Mediadaten 2020 Energieforum West - EBZ
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Mediadaten 2020 Energieforum West Forum Wohnungswirtschaft VdW Verbandstag Partner-WIKI Alumni / Fördervereine EBZ Stellenbörse Sonstiges
Inhalt Einleitung Einleitung............................................................................. 3 Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft mit Ausbildung, schungsprojekten, Abschlussarbeiten, medienwirksamen Über das EBZ........................................................................ 4 Studium, Forschung und Beratung zu unterstützen ist unsere Stipendien, Fördervereinsbeteiligungen und unserer Jobbörse Innovation aus Tradition........................................................ 5 Aufgabe als Stiftung des GdW, VdW Rheinland Westfalen und für Vollzeit-Fachkräfte, Praktika und Werkstudentenmodelle, Branche und Zielgruppe........................................................ 6 BFW. Seit über 60 Jahren bilden wir Immobilienkaufleute aus bis hin zur Präsentation über redaktionelle Beiträge im www. Standorte, Verteilung und Vermarktung................................ 7 und bieten seit 2008 mit unserer eigenen akkreditierten Hoch- Partner-WIKI.de, finden Sie in diesen Mediadaten viele Mög- schule Studiengänge an, die mittlerweile vielfach RICS akkredi- lichkeiten sich zu beteiligen und der Branche zu zeigen. Energieforum West............................................................ 8 tiert sind. Darüber hinaus beraten wir die Branche, Politik und Forum Wohnungswirtschaft........................................... 12 Kommunen sowie die angrenzenden Branchen mit Studien, Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Wahl der richtigen VdW Verbandstag............................................................ 16 Praxisforschung, Seminaren, Arbeitskreisen, Lehrgängen und Instrumente für Ihre Marketing- und Vertriebsstrategie und Partner-WIKI..................................................................... 20 Kongressen für einen interdisziplinären Austausch. verstehen uns nicht nur auf neue Lernwelten, sondern vielfach EBZ Business School Alumni e.V...................................... 22 auch auf Fachthemen und Rechtsfragen, wie auf gesellschafts- Fördervereine................................................................... 24 Mit über 250 Tsd. Teilnehmertagen pro Jahr und Standorten politische Diskussionen und Aufgabenstellungen, die unsere EBZ Stellenbörse.............................................................. 26 sowie Studienzentren in ganz Deutschland verfügen wir über Arbeit ebenso wie die Ihre beeinflusst und zu Veränderungs- Sponsoring....................................................................... 28 Kundenkontakte in NRW und der ganzen Bundesrepublik. prozessen führt. Dabei differenzieren wir die klassische Wohnungs- und Im- Ansprechpartner................................................................. 32 mobilienwirtschaft nach Wohneinheiten, nach Rollen, nach Unserer Wahrnehmung und Überzeugung nach können wir Termine............................................................................... 33 Rechtsformen oder auch nach Themen. die vielfältigen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen. AGB.................................................................................... 34 Daher freuen wir uns, wenn wir Ihnen mit diesen Mediadaten Unser Bestreben ist stets, die angrenzenden Branchen mit der für 2020 die richtige Auswahl an Beteiligung, nachhaltiger Wohnungswirtschaft zusammen zu bringen und für einen Entwicklung von Personal, Lösungen und Netzwerken sowie direkten Austausch, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle wie Erhöhung Ihrer Markenwahrnehmung anbieten können. Die auch gemeinsamer Produktinnovationen zu sorgen. hier folgenden Mediadaten sollen Ihnen ebenso Ihre Planungs- vorbereitungen für das kommende Jahr erleichtern. Individuelle Wir bieten dafür verschiedene Ebenen an, sich der Branche Pakete und Rahmenverträge sind natürlich auch möglich. Bei zu präsentieren. Angefangen von Kongressen mit begleiten- Interesse hierzu fragen Sie uns gerne an. den Fachausstellungen, über die Möglichkeit von Praxis-For- 2 3
Über das EBZ Stiftungsgeber Innovation aus Tradition Bildung aus Tradition Menschliche Netzwerke bilden und Innovationen fördern Das EBZ – Europäisches Bil- geht nur gemeinsam. Daher definieren wir die Wohnungs- dungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft mit den Partnern der Branche. und Immobilienwirtschaft – ist eine gemeinnützige Stiftung Kuratorium Fördervereine & Alumni und ein erfahrener Begleiter der Vors.: Axel Gedaschko Aus- und Fortbildung Kunde Stellv. Vors.: Alexander Rychter Vors.: Alexander Rychter Kunde Wohnungs- und Immobilien- Freunde und Förderer EBZ Business School wirtschaft als Dienstleister für Beiräte Vorstand Vors.: Franz-Bernd Große-Wilde Bildung, Forschung und Bera- Netzwerke Netzwerke Aus-, Fort- und Weiterbildung Vors.: Klaus Leuchtmann Freunde und Förderer InWIS tung seit 1957. Vors.: Alexander Rychter Stellv. Vors.: Adolf Bismark Vors.: Andreas Vondran Gremien Gremien Beiräte Beiräte Hochschulrat Uwe Eichner Alumni Verein Vors.: Prof. Dr.-Ing. Norbert Raschper Sybille Wegerich Vors.: Thomas Meißner Politik Politik EBZ Berufskolleg EBZ Akademie EBZ Business School EBZ Service GmbH InWIS GmbH InWIS F&B Leitung: Leitung: Geschäftsführung: Geschäftsführung: Geschäftsführung: Geschäftsführung: Annegret Buch Rüdiger Grebe Klaus Leuchtmann, Diana Ewert Adolf Bismark Michael Neitzel Prof. Dr. Torsten Klaus Leuchtmann Bölting Dienstleister Dienstleisterrund rund Rektorat: Peter Wallner um umdie dieBranche Branche Prof. Dr.-Ing. Armin Just, Michael Neitzel Diana Ewert 1992 1997 2001 2008 1959 Gründung Führungsakademie der 1994 Gründung der Fördervereine Aus-, Fort- und Gesellschaftsrechtliche Zusam- Gründung EBZ Business Zulassung als staatlich Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Gründung Weiterbildung und der Freunde und Förderer menführung der Einrichtungen, School - University of anerkannte Ersatzschule (FWI),heute EBZ Business School InWIS Förderverein der FWI sowie des Alumni-Netzwerks Entstehung der Stiftung EBZ Applied Sciences 1957 1968 1994 1996 1997 2007 Gründung des Ausbildungswerks Wirtschaftsfachschule Staatlich Gründung Institut für Wohnungswe- Gründung BSB Campus Gäste- Umzug nach Bochum – Räum- Gründung der Wohnungswirtschaft in Hösel geprüfter Betriebswirt sen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und haus, heute EBZ Service GmbH liche Zusammenführung der EBZ Akademie Regionalentwicklung (InWIS) Gesellschaft der Freunde und Förderer des InWIS e.V. Einrichtungen
