, nach sich. Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. Für sämtliche am Projekt beteiligten Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart. Nach der Auswahl der Projekte für die 2. Stufe wird durch die Vorprüfung eine Prüfung der Befugnis bzw. Teilnahmeberechtigung durchgeführt – allenfalls werden die Nachrücker nominiert. 1.13.2 Ausschließungsgründe Von der Jury sind Wettbewerbsprojekte aus folgenden Gründen auszuschließen: • Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden jene Arbeiten ausgeschlossen, die nach dem Abgabetermin einlangen. • Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden jene Arbeiten ausgeschlossen, bei denen sich die Verfasser nicht ordnungsgemäß registriert haben. • Von der Beurteilung durch das Preisgericht können jene Arbeiten ausgeschlossen werden, deren VerfasserInnen versuchen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen oder an irgendeiner Stelle eine unmittelbare oder mittelbare Anmerkung hinsichtlich ihrer Identität zu machen. • Sollte ein Projekt dezidiert in der Ausschreibung geforderte Planungsaufgaben nicht erfüllen, kann es vom Preisgericht durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. In diesem Fall entfällt die Aufwandsentschädigung. Sollten wesentliche Leistungen (siehe Pkt. 2.20) fehlen, behält sich der Auslober vor, die Aufwandsentschädigung zu mindern. 9
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße • Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines Teilnehmenden sind gegenstandslos. • Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. 1.14 Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und Registrierung Unter der Adresse http://www.kampus.at in der Rubrik können die allgemeinen Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden. Die eigentliche Registrierung erfolgt dann über das Formular TEILNEHMERANMELDUNG, welches ebenfalls in der Rubrik heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist vom Teilnehmer zu stempeln, zu unterfertigen und dann an das Vorprüfungsbüro zu senden. Erst mit Einlangen dieses Fax (oder email) beim Büro Kampus und nach dem erfolgten Zahlungseingang des Gebühr von EURO 30,00 incl. Ust. (spesenfrei für den Empfänger) auf dem Konto des Vorprüfungsbüros, gilt der Teilnehmer als registriert. Dieser Spesenersatz wird für die Herstellung, die administrative Bearbeitung und den Versand der Modellbauplattte eingehoben. Der Unkostenbeitrag wird nicht rückerstattet. Die Modelleinsatzplatte wird dann den registrierten Teilnehmern auf dem Postweg zugesendet. Die Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen (z.B. Fragebeantwortung) werden ausschließlich an die registrierten Teilnehmer per email versandt. Bankverbindung: BKS BLZ: 17400 Kto.Nr.: 486-013982 IBAN: AT951700000486013982 BIC: BFKKAT2K Lautend auf: Daniel Kampus, Verwendungszweck: GAV Waagner-Biro-Straße 1.15 Freigabe der Kammer Die Ausschreibung des Gutachterverfahrens wurde mit der Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und den Mitgliedern des Wettbewerbsausschusses abgestimmt. 1.16 Formale Bedingungen und Kennzeichnung 1.16.1 Kennzeichnung Jeder einzureichende Entwurf der ersten und zweiten Stufe ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen. Alle Einzelstücke des Entwurfes sind mit dem Titel des Gutachterverfahrens zu versehen. Varianten sind nicht zugelassen. 10
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 1.16.2 Verfasserbrief Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter - enthält. Die Entwürfe sind in einer Rolle verpackt abzugeben. Die Verpackung ist mit der Kennzahl und der Bezeichnung dieser Ausschreibung zu versehen. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-Mail- Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. 11
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2 BESONDERER TEIL - WETTBEWERBSAUFGABE 2.1 Anlass und Ziel des Wettbewerbes Die ENW möchte gemeinsam mit der ÖWG die Liegenschaft Waagner-Biro-Straße entwickeln und hier primär eine Wohnbebauung mit Zusatznutzungen realisieren. Aufgrund der erzielbaren Wohneinheiten wird zur Findung eines möglichst innovativen Entwurfskonzeptes ein österreichweit offenes anonymes 2-stufiges Gutacherverfahren durchgeführt. 2.2 Abgrenzung des Planungsgebietes Das Areal umfasst die Grundstücke: 1125/1: 33.551m² 1125/2: 14.250m² 1125/8: 1.141m² Gesamt: 48.942m² Die vorgesehenen Abtretungsflächen an der Waagner-Biro-Straße (Platzbedarf für Geh- und Radweg bzw. Linksabbieger) werden erst später abgetreten, sodass diese Fläche zur Dichtberechnung herangezogen werden kann. Ursprünglich umfasste das Areal nur die beiden Grundstücke 1125/1 und 1125/2. Durch Verhandlungen mit der Fa. Cognor Stahlhandel südlich der Liegenschaft wurde ein Grundstücksabtausch vorgenommen (siehe dazu Vermesserplan) und konnte das Grundstück 1125/8 als wichtiges Weggrundstück und Anbindung zur Alten Poststraße integriert werden. Luftbild, Quelle Stadtvermessung Graz 12
