GUTACHTERVERFAHREN "Waagner-Biro-Straße" - Österreichweit offenes anonymes zweistufiges - architekturwettbewerb

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GUTACHTERVERFAHREN "Waagner-Biro-Straße" - Österreichweit offenes anonymes zweistufiges - architekturwettbewerb
Stand 21.06.2010

                   Österreichweit offenes anonymes zweistufiges

           GUTACHTERVERFAHREN „Waagner-Biro-Straße“
GUTACHTERVERFAHREN "Waagner-Biro-Straße" - Österreichweit offenes anonymes zweistufiges - architekturwettbewerb
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

INHALTSVERZEICHNIS

1 ALLGEMEINER TEIL                                                       Seite 3
1.1    Ausschreibende Stelle                                             Seite    3
1.2    Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung                               Seite    3
1.3    Termine                                                           Seite    3
1.4    Abgabe der 1. Stufe                                               Seite    4
1.5    Vorprüfung                                                        Seite    4
1.6    Preisgericht                                                      Seite    4
1.7    Zusammensetzung des Preisgerichts                                 Seite    4
1.8    Aufgaben der Jury                                                 Seite    5
1.9    Abwicklung des zweistufigen öffentlichen Gutachterverfahrens      Seite    6
1.10   Beauftragung, Aufwandsentschädigung                               Seite    6
1.11   Ausstellung, Veröffentlichung, Eigentumsrechte                    Seite    7
1.12   Rechtsgrundlagen                                                  Seite    8
1.13   Teilnahmeberechtigung                                             Seite    9
1.14   Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und Registrierung   Seite   10
1.15   Freigabe der Kammer                                               Seite   10
1.16   Formale Bedingungen und Kennzeichnung                             Seite   10

2 BESONDERER TEIL                                                        Seite 12
2.1    Anlass und Ziel des Wettbewerbs                                   Seite 12
2.2    Abgrenzung des Planungsgebietes                                   Seite 12
2.3    Graz wächst wieder                                                Seite 13
2.4    Die weitere Umgebung des Areals                                   Seite 14
2.5    Das direkte Umfeld des Wettbewerbsgebietes                        Seite 20
2.6    Rechtliche Rahmenbedingungen                                      Seite 22
2.7    Verkehr                                                           Seite 25
2.8    Freiräume und Grünflächen                                         Seite 29
2.9    Energie und Nachhaltigkeit                                        Seite 29
2.10   Baugrund                                                          Seite 30
2.11   Bestehende Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen           Seite 30
2.12   Immissionen                                                       Seite 32
2.13   Klimatologische Planungshinweise                                  Seite 32
2.14   Oberflächenentwässerung / Versickerung                            Seite 32
2.15   Grundwasser                                                       Seite 33
2.16   Bauabschnitte                                                     Seite 33
2.17   Dichte, Bauweise                                                  Seite 33
2.18   Nutzungen                                                         Seite 34
2.19   Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen für die 1. Stufe    Seite 39
2.20   Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen für die 2. Stufe    Seite 40
2.21   Beurteilungskriterien                                             Seite 42

3 BEILAGENTEIL                                                           Seite 44
3.1 Zur Verfügung gestellte Unterlagen als download                      Seite 44

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

1 ALLGEMEINER TEIL

Österreichweit offenes anonymes zweistufiges Gutachterverfahren zur Erlangung von
Bebauungsvorschlägen für eine Wohnbebauung mit Zusatznutzungen in der Stadt Graz auf
den Grundstücken 1125/1, 1125/2 und 1125/8 alle KG Lend mit einer Größe von 48.942m².

1.1    Ausschreibende Stelle

enw - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H.
Theodor-Körner-Straße 120, 8010 Graz
Ansprechpartner: Prok. Ing. Edmund Klamminger

in Kooperation mit
ÖWGes - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H.
Schillerplatz 1, 8011 Graz
Ansprechpartner: Bmstr. Ing. Johann Frank

1.2    Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung

DI Daniel Kampus
Neue-Welt-Gasse 4/2, 8010 Graz
E-Mail: office@kampus.at

1.3    Termine

Ausgabe der Unterlagen:
Die Unterlagen sind ab 22.06.2010 zum download (siehe Punkt 1.14.) bereit. Eine
Anmeldung/Registrierung für die Teilnahme ist ab diesem Datum per email/Fax möglich.

Hearing, gemeinsame örtliche Besichtigung des Grundstücks:
07.07.2010, 14:00 Uhr: Treffpunkt mit den Teilnehmern am Grundstück, Einfahrt
Waagner-Biro-Straße Nr. 65. Anlässlich dieser Besichtigung können von den Beteiligten des
Gutachterverfahrens weitere Fragen gestellt werden, wobei eine Klarstellung anstehender
Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird. Das Protokoll der örtlichen
Besichtigung wird allen registrierten Teilnehmern und Juroren zusammen mit der
schriftlichen Fragebeantwortung zugesandt.

Schriftliche Anfragen
bis spätestens 16.07.2010 an das Büro der Vorprüfung, DI Daniel Kampus, Neue Welt
Gasse 4/2, 8010 Graz, office@kampus.at, per email

Aussendung des Protokolls der Fragenbeantwortung
bis spätestens am 22.07.2010, per email an alle registrierten Teilnehmer

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1.4    Abgabe der 1. Stufe

Die ausgearbeiteten Wettbewerbsunterlagen müssen bis spätestens am 16.09.2010 mit der
Aufschrift

                           GAV Waagner-Biro-Straße, Graz

im Büro Kampus, Neue-Welt-Gasse 4/2, 8010 Graz bis 16.00 Uhr unter der Wahrung der
Anonymität gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung eingelangt sein. Mit
Post/Kurierdienst übersandte Arbeiten müssen ebenfalls zu diesem Termin eintreffen, das
Risiko dafür liegt beim Teilnehmer. Der Postaufgabeschein ist, nur mit der Kennziffer
versehen, an die Anschrift des Vorprüfers einzusenden.
Das Modell ist bis spätestens 23.09.2010 ebenfalls bis 16.00 Uhr unter der Wahrung der
Anonymität beim Büro Kampus abzugeben oder per Post/Kurierdienst zu übersenden
(einlangend bis zu diesem Termin).

1.5    Vorprüfung

Für die Tätigkeit des Vorprüfers ist der Zeitraum von KW37 bis KW39 in Aussicht genommen.

1.6    Preisgericht

1. Stufe     06. und 07.10.2010, Brauhaus Puntigam, Graz

2. Stufe      voraussichtlich 13.12.2010 (Abgabe der Planunterlagen voraussichtlich
01.12.2010). Ort des Preisgerichts wird noch gesondert bekannt gegeben.

