Willkommen in Rüsselsheim am Main! - Wegweiser für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer

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Willkommen in Rüsselsheim am Main! - Wegweiser für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer
Willkommen
in Rüsselsheim am Main!
Wegweiser für neu zugezogene
Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer

Nützliche Informationen
und Hinweise in einfacher Sprache

→ www.ruesselsheim.de
Willkommen in Rüsselsheim am Main! - Wegweiser für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer
Herzlich Willkommen in Rüsselsheim am Main.

    In der Stadt leben viele Menschen aus verschiedenen Ländern.

    Sie leben alle friedlich zusammen.

    Und das macht Rüsselsheim aus.

    Brauchen Sie eine Orientierung?

    Oder Unterstützung und Begleitung?

    Dafür haben wir diesen Wegweiser für Sie entwickelt.

    Sie finden in diesem Wegweiser viele wichtige Informationen und Adressen.

    In einfacher Sprache.

    Die Informationen unterstützen Sie in Ihrem Alltag in der Stadt.

    Sie finden zum Beispiel Informationen:

    Zu Deutschkursen.

    Zur Wohnungssuche.

    Zu Kindertagesstätten und Schulen.

    Zu den Beratungs-Angeboten der Stadt.

    Oder zum Asyl-Verfahren.

    Sie können den Wegweiser auf der Internetseite der Stadt Rüsselsheim herunterladen.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Ankommen in unserer Stadt.

    Ihr Oberbürgermeister

    Udo Bausch

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Checkliste                                                                                                                                           Willkommen in Rüsselsheim am Main!

    Wichtige Schritte nach dem Ankommen in Rüsselsheim am Main:                                                                                          Informationsbroschüre für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer

    Weitere Informationen finden Sie auf den angegebenen Seiten.

                                                                                                                                                         Inhaltsverzeichnis

            Wohnsitz anmelden...................................................................................................................19        1. Erste Schritte in der neuen Stadt .....................................................................................6

            Aufenthaltstitel beantragen......................................................................................................7            2. Wohnen in Rüsselsheim......................................................................................................14

            Bankkonto eröffnen.................................................................................................................126        3. Sprache.....................................................................................................................................32

            Krankenversicherung abschließen......................................................................................99                       4. Kinder-Betreuung, Schule und Lernen..........................................................................40

            Kindergartenplatz suchen.......................................................................................................42             5. Arbeit und Ausbildung.........................................................................................................60

            Schule für Kinder.......................................................................................................................45    6. Angebote für Familien, Jugend und Senioren.............................................................76

            Integrationskurs besuchen.....................................................................................................33              7. Gesundheit und Soziales ...................................................................................................96

            Ausbildungsabschlüsse anerkennen lassen....................................................................62                                 8. Mobilität und Verkehr.........................................................................................................110

            KFZ ummelden / anmelden..................................................................................................123                  9. Geld und Versicherungen.................................................................................................126

            Führerschein umschreiben..................................................................................................121                 10. Bürger-Beteiligung und Politik....................................................................................134

                                                                                                                                                          11. Informationen für Geflüchtete......................................................................................144

                                                                                                                                                          Weitere Adressen ....................................................................................................................161

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Willkommen in Rüsselsheim am Main! - Wegweiser für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer
1. Erste Schritte in der neuen Stadt

Sie sind neu in Rüsselsheim am Main?                                                   Wohnungs-Geber-Bescheinigung:
Herzlich willkommen.                                                                   Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung muss Ihr Vermieter
Das müssen Sie jetzt tun.                                                              oder Ihre Vermieterin ausfüllen.
Sie können sich hier informieren.                                                      Und das steht in der Wohnungs-Geber-Bescheinigung:

                                                                                                •    Die Adresse von Ihrer neuen Wohnung.
1.1 So melden Sie Ihren Wohn-Sitz an                                                            •    Wann Sie in die neue Wohnung einziehen.
                                                       © Stadt Rüsselsheim am Main
                                                                                                •    Die Adresse von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
Sind Sie neu in die Stadt gezogen und wohnen jetzt hier?
                                                                                       Hier können Sie die Wohnungs-Geber-Bescheinigung herunterladen
Dann ist Rüsselsheim am Main Ihr Wohn-Sitz.
                                                                                       Und das Formular „Anmeldung einer Wohnung“.
Sie müssen den Wohn-Sitz im Rathaus anmelden.
                                                                                       → www.ruesselsheim.de
Das zuständige Amt im Rathaus heißt Innenstadt-Büro.
                                                                                       Klicken Sie hier:
Im Kapitel Wohnen auf Seite 19 finden Sie die Adresse.
                                                                                                1.   Rathaus

                                                                                                2.   Dienstleistungen A-Z
    Wichtig:
                                                                                                3.   A
    Sie haben für das Anmelden 2 Wochen Zeit.
                                                                                                4.   Anmeldung einer Wohnung
    Vielleicht melden Sie sich zu spät oder gar nicht an.

    Dann müssen Sie als Strafe Geld bezahlen.
                                                                                     1.2 So beantragen Sie Ihren Aufenthalts-Titel

                                                                                     Für Menschen aus Nicht-EU-Ländern
Das brauchen Sie für die Anmeldung:
                                                                                     Sind Sie aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen?
          •    Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
                                                                                     Aber dieses Land gehört nicht zu Europa.
               Vielleicht möchten Sie weitere Personen anmelden.
                                                                                     Dann brauchen Sie einen Aufenthalts-Titel.
               Sie müssen den Personal-Ausweis von jeder Person mitbringen.

               Oder den Reise-Pass von jeder Person.
                                                                                       Aufenthalts-Titel:
          •    Ausweise von Ihren Kindern
                                                                                       Ein anderes Wort dafür ist Aufenthalts-Erlaubnis.
          •    Geburtsurkunden von Ihren Kindern
                                                                                       Der Aufenthalts-Titel bedeutet:
          •    Miet-Vertrag für Ihre Wohnung
                                                                                       Sie dürfen in Deutschland bleiben.
          •    Wohnungs-Geber-Bescheinigung

          •    Formular „Anmeldung einer Wohnung“

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Sie beantragen den Aufenthalts-Titel bei der Ausländer-Behörde.     Informieren Sie sich auf der Internet-Seite vom Kreis Groß-Gerau.

Vielleicht möchten Sie Ihren Aufenthalts-Titel verlängern.          → www.kreisgg.de

Oder Familien-Mitglieder einladen.                                  Klicken Sie auf

Dann fragen Sie die Mitarbeiter von der Ausländer-Behörde.                   1.   Ausländerwesen

                                                                             2.   Aufenthaltstitel
    Hier ist die Adresse:
                                                                    Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:
    Ausländer-Behörde Rüsselsheim am Main

    Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung               Für Menschen aus EU-Ländern und Spät-Aussiedler
    Bereich Einbürgerung und Migration                              Haben Sie einen Reise-Pass von einem anderen Land?
    Ludwig-Dörfler-Allee 4                                          Dieses Land gehört zur Europäischen Union.
    65428 Rüsselsheim                                               Dann sind Sie ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin.
    Telefon: 0 61 42 - 83 24 21 oder 0 61 42 - 83 0                 Sie brauchen keinen Aufenthalts-Titel.
    E-Mail-Adresse: auslaenderbehoerde@ruesselsheim.de              Und Sie dürfen in jedes Land in Europa reisen.

                                                                    Oder in jedes Land umziehen.

Informationen im Internet

Schauen Sie auf der Internet-Seite der Stadt Rüsselsheim am Main.     Vielleicht sind Ihre Familien-Mitglieder keine EU-Bürger.

→ www.ruesselsheim.de                                                 Dann brauchen diese Menschen eine Aufenthalts-Karte.

Klicken Sie auf                                                       Die Aufenthalts-Karte bekommen Sie bei der Ausländer-Behörde.

          1.   Rathaus

          2.   Ämter A - Z
                                                                    Sie sind Spät-Aussiedler oder Spät-Aussiedlerin.
          3.   Fachbereich Sicherheit und Ordnung
                                                                    Zum Beispiel aus Russland.
          4.   Bereich Einbürgerung und Migration
                                                                    Oder aus Kasachstan.

                                                                    Aber Ihre Familie ist deutsch.
Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:
                                                                    Jetzt ziehen Sie nach Deutschland um.

                                                                    Dann brauchen Sie keinen Aufenthalts-Titel.

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1.3 Ein Bank-Konto eröffnen                                                                           Tipp:

                                                                                                      Vielleicht sprechen Sie nur wenig Deutsch.
Eröffnen Sie schnell ein Bank-Konto.
                                                                                                      Und Sie kennen sich in Rüsselsheim noch nicht gut aus.
Das Bank-Konto ist wichtig.
                                                                                                      Brauchen Sie Hilfe bei dem Ausfüllen von Formularen?
Wenn Sie eine Arbeit anfangen.
                                                                                                      Oder wünschen Sie eine Begleitung zu einem Amt?
Oder eine Wohnung mieten.
                                                                         © 123rf.com/Vasily Smirnov   Die Integrations-Lotsen der Stadt Rüsselsheim helfen Ihnen
Lesen Sie dazu das Kapitel 9: Geld und Versicherung auf Seite 126.

