2020 ELEKTROALTGERÄTE KOORDINIERUNGSSTELLE AUSTRIA GMBH - TÄTIGKEITSBERICHT - EAK Austria
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ELEKTROALTGERÄTE KOORDINIERUNGSSTELLE AUSTRIA GMBH TÄTIGKEITSBERICHT 2020 KOORDINIERUNGSSTELLE TÄTIGKEITSBERICHT 2020
INHALT ■ Vorwort der Geschäftsführung........................................................................................02 ■ Bericht des Aufsichtsrates...............................................................................................04 ■ Die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH..............................................06 Allgemeines.......................................................................................................................... 06 Auftrag ................................................................................................................................. 06 Eigentümer........................................................................................................................... 07 Gesellschaftsrechtliche Organisation................................................................................. 07 Interne Organisation............................................................................................................10 Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................... 12 Äquidistanz zu allen betroffenen Kreisen............................................................................ 12 ■ Rechtliche Rahmenbedingungen für den Bereich Elektro- und Elektronik-Altgeräte.....14 Die EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE-Richtlinie)................................................................ 14 Die Revision der EU-Richtlinie aktuell gültige Verpflichtungen der Mitgliedstaaten........ 14 Aktuell gültige Verpflichtungen des Herstellers laut WEEE-Richtlinie.............................. 16 Umsetzung in Österreich..................................................................................................... 17 ■ Rechtliche Rahmenbedingungen für den Bereich Altbatterien und -Akkumulatoren...... 21 Die EU-Richtlinie 2006/66/EG (Batterien-Richtlinie)........................................................... 21 Aktuell gültige Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.......................................................... 21 Aktuell gültige Verpflichtungen des Herstellers laut Batterien-Richtlinie........................ 22 Umsetzung in Österreich.....................................................................................................23 ■ Aufgaben der Koordinierungsstelle.................................................................................26 Aufgaben der Koordinierungsstelle..................................................................................... 26 Abholkoordinierung.............................................................................................................. 26 Berechnung und Auszahlung der Infrastrukturkostenpauschale...................................... 27 Bestandsaufnahme bei Sammelstellen............................................................................... 29 Information der Letztverbraucherinnen und -verbraucher................................................30 Berechnung und Auszahlung der Kosten zur Information der . Letztverbraucherinnen und -verbraucher...........................................................................40 Berichtswesen...................................................................................................................... 41 Plausibilisierung der Sammelmassen des Jahres 2019.....................................................45 ■ Lebenszyklusanalyse der Elektro(Alt-)Geräte................................................................50 ■ Lebenszyklusanalyse der (Alt-)Batterien........................................................................52 ■ Zahlen/Daten/Fakten für EAG und BATT..........................................................................54 Trendanalysen...................................................................................................................... 54 Überblick über das Jahr 2020.............................................................................................. 56 Die Sammlung von EAG (Haushalt) sowie Altbatterien (Gerätebatterien) im Jahr 2020...... 62 Die Sammlung von EAG (Haushalt) sowie Altbatterien (Gerätebatterien) im 1. Halbjahr 2021.............................................................................................................. 79 ■ Links................................................................................................................................89 ■ Abkürzungsverzeichnis...................................................................................................90 ■ Impressum....................................................................................................................... 91 01
Foto: Ludwig Schedl MAG. ELISABETH GIEHSER Geschäftsführung Das Jahr 2020 stellte für uns alle eine ganz spiegelt sich auch positiv in den Sammel- besondere Herausforderung dar. 2020 war mengen wider. So konnte in Österreich 2020 das Jahr des Dauerausnahmezustandes im Vergleich zum Vorjahr eine fast 20-pro- durch die COVID-19-Pandemie. Die Politik zentige Steigerung der Sammelmenge von war vorrangig damit beschäftigt Virenbe- Altbatterien erzielt werden. Mit rund 2.830 t kämpfungsmaßnahmen zu entwickeln und Altbatterien wurde 2020 eine Sammelquote die teils drastischen wirtschaftlichen Aus- von 48 % erreicht (2019: 45 % und 2.380 t). wirkungen der Lockdowns abzufedern. Damit konnte die von der EU vorgegebene Zum Glück haben die kommunalen Sammel Sammelquote von 45 % der in Verkehr ge- stellen (Altstoffsammelzentren, Recy- setzten Masse der vergangenen drei Jahre clinghöfe) nur während des 1. Lock-downs übererfüllt werden. im März 2020 vorübergehend ihre Tore ge- Die österreichische Bevölkerung hat sich schlossen. Denn die Sammelstellen bilden 2020 also nicht nur durch bestmögliche Ein- eine wesentliche Säule der kommunalen haltung der Hygiene- und Abstandsregeln, Abfallentsorgung und sind somit wichtiger sondern auch durch verantwortungsvolles, Bestandteil der systemrelevanten Infra- umweltbewusstes Sammelverhalten aus- struktur. So konnte auch in den Phasen der gezeichnet. schärfsten Kontaktbeschränkungen eine Auch bei der Sammlung von Elektroalt geordnete, gesicherte Abfallentsorgung geräten sind wir auf einem recht guten aufrechterhalten bleiben. Als besonders Weg. Zwar wurde auch heuer die seit 2019 wertvoll haben sich auch die Batterie-Sam- gültige erhöhte Sammelquote von 65 % für melboxen in den Supermärkten erwiesen, EAG knapp verfehlt, doch sind wir mit einer die den Konsumentinnen und Konsumen- Sammelquote von rund 62 % nach wie vor ten auch während der Lockdowns weiterhin im europäischen Spitzenfeld. eine einfache und unkomplizierte Rückgabe Ein starker Anstieg von 9 % ist bei den ausgedienter Batterien und kleiner Akkus Kleingeräten zu verzeichnen. Hier ist uns beim täglichen Einkauf ermöglichten. Das offensichtlich durch unsere Informations 02
