Richtplan Verkehr 2017+ - Dokumentation und Massnahmen www.bsb-partner.ch - Mitwirkungsexemplar
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Einwohnergemeinde Niederbipp Richtplan Verkehr 2017+ Mitwirkungsexemplar Dokumentation und Massnahmen www.bsb-partner.ch 13. August 2018
Richtplan Verkehr 2017+ 2 Dokumentation und Massnahmen Auftraggeber Einwohnergemeinde Niederbipp Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp Verfasser BSB + Partner, Ingenieure und Planer Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen Tel. 062 388 38 38 Fax 062 388 38 00 E-Mail: simon.friedli@bsb-partner.ch; dominik.langenstein@bsb-partner.ch Simon Friedli, Dominik Langenstein, Isabelle Röösli Dokumentinfo Dokument Datum genehmigt von Richtplan Verkehr 2017+ 22.01.2018 sif / dla Koreferat Datum Kürzel Simon Friedli 22.01.2018 sif Ablageort Objektnummer Anzahl Seiten K:\Tiefbau\Niederbipp\6861 Richtplan Verkehr 2017 +\26 6861 38 Berichte\Verkehrsrichtplan Dokumentation und Massnahmen_180322_Mitwirkungsexemplar.docx Gedruckt 13.08.2018 11:43:00 Änderungsverzeichnis Version Status, Änderung Autor Datum 001 1. Entwurf iro / dla 28.02.2017 002 Überarbeiter Entwurf dla 02.03.2018 003 Version z.H. GR / Verabschiedung Vorprüfung dla 22.03.2018 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 Anlass und Gegenstand der Planung 4 Verbindlichkeit 4 Planungsablauf 4 Grundlagen 6 Kantonale Grundlagen und Planungen 7 Regionale Grundlagen und Planungen 10 Kommunale Grundlagen und Planungen 13 Weitere übergeordnete Grundlagen und Planungen 15 Analyse Siedlung, Verkehr 17 Gefahrenstellen 24 Verkehrskonzept 26 Themen 26 Handlungsbedarf, Ziele 27 Schlussbemerkung 27 Massnahmenblätter 37 Anhang Anhang I Massnahmenblätter 38 Anhang II Umfrage zur Verkehrssituation und –sicherheit in Niederbipp 38 Anhang III Tabelle Mitwirkung 38 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 4 Dokumentation und Massnahmen Einleitung Anlass und Gegenstand der Planung Anlass und Gegenstand Die Einwohnergemeinde Niederbipp steht im Zusammenhang mit der Ver- kehrsentwicklung vor grossen Herausforderungen. Neben der Verkehrs- zunahme des motorisierten Individualverkehrs sind Langsamverkehrsrou- ten, Umsteigebeziehungen und Angebot beim öffentlichen Verkehr, Schulwegsicherung, Parkierung, die Entwicklungen in der Industrie sowie der 6-Spur Ausbau der A1 Themen, denen mit nachhaltigen Massnahmen begegnet werden soll. Der Gemeinderat hat deshalb die Erarbeitung eines Verkehrsrichtplans beschlossen. Im vorliegenden Richtplan Verkehr 2017+ sind Ziele und Stossrichtungen der Verkehrspolitik sowie wirkungs- volle und umsetzungsorientierte Massnahmen festgelegt. Die Verkehrssi- tuation und die Sicherheit soll für alle Verkehrsteilnehmer verbessert wer- den. Auftrag Die Einwohnergemeinde Niederbipp hat das Planungs- und Ingenieurbüro BSB + Partner im Januar 2017 mit der Erarbeitung des Richtplans Verkehr 2017+ beauftragt. Verbindlichkeit Endprodukt Ein Verkehrsrichtplan ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument und zeigt auf, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Zielvor- stellungen Verkehrsfragen angegangen und aufeinander abgestimmt werden. Der Verkehrsrichtplan ist ein kommunaler Richtplan gemäss Art. 68 des Bernischen Baugesetzes (BauG) und besteht aus Massnahmenblät- tern, Richtplankarten und dem vorliegenden Erläuterungsbericht. Die Richtplankarte und die Massnahmenblätter sind für die Gemeindebehör- den verbindlich. Die Verbindlichkeit kann gemäss Art. 68, Abs. 3 des Bernischen Bauge- setzes auf Antrag der Gemeinde auf regionale und kantonale Behörden ausgedehnt werden. Planungsablauf Planungsorganisation Der Gemeinderat legte Wert darauf, dass eine möglichst heterogene Ver- tretung verschiedener Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer sowie BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 5 Dokumentation und Massnahmen deren Ansichten und Bedürfnisse in die Erarbeitung des Richtplans ein- fliessen konnten. Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe umfasste folgende 12 Mitglieder: Peter Marti, Vorsitz (Vertretung Flurgenossenschaft) Walter Jäissli, Gemeinderat Ressort Bau Marlies Berger, Baukommissionsmitglied Beat Bösiger, Werkkommissionsmitglied Hanspeter Glutz, Werkkommissionsmitglied Jörg Straumann, Vertretung Bipp 60+ Matthias Arn, Vertretung Burgergemeinde René Huber, Fahrlehrer Niederbipp Markus Meyer, Vertretung HGV Philipp Bergamelli, Dipl. Architekt ETH, MAS ETH in Raumplanung Beat Messerli, Bauingenieur Gemeinde Niederbipp Nadja Stauffiger, Leiterin Bau Arbeitsschritte Die Arbeiten zum Richtplan Verkehr 2017+ gliederten sich in folgende Arbeitsschritte: - Grundlagenbeschaffung (insb. Umfrage und Dorfspaziergang) - Zukunftskonferenz (Mitwirkung Teil 1) - Erarbeitung Entwurf Richtplan - Mitwirkung der Bevölkerung, Ergebniskonferenz - Behandlung der Einwendungen und Anregungen im Mitwirkungsbe- richt (öffentliche Einsichtnahme wurde gewährt) - Definitiver Entwurf zuhanden Vorprüfung durch den Gemeinderat beschliessen - Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) (Einwände der kantonalen Verwaltung, evtl. Bereinigungsgespräche) - Anpassung durch den Gemeinderat - Gemeindebeschluss durch den Gemeinderat - Vorbereitung der Richtplanung - Publikation der Genehmigung durch die Gemeinde (im Amtsanzeiger, ohne Rechtsmittelbelehrung) Mitwirkung Der Einbezug der Bevölkerung war dem Gemeinderat bei der Erarbeitung des vorliegenden Verkehrsrichtplan ein zentrales Anliegen. Insbesondere mittels Fragebogen, schriftlichen Eingaben, Zukunfts- und Ergebniskonfe- renz wurden die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt. Sämtliche Beiträge wurden durch die Arbeitsgruppe diskutiert und analysiert, mit dem Ziel, möglichst viele Eingaben in den Richtplan aufzunehmen und daraus Massnahmen abzuleiten. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 6 Dokumentation und Massnahmen Grundlagen Im Kapitel Grundlagen wird eine Auslegeordnung der aktuellen überge- ordneten Planungen vorgenommen. Diese enthält relevante und teilweise verbindliche Richtlinien und Grundlagen für den Verkehrsrichtplan Nie- derbipp: Kanton - Kantonaler Richtplan Bern, Abstimmung mit dem Richtplan Solothurn - Gesamtmobilitätsstrategie Kanton Bern - Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung - Projekt Verkehrssanierung Aarwangen – Langenthal - Kantonales Angebotskonzept (Regionales Angebotskonzept) - Verkehrsdaten des Tiefbauamts Kanton Bern, OIK IV Oberaargau/Em- mental Region - Reg. Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Oberaargau - Konzept Veloverkehr Oberaargau - Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Gemeinde - Zonenplan und Gemeindebaureglement 2012 - Richtplan «Gemeinde-Positionierungs-System (GPS)» - Konzept Schleichverkehr Weitere - Ausbau A1 auf 6 Spuren - Carco sous terrain - Sanierung Kantonsstrasse K244 - Gesetzliche Grundlagen und VSS Normen BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 7 Dokumentation und Massnahmen Kantonale Grundlagen und Planungen Kantonaler Richtplan Bern Der kantonale Richtplan zielt darauf ab, die Siedlungen zu konzentrieren 2030 (Stand 19. Dez. 2016) und die Zersiedelung zu bremsen. Betreffend Verkehr wird insbesondere die Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung verlangt. Die Entwicklung von Wohn- und Arbeitsgebieten soll vor allem an gut er- schlossenen Lagen gefördert werden. Niederbipp ist gemäss Richtplan ein regionales Zentrum der Stufe 4 und verfügt über drei Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP-A): Nr. 12 ESP-A Niederbipp/Oensingen, Nr. 39 ESP-A Niederbipp und Nr. 43 ESP-A Stockmatte. Abstimmung mit Richtplan Der Richtplan des Kantons Solothurn wird zurzeit überarbeitet und ist Solothurn (Entwurf 08/2017) noch nicht rechtskräftig. Die im September 2017 dem Bundesrat zur Ge- nehmigung unterbreitete Version (08/2017) beinhaltet zwei wesentliche Inhalte, welche die Gemeinde Niederbipp tangieren. - Entwicklungsgebiet Arbeiten: Das Gebiet Ob der Gass / Moos / Tsch- äpperlisacker in Oensingen ist als einer der Top-Entwicklungsstan- dorte Arbeiten der Hauptstadtregion Schweiz festgesetzt. Dem Ent- wicklungsgebiet in Oensingen werden die Schwerpunktnutzungen Dienstleistung und Produktion zugewiesen. - Verkehrsentlastung Oensingen: Im Richtplan als Zwischenergebnis eingetragen ist die Verkehrsentlastung Oensingen. Der Kanton Solo- thurn prüft die Linienführung einer Umfahrungsstrasse im Gewerbe- gebiet des Bereichs Solothurnerstrasse bis Oltenstrasse/Wolfsacker sowie der Industriezone Moos via Nordringstrasse mit Anschluss in Niederbipp. Die Planung ist mit jener zur Optimierung des Autobahn- anschlusses Oensingen/VEBO abzustimmen und zu koordinieren. Gesamtmobilitätsstrategie Mit der Gesamtmobilitätsstrategie gibt der Regierungsrat die Stossrich- Kanton Bern (2008) tungen für die langfristige Ausrichtung der Mobilitätspolitik im Kanton Bern vor. Die Gesamtmobilitätsstrategie ist für alle Planungen auf kanto- naler Ebene verbindlich und zeigt die wichtigsten Trends und Herausfor- derungen der Mobilitätspolitik auf. Sie dient als übergeordnete Grundlage für die langfristigen Planungsinstrumente im Strassenverkehr (Strassen- netzplan), im öffentlichen Verkehr (öV-Langfristplanung), sowie im Lang- samverkehr (Sachplan Veloverkehr) und dient als Vorgabe für die Regio- nalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK). Ihre zentralen Ele- mente wurden in den kantonalen Richtplan integriert. 3-V-Strategie Als wichtigste verkehrsplanerische Lösungsansätze nennt die Mobilitäts- strategie die folgenden Punkte: - Vermeiden der Verkehrszunahme, insbesondere durch die Abstim- mung der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 8 Dokumentation und Massnahmen - Verlagern: Der Anteil von öV und Langsamverkehr am Gesamtverkehr soll sich vergrössern - Verträglich abwickeln: Der verbleibende Verkehr ist so schonend wie möglich für Mensch und Umwelt abzuwickeln Agglomerationsprogramme Die Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung 3. Generation Verkehr und Siedlung (2015-2018) werden aktuell erarbeitet. Sie sind integraler Bestandteil des jeweiligen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts (RGSK). Verkehrssanierung Die direkte Anbindung von Langenthal an die Autobahn führt heute Aarwangen – Langenthal Nord durch die Gemeinde Aarwangen. Für die Entlastung der Ortsdurchfahrt wurden zwei Varianten ausgearbeitet. Die Variante «Umfahrung» sieht den Bau einer neuen Umfahrungsstrasse vor, um das Ortszentrum Aar- wangen zu umgehen. Die Variante «Null+» beschränkt sich auf die Um- gestaltung und Optimierung des bestehenden Strassennetzes bzw. der Ortsdurchfahrt Aarwangen. Die Variante Umfahrung wurde bisher favorisiert und ein Projektkredit ge- sprochen. Gegen den Bau der Umfahrung wurde das Referendum ergrif- fen. Am 21. Mai 2017 hat das Berner Stimmvolk den Projektierungskredit für die Variante Umfahrung angenommen. Kantonales Angebotskonzept Auf der Basis der regionalen Angebotskonzepte erarbeitet das Amt für für den öffentlichen Orts- und Regionalverkehr 2018 – 2021 öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) das kantonale An- gebotskonzept für den öffentlichen Orts- und Regionalverkehr. Darin wer- den die von den Regionen beantragten Änderungen beurteilt und zusam- mengefasst. Das kantonale Angebotskonzept bildet die Grundlage für den Angebotsbeschluss des Grossen Rates. Die Schliessung der Taktlü- cken und die Erweiterung des Abendangebots wird von der AÖV zur Kenntnis genommen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 9 Dokumentation und Massnahmen Abbildung 1 Ausschnitt aus Karte ÖV-Netz (Reg. Angebotskonzept Ober- aargau 2018-2021) Das Bahnangebot Solothurn – Niederbipp/Oensingen – Langenthal wird in seiner jetzigen Ausprägung als unbestritten erachtet. Linie 413 Solothurn – Niederbipp Die Linie 413 verkehrt entlang einer kantonalen Hauptentwicklungsachse – Oensingen – Langenthal und verbindet die regionalen räumlichen Schwerpunkte um Niederbipp und Langenthal. Die Nachfrage hat in den letzten Jahren stark zugenom- men. Insgesamt soll das bestehende Angebot in Niederbipp erhalten blei- ben. Die heutigen Taktlücken zwischen Oensingen und Langenthal vor- mittags und nachmittags werden geschlossen. Mit der Schliessung der Taktlücken soll zur einfacheren Verständlichkeit und höheren Attraktivität des Angebots, insbesondere zu einer optimalen Anbindung an das über- geordnete Schienennetz beigetragen werden. Der Zeitpunkt der Einfüh- rung ist noch offen. Die Zielvorgaben gemäss Angebotsverordnung kön- nen auch mit dem vorgesehenen Ausbau weiterhin erreicht werden. Un- ter dem Vorbehalt, dass auch der Kanton Solothurn einem Ausbau des Abendangebots zustimmt, wird das heutige stündliche Angebot ab 20 Uhr bis 22 Uhr zum Halbstundentakt verdichtet (Montag-Samstag). Angestrebte Entwicklung im Zusammen mit den Nachbarkantonen hat der Kanton Bern Eingaben zur Fernverkehr Langfristperspektive im Fernverkehr gemacht. Eine der wichtigsten Ange- botsänderung ist der Halbstundentakt Biel/Bienne – Zürich via Oensingen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 