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.3 Graz wächst wieder Österreichweit ist ein Wachstum der Stadtregionen zu beobachten. Auch der Steirische Zentralraum, insbesondere die Stadtregion Graz, wird im Vergleich zu den übrigen steirischen Regionen hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung und Arbeitsplätze am stärksten wachsen. Die Bevölkerungszahl von Graz ist 2001 von 227.334 Einwohnern auf 255.354 Einwohner im Jahr 2009 gestiegen (aktuell 258.605 Hauptwohnsitze). Die Gewinne verteilen sich auf alle Stadtbezirke. Dies ist umso bemerkenswerter, da das Stadtentwicklungskonzept 3.0 noch von einer stagnierenden Bevölkerung und dem Ziel des Haltens der Einwohner ausgegangen ist. Die verstärkte Nachfrage nach Wohnungen macht auch den Standort Waagner-Biro-Starße zunehmend attraktiv. Das Areal des Gutachterverfahrens selbst liegt am Schnittpunkt von 3 Stadtbezirken: GAV Waagner-Biro-Str. * IV. Lend: Zentraler, multikulturell geprägter Arbeiterbezirk westlich der Innenstadt am rechten Murufer, der sich auch über die Bahn erstreckt. Der Hauptbahnhof, das Kunsthaus und der Lendplatz als zweitgrößter Bauernmarkt der Stadt befinden sich in diesem Bezirk. * V. Gries: Südwestlich der Innenstadt. Das Gebiet um den Griesplatz ist traditionell ein Ort der Immigranten. Zur Zeit der Monarchie war der Griesplatz Verkehrsknotenpunkt in Richtung Triest. Heute ist er die Endstation für Busse aus den südlichen und westlichen Vorstadt- und Umlandgemeinden. Gries gewinnt in den letzten Jahren wieder an Attraktivität – vor allem in seinen zentralen, Mur- nahen Gebieten zwischen Südtiroler Platz, Griesplatz und Grieskai. 2007 wurde an der Schnittstelle von Süd- und Ostbahn, am Anfang der Kärntner Straße, der S-Bahnhof Graz-Don Bosco eröffnet. * XIV. Eggenberg: Wohnbezirk, zum Teil auch traditioneller Arbeiterbezirk im Westen der Stadt. Spitalszentrum: UKH und LKH-West, Barmherzige Brüder II. Hier ist auch die Fachhochschule Joanneum angesiedelt, und auf dem Gelände der ehemaligen Reininghaus- Brauerei findet die zur Zeit umfangreichste Stadtteilentwicklung Österreichs statt. Das 1625 erbaute Schloss Eggenberg gilt als die bedeutendste Schlossanlage der Steiermark, umgeben von einer weitläufigen Landschaftsgarten- und Parkanlage. Die Helmut-List-Halle, welche 2003 im Rahmen des Kulturhauptstadt-Jahres errichtet wurde, ist eine der größten Veranstaltungshallen in Graz. Ebenfalls in Eggenberg befinden sich die Vinzenzgemeinschaft, das Eggenberger Bad, das Unfallkrankenhaus Graz sowie das ASKÖ-Sportzentrum. 13
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.4 Die weitere Umgebung des Areals Der Grazer Westen ist aufgrund seiner großflächigen Reserven und der Entwicklungen der letzen Jahre ein städtebauliches Hoffnungsgebiet von Graz und es wandeln sich ehemalige Industriebereiche zusehendes in aufstrebende und vitale Stadtquartiere um. 2.4.1 Die Geschichte des Grazer Westens als Industriezone Bereits im 18. und 19. Jahrhundert wurde der Grazer Osten – also das Stadtgebiet am linken Murufer – durch Gründerzeitbebauung städtebaulich gezielt erweitert; hier finden sich der historische Altstadtkern, die universitären Einrichtungen und die Zentren der Stadt- und Landesverwaltung. Im Gegensatz dazu entwickelte sich der Grazer Westen – westlich der Südbahnlinie und entlang der Alten Poststraße – zu einer großflächigen Gewerbe- und Industriezone, die bis zu den Wohnbezirken der früher eigenständigen Gemeinde Eggenberg reichte. Die Attraktivität dieses Stadtteils für die zahlreichen Firmen- und Betriebsansiedelungen ergab sich aus dem weitläufigen Flächenpotenzial und der Verkehrsgunst. Primärenergieträger wie Holz und Kohle, aber auch andere Rohstoffe wurden beispielsweise von der ehemaligen K&K Südbahn oder der Graz Köflacher Bahn zu- und abgeliefert. Im Zuge des starken Zuzugs der in den Fabriken tätigen Arbeiter wurden besonders in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts noch freistehende Areale intensiv für Wohnbauten genutzt oder von Schrebergartenansiedelungen besetzt. Die Gegensätze der Anforderungen von Industriezone und Wohngebiet haben in der Folge teilweise starke Polarisierungen und Ungleichgewichte im Stadtgefüge erzeugt. Besonders durch die in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eingesetzte Veränderung der Arbeitsprozesse und die zunehmende Globalisierung befindet sich die Industrie- und Gewerbezone des Grazer Westens in einem starken Umbruch und Flächen werden vermehrt umgenutzt. 