1.7    Zusammensetzung des Preisgerichts

Preisrichter:                                   Ersatzpreisrichter:

Für die Kammer der Arch. und Ing.konsulenten für Stmk. und Kärnten:
Arch. DI Peter Lorenz, Innsbruck/Wien            Mag.arch. Marta Schreieck, Wien

Für die Kammer der Arch. und Ing.konsulenten für Stmk. und Kärnten:
Prof. Arch. DI Hubert Riess, Graz                Arch. DI Herfried Peyker, Graz

Büro Landesrat Seitinger                        A15
Mag. Gerhard Uhlmann                            Ing. Walter Dirnböck

Fachabteilung 13B/Wohnbautisch
DI Michael Redik                                Ing. Günther Trost

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Abteilung 15/Wohnbauförderung
OBR DI Johann Tatzl                              DI Gerhard Bräuer

Auslober enw
Prok. Ing. Edmund Klamminger                     DI Dr. Josef Bernhofer

Bauträger ÖWGes
Bmstr. Ing. Johann Frank                         DI Dieter Salzmann

Stadtgemeinde Graz/Stadtbaudirektion
DI Kai-Uwe Hoffer                                DI Christian Probst

Stadtgemeinde Graz/Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler                                 DI Friedrich Schenn

Zusätzlich werden als Berater der Jury folgende Personen hinzugezogen (ohne Stimmrecht):

   •   Dr. Gerhard Tomberger, Lärmgutachter
   •   DI Karl Reiter, FGM (Mobilitätsberatung)
   •   Dr. Gerhard Röschl, ZIS+P, Verkehrsplanung
   •   Bezirksvorsteher Lend - Otto Trafella
   •   DI Deopito und VDir. Mag. Daum, ENW
   •   Berater des Bauteils „Baugruppe“

1.8    Aufgaben der Jury:

1.8.1 Die Aufgabe der Juroren besteht in der Teilnahme an der örtlichen Besichtigung
einschließlich Rückfragenbeantwortung, sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe
nach den im Punkt 2.2.1. festgelegten Kriterien, und in der Auswahl jener 8 gleichrangigen
Entwürfe (sowie 2 Nachrücker), die in einer 2. Stufe unter Beachtung der Juryempfehlungen
weiterbearbeitet werden sollen.

1.8.2 Die Jury entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und
endgültig. Sie ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des
Gutachterverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem
Veranstalter und den Teilnehmern am Gutachterverfahren.

1.8.3 Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft lebende Personen von Teilnehmern und aus
sonstigen Gründen befangene Personen dürfen an Jurysitzungen nicht teilnehmen.

1.8.4 Für die Abwicklung der Jury gelten die entsprechenden Bestimmungen der WOA
sinngemäß.

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1.9 Abwicklung des zweistufigen öffentlichen Gutachterverfahrens

1.Stufe anonym: Städtebauliche Bearbeitung mit Lieferung eines Modells im M 1:1.000 lt.
Punkt 2.19. der Ausschreibung. Aus den eingelangten Arbeiten wählt die Jury 8 gleichrangige
Projekte sowie 2 Nachrücker aus und gibt Empfehlungen zur Weiterbearbeitung ab.
Die ausgewählten Teilnehmer werden spätestens bis 15.10. über einen Notar verständigt.

2.Stufe anonym: Städtebauliche und baukünstlerische Bearbeitung lt. Punkt 2.20. – unter
Einbeziehung der Juryempfehlungen. Die Juryempfehlungen werden den ausgewählten
Teilnehmern über einen Notar mitgeteilt.

1.10 Beauftragung, Aufwandsentschädigung

1.10.1 Planungsbeauftragung

Seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung werden Gutachterverfahren mit
dem Ziel durchgeführt, im Rahmen der Wohnbauförderung qualitativ hochstehende und
wirtschaftliche Projekte zur Verwirklichung zu bringen. Daraus ergibt sich, dass die Verfasser
der prämierten Projekte weitestmöglich in die Realisierung eingebunden werden sollen.
Der Sieger des Gutachterverfahrens wird zumindest mit der Einreichplanung, der
baukünstlerischen Oberleitung und 50% der technischen Oberleitung des Bauvorhabens für
den ersten Bauabschnitt (gesamt 4 BA) zu noch zu vereinbarenden Bedingungen betraut.
Eine weiterführende Beauftragung des Siegers ist im Sinne der Qualitätssicherung möglich.
Das Projekt des Erstgereihten ist das städtebauliche Leitprojekt. Das Gestaltungskonzept
wird der Stadtgemeinde Graz als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan
empfohlen.

Für weitere Bauabschnitte können auch andere Preisträger (d.h. 2. und 3. Preis)
herangezogen werden.

Allfällige Änderungen des Projekts im Sinne der Juryempfehlungen sind zu berücksichtigen
und werden nicht gesondert vergütet.

Die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld der 2. Stufe werden bei einer Beauftragung
nicht in Abzug gebracht.

1.10.2 Aufwandsentschädigung/Preisgeld:

Für die Teilnahme an der 1. Stufe wird keine Aufwandsentschädigung vergütet.

Die 8 ausgewählten Teilnehmer der 2. Stufe erhalten für die Einreichung einer zur
Beurteilung   geeigneten    Arbeit    im      vereinbarten  Leistungsumfang  eine
Aufwandsentschädigung von je € 3.500,-- excl. Umsatzsteuer.

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Das zusätzliche Preisgeld ermittelt sich aus einem vorgegeben Fixbetrag und einem
städtebaulichen Zusatzbetrag, welcher sich aus der Gesamtfläche des Grundstückes plus
einem 30m-Randstreifen ergibt. Die Aufteilung 1. Preis, 2. Preis und 3. Preis erfolgt im Faktor
1,0, 0,8, 0,6 sowie für die 3 Ankäufe jeweils Faktor 0,3.

                                1. Preis: € 17.000,--
                                2. Preis: € 12.600,--
                                3. Preis: € 8.300,--
                                1. Ankauf: € 1.850,--
                                2. Ankauf: € 1.850,--
                                3. Ankauf: € 1.850,--

Beträge jeweils exkl. USt.

Die Aufwandsentschädigung sowie das Preisgeld werden über Vorlage der entsprechenden
Rechnung, nach dem Termin der Jurysitzung, mit einem Zahlungsziel von 21 Tagen vom
Veranstalter bezahlt.

1.11 Ausstellung, Veröffentlichung, Eigentumsrechte

1.11.1 Ausstellung der Arbeiten

Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten (2. Stufe) ist für Dezember 2010 bzw. Jänner 2011
vorgesehen. Alle eingereichten Arbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes der 2.
Stufe mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten
sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und genauer Zeitpunkt
dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsteilnehmer der 2.
Stufe, die Preisrichter, die Ersatzpreisrichter, die zuständige Länderkammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten werden sowie die zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark
informiert. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete
Abschlußbericht (Protokoll) wird in dieser Ausstellung aufgelegt sowie der zuständigen
Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und der Abteilung 15 zugesandt.
Die Arbeiten der ersten Stufe werden nach Möglichkeit in geeigneter Form in diese
Ausstellung integriert.

Eine entsprechende Veröffentlichung/Präsentation aller Projekte (1. und 2. Stufe) in
geeigneter Form ist geplant.

1.11.2 Wettbewerbsveröffentlichung

Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer
Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerbe.at der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe
publikationsfähiger Daten mitzuwirken.

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Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die
WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:

   •   je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem
       eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CDROM oder
       DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen
       lesbar sein,
   •   für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive,
       Axometrie,…) im jpg-Format (gilt nur für die 2. Stufe)
   •   Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB)
   •   inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“
   •   Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente

1.11.3 Eigentumsrechte

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen der 1. Stufe, an den (entschädigten) Plänen
und Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten der 2. Stufe gehen an
den Auslober über. Der Auslober hat das Recht, jede der eingereichten Arbeiten bei Nennung
des/der Verfassers/Verfasserin in einer ihm geeignet erscheinenden Form zu veröffentlichen.
Das Recht zur Veröffentlichung durch den Projektverfasser ist ebenso gegeben.

Die Modelle der Teilnehmer der 1. Stufe, welche nicht für die 2. Stufe ausgewählt wurden
können beim Büro des Vorprüfers abgeholt werden. Eine Rücksendung per Post ist nicht
vorgesehen. Die Aufbewahrungsfrist beim Büro des Vorprüfers endet am 8.11.2010.

Der Auslober archiviert den Originalplan des Siegerprojektes und legt diesen zur
Wohnbautischvorlage vor.

