20212021 Österreichische Ärztezeitung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2021
Entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der aktuellen
epidemiologischen Situation wurde der Impfplan 2021 von Experten des Nationalen
Impfgremiums in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium erstellt.
Neuerungen/Änderungen 2021 chendes Vorgehen notwendig sein, das für den Einzelfall abhän-
gig von den jeweiligen Angaben und Gegebenheiten modifiziert
Änderungen wurden in folgenden Kapiteln vorgenommen: werden muss. Die angeführten Nachhol-Empfehlungen gelten
• NEU: COVID-19-Pandemie: Umgang mit anderen Impfungen für gesunde Personen ohne spezielle Risikofaktoren in den je-
während der Pandemie weils angeführten Altersgruppen.
• HPV: Präzisierung des Impfschemas vor allem hinsichtlich
COVID-19
• Influenza: Aktualisierung der Empfehlungen und kostenfreies
Kinderimpfprogramm xxx
Eine Impfung kann man nur dann als
• Meningokokken: Update zum Impfschema Bexsero gemäß • xxx
Fachinformation; Impfschema für NeisVacC gegeben ansehen, wenn eine schriftliche
Dokumentation vorliegt. Prinzipiell sollte jede
Nachholimpfungen, fehlende Impfdokumentation empfohlene Impfung bei Versäumnis
ehestmöglich nachgeholt werden.
Bei der Impfung von Kindern und Erwachsenen ohne Impf-
dokumentation wird ein von der Fachinformation abwei-
Tab. 1: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem ersten bis vollendetem sechsten Lebensjahr
Impfung Dosen Anmerkung
Diphtherie (DIP) 3 Dosen 6-fach-Impfstoff
Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1–2 Monaten,
Pertussis (aP) 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis
Poliomyelitis (IPV) (mangels Alternativen Empfehlung obwohl teils off-label)
Hepatitis B (HBV)
Haemophilus influenzae B (HiB)
Masern, Mumps, Röteln (MMR) 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen
Pneumokokken 1–2 Dosen Empfohlen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Hepatitis A 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen
Meningokokken B 3 Dosen
Meningokokken C 1 Dosis Einmalig
FSME 3 Dosen
Varizellen 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen
Influenza 2 Dosen Laut Empfehlung im Kapitel Influenza
2 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021Tab. 2: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem sechsten bis vollendetem 18. Lebensjahr
Impfung Dosen Anmerkung
Diphtherie (dip) 3 Dosen Boostrix Polio bzw. Repevax (trotz fehlender Zulassung auch für Grund-
Tetanus (TET) immunisierung): 2. Dosis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 6–12 Monate nach
Pertussis (aP) der 2. Dosis
Poliomyelitis (IPV) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra
Masern, Mumps, Röteln (MMR) 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen
Hepatitis B 3 Dosen
Meningokokken B 2 Dosen
Meningokokken C 1 Dosis Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
Meningokokken A, C, W135, Y 1 Dosis Ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Varizellen 2 Dosen Besonders ab dem vollendeten 9. Lebensjahr
FSME 3 Dosen
Hepatitis A 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, bis zum vollendeten 10. Le-
bensjahr (Volksschule)
Influenza 1–2 Dosen Laut Empfehlung im Kapitel Influenza
HPV 2–3 Dosen
Tab. 3: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 18. Lebensjahr
Impfung Dosen Anmerkung
Diphtherie (dip) 3 Dosen Boostrix Polio bzw. Repevax (Grundimmunisierung off-label):
Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis
Pertussis (aP) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra
Poliomyelitis (IPV)
Masern, Mumps, Röteln (MMR) 2 Dosen Wenn keine dokumentierte zweimalige Lebendimpfung, kein Nachweis
ausreichend schützender Antikörper, keine zurückliegende, laborbestätigte
Maserninfektion: Abstand mindestens 4 Wochen
Varizellen 2 Dosen Bei fehlender Immunität, Abstand mindestens 4 Wochen
Hepatitis B 3 Dosen Bis zum vollendeten 65. Lebensjahr
HPV 3 Dosen Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr
FSME 3 Dosen
Pneumokokken 2x1 Dosis Bei Personen ohne Risiko: ab dem vollendeten 50. Lebensjahr individuelle
Prüfung, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr PNC13 gefolgt von PPV23
nach einem Jahr. Risikopersonen: spezielle Impfschemata!
Influenza Jährlich, Risikogruppen: spezielle Impfschemata laut Empfehlung
Herpes Zoster (HZV) 2 Dosen Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr
4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 3COVID-19
Alle in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfstoffe werden gemäß den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angewen-
det. In Abhängigkeit von einer neuen Datenlage werden diese Empfehlungen regelmäßig modifiziert. Daher wird diese Impfung ge-
sondert abgehandelt. Alle Informationen dazu stehen unter
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung zum Download zur Verfügung.
Details zu allgemein empfohlenen Impfungen (in alphabetischer Reihenfolge)
Diphtherie
Kinderimpfung Impfschema
Die Impfung ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten Grundimmunisierung im Rahmen der Sechsfach-Impfung im
und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 1. Lebensjahr: 2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis
Schema im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat geimpft. Im 6 Monate nach der 2. Dosis.
Schulalter wird die Kombinationsimpfung Diphtherie (dip; Grundimmunisierung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: 2. Do-
reduzierte Dosis), Tetanus, Pertussis und Polio im 7. bis 9. Le- sis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis.
bensjahr wiederholt. Auffrischung: bei Volksschuleintritt, danach alle zehn bzw. alle
fünf Jahre ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Erwachsenenimpfung
Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auf- Bei versäumter Auffrischungsimpfung und einem Impfab-
frischungsimpfung im Schulalter sollen bis zum vollende- stand bis zu 20 Jahre wird die Impfung mittels einer einzigen
ten 60. Lebensjahr Auffrischungsimpfungen mit reduzierter Dosis nachgeholt; bei einem längeren Impfabstand (mehr als
Diphtheriekomponente (dip) als Kombinationsimpfstoff mit 20 Jahre) wird eine Auffrischungsimpfung mit serologischer
Tetanus (TET), Pertussis (aP) und Polio (IPV) regelmäßig alle Impferfolgsprüfung empfohlen.
zehn Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre
erfolgen (Boostrix Polio/Repevax). Besteht keine Indikation Diphtherie ist in Österreich meldepflichtig.
zu weiteren Polio-Impfungen und liegen im Erwachsenen-
alter schon zwei oder mehr Auffrischungsimpfungen gegen In Österreich wurden 2014 und 2016 – erstmals nach mehr als
Polio (mit IPV) vor, wird danach nur mehr gegen Diphtherie- 20 Jahren – insgesamt vier Fälle von Wund- oder Hautdiphthe-
Tetanus-Pertussis aufgefrischt (Boostrix). rie gemeldet. 2017 wurde bei vier Proben von jungen männ-
lichen Erwachsenen Corynebakterium diphtheriae ssp. mitis/
Indikation belfanti nachgewiesen. 2018 wurden elf Diphtherie-Verdachts-
Alle Personen sollen gegen Diphtherie in Kombination mit fälle an die nationale Referenzzentrale übermittelt. Die Be-
Tetanus, Pertussis und Polio geimpft sein. Besonders wichtig handlung der Diphtherie erfolgt mit Antitoxin und Antibiotika.
ist der Impfschutz für
• Medizinisches Personal, das Kontakt mit Infizierten haben Postexpositionelle Prophylaxe
kann; Für Personen mit engem („face to face“) Kontakt zu Erkrank-
• Personen mit häufigen Publikumskontakten; ten: Chemoprophylaxe; unabhängig vom Impfstatus präven-
• Personen aus Gebieten mit hohem Diphtherie-Risiko; tive antibiotische Therapie, z.B. mit Erythromycin.