                                                                                                      Was sind Integrations-Lotsen?

1.4 Eine Kranken-Versicherung abschließen                                                             Die Integrations-Lotsen und Integrations-Lotsinnen sind Männer und Frauen

                                                                                                      aus Rüsselsheim.
Melden Sie sich schnell bei einer Kranken-Versicherung an.
                                                                                                      Manche von ihnen sind vor langer Zeit aus dem Ausland gekommen.
Die Kranken-Versicherung ist wichtig.
                                                                                                      Deshalb sprechen die Integrations-Lotsen und Integrations-Lotsinnen verschiedene Sprachen.
Vielleicht sind Sie krank.
                                                                                                      Jetzt kennen sie sich gut aus in der Stadt und bei den Ämtern.
Und Sie möchten zu einem Arzt gehen.
                                                                                                      Die Integrations-Lotsen und Integrations-Lotsinnen möchten fremden Menschen helfen.
Oder Sie möchten eine Arbeit anfangen.
                                                                                                      Damit Sie gut in Rüsselsheim ankommen.
Dafür brauchen Sie eine Kranken-Versicherung.
                                                                                                      Die Hilfe der Integrations-Lotsen und Integrations-Lotsinnen ist für Sie kostenlos.
Lesen Sie dazu das Kapitel 7: Gesundheit und Soziales auf Seite 96.

                                                                                                        Hier finden Sie die Integrations-Lotsen und Integrations-Lotsinnen:
1.5 Urkunden und Übersetzungen
                                                                                                        Rathaus der Stadt Rüsselsheim am Main
Bei vielen Ämtern brauchen Sie Papiere.
                                                                                                        Raum 76 a im 3. Ober-Geschoss
Zum Beispiel eine Geburts-Urkunde. Oder ein Zeugnis.
                                                                                                        Marktplatz 4
Aber die Papiere sind in Ihrer Sprache geschrieben.
                                                                                                        65428 Rüsselsheim am Main
Vielleicht möchte das Amt die Papiere auf Deutsch haben.
                                                                                                        Telefon: 0 61 42 - 83 22 05
Dann müssen Sie die Papiere übersetzen lassen. Das macht ein Übersetzungs-Büro für Geld.
                                                                                                        E-Mail-Adresse: integrationslotsen@ruesselsheim.de
Die Adressen finden Sie im Internet. Oder im Telefonbuch.
                                                                                                        Sprechzeiten:

     Sie finden mehr Informationen im Internet:                                                         Montag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr

     Stadt-Verwaltung Rüsselsheim am Main → www.ruesselsheim.de                                         Donnerstag von 16 bis 18 Uhr

     Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge → www.bamf.de

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Willkommen in Rüsselsheim am Main! - Wegweiser für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer
Es gibt eine Broschüre speziell für Frauen und Mädchen in Rüsselsheim am Main.                  Das Integreat-APP für Rüsselsheim am Main

Hier finden Sie viele Informationen und Angebote.                                               Die Stadt Rüsselsheim am Main bietet die App „Integreat“ an.

Zu verschiedenen Themen.                                                                        Sie ist für Menschen, die neu nach Rüsselsheim gezogen sind.
Für junge Frauen und Mädchen.                                                                   Sie finden in dieser App viele wichtige Informationen und Adressen.
Für erwachsene Frauen.                                                                          Die App können Sie unter www.integreat.app/ruesselsheim/de
Für ältere Frauen.                                                                              direkt auf Ihr Handy herunterladen.
Und viele Beratungsstellen und Tipps wo Sie Hilfe bekommen.                                     Oder direkt über den PC nutzen. Die App ist kostenlos und auch offline nutzbar.

                                                                  © Stadt Rüsselsheim am Main

     Die Broschüre können Sie sich hier abholen:

     Interkulturelles Büro der Stadt Rüsselsheim

     Marktplatz 4

     65428 Rüsselsheim am Main

     Telefon: 0 61 42 - 83 23 67

     E-Mail-Adresse: integrationsaufgaben@ruesselsheim.de

Oder im Internet ansehen und herunterladen.

→ www.ruesselsheim.de
Klicken Sie auf:

            1.   Stadtleben

            2.   Soziales

            3.   Migration - Integration

            4.   Interkulturelles Büro

            5.   Broschüre Angebote für Frauen und Mädchen

Das ist der QR-Code für die Internet-Seite:

                                                                                                © Stadt Rüsselsheim am Main

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Willkommen in Rüsselsheim am Main! - Wegweiser für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer
2. Wohnen in Rüsselsheim

Sie möchten in eine eigene Wohnung ziehen?                                        Einen Makler oder eine Marklerin beauftragen

Vielleicht wollen Sie umziehen.                                                   Vielleicht möchten Sie einen Makler oder eine Maklerin beauftragen.

Hier können Sie sich informieren.                                                 Der Makler und die Maklerin kennt sich gut aus mit Wohnungen.

Wie Sie eine Wohnung suchen.                                                      Er oder Sie sucht dann für Sie eine Wohnung.

.                                                                                 Aber Sie müssen den Makler oder die Maklerin für die Wohnungs-Suche bezahlen.

2.1 So finden Sie eine Wohnung                                                    Das Geld für den Makler oder die Maklerin heißt Provision.
                                                    © Stadt Rüsselsheim am Main
Angebote für Wohnungen im Internet
                                                                                  2.2 Wohnen mit wenig Geld
Sie können im Internet nach einer Wohnung suchen.

Es gibt dafür verschiedene Internet-Seiten.                                       Sozial-Wohnungen

Hier finden Sie eine Auswahl:                                                     Sie verdienen nur wenig Geld.

→ www.Immobilienportale.com                                                       Und die Miete von vielen Wohnungen ist für Sie zu teuer.

Klicken Sie auf:                                                                  Vielleicht dürfen Sie in eine Sozial-Wohnung einziehen.

         1.   Startseite                                                          Für eine Sozial-Wohnung zahlen Sie weniger Miete als für andere Wohnungen.

         2.   Übersicht Immobilienportale                                         Aber Sie brauchen dafür einen Wohn-Berechtigungs-Schein.

Angebote für Wohnungen in der Zeitung

Sie können in der Zeitung nach einer Wohnung suchen.                                Wann bekommen Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein:

Schauen Sie in den Immobilien-Teil.                                                          •   Sie suchen eine Wohnung.

Dort stehen Angebote für Wohnungen.                                                          •   Sie verdienen nur wenig Geld.

                                                                                             •   Vielleicht möchten Sie mit anderen Personen einziehen.
Angebote von Wohnungs-Bau-Gesellschaften
                                                                                                 Dann dürfen auch diese Personen nur wenig Geld verdienen.
Sie können bei den Gesellschaften nach einer Wohnung fragen.
                                                                                                 Oder die Personen verdienen kein Geld.
Eine Wohnungs-Bau-Gesellschaft ist ein großes Unternehmen.

Das Unternehmen hat viele Wohnungen.

Und es vermietet die Wohnungen.
Schauen Sie auf Seite 162 in diesem Heft.

Da stehen die Adressen von den Wohnungs-Bau-Gesellschaften

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Willkommen in Rüsselsheim am Main! - Wegweiser für neu zugezogene Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer
Wohn-Geld
     Das brauchen Sie für den Wohn-Berechtigungs-Schein:
                                                                                      Vielleicht verdienen Sie zu wenig Geld.
                •     Wohn-Berechtigung-Antrag
                                                                                      Und Sie können die Miete für Ihre Wohnung alleine nicht bezahlen.
                •     Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass
                                                                                      Dann gehen Sie zur Wohn-Geld-Behörde.
                •     Aufenthaltstitel
                                                                                      Dort können Sie Wohn-Geld beantragen.
                •     eine Haushalts-Bescheinigung
                                                                                      Das Wohn-Geld bekommen Sie von der Stadt als Hilfe.
                      Mit wie vielen Personen leben Sie aktuell in der Wohnung?
                                                                                      Damit Sie die Miete bezahlen können.
                      Das Einwohnermeldeamt/Stadtbüro muss die Bescheinigung prüfen

                      und abstempeln.
                                                                                        Wie viel Wohn-Geld Sie bekommen?
                •     Einkommenserklärung
                                                                                        Das rechnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Wohn-Geld-Behörde aus.
                      Wie viel Geld verdienen Sie im Monat?

                •     Wenn Sie Kinder haben: Nachweis über Kinder-Geld

                                                                                      Das brauchen Sie für Wohn-Geld:

Sie können den Antrag auf Wohn-Berechtigung hier herunterladen.                                •   Antrag auf Wohn-Geld

Schauen Sie auf der Internet-Seite der Stadt Rüsselsheim am Main.                              •   Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass

→ www.ruesselsheim.de                                                                          •   Ihren Miet-Vertrag

Klicken Sie auf                                                                                •   Ihren Einkommens-Nachweis

           1.       Rathaus
           2.       Dienstleistungen A - Z                                            Das müssen Sie den Mitarbeitern der Wohn-Geld-Behörde sagen:

           3.       W wie Wohnberechtigungen                                                   •   Wie hoch ist Ihre Miete.

           4.       Wohnberechtigung (PDF)                                                     •   Wie viele Personen leben mit Ihnen in der Wohnung.
                                                                                               •   Wie viel Geld verdienen alle zusammen im Monat.
Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:
                                                                                               •   Was müssen Sie von diesem Geld jeden Monat bezahlen.

