24-Stunden-Betreuung zu Hause: Alle Infos auf einen Blick - Land Vorarlberg
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Impressum: Redaktion Reingard Feßler, connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH Anita Kresser Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Soziales und Integration Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Herausgeber ist ausgeschlossen. Geschlechterspezifische Schreibweise: Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, umfassen die in diesem Leitfaden verwendeten personenbezogenen Ausdrücke Frauen und Männer gleichermaßen.
Vorwort 3 Wertvolle Unterstützung für die Betreuung daheim Katharina Wiesflecker Landesrätin für Soziales In der aktualisierten Broschüre zur 24-Stunden-Betreuung finden Sie alles Wissenswerte über dieses wichtige Ange- bot. Die 24-Stunden-Betreuer*innen ermöglichen vielen Menschen, dass diese zu Hause alt werden können. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen 24-Stunden- Betreuer*innen bedanken, dass sie diese wertvolle Arbeit machen. In Vorarlberg gibt es ein gut ausgebautes Pflege- und Betreuungsnetz. Besonders erwähnen möchte ich die Servicestellen für Betreuung und Pflege, die sogenannten Case Manager*innen und, die flächendeckend im ganzen Land als erste Anlaufstellen für alle Fragen zur Verfügung stehen. Nutzen Sie diese Angebote, um eine möglichst passgenaue und individuelle Unterstützung zu finden. Ich hoffe, dass wir Ihnen mit unserem vielfältigen Un- terstützungsangebot individuell gute Lösungen für die Betreuung und Pflege bieten können. Wir sind bemüht, diese Angebote ständig weiterzuentwickeln. Landesrätin Katharina Wiesflecker
Einleitung 5 Gut aufgefangen im Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg Angehörige kommen meist erstmals in die Situation, eine adäquate Versorgung für ihre zu betreuenden Angehörigen zu organisieren. Dann gilt es, sich möglichst rasch einen Überblick über die Angebote zu verschaffen und die passende Unterstützung zu finden. Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen dafür die nötigen Informationen. Im ersten Teil der Broschüre finden Sie einen Überblick über die Angebote des Betreuungs- und Pflegenetzes in Vorarlberg und über die finanziellen Unterstützungsangebote. Wenn der Betreuungs- und Pflegebedarf über die Kapazitäten der mobilen Dienste vor Ort hinausgeht, besteht die Möglichkeit, die Betreuung mittels Personenbetreuer*innen des Betreu- ungspools oder einer anderen gewerblichen Vermittlungs- agentur für 24-Stunden-Betreuung zu organisieren. Der zweite Teil der Broschüre beschreibt die unterschied- lichen Modelle einer 24-Stunden-Betreuung und soll jenen Menschen Unterstützung und Hilfe bieten, die als Personenbetreuer*innen (selbständig oder unselbständig) tätig sein wollen. Im Anhang finden Sie neben einem Mustervertrag wichtige Links und Adressen. Wir hoffen, dass Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre hilft, eine gute und bedarfsgerechte Betreuungslösung zu finden. Reingard Feßler und Mag. Martin Hebenstreit connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege
6 Inhalt I Begriffserklärung …………………………………………………………………………… 9 1) Was heißt 24-Stunden-Betreuung? ………………………………………………………… 9 2) Legale Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung………………………………………………………… 9 3) Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege? ………………………… 9 4) Tätigkeiten der Personenbetreuer ……………………………………………………………… 10 II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg …………………………………………… 13 1)Case Management …………………………………………………………………………………… 14 2)Institutionen mit Angeboten im Bereich Betreuung und Pflege ………………… 14 3)Finanzielle Unterstützungsangebote ………………………………………………………… 18 3.1 Pflegegeld …………………………………………………………………………………………… 18 3.2 Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege ……………………… 18 3.3 Unterstützungsfonds Sozialministeriumservice ……………………………………… 19 3.4 Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ……………………… 19 3.5 Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung ……………………………… 19 3.6 Sonstige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Personen mit geringem Einkommen (Gebührenbefreiung) ………………… 19 3.7 Pensionsversicherung…………………………………………………………………………… 20 3.8 Mitversicherung in der Krankenversicherung ………………………………………… 20 3.9 Pflegekarenz / Pflegeteilzeit ………………………………………………………………… 20 3.10 Familienhospizkarenz / Familienhospizteilzeit………………………………………… 20 3.11 Pflegekarenzgeld ………………………………………………………………………………… 21 III Das Selbständigenmodell – die gewerbliche Personenbetreuerin bzw. der gewerbliche Personenbetreuer ……………… 23 1) Die wichtigsten Schritte im Überblick ……………………………………………………… 23 1.1 Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ……………………………………… 23 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden ………………………………………………………… 23 1.3 Anmeldung einer Gewerbeberechtigung………………………………………………… 24 1.4 Abschluss eines Werkvertrages ……………………………………………………………… 25 1.5 Anmeldung bei der Sozialversicherung …………………………………………………… 27 1.6 Meldung beim Finanzamt ……………………………………………………………………… 28 1.7 Führen eines Haushaltsbuches ……………………………………………………………… 29 1.8 Beendigung der Gewerbetätigkeit oder Ruhendmeldung ………………………… 29