Das geistige Eigentum (Urheberrecht) an allen Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den
jeweiligen Verfassern. Das Verfügungsrecht über das geistige Eigentum in allfälligen weiteren
Beauftragungen wird im Einzelfall vertraglich geregelt.

1.12 Rechtsgrundlagen

1.12.1 Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für Veranstalter und Teilnehmer sind die im Steiermärkischen
Wohnbauförderungsgesetz 1993 (WFG 93, download unter www.wohnbau.steiermark.at)
und der entsprechenden Durchführungsverordnung zum WFG 93 (in der letztgültigen
Fassung) verankerten Förderungsbestimmungen und, in der angegebenen Reihenfolge, der
Inhalt dieser Ausschreibung, sowie, in Ergänzung oder Korrektur, das Protokoll der
Vorbesprechung und die Fragenbeantwortung.

Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Juroren anwesend ist. Eine
Abänderung dieser allgemeinen Richtlinien ist nicht zulässig.

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1.12.2 Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
Mit der Einreichung seines Projektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Ausschreibung
enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur
Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet.

1.13 Teilnahmeberechtigung

1.13.1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind:
- Österreichische Architektlnnen, Zivilingenieurlnnen für Hochbau und ZTGesellschaften mit
aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung
sowie planende Baumeister mit aufrechter oder ruhender Befugnis. Bei aufrechter Befugnis
muss der Bürositz, bei ruhender Befugnis der Wohnsitz in Österreich liegen.

Jeder    Teilnehmer/jede    Teilnehmerin     ist    nur    einmal am    Gutachterverfahren
teilnahmeberechtigt, wobei eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Ziviltechnikern als
eine Person zu gelten hat. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte,
an denen der Verfasser/die Verfasserin beteiligt ist, nach sich.
Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter bedienen. Diese
Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes
und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu
nennen. Für sämtliche am Projekt beteiligten Personen gelten die Regeln zur vertraulichen
Behandlung der Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart.

Nach der Auswahl der Projekte für die 2. Stufe wird durch die Vorprüfung eine Prüfung der
Befugnis bzw. Teilnahmeberechtigung durchgeführt – allenfalls werden die Nachrücker
nominiert.

1.13.2 Ausschließungsgründe

Von der Jury sind Wettbewerbsprojekte aus folgenden Gründen auszuschließen:

   •   Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden jene Arbeiten ausgeschlossen, die
       nach dem Abgabetermin einlangen.
   •   Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden jene Arbeiten ausgeschlossen, bei
       denen sich die Verfasser nicht ordnungsgemäß registriert haben.
   •   Von der Beurteilung durch das Preisgericht können jene Arbeiten ausgeschlossen
       werden, deren VerfasserInnen versuchen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner
       unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen oder an irgendeiner Stelle eine
       unmittelbare oder mittelbare Anmerkung hinsichtlich ihrer Identität zu machen.
   •   Sollte ein Projekt dezidiert in der Ausschreibung geforderte Planungsaufgaben nicht
       erfüllen, kann es vom Preisgericht durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit
       ausgeschlossen werden. In diesem Fall entfällt die Aufwandsentschädigung. Sollten
       wesentliche Leistungen (siehe Pkt. 2.20) fehlen, behält sich der Auslober vor, die
       Aufwandsentschädigung zu mindern.

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   •   Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines
       Teilnehmenden sind gegenstandslos.
   •   Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind jenen
       gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben.

1.14 Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und Registrierung

Unter der Adresse http://www.kampus.at in der Rubrik  können die
allgemeinen Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden.
Die eigentliche Registrierung erfolgt dann über das Formular TEILNEHMERANMELDUNG,
welches ebenfalls in der Rubrik  heruntergeladen werden kann.
Dieses Formular ist vom Teilnehmer zu stempeln, zu unterfertigen und dann an das
Vorprüfungsbüro zu senden. Erst mit Einlangen dieses Fax (oder email) beim Büro Kampus
und nach dem erfolgten Zahlungseingang des Gebühr von EURO 30,00 incl. Ust. (spesenfrei
für den Empfänger) auf dem Konto des Vorprüfungsbüros, gilt der Teilnehmer als registriert.
Dieser Spesenersatz wird für die Herstellung, die administrative Bearbeitung und den
Versand der Modellbauplattte eingehoben. Der Unkostenbeitrag wird nicht rückerstattet.

Die Modelleinsatzplatte wird dann den registrierten Teilnehmern auf dem Postweg
zugesendet.

Die Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen (z.B. Fragebeantwortung)              werden
ausschließlich an die registrierten Teilnehmer per email versandt.

Bankverbindung: BKS BLZ: 17400          Kto.Nr.: 486-013982
IBAN: AT951700000486013982              BIC: BFKKAT2K
Lautend auf: Daniel Kampus, Verwendungszweck: GAV Waagner-Biro-Straße

1.15 Freigabe der Kammer

Die Ausschreibung des Gutachterverfahrens wurde mit der Länderkammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und den Mitgliedern des
Wettbewerbsausschusses abgestimmt.

1.16 Formale Bedingungen und Kennzeichnung

1.16.1 Kennzeichnung

Jeder einzureichende Entwurf der ersten und zweiten Stufe ist mit einer Kennzahl zu
bezeichnen die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf
jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen.
Alle Einzelstücke des Entwurfes sind mit dem Titel des Gutachterverfahrens zu versehen.
Varianten sind nicht zugelassen.

                                            10
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

1.16.2 Verfasserbrief

Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener
Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief (siehe
Formblatt im Beilagenteil) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers
(der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter - enthält. Die
Entwürfe sind in einer Rolle verpackt abzugeben. Die Verpackung ist mit der Kennzahl und
der Bezeichnung dieser Ausschreibung zu versehen.

Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen.
Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-Mail-
Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.

                                            11
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2 BESONDERER TEIL - WETTBEWERBSAUFGABE

2.1 Anlass und Ziel des Wettbewerbes

Die ENW möchte gemeinsam mit der ÖWG die Liegenschaft Waagner-Biro-Straße entwickeln
und hier primär eine Wohnbebauung mit Zusatznutzungen realisieren. Aufgrund der
erzielbaren Wohneinheiten wird zur Findung eines möglichst innovativen Entwurfskonzeptes
ein österreichweit offenes anonymes 2-stufiges Gutacherverfahren durchgeführt.

2.2 Abgrenzung des Planungsgebietes

Das Areal umfasst die Grundstücke:

1125/1:      33.551m²
1125/2:      14.250m²
1125/8:      1.141m²

Gesamt:      48.942m²

Die vorgesehenen Abtretungsflächen an der Waagner-Biro-Straße (Platzbedarf für Geh- und
Radweg bzw. Linksabbieger) werden erst später abgetreten, sodass diese Fläche zur
Dichtberechnung herangezogen werden kann.

Ursprünglich umfasste das Areal nur die beiden Grundstücke 1125/1 und 1125/2. Durch
Verhandlungen mit der Fa. Cognor Stahlhandel südlich der Liegenschaft wurde ein
Grundstücksabtausch vorgenommen (siehe dazu Vermesserplan) und konnte das Grundstück
1125/8 als wichtiges Weggrundstück und Anbindung zur Alten Poststraße integriert werden.