• Personal der Grenzkontrollinstitutionen, diplomatisches
Personal; Postexpositionelle Impfung, wenn die letzte Impfung mehr
• Reiseimpfung: besonders bei Reisen in Endemiegebiete. als fünf Jahre zurückliegt.
4 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021FSME
Kinderimpfung Encepur: 2. Dosis nach 1–3 Monaten,
Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm 3. Dosis 9–12 Monate nach der 2. Dosis.
enthalten und ist ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
zugelassen. Wird vor dem ersten Lebensjahr geimpft (frü- Gemäß Fachinformation (Encepur 02/2019) ist ein Wech-
hestens ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat, abwei- sel des Impfstoffs auch während der Grundimmunisierung
chend von der Fachinformation) kann die Wirksamkeit der möglich. Ist ein Impfstoffwechsel notwendig, sollte dieser
Impfung möglicherweise schwächer ausfallen als bei der jedoch auf die letzte Dosis der Grundimmunisierung nach
Impfung ab dem ersten Lebensjahr. fünf bis zwölf Monaten (FSME-Immun) bzw. neun bis zwölf
Monaten (Encepur) beschränkt werden.
Der Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum voll-
endeten 16. Lebensjahr, der Impfstoff Encepur für Kinder Nach der ersten Dosis der Grundimmunisierung ist noch
bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr zugelassen. Bei kein kompletter Impfschutz vorhanden.
allen Impfungen ist die korrekte Durchführung der Impfung
wichtig, ganz besonders jedoch bei der FSME-Impfung von Schnellimmunisierungsschema zur Grundimmunisierung
Kindern: FSME-Immun: 2. Dosis nach 14 Tagen, 3. Dosis 5–12 Monate
• Aufschütteln nach der 2. Impfung.
• Luft nicht ausspritzen Encepur: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der 2.
• volle 0,25 ml applizieren Impfung (entspricht Tag 21 nach der 1. Impfung).
• bei Kindern unter 18 Monaten Applikation in den
M. vastus lat. Auffrischungsimpfungen:
• Auffrischung drei Jahre nach Abschluss der Grundimmu-
Erwachsenenimpfung nisierung bzw. zwölf bis 18 Monate nach dem Encepur-
Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen erfol- Schnellimmunisierungsschema.
gen gemäß dem angegebenen Schema. In Österreich ist kein • Danach Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60.
Bundesland FSME-frei; daher ist die Impfung für alle in Ös- Lebensjahr alle fünf Jahre; ab dem vollendeten 60. Lebens-
terreich lebenden Personen zu empfehlen. jahr alle drei Jahre. Booster- und Auffrischungsimpfungen
sollten möglichst immer vor der Saison verabreicht wer-
Impfschema den. Bei Versäumnis einer Impfung bzw. längeren Impfab-
Grundimmunisierung: ständen wird nach zwei oder mehr Dosen diese Impfung
FSME-Immun: 2. Dosis nach 1–3 Monaten, mittels einer einzigen Dosis nachgeholt; die Grundimmu-
3. Dosis 5–12 Monate nach der 2. Dosis. nisierung muss nicht neu begonnen werden.
Tab. 4: Postexpositionelle Prophylaxe: Empfehlung zum Vorgehen nach Zeckenstich
Abstand zwischen letzter Abstand zwischen Zecken-
Impfanamnese Empfohlene Vorgangsweise
Impfung und Zeckenstich stich und Arztbesucha
Start Grundimmunisierung 4 Wochen
Keine FSME-Impfung - -
nach Zeckenstich
Nur 1. Dosis ≤14 Tage danach beliebig 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich
ab 15. Tag bis 1 Jahr danach bis 48 h nach Zeckenstich 2. Dosis sofort
>48 h nach Zeckenstich 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich
>1 Jahr danach bis 48 h nach Zeckenstich Impfung sofortb
>48 h nach Zeckenstich Impfung 4 Wochen nach Zeckenstichb
Impfung wenn nach Impfschema
2 oder mehr Dosen
fällig oder sogar überfällig
a Bei unklarem Abstand zum Zeckenstich Vorgehen wie bei >48 Stunden nach Zeckenstich.
b Serologische Kontrolle empfohlen. Falls dies nicht möglich ist, gilt diese Impfung als erste Dosis der Grundimmunisierung.
Anmerkung: FSME Immunglobulin human ist nicht mehr verfügbar.
4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 5Haemophilus influenzae Typ B Hepatitis A
Kinderimpfung Kinderimpfung
Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B (HiB) ist im kostenfreien Die Impfung ist nicht im kostenfreien
Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung Impfprogramm enthalten. Wegen
nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat geimpft. Für eines potentiell erhöhten Risikos der
Kinder nach dem vollendeten fünften Lebensjahr wird die HiB-Impfung bei Einschleppung von Hepatitis A aus
Indikation empfohlen. Urlaubsländern mit höherer Hepatitis
A-Inzidenz sollen Kinder vor Eintritt in
Erwachsenenimpfung Gemeinschaftseinrichtungen ab dem
Mit Ausnahme der Personen, die unter den speziellen Indikationen für eine vollendeten ersten Lebensjahr (bis
HiB-Impfung angeführt sind, wird diese Impfung Erwachsenen nicht emp- zum vollendeten zehnten Lebensjahr
fohlen. bzw. Volksschulaustritt) gegen Hepati-
tis A geschützt sein.
Personen mit folgenden Erkrankungen sollten gegen HiB geimpft werden:
• Anatomische oder funktionelle Asplenie (inklusive Sichelzellerkrankung); Erwachsenenimpfung
• vor elektiver Splenektomie: wenn möglich Impfung spätestens 14 Tage vor Die Impfung wird allen Erwachsenen
dem Eingriff; empfohlen, die sich schützen wollen,
• Immunglobulinmangel, insbesondere Immunglobulin G2 Mangel; insbesondere wenn die angegebenen
• kombinierte Immundefekte und Immundefekte, bei denen ein T-Zell-De- Indikationen zutreffen.
