2020 Eigentumsförderung in Siegen 2020 Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven ...
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2020 Eigentumsförderung in Siegen 2020 Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Konditionen des Landes NRW!
Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Amt für Bauen und Immissionsschutz Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Telefon: 0271 333-1903 E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de, i.wuntke@siegen-wittgenstein.de www.siegen-wittgenstein.de Bildnachweise Titelbild: © marcus_hofmann – stock.adobe.com ; Seite 4: © Universitäts- stadt Siegen © 2020 Kreis Siegen-Wittgenstein Alle Rechte vorbehalten. 2|
Sie planen den Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung? Das Land NRW gewährt dafür unter bestimmten Voraussetzungen zins- günstige Darlehen, die die Finanzierung durch die Hausbank ergänzen. Zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Förderanträge ist der Kreis Siegen-Wittgenstein. Wer wird gefördert? Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwer- behinderten Person mit einem Grad der Behinderungen (GdB) ab 50, die be- stimmte Einkommensgrenzen einhalten. Prüfen Sie mit dem Chancenprüfer, ob für Sie eine Förderung möglich ist: www.nrwbank.de/chancenprüfer Maximal mögliches Haushaltsbruttoeinkommen* Alleinerziehend mit 1 Kind 43.439 € Alleinerziehend mit 2 Kindern 46.561 € 2 Personen mit 1 Kind 45.500 € jedes weitere Kind + 9.182 € junges Ehepaar + 6.061 € (U40 und max. 5 Jahre verheiratet) * Vereinfachte Berechnung unter der Annahme, dass nur eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt. Eventuell sind Abzugsbeträge (z.B. bei Schwerbe- hinderung) möglich, die ein höheres Einkommen zulassen. Für bestimmte Einkünfte (z.B. Renten, Beamtenbesoldung) gelten abweichende Werte. Der Kreis Siegen-Wittgenstein bietet Ihnen gerne eine Beratung an. Prüfen Sie Ihre Förderchancen auf www.nrwbank.de/eigentumsfoerderung |3
Was gibt es zu beachten? • Vor Erteilung der Förderzusage darf nicht mit dem Bau begonnen werden (Vertragsabschluss zählt). • Der notarielle Kaufvertrag zum Erwerb der Immobilie darf noch nicht abge- schlossen sein oder muss ein förderkonformes Rücktrittsrecht enthalten. • Der Kauf von Wohnungen in Hochhäusern ist ausgeschlossen. Wie hoch ist das Darlehen? Das Darlehen setzt sich zusammen aus: Grundpauschale für Siegen 100.300 € zuzüglich Familienbonus (je Kind oder Schwerbehinderter Person) +17.000 € Barrierefreies Objekt +10.000 € Neu: Zusätzliche Darlehen für „Bauen mit Holz“ möglich 7,5% des Darlehens müs sen nicht zurückgezahlt werden (T ilgungsnachlass) 4|
Beispielrechnung Förderfall: Familie mit 2 Kindern baut ein Eigenheim in Siegen. Gesamtkosten: 350.000 € Förderdarlehen Tilgungsnachlass Grundpauschale 100.300 € Familienbonus 34.000 € Barrierefreiheit 10.000 € Summe Förderung 144.300 € 10.822,50 € Eigenleistung 15% der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung erbracht werden. Dies können sein: • Barmittel (mindestens die Hälfte der Eigenleistung) • Selbsthilfe (z.B. eigene Bauleistungen) • nicht durch Grundschulden belastete Teile des Baugrundstücks In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit 15% des Förderdarlehens auf die Eigenleistung anzurechnen. Somit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar: Förderdarlehen 144.300 € Eigenleistung (15% von 350.000 €) 52.500 € Weiteres Darlehen (z.B. Hausbank) 153.200 € Summe Gesamtkosten 350.000 € |5
Wie sind die Konditionen? Zinsen • 0,5% p.a. für die ersten 20 Jahre fest • Danach ist der Zinssatz weitere 5 Jahre einkommensabhängig möglich Verwaltungskostenbeitrag • 0,5% p.a. laufend vom Darlehensbetrag; nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag er- hoben Tilgung • neue Objekte: 1% p.a. (Annuitätendarlehen) • gebrauchte Objekte: 2% p.a. (Annuitätendarlehen) • kostenlose Sondertilgungen möglich Tilgungsnachlass • 7,5% des Gesamtdarlehensbetrages = Reduzierung der Darlehensrestschuld • Ihre Rate (Tilgung, Zinsen, Verwaltungskostenbeitrag) wird nur vom reduzierten Darlehen berechnet. Auch bei der Eintragung der Hypothek sparen Sie dadurch. Auszahlung • 99,6% (0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag) Auszahlungsraten Neubau • 40% bei Baubeginn • 40% nach Fertigstellung des Rohbaus • 20% bei Bezugsfertigkeit Auszahlungsraten Kauf (auch Ersterwerb) • 100% nach Abschluss des Kaufvertrages und Lastenübergang, ggf. Bezugsfertigkeit 6|
Ihre Ansprechpartner Für die Förderberatung: Kreis Siegen-Wittgenstein (Bewilligungsbehörde) Astrid Pohl Telefon: 0271 333-1903 E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de Ina Wuntke Telefon: 0271 333-1903 E-Mail: i.wuntke@siegen-wittgenstein.de Für baurechtliche Auskünfte im Stadtgebiet Siegen: Universitätsstadt Siegen (Servicestelle Bauberatung) Christel Rubertus Telefon: 0271 404-3291 E-Mail: c.rubertus@siegen.de Stephan Hahn Telefon: 0271 404-3286 E-Mail: s.hahn@siegen.de |7
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