                             Luftbild, Quelle Stadtvermessung Graz

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.3 Graz wächst wieder

Österreichweit ist ein Wachstum der Stadtregionen zu beobachten. Auch der Steirische
Zentralraum, insbesondere die Stadtregion Graz, wird im Vergleich zu den übrigen
steirischen Regionen hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung und Arbeitsplätze am stärksten
wachsen. Die Bevölkerungszahl von Graz ist 2001 von 227.334 Einwohnern auf 255.354
Einwohner im Jahr 2009 gestiegen (aktuell 258.605 Hauptwohnsitze). Die Gewinne verteilen
sich auf alle Stadtbezirke. Dies ist umso bemerkenswerter, da das Stadtentwicklungskonzept
3.0 noch von einer stagnierenden Bevölkerung und dem Ziel des Haltens der Einwohner
ausgegangen ist. Die verstärkte Nachfrage nach Wohnungen macht auch den Standort
Waagner-Biro-Starße zunehmend attraktiv.
Das Areal des Gutachterverfahrens selbst liegt am Schnittpunkt von 3 Stadtbezirken:

    GAV Waagner-Biro-Str.

   * IV. Lend: Zentraler, multikulturell geprägter Arbeiterbezirk westlich der Innenstadt am
rechten Murufer, der sich auch über die Bahn erstreckt. Der Hauptbahnhof, das Kunsthaus
und der Lendplatz als zweitgrößter Bauernmarkt der Stadt befinden sich in diesem Bezirk.

   * V. Gries: Südwestlich der Innenstadt. Das Gebiet um den Griesplatz ist traditionell ein
Ort der Immigranten. Zur Zeit der Monarchie war der Griesplatz Verkehrsknotenpunkt in
Richtung Triest. Heute ist er die Endstation für Busse aus den südlichen und westlichen
Vorstadt- und Umlandgemeinden. Gries gewinnt in den letzten Jahren wieder an Attraktivität
– vor allem in seinen zentralen, Mur- nahen Gebieten zwischen Südtiroler Platz, Griesplatz
und Grieskai. 2007 wurde an der Schnittstelle von Süd- und Ostbahn, am Anfang der
Kärntner Straße, der S-Bahnhof Graz-Don Bosco eröffnet.

  * XIV. Eggenberg: Wohnbezirk, zum Teil auch traditioneller Arbeiterbezirk im Westen der
Stadt. Spitalszentrum: UKH und LKH-West, Barmherzige Brüder II. Hier ist auch die
Fachhochschule Joanneum angesiedelt, und auf dem Gelände der ehemaligen Reininghaus-
Brauerei findet die zur Zeit umfangreichste Stadtteilentwicklung Österreichs statt. Das 1625
erbaute Schloss Eggenberg gilt als die bedeutendste Schlossanlage der Steiermark, umgeben
von einer weitläufigen Landschaftsgarten- und Parkanlage. Die Helmut-List-Halle, welche
2003 im Rahmen des Kulturhauptstadt-Jahres errichtet wurde, ist eine der größten
Veranstaltungshallen in Graz. Ebenfalls in Eggenberg befinden sich die Vinzenzgemeinschaft,
das Eggenberger Bad, das Unfallkrankenhaus Graz sowie das ASKÖ-Sportzentrum.

                                            13
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.4 Die weitere Umgebung des Areals

Der Grazer Westen ist aufgrund seiner großflächigen Reserven und der Entwicklungen der
letzen Jahre ein städtebauliches Hoffnungsgebiet von Graz und es wandeln sich ehemalige
Industriebereiche zusehendes in aufstrebende und vitale Stadtquartiere um.

2.4.1 Die Geschichte des Grazer Westens als Industriezone

Bereits im 18. und 19. Jahrhundert wurde der Grazer Osten – also das Stadtgebiet am linken
Murufer – durch Gründerzeitbebauung städtebaulich gezielt erweitert; hier finden sich der
historische Altstadtkern, die universitären Einrichtungen und die Zentren der Stadt- und
Landesverwaltung. Im Gegensatz dazu entwickelte sich der Grazer Westen – westlich der
Südbahnlinie und entlang der Alten Poststraße – zu einer großflächigen Gewerbe- und
Industriezone, die bis zu den Wohnbezirken der früher eigenständigen Gemeinde Eggenberg
reichte. Die Attraktivität dieses Stadtteils für die zahlreichen Firmen- und
Betriebsansiedelungen ergab sich aus dem weitläufigen Flächenpotenzial und der
Verkehrsgunst. Primärenergieträger wie Holz und Kohle, aber auch andere Rohstoffe wurden
beispielsweise von der ehemaligen K&K Südbahn oder der Graz Köflacher Bahn zu- und
abgeliefert.

Im Zuge des starken Zuzugs der in den Fabriken tätigen Arbeiter wurden besonders in den
60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts noch freistehende Areale intensiv für
Wohnbauten genutzt oder von Schrebergartenansiedelungen besetzt. Die Gegensätze der
Anforderungen von Industriezone und Wohngebiet haben in der Folge teilweise starke
Polarisierungen und Ungleichgewichte im Stadtgefüge erzeugt. Besonders durch die in den
letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eingesetzte Veränderung der Arbeitsprozesse und
die zunehmende Globalisierung befindet sich die Industrie- und Gewerbezone des Grazer
Westens in einem starken Umbruch und Flächen werden vermehrt umgenutzt.

2.4.2 Aktuelle Situation - Entwicklungsachse vom Stadtzentrum nach Eggenberg

Die beiden städtebaulichen Pole – Stadtzentrum und Eggenberg – stehen seit Jahrzehnten in
einer dynamischen Wechselbeziehung, welche durch gezielte Stadtentwicklungskonzepte
forciert werden (z.B. Urban Graz-West).

Jüngste Bauentwicklungen bezeugen dies auf eindrucksvolle Weise (z.B. Campus der
Fachhochschule Joanneum, Studentenwohnheim Greenbox, Revitalisierung historischer
Gebäude der Fa. Siemens).
Normal auf diese Achse hat sich auch für die Alte Poststraße eine neue Dynamik ergeben
(Reininghausareal bzw. in Fortsetzung nach Norden Handelsansiedlungen und Wohnbau).

                                           14
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.4.3 Entwicklungsachse Grazer Westen (Annenstraße – Bahnhofsviertel)

Im Grazer Westen besteht ein großes Flächenpotential für eine zukünftige Stadtentwicklung.
Im Auftrag der Stadtbaudirektion wurde vom Architekturbüro Zechner & Zechner eine
städtebauliche Entwicklungsstudie für das Annenviertel (Umfeld Annenstraße) und das
Bahnhofsviertel bis zur Fachhochschule in Graz-Eggenberg und angrenzende Quartiere
erarbeitet. Diese Studie soll Entwicklungspotentiale für diesen Stadtteil aufzeigen.

                    Planungsgebiet Bahnhofsviertel; Abbildung: Zechner & Zechner

Durch erwartete Verdichtungen im öffentlichen Verkehr rund um den Hauptbahnhof
(Nahverkehrsdrehscheibe) sind Maßnahmen und Überlegungen im vorhandenen
städtebaulichen Gefüge und im Außenraum erforderlich, um auf diese Entwicklungen in
geeigneter Form zu reagieren. Ziel des Entwicklungskonzeptes sind Maßnahmen und
Rahmenbedingungen, die eine qualitätsvolle langfristige Entwicklung innerhalb des
Planungsgebietes im Bahnhofsviertel Graz ermöglichen. Dieses vorliegende Konzept wurde
im Gemeinderätlichen Fachausschuss präsentiert und hat empfehlenden Charakter.