Branche und Zielgruppe Standorte, Verteilung und Vermarktung Key Account & Netzwerk Mehr als nur WoWi Forschung & Beratung Bauen Sie sich ein großes Netzwerk zu Ent- Die klassische Wohnungswirtschaft macht Profitieren Sie von maßgeschneiderten aktu- scheidern und Umsetzern der Branche auf. ca. 50% unserer Kunden aus. ellen Erkenntnissen unserer Wissenschaftler. • Hamburg üü Energieforum West üü deutschlandweit üü Abschlussarbeiten üü Forum Wohnungswirtschaft üü vom Azubi bis zum Vorstand üü Beratung üü VdW Verbandstag üü 250 Tsd. Teilnehmertage pro Jahr üü Praxisforschung • Berlin • Hanover üü Partner-WIKI üü diverse Gremien und Organe üü Auftragsforschung üü EBZ Fördervereine üü vielfältige Netzwerke üü Stiftungsprofessur üü Crashkurs WoWi üü Innovationsforum • Bochum TOP-Kunden: Zielgruppen: Inwis Business Analytics: • Köln Genossenschaften www.inwis.de/iba Wiesbaden • • Frankfurt a. M. Wohnungs- unternehmen Hausverwaltungen Wohnungsunternehmen Bauträger, WOHNANLAGEN, SQIS Kommunen Projekt- STANDORTE, MÄRKTE entwickler München • üü Homepages, Blogs, Newsletter, Magazine uvm. Politik, ZIELGRUPPEN & PORTFOLIO & üü Print-Gesamtauflagen über 20.000 Stück (über 200.000 digital) Bankenmakler Banken LIFESTYLE UNTERNEHMENSDATEN Verbände üü über 600.000 Homepage-Zugriffe pro Jahr (VdW, GdW) üü 330.000 Einzelmailings pro Jahr (28% Öffnungsrate) Makler Property Manager, Standorte und Studienzentren üü 15.000 Unternehmen der Wohnungswirtschaft Facility Manager PROGRAMMIERUNG & WEBANWENDUNGEN in Deutschland üü 250.000 Teilnehmertage 6 7
Energieforum West Aussteller-Pakete Standard Silber Premium 23. und 24. März 2020 in Bochum Platzierung im Stand-in-Stand-Konzept Standplatz Bevorzugter Standplatz 12 m2 Standplatz Platzierung auf der Sponsorenwand Unterer Bereich Mittlerer Bereich Oberer Bereich Beim Energieforum West treffen sich Experten aus Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Energie- Darstellung im PartnerMagazin 1 Seite + Teaser erzeuger und Industrie zum interdisziplinären Austausch 1/2 Seite Redaktioneller Beitrag mit Firmenprofil und Ansprechpartner zum redaktionellen Beitrag von Experten, Verbänden, Institutionen und der Wirt- schaft. Zusätzliche Teilnehmer ✘ ✘ 330 € pro Person (max. 3) Dieses Forum findet seit 2015 statt und bietet jährlich Login-Daten für Profilpflege und Darstellung auf Bevorzugte Darstellung Priorisierte Darstellung wichtige branchenverbindende Impulse für gemeinsame Einfache Darstellung www.Partner-WIKI.de/Forum2020 (Suche Unternehmen und Beiträge) (Suche Unternehmen und Beiträge) Produkt- und Prozessinnovationen sowie zukunftswei- sende Geschäftsmodelle. Zusendung Teilnehmerliste ✔ ✔ ✔ eine Woche vor der Veranstaltung Weitere Informationen finden Sie unter www.energieforum-west.de und Zugang zur digitalen Teilnehmerliste www.ebz-mediadaten.de. ✔ ✔ ✔ während der Veranstaltung Aufnahme Themenstatements ✔ ✔ ✔ Ihre Vorteile: • Branchenverbindende Impulse für gemeinsame Produkt- Zugang zur Business Lounge ✘ Gemeinschaftstisch Eigener Tisch und Prozessinnovationen • Anerkennung in der gesamten Branche und durch Presse- berichte Preise 1.950 € 3.000 € auf Anfrage • Mehr als 350 Teilnehmer aus Wohnungs- und Immobilien- wirtschaft, Energieerzeugern und Industrie 8 9
Anmeldung zur Sponsoren-Möglichkeiten Teilnehmer / Logo auf Darstellung im WIKI (online), Sponsor Veranstaltung Preis Fördermitglieder Veranstaltungsmedien im PartnerMagazin zzgl. Ust. (inkl. Abendveranstaltung) (Homepage/Programm/Einladung) (Logoseite) Unter www.ebz-mediadaten.de oder über Ihren Partner-WIKI Account können Sie sich anmelden. Goodie-Bag (Werbematerial oder Give Aways in Teilnehmertaschen) 250 € zubuchbare Leistung zubuchbare Leistung zubuchbare Leistung Das interaktive Anmeldeformular finden sie hier: www.ebz-mediadaten.de/anmeldung/ Logo-Aufnahme A 790 € 1/2 ✔ ✘ energieforum Logo-Aufnahme B 1.500 € 1/2 ✔ Standard Werbliche Platzierung Begrüßungskaffee (1. Tag) 9 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Standard Mittagsimbiss (1. Tag) 10 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber Ihr Unternehmensprofil ist eine Woche vor und nach der Veranstaltung online unter Kaffeepause (1. Tag) 10 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber www.Partner-WIKI.de/Energieforum2020. ✔ inkl. 1 x 6 m2 im Showroom für Showroom (Foyer), max. 8–10 Plätze 3.200 € 2/3 Silber Exponate Sondersponsoring ✔ ab 3.500 € 2/3 ✔ (kein Messestand – sonst machen wir alles möglich) (je nach Modell) 10 11
Forum Wohnungswirtschaft Aussteller-Pakete Standard Silber Premium 3. und 4. Juni 2020 in Düsseldorf Platzierung im Stand-in-Stand-Konzept Standplatz Bevorzugter Standplatz Priorisierter Standplatz Platzierung auf der Sponsorenwand Unterer Bereich Mittlerer Bereich Oberer Bereich Das Forum ist ein Kongress der öffentlichen/kommu- nalen, genossenschaftlichen, kirchlichen und privaten Darstellung im PartnerMagazin 1 Seite + Teaser Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Im Dialog 1/2 Seite Redaktioneller Beitrag mit Firmenprofil und Ansprechpartner zum redaktionellen Beitrag mit Partnern aus Politik, Fachministerien, Verwaltung und Industrie bespricht die Wohnungs-, Bau- und Im- Teilnahme an der Veranstaltung (inkl. Abendveranstaltung) 2 Teilnehmer / 3 Fördermitglieder 3 Teilnehmer / 4 Fördermitglieder 4 Teilnehmer / 5 Fördermitglieder mobilienwirtschaft im Westen aktuelle Themen. Zusätzliche Teilnehmer ✘ ✘ 330 € pro Person (max. 3) Weitere Informationen finden Sie unter www.vdw-forum-wohnungswirtschaft.de und Login-Daten für Profilpflege und Darstellung auf Bevorzugte Darstellung Priorisierte Darstellung www.ebz-mediadaten.de. Einfache Darstellung www.Partner-WIKI.de/Forum2020 (Suche Unternehmen und Beiträge) (Suche Unternehmen und Beiträge) Zusendung Teilnehmerliste Ihre Vorteile: ✔ ✔ ✔ eine Woche vor der Veranstaltung • Einer der wichtigsten Branchentreffpunkte der Woh- nungs-, Bau- und Immobilienwirtschaft in NRW Zugang zur digitalen Teilnehmerliste • Teilnahmemöglichkeit an Fachvorträgen, Workshops ✔ ✔ ✔ während der Veranstaltung sowie einer begleitenden Fachmesse • Hochwertige Abendveranstaltung Aufnahme Themenstatements ✔ ✔ ✔ • Führungskräfte aus der Wohnungs-, Bau- und Immobi- lienwirtschaft Zugang zur Business Lounge ✘ Gemeinschaftstisch Eigener Tisch • Mehr als 300 Gäste der Wohnungs-, Bau- und Immobilien- wirtschaft, Politik, Fachministerien und Verwaltung sowie Medien und Fachöffentlichkeit Preis 2.000 € 2.700 € 3.400 € 12 13