     Wichtig

     Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist nur für eine bestimmte Zeit gültig.

     Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Verlängerung!

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Sie können den Antrag auf Wohn-Geld hier herunterladen.              2.3 Melden Sie Ihren Wohn-Sitz an

Schauen Sie auf der Internet-Seite der Stadt Rüsselsheim am Main.
                                                                     Vielleicht sind Sie in eine Wohnung gezogen?
→ www.ruesselsheim.de
                                                                     Dann müssen Sie Ihren neuen Wohn-Sitz anmelden.
Klicken Sie auf
                                                                     Lesen Sie das Kapitel 1 Ankommen und Orientieren in diesem Heft.
            1.   Rathaus
                                                                     Dort wird genau erklärt:
            2.   Dienstleistungen A - Z
                                                                     Wie Sie Ihren Wohn-Sitz anmelden.
            3.   W wie Wohngeldbehörde
                                                                     Und was Sie dafür brauchen.
            4.   Antrag auf Wohngeld-Mietzuschuss (PDF)

                                                                     Hier können Sie Ihren Wohn-Sitz anmelden:
                                                                                                                                                © Stadt Rüsselsheim am Main
                                                                     Innenstadt-Büro
     Vielleicht haben Sie Fragen zu dem Wohn-Berechtigungs-Schein.
                                                                     Mainstraße 7
     Oder zu dem Wohn-Geld.
                                                                     65428 Rüsselsheim am Main
     Die Mitarbeiter von der Fachstelle Wohnen helfen Ihnen gerne.
                                                                     Telefon: 0 61 42 - 83 29 40

                                                                     E-Mail-Adresse: buergerservice@ruesselsheim.de
     Hier ist die Adresse:
                                                                     Sprechzeiten:
     Fachbereich Soziales und Gesundheit
                                                                     Montag von 7 bis 13 Uhr
     Bereich Obdachlosenbehörde, Wohnen
                                                                     Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
     Mainstraße 7
                                                                     Mittwoch geschlossen, Freitag von 7 bis 12 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr
     65428 Rüsselsheim am Main

     Telefon: 0 61 42 - 83 0                                         Stadtteil-Büro Dicker Busch

     E-Mail-Adresse: wohnungswesen@ruesselsheim.de                   Virchowstraße 5 bis 7

     Sprechzeiten:                                                   65428 Rüsselsheim am Main

     Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr                             Telefon: 0 61 42 - 83 29 00

     Donnerstag von 16 bis 18 Uhr                                    E-Mail-Adresse: buergerservice@ruesselsheim.de

                                                                     Sprechzeiten:

                                                                     Montag geschlossen

                                                                     Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr

                                                                     Donnerstag von 8 bis 13 Uhr

                                                                     Freitag von 8 bis 12 Uhr

18                                                                                                                                                                   19
Der Miet-Vertrag
     Wichtig

     Sie haben für das Anmelden 2 Wochen Zeit.
                                                                                           Wichtig
     Vielleicht melden Sie sich zu spät oder gar nicht an.
                                                                                           Machen Sie immer einen schriftlichen Miet-Vertrag.
     Dann müssen Sie eine hohe Geld-Strafe bezahlen.
                                                                                           Darin soll stehen:

                                                                                                      •   Wie hoch ist die Miete.
Möchten Sie ins Ausland umziehen?
                                                                                                      •   Wie hoch sind die Neben-Kosten.
Dann müssen Sie Ihren Wohn-Sitz abmelden.
                                                                                                      •   Wie hoch ist die Kaution.

                                                                                                      •   Was müssen Sie renovieren.
2.4. So mieten Sie eine Wohnung
                                                                                                      •   Wie lang ist die Kündigungs-Frist.

Vielleicht haben Sie eine passende Wohnung gefunden.                                       Vielleicht haben Sie mit dem Vermieter oder der Vermieterin Dinge abgesprochen.

Dann möchte der Vermieter oder die Vermieterin diese Papiere von Ihnen sehen:              Dann soll auch das im schriftlichen Miet-Vertrag stehen.

           •       Ihren Einkommens-Nachweis von den letzten 3 Monaten                     Der Vermieter oder die Vermieterin unterschreibt den Miet-Vertrag.

           •       Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass                            Und Sie unterschreiben auch.

           •       Sind Sie kein Deutscher oder keine Deutsche?                            Der Miet-Vertrag ist nur mit den Unterschriften gültig.

                   Dann müssen Sie Ihren Aufenthalts-Titel zeigen.                         Vielleicht gibt es später einmal Streit.

           •       Vielleicht haben Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein.                   Dann können Sie im Miet-Vertrag nachschauen:

                   Sie sollen dann dem Vermieter diesen Schein zeigen.                     Was steht dort?

                   Oder der Vermieterin.                                                   Daran müssen Sie und der Vermieter oder die Vermieterin sich halten.

     Einkommens-Nachweis                                                                 2.5. Wie viel Geld kostet die Wohnung

     Wie viel Geld bekommen Sie jeden Monat?
                                                                                         Wie viel Miete Sie bezahlen müssen
     Das steht auf dem Einkommens-Nachweis.
                                                                                         Die genaue Miete steht in Ihrem Miet-Vertrag.
     Ein Einkommens-Nachweis ist zum Beispiel:
                                                                                         Sie müssen die Miete für Ihre Wohnung jeden Monat bezahlen.
               •     die Gehalts-Abrechnung von Ihrem Arbeit-Geber oder Arbeit-Geberin
                                                                                         Meistens am 1. Tag von dem neuen Monat.
               •     der Renten-Bescheid von der Renten-Versicherung
                                                                                         Die Miete heißt auch:
               •     der Bewilligungs-Bescheid von dem Jobcenter
                                                                                         Kalt-Miete

                                                                                         Netto-Kalt-Miete

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Wie viel Neben-Kosten Sie bezahlen müssen                                                    Wieviel Miet-Kosten müssen Sie insgesamt bezahlen?
Die Neben-Kosten kommen zur Miete dazu.                                                      Das, was Sie jeden Monat insgesamt für Ihre Wohnung bezahlen müssen heißt auch:
Das sind zum Beispiel:                                                                       Warm-Miete
            •   Geld für die Heizung.                                                        Warm-Miete = Kalt-Miete + Neben-Kosten
            •   Geld für die Müll-Abfuhr

            •   Geld für Wasser                                                            Wie viel Kaution Sie bezahlen müssen

            •   Geld für Abwasser                                                          Vor dem Einzug in die Wohnung müssen Sie eine Kaution bezahlen.

            •   Geld für die Straßen-Reinigung                                             Die Kaution ist so hoch wie die Miete für 2 bis 3 Monate.

Der Vermieter oder die Vermieterin rechnet die Neben-Kosten ungefähr aus.                  Das Geld gibt Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin Sicherheit.

Und er oder sie schreibt die Neben-Kosten in den Miet-Vertrag.                             Wenn Sie mal die Miete nicht bezahlen können.

Sie müssen das Geld für die Neben-Kosten jeden Monat bezahlen.                             Oder wenn Sie etwas in der Wohnung kaputt machen.

                                                                                           Und Sie lassen das nicht reparieren.

     Der Vermieter oder die Vermieterin schickt Ihnen jedes Jahr eine genaue Abrechnung.   Der Vermieter oder Vermieterin hebt das Geld auf.
     Er oder Sie prüft genau:                                                              Vielleicht möchten Sie wieder aus der Wohnung ausziehen.
     Was haben Sie verbraucht.                                                             Dann bekommen Sie die Kaution zurück.
     Vielleicht machen Sie oft die Heizung an.

     Dann sind die Neben-Kosten höher.                                                       Machen Sie ein Übergabe-Protokoll
     Oder Sie verbrauchen nur wenig Wasser.                                                  Schauen Sie sich die neue Wohnung vor dem Einzug genau an.
     Dann sind die Neben-Kosten niedriger.                                                   Vielleicht sind schon Dinge in der Wohnung kaputt.
     Am Ende von dem Jahr rechnet der Vermieter oder die Vermieterin genau aus:              Oder Dinge funktionieren nicht.
     Diese Neben-Kosten haben Sie im Voraus bezahlt.                                         Schreiben Sie diese Dinge zusammen mit dem Vermieter oder der Vermieterin auf ein
     Diese Neben-Kosten sind tatsächlich entstanden.                                         Blatt Papier.
     Vielleicht müssen Sie noch mehr Geld bezahlen.                                          Auch das Datum soll auf dem Papier stehen.
     Oder Sie bekommen Geld zurück.                                                          Das nennt man Übergabe-Protokoll.
     Sie sollen die Abrechnung der Neben-Kosten genau anschauen.                             Sie müssen das Übergabe-Protokoll unterschreiben.
     Rechnen Sie selbst noch einmal nach.                                                    Und Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss auch unterschreiben.
     Vielleicht hat Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin aus Versehen falsch gerechnet.       Dann gibt es später beim Auszug keinen Streit.

                                                                                             Weil Sie etwas reparieren sollen. Was schon vorher kaputt war.