Folgende Bereiche wurden im Entwicklungskonzept von Zechner & Zechner bearbeitet.
   * Entwicklung eines urbanen Zentrums um den Bahnhof
   * Entwicklung eines Wohnparks westlich der Bahn
   * Ausbildung eines Boulevards entlang der Eggenberger Straße
   * Stärkung der Wohnqualität im Umfeld und entlang der Annenstraße
   * Attraktivierung des Straßenraums Annenstraße

2.4.4 Die neuen Projekte im Grazer Westen

2.4.4.1 Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof
Der Grazer Hauptbahnhof ist mit 30.000 Fahrgästen pro Tag einer der wichtigsten
Verkehrsknoten in Österreich. Durch den geplante Bau des Semmering-Basistunnels und der
Koralmbahn als Attraktivierung des baltisch-adriatischen Korridors sowie Verbesserungen
entlang der Pyhrn-Schober-Achse ist eine Freuquenzsteigerung zu erwarten. Dadurch wird
das Projekt "Graz Bahnhof 2020", das gemeinsam von der Stadt Graz, der Graz
AG/Verkehrsbetriebe, das Land Steiermark und die ÖBB umgesetzt wird, unbedingt
erforderlich.

                                                15
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

Graz     nutzt    die    gemeinsamen      Anstrengungen,     um     eine   leistungsfähige
Nahverkehrsdrehscheibe mit besten Verknüpfungen des regionalen öffentlichen Verkehrs zu
nationalen und internationalen Verbindungen zu schaffen. Darin enthalten ist die direkte
Anbindung der Straßenbahnlinien 1, 3, 6 und 7 an die Bahn, die durch eine unterirdische
Doppelhaltestelle unter dem Europaplatz erreicht wird.
Zusätzlicher Vorteil: Da die Straßenbahn bereits in der Annenstraße „abtaucht" und erst in
der Eggenberger Straße wieder ans Tageslicht kommt, wird auch die stark frequentierte
Bahnhofskreuzung für den übrigen Verkehr deutlich entlastet.

Das gesamte Projekt „Graz Hauptbahnhof 2020" umfasst neben der Nahverkehrsdrehscheibe
auch den Ausbau sämtlicher Infrastrukturen wie den Süd- und Nordkopf des Bahnhofs, die
Adaptierung der Bahnsteig- und Gleisanlagen, die Verlängerung von Bahnsteigen und den
Neubau des nördlichen Personentunnels sowie dessen Verlängerung bis in die Waagner-Biro-
Straße. Maßnahmen für Menschen mit Behinderung, moderne Leitsysteme und
Verbesserungen für PendlerInnen sowie umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen für die Grazer
Wohnbevölkerung runden das ehrgeizige Programm ab.
Die Arbeiten starten im Sommer 2010, Mitte 2015 sollen die gesamten Maßnahmen, die rund
250 Millionen Euro kosten, fertiggestellt sein. In den Jahren 2011 und 2012 wird die
Unterführung der Straßenbahn am Eggenberger Gürtel errichtet und es wird eine
Zwischenlösung für die Straßenbahnführung angeboten. Im Anschluss wird die Unterführung
bei der Eggenberger Straße errichtet. Inbetriebnahme der Nahverkehrsdrehscheibe ist
bereits Ende 2012.

2.4.4.2 Graz-Reininghaus
Am ehemaligen Areal der Fa. Reininghaus befindet sich das größte noch unbebaute
Entwicklungsgebiet der Stadt Graz. Hier besteht eine große Chance für eine urbane, dichte
und energieoptimierte Stadtteilentwicklung. Generelle Zielvorgaben sind dabei:

  *   die Schaffung einer möglichst kompakten Siedlungsstruktur
  *   eine optimale Grünraumversorgung mit einem hohen Grünflächenanteil
  *   attraktive Fuß- und Radwegverbindungen
  *   eine gute Anbindung an den Öffentlichen Verkehr
  *   eine verkehrsberuhigte Quartierserschließung
  *   eine offensive Verkehrspolitik zur deutlichen Reduktion des vorherrschenden MIV-Anteils

                                              16
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

Der Gemeinderat der Stadt Graz hat den Rahmenplan für Graz-Reininghaus am 25. Februar
2010 einstimmig beschlossen. Dieser bildet die Grundlage für weitere Entwicklungen.

Das Planungsgebiet weist eine Größe von gesamt ca. 100ha (davon 55ha im Eigentum der
Asset One Immobilienentwicklungs AG) auf und liegt im Südwesten der Stadt Graz, ca.
1,8km Luftlinienentfernung zur Grazer Altstadt.Weiters befindet sich das Planungsgebiet im
Nahbereich des neu entwickelten Nahverkehrsknotens Don Bosco sowie der Fachhochschule
Joanneum. Durch diese Impulse hat Graz West in den letzten Jahren eine enorme
Aufwertung erfahren. Das gering genutzte Areal von Graz-Reininghaus trennt zur Zeit die im
Westen und Südwesten liegenden Stadtteile von der Innenstadt.
Ein Großteil des Planungsgebietes ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als
Gewerbegebiet ausgewiesen. In zentraler Lage findet sich eine als öffentlicher Park
ausgewiesene Fläche im Anschluss an die Eisteiche der Brauerei.

Das ehemalige Betriebsgelände der Brauerei Reininghaus soll mittel– bis langfristig einer
gemischten Nutzung zugeführt werden. Die Entwicklung eines urbanen Stadtteiles ist
vorgesehen. Die Hummelkaserne - ebenso Teil des Planungsgebietes - soll mittelfristig einer
zivilen Nachnutzung zugeführt werden.

Im Norden und Osten angrenzend an das Planungsgebiet befinden sich Kerngebiets- bzw.
Gewerbe- und Industriegebietszonen, im Süden und Westen im Wesentlichen Wohngebiete.
Das Planungsgebiet wird von der ÖBB- Südbahn-Linie u. der GKB-Trasse begrenzt und von
stark befahrenen Landesstraßen gekreuzt. Durch die zentrale Lage in der Stadt bietet das
Planungsgebiet bei einer urbanen, gemischten Nutzung ein langfristiges Potenzial für 12.000
– 20.000 BewohnerInnen bzw. BenutzerInnen.

                                            17
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.4.4.3 Bad Eggenberg

Ein modernes Sport- und Wellnessbad für insgesamt 41 Millionen Euro entsteht derzeit in
Graz-Eggenberg (Planung Büro Fasch & Fuchs, Graz/Wien). Nach Abschluss der Arbeiten
werden ein 50-Meter-Becken mit zehn Bahnen, ein Sprungturm und ein
Lehrschwimmbecken, ein 50-Meter-Sportfreibad mit acht Bahnen sowie das Wellnessbad den
Gästen zur Verfügung stehen. Die Kosten werden von Stadt Graz, Freizeitbetrieben, Land
Steiermark und Republik Österreich getragen, für den Betrieb werden die Grazer
Freizeitbetriebe verantwortlich sein. Die Bauarbeiten laufen derzeit auf Hochtouren, die
Eröffnung ist Ende dieses Jahres 2010 vorgesehen.

2.4.4.4 Weltkulturerbe Schloss Eggenberg

1999 wurde die historische Grazer Altstadt in die UNESCO-Weltkulturerbe-Liste
aufgenommen – 2006 stellte die Stadt Graz den Antrag zur Erweiterung des Weltkulturerbes
um das Schloss Eggenberg. Der WKE-Managementplan wurde 2007 erstellt und definiert
einen generellen Handlungsleitfaden mit empfehlenden Charakter in strukturellen
Rahmenbedingungen. Die Schlossanlage liegt am Westrand von Graz und stellt die
bedeutendste Schlossanlage der Steiermark dar. Die nach dem Vorbild des spanischen
Escorial gestaltete Schlossanlage sollte der machtvollen Stellung wie auch dem humanistisch
geprägten Weltbild des Bauherrn Ausdruck verleihen. Seit 1939 befindet sich das Schloss im
Besitz des Landes Steiermark. Nach schweren beschädigen in Kriegs- und Besatzungszeit ist
es seit 1947 dem Landesmuseum Joanneum eingegliedert und nach umfangreichen
Restaurierungsarbeiten seit 1953 dem Publikumsbesuch geöffnet.

