Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 - Jobcenter ...
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Inhaltsverzeichnis Nr. Inhalt Seite 1. Vorbemerkungen 3 2. Rahmenbedingungen 4 2.1 Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Karlsruhe 5 2.2 Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II 7 3. Investitionen 11 3.1 Personalressourcen 11 3.2 Eingliederungsbudget 2020 11 3.3 Performancepotenzial 14 3.3.1 Führung 14 3.3.2 Mitarbeitende 15 3.3.3 Prozesse 15 3.3.4 Schnittstellen 15 4. Gesetzliche Änderungen 16 5. Strategische Ausrichtung – operative Schwerpunkte und Maßnahmen 17 5.1 Operative Ziele und strategische Ausrichtung 17 Anlagen S.28 ff Abkürzungsverzeichnis 40 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 2 von 40
1. Vorbemerkungen Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe stellt die geschäftspolitische Ausrichtung für das Jahr 2020 und den dafür vorgesehenen finanziellen Ressourceneinsatz dar. Darüber hinaus werden die daraus abgeleiteten operativen Handlungsfelder für das Ge- schäftsjahr 2020 beschrieben. Es wird ein Handlungsrahmen festgelegt, der eine gezielte Ausrichtung der Aktivitäten er- möglicht und aus dem sich die erforderlichen internen Führungs- und Steuerungsprozesse ableiten lassen. Das Arbeitsmarktprogramm ist Informationsgrundlage für die beteiligten Arbeitsmarktakteu- re und die politischen Gremien. Gleichzeitig dient es damit auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters als Leitfaden und Orientierung in der operativen Umsetzung ih- rer Aufgaben. Das Arbeitsmarktprogramm ist für das Jobcenter Stadt Karlsruhe eine wesentliche Ge- schäftsgrundlage für die Umsetzung der geschäftspolitischen Zielsetzungen und wird jähr- lich durch die Trägerversammlung beschlossen. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 3 von 40
2. Rahmenbedingungen Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seiner Herbstprognose da- von aus, dass sich die deutsche Wirtschaft im Abschwung befindet. Die deutsche Binnenwirt- schaft ist laut IAB bislang weitestgehend robust, aber die allgemeine wirtschaftliche Kon- junkturschwäche hält an und die außenwirtschaftliche Lage bleibt angespannt. Die Unge- wissheit über den Ablauf des Brexits sowie Handelsauseinandersetzungen zwischen den USA und China sorgen trotz Teileinigung weiterhin für Unruhe und dämpfen die Weltkonjunktur. Durch die schwache Weltwirtschaft wird insbesondere der deutsche Außenhandel gebremst – so sanken laut IAB in 2019 (2. Quartal) sowohl die Importe (-0,3% zum Vorquartal) und deutlicher die Exporte (-1,3% zum Vorquartal). Auch im 3. Quartal zeichnet sich keine Besse- rung ab. Aufgrund der insgesamt guten Arbeitsmarktlage und niedrigen Anlagezinsen stieg im selben Zeitraum jedoch sowohl der private als auch der Staatskonsum. Auch im 3. Quartal werden durch den Konsum dem IAB zufolge positive Impulse gesetzt. Die konjunkturelle Schwäche beeinflusst aktuell hauptsächlich die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III. Der Bestand und der Zugang an offenen Stellen ist rückläufig. Von einem Beschäftigungseinbruch ist der deutsche Arbeitsmarkt laut IAB jedoch weit ent- fernt. Dies sei „darauf zurückzuführen, dass die Beschäftigung seit der Krise 2009 deutlich robuster auf konjunkturelle Schwankungen reagiert als zuvor.“ So führe auch „die zuneh- mende Knappheit von Arbeitskräften dazu, dass Betriebe sich Beschäftigte nicht selten auch unabhängig von der konjunkturellen Lage sichern.“ Dies schlägt sich im Entlassrisiko nieder, das auf dem niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung liegt. Für das Jahr 2020 erwartet das IAB ein Wachstum von 1,1 Prozent. Der Arbeitsmarkt soll sich laut IAB voraussichtlich weniger positiv entwickeln als in den zurückliegenden Jahren. „Die stark positive Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre wird jetzt durch eine nachlas- sende Konjunktur etwas geschwächt.“ Es wird erwartet, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit zum Erliegen kommt und auch die Wachstumsrate der Beschäftigung deutlich geringer aus- fällt als zuletzt. In Baden-Württemberg steigt die Arbeitslosigkeit voraussichtlich um 3,1% (2,7% im Rechtskreis SGB II) und den Prognoseintervallen zufolge sei in allen Bundesländern außer Berlin ein Beschäftigungsrückgang möglich. Das IAB weist jedoch darauf hin, dass die Schätzintervalle, unabhängig vom Rechtskreis, so groß sind, dass sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch die einzelnen Bundesländer ein Anstieg sowie ein Rückgang der Ar- beitslosigkeit möglich ist. Zur Grundsicherung nach dem SGB II gehört ein großer Teil des verfestigten Kerns der Arbeitslosigkeit. Hier ist die Arbeitslosigkeit eher strukturell bedingt: 43,8 % der Personen im Rechtskreis des SGB II sind länger als ein Jahr arbeitslos. Trotzdem sank die SGB-II-Arbeitslosigkeit bis zuletzt, vor allem dank geringerer Zugänge. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 4 von 40
2.1 Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe wird wesentlich geprägt durch Ihre Pendlerströme. So arbeiten in Karls- ruhe zwar über 180.000 Frauen und Männer; in der Stadt selbst wohnen aber nur 121.600 Sozialversicherte, von denen auch noch fast 47.000 gar nicht in der Stadt KA arbeiten. Besonders auffällig ist, dass der Anteil der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe bei extrem niedrigen 15 % liegt. Die Stadt Karlsruhe stellt mit 85 % Beschäftigungsanteil auch das Dienstleistungszentrum der Region. So befinden sich auch die meisten Beschäftigten in den Bereichen Handel, freiberufliche Dienstleistungen, Information/Kommunikation, bei öf- fentlichen Verwaltungen und im Gesundheitswesen. In der Region Karlsruhe-Rastatt ist die Arbeitslosigkeit 2019 im Jahresdurchschnitt zwar noch einmal gesunken. Seit der Jahresmitte liegen die Arbeitslosenzahlen aber wieder über dem Vorjahr; im SGB III erfolgte die Trendwende bereits im Herbst 2018. Die Zugänge an Arbeitslosen steigen, die Meldungen offener Stellen sind rückläufig. Die Wirtschaftsaussich- ten sind verhalten, die Konjunkturaussichten mussten bereits mehrfach nach unten korrigiert werden, wenn auch mit Unsicherheiten. Limitierender Faktor des Wachstums sind zudem die fehlenden Fachkräfte. Im Bereich der Grundsicherung SGB II im Stadtgebiet Karlsruhe sind die Arbeitslosenzahlen zum Jahresende 2019 dennoch sinkend. Nach Einschätzung des IAB wird sich der Abbau der Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 nicht fortsetzen. Im Jahresdurchschnittswert wird mit einer Stagnation der Arbeitslosenzahlen gerechnet. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 5 von 40
