Richtplan Verkehr 2017+ - Dokumentation und Massnahmen www.bsb-partner.ch - Mitwirkungsexemplar

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Richtplan Verkehr 2017+ - Dokumentation und Massnahmen www.bsb-partner.ch - Mitwirkungsexemplar
Einwohnergemeinde Niederbipp

Richtplan Verkehr 2017+

Mitwirkungsexemplar

Dokumentation und Massnahmen

www.bsb-partner.ch             13. August 2018
Richtplan Verkehr 2017+ - Dokumentation und Massnahmen www.bsb-partner.ch - Mitwirkungsexemplar
Richtplan Verkehr 2017+                                                                              2
 Dokumentation und Massnahmen

Auftraggeber
Einwohnergemeinde Niederbipp
Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp

Verfasser
BSB + Partner, Ingenieure und Planer
Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen
Tel. 062 388 38 38
Fax 062 388 38 00
E-Mail: simon.friedli@bsb-partner.ch; dominik.langenstein@bsb-partner.ch
Simon Friedli, Dominik Langenstein, Isabelle Röösli

Dokumentinfo
  Dokument                                                                 Datum       genehmigt von
  Richtplan Verkehr 2017+                                            22.01.2018           sif / dla
  Koreferat                                                                Datum           Kürzel
  Simon Friedli                                                      22.01.2018              sif
  Ablageort                                                         Objektnummer        Anzahl Seiten
  K:\Tiefbau\Niederbipp\6861 Richtplan Verkehr 2017 +\26                   6861              38
  Berichte\Verkehrsrichtplan Dokumentation und
  Massnahmen_180322_Mitwirkungsexemplar.docx
  Gedruckt                                                                  13.08.2018 11:43:00

Änderungsverzeichnis
  Version     Status, Änderung                                    Autor                Datum
  001         1. Entwurf                                          iro / dla            28.02.2017
  002         Überarbeiter Entwurf                                dla                  02.03.2018
  003         Version z.H. GR / Verabschiedung Vorprüfung         dla                  22.03.2018

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                  Version 003
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Inhaltsverzeichnis

           Einleitung                                                    4
           Anlass und Gegenstand der Planung                             4
           Verbindlichkeit                                               4
           Planungsablauf                                                4

           Grundlagen                                                    6
           Kantonale Grundlagen und Planungen                            7
           Regionale Grundlagen und Planungen                           10
           Kommunale Grundlagen und Planungen                           13
           Weitere übergeordnete Grundlagen und Planungen               15

           Analyse Siedlung, Verkehr                                    17
           Gefahrenstellen                                              24

           Verkehrskonzept                                              26
           Themen                                                       26
           Handlungsbedarf, Ziele                                       27

           Schlussbemerkung                                             27

           Massnahmenblätter                                            37

Anhang
Anhang I   Massnahmenblätter                                            38
Anhang II Umfrage zur Verkehrssituation und –sicherheit in Niederbipp   38
Anhang III Tabelle Mitwirkung                                           38

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 Dokumentation und Massnahmen

                            Einleitung

                            Anlass und Gegenstand der Planung

Anlass und Gegenstand       Die Einwohnergemeinde Niederbipp steht im Zusammenhang mit der Ver-
                            kehrsentwicklung vor grossen Herausforderungen. Neben der Verkehrs-
                            zunahme des motorisierten Individualverkehrs sind Langsamverkehrsrou-
                            ten, Umsteigebeziehungen und Angebot beim öffentlichen Verkehr,
                            Schulwegsicherung, Parkierung, die Entwicklungen in der Industrie sowie
                            der 6-Spur Ausbau der A1 Themen, denen mit nachhaltigen Massnahmen
                            begegnet werden soll. Der Gemeinderat hat deshalb die Erarbeitung eines
                            Verkehrsrichtplans beschlossen. Im vorliegenden Richtplan Verkehr
                            2017+ sind Ziele und Stossrichtungen der Verkehrspolitik sowie wirkungs-
                            volle und umsetzungsorientierte Massnahmen festgelegt. Die Verkehrssi-
                            tuation und die Sicherheit soll für alle Verkehrsteilnehmer verbessert wer-
                            den.

Auftrag                     Die Einwohnergemeinde Niederbipp hat das Planungs- und Ingenieurbüro
                            BSB + Partner im Januar 2017 mit der Erarbeitung des Richtplans Verkehr
                            2017+ beauftragt.

                            Verbindlichkeit

Endprodukt                  Ein Verkehrsrichtplan ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument und
                            zeigt auf, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Zielvor-
                            stellungen Verkehrsfragen angegangen und aufeinander abgestimmt
                            werden. Der Verkehrsrichtplan ist ein kommunaler Richtplan gemäss Art.
                            68 des Bernischen Baugesetzes (BauG) und besteht aus Massnahmenblät-
                            tern, Richtplankarten und dem vorliegenden Erläuterungsbericht. Die
                            Richtplankarte und die Massnahmenblätter sind für die Gemeindebehör-
                            den verbindlich.
                            Die Verbindlichkeit kann gemäss Art. 68, Abs. 3 des Bernischen Bauge-
                            setzes auf Antrag der Gemeinde auf regionale und kantonale Behörden
                            ausgedehnt werden.

                            Planungsablauf

Planungsorganisation        Der Gemeinderat legte Wert darauf, dass eine möglichst heterogene Ver-
                            tretung verschiedener Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer sowie

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 Dokumentation und Massnahmen

                            deren Ansichten und Bedürfnisse in die Erarbeitung des Richtplans ein-
                            fliessen konnten.

Arbeitsgruppe               Die Arbeitsgruppe umfasste folgende 12 Mitglieder:
                            Peter Marti, Vorsitz (Vertretung Flurgenossenschaft)
                            Walter Jäissli, Gemeinderat Ressort Bau
                            Marlies Berger, Baukommissionsmitglied
                            Beat Bösiger, Werkkommissionsmitglied
                            Hanspeter Glutz, Werkkommissionsmitglied
                            Jörg Straumann, Vertretung Bipp 60+
                            Matthias Arn, Vertretung Burgergemeinde
                            René Huber, Fahrlehrer Niederbipp
                            Markus Meyer, Vertretung HGV
                            Philipp Bergamelli, Dipl. Architekt ETH, MAS ETH in Raumplanung
                            Beat Messerli, Bauingenieur Gemeinde Niederbipp
                            Nadja Stauffiger, Leiterin Bau

Arbeitsschritte             Die Arbeiten zum Richtplan Verkehr 2017+ gliederten sich in folgende
                            Arbeitsschritte:
                            -   Grundlagenbeschaffung (insb. Umfrage und Dorfspaziergang)
                            -   Zukunftskonferenz (Mitwirkung Teil 1)
                            -   Erarbeitung Entwurf Richtplan
                            -   Mitwirkung der Bevölkerung, Ergebniskonferenz
                            -   Behandlung der Einwendungen und Anregungen im Mitwirkungsbe-
                                richt (öffentliche Einsichtnahme wurde gewährt)
                            -   Definitiver Entwurf zuhanden Vorprüfung durch den Gemeinderat
                                beschliessen
                            -   Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
                                (Einwände der kantonalen Verwaltung, evtl. Bereinigungsgespräche)
                            -   Anpassung durch den Gemeinderat
                            -   Gemeindebeschluss durch den Gemeinderat
                            -   Vorbereitung der Richtplanung
                            -   Publikation der Genehmigung durch die Gemeinde (im Amtsanzeiger,
                                ohne Rechtsmittelbelehrung)

Mitwirkung                  Der Einbezug der Bevölkerung war dem Gemeinderat bei der Erarbeitung
                            des vorliegenden Verkehrsrichtplan ein zentrales Anliegen. Insbesondere
                            mittels Fragebogen, schriftlichen Eingaben, Zukunfts- und Ergebniskonfe-
                            renz wurden die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt. Sämtliche
                            Beiträge wurden durch die Arbeitsgruppe diskutiert und analysiert, mit
                            dem Ziel, möglichst viele Eingaben in den Richtplan aufzunehmen und
                            daraus Massnahmen abzuleiten.