22                                                                                                                                                                               23
Was Sie in der Wohnung renovieren müssen                                       Sie können sich auf dieser Internet-Seite informieren.

Renovieren heißt: neu machen.                                                  Oder bei der GEZ anmelden.

Vielleicht müssen Sie die Wohnung neu streichen.                               → www.rundfunkbeitrag.de

Oder Sie sollen einen neuen Teppich verlegen.                                  Klicken Sie auf:

Manchmal muss der Mieter oder die Mieterin beim Einzug renovieren.                        •     Wohnung anmelden

Und manchmal beim Auszug.

Das steht dann im Miet-Vertrag.                                                2.7 Müll-Entsorgung und Müll-Trennung

Wie lang die Kündigungs-Frist ist
                                                                                 So trennen Sie Ihren Müll
Die Kündigungs-Frist steht im Miet-Vertrag.
                                                                                 Der Müll wird in Deutschland in verschiedenen Müll-Tonnen gesammelt.
Oft ist die Kündigungs-Frist 3 Monate.
                                                                                 Der Vermieter stellt die verschiedenen Müll-Tonnen für Sie bereit.
Das bedeutet:
                                                                                 Und die Müll-Abfuhr holt den Müll regelmäßig ab.
Sie möchten später wieder aus der Wohnung ausziehen.
                                                                                 Das Geld für die Müll-Abfuhr zahlen Sie mit den Neben-Kosten.
Dann müssen Sie dem Vermieter oder der Vermieterin eine Kündigung schreiben.

Und zwar 3 Monate vor dem Auszug.

Vielleicht möchte der Vermieter oder die Vermieterin Ihnen kündigen.                                  Bio-Müll                              Grüner Punkt

Dann muss er oder sie sich auch an die Kündigungs-Frist halten.                                       Zum Beispiel:                         Zum Beispiel:

                                                                                                      Obst-Reste                            Plastik
2.6. Melden Sie sich bei der GEZ an                                                                   Gemüse-Reste                          Alu-Folie

                                                                                                      Altes Brot                            Dosen
GEZ ist die Abkürzung für: Gebühren-Einzugs-Zentrale.

Sie sind neu in eine Wohnung gezogen.

Dann müssen Sie sich bei der GEZ anmelden.
                                                                                                      Papier                                Rest-Müll
Jede Wohnung muss bei der GEZ den Rundfunk-Beitrag bezahlen.
                                                                                                      Zum Beispiel:                         Zum Beispiel:
Das ist das Geld für die Fernseh-Programme.
                                                                                                      Zeitungen                             Windeln
Und für das Radio.
                                                                                                      Karton                                Tampons
Vielleicht haben Sie keinen Fernseher. Oder kein Radio.
                                                                                                      Verpackungen                          Asche
Sie müssen den Rundfunk-Beitrag trotzdem bezahlen.
                                                                                                                                            Stifte
Das ist in Deutschland ein Gesetz.

                                                                               Mülltonnen © pixabay
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2.8. Barriere-freies Wohnen
     Im Abfall-Kalender steht:

     Wann wird der Müll aus den                                  Manche Menschen brauchen eine besondere Wohnung.

     verschiedenen Müll-Tonnen abgeholt.                         Zum Beispiel:

     Hier können Sie einen Abfall-Kalender abholen.                       •   Menschen im Rollstuhl

               •     Im Innenstadt-Büro Rüsselsheim                       •   Alte Menschen

               •     Im Stadtteil-Büro Dicker Busch                       •   Menschen, die Pflege brauchen

               •     Bei den Stadt-Werken Rüsselsheim            Dann muss die Wohnung größer sein.

     Sie können sich auch im Internet informieren.               Die Türen müssen breiter sein.

     → www.staedteservice.de/                                    Damit ein Rollstuhl durchfahren kann.

     Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite.      Und die Schränke müssen weiter unten sein.

                                                                 Damit der Mensch im Rollstuhl sie erreichen kann.

                                                                 So eine Wohnung ist barriere-frei.
Im Abfall-Kalender steht:
                                                                 Vielleicht suchen Sie eine barriere-freie Wohnung.
Wann wird der Müll aus den verschiedenen Müll-Tonnen abgeholt.
                                                                 Oder Sie möchten Ihre Wohnung barriere-frei umbauen?
Hier können Sie einen Abfall-Kalender abholen.
                                                                 Dann können Sie sich beraten lassen.
           •       Im Innenstadt-Büro Rüsselsheim

           •       Im Stadtteil-Büro Dicker Busch
                                                                   Neue Wohnraumhilfe gGmbH
           •       Bei Städte-Service Raunheim Rüsselsheim
                                                                   Elisabeth-Selbert-Straße 26,
Sie können sich auch im Internet informieren.
                                                                   64289 Darmstadt
→ www.staedteservice.de/abfallwirtschaft
                                                                   Telefon: 0 61 51 - 78 07 70
Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite.
                                                                   E-Mail-Adresse: kontakt@neue-wohnraumhilfe.de

                                                                   Schauen Sie auch auf die Internet-Seite: → www.neue-wohnraumhilfe.de

                                                                   Oder Sie kommen in das Haus der Senioren.

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Hier ist die Adresse:
     Beratungs-Stelle für ältere und behinderte Menschen
                                                                          Mieterbund Rüsselsheim und Umgebung e. V.
     Frankfurter Straße 12,
                                                                          Walter-Flex-Straße 64
     65428 Rüsselsheim am Main
                                                                          65428 Rüsselsheim am Main
     Telefon: 0 61 42 - 83 28 75
                                                                          Telefon: 0 61 42 - 63 30 0
     Sprechzeiten:
                                                                          E-Mail-Adresse: info@mieterbund-ruesselsheim.de
     Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 16 bis 18 Uhr
                                                                          Internet-Adresse: → www.dmb-ruesselsheim.de
     Oder Sie vereinbaren einen Termin.

                                                                            TIPP:
Vielleicht sind Sie schon älter.                                            Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft?
Dann finden Sie in Rüsselsheim viele Angebote für das Wohnen.               Viele Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder.
Zum Beispiel:                                                               Auch bei Fragen zum Miet-Recht.
           •    Betreutes Wohnen                                            Diese Beratung ist kostenlos.
           •    Senioren-Wohnanlagen

           •    Pflege-Heime

Schauen Sie auch im Anhang dieses Heftes auf Seite 166.                     Die Haus-Ordnung

Sie finden dort Adressen zum Thema Wohnen im Alter.                         In großen Miet-Häusern wohnen oft viele Menschen.

Oder Wohnen mit Behinderung.                                                Es soll dort keinen Streit geben.
                                                                            Deshalb gibt es feste Regeln für das Zusammen-Leben.
2.9. Beratung beim Mieter-Bund
                                                                            Diese Regeln stehen in der Haus-Ordnung.
Gibt es ein Problem in Ihrer Wohnung?                                       Fragen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin nach der Haus-Ordnung.
Vielleicht haben Sie Streit mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
                                                                            In Deutschland sagt ein Gesetz:
Oder Sie haben Fragen zu Ihrer Neben-Kosten-Abrechnung.
                                                                                     •    Die Mittags-Ruhe ist von 13 bis 15 Uhr.
Und zu Ihrem Miet-Vertrag. Dann können Sie Sie sich beim Mieter-Bund
                                                                                          In dieser Zeit sollen Sie im Haus leise sein.
beraten lassen.
                                                                                     •    Die Nacht-Ruhe ist von 22 bis 6 Uhr.
Sie müssen aber vorher Mitglied beim Mieter-Bund werden.
                                                                                          In dieser Zeit müssen Sie im Haus leise sein.
Und den Mitglieds-Beitrag bezahlen.

                                                                            Daran müssen sich alle Menschen halten.

28                                                                                                                                                    29
Beratung bei Miet-Schulden                                              2.9. Angebote für Wohnungslose

Vielleicht konnten Sie länger Ihre Miete nicht bezahlen.
                                                                        Sie haben keine Wohnung?
Sie schulden Ihrem Vermieter deshalb Geld.
                                                                        Vielleicht verlieren Sie bald Ihre Wohnung.
Das nennt man Miet-Schulden.
                                                                        Dann kommen Sie zur Wohnungslosen-Hilfe in Rüsselsheim.
Dann können Sie zur Wohnraum-Hilfe gehen.
                                                                        Die Mitarbeitenden beraten Sie.
Die Mitarbeitenden helfen Ihnen.
                                                                        Und es gibt dort jeden Tag Plätze zum Schlafen.
Die Mitarbeitenden beraten Sie zu den Schulden.

Oder die Mitarbeitenden kommen zu Gesprächen mit Ihrem Vermieter mit.
                                                                        Zu diesen Adressen können Sie kommen:
Vielleicht möchten Sie auch zu einer Schuldner-Beratung gehen.          Diakonisches Werk Groß-Gerau / Rüsselsheim
Oder bei einer Behörde Geld beantragen.                                 Rugbyring 150 (am Stadtrand, Richtung Raunheim)
Dann brauchen Sie verschiedene Papiere.                                 65428 Rüsselsheim am Main
Die Mitarbeitenden helfen Ihnen bei der Vorbereitung.                   Telefon: 0 61 42 - 92 42 70
Oder sie kommen zu Ihnen nach Hause.                                    E-Mail-Adresse: wohnungslosenhilfe@dw-kreisgg.de
Und schauen mit Ihnen die Papiere an.