VORWORT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG maßnahmen zum Thema „Klein, aber oho“ Kommunen herzlich bedanken, die diese eine Sensibilisierung der Konsumentinnen bundesweite Kampagne ermöglicht haben und Konsumenten gelungen, kleine und und diese tatkräftig unterstützen. Kleinstgeräte nicht in den Restmüll zu wer- Meinen speziellen Dank möchte ich an dieser fen, sondern diese im Handel oder bei den Stelle auch unserem langjährigen Aufsichts- Sammelstellen abzugeben. ratsvorsitzenden Herrn KR Ing. Wolfgang Aufgrund der steigenden Mengen an in Ver- Krejcik aussprechen, der im November 2020 kehr gesetzten Geräten und Akkus wird es seinen wohlverdienten Ruhestand angetre- jedoch Jahr für Jahr immer schwieriger, die ten ist. Herr KR Ing. Krejcik war gemeinsam sehr hohen Sammelvorgaben der EU er- mit Doz. Dr. Stephan Schwarzer der Gründer füllen zu können. Die korrekte Sammlung und langjährige Begleiter der EAK. Fünfzehn von EAG und Akkus bleibt demnach auch Jahre lang hat er sich für Transparenz und die kommenden Jahre für alle EU-Länder korrekte Abläufe bei der Einmeldung und eine enorme Herausforderung, die nicht nur Sammlung von EAG und Altbatterien tatkräf- Handlungsbedarf auf wirtschaftlicher und tig eingesetzt, um gerechte Marktbedingun- politischer Ebene, sondern auch eine be- gen zu ermöglichen. wusste Verhaltensänderung der Konsumen- Wir werden diesen Weg auch in Zukunft fort- tinnen und Konsumenten erfordert. setzen und alles daransetzen, die Sammel- Aus diesem Grund wurde im Sommer 2020 mengen zu erhöhen, die Abläufe und Kos- beschlossen, eine bundesweite Informati- ten zu optimieren und damit im Sinne des onskampagne zur korrekten Sammlung und Green Deals einen wertvollen Beitrag zur Verwertung von Altbatterien durchzuführen. Abfallvermeidung und Ressourcenschonung Der Startschuss für die zwei Jahre laufende zu leisten. Kampagne fiel im Juni 2021. Im Namen des gesamten EAK-Teams möch- In diesem Zusammenhang möchte ich mich te ich mich bei all unseren Partnerinnen und bei allen Partnerinnen und Partnern aus Partnern für die ausgezeichnete Zusam- dem Ministerium, der Wirtschaft und den menarbeit herzlich bedanken. Mag. Elisabeth Giehser Geschäftsführung 03
Fotos: Ludwig Schedl KR J. ROBERT PFARRWALLER UNIV. DOZ. DR. Vorsitzender des Aufsichtsrates STEPHAN SCHWARZER ab Juni 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats bis Juni 2021 Vor genau fünfzehn Jahren, im September reicht, die schwer erfüllt werden können. 2006, wurde der 1. Tätigkeitsbericht der EAK Denn durch den wachsenden Marktinput bei. herausgegeben. Begonnen haben wir im Elektro- und Elektronikgeräten sowie bei Sammeljahr 2005 mit einer Sammelmasse Lithium-Batterien, deren durchschnittliche von 55.000 Tonnen EAG. Im Laufe der ver- Nutzungsdauer circa fünf bis sieben Jahre gangenen sechszehn Jahre haben wir die beträgt, wird es zunehmend schwieriger, die Sammelmasse der EAG auf das 2,5 fache Sammelquoten (EAG 65%, Altbatterien 45% gesteigert. Die koordinierte Batteriensamm- der in den vergangenen drei Jahren in Ver- lung startete erst im Jahr 2008. Hier konnte kehr gesetzten Masse) zu erreichen. Umso die Sammelmenge seit 2008 auf das Dop- erfreulicher ist es, dass wir die EAG-Sam- pelte gesteigert werden. Seit über fünfzehn melmengen 2020 im Vergleich zum Vor- Jahren verzeichnen wir hohe Rückläufe bei jahr stabil halten konnten und erneut einen bestmöglicher Kosteneffizienz. Das ist eine Spitzenplatz im europäischen Ranking ein- enorme Leistung aller Partnerinnen und nehmen. Partner, denn die von der EU-festgesetzten Mit einer Batterien-Sammelquote von 48 Sammelquoten wurden im Laufe der Jahre Prozent konnte 2020 die vorgeschriebe- stufenweise erhöht. Und die Herausforde- ne Quote von 45 Prozent sogar übererfüllt rungen werden nicht weniger, im Gegenteil. werden. Auch bei der Sammlung von Elek- Die Corona-Pandemie brachte immense Ein- troaltgeräten sind wir – so wie im Vorjahr schränkungen für uns alle mit sich. Trotz- – mit einer Quote von rund 62 Prozent der dem können wir für das Sammeljahr 2020 verpflichtenden Quote von 65 Prozent sehr wieder eine positive Bilanz ziehen. So ist im nahegekommen. Das ist alles andere als Bereich der Batterien im Vergleich zum Jahr selbstverständlich, denn Jahr für Jahr steigt davor die Sammelmenge um 450 t gestiegen. die Menge der in Verkehr gesetzten Lithi- Die von der EU vorgegeben Sammelquo- um-Batterien und Elektrogeräte, deren Le- ten haben mittlerweile Dimensionen er- benszeit weit mehr als drei Jahre beträgt. 04
BERICHT DES AUFSICHTSRATES Zudem wurde durch die corona-bedingten einen Bevollmächtigten für die Rücknahme Lockdowns ein wahrer Online-Handel-Boom von Geräten benennen noch einen finanzi- ausgelöst, der dem österreichischen On- ellen Beitrag für die Entsorgung der Altge- line-Handel 2020 ein Umsatz-Rekordergeb- räte leisten, ist für faire Lastenverteilung nis von 8 Milliarden Euro Umsatz bescherte. zu sorgen. Der stationäre Handel darf nicht Den stärksten Umsatzzuwachs von 18 Pro- Lasten tragen müssen, die auf den Import zent verzeichnete dabei der Sektor Compu- durch Direktbestellungen bei ausländischen ter/Hardware. Dieses satte Umsatzplus im Lieferanten entfallen. Elektronikbereich lässt sich unter anderem Daher hat der EAK-Aufsichtsrat 2020 Ver- auf die bundesweite Etablierung von Home besserungsvorschläge hinsichtlich Prüfung Office-, Home Schooling- und Distance Le- und Kontrolle der Lizenzpartner erarbeitet arning- Lösungen zurückführen. und dem BMK übermittelt. Es ist zu begrü- Aufgrund der wachsenden Menge an Gerä- ßen, dass das BMK unseren Vorschlag zur ten, die in Österreich über den Online-Ver- Erstellung eines Kontrollkonzeptes in die sand in Verkehr gesetzt werden, braucht Novelle des AWG aufgenommen hat. Nur so es neben einer effizienteren Rückgabe- können in Zukunft korrekte Abläufe und fai- und Informationspraxis auch mehr Trans- re Marktbedingungen zwischen stationärem parenz und Kontrolle der von den Her- und Online-Handel sowie die Einhaltung der stellern und Importeuren eingemeldeten hohen Sammelquoten gewährleistet werden. Massen an Elektrogeräten und Batterien/ An dieser Stelle möchten wir uns ganz be- Akkus. Leider finden sich auf den Websi- sonders bei Herrn KR Ing. Wolfgang Krej- tes der Online-Verkaufsplattformen keine cik bedanken, der seit Anbeginn den Vor- bzw. nur unzureichende Informationen über sitz des EAK- Aufsichtsrats innehatte und die Rückgabemöglichkeiten von ausgedien- sich unermüdlich und leidenschaftlich für ten Elektrogeräten und Batterien. Sollte es Fairness und Kosteneffizienz eingesetzt hat. schwarze Schafe unter den Online-Händlern Wir hoffen, dass nun aufgeht, was er gesät mit Sitz außerhalb des Landes geben, die hat. Wir wünschen ihm einen genussvollen. ihre in Österreich verkaufte Ware nicht ein- Ruhestand. melden und die weder eine Bevollmächtigte/ KR J. Robert Pfarrwaller Univ. Doz. Dr. Stephan Schwarzer Vorsitzender des Aufsichtsrats ab Juni 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats bis Juni 2021 05