10 Dokumentation und Massnahmen Regionale Grundlagen und Planungen RGSK Oberaargau Die Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK) dienen 2. Generation (2016) als Instrument zur Koordination von Verkehrs- und Siedlungsplanung. Die 2. Generation der RGSK wurden 2017 vom Kanton genehmigt. Im RGSK Oberaargau 2. Generation werden folgende, die Gemeinde Niederbipp betreffende Punkte aufgeführt: - Die Erschliessung des ESP Niederbipp mit dem öffentlichen Verkehr hat sich durch die Inbetriebnahme der Bahnstrecke Niederbipp – Oensingen der Aare-Seeland-Mobil AG (ASM) verbessert. Das gröss- tenteils realisierte Teilgebiet Niederbipp weist nun die öV-Güteklasse B auf, der interkantonale ESP Niederbipp-Oensingen die öV-Güte- klasse D (siehe Richtplankarte). Die Anbindung an das übergeordnete Strassennetz (A1) ist gut. - Aufgrund der guten Erschliessung und der attraktiven Wohnlage am Jurasüdfuss besteht an den Autobahnanschlüssen Niederbipp und Wangen/Wiedlisbach ein überregionaler, von aussen beeinflusster Siedlungsdruck für neue Arbeitsplatzzonen. Die Bedeutung des Rau- mes lässt sich an den bereits definierten ESP-A in Nieder- und Oberbipp erkennen. In einem Gebiet mit solch hohem Arbeitsplatz- potenzial ist ein entsprechender Wohnraum anzubieten. - Die Ortsdurchfahrt Niederbipp ist überlastet. Diese ist stark durch Lastwagen frequentiert und wird bei Stau auf der Autobahn als Aus- weichroute genutzt. - Veloverkehr: Die Ortsdurchfahrt auf der Kantonsstrasse Niederbipp weist erhöhte Sicherheitsdefizite auf. - Generell ist ein fortschreitendes Zusammenwachsen der Gemeinden Oensingen, Ober-/Niederbipp und Wiedlisbach festzustellen. Dieser Entwicklungstrend wird ohne entsprechende Massnahmen weiter an- halten. - Breitstein Niederbipp als neuer Wohnschwerpunkt im RGSK II - Dornacker und Hofacker Niederbipp als Vorranggebiete Siedlungser- weiterung Wohnen von regionaler Bedeutung - Wolfgarte Niederbipp als Vorranggebiet Siedlungserweiterung Arbei- ten von regionaler Bedeutung Allgemeine Massnahmen / - Anbindung des Regionszentrums Langenthal und der südlichen Regi- Handlungsschwerpunkte: onsteile an das Nationalstrassennetz verbessern - Machbarkeitsstudie für die Verkehrserschliessung Arbeitsgebiet Nordost in Niederbipp - Lösungen für die belasteten Ortsdurchfahrten erarbeiten - Grundnetz des öffentlichen Verkehrs erhalten und optimieren BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 11 Dokumentation und Massnahmen - Gute Anschlussqualitäten an Umsteigeorten sichern und wenn mög- lich optimieren - In den regionalen räumlichen Schwerpunkten gemäss Entwicklungs- leitbild ist eine Verbesserung der ÖV-Erschliessung mittels Taktver- dichtungen und verbesserter Zugänglichkeit zu den Haltestellen zu erreichen - Errichtung von Anlagen der kombinierten Mobilität (Park+Ride, Bike+Ride) an strategisch wichtigen Standorten fördern - Weitere Massnahmen in Hinblick auf eine Verschiebung des Mo- dalsplits zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamver- kehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr ergreifen Geplante Massnahmen in - Bau einer Umfahrungsstrasse zur Entlastung der Ortsdurchfahrt (Ver- Niederbipp: kehrsbeziehung Ost-West (z.B. Ost- und oder Westumfahrung), Ko- ordinationsstand: Vororientierung) - Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Niederbipp / Verkehrssicherheits- und Beruhigungsmassnahmen (Obere/Untere Dürrmühlestrasse, Dorfstrasse, Wydenstrasse; Konzept Velo Nr. Nib1/2), (Koordinations- stand: Festsetzung bzw. Vororientierung) - Niederbipp/Bannwil: Sanierung Bahnübergang Aarwangenstrasse / Bipperstrasse (Sachplan Veloverkehr: 167; Strasse KS244), (Koordina- tionsstand: Zwischenergebnis) - Wiedlisbach/Niederbipp: Sanierung Wiedlisbach – Oberbipp – Nieder- bipp (Strasse KS 5), (Koordinationsstand: Vororientierung) - Niederbipp/Schwarzhäusern: Neubau Radweg Niederbipp-Schürhof- Schwarzhäusern (Konzept Veloverkehr: Nib 3; Strasse KS 244), (Koor- dinationsstand: Vororientierung) - Neue P+R-Anlagen am Bahnhof Niederbipp von 21 auf 25 Parkplätze, (Koordinationsstand: Zwischenergebnis) - Aufwertung der B+R-Anlagen mit insgesamt 24 Parkplätzen in Nie- derbipp (Holzhäusern und Bahnhof), (Koordinationsstand: Vororien- tierung) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 12 Dokumentation und Massnahmen Konzept Veloverkehr Gemäss dem Konzept Veloverkehr Oberaargau befinden sich in Nieder- Oberaargau (2010) bipp folgende Problemstellen (im RGSK II integriert): - Nr. Nib 1: Ortsdurchfahrt Ost – West. Sicherheitsdefizit Fuss- und Ve- loverkehr. Massnahme: Umgestaltung des Strassenraums nach «Ber- ner Modell» vorgesehen. (Ist in den Jahren 2016 / 2017 erfolgt. Dadurch müsste eine Verbesserung erzielt worden sein.) - Nr. Nib 2: Ortsdurchfahrt Nord – Süd. Sicherheitsdefizit Fuss- und Ve- loverkehr. Massnahme: Umgestaltung des Strassenraums nach «Ber- ner Modell» vorgesehen - Nr. Nib 3: Niederbipp Schwarzhäusern/Holzhäusernstrasse (ausser- orts): Arbeits- und Schulweg ohne Velomassnahmen, auch von Be- deutung für Freizeitverkehr. Massnahme: Radstreifen. - Nr. Ob 1, Oensingen-Niederbipp-Oberbipp-Wiedlisbach: Schul- und Arbeitsweg Velo, Querung der Umfahrungsstrasse, Entwicklungs- schwerpunkt entlang Jura Südfuss mit zunehmendem Veloverkehr. Massnahme: Radverbindung, Querung Tanklager Räumliches Entwicklungs- Die fünf Gemeinden Wangen a.A., Wiedlisbach, Oberbipp, Niederbipp konzept REK (2014) und Oensingen bergen Entwicklungspotential als Wohn- und Wirtschafts- raum. Die raumplanerischen Herausforderungen wurden im Jahr 2007 grenzüberschreitend in einer interkantonalen Planung aufgegleist und mit der «Gesamtstudie Siedlung/Verkehr/Wirtschaft im Raum Wangen a/A - Oensingen (GWO)» fortgeführt. Im Rahmen des Räumlichen Entwick- lungskonzepts (REK) Wangen an der Aare – Oensingen wurde die Erar- beitung eines gemeinsamen Entwicklungsleitbilds für den Raum GWO an die Hand genommen. Die Gemeinden haben sich bereit erklärt, nach Ab- schluss der Arbeiten am REK die verstärkte Zusammenarbeit und den re- gelmässigen Informationsaustausch sicher zu stellen. Folgende Punkte des REK betreffen das Thema Verkehr in der Gemeinde Niederbipp: - Die Verkehrsbelastung zwischen Wangen a.A. und Oensingen wird von allen fünf Gemeinden negativ bewertet. - Auf den Kantonsstrassen-Abschnitten durch den Dorfkern von Nie- derbipp führt die Verkehrsbelastung zu einer Einschränkung der Wohnqualität. - Die Überlastung der A1 führt zu Ausweichverkehr in Niederbipp. Durch den 6-Spurausbau der Autobahn erhoffen sich die Gemeinden eine Entschärfung