                                                                        Obdachlosenbehörde
Hier ist die Adresse:
                                                                        Frankfurter Straße 12
Neue Wohnraumhilfe gGmbH
                                                                        65428 Rüsselsheim am Main
Soziale Mieterberatung
                                                                        Telefon: 0 61 42 - 83 21 26 oder 83 23 02
Friedrich-Ebert-Platz 17

64289 Darmstadt

Telefon: 0 61 51 - 78 07 79 2

30                                                                                                                                31
3. Sprache

3.1. Deutsch lernen in Rüsselsheim                                                             3.3 Der Integrations-Kurs

Schnell die deutsche Sprache zu lernen ist wichtig.                                            Die Ausländer-Behörde oder das Job-Center entscheiden

In Rüsselsheim gibt es verschiedene Sprach-Kurse.                                              ob sie an einem Integrations-Kurs teilnehmen.

                                                                                               Vielleicht bekommen Sie eine Verpflichtungs-Bescheinigung.
3.2 Sprach-Beratung
                                                                                               Oder einen Berechtigungs-Schein.

Kommen Sie zur Sprach-Beratung.                                                                Dann können Sie einen Integrations-Kurs machen.
                                                                © 123rf.com/Consuelo Barreto
Die Mitarbeitenden schauen zum Beispiel:                                                       In Rüsselsheim gibt es verschiedene Anbieter von Integrations-Kursen.

           •       Wie gut Sie schon Deutsch sprechen.                                         Die Adressen finden Sie in diesem Kapitel.

           •       Oder welche Dinge für Sie wichtig sind.

Die Mitarbeitenden finden dann den richtigen Deutsch-Kurs für Sie.                             Vielleicht wurden Sie nicht zu einem Integrations-Kurs verpflichtet?
                                                                                               Sie möchten aber gerne einen Integrations-Kurs besuchen?
     Diese Papiere brauchen Sie für die Sprach-Beratung:
                                                                                               Dann gehen Sie zur Sprach-Beratung.
               •     Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.

               •     Vielleicht bekommen Sie Geld vom Amt.
                                                                                               Weitere Informationen finden Sie im Internet unter -→ www.bamf.de.
                     Zum Beispiel Arbeitslosen-Geld 2.
                                                                                               Klicken Sie auf
                     Oder Sozial-Hilfe.
                                                                                                        1.   Willkommen in Deutschland
                     Dann bringen Sie bitte Kopien von diesen Papieren mit.
                                                                                                        2.   Deutsch lernen
               •     Vielleicht haben Sie eine Verpflichtungs-Bescheinigung
                                                                                                        3.   Integrationskurse
                     für einen Sprach-Kurs von der Ausländer-Behörde bekommen.

                     Dann bringen Sie bitte die Verpflichtungs-Bescheinigung mit.
                                                                                               Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:
               •     Vielleicht haben Sie einen Berechtigungs-Schein

                     für einen Sprach-Kurs vom Job-Center bekommen.
                                                                                                 Wichtig:
                     Dann bringen Sie bitte den Berechtigungs-Schein mit.
                                                                                                 Sie haben sich für einen Integrations-Kurs angemeldet.

                                                                                                 Dann müssen Sie regelmäßig teilnehmen.
Sprach-Beratung in Rüsselsheim bieten an:                                                        Vielleicht fehlen Sie oft oder Sie sind viel krank.
           •       Tertia Berufsförderung GmbH & Co.KG                                           Dann kürzt das Job-Center Ihre Leistungen.
           •       Volkshochschule Rüsselsheim / Sprach-Beratung                                 Oder die Ausländer-Behörde verlängert Ihren Aufenthalts-Titel nur befristet.
Die Adressen stehen auf den nächsten Seiten.

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Hier gibt es Integrations-Kurse mit Kinder-Betreuung:
                                                              AWO Perspektiven gGmbH Hessen Süd

Pinker Institut e. V. Rüsselsheim                             Bahnhofstraße 23

Alte Poststraße 4                                             65428 Rüsselsheim am Main

65428 Rüsselsheim am Main                                     Telefon: 0 61 42 - 16 24 88 4

Telefon: 0 61 42 - 17 50 15 6                                 E-Mail-Adresse: post@awo-hs.org

E-Mail-Adresse: pinker-institut@hotmail.de

www.pinker-institut.de/                                       3.4 Was kostet ein Integrations-Kurs?

                                                              Ein Integrations-Kurs kostet Geld.
Das sind weitere Anbieter von Integrations-Kursen:
                                                              Das sagt Ihnen der Anbieter von dem Integrations-Kurs.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Sprach-Beratung.
                                                              Vielleicht haben Sie sehr wenig Geld.
                                                              Deshalb können Sie den Integrations-Kurs nicht bezahlen.
Volkshochschule Rüsselsheim / Sprach-Beratung
                                                              Vielleicht können Sie den Kurs umsonst machen.
Servicecenter Kultur 123
                                                              Dafür stellen Sie einen Antrag beim
Am Treff 1
                                                              Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
65428 Rüsselsheim am Main

Telefon: 0 61 42 - 83 26 30                                   Im Internet finden Sie den Antrag:

E-Mail-Adresse: service@kultur123ruesselsheim.de              → www.bamf.de
→ www.kultur123ruesselsheim.de/vhs                            Klicken Sie auf

                                                                       1.   Willkommen in Deutschland

Tertia Berufsförderung GmbH & Co. KG                                   2.   Deutsch lernen

Eisenstraße 9 b                                                        3.   Integrationskurse

65428 Rüsselsheim am Main                                              4.   Teilnahme und Kosten

Telefon: 0 61 42 - 17 44 50

E-Mail-Adresse: info@tertia.de                                Oder gehen Sie mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:

→ www.tertia.de/ruesselsheim

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Füllen Sie den Antrag aus.                                               3.6 Deutsch lernen im Internet

Dann senden Sie den Antrag an folgende Adresse:
                                                                         Sie können auch im Internet etwas Deutsch lernen.
Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
                                                                         Dafür bezahlen Sie kein Geld.
Frankfurt Flughafen
                                                                         Schauen Sie sich diese Internet-Seiten an.
Cargo City Süd

Gebäude 587 C                                                            Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.

60549 Frankfurt am Main                                                  „Ich will Deutsch lernen“

E-Mail-Adresse: service@bamf.bund.de                                     Internet-Adresse: → www.iwdl.de

                                                                         Deutsche Welle
3.5 Deutsch lernen für den Beruf (DeuFö)
                                                                         Internet-Adresse: → www.dw.com/deutschlernen

Vielleicht möchten Sie in einem bestimmten Beruf arbeiten.               Oder gehen Sie mit dem QR-Code auf die Internet-Seite.

Und dafür müssen Sie viele Fach-Wörter kennen.                           Oben rechts können Sie Ihre eigene Sprache auswählen.

Dann ist ein Deutsch-Kurs für diesen Beruf richtig für Sie.
                                                                         Goethe-Institut e.V.
Solche Kurse nennt man berufs-bezogene Deutsch-Kurse.
                                                                         Internet-Adresse: → www.goethe.de
Die Abkürzung heißt: DeuFö
                                                                         Klicken Sie auf
Die Kurse können Sie bei der Volkshochschule machen.
                                                                                  1.   Deutsche Sprache
Oder bei der Tertia Berufsförderung GmbH & Co. KG.
                                                                                  2.   Kostenlos Deutsch üben
Und bei der AWO Perspektiven gGmbH Hessen Süd.
                                                                                  3.   Willkommen
Informieren Sie sich auch im Internet:
                                                                                  4.   Deutschlernen für Flüchtlinge
→ www.bamf.de
                                                                         Oder gehen Sie mit dem QR-Code auf die Internet-Seite.
Klicken Sie auf

         1.   Willkommen in Deutschland                                  Selbstlernzentrum VHS Rüsselsheim

         2.   Deutsch lernen                                             Internet-Adresse: → www.vhs-ruesselsheim.de

         3.   Deutsch für den Beruf                                      Klicken Sie auf

         4.   Überblick zur berufsbezogenen Sprachförderung gem. § 45a            1.   Kurs

                                                                                  2.   Selbstlernzentrum
Oder gehen Sie mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:                   Oder gehen Sie mit dem QR-Code auf die Internet-Seite.

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Vielleicht suchen Sie einen Praktikums-Platz.
     ANKOMMEN APP für Ihr Handy
                                                                            Oder einen Ausbildungs-Platz.
     Sie können die APP auf Ihr Handy herunter laden.
                                                                            Und Sie möchten eine Bewerbung schreiben.
     Das kostet kein Geld.
                                                                            Dabei helfen Ihnen die Mitarbeiter.
     Die APP gibt es in verschiedenen Sprachen.
                                                                            Sie haben in Ihrem Land einen Schul-Abschluss gemacht?
     Dort können Sie Deutsch lernen.
                                                                            Oder Sie haben schon einen Beruf gelernt?
     Außerdem bekommen Sie wichtige Informationen.
                                                                            Vielleicht haben Sie in Ihrem Land ein Studium abgeschlossen.
     Zum Beispiel zu
                                                                            Und dieser Abschluss soll auch in Deutschland gelten.
               •     Asyl
                                                                            Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
               •     Ausbildung
                                                                            Und den Abschluss anerkennen lassen.
               •     Arbeit
                                                                            Auch dabei helfen Ihnen die Mitarbeiter.
     → www.ankommenapp.de
                                                                            Sie nehmen gerade an einem Integrations-Kurs teil?