e ALLGEMEINES Durch die AWG-Novelle, die im Jahr 2004 im Batterienverordnung wurde das Aufgaben- Zuge der Umsetzung der europäischen gebiet der Koordinierungsstelle per Be- WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and scheid des Bundesministeriums für Klima- Electronic Equipment) veröffentlicht wurde, schutz im Juni 2008 um den Bereich der wurde die Errichtung einer Koordinierungs- Gerätealtbatterien sowie teilweise auch der stelle vorgesehen. Im Mai 2005, kurz nach Fahrzeugaltbatterien erweitert. 2015 wurde der Kundmachung der Elektroaltgerätever- der Bescheid für Elektro- und Elektronik- ordnung in Österreich, wurde die Elektro- Altgeräte, 2018 dann auch jener für Geräte- altgeräte Koordinierungsstelle Austria altbatterien um weitere zehn Jahre verlän- GmbH gegründet. Sie wurde im Firmenbuch gert. Die Koordinierungsstelle ist eine des Handelsgerichts Wien unter der Firmen- gemeinnützige Gesellschaft mit dem Ziel der buchnummer 263326w eingetragen und per Förderung des Gemeinwohles und des Bescheid des Bundesministeriums für Umweltschutzes, insbesondere durch die Klimaschutz im Juli 2005 mit den Vorgaben Koordinierung der Sammlung und Verwer- gemäß § 13b Abs. 1 AWG betraut. Mit dem tung von Abfällen, die der Elektroaltgeräte- Inkrafttreten der AWG-Novelle 2008 in verordnung sowie der Batterienverordnung Verbindung mit der daraus resultierenden unterliegen. e AUFTRAG Die Koordinierungsstelle ist gemäß § 13b ➤ Koordinierung von Maßnahmen zur Stei- Abs. 1 AWG derzeit in den Bereichen der gerung der Effizienz von Sammel- und Elektroaltgeräte und Gerätealtbatterien mit Verwertungssystemen, insbesondere folgenden Aufgaben betraut: durch Harmonisierung von Meldeformu- laren und der Sammelinfrastruktur unter ➤ Abschluss von Vereinbarungen mit Berücksichtigung der Vorgaben einer Sammel- und Verwertungssystemen über Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 die Abholung von Abfällen, über die Sammelinfrastruktur und über die Fest- ➤ Entgegennahme der Massenmeldungen legung einer Schlichtungsstelle sowie der Sammel- und Verwertungssysteme über die Finanzierung der Sammelinfra- über die in Verkehr gesetzten Produkte struktur und der Information der Letzt- und Ermittlung des diesbezüglichen verbraucherinnen und -verbraucher Massenanteils der einzelnen Systeme an der gesamten Masse der von Systemteil- ➤ Koordinierung der Maßnahmen gemäß nehmenden in einem Zeitraum in Verkehr den Vereinbarungen gesetzten Produkte. Den Sammel- und 06
DIE ELEKTROALTGERÄTE KOORDINIERUNGSSTELLE AUSTRIA GMBH Verwertungssystemen sind die Massen ➤ Durchführung der Abholkoordinierung anteile bezogen auf die einzelnen Sammel- und Behandlungskategorien ➤ Vorbereitung der Berichte für die EU- zugänglich zu machen Kommission e EIGENTÜMER Die Gesellschafter der Koordinierungsstelle nung betroffenen Branchenvertretungen setzen sich aus der Wirtschaftskammer zusammen. Die Eigentümer der Koordinie- Österreich sowie den von der Elektroalt rungsstelle gemäß Firmenbuch sind zum geräteverordnung und der Batterienverord- Stand Juli 2021 folgende: Eigentümer Fachverbände, Bundesgremien sowie Bundesgremium Wirtschaftskammer Fachverband der Elektro- Bundesinnungen aus Elektro- und Österreich und Elektronikindustrie Handel, Gewerbe, Einrichtungsfachhandel 25 % 25 % Information und 25 % Consulting 25 % e GESELLSCHAFTSRECHTLICHE ORGANISATION 14 Eigentümer 10 Aufsichtsräte 6 Mitglieder Generalversammlung Aufsichtsrat Beirat Geschäftsführung 07
■ Generalversammlung Die Generalversammlung, das Gremium der zusammen. Durch die Generalversammlung Gesellschafter der Elektroaltgeräte Koordi- erfolgen die Feststellung und der Beschluss nierungsstelle Austria GmbH, hat die Koor- des Jahresabschlusses der Koordinierungs- dinierungsstelle mit den Aufgaben gemäß stelle und in weiterer Folge die Entlastung § 13b Abs. 1 AWG beauftragt. der Geschäftsführung sowie auch des Auf- sichtsrates. Die Mitglieder kommen alljährlich zur or- dentlichen Generalversammlung innerhalb Die 16. ordentliche Generalversammlung der ersten acht Monate des Geschäftsjahres fand am 21. Juni 2021 statt. ■ Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat ist ein fakultatives Kontroll der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle organ der Gesellschaft und besteht derzeit Austria GmbH, ein Mitglied wird durch das aus zehn Mitgliedern. Die Entsendung der Bundesministerium für Klimaschutz ent- Mitglieder erfolgt durch die Gesellschafter sandt. Mitglieder des Aufsichtsrates ➤ KR Ing. Wolfgang Krejcik, Vorsitzender (bis November 2020) ➤ KR J. Robert Pfarrwaller, Vorsitzender (ab Juni 2021) ➤ Doz. Dr. Stephan Schwarzer, Vorsitzender-Stv. (Vorsitzender von Nov. 2020 – Juni 2021) ➤ Dr. Roland Ferth, Mitglied ➤ DI Dr. Thomas Fischer, Mitglied ➤ KR Ing. Hubert Kastinger, Mitglied ➤ KR Reinhard Di Lena, Mitglied ➤ KR Hans Prihoda, Mitglied ➤ Mag. Florian Schnurer, Mitglied ➤ Mag. Petra Wieser, Mitglied ➤ Dr. Peter Winkelmayer, Mitglied 08
DIE ELEKTROALTGERÄTE KOORDINIERUNGSSTELLE AUSTRIA GMBH ■ Beirat Gemäß Punkt 9 des von der General Den Vorsitz führt der Vertreter des Bundes- versammlung beschlossenen Gesellschafts- ministeriums für Klimaschutz. Die Mitglieder vertrages der Koordinierungsstelle wurde haben das Recht, nach Abstimmung mit dem ein Beirat eingerichtet, der aus Vertreterin- Vorsitzenden, Expertinnen und Experten zu nen und Vertretern folgender sechs Mitglie- Sitzungen mitzubringen. der besteht: Der Beirat hat beratende Funktion. Beirats- 1. Bundesministerium für Klimaschutz sitzungen dienen dem Informations 2. WKO austausch zur weiteren Optimierung der 3. Österreichischer Städtebund verschiedenen Schnittstellen und Abläufe. 4. Österreichischer Gemeindebund Die 20. Beiratssitzung fand am 4. Novem- 5. Bundesarbeitskammer ber 2020 statt. 6. Verbindungsstelle der Bundesländer Bundesministerium für Klimaschutz Bundesarbeitskammer Österreichischer Städtebund Koordinierungs- stelle Verbindungsstelle der Österreichischer Bundesländer Gemeindebund WKO 09