Am Ausbildungsstellenmarkt öffnet sich die Schere zwischen Angebot und Nachfrage weiter. Dabei variieren die Verhältnisse regional und berufsspezifisch stark. Die gute Schul- und Studienlandschaft begünstigt die Tendenz zu weiterführendem Schulbesuch bzw. Studium. Die Zahlen der Schulabgänger sind rückläufig. Bewerberzahlen stagnieren, die Zahlen der Beratenen und der Einmündungen sinken (insbesondere auch aus dem SGB II). Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Karlsruhe Stadt (Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2019, Daten vom März 2019 nach einer Wartezeit von 6 Monaten) Der Bestand an Stellenangeboten im Stadtgebiet Karlsruhe sinkt derzeit leicht. Insgesamt waren im Oktober 2019 3.670 Arbeitsstellen gemeldet, dies sind 165 weniger als noch im Vorjahresmonat. Im Oktober 2019 meldeten die Arbeitgeber zwar 832 neue Arbeitsstelle. Dennoch waren dies 97 Arbeitsstellen weniger als im Oktober 2018. Top 10 Branchen Delta VJ (%) Handel 24.748 - 0,2 freiberufliche Dienstleistungen 21.512 6,1 Information/Kommunikation 18.228 2,1 Verwaltung 13.935 3,1 Gesundheitswesen 13.591 10,1 Metall/Elektro 11.430 1,0 Finanz/Versicherung 10.489 - 0,9 Verkehr/Lagerei 9.909 3,8 wirtschaftliche Dienstleitung 9.632 0,4 Heime/Sozialwesen 8.524 - 13,4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 6 von 40
Arbeitslose je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen (absteigend sortiert) Karlsruhe Stadt (Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2019) 2.2 Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II Laut Statistikservice der BA ergeben sich für den Berichtsmonat Oktober 2019 folgende Eck- werte zum Arbeitsmarkt und den Strukturen der Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II: Zum Stand Oktober 2019 sind insgesamt 8.174 arbeitssuchende Kunden im Rechtskreis SGB II im Bestand. Dies sind 375 Kunden weniger als noch im Oktober 2018. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen liegt im Oktober 2019 bei 2,3 %. Von Oktober 2018 bis Oktober 2019 konnte die Zahl der arbeitslosen SGB II Kunden im Stadtgebiet Karlsruhe um 78 Personen auf 3.890 Arbeitslose gesenkt werden. Von den 3.890 Arbeitslosen sind 56,9 % Männer und 43,1 % Frauen. 275 Arbeitslose sind unter 25 Jahre alt. Weiterhin sind im Oktober 2019 1.199 arbeitslose Ausländer sowie 281 arbeitslose schwerbehinderte Menschen im Bestand. 1.391 Personen sind langzeitarbeitslos, d.h. dass diese Personen am jeweiligen Stichtag 1 Jahr und länger arbeitslos gemeldet waren. Der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) hat sich (nach vorläufiger Hoch- rechnung) von Oktober 2018 bis Oktober 2019 um 5,6 % (658 Personen) auf nun 11.109 eLb verringert. Zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählt derjenige, der nicht wegen Krankheit/Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden am Tag erwerbstätig zu sein, min- destens 15 Jahre alt ist und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Der Bestand an nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im gleichen Zeitraum um 5,0 % (202 Perso- nen) auf nun 3.850 Personen gesunken. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 7 von 40
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen die endgültigen Werte für Juli 2019 vor. Im Juli 2019 waren insgesamt 11.467 eLb im Bestand. Davon 5.836 Frauen und 5.631 Männer. 52,6 % (5.997 Personen) sind in der mittleren Altersgruppe von 25 bis 50 Jahre. Unter den gemeldeten eLb´s sind 3.992 Ausländer und 1.728 Alleinerziehende. Als Alleinerziehende bezeichnet man Elternteile, welche Kinder unter 18 Jahre alleine betreuen und erziehen. Struktur der erwerbsfähigen Leistungsbezieher: Quelle: Statistikservice der BA, Juli 2019, endgültige Werte Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 11.467 davon nach Geschlecht Männer 5.631 Frauen 5.836 darunter nach Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre 1.752 25 bis unter 55 Jahre 7.227 55 Jahre und älter 2.488 darunter Alleinerziehende 1.728 darunter Ausländer 3.992 darunter Arbeitslose 3.900 darunter Langzeitarbeitslose 1.358 darunter eLb mit zb Erwerbseinkommen 3.163 davon abhängig erwerbstätig 2.935 bis 450 Euro 1.183 über 450 bis 850 Euro 634 über 850 bis 1200 Euro 569 über 1200 Euro 549 davon selbständig erwerbstätig 258 darunter Langzeitleistungsbezieher 7.683 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 8 von 40
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) ist von Juni 2018 bis Juni 2019 um 514 BG´s deutlich auf nun 9.335 BG´s gesunken. Von diesen Bedarfsgemeinschaften sind 1.743 Al- leinerziehende-BG´s und 942 Partner-BG´s mit Kindern unter 18 Jahren. Der Anteil an Sin- gle-Bedarfsgemeinschaften liegt bei ca. 62 % Struktur der Bedarfsgemeinschaften: Quelle: Statistikservice der BA, Juni 2019, endgültige Werte Juni 2019 mit Veränderung gegenüber Wartezeit 3 Vorjahresmonat Monaten absolut in % Bedarfsgemeinschaften (BG) 9.335 -514 -5,2 davon mit 1 Person 5.791 -220 - 5,1 mit 2 Personen 1.700 -153 -8,3 mit 3 Personen 975 -59 -5,7 mit 4 Personen 543 -44 -7,5 mit 5 und mehr Personen 326 -38 -10,4 darunter Single-BG 5.785 -221 -3,7 Alleinerziehende-BG 1.743 -124 -6,6 Partner-BG ohne Kinder 684 -68 -9,0 Partner-BG mit Kindern 942 -83 -8,1 dav. mit 1 Kind unter 18 Jahre 374 -19 -4,8 mit 2 Kindern unter 18 Jahre 334 -38 -10,2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 234 -26 -10,0 Jahre Langzeitleistungsbezieher nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen bezogen haben. Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) konnte im Vergleich zum Vorjahrsmonat wieder deutlich gesenkt werden. Im Juni 2019 lag der Bestand der LZB bei 7.683 Personen. Dies waren 505 LZB (6,2 %) weniger als noch im Juni 2018. Von den 7.683 LZB sind 2.527 arbeitslos. Davon haben 466 keinen Schulabschluss. Die meisten der arbeitslosen LZB, nämlich 1.275 Personen, haben einen Hauptschulabschluss, 507 Personen die Mittlere Reife, 159 LZB die Fachhochschulreife und 286 das Abi- tur/Hochschulreife. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 9 von 40
