Soforthilfe in Österreich und ganz Europa - ÖAMTC

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Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

2022
Firma
2   Empfehlungsschreiben für internationale Hilfe
    EMPFEHLUNGSSCHREIBEN                                               LETTER OF RECOMMENDATION

    Der Inhaber dieses Schutzbriefes ist ÖAMTC Mitglied und wird in    The holder of this Assistance Booklet is a member of the Austrian
    Österreich rund um die Uhr bestmöglich betreut, um auf allen       Automobile Club (ÖAMTC) and in Austria receives the best possible
    Wegen 100 % Mobilität sicherzustellen und mit Informations-        assistance around the clock, to ensure 100 % mobility by all means
    diensten und Beratung stets für Sicherheit und Schutz zu sorgen.   as well as safety and protection through information services and
    Der ÖAMTC bittet alle im internationalen Dachverband FIA zusam-    advice at all times. The ÖAMTC kindly requests all motoring clubs
    mengeschlossenen befreundeten Clubs, unserem Mitglied und          affiliated with the international umbrella organisation FIA to offer
    dessen Familie bei Bedarf auch im Ausland jede Hilfe und Unter-    our member and his (or her) family every assistance and support
    stützung mit aller Leistungsqualität und Hilfsbereitschaft der     abroad where and when required, and to do so with all the service
    internationalen Clubfamilie zukommen zu lassen.                    quality and willingness to assist that is characteristic of the inter-
                                                                       national community of motoring clubs.

    Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club            Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club
    Der Präsident                                                      The President

    Dr. Gottfried Wanitschek                                           Dr. Gottfried Wanitschek
Wichtiges in Kürze                                                                                                                            3
WER IST GESCHÜTZT?                                                     UND WENN MAN NICHT MIT DEM FIRMENFAHRZEUG
Während der Nutzung des Firmenfahrzeuges sind jeder firmen­            UNTERWEGS IST?
zugehörige Lenker sowie bis zu acht im Fahrzeug mitreisende            Der ÖAMTC als Mobilitätsclub erbringt personenbezogene Schutz-
Firmenangehörige geschützt. Die im Schutzbrief eingetragene            brief-Leistungen (z.B. Krankenrückholung oder Krankenschutz)
Person sowie deren Partner im gemeinsamen Haushalt und deren           genauso, wenn die im Schutzbrief eingetragene Person mit Bahn,
Kinder, bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das              Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug unterwegs ist.
19. Lebensjahr vollenden, sind ebenfalls geschützt.
                                                                       WIE WIRD MIR GEHOLFEN?
WELCHE FAHRZEUGE SIND GESCHÜTZT?                                       Das Team der Schutzbrief-Nothilfe ist Ihr persönlicher Ansprechpart-
Das im Schutzbrief eingetragene auf das Firmen-Mitglied zugelas-       ner. Wir sind auf jede Art von Notfall vorbereitet und organisieren
sene Fahrzeug samt Kfz-Anhänger.                                       die passende Hilfeleistung. Mit individueller Betreuung und persön-
                                                                       licher Soforthilfe sind wir rund um die Uhr für Sie da!
WO IST MAN GESCHÜTZT?
Der Firmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas,   Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da:
in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittel-          unter +43 1 25 120 00 oder auch
meer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanari-     via Nothilfe-Funktion in der ÖAMTC App.
schen Inseln, den Azoren und auf Madeira.
                                                                       Alle weiteren Details finden Sie bei den einzelnen Leistungs-
                                                                       beschreibungen (lt. Inhaltsverzeichnis auf den nächsten Seiten)
                                                                       sowie im Kapitel „Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-
                                                                       Bestimmungen“.

                                                                   Im Notfall sofort Kontakt aufnehmen!