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 Dokumentation und Massnahmen

                            Grundlagen

                            Im Kapitel Grundlagen wird eine Auslegeordnung der aktuellen überge-
                            ordneten Planungen vorgenommen. Diese enthält relevante und teilweise
                            verbindliche Richtlinien und Grundlagen für den Verkehrsrichtplan Nie-
                            derbipp:

Kanton                      -   Kantonaler Richtplan Bern, Abstimmung mit dem Richtplan Solothurn
                            -   Gesamtmobilitätsstrategie Kanton Bern
                            -   Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung
                            -   Projekt Verkehrssanierung Aarwangen – Langenthal
                            -   Kantonales Angebotskonzept (Regionales Angebotskonzept)
                            -   Verkehrsdaten des Tiefbauamts Kanton Bern, OIK IV Oberaargau/Em-
                                mental

Region                      -   Reg. Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Oberaargau
                            -   Konzept Veloverkehr Oberaargau
                            -   Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Gemeinde                    -   Zonenplan und Gemeindebaureglement 2012
                            -   Richtplan «Gemeinde-Positionierungs-System (GPS)»
                            -   Konzept Schleichverkehr

Weitere                     -   Ausbau A1 auf 6 Spuren
                            -   Carco sous terrain
                            -   Sanierung Kantonsstrasse K244
                            -   Gesetzliche Grundlagen und VSS Normen

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 Dokumentation und Massnahmen

                              Kantonale Grundlagen und Planungen

Kantonaler Richtplan Bern     Der kantonale Richtplan zielt darauf ab, die Siedlungen zu konzentrieren
2030 (Stand 19. Dez. 2016)
                              und die Zersiedelung zu bremsen. Betreffend Verkehr wird insbesondere
                              die Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung verlangt. Die
                              Entwicklung von Wohn- und Arbeitsgebieten soll vor allem an gut er-
                              schlossenen Lagen gefördert werden.
                              Niederbipp ist gemäss Richtplan ein regionales Zentrum der Stufe 4 und
                              verfügt über drei Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP-A): Nr. 12
                              ESP-A Niederbipp/Oensingen, Nr. 39 ESP-A Niederbipp und Nr. 43 ESP-A
                              Stockmatte.

Abstimmung mit Richtplan      Der Richtplan des Kantons Solothurn wird zurzeit überarbeitet und ist
Solothurn (Entwurf 08/2017)
                              noch nicht rechtskräftig. Die im September 2017 dem Bundesrat zur Ge-
                              nehmigung unterbreitete Version (08/2017) beinhaltet zwei wesentliche
                              Inhalte, welche die Gemeinde Niederbipp tangieren.
                              -   Entwicklungsgebiet Arbeiten: Das Gebiet Ob der Gass / Moos / Tsch-
                                  äpperlisacker in Oensingen ist als einer der Top-Entwicklungsstan-
                                  dorte Arbeiten der Hauptstadtregion Schweiz festgesetzt. Dem Ent-
                                  wicklungsgebiet in Oensingen werden die Schwerpunktnutzungen
                                  Dienstleistung und Produktion zugewiesen.
                              -   Verkehrsentlastung Oensingen: Im Richtplan als Zwischenergebnis
                                  eingetragen ist die Verkehrsentlastung Oensingen. Der Kanton Solo-
                                  thurn prüft die Linienführung einer Umfahrungsstrasse im Gewerbe-
                                  gebiet des Bereichs Solothurnerstrasse bis Oltenstrasse/Wolfsacker
                                  sowie der Industriezone Moos via Nordringstrasse mit Anschluss in
                                  Niederbipp. Die Planung ist mit jener zur Optimierung des Autobahn-
                                  anschlusses Oensingen/VEBO abzustimmen und zu koordinieren.

Gesamtmobilitätsstrategie     Mit der Gesamtmobilitätsstrategie gibt der Regierungsrat die Stossrich-
Kanton Bern (2008)
                              tungen für die langfristige Ausrichtung der Mobilitätspolitik im Kanton
                              Bern vor. Die Gesamtmobilitätsstrategie ist für alle Planungen auf kanto-
                              naler Ebene verbindlich und zeigt die wichtigsten Trends und Herausfor-
                              derungen der Mobilitätspolitik auf. Sie dient als übergeordnete Grundlage
                              für die langfristigen Planungsinstrumente im Strassenverkehr (Strassen-
                              netzplan), im öffentlichen Verkehr (öV-Langfristplanung), sowie im Lang-
                              samverkehr (Sachplan Veloverkehr) und dient als Vorgabe für die Regio-
                              nalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK). Ihre zentralen Ele-
                              mente wurden in den kantonalen Richtplan integriert.
3-V-Strategie                 Als wichtigste verkehrsplanerische Lösungsansätze nennt die Mobilitäts-
                              strategie die folgenden Punkte:
                              -   Vermeiden der Verkehrszunahme, insbesondere durch die Abstim-
                                  mung der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung

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Richtplan Verkehr 2017+ - Dokumentation und Massnahmen www.bsb-partner.ch - Mitwirkungsexemplar
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                8
 Dokumentation und Massnahmen

                                 -   Verlagern: Der Anteil von öV und Langsamverkehr am Gesamtverkehr
                                     soll sich vergrössern
                                 -   Verträglich abwickeln: Der verbleibende Verkehr ist so schonend wie
                                     möglich für Mensch und Umwelt abzuwickeln

Agglomerationsprogramme          Die Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung 3. Generation
Verkehr und Siedlung
                                 (2015-2018) werden aktuell erarbeitet. Sie sind integraler Bestandteil des
                                 jeweiligen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts (RGSK).

Verkehrssanierung                Die direkte Anbindung von Langenthal an die Autobahn führt heute
Aarwangen – Langenthal
Nord                             durch die Gemeinde Aarwangen. Für die Entlastung der Ortsdurchfahrt
                                 wurden zwei Varianten ausgearbeitet. Die Variante «Umfahrung» sieht
                                 den Bau einer neuen Umfahrungsstrasse vor, um das Ortszentrum Aar-
                                 wangen zu umgehen. Die Variante «Null+» beschränkt sich auf die Um-
                                 gestaltung und Optimierung des bestehenden Strassennetzes bzw. der
                                 Ortsdurchfahrt Aarwangen.
                                 Die Variante Umfahrung wurde bisher favorisiert und ein Projektkredit ge-
                                 sprochen. Gegen den Bau der Umfahrung wurde das Referendum ergrif-
                                 fen. Am 21. Mai 2017 hat das Berner Stimmvolk den Projektierungskredit
                                 für die Variante Umfahrung angenommen.

Kantonales Angebotskonzept       Auf der Basis der regionalen Angebotskonzepte erarbeitet das Amt für
für den öffentlichen Orts- und
Regionalverkehr 2018 – 2021      öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) das kantonale An-
                                 gebotskonzept für den öffentlichen Orts- und Regionalverkehr. Darin wer-
                                 den die von den Regionen beantragten Änderungen beurteilt und zusam-
                                 mengefasst. Das kantonale Angebotskonzept bildet die Grundlage für
                                 den Angebotsbeschluss des Grossen Rates. Die Schliessung der Taktlü-
                                 cken und die Erweiterung des Abendangebots wird von der AÖV zur
                                 Kenntnis genommen.

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Richtplan Verkehr 2017+ - Dokumentation und Massnahmen www.bsb-partner.ch - Mitwirkungsexemplar
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                   9
 Dokumentation und Massnahmen

                                   Abbildung 1      Ausschnitt aus Karte ÖV-Netz (Reg. Angebotskonzept Ober-
                                                    aargau 2018-2021)

                                   Das Bahnangebot Solothurn – Niederbipp/Oensingen – Langenthal wird
                                   in seiner jetzigen Ausprägung als unbestritten erachtet.

Linie 413 Solothurn – Niederbipp   Die Linie 413 verkehrt entlang einer kantonalen Hauptentwicklungsachse
– Oensingen – Langenthal
                                   und verbindet die regionalen räumlichen Schwerpunkte um Niederbipp
                                   und Langenthal. Die Nachfrage hat in den letzten Jahren stark zugenom-
                                   men. Insgesamt soll das bestehende Angebot in Niederbipp erhalten blei-
                                   ben. Die heutigen Taktlücken zwischen Oensingen und Langenthal vor-
                                   mittags und nachmittags werden geschlossen. Mit der Schliessung der
                                   Taktlücken soll zur einfacheren Verständlichkeit und höheren Attraktivität
                                   des Angebots, insbesondere zu einer optimalen Anbindung an das über-
                                   geordnete Schienennetz beigetragen werden. Der Zeitpunkt der Einfüh-
                                   rung ist noch offen. Die Zielvorgaben gemäss Angebotsverordnung kön-
                                   nen auch mit dem vorgesehenen Ausbau weiterhin erreicht werden. Un-
                                   ter dem Vorbehalt, dass auch der Kanton Solothurn einem Ausbau des
                                   Abendangebots zustimmt, wird das heutige stündliche Angebot ab 20
                                   Uhr bis 22 Uhr zum Halbstundentakt verdichtet (Montag-Samstag).

Angestrebte Entwicklung im         Zusammen mit den Nachbarkantonen hat der Kanton Bern Eingaben zur
Fernverkehr
                                   Langfristperspektive im Fernverkehr gemacht. Eine der wichtigsten Ange-
                                   botsänderung ist der Halbstundentakt Biel/Bienne – Zürich via Oensingen.