fekt im Vordergrund steht;
• gestörte Phagozytenfunktion; Indikationen
• Empfänger sowie Spender von hämatopoetischen Stammzelltransplantaten; • Kleinkinder und Kinder bis zum voll-
• Chemotherapie und Bestrahlung wegen maligner Erkrankungen in den ers- endeten zehnten Lebensjahr – vor
ten 60 Lebensmonaten; Eintritt in Gemeinschaftseinrich-
• Personen mit HIV-Infektion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (wenn kei- tungen;
ne Impfung gegen HiB vor dem vollendeten fünften Lebensjahr erfolgt ist); • Sozialberufe (wie Betreuungsperso-
• Cochlea-Implantat oder Liquorfistel; nal in Kindergärten, Lehrer, Sozialar-
• Defekte des Komplementsystems; beiter, etc.);
• bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/Biologika-Therapie • medizinisches und nicht medizi-
(z.B. Anti-CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn. nisches Betreuungspersonal von
Flüchtlingen in Unterkünften für
Eine einmalige HiB-Impfung ist bei diesen Personengruppen indiziert, wenn Flüchtlinge/Asylsuchende und in
eine komplette Grundimmunisierung oder eine Auffrischung länger als fünf den Erstanlaufstellen;
Jahre zurückliegt. Aufgrund von immunologischen Überlegungen sind bei • alle in Lebensmittelbetrieben und in
bestimmten Indikationen wie z.B. bei Asplenie wiederholte Impfungen etwa der Gastronomie tätigen Personen;
alle fünf Jahre empfohlen. • Hepatitis A-gefährdetes Personal
medizinischer Einrichtungen ein-
Postexpositionelle Prophylaxe schließlich Auszubildende z.B. in
Nach engem Kontakt mit Patienten mit invasiver Haemophilus influenzae Pädiatrie, Infektionsmedizin, Labor
B-Infektion wird eine Chemoprophylaxe empfohlen: für alle Haushalts- (Stuhluntersuchungen) inklusive
mitglieder, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Küchen- und Reinigungspersonal;
Kind im Alter bis zu vier Jahren oder aber eine Person mit relevanter Im- • Personal von plasmafraktionie-
mundefizienz bzw. Immunsuppression befindet sowie für ungeimpfte ex- renden Unternehmen;
ponierte Kinder bis vier Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen. • Personen, die in Bereichen mit be-
rufsbedingt erhöhtem Risiko hin-
Chemoprophylaxe mit Rifampicin: sichtlich Hepatitis A tätig sind wie
• Neugeborene: 1 x 10 mg/kg KG pro Tag p.o. für 4 Tage z.B. Bestattungsdienste, Justiz/Haft-
• Säuglinge und Kinder: 1 x 20 mg/kg KG (maximal 600 mg) p.o. für 4 Tage wache, Landwirtschaft, Sexarbeit,
• Erwachsene: 1 x 600 mg p.o. für 4 Tage Erste Hilfe, Einsatzdienste (Rettung,
Feuerwehr, Polizei), Militärpersonal
Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeit- bei möglicher Exposition;
punkt – spätestens sieben Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls • Kanalisations- und Klärwerkperso-
– begonnen werden. nal;
6 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021• Personen mit Gerinnungsstörungen, Personen mit chro- Postexpositionelle Prophylaxe: Nachdem hier ein rascher
nischer Darm- oder Lebererkrankung wie z.B. Morbus Schutz gewünscht ist, sollen zwei Dosen des Kinderimpfstoffs
Crohn, Colitis ulcerosa, HCV-Infizierte und HBV-Carrier; am Tag 0 und die 3. Dosis nach sechs bis zwölf Monaten (off-
• Kontakt mit an Hepatitis A-Erkrankten oder Personen, die label) angewendet werden.
Hepatitis A Virus ausscheiden;
• Personen mit Sexualverhalten, welches bezüglich Hepatitis Reiseverkehr: Hier kann die Fixkombination Hepatitis A/Ty-
A riskant sein kann, insbesondere MSM („men who have sex phus für die Erstimpfung verwendet werden. Für eine Booste-
with men“); rung reicht nach sechs bis zwölf Monaten eine einmalige Dosis
• Reiseimpfung: Touristen und beruflich Reisende, diploma- mit einem Hepatitis A-Kinderimpfstoff aus.
tischer Dienst und Entwicklungshilfe in Endemiegebieten.
Postexpositionelle Prophylaxe
Impfschema Zur Prophylaxe steht oft nur mehr die aktive Immunisierung
Grundimmunisierung für Kinder ab dem vollendeten 1. Le- mit Totimpfstoff (HAV-Impfung) für Personen ab dem vollen-
bensjahr und Erwachsene: 2 Dosen: 2. Dosis mindestens sechs deten ersten Lebensjahr zur Verfügung, wenn kein spezifisches
Monate nach der 1. Dosis (siehe Fachinformation). Ab dem Immunglobulin (HAV-Ig) mit definiertem AK-Gehalt gegen
vollendeten 1. Lebensjahr kann auch in Kombination mit He- Hepatitis A-Virus lieferbar ist. Diese aktive postexpositionelle
patitis B (Kinderformulierung bis zum vollendeten 16. Lebens- Immunisierung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt
jahr) geimpft werden, 3 Dosen: 2. Dosis 1 Monat nach der 1. erfolgen. Danach ist keine sichere Wirksamkeit mehr gegeben;
Dosis, 3. Dosis 6 bis 12 Monate nach der 2. Dosis (abweichend der Krankheitsverlauf kann jedoch gemildert sein.
von der Fachinformation).
Wenn ein HAV-Ig zur Verfügung steht (siehe entsprechende
Weitere Auffrischungsimpfungen sind – sofern die Grundim- Fachinformation – z.B. Beriglobin P enthält mindestens 100 IE/
munisierung bei nicht beeinträchtigter Immunlage gegeben ml), kann dieses zur postexpositionellen Prophylaxe verwen-
wurde – vermutlich nicht mehr nötig. Bei mehr als 90 Prozent det werden. Es soll nicht später als bis zum 14. Tag nach der
der Geimpften sind auch drei bis vier Jahrzehnte nach der Exposition verabreicht werden. Personen, die HAV-Ig erhalten,
Grundimmunisierung noch immer spezifische Antikörper sollen zusätzlich geimpft werden. Dies gilt vor allem für Per-
nachweisbar. sonen, für die Hepatitis A eine besonders hohe Gefahr darstellt
wie z.B. chronisch HBV- oder HCV-Infizierte oder Personen mit
Im Falle von Liefereinschränkungen von Impfstoffen mit He- chronischen Leber- oder Darmerkrankungen.
patitis A-Komponente wird zur aktiven Immunisierung gegen
Hepatitis A folgendes empfohlen: Zur Komplettierung des Impfschutzes wird eine Auffrischung
frühestens nach sechs Monaten empfohlen. Kombinierte He-
• Falls kein Hepatitis B-Impfschutz und genügend Zeit be- patitis-Impfstoffe werden zur postexpositionellen Prophylaxe
steht, wird (ab dem vollendeten 1. Lebensjahr) ein Kombi- wegen des zu geringen Gehalts an Hepatitis A-Antigen nicht
nationsimpfstoff Hepatitis A und Hepatitis B im Schema 2+1 empfohlen, wobei in Ausnahmefällen wie unter „Lieferein-
empfohlen: 2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6–12 schränkungen “ beschrieben vorgegangen werden kann.
Monate nach der 2. Dosis (abweichend von der Fachinfor-
mation). Impfschutz gegen Hepatitis A ist circa zwei Wochen Selbst wenn in der postexpositionellen Prophylaxe HAV-Ig zum
nach der 2. Dosis zu erwarten. Einsatz kommt, kann der Ausbruch der Erkrankung und damit
• Falls jedoch bereits ein Hepatitis B-Impfschutz besteht, die Virusausscheidung nicht in allen Fällen verhindert werden.
kann bei Erwachsenen wegen mangelnder Alternativen off- Daher muss die betroffene Person auf die strikte Einhaltung der
label ein Hepatitis A-Kinderimpfstoff nach dem 2+1-Sche- notwendigen Hygienemaßnahmen für eine Dauer von mindes-
ma verwendet werden: Die 2. Dosis erfolgt ein Monat nach tens zwei Wochen hingewiesen werden.
der 1. Dosis, die 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis. Mit
einem Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der 2. Imp- Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für die Ver-
fung mit einem Kinderimpfstoff zu rechnen. Ist ein rascherer wendung von Hepatitis A-Impfstoffen oder Immunglobulin zur
Schutzeintritt nötig, so kann jeweils eine Dosis des gleichen postexpositionellen Prophylaxe.
Impfstoffes (z.B. am linken und eine am rechten Arm) am
gleichen Tag verabreicht werden: 2 Dosen am Tag 0; 3. Dosis
nach 6–12 Monaten.
• Die einzelnen zugelassenen Impfstoffe gegen Hepatitis A
sind austauschbar.
