2020 Eigentumsförderung in Siegen 2020 Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven ...

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2020 Eigentumsförderung in Siegen 2020 Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven ...
2020

Eigentumsförderung in Siegen 2020
Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien
Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven
Konditionen des Landes NRW!
2020 Eigentumsförderung in Siegen 2020 Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven ...
Kontakt

     Kreis Siegen-Wittgenstein
     Amt für Bauen und Immissionsschutz
     Koblenzer Straße 73
     57072 Siegen
     Telefon: 0271 333-1903
     E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de, i.wuntke@siegen-wittgenstein.de
     www.siegen-wittgenstein.de

     Bildnachweise
     Titelbild: © marcus_hofmann – stock.adobe.com ; Seite 4: © Universitäts-
     stadt Siegen

     © 2020 Kreis Siegen-Wittgenstein
     Alle Rechte vorbehalten.

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2020 Eigentumsförderung in Siegen 2020 Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven ...
Sie planen den Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer
Eigentumswohnung?

Das Land NRW gewährt dafür unter bestimmten Voraussetzungen zins-
günstige Darlehen, die die Finanzierung durch die Hausbank ergänzen.
Zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Förderanträge ist der Kreis
Siegen-Wittgenstein.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwer-
behinderten Person mit einem Grad der Behinderungen (GdB) ab 50, die be-
stimmte Einkommensgrenzen einhalten. Prüfen Sie mit dem Chancenprüfer,
ob für Sie eine Förderung möglich ist: www.nrwbank.de/chancenprüfer

Maximal mögliches Haushaltsbruttoeinkommen*

Alleinerziehend mit 1 Kind                     43.439 €

Alleinerziehend mit 2 Kindern                  46.561 €

2 Personen mit 1 Kind                          45.500 €

    jedes weitere Kind                         + 9.182 €

    junges Ehepaar                             + 6.061 €
    (U40 und max. 5 Jahre verheiratet)

* Vereinfachte Berechnung unter der Annahme, dass nur eine Person im
Haushalt Einkünfte erzielt. Eventuell sind Abzugsbeträge (z.B. bei Schwerbe-
hinderung) möglich, die ein höheres Einkommen zulassen. Für bestimmte
Einkünfte (z.B. Renten, Beamtenbesoldung) gelten abweichende Werte. Der
Kreis Siegen-Wittgenstein bietet Ihnen gerne eine Beratung an.

Prüfen Sie Ihre Förderchancen auf www.nrwbank.de/eigentumsfoerderung

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Was gibt es zu beachten?

     • Vor Erteilung der Förderzusage darf nicht mit dem Bau begonnen werden
       (Vertragsabschluss zählt).
     • Der notarielle Kaufvertrag zum Erwerb der Immobilie darf noch nicht abge-
       schlossen sein oder muss ein förderkonformes Rücktrittsrecht enthalten.
     • Der Kauf von Wohnungen in Hochhäusern ist ausgeschlossen.

     Wie hoch ist das Darlehen?

     Das Darlehen setzt sich zusammen aus:
     Grundpauschale für Siegen                                       100.300 €
     zuzüglich
     Familienbonus (je Kind oder Schwerbehinderter Person)           +17.000 €
     Barrierefreies Objekt
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     Neu: Zusätzliche Darlehen für „Bauen mit Holz“ möglich

                                7,5% des Darlehens müs
                                                       sen nicht
                            zurückgezahlt werden (T
                                                   ilgungsnachlass)

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Beispielrechnung
Förderfall: Familie mit 2 Kindern baut ein Eigenheim in Siegen.
Gesamtkosten: 350.000 €

Förderdarlehen                                            Tilgungsnachlass

Grundpauschale               100.300 €
Familienbonus                 34.000 €
Barrierefreiheit              10.000 €

Summe Förderung              144.300 €                            10.822,50 €

  Eigenleistung
  15% der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung erbracht werden.

  Dies können sein:
  • Barmittel (mindestens die Hälfte der Eigenleistung)
  • Selbsthilfe (z.B. eigene Bauleistungen)
  • nicht durch Grundschulden belastete Teile des Baugrundstücks

  In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit 15% des Förderdarlehens
  auf die Eigenleistung anzurechnen.

Somit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Förderdarlehen                                                      144.300 €
Eigenleistung (15% von 350.000 €)                                    52.500 €
Weiteres Darlehen (z.B. Hausbank)                                   153.200 €
Summe Gesamtkosten                                                  350.000 €

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Wie sind die Konditionen?

     Zinsen
     • 0,5% p.a. für die ersten 20 Jahre fest
     • Danach ist der Zinssatz weitere 5 Jahre einkommensabhängig möglich

     Verwaltungskostenbeitrag
     • 0,5% p.a. laufend vom Darlehensbetrag; nach Tilgung des Darlehens um
       50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag er-
       hoben

     Tilgung
     • neue Objekte: 1% p.a. (Annuitätendarlehen)
     • gebrauchte Objekte: 2% p.a. (Annuitätendarlehen)
     • kostenlose Sondertilgungen möglich

     Tilgungsnachlass
     • 7,5% des Gesamtdarlehensbetrages = Reduzierung der Darlehensrestschuld
     • Ihre Rate (Tilgung, Zinsen, Verwaltungskostenbeitrag) wird nur vom
       reduzierten Darlehen berechnet. Auch bei der Eintragung der Hypothek
       sparen Sie dadurch.

     Auszahlung
     • 99,6% (0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag)

     Auszahlungsraten Neubau
     • 40% bei Baubeginn
     • 40% nach Fertigstellung des Rohbaus
     • 20% bei Bezugsfertigkeit

     Auszahlungsraten Kauf (auch Ersterwerb)
     • 100% nach Abschluss des Kaufvertrages und Lastenübergang,
       ggf. Bezugsfertigkeit

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Ihre Ansprechpartner

Für die Förderberatung:
Kreis Siegen-Wittgenstein (Bewilligungsbehörde)
Astrid Pohl
Telefon: 0271 333-1903
E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de

Ina Wuntke
Telefon: 0271 333-1903
E-Mail: i.wuntke@siegen-wittgenstein.de

Für baurechtliche Auskünfte im Stadtgebiet Siegen:
Universitätsstadt Siegen (Servicestelle Bauberatung)
Christel Rubertus
Telefon: 0271 404-3291
E-Mail: c.rubertus@siegen.de

Stephan Hahn
Telefon: 0271 404-3286
E-Mail: s.hahn@siegen.de

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