4   Inhalt
    ALLGEMEINES                                                                                              BEI PROBLEMEN MIT DEM KRAFTFAHRZEUG IM AUSLAND
    Empfehlungsschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2         Pannenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   23
    Wichtiges in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3   Abschleppdienst im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       25
    Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen . . 6-12                                      Übernachtungskosten im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           27
                                                                                                             Ersatzteilnachsendung ins Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           29
    SCHUTZBRIEF – LEISTUNGSÜBERSICHT                                                                         Pick-up-Transport aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            31
                                                                                                             Heim- oder Weiterreise im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          33
    BEI PROBLEMEN MIT DEM KRAFTFAHRZEUG IN ÖSTERREICH                                                        Fahrzeugrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               35
    Abschleppdienst in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13             Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             37
    Übernachtungskosten in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15                  Wildschadenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      39
    Heim- oder Weiterreise in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
    Fahrzeugrückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19                NACH VERLETZUNG ODER ERKRANKUNG IN ÖSTERREICH
    Wildschadenhilfe in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21             Hubschrauberrettung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          41
                                                                                                             Krankenrückholung in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         43
                                                                                                             Kinderrückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       45
                                                                                                             Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich  . . . . . . . . . .                       47
                                                                                                             Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich                                  49
                                                                                                             Fahrzeugrückholung durch einen ÖAMTC Fahrer in Österreich . . .                                51
                                                                                                             Krankenbesuch in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      53
                                                                                                             Notfallpsychologische Beratung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . .                 55
Inhalt                                                                                                                                                                                                                         5
NACH VERLETZUNG ODER ERKRANKUNG IM AUSLAND                                                                       ERGÄNZENDE NOTHILFE-LEISTUNGEN
Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . .                                   57   Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten
Krankenrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             59   im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   79
Kinderrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          61   Notfallservice in Österreich und im Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         81
Rückholung von Haustieren aus dem Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . .                                  63   Gepäckrücktransport in Österreich und aus dem Ausland . . . . . . .                                      83
Heimreise nach Unfall oder Erkrankung im Ausland . . . . . . . . . . . .                                    65   Nachsendekosten in Österreich und aus dem Ausland  . . . . . . . . .                                     85
Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland . .                                              67   Telefonkosten in Österreich und im Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          86
Fahrzeugrückholung durch einen ÖAMTC Fahrer aus dem                                                              Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel
Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   69   in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               87
Krankenschutz im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    71
Krankenbesuch im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    73   WEITERE INFORMATIONEN
Rückholung nach Ableben aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 75   Geltungsbereich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Notfallpsychologische Beratung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               77   Wichtige Daten für Notfälle  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
                                                                                                                 Adressen und Telefon-Nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
6   Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
    WO GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF?                   fahrzeuges; also während der Fahrt, dem       FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER
     DerFirmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in    Be- und Entladen, dem Tanken und allen        FIRMEN-SCHUTZBRIEF?
     allen Ländern Europas (siehe Seite 88), in       sonstigen Tätigkeiten, die in unmittelbarem    Der Firmen-Schutzbrief gilt für Firmenfahr-
     der Russischen Föderation, in den außer-         Zusammenhang mit der Benützung des              zeuge bis zu einem höchstzulässigen
     europäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten          Fahrzeuges stehen.                              Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max.
     sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den                                                           Höhe von 3,2 m sowie einer max. Länge
     Kanarischen Inseln, den Azoren und auf           EinFirmenangehöriger kann zusätzlich als       von 7 m und einer max. Breite von 2,5 m.
     Madeira.                                         geschützte Person im ÖAMTC Notfall-
                                                      Kreditbrief eingetragen werden. Damit gel-     Fahrzeugbezogene    Firmen-Schutzbrief-
    FÜR WEN GILT DER                                  ten auch der im gemeinsamen Haushalt           Leistungen gelten für das im ÖAMTC Not-
    FIRMEN-SCHUTZBRIEF?                               lebende ­Partner und deren Kinder (bis zum     fall-Kreditbrief einge­tragene, behördlich
     Der Firmen-Schutzbrief ist exklusiv für        Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das      in Österreich, in einem anderen EU-Staat,
       ­juristische Personen oder ähnliche Per-       19. Lebensjahr vollenden) als geschützte       der Schweiz oder Liechtenstein auf das
        sonengemeinschaften (auch Vereine), die       Personen im Firmen-Schutzbrief.                ÖAMTC Firmen-Mitglied zum Straßenver-
        eine Firmen-Mitgliedschaft beim ÖAMTC                                                        kehr zugelassene Firmenfahrzeug wie z.B.
        ­abgeschlossen haben.                         Die personenbezogenen Schutzbrief-Leis-       für ein Leasingfahrzeug sowie auch für ein
                                                      tungen gelten unabhängig von der Verwen-       Fahrzeug in Langzeitmiete ab drei Monaten
     Geschützte   Personen im Firmen-Schutz-         dung des Firmenfahrzeuges, unabhängig          (unabhängig von der Zulassung), sofern für
     brief sind firmenzugehörige Lenker und je        ob die geschützten Personen gemeinsam          dieses bzw. für dieses Kfz-Kennzeichen
     nach Fahrzeugart und Zulassung bis zu            oder getrennt unterwegs sind und unab-         eine gültige ÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft
     max. acht mitreisende Firmenangehörige           hängig vom benützten Verkehrsmittel (also      besteht.
     während der Nutzung des im ÖAMTC                 z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahr-
     Notfall-Kreditbrief eingetragenen Firmen-        rad, Schiff oder Flugzeug).

