20212021 Österreichische Ärztezeitung
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2021 Entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der aktuellen epidemiologischen Situation wurde der Impfplan 2021 von Experten des Nationalen Impfgremiums in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium erstellt. Neuerungen/Änderungen 2021 chendes Vorgehen notwendig sein, das für den Einzelfall abhän- gig von den jeweiligen Angaben und Gegebenheiten modifiziert Änderungen wurden in folgenden Kapiteln vorgenommen: werden muss. Die angeführten Nachhol-Empfehlungen gelten • NEU: COVID-19-Pandemie: Umgang mit anderen Impfungen für gesunde Personen ohne spezielle Risikofaktoren in den je- während der Pandemie weils angeführten Altersgruppen. • HPV: Präzisierung des Impfschemas vor allem hinsichtlich COVID-19 • Influenza: Aktualisierung der Empfehlungen und kostenfreies Kinderimpfprogramm xxx Eine Impfung kann man nur dann als • Meningokokken: Update zum Impfschema Bexsero gemäß • xxx Fachinformation; Impfschema für NeisVacC gegeben ansehen, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt. Prinzipiell sollte jede Nachholimpfungen, fehlende Impfdokumentation empfohlene Impfung bei Versäumnis ehestmöglich nachgeholt werden. Bei der Impfung von Kindern und Erwachsenen ohne Impf- dokumentation wird ein von der Fachinformation abwei- Tab. 1: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem ersten bis vollendetem sechsten Lebensjahr Impfung Dosen Anmerkung Diphtherie (DIP) 3 Dosen 6-fach-Impfstoff Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1–2 Monaten, Pertussis (aP) 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis Poliomyelitis (IPV) (mangels Alternativen Empfehlung obwohl teils off-label) Hepatitis B (HBV) Haemophilus influenzae B (HiB) Masern, Mumps, Röteln (MMR) 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen Pneumokokken 1–2 Dosen Empfohlen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Hepatitis A 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen Meningokokken B 3 Dosen Meningokokken C 1 Dosis Einmalig FSME 3 Dosen Varizellen 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen Influenza 2 Dosen Laut Empfehlung im Kapitel Influenza 2 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021
Tab. 2: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem sechsten bis vollendetem 18. Lebensjahr Impfung Dosen Anmerkung Diphtherie (dip) 3 Dosen Boostrix Polio bzw. Repevax (trotz fehlender Zulassung auch für Grund- Tetanus (TET) immunisierung): 2. Dosis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 6–12 Monate nach Pertussis (aP) der 2. Dosis Poliomyelitis (IPV) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra Masern, Mumps, Röteln (MMR) 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen Hepatitis B 3 Dosen Meningokokken B 2 Dosen Meningokokken C 1 Dosis Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Meningokokken A, C, W135, Y 1 Dosis Ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Varizellen 2 Dosen Besonders ab dem vollendeten 9. Lebensjahr FSME 3 Dosen Hepatitis A 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, bis zum vollendeten 10. Le- bensjahr (Volksschule) Influenza 1–2 Dosen Laut Empfehlung im Kapitel Influenza HPV 2–3 Dosen Tab. 3: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 18. Lebensjahr Impfung Dosen Anmerkung Diphtherie (dip) 3 Dosen Boostrix Polio bzw. Repevax (Grundimmunisierung off-label): Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis Pertussis (aP) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra Poliomyelitis (IPV) Masern, Mumps, Röteln (MMR) 2 Dosen Wenn keine dokumentierte zweimalige Lebendimpfung, kein Nachweis ausreichend schützender Antikörper, keine zurückliegende, laborbestätigte Maserninfektion: Abstand mindestens 4 Wochen Varizellen 2 Dosen Bei fehlender Immunität, Abstand mindestens 4 Wochen Hepatitis B 3 Dosen Bis zum vollendeten 65. Lebensjahr HPV 3 Dosen Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr FSME 3 Dosen Pneumokokken 2x1 Dosis Bei Personen ohne Risiko: ab dem vollendeten 50. Lebensjahr individuelle Prüfung, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr PNC13 gefolgt von PPV23 nach einem Jahr. Risikopersonen: spezielle Impfschemata! Influenza Jährlich, Risikogruppen: spezielle Impfschemata laut Empfehlung Herpes Zoster (HZV) 2 Dosen Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr 4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 3
COVID-19 Alle in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfstoffe werden gemäß den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angewen- det. In Abhängigkeit von einer neuen Datenlage werden diese Empfehlungen regelmäßig modifiziert. Daher wird diese Impfung ge- sondert abgehandelt. Alle Informationen dazu stehen unter https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung zum Download zur Verfügung. Details zu allgemein empfohlenen Impfungen (in alphabetischer Reihenfolge) Diphtherie Kinderimpfung Impfschema Die Impfung ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten Grundimmunisierung im Rahmen der Sechsfach-Impfung im und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 1. Lebensjahr: 2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis Schema im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat geimpft. Im 6 Monate nach der 2. Dosis. Schulalter wird die Kombinationsimpfung Diphtherie (dip; Grundimmunisierung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: 2. Do- reduzierte Dosis), Tetanus, Pertussis und Polio im 7. bis 9. Le- sis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis. bensjahr wiederholt. Auffrischung: bei Volksschuleintritt, danach alle zehn bzw. alle fünf Jahre ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Erwachsenenimpfung Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auf- Bei versäumter Auffrischungsimpfung und einem Impfab- frischungsimpfung im Schulalter sollen bis zum vollende- stand bis zu 20 Jahre wird die Impfung mittels einer einzigen ten 60. Lebensjahr Auffrischungsimpfungen mit reduzierter Dosis nachgeholt; bei einem längeren Impfabstand (mehr als Diphtheriekomponente (dip) als Kombinationsimpfstoff mit 20 Jahre) wird eine Auffrischungsimpfung mit serologischer Tetanus (TET), Pertussis (aP) und Polio (IPV) regelmäßig alle Impferfolgsprüfung empfohlen. zehn Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre erfolgen (Boostrix Polio/Repevax). Besteht keine Indikation Diphtherie ist in Österreich meldepflichtig. zu weiteren Polio-Impfungen und liegen im Erwachsenen- alter schon zwei oder mehr Auffrischungsimpfungen gegen In Österreich wurden 2014 und 2016 – erstmals nach mehr als Polio (mit IPV) vor, wird danach nur mehr gegen Diphtherie- 20 Jahren – insgesamt vier Fälle von Wund- oder Hautdiphthe- Tetanus-Pertussis aufgefrischt (Boostrix). rie gemeldet. 