4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 7Hepatitis B
Kinderimpfung
Die Impfung gegen Hepatitis B (HBV) ist im kostenfreien − Personen, die in Berufsfeldern mit spezifischem Risiko
Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechs- tätig sind, unter anderem Entsorgungs- und Abfallwirtschaft,
fach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 11. bis 12. Abfall-, Abwasser-, Entsorgungs-, Reinigungs-, Bestattungs-
Lebensmonat geimpft. Nach der Grundimmunisierung im dienste, betreute Einrichtungen und Personal von Einrich-
Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist eine Auffrischungsimpfung tungen für Menschen mit einer geistigen oder psychischen
ab dem vollendeten siebten bis zum vollendeten 15. Lebens- Behinderung, Erste Hilfe, Feuerwehr, Fußpflege, Justiz/Haft-
jahr empfohlen. Danach sind weitere Auffrischungsimp- wache, Piercing- oder Tattoostudios, Polizei, Rettungsdienst,
fungen oder Titerkontrollen nur bei Risikopersonen emp- Sexarbeit
fohlen. Bei fehlender Grundimmunisierung soll die Hepatitis − Personen in der Betreuung/Versorgung von Flüchtlingen
B-Immunisierung spätestens mit Pflichtschulaustritt nachge- und Unterkünften für Flüchtlinge/Asylsuchende, auch in
holt werden, da das Infektionsrisiko ab diesem Alter steigt. Erstanlaufstellen
Erwachsenenimpfung Impfschema
Die HBV-Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt Die Hepatitis B-Impfung ist eine Komponente der Sechsfach-
werden und ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein Impfung für Säuglinge/Kleinkinder. Außerdem stehen mono-
empfohlen; bei entsprechender Indikation Erstimpfung auch und bivalente Totimpfstoffe (in Kombination mit Hepatitis A)
nach dem vollendeten 65. Lebensjahr. Nach der Grundimmu- zur Verfügung.
nisierung im Erwachsenenalter werden weitere Auffrischungs-
impfungen oder Titerkontrollen nur für Risikogruppen bzw. bei Grundimmunisierung im Rahmen der Sechsfach-Impfung:
Indikation empfohlen. • im 1. Lebensjahr: 2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten,
3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis.
Bei „Indikation“ ist eine Titerkontrolle ein bis sechs Monate • ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: 2. Dosis nach 1–2 Mona-
nach der dritten Dosis der Grundimmunisierung vorgesehen, ten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis.
da fünf bis zehn Prozent der Geimpften keine ausreichende
Immunantwort ausbilden. Ist der Titer ausreichend hoch Grundimmunisierung mit Monokomponenten-Impfstoffen:
(≥100 mIE/ml), sollen bei andauernder Indikation Auffri- • 2+1 Schema: 2. Dosis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 5–11 Mo-
schungsimpfungen alle zehn Jahre erfolgen. Weitere Titerbe- nate nach der 2. Dosis bzw. gemäß Fachinformation.
stimmungen sind jedoch (außer bei Personen mit Immun- • Schnellimmunisierung (Schema 0/7/21) (ab vollendetem
suppression) nicht mehr erforderlich, wenn das Ansprechen 18. Lebensjahr und off-label) mit Monokomponenten-
auf die Impfung einmalig mittels Titerkontrolle belegt wurde. impfstoffen: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach
der 2. Impfung (entspricht 21 Tage nach der 1. Impfung),
Indikation 4. Dosis 11 Monate nach der 3. Impfung.
• Chronische Lebererkrankung
• Häufiger Bedarf an Plasmaprodukten (z.B. Hämophilie) Die Hepatitis B-Impfung kann ab dem vollendeten ersten Le-
• Prädialyse- und Dialysepatienten: höhere Antigendosis von bensjahr auch als Kombinationsimpfung mit Hepatitis A ge-
40 µg nach Standardschema geben werden.
• Bestehende oder zu erwartende Immundefizienz bzw. Im-
munsuppression, bei HIV-Infektion Auffrischungsimpfung: Nach der Säuglingsimpfung ab dem
• Kontakt mit an Hepatitis B-Erkrankten oder HBsAg-Trägern, vollendeten siebten Lebensjahr im Schulalter auffrischen;
sofern sie nicht bereits immun oder nicht selbst HBsAg-Trä- routinemäßige Auffrischung sonst nicht erforderlich (Aus-
ger sind. nahme „Indikation“).
• Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko
• Intravenöser Drogengebrauch Schwangerschaft oder Stillen stellen keine Kontraindika-
• Infektionsrisiko durch Blutkontakte mit möglicherweise infi- tionen für die Impfung dar!
zierten Personen wie zum Beispiel Personen in Gefängnissen
• Reisende in Gebiete mit hoher Hepatitis B-Infektionsprävalenz Titerkontrollen und Auffrischungsimpfungen bei Personen mit
• Personal mit beruflichem Risiko wie z.B. andauernder „Indikation“ (Anti-HbsAk; Titerkontrolle sechs
− Ärzte und Personal medizinischer Einrichtungen und Pfle- Monate nach der dritten Dosis der Grundimmunisierung):
geeinrichtungen einschließlich Auszubildende dieser Berufe, • Bei einem Titer ≥100 mIE/ml sollten Auffrischungsimp-
Reinigungspersonal von Gesundheitseinrichtungen; Per- fungen alle zehn Jahre erfolgen, solange das Expositionsrisi-
sonen, die beruflich Injektionsnadeln einsammeln oder ent- ko/die Indikation besteht; weitere Titerbestimmungen sind
sorgen sowie Personal plasmafraktionierender Unternehmen nicht erforderlich.
8 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021Efluelda
INFLUENZA-IMPFSTOFF
HOCHDOSIS-
INFLUENZA-IMPFSTOFF
inaktivierter tetravalenter Hochdosis-Influenza-Impfstoff
speziell für Ältere ab 65 Jahren 1
4-fache Antigenmenge (60 µg HA*/Influenza-Stamm) 1
nachweislich 24% höhere relative Wirksamkeit**
im Vergleich zur Standarddosis 1
-18% -13%
Pneumonie und
-8%
kardiorespiratorische Hospitalisierungen
Influenza-bedingte
Hospitalisierungen 1 jeglicher Ursache 1
Hospitalisierungen 1
Fachkurzinformation siehe Seite 27
* HA = Hämagglutinin
** Die Wirksamkeit wurde für den trivalenten Hochdosis-Impfstoff untersucht und kann gemäß Fachinformation auf Efluelda übertragen werden
1. Fachinformation Efluelda, Stand April 2020.
MAT-AT-2100120 – 1.0 – 02/2021Tab. 5: Postexpositionelle Prophylaxe bei möglicher Exposition mit HBV-haltigem Material*
Wie in Tabelle 6 ersichtlich, ist die zusätzliche Gabe von HBV-Immunglobulin von Impfanamnese und/oder serologischem Testergebnis
abhängig und sollte ehestmöglich (vorzugsweise bis zu 72 Stunden nach Exposition) bis spätestens eine Woche nach Exposition erfolgen.
Eine serologische Kontrolle des Impferfolgs nach den in der Tabelle angeführten Sofortmaßnahmen ist entsprechend den Vorgaben zur
präexpositionellen Immunisierung nach Abschluss der Immunisierung anzuschließen.