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen
    der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                   7
 Der Firmen-Schutzbrief gilt nicht für Fahr-    DieÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft und der         Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei-
 zeuge mit Kurzzeitkennzeichen, wie ins-         Firmen-Schutzbrief müssen vor Eintritt des      chischen Außenministeriums). Über die
 besondere Werkstätten-, Probe- oder Über-       Leistungsfalles vollständig bezahlt sein.       aktuellen Sicherheits- und Reisewarnun-
 stellungskennzeichen und Privatfahrzeuge        Der Anspruch auf Firmen-Schutzbrief-Leis-       gen informieren Sie sich bitte direkt auf
 von Firmenangehörigen.                          tungen beginnt mit 0:00 Uhr des der             der Seite des österreichischen Außen-
                                                 Bezahlung folgenden Tages.                      ministeriums unter www.bmeia.gv.at
 Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leis-                                                     – oder die unmittelbar oder mittelbar mit
 tungsfalles kein gemietetes, gewerbliches       DerFirmen-Schutzbrief gilt für das im/am       Kriegsereignissen jeder Art zusammen-
 Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstatt­        Firmen-Schutzbrief-Heft angeführte Kalen-       hängen
 ersatzwagen).                                   derjahr.                                      – oder durch innere Unruhen, wenn Sie
                                                                                                 daran aufseiten der Unruhestifter teil­
 MitgeführteAnhänger sind den Firmen-           Nothilfein Krisengebieten (z.B. offizielle     genommen haben
 Schutzbrief-Bestimmungen entsprechend           Reisewarnung der Sicherheitsstufen            – oder die mittelbar oder unmittelbar durch
 mit geschützt.                                  5 oder 6 des österreichischen Außenmini-        jegliche Einwirkung von Nuklear­waffen,
                                                 steriums) wird im Rahmen der Möglich-           chemischen oder biologischen Waffen,
WANN WERDEN FIRMEN-SCHUTZBRIEF-                  keiten, aber ohne, dass darauf ein Rechts-      durch Kernenergie oder durch den Ein-
LEISTUNGEN ERBRACHT?                             anspruch besteht, erbracht.                     fluss ionisierender Strahlen im Sinne des
 Die Voraussetzung für den Bezug eines                                                          Strahlenschutzgesetzes (BGBI.
  Firmen-Schutzbriefes ist eine gültige          KeinLeistungsanspruch besteht bei Fällen,     Nr.  227/1969) in der jeweils geltenden
  Firmen-Clubkarte für das jeweilige Kraft-      – in denen bei Reiseantritt eine Reisewar-      Fassung verursacht werden; außer jene,
  fahrzeug bzw. Kfz-Kennzeichen.                   nung oder partielle Reisewarnung für das      die durch Heil­behandlung aufgrund eines
                                                   Reisegebiet bestand (Warnung der              Versicherungs­falles veranlasst waren.
8   Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
     Außerdem   besteht kein Leistungsanspruch,       Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für       Diezu erbringende Leistung wurde weder
     wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges         Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper,        durch ein Training (vorbereitende Übung
     die jeweils erforderliche Lenkberechtigung        die Zweck der Reise sind (z.B. geplante          am Gelände eines Wettbewerbes) noch
     nicht besitzen.                                   Operationen oder Kuraufenthalte) und             durch die Teilnahme an einem sportlichen
                                                       daraus resultierende Gesundheitsschäden.         Wettbewerb verursacht. Diese Bestimmun-
     AufStraßen ohne öffentlichen Verkehr kann                                                         gen beziehen sich auf alle Personen, die
     der ÖAMTC keine Leistungen erbringen              Beipsychischen oder physischen Vorerkran-       ihren Sport mit Lizenz einer Dachorganisa-
     (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privat-    kungen, akuten bzw. chronischen Erkrankun-       tion (z.B. Berufssportler) nicht nur training-
     straßen oder Wegen, auf durch Erklärun-           gen zum Zeitpunkt des Reiseantritts: Zur         stechnisch, sondern auch bei organisierten
     gen von Grundeigentümern oder Wege-               Sicherstellung Ihres Leistungsanspruches         Wettbewerben, durch Leistungsvergleiche,
     haltern für die Benützung mit Fahrzeugen          und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie       bei Turnieren oder ähnlichen Veranstal-
     gesperrten Straßen oder Forststraßen)             sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenklich-    tungen ausüben. Wurde die zu erbringende
     sowie wenn Lenker und/oder Fahrzeug               keit der geplanten Reise von Ihrem Arzt          Leistung durch – auch lizenzpflichtiges –
     von einem Fahrverbot an der Stelle der            schriftlich bestätigen. (Ein Musterformular      unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verur-
     erwünschten Nothilfe betroffen wären.             dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/             sacht, so ist dies jedoch geschützt.