Insgesamt sind 2.142 LZB erwerbstätig, wovon 705 Personen über 850€ Brutto verdienen und 825 Personen auf geringfügiger Basis arbeiten. Struktur der Langzeitleistungsbezieher Quelle: Statistikservice der BA, Juni 2019, endgültige Werte Langzeitleistungsbezieher (LZB) 7.683 davon nach Geschlecht Männer 3.582 Frauen 4.101 davon nach Altersgruppen unter 25 Jahren 774 über 25 Jahren 6.909 darunter Arbeitslose 2.527 darunter erwerbstätige Langzeitleistungsbezieher 2.142 darunter nach Höhe d. Bruttoeink. aus abhängiger Erwerbstätigkeit bis 450€ 825 über 450 bis 850€ 446 über 850€ 705 darunter Alleinerziehende 1.319 darunter Alleinerziehende mit min. 1 Kind unter 3 Jahren 269 darunter Ausländer 2.552 LZB nach Leistungsbezugsmonaten unter 2 Jahre im Leistungsbezug 669 2 bis unter 3 Jahre im Leistungsbezug 1.155 3 bis unter 4 Jahre im Leistungsbezug 983 4 Jahre und länger im Leistungsbezug 4.876 Das IAB prognostiziert in seinem Bericht vom September 2019 einen Anstieg der eLb in Ba- den-Württemberg um durchschnittlich 0,6%. Die Spreizung zwischen -2,7% und +3,9% am Bestand eLb spricht hierbei für große regionale Unterschiede. Aufgrund der immer noch rückläufigen Entwicklung der eLb geht das Jobcenter Stadt Karls- ruhe davon aus, dass der Jahresendwert der eLb inklusive Flucht / Asyl im Jahr 2020 erneut sinken und bei 11.057 liegen wird. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 10 von 40
Wegen der geringen Bestandszahlen an Flucht und Asyl erfolgt die Betreuung der Flüchtlinge weiterhin in den bestehenden Regelprozessen. 3. Investitionen 3.1 Personalressourcen Das Jobcenter Stadt Karlsruhe beschäftigt aktuell ca. 230 VZÄ (Vollzeitäquivalente) an Mitar- beitenden. Der vorgesehene Betreuungsschlüssel im Leistungsbereich beträgt weiterhin 1:105, im Bereich Markt und Integration U25 1:75 und im Bereich Ü25 1:150. Die gesetzli- chen Vorgaben werden somit erfüllt. Für das beschäftigungsorientierte Fallmanagement hat das Jobcenter seit 2018 2 Mitarbei- tende eingesetzt. Auch im Jahr 2020 stehen im Rahmen des Projektes „Netzwerke Aktivierung, Beratung und Chancen (ABC)“ dem Jobcenter Stadt Karlsruhe Stellen für 10 Vermittlungsfachkräfte zur Ver- fügung, die den Betreuungsschlüssel positiv beeinflussen. Insgesamt sind außerdem 5 Stellen dem Bewerbercenter zugeordnet. Im Jahr 2019 verzeichnete das Jobcenter eine Vielzahl von Personalabgängen. Die frei wer- denden Stellen wurden schnellstmöglich nachbesetzt, wobei die Neueinstellungen stets mit erheblichem Einarbeitungsaufwand für die Mitarbeitenden sowie enormen Qualifizierungs- kosten verbunden waren. Auch der Befristungsanteil ist deutlich gesunken. Dennoch stellt die qualitative und quantitative Stabilisierung des Personalkörpers im nächsten Jahr weiter- hin eine wichtige Aufgabe für das Jobcenter Stadt Karlsruhe dar. 3.2 Eingliederungsbudget 2020 Im Globalbudget 2020 erhält das Jobcenter Stadt Karlsruhe laut Schätzwerttabelle des BMAS 862.201,00 € mehr Mittel als im Vorjahr 2019. Zum Stand 18.10.2019 würden dem Jobcen- ter Stadt Karlsruhe somit insgesamt 30.292.969,00 € zugeteilt, davon 16.752.869 € für Verwaltungskosten (VK) und 13.540.100 € für Eingliederungsleistungen (EGL) inklusive der Mittel für §16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die hohen Schätzwertzuteilungen führen dazu, dass das Jobcenter im Jahr 2020 weniger Mittel in den Verwaltungshaushalt umschichtet. Während der Umschichtungsbetrag für das Jahr 2019 noch 1.240.974,80 € betrug, wird der Umschichtungsbetrag im Jahr 2020 bei 981.882,00 € liegen. Somit können nach der Umschichtung insgesamt 12.558.218 € für Eingliederungsleistungen und Förderungen nach § 16 i SGB II eingesetzt werden. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 11 von 40
Übersicht der Budgetverteilung im Vorjahresvergleich Mittelzuteilung Mittelzuteilung 2019 Schätzwerte 2020 Vergleich 26.07.2018 Stand Feb. 2019 Stand 18.10.2019 zumVorjahr 2018 2019 2020 EGL € 10.218.885,00 12.896.055,00 € 13.540.100,00 € 644.045,00 € Eingliederungsleistungen VK € 14.458.388,00 16.534.713,00 € 16.752.869,00 € 218.156,00 € Verw altungskosten Umschichtung € 2.626.928,53 1.240.974,80 € 981.882,00 € - 259.092,80 € Umschichtung von EGL nach VK Globalbudget € 24.677.273,00 29.430.768,00 € 30.292.969,00 € 862.201,00 € EGL nach € 7.591.956,47 11.655.080,20 € 12.558.218,00 € 903.137,80 € abzüglich bereits enthaltene Umschichtung Mittel für §16 i Mittel für §16i 2.380.000,00 € 2.380.000,00 € EGL nach € 7.591.956,47 9.275.080,20 € 10.178.218,00 € 903.137,80 € Umschichtung abzgl. §16i Aufgrund der Veränderungen in der Kundenstruktur setzt das Jobcenter auch im Jahr 2020 den größten Teil seiner Mittel für Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung (MabE) ein. Der Fokus wird dabei weiterhin verstärkt auf niedrigschwellige Angebote gelegt, welche der Sta- bilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt dienen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Kunden nach individueller Problemlage ein passgenaues Unterstützungsangebot erhalten. Von den zur Verfügung stehenden Geldern für den Bereich MabE wird ein Großteil für Einkaufsmaßnahmen eingesetzt und weniger für Aktivierungs- und Vermittlungsgut- scheine (AVGS). Für den Bereich MabE sind insgesamt ca. 29,5 % der Eingliederungsleistun- gen vorgesehen. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 12 von 40
Daneben möchte das Jobcenter Stadt Karlsruhe auch im Jahr 2020 weiterhin allen geeigneten Kunden, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, die Chance für eine Qualifizierung er- möglichen. Um dem zunehmendem Fachkräftebedarf gerecht zu werden, setzt das Jobcenter deshalb den zweitgrößten Anteil der EGL-Mittel mit 28,9 % für den Bereich Qualifizierung und berufliche Weiterbildung ein. Alle anderen Fördermöglichkeiten wie Arbeitsgelegenheiten, Eingliederungszuschüsse, Be- rufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) sowie die Assistierte Ausbildung (ASA) stehen den persönlichen Ansprechpartnern für ihre Kunden auch weiterhin in ausrei- chender Anzahl zur Verfügung. Durch zusätzliche Mittel für die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i in Höhe von 2.380.000 €, welche im Gesamtzuteilungsbetrag der Eingliederungsleistungen auch schon im Jahr 2019 enthalten waren, konnten im Jahr 2019 mit Hilfe von Lohnkostenzuschüssen 90 Förderungen nach § 16 i realisiert werden. Auch 2020 stehen Mittel zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II zur Verfügung. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Ar- ten von Arbeitgebern auf dem sozialen und allgemeinen Arbeitsmarkt. Durch diese Fördermittel können im Kalenderjahr 2020 zusätzlich zu den bereits in 2019 geförderten 90 Personen weitere ca. 50 Personen durch Lohnkostenzuschüsse nach § 16 i SGB II in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einmünden. Ergänzend dazu stehen den Kunden auch arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verfügung, die aus Mitteln außerhalb des Eingliederungsbudgets finanziert werden, wie ESF-Projekte oder das ABC-Projekt, welches aus den Verwaltungskosten finanziert wird. Auch im Jahr 2020 wird die Stadt Karlsruhe als kommunaler Träger wieder genügend Mittel für weitere Leistungen nach §16a SGB II sowie etwa 750.000.-- € für das kommunale Be- schäftigungsangebot „KommBe“ zur Verfügung stellen. Dieses Angebot richtet sich an lang- zeitarbeitslose Menschen im Stadtbezirk Karlsruhe, die der psychosozialen Betreuung im Sinne des §16a SGB II bedürfen. 150 langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermitt- lungshemmnissen sollen mit diesem Angebot wieder näher an den Arbeitsmarkt herange- führt werden. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 13 von 40