Anmeldung zur Sponsoren-Möglichkeiten Teilnehmer / Logo auf Darstellung im WIKI (online), Sponsor Veranstaltung Preis Fördermitglieder Veranstaltungsmedien im PartnerMagazin zzgl. Ust. (inkl. Abendveranstaltung) (Homepage/Programm/Einladung) (Logoseite) Unter www.ebz-mediadaten.de oder über Ihren Partner-WIKI Account können Sie sich anmelden. Goodie-Bag (Werbematerial oder Give Aways in Teilnehmertaschen) 250 € zubuchbare Leistung zubuchbare Leistung zubuchbare Leistung Das interaktive Anmeldeformular finden Sie hier: www.ebz-mediadaten.de/anmeldung/forum Logo-Aufnahme A 1.000 € 1/2 ✔ ✘ Logo-Aufnahme B 1.500 € 1/2 ✔ Standard Werbliche Platzierung Begrüßungskaffee (1. Tag) 9,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Standard Ihr Unternehmensprofil ist eine Woche vor und nach Mittagsimbiss (1. Tag) 10,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber der Veranstaltung online unter www.Partner-WIKI.de/Forum2020. Kaffeepause (1. Tag) 10,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber Blaue Stunde (direkt nach den Vorträgen) 10,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber Get Together (Forum WoWi) nach dem Dinner 2.000 € 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber Showroom (Seitenraum), max. 8-10 Plätze 3.200 € 2/3 ✔ inkl. 1 x 6 m2 im Showroom für Exponate Silber Sondersponsoring ✔ 3.500 – 5.000 € 2/3 ✔ (kein Messestand – sonst machen wir alles möglich) (je nach Modell) Teilnehmer ohne Paket und Sponsoring 1.200 € / TN ✘ ✘ ✘ (Partner der Branche) 14 bereits vergeben 15
VdW Verbandstag Aussteller-Pakete Standard Silber Premium Rheinland-Westfalen 29. und 30. September 2020 Platzierung im Stand-in-Stand-Konzept Standplatz Bevorzugter Standplatz Priorisierter Standplatz in Bielefeld Platzierung auf der Sponsorenwand Unterer Bereich Mittlerer Bereich Oberer Bereich Darstellung im PartnerMagazin 1 Seite + Teaser Beim VdW Verbandstag steht neben zahlreichen Sitzun- 1/2 Seite Redaktioneller Beitrag mit Firmenprofil und Ansprechpartner zum redaktionellen Beitrag gen von Gremien und der Mitgliederversammlung des VdW Rheinland Westfalen eine öffentliche Veranstal- Teilnahme an der Veranstaltung (inkl. Abendveranstaltung) 2 Teilnehmer / 3 Fördermitglieder 3 Teilnehmer / 4 Fördermitglieder 4 Teilnehmer / 5 Fördermitglieder tung im Mittelpunkt. Führungskräfte aus Wohnungs- unternehmen kommen vor Ort zusammen, um sich An- Zusätzliche Teilnehmer ✘ ✘ 400 € pro Person (max. 3) regungen und Impulse für ihre tägliche Arbeit zu holen. Login-Daten für Profilpflege und Darstellung auf Bevorzugte Darstellung Priorisierte Darstellung Einfache Darstellung www.Partner-WIKI.de/Verbandstag2020 (Suche Unternehmen und Beiträge) (Suche Unternehmen und Beiträge) Zusendung Teilnehmerliste ✔ ✔ ✔ eine Woche vor der Veranstaltung Ihre Vorteile: Zugang zur digitalen Teilnehmerliste ✔ ✔ ✔ • Teilnahmemöglichkeit an Gremiensitzungen, der Mit- während der Veranstaltung gliederversammlung des VdW Rheinland Westfalen, einer öffentlichen Veranstaltung sowie einer begleitenden Fachausstellung Aufnahme Themenstatements ✔ ✔ ✔ • Hochwertige Abendveranstaltung Zugang zur Business Lounge ✘ Gemeinschaftstisch Eigener Tisch • Mehr als 400 Vertreter aus der Immobilienwirtschaft, dem Bankwesen, Bildung, Wissenschaft und den Medien sowie der Politik Preis 2.580 € 3.647 € 4.500 € 16 17
Anmeldung zur Sponsoren-Möglichkeiten Teilnehmer / Logo auf Darstellung im WIKI (online), Sponsor Veranstaltung Preis Fördermitglieder Veranstaltungsmedien im PartnerMagazin zzgl. Ust. (inkl. Abendveranstaltung) (Homepage/Programm/Einladung) (Logoseite) Unter www.ebz-mediadaten.de oder über Ihren Partner-WIKI Account können Sie sich anmelden. Goodie-Bag (Werbematerial oder Give Aways in Teilnehmertaschen) 250 € zubuchbare Leistung zubuchbare Leistung zubuchbare Leistung Das interaktive Anmeldeformular finden Sie hier: www.ebz-mediadaten.de/anmeldung/verbandstag Logo-Aufnahme A 1.000 € 1/2 ✔ ✘ Logo-Aufnahme B 1.500 € 1/2 ✔ Standard Werbliche Platzierung Begrüßungskaffee (1. Tag) 9,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Standard Ihr Unternehmensprofil ist eine Woche vor und nach Mittagsimbiss (1. Tag) 10,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber der Veranstaltung online unter www.Partner-WIKI.de/Verbandstag2020. Kaffeepause (1. Tag) 10,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber Blaue Stunde (direkt nach den Vorträgen) 10,00 € / TN 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Silber Sektempfang 2.200 € 2/3 ✔ inkl. Auslage Give-Aways Standard Showroom (Seitenraum), max. 10-15 Plätze 4.000 € 2/3 ✔ inkl. 1 x 6 m2 im Showroom für Exponate Silber Sondersponsoring ✔ 3.500 – 5.000 € 2/3 ✔ (kein Messestand – sonst machen wir alles möglich) (je nach Modell) 18 bereits vergeben 19