                                                       schutzbrief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung
     FürUnfälle, Erkrankungen oder Folgeschä-         im Leistungsfall besteht kein Leistungs-         Kein Schutz besteht bei Pannen und Un-
     den aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder        anspruch.                                        fällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motor-
     Arznei-mittelmissbrauch von geschützten                                                            sport-Rennstrecken sowie bei der Beteili-
     Personen sowie bei vorsätzlichem oder             Ist
                                                          ein Fahrzeug behördlich beschlagnahmt         gung an motorsportlichen Veranstaltungen
     grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen        oder sind die Kennzeichen entzogen,              (auch Wertungsfahrten, ­Rallyes, Enduros,
     von geschützten Personen besteht kein             können lediglich die personenbezogenen           Raid Rallyes und Cross Country ­Rallyes
     Leistungsanspruch.                                Leistungen erbracht werden.                      bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                      9
 wie auch immer gearteter Charakter einer        WIE HILFT DER ÖAMTC?                            der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn
 organisierten Veranstaltung zugrunde             Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC       beauftragt werden.
 liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten       Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter
 und Ver­bindungsfahrten zwischen Wer-            leiten alle erforderlichen Maßnahmen im       DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN
 tungs­prüfungen. Von diesem Ausschluss           Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein.        Im Rahmen des Firmen-Schutzbriefes
 aus­genommen sind Gleichmäßigkeits-                                                             bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in
 rennen/-fahrten mit Oldtimern.                   Anspruch   auf Kostenersatz besteht nur,      Ihrem Bundesland), Leistungen nach
                                                  wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor        Verletzung oder Erkrankung und/oder
SUBSIDIARITÄT                                     Inanspruchnahme einer Leistung kontak-         bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie
 Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn         tiert wird, außer es ist in der einzelnen      weitere ergänzende Nothilfeleistungen
  ein anderer Leistungserbringer (z.B. Ver-       Leistungs­beschreibung im Firmen-Schutz-       (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in
  sicherung) zur Kostenübernahme verpflich-       brief-Heft anders vermerkt.                    Österreich bzw. im Ausland an.
  tet ist oder sie tatsächlich bezahlt.
                                                  Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln     Indiesem Zusammenhang weisen wir
 BeiLeistungen, für die Ihnen neben den          Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen         darauf hin, dass die im Rahmen der Inan-
 Leistungen aus dem Firmen-Schutzbrief            Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungs­      spruchnahme der Schutzbriefleistungen
 auch von anderer Seite (z.B. von einer Ver-      bestätigung, ärztliche oder behördliche        telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax,
 sicherungsgesellschaft) ebenfalls ein            Bestätigungen) so rasch wie möglich ent-       E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw.
 Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC           weder elektronisch, postalisch oder per-       erhobenen personenbezogenen Daten vom
 diesen Anspruch bei Leistungserbringung          sönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC        ÖAMTC zum Zweck der Leistungserbrin-
 ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird    behält sich vor, Originalbelege im Bedarfs-    gung und Verrechnung verarbeitet und für
 im Rahmen des Firmen-Schutzbrief-Leis-           fall nachträglich anzufordern. Kosten für      diesen Zweck gegebenenfalls – im unbe-
 tungsumfanges übernommen.                        Sachverständige und Gutachten übernimmt        dingt notwendigen Ausmaß – an die dafür
10   Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
      notwendigen externen Vertragspartner des        Übermittlung personenbezogener Daten in            die Meldeadresse der geschützten Perso-
      ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen,           Drittstaaten erforderlich ist, stützen wir uns     nen in Österreich.