                                                                            Dann bekommen Sie hier Beratung:

3.7 Hilfen zur beruflichen Orientierung                                     Kultur 123 Rüsselsheim / Volkshochschule

                                                                            Bahnhofsplatz 1 / Opel-Altwerk
Vielleicht leben Sie seit kurzer Zeit in Deutschland.
                                                                            65428 Rüsselsheim am Main
Sie sind zwischen 18 und 30 Jahren alt.
                                                                            Telefon: 0 61 42 - 83 26 30
Und Sie machen gerade einen Sprach-Kurs.
                                                                            E-Mail-Adresse: vhs@kultur123ruesselsheim.de
Oder Sie nehmen an einem Integrations-Kurs teil.

Dann können Sie zur Arbeits- und Qualifizierungs-Beratung für Geflüchtete   Sie nehmen gerade an einem Jugend-Integrations-Kurs teil?

und Zugewanderte kommen.                                                    Dann bekommen Sie hier Beratung:

                                                                            Internationaler Bund
Die Mitarbeiter beraten Sie kostenlos.                                                                                      Zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
                                                                            Darmstädterstraße 18 a
Und sie überlegen mit Ihnen zusammen:                                                                                       finden Sie hier Informationen:
                                                                            64521 Groß-Gerau
           •       Was können Sie gut?                                                                                      → www.hessen.netzwerk-iq.de
                                                                            Telefon: 0 61 52 - 17 19 37
           •       In welchem Beruf möchten Sie arbeiten?
                                                                            E-Mail-Adresse: BZ-Gross-Gerau@ib.de

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4. Kinder-Betreuung, Schule und Lernen

In vielen Familien gehen Mutter und Vater arbeiten.                   4.2 Betreuung für Kinder von 3 bis 6 Jahren
Dann muss jemand anderes auf die Kinder aufpassen.
                                                                      In Deutschland gibt es ein Gesetz.
Das nennt man Kinder-Betreuung.
                                                                      Kinder ab 3 Jahren haben das Recht auf einen Betreuungs-Platz.
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu diesen Fragen:
                                                                      In einer Kinder-Tages-Einrichtung.
         •    Welche Betreuungs-Plätze gibt es für Ihr Kind?

         •    Auf welche Schulen kann Ihr Kind gehen?                 Die Kinder-Tages-Einrichtung

         •    Wie geht es weiter nach der Schule?                     Kinder-Tages-Einrichtungen sind für Kinder von 3 bis 6 Jahren.

         •    Wo können Erwachsene etwas lernen?                      Ein anderer Name für Kinder-Tages-Einrichtung ist Kinder-Garten.

                                                                      Die Stadt betreibt den Kinder-Garten.

4.1 Betreuung für kleine Kinder von 0 bis 3 Jahren                    Oder eine Kirche.

                                                                      Oder ein Verein.
In Deutschland gibt es ein Gesetz.

Kinder die älter als ein Jahr sind bekommen einen Betreuungs-Platz.   Die pädagogische Arbeit

Diese Betreuungs-Plätze gibt es zum Beispiel in:                      Jede Krippe oder Kinder-Tages-Einrichtung ist unterschiedlich.

         1.   Kinder-Tages-Pflege                                     Jede Einrichtung arbeitet nach einem Konzept.

         2.   Kinder-Krippe                                           Das bedeutet:

                                                                      Für die Mitarbeiter sind bestimmte Dinge bei der Arbeit wichtig.

Was ist Kinder-Tages-Pflege?                                                   •   Die Kinder sollen sich viel an der frischen Luft bewegen.
Dabei werden höchstens 5 Kinder zusammen von einer Person betreut.             •   Die Kinder sollen viel Musik machen.

Zum Beispiel im Haus der Tages-Eltern.                                         •   Die Kinder sollen viel selbst machen und entdecken.

Oder in dafür gemieteten Räumen.
                                                                      Die Mitarbeiter sind qualifizierte Fach-Kräfte.
Die genauen Betreuungs-Zeiten sprechen Sie mit den Tages-Eltern ab.
                                                                      Sie haben eine pädagogische Ausbildung gemacht.

                                                                      Es gibt verschiedene Betreuungs-Zeiten.
Was ist eine Kinder-Krippe?
                                                                      Zum Beispiel für den halben Tag.
Die Krippe ist eine Einrichtung für Kinder von 0 bis 3 Jahren.
                                                                      Oder für den ganzen Tag.
Hier werden Kinder in einer Gruppe betreut und gefördert.

Kinder-Krippen betreibt die Stadt.

Oder die Kirche.

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Die Anmeldung                                                                                  Fachbereich Bildung und Betreuung

Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Einrichtungen.                               Bereich Kindertagesbetreuung

Bevor Sie Ihr Kind anmelden.                                                                   Ferdinand-Stuttmann-Straße 15

                                                                                               65428 Rüsselsheim am Main
Alle Informationen über die Kinder-Betreuung finden Sie im Internet:
                                                                                               Sprechzeiten:
→ www.ruesselsheim.de
                                                                                               Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr                      © Pixabay
Klicken Sie auf
                                                                                               Donnerstag von 16 bis 18 Uhr.
           1.    Stadtleben

           2.    Soziales
                                                                                               Sie können sich auch im Internet informieren:
           3.    Kinder
                                                                                               → www.ruesselsheim.de
           4.    Kitas
                                                                                               Klicken Sie auf
           5.    webKITA
                                                                                                        1.   Rathaus
Oder gehen Sie mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:
                                                                                                        2.   Ämter

                                                                                                        3.   A bis Z

     Anmeldung zur Kinder-Tages-Pflege, für die Krippe oder Kinder-Tages-Einrichtung                    4.   F

     In Rüsselsheim müssen Sie Ihr Kind online zur Betreuung anmelden.                                  5.   Fachbereich Bildung und Betreuung

     Die Anmeldung ist nur über das Internet-Portal webKITA möglich.                                    6.   Bereich Kindertagesbetreuung

                1.   Sie suchen Tages-Eltern in der Nähe Ihrer Wohnung aus.

                     Oder eine Kinder-Krippe oder eine Kinder-Tages-Einrichtung.               Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite.

                2.   Sie füllen online die Anmeldung aus.

                     Und Sie schicken die Anmeldung ab.                                        4.3 Kosten für die Kinder-Betreuung

                3.   Sie drucken die Anmeldung auf Papier aus.
                                                                                               Die Betreuung von Kindern kostet manchmal Geld.
                4.   Sie geben diese Anmeldung persönlich bei der Betreuungs-Einrichtung ab.
                                                                                               Wieviel Geld es kostet?
     Erst dann ist Ihre Anmeldung abgeschlossen.
                                                                                               Das hängt von dem Alter des Kindes ab.

                                                                                               Und wie lange das Kind jeden Tag betreut wird.
Vielleicht haben Sie Fragen zu der Kinder-Tages-Betreuung.
                                                                                               Das können Sie im Bereich Kindertagesbetreuung fragen.
Die Mitarbeitenden der Stadt Rüsselsheim helfen Ihnen weiter.
                                                                                               Adresse siehe oben.

42                                                                                                                                                                  43
Vielleicht verdienen Sie nur wenig Geld.                          Tipp:

Deshalb können Sie den Betreuungs-Platz nicht bezahlen.           Vielleicht brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Papiere.

Dann können Sie Unterstützung beantragen.                         Oder Sie haben Fragen zur Übernahme der Kosten.

Die Papiere bekommen Sie bei dem                                  Dann fragen Sie die Mitarbeitenden im Caritas Zentrum Rüsselsheim.

Fachbereich Kinderschutz und Jugendhilfe der Stadt Rüsselsheim.   Caritas Zentrum Dicker Busch

                                                                  Virchowstraße 23

     Fachbereich Kinderschutz und Jugendhilfe                     65428 Rüsselsheim am Main

     Wirtschaftliche Jugendhilfe                                  Telefon: 0 61 42 - 40 96 70

     Mainstraße 7                                                 Email: caritaszentrum-dicker-busch@cv-offenbach.de

     65428 Rüsselsheim am Main
                                                                  4.4 Das Schul-System

     Familien-Namen mit den Anfangs-Buchstaben A bis J
                                                                  In Deutschland gibt es ein Gesetz:
     Telefon: 0 61 42 - 83 21 50
                                                                  Die Schul-Pflicht.

                                                                  Alle Kinder müssen zur Schule gehen.
     Familien-Namen mit den Anfangs-Buchstaben K bis Z
                                                                  Bis sie 16 Jahre alt sind.
     Telefon: 0 61 42 - 83 21 49
                                                                  Auch Kinder mit einer Behinderung müssen zur Schule gehen.