Übersicht der Budgetverteilung im Instrumentenmix Planung EGL 2020 (Stand 22.10.2019) Umschichtung € 981.882,00 EGL Mittel nach Umsch. € 12.558.218,00 in % AsA € 47.186,00 0,38 BaE € 141.723,00 1,13 §16e € 286.963,00 2,29 EGZ € 660.722,00 5,26 AGH € 739.964,00 5,89 Sonstige € 1.156.510,00 9,21 MAbE/MAT € 3.710.031,00 29,54 FbW € 3.623.926,00 28,86 §16 i Teilhabe/Chancen € 2.377.735,00 18,93 Die für das Jahr 2020 zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel eröffnen für das Job- center Stadt Karlsruhe auch weiter gute Chancen. Für die Kundinnen und Kunden steht wie- der ein breitgefächertes Förder- und Qualifizierungsangebot zur Verfügung. Durch die För- dermöglichkeit nach §16 i SGB II kann auch für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht werden. 3.3 Performancepotenzial 3.3.1 Führung Das Jobcenter Stadt Karlsruhe verfügt weiterhin über eine stabile und erfahrene Führungs- mannschaft. Wie bereits in den Vorjahren wurden die Führungskräfte am Planungsprozess sowie an der Erstellung des Aktivitätenplans umfassend beteiligt. Die Führungskräfte konnten ihre Einschätzungen zum Markt sowie zur Zielfindung abgeben und identifizieren sich mit den Zielen und Aktivitäten des Jobcenters. Dementsprechend richten sie ihr weiteres Handeln an den Zielen des Jobcenters aus. Neben den Führungskräf- ten wurde auch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) im gesamten Planungsprozess aktiv beteiligt. 3.3.2 Mitarbeitende Die bereits im Jahr 2016 eingeführte Zielnachhaltetafel hat sich über die Jahre bewährt und wird auch weiter fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang finden seit 2019 10-Augen- Gespräche zusammen mit dem Controlling-Bereich des Jobcenters statt. Die Zielnachhalte- Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 14 von 40
tafel trägt im Wesentlichen dazu bei, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem Leis- tungs- und Vermittlungsbereich kontinuierlich verbessert, ein regelmäßiger Austausch über die gemeinsam erreichten Ziele oder Zielverfehlungen stattfindet und entsprechende Hand- lungsstrategien daraus abgeleitet werden. Auch im Jahr 2020 stehen den Mitarbeitenden neben den Schulungsangeboten der BA auch die der externen Anbieter zur Verfügung. Bereits begonnene Schulungen zum Thema Leis- tungsrechtliche Beratung werden im Jahr 2020 weiter fortgeführt. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe führt auch 2020 wie bereits in den Vorjahren zu Jahresbeginn eine Jahresauftaktveranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Hierbei wer- den die Ziele und besonderen Aktivitäten des Jobcenters durch die Führungskräfte vorge- stellt. 3.3.3 Prozesse Die Prozesse im Jobcenter Stadt Karlsruhe sind insgesamt sehr gut und auf einem hohen Niveau. Seit Jahren ist das Jobcenter bei der Prozessqualität Benchmark im Vergleichstyp. Da die Abläufe und Prozesse zur Sicherstellung der Mindeststandards in den letzten Jahren ste- tig optimiert wurden, besteht hier kaum noch Potenzial für weitere Verbesserungen. Den- noch bleibt die Prozessqualität weiterhin im Blick mit dem Ziel, die hohe Qualität zu halten. Verbesserungspotenzial besteht noch hinsichtlich der Datenqualität, weshalb das interne Kontrollsystem (IKS) stetig ausgebaut wird. Die verlaufsbezogene Kundenbetrachtung wird auch im Jahr 2020 fortgesetzt, da diese zur Verbesserung der Datenqualität sowie zur schlüssigen Verlaufsdokumentation der Beratungsgespräche durch die Vermittlungsfach- kräfte beiträgt. Sowohl über das IKS als auch über die verlaufsbezogene Kundenbetrachtung werden mögli- che Fehlerschwerpunkte ermittelt, so dass rechtzeitig reagiert und ggf. entsprechende Schu- lungen durchgeführt werden können. 3.3.4 Schnittstellen Alle bestehenden Schnittstellen zum kommunalen Träger sowie zur Agentur für Arbeit blei- ben auch in diesem Jahr bestehen und werden weiter forciert. Dazu gehören neben dem ge- meinsamen Marktauftritt mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Karlsruhe- Rastatt (AGS) auch der Austausch mit dem Team U25 und dem Reha-Team sowie mit den Schnittstellen zum Operativen Service und dem Service Center. Die Möglichkeit der gegen- seitigen Hospitation besteht auch weiterhin. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 15 von 40
4. Gesetzliche Änderungen Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Hierbei errechnet das Statisti- sche Bundesamt die Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex, welcher sich zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung und zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung zusammensetzt. Ab Januar 2020 werden die Regelsätze in der Sozialhilfe SGB XII, in der Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II sowie in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angehoben. Der Bundesrat hat der Verordnung über die Fortschreibung der Regelbedarfssät- ze bereits zugestimmt. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Hei- zung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Kosten der Unterkunft orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt Die Regelleistungen im SGB II / SGB XII werden 2020 wie folgt angehoben (Veränderung ge- genüber 2019 in Klammern): 432 Euro Alleinstehende / Alleinerziehende Regelbedarfsstufe 1 (+8 Euro) 389 Euro Paare ja Partner / Bedarfsgemeinschaften Regelbedarfsstufe 2 (+7 Euro) nicht -erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im 345 Euro Regelbedarfsstufe 3 Haushalt der Eltern (+6 Euro) 328 Euro Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Regelbedarfsstufe 4 (+6 Euro) 308 Euro Kinder von 6 bis 13 Jahren Regelbedarfsstufe 5 (+6 Euro) 250 Euro Kinder von 0 bis 5 Jahren Regelbedarfsstufe 6 (+5 Euro) Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 16 von 40