e INTERNE ORGANISATION ■ Geschäftsführung Die Gesellschaft wird durch die Geschäfts- Beirates und hat den Vorsitz in der Arbeits- führung in allen Angelegenheiten nach gruppe Öffentlichkeitsarbeit, die im Bereich außen vertreten. Sie nimmt vor allem stra- der Elektro- und Elektronik-Altgeräte als tegische Aufgaben wahr und vertritt die Hauptaufgabe gemäß § 19 Abs. 3 Z 3 EAG-VO Koordinierungsstelle bei allen relevanten sowie im Bereich der Altbatterien gemäß Sitzungen und Veranstaltungen, insbeson- § 20 Abs. 3 Z 3 BATT-VO die Erstellung und dere bei der WKO, dem Bundesministerium Umsetzung eines jährlichen Konzepts zur für Klimaschutz, den Sammel- und Verwer- Information der Letztverbraucherinnen und tungssystemen sowie den Kommunen. Des -verbraucher vorsieht. Hinzu kommt die Lei- Weiteren vertritt die Geschäftsführung die tung der Arbeitsgruppe Lithium-Batterien. Koordinierungsstelle bei Sitzungen des ■ Assistenz/Administration Der Bereich Assistenz/Adminstration unter- Bereiches fallen die Unterstützung bei allen stützt die Geschäftsführung in allen Belan- PR-Agenden sowie sämtliche administrative gen. Ebenfalls in das Aufgabengebiet dieses Tätigkeiten des Unternehmens. ■ Finanzwesen Das Finanzwesen erfüllt sämtliche kaufmän- im Zuge der Abholkoordinierung von Elektro- nischen Tätigkeiten der Koordinierungsstel- und Elektronik-Altgeräten sowie Gerätealt- le, wobei es einen besonderen Schwerpunkt batterien und bringt diese zur Auszahlung. auf die Kosteneffizienz legt. Neben dem lau- Zusammen mit der Assistenz der Geschäfts- fenden Rechnungswesen einschließlich des führung evaluiert die Finanzabteilung die Fotos: Ludwig Schedl Controllings ermittelt das Finanzwesen die Einreichungen zur Information der Letztver- Höhe der jährlichen Infrastrukturkostenpau- braucherinnen und -verbraucher im Bereich schalen für die kommunalen Sammelstellen der Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie 10
DIE ELEKTROALTGERÄTE KOORDINIERUNGSSTELLE AUSTRIA GMBH Foto: Ludwig Schedl Das EAK-Team der Gerätealtbatterien, ermittelt die jährliche entscheidungsrelevante Unterlagen vor und Vergütung der Kosten und bringt diese eben- ist für die Durchführung diverser Projekte, falls zur Auszahlung an die Kommunen. Die insbesondere im Bereich der Öffentlichkeits- kaufmännische Abteilung bereitet zudem arbeit, zuständig. ■ Abfallwirtschaft/Stoffstromanalyse und Datawarehouse Das Team Abfallwirtschaft/Stoffstromana- wachung des elektronischen Meldewesens lyse und Datawarehouse ist die Fachabtei- im Rahmen der EAG-VO und der BATT-VO lung für sämtliche rechtliche und technische durchgeführt sowie die Erstellung periodi- Themen der Abfallwirtschaft im Aufgaben scher Statistiken und Berichte unter ande- bereich der Koordinierungsstelle und ist rem an das Bundesministerium für Klima- Schnittstelle zwischen Sammel- und Ver- schutz bzw. an die Europäische Kommission wertungssystemen, dem Bundesministerium vorgenommen. Dabei werden die gemelde- für Klimaschutz, den Kommunen und Abfall- ten Massenbewegungen plausibilisiert, um wirtschaftsverbänden sowie dem österrei- in weitere Folge auch als Zahlengrundlagen chischen Umweltbundesamt bei Fragen des für die von der Koordinierungsstelle beauf- elektronischen Meldewesens. Weiter werden tragenten Studien zu dienen. Die jährlichen in der Abteilung die Verwaltung und Über- Abfallberater-Workshops sowie Projekte im 11
Rahmen der bundesweiten Öffentlichkeits- folgt in der Abteilung die laufende Wartung arbeit werden von der Abteilung ebenso um- und Weiterentwicklung der Applikation eKS gesetzt wie auch die laut Bescheid durchzu- (Abholkoordinierung) sowie die technische führenden Studien. Neben der laufenden Betreuung sämtlicher IT-Systeme der Medienbeobachtung wird die Website Koordinierungsstelle. Im Jahr 2020 startete www.eak-austria.at redaktionell betreut. auch das Projekt zur Entwicklung einer Auch die jährliche Überprüfung der kommu- Plattform für die jährliche Einreichung der nalen Sammelstellen, deren Ergebnis die regionalen Öffentlichkeitsmaßnahmen durch Grundlage für die Auszahlung der Infrastruk- die Kommunen (EPR-Tool). Die Abteilung turkostenpauschale ist, wird geplant, koor- vertritt die Koordinierungsstelle bei inter- diniert und durchgeführt. Parallel dazu er- nationalen Veranstaltungen und Projekten. e ARBEITSGRUPPE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die Koordinierungsstelle hat jährlich jeweils ➤ der Bundesarbeitskammer, ein einheitliches Konzept zur Information der ➤ jedes Sammel- und Verwertungssystems Letztverbraucherinnen und -verbraucher für und die beiden Bereiche Elektro- und Elektronik- ➤ der Koordinierungsstelle zusammen. Altgeräte sowie Gerätealtbatterien zu erarbei- ten. Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit Die Konzepte der jährlichen Öffentlichkeits- setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern arbeit sind jeweils bis spätestens drei ➤ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Monate vor Beginn des nächsten Kalender- ➤ des Österreichischen Städtebundes, jahres zu erstellen und dem Bundesminis- ➤ des Österreichischen Gemeindebundes, terium für Klimaschutz vereinbarungsge- ➤ der Wirtschaftskammer Österreich, mäß vorzulegen. e ÄQUIDISTANZ ZU ALLEN BETROFFENEN KREISEN Ein wichtiger Grundsatz, den die Koordinie- Wirtschaftskreise, die in die Organisation rungsstelle bei ihrer Arbeit immer berück- der Koordinierungsstelle nicht eingebunden sichtigt, ist die Gleichbehandlung der sind, dürfen im Rahmen der Funktion der Verpflichteten, der Sammel- und Verwer- Koordinierungsstelle (z.B. Abholkoordinie- tungssysteme sowie auch aller anderen rung) nicht benachteiligt werden. Wirtschaftsteilnehmenden, die von ihrer Tä- tigkeit berührt werden (Kommunen, Handel, Im Jahr 2020 waren folgende fünf Sammel- Entsorger etc.). und Verwertungssysteme in Österreich für den Bereich der Elektro- und Elektronik- 12