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Richtplan Verkehr 2017+                                                                           10
 Dokumentation und Massnahmen

                            Regionale Grundlagen und Planungen

RGSK Oberaargau             Die Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK) dienen
2. Generation (2016)
                            als Instrument zur Koordination von Verkehrs- und Siedlungsplanung. Die
                            2. Generation der RGSK wurden 2017 vom Kanton genehmigt. Im RGSK
                            Oberaargau 2. Generation werden folgende, die Gemeinde Niederbipp
                            betreffende Punkte aufgeführt:
                            -   Die Erschliessung des ESP Niederbipp mit dem öffentlichen Verkehr
                                hat sich durch die Inbetriebnahme der Bahnstrecke Niederbipp –
                                Oensingen der Aare-Seeland-Mobil AG (ASM) verbessert. Das gröss-
                                tenteils realisierte Teilgebiet Niederbipp weist nun die öV-Güteklasse
                                B auf, der interkantonale ESP Niederbipp-Oensingen die öV-Güte-
                                klasse D (siehe Richtplankarte). Die Anbindung an das übergeordnete
                                Strassennetz (A1) ist gut.
                            -   Aufgrund der guten Erschliessung und der attraktiven Wohnlage am
                                Jurasüdfuss besteht an den Autobahnanschlüssen Niederbipp und
                                Wangen/Wiedlisbach ein überregionaler, von aussen beeinflusster
                                Siedlungsdruck für neue Arbeitsplatzzonen. Die Bedeutung des Rau-
                                mes lässt sich an den bereits definierten ESP-A in Nieder- und
                                Oberbipp erkennen. In einem Gebiet mit solch hohem Arbeitsplatz-
                                potenzial ist ein entsprechender Wohnraum anzubieten.
                            -   Die Ortsdurchfahrt Niederbipp ist überlastet. Diese ist stark durch
                                Lastwagen frequentiert und wird bei Stau auf der Autobahn als Aus-
                                weichroute genutzt.
                            -   Veloverkehr: Die Ortsdurchfahrt auf der Kantonsstrasse Niederbipp
                                weist erhöhte Sicherheitsdefizite auf.
                            -   Generell ist ein fortschreitendes Zusammenwachsen der Gemeinden
                                Oensingen, Ober-/Niederbipp und Wiedlisbach festzustellen. Dieser
                                Entwicklungstrend wird ohne entsprechende Massnahmen weiter an-
                                halten.
                            -   Breitstein Niederbipp als neuer Wohnschwerpunkt im RGSK II
                            -   Dornacker und Hofacker Niederbipp als Vorranggebiete Siedlungser-
                                weiterung Wohnen von regionaler Bedeutung
                            -   Wolfgarte Niederbipp als Vorranggebiet Siedlungserweiterung Arbei-
                                ten von regionaler Bedeutung

Allgemeine Massnahmen /     -   Anbindung des Regionszentrums Langenthal und der südlichen Regi-
Handlungsschwerpunkte:
                                onsteile an das Nationalstrassennetz verbessern
                            -   Machbarkeitsstudie für die Verkehrserschliessung Arbeitsgebiet
                                Nordost in Niederbipp
                            -   Lösungen für die belasteten Ortsdurchfahrten erarbeiten
                            -   Grundnetz des öffentlichen Verkehrs erhalten und optimieren

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 Dokumentation und Massnahmen

                            -   Gute Anschlussqualitäten an Umsteigeorten sichern und wenn mög-
                                lich optimieren
                            -   In den regionalen räumlichen Schwerpunkten gemäss Entwicklungs-
                                leitbild ist eine Verbesserung der ÖV-Erschliessung mittels Taktver-
                                dichtungen und verbesserter Zugänglichkeit zu den Haltestellen zu
                                erreichen
                            -   Errichtung von Anlagen der kombinierten Mobilität (Park+Ride,
                                Bike+Ride) an strategisch wichtigen Standorten fördern
                            -   Weitere Massnahmen in Hinblick auf eine Verschiebung des Mo-
                                dalsplits zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamver-
                                kehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr ergreifen

Geplante Massnahmen in      -   Bau einer Umfahrungsstrasse zur Entlastung der Ortsdurchfahrt (Ver-
Niederbipp:
                                kehrsbeziehung Ost-West (z.B. Ost- und oder Westumfahrung), Ko-
                                ordinationsstand: Vororientierung)
                            -   Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Niederbipp / Verkehrssicherheits-
                                und Beruhigungsmassnahmen (Obere/Untere Dürrmühlestrasse,
                                Dorfstrasse, Wydenstrasse; Konzept Velo Nr. Nib1/2), (Koordinations-
                                stand: Festsetzung bzw. Vororientierung)
                            -   Niederbipp/Bannwil: Sanierung Bahnübergang Aarwangenstrasse /
                                Bipperstrasse (Sachplan Veloverkehr: 167; Strasse KS244), (Koordina-
                                tionsstand: Zwischenergebnis)
                            -   Wiedlisbach/Niederbipp: Sanierung Wiedlisbach – Oberbipp – Nieder-
                                bipp (Strasse KS 5), (Koordinationsstand: Vororientierung)
                            -   Niederbipp/Schwarzhäusern: Neubau Radweg Niederbipp-Schürhof-
                                Schwarzhäusern (Konzept Veloverkehr: Nib 3; Strasse KS 244), (Koor-
                                dinationsstand: Vororientierung)
                            -   Neue P+R-Anlagen am Bahnhof Niederbipp von 21 auf 25 Parkplätze,
                                (Koordinationsstand: Zwischenergebnis)
                            -   Aufwertung der B+R-Anlagen mit insgesamt 24 Parkplätzen in Nie-
                                derbipp (Holzhäusern und Bahnhof), (Koordinationsstand: Vororien-
                                tierung)

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                  Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                           12
 Dokumentation und Massnahmen

Konzept Veloverkehr         Gemäss dem Konzept Veloverkehr Oberaargau befinden sich in Nieder-
Oberaargau (2010)
                            bipp folgende Problemstellen (im RGSK II integriert):

                            -   Nr. Nib 1: Ortsdurchfahrt Ost – West. Sicherheitsdefizit Fuss- und Ve-
                                loverkehr. Massnahme: Umgestaltung des Strassenraums nach «Ber-
                                ner Modell» vorgesehen. (Ist in den Jahren 2016 / 2017 erfolgt.
                                Dadurch müsste eine Verbesserung erzielt worden sein.)
                            -   Nr. Nib 2: Ortsdurchfahrt Nord – Süd. Sicherheitsdefizit Fuss- und Ve-
                                loverkehr. Massnahme: Umgestaltung des Strassenraums nach «Ber-
                                ner Modell» vorgesehen
                            -   Nr. Nib 3: Niederbipp Schwarzhäusern/Holzhäusernstrasse (ausser-
                                orts): Arbeits- und Schulweg ohne Velomassnahmen, auch von Be-
                                deutung für Freizeitverkehr. Massnahme: Radstreifen.
                            -   Nr. Ob 1, Oensingen-Niederbipp-Oberbipp-Wiedlisbach: Schul- und
                                Arbeitsweg Velo, Querung der Umfahrungsstrasse, Entwicklungs-
                                schwerpunkt entlang Jura Südfuss mit zunehmendem Veloverkehr.
                                Massnahme: Radverbindung, Querung Tanklager

Räumliches Entwicklungs-    Die fünf Gemeinden Wangen a.A., Wiedlisbach, Oberbipp, Niederbipp
konzept REK (2014)
                            und Oensingen bergen Entwicklungspotential als Wohn- und Wirtschafts-
                            raum. Die raumplanerischen Herausforderungen wurden im Jahr 2007
                            grenzüberschreitend in einer interkantonalen Planung aufgegleist und mit
                            der «Gesamtstudie Siedlung/Verkehr/Wirtschaft im Raum Wangen a/A -
                            Oensingen (GWO)» fortgeführt. Im Rahmen des Räumlichen Entwick-
                            lungskonzepts (REK) Wangen an der Aare – Oensingen wurde die Erar-
                            beitung eines gemeinsamen Entwicklungsleitbilds für den Raum GWO an
                            die Hand genommen. Die Gemeinden haben sich bereit erklärt, nach Ab-
                            schluss der Arbeiten am REK die verstärkte Zusammenarbeit und den re-
                            gelmässigen Informationsaustausch sicher zu stellen.

                            Folgende Punkte des REK betreffen das Thema Verkehr in der Gemeinde
                            Niederbipp:
                            -   Die Verkehrsbelastung zwischen Wangen a.A. und Oensingen wird
                                von allen fünf Gemeinden negativ bewertet.
                            -   Auf den Kantonsstrassen-Abschnitten durch den Dorfkern von Nie-
                                derbipp führt die Verkehrsbelastung zu einer Einschränkung der
                                Wohnqualität.
                            -   Die Überlastung der A1 führt zu Ausweichverkehr in Niederbipp.
                                Durch den 6-Spurausbau der Autobahn erhoffen sich die Gemeinden
                                eine Entschärfung der Stausituation.
                            -   ÖV: Niederbipp ist durch die SBB- und ASM-Linien erschlossen. Mit
                                dem ÖV-Angebot sind die Gemeinden grundsätzlich zufrieden. Eine

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                  Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                             13
 Dokumentation und Massnahmen

                                 Einflussnahme auf die ÖV-Anbieter bei der zukünftigen Planung (Ta-
                                 rifverbund, Linien, Haltestellen, Fahrpläne) ist jedoch erwünscht, und
                                 der Angebots-Ausbau in Zusammenhang mit der Erschliessung von
                                 Arbeitsplätzen ist in Betracht zu ziehen.
                             -   Eine regionale Veloroute verbindet die Gemeinde Oensingen bis Wie-
                                 dlisbach. Die Route muss an mehreren Stellen der Kantonsstrasse aus-
                                 weichen.