Partner-WIKI Die Suche nach Lösungen und Beratungsunterstützung fällt in diesem System besonders leicht, denn es verfügt über: Leistungen Standard Premium Das Partner-WIKI ist das erste elektronische Lexikon • Eine Volltextsuche – so können Partner der Branche ihre Ausführliches Unternehmensprofil ✔ ✔ für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, welches Lösungen vollumfänglich anbieten und Interessierte diese viel die Dienstleistungen rund um die Branche vereint. schneller finden. Buchungen von Veranstaltungen ✔ ✔ Partner der Branche sind so näher am Kunden und können gezielt Ihre Lösungen zielgruppengenau • Eine Bereichssuche – über die Suche im Bereich „Haus“ oder Vermarktung auf Infoscreens im EBZ ✔ ✔ anbieten. Das WIKI unterteilt sich in Standard- und auch nach „Leistungsbereichen“ können Interessierte gezielt Premiummitgliedschaften. Bei Interesse sprechen Sie nach Lösungsbereichen suchen. Vermarktung im Partner-WIKI ✔ ✔ uns gerne an. Mehr informationen finden Sie unter www.Partner-WIKI.de. Darstellung auf Tablets und dem ✔ ✔ Webportal Das interaktive Anmeldeformular finden Sie hier: www.ebz-mediadaten.de/anmeldung/partner- Individueller Ansprechpartner ✔ ✔ WIKI Redaktionelle Beiträge ✔ ✔ Ihre Vorteile: Redaktioneller Beitrag als Story-Slider • Standortunabhängige Bewerbung ✘ ✔ auf der Startseite im Partner-WIKI • Volltext- und Filtersuche • Persönlicher Ansprechpartner Aufnahme Story im EBZ-Partner • Selling des Monats Newsletter an die Branche mit ✘ NEU ab Oktober 2019 mindestens 2 Stories pro Jahr • Redaktionelle Beiträge • Kontaktaufnahme per Push Preise 4.000 € 5.500 € • Download von Informationen • Buchungen der Großveranstaltungen 20 21
EBZ Business School Alumni e.V. Stimmen aus dem Vorstand Impressionen Der EBZ Business School Alumni e.V. steht für den Transfer zwischen Kontakten in der Wohnungs- und „Unsere Gesellschaft ist auf freiwilliges und soziales Immobilienwirtschaft sowie der immobilienwirtschaftli- Engagement aufgebaut. Jeder Fortschritt ist die Folge chen Forschung. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist von menschlichem Einsatz und muss zunächst angesto- es, das Netzwerk in der Branche stetig zu festigen und ßen werden. zu erweitern. Mitglieder des Vereins sind (angehende) Absolventen der EBZ Business School sowie Immobi- Über ein Alumni-Netzwerk haben die „Ehemaligen“, lien-Ökonomen. Alumni International Alumni Executive bei uns aber auch die Studierenden, die Möglichkeit, Über den Tellerrand hinaus: Spannende Fachveranstaltungen, Besichtigungen von ihren Wegbegleitern Wissen zu teilen, Neues Sie möchten sich einbringen? Gerne können wir uns zu Studienreisen, z.B. zum Thema „Smart und Netzwerkabende von den Alumni kennenzulernen und sich gegenseitig zu unterstützen. Cities“ nach Asien für die Alumni Mitwirkungsmöglichkeiten bei Alumni-Veranstaltungen Bei unseren jährlichen Mitgliederversammlungen, die in und Sponsorings austauschen. Eine Fördermitglied- unterschiedlichsten Regionen Deutschlands stattfinden, schaft ist bereits ab einem Jahresbeitrag von 250 € können sich Bekannte wiedertreffen aber auch „Ersttä- möglich. Mehr Informationen finden Sie unter ter“ die Vorteile einer Gemeinschaft kennenlernen. www.ebz-alumni.de. Fachlicher Austausch Branchenveranstaltungen Für eine erfolgreiche Karriere ist das „Netzwerken“ in Ein berufsübergreifender Mix ermöglicht Exklusive Einladungen zu diversen EBZ- solch einer Gemeinschaft enorm wichtig, aber auch das (angehenden) Fach- und Führungskräf- und Branchenterminen, Freikarten für ten den Erfahrungstransfer den GdW-Tag der WoWi etc. lebenslange Lernen. Wissen hat ja bekanntlich eine kur- Ihre Vorteile: ze Lebensdauer, daher ist das „ständig am Ball bleiben“ entscheidend.“ • Zugang zu einer immobilienwirtschaftlichen Community (460 Mitglieder, davon ein Drittel Studierende und zwei Drittel Absolventen – unter den Absolventen rund 70 % Führungskräfte, darunter 73 TOP-Entscheider) Vorstandsvorsitzender des Vereins: • Herausragende Möglichkeiten zu praxisnahem Wissens- Informationen Alumni Talent Thomas Meißner, Wohnungsgenossenschaft am transfer und Dialog Vorgebirgspark eG, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Mit regelmäßigen Newslettern und Pu- DIe EBZ Stellenbörse bietet neue berufli- • „Geben“ und „Nehmen“ – Impulse für den Geschäftsalltag blikationen auf dem Laufenden bleiben, che Herausforderungen und unterstützt zu EBZ- und Branchenthemen bei der Personalakquise alumni@ebz-bs.de 22 23
Fördervereine Vorstandsvorsitzender des Vereins: Vorstandsvorsitzender des Vereins: Vorstandsvorsitzender des Vereins: Alexander Rychter, VdW Rheinland Westfalen Franz-Bernd Große-Wilde, Spar- und Bauverein Andreas Vondran, WOGEDO Wohnungsgenos- Das EBZ ist eine gemeinnützige Stiftung unter der e.V., Verbandsdirektor eG Dortmund 1893, Vorstandsvorsitzender senschaft Düsseldorf-Ost eG, Vorstandsmitglied Trägerschaft des GdW Bundesverband deutscher Woh- nungs- und Immobilienunternehmen e.V., des VdW Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen 1 2 3 e.V. sowie des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Förderverein für die Aus- und Verein der Freunde und Förde- Gesellschaft der Freunde und Fortbildung e.V. rer der EBZ Business School e.V. Förderer des InWIS e.V. Unser Stiftungszweck ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung, des Studiums und der Forschung auf dem Gebiet der Wohnungs-, Immobilien- und Gründungsjahr: 1997 Gründungsjahr: 1997 Gründungsjahr: 1994 Realkreditwirtschaft. Das EBZ hat es sich zur Aufgabe Mitglieder: 214 Mitglieder: 61 Mitglieder: 36 gemacht, die Unternehmen der Wohnungs- und Im- Über 60 Jahre Expertise Fordern und Fördern - Was sind die gegenwärtigen mobilienwirtschaft und ihre Fach- und Führungskräfte Eine Hochschule, auf die Sie und zukünftigen Wohn- sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf optimale ab 150 € für Der Förderverein gibt wichtige ab 500 € für bauen können. ab 700 € für trends? Worauf müssen sich Weise zu unterstützen. juristische Impulse für die Aus-, Fort- und juristische juristische Unternehmen einstellen? Personen* Weiterbildung am Lernort EBZ, Personen* Ein Förderverein zur ideellen Personen* finanziert verschiedene und finanziellen Unterstützung U.a. diesen Fragestellungen der Projekte sowie die Ehrung der Studiengänge, insbesondere Wohnungswirtschaft widmet besonderer Leistungen, für den Führungsnachwuchs der sich das InWIS. Der Verein Ihre Vorteile: generiert einen praxisnahen Immobilienwirtschaft. fördert die gemeinnützige • Zugang zu einem hochkarätigen Netzwerk Wissenstransfer. Arbeit des InWIS und schafft einen Austausch zwischen • Stärkung der Branchennähe Praxis und Forschung. • Zugriff auf Studien- und Forschungsergebnisse www.e-b-z.de/Foerderverein www.e-b-z.de/Foerderverein-BS www.e-b-z.de/Foerderverein-inwis • Einladungen zu exklusiven EBZ-Veranstaltungen • Bereitstellung eines Logos für Ihre Homepage 24 25 * Weitere Preise, beispielsweise für Privatpersonen, finden Sie in unseren Infoflyern oder auf der jeweiligen Homepage.