Inhaltsverzeichnis 7 2) Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause im Zusammenhang mit dem Selbständigenmodell……………………………………………………… 30 2.1 Förderung auf Grund der staatsrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern („Bundesförderung“) ………………………………………… 30 2.2 Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Land Vorarlberg ………… 31 3) Kosten …………………………………………………………………………………………………………………… 32 IV Das Unselbständigenmodell – die unselbständige Personenbetreuerin bzw. der unselbständige Personenbetreuer ………………………… 35 1) Die wichtigsten Schritte im Überblick ………………………………………………………………………… 35 1.1 Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ……………………………………………………… 35 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden ………………………………………………………………………… 35 1.3 Abschluss eines Dienstvertrages …………………………………………………………………………… 36 1.4 Lohnnebenkosten ………………………………………………………………………………………………… 36 1.5 Anmeldung bei der Sozialversicherung …………………………………………………………………… 36 1.6 Meldung beim Finanzamt ……………………………………………………………………………………… 37 2) Förderungen der 24-Stunden-Betreuung zu Hause im Zusammenhang mit dem Unselbständigenmodell ………………………………………………… 38 2.1 Förderung auf Grund der staatsrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern („Bundesförderung“) ………………………………………… 38 2.2 Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Land Vorarlberg ………… 40 3) Kosten……………………………………………………………………………………………………………………… 40 4) Anhang …………………………………………………………………………………………………………………… 41 V Rechtliche Grundlagen, die die 24-Stunden-Betreuung und deren Förderung regeln …………………………………………………………………………… 47 VI Wichtige Links und Adressen………………………………………………………………………… 49 Stand: April 2022 | 16. überarbeitete Auflage
Begriffserklärung 9 I Begriffserklärung 1) Was heißt 24-Stunden-Betreuung? 3) Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege? Alte und betreuungsbedürftige Menschen möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung Die Legaldefinition findet sich in § 1 Abs. 3 leben können. Auch den Angehörigen dieser Hausbetreuungsgesetz: Betreuung umfasst Menschen ist es ein Anliegen, dieses Stück Le- Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in bensqualität zu erhalten und zu ermöglichen. In der Hilfestellung insbesondere bei der Haushalts- manchen Situationen ist dies nur möglich, wenn führung und der Lebensführung bestehen, sowie ständig – sowohl tagsüber als auch nachts – eine sonstige auf Grund der Betreuungsbedürftigkeit Betreuungsperson bereit steht und hilft. Diese Art notwendige Anwesenheiten. der Betreuung ist gesetzlich geregelt. Betreuung bedeutet also Hilfestellung und Unterstützung. Sie umfasst im Wesentlichen haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Haus- 2) Legale Betreuungsmöglichkeiten im arbeiten, Betreuung von Tieren und Pflanzen), Rahmen der 24-Stunden-Betreuung Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung Mit 1. Juli 2007 traten das Hausbetreuungsgesetz des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen und Änderungen der Gewerbeordnung in Kraft. Verrichtungen) und Gesellschafterfunktion (Ge- Damit wurde eine Rechtsgrundlage für die legale sellschaft leisten und Führen von Konversation). 24-Stunden-Betreuung geschaffen. Dazu zählt auch die erforderliche oder vorsorg- liche Anwesenheit. Für eine Betreuungstätigkeit ist im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes bzw. im Rahmen des freien Gewerbes der Personen- Es gibt folgende legale betreuung (lt. Gewerbeordnung 1994) keine Betreuungsmöglichkeiten: spezielle berufliche Qualifikation erforderlich. Selbständigen-Modell: Der Betreuungsbe- dürftige oder seine Familie schließt einen Werkvertrag mit einem Personenbetreuer ab, der eine Gewerbeberechtigung im freien Gewerbe „Personenbetreuung“ besitzt. Unselbständigen-Modell: Der Betreuungsbe- dürftige oder seine Familie stellt eine Betreu- ungsperson an. Das Arbeitsverhältnis ist in einem Arbeitsvertrag geregelt. Träger-Modell: Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie organisiert die Betreuung über eine Trägerorganisation im Rahmen einer Arbeits- kräfteüberlassung.
10 Zum Begriff Pflege gehören alle Tätigkeiten, die Solange keine medizinischen Gründe dagegen- dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sprechen, dürfen auch folgende Tätigkeiten (im (GuKG) unterliegen. Diese Tätigkeiten dürfen Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“) durchgeführt nur vom Gehobenen Dienst für Gesundheits- werden: und Krankenpflege durchgeführt werden. Für _ Unterstützung bei oraler Nahrungs- und Familienangehörige gilt die Unterscheidung Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme zwischen Betreuung und Pflege nicht. Sie dürfen _ Unterstützung bei der Körperpflege sowie bei sowohl Betreuungs- als auch Pflegetätigkeiten der Benützung von Toilette oder Leibstuhl in der Familie verrichten. einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten _ Hilfestellung beim An- und Auskleiden Hinweis _ Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Um die Förderung in Anspruch nehmen zu Niedersetzen, Niederlegen, Transfer können, muss nachgewiesen werden, dass der Personenbetreuer Die Durchführung dieser Tätigkeiten durch Laien _ über eine theoretische Ausbildung verfügt, ist nur dann zulässig, wenn sie kein Fachwissen die im wesentlichen jener einer Heimhelferin erfordern und keine gesundheitliche Gefahr bzw. oder eines Heimhelfers entspricht oder allfällige Folgeschäden sowohl für die betreuten _ seit mindestens sechs Monaten die Menschen wie auch die Betreuer darstellen. Betreuung der pflegebedürftigen Person „sachgerecht“ durchgeführt hat (im Sinne Sobald Umstände vorliegen, die aus ärztlicher des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 oder pflegerischer Sicht die Durchführung dieser Gewerbeordnung) oder Tätigkeiten durch Laien nicht zulassen, sind die _ bestimmte pflegerische und/oder ärztliche genannten Tätigkeiten den Gesundheits- und Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung Krankenpflegeberufen vorbehalten. und unter der Kontrolle des Gehobenen Dienstes Die Beurteilung, ob im Einzelfall diese Umstände für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. vorliegen, obliegt