2017 wurde bei vier Proben von jungen männ- lichen Erwachsenen Corynebakterium diphtheriae ssp. mitis/ Indikation belfanti nachgewiesen. 2018 wurden elf Diphtherie-Verdachts- Alle Personen sollen gegen Diphtherie in Kombination mit fälle an die nationale Referenzzentrale übermittelt. Die Be- Tetanus, Pertussis und Polio geimpft sein. Besonders wichtig handlung der Diphtherie erfolgt mit Antitoxin und Antibiotika. ist der Impfschutz für • Medizinisches Personal, das Kontakt mit Infizierten haben Postexpositionelle Prophylaxe kann; Für Personen mit engem („face to face“) Kontakt zu Erkrank- • Personen mit häufigen Publikumskontakten; ten: Chemoprophylaxe; unabhängig vom Impfstatus präven- • Personen aus Gebieten mit hohem Diphtherie-Risiko; tive antibiotische Therapie, z.B. mit Erythromycin. • Personal der Grenzkontrollinstitutionen, diplomatisches Personal; Postexpositionelle Impfung, wenn die letzte Impfung mehr • Reiseimpfung: besonders bei Reisen in Endemiegebiete. als fünf Jahre zurückliegt. 4 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021
FSME Kinderimpfung Encepur: 2. Dosis nach 1–3 Monaten, Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm 3. Dosis 9–12 Monate nach der 2. Dosis. enthalten und ist ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zugelassen. Wird vor dem ersten Lebensjahr geimpft (frü- Gemäß Fachinformation (Encepur 02/2019) ist ein Wech- hestens ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat, abwei- sel des Impfstoffs auch während der Grundimmunisierung chend von der Fachinformation) kann die Wirksamkeit der möglich. Ist ein Impfstoffwechsel notwendig, sollte dieser Impfung möglicherweise schwächer ausfallen als bei der jedoch auf die letzte Dosis der Grundimmunisierung nach Impfung ab dem ersten Lebensjahr. fünf bis zwölf Monaten (FSME-Immun) bzw. neun bis zwölf Monaten (Encepur) beschränkt werden. Der Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum voll- endeten 16. Lebensjahr, der Impfstoff Encepur für Kinder Nach der ersten Dosis der Grundimmunisierung ist noch bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr zugelassen. Bei kein kompletter Impfschutz vorhanden. allen Impfungen ist die korrekte Durchführung der Impfung wichtig, ganz besonders jedoch bei der FSME-Impfung von Schnellimmunisierungsschema zur Grundimmunisierung Kindern: FSME-Immun: 2. Dosis nach 14 Tagen, 3. Dosis 5–12 Monate • Aufschütteln nach der 2. Impfung. • Luft nicht ausspritzen Encepur: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der 2. • volle 0,25 ml applizieren Impfung (entspricht Tag 21 nach der 1. Impfung). • bei Kindern unter 18 Monaten Applikation in den M. vastus lat. Auffrischungsimpfungen: • Auffrischung drei Jahre nach Abschluss der Grundimmu- Erwachsenenimpfung nisierung bzw. zwölf bis 18 Monate nach dem Encepur- Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen erfol- Schnellimmunisierungsschema. gen gemäß dem angegebenen Schema. In Österreich ist kein • Danach Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Bundesland FSME-frei; daher ist die Impfung für alle in Ös- Lebensjahr alle fünf Jahre; ab dem vollendeten 60. Lebens- terreich lebenden Personen zu empfehlen. jahr alle drei Jahre. Booster- und Auffrischungsimpfungen sollten möglichst immer vor der Saison verabreicht wer- Impfschema den. Bei Versäumnis einer Impfung bzw. längeren Impfab- Grundimmunisierung: ständen wird nach zwei oder mehr Dosen diese Impfung FSME-Immun: 2. Dosis nach 1–3 Monaten, mittels einer einzigen Dosis nachgeholt; die Grundimmu- 3. Dosis 5–12 Monate nach der 2. Dosis. nisierung muss nicht neu begonnen werden. Tab. 4: Postexpositionelle Prophylaxe: Empfehlung zum Vorgehen nach Zeckenstich Abstand zwischen letzter Abstand zwischen Zecken- Impfanamnese Empfohlene Vorgangsweise Impfung und Zeckenstich stich und Arztbesucha Start Grundimmunisierung 4 Wochen Keine FSME-Impfung - - nach Zeckenstich Nur 1. Dosis ≤14 Tage danach beliebig 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich ab 15. Tag bis 1 Jahr danach bis 48 h nach Zeckenstich 2. Dosis sofort >48 h nach Zeckenstich 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich >1 Jahr danach bis 48 h nach Zeckenstich Impfung sofortb >48 h nach Zeckenstich Impfung 4 Wochen nach Zeckenstichb Impfung wenn nach Impfschema 2 oder mehr Dosen fällig oder sogar überfällig a Bei unklarem Abstand zum Zeckenstich Vorgehen wie bei >48 Stunden nach Zeckenstich. b Serologische Kontrolle empfohlen. Falls dies nicht möglich ist, gilt diese Impfung als erste Dosis der Grundimmunisierung. Anmerkung: FSME Immunglobulin human ist nicht mehr verfügbar. 4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 5
Haemophilus influenzae Typ B Hepatitis A Kinderimpfung Kinderimpfung Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B (HiB) ist im kostenfreien Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung Impfprogramm enthalten. Wegen nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat geimpft. Für eines potentiell erhöhten Risikos der Kinder nach dem vollendeten fünften Lebensjahr wird die HiB-Impfung bei Einschleppung von Hepatitis A aus Indikation empfohlen. Urlaubsländern mit höherer Hepatitis A-Inzidenz sollen Kinder vor Eintritt in Erwachsenenimpfung Gemeinschaftseinrichtungen ab dem Mit Ausnahme der Personen, die unter den speziellen Indikationen für eine vollendeten ersten Lebensjahr (bis HiB-Impfung angeführt sind, wird diese Impfung Erwachsenen nicht emp- zum vollendeten zehnten Lebensjahr fohlen. bzw. Volksschulaustritt) gegen Hepati- tis A geschützt sein. Personen mit folgenden Erkrankungen sollten gegen HiB geimpft werden: • Anatomische oder funktionelle Asplenie (inklusive Sichelzellerkrankung); Erwachsenenimpfung • vor elektiver Splenektomie: wenn möglich Impfung spätestens 14 Tage vor Die Impfung wird allen Erwachsenen dem Eingriff; empfohlen, die sich schützen wollen, • Immunglobulinmangel, insbesondere Immunglobulin G2 Mangel; insbesondere wenn die angegebenen • kombinierte Immundefekte und Immundefekte, bei denen ein T-Zell-De- Indikationen zutreffen. fekt im Vordergrund steht; • gestörte Phagozytenfunktion; Indikationen • Empfänger sowie Spender von hämatopoetischen Stammzelltransplantaten; • Kleinkinder und Kinder bis zum voll- • Chemotherapie und Bestrahlung wegen maligner Erkrankungen in den ers- endeten zehnten Lebensjahr – vor ten 60 Lebensmonaten; Eintritt in Gemeinschaftseinrich- • Personen mit HIV-Infektion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (wenn kei- tungen; ne Impfung gegen HiB vor dem vollendeten fünften Lebensjahr erfolgt ist); • Sozialberufe (wie Betreuungsperso- • Cochlea-Implantat oder Liquorfistel; nal in