Bestseller EBZ Stellenbörse Leistungen Kostenfrei Standard Premium Ihr Recruiter für die Wohnungs- und Immobilien- Laufzeit Stellenangebot 4 Wochen 8 Wochen 8 Wochen wirtschaft. Mit der EBZ Stellenbörse bieten wir Ihnen eine auf die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Verlängerungen ✘ 1 x 4 Wochen 1 x 4 Wochen spezialisierte Plattform, bei der Sie von einer besonders hohen Branchennähe profitieren. Von der Ausbildung Stellennewsletter ✘ ✔ ✔ zum Immobilienkaufmann/ zur Immobilienkauffrau bis hin zum Vorstandsmitglied eines Wohnungsunter- Stellenangebot mit Logo ✘ ✔ ✔ nehmens finden Sie den passenden Einstieg in jede Hierarchieebene. Regelmäßige Stellennewsletter halten PDF-Upload der Stellenausschreibung ✘ ✔ ✔ Sie auf dem Laufenden. Mit der Auswahl von drei ver- schiedenen Leistungspaketen erhalten Sie ein auf Sie Top Empfehlung durch optische Hervorhebung ✘ ✘ ✔ und Ihr Unternehmen zugeschnittenes Inserat. Übersicht mit Logo ✘ ✘ ✔ Ihre Vorteile: Preise Einzelschaltung – 125 € 200 € • Branchenspezifische Zielgruppe Preise Jahreslizenz – 1.000 € 1.500 € • Regionale und bundesweite Angebote und Bewerber • Crossmediale Verbreitung • Sowohl Einzelbuchung als auch der Erwerb einer kosten- günstigen Jahreslizenz möglich • Verschiedene Leistungspakete setzen Ihr Angebot optimal Kurz und Kompakt in Szene Welche Möglichkeiten gibt es bei der Veröffent- • Über 1.200 registrierte Benutzer Für regelmäßige Einstellungen auf der EBZ Stellenbörse bietet es lichung auf der EBZ Stellenbörse? Welche Kos- • Monatlich knapp 21.000 Aufrufe (Quelle: Google Analytics sich an, eine Jahreslizenz zu erwerben. Mit einer Jahreslizenz sind ten sind damit verbunden? Diese und weitere 2018) eine unbegrenzte Einstellung von Inseraten sowie eine mehrfache Fragen beantworten wir Ihnen in einem kurzen Verlängerung von bereits eingestellten Angeboten möglich. Video unter www.ebz-stellenboerse.de 26 27
Sponsoring Ihre Veranstaltung im EBZ Mehr Wissen als andere Sponsoring bedeutet nicht nur Crashkurs der Wohnungswirt- Sie möchten exklusiv sponsern? Branchennähe, Studien und Werkstudentenmodelle, Praktika Investitionen tätigen in Einzel- schaft 2.0 Statistiken und Stipendien events, sondern auch in Ihre Wir bieten Ihnen diverse Möglichkei- Marke oder Ihr Team. Sie möchten bei Wohnungsunterneh- ten eines individuellen und exklusiven Kundenbefragungen, Statistiken oder Gutes Personal ist schwer zu finden men erfolgreich ins Geschäft kommen Sponsorings an. Sei es die Absolven- auch Studien können Ihre Arbeit er- oder gleich sehr teuer. Netzwerke Schulen Sie bspw. neue Mit- oder haben bereits Erfahrungen bei tenfeier der Hochschule, ein Standort- leichtern. Ihre Strategischen Entschei- schon früh aufzubauen und Fachwis- arbeiter im Crashkurs Woh- der Zielgruppe Wohnungswirtschaft sponsoring eines Studienzentrums in dungen sollten abgesichert sein und sen nutzbar zu machen, dafür eignen nungswirtschaft, stellen Sie und möchten diese weiter ausbauen. München, oder auch eine Exkursion auch neue Produkte können so markt- sich Werkstudentenmodelle, die wir einen Werksstudenten ein, der oder auch eine Fachtagung. Sprechen gerecht entwickelt werden. Nehmen auch berufsbegleitend anbieten. Termin: 18.– 19. Februar 2020 in die Netzwerke für Sie nachhaltig Sie uns an. Sie die Kunden gleich bei der Entwick- Fördern Sie junge Menschen und be- Bochum aufbaut oder begreifen Sie Ab- lung mit und zeigen Sie über unser geistern Sie diese für Ihr Team und die schlussarbeiten und professio- Institut InWIS Ihre Nähe zur Branche. Aufgaben von morgen. nelle Studien als Unterstützung Innovationsforum der Wohnungs- für Ihre tägliche Arbeit. www.inwis.de Unsere Empfehlung: vermarkten Sie wirtschaft dies als Stipendium mit unserer Unter- stützung. Präsentieren Sie sich und Ihre Lösun- gen ca. 80-100 technischen Mitarbei- www.ebz-business-school.de tern und Verantwortlichen aus der Branche. Termin: 25.03.2020 in Bad Homburg und 01.– 02.12.2020 in Bochum www.ebz-akademie.de 28 29
Marktstudien, Beratung & Praxisforschung Abschlussarbeiten Auftragsstudien Praxisforschung Stiftungsprofessuren Best Practice Haben Sie Ihren eigenen Werkstuden- Soll es etwas mehr sein, so können wir Es ist schon konkret? Sie haben vor, Ein Thema ist Ihnen besonders wichtig, Durch die Errichtung der techem ten in unserer Hochschule, können Sie auch nach individueller Absprache ge- komplexen Herausforderungen in ver- weil Ihre unternehmerische Zukunft Stiftungsprofessur für Energiefragen Projekt- und Abschlussarbeiten gleich meinsam erörtern, welche Geschäfts- schiedenen Themenfeldern gemeinsam davon abhängt oder Ihre gesellschafts- war es der EBZ Business School mög- im Sinne Ihres Unternehmenskontextes modelle und Produktinnovationen Sie mit uns und weiteren Partnern aus politische Verantwortung Sie zu neuen lich, mit Prof. Grinewitschus einen der anfertigen lassen. Mit Unterstützung weiterbringen. Untermauern Sie mit Industrie, Service, Wohnungswirtschaft Geschäftsmodellen und Veränderungs- besten Smart Home- und Gebäude- unserer Professorenschaft wurden hier uns diese Investition durch individuelle oder auch der Politik zu lösen? Dann prozessen führen wird? Stiftungs- automations-, sowie Energieexperten schon ganze Quartiere entwickelt oder Auftragsstudien. Im Idealfall nehmen ist ein passendes Praxisforschungsfeld professuren sind hier eine Möglichkeit für unsere Branche zu gewinnen. Seine auch ein Balanced Score Card System wir so die Wohnungswirtschaft gleich der richtige Einstieg in eine Umsetzung Themen zu besetzen, Vorreiter zu sein Forschung entwickelte den Smart Rea- im Unternehmen aufgebaut. mit, minimieren Ihr Risiko und steigern oder Problemlösung. Wir bieten wis- und auf Ressourcen zurückzugreifen, diness Indikator sowie flächendecken- das Empfehlungsmarketing. senschaftliche Begleitung und Unter- die Sie auch für Ihre Arbeit nutzen de Energiemodelle über die Allianz für Gerne können Sie auch Fragenstellun- stützung bei Fördermitteln. können. Die EBZ Business School hat einen klimaneutralen Wohngebäude- gen aus Ihrem Berufsalltag als Ab- bereits ausgewählte Stiftungsprofessu- bestand. In jeder Hinsicht profitiert schlussarbeit an unsere Studierenden ren in Arbeit oder Findung. Sprechen techem so von den Ergebnissen und übergeben. Sie uns gerne an. seiner Expertise. Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus, Professur für Energiefragen der Immobilienwirtschaft und Top-Experte zum Thema Gebäudeautomation. 30 31
Ansprechpartner Termine Torben Rehder – Marketing | Vertrieb EBZ - Europäisches Bildungszentrum Crashkurs Wohnungswirtschaft 2.0 18.– 19. Februar 2020 in Bochum Ausstellerpakete, Partner-WIKI, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Veranstaltungen Springorumallee 20 Energieforum West 23.– 24. März 2020 in Bochum 44795 Bochum T: +49 234 9447-619 T: +49 234 9447-0 t.rehder@e-b-z.de F: +49 234 9447-999 Innovationsforum Wohnungswirtschaft 25. März 2020 in Bad Homburg 1.– 2. Dezember 2020 in Bochum E-Mail-Adressen: Anna Bortnic – Marketing marketing@e-b-z.de Forum Wohnungswirtschaft 3.– 4. Juni 2020 in Düsseldorf Fördervereine, Stellenbörse, foerdevereine@e-b-z.de Alumni stellenboerse@e-b-z.de Sommerfest der Wohnungswirtschaft August 2020 in Bochum T: +49 234 9447-633 a.bortnic@e-b-z.de VdW Verbandstag 29.– 30. September 2020 in Bielefeld Tobias Innig – Leiter Marketing | Vertrieb | Partner Management Individuelles und exklusives Sponsoring T: +49 234 9447-631 M: +49 151 46728804 t.innig@e-b-z.de 32 33