2.4.4.5 Urban_Link Graz-West - Stadtentwicklung im Grazer Westen

Nach der gelungenen Umsetzung des Stadtteilentwicklungsprogramms »URBAN Gries« im
Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN I (1995-1999) bewarb sich Graz mit ebenso
großem Erfolg bei der Nachfolgeinitiative URBAN II. Als Gemeinschaftsinitiative mit einer
Laufzeit   bis    2008     förderte    die    Europäische     Union    abermals    integrierte
Stadtentwicklungsprogramme zur wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung bzw.
Stärkung benachteiligter Stadträume.
Das Grazer URBAN II-Programm mit dem Titel »Urban_Link Graz-West« zielte vordringlich
darauf ab, im Grazer Westen historisch bedingte Ungleichgewichte zwischen großflächigen
Industriezonen einerseits und angrenzenden Wohngebieten andererseits zu beheben.
Mit dem Blick auf die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts sollte für einen
überalteten, monofunktionalen Industriegürtel westlich des Grazer Hauptbahnhofes der
Wandel zu einem Stadtteil von neuer, zeitgemäßer und zukunftsfähiger Urbanität eingeleitet
werden. Im Projektgebiet, das Teile der Stadtbezirke Eggenberg, Gries, Lend, Wetzelsdorf
umfasste, leben rund 32.000 EinwohnerInnen. Im Rahmen von Urban_Link leisteten bis 2008
über 40 sinnvoll verknüpfte Teilprojekte ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung
im Grazer Westen, u.a. wurde auch die innovative Photovoltaikanlage der List-Halle sowie die
Straßengestaltung in der Waagner-Biro-Straße über dieses Eu-Programm gefördert.
Weiter Infos: www.urban.link.at

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

19
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.5 Das direkte Umfeld des Wettbewerbsgebietes

Rund um das Areal haben sich in den letzten Jahren zahlreiche neue Bauentwicklungen
ergeben.

2.5.1 Helmut-List-Halle
Arch. Markus Pernthaler (2003)

Eine alte Fertigungshalle inmitten eines Industrieareals galt es in eine flexible Konzert- und
Veranstaltungshalle für alte und neue Musik, Tanztheater und Performances umzuwandeln.
Daraus ist mit zeitgenössischen Mitteln ein Baukörper entstanden, welcher in seiner
gesamten Kubatur von den freigelegten historischen Stahlbindern des Vorgängerbaus
strukturiert wird. Konstruktiv gänzlich neu wurde hingegen die mittlere Partie, welche den
eigentlichen Konzertsaal beherbergt, als massive doppelschalige Akustikbox mit
Vollholzverkleidung im Inneren ausgeführt. Zickzackartig gefaltete, neu eingestellte
Stirnwände grenzen diesen Saal vom Foyer- und Bürotrakt auf der einen sowie vom
Künstlertrakt auf der anderen Seite deutlich ab.

2.5.2 BORG Dreierschützengasse
Arch. Hans Gangoly (2002)

Der Schulbau einer allgemein bildenden höheren Schule zeigt in seiner klaren Linienführung
eine neue Tendenz, die sich von expressionistischen Beispielen der Grazer Architekturszene
absetzt. Die Einfachheit und Strenge des als Längsbalken ausgebildeten Baukörpers wird
dadurch komplexer, dass diesem ein „erdender“ Sockel zugeordnet wird, über dem ein in
Stützen aufgelöstes, völlig verglastes Erdgeschoß den Eindruck von Leichtigkeit im
Gesamtkonzept vermittelt. Zugleich wird im Inneren eine vertikale Dynamik geschaffen, die
mit den unter Terrain liegenden Sporthallen korrespondiert. Die Fassadenausbildung und die

                                             20
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

auf die Schule hinweisenden Schriftzeichen strahlen jene Linearität aus, die einem
zeitgenössischen Minimalismus entspricht.

2.5.3 Wohnanlage Alte Poststraße (Dreierschützengasse 28-40)
Michael Szyszkowitz + Karla Kowalski (1984)

An der historischen Nord-Süd-Straße durch das Grazer Becken gelegen, spiegelt die Siedlung
mit 43 Wohnungen den Innovationsreichtum des Grazer Wohnbaus der frühen achtziger
Jahre wider. Ein lebendig gestalteter Hof, unter dem eine Tiefgarage liegt, bildet einen
Gemeinschafts- und Erschließungsbereich, von dem aus die Wohnungen in 4 Geschoßen
großteils über offene Treppen erreichbar sind. Die Baukörper, gleichwohl in diagonaler
Ausrichtung einer Spiegelsymmetrie um ihren Erschließungsbereich folgend, lassen durch die
individuelle Ausgestaltung und Höhendifferenzierung sehr unterschiedliche Wohnsituationen
erkennen.

2.5.4 Wohnanlage Dreierschützengasse

Die Konzeption der Anlage basiert ebenfalls auf einen Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr
1994 (Sieger Architekt Kelz).

2.5.5 Wasserturm

Historischer Turm in der Waagner-Biro-Straße,
Ausgangspunkt für den künftigen Nordtunnel
zum Bahnhof.

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.6 Rechtliche Rahmenbedingungen

2.6.1 Gesetzlichen Grundlagen
   o Für die gesetzlichen Grundlagen gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der
       Erstellung der Ausschreibung des Gutachterverfahrens
   o Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz inkl. Durchführungsverordnungen –
       ökologische Wohnbauförderung (unter: www.wohnbau.steiermark.at)
   o Steiermärkisches Baugesetz (unter: http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Steiermark/) bzw.
       OIB-Richtlinien
   o Dichteverordnung (unter: http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Steiermark/)
   o Merkblatt „Anpassbarer Wohnbau“ (unter: www.barrierefrei.at)
   o Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (unter: www.raumplanung.steiermark.at)
   o 9. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes 3.0
   o 15. Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.0

2.6.2 Stadtentwicklungskonzept – STEK 3.0 - relevante Festlegungen

Im Zuge der 9. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde der Bereich von bisher
Industrie- und Gewerbegebiet in ein innerstädtisches Wohngebiet mit hoher Dichte geändert.
Im regionalen Entwicklungsprogramm (REPRO) Graz&Umgebung ist der Bereich als
„Vorrangzone für die Siedlungsentwicklung“ aufgrund der guten ÖV-Erschließung mit
innerstädtischer Bedienqualität festgelegt.
Das bestehende Zentrengefüge wurde auch im 3. Stadtentwicklungskonzept beibehalten,
aber ergänzt um die Entwicklungsachse Graz-West sowie um die Handelsschwerpunkte am
übergeordneten Straßennetz.

Entwicklungsschwerpunkt „Graz-West“:
* Dynamische und qualitätsvolle Entwicklung entlang der Achse Graz – Eggenberg bis zu den
Steinfeldgründen mit den Leitfunktionen Bildung, Forschung und Technologie, Verwaltung
und Gewerbe.