DIE ELEKTROALTGERÄTE KOORDINIERUNGSSTELLE AUSTRIA GMBH Altgeräte mit Bescheid des Bundesministe- wiesen per 31. Dezember 2020 folgende riums für Klimaschutz genehmigt und Anzahl an Kunden auf: Sammel- und Verwertungssystem Anzahl Kunden ERA Elektro Recycling Austria GmbH 1.679 European Recycling Platform (ERP) Austria GmbH 187 Interseroh Austria GmbH 410 UFH Altlampen Systembetreiber GmbH 776 UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH Im Bereich der Altbatterien wurden folgen- ministeriums für Klimaschutz genehmigt de fünf Sammel- und Verwertungssysteme und wiesen per 31. Dezember 2020 folgende in Österreich mit Bescheid des Bundes Anzahl an Kunden auf: Sammel- und Verwertungssystem Geräte- Fahrzeug- Industrie- Anzahl batterien batterien batterien Kunden ERA Elektro Recycling Austria GmbH X X X 811 European Recycling Platform (ERP) X X X 114 Austria GmbH Interseroh Austria GmbH X X X 252 UFH Elektroaltgeräte X X 199 System Betreiber GmbH Umweltforum Starterbatterien GmbH X 53 Die Koordinierungsstelle hat mit allen rien) gleichlautende Verträge, um die Sammel- und Verwertungssystemen in den Gleichbehandlung und Äquidistanz sicher- jeweiligen Bereichen (Elektro- und Elektro- zustellen. Dadurch bestehen gute Voraus- nik-Altgeräte, Gerätealtbatterien und teil- setzungen für einen fairen Wettbewerb. weise für den Bereich der Fahrzeugaltbatte- 13
e DIE EU-RICHTLINIE 2002/96/EG (WEEE-RICHTLINIE) Ziel der Richtlinie des Europäischen Parla- tungsquoten in den Produktionskreislauf zu- ments und des Europäischen Rates vom 27. rückgeführt werden. Durch die per 16. No- Jänner 2003 über Elektro- und Elektro- vember 2011 auf nationaler Ebene gültige nik-Altgeräte (WEEE – Waste Electrical and Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie Electronic Equipment) ist vorrangig die Ver- 2008/98/EG wurde die dreistufige Abfallhie- meidung von Abfällen und darüber hinaus rarchie – Vermeidung, Verwertung und Be- die Wiederverwendung sowie das Recycling seitigung – durch eine fünfstufige Hierarchie von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Da- abgelöst. Verstärkt wurde dieses Vorhaben durch soll die jährlich anfallende Abfallmen- mit dem am 18. April 2018 verabschiedeten ge reduziert werden, gleichzeitig sollen EU-Kreislaufwirtschaftspaket. wertvolle Rohstoffe durch hohe Verwer- e DIE REVISION DER EU-RICHTLINIE AKTUELL GÜLTIGE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN Bereits 2008 veröffentlichte die EU-Kommis- ➤ Ab 2019 65-%-Mindestsammelquote der sion ihren Vorschlag zur Revision der Elektro- und Elektronikgeräte der in den WEEE-Richtlinie. Nach umfassenden Diskus- drei Vorjahren in dem Mitgliedstaat in sionen im Jahr 2009 fanden im Jahr 2010 die Verkehr gesetzten durchschnittlichen erste Lesung im Europäischen Parlament so- Masse oder alternativ dazu 85 % der im wie der Beschluss des Rates der EU zum Ent- jeweiligen Mitgliedstaat anfallenden wurfstext der EU-Kommission statt. Nach der Elektro- und Elektronik-Altgeräte zweiten Lesung im Europäischen Parlament ➤ Ausdehnung von einem klar definierten im Jänner 2012 wurde ein vorläufiges Ergeb- (geschlossenen) Geltungsbereich mit nis präsentiert. Der endgültige Beschluss er- zehn Kategorien zu einem allumfassen- folgte vor dem Sommer, die Kundmachung den (offenen) Geltungsbereich dann im August 2012. Die Umsetzung in nati- ➤ Aufnahme der Photovoltaikmodule in die onales Recht erfolgte per Juli 2014. Die rele- Richtlinie zur Kategorie der gewerblichen vanten Änderungspunkte sind zum Teil bereits Großgeräte seit 2016 in Kraft und lauten wie folgt: ➤ Reduzierung der zuvor geltenden zehn ➤ Seit 2016 gilt die 45-%-Mindestsammelquo- Gerätekategorien auf sechs per 15. Au- te der in den drei Vorjahren in dem Mitglied- gust 2018 lt. EAG-VO (umgesetzt mit 1. staat in Verkehr gesetzten durchschnittli- Jänner 2019): chen Masse statt der bisher geltenden 4 kg ➢ Wärmeüberträger (u.a. Kühl- und Ge- pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr. Soll- friergeräte) te diese Quote bereits zuvor erreicht worden ➢ Bildschirme, Monitore und Geräte, die sein wie z.B. in Österreich, darf das Niveau Bildschirme mit einer Oberfläche von in weiterer Folge nicht sinken mehr als 100 cm enthalten 14
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE ➢ Lampen (u.a. Kompaktleuchtstoff- ➤ Erhöhung der Verwertungsquoten um lampen und LEDs) 5-%-Punkte seit 15. August 2015, ausge- ➢ Großgeräte (u.a. medizinische Geräte, nommen Gasentladungslampen, unter Überwachungs- und Kontrollinstru- Berücksichtigung der Weiter- und Wie- mente, Ausgabeautomaten und Photo- derverwendung von Elektrogeräten in der voltaikmodule) Recyclingquote ➢ Kleingeräte (unter 50 cm Kantenlänge) ➤ Vereinheitlichung und weitere Erhöhung ➢ Kleine IT- und Telekommunikationsge- der Verwertungsziele per 15. August 2018 räte (u.a. Mobiltelefone, GPS-Geräte, lt. EAG-VO (umgesetzt mit 1. Jänner 2019) Taschenrechner, Router, PCs, Drucker einzelner Sammel- und Behandlungska- und Telefone) tegorien ➤ Verpflichtung für die Hersteller zu einer ➤ Beweislastumkehr bei der Verbringung Niederlassung in den Mitgliedstaaten, in von Re-Use-tauglichen Geräten aus der EU denen Produkte in Verkehr gesetzt werden Nähere Informationen zur Revision sowie bzw. zur Bestellung einer/eines Bevoll- der Neufassung der WEEE-Richtlinie finden mächtigen, die/der für die Erfüllung der Sie im Internet unter: https://eur-lex.europa. Herstellerpflichten verantwortlich ist, glei- eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CE- chermaßen gültig für den Fernabsatz und LEX:32012L0019. für Hersteller in Österreich, die Elektro- Im Folgenden ist ein Überblick über die und Elektronikgeräte zur Abgabe an Letzt- wichtigsten Bereiche der aktuellen verbraucherinnen und -verbraucher in an- WEEE-Richtlinie dargestellt. dere Mitgliedstaaten der EU ausführen ■ Produktkonzeption Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Entwick- die Verwertung berücksichtigen sowie die lung und Produktion von Elektro- und Elek- Wiederverwertung und das Recycling der tronikgeräten, welche die Demontage und Altgeräte erleichtern, fördern. ■ Getrennte Sammlung Die Mitgliedstaaten sollen die Entsorgung fällen vermeiden bzw. möglichst geringhal- von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu- ten und eine getrennte Sammlung einrichten. sammen mit den unsortierten Siedlungsab- ■ Berichtspflicht und Sanktionen Die Mitgliedstaaten haben ein Verzeichnis den, zu erheben. Ferner sollen die Mitglied- der Hersteller zu erstellen und Informatio- staaten der Kommission alle drei Jahre ei- nen über die Mengen und Kategorien von nen Bericht über die Durchführung dieser Elektro- und Elektronikgeräten, die auf ih- vorgeschlagenen Richtlinie übermitteln. Die rem Markt in Verkehr gebracht, gesammelt, Mitgliedstaaten sollen für Verstöße gegen dem Recycling zugeführt und verwertet wur- diese Richtlinie Sanktionen festlegen. 15