bei Fragestellungen aus pflege- einer Ärztin oder eines Arztes ausübt (Befugnis rischer Sicht (§ 14 GuKG) dem Gehobenen Dienst gemäß § 3b oder § 15, Abs. 6 des Gesundheits- für Gesundheits- und Krankenpflege, im Rahmen und Krankenpflegegesetzes oder gem. § 50b ärztlicher Fragestellungen einem Arzt. des Ärztegesetzes). Sobald medizinische Probleme vorliegen, dürfen folgende Tätigkeiten von Betreuungskräften nur 4) Tätigkeiten der Personenbetreuer nach schriftlicher Anordnung durch den Geho- benen Dienst für Gesundheits- und Kranken- Betreuungskräfte dürfen unter anderem pflege im Einzelfall und befristet durchgeführt folgende Tätigkeiten durchführen: werden: _ Hilfeleistungen im Haushalt _ Unterstützung bei oraler Nahrungs- und (Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme erledigen, Reinigungstätigkeiten, _ Unterstützung bei der Körperpflege sowie bei Wäscheversorgung etc.) der Benützung von Toilette oder Leibstuhl _ Unterstützung bei der Lebensführung einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von _ Gesellschaft leisten Inkontinenzprodukten _ Begleitung bei diversen Aktivitäten _ Hilfestellung beim An- und Auskleiden (Einkaufen, Unternehmungen etc.) _ Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen
Begriffserklärung 11 Dies gilt ebenso für sonstige pflegerische _ Der Personenbetreuer muss dauernd oder Maßnahmen. zumindest regelmäßig täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich über längere Zeiträume Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die der Betreu- im Privathaushalt der betreuten Person ungskraft im Einzelfall, befristet und nach anwesend sein. schriftlicher Anordnung von einem Arzt über- tragen werden können: Der Personenbetreuer hat die Möglichkeit, die _ Verabreichung von Medikamenten Übernahme der anordnungspflichtigen Tätig- (z.B. Unterstützung bei der Einnahme keiten abzulehnen. von Tabletten) _ Anlegen und Wechseln von Bandagen Diese Tätigkeiten gelten dann als Betreuung, und Verbänden wenn sie von der Betreuungskraft nicht überwie- _ Verabreichung von subkutanen Insulinin- gend erbracht werden. Der Personenbetreuer darf jektionen und subkutanen Injektionen von in einem Privathaushalt maximal zwei Menschen blutgerinnungshemmenden (laut Vorarlberger Pflegeheimgesetz) betreuen, Arzneimitteln die zueinander in einem Angehörigenverhältnis _ Blutabnahme zur Messung des stehen. Blutzuckerspiegels _ Einfache Licht- und Wärmeanwendungen Hinweis Die Personenbetreuer sind verpflichtet, alle Hinweis erbrachten Leistungen ausreichend und regelmäßig Die erwähnten ärztlichen Tätigkeiten können auch zu dokumentieren. Die Dokumentation ist den (nach ärztlicher Anordnung) vom Gehobenen Unterzeichnern des Betreuungsvertrages sowie Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die durchgeführt werden, welche diese wieder an die betreute Person pflegen und behandeln, zugänglich Betreuungskraft übertragen können. zu machen. Weiters haben Personenbetreuer der anordnenden Person unverzüglich alle Informationen zu erteilen, die für die Anordnung Wesentlich für die anordnungspflichtigen von Bedeutung sein könnten, insbesondere Tätigkeiten ist: Veränderungen des Zustandsbildes der _ Schriftliche Anordnung – befristet bis auf betreuten Person oder eine Unterbrechung der Widerruf (z.B. wegen Änderung des Zustands Betreuungstätigkeit. der betreuten Person) bzw. bis zum Betreu- ungsende. _ Sowohl der Arzt als auch die diplomierte Pflegeperson haben eine ausreichende Anlei- tung und Unterweisung zu erteilen, sowie eine begleitende Kontrolle durchzuführen und dies zu dokumentieren. _ Schriftlicher Widerruf der Anordnung ist jederzeit möglich. _ Einwilligung der betreuten Person bzw. ihres gesetzlichen Vertreters. _ Die Durchführung beschränkt sich auf den Privathaushalt der betreuten Person.
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 13 II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg Damit eine möglichst optimale Lösung für die Darüber hinaus gibt es in Vorarlberg zahlreiche Betreuung und Pflege gefunden werden kann, ist Institutionen, die zu betreuende Menschen und es wichtig, den tatsächlichen Betreuungs- und deren Angehörige unterstützen und so eine Pflegebedarf zu erheben. Es ist zunächst zu bedarfsgerechte Betreuung und Pflege zu Hause klären, was der Betroffene noch selbständig ermöglichen. Die Kontaktadressen dieser Einrich- erledigen kann und in welchem Ausmaß ihn die tungen sind auf den folgenden Seiten angeführt. Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen können. Diese Ersterhebung wird Wenn eine 24-Stunden-Betreuung notwendig vom Case Management oder von der Hauskran- ist, besteht die Möglichkeit, diese Betreuung kenpflege durchgeführt. mit einem gewerblichen Personenbetreuer (Selbständigenmodell) oder einer unselbständigen Die zu betreuende Person oder deren Angehörige Betreuungskraft abzudecken. nehmen Kontakt mit den zuständigen Einrich- tungen (Case Management oder Hauskranken- Die weitere Vorgangsweise beim Selbständigen- pflege) auf. Diese unterstützen die Betroffenen wie auch beim Unselbständigenmodell ist in gerne und helfen, den erforderlichen Betreu- diesem Leitfaden genau beschrieben. ungs- und Pflegebedarf bestmöglich zu organi- sieren und abzudecken. Nach dieser Erhebung stellt sich vielfach heraus, dass der Betreuungs- und Pflegebedarf mit den verschiedenen mobilen Diensten im Land gut abgedeckt werden kann und dass keine 24-Stunden-Betreuung erforderlich ist. Wenn der Betreuungsbedarf aber über die Kapazitäten der Hauskrankenpflege und des Mobilen Hilfsdienstes hinausgeht, wird der Betreuungspool oder eine andere gewerbliche Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Betreuung als Unterstützung hinzugezogen.