                             Kommunale Grundlagen und Planungen

Rechtsgültige Ortsplanung    Die rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeinde Niederbipp wurde
                             am 10. Dezember 2012 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
                             (AGR) genehmigt.

Richtplan Gemeinde-          Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde ein räumliches Leitbild, das
Positionierungs-System GPS
                             Gemeinde-Positionierungs-System (GPS) 2020/30/40, erarbeitet. Darin
                             werden die räumlichen Entwicklungsziele der Gemeinde Niederbipp defi-
                             niert. Im GPS werden folgende Entwicklungspotenziale festgehalten:

                             -   Die wirtschaftlichen Potenziale der Gemeinde liegen im Dienstleis-
                                 tungs-, Produktions- und Logistikbereich.
                             -   Die gesellschaftlichen Potenziale liegen im Dialog mit umliegenden
                                 Gemeinden in Fragen zum Verkehr, zur Siedlungs- und Landschafts-
                                 entwicklung.
                             -   Die landschaftlichen Potenziale liegen einerseits im Erholungsraum
                                 des Jura und andererseits im Agrarpark des Mittellandes.

                             Im lokalen Kontext wurde als Entwicklungsziel bis ins Jahr 2020 die Ge-
                             staltung des Dorfkerns definiert.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                     Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                             14
 Dokumentation und Massnahmen

                            Abbildung 2       Entwicklungsziel Dorfkerngestaltung 2020 (GPS Nieder-
                                              bipp/Richtplan, Genehmigungsexemplar vom 12. März 2012)

                            Auf kommunaler Ebene sollen bis ins Jahr 2030 die definierten Ziele der
                            Siedlungsentwicklung erreicht werden. Dabei sollen günstige Vorausset-
                            zungen für die Entwicklung des Dorfkerns, für das Arbeitsplatzgebiet mit
                            Oensingen und für Produktion / Dienstleistung geschaffen werden. Be-
                            treffend Verkehr fördert Niederbipp den Langsamverkehr, den öffentli-
                            chen Verkehr sowie die Bahn für die Industrie.
                            Im regionalen Kontext wurde die Ortsumfahrung 2040 als Schlüsselpro-
                            jekt definiert.

                            Abbildung 3:      Siedlungsentwicklung 2030 (GPS Niederbipp/Richtplan,
                                              Genehmigungsexemplar vom 12. März 2012)

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Richtplan Verkehr 2017+                                                                             15
 Dokumentation und Massnahmen

                            Abbildung 4:    Ortsumfahrung 2040 (GPS Niederbipp/Richtplan,
                                            Genehmigungsexemplar vom 12. März 2012)

Konzept Schleichverkehr     Zur Unterbindung des Schleichverkehrs und der Verbesserung der Ver-
West und Ost
                            kehrssicherheit in den Quartieren hat die Gemeinde im Jahr 2013 ein Kon-
                            zept Schleichverkehr erarbeiten lassen. Die Umsetzung erfolgte bis heute
                            erst im Teil Ost. Die Umsetzung des westlichen Teils war im Jahr 2014
                            vorgesehen, wurde bisher aber nicht umgesetzt, da die Erarbeitung des
                            Richtplan Verkehrs abgewartet wurde.

                            Weitere übergeordnete Grundlagen und Planungen

Ausbau A1 auf 6 Spuren      Die Bauarbeiten zum Ausbau der Nationalstrasse A1 auf 6 Spuren zwi-
                            schen Luterbach und Härkingen sollen im Jahr 2022 starten. Ziel und
                            Zweck des Ausbaus ist einerseits die Instandsetzung und Erneuerung des
                            gesamten Abschnitts und andererseits die Reduktion von Staustunden
                            und des Ausweichverkehrs sowie die Anpassung an die Umweltschutzge-
                            setzgebung (Gewässerschutz, Lärm, Störfall).
                            Der geplante Ausbau generiert in Niederbipp vermutlich Mehrverkehr auf
                            der zum Nationalstrassenanschluss führenden Strasse. Andererseits er-
                            hofft sich die Gemeinde eine Entschärfung des Ausweichverkehrs und der
                            Stausituation in Niederbipp durch eine geringere Überlastung der A1.

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Richtplan Verkehr 2017+                                                                           16
 Dokumentation und Massnahmen

Cargo sous terrain           Der im Jahr 2013 gegründete Förderverein Cargo sous terrain (CST) setzt
                             sich für den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Güterverkehr
                             ein. Der vollständig unbemannte Transport erfolgt dabei 20 bis 50 m un-
                             ter dem Boden. In dreispurigen Tunneln werden die grossen Güter in Fahr-
                             zeugen mit 30 km/h verkehren. An der Decke ist eine dreispurige Hänge-
                             bahn vorgesehen, mit welcher kleinere Güter mit 60 km/h befördert wer-
                             den können. Ein erster Tunnel soll bis ins Jahr 2030 Härkingen-Niederbipp
                             mit Zürich verbinden. Dazu ist CST 2017 in eine Aktiengesellschaft umge-
                             wandelt worden und die AG befindet sich momentan auf Investorensuche
                             für die Baubewilligungsphase der ersten Teststrecke von Härkingen-Nie-
                             derbipp nach Zürich.

Sanierung Kantonsstrasse     Die Strassensanierung der Kantonsstrasse Nr. 244 (Nord-Süd) ist voraus-
K244 (Wydenstrasse)
                             sichtlich für das Jahr 2020 geplant. Es ist eine ähnliche Umsetzung wie
                             bei der Kantonsstrasse Nr. 5 (West-Ost) mit einem Mittelstreifen vorgese-
                             hen

Gesetzliche Grundlagen und   Für die Erarbeitung des Verkehrsrichtplans wurden die einschlägigen ge-
Normen der Schweizerischen
Verkehrsfachleute (VSS)      setzlichen Bestimmungen (Strassengesetzgebung) sowie die Normen der
                             Schweizerischen Verkehrsfachleute (VSS) berücksichtigt. Insbesondere die
                             Normen wiederspiegeln den aktuellen Stand der Technik und wurden
                             vom Gesetzgeber teilweise auch für verbindlich erklärt (Gesetze und Ver-
                             ordnungen). Insbesondere die VSS-Normen 640 040 bis 640 045 definie-
                             ren den Ausbaustandard von Strassen.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                   Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                           17
 Dokumentation und Massnahmen

                            Analyse Siedlung, Verkehr

                            Niederbipp zählt mit 4‘828 Einwohner/-innen (Stand 31.12.2017) zu den
                            mittelgrossen Gemeinden im Kanton Bern. Sie umfasst eine Gesamtfläche
                            von 1'731 Hektaren und gehört seit dem 1. Januar 2010 zum Verwal-
                            tungskreis Oberaargau. Niederbipp ist ein Regionalzentrum der 4. Stufe
                            (sprich: Zentrum von regionaler Bedeutung), eine harmonische Entwick-
                            lung hat den ländlichen Charakter des Dorfbildes weitgehend bewahrt.
                            Die Gemeinde birgt sowohl als Wohn- wie auch als Wirtschaftsraum Ent-
                            wicklungspotenzial. Dies wird auch im Richtplan des Kantons Bern gewür-
                            digt, wo für Niederbipp drei Entwicklungsschwerpunkte resp. strategische
                            Arbeitsplatzgebiete von kantonaler Bedeutung festgesetzt wurden. Diese
                            Beurteilung ist nicht zuletzt auf die verkehrstechnisch sehr gut erschlos-
                            sene Lage der Gemeinde nahe der Autobahn A1 und der West-Ost-Linie
                            der SBB zurückzuführen. Diese Gunstlage weckt wirtschaftliche Interes-
                            sen, die eine Reihe raumplanerischer Herausforderungen mit sich bringen.

                            Niederbipp hat sich entlang der Verkehrsinfrastrukturen entwickelt. Es ist
                            eine weit verzweigte Siedlungsstruktur, bedingt durch den Strassen-,
                            Bahn-, und Autobahnbau mit hohem Erschliessungsaufwand entstanden.
                            Der Bau der Eisenbahn und später der Autobahnanschluss haben die In-
                            dustrialisierung des Ortes gefördert. Zwischen Niederbipp und Oensingen
                            ist eine rasante Entwicklung und Bautätigkeit zu erkennen.