Status der Betroffenen Maßnahmen
Immunglobulingabec
Anti-HBs-
Impfstatus Serologie Impfung b
Anti-HBs-Antikörper
Bestimmunga HBV-IG
Testergebnis (mIE/ml)
Bei früherer Titerkontrolle ≥100
Nein Nein Nein
mIE/ml
Letzte Impfung Bei früherer TiterkontrollesAk, HBeAg/Ak sowie HBV-Viruslast HPV – Humane Papillomaviren
erfasst. Zur Vermeidung der vertikalen
Transmission der Virusinfektion auf Kinderimpfung
das Neugeborene muss sofort nach Die neun-valente Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV9, Gardasil 9) ist
der Entbindung – möglichst noch im im kostenfreien Impfprogramm für Mädchen und Buben enthalten und wird ab
Kreißsaal, zumindest aber innerhalb dem vollendeten neunten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr nach dem
von zwölf Stunden – die passive und Schema 0/6–12 Monate (1+1) geimpft. Die Impfung erfolgt auch im Rahmen von
aktive Immunisierung (PEP) des Kin- Schulimpfungen (vorzugsweise in der vierten Schulklasse). Außerdem bieten die
des erfolgen. Bundesländer an den öffentlichen Impfstellen für Kinder bis zum vollendeten 15.
Lebensjahr Catch-up Impfungen zum vergünstigten Selbstkostenpreis an. Für die
Bei Neugeborenen von Müttern, deren Dauer der COVID-19-Pandemie werden HPV-Nachholimpfungen zum Selbstkos-
aktueller HBsAg-Status nicht bekannt tenpreis auch für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr angeboten. Da-
ist und bei denen noch vor bzw. sofort bei gilt ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein Drei-Dosen-Schema.
nach der Geburt die serologische Kon-
trolle nicht möglich ist, wird ebenfalls Erwachsenenimpfung
unmittelbar post partum möglichst Die Impfung wird allen Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr unbedingt
innerhalb von zwölf Stunden die ak- empfohlen, danach optional. Der Nutzen einer später (ab dem vollendeten 30.
tive Immunisierung mit HBV-Impfstoff Lebensjahr) begonnenen HPV-Impfung hinsichtlich der Vermeidung von Dyspla-
begonnen und der HBs-Status der Mut- sien der Cervix sinkt.
ter bestimmt. Bei nachträglicher Fest-
stellung einer HBsAg-Positivität kann Indikation
beim Neugeborenen innerhalb von • Angeborene und erworbene Immunsuppression (HIV-Infektion, Transplan-
sieben Tagen postpartal die Gabe von tierte oder bei immunsupprimierenden Therapien etc.). Bei Therapien sollte die
HBV-Immunglobulin nachgeholt wer- Impfung vor entsprechender Immunsuppression bzw. nach abgeschlossener
den. Allerdings nimmt die Wirksamkeit Therapie veranlasst werden.
dieser Maßnahme mit zunehmendem • Autoimmunerkrankungen wie Sklerodermie, Kollagenosen etc.
Zeitintervall kontinuierlich ab. • Expositionsrisiko (sexuelle Aktivität)
• Es handelt sich um keine spezielle Reiseimpfung.
Vom HBV-Immunglobulin sollen dem
Neugeborenen möglichst sofort nach Impfschema
der Geburt 30–100 I.E./kg Körperge- In Österreich ist der Neunfach-Impfstoff Gardasil 9 empfohlen. Er enthält die Ty-
wicht simultan mit dem HBV-Impfstoff pen HPV 6, 11 (Genitalwarzen) und 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58.
verabreicht werden. Wird der Zeitraum • Vollendetes 9. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: 2 Dosen im Schema 1+1: 2. Do-
von zwölf Stunden verabsäumt, so sis nach mindestens 6 Monaten (bis 12 Monate – wegen besserer Immunogenität).
kann die aktive Immunisierung auch • Wurde die 2. Dosis früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist
noch später erfolgen, jedoch unter In- immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von 6 Monaten).
kaufnahme eines möglicherweise hö- • Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: 3 Dosen: 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis,
heren Erkrankungsrisikos (chronische 3. Dosis 6–8 Monate nach der 2. Dosis. Ab diesem Alter wird die HPV-Impfung zur
HBV-Infektion) für das Neugeborene. Erreichung eines gleichwertigen Individualschutzes dreimal empfohlen. Dies gilt
auch für immunsupprimierte Menschen bis zum 15. Lebensjahr.
HBV-Immunglobulin ist derzeit in Ös-
terreich als Hepatect CP 50 I.E./ml In- Wirksamkeitsstudien mit dem Neunfach-Impfstoff bei 16- bis 26-jährigen Frauen
fusionslösung verfügbar (2 ml = 100 IE zeigten eine bislang sechs Jahre anhaltende Schutzdauer; bei Jugendlichen bis zu
i.v.). Alternativ kann Uman Big 180 I.E./ acht Jahre. Für den Vierfach-Impfstoff wurde nach bis zu 14 Jahren 100-prozentige
ml (i.m.) Injektionslösung angewendet Wirksamkeit nachgewiesen.
werden. Die zweite Dosis der post par-
tum gegen HBV geimpften Kinder er- Bei Personen, die zuvor mit einem Zweifach- oder Vierfach-Impfstoff geimpft wur-
folgt nach einem Monat. Die weiteren den, besteht die Möglichkeit, den Impfschutz mit HPV9 zu optimieren. Für die
Impfungen erfolgen nach dem sonst Ausweitung des individuellen Impfschutzes kann ohne erhöhtes Risiko für Neben-
üblichen Schema mit der Sechsfach- wirkungen eine zusätzlich vollständige, dem Alter entsprechende Impfserie mit
Impfung. Mit vollendetem ersten Le- HPV9 durchgeführt werden.
bensjahr soll eine serologische Kon-
trolle erfolgen und eine intrauterine Postexpositionelle Prophylaxe
Infektion (HBsAg und HBeAg) ausge- Nach infektionsgefährdendem Sexualverkehr oder sexuellem Missbrauch eine
schlossen werden. zwei- bzw. dreimalige Impfung (altersabhängig).
4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 11Influenza (Virusgrippe)
Kinderimpfung
Die jährliche Impfung mit einem tetravalenten Impf-
stoff ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthal-
ten und für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen;
besonders für Säuglinge ab dem vollendeten sechsten
Lebensmonat und Kleinkinder. • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge chronischer
Erkrankungen wie chronischen Lungen-, Herz-, Kreis-
Erwachsenenimpfung lauferkrankungen, neurologischen Erkrankungen,
Die Influenza-Impfung ist für alle Erwachsenen emp- Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten
fohlen; vor allem aber für Personen ab dem vollendeten (auch bei gut eingestelltem Diabetes mellitus) und Im-
60. Lebensjahr, chronisch Kranke, Personen mit ande- mundefekten;
ren Risikofaktoren und Gesundheitspersonal. • hospitalisierte Personen mit erhöhter Gefährdung für
Influenza-Komplikationen;
Indikation • stark übergewichtige Personen (BMI≥40);
Die Impfung ist jeder Person, die sich schützen will, zu • bei HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven
empfehlen. Dringend empfohlen ist sie für Erkrankungen.