AGB – Allgemeine Geschäftsbe- Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Abhandenkommen des Ausstellungsgutes oder Standzubehörs oder für sonstige Schäden des Ausstellers mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des oder in der Verletzung von Kardinalspflichten bestehen. 13. Rücktritt und Kündigung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen oder zu verlegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der 17. Verfallsfrist Der Aussteller ist verpflichtet, Schwierigkeiten und Mängel dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und die- sem – soweit möglich – die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben. Die Berufung auf einen verspätet dingungen für Aussteller Der Aussteller ist eigenverantwortlich für die Sicherheit auf dem ihm zugeteilten Stand. Während des Auf- und Abbaus sowie der gesamten Veranstaltungszeit (Auf-/Abbau, Öffnungs-/Ruhezeiten) trägt er insbe- Veranstaltungsort dem Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt wird (z.B. nach Brand, Wasserschaden). Anstelle des Platzes auf einer alternativen Veranstaltung kann der Aussteller in diesem Fall nur die bereits gezahlten Teil- angezeigten Mangel wird ausgeschlossen. sondere Sorge gegen Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden sowie Verletzungen von Besuchern oder nehmerkosten erstattet verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, werden 18. Salvatorische Klausel 1. Vertragsschluss anderen Ausstellern. gegenseitig ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle der Absage. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande. Die Bestätigung Der Aussteller haftet für alle Schäden, die beim Auf- und Abbau sowie durch die Ausstellung am Mobiliar und Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be- der Buchung erfolgt in der Regel schriftlich. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur am Gebäude des Veranstaltungsortes verursacht werden. DER VERANSTALTER IST WEITERHIN ZUM RÜCKTRITT BERECHTIGT, WENN stimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, können einzelne Aussteller von der Teilnahme ausgeschlossen oder Der Aussteller garantiert, dass durch seine Ausstellung keine Patente, Urheberrechte oder andere ge- a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegan- Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränkt werden, soweit dies für die Erreichung des Ver- werbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt den Veranstalter von allen diesbezüglichen Ansprü- gen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt, Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der anstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter. chen frei. b) der digitale Stand (inkl. Account) nicht rechtzeitig geöffnet oder vor der offiziellen Eröffnung erkennbar Vertrag als lückenhaft erweist. belegt ist, 2. Ausstellerpaket 8. Haftpflicht, Unfallverhütung c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt, oder Stand: 01.10.2014 Die Buchung des Ausstellerpaketes beinhaltet Leistungen, die im Angebot aufgeführt sind. Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen Maschinen und Geräten d) Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die zur Nichtzulassung des Ausstellers geführt hätten. Dies Schutzvorrichtungen anzubringen, die den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Ausstel- ist insbesondere der Fall, wenn - gegen den Aussteller ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren er öffnet oder 3. Standzuteilung und -gestaltung ler haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch Auf- und Abbau er zahlungsunfähig wird, oder - der Verband den Aussteller nachträglich ausschließt. Der Aussteller hat den Der Veranstalter teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Ver- sowie Nutzung eines Standes oder seiner Ausstellungsgüter entstehen. Veranstalter über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. anstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Platzwünsche können nur im Rahmen der Die Ausstellungsleitung übernimmt hierfür keine Haftung. Der Austeller ist verpflichtet, falls noch nicht Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ist für die Platz- vorhanden, eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden abzuschließen. RÜCKTRITT DES AUSSTELLERS VOM VERTRAG zuteilung nicht maßgeblich. Der Aussteller ist berechtigt die Buchung des Ausstellerpakets zu stornieren und erhält folgende Vergütung zu Die Gestaltung der MeetingPoints liegt in Verantwortung des Veranstalters der Aussteller, wobei sich 9. Hausrecht jeweiligen Fristen zurück: die Ausstellungsleitung ein Einspracherecht vorbehält, wenn ein Aussteller störend auf den Veranstaltungs- Der Aussteller verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort einzuhalten. a) bis 8 Wochen vor Veranstaltung – 100% der Vertragssumme ablauf, die Mitaussteller oder das Publikum wirkt. b) bis 4 Wochen vor Veranstaltung – 20% der Vertragssumme 10. Werbung / Beschallung c) weniger als 4 Wochen vor Veranstaltung – 0% der Vertragssumme 4. Standaufbau und Standabbau Showroom Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstel- Verbindliche Informationen zu Anlieferung, Parkmöglichkeiten, Technik o. ä. werden den Ausstellern in der Regel lers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. Dazu gehört u.a. das 14. Datenschutz 3 Wochen vor Veranstaltungstermin gemeinsam mit dem Partnermagazin mitgeteilt. Der Auf- und Abbau vor Ort Verteilen oder Auslegen von Prospektmaterial, Flyern, Broschüren o. ä. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die ihm mitgeteilten geschäfts- und per- hat entsprechend dieser Angaben zu erfolgen. Musik- und Lichtbilddarbietungen jeglicher Art, sowie die Vorführung von Maschinen usw. muss vorher aus- sonenbezogenen Daten zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet. Er ist insbesondere Der Aussteller haftet für den rechtzeitigen Abbau seines Standes. Kosten, die dem Veranstalter durch drücklich angemeldet und vom Veranstalter genehmigt werden. Sollte sich trotz Genehmigung herausstellen, berechtigt, firmenbezogene Kontaktdaten der Aussteller auf der Veranstaltungshomepage und in weiteren zur einen verspäteten Abbau entstehen, trägt der Aussteller. dass der Veranstaltungsablauf hierdurch beeinträchtigt wird, kann der Veranstalter die weitere Verwendung Veranstaltung gehörigen Unterlagen zu veröffentlichen. Außerdem dürfen diese Daten zum Zwecke der Be- nachträglich untersagen. werbung der Veranstaltung an andere werbende Unternehmen (in erster Linie Presse) weitergeleitet werden. 5. Standfläche im Showroom Die vermietete Fäche (bspw. Business Lounge oder MeetingPoints) kann entsprechend den bestätigten Vertrags- 11. Bild- und Tonaufnahmen Darüber hinaus nutzt der Veranstalter die Daten für Marktforschungs- und Kundenbe- bedingungen genutzt werden. Die gemietete Fläche wird vor Aufbaubeginn vom Veranstalter eingemessen und Der Aussteller willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Video- treuungszwecke. gekennzeichnet. Ein Überschreiten der Standgrenzen ist im Interesse der anderen Aussteller, der Sicherheit und aufnahmen vom Ausstellungsgeschehen und den Ausstellungsständen anfertigt oder anfertigen lässt und diese der Gewährleistung der Verkehrswege nicht zulässig und unverzüglich durch Rückbau zu beseitigen. für Werbung oder Presseveröffentlichungen verwendet. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernse- Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Der Brandschutz ist zu gewährleisten. Die brandschutzrechtliche Zulässigkeit des Standes wird der hen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigen. In diesem Zusammenhang gestattet der Aussteller auch un- Der Aussteller kann jederzeit der Verarbeitung / Nutzung seiner Daten für Marktforschungs- und Kun- Aussteller eigenverantwortlich klären. Notausgänge, Feuerlöscher usw. dürfen nicht behindert sowie Besucher widerruflich, dass im Rahmen dieser Verwendungen der Name genannt und das Logo verwendet werden darf. denbetreuungszwecke sowie der Weitergabe seiner Daten mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. oder andere Aussteller nicht gefährdet werden. Bild- und Tonaufnahmen bzw. Übertragungen des Ausstellers oder Dritter bedürfen der Zustimmung Die Flächen sind nach der Ausstellung in einwandfreiem und besenreinem Zustand zu hinterlassen. des Veranstalters. 