                            Der Dorfkern von Niederbipp liegt links- und rechts- der Wydenstrasse
                            zwischen der Bahnlinie und der Dürrmühlestrasse. Das nördliche Gemein-
                            degebiet am Jurahang dient der Naherholung und konnte weitestgehend
                            in seiner Ursprünglichkeit bewahrt werden.

Arbeiten                    Gemäss Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) wies Niederbipp
                            2015 insgesamt 306 Arbeitsstätten und 2'912 Beschäftigte auf, wobei
                            der tertiäre Sektor dominiert.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                  Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                   18
 Dokumentation und Massnahmen

                               Tabelle 1       Statistik der Unternehmensstruktur 2015, Quelle: BFS 2017

 Sektor     Grösse des Unternehmens                                Arbeits-     Beschäf-       Vollzeit-
                                                                   stätten         tigte       äquiva-
                                                                                                 lente
            Mikrounternehmen: 1 bis 9 Beschäftigte                    35           111            77
            Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Beschäftigte                 1            25            17
    1
            Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte              1           119            97
            Grosse Unternehmen: 250 oder mehr Beschäftigte             0             0             0
            Mikrounternehmen: 1 bis 9 Beschäftigte                    47           120            97
            Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Beschäftigte                12           223           199
    2
            Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte              2           123           115
            Grosse Unternehmen: 250 oder mehr Beschäftigte             1           319           313
            Mikrounternehmen: 1 bis 9 Beschäftigte                   176           417           292
            Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Beschäftigte                25           437           339
    3
            Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte              4           244           204
            Grosse Unternehmen: 250 oder mehr Beschäftigte             2           774           590
            Total                                                    306          2’912         2’340

Motorisierter Individualver-   Die Gemeinde ist verkehrsmässig gut erschlossen. Sie liegt an der Kan-
kehr MIV
                               tonsstrasse K5 von Olten nach Solothurn, welche direkt durch das Dorf
                               führt. Eine weitere Hauptverkehrsstrasse, die Kantonsstrasse K244, ver-
                               bindet Niederbipp mit der südlich gelegenen Autobahn A1.

                               Abbildung 5     Ausschnitt Strassennetzplan Kanton Bern (Geoportal Kt. Bern,
                                               02.03.2017)

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 Dokumentation und Massnahmen

Verkehrsdaten                 Für die Kantonsstrassen liegen Verkehrszählungen aus dem Jahr 2015 vor.
                              Die Situation auf der Ortsdurchfahrt hat sich in den letzten Jahren ver-
                              schärft, der DTV liegt bei bis zu 13'000 Fahrten. Insbesondere während
                              den Morgen- und Abendspitzenstunden weisen die Abschnitte hohe Be-
                              lastungen auf.

                              Abbildung 6      Darstellung des Hauptverkehrsnetzes in Niederbipp
                                               (Tiefbauamt Kanton Bern)

                              Tabelle 2        Verkehrsbelastung 2015 (Tiefbauamt Kanton Bern)

 Farbe      Abschnitt                                                DTV                  SV
   rot      Untere Dürrmühlestrasse                                13’003                2.0%
   gelb     Wydenstrasse-Dorfstrasse                                7’271                4.4%
 orange     Obere Dürrmühlestrasse                                  9’744                5.0%
  grün      Anternstrasse-Wolfisbergstrasse                          459                 2.2%

Öffentlicher Verkehr öV       Die Gemeinde Niederbipp ist einerseits durch die Linie 413 der Aare See-
                              land Mobil (ASM) erschlossen. Die Linie verbindet Solothurn mit Langent-
                              hal via Wiedlisbach – Niederbipp – Oensingen und bedient die Haltestelle
                              Niederbipp sowie mit Halt auf Verlangen die Haltestellen Niederbipp
                              Buchli, Niederbipp Industrie, Niederbipp Dorf, Scharnageln und Holzhäu-
                              sern.
                              In Richtung Oensingen – Solothurn verkehrt die Linie von Montag bis
                              Samstag bis 20:00 Uhr durchgehend im 30-Minuten-Takt, danach stünd-
                              lich bis kurz vor Mitternacht. Richtung Langenthal verkehrt die Bahn im
                              30-Minuten-Takt.

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 Dokumentation und Massnahmen

                            Ergänzend zur ASM-Linie wird Niederbipp vom SBB-Regionalverkehr auf
                            der Strecke Olten – Solothurn – Biel/Langendorf im 30-Minuten-Takt be-
                            dient. Ab Oensingen und Olten bestehen stündlich Fernverkehrsan-
                            schlüsse Richtung Zürich mit Umsteigezeiten in Oensingen bzw. Olten
                            zwischen 3 und 6 Minuten. Der Weg nach Bern führt über Olten, Oensin-
                            gen – Biel, Oensingen – Solothurn oder Langenthal. Die Umsteigezeiten
                            betragen jeweils zwischen 5 und 10 Minuten.
                            Freitag- und Samstagnacht verkehrt der Moonliner der Linie M52 zwi-
                            schen Solothurn und Niederbipp.

                            Tabelle 3       Fahrzeiten Niederbipp

                             Verkehrsmittel          Angebot                 Fahrzeit
                             Bahn
                             ASM Linie 413           Mo-Sa bis 20:00 h       Nach Solothurn: 23’
                             Oensingen-Solothurn     durchgehend ½-
                                                     Stundentakt, restli-
                                                     che Zeit stündlich.

                             ASM Linie 413           ½-Stundentakt           Nach Langenthal: 22’
                             Oensingen-Langent-
                             hal

                             R Olten-Biel            ½-Stundentakt           Nach Olten: 22’
                                                                             Nach Solothurn: 14’
                                                                             Nach Biel: 44’
                             Moonliner               Freitag- und Sams-      Von Solothurn HB:
                             Linie M52               tagnacht ab Solo-       20’
                             Solothurn-Niederbipp    thurn HB um 1:18 h
                                                     und 2:38 h

                            Abbildung 7     Reisezeiten öV, ohne Umsteige- und Wartezeiten (BHP Raum-
                                            plan AG 2015)

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 Dokumentation und Massnahmen

Nachfrage                   Gemäss ASM liegen folgende Tageswerte der Einsteiger je Bahnhaltestelle
                            auf Gebiet der Gemeinde Niederbipp vor:

                            Tabelle 4       Tageswerte der Einsteiger im Jahresmittel an Werktagen (Mo-
                                            Fr)

                             Haltestelle              2012       2013      2014       2015      2016
                             Buchli                      22         16        16         22        22
                             Niederbipp                 419       302        322       327        335
                             Niederbipp Industrie          -        47        62         69        68
                             Niederbipp Dorf             32         31        36         34        37
                             Scharnageln                 15         19        17         20        19
                             Holzhäusern                 10         10        12         12        11

Veloverkehr                 Durch Niederbipp führt die Jurasüdfuss-Veloroute Olten – Grenchen. Die
                            Route unterquert beim Grabenmattweg die Autobahn, folgt dem Her-
                            renzehntenweg, danach verläuft sie auf einer kurzen Strecke entlang der
                            Kantonsstrassen Scharnagelstrasse und Marktgasse. Beim Abbieger in die
                            Kirchgasse werden die Kantonsstrassen wieder verlassen und die Route
                            verläuft entlang der Kirchgasse – Oberfeldweg – Sängelenweg bis zum
                            Buchliweg, welchem sie entlang der Bahnlinie bis nach Oberbipp folgt.

                            Abbildung 8:    Ausschnitt aus der    Jurasüdfuss-Route 50 (Schweizmobil,
                                            17.01.2018)

                            Zudem besteht für den Veloverkehr entlang der Kantonsstrasse zwischen
                            Oensingen und Oberbipp ein Radstreifen auf dem Trottoir ab Oensingen
                            bis zum Doktorsträssli. Ab dem Doktorsträssli müssen die Velofahrer auf
                            die Kantonsstrasse ausweichen bzw. diese sogar queren.

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 Dokumentation und Massnahmen

                            Dies ist die schnellste Fahrradverbindung durch Niederbipp, zwingt die
                            Fahrradfahrer jedoch auf der vielbefahrenen Kantonsstrasse zu fahren.

                            Entlang der Kantonsstrassen wird das Velofahren teilweise als gefährlich
                            erachtet, insbesondere für Kinder. Die Arbeitsgruppe Richtplan Verkehr
                            hat daher während der Richtplanerarbeitung bereits Abklärungen beim
                            Oberingenieurkreis und der Polizei vorgenommen. Absicht war es, dass
                            das Befahren des Trottoirs mit Fahrrädern entlang der Kantonsstrasse zu-
                            gelassen würde. Leider erhielt man von den Behörden einen negativen
                            Bescheid. Entsprechend wurde in der Massnahmenplanung auf ein Auf-
                            führen dieser Massnahme verzichtet.