5. Strategische Ausrichtung – operative Schwerpunkte und Maß- nahmen 5.1 Operative Ziele und strategische Ausrichtung Aus den geschäftspolitischen Zielen leiten sich die operativen Ziele „Verringerung der Hilfe- bedürftigkeit“, „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ ab. Diese bilden die Grundlage für die Zielnachhaltung und werden durch die Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird auch für das Jahr 2020 wieder ambitioniert planen. Aufgrund der prognostizierten eLb-Entwicklung sowie des laut IAB-Prognosen zu erwarten- den Arbeitsmarktes im Stadtgebiet plant das Jobcenter Stadt Karlsruhe für das Jahr 2020 eine Senkung der Integrationsquote um -1,0 % auf dann gesamt 32,4 %. Somit plant das Job- center bis zum Jahresende 2020 insgesamt 3584 Integrationen. Zum Jahresende 2019 wird das Jobcenter Stadt Karlsruhe bei den Langzeitleistungsbeziehern (LZB) voraussichtlich einen Bestand von 7646 LZB im Jahresdurchschnittswert erreichen. Bei prognostizierter Senkung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ist davon aus- zugehen, dass auch die Zahl der LZB ebenso weiter absinken wird. Dementsprechend möchte das Jobcenter Stadt Karlsruhe zum Jahresende 2020 eine Senkung der LZB um -6,2 % auf dann 7175 Personen im Jahresdurchschnittswert erreichen. Auch im kommenden Jahr wird das Jobcenter Stadt Karlsruhe die bisherigen geschäftspoliti- schen Handlungsfelder kontinuierlich weiterverfolgen: Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit Qualitätssicherung Alle Aktivitäten sind daran ausgerichtet, dass Frauen und Männer entsprechend ihrer jeweili- gen Lebenslagen durch eine bedarfsorientierte Unterstützung gleiche Chancen auf dem Ar- beitsmarkt erhalten. Dabei erfährt die Unterstützung und Förderung von Frauen 2020 noch stärkere Aufmerksamkeit. Der Anteil von Frauen an Arbeitsmarktintegrationen und an ar- beitsmarktpolitischen Maßnahmen soll weiter gesteigert werden. Alleinerziehende erfahren mit der gesonderten Betreuung durch spezialisierte Integrationsfachkräfte intensive Unter- stützung. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 17 von 40
Dabei setzt das Jobcenter Stadt Karlsruhe insbesondere die folgenden operativen Schwer- punkte um: 1. Prävention Die Prävention zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit muss frühzeitig beginnen. Deshalb gilt als Querschnittsaufgabe im Jobcenter Stadt Karlsruhe ein ganzheitlicher familienzentrierter Ansatz, was bedeutet, dass von Beginn an und durchgängig im fortlaufenden Beratungspro- zess die familiäre Situation sowohl bei Frauen als auch bei Männern mitberücksichtigt wird. Der familienzentrierte Ansatz wird auch im Jahr 2020 weiter fortgeführt. Bereits mit Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes wird durch die Vermittlungs- fachkraft der erste aktive Kontakt zur erziehenden Person gesucht. In der Folge wird diese dann in halbjährlichen Abständen oder im zusätzlichen Bedarfsfall zum Gespräch eingela- den. Die frühzeitige Klärung der Betreuungssituation des Kindes und Wege zur Sicherstel- lung dieser Kinderbetreuung werden aufgezeigt. Je nach Erforderlichkeit und Thema werden in Abstimmung mit der Kundin bzw. des Kunden weitere Netzwerkpartner zur Unterstützung miteinbezogen (z.B. jeweilige Fachbereiche der Sozial- und Jugendbehörde, Betreuungsein- richtungen). Des Weiteren werden die Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters bezüglich Hinführung an den Arbeitsmarkt vorgestellt. In Hinblick auf die positive Vorbildfunktion der Eltern für ihre Kinder, ist es besonders wich- tig, dass Kinder in einer Familie aufwachsen, in der mindestens ein Elternteil arbeiten geht und eine geregelte Tagesstruktur gelebt wird. Mütter und Väter werden entsprechend ihrer derzeitigen Lebenslage genderneutral beraten und erhalten individuell passgenaue arbeits- marktpolitische Maßnahmeangebote. Generell ist eine qualifizierte berufliche Ausbildung die beste Voraussetzung, um dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ziel ist deshalb, durch eine hochwertige Berufsorientie- rung, jungen Menschen jeglicher Herkunft und Nationalität einen guten Einstieg in das Be- rufsleben zu ermöglichen. Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen oder auch Behin- derungen müssen frühzeitig betreut werden, damit sie dem Beschäftigungssystem als Fach- kräfte nicht verloren gehen. Die Zahl der Ungelernten sowie Ausbildungs- und Studienab- brüche sollen mit einer einzelfallorientierten Beratung vermieden und somit gesenkt werden. Personen ohne Berufsabschluss soll durch Qualifizierung, insbesondere auch in dualen MINT-Ausbildungsberufen, eine berufliche Perspektive eröffnet werden. Aus Gründen der Chancengleichheit sollen verstärkt Teilzeitausbildungen ermöglicht werden. Eine gute und stabile Gesundheit ist neben einer qualifizierten Ausbildung wichtig, damit der berufliche (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingen kann. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt einen wesentlichen gesundheitlichen Risikofaktor dar, der vermehrt zu z.B. psychischen Beeinträchtigungen führen kann. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 18 von 40
Damit Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention die potentiell betroffenen Er- werbslosen erreichen, wurde im Jahr 2018 eine Kooperation zwischen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden auf Landesebene (GKV-Arbeitsgemeinschaft) und dem Jobcenter Stadt Karlsruhe geschlossen, die auch im Jahr 2020 fortgeführt wird. Maßnahmen der Ar- beits- und Gesundheitsförderung sollen besser miteinander verknüpft werden. Die Angebote zur Gesundheitsförderung werden über die GKV-Arbeitsgemeinschaft finanziert und die Teilnahme an den Angeboten ist für die Zielgruppe freiwillig. Ziel ist es, die Lebensqualität der potenziell betroffenen Erwerbslosen zu verbessern und die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Mitarbeiter/innen des Jobcenter Stadt Karlsruhe informieren die potenziell betroffenen Erwerbslosen über die verschiedenen Angebote (z.B. zum Thema Stressbewältigung und ge- sunde Ernährung) und motivieren die Menschen wieder Eigenverantwortung für eine gesunde Lebensweise zu übernehmen und an Angeboten zur Gesundheitsförderung teilzunehmen. Als Ansprechpartnerin für die Kundinnen und Kunden sowie als Schnittstelle zwischen Kran- kenkasse und Jobcenter steht eine Gesundheitskoordinatorin zur Verfügung, die an mehre- ren Tagen pro Woche im Jobcenter Beratungsgespräche anbietet. In Hinblick auf den präventiven Ansatz leitet das Jobcenter Stadt Karlsruhe hieraus folgende