Innerstädtische Wohngebiete mit hoher Dichte
Dichte, mehrgeschossige Wohngebiete um das Stadtzentrum und in Eggenberg. Vielfach
gründerzeitliche Bebauung mit überwiegender Wohnfunktion. Die Erschließung mit
öffentlichen Verkehrsmitteln und die technische und soziale Infrastruktur sind in hohem Maß
gegeben. Zur Verbesserung der Wohnqualität werden angestrebt:
* Sicherung der Wohnfunktion
* Verbesserung der Grünausstattung
* Freihaltung und Begrünung der Innenhöfe und Vorgärten
* Vermeiden gebietsfremder Lärmquellen in Innenhöfen
* Weiterer Anschluss an die Fernwärme-Versorgung
* Festlegung der Bebauungsdichte und der Geschossanzahl entsprechend dem
Gebietscharakter

Leitbild Projekte sollen die Umsetzung des Räumlichen Leitbildes unterstützen:
* Die Eggenberger Straße – Eggenberger Allee soll als Trägerin der Entwicklung „Graz-West“
eine besondere räumliche Gestaltung erfahren.

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

23
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.6.3 Flächenwidmungsplan

Im Zuge der 15. Änderung 2009 des Flächenwidmungsplanes 3.0 der Stadtgemeinde Graz
wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Ein bisheriges „Gewerbegebiet“, Bebauungsdichte 0,2 – 2,5 wird auf einer Fläche von
6,61 ha in ein „Allgemeines Wohngebiet“, BD 0,2 –1,2 geändert.

Zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung wird für die Änderungsfläche die
Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes verordnet.

                3.0 FLWPL 2002

                3.15 FLWPL                                 15. Änderung 2009

Die ehemals vom Konsum für Lagerzwecke (mit Hallenbauten) genutzten Grundstücke
wurden von der ENW – Ennstal – Neue Heimat – Wohnbauhilfe für Zwecke des geförderten
Wohnbaues erworben. Das bisherige Gewerbegebiet wurde im Abschnitt zwischen der

                                            24
GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

Waagner-Biro-Straße und der Alten Poststraße - unter Einschluss der bestehenden Tankstelle
und eines Lebensmittelmarktes - geschlossen in Allgemeines Wohngebiet überführt. Das
südlich davon gelegene Gewerbe- und Einkaufszentren 2 - Gebiet der Vöest-Alpine (jetzt
Cognor Stahlhandel) bleibt vorerst unverändert beibehalten, wenngleich auch hier
Überlegungen für eine spätere Wohnnutzung angestellt werden.

2.7 Verkehr

2.7.1 Erschließung für den motorisierten Individualverkehr – bestehende Straßen

Das Areal wird für den Individualverkehr ausschließlich über die Waagner-Biro-Straße
erschlossen. Hinsichtlich der Zufahrt sind die Vorgaben der Abteilung 10/BD,
Verkehrsplanung der Stadt Graz zu beachten.

Über Auftrag der ENW wurde vom Planungsbüro ZIS + P eine Verkehrsuntersuchung erstellt,
welche nicht nur die Auswirkungen auf das nähere Umfeld, sondern auch auf das
übergeordnete Straßennetz zum Inhalt hat. Diese Untersuchung kommt zum Schluss, dass
die Anbindung im lokalen Umfeld, auch unter Berücksichtigung der Verkehrsprognose 2020,
genügend leistungsfähig ist.
Die Gesamtentwicklung des Stadtteiles (mit allen geplanten Projekten) wird aber eine
deutliche Zunahme der Kfz-Belastung bewirken, welcher nur mit einem entsprechenden
Maßnahmenpaket begegnet werden kann (Fördermaßnahmen für Fußgänger, Radfahrer, ÖV,
Mobilitätsmanagement, etc.), daher ist eine verkehrssparende Siedlung zu entwickeln.

2.7.1.1 Verkehrssparende Siedlung

Während es bei Wärmedämmung und Energieeffizienz von Wohnbauten signifikante
Fortschritte gibt, spielt die klimafreundliche Mobilität bei Planungen nach wie vor nur eine
untergeordnete Rolle. Zwar werden vereinzelt individuelle Verkehrsbedürfnisse mitgedacht,
aber das beschränkt sich in der Regel auf den motorisierten Individualverkehr sowie auf die
Art und Anzahl der Stellplätze.

Bei einer verkehrssparenden Siedlung sollten jedoch Verkehr vermeiden und Verkehr
verlagern an erster Stelle stehen. Bei sinnvollen Maßnahmen für ein umweltfreundliches
Mobilitätsverhalten soll KFZ-Verkehr eingespart werden und durch Rad fahren, zu Fuß gehen
und die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel ersetzt werden.
Es geht vor allem darum, es den Bewohnern leicht zu machen umweltfreundlich mobil zu
sein und auch psychologische Akzente zu Motivation zu einem umweltfreundliche und
klimafreundlichen Mobilitätsverhalten zu setzen.

Die Veränderung des Verkehrsverhaltens bzw. der Verkehrsmittelwahl soll nicht über Zwang
erreicht werden, sondern über ausreichende und attraktive Angebote zu umweltfreundlichen
Abwicklung des Verkehrs. Der künftigen Wohnbevölkerung soll der Umstieg auf
umweltfreundlichere Verkehrsmittel so angenehm wie möglich gestaltet werden.

Eine ausgewogene Parkraumbereitstellung ist ein wirksames Instrument zur Steuerung des
Verkehrsverhaltens. Die Entfernung zur Sammel-(Tief-)garage soll im Schnitt nicht kürzer
sein als zwischen Ausgangs- oder Zielort und der Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs (ÖV),

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

um die Chancengleichheit zwischen diesen Verkehrsmitteln zu wahren. Gemeinsame
Abstellmöglichkeit für Car-Sharing Autos, Elektrofahrräder oder Elektroautos sollen integriert
werden.

Für das ENW Projekt soll laut Gutachter ZIS+P eine möglichst umweltfreundliche
Verkehrsmittelnutzung der Bewohner und Besucher erreicht werden.

Folgende Maßnahmen zur Reduktion des MIV-Verkehrsaufkommens sind umzusetzen:

   •   Reduzierung der vorgeschriebenen Stellplatzanzahl auf max. 1 Stellplatz pro
       Wohneinheit
   •   Optimierung des Angebotes für Fußgänger und Radfahrer durch die beschriebenen
       neuen Verbindungen
   •   Errichtung von überdachten und absperrbare Radabstellplätzen mit möglichst wenig
       Hindernissen für die Benutzung direkt bei den Wohnungen
   •   pro Bewohner ein Radabstellplatz
   •   Optimierung des Angebotes für den ÖV und direkte Weganbindung zu den
       Haltestellen
   •   dauerhaftes Mobilitätsmanagement in der Siedlung (u.a. Mobilitätsberatung und
       Abschluss eines Mobilitätsvertrag zwischen der Stadt Graz und der ENW)

Der von der Stadt Graz herausgegebene Leitfaden Mobilität für Bauvorhaben ist zu beachten:
http://www.graz.at/cms/dokumente/10046974_415680/6d0640b2/Leitfaden_Mobilitaet_170
809_web.pdf

Von ZIS+P wurde weiteres ein Konzept für die möglichen Zufahrten entwickelt. Grundsätzlich
ist das Gelände mit einer Zufahrt erschließbar, wenn eine zweite Zufahrt geplant wird, hat
diese den Vorgaben des Konzeptes ZIS+P in Lage und Ausformung zu entsprechen.

2.7.2 Öffentlicher Verkehr

Die Liegenschaft ist gut an den öffentlicher Verkehr durch die Buslinie 85 Waagner-Biro-
Straße / Dreier-Schützen-Gasse (Haltestellenentfernung 100 bis 150m) und die
Straßenbahnlinie 1, Ecke Georgigasse/Alte-Poststraße (Haltestellenentfernung ca. 300m).
angeschlossen. Die Erreichbarkeit der Linie 1 ist durch die neue Fußwegverbindung über das
Grundstück 1125/8 gesichert. Die neue Führung der Linien 3 und 6 in der Laudongasse
ergibt ebenfalls nach Realisierung einer Fußwegverbindung nach Süden eine verbesserte
Anbindung an den ÖV.