Fussverkehr

                            Abbildung 9:     Sachplan Wanderroutennetz des Kantons Bern (Geoportal des
                                             Kantons Bern, Zugriff am 19.02.2018)

Unfallanalyse/-statistik    Gemäss der Unfallstatistik des Bundesamtes für Strassen ereigneten sich
                            auf dem Gemeindegebiet von Niederbipp, ausgenommen das Teilstück
                            der Autobahn auf Gemeindeboden, in den Jahren 2012 bis 2016 insge-
                            samt 210 Unfälle, das heisst durchschnittlich 42 Unfälle pro Jahr. In diesen

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 Dokumentation und Massnahmen

                            5 Jahren waren bei 8 Unfällen Fussgänger und bei 9 Unfällen Fahrradfah-
                            rer involviert. 14 Unfälle hatten schwer verletzte Personen zur Folge, bei
                            den übrigen Unfällen blieb es bei leicht Verletzten oder Sachschäden.

Kombinierte Mobilität /     Verknüpfung von verschiedenen Verkehrsmitteln. Die klassischen Kombi-
Umsteigebeziehungen
                            nationen sind:
                                -      Park + Ride (Umsteigebeziehungen Auto/Bahn oder Bus)
                                -      Bike + Ride (Umsteigebeziehungen Velo/Bahn oder Bus)
                                -      Kiss + Ride (Abhol-/Bringbeziehungen Auto/Bahn oder Bus)

                            Sowohl Park + Ride- als auch Bike + Ride-Angebote sind in Niederbipp
                            vorhanden und werden künftig bezüglich Qualität als auch Quantität ver-
                            bessert.

Tempo 30 / Tempo 40         Niederbipp weist bereits vereinzelte Strassenabschnitte mit Tempo-30-Zo-
                            nen auf:
                                -      Käppelisgasse / Galmisweg
                                -      Zone Doktorsträssli – Breitsteinweg – Studweg - Dammweg
                                -      Zone Finkenweg – Deckergasse – Steingasse – Dornackerweg –
                                       Meisenweg – Oberer Sängelenweg (bis vor Bahnübergang)
                                -      Freiwillige T30-Zone Hintergasse
                                -      Des Weiteren gilt auf der Anternstrasse über einen längeren Ab-
                                       schnitt Tempo 40.
                            Die Tempo 30-Zonen sind zudem auf dem Massnahmenplan ersichtlich.

Zonen mit Fahrverbot        Mit der Umsetzung des Konzepts Schleichverkehr Ost sind südlich der
                            Bahnlinie und östlich der Hauptstrasse alle Seitenstrassen entlang der
                            Hauptstrasse mit einem «Fahrverbot, Zubringerdienst gestattet»-Schild
                            versehen.

Fussgängerstreifen          Zur Querung der Kantonsstrassen existieren mehrere Fussgängerstreifen,
                            diese liegen aus Sicht der Gemeinde jedoch nicht immer am richtigen Ort
                            oder weisen Mängel betreffend Sicherheit auf, wie zum Beispiel man-
                            gelnde Signalisation oder zu kurze Distanz ab Erkennbarkeit des Fussgän-
                            gerstreifens, mangelnde Beleuchtung oder auch die zu hohen Randab-
                            sätze für rollstuhlgängige Personen.

Lärm                        Die Lärmbelastung durch den Strassenverkehr ist in Niederbipp tagsüber
                            deutlich höher als in der Nacht. Insbesondere entlang der Hauptstrasse
                            K244 ist das Siedlungsgebiet tagsüber von hohen Lärmbelastungen be-
                            troffen. Entlang der SBB-Linie treten vor allem in der Nacht hohe Lärm-
                            werte in Wohngebieten auf.

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 Dokumentation und Massnahmen

                             Gefahrenstellen

                             Neben der thematischen Analyse ergaben sich insbesondere auch aus den
                             zahlreichen Eingaben der Mitwirkenden auch örtlich spezifische Gefah-
                             renstellen, welche untenstehend kurz aufgezeigt werden.

Kirchgasse-Oberfeldweg-      Die Einmündung Dorfstrasse-Kirchgasse ist problematisch. Die heutige Si-
Gässli
                             tuation ist für die Verkehrsteilnehmer unübersichtlich. Folgende Punkte
                             werden bemängelt: Sichtzonen Ein-Ausfahrt, Schwerverkehr, fehlende
                             Trottoirs oder geringe Breite des Trottoirs, Sicherheit der Langsamver-
                             kehrsteilnehmer insbesondere der Schulkinder sowie Richtung Sängelen-
                             wege relativ hohe Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Individualver-
                             kehrs.

Hofacker                     Im Gebiet Hofacker sind mehrere Mehrfamilienhäuser in Planung. Durch
                             die Bebauung wird jedoch mehr Verkehr auf den bestehenden Verkehrs-
                             infrastrukturen entstehen. Damit sich die Situation insbesondere betref-
                             fend die Wohnqualität nicht verschlechtert sowie die schwächeren Ver-
                             kehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, ist die konkrete Erschliessungs-
                             lösung in enger Zusammenarbeit mit der Baubehörde auszuarbeiten. Er-
                             schwerend ist insbesondere der im Verhältnis hohe Schwerverkehrsanteil
                             in diesem Gebiet sowie der Konflikt mit den bestehenden Schulwegrou-
                             ten. Eine ganzheitliche Lösung ist daher unbedingt anzustreben. Nur so
                             kann eine von der Bevölkerung akzeptierte Lösung im Sinne der Quartier-
                             verträglichkeit ermöglicht werden.

Querungsoptionen Eisen-      Sowohl die Eisenbahnlinien als auch die Kantonsstrassen bilden eine bau-
bahnlinie / Kantonsstrasse
                             liche Trennung der Dorfteile. Um von A nach B zu gelangen, müssen die
                             Verkehrsteilnehmer zum Teil grosse Umwege auf sich nehmen. Insbeson-
                             dere um Gefahrenstellen zu entschärfen, könnte mit der Prüfung von
                             neuen Langsamverkehrsrouten die Situation für die schwachen Verkehrs-
                             teilnehmer entschärft werden. Beispielsweise könnte für die Entschärfung
                             der Situation im Gebiet Kirchgasse-Oberfeldweg-Gässli und der Erschlies-
                             sung des Gebiets Hofacker auch eine Fusswegverbindung via Gässli und
                             Bahnüberführung über die asm-Linie und die Dorfstrasse in den Schlüs-
                             selmattweg einen Lösungsansatz bieten.

Kreuzung Gehrengasse –       Zur Kreuzung der Gehrengasse-Schlüsselmattweg fehlt ein Fussgänger-
Schlüsselmattweg
(Kindergarten)               streifen, daher ist gefährliches Überqueren der Strasse notwendig. Die Si-
                             tuation ist zu prüfen.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                   Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                              25
 Dokumentation und Massnahmen

Sandackerweg                  Der Sandackerweg wird als unsicherer Schulweg empfunden. Auf eine
                              Fussgängerlängsstreifenmarkierung auf dem Sandackerweg wird aber
                              verzichtet, da die Strasse genügend breit ist. Zudem dient die Strasse vor-
                              rangig der Erschliessung der anwohnenden Bevölkerung und weist einen
                              geringen Anteil an Fremdverkehr auf.

Buchli                        Im Gebiet Buchli fehlt ein Fussgängerübergang über die Kantonsstrasse.
                              Dieser müsste in Richtung Oberbipp vor dem Bahnübergang angebracht
                              werden, um die Gebiete Buchli und Hashoger zweckmässig für Fussgän-
                              ger zu verbinden.

Hintergasse                   Im Gebiet der Hintergasse endet das bestehende Trottoir ab Scharnagel-
                              strasse. Aufgrund der unübersichtlichen Kurve ist das Gebiet eine gefähr-
                              liche Stelle insbesondere für die Schulkinder.

Braui Kreisel                 Der Fussgängerstreifen südlich des Kreisels über die Wydenstrasse wird als
                              gefährliche Querung empfunden. Eine Verlagerung steht jedoch auf-
                              grund verkehrstechnischer Gründe nicht zur Diskussion.

Zollwegli: Tea Room Bieri –   Die Verbindung für den Langsamverkehr wird in diesem Bereich als ge-
Parkplatz Rest. Brauerei
                              fährlich empfunden. Die Verbindung zwischen dem Tea Room Bieri und
                              dem Parkplatz des Restaurant Brauerei könnte mit entsprechender Signa-
                              lisierung sicherer gestaltet werden.

Fussgängerquerung             Der Fussgängerstreifen über die Dorfstrasse auf Höhe des Käsereiwegs ist
Höhe Käsereiweg
                              gefährlich, da die querenden Fussgänger nach der Unterführung durch
                              den motorisierten Individualverkehr aufgrund der Topographie erst spät
                              gesehen werden. Insbesondere wird eine Mittelinsel und eine deutlichere
                              Signalisation gefordert.