e AKTUELL GÜLTIGE VERPFLICHTUNGEN DES HERSTELLERS LAUT WEEE-RICHTLINIE ■ Finanzierung Laut WEEE-Richtlinie sollen die Hersteller sorgung seiner Altgeräte eine finanzielle von Elektro- und Elektronikgeräten den ge- Garantie abgeben, die in Form einer Teil- samten Verwertungs- und Recyclingkreis- nahme des Herstellers an Finanzierungs- lauf finanzieren. Jeder Hersteller soll für die systemen, einer Recyclingversicherung oder Gewährleistung der Finanzierung der Ent- eines gesperrten Bankkontos gestellt wird. ■ Produktkonzeption Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass es zu teile dieser Konstruktionsmerkmale oder keiner Verhinderung der Wiederverwendung Herstellungsprozesse, beispielsweise im von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Rahmen des Umweltschutzes, im überwie- durch spezielle Konstruktionsmerkmale genden Ausmaß vorhanden sind, ist von kei- oder Herstellungsprozesse seitens der Her- ner Verhinderung auszugehen. steller kommen soll. Wenn jedoch die Vor- ■ Verwertung und Behandlung Die Aufgabe der Hersteller ist es, Systeme zurichten. Die Hersteller müssen die besten für die Verwertung von getrennt gesammel- verfügbaren Behandlungs-, Verwertungs- ten Elektro- und Elektronik-Altgeräten ein- und Recyclingtechniken einsetzen. ■ Kennzeichnungspflicht Hersteller sowie Importeure, die Elektro- Ist eine Kennzeichnung aufgrund der Größe und Elektronikgeräte nach dem 12. August des Gerätes nicht möglich, muss die durch- 2005 in Verkehr setzen, haben diese, mit gestrichene Mülltonne auf der Verpackung einigen Ausnahmen, mit dem Symbol der oder in der beiliegenden Bedienungsanlei- durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern tung angebracht sein. deutlich sicht- und lesbar zu kennzeichnen. 16
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE ■ Informationen für die Letztverbraucherinnen und -verbraucher Um eine erfolgreiche getrennte Sammlung cherinnen und -verbraucher darüber zu in- von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu formieren, wie sie ihren Beitrag zur gewährleisten, müssen die Nutzerinnen und Verwertung der Altgeräte leisten können Nutzer in privaten Haushalten ausreichend und welche Auswirkungen eine unsachge- darüber informiert werden, dass Altgeräte mäße Beseitigung auf Umwelt und Gesund- nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu be- heit hat. seitigen sind. Weiter sind die Letztverbrau- ■ Information für Behandler Für jeden Typ neuer Elektro- und Elektro- befinden. Diese Informationen müssen den nikgeräte müssen die Hersteller innerhalb Wiederverwendungseinrichtungen, Behand- eines Jahres nach Inverkehrbringen Infor- lungs- und Recyclinganlagen in Form von mationen über die Wiederverwendung und Handbüchern, in elektronischer Form oder Behandlung bereitstellen. Aus diesen Infor- dergleichen mitgeteilt werden. Die Elektro- mationen muss feststellbar sein, welche und Elektronikgeräte, die ab dem 13. August verschiedenen Bauteile und Werkstoffe die 2005 in Verkehr gebracht werden, müssen Elektro- und Elektronikgeräte enthalten und vom Hersteller durch Kennzeichnung des an welcher Stelle sich gefährliche Stoffe Gerätes identifizierbar gemacht werden. e UMSETZUNG IN ÖSTERREICH Die österreichische Umsetzung der 1a), die Angabe der/des Bevollmächtigten im WEEE-Richtlinie erfolgte mit dem Inkraft- Falle des Fernabsatzes und auf weitere treten der Elektroaltgeräteverordnung Schadstoffbegrenzungen für gesundheits- (EAG-VO) am 13. August 2005. In den letzten gefährdende Schwermetalle wie Blei und beiden Novellen – BGBl. II Nr. 173/2019 vom Cadmium bzw. Weichmacher hingewiesen 27. Juni 2019 und BGBl. II Nr. 272/2020 vom sowie deren Ausnahmegenehmigung in Pro- 24. Juni 2020 – wird auf die Umstellung von dukten in gewissem Ausmaß und zeitlich zehn auf sechs Gerätekategorien (Anhang begrenzt vermerkt. 17
■ Geltungsbereich Der Geltungsbereich für Elektro- und Elekt- Elektro- und Elektronikgeräte für private ronikgeräte in Österreich wird durch fünf Haushalte. Es wird empfohlen, das Unterneh- Sammel- und Behandlungskategorien (Elek- men, das die Montage durchgeführt hat, auch tro-Großgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Bild- mit der Demontage und Entsorgung der Pho- schirmgeräte, Elektro-Kleingeräte und Ga- tovoltaikmodule zu betrauen. Die österreichi- sentladungslampen) abgedeckt. Die sche Umsetzung berücksichtigt die in der Re- Photovoltaikmodule wurden in die Kategorie vision der WEEE-Richtlinie definierten der gewerblichen Großgeräte aufgenommen. Sammelkategorien unter Nutzung der bereits Mit Ausnahme der in Kleingeräten verbauten vorhandenen Infrastrukturen. Photovoltaikmodule zählen diese nicht als ■ Kennzeichnungspflicht Hersteller und Importeure, die Elektro- und pflichtung sind jene Hersteller und Elektronikgeräte ab dem 13. August 2005 in Importeure, bei denen diese Kennzeichnung Verkehr setzen, haben diese gemäß der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder EU-Richtlinie mit dem Symbol der durchge- aufgrund der Größe oder Funktion des Pro- strichenen Mülltonne auf Rädern zu kenn- duktes nicht möglich ist. zeichnen. Ausgenommen von dieser Ver- ■ Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Seit dem 13. August 2005 haben Letztver- ➤ Die in der Revision der WEEE-Richtlinie braucherinnen und -verbraucher die Mög- vorgesehene Änderung auf eine 0:1-Rück- lichkeit, Elektro- und Elektronik-Altgeräte nahme von Elektro-Kleinstgeräten mit aus privaten Haushalten unentgeltlich einer Kantenlänge von weniger als 25 cm ➤ bei den flächendeckend in Österreich ein- bei Händlern, deren Verkaufsfläche gerichteten Sammelstellen abzugeben 400 m2 übersteigt, wurde aufgrund des oder dichten Sammelnetzes nicht berücksich- ➤ beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes tigt. beim Händler abzugeben, sofern die Ver- kaufsfläche 150 m2 übersteigt. 18
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE ■ Wiederverwendung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Gemäß § 11 EAG-VO sollen Altgeräte, die August 2005 in Verkehr gesetzt wurden, be- aufgrund ihres technischen Zustandes dafür reitzustellen. geeignet sind, einer Wiederverwendung zu- Durch die Novelle der EAG-VO sind Sammel- geführt werden, sofern die Wiederverwen- stellenbetreiber dazu verpflichtet, Elektro- dung ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich und Elektronik-Altgeräte, die einer Vorbe- zumutbar ist. Nicht wiederverwendete Alt- reitung zur Wiederverwendung zugeführt geräte sollen in weiterer Folge gemäß § 11 werden sollen, zumindest zweimal jährlich EAG-VO einer Behandlung zugeführt werden, getrennt zu erfassen und entweder selbst die die stoffliche Verwertung sicherstellt. zur Wiederverwendung vorzubereiten oder Die Hersteller haben die erforderlichen In- Re-Use-Betrieben zu übergeben, wobei ge- formationen sowohl für die Wiederverwen- meinnützige Betriebe (z.B. sozialökonomi- dung als auch für die Behandlung von Elek- sche Betriebe) zu bevorzugen sind. tro- und Elektronikgeräten, die ab dem 13. ■ Meldungen über die Wiederverwendung und Behandlung der gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte Gemäß § 24 EAG-VO haben Hersteller und ➤ in einen anderen Mitgliedstaat der EU Importeure bzw. jenes Sammel- und Ver- ausgeführt, wertungssystem, das sie entpflichtet, je- ➤ bzw. aus der EU ausgeführt wurden. weils für das vorangegangene Kalenderjahr Dabei sind insbesondere die erreichten Ver- die Massen von Elektro- und Elektro- wertungsquoten, die Quoten der Wiederver- nik-Altgeräten getrennt nach Sammel- und wendung und der stofflichen Verwertung für Behandlungskategorien und unterteilt Bauteile, Werkstoffe und Substanzen ge- nach Altgeräten aus privaten Haushalten trennt nach Sammel- und Behandlungska- und aus gewerblichen Zwecken im Wege tegorie anzuführen. Auch andere Abfall- des Registers an die Koordinierungsstelle sammler, insbesondere Gemeinden oder zu melden. Zudem sind jene Massen in kg Gemeindeverbände, die Elektro- und Elek- anzugeben, die tronik-Altgeräte von Letzverbraucherinnen ➤ als gesamtes Gerät wiederverwendet und -verbrauchern sammeln, haben eine (Re-Use), Meldung nach den gleichen Vorgaben für ➤ als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen Hersteller oder Importeure im Wege des wiederverwendet, Registers an die Koordinierungsstelle abzu- ➤ recycliert, geben. ➤ insgesamt verwertet, 19
■ Sammel- und Verwertungssysteme Hersteller und Importeure von Elektro- und dem Inkrafttreten der EAG-VO, d. h. vor dem Elektronikgeräten können ihre Verpflichtung 13. August 2005, in Verkehr gesetzt haben, zur Sicherstellung für die Rücknahme und verpflichtend. Für jene Elektro- und Elekt- Behandlung von Altgeräten in Österreich ronikgeräte, die ein Hersteller oder Impor- unter anderem durch die Teilnahme an ei- teur ab dem 13. August 2005 in Österreich nem vom Bundesministerium für Klima- in Verkehr gesetzt hat, kann sich der Her- schutz genehmigten Sammel- und Verwer- steller oder Importeur an ein Sammel- und tungssystem für Elektro- und Verwertungssystem anschließen oder seine Elektronik-Altgeräte erfüllen. Dabei ist die eigenen Altgeräte aus der Sammelware aus- Systemteilnahme für Hersteller und Impor- sortieren. teure, die Elektro- und Elektronikgeräte vor ■ Meldungen der in Verkehr gesetzten Elektro- und Elektronikgeräte Gemäß § 23 EAG-VO haben Hersteller und gliedstaaten der EU vertreiben, müssen ab Importeure von Elektro- und Elektronikge- Inkrafttreten der letzten Novelle – per 1. Juli räten für private Haushalte jeweils für das 2014 – eine Bevollmächtigte oder einen Be- abgelaufene Quartal die in Verkehr gesetz- vollmächtigten ernennen. Im Hinblick auf ten Massen getrennt nach Sammel- und finanzielle Garantien und strafrechtliche Behandlungskategorien im Wege des Regis- Verantwortlichkeit werden an diese/diesen ters des Umweltbundesamtes (EDM-Portal) die gleichen Anforderungen gestellt, wie sie zu melden. für Hersteller gelten. Hat sich ein Hersteller oder Importeur ei- Die Meldung hat unter anderem getrennt nem Sammel- und Verwertungssystem an- nach Sammel- und Behandlungskategorien geschlossen, obliegt die Meldungspflicht und unter Angabe des Empfängerstaates zu dem jeweiligen Sammel- und Verwertungs- erfolgen. system. Die Koordinierungsstelle kann auf Hersteller und Importeure von Elektro- und diese Daten jederzeit zugreifen, wertet die- Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke se aus und veröffentlicht die Massenanteile haben ebenfalls eine Meldung ihrer in Ver- der einzelnen Sammel- und Verwertungs- kehr gesetzten Produkte getrennt nach systeme auf der Website https://pickup. Sammel- und Behandlungskategorien je- eak-austria.at. weils im Nachhinein für das vorangegange- Hersteller und Importeure, die ihre Elektro- ne Kalenderjahr per 10. April im Wege des und Elektronikgeräte für private Haushalte Registers an die Koordinierungsstelle abzu- im Rahmen des Fernabsatzes in andere Mit- geben. 20
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ALTBATTERIEN UND -AKKUMULATOREN e DIE EU-RICHTLINIE 2006/66/EG (BATTERIEN-RICHTLINIE) Die Richtlinie des Europäischen Parlaments genannten Mindest-Recyclingeffizienzen und des Europäischen Rates vom 6. September bezüglich deren Berechnung. 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Die Verordnung ist für Recyclingverfahren, die Altbatterien und Altakkumulatoren hat als an Altbatterien und Altakkumulatoren durch- Hauptziel, die verursachte Umweltbelastung geführt werden, ab 1. Jänner 2014 anzuwenden. auf ein Mindestmaß zu beschränken. Gemäß Eine weitere Novelle (2013/56/EU) sieht seit dieser EU-Richtlinie ist es weiter zweckdienlich, dem 1. Oktober 2015 ein Verbot für Quecksilber die Bestimmungen für den Schwermetallgehalt in Knopfzellen vor. Außerdem beinhaltet sie ein und die Kennzeichnung von Batterien und Cadmium-Verbot per 1. Jänner 2017 für Akkumulatoren zu harmonisieren. Die EU-Mit- schnurlose Elektrowerkzeuge. Akkumulatoren gliedstaaten hatten diese Richtlinie in nationa- auf Cadmium-Basis mussten bis dahin auf les Recht zu implementieren, da sie den Vor- Nickel-Metallhydrid- bzw. Lithium-Ionen-Tech- gaben seit dem 26. September 2008 nologie umgestellt werden. Derzeit arbeitet nachkommen müssen. Die Verordnung Nr. Brüssel an einer umfangreichen Überarbeitung 493/2012/EU der EU-Kommission vom 11. Juni der Batterien-Richtlinie. Der erste Entwurf 2012 ergänzt die in der Batterien-Richtlinie wurde Ende 2020 vorgestellt, im Herbst 2021 soll eine überarbeitete Version vorliegen. e AKTUELL GÜLTIGE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN Die EU-Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, hierbei nicht die Durchschnittsmassen der dass jeder Hersteller registriert ist. Die Min- vorangegangenen drei Jahre, sondern die destsammelquoten von 25 % der in Verkehr des aktuellen Jahres und der beiden vorher- gesetzten Massen (IVS-Massen) waren erst- gehenden Jahre. Der Geltungsbereich dieser mals für das fünfte volle Kalenderjahr nach Richtlinie umfasst folgende drei Kategorien: dem Inkrafttreten der Richtlinie zu errei- chen. Seit dem 26. September 2016 schreibt ➤ Gerätebatterien und -akkumulatoren die Richtlinie eine Mindestsammelquote von ➤ Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren 45 % vor. Im Gegensatz zur EAG-VO gelten ➤ Industriebatterien und -akkumulatoren ■ Produktkonzeption Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Forschung gen gefährlicher Stoffe, insbesondere als und die Verbesserung der allgemeinen Ersatzstoffe für Quecksilber, Cadmium und Umweltverträglichkeit von Batterien und Blei, beinhalten. Akkumulatoren fördern, die geringere Men- 21