Tab. 6: Personengruppe und bevorzugte Empfehlung
Tetravalente, Tetravalente Trivalente, inaktivierte, (Tetravalente
Personengruppe
inaktivierte Vakzine Lebendvakzinea adjuvantierte Vakzine Hochdosisvakzine)e
Vollendetes 6. Lebens-
monat bis vollendetes +a,b
2. Lebensjahr
Vollendetes 2. bis vollen-
(+a,b, c) +a,b
detes 18. Lebensjahr
Vollendetes 18. bis voll-
+
endetes 65. Lebensjahr
Ab vollendetem
+d + +
65. Lebensjahr
Risikopersonen (schwer
chronisch Kranke, stark +e +e (+)f
Immunsupprimierte)
a) Fluenz Tetra und Vaxigrip Tetra in der Saison 2020/2021 im kostenfreien Kinderimpfprogramm für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr verfügbar.
b) Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr (tetravalente Lebendvakzine) bzw. bis zum vollendeten neunten Le-
bensjahr (tetravalenter Totimpfstoff) sollen zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen gegeben werden. Bei eingeschränkter Impfstoff-
verfügbarkeit bei Erstimpfung nur eine Dosis verabreichen (und auf die zweite Dosis nach vier Wochen verzichten, off-label).
c) Bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen die tetravalente Lebendvakzine oder wenn tetravalente Lebendimpfung nicht verfügbar.
d) Ist nach den epidemiologischen Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem intensiven Auftreten des Influenza B-Stammes, der nur durch die te-
travalente Impfung abgedeckt wird, zu rechnen (B Yamagata), wird ergänzend oder von vornherein eine Impfung mit dem tetravalenten Impfstoff emp-
fohlen. Sind Fluad und Efluelda/Fluzone High Dose Quadrivalent nicht verfügbar, können auch tetravalente inaktivierte Impfstoffe verwendet werden.
e) Bei Immunsuppression sequentielle Impfung: zuerst trivalent adjuvantiert (teilweise altersabhängig auch off-label), im Intervall von mindestens vier
Wochen eine weitere tetravalente inaktivierte nicht adjuvantierte Impfung. Wenn verfügbar, kann ein Hochdosis-Impfstoff zum Einsatz kommen. Sind
Fluad und Efluelda/Fluzone High Dose Quadrivalent nicht verfügbar, können auch tetravalente inaktivierte Impfstoffe verwendet werden.
f) Begrenzte Mengen verfügbar in Alten- und Pflegeheimen und bei einzelnen Impfaktionen.
12 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021• bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/ Vergleich zu trivalenten
Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung zwei Impfstoffen. Der nasale Le-
bis vier Wochen vor Therapiebeginn; bendimpfstoff (Nasenspray)
• Schwangere und Frauen, die während der Influenza- ist vom vollendeten 24. Lebens-
Saison schwanger werden wollen; monat bis zum vollendeten 18. Le-
• Säuglinge ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat bensjahr zugelassen und steht in der
und Kleinkinder; Saison 2020/2021 im kostenfreien Kinder-
• Kinder/Jugendliche ab dem vollendeten sechsten Le- impfprogramm für Kinder bis zum vollendeten 15.
bensmonat bis zu 18 Jahren unter Langzeit-Aspirin- Lebensjahr zur Verfügung.
Therapie (Verhütung eines Reye-Syndroms). Es ist zu
beachten, dass in diesem Fall eine Lebendimpfung al- Impfschema Kinder und Jugendliche
tersunabhängig kontraindiziert ist! Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollen-
• Stillende und Personen im Umfeld von Neugeborenen; deten achten Lebensjahr (tetravalente Lebendvakzine)
• alle Reisenden: Schutz während der Reise und am Rei- bzw. neunten Lebensjahr (tetravalenter Totimpfstoff)
seziel werden zwei Impfungen im Abstand von mindestens
– Impfung spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt vier Wochen gegeben. Dabei wird mit der vollen Dosis
(Influenza-Saison tritt auf der Südhalbkugel etwa des Impfstoffs geimpft. Wird bei der Erstimpfung ein Le-
um ein halbes Jahr verschoben von April bis Septem- bendimpfstoff verwendet, soll auch bei Zweitimpfung
ber auf) ein Lebendimpfstoff verabreicht werden bzw. bei Erst-
impfung mit einer inaktivierten Vakzine auch bei Zweit-
Impfschema impfung nach mindestens vier Wochen eine inaktivierte
Die beste Zeit für die jährliche Influenzaimpfung begin- Vakzine verabreicht werden. Nach erfolgter Erstimpfung
nt Ende Oktober. Sie kann aber zu jedem früheren sowie reicht in den Folgejahren bei gesunden Kindern und Ju-
späteren Zeitpunkt – auch während bereits Influenza- gendlichen eine Dosis jährlich aus.
Fälle auftreten – durchgeführt werden.
Impfschema Erwachsene
Impfstoffauswahl bis zum vollendeten 65. Lebensjahr
Die Auswahl des Impfstoffes sollte gemäß Zulassung Für Erwachsene ist eine jährliche Impfung mit einem te-
und Verfügbarkeit erfolgen und individuelle Kriterien travalenten Impfstoff empfohlen.
wie Alter, Grundkrankheiten oder Expositionsrisiko be-
rücksichtigen. Es sind verschiedene Arten von Influenza- Impfschema Personen
Impfstoffen zugelassen. Alle in Österreich zugelassenen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr
Influenza-Impfstoffe enthalten von der WHO Auch für diese Personen ist eine jährliche Impfung emp-
und EMA für die jeweilige Saison fohlen. Senioren sollten bevorzugt mit dem adjuvan-
empfohlene Influenzavirus-Impf- tierten, trivalenten Impfstoff geimpft werden. Für diese
stämme: zwei Influenza A- Altersgruppe ist abhängig von der Verfügbarkeit auch
Stämme, derzeit A(H1N1) der tetravalente Hochdosis-Impfstoff Efluelda empfeh-
pdm09 und A(H3N2) und lenswert. Sowohl der adjuvantierte, trivalente Impfstoff
ein Vertreter der B/Vic- als auch der tetravalente Hochdosisimpfstoff haben den
toria Linie; in tetrava- Vorteil, dass in dieser Altersgruppe höhere Antikörper-
lenten Impfstoffen ist spiegel induziert werden.
zusätzlich ein Influ-
enza-B-Stamm der Impfschema Risikopersonen
Yamagata Linie ent- Bei Personen mit schweren Grundkrankheiten, Im-
halten. Tetravalente mundefekten und/oder mittelgradiger oder schwerer
Influenza-Impfstoffe Immunsuppression bzw. immunsupprimierenden The-
(zwei A- und zwei rapien wird eine Kombination von adjuvantiertem und
B- Influenzastämme) zusätzlich einem weiteren (nicht adjuvantierten) Influ-
haben den Vorteil einer enza-Impfstoff in einem Abstand von mindestens vier
breiteren Abdeckung im Wochen empfohlen.
4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 13Masern, Mumps, Röteln
Kinderimpfung naten verabreicht werden. Bei Erstimpfung nach dem er-
Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Masern, sten Lebensjahr erfolgt die zweite Dosis frühestmöglich mit
Mumps und Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfpro- einem Mindestabstand von vier Wochen.
gramm enthalten (Lebendimpfung). Es werden zwei
MMR-Impfungen ab dem vollendeten neunten Lebens- Kontraindikationen: Es handelt sich um einen Lebend-
monat (unbedingt vor Eintritt in Gemeinschaftseinrich- impfstoff mit entsprechenden Kontraindikationen (Im-
tungen) empfohlen. Bei Eintritt in Gemeinschaftsein- munsuppression, etc.). Die Rötelnimpfung in der Schwan-
richtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Schule) bzw. gerschaft ist kontraindiziert. Eine Schwangerschaft soll bei
mit dem vollendeten zwölften Lebensjahr soll der MMR- Impfung ausgeschlossen und mindestens einen Monat
Impfstatus (Impfpass) dringend kontrolliert und fehlende danach vermieden werden. Eine versehentliche Rötelnimp-
Impfungen nachgeholt werden. fung bei einer Schwangeren stellt aber keine Indikation für
einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Erwachsenenimpfung
Die MMR-Impfung ist derzeit in Österreich an öffentlichen Aktive Immunisierungen mit Virus-Lebendimpfstoffen
Impfstellen für alle Altersgruppen kostenfrei erhältlich; (wie zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizel-
es werden zwei Dosen im Abstand von mindestens vier len) sollten für mindestens drei Monate (bei Masern bis zu
Wochen empfohlen. Nur bei dokumentierter zweimaliger zwölf Monate) nach der letzten Gabe von Immunglobuli-
Lebendimpfung, Nachweis ausreichend schützender An- nen verschoben werden, da die Wirksamkeit der Impfung
tikörper im Serum oder zurückliegender laborbestätigter mit Lebendimpfstoffen (aufgrund von Antikörpern im Im-
Maserninfektion kann von langanhaltender Immunität aus- munglobulin) beeinträchtigt werden kann.
gegangen werden.