2.4.2 Aktuelle Situation - Entwicklungsachse vom Stadtzentrum nach Eggenberg Die beiden städtebaulichen Pole – Stadtzentrum und Eggenberg – stehen seit Jahrzehnten in einer dynamischen Wechselbeziehung, welche durch gezielte Stadtentwicklungskonzepte forciert werden (z.B. Urban Graz-West). Jüngste Bauentwicklungen bezeugen dies auf eindrucksvolle Weise (z.B. Campus der Fachhochschule Joanneum, Studentenwohnheim Greenbox, Revitalisierung historischer Gebäude der Fa. Siemens). Normal auf diese Achse hat sich auch für die Alte Poststraße eine neue Dynamik ergeben (Reininghausareal bzw. in Fortsetzung nach Norden Handelsansiedlungen und Wohnbau). 14
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.4.3 Entwicklungsachse Grazer Westen (Annenstraße – Bahnhofsviertel) Im Grazer Westen besteht ein großes Flächenpotential für eine zukünftige Stadtentwicklung. Im Auftrag der Stadtbaudirektion wurde vom Architekturbüro Zechner & Zechner eine städtebauliche Entwicklungsstudie für das Annenviertel (Umfeld Annenstraße) und das Bahnhofsviertel bis zur Fachhochschule in Graz-Eggenberg und angrenzende Quartiere erarbeitet. Diese Studie soll Entwicklungspotentiale für diesen Stadtteil aufzeigen. Planungsgebiet Bahnhofsviertel; Abbildung: Zechner & Zechner Durch erwartete Verdichtungen im öffentlichen Verkehr rund um den Hauptbahnhof (Nahverkehrsdrehscheibe) sind Maßnahmen und Überlegungen im vorhandenen städtebaulichen Gefüge und im Außenraum erforderlich, um auf diese Entwicklungen in geeigneter Form zu reagieren. Ziel des Entwicklungskonzeptes sind Maßnahmen und Rahmenbedingungen, die eine qualitätsvolle langfristige Entwicklung innerhalb des Planungsgebietes im Bahnhofsviertel Graz ermöglichen. Dieses vorliegende Konzept wurde im Gemeinderätlichen Fachausschuss präsentiert und hat empfehlenden Charakter. Folgende Bereiche wurden im Entwicklungskonzept von Zechner & Zechner bearbeitet. * Entwicklung eines urbanen Zentrums um den Bahnhof * Entwicklung eines Wohnparks westlich der Bahn * Ausbildung eines Boulevards entlang der Eggenberger Straße * Stärkung der Wohnqualität im Umfeld und entlang der Annenstraße * Attraktivierung des Straßenraums Annenstraße 2.4.4 Die neuen Projekte im Grazer Westen 2.4.4.1 Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof Der Grazer Hauptbahnhof ist mit 30.000 Fahrgästen pro Tag einer der wichtigsten Verkehrsknoten in Österreich. Durch den geplante Bau des Semmering-Basistunnels und der Koralmbahn als Attraktivierung des baltisch-adriatischen Korridors sowie Verbesserungen entlang der Pyhrn-Schober-Achse ist eine Freuquenzsteigerung zu erwarten. Dadurch wird das Projekt "Graz Bahnhof 2020", das gemeinsam von der Stadt Graz, der Graz AG/Verkehrsbetriebe, das Land Steiermark und die ÖBB umgesetzt wird, unbedingt erforderlich. 15
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße Graz nutzt die gemeinsamen Anstrengungen, um eine leistungsfähige Nahverkehrsdrehscheibe mit besten Verknüpfungen des regionalen öffentlichen Verkehrs zu nationalen und internationalen Verbindungen zu schaffen. Darin enthalten ist die direkte Anbindung der Straßenbahnlinien 1, 3, 6 und 7 an die Bahn, die durch eine unterirdische Doppelhaltestelle unter dem Europaplatz erreicht wird. Zusätzlicher Vorteil: Da die Straßenbahn bereits in der Annenstraße „abtaucht" und erst in der Eggenberger Straße wieder ans Tageslicht kommt, wird auch die stark frequentierte Bahnhofskreuzung für den übrigen Verkehr deutlich entlastet. Das gesamte Projekt „Graz Hauptbahnhof 2020" umfasst neben der Nahverkehrsdrehscheibe auch den Ausbau sämtlicher Infrastrukturen wie den Süd- und Nordkopf des Bahnhofs, die Adaptierung der Bahnsteig- und Gleisanlagen, die Verlängerung von Bahnsteigen und den Neubau des nördlichen Personentunnels sowie dessen Verlängerung bis in die Waagner-Biro- Straße. Maßnahmen für Menschen mit Behinderung, moderne Leitsysteme und Verbesserungen für PendlerInnen sowie umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen für die Grazer Wohnbevölkerung runden das ehrgeizige Programm ab. Die Arbeiten starten im Sommer 2010, Mitte 2015 sollen die gesamten Maßnahmen, die rund 250 Millionen Euro kosten, fertiggestellt sein. In den Jahren 2011 und 2012 wird die Unterführung der Straßenbahn am Eggenberger Gürtel errichtet und es wird eine Zwischenlösung für die Straßenbahnführung angeboten. Im Anschluss wird die Unterführung bei der Eggenberger Straße errichtet. Inbetriebnahme der Nahverkehrsdrehscheibe ist bereits Ende 2012. 2.4.4.2 Graz-Reininghaus Am ehemaligen Areal der Fa. Reininghaus befindet sich das größte noch unbebaute Entwicklungsgebiet der Stadt Graz. Hier besteht eine große Chance für eine urbane, dichte und energieoptimierte Stadtteilentwicklung. Generelle Zielvorgaben sind dabei: * die Schaffung einer möglichst kompakten Siedlungsstruktur * eine optimale Grünraumversorgung mit einem hohen Grünflächenanteil * attraktive Fuß- und Radwegverbindungen * eine gute Anbindung an den Öffentlichen Verkehr * eine verkehrsberuhigte Quartierserschließung * eine offensive Verkehrspolitik zur deutlichen Reduktion des vorherrschenden MIV-Anteils 16