■ Getrennte Sammlung Die Mitgliedstaaten sollen die Entsorgung einrichten, damit sich die Letztverbrauche- von Altbatterien und -akkumulatoren zu- rinnen und -verbraucher aller Gerätealt- sammen mit den unsortierten Siedlungsab- batterien und -akkumulatoren bequem und fällen vermeiden und Rücknahmesysteme kostenfrei entledigen können. ■ Berichtspflicht und Sanktionen Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kom- die bei Verstößen gegen die Bestimmungen mission alle drei Jahre einen Bericht über dieser Richtlinie zu verhängen sind, und für die Umsetzung dieser Richtlinie. Die Mit- deren Durchsetzung sorgen. gliedstaaten sollten Sanktionen festlegen, e AKTUELL GÜLTIGE VERPFLICHTUNGEN DES HERSTELLERS LAUT BATTERIEN-RICHTLINIE ■ Finanzierung Laut Batterien-Richtlinie haben die Herstel- sowie von Industrie- und Fahrzeugaltbatte- ler die Finanzierung der Sammlung, der rien und -akkumulatoren sicherzustellen, Behandlung und des Recyclings aller und zwar unabhängig vom Datum des Inver- Gerätealtbatterien und -akkumulatoren kehrbringens. ■ Verwertung und Behandlung Die Batterien-Richtlinie schreibt den Her- dabei die besten verfügbaren Techniken im stellern vor, für die Behandlung und das Sinne des Schutzes der Gesundheit und der Recycling von Altbatterien und -akkumula- Umwelt einzusetzen. toren geeignete Systeme einzurichten und ■ Kennzeichnungspflicht Hersteller von Batterien und Akkumulatoren tebatterien und -akkumulatoren deren haben diese, mit einigen Ausnahmen, mit Kapazität in sichtbarer, lesbarer und unaus- dem Symbol der durchgestrichenen Müll- löschlicher Form anzugeben. Werden die tonne auf Rädern deutlich sicht- und lesbar festgelegten max. Massenanteile von zu kennzeichnen. Weiter ist auf allen Gerä- 0,0005 % Quecksilber, 0,002 % Cadmium 22
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ALTBATTERIEN UND -AKKUMULATOREN bzw. 0,004 % Blei überschritten, ist dies mit Kennzeichnung von 0,5 x 0,5 cm nicht mög- der Kennzeichnung des jeweiligen chemi- lich, ist die Kennzeichnung in der Größe von schen Elementsymbols (Hg, Cd, Pb) ersicht- mindestens 1 x 1 cm auf der Verpackung lich zu machen. Ist die Mindestgröße der anzubringen. ■ Informationen für die Letztverbraucherinnen und -verbraucher Um eine erfolgreiche getrennte Sammlung und -verbraucher darüber zu informieren, zu gewährleisten, müssen die Nutzerinnen wie sie ihren Beitrag zur Verwertung der und Nutzer in privaten Haushalten ausrei- Altbatterien und -akkumulatoren leisten chend darüber informiert werden, dass Alt- können und welche Auswirkungen eine batterien und -akkumulatoren nicht als unsachgemäße Beseitigung auf Umwelt und unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen Gesundheit hat. sind. Weiter sind die Letztverbraucherinnen ■ Produktkonzeption Bis auf einige Ausnahmen, die der Sicherheit sind, müssen Anweisungen beigefügt sein, dienen, haben die Hersteller die Vorgabe, wie die Batterien und Akkumulatoren sicher Geräte so zu entwerfen, dass Altbatterien entnommen werden können, erweitert um und -akkumulatoren problemlos entnom- Informationen zum Typ der Batterien und men werden können. Allen Geräten, in die Akkumulatoren. Batterien und Akkumulatoren eingebaut e UMSETZUNG IN ÖSTERREICH Die österreichische Umsetzung der Batteri- 26. September 2008. Die Batterienverord- en-Richtlinie erfolgte fristgerecht mit dem nung (BATT-VO) wurde am 15. Mai 2008 im Inkrafttreten der Batterienverordnung am Bundesgesetzblatt kundgemacht. ■ Geltungsbereich der BATT-VO In Österreich deckt die BATT-VO alle Typen rial bzw. für einen Einsatz im Weltraum ver- von Batterien ab, unabhängig von Form, wendet werden. Die Einteilung erfolgt wie in Volumen, Gewicht, stofflicher Zusammen- der Batterien-Richtlinie in die Kategorien setzung oder Verwendung. Ausgenommen Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und sind Batterien, die in Ausrüstungsgegen- Industriebatterien. ständen, Waffen, Munition und Kriegsmate- 23
■ Rückgabe von Altbatterien und -akkumulatoren Letztverbraucherinnen und -verbrauchern kön- oder Behandlung treffen. Durch die fortschrei- nen Geräte- und Fahrzeugaltbatterien unent- tende Technologie finden – als Industriebatte- geltlich bei Sammelstellen bzw. bei sonstigen rien definierte – Batterien auch Einzug in den von den Herstellern oder Sammel- und Ver- Betrieb von Haushaltsgeräten. In diesem Fall wertungssystemen dafür eingerichteten Rück- gelten Industriebatterien als Gerätebatterien gabemöglichkeiten sowie beim Letztvertreiber bzw. können derartige Industriebatterien von Gerätebatterien bzw. Fahrzeugbatterien unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Hersteller, die Industriebatterien abgegeben werden (z.B. E-Bike-Akkus, Akkus in Verkehr setzen, haben diese unabhängig vom in selbstfahrenden Staubsaugern und Rasen- Datum ihres Inverkehrsetzens und unabhängig mähern, E-Rollern etc.). Eine Definition der von ihrer Herkunft oder chemischen Zusam- Abgrenzung der unterschiedlichen Batterien- mensetzung zurückzunehmen und können mit arten gibt es unter folgendem Link: https:// den Letztverbraucherinnen und -verbrauchern www.wko.at/branchen/t/gewerbe-handwerk/ der Industriebatterien gesonderte Vereinba- fahrzeugtechnik/abgrenzung-unterschiedli- rungen über die Finanzierung der Sammlung cher-batteriearten.html. ■ Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren Hersteller haben für die zurückgenommenen bei der stofflichen Verwertung vor (siehe Altbatterien nachweislich sicherzustellen, BATT-VO, Anhang 1). Diese Bestimmungen dass diese entsprechend dem Stand der gelten auch für jeden Abfallsammler (insbe- Technik und gemäß der Abfallbehandlungs- sondere Gemeinden oder Gemeindever- pflichten-Verordnung behandelt werden. Die bände), der Altbatterien von Letztverbrauche- BATT-VO gibt im Weiteren seit 26. September rinnen und -verbrauchern übernimmt und 2011 die Einhaltung von Mindesteffizienzen diese dem Hersteller nicht zurückgibt. ■ Meldungen über die Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren Hersteller von Geräte- oder Fahrzeugbatte- ➤ in einen anderen Mitgliedstaat der EU rien bzw. jenes Sammel- und Verwertungs- ausgeführt oder system, das sie entpflichtet, haben gemäß § ➤ aus der EU ausgeführt wurden. 25 (1) BATT-VO jeweils für das vorangegan- Diese Meldung ist ebenfalls von Abfall- gene Kalenderjahr die Massen von Altbatte- sammlern (insbesondere Gemeinden und rien getrennt nach Sammel- und Behand- Gemeindeverbänden), die Altbatterien von lungskategorien im Wege des Registers an Letztverbraucherinnen und -verbrauchern die Koordinierungsstelle zu melden, die übernehmen und diese nicht dem Hersteller ➤ gesammelt oder erfasst, zurückgeben sowie von Abfallbehandlern ➤ stofflich verwertet, von Altbatterien im Wege des Registers an ➤ insgesamt verwertet, die Koordinierungsstelle zu erstatten. 24
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