der Stausituation. - ÖV: Niederbipp ist durch die SBB- und ASM-Linien erschlossen. Mit dem ÖV-Angebot sind die Gemeinden grundsätzlich zufrieden. Eine BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 13 Dokumentation und Massnahmen Einflussnahme auf die ÖV-Anbieter bei der zukünftigen Planung (Ta- rifverbund, Linien, Haltestellen, Fahrpläne) ist jedoch erwünscht, und der Angebots-Ausbau in Zusammenhang mit der Erschliessung von Arbeitsplätzen ist in Betracht zu ziehen. - Eine regionale Veloroute verbindet die Gemeinde Oensingen bis Wie- dlisbach. Die Route muss an mehreren Stellen der Kantonsstrasse aus- weichen. Kommunale Grundlagen und Planungen Rechtsgültige Ortsplanung Die rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeinde Niederbipp wurde am 10. Dezember 2012 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Richtplan Gemeinde- Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde ein räumliches Leitbild, das Positionierungs-System GPS Gemeinde-Positionierungs-System (GPS) 2020/30/40, erarbeitet. Darin werden die räumlichen Entwicklungsziele der Gemeinde Niederbipp defi- niert. Im GPS werden folgende Entwicklungspotenziale festgehalten: - Die wirtschaftlichen Potenziale der Gemeinde liegen im Dienstleis- tungs-, Produktions- und Logistikbereich. - Die gesellschaftlichen Potenziale liegen im Dialog mit umliegenden Gemeinden in Fragen zum Verkehr, zur Siedlungs- und Landschafts- entwicklung. - Die landschaftlichen Potenziale liegen einerseits im Erholungsraum des Jura und andererseits im Agrarpark des Mittellandes. Im lokalen Kontext wurde als Entwicklungsziel bis ins Jahr 2020 die Ge- staltung des Dorfkerns definiert. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 14 Dokumentation und Massnahmen Abbildung 2 Entwicklungsziel Dorfkerngestaltung 2020 (GPS Nieder- bipp/Richtplan, Genehmigungsexemplar vom 12. März 2012) Auf kommunaler Ebene sollen bis ins Jahr 2030 die definierten Ziele der Siedlungsentwicklung erreicht werden. Dabei sollen günstige Vorausset- zungen für die Entwicklung des Dorfkerns, für das Arbeitsplatzgebiet mit Oensingen und für Produktion / Dienstleistung geschaffen werden. Be- treffend Verkehr fördert Niederbipp den Langsamverkehr, den öffentli- chen Verkehr sowie die Bahn für die Industrie. Im regionalen Kontext wurde die Ortsumfahrung 2040 als Schlüsselpro- jekt definiert. Abbildung 3: Siedlungsentwicklung 2030 (GPS Niederbipp/Richtplan, Genehmigungsexemplar vom 12. März 2012) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 15 Dokumentation und Massnahmen Abbildung 4: Ortsumfahrung 2040 (GPS Niederbipp/Richtplan, Genehmigungsexemplar vom 12. März 2012) Konzept Schleichverkehr Zur Unterbindung des Schleichverkehrs und der Verbesserung der Ver- West und Ost kehrssicherheit in den Quartieren hat die Gemeinde im Jahr 2013 ein Kon- zept Schleichverkehr erarbeiten lassen. Die Umsetzung erfolgte bis heute erst im Teil Ost. Die Umsetzung des westlichen Teils war im Jahr 2014 vorgesehen, wurde bisher aber nicht umgesetzt, da die Erarbeitung des Richtplan Verkehrs abgewartet wurde. Weitere übergeordnete Grundlagen und Planungen Ausbau A1 auf 6 Spuren Die Bauarbeiten zum Ausbau der Nationalstrasse A1 auf 6 Spuren zwi- schen Luterbach und Härkingen sollen im Jahr 2022 starten. Ziel und Zweck des Ausbaus ist einerseits die Instandsetzung und Erneuerung des gesamten Abschnitts und andererseits die Reduktion von Staustunden und des Ausweichverkehrs sowie die Anpassung an die Umweltschutzge- setzgebung (Gewässerschutz, Lärm, Störfall). Der geplante Ausbau generiert in Niederbipp vermutlich Mehrverkehr auf der zum Nationalstrassenanschluss führenden Strasse. Andererseits er- hofft sich die Gemeinde eine Entschärfung des Ausweichverkehrs und der Stausituation in Niederbipp durch eine geringere Überlastung der A1. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 16 Dokumentation und Massnahmen Cargo sous terrain Der im Jahr 2013 gegründete Förderverein Cargo sous terrain (CST) setzt sich für den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Güterverkehr ein. Der vollständig unbemannte Transport erfolgt dabei 20 bis 50 m un- ter dem Boden. In dreispurigen Tunneln werden die grossen Güter in Fahr- zeugen mit 30 km/h verkehren. An der Decke ist eine dreispurige Hänge- bahn vorgesehen, mit welcher kleinere Güter mit 60 km/h befördert wer- den können. Ein erster Tunnel soll bis ins Jahr 2030 Härkingen-Niederbipp mit Zürich verbinden. Dazu ist CST 2017 in eine Aktiengesellschaft umge- wandelt worden und die AG befindet sich momentan auf Investorensuche für die Baubewilligungsphase der ersten Teststrecke von Härkingen-Nie- derbipp nach Zürich. Sanierung Kantonsstrasse Die Strassensanierung der Kantonsstrasse Nr. 244 (Nord-Süd) ist voraus- K244 (Wydenstrasse) sichtlich für das Jahr 2020 geplant. Es ist eine ähnliche Umsetzung wie bei der Kantonsstrasse Nr. 5 (West-Ost) mit einem Mittelstreifen vorgese- hen Gesetzliche Grundlagen und Für die Erarbeitung des Verkehrsrichtplans wurden die einschlägigen ge- Normen der Schweizerischen Verkehrsfachleute (VSS) setzlichen Bestimmungen (Strassengesetzgebung) sowie die Normen der Schweizerischen Verkehrsfachleute (VSS) berücksichtigt. Insbesondere die Normen wiederspiegeln den aktuellen Stand der Technik und wurden vom Gesetzgeber teilweise auch für verbindlich erklärt (Gesetze und Ver- ordnungen). Insbesondere die VSS-Normen 640 040 bis 640 045 definie- ren den Ausbaustandard von Strassen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 17 Dokumentation und Massnahmen Analyse Siedlung, Verkehr Niederbipp zählt mit 4‘828 Einwohner/-innen (Stand 31.12.2017) zu den mittelgrossen Gemeinden im Kanton Bern. Sie umfasst eine Gesamtfläche von 1'731 Hektaren und gehört seit dem 1. Januar 2010 zum Verwal- tungskreis Oberaargau. Niederbipp ist ein Regionalzentrum der 4. Stufe (sprich: Zentrum von regionaler Bedeutung), eine harmonische Entwick- lung hat den ländlichen Charakter des Dorfbildes weitgehend bewahrt. Die Gemeinde birgt sowohl als Wohn- wie auch als Wirtschaftsraum Ent- wicklungspotenzial. Dies wird auch im Richtplan des Kantons Bern gewür- digt, wo für Niederbipp drei Entwicklungsschwerpunkte resp. strategische Arbeitsplatzgebiete von kantonaler Bedeutung festgesetzt wurden. Diese Beurteilung ist nicht zuletzt auf die verkehrstechnisch sehr gut erschlos- sene Lage der Gemeinde nahe der Autobahn A1 und der West-Ost-Linie der SBB zurückzuführen. Diese Gunstlage weckt wirtschaftliche Interes- sen, die eine Reihe raumplanerischer Herausforderungen mit sich bringen. Niederbipp hat sich entlang der Verkehrsinfrastrukturen entwickelt. Es ist eine weit verzweigte Siedlungsstruktur, bedingt durch den Strassen-, Bahn-, und Autobahnbau mit hohem Erschliessungsaufwand entstanden. Der Bau der Eisenbahn und später der Autobahnanschluss haben die In- dustrialisierung des Ortes gefördert. Zwischen Niederbipp und Oensingen ist eine rasante Entwicklung und Bautätigkeit zu erkennen. Der Dorfkern von Niederbipp liegt links- und rechts- der Wydenstrasse zwischen der Bahnlinie und der Dürrmühlestrasse. Das nördliche Gemein- degebiet am Jurahang dient der Naherholung und konnte weitestgehend in seiner Ursprünglichkeit bewahrt werden. Arbeiten Gemäss Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) wies Niederbipp 2015 insgesamt 306 Arbeitsstätten und 2'912 Beschäftigte auf, wobei der tertiäre Sektor dominiert. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 18 Dokumentation und Massnahmen Tabelle 1 Statistik der Unternehmensstruktur 2015, Quelle: BFS 2017 Sektor Grösse des Unternehmens Arbeits- Beschäf- Vollzeit- stätten tigte äquiva- lente Mikrounternehmen: 1 bis 9 Beschäftigte 35 111 77 Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Beschäftigte 1 25 17 1 Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte 1 119 97 Grosse Unternehmen: 250 oder mehr Beschäftigte 0 0 0 Mikrounternehmen: 1 bis 9 Beschäftigte 47 120 97 Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Beschäftigte 12 223 199 2 Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte 2 123 115 Grosse Unternehmen: 250 oder mehr Beschäftigte 1 319 313 Mikrounternehmen: 1 bis 9 Beschäftigte 176 417 292 Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Beschäftigte 25 437 339 3 Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte 4 244 204 Grosse Unternehmen: 250 oder mehr Beschäftigte 2 774 590 Total 306 2’912 2’340 Motorisierter Individualver- Die Gemeinde ist verkehrsmässig gut erschlossen. Sie liegt an der Kan- kehr MIV tonsstrasse K5 von Olten nach Solothurn, welche direkt durch das Dorf führt. Eine weitere Hauptverkehrsstrasse, die Kantonsstrasse K244, ver- bindet Niederbipp mit der südlich gelegenen Autobahn A1. Abbildung 5 Ausschnitt Strassennetzplan Kanton Bern (Geoportal Kt. Bern, 02.03.2017) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 19 Dokumentation und Massnahmen Verkehrsdaten Für die Kantonsstrassen liegen Verkehrszählungen aus dem Jahr 2015 vor. Die Situation auf der Ortsdurchfahrt hat sich in den letzten Jahren ver- schärft, der DTV liegt bei bis zu 13'000 Fahrten. Insbesondere während den Morgen- und Abendspitzenstunden weisen die Abschnitte hohe Be- lastungen auf. Abbildung 6 Darstellung des Hauptverkehrsnetzes in Niederbipp (Tiefbauamt Kanton Bern) Tabelle 2 Verkehrsbelastung 2015 (Tiefbauamt Kanton Bern) Farbe Abschnitt DTV SV rot Untere Dürrmühlestrasse 13’003 2.0% gelb Wydenstrasse-Dorfstrasse 7’271 4.4% orange Obere Dürrmühlestrasse 9’744 5.0% grün Anternstrasse-Wolfisbergstrasse 459 2.2% Öffentlicher Verkehr öV Die Gemeinde Niederbipp ist einerseits durch die Linie 413 der Aare See- land Mobil (ASM) erschlossen. Die Linie verbindet Solothurn mit Langent- hal via Wiedlisbach – Niederbipp – Oensingen und bedient die Haltestelle Niederbipp sowie mit Halt auf Verlangen die Haltestellen Niederbipp Buchli, Niederbipp Industrie, Niederbipp Dorf, Scharnageln und Holzhäu- sern. In Richtung Oensingen – Solothurn verkehrt die Linie von Montag bis Samstag bis 20:00 Uhr durchgehend im 30-Minuten-Takt, danach stünd- lich bis kurz vor Mitternacht. Richtung Langenthal verkehrt die Bahn im 30-Minuten-Takt. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 20 Dokumentation und Massnahmen Ergänzend zur ASM-Linie wird Niederbipp vom SBB-Regionalverkehr auf der Strecke Olten – Solothurn – Biel/Langendorf im 30-Minuten-Takt be- dient. Ab Oensingen und Olten bestehen stündlich Fernverkehrsan- schlüsse Richtung Zürich mit Umsteigezeiten in Oensingen bzw. Olten zwischen 3 und 6 Minuten. Der Weg nach Bern führt über Olten, Oensin- gen – Biel, Oensingen – Solothurn oder Langenthal. Die Umsteigezeiten betragen jeweils zwischen 5 und 10 Minuten. Freitag- und Samstagnacht verkehrt der Moonliner der Linie M52 zwi- schen Solothurn und Niederbipp. Tabelle 3 Fahrzeiten Niederbipp Verkehrsmittel Angebot Fahrzeit Bahn ASM Linie 413 Mo-Sa bis 20:00 h Nach Solothurn: 23’ Oensingen-Solothurn durchgehend ½- Stundentakt, restli- che Zeit stündlich. ASM Linie 413 ½-Stundentakt Nach Langenthal: 22’ Oensingen-Langent- hal R Olten-Biel ½-Stundentakt Nach Olten: 22’ Nach Solothurn: 14’ Nach Biel: 44’ Moonliner Freitag- und Sams- Von Solothurn HB: Linie M52 tagnacht ab Solo- 20’ Solothurn-Niederbipp thurn HB um 1:18 h und 2:38 h Abbildung 7 Reisezeiten öV, ohne Umsteige- und Wartezeiten (BHP Raum- plan AG 2015) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 21 Dokumentation und Massnahmen Nachfrage Gemäss ASM liegen folgende Tageswerte der Einsteiger je Bahnhaltestelle auf Gebiet der Gemeinde Niederbipp vor: Tabelle 4 Tageswerte der Einsteiger im Jahresmittel an Werktagen (Mo- Fr) Haltestelle 2012 2013 2014 2015 2016 Buchli 22 16 16 22 22 Niederbipp 419 302 322 327 335 Niederbipp Industrie - 47 62 69 68 Niederbipp Dorf 32 31 36 34 37 Scharnageln 15 19 17 20 19 Holzhäusern 10 10 12 12 11 Veloverkehr Durch Niederbipp führt die Jurasüdfuss-Veloroute Olten – Grenchen. Die Route unterquert beim Grabenmattweg die Autobahn, folgt dem Her- renzehntenweg, danach verläuft sie auf einer kurzen Strecke entlang der Kantonsstrassen Scharnagelstrasse und Marktgasse. Beim Abbieger in die Kirchgasse werden die Kantonsstrassen wieder verlassen und die Route verläuft entlang der Kirchgasse – Oberfeldweg – Sängelenweg bis zum Buchliweg, welchem sie entlang der Bahnlinie bis nach Oberbipp folgt. Abbildung 8: Ausschnitt aus der Jurasüdfuss-Route 50 (Schweizmobil, 17.01.2018) Zudem besteht für den Veloverkehr entlang der Kantonsstrasse zwischen Oensingen und Oberbipp ein Radstreifen auf dem Trottoir ab Oensingen bis zum Doktorsträssli. Ab dem Doktorsträssli müssen die Velofahrer auf die Kantonsstrasse ausweichen bzw. diese sogar queren. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 22 Dokumentation und Massnahmen Dies ist die schnellste Fahrradverbindung durch Niederbipp, zwingt die Fahrradfahrer jedoch auf der vielbefahrenen Kantonsstrasse zu fahren. Entlang der Kantonsstrassen wird das Velofahren teilweise als gefährlich erachtet, insbesondere für Kinder. Die Arbeitsgruppe Richtplan Verkehr hat daher während der Richtplanerarbeitung bereits Abklärungen beim Oberingenieurkreis und der Polizei vorgenommen. Absicht war es, dass das Befahren des Trottoirs mit Fahrrädern entlang der Kantonsstrasse zu- gelassen würde. Leider erhielt man von den Behörden einen negativen Bescheid. Entsprechend wurde in der Massnahmenplanung auf ein Auf- führen dieser Massnahme verzichtet. Fussverkehr Abbildung 9: Sachplan Wanderroutennetz des Kantons Bern (Geoportal des Kantons Bern, Zugriff am 19.02.2018) Unfallanalyse/-statistik Gemäss der Unfallstatistik des Bundesamtes für Strassen ereigneten sich auf dem Gemeindegebiet von Niederbipp, ausgenommen das Teilstück der Autobahn auf Gemeindeboden, in den Jahren 2012 bis 2016 insge- samt 210 Unfälle, das heisst durchschnittlich 42 Unfälle pro Jahr. In diesen BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 23 Dokumentation und Massnahmen 5 Jahren waren bei 8 Unfällen Fussgänger und bei 9 Unfällen Fahrradfah- rer involviert. 14 Unfälle hatten schwer verletzte Personen zur Folge, bei den übrigen Unfällen blieb es bei leicht Verletzten oder Sachschäden. Kombinierte Mobilität / Verknüpfung von verschiedenen Verkehrsmitteln. Die klassischen Kombi- Umsteigebeziehungen nationen sind: - Park + Ride (Umsteigebeziehungen Auto/Bahn oder Bus) - Bike + Ride (Umsteigebeziehungen Velo/Bahn oder Bus) - Kiss + Ride (Abhol-/Bringbeziehungen Auto/Bahn oder Bus) Sowohl Park + Ride- als auch Bike + Ride-Angebote sind in Niederbipp vorhanden und werden künftig bezüglich Qualität als auch Quantität ver- bessert. Tempo 30 / Tempo 40 Niederbipp weist bereits vereinzelte Strassenabschnitte mit Tempo-30-Zo- nen auf: - Käppelisgasse / Galmisweg - Zone Doktorsträssli – Breitsteinweg – Studweg - Dammweg - Zone Finkenweg – Deckergasse – Steingasse – Dornackerweg – Meisenweg – Oberer Sängelenweg (bis vor Bahnübergang) - Freiwillige T30-Zone Hintergasse - Des Weiteren gilt auf der Anternstrasse über einen längeren Ab- schnitt Tempo 40. Die Tempo 30-Zonen sind zudem auf dem Massnahmenplan ersichtlich. Zonen mit Fahrverbot Mit der Umsetzung des Konzepts Schleichverkehr Ost sind südlich der Bahnlinie und östlich der Hauptstrasse alle Seitenstrassen entlang der Hauptstrasse mit einem «Fahrverbot, Zubringerdienst gestattet»-Schild versehen. Fussgängerstreifen Zur Querung der Kantonsstrassen existieren mehrere Fussgängerstreifen, diese liegen aus Sicht der Gemeinde jedoch nicht immer am richtigen Ort oder weisen Mängel betreffend Sicherheit auf, wie zum Beispiel man- gelnde Signalisation oder zu kurze Distanz ab Erkennbarkeit des Fussgän- gerstreifens, mangelnde Beleuchtung oder auch die zu hohen Randab- sätze für rollstuhlgängige Personen. Lärm Die Lärmbelastung durch den Strassenverkehr ist in Niederbipp tagsüber deutlich höher als in der Nacht. Insbesondere entlang der Hauptstrasse K244 ist das Siedlungsgebiet tagsüber von hohen Lärmbelastungen be- troffen. Entlang der SBB-Linie treten vor allem in der Nacht hohe Lärm- werte in Wohngebieten auf. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 24 Dokumentation und Massnahmen Gefahrenstellen Neben der thematischen Analyse ergaben sich insbesondere auch aus den zahlreichen Eingaben der Mitwirkenden auch örtlich spezifische Gefah- renstellen, welche untenstehend kurz aufgezeigt werden. Kirchgasse-Oberfeldweg- Die Einmündung Dorfstrasse-Kirchgasse ist problematisch. Die heutige Si- Gässli tuation ist für die Verkehrsteilnehmer unübersichtlich. Folgende Punkte werden bemängelt: Sichtzonen Ein-Ausfahrt, Schwerverkehr, fehlende Trottoirs oder geringe Breite des Trottoirs, Sicherheit der Langsamver- kehrsteilnehmer insbesondere der Schulkinder sowie Richtung Sängelen- wege relativ hohe Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Individualver- kehrs. Hofacker Im Gebiet Hofacker sind mehrere Mehrfamilienhäuser in Planung. Durch die Bebauung wird jedoch mehr Verkehr auf den bestehenden Verkehrs- infrastrukturen entstehen. Damit sich die Situation insbesondere betref- fend die Wohnqualität nicht verschlechtert sowie die schwächeren Ver- kehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, ist die konkrete Erschliessungs- lösung in enger Zusammenarbeit mit der Baubehörde auszuarbeiten. Er- schwerend ist insbesondere der im Verhältnis hohe Schwerverkehrsanteil in diesem Gebiet sowie der Konflikt mit den bestehenden Schulwegrou- ten. Eine ganzheitliche Lösung ist daher unbedingt anzustreben. Nur so kann eine von der Bevölkerung akzeptierte Lösung im Sinne der Quartier- verträglichkeit ermöglicht werden. Querungsoptionen Eisen- Sowohl die Eisenbahnlinien als auch die Kantonsstrassen bilden eine bau- bahnlinie / Kantonsstrasse liche Trennung der Dorfteile. Um von A nach B zu gelangen, müssen die Verkehrsteilnehmer zum Teil grosse Umwege auf sich nehmen. Insbeson- dere um Gefahrenstellen zu entschärfen, könnte mit der Prüfung von neuen Langsamverkehrsrouten die Situation für die schwachen Verkehrs- teilnehmer entschärft werden. Beispielsweise könnte für die Entschärfung der Situation im Gebiet Kirchgasse-Oberfeldweg-Gässli und der Erschlies- sung des Gebiets Hofacker auch eine Fusswegverbindung via Gässli und Bahnüberführung über die asm-Linie und die Dorfstrasse in den Schlüs- selmattweg einen Lösungsansatz bieten. Kreuzung Gehrengasse – Zur Kreuzung der Gehrengasse-Schlüsselmattweg fehlt ein Fussgänger- Schlüsselmattweg (Kindergarten) streifen, daher ist gefährliches Überqueren der Strasse notwendig. Die Si- tuation ist zu prüfen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 25 Dokumentation und Massnahmen Sandackerweg Der Sandackerweg wird als unsicherer Schulweg empfunden. Auf eine Fussgängerlängsstreifenmarkierung auf dem Sandackerweg wird aber verzichtet, da die Strasse genügend breit ist. Zudem dient die Strasse vor- rangig der Erschliessung der anwohnenden Bevölkerung und weist einen geringen Anteil an Fremdverkehr auf. Buchli Im Gebiet Buchli fehlt ein Fussgängerübergang über die Kantonsstrasse. Dieser müsste in Richtung Oberbipp vor dem Bahnübergang angebracht werden, um die Gebiete Buchli und Hashoger zweckmässig für Fussgän- ger zu verbinden. Hintergasse Im Gebiet der Hintergasse endet das bestehende Trottoir ab Scharnagel- strasse. Aufgrund der unübersichtlichen Kurve ist das Gebiet eine gefähr- liche Stelle insbesondere für die Schulkinder. Braui Kreisel Der Fussgängerstreifen südlich des Kreisels über die Wydenstrasse wird als gefährliche Querung empfunden. Eine Verlagerung steht jedoch auf- grund verkehrstechnischer Gründe nicht zur Diskussion. Zollwegli: Tea Room Bieri – Die Verbindung für den Langsamverkehr wird in diesem Bereich als ge- Parkplatz Rest. Brauerei