                                                                  Die Schule kostet kein Geld.
     → www.ruesselsheim.de

     Klicken Sie auf:                                             Anmeldung für die Schule

              1.    Rathaus                                       Mit 6 Jahren kommt Ihr Kind in die Schule.

              2.    Dienstleistungen A-Z                          Ein Jahr vorher bekommen Sie einen Brief von der Grund-Schule.

              3.    Z                                             Die Grund-Schule ist in der Nähe Ihrer Wohnung.

              4.    Zuschuss zur Tagesbetreuung                   Das steht in dem Brief:

     Oder gehen Sie mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:                •    In welche Grund-Schule Ihr Kind gehen soll.

                                                                           •    Wann Sie Ihr Kind dort anmelden sollen.

                                                                           •    Welche Papiere Sie dafür mitbringen müssen.

                                                                  Die Termine sind im März oder im April.

                                                                  Im August beginnt dann die Schule für Ihr Kind.

44                                                                                                                                     45
Vielleicht sind Sie neu in Deutschland.                     Adresse:
Dann gehen Sie mit Ihrem Kind zum Staatlichen Schulamt.     Fachbereich Bildung und Betreuung
Dort können Sie Ihr Kind für eine Schule anmelden.          Ferdinand-Stuttmann Straße 15 (City Forum Eichsfeld)

                                                            65428 Rüsselsheim am Main
Aufnahme- und Beratungszentrum                              Telefon: 0 61 42 - 83 27 47
Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau
                                                                                                                     © Stadt Rüsselsheim am Main
Walter-Flex-Straße 60 bis 62                                Sie können sich auch im Internet informieren:
65428 Rüsselsheim am Main                                   → www.ruesselsheim.de
Telefon: 0 61 42 - 55 00 33 3                               Klicken Sie auf

                                                                       1.   Stadtleben
Auf diese Schulen kann Ihr Kind gehen                                  2.   Soziales

                                                                       3.   Kinder
Die Grund-Schule                                                       4.   Betreuungsschule
Mit 6 Jahren kommen Kinder in die Grund-Schule.

Dort lernen Jungen und Mädchen gemeinsam in einer Klasse.   Die weiter-führenden Schulen
Die Grund-Schule dauert 4 Schul-Jahre.                      Nach der Grund-Schule gehen die Kinder auf eine andere Schule.
Von der 1. bis zur 4. Klasse.                               Diese Schule nennt man weiter-führende Schule.

                                                            Zum Beispiel:
Schul-Betreuung am Nachmittag                                          •    Haupt-Schule
Der Unterricht in der Grund-Schule geht bis zum Mittag.                •    Real-Schule
Vielleicht arbeiten Sie auch am Nachmittag.                            •    Gymnasium
Dann können Sie Ihr Kind in der Schul-Betreuung anmelden.              •    Gesamt-Schule.
Dort bekommen die Kinder ein warmes Mittag-Essen.

Und die Kinder können dort Haus-Aufgaben machen.            Sie entscheiden am Ende der 4. Klasse:

                                                            Welche Schule soll Ihr Kind besuchen.
Sie haben Fragen zur Betreuung Ihres Schul-Kindes?          Die Lehrer und Lehrerinnen beraten Sie dabei.
Dann können Sie die Mitarbeitenden der Stadt ansprechen.

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Der Rüsselsheimer Schul-Weg-Weiser                                  Das Gymnasium

Hier finden Sie eine genaue Beschreibung.                           Das Gymnasium dauert 8 Jahre oder 9 Jahre.

Von allen weiter-führenden Schulen in Rüsselsheim am Main.          Von der 5. bis zur 12. Klasse oder von der 5. bis zur 13. Klasse.

Sie bekommen den Schul-Weg-Weiser an allen Grund-Schulen.           Das kann jede Schule selbst bestimmen.

Oder bei der Stadt-Verwaltung Rüsselsheim.                          Im letzten Schul-Jahr macht Ihr Kind die Abitur-Prüfung.

Oder Sie laden den Schul-Weg-Weiser im Internet herunter.           Das Abitur ist der höchste Schul-Abschluss.

                                                                    Mit dem Abitur kann Ihr Kind an einer Universität studieren.

Die Gesamt-Schule                                                   Oder Ihr Kind kann eine Berufs-Ausbildung machen.

Nach der Grund-Schule kann Ihr Kind auf die Gesamt-Schule gehen.

Dort kann das Kind alle Schul-Abschlüsse machen.                    Die Berufs-Schule
                                                                    Ihr Kind hat einen Schul-Abschluss.

Die Haupt-Schule                                                    Nun macht das Kind eine Berufs-Ausbildung.

Die Haupt-Schule dauert 5 Schul-Jahre.                              In Deutschland gibt es die duale Berufs-Ausbildung.

Von der 5. bis zur 9. Klasse.                                       Das bedeutet:

Am Ende der 9. Klasse bekommt Ihr Kind den Haupt-Schul-Abschluss.   Ein paar Tage in der Woche ist Ihr Kind in einem Betrieb.

Damit kann Ihr Kind eine Berufs-Ausbildung machen.                  Dort lernt das Kind den Beruf praktisch.

Oder Ihr Kind wechselt auf eine andere Schule.                      An anderen Tagen in der Woche geht das Kind zur Berufs-Schule.

Um noch einen Abschluss zu machen.                                  Dort lernt das Kind wichtiges Fach-Wissen für den Beruf.

Die Real-Schule                                                     Die Berufs-Schule bietet Jugendlichen ab 16 Jahren noch mehr an.

Die Real-Schule dauert 6 Schul-Jahre.                               Zum Beispiel können dort höhere Schulabschlüsse gemacht werden:

Von der 5. bis zur 10. Klasse.                                               •    Real-Schul-Abschluss

Am Ende der 10. Klasse macht Ihr Kind eine Prüfung.                          •    Fach-Abitur

Danach bekommt Ihr Kind den Real-Schul-Abschluss.                            •    Abitur

Ein anderes Wort dafür ist Mittlere Reife.

Damit kann Ihr Kind eine Berufs-Ausbildung machen.

Oder Ihr Kind wechselt auf eine andere Schule.

Um einen höheren Schul-Abschluss zu machen.

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Kinder, die beim Lernen Unterstützung brauchen                        Kinder, die erst Deutsch lernen müssen

Vielleicht hat Ihr Kind eine Lern-Behinderung.                        Vielleicht sind Sie neu in Deutschland.

Dann kann Ihr Kind auf eine allgemeine Schule für alle gehen.         Und Ihr Kind spricht erst wenig Deutsch.

Dort bekommt das Kind einen besonderen Förder-Unterricht.             Dann muss das Kind einen Deutsch-Kurs machen.

Das nennt man auch inklusiven Unterricht.                             Zum Beispiel:

Oder Ihr Kind kann auf eine Förder-Schule gehen.                                   •   Einen Sprach-Kurs für kleine Kinder vor der Grund-Schule.

                                                                                   •   Einen besonderen Förder-Kurs Deutsch in der Schule.

Hier können Sie sich beraten lassen:
                                                                      Informationen über die Deutsch-Kurse bekommen Sie hier:
Beratungs- und Förderzentrum an der
                                                                      Aufnahme- und Beratungszentrum
Borngrabenschule Rüsselsheim
                                                                      Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau
Im Apfelgarten 3
                                                                      Walter-Flex-Straße 60 bis 62
65428 Rüsselsheim am Main
                                                                      65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 0 61 42 - 55 07 60
                                                                      Telefon: 0 61 42- 55 00 33 3
E-Mail-Adresse:

poststelle@bgs.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de

→ www.borngrabenschule.de

Vielleicht haben Sie Fragen zu dem Unterricht Ihres Kindes.
Oder zu einer Schule.

Dann können Sie die Mitarbeitenden vom Staatlichen Schulamt fragen.

Staatliches Schulamt

Walter-Flex-Straße 60 bis 62

65428 Rüsselsheim am Main

Telefon: 0 61 42 - 55 00 0
                                                                       © Pixabay
E-Mail-Adresse: poststelle.ssa.ruesselsheim@kultus.hessen.de

→ www.schulamt-ruesselsheim.hessen.de

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Geld für die Fahr-Karte zur Schule
                                                                                   4.5 Hilfe für Schüler und Schülerinnen
Ihr Kind geht in die Schul-Klasse 1 bis 10.

Vielleicht ist der Weg zur Schule von Ihrem Kind 3 Kilometer weit.                 Vielleicht braucht Ihr Kind Hilfe in der Schule.

Oder noch weiter.                                                                  Weil das Lernen schwer ist.

Deshalb fährt Ihr Kind mit dem Bus zur Schule.                                     Die Hilfe beim Lernen heißt Nach-Hilfe.

Vielleicht können Sie das Geld für die Fahr-Karte zurück-bekommen.                 In Rüsselsheim finden Sie viele Nach-Hilfe-Kurse für Ihr Kind.

Sie können einen Antrag dafür stellen.                                             Die Nach-Hilfe kostet Geld.

Den Antrag bekommen Sie in der Schule Ihres Kindes.                                Sie können die Nach-Hilfe nicht bezahlen?

Und in den Stadt-Büros der Stadt Rüsselsheim am Main.                              Dann fragen Sie an der Schule von Ihrem Kind nach.