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße Der Gemeinderat der Stadt Graz hat den Rahmenplan für Graz-Reininghaus am 25. Februar 2010 einstimmig beschlossen. Dieser bildet die Grundlage für weitere Entwicklungen. Das Planungsgebiet weist eine Größe von gesamt ca. 100ha (davon 55ha im Eigentum der Asset One Immobilienentwicklungs AG) auf und liegt im Südwesten der Stadt Graz, ca. 1,8km Luftlinienentfernung zur Grazer Altstadt.Weiters befindet sich das Planungsgebiet im Nahbereich des neu entwickelten Nahverkehrsknotens Don Bosco sowie der Fachhochschule Joanneum. Durch diese Impulse hat Graz West in den letzten Jahren eine enorme Aufwertung erfahren. Das gering genutzte Areal von Graz-Reininghaus trennt zur Zeit die im Westen und Südwesten liegenden Stadtteile von der Innenstadt. Ein Großteil des Planungsgebietes ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. In zentraler Lage findet sich eine als öffentlicher Park ausgewiesene Fläche im Anschluss an die Eisteiche der Brauerei. Das ehemalige Betriebsgelände der Brauerei Reininghaus soll mittel– bis langfristig einer gemischten Nutzung zugeführt werden. Die Entwicklung eines urbanen Stadtteiles ist vorgesehen. Die Hummelkaserne - ebenso Teil des Planungsgebietes - soll mittelfristig einer zivilen Nachnutzung zugeführt werden. Im Norden und Osten angrenzend an das Planungsgebiet befinden sich Kerngebiets- bzw. Gewerbe- und Industriegebietszonen, im Süden und Westen im Wesentlichen Wohngebiete. Das Planungsgebiet wird von der ÖBB- Südbahn-Linie u. der GKB-Trasse begrenzt und von stark befahrenen Landesstraßen gekreuzt. Durch die zentrale Lage in der Stadt bietet das Planungsgebiet bei einer urbanen, gemischten Nutzung ein langfristiges Potenzial für 12.000 – 20.000 BewohnerInnen bzw. BenutzerInnen. 17
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.4.4.3 Bad Eggenberg Ein modernes Sport- und Wellnessbad für insgesamt 41 Millionen Euro entsteht derzeit in Graz-Eggenberg (Planung Büro Fasch & Fuchs, Graz/Wien). Nach Abschluss der Arbeiten werden ein 50-Meter-Becken mit zehn Bahnen, ein Sprungturm und ein Lehrschwimmbecken, ein 50-Meter-Sportfreibad mit acht Bahnen sowie das Wellnessbad den Gästen zur Verfügung stehen. Die Kosten werden von Stadt Graz, Freizeitbetrieben, Land Steiermark und Republik Österreich getragen, für den Betrieb werden die Grazer Freizeitbetriebe verantwortlich sein. Die Bauarbeiten laufen derzeit auf Hochtouren, die Eröffnung ist Ende dieses Jahres 2010 vorgesehen. 2.4.4.4 Weltkulturerbe Schloss Eggenberg 1999 wurde die historische Grazer Altstadt in die UNESCO-Weltkulturerbe-Liste aufgenommen – 2006 stellte die Stadt Graz den Antrag zur Erweiterung des Weltkulturerbes um das Schloss Eggenberg. Der WKE-Managementplan wurde 2007 erstellt und definiert einen generellen Handlungsleitfaden mit empfehlenden Charakter in strukturellen Rahmenbedingungen. Die Schlossanlage liegt am Westrand von Graz und stellt die bedeutendste Schlossanlage der Steiermark dar. Die nach dem Vorbild des spanischen Escorial gestaltete Schlossanlage sollte der machtvollen Stellung wie auch dem humanistisch geprägten Weltbild des Bauherrn Ausdruck verleihen. Seit 1939 befindet sich das Schloss im Besitz des Landes Steiermark. Nach schweren beschädigen in Kriegs- und Besatzungszeit ist es seit 1947 dem Landesmuseum Joanneum eingegliedert und nach umfangreichen Restaurierungsarbeiten seit 1953 dem Publikumsbesuch geöffnet. 