      Taxi- und Mietwagenunternehmen, Hotel-          ebenfalls auf die vertragliche Beziehung
      und Beherbergungseinrichtungen, Trans-          (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO).                        Bei jeglichem Fahrzeugtransport sind der
      portunternehmen, Krankenhäuser und                                                                 ÖAMTC bzw. seine Erfüllungsgehilfen
      Ärzte, Versicherungsunternehmen etc.            Siehaben ein Recht auf Auskunft über die          berechtigt, eine Untersuchung des Fahr-
      übermittelt werden.                             Sie betreffenden personenbezogenen                 zeuges und dessen Inhalts vorzunehmen
                                                      Daten, auf Berichtigung und Löschung Ihrer         oder schriftliche Auskünfte über das Fahr-
      DieDaten werden grundsätzlich für den          Daten, auf Einschränkung der Verarbei-             zeug und dessen Inhalt vom Fahrzeuglen-
      Zeitraum der Leistungserbringung sowie          tung, Widerspruch gegen die Verarbeitung           ker zu verlangen. Das Ladegut muss den
      deren Verrechnung und darüber hinaus nur        sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte rich-        gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
      im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen          ten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@               Darüber hinaus kann der Transport abge-
      Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB,              oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie bei           lehnt werden, wenn sich im Fahrzeug ver-
      ÄrzteG etc.) gespeichert.                       Bedenken gegen die Verarbeitung Be-                derbliche Ware befindet. Bei Feststellung
                                                      schwerde bei der Datenschutzbehörde                (zoll-)rechtlich bedenklicher Waren kann
      DieDatenverarbeitung, insbesondere auch        einbringen. Nähere Informationen finden            das Fahrzeug ohne weitere Ansprüche des
      allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten,        Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz.               Fahrzeuginhabers zurückgelassen werden.
      erfolgt auf Grundlage der vertraglichen
      Beziehung zwischen Ihnen und dem               ALLGEMEINES                                         Diefolgenden Leistungen sind in Form
      ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief            Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Firmena-           eines Versicherungsvertrages für fremde
      sowie zur allenfalls notwendigen gesund-         dresse in Österreich gilt als Zielort für alle    Rechnung versichert bei UNIQA Österreich
      heitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b und     fahrzeugbezogenen Rücktransportleistun-           Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit
      Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür eine      gen. Für personenbezogene Leistungen gilt         Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21,
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                    11
eingetragen unter FN 63197 m beim              Österreich und im Ausland,                      – Nachsendekosten in Österreich und ins
Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde        – Krankenschutz im Ausland,                         Ausland,
ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien,      – Krankenbesuch in Österreich und im Aus-         – Telefonkosten in Österreich und im
Otto-Wagner-Platz 5):                          land,                                             Ausland,
– Hubschrauberrettung nach Freizeit-         – Wildschadenhilfe in Österreich und im           – Taxikosten oder Kostenersatz für öffent-
  Alpinunfällen in Österreich,                 Ausland,                                          liche Verkehrsmittel in Österreich und
– Hubschrauberrettung und -bergung           – Heim- oder Weiterreise in Österreich und          im Ausland.
  im Ausland,                                  im Ausland,
– Krankenrückholung in Österreich und aus    – Fahrzeugrückholung durch einen ÖAMTC            Die in den Leistungsbeschreibungen ge-
  dem Ausland,                                 Fahrer in Österreich und aus dem Ausland,       nannten Beträge verstehen sich inklusive
– Rückholung nach Ableben aus dem            – Fahrzeugrückholung in Österreich und            aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).
  Ausland,                                     aus dem Ausland,
– Kinderrückholung in Österreich und aus     – Pick-up-Transport aus dem Ausland,              Durch Übernahme und Bezahlung dieses
  dem Ausland,                               – Abschleppdienst im Ausland,                     Firmen-Schutzbriefes akzeptieren Sie die
– Heimreise nach Unfall oder Erkrankung      – Ersatzteilnachsendung ins Ausland,              darin enthaltenen Bestimmungen und ver-
  in Österreich und aus dem Ausland,         – Rückholung von Haustieren aus dem Aus-          pflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen
– Übernachtungskosten nach Unfall oder         land,                                           dadurch auch ausdrücklich der elektroni-
  Erkrankung in Österreich und im Ausland,   – Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland,       schen Kommunikation (einschließlich der
– Übernachtungskosten bei Fahrzeug-          – Kostenersatz für die Wiederbeschaffung          elektronischen Übermittlung von Vertrags-
  reparatur nach Panne oder Unfall in          von Dokumenten im Ausland,                      erklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt
  Österreich und im Ausland,                 – Notfallservice in Österreich und im Ausland,    gegebene elektronische Adresse (E-Mail)
– Pannenhilfe im Ausland,                    – Gepäckrücktransport in Österreich und           zu, wobei diese Zustimmung auch für die
– Notfallpsychologische Beratung in            aus dem Ausland,                                Folgejahre gilt.