Aktivitäten ab: Frühzeitige Aktivierung Auch im Jahr 2020 bietet die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Gruppeninformationsveranstaltungen für Alleinerziehende und Erziehende an. Insbesondere (Allein-)Erziehende mit Kindern unter 3 Jahren sollen frühzeitig, bereits nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes, angesprochen, unterstützt und indivi- duell gefördert werden. Geplant sind mindestens 10 Inhouse-Veranstaltungen. Themen sind unter anderem das Auf- zeigen der Wege zur Sicherstellung der Kinderbetreuung und deren Finanzierung, Rand- zeitenbetreuung, Trends und Entwicklungen auf dem lokalen Arbeitsmarkt sowie Informatio- nen zu aktuellen Maßnahme- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Insbesondere die örtlichen Maßnahmeangebote mit begleitender Kinderbeaufsichtigung, mit flexiblen Anwesenheitszei- ten und die in Teilzeitform werden vorgestellt. Auch über die Möglichkeit der Teilzeitausbil- dung wird umfangreich informiert, diese wird darüber hinaus aktiv beworben. Die Erziehen- den werden in den Gruppeninformationen ermutigt, bereits frühzeitig einer Erwerbstätigkeit oder einer Qualifizierung nachzugehen. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 19 von 40
Zusätzlich zu den Inhouse-Veranstaltungen informiert die BCA auch bei öffentlich zugängli- chen Familientreffpunkten, wie z.B. Startpunktcafés und Migrantinnencafés über die grund- legenden beruflichen Zukunftsperspektiven von Eltern. Für den Personenkreis der Erziehenden mit Kindern unter 3 Jahren werden 2020 zwei lokale ESF-Projekte mit Kinderbeaufsichtigung zur Verfügung stehen. Inhalte sind Sicherstellung der Kinderbetreuung und Hinführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, aber auch Un- terstützung bei familiären und erzieherischen Problemen. Mütter mit Migrationshintergrund erfahren im Bundes-ESF-Projekt „Stark im Beruf“ besonde- re Unterstützung auf ihrem Weg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die Kinder dürfen mitgebracht werden. Als neues Angebot in 2020 bietet das Büro für Integration niedrigschwellige Deutschkurse für Mütter und Väter mit Kinderbeaufsichtigung an. Daneben arbeitet die BCA zu den speziellen Themen dieser Personengruppe eng mit ihren Netzwerkpartnern, wie z.B. dem Kinderbüro, dem Netzwerk „Frühe Hilfen“, den Schwanger- schaftsberatungsstellen und anderen Stellen zusammen (siehe auch Anlage 3). Sie bildet die Brücke zu den Kita-Lotsinnen des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ bei Fami- lien, die bislang keine Kinderbetreuung nutzen wollen oder bisher keinen adäquaten Kita- platz finden konnten. Unterstützung der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Das Jobcenter Stadt Karlsruhe setzt sich im Hinblick auf den familienzentrierten Ansatz wei- terhin das Ziel, mindestens einen eLb aus Bedarfsgemeinschaften mit Kindern an den Ar- beitsmarkt heranzuführen, damit die gesamte BG dabei unterstützt wird, ein bedarfsdecken- des Einkommen zu erreichen. Im Rahmen des Projektes ABC werden die Bedarfsgemein- schaften mit Kindern intensiv betreut und mit Eingliederungsleistungen, Qualifizierungen oder sozialintegrativen Leistungen aktiv unterstützt. Dabei werden die Elternteile gleichbe- rechtigt beraten und erfahren eine passgenaue, der speziellen Lebenssituation angepasste Förderung. Alleinerziehende Kundinnen und Kunden werden in jedem Team durch jeweilige spezialisier- te Integrationsfachkräfte betreut. Den Eltern werden in Zusammenarbeit mit der BCA Wege zur Sicherstellung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten aufgezeigt und entsprechende Unter- stützungen bei deren Umsetzung angeboten. Auch im Jahr 2020 werden im Rahmen der Arbeitgebergewinnung verschiedene Aktionstage durchgeführt, bei denen die Integrationsfachkräfte des ABC-Projektes Firmen vor Ort besu- chen. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 20 von 40
Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf und Förderung der Erstausbildung Ju- gendlicher und junger Erwachsener Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird die bestehende sehr gute Netzwerkarbeit weiterhin aus- bauen und das bisherige Verfahren des Überganges zur Berufsberatung weiter optimieren. Trotz weiterhin rückläufigem Bestand an Jugendlichen eLb (15 bis 24 Jahre) ohne abge- schlossene Berufsausbildung sollen im kommenden Jahr 200 Integrationen in vollqualifizie- rende Berufsausbildungen erzielt werden. Außerdem soll jeder betroffene Jugendliche ein individuelles Beratungs- und Unterstützungsangebot erhalten. Damit die jungen Menschen nach Beendigung der Schulzeit nicht arbeitslos werden, liegt der Fokus auf der frühzeitigen Berufsorientierung, der Unterstützung bei der beruflichen Ein- gliederung sowie dem Abbau vorhandener Vermittlungshemmnisse. Bereits im 1. Halbjahr des vorletzten Schuljahres nehmen die U25-Vermittlungsfachkräfte deshalb Kontakt zu den Jugendlichen auf. Das erste Beratungsgespräch findet dann nach Möglichkeit unter Einbeziehung der Eltern statt. Die Jugendlichen werden hierbei auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Berufsorientierung hingewiesen und der Erstkontakt zur Berufsberatung wird bereits hergestellt. Ob der Kontakt zur Berufsberatung auch tatsächlich erfolgt ist, wird durch die Vermittlungsfachkraft nachgehalten und ggf. wird der Jugendliche erneut zusammen mit seinen Eltern zum Gespräch eingeladen. Die bereits bestehende intensive Zusammenarbeit zwischen der Berufsberatung der Ar- beitsagentur Karlsruhe-Rastatt und den U25-Integrationsfachkräften des Jobcenters Stadt Karlsruhe wird fortgesetzt und gewährleistet somit die zielgerichtete Förderung der jungen Menschen Richtung Ausbildungsmarkt. in besonders komplexen Einzelfällen werden auch die lokalen Netzwerkpartner (z. B. das Netzwerk NIU) eingeschaltet. Verbesserung der Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen Auch im nächsten Jahr sollen die Beschäftigungschancen von schwerbehinderten Menschen weiter verbessert werden. Damit dies erreicht werden kann, wird die bewerberorientierte Integrationsarbeit weiter intensiviert und arbeitsmarktpolitische Instrumente wie Eingliede- rungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen (EGZ-SB), Maßnahmen bei einem Arbeitge- ber (MAG) oder Coachings werden angeboten. Die gute und aktive Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur im Bereich Reha/SB wird weiter ausgebaut. Schwerbehinderte Menschen werden außerdem auch im Jahr 2020 bei der Besetzung von § 16i und § 16e Arbeitsplätzen verstärkt berücksichtigt. Der Kontakt zu den hierbei relevanten Netzwerkpartnern wird weiter gepflegt. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 21 von 40
2. Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird weiterhin seinen Beitrag zur quantitativen und qualitati- ven Steigerung des Arbeits-und Fachkräftepotenzials leisten und setzt hierfür im Jahr 2020 ca. 29% der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel ein. Absolventen und Absolventinnen einer erfolgreichen Qualifizierungsmaßnahme werden von drei spezialisierten Integrationsfachkräften gezielt bei Ihren Bewerbungsbemühungen und der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt. Hierfür besteht eine enge Zusammenarbeit der drei Integrationsfachkräfte mit dem Arbeitsgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt sowie dem hauseigenen Bewerbercenter des Jobcenters. Sicherung des Fachkräftebedarfs durch Förderung der Erstausbildung und (abschlussori- entierter) Qualifizierung Der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) kommt in Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftebedarf weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Wie in den Vorjahren wird - unter Berücksichtigung der mit der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt gemeinsam erstellten Bil- dungszielplanung - der Schwerpunkt auf die Berufe mit Fachkräftebedarf gelegt. Geringqua- lifizierte Kundinnen und Kunden sollen durch gezielte Förderungen qualifiziert und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Potenzielle Teilnehmer/innen werden durch die Integrati- onsfachkräfte aktiv über ihre Möglichkeiten beraten und die Fachdienste (Berufspsychologi- scher Service, Ärztlicher Dienst) werden zur Eignungsabklärung hinzugezogen. Im Vorfeld von Aus- oder Weiterbildung können den Kunden und Kundinnen gezielte Unterstützungs- maßnahmen zur Vorbereitung bzw. zum Erwerb von Grundkompetenzen angeboten werden. Das Jobcenter legt auch im Jahr 2020 den Fokus weiter auf die Personengruppe der 25- bis 35- jährigen Kundinnen und Kunden sowie auf abschlussorientierte Qualifizierungen. Die Initiative „Zukunftsstarter“ wird somit weiter unterstützt. Um insbesondere die Potenziale von Frauen verstärkt zu fördern, werden Frauen gezielt beraten und sollen somit gleichbe- rechtigt an Qualifizierungsangeboten teilhaben. Daher soll auch die Möglichkeit von Teilzeit- angeboten im Sinne der Chancengleichheit weiter ausgebaut und betriebliche Einzelumschu- lungen in allen Bereichen gefördert werden. Auch 2020 werden zur Unterstützung junger Erwachsener bei der beruflichen Eingliederung arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach § 45 SGB III, Plätze im Rahmen der außerbetriebli- chen Berufsausbildung (BaE) sowie der Assistierten Ausbildung (AsA) zur Verfügung gestellt. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 22 von 40
Zur Akquise von potenziellen Arbeitgebern für betriebliche Umschulungen wird die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit Karls- ruhe-Rastatt fortgeführt. Insgesamt sollen im Jahr 2020 566 FbW-Eintritte realisiert werden, davon mindestens 95 mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Eröffnung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose nach §16e und §16i SGB II Arbeitsmarktferne Kunden sollen auch 2020 durch die beiden Förderinstrumente §16e und §16i SGB II neue Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsmarkt erhalten und damit schrittweise wieder an den Arbeitsmarkt integriert werden. Hierdurch soll die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personengruppe verbessert werden. Insbesondere schwerbehinderte Menschen, Frau- en und Erziehende sollen besondere berücksichtigt werden. Die beiden Förderinstrumente §16 e und §16i SGB II werden weiterhin aktiv beworben. Bisher hat sich gezeigt, dass sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber diesem Angebot offen gegenüberstehen. Für das Jahr 2020 sind 50 Förderfälle nach §16i SGB II und 24 Förderfälle nach §16e SGB II geplant. Auf eine angemessene Frauenbeteiligung bei den Integrationen wird besonders ge- achtet. Es werden weiterhin drei Vermittlungsfachkräfte eingesetzt, die gezielte Arbeitsge- berakquise betreiben, interessierte Arbeitgeber über die Fördermöglichkeiten beraten, an Informations- und Netzwerkveranstaltungen teilnehmen und dabei eng mit dem Arbeitge- berservice der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt zusammenarbeiten. Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Während der Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II immer noch rückläufig ist, steigt im Rechtskreis SGB III der Zugang an Arbeitslosen langsam an. Die Kundinnen und Kunden aus der Grundsicherung müssen sich daher künftig verstärkt gegenüber diesen auf dem Ar- beitsmarkt behaupten. Daher ist eine weitere intensive bewerberorientierte Zusammenarbeit mit dem AGS der Arbeitsagentur erforderlich. Aus diesem Grund sind für das Jahr 2020 weitere gemeinsame Bewerbertage, Präsenzver- mittlungstage sowie Aktionen am Projekttag „Einstellungssache! Jobs für Eltern“ oder bei Arbeitgebermessen in Kooperation geplant. Das gegenseitige Verständnis für das jeweilige Arbeitsgebiet soll weiterhin durch Hospitatio- nen und durch gemeinsame Schnittstellenbesprechungen gefördert werden. Ein umfassender Austausch wird somit gewährleistet. Weiterhin soll die intensive Zusammenarbeit dazu Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 23 von 40
führen, dass auch ungelernte Kräfte und Helfer wieder schneller in den 1. Arbeitsmarkt ein- münden. 3. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit Auch für das kommende Jahr steht die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit wieder in einem besonderen Fokus. In den letzten drei Jahren ist es gelungen, die Anzahl der langzeit- arbeitslosen Kundinnen und Kunden von 2.140 um 749 (35%) auf jetzt 1.391 Personen zu senken. Besonders die Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit sollen weiter vermieden werden. Der wirksamste Ansatz Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren ist der, sie gar nicht erst ent- stehen zu lassen. Präventive Ansätze sollen daher noch stärker in den Fokus der Integrati- onsarbeit rücken. Kundinnen und Kunden, bei denen ein erwartbar hohes Risiko (Dauer der Arbeitslosigkeit 9- 12 Monate) besteht, langzeitarbeitslos zu werden, sollen schneller identifiziert und mit ge- eigneten Angeboten frühzeitig aktiviert werden. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren am Arbeitsmarkt soll weiter ausgebaut und der Überleitungsprozess der Kundinnen und Kunden von der Agentur für Arbeit zum Jobcenter optimiert werden. Die Vermittlungsfachkräfte achten auf eine hohe Kundenkontaktdichte und prüfen, wie die Chancen am Arbeitsmarkt durch Fortbildungen und Qualifikationen sowie durch Aktivie- rungsmaßnahmen erhöht werden können. Neben der klassischen Integrationsarbeit sind weiterhin die Themen Prävention und soziale Teilhabe sowie die noch stärkere Förderung von Frauen und Männern in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Fokus. Zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit setzt das Jobcenter Stadt Karlsruhe folgende Aktivitäten um: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 24 von 40