14 1) Case Management und unterstützt bei der Beantragung des Förderansuchens für die 24-Stunden-Betreuung Das Case Management im Rahmen der Betreuung ans Sozialministeriumservice. Die Mitarbeitenden und Pflege wird flächendeckend in Vorarlberg des Betreuungspools begleiten Sie während der angeboten. Es kommt zum Einsatz, wenn mehrere gesamten Betreuungszeit. verschiedene Dienstleister benötigt werden, Betreuungspool Vorarlberg gGmbH eine komplexe Situation von den Betroffenen Servicestelle Dornbirn alleine nicht bewältigt werden kann oder die Dr.-Waibel-Straße 3, 6850 Dornbirn Gefahr besteht, dass die Angehörigen mit der T 05572 386568, E office@betreuungspool.at Situation überfordert sind. Die Zielgruppe sind www.betreuungspool.at Menschen, die einen Bedarf an Betreuung und Pflege aufgrund ihrer somatischen und/ Servicestelle Feldkirch, Saalbaugasse 2 oder psychiatrischen Erkrankung haben sowie 6800 Feldkirch, T 05522 78101 deren Angehörige. Die Kontaktdaten der Casemanagement Servicestellen sind unter www.vorarlberg.care unter dem Punkt Case Hinweis Management zu finden. In Vorarlberg gibt es weitere gewerbliche Vermittlungsagenturen für 24-Stunden-Betreuung. Hauskrankenpflege 2) Institutionen mit Angeboten im Bereich Betreuung und Pflege Rund 320 Pflegefachkräfte in 48 Krankenpflege- stützpunkten unterstützen die Betreuung und Mobile Hilfsdienste Pflege von Patientinnen und Patienten zuhause. Diese Unterstützung wird flächendeckend In 48 Mobilen Hilfsdiensten arbeiten landes- angeboten. Der örtliche Krankenpflegeverein weit 2.000 Helferinnen und Helfer. Die ist Ansprechpartner für alle Betreuungs- und Mobilen Hilfsdienste ermöglichen eine Pflegefragen und ermöglicht eine medizinische qualifizierte Betreuung alter, kranker und/oder Pflege und ganzheitliche Betreuung zu beeinträchtigter Menschen. Hause. Die „Ambulante gerontopsychiatrische Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Pflege“ ist eine zusätzliche Unterstützung örtlichen Mobilen Hilfsdienst. für ältere Menschen mit psychischen bzw. gerontopsychiatrischen Erkrankungen, ARGE Mobile Hilfsdienste die zu Hause leben. Auch Angehörige und Dr.-Waibel-Straße 3, 6850 Dornbirn nahestehende Personen werden angeleitet und T 05572 398297 begleitet. Angegliedert ist dieser Dienst an die E arge@mohi.at, www.mohi.at Hauskrankenpflege. In allen Regionen Vorarlbergs wird diese Unterstützung angeboten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.connexia.at Betreuungspool Vorarlberg gGmbH Landesverband Hauskrankenpflege Vorarlberg Im persönlichen Gespräch findet die Dr.-Waibel-Straße 3, 6850 Dornbirn Betreuungspool Vorarlberg gGmbH gemeinsam T 05572 34935 mit den Betroffenen die beste Möglichkeit für die E office@hauskrankenpflege-vlbg.at jeweilige Betreuungssituation. Der Betreuungspool www.hauskrankenpflege-vlbg.at vermittelt die Betreuerinnen und Betreuer, informiert über Finanzierungsmöglichkeiten, erledigt alle notwendigen Formalitäten
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 15 Bildungshaus Batschuns aks – Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin Das Bildungshaus Batschuns bietet im Rahmen des Schwerpunktes „Rund um die Pflege Aus der breiten Angebotspalette des aks können daheim“ Angebote zur Unterstützung pflegender für pflegende Angehörige die Ernährungsberatung, Angehöriger. Ambulante neurologische Rehabilitation, Inkontinenzberatung und Gesundheitsvorsorge Bildungshaus Batschuns hilfreich sein. Die aks-Rehabilitation bietet Kapf 1, 6835 Zwischenwasser neurologisch erkrankten Menschen und deren T 05522 44290, E bildungshaus@bhba.at, Angehörigen Unterstützung in Form von www.bildungshaus-batschuns.at Informationen, Gesprächen, Beratung und Vernetzung. Besuchsdienste – Sozialkreis – Pfarrcaritas aks – Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin In vielen Gemeinden und Pfarren Vorarlbergs Rheinstraße 61, 6900 Bregenz bieten ehrenamtlich tätige Menschen Besuchs- T 05574 202-0 dienste an. Sie unterstützen pflegende Angehörige E gesundheit@aks.or.at, www.neuro-reha.at und betreuungs- und pflegebedürftige Menschen durch Gespräche, Besuche oder Ausflüge. Diese Dienste sind meist kostenlos. Rufhilfe – Rotes Kreuz Informationen erhalten Sie bei Die Rufhilfe ist ein Notrufsystem auf Ihrer Gemeinde, Pfarre oder bei der Knopfdruck, um die Eigenständigkeit Pfarrcaritas Vorarlberg, Caritashaus betreuungsbedürftiger Menschen zu sichern. Lustenauerstraße 3, 6850 Dornbirn T 0676 884204012 Rotes Kreuz Vorarlberg, Rufhilfe E marlies.enenkel-huber@caritas.at Beim Gräble 10, 6800 Feldkirch www.caritas-vorarlberg.at T 05522 77000-9087 E rufhilfe@v.roteskreuz.at www.roteskreuz.at SMO – Neurologische Rehabilitation Das SMO bietet Menschen mit neurologischen Telefonseelsorge Erkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutung, Schädelhirnverletzungen, Morbus Parkinson, Die Telefonseelsorge bietet eine anonyme Multiple Sklerose und andere) Dienstleistungen Gesprächsmöglichkeit und Beratung an. an, die die Erlangung und Erhaltung der Telefonseelsorge größtmöglichen Selbständigkeit zum Ziel haben. Postfach 51, 6850 Dornbirn Das Therapiekonzept beinhaltet die Betreuung T 142 (ohne Vorwahl, zum Nulltarif und Behandlung in den Praxen der SMO sowie aus ganz Vorarlberg) Hausbesuche und Tagesambulatorien. E office@ts-vorarlberg.at SMO-Gesundheitsmanagement GmbH www.142online.at (Beratung im Internet) Mehrerauerstraße 72, 6900 Bregenz T 05 7880 2010, E smo@smo.at, www.smo.at Wenn`s weh tut! T 1450 Ihre telefonische Gesundheitsberatung www.1450.at