12    Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
      EinAnspruch auf Kostenersatz muss, bei         DerÖAMTC übermittelt Ihnen rechtzeitig         Erfüllungsort
                                                                                                                   ist Wien und es kommt öster­
      sonstigem Verlust des Anspruchs, unter          eine Aufstellung der Kennzeichen Ihrer          reichisches Recht zur Anwendung.
      Vorlage der erforderlichen Unterlagen           geschützten Firmenfahrzeuge zur Prüfung
      spätestens drei Jahre nach dem Vorfall          und ggf. Korrektur und Ergänzung.               Diein ausländischer Währung entstande-
      schriftlich geltend gemacht werden.                                                             nen Kosten werden zum Devisenmittelkurs
                                                      Beitrag
                                                             und Leistungsumfang des Firmen-          der Wiener Börse am Tag des Antritts der
      DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall-          Schutzbriefes können jährlich neuen An-         Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt
      Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden      forderungen an­gepasst werden.                  es keinen Börsenkurs, gilt der von der
      Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das                                                       Nationalbank bekannt gegebene Banken-
      Sie gemeinsam mit dem Firmen-Schutzbrief-       Vertragspartner  des Firmen-Schutzbrief-       wechselkurs.
      Heft erhalten haben.                            Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder
                                                      der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-,         Der Firmen-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt
      EtwaigeAuswirkungen von gesetzlichen           Motorrad- und Touring Club) oder einer sei-     den ÖAMTC, alle für sich und die geschütz-
      Änderungen nach Drucklegung des Firmen-         ner Landesvereine (Oberösterreichischer         ten Personen erforderlichen Auskünfte bei
      Schutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin       Automobil-, Motorrad- und Touring Club/         Dritten einzuholen und entbindet diese von
      auto touring veröffentlicht.                    OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad-        der Schweigepflicht.
                                                      und Touring Club/SAMTC, Automobil- und
      Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit       Touringclub Tirol (ATT), Vorarlberger Auto-     Vorbehaltlich   Satz- und Druckfehler.
      die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines    Touring-Club/VATC, Steiermärkischer Auto-
      neuen Firmen-Schutzbriefes. Dabei handelt       mobil- und Motorsportklub (STAMK) sowie         Ausschließlicher   Gerichtsstand ist Wien.
      es sich um ein Angebot, das Sie mit der         Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC).
      Bezahlung des Firmen-Schutzbrief-Beitrages      Der Vertragspartner wird der leichteren
      annehmen.                                       Lesbarkeit halber als ÖAMTC bezeichnet.
Abschleppdienst in Österreich                                                                                                              13
WAS IST PASSIERT?                              SO HILFT DER ÖAMTC:                            BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist in Öster-    DerÖAMTC sorgt für das Abschleppen des       Die Vergütung der Abschleppkosten ist nur
reich durch Panne oder Unfall ausgefallen       Firmenfahrzeuges.                             möglich, wenn Sie sich vor dem Abschleppen
und muss abgeschleppt werden.                                                                 mit dem ÖAMTC in Verbindung setzen.
                                                Übernahme   der Abschleppkosten pro
WAS IST ZU TUN?                                 Leistungsfall bis max. € 270,–, sofern kein   Bergungskosten sind im Rahmen der
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die         anderer Kostenträger übernimmt (eigene        Gesamtdeckungssumme von € 270,–
Nothilfe &120.                                  Kasko­versicherung oder Haftpflichtversi-     gedeckt.
                                                cherung des Unfallgegners).
                                                                                              Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
                                                                                              Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

                                                  Bitte wählen Sie im Pannenfall Tag und Nacht 120
14
Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall in Österreich                                                         15
WAS IST PASSIERT?                            WAS IST ZU TUN?                              SO HILFT DER ÖAMTC:
 Ein geschütztes Firmenfahrzeug bzw. ein     Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst       Es werden bis zu drei Übernachtungen
  Fahrzeug, mit dem eine geschützte Person    selbst oder kontaktieren Sie die Schutz-    übernommen, max. € 70,– pro geschützte
  in Österreich unterwegs ist, ist durch      brief-Nothilfe.                             Person und Nächtigung.