Kindergärten, Lehrer, Sozialar- • Defekte des Komplementsystems; beiter, etc.); • bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/Biologika-Therapie • medizinisches und nicht medizi- (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn. nisches Betreuungspersonal von Flüchtlingen in Unterkünften für Eine einmalige HiB-Impfung ist bei diesen Personengruppen indiziert, wenn Flüchtlinge/Asylsuchende und in eine komplette Grundimmunisierung oder eine Auffrischung länger als fünf den Erstanlaufstellen; Jahre zurückliegt. Aufgrund von immunologischen Überlegungen sind bei • alle in Lebensmittelbetrieben und in bestimmten Indikationen wie z.B. bei Asplenie wiederholte Impfungen etwa der Gastronomie tätigen Personen; alle fünf Jahre empfohlen. • Hepatitis A-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen ein- Postexpositionelle Prophylaxe schließlich Auszubildende z.B. in Nach engem Kontakt mit Patienten mit invasiver Haemophilus influenzae Pädiatrie, Infektionsmedizin, Labor B-Infektion wird eine Chemoprophylaxe empfohlen: für alle Haushalts- (Stuhluntersuchungen) inklusive mitglieder, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Küchen- und Reinigungspersonal; Kind im Alter bis zu vier Jahren oder aber eine Person mit relevanter Im- • Personal von plasmafraktionie- mundefizienz bzw. Immunsuppression befindet sowie für ungeimpfte ex- renden Unternehmen; ponierte Kinder bis vier Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen. • Personen, die in Bereichen mit be- rufsbedingt erhöhtem Risiko hin- Chemoprophylaxe mit Rifampicin: sichtlich Hepatitis A tätig sind wie • Neugeborene: 1 x 10 mg/kg KG pro Tag p.o. für 4 Tage z.B. Bestattungsdienste, Justiz/Haft- • Säuglinge und Kinder: 1 x 20 mg/kg KG (maximal 600 mg) p.o. für 4 Tage wache, Landwirtschaft, Sexarbeit, • Erwachsene: 1 x 600 mg p.o. für 4 Tage Erste Hilfe, Einsatzdienste (Rettung, Feuerwehr, Polizei), Militärpersonal Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeit- bei möglicher Exposition; punkt – spätestens sieben Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls • Kanalisations- und Klärwerkperso- – begonnen werden. nal; 6 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021
• Personen mit Gerinnungsstörungen, Personen mit chro- Postexpositionelle Prophylaxe: Nachdem hier ein rascher nischer Darm- oder Lebererkrankung wie z.B. Morbus Schutz gewünscht ist, sollen zwei Dosen des Kinderimpfstoffs Crohn, Colitis ulcerosa, HCV-Infizierte und HBV-Carrier; am Tag 0 und die 3. Dosis nach sechs bis zwölf Monaten (off- • Kontakt mit an Hepatitis A-Erkrankten oder Personen, die label) angewendet werden. Hepatitis A Virus ausscheiden; • Personen mit Sexualverhalten, welches bezüglich Hepatitis Reiseverkehr: Hier kann die Fixkombination Hepatitis A/Ty- A riskant sein kann, insbesondere MSM („men who have sex phus für die Erstimpfung verwendet werden. Für eine Booste- with men“); rung reicht nach sechs bis zwölf Monaten eine einmalige Dosis • Reiseimpfung: Touristen und beruflich Reisende, diploma- mit einem Hepatitis A-Kinderimpfstoff aus. tischer Dienst und Entwicklungshilfe in Endemiegebieten. Postexpositionelle Prophylaxe Impfschema Zur Prophylaxe steht oft nur mehr die aktive Immunisierung Grundimmunisierung für Kinder ab dem vollendeten 1. Le- mit Totimpfstoff (HAV-Impfung) für Personen ab dem vollen- bensjahr und Erwachsene: 2 Dosen: 2. Dosis mindestens sechs deten ersten Lebensjahr zur Verfügung, wenn kein spezifisches Monate nach der 1. Dosis (siehe Fachinformation). Ab dem Immunglobulin (HAV-Ig) mit definiertem AK-Gehalt gegen vollendeten 1. Lebensjahr kann auch in Kombination mit He- Hepatitis A-Virus lieferbar ist. Diese aktive postexpositionelle patitis B (Kinderformulierung bis zum vollendeten 16. Lebens- Immunisierung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt jahr) geimpft werden, 3 Dosen: 2. Dosis 1 Monat nach der 1. erfolgen. Danach ist keine sichere Wirksamkeit mehr gegeben; Dosis, 3. Dosis 6 bis 12 Monate nach der 2. Dosis (abweichend der Krankheitsverlauf kann jedoch gemildert sein. von der Fachinformation). Wenn ein HAV-Ig zur Verfügung steht (siehe entsprechende Weitere Auffrischungsimpfungen sind – sofern die Grundim- Fachinformation – z.B. Beriglobin P enthält mindestens 100 IE/ munisierung bei nicht beeinträchtigter Immunlage gegeben ml), kann dieses zur postexpositionellen Prophylaxe verwen- wurde – vermutlich nicht mehr nötig. Bei mehr als 90 Prozent det werden. Es soll nicht später als bis zum 14. Tag nach der der Geimpften sind auch drei bis vier Jahrzehnte nach der Exposition verabreicht werden. Personen, die HAV-Ig erhalten, Grundimmunisierung noch immer spezifische Antikörper sollen zusätzlich geimpft werden. Dies gilt vor allem für Per- nachweisbar. sonen, für die Hepatitis A eine besonders hohe Gefahr darstellt wie z.B. chronisch HBV- oder HCV-Infizierte oder Personen mit Im Falle von Liefereinschränkungen von Impfstoffen mit He- chronischen Leber- oder Darmerkrankungen. patitis A-Komponente wird zur aktiven Immunisierung gegen Hepatitis A folgendes empfohlen: Zur Komplettierung des Impfschutzes wird eine Auffrischung frühestens nach sechs Monaten empfohlen. Kombinierte He- • Falls kein Hepatitis B-Impfschutz und genügend Zeit be- patitis-Impfstoffe werden zur postexpositionellen Prophylaxe steht, wird (ab dem vollendeten 1. Lebensjahr) ein Kombi- wegen des zu geringen Gehalts an Hepatitis A-Antigen nicht nationsimpfstoff Hepatitis A und Hepatitis B im Schema 2+1 empfohlen, wobei in Ausnahmefällen wie unter „Lieferein- empfohlen: 2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6–12 schränkungen “ beschrieben vorgegangen werden kann. Monate nach der 2. Dosis (abweichend von der Fachinfor- mation). Impfschutz gegen Hepatitis A ist circa zwei Wochen Selbst wenn in der postexpositionellen Prophylaxe HAV-Ig zum nach der 2. Dosis zu erwarten. Einsatz kommt, kann der Ausbruch der Erkrankung und damit • Falls jedoch bereits ein Hepatitis B-Impfschutz besteht, die Virusausscheidung nicht in allen Fällen verhindert werden. kann bei Erwachsenen wegen mangelnder Alternativen off- Daher muss die betroffene Person auf die strikte Einhaltung der label ein Hepatitis A-Kinderimpfstoff nach dem 2+1-Sche- notwendigen Hygienemaßnahmen für eine Dauer von mindes- ma verwendet werden: Die 2. Dosis erfolgt ein Monat nach tens zwei Wochen hingewiesen werden. der 1. Dosis, die 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis. Mit einem Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der 2. Imp- Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für die Ver- fung mit einem Kinderimpfstoff zu rechnen. Ist ein rascherer wendung von Hepatitis A-Impfstoffen oder Immunglobulin zur Schutzeintritt nötig, so kann jeweils eine Dosis des gleichen postexpositionellen Prophylaxe. Impfstoffes (z.B. am linken und eine am rechten Arm) am gleichen Tag verabreicht werden: 2 Dosen am Tag 0; 3. Dosis nach 6–12 Monaten. • Die einzelnen zugelassenen Impfstoffe gegen Hepatitis A sind austauschbar. 4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 7