Kurven Dorfstrasse – Markt-   Die S-Kurve der Kantonsstrasse wird als enge, kurvige Strasse empfunden,
gasse - Scharnagelnstrasse
                              in welchen Überholmanöver des MIV von Fahrradfahrern als gefährlich
                              empfunden werden.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                     Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                             26
 Dokumentation und Massnahmen

                            Verkehrskonzept

                            Themen

                            Niederbipp weist, zusammen mit Oensingen, ein sehr hohes Wachstum
                            auf. Es will sich als Wohn-/Arbeits-/Wirtschaftsstandort positionieren. Eine
                            Anbindung an das übergeordnete Schienenverkehrsnetz und die Umlage-
                            rung von motorisiertem Individualverkehr auf öffentlichen Verkehr wird
                            angestrebt. Die gute Erschliessung durch die A1 ist auch mit negativen
                            Auswirkungen (Staus, unerwünschtes Ausweichen, etc.) verbunden, wel-
                            che gelöst werden müssen. Das eigentliche Dorfzentrum liegt im Gebiet
                            Obere-/Untere Dürrmühlestrasse und Wydenstrasse. Hier befinden sich
                            u.a. zahlreiche Geschäfte, das regionale Alterszentrum Jurablick sowie ein
                            Schulhaus. Während die Kantonsstrasse Nr. 5 Obere-/Untere Dürrmüh-
                            lestrasse bereits saniert wurde, muss demnächst die Umgestaltung der
                            Wydenstrasse angegangen werden. Obschon es sich hier ebenfalls um
                            eine Kantonsstrasse handelt, müssen seitens der Gemeinde klare Vorga-
                            ben an ein künftiges Gestaltungs- und Betriebskonzept vorgegeben wer-
                            den.
                            Die Gemeinde Niederbipp plant auf ihren Gemeindestrassen die Einfüh-
                            rung von Tempo 30 auszudehnen.
                            Das Gebiet des ESP Stockmatte muss verkehrsmässig neu möglichst direkt
                            zur Autobahn hin erschlossen werden. Erste Überlegungen wurden be-
                            reits angestellt, mögliche Linienführungen mit dem Ziel, dass einerseits
                            das Siedlungsgebiet von Niederbipp nicht tangiert und andererseits das
                            Industriegebiet der Nachbargemeinde Oensingen miteinbezogen wird,
                            wurden entworfen. Weiter ist zu prüfen, ob eine Entlastung des Dorfzent-
                            rums dabei integriert bzw. gelöst werden kann.
                            Die Ortsdurchfahrt (Obere/Untere Dürrmühlestrasse, Wydenstrasse,
                            Dorfstrasse) weist bezogen auf den DTV kritische Belastungsverhältnisse
                            bzw. Siedlungsverträglichkeiten auf. Ein weiterer Konfliktpunkt bildet die
                            Aarwangenstrasse im Abschnitt Autobahnanschluss bis Bahnübergang in
                            Richtung Aarwangen. Hier befindet sich u.a. das Kies- und Betonwerk
                            Iff AG, der hochfrequentierte Anschluss des Areals liegt im Ausserortsbe-
                            reich mit einem Temporegime von 80 km/h.
                            Die Verkehrsproblematik kann nur in Zusammenarbeit mit den Nachbar-
                            gemeinden und mit dem Kanton gelöst werden. Beim öV ist der Ausge-
                            staltung der Haltestellen verbunden mit einer Optimierung von P+R sowie
                            B+R grosse Beachtung zu schenken. Der Richtplan Verkehr ist unter Be-
                            rücksichtigung dieser Probleme erstellt worden.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                    Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                            27
 Dokumentation und Massnahmen

                            Handlungsbedarf, Ziele

                            Die Grundlagenanalyse für den vorliegenden Richtplan Verkehr umfasste
                            viele verschiedene Themenbereiche. Die Analyse wurde durch den Ver-
                            sand und die Aufschaltung eines Fragebogens auf der Gemeindewebseite
                            unterstützt. Im Anschluss an die Grundlagenanalyse und der Auswertung
                            des Fragebogens folgte ein Rundgang vor Ort, in welcher die Arbeits-
                            gruppe Richtplan Verkehr die kritischen Gefahrenstellen begutachtete.
                            Der Einbezug der Bevölkerung war dem Gemeinderat bei der Erarbeitung
                            des vorliegenden Verkehrsrichtplan ein zentrales Anliegen. Insbesondere
                            mittels Fragebogen, schriftlichen Eingaben, Zukunfts- und Ergebniskonfe-
                            renz wurden die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt. Sämtliche
                            Beiträge wurden durch die Arbeitsgruppe diskutiert und analysiert. Durch
                            die breite Mitwirkung wurde rasch deutlich, wo Handlungsbedarf besteht.
                            Während mehrerer Arbeitsgruppensitzungen wurde die Notwendigkeit,
                            Priorisierung und der Umfang verschiedenster Massnahmen diskutiert.
                            Dies führte zu folgenden Massnahmenvorschlägen (vgl. Tabelle, Mass-
                            nahmenblätter und Massnahmenplan (Anhänge):

Priorisierung               Sämtliche Massnahmen wurden bezüglich Priorität eine Kategorie zuge-
                            ordnet. Diese Priorisierung ist nicht verbindlich. Sinnvollerweise wird die
                            Umsetzung der Massnahme im vorgeschlagenen Zeithorizont angegan-
                            gen und die ersten Schritte unternommen. Auf Stufe Richtplan kann die
                            exakte Umsetzungsdauer eine Massnahme jedoch nicht abschliessend de-
                            finiert werden.

                            Schlussbemerkung

                            Der Gemeinderat Niederbipp erachtet den vorliegenden Richtplan Ver-
                            kehr als sinnvoll und zweckmässig. Insbesondere die Massnahmen verfol-
                            gen eine gezielte Entwicklung der Verkehrsthematik in der Gemeinde.
                            Den Mitwirkungsbeiträgen aus der Bevölkerung wurde während der Erar-
                            beitung der Massnahmen ein hohes Gewicht beigemessen.

                            Durch die intensive Auseinandersetzung mit den Anliegen aus der Bevöl-
                            kerung konnten sehr spezifische Massnahmen zu einzelnen Problemstel-
                            len definiert werden.

                            Der vorliegende Richtplan Verkehr erfüllt weiter die gesetzlichen und
                            übergeordneten Vorgaben und bewegt sich daher innerhalb der von Kan-
                            ton und Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                   Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                                                                                                                        28
Dokumentation und Massnahmen

Tabelle 5                                   Massnahmenübersicht

                                                                                              Massnahmen                                                                       Priorität
  Handlungsfeld

                                                                                                                                                                                               Mittelfristig

                                                                                                                                                                                                               Langfristig
                                                                                                                                                                               Kurzfristig
                                                                                                                                                                      Sofort
                                     Nr.   Massnahmenbeschrieb

                                     1     Verkehrsentlastung
                                     1.1   Dauerhafte regionale Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden fördern                                                  x
                                     1.2   Umsetzung bzw. Anpassung Konzept Schleichverkehr Ost und West sowie Kontrolle bestehendes Konzept                                   x
                                     1.3   Verkehrserschliessung ESP Stockmatte                                                                                                                x
                                     1.4   Mitwirkung bei Gestaltung der Kantonsstrassensanierung (Nr. 244 Nord-Süd)                                                  x
                                     1.5   Umfahrung Richtung Westen (Wangen a.A.)                                                                                                                             x
   Motorisierter Individualverkehr

                                     1.6   Mitwirkung 6-Spur-Ausbau Autobahn
                                     2     Braui Kreisel
                                     2.1   Vergrösserung des Kreisels prüfen (Machbarkeit / Vorprojekt)                                                                        x
                                     3     Einmündungen Gemeindestrassen (auf Kantonsstrassen)
                                     3.1   Dorfstrasse / Kirchgasse: bessere Signalisierung, evtl. Möglichkeit für einen Kreisel prüfen. Sicherheit verbessern.                x
                                     3.2   Linksabbiegeverbot aus Deckergasse / Käppelisgasse auf Kantonsstrasse                                                      x
                                     3.3   Spiegel kontrollieren und einstellen bei Ausfahrten Coop / Bahnhof und Voi / Notar / Bank. Sichtweiten prüfen, Strassen-
                                                                                                                                                                      x
                                           raumgestaltung einbeziehen.
                                     4     Geschwindigkeit
                                     4.1   Umsetzung Tempo 30 in allen Quartieren prüfen und falls möglich einführen.                                                 x
                                     4.2   Tempoüberschreitung auf Wolfisbergstrasse: Gespräch Strasseninspektorat / Gmd.                                             x
                                     4.3   Kirchgasse – Oberfeldweg- Sängelenweg: Tempo 30 und Koordination mit LV, bspw. mittels Fussgängerlängsstreifen             x
                                     4.4   Sporthalle Lehnfluh: Überprüfung mittels Nachkontrolle (Verkehrserhebung V85)                                              x

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                                                                                                                      Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                                                                29
Dokumentation und Massnahmen

                                    5     Parkierung
                                    5.1   Parkplatzkonzept für das gesamte Gemeindegebiet erarbeiten:
                                          - Zusätzliche öffentliche Parkplätze ausscheiden
                                                                                                                                       x
                                          - Parkverbote erlassen
  Motorisierter Individualverkehr