16 Hospiz Vorarlberg _ Ethische Entscheidungsfindung _ Psychosoziale Probleme und Die Hospiz bietet Beratung und Begleitung von sozialrechtliche Fragen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, Begleitung und Entlastung von Angehörigen, Mobiles Palliativteam Trauerbegleitung und Gruppen für Trauernde an. Kaiserin-Elisabeth-Straße 2 Diese Angebote sind kostenlos. 6845 Hohenems Hospiz Vorarlberg T 05522 200-4700, E mpt@caritas.at Mehrerauerstraße 72, 6900 Bregenz www.caritas-vorarlberg.at T 05522 200-1100, E hospiz@caritas.at www.caritas-vorarlberg.at Österreichische Krebshilfe Vorarlberg Die Krebshilfe Vorarlberg bietet neben Hospizbegleitung für Kinder und Jugendliche Beratung, Information und Unterstützung Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter auch psychotherapeutische Begleitung von beraten und begleiten zu Hause, im Krankenhaus Krebskranken und Angehörigen. Die Hilfe oder in Betreuungseinrichtungen. ist grundsätzlich kostenlos. Hospizbegleitung für Kinder und Jugendliche Krebshilfe Vorarlberg Mehrerauerstraße 72, 6900 Bregenz Rathausplatz 4, 6850 Dornbirn M 0676 884205112, T 05522 200-1112 T 05572 202388 E hospiz.kinder@caritas.at E office@krebshilfe-vbg.at www.caritas-vorarlberg.at www.krebshilfe-vbg.at connexia Mobile Kinderkrankenpflege ifs Institut für Sozialdienste Die connexia Mobile Kinderkrankenpflege Aus der breiten Angebotspalette des ifs können ist landesweit tätig und stellt eine häusliche für pflegende Angehörige unter anderem die Fachkrankenpflege für Kinder und Jugendliche Ehe- und Familienberatung, die ifs-Erwachsenen- sicher. vertretung oder die Servicestelle „Menschengerechtes Bauen“ hilfreich sein. connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH ifs Institut für Sozialdienste Quellenstraße 16, 6900 Bregenz Interpark Focus 40, 6832 Röthis T 05574 48787-0 T 05 1755 500, www.ifs.at E info@connexia.at, www.connexia.at Beratungsstelle Hohenems – Menschengerechtes Bauen Franz-Michael-Felder-Str. 6, 6845 Hohenems Mobiles Palliativteam T 05 1755 537, E menschengerechtes.bauen@ifs.at Das Mobile Palliativteam arbeitet interdisziplinär Erwachsenenvertretung Dornbirn und unterstützt niedergelassene Ärzte, die Poststraße 2-4, 6850 Dornbirn Hauskrankenpflege und Pflegeheime vor allem T 05 1755 590 bei folgenden Fragestellungen: E erwachsenenvertretung@ifs.at _ Schmerztherapie und Symptomkontrolle _ Ernährung und Flüssigkeitszufuhr Erwachsenenvertretung Feldkirch _ Aufwendige medizinische und Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch pflegerische Betreuungen T 05 1755 591, E erwachsenenvertretung@ifs.at
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 17 Erholungsurlaub für pflegende Angehörige und Pflege, die connexia gemeinsam mit Hilfe für die Helfenden dem Bildungshaus Batschuns und dem Land Vorarlberg herausgibt. Sie kann kostenlos Pflegende Angehörige können einmal jährlich bezogen werden. an einem kostenlosen Erholungsaufenthalt im Gesundhotel Bad Reuthe teilnehmen. Dies connexia – Gesellschaft für Gesundheit ist ein Angebot des Landes Vorarlberg, der und Pflege gem. GmbH Arbeiterkammer Vorarlberg, der Österreichischen Quellenstraße 16, 6900 Bregenz Gesundheitskasse, der Sozialversicherung der T 05574 48787-0 Selbständigen sowie der Versicherungsanstalt E info@connexia.at, www.connexia.at öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. Arbeiterkammer Vorarlberg Urlaubsbetten und Tagesbetreuungsplätze Widnau 2-4, 6800 Feldkirch Verschiedene Alters- und Pflegeheime in Vor- E hfh@ak-vorarlberg.at arlberg bieten folgende Dienstleistungen zur www.vbg.arbeiterkammer.at Entlastung von pflegenden Angehörigen an: _ Urlaubs-, Tages- und Nachtbetreuung _ Überleitungspflege (z.B. nach einem Gesundheitswoche-Gestärkt in der Pflege Krankenhausaufenthalt, um den zu Betreu- für Kunden der Sozialversicherungsanstalt enden zu reaktivieren und die Angehörigen der Selbständigen (SVS) auf die häusliche Pflege vorzubereiten) Die Teilnahme an der Gesundheitswoche Weiters werden Essen auf Rädern, Mittagstisch ermöglicht eine Verschnaufpause vom und Pflegebad angeboten. Pflegealltag, um sich einmal bewusst Zeit für sich Einen Informationsfolder über die vorhandenen und die eigene Gesundheit nehmen zu können. Urlaubsbetten sowie Tages- und Nacht- Dabei steht neben einem abwechslungsreichen betreuungsplätze erhalten Sie bei: Aktivprogramm die Stärkung der seelischen Gesundheit im Vordergrund. Dieses Gesamtpaket connexia – Gesellschaft für Gesundheit an Erholung, Weiterbildung und gelebter und Pflege gem. GmbH Gemeinschaft trägt jedenfalls dazu bei, die oft Quellenstraße 16, 6900 Bregenz leeren Energietanks wieder aufzufüllen. T 05574 48787-0 E info@connexia.at, www.connexia.at Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen T 050 808 808 E dlz.sg@svs.at; www.svs.at/gesundheitsangebote Hinweis Weitere Informationen über Institutionen, die Sie in der Betreuung und Pflege daheim unterstützen, connexia – Gesellschaft für entnehmen Sie der Broschüre „Wegbegleiter zur Gesundheit und Pflege Pflege daheim“. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Pflege Informationen und Bezugsmöglichkeit: im Gespräch“ werden – in Kooperation mit Amt der Vorarlberger Landesregierung den sozialen Einrichtungen der Gemeinden – Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge landesweit Vorträge und Informationsabende Landhaus, 6901 Bregenz für pflegende Angehörige angeboten. T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser www.vorarlberg.at Die Zeitschrift „daSein“ ist eine informative und hilfreiche Fachzeitschrift für Betreuung