Hepatitis B Kinderimpfung Die Impfung gegen Hepatitis B (HBV) ist im kostenfreien − Personen, die in Berufsfeldern mit spezifischem Risiko Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechs- tätig sind, unter anderem Entsorgungs- und Abfallwirtschaft, fach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 11. bis 12. Abfall-, Abwasser-, Entsorgungs-, Reinigungs-, Bestattungs- Lebensmonat geimpft. Nach der Grundimmunisierung im dienste, betreute Einrichtungen und Personal von Einrich- Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist eine Auffrischungsimpfung tungen für Menschen mit einer geistigen oder psychischen ab dem vollendeten siebten bis zum vollendeten 15. Lebens- Behinderung, Erste Hilfe, Feuerwehr, Fußpflege, Justiz/Haft- jahr empfohlen. Danach sind weitere Auffrischungsimp- wache, Piercing- oder Tattoostudios, Polizei, Rettungsdienst, fungen oder Titerkontrollen nur bei Risikopersonen emp- Sexarbeit fohlen. Bei fehlender Grundimmunisierung soll die Hepatitis − Personen in der Betreuung/Versorgung von Flüchtlingen B-Immunisierung spätestens mit Pflichtschulaustritt nachge- und Unterkünften für Flüchtlinge/Asylsuchende, auch in holt werden, da das Infektionsrisiko ab diesem Alter steigt. Erstanlaufstellen Erwachsenenimpfung Impfschema Die HBV-Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt Die Hepatitis B-Impfung ist eine Komponente der Sechsfach- werden und ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein Impfung für Säuglinge/Kleinkinder. Außerdem stehen mono- empfohlen; bei entsprechender Indikation Erstimpfung auch und bivalente Totimpfstoffe (in Kombination mit Hepatitis A) nach dem vollendeten 65. Lebensjahr. Nach der Grundimmu- zur Verfügung. nisierung im Erwachsenenalter werden weitere Auffrischungs- impfungen oder Titerkontrollen nur für Risikogruppen bzw. bei Grundimmunisierung im Rahmen der Sechsfach-Impfung: Indikation empfohlen. • im 1. Lebensjahr: 2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis. Bei „Indikation“ ist eine Titerkontrolle ein bis sechs Monate • ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: 2. Dosis nach 1–2 Mona- nach der dritten Dosis der Grundimmunisierung vorgesehen, ten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis. da fünf bis zehn Prozent der Geimpften keine ausreichende Immunantwort ausbilden. Ist der Titer ausreichend hoch Grundimmunisierung mit Monokomponenten-Impfstoffen: (≥100 mIE/ml), sollen bei andauernder Indikation Auffri- • 2+1 Schema: 2. Dosis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 5–11 Mo- schungsimpfungen alle zehn Jahre erfolgen. Weitere Titerbe- nate nach der 2. Dosis bzw. gemäß Fachinformation. stimmungen sind jedoch (außer bei Personen mit Immun- • Schnellimmunisierung (Schema 0/7/21) (ab vollendetem suppression) nicht mehr erforderlich, wenn das Ansprechen 18. Lebensjahr und off-label) mit Monokomponenten- auf die Impfung einmalig mittels Titerkontrolle belegt wurde. impfstoffen: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der 2. Impfung (entspricht 21 Tage nach der 1. Impfung), Indikation 4. Dosis 11 Monate nach der 3. Impfung. • Chronische Lebererkrankung • Häufiger Bedarf an Plasmaprodukten (z.B. Hämophilie) Die Hepatitis B-Impfung kann ab dem vollendeten ersten Le- • Prädialyse- und Dialysepatienten: höhere Antigendosis von bensjahr auch als Kombinationsimpfung mit Hepatitis A ge- 40 µg nach Standardschema geben werden. • Bestehende oder zu erwartende Immundefizienz bzw. Im- munsuppression, bei HIV-Infektion Auffrischungsimpfung: Nach der Säuglingsimpfung ab dem • Kontakt mit an Hepatitis B-Erkrankten oder HBsAg-Trägern, vollendeten siebten Lebensjahr im Schulalter auffrischen; sofern sie nicht bereits immun oder nicht selbst HBsAg-Trä- routinemäßige Auffrischung sonst nicht erforderlich (Aus- ger sind. nahme „Indikation“). • Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko • Intravenöser Drogengebrauch Schwangerschaft oder Stillen stellen keine Kontraindika- • Infektionsrisiko durch Blutkontakte mit möglicherweise infi- tionen für die Impfung dar! zierten Personen wie zum Beispiel Personen in Gefängnissen • Reisende in Gebiete mit hoher Hepatitis B-Infektionsprävalenz Titerkontrollen und Auffrischungsimpfungen bei Personen mit • Personal mit beruflichem Risiko wie z.B. andauernder „Indikation“ (Anti-HbsAk; Titerkontrolle sechs − Ärzte und Personal medizinischer Einrichtungen und Pfle- Monate nach der dritten Dosis der Grundimmunisierung): geeinrichtungen einschließlich Auszubildende dieser Berufe, • Bei einem Titer ≥100 mIE/ml sollten Auffrischungsimp- Reinigungspersonal von Gesundheitseinrichtungen; Per- fungen alle zehn Jahre erfolgen, solange das Expositionsrisi- sonen, die beruflich Injektionsnadeln einsammeln oder ent- ko/die Indikation besteht; weitere Titerbestimmungen sind sorgen sowie Personal plasmafraktionierender Unternehmen nicht erforderlich. 8 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021
Efluelda INFLUENZA-IMPFSTOFF HOCHDOSIS- INFLUENZA-IMPFSTOFF inaktivierter tetravalenter Hochdosis-Influenza-Impfstoff speziell für Ältere ab 65 Jahren 1 4-fache Antigenmenge (60 µg HA*/Influenza-Stamm) 1 nachweislich 24% höhere relative Wirksamkeit** im Vergleich zur Standarddosis 1 -18% -13% Pneumonie und -8% kardiorespiratorische Hospitalisierungen Influenza-bedingte Hospitalisierungen 1 jeglicher Ursache 1 Hospitalisierungen 1 Fachkurzinformation siehe Seite 27 * HA = Hämagglutinin ** Die Wirksamkeit wurde für den trivalenten Hochdosis-Impfstoff untersucht und kann gemäß Fachinformation auf Efluelda übertragen werden 1. Fachinformation Efluelda, Stand April 2020. MAT-AT-2100120 – 1.0 – 02/2021
Tab. 5: Postexpositionelle Prophylaxe bei möglicher Exposition mit HBV-haltigem Material* Wie in Tabelle 6 ersichtlich, ist die zusätzliche Gabe von HBV-Immunglobulin von Impfanamnese und/oder serologischem Testergebnis abhängig und sollte ehestmöglich (vorzugsweise bis zu 72 Stunden nach Exposition) bis spätestens eine Woche nach Exposition erfolgen. Eine serologische Kontrolle des Impferfolgs nach den in der Tabelle angeführten Sofortmaßnahmen ist entsprechend den Vorgaben zur präexpositionellen Immunisierung nach Abschluss der Immunisierung anzuschließen. Status der Betroffenen Maßnahmen Immunglobulingabec Anti-HBs- Impfstatus Serologie Impfung b Anti-HBs-Antikörper Bestimmunga HBV-IG Testergebnis (mIE/ml) Bei früherer Titerkontrolle ≥100 Nein Nein Nein mIE/ml Letzte Impfung Bei früherer Titerkontrolle