Oder im Internet auf der Seite:                                                    Vielleicht gibt es dort Förder-Kurse kostenlos.

→ www.ruesselsheim.de

Klicken Sie auf                                                                    Lern-Mittel-Freiheit

            1.   Rathaus                                                           Geht Ihr Kind auf eine öffentliche Schule?

            2.   Dienstleistungen A bis Z                                          Dann gilt für Ihr Kind die Lern-Mittel-Freiheit.

            3.   F                                                                 Ihr Kind kann Schul-Bücher an der Schule ausleihen.

            4.   Fahrtkosten / Schülerfahrtkostenerstattung / Schülerbeförderung   Oder Unterrichts-Material.

                                                                                   Die Ausleihe ist kostenlos.

                                                                                   Diese Sachen geben Sie nach dem Schul-Jahr wieder zurück.
     Tipp

     Vielleicht ist das Schüler-Ticket Hessen für Ihr Kind interessant.
                                                                                   Weitere Informationen finden Sie im Internet:
     Damit kann Ihr Kind 1 Jahr lang mit dem Bus und der Bahn fahren.
                                                                                   → www.kultusministerium.hessen.de
     In ganz Hessen.
                                                                                   Klicken Sie auf:
     Das Schüler-Ticket-Hessen kostet 1 Euro am Tag.
                                                                                            1.   Schulsystem
     Also 365 Euro für 1 Jahr.
                                                                                            2.   Lernmittelfreiheit.

     Weitere Informationen finden Sie im Internet:
                                                                                   Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internetseite:
     → www.schuelerticket.hessen.de

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Das Bildungs- und Teilhabe-Paket                                      Hinweis:

Alle Kinder sollen in der Freizeit schöne Sachen machen können.       Das Caritas Zentrum Rüsselsheim hilft Ihnen.

Zum Beispiel:                                                         Beim Ausfüllen der Anträge vom Job-Center.

             •        Sport machen in einem Verein                    Die ehrenamtlichen Integrations-Lotsen helfen Ihnen.

             •        Ein Musik-Instrument lernen                     Beim Ausfüllen der Anträge zum Bildungs- und Teilhabe-Paket

             •        An Ausflügen mit der Schule teilnehmen          Die Adressen und Telefon-Nummern finden Sie auf Seite 160/162.

             •        An Klassen-Fahrten teilnehmen

Diese Sachen kosten Geld.                                             4.6 Angebote für junge Erwachsene

Vielleicht haben Sie nur wenig Geld.
                                                                      Vielleicht sind Sie schon erwachsen.
Dann können Sie Extra-Geld beantragen beim Job-Center.
                                                                      Aber noch jünger als 27 Jahre.
Sie müssen dafür dieses Papier ausfüllen und abgeben:
                                                                      Und Sie brauchen Hilfe:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
                                                                                 •   Sie möchten einen Beruf lernen.

                                                                                 •   Sie möchten noch einmal zur Schule gehen.
     Tipp:
                                                                                 •   Sie möchten besser Deutsch lernen.
     Das können Sie vom Bildungs- und Teilhabe-Paket auch bezahlen:
                                                                                 •   Sie haben einen Abschluss in Ihrem Land gemacht.
                 •      Mittag-Essen in der Schule
                                                                                     Und der Abschluss soll auch in Deutschland gelten.
                 •      Nach-Hilfe beim Lernen
                                                                                 •   Oder Sie haben persönliche Probleme.
                 •      Schul-Sachen wie Hefte und Stifte
                                                                      Dann können Sie zum Jugend-Migrations-Dienst (JMD) kommen.

                                                                      Die Mitarbeitenden dort beraten Sie.
     Sie finden mehr Informationen dazu auf der Internetseite:

     → www.jobcenter-gg.de
                                                                      Internationaler Bund (IB)
     Klicken Sie auf:
                                                                      Jugend-Migrations-Dienst
                 1.     Leistung
                                                                      Bildungszentrum Darmstadt Außenstelle Groß-Gerau
                 2.     Bildungs- und Teilhabepaket
                                                                      Darmstädter Straße 18 a

                                                                      64521 Groß-Gerau
     Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:
                                                                      Telefon: 0 61 51 - 97 15 418

                                                                      Fax: 0 61 51 - 97 15 429

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Schulen für Erwachsene                                                           Bildung für Erwachsene

Sie sind schon 18 Jahre alt.                                                     Vielleicht möchten Sie sich weiter-bilden.

Oder älter.                                                                      Oder etwas Neues lernen.

Vielleicht haben Sie keinen Schulabschluss.                                      In Rüsselsheim und im Kreis Groß-Gerau gibt es viele Angebote.

Aber Sie möchten noch etwas lernen.                                              Zum Beispiel an der Volkshochschule Rüsselsheim.

Und einen Schul-Abschluss nachholen.                                             Oder an der Kreis-Volkshochschule Groß-Gerau.
                                                     © Pixabay
                                                                                 Es gibt viele Kurse:

Hier bekommen Sie Informationen zum Nachholen von                                         •    im Bereich Beruf

         •    Abitur                                                                      •    Im Bereich Sprache

         •    Realschulabschluss                                                          •    Im Bereich Gesundheit

         •    Hauptschulabschluss                                                         •    Im Bereich Kunst und Kultur

                                                                                 Sie können sich von den Mitarbeitenden beraten lassen.

Abendgymnasium Darmstadt                                                         Die Kurse kosten nur wenig Geld.

Martin-Buber-Straße 32
                                                                                 Volkshochschule Rüsselsheim
64287 Darmstadt
                                                                                 Am Treff 1
Telefon: 0 61 51 - 13 25 67
                                                                                 65428 Rüsselsheim am Main
E-Mail-Adresse: abendgymnasium@darmstadt.de
                                                                                 Telefon: 0 61 42 - 83 26 30
→ www.abendgymnasium-darmstadt.de
                                                                                 E-Mail-Adresse: service@kultur123ruesselsheim.de

                                                                                 → www.vhs-ruesselsheim.de
Der Unterricht findet in der Abendhaupt- und Abendrealschule Groß-Gerau statt.
                                                                                 Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:
Das ist eine Schule für Erwachsene in Groß-Gerau.

Hier können Sie den Haupt-Schul-Abschluss nach-holen.                            Kreis-Volkshochschule Groß-Gerau

Oder den Real-Schul-Abschluss.                                                   Hauptstraße 1, Schloss Dornberg

Die Kurse sind kostenlos.                                                        64521 Groß-Gerau

                                                                                 Telefon: 0 61 52 - 18 70 0

Informieren Sie sich im Internet:                                                Email-Adresse: info@kvhsgg.de

→ www.abendschule-grossgerau.de                                                  Internet: www.kvhsgg.de

                                                                                 Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:

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Hessencampus Groß-Gerau - Rüsselsheim                                        Sie brauchen Beratung?

Der Hessencampus ist ein Netzwerk für lebens-langes Lernen.                  Dann können Sie sich bei sogenannten Bildungspoints beraten lassen.

Dort arbeiten öffentliche Bildungs-Einrichtungen zusammen.                   Sie können sich im Internet informieren:

Sie bekommen hier Bildungs-Beratung.                                         → www.proabschluss.de

Und Sie können sich informieren.                                             Klicken Sie auf:

Zum Beispiel:                                                                         1.   Beschäftigte

         •    Welche Weiter-Bildungs-Kurse gibt es.                                   2.   Bildungspoints in Südhessen

         •    Wer bietet die Weiter-Bildungs-Kurse an.

Das ist die Internet-Adresse:                                                Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:

→ www.hessencampus-gross-gerau.de
Oder Sie gehen mit dem QR-Code auf die Internet-Seite:                       Der Bildungs-Gutschein

                                                                             Vielleicht haben Sie einige Jahre nicht gearbeitet.

4.7 Fördermöglichkeiten für berufliche Weiter-Bildung                        Weil Sie Kinder erzogen haben.

                                                                             Oder Sie sind arbeits-los.

Der Hessen-Qualifizierungs-Scheck                                            Aber Sie möchten wieder arbeiten.

Sie haben schon eine Arbeit.                                                 Dann können Sie kostenlos eine Weiter-Bildung machen.

Aber Sie haben für diese Arbeit keinen Abschluss.                            Gehen Sie zur Arbeits-Agentur oder zum Job-Center.

Vielleicht haben Sie keinen Berufs-Abschluss.                                Die Mitarbeitenden beraten Sie und entscheiden,
Dann können Sie eine Weiter-Bildung machen um einen Abschluss zu bekommen.   ob Sie einen Bildungs-Gutschein bekommen.

Für die Weiter-Bildung können Sie Extra-Geld bekommen.

Das Extra-Geld heißt Hessen-Qualifizierungs-Scheck.                          Hier ist die Adresse:

                                                                             Agentur für Arbeit Rüsselsheim

Wer kann den Hessen-Qualifizierungs-Scheck beantragen?                       Im Eichsfeld 3

Sie sollen mindestens 21 Jahre alt sein.                                     65428 Rüsselsheim am Main

Oder älter.                                                                  Telefon: 0800 - 45 55 500 (kostenlos)

Sie müssen in Hessen wohnen.

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