Masern: Postexpositionelle Prophylaxe
Bei fehlender Immunität auch gegen nur eine Impfkompo- Die MMR-Impfung kann auch als Postexpositionspro-
nente oder fehlender Impfdokumentation kann und soll die phylaxe eingesetzt werden und ist für Personen mit un-
MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. klarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in
Auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kinder nur ein- der Kindheit nach Kontakt zu Masernkranken empfohlen.
mal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden Die höchste Wahrscheinlichkeit für die Wirksamkeit einer
sind, sollen entsprechend geimpft werden. Personen, die MMR-Impfung als postexpositionelle Prophylaxe besteht
mit einem inaktivierten Masern-Impfstoff geimpft wurden bei einer Verabreichung einer MMR-Impfdosis innerhalb
(Masern adsorbiert oder Quintovirelon), sollten zwei Do- von 72 Stunden nach infektiösem Masern-Erstkontakt.
sen MMR-Impfstoff erhalten.
Immunglobulin
Indikation Bestimmte nicht immune Risikopersonen (Schwangere,
• Die MMR-Impfung ist für alle Personen ab dem vollen- Neugeborene, Säuglinge im Alter vonMeningokokken
lichst innerhalb von 72 Stunden Indikation
nach infektiösem Kontakt, gegebe- Für Kinder sind sowohl Impfungen gegen Meningokokken B als auch Impfungen
nenfalls Komplettierung des Impf- gegen Meningokokken C bzw. A, C, W135, Y allgemein empfohlen. Zusätzlich sind
schemas. Meningokokken-Impfungen bei folgenden Indikationen empfohlen:
Röteln • Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko:
Rötelnimpfung und – Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder
Anti-D Prophylaxe B-zellulärer Restfunktion, vor allem Komplement-/Properdindefekt, Hypogam-
Falls bei einer Anti-D Prophylaxe maglobulinämie, Asplenie, Splenektomie
bei einer Röteln (MMR)-seronega- – Bei einer Therapie mit Eculizumab: mindestens zwei Wochen vor Therapie-
tiven Mutter notwendig ist, muss beginn
die Anti-D Prophylaxe ehestmög- – Bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva-/Biologika-Therapie (Anti-
lich (i.e. im Wochenbett) verabrei- CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn
cht werden. • Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko:
– Personen mit engem Kontakt zu Meningokokken-Erkrankten (z.B. Haushalt)
Postexpositionelle Prophylaxe – MSM („men who have sex with men“); (insbesondere Meningokokken C)
Personen mit unklarem Impfsta- – Laborpersonal mit Kontakt zu Meningokokken-Isolaten und/oder Aerosolen
tus, ohne oder mit nur einer Imp- – Personal von Pädiatrien, Infektionsabteilungen und Intensivstationen (auf-
fung in der Kindheit nach Kontakt grund der Schwere der Erkrankung auch bei geringem Erkrankungsrisiko)
zu Rötelnkranken: Impfung mit – Militär: kann sinnvoll bei Rekruten oder Auslandseinsätzen sein
einem MMR-Impfstoff möglichst – Gilt nur für Meningokokken A, C, W135, Y: Für Reisen in Endemiegebiete fünf
innerhalb von 72 Stunden nach in- Jahre Gültigkeit der konjugierten ACWY-Impfung im internationalen Reisever-
fektiösem Kontakt, gegebenenfalls kehr. Vor Gruppen-(Schul-) Veranstaltungen und Austauschprogrammen für
Komplettierung des Impfschemas. Schüler in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko, aber auch bei Reisen in Länder
Eine Ig-Gabe verhindert nicht si- mit hoher Inzidenz ist eine Impfung entsprechend den dortigen Empfehlungen
cher die Infektion, erschwert je- angeraten. Saudi-Arabien schreibt während der Hadj für die Einreise zwingend
doch massiv deren diagnostische eine Impfung mit einem konjugierten tetravalenten Meningokokken-Impfstoff
Abklärung. vor, die auch in einem internationalen Impfpass dokumentiert werden muss.
Besteht eine Kontraindikation für Auffrischungsimpfungen sind bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko/an-
die MMR-Impfung (z.B. Schwan- dauernder Indikation alle fünf Jahre empfohlen.
gerschaft) steht für Röteln keine Im-
munglobulin-Gabe zur Verfügung! Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B
Die klinischen Studien zu Bexsero, dem einzigen derzeit für Kinder unter zehn Jah-
ren in Österreich zugelassenen Impfstoff gegen Meningokokken B, zeigen eine gute
Die MMR-Impfung stellt kein Immunogenität bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen. Erste epidemio-
Hindernis für das Stillen dar. logische Daten aus England weisen auf eine hohe Wirksamkeit (über 80 Prozent)
dieser Impfung bei Kindern im ersten Lebensjahr hin.
Aufgrund des gehäuften Auftretens von Fieber bei der Kombination mit anderen
Kinderimpfungen (Sechsfach-, Pneumokokken- und MMR-Impfung) kann bei
gleichzeitiger Verabreichung entsprechend der Fachinformation eine prophylak-
tische Gabe antipyretischer Arzneimittel in Erwägung gezogen werden.
Mittlerweile wurde für Personen ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr ein zwei-
ter Impfstoff gegen invasive Meningokokken-Erkrankungen der Serogruppe B, Tru-
menba, zugelassen.
Kinderimpfung
Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten.
Aufgrund der epidemiologischen Situation ist zur Erreichung eines Individual-
15Tab. 7: Impfschema für Bexsero (Details in der Fachinformation)
Mindestabstand
Alter bei Erstimpfung Grundimmunisierung zwischen den Dosen der Weitere Impfungen
Grundimmunisierung
3 Dosen 1 Monat Eine Dosis im Alter von
12–15 Monaten, mindestens
Säuglinge, 2–5 Monate 6 Monate nach 2. bzw. 3. Dosis
2 Dosen 2 Monate Bei Verzögerung spätestens
im Alter von 24 Monaten
Eine Dosis im zweiten Lebensjahr,
6–11 Monate 2 Dosen 2 Monate
mindestens 2 Monate nach 2. Dosis
Eine Dosis mindestens
12–23 Monate 2 Dosen 2 Monate
12–23 Monate nach 2. Dosis
2–10 Jahre
2 Dosen 1 Monat Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt
Ab 11 Jahren und älter
schutzes gegen invasive Meningokokken B-Erkrankungen die Impfschema
Impfung für alle Kinder und Jugendlichen möglichst früh ab Bei Impfbeginn entsprechend den Empfehlungen wird eine Do-
dem vollendeten zweiten Lebensmonat empfohlen. Nachhol- sis empfohlen.