sAk, HBeAg/Ak sowie HBV-Viruslast HPV – Humane Papillomaviren erfasst. Zur Vermeidung der vertikalen Transmission der Virusinfektion auf Kinderimpfung das Neugeborene muss sofort nach Die neun-valente Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV9, Gardasil 9) ist der Entbindung – möglichst noch im im kostenfreien Impfprogramm für Mädchen und Buben enthalten und wird ab Kreißsaal, zumindest aber innerhalb dem vollendeten neunten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr nach dem von zwölf Stunden – die passive und Schema 0/6–12 Monate (1+1) geimpft. Die Impfung erfolgt auch im Rahmen von aktive Immunisierung (PEP) des Kin- Schulimpfungen (vorzugsweise in der vierten Schulklasse). Außerdem bieten die des erfolgen. Bundesländer an den öffentlichen Impfstellen für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Catch-up Impfungen zum vergünstigten Selbstkostenpreis an. Für die Bei Neugeborenen von Müttern, deren Dauer der COVID-19-Pandemie werden HPV-Nachholimpfungen zum Selbstkos- aktueller HBsAg-Status nicht bekannt tenpreis auch für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr angeboten. Da- ist und bei denen noch vor bzw. sofort bei gilt ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein Drei-Dosen-Schema. nach der Geburt die serologische Kon- trolle nicht möglich ist, wird ebenfalls Erwachsenenimpfung unmittelbar post partum möglichst Die Impfung wird allen Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr unbedingt innerhalb von zwölf Stunden die ak- empfohlen, danach optional. Der Nutzen einer später (ab dem vollendeten 30. tive Immunisierung mit HBV-Impfstoff Lebensjahr) begonnenen HPV-Impfung hinsichtlich der Vermeidung von Dyspla- begonnen und der HBs-Status der Mut- sien der Cervix sinkt. ter bestimmt. Bei nachträglicher Fest- stellung einer HBsAg-Positivität kann Indikation beim Neugeborenen innerhalb von • Angeborene und erworbene Immunsuppression (HIV-Infektion, Transplan- sieben Tagen postpartal die Gabe von tierte oder bei immunsupprimierenden Therapien etc.). Bei Therapien sollte die HBV-Immunglobulin nachgeholt wer- Impfung vor entsprechender Immunsuppression bzw. nach abgeschlossener den. Allerdings nimmt die Wirksamkeit Therapie veranlasst werden. dieser Maßnahme mit zunehmendem • Autoimmunerkrankungen wie Sklerodermie, Kollagenosen etc. Zeitintervall kontinuierlich ab. • Expositionsrisiko (sexuelle Aktivität) • Es handelt sich um keine spezielle Reiseimpfung. Vom HBV-Immunglobulin sollen dem Neugeborenen möglichst sofort nach Impfschema der Geburt 30–100 I.E./kg Körperge- In Österreich ist der Neunfach-Impfstoff Gardasil 9 empfohlen. Er enthält die Ty- wicht simultan mit dem HBV-Impfstoff pen HPV 6, 11 (Genitalwarzen) und 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58. verabreicht werden. Wird der Zeitraum • Vollendetes 9. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: 2 Dosen im Schema 1+1: 2. Do- von zwölf Stunden verabsäumt, so sis nach mindestens 6 Monaten (bis 12 Monate – wegen besserer Immunogenität). kann die aktive Immunisierung auch • Wurde die 2. Dosis früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist noch später erfolgen, jedoch unter In- immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von 6 Monaten). kaufnahme eines möglicherweise hö- • Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: 3 Dosen: 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, heren Erkrankungsrisikos (chronische 3. Dosis 6–8 Monate nach der 2. Dosis. Ab diesem Alter wird die HPV-Impfung zur HBV-Infektion) für das Neugeborene. Erreichung eines gleichwertigen Individualschutzes dreimal empfohlen. Dies gilt auch für immunsupprimierte Menschen bis zum 15. Lebensjahr. HBV-Immunglobulin ist derzeit in Ös- terreich als Hepatect CP 50 I.E./ml In- Wirksamkeitsstudien mit dem Neunfach-Impfstoff bei 16- bis 26-jährigen Frauen fusionslösung verfügbar (2 ml = 100 IE zeigten eine bislang sechs Jahre anhaltende Schutzdauer; bei Jugendlichen bis zu i.v.). Alternativ kann Uman Big 180 I.E./ acht Jahre. Für den Vierfach-Impfstoff wurde nach bis zu 14 Jahren 100-prozentige ml (i.m.) Injektionslösung angewendet Wirksamkeit nachgewiesen. werden. Die zweite Dosis der post par- tum gegen HBV geimpften Kinder er- Bei Personen, die zuvor mit einem Zweifach- oder Vierfach-Impfstoff geimpft wur- folgt nach einem Monat. Die weiteren den, besteht die Möglichkeit, den Impfschutz mit HPV9 zu optimieren. Für die Impfungen erfolgen nach dem sonst Ausweitung des individuellen Impfschutzes kann ohne erhöhtes Risiko für Neben- üblichen Schema mit der Sechsfach- wirkungen eine zusätzlich vollständige, dem Alter entsprechende Impfserie mit Impfung. Mit vollendetem ersten Le- HPV9 durchgeführt werden. bensjahr soll eine serologische Kon- trolle erfolgen und eine intrauterine Postexpositionelle Prophylaxe Infektion (HBsAg und HBeAg) ausge- Nach infektionsgefährdendem Sexualverkehr oder sexuellem Missbrauch eine schlossen werden. zwei- bzw. dreimalige Impfung (altersabhängig). 4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 11
Influenza (Virusgrippe) Kinderimpfung Die jährliche Impfung mit einem tetravalenten Impf- stoff ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthal- ten und für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen; besonders für Säuglinge ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat und Kleinkinder. • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge chronischer Erkrankungen wie chronischen Lungen-, Herz-, Kreis- Erwachsenenimpfung lauferkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Die Influenza-Impfung ist für alle Erwachsenen emp- Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten fohlen; vor allem aber für Personen ab dem vollendeten (auch bei gut eingestelltem Diabetes mellitus) und Im- 60. Lebensjahr, chronisch Kranke, Personen mit ande- mundefekten; ren Risikofaktoren und Gesundheitspersonal. • hospitalisierte Personen mit erhöhter Gefährdung für Influenza-Komplikationen; Indikation • stark übergewichtige Personen (BMI≥40); Die Impfung ist jeder Person, die sich schützen will, zu • bei HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven empfehlen. Dringend empfohlen ist sie für Erkrankungen. Tab. 6: Personengruppe und bevorzugte Empfehlung Tetravalente, Tetravalente Trivalente, inaktivierte, (Tetravalente Personengruppe inaktivierte Vakzine Lebendvakzinea adjuvantierte Vakzine Hochdosisvakzine)e Vollendetes 6. Lebens- monat bis vollendetes +a,b 2. Lebensjahr Vollendetes 2. bis vollen- (+a,b, c) +a,b detes 18. Lebensjahr Vollendetes 18. bis voll- + endetes 65. Lebensjahr Ab vollendetem +d + + 65. Lebensjahr Risikopersonen (schwer chronisch Kranke, stark +e +e (+)f Immunsupprimierte) a) Fluenz Tetra und Vaxigrip Tetra in der Saison 2020/2021 im