                                          - Mögliche Bewirtschaftungsformen klären
                                    5.2   Baureglement ergänzen: Tiefgaragen                                                               x
                                    5.3   Parkierung P+R bei den Autobahnauf- und abfahrten prüfen                                         x
                                    6     Winterdienst
                                    6.1   Informationsblatt für Webseite / Dorfzeitung                                                 x
                                    6.2   Prüfung eingeschränkter Winterdienst                                                         x
                                    7     Nationalstrassen
                                    7.1   Klärung Bedürfnisse mit ASTRA / Koordination / Massnahmenvorschlag im Sinne eines Antrags:
                                          - Tieferlegung / Eindeckung
                                                                                                                                       x
                                          - Lärmschutz, Lichtschutz
                                          - Standort Wildquerung
                                    8     Bahnhof
                                    8.1   Gestaltungsmöglichkeiten des Bahnhofplatzes prüfen:
                                          - Beschilderung öffentliche Toiletten verbessern
                                          - Sitzgelegenheiten ausserhalb der Perrons schaffen.                                             x
  Öffentlicher Verkehr

                                          - Fussgängerlenkung vom und zum Bahnhofareal mithilfe von Bodenmarkierungen prüfen
                                          - Geschützter Unterstand bei der Bushaltekante prüfen
                                    8.2   Unterführung und Perronzugang bis 2021 barrierefrei gestalten                                x
                                    8.3   Kommunikation Dorfzeitung über bestehende öV-Verbindungen                                    x
                                    8.4   Abklärung ob eine Aufstockung des GA-Angebots möglich ist.                                   x
                                    8.5   Prüfung eines Taxistellplatzes inkl. Beschilderung bei der Bahnhofgestaltung                     x
                                    9     Busangebot
                                    9.1   Koordination und Zusammenarbeitsformen mit Ortsbus Oensingen klären                              x

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                                                                        Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                                                                                   30
Dokumentation und Massnahmen

                            10     Fahrradverkehr
                            10.1   Neue Veloweglinie auf der Achse Oberbipp – Niederbipp- Oensingen weg von der Hauptstrasse prüfen                           x
                            10.2   Prüfen von möglichen Fahrradspuren entlang von Hauptverkehrsachsen.                                                    x
                            10.3   Prüfung Fuss- und Radweg Querung A1 für Radfahrer und Fussgänger zwischen Holzhäusern und Scharnageln.                 x
                            10.4   Neue Querungsoptionen der Bahnlinien sowie Optimierung der bestehenden Querungen prüfen                                    x
                            10.5   Neue Querungsoptionen der Bahnlinie prüfen                                                                                 x
                            10.6   Langsamverkehrsnetzverbindung Ober- / Unterdorf an die Bahnlinienquerungen lenken                                          x
  LV / Schulwegsicherheit

                            11     Fusswegverbindungen
                            11.1   Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für den Langsamverkehr entlang der Strasse Gässli neben der ASM-Bahnlinie
                                                                                                                                                              x
                                   ist zu prüfen.
                            11.2   Verbindung Bieri-Parkplatz ist besser zu signalisieren.                                                                    x
                            12     Schulwege
                            12.1   Massnahmen für den Gerhard Meier-Weg sind für das Jahr 2019 projektiert.                                               x
                            12.2   Den genannten Abschnitt der Hintergasse mithilfe von Fussgängerlängsstreifen oder Trottoirs und Leitpfösten sicherer
                                   machen. Das Verkehrsregime ist zu prüfen.                                                                              x

                            12.3   Verkehrsschilder durch zurückschneiden von Hecken sichtbar halten. Bevölkerung auf die Gesetzgebung aufmerksam
                                                                                                                                                          x
                                   machen.
                            12.4   Entlang Oberer / Unterer Sängelenweg – Oberfeldweg – Kirchgasse und die Römergasse Fussgängersicherheit erhöhen
                                   mit Bodenmarkierung, Trottoirs oder der Einführung von Tempo 30 Zonen / Begegnungszonen. Das Verkehrsregime und            x
                                   die Situation zur Querung der Strasse vor der Kirche ist zu prüfen.

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                                                                                           Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                                                                                       31
Dokumentation und Massnahmen

                            13     Veloabstellplätze
                            13.1   Wenn möglich zusätzliche Veloabstellplätze auch für Velos mit Kinderanhänger beim Spielplatz Bahnhof Süd schaffen.             x
                            13.2   Zusätzliche Veloabstellplätze beim Sportplatz und dem Räberhus schaffen.                                                             x
                            14     Fussgängerübergänge
                            14.1   Alle Fussgängerüberquerungen über Kantonsstrassen hinsichtlich Fussgängerinseln, besserer Beschilderung und Beleuch-
                                   tung sowie einer möglichen Verschiebung vom Kanton überprüfen lassen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sa-                 x
                                   nierung der KS 244.
                            14.2   Der Fussgängerstreifen bei der BEKB soll mithilfe einer besseren Beschilderung, Beleuchtung oder einer Ampel sicherer
  LV / Schulwegsicherheit

                                   gestaltet werden.                                                                                                                    x

                            14.3   Der Fussgängerstreifen beim Käsereiweg über die Dorfstrasse soll mithilfe einer besseren Beschilderung, Beleuchtung oder
                                                                                                                                                                        x
                                   einer Ampel sicherer gestaltet werden.
                            14.4   Fussgängerstreifen bei der Kreuzung Gehrengasse – Schlüsselmattweg ist zu prüfen.                                                    x
                            14.5   Buchli: Prüfen eines Fussgängerübergangs auf der Kantonsstrasse zur zweckmässigen Verbindung der Gebiete Buchli und
                                                                                                                                                                  x
                                   Hashoger.
                            14.6   Die Fussgängerstreifen rund um den Brauikreisel sind bei einer möglichen Sanierung des Kreisels zu prüfen                  x
                            15     Trottoirs
                            15.1   Die Trottoirs sind auf dem gesamten Gemeindegebiet zu überprüfen. Die Priorisierung liegt dabei auf den Hauptachsen
                                                                                                                                                              x
                                   und den Schulwegen.
                            15.2   Alle Trottoirs mit abgesenkten Abschlüssen ausstatten damit sie mit Rollatoren und Rollstühlen begehbar sind.                  x
                            16     Beleuchtung
                            16.1   Bessere Beleuchtung des Koppswägli prüfen.                                                                                 x

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                                                                                               Version 003
Richtplan Verkehr 2017+                                                                                                                                                                                        32
Dokumentation und Massnahmen

Tabelle 6:                                  Massnahmenübersicht geordnet nach Priorität: sofort

                                                                                              Massnahmen                                                                       Priorität
  Handlungsfeld

                                                                                                                                                                                               Mittelfristig

                                                                                                                                                                                                               Langfristig
                                                                                                                                                                               Kurzfristig
                                                                                                                                                                      Sofort
                                     Nr.   Massnahmenbeschrieb

                                     1     Verkehrsentlastung
                                     1.1   Dauerhafte regionale Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden fördern                                                  x
                                     1.4   Mitwirkung bei Gestaltung der Kantonsstrassensanierung (Nr. 244 Nord-Süd)                                                  x
                                     1.6   Mitwirkung 6-Spur-Ausbau Autobahn                                                                                                   laufend
                                     3     Einmündungen Gemeindestrassen (auf Kantonsstrassen)
                                     3.2   Linksabbiegeverbot aus Deckergasse / Käppelisgasse auf Kantonsstrasse                                                      x
   Motorisierter Individualverkehr

                                     3.3   Spiegel kontrollieren und einstellen bei Ausfahrten Coop / Bahnhof und Voi / Notar / Bank. Sichtweiten prüfen, Strassen-
                                                                                                                                                                      x
                                           raumgestaltung einbeziehen.
                                     4     Geschwindigkeit
                                     4.1   Umsetzung Tempo 30 in allen Quartieren prüfen und falls möglich einführen.                                                 x
                                     4.2   Tempoüberschreitung auf Wolfisbergstrasse: Gespräch Strasseninspektorat / Gmd.                                             x
                                     4.3   Kirchgasse – Oberfeldweg- Sängelenweg: Tempo 30 und Koordination mit LV, bspw. mittels Fussgängerlängsstreifen             x
                                     4.4   Sporthalle Lehnfluh: Überprüfung mittels Nachkontrolle (Verkehrserhebung V85)                                              x
                                     5     Parkierung
                                     5.1   Parkplatzkonzept für das gesamte Gemeindegebiet erarbeiten:
                                           - Zusätzliche öffentliche Parkplätze ausscheiden
                                                                                                                                                                      x
                                           - Parkverbote erlassen
                                           - Mögliche Bewirtschaftungsformen klären
                                     6     Winterdienst
                                     6.1   Informationsblatt für Webseite / Dorfzeitung                                                                               x

BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG                                                                                                                                                      Version 003
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