2.4.4.5 Urban_Link Graz-West - Stadtentwicklung im Grazer Westen Nach der gelungenen Umsetzung des Stadtteilentwicklungsprogramms »URBAN Gries« im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN I (1995-1999) bewarb sich Graz mit ebenso großem Erfolg bei der Nachfolgeinitiative URBAN II. Als Gemeinschaftsinitiative mit einer Laufzeit bis 2008 förderte die Europäische Union abermals integrierte Stadtentwicklungsprogramme zur wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung bzw. Stärkung benachteiligter Stadträume. Das Grazer URBAN II-Programm mit dem Titel »Urban_Link Graz-West« zielte vordringlich darauf ab, im Grazer Westen historisch bedingte Ungleichgewichte zwischen großflächigen Industriezonen einerseits und angrenzenden Wohngebieten andererseits zu beheben. Mit dem Blick auf die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts sollte für einen überalteten, monofunktionalen Industriegürtel westlich des Grazer Hauptbahnhofes der Wandel zu einem Stadtteil von neuer, zeitgemäßer und zukunftsfähiger Urbanität eingeleitet werden. Im Projektgebiet, das Teile der Stadtbezirke Eggenberg, Gries, Lend, Wetzelsdorf umfasste, leben rund 32.000 EinwohnerInnen. Im Rahmen von Urban_Link leisteten bis 2008 über 40 sinnvoll verknüpfte Teilprojekte ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Grazer Westen, u.a. wurde auch die innovative Photovoltaikanlage der List-Halle sowie die Straßengestaltung in der Waagner-Biro-Straße über dieses Eu-Programm gefördert. Weiter Infos: www.urban.link.at 18
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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.5 Das direkte Umfeld des Wettbewerbsgebietes Rund um das Areal haben sich in den letzten Jahren zahlreiche neue Bauentwicklungen ergeben. 2.5.1 Helmut-List-Halle Arch. Markus Pernthaler (2003) Eine alte Fertigungshalle inmitten eines Industrieareals galt es in eine flexible Konzert- und Veranstaltungshalle für alte und neue Musik, Tanztheater und Performances umzuwandeln. Daraus ist mit zeitgenössischen Mitteln ein Baukörper entstanden, welcher in seiner gesamten Kubatur von den freigelegten historischen Stahlbindern des Vorgängerbaus strukturiert wird. Konstruktiv gänzlich neu wurde hingegen die mittlere Partie, welche den eigentlichen Konzertsaal beherbergt, als massive doppelschalige Akustikbox mit Vollholzverkleidung im Inneren ausgeführt. Zickzackartig gefaltete, neu eingestellte Stirnwände grenzen diesen Saal vom Foyer- und Bürotrakt auf der einen sowie vom Künstlertrakt auf der anderen Seite deutlich ab. 2.5.2 BORG Dreierschützengasse Arch. Hans Gangoly (2002) Der Schulbau einer allgemein bildenden höheren Schule zeigt in seiner klaren Linienführung eine neue Tendenz, die sich von expressionistischen Beispielen der Grazer Architekturszene absetzt. Die Einfachheit und Strenge des als Längsbalken ausgebildeten Baukörpers wird dadurch komplexer, dass diesem ein „erdender“ Sockel zugeordnet wird, über dem ein in Stützen aufgelöstes, völlig verglastes Erdgeschoß den Eindruck von Leichtigkeit im Gesamtkonzept vermittelt. Zugleich wird im Inneren eine vertikale Dynamik geschaffen, die mit den unter Terrain liegenden Sporthallen korrespondiert. Die Fassadenausbildung und die 20
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße auf die Schule hinweisenden Schriftzeichen strahlen jene Linearität aus, die einem zeitgenössischen Minimalismus entspricht. 2.5.3 Wohnanlage Alte Poststraße (Dreierschützengasse 28-40) Michael Szyszkowitz + Karla Kowalski (1984) An der historischen Nord-Süd-Straße durch das Grazer Becken gelegen, spiegelt die Siedlung mit 43 Wohnungen den Innovationsreichtum des Grazer Wohnbaus der frühen achtziger Jahre wider. Ein lebendig gestalteter Hof, unter dem eine Tiefgarage liegt, bildet einen Gemeinschafts- und Erschließungsbereich, von dem aus die Wohnungen in 4 Geschoßen großteils über offene Treppen erreichbar sind. Die Baukörper, gleichwohl in diagonaler Ausrichtung einer Spiegelsymmetrie um ihren Erschließungsbereich folgend, lassen durch die individuelle Ausgestaltung und Höhendifferenzierung sehr unterschiedliche Wohnsituationen erkennen. 2.5.4 Wohnanlage Dreierschützengasse Die Konzeption der Anlage basiert ebenfalls auf einen Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 1994 (Sieger Architekt Kelz). 2.5.5 Wasserturm Historischer Turm in der Waagner-Biro-Straße, Ausgangspunkt für den künftigen Nordtunnel zum Bahnhof. 21
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.6 Rechtliche Rahmenbedingungen 2.6.1 Gesetzlichen Grundlagen o Für die gesetzlichen Grundlagen gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibung des Gutachterverfahrens o Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz inkl. Durchführungsverordnungen – ökologische Wohnbauförderung (unter: www.wohnbau.steiermark.at) o Steiermärkisches Baugesetz (unter: http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Steiermark/) bzw. OIB-Richtlinien o Dichteverordnung (unter: http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Steiermark/) o Merkblatt „Anpassbarer Wohnbau“ (unter: www.barrierefrei.at) o Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (unter: www.raumplanung.steiermark.at) o 9. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 3.0 o 15. Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.0 2.6.2 Stadtentwicklungskonzept – STEK 3.0 - relevante Festlegungen Im Zuge der 9. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde der Bereich von bisher Industrie- und Gewerbegebiet in ein innerstädtisches Wohngebiet mit hoher Dichte geändert. Im regionalen Entwicklungsprogramm (REPRO) Graz&Umgebung ist der Bereich als „Vorrangzone für die Siedlungsentwicklung“ aufgrund der guten ÖV-Erschließung mit innerstädtischer Bedienqualität festgelegt. Das bestehende Zentrengefüge wurde auch im 3. Stadtentwicklungskonzept beibehalten, aber ergänzt um die Entwicklungsachse Graz-West sowie um die Handelsschwerpunkte am übergeordneten Straßennetz. Entwicklungsschwerpunkt „Graz-West“: * Dynamische und qualitätsvolle Entwicklung entlang der Achse Graz – Eggenberg bis zu den Steinfeldgründen mit den Leitfunktionen Bildung, Forschung und Technologie, Verwaltung und Gewerbe. Innerstädtische Wohngebiete mit hoher Dichte Dichte, mehrgeschossige Wohngebiete um das Stadtzentrum und in Eggenberg. Vielfach gründerzeitliche Bebauung mit überwiegender Wohnfunktion. Die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die technische und soziale Infrastruktur sind in hohem Maß gegeben. Zur Verbesserung der Wohnqualität werden angestrebt: * Sicherung der Wohnfunktion * Verbesserung der Grünausstattung * Freihaltung und Begrünung der Innenhöfe und Vorgärten * Vermeiden gebietsfremder Lärmquellen in Innenhöfen * Weiterer Anschluss an die Fernwärme-Versorgung * Festlegung der Bebauungsdichte und der Geschossanzahl entsprechend dem Gebietscharakter Leitbild Projekte sollen die Umsetzung des Räumlichen Leitbildes unterstützen: * Die Eggenberger Straße – Eggenberger Allee soll als Trägerin der Entwicklung „Graz-West“ eine besondere räumliche Gestaltung erfahren. 22
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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.6.3 Flächenwidmungsplan Im Zuge der 15. Änderung 2009 des Flächenwidmungsplanes 3.0 der Stadtgemeinde Graz wurden folgende Änderungen vorgenommen: Ein bisheriges „Gewerbegebiet“, Bebauungsdichte 0,2 – 2,5 wird auf einer Fläche von 6,61 ha in ein „Allgemeines Wohngebiet“, BD 0,2 –1,2 geändert. Zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung wird für die Änderungsfläche die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes verordnet. 3.0 FLWPL 2002 3.15 FLWPL 15. Änderung 2009 Die ehemals vom Konsum für Lagerzwecke (mit Hallenbauten) genutzten Grundstücke wurden von der ENW – Ennstal – Neue Heimat – Wohnbauhilfe für Zwecke des geförderten Wohnbaues erworben. Das bisherige Gewerbegebiet wurde im Abschnitt zwischen der 24
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße Waagner-Biro-Straße und der Alten Poststraße - unter Einschluss der bestehenden Tankstelle und eines Lebensmittelmarktes - geschlossen in Allgemeines Wohngebiet überführt. Das südlich davon gelegene Gewerbe- und Einkaufszentren 2 - Gebiet der Vöest-Alpine (jetzt Cognor Stahlhandel) bleibt vorerst unverändert beibehalten, wenngleich auch hier Überlegungen für eine spätere Wohnnutzung angestellt werden. 2.7 Verkehr 2.7.1 Erschließung für den motorisierten Individualverkehr – bestehende Straßen Das Areal wird für den Individualverkehr ausschließlich über die Waagner-Biro-Straße erschlossen. Hinsichtlich der Zufahrt sind die Vorgaben der Abteilung 10/BD, Verkehrsplanung der Stadt Graz zu beachten. Über Auftrag der ENW wurde vom Planungsbüro ZIS + P eine Verkehrsuntersuchung erstellt, welche nicht nur die Auswirkungen auf das nähere Umfeld, sondern auch auf das übergeordnete Straßennetz zum Inhalt hat. Diese Untersuchung kommt zum Schluss, dass die Anbindung im lokalen Umfeld, auch unter Berücksichtigung der Verkehrsprognose 2020, genügend leistungsfähig ist. Die Gesamtentwicklung des Stadtteiles (mit allen geplanten Projekten) wird aber eine deutliche Zunahme der Kfz-Belastung bewirken, welcher nur mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket begegnet werden kann (Fördermaßnahmen für Fußgänger, Radfahrer, ÖV, Mobilitätsmanagement, etc.), daher ist eine verkehrssparende Siedlung zu entwickeln. 