kostenfreien Kinderimpfprogramm für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr verfügbar. b) Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr (tetravalente Lebendvakzine) bzw. bis zum vollendeten neunten Le- bensjahr (tetravalenter Totimpfstoff) sollen zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen gegeben werden. Bei eingeschränkter Impfstoff- verfügbarkeit bei Erstimpfung nur eine Dosis verabreichen (und auf die zweite Dosis nach vier Wochen verzichten, off-label). c) Bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen die tetravalente Lebendvakzine oder wenn tetravalente Lebendimpfung nicht verfügbar. d) Ist nach den epidemiologischen Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem intensiven Auftreten des Influenza B-Stammes, der nur durch die te- travalente Impfung abgedeckt wird, zu rechnen (B Yamagata), wird ergänzend oder von vornherein eine Impfung mit dem tetravalenten Impfstoff emp- fohlen. Sind Fluad und Efluelda/Fluzone High Dose Quadrivalent nicht verfügbar, können auch tetravalente inaktivierte Impfstoffe verwendet werden. e) Bei Immunsuppression sequentielle Impfung: zuerst trivalent adjuvantiert (teilweise altersabhängig auch off-label), im Intervall von mindestens vier Wochen eine weitere tetravalente inaktivierte nicht adjuvantierte Impfung. Wenn verfügbar, kann ein Hochdosis-Impfstoff zum Einsatz kommen. Sind Fluad und Efluelda/Fluzone High Dose Quadrivalent nicht verfügbar, können auch tetravalente inaktivierte Impfstoffe verwendet werden. f) Begrenzte Mengen verfügbar in Alten- und Pflegeheimen und bei einzelnen Impfaktionen. 12 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021
• bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/ Vergleich zu trivalenten Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung zwei Impfstoffen. Der nasale Le- bis vier Wochen vor Therapiebeginn; bendimpfstoff (Nasenspray) • Schwangere und Frauen, die während der Influenza- ist vom vollendeten 24. Lebens- Saison schwanger werden wollen; monat bis zum vollendeten 18. Le- • Säuglinge ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat bensjahr zugelassen und steht in der und Kleinkinder; Saison 2020/2021 im kostenfreien Kinder- • Kinder/Jugendliche ab dem vollendeten sechsten Le- impfprogramm für Kinder bis zum vollendeten 15. bensmonat bis zu 18 Jahren unter Langzeit-Aspirin- Lebensjahr zur Verfügung. Therapie (Verhütung eines Reye-Syndroms). Es ist zu beachten, dass in diesem Fall eine Lebendimpfung al- Impfschema Kinder und Jugendliche tersunabhängig kontraindiziert ist! Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollen- • Stillende und Personen im Umfeld von Neugeborenen; deten achten Lebensjahr (tetravalente Lebendvakzine) • alle Reisenden: Schutz während der Reise und am Rei- bzw. neunten Lebensjahr (tetravalenter Totimpfstoff) seziel werden zwei Impfungen im Abstand von mindestens – Impfung spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt vier Wochen gegeben. Dabei wird mit der vollen Dosis (Influenza-Saison tritt auf der Südhalbkugel etwa des Impfstoffs geimpft. Wird bei der Erstimpfung ein Le- um ein halbes Jahr verschoben von April bis Septem- bendimpfstoff verwendet, soll auch bei Zweitimpfung ber auf) ein Lebendimpfstoff verabreicht werden bzw. bei Erst- impfung mit einer inaktivierten Vakzine auch bei Zweit- Impfschema impfung nach mindestens vier Wochen eine inaktivierte Die beste Zeit für die jährliche Influenzaimpfung begin- Vakzine verabreicht werden. Nach erfolgter Erstimpfung nt Ende Oktober. Sie kann aber zu jedem früheren sowie reicht in den Folgejahren bei gesunden Kindern und Ju- späteren Zeitpunkt – auch während bereits Influenza- gendlichen eine Dosis jährlich aus. Fälle auftreten – durchgeführt werden. Impfschema Erwachsene Impfstoffauswahl bis zum vollendeten 65. Lebensjahr Die Auswahl des Impfstoffes sollte gemäß Zulassung Für Erwachsene ist eine jährliche Impfung mit einem te- und Verfügbarkeit erfolgen und individuelle Kriterien travalenten Impfstoff empfohlen. wie Alter, Grundkrankheiten oder Expositionsrisiko be- rücksichtigen. Es sind verschiedene Arten von Influenza- Impfschema Personen Impfstoffen zugelassen. Alle in Österreich zugelassenen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Influenza-Impfstoffe enthalten von der WHO Auch für diese Personen ist eine jährliche Impfung emp- und EMA für die jeweilige Saison fohlen. Senioren sollten bevorzugt mit dem adjuvan- empfohlene Influenzavirus-Impf- tierten, trivalenten Impfstoff geimpft werden. Für diese stämme: zwei Influenza A- Altersgruppe ist abhängig von der Verfügbarkeit auch Stämme, derzeit A(H1N1) der tetravalente Hochdosis-Impfstoff Efluelda empfeh- pdm09 und A(H3N2) und lenswert. Sowohl der adjuvantierte, trivalente Impfstoff ein Vertreter der B/Vic- als auch der tetravalente Hochdosisimpfstoff haben den toria Linie; in tetrava- Vorteil, dass in dieser Altersgruppe höhere Antikörper- lenten Impfstoffen ist spiegel induziert werden. zusätzlich ein Influ- enza-B-Stamm der Impfschema Risikopersonen Yamagata Linie ent- Bei Personen mit schweren Grundkrankheiten, Im- halten. Tetravalente mundefekten und/oder mittelgradiger oder schwerer Influenza-Impfstoffe Immunsuppression bzw. immunsupprimierenden The- (zwei A- und zwei rapien wird eine Kombination von adjuvantiertem und B- Influenzastämme) zusätzlich einem weiteren (nicht adjuvantierten) Influ- haben den Vorteil einer enza-Impfstoff in einem Abstand von mindestens vier breiteren Abdeckung im Wochen empfohlen. 4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 13
Masern, Mumps, Röteln Kinderimpfung naten verabreicht werden. Bei Erstimpfung nach dem er- Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Masern, sten Lebensjahr erfolgt die zweite Dosis frühestmöglich mit Mumps und Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfpro- einem Mindestabstand von vier Wochen. gramm enthalten (Lebendimpfung). Es werden zwei MMR-Impfungen ab dem vollendeten neunten Lebens- Kontraindikationen: Es handelt sich um einen Lebend- monat (unbedingt vor Eintritt in Gemeinschaftseinrich- impfstoff mit entsprechenden Kontraindikationen (Im- tungen) empfohlen. Bei Eintritt in Gemeinschaftsein- munsuppression, etc.). Die Rötelnimpfung in der Schwan- richtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Schule) bzw. gerschaft ist kontraindiziert. Eine Schwangerschaft soll bei mit dem vollendeten zwölften Lebensjahr soll der MMR- Impfung ausgeschlossen und mindestens einen Monat Impfstatus (Impfpass) dringend kontrolliert und fehlende danach vermieden werden. Eine versehentliche Rötelnimp- Impfungen nachgeholt werden. fung bei einer Schwangeren stellt aber keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Erwachsenenimpfung Die MMR-Impfung ist derzeit