Impfungen sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr empfohlen. Bei früherem Impfbeginn im ersten Lebensjahr:
• Neisvac C
Erwachsenenimpfung – Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 4. Lebensmonat:
Die Impfung ist unter dem Punkt „Indikation“ empfohlen. 2 Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten plus eine
weitere Dosis im Alter von 12 oder 13 Lebensmonaten,
Impfschema für Bexsero mindestens 6 Monate nach der 2. Dosis.
Aus epidemiologischen Gründen erscheint es sinnvoll, die Imp- – Impfbeginn vollendetes 4. Lebensmonat bis vollendetes
fung bei Kindern möglichst frühzeitig zu verabreichen. Mehrere 12. Lebensmonat: eine Impfung plus eine weitere Dosis
Impfschema sind möglich; es wird stets eine Dosis von 0,5 ml vorzugsweise im Alter von 12 oder 13 Lebensmonaten –
verabreicht. in jedem Fall aber mit einem Abstand von mindestens 6
Monaten zur letzten Impfung mit Neisvac C.
Impfschema für Trumenba: • Menjugate
Zugelassen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. – Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 12. Lebensmo-
Empfohlen sind zwei Dosen (je 0,5 ml) im Abstand von sechs nat: 2 Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten plus
Monaten. Zur Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung lau- eine weitere Dosis im 2. Lebensjahr mit einem Abstand
fen derzeit klinische Studien. von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen zweiten
Dosis.
Trumenba und Bexsero sind nicht austauschbar (eine begon-
nene Grundimmunisierung sollte mit demselben Impfstoff be- Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y
endet werden). Kinderimpfung
Die Impfung mit einem tetravalenten, konjugierten Meningo-
Monovalente Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C kokken-Impfstoff ist vom vollendeten zehnten bis zum vollen-
Kinderimpfung deten 13. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten.
Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthal- Die Impfung wird aufgrund der derzeitigen epidemiologischen
ten. Für Kleinkinder wird bevorzugt zwischen dem 13. bis 15. Situation in Österreich im Kleinkindalter nicht allgemein emp-
Lebensmonat einmalig eine Impfung mit einem konjugierten fohlen; sehr wohl jedoch, wenn Reisen in Risikogebiete geplant
Impfstoff gegen Meningokokken der Gruppe C empfohlen. sind, in denen die entsprechenden Serogruppen vorkommen.
16 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021Weitere Auffrischungsimpfungen sind derzeit aufgrund der epi- kungsbeginn stattgefunden haben. Sie sollte möglichst bald
demiologischen Situation nur bei Vorliegen von „Indikationen“ nach der Diagnosestellung beim Indexfall erfolgen, ist aber bis
empfohlen. Ist bereits eine Impfung gegen Meningokokken C im zu zehn Tage nach letzter Exposition sinnvoll.
Schulkind-/Adoleszentenalter erfolgt, kann gegebenenfalls zu- Chemoprophylaxe
sätzlich eine Impfung mit dem konjugierten Vierfach-Impfstoff Rifampicin: Eradikationsrate: 72–90 Prozent
erfolgen, wobei der für Auffrischungs-/Teilimpfungen übliche • Neugeborene: 2 x 5 mg/kg KG/Tag p.o. für 2 Tage
Mindestabstand von einem Monat eingehalten werden sollte. • Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 60 kg: 2x10 mg/kg KG/
Tag p.o. für 2 Tage (maximale ED 600 mg).
Erwachsenenimpfung • Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg: 2 x 600 mg/Tag für
Die konjugierte Vierfach-Impfung ist bei den „Indikationen“ 2 Tage
empfohlen (Risikopersonen, Reiseimpfung).
oder
Postexpositionelle Prophylaxe
Im Falle einer Exposition durch Kontakt mit einem Erkrankten Ciprofloxacin:
kann die Impfung die postexpositionelle Antibiotikaprophylaxe • ab 18 Jahre: einmal 10 mg/kg KG bis maximal 500 mg p.o.
nicht ersetzen. Eine Impfung wird zusätzlich zur Chemoprophy- Eradiktionsrate: 90–95 Prozent
laxe für Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen empfohlen.
Für Personen mit engem Kontakt zu einem Erkrankten mit einer ggf. Ceftriaxon:
invasiven Meningokokken-Erkrankung (alle Serogruppen) wird • von 2 bis 12 Jahre: 1 x 125 mg i.m.
unabhängig vom Impfstatus eine Chemoprophylaxe empfohlen. • ab 12 Jahre: 1 x 250 mg i.m.
Eradikationsrate: 97 Prozent
Hierzu zählen:
• alle Haushaltskontakte ggf. Azithromycin
• Personen mit direktem Kontakt zu oropharyngealen Sekreten • einmalig 10 mg/kg (max. 500 mg), jedoch keine routinemä-
eines Patienten ßige Empfehlung.
• Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter • Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrase-
sechs Jahren (bei guter Gruppentrennung nur die betroffene hemmern kontraindiziert ist, kommt hier zur Prophylaxe ge-
Gruppe) gebenenfalls Ceftriaxon in Frage (1 x 250 mg i.m.).
• Personen mit engen Kontakten in Gemeinschaftseinrich- • Der Indexfall mit einer invasiven Meningokokkenerkrankung
tungen mit haushaltsähnlichem Charakter (Internate, Wohn- sollte nach Abschluss der Therapie ebenfalls Rifampicin er-
heime, Kasernen) halten, sofern nicht intravenös mit einem Cephalosporin der
• Passagiere, die bei Flügen mit einer Flugdauer von mehr als 3. Generation behandelt wurde.
acht Stunden direkt neben einem Patienten gesessen sind
• Mund-zu-Mund-Beatmung, ungeschützter Kontakt bei einer Postexpositionelle Impfung
endotrachealen Intubation sieben Tage vor der Erkrankung Eine postexpositionelle Impfung wird zusätzlich zur Chemopro-
bis 24 Tage nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Be- phylaxe bei ungeimpften engen Kontaktpersonen empfohlen,
handlung wenn die Infektion des Indexpatienten durch die Serogruppen
A, C, W135, Y oder B verursacht wurde. Die Impfung sollte ehe-
Die Chemoprophylaxe ist indiziert, falls enge Kontakte mit dem baldig nach Serogruppenbestimmung des Erregers beim Index-
Index-Patienten in den letzten sieben Tagen vor dessen Erkran- fall durchgeführt werden.
IMPRESSUM
Medieninhaber und Verleger: Verlagshaus der Ärzte GmbH-Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbH, 1010
Wien, Nibelungeng. 13, Tel.: 01/512 44 86, Fax 01/512 44 86-24, E-Mail: office@aerzteverlagshaus.at, Internet: www.aerztezeitung.at Herausgeber:
Österreichische Ärztekammer Mit der Herausgabe beauftragt: Dr. Peter Neidhart Chefredaktion: Dr. Agnes M. Mühlgassner, MBA Chefin vom Dienst:
Mag. Julia Wild Redaktion: Dr. Manuela-Claire Warscher Sekretariat, Fotos, Termine: Claudia Chromy, DW 13 Verkaufsleitung: Bernhard Mitterhauser,
DW 18 Senior Key Account: Michaela Thenius, DW 35 Job-Inserate und Wortanzeigen: Mag. Edyta Konarzewska, DW 46 Kleinanzeiger, Abos: Anna
Hisch, DW 41 Art Direction: Irene Danter Grafik & Layout: Jessica Görz Alle Fotos inklusive Cover: SPL, picturedesk.com; mauritius Hersteller:
Druckerei Berger, Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., A-3580 Horn, Wienerstraße 80
4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 17Sie können auch lesen