18 3) Finanzielle Unterstützungsangebote 3.2 Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege 3.1 Pflegegeld Beziehende eines Pflegegeldes ab der Stufe 5 Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftig- nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einer keit vorliegt und der ständige Betreuungs- und vergleichbaren Leistung aus dem EU/EWR- bzw. Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens sechs gleichgestellten Ausland oder Personen mit Monate andauern wird. Es wird ohne Berücksich- einem Betreuungs- und Hilfsbedarf, der zumin- tigung des Einkommens in sieben Stufen (je nach dest der Pflegestufe 5 entspricht, können den Pflegeaufwand) bewilligt und gebührt zwölfmal Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung jährlich. Grundlage der Einstufung ist ein und Pflege beantragen. Die zu pflegende Person Gutachten durch einen Arzt oder eine Pflege- hat ihren Hauptwohnsitz oder mangels eines fachkraft, worin ein Pflegebedarf von monatlich solchen ihren Aufenthalt in Vorarlberg und wird mehr als 65 Stunden festgestellt wird. überwiegend in einem Haushalt in Vorarlberg betreut. Der Zuschuss beträgt 200 € monatlich Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die zu und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. pflegende Person ausbezahlt. Es ist zweckge- widmet und dient dazu, die erforderliche Der Anspruch erlischt, wenn die pflegebedürftige Betreuung selbstbestimmt zu organisieren Person im Pflegeheim betreut wird oder eine und zu finanzieren. Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt. Die Anträge und weitere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Versicherungsträger. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Höhe des Pflegegeldes oder beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, (monatlich) seit 1.1.2022 Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge Stufe 1 165,40 € Landhaus, 6901 Bregenz Stufe 2 305,00 € T 05574 511 DW 24105, www.vorarlberg.at Stufe 3 475,20 € Stufe 4 712,70 € Stufe 5 968,10 € Stufe 6 1.351,80 € Stufe 7 1.776,50 € Hinweis Der erweiterte Pflegebedarf von Personen mit einer schweren geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, wird mit einem zusätzlichen Stundenwert berücksichtigt (Erschwerniszuschlag).
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 19 3.3 Unterstützungsfonds Bei demenziell erkrankten Personen und bei Sozialministeriumservice minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab vier Tagen möglich. Jene Menschen, die aufgrund einer Beeinträchti- Maximal sind vier Wochen (28 Tage) jährlich gung einmalige, behinderungsbedingte Ausgaben förderbar. (Badewannenlift, behindertengerechte Woh- nungsumbauten) haben, können eine finanzielle Anträge und weitere Informationen Unterstützung beantragen. Es werden vor allem erhalten Sie beim: jene Menschen unterstützt, die aufgrund des Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg, Alters (Kinder) oder wegen einer schweren Rheinstraße 32, 6900 Bregenz Beeinträchtigung noch nie berufstätig waren T 05574 6838 DW 7223 oder Personen, die nicht mehr im Erwerbsleben www.sozialministeriumservice.at stehen (Pensionisten). Anträge und weitere Informationen erhalten Sie beim: 3.5 Betreuungskosten als Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg außergewöhnliche Belastung Rheinstraße 32, 6900 Bregenz Die mit der Betreuung zu Hause verbundenen T 05574 6838 DW 7233 Aufwendungen (z.B. Ausgaben für Betreuungs- www.sozialministeriumservice.at personen) sind ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung absetzbar. 3.4 Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger Die Aufwendungen sind abzüglich der erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (Pflegegeld, Fördergelder Personen, die seit mindestens einem Jahr über- für die 24-Stunden-Betreuung) geltend zu wiegend einen nahen Angehörigen mit einem machen. Pflegegeld der Stufe 3 bis 7 nach dem Bundes- Pflegegeldgesetz oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 3.6 Sonstige finanzielle Unterstützungs- nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einen möglichkeiten für Personen mit geringem minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Einkommen (Gebührenbefreiung) Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bei sehr geringem Einkommen können folgende Bundespflegegeldgesetz pflegen und wegen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bean- Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen tragt werden: Gründen verhindert sind, diese Pflege selbst zu _ Befreiung von den Fernseh- und erbringen. Rundfunkgebühren _ Zuschuss zum Fernsprechentgelt In diesem Fall gewährt das Sozialministerium- _ Befreiung von den Rezeptgebühren und service eine finanzielle Unterstützung, um sich der e-card-Gebühr durch eine professionelle oder private Ersatzpfle- _ Personen mit Rezeptgebührenbefreiung ge vertreten zu lassen. Die Höhe der Unterstüt- zahlen keinen Selbstbehalt für Hilfsmittel zung richtet sich nach der Pflegegeldstufe und und Heilbehelfe der Dauer der Verhinderung. Förderbar ist nur eine _ Befreiung von Spitals- und Ersatzpflege, die mindestens eine Woche dauert. Ambulanzkostenbeiträgen _ Wohnbeihilfen und Heizkostenzuschuss