Einsatz eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements (bFM) Im Jobcenter Stadt Karlsruhe sind seit dem 01.08.2018 zwei spezialisierte Fallmanager ein- gesetzt, die mit einem Betreuungsschlüssel von 1:75 arbeiten. Das bFM richtet sich an er- werbsfähige Leistungsberechtigte mit komplexen und vielfältigen Vermittlungshemmnissen, die mindestens 3 Handlungsbedarfe in den Bereichen Leistungsfähigkeit und/oder Rahmen- bedingungen aufweisen, mit dem Ziel, diese zunächst an den Arbeitsmarkt heranzuführen und diese dann mittel- bzw. langfristig auch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese in- tensive Begleitung entsprechender Kundinnen und Kunden wird auch 2020 fortgesetzt. Intensive Betreuung der langzeitarbeitslosen Kunden im Rahmen des Projektes „Netzwerke Aktivierung, Beratung und Chancen“ (ABC) Zum Monat November 2019 hatte das Jobcenter Stadt Karlsruhe 1391Langzeitarbeitslose im Bestand. Dies sind 6,2% (92) Langzeitarbeitslose weniger als noch im November 2018. Das Projekt „Netzwerk ABC“ mit dem Ziel der Heranführung langzeitarbeitsloser Menschen an den Arbeitsmarkt wird in der bisherigen Form weiter fortgeführt. Im Jahr 2020 sollen mindestens 330 Kunden und Kundinnen durch die intensive Unterstützung im Projekt in Ar- beit integriert werden. Im Rahmen des familienzentrierten Ansatzes soll der Anteil der Partner- Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ab 3 Jahren weiterhin 25 % der Gesamtprojektteilnehmer betragen. Die Kundinnen und Kunden werden mit einer monatlichen Kontaktdichte intensiv betreut. Eingesetzt werden 11 Vermittlungsfachkräfte, welche regelmäßig die Stellenanzeigen in der lokalen/regionalen Tagespresse auswerten, passende Vermittlungsvorschlä- ge/Stelleninformationen aushändigen und im Bedarfsfall zur Unterstützung entsprechende Netzwerkpartner sowie das hauseigene Bewerbercenter einschalten. Zusätzlich werden aktiv kommunale Eingliederungsleistungen angeboten. Daneben sind erneut mindestens 4 Akti- onstage geplant, an denen die ABC-Integrationsfachkräfte Firmen vor Ort besuchen, um das Projekt aktiv zu bewerben. Weitere Informationen zum Projekt finden sich auf der Homepage des Jobcenters Stadt Karlsruhe. Netzwerkpartner sowie der örtliche Beirat werden weiter ak- tiv über das Projekt informiert. Senkung des Bestandes der Langzeitleistungsbezieher (LZB), der LZB U25 und LZB mit Kindern Ende Oktober 2019 hatte das Jobcenter Stadt Karlsruhe insgesamt 7656 Langzeitleistungs- bezieher (LZB) im Bezug. Davon sind 773 LZB unter 25 Jahre alt, 1303 sind alleinerziehend und 2522 der LZB sind arbeitslos. Von diesen arbeitslosen LZB haben 470 Kunden keinen Schulabschluss, 1077 Kunden einen Hauptschulabschluss und 788 Kunden die Mittlere Reife oder einen höheren Bildungsabschluss. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 25 von 40
Übersicht arbeitslose Langzeitleistungsbezieher nach Schulabschluss Quelle: Statistikservice der BA, Juli 2019, endgültige Werte Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat sich das Ziel gesetzt, die Anzahl der Langzeitleistungsbe- zieher um -6,2 % auf 7175 LZB zum Jahresende 2020 zu senken. Im Jahr 2020 werden deshalb weiterhin verstärkt Langzeitleistungsbezieher mit Kindern in den Vermittlungsprozess einbezogen. Hierbei steht die BCA bei Fragen bzgl. der Klärung der Kinderbetreuungssituation mit weiterführenden Informationen den Kundinnen und Kunden hilfreich zur Seite. Zur weiteren Unterstützung stehen für jede Kundengruppe passgenaue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Der erste Zu- gang in den Arbeitsmarkt kann auch über eine geringfügige Beschäftigung erfolgen. Fortführung des Bewerbercenters Das im Jahr 2015 eingerichtete Bewerbercenter im Jobcenter Stadt Karlsruhe hat sich auch im Jahr 2019 wieder bewährt und wird daher weiter fortgeführt. Die Mitarbeitenden im Bewerbercenter unterstützen die Kundinnen und Kunden bedarfsge- recht im Bewerbungsprozess bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie bei der aktiven Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Die Kunden und Kundinnen gewinnen an Selbstsicherheit in Bezug auf das Vorstellungsgespräch und erhöhen dadurch ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erlangen. Bei entsprechender Eignung werden die Bewerbungsunterlagen ergänzend an den Arbeitge- berservice (AGS) der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt übergeben. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 26 von 40
Auch im Jahr 2020 ist es wieder das Ziel, dass 150 Kundinnen und Kunden durch die Unter- stützung des Bewerbercenters in den Arbeitsmarkt integriert werden. 4. Begleitende operative Schwerpunkte Neben den oben genannten operativen Schwerpunkten, setzt das Jobcenter seine begleiten- den Aktivitäten, wie die Sicherstellung der Qualität der operativen Umsetzung und die Netz- werkarbeit, weiter fort. Sicherstellung der Qualität der operativen Umsetzung Der Qualität der operativen Umsetzung wird im Jobcenter Stadt Karlsruhe weiterhin ein hoher Stellenwert beigemessen. Daher werden auch im Jahr 2020 wieder bedarfsgerechte Schulun- gen für die Mitarbeitenden durchgeführt werden. Fortsetzung und Ausbau der Netzwerkarbeit des Jobcenters Die bereits vorhandenen Kontakte zu den örtlichen Netzwerkpartnern, wie beispielsweise den Kammern, dem Suchthilfenetzwerk oder den im Arbeitskreis Frauen und Mädchen akti- ven Organisationen werden auch im nächsten Jahr weiter gepflegt, ausgebaut und um weite- re Netzwerke ergänzt. Zugangsbarrieren sollen somit abgebaut und ein regelmäßiger Infor- mationsaustausch gewährleistet werden. Ergänzende Informationen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm befinden sich in den beigefügten Anlagen. Karlsruhe, 19.12.2019 gez. Kölmel, Geschäftsführer Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Seite 27 von 40
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