15. Höhere Gewalt, Streik Den Anweisungen des Veranstalters ist während der gesamten Veranstaltung Folge zu leisten. Sollten die Berliner Energietage infolge höherer Gewalt wie Brand, Streik, Krieg, Unruhen oder irgendwelcher 12. Zahlungsbedingungen anderen Umstände, die die ordnungsgemäße Durchführung der Fachmesse oder der Energietage zum fest- 6. Vorträge / Vorführungen/ Aktionen Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rech- gesetzten Zeitpunkt nicht gewährleisten lassen, bzw. nicht stattfinden können, bleiben die Standmieten im Vorträge, Workshops und Aktionen auf den Veranstaltungen werden durch den Veranstalter organisiert. Soweit nungssumme ohne Abzug von Skonto sofort fällig und vom Aussteller unter Angaben der Verhältnis zu den bereits entstandenen Kosten bestehen. nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme an einem solchen Angebot. Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten des Veranstalters zu zahlen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige vollständige Bezahlung der Gesamtrechnung ist nicht 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht 7. Haftung und Betriebsgefahr möglich. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag erkennt der Aussteller als Gerichtsstand Bochum an. Anwendbar ist aus- Sollte infolge zu geringer Beteiligung die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein, können die Aus- schließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. steller keine Schadenersatzansprüche geltend. 34 35
Allgemeine Geschäftsbedingun- Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist durch das EBZ bleibt die Entgeltpflicht des Partners, sofern der Vertrag mit ihm befristet geschlossen war, für den im Vertrag bestimmten Zeitraum auch nach der Auslauffrist unberührt. Leistungsbestimmung durch das EBZ unbillig sein, reduziert sich das vom Partner geschuldete Entgelt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der unbilligen Leistungsbestimmung um einen angemessenen Betrag, maximal jedoch um die Hälfte des vereinbarten Entgelts; Die Leistungsbestimmung ist im Übrigen auch diesem Partner (Spam) oder durch anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation, e) Inhalte des Partner-WIKI, die nicht öffentlich zugänglich, bzw. für jedermann freigegeben sind, zu verbreiten, gen für die Nutzung des EBZ 1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Übersetzungen von diesen ANB angefertigt werden, sind diese gegenüber verbindlich. zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben und/oder öffentlich zugänglich zu machen, einschließlich der Ge- staltung des Partner-WIKI und dem zu Grunde liegenden Programmcode (Quelltext), Partner-WIKI unverbindlich und dienen lediglich der besseren Information der Partner. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung. 3 Inhalte des Partner-WIKI 3.1 Das EBZ ist im Hinblick auf die Realisierung des Partner-WIKI technischer Dienstleister. Die in das Part- ner-WIKI von Partnern eingestellten Inhalte werden vom EBZ gespeichert. Das EBZ distanziert sich ausdrücklich f) über die im Partner-WIKI vom EBZ bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Me- chanismen, Software und/oder Skripte einsetzen, insbesondere wenn hierdurch Dienstleistungen und Inhalte Präambel 2 Leistungsgegenstand von den von den Partnern eingestellten, fremden Inhalten und macht vom EBZ blockiert, modifiziert, kopiert und/oder überschrieben werden und diese Dienstleistungen und Inhalte Das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) - gemeinnützige Stiftung, 2.1 Das EBZ stellt das Partner-WIKI als technische Grundlage für ein elektronisches Nachschlagewerk zwecks sich diese durch Bereitstellung des Partner-WIKI nicht zu Eigen. Das EBZ trägt deshalb für die fremden Inhalte für die vertragsgemäße Nutzung des Partner-WIKI erforderlich sind, sowie Springorumallee 20, 44795 Bochum, Deutschland, (nachfolgend nur „EBZ“ genannt) betreibt die unter http:// Sammlung von Wissen rund um alle Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zur Verfügung. Be- der Partner keine Verantwortung. www.Partner-WIKI.de/ und allen weiteren, hierauf verweisenden Internetadressen erreichbare Internetseite sonderes Leistungsmerkmal ist eine Suchfunktion auf Volltext-Basis, die einerseits für die Partner, die das g) zu versuchen, das Partner-WIKI, dessen Sicherheitssysteme oder die in dem Partner-WIKI abrufbaren Inhalte (nachfolgend nur „Partner-WIKI“ Partner-WIKI mit Inhalten füllen, die Notwendigkeit der Verschlagwortung entfallen lässt und andererseits die 3.2 Die von den Partnern auf der Partner-WIKI abgelegten Inhalte sind für das EBZ fremde Inhalte. Pflichten durch Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheb- genannt), die der Sammlung von Wissen rund um alle Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (nach- Partner von dem Risiko befreit, dass ihre Inhalte wegen falscher, bzw. unpassender Verschlagwortung nicht zur sorgsamen Verwahrung der Inhalte durch das EBZ bestehen indes nicht. Vielmehr wird der Partner, der die licher Daten (§269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a folgend nur „Inhalte“ genannt) und Präsentation der Inhalte gegenüber jedermann dienen soll. Das Partner-WI- oder nur selten gefunden werden. Die Ergebnisse der Suchfunktion werden auch danach geordnet dargestellt, Informationen in seinem Benutzerkonto oder die von ihm sonst auf der Partner-WIKI abgelegten Inhalte für StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu be- KI wird, hinsichtlich der Möglichkeit, als registrierter Partner dort Inhalte präsentieren zu können, vom EBZ ob ein Partner im Vergleich zu anderen Partnern ein höheres Entgelt zahlt. Partner erhalten die Möglichkeit, erhaltenswert erachtet, Sicherheitskopien außerhalb des Partner-WIKI anlegen. Dies dient der Ermöglichung einträchtigen, wobei entsprechende Versuche vom EBZ bei der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Angabe nicht für jedermann angeboten. Vielmehr setzt die Registrierung einen beidseitig freiwilligen Vertragsschluss nicht nur Inhalte, sondern auch gezielt sich selbst zu präsentieren. der jederzeitigen Abschaltbarkeit des Partner-WIKI durch das EBZ ohne negative Auswirkungen für den Partner. der bekannten Daten zur Anzeige gebracht werden. voraus, der nur Unternehmern im Zusammenhang mit deren Geschäft gegen Vereinbarung eines Entgelts an- Werden vom EBZ ausnahmsweise eigene Inhalte bereitgestellt, so sind diese ausdrücklich als solche gekenn- geboten wird. 2.2 Neben seiner Funktion als Nachschlagewerk stellt das Partner-WIKI auch die Grundlage für die „digitalen zeichnet. Eine Pflicht zur Erhaltung dieser Inhalte besteht nicht. 4.5 Werden vom Partner Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien in der Partner-WIKI verwendet, hat der Part- Gleichwohl ist das Partner-WIKI ohne technische Zugangsbeschränkung kostenfrei als Nachschlagewerk für Messestände“ des EBZ dar. Sofern mit dem Partner vereinbart, werden gegen gesondertes Entgelt seine Inhalte ner sicherzustellen, dass ihm an solchen Inhalten die benötigten Nutzungsrechte zustehen. Sollen Bild-, Grafik-, jedermann aus dem Internet einsehbar. und/oder Darstellungen seiner selbst auch auf Infoterminals gezeigt, die vom EBZ auf Messen oder anderen 4 Benutzung des Partner-WIKI und Pflichten der Partner Audio- oder Videodateien verwendet werden, die außer dem Partner selbst noch weitere Personen darstellen branchenspezifischen Veranstaltungen betrieben werden. 4.1 Die Inhalte des Partner-WIKI werden jedermann ausschließlich für eigene Informationszwecke zur Ver- oder sonst enthalten, darf die Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller weiterer dargestellten Das EBZ beansprucht für das Partner-WIKI den gesetzlich bestimmten Schutz des Datenbankhersteller i.S.d. §§ fügung gestellt. Es ist untersagt, ohne schriftliche Zustimmung des EBZ die Gesamtheit aller Inhalte oder oder sonst enthaltener Personen hierzu erfolgen. 