20 3.7 Pensionsversicherung Informationen erhalten Sie bei der: Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg Der Bund übernimmt für pflegende Angehörige Jahngasse 4, 6850 Dornbirn unbefristet die gesamten Pensionsversiche- T 050 766-19, E office-v@oegk.at, rungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass die Person www.gesundheitskasse.at nicht versichert ist und sich der Pflege eines nahen Angehörigen (Vater, Mutter, Gatte, Gattin etc.) widmet. Der nahe Angehörige befindet sich zumindest in der Pflegestufe 3. 3.9 Pflegekarenz / Pflegeteilzeit Mit dem Arbeitgeber kann eine Pflegekarenz Informationen erhalten Sie bei der: oder eine Pflegeteilzeit für die Dauer von 1 bis Pensionsversicherungsanstalt 3 Monaten vereinbart werden. Voraussetzung Landesstelle Vorarlberg ist die Pflege eines nahen Angehörigen mit Zollgasse 6, 6850 Dornbirn Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3. Bei der T 05 0303 Pflegeteilzeit handelt es sich um die vereinbarte E pva-lsv@pv.at Herabsetzung der wöchentlichen Normalar- www.pensionsversicherung.at beitszeit zum Zwecke der Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen gegen Aliquotierung des Entgeltes. Auch arbeitslose Personen können 3.8 Mitversicherung in der Krankenversicherung Pflegekarenz beantragen. Zuständige Stelle ist dann das Arbeitsmarktservice. Seit 1.1.2020 Seit 1. August 2009 wird eine beitragsfreie haben Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Mitversicherung in der Krankenversicherung in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitenden gewährt. Für diese beitragsfreie Mitversicherung zudem einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz kommen Personen in Betracht, die nicht er- oder -teilzeit. werbstätig sind und sich der Pflege eines nahen Angehörigen widmen. Der Angehörige muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 haben und die Pflege muss vorwiegend im 3.10 Familienhospizkarenz / häuslichen Bereich erfolgen. Zeitweilige stationäre Familienhospizteilzeit Krankenhausaufenthalte oder eine Kurzzeitpflege Es besteht die Möglichkeit, zur Begleitung beeinflussen den Anspruch in keiner Weise. sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder die Arbeitszeit zu ändern oder sich bei Als Angehörige gelten Ehepartner und Personen, aufrechtem Arbeitsverhältnis karenzieren zu die mit der pflegebedürftigen Person verwandt lassen. Die Familienhospizkarenz ist dem Arbeit- oder verschwägert sind. Anspruchsberechtigt geber mitzuteilen. Auch arbeitslose Personen sind auch nicht verwandte Personen, die mit dem können dieses Angebot nutzen. Zuständige Stelle Versicherten seit mindestens zehn Monaten in ist dann das Arbeitsmarktservice. einer Hausgemeinschaft leben und seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen. Die beitragsfreie Selbstversicherung ist unter be- stimmten Voraussetzungen auch für pflegende Angehörige von Personen möglich, die selber bei einem Angehörigen mitversichert sind.
II Betreuungs- und Pflegenetz Vorarlberg 21 3.11 Pflegekarenzgeld Bei Familienhospizkarenz, Familienhospizteilzeit, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Zuständige Stelle ist das Sozialministeriumservice: Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg, Rheinstraße 32, 6900 Bregenz T 05574 6838 www.sozialministeriumservice.at Informationen und Vorlagen für Muster- vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten Sie beim: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz www.sozialministerium.at Hinweis Weitere Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten entnehmen Sie der Broschüre „Finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsangebote zur Pflege daheim“. Informationen und Bezugsmöglichkeit: Amt der Vorarlberger Landesregierung Fachbereich Senioren und Pflegevorsorge Landhaus, 6901 Bregenz T 05574 511 DW 24129 Anita Kresser www.vorarlberg.at
III Das Selbständigenmodell 23 III Das Selbständigenmodell – die gewerbliche Personen- betreuerin bzw. der gewerbliche Personenbetreuer 1) Die wichtigsten Schritte 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden im Überblick Der Personenbetreuer muss seinen Wohnsitz in 1.1 Prüfung des Ausländer- Österreich binnen drei Tagen beim Gemeindeamt beschäftigungsgesetzes anmelden. 1.2 Wohnsitz in Österreich anmelden 1.3 Einholung einer Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen Gewerbeberechtigung vorgelegt werden: 1.4 Abschluss eines Werkvertrages _ Meldebestätigung vom Unterkunftgeber 1.5 Anmeldung bei der (Wohnungseigentümer oder Mieter) Sozialversicherung unterfertigt 1.6 Meldung beim Finanzamt _ Reisepass 1.7 Führen eines Haushaltsbuches _ Geburtsurkunde 1.8 Beendigung der Gewerbetätigkeit _ Nachweis eines akademischen Grades (falls oder Ruhemeldung kein Reisepass mit aktuellen Daten vorliegt) Die Anmeldung muss persönlich oder postalisch erfolgen. Sie kann aber auch durch einen Boten 1.1 Prüfung des überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder Ausländerbeschäftigungsgesetzes E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Betreuer aus EU- und EWR-Staaten sowie Schweizer Staatsbürger brauchen keine Bewilli- Das Meldezettel-Formular kann auch vom gung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Internet heruntergeladen werden: für die Anmeldung des freien Gewerbes der www.help.gv.at Personenbetreuung in Österreich. » Für EWR-Bürger Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen Spätestens nach drei Monaten ab Niederlassung eine Aufenthaltsbewilligung und einen Aufent- haben EWR-Bürger eine Anmeldebescheinigung haltstitel, der zur selbstständigen Tätigkeit als von der Bezirkshauptmannschaft einzuholen. Personenbetreuer berechtigt. In der Praxis kommt als Aufenthaltstitel nur eine Aufenthaltsbewilli- gung für Studierende in Betracht.