2.7.1.1 Verkehrssparende Siedlung Während es bei Wärmedämmung und Energieeffizienz von Wohnbauten signifikante Fortschritte gibt, spielt die klimafreundliche Mobilität bei Planungen nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle. Zwar werden vereinzelt individuelle Verkehrsbedürfnisse mitgedacht, aber das beschränkt sich in der Regel auf den motorisierten Individualverkehr sowie auf die Art und Anzahl der Stellplätze. Bei einer verkehrssparenden Siedlung sollten jedoch Verkehr vermeiden und Verkehr verlagern an erster Stelle stehen. Bei sinnvollen Maßnahmen für ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten soll KFZ-Verkehr eingespart werden und durch Rad fahren, zu Fuß gehen und die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel ersetzt werden. Es geht vor allem darum, es den Bewohnern leicht zu machen umweltfreundlich mobil zu sein und auch psychologische Akzente zu Motivation zu einem umweltfreundliche und klimafreundlichen Mobilitätsverhalten zu setzen. Die Veränderung des Verkehrsverhaltens bzw. der Verkehrsmittelwahl soll nicht über Zwang erreicht werden, sondern über ausreichende und attraktive Angebote zu umweltfreundlichen Abwicklung des Verkehrs. Der künftigen Wohnbevölkerung soll der Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel so angenehm wie möglich gestaltet werden. Eine ausgewogene Parkraumbereitstellung ist ein wirksames Instrument zur Steuerung des Verkehrsverhaltens. Die Entfernung zur Sammel-(Tief-)garage soll im Schnitt nicht kürzer sein als zwischen Ausgangs- oder Zielort und der Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs (ÖV), 25
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße um die Chancengleichheit zwischen diesen Verkehrsmitteln zu wahren. Gemeinsame Abstellmöglichkeit für Car-Sharing Autos, Elektrofahrräder oder Elektroautos sollen integriert werden. Für das ENW Projekt soll laut Gutachter ZIS+P eine möglichst umweltfreundliche Verkehrsmittelnutzung der Bewohner und Besucher erreicht werden. Folgende Maßnahmen zur Reduktion des MIV-Verkehrsaufkommens sind umzusetzen: • Reduzierung der vorgeschriebenen Stellplatzanzahl auf max. 1 Stellplatz pro Wohneinheit • Optimierung des Angebotes für Fußgänger und Radfahrer durch die beschriebenen neuen Verbindungen • Errichtung von überdachten und absperrbare Radabstellplätzen mit möglichst wenig Hindernissen für die Benutzung direkt bei den Wohnungen • pro Bewohner ein Radabstellplatz • Optimierung des Angebotes für den ÖV und direkte Weganbindung zu den Haltestellen • dauerhaftes Mobilitätsmanagement in der Siedlung (u.a. Mobilitätsberatung und Abschluss eines Mobilitätsvertrag zwischen der Stadt Graz und der ENW) Der von der Stadt Graz herausgegebene Leitfaden Mobilität für Bauvorhaben ist zu beachten: http://www.graz.at/cms/dokumente/10046974_415680/6d0640b2/Leitfaden_Mobilitaet_170 809_web.pdf Von ZIS+P wurde weiteres ein Konzept für die möglichen Zufahrten entwickelt. Grundsätzlich ist das Gelände mit einer Zufahrt erschließbar, wenn eine zweite Zufahrt geplant wird, hat diese den Vorgaben des Konzeptes ZIS+P in Lage und Ausformung zu entsprechen. 2.7.2 Öffentlicher Verkehr Die Liegenschaft ist gut an den öffentlicher Verkehr durch die Buslinie 85 Waagner-Biro- Straße / Dreier-Schützen-Gasse (Haltestellenentfernung 100 bis 150m) und die Straßenbahnlinie 1, Ecke Georgigasse/Alte-Poststraße (Haltestellenentfernung ca. 300m). angeschlossen. Die Erreichbarkeit der Linie 1 ist durch die neue Fußwegverbindung über das Grundstück 1125/8 gesichert. Die neue Führung der Linien 3 und 6 in der Laudongasse ergibt ebenfalls nach Realisierung einer Fußwegverbindung nach Süden eine verbesserte Anbindung an den ÖV. Die Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs wird durch den geplanten Ausbau des nördlichen Personentunnels bis zur Waagner-Biro-Straße (beim Wasserturm) erleichtert werden. 26
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße Geplanter Fußgängertunnel Nord 27
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.7.3 Fuß- und Radwegebeziehungen Der Binnenverkehr in Graz wird vor allem durch den motorisierten Individualverkehr geprägt, durch den rund 45 % der Wege zurückgelegt werden. Der öffentliche Personennahverkehr erreicht rund 20 %, rund 16 % werden mit dem Fahrrad zurückgelegt und rund 19 % zu Fuß. Erklärtes Ziel der städtischen Verkehrsplaner ist es daher, den Radverkehrsanteil weiter zu steigern. In der Konzeption ist ein öffentlich nutzbarer Rad- und Fußweg mit einer Mindestbreite von 4,10m entlang der Waagner-Biro-Straße sowie von Ost nach West durch das Areal (von der Waagner-Biro-Straße zur Alten Poststraße) über das Grundstück 1125/8 (abweichend von der symbolischen Eintragung im Flächenwidmungsplan) vorzusehen. Optional muss eine Anbindung nach Süden in Richtung Starhemberggasse möglich sein (siehe Flächenwidmungsplanänderung 3.15 Skizze auf Seite xxx). Eine solche Anbindung ist allerdings erst realisierbar, wenn sich an der Standortausrichtung der Fa. Cognor Stahlhandel etwas ändern sollte, was jedoch derzeit nicht abschätzbar ist. Dieser Weg soll eine fußläufige kurze Verbindung zur Laudongasse zur neuen Verlängerung der Linien 3 und 6 ermöglichen. Das Areal ist fußläufig auch über das Grundstück 1125/8 an die Alte Poststraße und somit auf kurzem Weg an alle notwendigen privatgewerblichen Versorgungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen wie Volksschule und Kindergarten und die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs angebunden. Weiters ist durch eine Regelung mit der Fa. Hofer ein direkter Zugang zum angrenzenden Lebensmittelmarkt möglich. Ebenfalls als Option ist eine mögliche Fußwegverbindung nach Norden vorzusehen. Eine solche Verbindung ist jedoch von der Zustimmung der benachbarten Siedlung bzw. des BORG abhängig. 