fährlich empfunden. Die Verbindung zwischen dem Tea Room Bieri und dem Parkplatz des Restaurant Brauerei könnte mit entsprechender Signa- lisierung sicherer gestaltet werden. Fussgängerquerung Der Fussgängerstreifen über die Dorfstrasse auf Höhe des Käsereiwegs ist Höhe Käsereiweg gefährlich, da die querenden Fussgänger nach der Unterführung durch den motorisierten Individualverkehr aufgrund der Topographie erst spät gesehen werden. Insbesondere wird eine Mittelinsel und eine deutlichere Signalisation gefordert. Kurven Dorfstrasse – Markt- Die S-Kurve der Kantonsstrasse wird als enge, kurvige Strasse empfunden, gasse - Scharnagelnstrasse in welchen Überholmanöver des MIV von Fahrradfahrern als gefährlich empfunden werden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 26 Dokumentation und Massnahmen Verkehrskonzept Themen Niederbipp weist, zusammen mit Oensingen, ein sehr hohes Wachstum auf. Es will sich als Wohn-/Arbeits-/Wirtschaftsstandort positionieren. Eine Anbindung an das übergeordnete Schienenverkehrsnetz und die Umlage- rung von motorisiertem Individualverkehr auf öffentlichen Verkehr wird angestrebt. Die gute Erschliessung durch die A1 ist auch mit negativen Auswirkungen (Staus, unerwünschtes Ausweichen, etc.) verbunden, wel- che gelöst werden müssen. Das eigentliche Dorfzentrum liegt im Gebiet Obere-/Untere Dürrmühlestrasse und Wydenstrasse. Hier befinden sich u.a. zahlreiche Geschäfte, das regionale Alterszentrum Jurablick sowie ein Schulhaus. Während die Kantonsstrasse Nr. 5 Obere-/Untere Dürrmüh- lestrasse bereits saniert wurde, muss demnächst die Umgestaltung der Wydenstrasse angegangen werden. Obschon es sich hier ebenfalls um eine Kantonsstrasse handelt, müssen seitens der Gemeinde klare Vorga- ben an ein künftiges Gestaltungs- und Betriebskonzept vorgegeben wer- den. Die Gemeinde Niederbipp plant auf ihren Gemeindestrassen die Einfüh- rung von Tempo 30 auszudehnen. Das Gebiet des ESP Stockmatte muss verkehrsmässig neu möglichst direkt zur Autobahn hin erschlossen werden. Erste Überlegungen wurden be- reits angestellt, mögliche Linienführungen mit dem Ziel, dass einerseits das Siedlungsgebiet von Niederbipp nicht tangiert und andererseits das Industriegebiet der Nachbargemeinde Oensingen miteinbezogen wird, wurden entworfen. Weiter ist zu prüfen, ob eine Entlastung des Dorfzent- rums dabei integriert bzw. gelöst werden kann. Die Ortsdurchfahrt (Obere/Untere Dürrmühlestrasse, Wydenstrasse, Dorfstrasse) weist bezogen auf den DTV kritische Belastungsverhältnisse bzw. Siedlungsverträglichkeiten auf. Ein weiterer Konfliktpunkt bildet die Aarwangenstrasse im Abschnitt Autobahnanschluss bis Bahnübergang in Richtung Aarwangen. Hier befindet sich u.a. das Kies- und Betonwerk Iff AG, der hochfrequentierte Anschluss des Areals liegt im Ausserortsbe- reich mit einem Temporegime von 80 km/h. Die Verkehrsproblematik kann nur in Zusammenarbeit mit den Nachbar- gemeinden und mit dem Kanton gelöst werden. Beim öV ist der Ausge- staltung der Haltestellen verbunden mit einer Optimierung von P+R sowie B+R grosse Beachtung zu schenken. Der Richtplan Verkehr ist unter Be- rücksichtigung dieser Probleme erstellt worden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 27 Dokumentation und Massnahmen Handlungsbedarf, Ziele Die Grundlagenanalyse für den vorliegenden Richtplan Verkehr umfasste viele verschiedene Themenbereiche. Die Analyse wurde durch den Ver- sand und die Aufschaltung eines Fragebogens auf der Gemeindewebseite unterstützt. Im Anschluss an die Grundlagenanalyse und der Auswertung des Fragebogens folgte ein Rundgang vor Ort, in welcher die Arbeits- gruppe Richtplan Verkehr die kritischen Gefahrenstellen begutachtete. Der Einbezug der Bevölkerung war dem Gemeinderat bei der Erarbeitung des vorliegenden Verkehrsrichtplan ein zentrales Anliegen. Insbesondere mittels Fragebogen, schriftlichen Eingaben, Zukunfts- und Ergebniskonfe- renz wurden die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt. Sämtliche Beiträge wurden durch die Arbeitsgruppe diskutiert und analysiert. Durch die breite Mitwirkung wurde rasch deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Während mehrerer Arbeitsgruppensitzungen wurde die Notwendigkeit, Priorisierung und der Umfang verschiedenster Massnahmen diskutiert. Dies führte zu folgenden Massnahmenvorschlägen (vgl. Tabelle, Mass- nahmenblätter und Massnahmenplan (Anhänge): Priorisierung Sämtliche Massnahmen wurden bezüglich Priorität eine Kategorie zuge- ordnet. Diese Priorisierung ist nicht verbindlich. Sinnvollerweise wird die Umsetzung der Massnahme im vorgeschlagenen Zeithorizont angegan- gen und die ersten Schritte unternommen. Auf Stufe Richtplan kann die exakte Umsetzungsdauer eine Massnahme jedoch nicht abschliessend de- finiert werden. Schlussbemerkung Der Gemeinderat Niederbipp erachtet den vorliegenden Richtplan Ver- kehr als sinnvoll und zweckmässig. Insbesondere die Massnahmen verfol- gen eine gezielte Entwicklung der Verkehrsthematik in der Gemeinde. Den Mitwirkungsbeiträgen aus der Bevölkerung wurde während der Erar- beitung der Massnahmen ein hohes Gewicht beigemessen. Durch die intensive Auseinandersetzung mit den Anliegen aus der Bevöl- kerung konnten sehr spezifische Massnahmen zu einzelnen Problemstel- len definiert werden. Der vorliegende Richtplan Verkehr erfüllt weiter die gesetzlichen und übergeordneten Vorgaben und bewegt sich daher innerhalb der von Kan- ton und Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 28 Dokumentation und Massnahmen Tabelle 5 Massnahmenübersicht Massnahmen Priorität Handlungsfeld Mittelfristig Langfristig Kurzfristig Sofort Nr. Massnahmenbeschrieb 1 Verkehrsentlastung 1.1 Dauerhafte regionale Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden fördern x 1.2 Umsetzung bzw. Anpassung Konzept Schleichverkehr Ost und West sowie Kontrolle bestehendes Konzept x 1.3 Verkehrserschliessung ESP Stockmatte x 1.4 Mitwirkung bei Gestaltung der Kantonsstrassensanierung (Nr. 244 Nord-Süd) x 1.5 Umfahrung Richtung Westen (Wangen a.A.) x Motorisierter Individualverkehr 1.6 Mitwirkung 6-Spur-Ausbau Autobahn 2 Braui Kreisel 2.1 Vergrösserung des Kreisels prüfen (Machbarkeit / Vorprojekt) x 3 Einmündungen Gemeindestrassen (auf Kantonsstrassen) 3.1 Dorfstrasse / Kirchgasse: bessere Signalisierung, evtl. Möglichkeit für einen Kreisel prüfen. Sicherheit verbessern. x 3.2 Linksabbiegeverbot aus Deckergasse / Käppelisgasse auf Kantonsstrasse x 3.3 Spiegel kontrollieren und einstellen bei Ausfahrten Coop / Bahnhof und Voi / Notar / Bank. Sichtweiten prüfen, Strassen- x raumgestaltung einbeziehen. 