24 1.3 Anmeldung einer » Folgende Unterlagen sind für die Gewerbeberechtigung Gewerbeanmeldung erforderlich: _ gültiger Reisepass Die Personenbetreuer benötigen eine Gewerbe- _ Geburtsurkunde (falls kein Reisepass vorliegt) berechtigung für das freie Gewerbe der Perso- _ Staatsbürgerschaftsnachweis (falls kein nenbetreuung. Zuständig hiefür ist die jeweilige Reisepass vorliegt) Bezirkshauptmannschaft. Die Wirtschaftskammer _ Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaats- nimmt die Gewerbeanmeldung entgegen und angehörigen (ausgenommen Schweizer) leitet sie an die Gewerbebehörde weiter. _ Heirats- oder Scheidungsurkunde (falls kein Reisepass mit den aktuellen Daten vorliegt) » Voraussetzungen für eine Gewerbe- _ Meldebestätigung (nicht notwendig bei anmeldung bei natürlichen Personen: Wohnsitz in Österreich) _ Vollendung des 18. Lebensjahres _ Strafregisterbescheinigung aus dem Her- _ keine Gewerbeausschlussgründe kunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaat (nicht (z.B. Finanzstrafdelikt, gerichtliche älter als drei Monate): gilt für Personen, die Verurteilung) nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich _ Nebenwohnsitz in Österreich wohnhaft sind. _ Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR- _ Nachweis eines akademischen Grades (falls Mitgliedsstaat bzw. der Schweiz oder Vorliegen kein Reisepass mit den aktuellen Daten eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels vorliegt) (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des Gewerbes Bei einem Wechsel des Auftraggebers ändert sich möglicherweise der Gewerbestandort und » Die Anmeldung kann persönlich oder der Wohnsitz des Personenbeteuers. Der Wechsel elektronisch erfolgen. Sie muss folgende des Gewerbestandortes muss bei der zuständigen Angaben enthalten: Bezirkshauptmannschaft des neuen Standortes _ Bezeichnung des Gewerbes: „Personen- und der Wohnsitzwechsel bei der Wohnortge- betreuung“ meinde angezeigt werden. _ genauer Standort der Gewerbeausübung _ Daten des Gewerbeanmelders (Vor- und Hinweis Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Alle Dokumente können in Kopie vorgelegt werden. Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversi- Im Bedarfsfall kann die Bezirkshauptmannschaft cherungsnummer – sofern bereits vorhanden) ein Original einfordern.
III Das Selbständigenmodell 25 Die Gewerbeanmeldung führt zu einer Pflicht- 1.4 Abschluss eines Werkvertrages versicherung in der Kranken-, Pensions- und Zwischen Betreuer und betreuungsbedürftiger Unfallversicherung. Gleichzeitig mit der Gewer- Person bzw. einem Angehörigen oder einem beinformationssystem Austria (GISA)-Eintragung Erwachsenenvertreter im Namen der zu betreu- veranlasst die Bezirkshauptmannschaft eine enden Person ist ein Werkvertrag abzuschließen. Meldung an die Wirtschaftskammer, an das Finanzamt, an die Sozialversicherungsanstalt Ein Mustervertrag kann von folgender der Selbständigen und an die Standortgemeinde. Internet-Seite heruntergeladen werden: Trotzdem sind Gewerbetreibende verpflichtet, www.daheimbetreut.at innerhalb der vorgegebenen Fristen selbst Kontakt mit diesen Stellen aufzunehmen. Bei den einzelnen Vertragsteilen ist auf Folgendes zu achten: Anträge und sonstige Mitteilungen können neben Briefen und Fax auch per E-Mail eingebracht » Vertragspartner werden (vs@svs.at). Die Anschrift des Gewerbetreibenden ist die gültige Wohnadresse (auch im Ausland) oder Hinweis sein Gewerbestandort. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg bietet unter T 05522 305-1144 » Vertragsgegenstand | Leistungsinhalte kostenlos Unterstützung bei der Gewerbean- Dazu zählen insbesondere meldung an. Die Gewerbeanmeldung kann auch _ haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Wirtschaftskammer eingereicht werden. _ Unterstützung bei der Lebensführung _ Gesellschafterfunktion _ Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeich- nungen über getätigte Ausgaben für die betreute Person _ praktische Vorbereitung der betreuungs- bedürftigen Person auf einen Ortswechsel Weitere Leistungen bzw. Tätigkeiten sind im Kapitel I unter Punkt 4 zu finden. Hier sind vor allem jene Leistungen beschrieben, die sich auf die Betreuung und Pflege beziehen. Ebenso erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind.
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