2.7.4 Parkierungskonzept Grundsatz der Planung ist ein „autoreduziertes Wohnen“. Die Bauträger verpflichten sich ein dauerhaftes Mobilitätsmanagement einzurichten, um die Nutzung von privaten KFZ so gering wie möglich zu halten. Der Stellplatzschlüssel beträgt daher 1 Stellplatz pro Wohneinheit, diese sind in Tiefgaragen unterzubringen. Eine Unter- und Überschreitung des Stellplatzschlüssels ist nicht möglich. Für Besucher sind 10% der Anzahl der Gesamtwohneinheiten an oberirdischen Stellplätzen vorzusehen. Eine Unterbringung der Besucherstellplätze in TG ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Mindestbreite der TG-Parkplätze beträgt 2,50m, die der Fahrgasse 6m. Jedem Bauabschnitt ist eine eigene TG zuzuordnen. Hinsichtlich der Unterbringung der großen Anzahl an überdachten und versperrbaren Fahrradabstellplätzen (pro Bewohner ein Abstellplatz) sind innovative und für die Nutzer attraktive Unterbringungssysteme gefragt, um die verbleibenden Freiräume in ihrer Qualität nicht zu beeinträchtigen (ev. mehrgeschossig unter Beachtung der Rampenlängen, bei teilweiser Unterbringung in der TG nur in attraktiven Bereichen). Ein zentraler Fahrradreparatur und Serviceraum ist vorzusehen. 28
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße 2.8 Freiräume und Grünflächen 70 % der Stadtfläche von Graz werden von Grünflächen eingenommen, wobei einen großen Teil dieser Flächen die nur privat nutzbaren Gärten der zahlreichen Einfamilienhäuser ausmachen. Der Grüngürtel, der unter besonderem Schutz steht, nimmt den ganzen westlichen, nördlichen und östlichen Stadtrand ein. Die große Bedeutung des Grüngürtels für das Klima, das ökologische Gleichgewicht und die Naherholung in der Stadt ist unbestritten und durch wissenschaftliche Untersuchungen erhärtet. Der Grüngürtel ist seit der Beschlussfassung des ersten Stadtentwicklungskonzeptes 1980 ein essentieller Bestandteil der Raumordnung der Landeshauptstadt Graz und wurde entsprechend der Diktion – keine Ausweitung bestehender Baugebiete, es sind nur Auffüllungen und Abrundungen zulässig – bei der Flächenwidmungsplanung 1982 und 1992 konsequent beachtet. Innerhalb der Stadtgrenzen erstreckt sich der Grüngürtel im Westen auf den Plabutsch- Buchkogelzug, im Norden und Osten auf das Grazer Hügelland. Auch zum Schutz dieses Grüngürtels ist ein Brachflächenrecycling von besonderer Bedeutung. Die Wiedernutzbarmachung von ehemaligen Industrie- und Gewerbegrundstücke in innerstädtischer Lage ist dabei ein wichtiger Punkt. Um diesen Bereichen aber auch entsprechende Freiraumqualitäten zu geben, sind gemäß Abteilung Grünraum und Gewässer der Stadt Graz beim Projekt die freiraumplanerischen Standards der Stadt Graz (siehe http://www.graz.at/cms/beitrag/10080561/1552913/) zu beachten. Großzügige Freiflächen von hoher Qualität sind anzustreben. Es sind mindestens 10% des Gesamtareals als halböffentlich nutzbare kumulierte Freifläche (auch als Spielfläche nutzbar) anzulegen. Die straßenbegleitende Allee entlang der Waagner-Biro-Straße ist zu erhalten bzw. wieder zu ergänzen. Das Gelände ist praktisch eben, bestehende erhaltenswerte Vegetation ist nicht vorhanden. 2.9 Energie und Nachhaltigkeit Die Gesamtanlage soll energetisch auf einem sehr hohen Standard realisiert werden. Dies betrifft nicht nur die klassische Betrachtung von Heizenergie, sondern auch die Gesamtenergiebilanz einschließlich Mobilität der Menschen, der Lage, Besonnung, Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen und dem Erschließungsaufwand der Anlage. Passiv- Haus-Qualitäten sollen möglich sein. Aus raumplanerischer Sicht und aus Gründen der Nachhaltigkeit ist das Ziel die gesamtheitliche Optimierung. Es sollen nicht nur Einzelobjekte, sondern die ganze Siedlungseinheit betrachtet werden, um so eine kompakte Bebauung mit möglichst kurzen Wegen zu erreichen. Gleichzeitig ist großes Augenmerk darauf zu legen, dass eine hohe Wohnqualität gesichert ist. Die städtebauliche Konzeption soll dabei eine auf energieoptimierte Bauweise abgestellt sein. 29
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