Die Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs wird durch den geplanten Ausbau des nördlichen
Personentunnels bis zur Waagner-Biro-Straße (beim Wasserturm) erleichtert werden.

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

       Geplanter Fußgängertunnel Nord

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.7.3 Fuß- und Radwegebeziehungen

Der Binnenverkehr in Graz wird vor allem durch den motorisierten Individualverkehr geprägt,
durch den rund 45 % der Wege zurückgelegt werden. Der öffentliche Personennahverkehr
erreicht rund 20 %, rund 16 % werden mit dem Fahrrad zurückgelegt und rund 19 % zu
Fuß. Erklärtes Ziel der städtischen Verkehrsplaner ist es daher, den Radverkehrsanteil weiter
zu steigern.

In der Konzeption ist ein öffentlich nutzbarer Rad- und Fußweg mit einer Mindestbreite von
4,10m entlang der Waagner-Biro-Straße sowie von Ost nach West durch das Areal (von der
Waagner-Biro-Straße zur Alten Poststraße) über das Grundstück 1125/8 (abweichend von
der symbolischen Eintragung im Flächenwidmungsplan) vorzusehen. Optional muss eine
Anbindung nach Süden in Richtung Starhemberggasse möglich sein (siehe
Flächenwidmungsplanänderung 3.15 Skizze auf Seite xxx). Eine solche Anbindung ist
allerdings erst realisierbar, wenn sich an der Standortausrichtung der Fa. Cognor Stahlhandel
etwas ändern sollte, was jedoch derzeit nicht abschätzbar ist. Dieser Weg soll eine fußläufige
kurze Verbindung zur Laudongasse zur neuen Verlängerung der Linien 3 und 6 ermöglichen.
Das Areal ist fußläufig auch über das Grundstück 1125/8 an die Alte Poststraße und somit
auf kurzem Weg an alle notwendigen privatgewerblichen Versorgungseinrichtungen,
öffentlichen Einrichtungen wie Volksschule und Kindergarten und die Haltestellen des
öffentlichen Verkehrs angebunden.

Weiters ist durch eine Regelung mit der Fa. Hofer ein direkter Zugang zum angrenzenden
Lebensmittelmarkt möglich.
Ebenfalls als Option ist eine mögliche Fußwegverbindung nach Norden vorzusehen. Eine
solche Verbindung ist jedoch von der Zustimmung der benachbarten Siedlung bzw. des
BORG abhängig.

2.7.4 Parkierungskonzept

Grundsatz der Planung ist ein „autoreduziertes Wohnen“. Die Bauträger verpflichten sich ein
dauerhaftes Mobilitätsmanagement einzurichten, um die Nutzung von privaten KFZ so gering
wie möglich zu halten.
Der Stellplatzschlüssel beträgt daher 1 Stellplatz pro Wohneinheit, diese sind in Tiefgaragen
unterzubringen. Eine Unter- und Überschreitung des Stellplatzschlüssels ist nicht möglich.
Für Besucher sind 10% der Anzahl der Gesamtwohneinheiten an oberirdischen Stellplätzen
vorzusehen. Eine Unterbringung der Besucherstellplätze in TG ist aus wirtschaftlichen
Gründen nicht möglich. Die Mindestbreite der TG-Parkplätze beträgt 2,50m, die der
Fahrgasse 6m. Jedem Bauabschnitt ist eine eigene TG zuzuordnen.
Hinsichtlich der Unterbringung der großen Anzahl an überdachten und versperrbaren
Fahrradabstellplätzen (pro Bewohner ein Abstellplatz) sind innovative und für die Nutzer
attraktive Unterbringungssysteme gefragt, um die verbleibenden Freiräume in ihrer Qualität
nicht zu beeinträchtigen (ev. mehrgeschossig unter Beachtung der Rampenlängen, bei
teilweiser Unterbringung in der TG nur in attraktiven Bereichen). Ein zentraler
Fahrradreparatur und Serviceraum ist vorzusehen.

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GUTACHTERVERFAHREN Waagner-Biro-Straße

2.8 Freiräume und Grünflächen

70 % der Stadtfläche von Graz werden von Grünflächen eingenommen, wobei einen großen
Teil dieser Flächen die nur privat nutzbaren Gärten der zahlreichen Einfamilienhäuser
ausmachen. Der Grüngürtel, der unter besonderem Schutz steht, nimmt den ganzen
westlichen, nördlichen und östlichen Stadtrand ein. Die große Bedeutung des Grüngürtels für
das Klima, das ökologische Gleichgewicht und die Naherholung in der Stadt ist unbestritten
und durch wissenschaftliche Untersuchungen erhärtet. Der Grüngürtel ist seit der
Beschlussfassung des ersten Stadtentwicklungskonzeptes 1980 ein essentieller Bestandteil
der Raumordnung der Landeshauptstadt Graz und wurde entsprechend der Diktion – keine
Ausweitung bestehender Baugebiete, es sind nur Auffüllungen und Abrundungen zulässig –
bei der Flächenwidmungsplanung 1982 und 1992 konsequent beachtet.
Innerhalb der Stadtgrenzen erstreckt sich der Grüngürtel im Westen auf den Plabutsch-
Buchkogelzug, im Norden und Osten auf das Grazer Hügelland.

Auch zum Schutz dieses Grüngürtels ist ein Brachflächenrecycling von besonderer
Bedeutung. Die Wiedernutzbarmachung von ehemaligen Industrie- und Gewerbegrundstücke
in innerstädtischer Lage ist dabei ein wichtiger Punkt.

Um diesen Bereichen aber auch entsprechende Freiraumqualitäten zu geben, sind gemäß
Abteilung Grünraum und Gewässer der Stadt Graz beim Projekt die freiraumplanerischen
Standards der Stadt Graz (siehe http://www.graz.at/cms/beitrag/10080561/1552913/) zu
beachten. Großzügige Freiflächen von hoher Qualität sind anzustreben. Es sind mindestens
10% des Gesamtareals als halböffentlich nutzbare kumulierte Freifläche (auch als Spielfläche
nutzbar) anzulegen.

Die straßenbegleitende Allee entlang der Waagner-Biro-Straße ist zu erhalten bzw. wieder zu
ergänzen. Das Gelände ist praktisch eben, bestehende erhaltenswerte Vegetation ist nicht
vorhanden.

2.9 Energie und Nachhaltigkeit

Die Gesamtanlage soll energetisch auf einem sehr hohen Standard realisiert werden. Dies
betrifft nicht nur die klassische Betrachtung von Heizenergie, sondern auch die
Gesamtenergiebilanz einschließlich Mobilität der Menschen, der Lage, Besonnung,
Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen und dem Erschließungsaufwand der Anlage. Passiv-
Haus-Qualitäten sollen möglich sein.

Aus raumplanerischer Sicht und aus Gründen der Nachhaltigkeit ist das Ziel die
gesamtheitliche Optimierung. Es sollen nicht nur Einzelobjekte, sondern die ganze
Siedlungseinheit betrachtet werden, um so eine kompakte Bebauung mit möglichst kurzen
Wegen zu erreichen. Gleichzeitig ist großes Augenmerk darauf zu legen, dass eine hohe
Wohnqualität gesichert ist.
Die städtebauliche Konzeption soll dabei eine auf energieoptimierte Bauweise abgestellt sein.

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