in Österreich an öffentlichen Aktive Immunisierungen mit Virus-Lebendimpfstoffen Impfstellen für alle Altersgruppen kostenfrei erhältlich; (wie zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizel- es werden zwei Dosen im Abstand von mindestens vier len) sollten für mindestens drei Monate (bei Masern bis zu Wochen empfohlen. Nur bei dokumentierter zweimaliger zwölf Monate) nach der letzten Gabe von Immunglobuli- Lebendimpfung, Nachweis ausreichend schützender An- nen verschoben werden, da die Wirksamkeit der Impfung tikörper im Serum oder zurückliegender laborbestätigter mit Lebendimpfstoffen (aufgrund von Antikörpern im Im- Maserninfektion kann von langanhaltender Immunität aus- munglobulin) beeinträchtigt werden kann. gegangen werden. Masern: Postexpositionelle Prophylaxe Bei fehlender Immunität auch gegen nur eine Impfkompo- Die MMR-Impfung kann auch als Postexpositionspro- nente oder fehlender Impfdokumentation kann und soll die phylaxe eingesetzt werden und ist für Personen mit un- MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. klarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in Auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kinder nur ein- der Kindheit nach Kontakt zu Masernkranken empfohlen. mal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden Die höchste Wahrscheinlichkeit für die Wirksamkeit einer sind, sollen entsprechend geimpft werden. Personen, die MMR-Impfung als postexpositionelle Prophylaxe besteht mit einem inaktivierten Masern-Impfstoff geimpft wurden bei einer Verabreichung einer MMR-Impfdosis innerhalb (Masern adsorbiert oder Quintovirelon), sollten zwei Do- von 72 Stunden nach infektiösem Masern-Erstkontakt. sen MMR-Impfstoff erhalten. Immunglobulin Indikation Bestimmte nicht immune Risikopersonen (Schwangere, • Die MMR-Impfung ist für alle Personen ab dem vollen- Neugeborene, Säuglinge im Alter von
Meningokokken lichst innerhalb von 72 Stunden Indikation nach infektiösem Kontakt, gegebe- Für Kinder sind sowohl Impfungen gegen Meningokokken B als auch Impfungen nenfalls Komplettierung des Impf- gegen Meningokokken C bzw. A, C, W135, Y allgemein empfohlen. Zusätzlich sind schemas. Meningokokken-Impfungen bei folgenden Indikationen empfohlen: Röteln • Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko: Rötelnimpfung und – Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder Anti-D Prophylaxe B-zellulärer Restfunktion, vor allem Komplement-/Properdindefekt, Hypogam- Falls bei einer Anti-D Prophylaxe maglobulinämie, Asplenie, Splenektomie bei einer Röteln (MMR)-seronega- – Bei einer Therapie mit Eculizumab: mindestens zwei Wochen vor Therapie- tiven Mutter notwendig ist, muss beginn die Anti-D Prophylaxe ehestmög- – Bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva-/Biologika-Therapie (Anti- lich (i.e. im Wochenbett) verabrei- CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn cht werden. • Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko: – Personen mit engem Kontakt zu Meningokokken-Erkrankten (z.B. Haushalt) Postexpositionelle Prophylaxe – MSM („men who have sex with men“); (insbesondere Meningokokken C) Personen mit unklarem Impfsta- – Laborpersonal mit Kontakt zu Meningokokken-Isolaten und/oder Aerosolen tus, ohne oder mit nur einer Imp- – Personal von Pädiatrien, Infektionsabteilungen und Intensivstationen (auf- fung in der Kindheit nach Kontakt grund der Schwere der Erkrankung auch bei geringem Erkrankungsrisiko) zu Rötelnkranken: Impfung mit – Militär: kann sinnvoll bei Rekruten oder Auslandseinsätzen sein einem MMR-Impfstoff möglichst – Gilt nur für Meningokokken A, C, W135, Y: Für Reisen in Endemiegebiete fünf innerhalb von 72 Stunden nach in- Jahre Gültigkeit der konjugierten ACWY-Impfung im internationalen Reisever- fektiösem Kontakt, gegebenenfalls kehr. Vor Gruppen-(Schul-) Veranstaltungen und Austauschprogrammen für Komplettierung des Impfschemas. Schüler in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko, aber auch bei Reisen in Länder Eine Ig-Gabe verhindert nicht si- mit hoher Inzidenz ist eine Impfung entsprechend den dortigen Empfehlungen cher die Infektion, erschwert je- angeraten. Saudi-Arabien schreibt während der Hadj für die Einreise zwingend doch massiv deren diagnostische eine Impfung mit einem konjugierten tetravalenten Meningokokken-Impfstoff Abklärung. vor, die auch in einem internationalen Impfpass dokumentiert werden muss. Besteht eine Kontraindikation für Auffrischungsimpfungen sind bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko/an- die MMR-Impfung (z.B. Schwan- dauernder Indikation alle fünf Jahre empfohlen. gerschaft) steht für Röteln keine Im- munglobulin-Gabe zur Verfügung! Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B Die klinischen Studien zu Bexsero, dem einzigen derzeit für Kinder unter zehn Jah- ren in Österreich zugelassenen Impfstoff gegen Meningokokken B, zeigen eine gute Die MMR-Impfung stellt kein Immunogenität bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen. Erste epidemio- Hindernis für das Stillen dar. logische Daten aus England weisen auf eine hohe Wirksamkeit (über 80 Prozent) dieser Impfung bei Kindern im ersten Lebensjahr hin. Aufgrund des gehäuften Auftretens von Fieber bei der Kombination mit anderen Kinderimpfungen (Sechsfach-, Pneumokokken- und MMR-Impfung) kann bei gleichzeitiger Verabreichung entsprechend der Fachinformation eine prophylak- tische Gabe antipyretischer Arzneimittel in Erwägung gezogen werden. Mittlerweile wurde für Personen ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr ein zwei- ter Impfstoff gegen invasive Meningokokken-Erkrankungen der Serogruppe B, Tru- menba, zugelassen. Kinderimpfung Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Aufgrund der epidemiologischen Situation ist zur Erreichung eines Individual- 15