4 Geschwindigkeit 4.1 Umsetzung Tempo 30 in allen Quartieren prüfen und falls möglich einführen. x 4.2 Tempoüberschreitung auf Wolfisbergstrasse: Gespräch Strasseninspektorat / Gmd. x 4.3 Kirchgasse – Oberfeldweg- Sängelenweg: Tempo 30 und Koordination mit LV, bspw. mittels Fussgängerlängsstreifen x 4.4 Sporthalle Lehnfluh: Überprüfung mittels Nachkontrolle (Verkehrserhebung V85) x BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 29 Dokumentation und Massnahmen 5 Parkierung 5.1 Parkplatzkonzept für das gesamte Gemeindegebiet erarbeiten: - Zusätzliche öffentliche Parkplätze ausscheiden x - Parkverbote erlassen Motorisierter Individualverkehr - Mögliche Bewirtschaftungsformen klären 5.2 Baureglement ergänzen: Tiefgaragen x 5.3 Parkierung P+R bei den Autobahnauf- und abfahrten prüfen x 6 Winterdienst 6.1 Informationsblatt für Webseite / Dorfzeitung x 6.2 Prüfung eingeschränkter Winterdienst x 7 Nationalstrassen 7.1 Klärung Bedürfnisse mit ASTRA / Koordination / Massnahmenvorschlag im Sinne eines Antrags: - Tieferlegung / Eindeckung x - Lärmschutz, Lichtschutz - Standort Wildquerung 8 Bahnhof 8.1 Gestaltungsmöglichkeiten des Bahnhofplatzes prüfen: - Beschilderung öffentliche Toiletten verbessern - Sitzgelegenheiten ausserhalb der Perrons schaffen. x Öffentlicher Verkehr - Fussgängerlenkung vom und zum Bahnhofareal mithilfe von Bodenmarkierungen prüfen - Geschützter Unterstand bei der Bushaltekante prüfen 8.2 Unterführung und Perronzugang bis 2021 barrierefrei gestalten x 8.3 Kommunikation Dorfzeitung über bestehende öV-Verbindungen x 8.4 Abklärung ob eine Aufstockung des GA-Angebots möglich ist. x 8.5 Prüfung eines Taxistellplatzes inkl. Beschilderung bei der Bahnhofgestaltung x 9 Busangebot 9.1 Koordination und Zusammenarbeitsformen mit Ortsbus Oensingen klären x BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 30 Dokumentation und Massnahmen 10 Fahrradverkehr 10.1 Neue Veloweglinie auf der Achse Oberbipp – Niederbipp- Oensingen weg von der Hauptstrasse prüfen x 10.2 Prüfen von möglichen Fahrradspuren entlang von Hauptverkehrsachsen. x 10.3 Prüfung Fuss- und Radweg Querung A1 für Radfahrer und Fussgänger zwischen Holzhäusern und Scharnageln. x 10.4 Neue Querungsoptionen der Bahnlinien sowie Optimierung der bestehenden Querungen prüfen x 10.5 Neue Querungsoptionen der Bahnlinie prüfen x 10.6 Langsamverkehrsnetzverbindung Ober- / Unterdorf an die Bahnlinienquerungen lenken x LV / Schulwegsicherheit 11 Fusswegverbindungen 11.1 Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für den Langsamverkehr entlang der Strasse Gässli neben der ASM-Bahnlinie x ist zu prüfen. 11.2 Verbindung Bieri-Parkplatz ist besser zu signalisieren. x 12 Schulwege 12.1 Massnahmen für den Gerhard Meier-Weg sind für das Jahr 2019 projektiert. x 12.2 Den genannten Abschnitt der Hintergasse mithilfe von Fussgängerlängsstreifen oder Trottoirs und Leitpfösten sicherer machen. Das Verkehrsregime ist zu prüfen. x 12.3 Verkehrsschilder durch zurückschneiden von Hecken sichtbar halten. Bevölkerung auf die Gesetzgebung aufmerksam x machen. 12.4 Entlang Oberer / Unterer Sängelenweg – Oberfeldweg – Kirchgasse und die Römergasse Fussgängersicherheit erhöhen mit Bodenmarkierung, Trottoirs oder der Einführung von Tempo 30 Zonen / Begegnungszonen. Das Verkehrsregime und x die Situation zur Querung der Strasse vor der Kirche ist zu prüfen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 31 Dokumentation und Massnahmen 13 Veloabstellplätze 13.1 Wenn möglich zusätzliche Veloabstellplätze auch für Velos mit Kinderanhänger beim Spielplatz Bahnhof Süd schaffen. x 13.2 Zusätzliche Veloabstellplätze beim Sportplatz und dem Räberhus schaffen. x 14 Fussgängerübergänge 14.1 Alle Fussgängerüberquerungen über Kantonsstrassen hinsichtlich Fussgängerinseln, besserer Beschilderung und Beleuch- tung sowie einer möglichen Verschiebung vom Kanton überprüfen lassen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sa- x nierung der KS 244. 14.2 Der Fussgängerstreifen bei der BEKB soll mithilfe einer besseren Beschilderung, Beleuchtung oder einer Ampel sicherer LV / Schulwegsicherheit gestaltet werden. x 14.3 Der Fussgängerstreifen beim Käsereiweg über die Dorfstrasse soll mithilfe einer besseren Beschilderung, Beleuchtung oder x einer Ampel sicherer gestaltet werden. 14.4 Fussgängerstreifen bei der Kreuzung Gehrengasse – Schlüsselmattweg ist zu prüfen. x 14.5 Buchli: Prüfen eines Fussgängerübergangs auf der Kantonsstrasse zur zweckmässigen Verbindung der Gebiete Buchli und x Hashoger. 14.6 Die Fussgängerstreifen rund um den Brauikreisel sind bei einer möglichen Sanierung des Kreisels zu prüfen x 15 Trottoirs 15.1 Die Trottoirs sind auf dem gesamten Gemeindegebiet zu überprüfen. Die Priorisierung liegt dabei auf den Hauptachsen x und den Schulwegen. 15.2 Alle Trottoirs mit abgesenkten Abschlüssen ausstatten damit sie mit Rollatoren und Rollstühlen begehbar sind. x 16 Beleuchtung 16.1 Bessere Beleuchtung des Koppswägli prüfen. x BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
Richtplan Verkehr 2017+ 32 Dokumentation und Massnahmen Tabelle 6: Massnahmenübersicht geordnet nach Priorität: sofort Massnahmen Priorität Handlungsfeld Mittelfristig Langfristig Kurzfristig Sofort Nr. Massnahmenbeschrieb 1 Verkehrsentlastung 1.1 Dauerhafte regionale Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden fördern x 1.4 Mitwirkung bei Gestaltung der Kantonsstrassensanierung (Nr. 244 Nord-Süd) x 1.6 Mitwirkung 6-Spur-Ausbau Autobahn laufend 3 Einmündungen Gemeindestrassen (auf Kantonsstrassen) 3.2 Linksabbiegeverbot aus Deckergasse / Käppelisgasse auf Kantonsstrasse x Motorisierter Individualverkehr 3.3 Spiegel kontrollieren und einstellen bei Ausfahrten Coop / Bahnhof und Voi / Notar / Bank. Sichtweiten prüfen, Strassen- x raumgestaltung einbeziehen. 4 Geschwindigkeit 4.1 Umsetzung Tempo 30 in allen Quartieren prüfen und falls möglich einführen. x 4.2 Tempoüberschreitung auf Wolfisbergstrasse: Gespräch Strasseninspektorat / Gmd. x 4.3 Kirchgasse – Oberfeldweg- Sängelenweg: Tempo 30 und Koordination mit LV, bspw. mittels Fussgängerlängsstreifen x 4.4 Sporthalle Lehnfluh: Überprüfung mittels Nachkontrolle (Verkehrserhebung V85) x 5 Parkierung 5.1 Parkplatzkonzept für das gesamte Gemeindegebiet erarbeiten: - Zusätzliche öffentliche Parkplätze ausscheiden x - Parkverbote erlassen - Mögliche Bewirtschaftungsformen klären 6 Winterdienst 6.1 Informationsblatt für Webseite / Dorfzeitung x BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 003
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