87a ff UrhG. Die hiernach dem EBZ zustehenden Rechte sind absolute Rechte und von jedermann zu beachten, 2.3 Gegenüber jedermann bestehen keine Leistungspflichten des EBZ. Zugangs- und Zugriffsbeschränkungen wesentliche Teile derselben zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben oder ohne schrift- auch soweit ein Vertrag nicht geschlossen wurde oder ein solcher unwirksam sein sollte. bestehen insoweit, wie der Gebrauch bestimmter Funktionen des Partner-WIKI den Login mit einem Benut- liche Zustimmung des EBZ einzelne Inhalte des Partner-WIKI, die erkennbar von einem Partner stammen, ohne 4.6 Für den Fall, dass die Unterbindung des weiteren Zugangs für jedermann zu einem bestimmten Inhalt zerkonto voraussetzt. Ohne Benutzerkonto ist nur ein lesender Zugriff auf vorhandene und für jedermann deutlichen und unübersehbaren Hinweis auf diesen Partner zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich eines Partners durch das EBZ erforderlich wird, erklärt der Partner im Voraus sein Einverständnis zur Löschung 1 Allgemeine Regelungen freigegebene Inhalte möglich. Das EBZ überlässt das Partner-WIKI dem Nutzer freiwillig und kostenfrei, behält wiederzugeben. dieses Inhalts. Eine Erforderlichkeit in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn nach Ansicht des EBZ eine 1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend nur „ANB“ genannt) regeln das Vertragsverhält- sich aber vor, die Nutzungsüberlassung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu gegen es gerichtete Klage vor einem deutschen Gericht Aussicht auf Erfolg hat. nis zwischen dem Partner und dem EBZ sowie die Beziehungen zwischen dem EBZ und Dritten, die das Part- beenden. Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung 4.2 Sämtliche Funktionen des Partner-WIKI werden dem Partner ausschließlich für die Erfüllung des mit ner-WIKI nutzen. Das EBZ ist berechtigt, das Partner-WIKI und die mit dem Partner-WIKI zusammenhängenden des Partner-WIKI oder Zugang zu bestimmten Inhalten. Das EBZ stellt dem Nutzer das Partner-WIKI kostenlos ihm geschlossenen Vertrags zugänglich gemacht. Alle anderen Nutzungen des Partner-WIKI sind untersagt, 4.7 Wird das EBZ von einem Dritten außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen, weil der Partner Leistungen des EBZ selbst oder durch Dritte anzubieten. Das EBZ wird ausschließlich Dritte mit Sitz in der EU, zur Verfügung und ist nicht verpflichtet, den Zugriff auf das Partner-WIKI – ganz oder teilweise oder in einem insbesondere Angriffe auf die Vertraulichkeit und Integrität der vom EBZ oder den Nutzern des Partner-WIKI nach dem Vorbringen des Dritten seine Pflichten aus diesen ANB verletzt hat, stellt der Partner das EBZ auf ers- bzw. dem EWR beauftragen. bestimmten Umfang – fortlaufend zu ermöglichen. genutzten Systeme durch Eingabe von Schadcode in Freitextfelder oder Ähnliches. tes Anfordern des EBZ von den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei und übermittelt dem EBZ alle zur Rechtsvereidigung nützlichen Informationen, insbesondere etwaige vom Dritten eingeholte Zustimmungen, 1.2 Das EBZ behält sich Änderungen dieser ANB ausdrücklich vor. Setzt ein Partner oder Nutzer nach der 2.4 Gegenüber einem Partner sagt das EBZ zu, dass das Partner-WIKI als solches zu 95% der Zeit im jährlichen 4.3 Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der vom Partner eingestellten Inhalte ist der die dessen Vorwurf gegenüber dem EBZ entkräften könnten. Mitteilung über den Umstand, dass Änderungen an den ANB vorgenommen wurden, die Benutzung des Part- Durchschnitt aus dem Internet zum Zwecke der Vertragserfüllung erreichbar ist. Eine Erreichbarkeit einzelner Partner selbst verantwortlich. Sollte ein Partner oder das EBZ selbst Kenntnis davon erlangen, dass durch die ner-WIKI fort, erklärt er damit seine Zustimmung zur Geltung der geänderten ANB. Inhalte des Partner-WIKI wird dem Partner nicht zugesagt. Im Rahmen dieser Grenzen werden sodann im Ver- von einem Partnern eingestellten Inhalte Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Persönlichkeitsrechte, 4.8 Jeder Partner hat die Pflicht, die seinem Benutzerkonto zwecks Login zugeteilten Anmeldedaten geheim trag mit dem Partner die Leistungspflichten des EBZ weitergehend konkretisiert. Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte), wird das EBZ auf entsprechende Mitteilung des Verletzten hin zu halten. Innerhalb seines Unternehmens wird der Partner die Anmeldedaten nur denjenigen Personen of- 1.3 In einer an einen Partner gerichteten Mitteilung über den Umstand, dass Änderungen an den ANB vor- den Vorwurf prüfen und, sofern rechtlich erforderlich, den Zugang zu diesen Inhalten sperren bzw. diese Inhalte fenbaren, die in seinem Namen die Funktionen des Partner-WIKI nutzen sollen. Durch die Offenbarung der genommen wurden, muss das EBZ den Partner darauf hinweisen, ab welchem Zeitpunkt die Änderungen ihm 2.5 Soweit keine ausdrücklichen Absprachen zu den vom EBZ zu erbringenden Leistungen oder deren Beschaf- löschen. Anmeldedaten wird diese Person im Verhältnis zum EBZ bevollmächtigt, für den Partner in Bezug auf diesen gegenüber in Kraft treten sollen und dass der Partner das Recht hat, den Änderungen binnen vier Wochen ab fenheiten vorliegen, steht dem EBZ das einseitige Recht zu, die von ihm zu erbringenden Leistungen selbst nach 4.4 Jeder Partner hat das geltende Recht und diese ANB zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Dem Vertrag zu handeln. dem Datum der Mitteilung zu widersprechen. Die Mitteilung des EBZ und der Widerspruch des Partners be- billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen. Einer ausdrücklichen Erklärung gegenüber dem Partner steht eine Partner ist es insbesondere untersagt, dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform i.S.v. §126b BGB. Wird die Mitteilung des EBZ an eine E-Mail-Adresse konkludente Erklärung gegenüber jedermann gleich, die im öffentlichen Zugänglichmachen einer veränderten a) wissentlich falsche Angaben bei der Registrierung oder sonst im Benutzerkonto zu machen, insbesondere 5 Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten versandt, die der Partner selbst bei Vertragsschluss oder danach in seinem Benutzerkonto angegeben hat, gilt Version des Partner-WIKI liegen darf. Der Zustand des Partner-WIKI im Zeitpunkt des Vertragsschlusses stellt über den Namen des Unternehmensträgers und dessen Kontaktdaten, 5.1 Mit dem Einstellen von Inhalten in das Partner-WIKI räumt der Partner dem EBZ nur und ausschließ- die Mitteilung am dritten Arbeitstag nach ihrer Versendung als zugegangen. keine Vereinbarung über eine bestimmte Mindestbeschaffenheit des Partner-WIKI dar. Ausgestaltung und b) in den ihm zur Verfügung gestellten Freitextfeldern ausführbaren Quelltext, insbesondere Skripte in Program- lich diejenigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten ein, die vom EBZ benötigt werden, damit funktionale Ausstattung des Partner-WIKI können vom EBZ auch während der Laufzeit des Vertrags jeder- miersprachen wie z.B. JAVA-Skript, einzubringen, das EBZ das Partner-WIKI entsprechend seinem Sinn und Zweck öffentlich zugänglich machen sowie die im 1.4 Wird das Vertragsverhältnis mit dem einzelnen Partner ungeachtet der Änderungen der ANB, d.h. unverän- zeit ohne vorherige Ankündigung verändert werden. Inhaltliche Vorgaben für die Ausübung des Ermessens c) beleidigende, verleumderische, pornografische, jugendgefährdende oder sonst strafrechtlich relevante In- Partner-WIKI angebotenen und vom Partner oder anderen Nutzern in Anspruch genommenen Dienstleistungen dert fortgesetzt, etwa weil der Partner einer geplanten Änderung fristgerecht widersprochen hat, steht dem EBZ bestehen nur dahingehend, dass das Partner-WIKI auch im veränderten Zustand noch den Vorgaben des Ver- halte einzustellen, ermöglichen kann. das Recht zu, den Vertrag mit dem Partner außerordentlich mit einer Auslauffrist von vier Wochen zu kündigen. trags mit dem Partner sowie den Vorgaben dieser ANB genügen muss. Sollte einem Partner gegenüber die d) andere Partner und/oder Dritte unzumutbar zu belästigen, etwa durch unverlangt zugesandte Werbung 36 37
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