Tab. 7: Impfschema für Bexsero (Details in der Fachinformation) Mindestabstand Alter bei Erstimpfung Grundimmunisierung zwischen den Dosen der Weitere Impfungen Grundimmunisierung 3 Dosen 1 Monat Eine Dosis im Alter von 12–15 Monaten, mindestens Säuglinge, 2–5 Monate 6 Monate nach 2. bzw. 3. Dosis 2 Dosen 2 Monate Bei Verzögerung spätestens im Alter von 24 Monaten Eine Dosis im zweiten Lebensjahr, 6–11 Monate 2 Dosen 2 Monate mindestens 2 Monate nach 2. Dosis Eine Dosis mindestens 12–23 Monate 2 Dosen 2 Monate 12–23 Monate nach 2. Dosis 2–10 Jahre 2 Dosen 1 Monat Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt Ab 11 Jahren und älter schutzes gegen invasive Meningokokken B-Erkrankungen die Impfschema Impfung für alle Kinder und Jugendlichen möglichst früh ab Bei Impfbeginn entsprechend den Empfehlungen wird eine Do- dem vollendeten zweiten Lebensmonat empfohlen. Nachhol- sis empfohlen. Impfungen sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr empfohlen. Bei früherem Impfbeginn im ersten Lebensjahr: • Neisvac C Erwachsenenimpfung – Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 4. Lebensmonat: Die Impfung ist unter dem Punkt „Indikation“ empfohlen. 2 Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten plus eine weitere Dosis im Alter von 12 oder 13 Lebensmonaten, Impfschema für Bexsero mindestens 6 Monate nach der 2. Dosis. Aus epidemiologischen Gründen erscheint es sinnvoll, die Imp- – Impfbeginn vollendetes 4. Lebensmonat bis vollendetes fung bei Kindern möglichst frühzeitig zu verabreichen. Mehrere 12. Lebensmonat: eine Impfung plus eine weitere Dosis Impfschema sind möglich; es wird stets eine Dosis von 0,5 ml vorzugsweise im Alter von 12 oder 13 Lebensmonaten – verabreicht. in jedem Fall aber mit einem Abstand von mindestens 6 Monaten zur letzten Impfung mit Neisvac C. Impfschema für Trumenba: • Menjugate Zugelassen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. – Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 12. Lebensmo- Empfohlen sind zwei Dosen (je 0,5 ml) im Abstand von sechs nat: 2 Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten plus Monaten. Zur Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung lau- eine weitere Dosis im 2. Lebensjahr mit einem Abstand fen derzeit klinische Studien. von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen zweiten Dosis. Trumenba und Bexsero sind nicht austauschbar (eine begon- nene Grundimmunisierung sollte mit demselben Impfstoff be- Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y endet werden). Kinderimpfung Die Impfung mit einem tetravalenten, konjugierten Meningo- Monovalente Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C kokken-Impfstoff ist vom vollendeten zehnten bis zum vollen- Kinderimpfung deten 13. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthal- Die Impfung wird aufgrund der derzeitigen epidemiologischen ten. Für Kleinkinder wird bevorzugt zwischen dem 13. bis 15. Situation in Österreich im Kleinkindalter nicht allgemein emp- Lebensmonat einmalig eine Impfung mit einem konjugierten fohlen; sehr wohl jedoch, wenn Reisen in Risikogebiete geplant Impfstoff gegen Meningokokken der Gruppe C empfohlen. sind, in denen die entsprechenden Serogruppen vorkommen. 16 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2021
Weitere Auffrischungsimpfungen sind derzeit aufgrund der epi- kungsbeginn stattgefunden haben. Sie sollte möglichst bald demiologischen Situation nur bei Vorliegen von „Indikationen“ nach der Diagnosestellung beim Indexfall erfolgen, ist aber bis empfohlen. Ist bereits eine Impfung gegen Meningokokken C im zu zehn Tage nach letzter Exposition sinnvoll. Schulkind-/Adoleszentenalter erfolgt, kann gegebenenfalls zu- Chemoprophylaxe sätzlich eine Impfung mit dem konjugierten Vierfach-Impfstoff Rifampicin: Eradikationsrate: 72–90 Prozent erfolgen, wobei der für Auffrischungs-/Teilimpfungen übliche • Neugeborene: 2 x 5 mg/kg KG/Tag p.o. für 2 Tage Mindestabstand von einem Monat eingehalten werden sollte. • Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 60 kg: 2x10 mg/kg KG/ Tag p.o. für 2 Tage (maximale ED 600 mg). Erwachsenenimpfung • Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg: 2 x 600 mg/Tag für Die konjugierte Vierfach-Impfung ist bei den „Indikationen“ 2 Tage empfohlen (Risikopersonen, Reiseimpfung). oder Postexpositionelle Prophylaxe Im Falle einer Exposition durch Kontakt mit einem Erkrankten Ciprofloxacin: kann die Impfung die postexpositionelle Antibiotikaprophylaxe • ab 18 Jahre: einmal 10 mg/kg KG bis maximal 500 mg p.o. nicht ersetzen. Eine Impfung wird zusätzlich zur Chemoprophy- Eradiktionsrate: 90–95 Prozent laxe für Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen empfohlen. Für Personen mit engem Kontakt zu einem Erkrankten mit einer ggf. Ceftriaxon: invasiven Meningokokken-Erkrankung (alle Serogruppen) wird • von 2 bis 12 Jahre: 1 x 125 mg i.m. unabhängig vom Impfstatus eine Chemoprophylaxe empfohlen. • ab 12 Jahre: 1 x 250 mg i.m. Eradikationsrate: 97 Prozent Hierzu zählen: • alle Haushaltskontakte ggf. Azithromycin • Personen mit direktem Kontakt zu oropharyngealen Sekreten • einmalig 10 mg/kg (max. 500 mg), jedoch keine routinemä- eines Patienten ßige Empfehlung. • Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter • Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrase- sechs Jahren (bei guter Gruppentrennung nur die betroffene hemmern kontraindiziert ist, kommt hier zur Prophylaxe ge- Gruppe) gebenenfalls Ceftriaxon in Frage (1 x 250 mg i.m.). • Personen mit engen Kontakten in Gemeinschaftseinrich- • Der Indexfall mit einer invasiven Meningokokkenerkrankung tungen mit haushaltsähnlichem Charakter (Internate, Wohn- sollte nach Abschluss der Therapie ebenfalls Rifampicin er- heime, Kasernen) halten, sofern nicht intravenös mit einem Cephalosporin der • Passagiere, die bei Flügen mit einer Flugdauer von mehr als 3. Generation behandelt wurde. acht Stunden direkt neben einem Patienten gesessen sind • Mund-zu-Mund-Beatmung, ungeschützter Kontakt bei einer Postexpositionelle Impfung endotrachealen Intubation sieben Tage vor der Erkrankung Eine postexpositionelle Impfung wird zusätzlich zur Chemopro- bis 24 Tage nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Be- phylaxe bei ungeimpften engen Kontaktpersonen empfohlen, handlung wenn die Infektion des Indexpatienten durch die Serogruppen A, C, W135, Y oder B verursacht wurde. Die Impfung sollte ehe- Die Chemoprophylaxe ist indiziert, falls enge Kontakte mit dem baldig nach Serogruppenbestimmung des Erregers beim Index- Index-Patienten in den letzten sieben Tagen vor dessen Erkran- fall durchgeführt werden. IMPRESSUM Medieninhaber und Verleger: Verlagshaus der Ärzte GmbH-Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbH, 1010 Wien, Nibelungeng. 13, Tel.: 01/512 44 86, Fax 01/512 44 86-24, E-Mail: office@aerzteverlagshaus.at, Internet: www.aerztezeitung.at Herausgeber: Österreichische Ärztekammer Mit der Herausgabe beauftragt: Dr. Peter Neidhart Chefredaktion: Dr. Agnes M. Mühlgassner, MBA Chefin vom Dienst: Mag. Julia Wild Redaktion: Dr. Manuela-Claire Warscher Sekretariat, Fotos, Termine: Claudia Chromy, DW 13 Verkaufsleitung: Bernhard Mitterhauser, DW 18 Senior Key Account: Michaela Thenius, DW 35 Job-Inserate und Wortanzeigen: Mag. Edyta Konarzewska, DW 46 Kleinanzeiger, Abos: Anna Hisch, DW 41 Art Direction: Irene Danter Grafik & Layout: Jessica Görz Alle Fotos inklusive Cover: SPL, picturedesk.com; mauritius Hersteller: Druckerei Berger, Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., A-3580 Horn, Wienerstraße 80 4a | 25. Februar 2021 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 17
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