  Panne oder Unfall ausgefallen.
                                              Bitte
                                                   kontaktieren Sie bei länger als        BITTE BEACHTEN SIE:
 DerÖAMTC Pannenfahrer kann das Fahr-        einen Tag dauernden Reparaturen un-         Achtung: Die Übernachtungskosten sind
 zeug nicht sofort fahrbereit machen.         bedingt die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.     nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiter­
                                                                                          reise“ auf Seite 17 kombinierbar.
 DieReparatur kann nachweislich nicht am     Senden  Sie die Rechnung für die Nächti-
 selben Tag durchgeführt werden, es fallen    gungen samt Zahlungsbestätigung und         Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
 ungeplante Übernachtungskosten an.           einer Kopie der Reparaturrechnung an        Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
                                              den ÖAMTC. Für die Überweisung geben
                                              Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt.

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16

     Reservierungs-Hotline: +43 1 505 26 40 00       Reservierungs-Hotline: 050 7010 45000
           E-Mail: reservation-at@sixt.com        E-Mail: servicecenter@buchbinder-rent-a-car.at
                     www.sixt.at                 www.megadrive.at | www.buchbinder-rent-a-car.at
Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen oder Bahn/Bus in Österreich                                                                            17
WAS IST PASSIERT?                             SO HILFT DER ÖAMTC:                              Für die Anmietung eines Ersatzwagens sind
Eine geschützte Person muss unterwegs          Die Kosten für einen Ersatzwagen (z.B.         ein gültiger Führerschein sowie ein gültiger
in Österreich nach Panne, Unfall oder           Megadrive oder Sixt) für die Reparatur-        Ausweis (Reisepass) und meistens eine
Diebstahl des Firmenfahrzeuges kurzfristig      dauer bzw. für die direkte Heimreise bis       gültige Kreditkarte erforderlich.
heim- oder weiterreisen und eine der            max. € 240,– werden übernommen.
folgenden Voraussetzungen trifft zu:           Eine weitere Möglichkeit für die direkte       Falls die Organisation eines Ersatzwagens
 Das Firmenfahrzeug wird vor Ort repariert     Heimreise ist die Übernahme der Bahn-/         nicht möglich ist (Verfügbarkeit, rechtliche
  und diese Reparatur ist nachweislich          Buskosten für alle geschützten Personen        Möglichkeiten etc.), bietet der Schutzbrief
  weder am gleichen Tag noch am Folgetag        vom Ort des Ereignisses zur Firmenadresse      Alternativen zur Heim- oder Weiterreise an.
  möglich.                                      in Österreich sowie ggf. für eine Person zur
 Es besteht Anspruch auf eine Fahrzeug-        Abholung des reparierten Fahrzeuges.           Sollte der Ersatzwagen bei Reparatur des
  Rückholung (siehe Seite 19).                                                                 Firmenfahrzeuges vor Ort selbst organisiert
 Das Firmenfahrzeug wird nachweislich        BITTE BEACHTEN SIE:                              werden, dann werden max. € 60,– pro Tag
  verschrottet.                               Weiterreisekosten (Bahn/Bus/Ersatzwagen)         für die Reparaturdauer (max. vier Tage) für
 Das Firmenfahrzeug wurde außerhalb des      für die Fahrt zum Zielort werden bis zu          den Mietwagen ersetzt.
  Firmensitzes (Firmenadresse) gestohlen.     max. jener Betragshöhe ersetzt, die bei
                                              einer Heimreise entstanden wäre.                 Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist
WAS IST ZU TUN?                                                                                nicht mit der Leistung „Übernachtungs-
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die       Nebenkosten des Ersatzwagens (z.B. Maut-         kosten“ auf Seite 15 kombinierbar.
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                   kosten, Treibstoffkosten, Zusatzversicherun-
                                              gen wie z.B. Haftungsreduzierungen) werden       Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
                                              nicht ersetzt.                                   Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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Fahrzeugrückholung in Österreich                                                                                                             19
WAS IST PASSIERT?                            SO HILFT DER ÖAMTC:                            BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist unter-     Der ÖAMTC veranlasst den Transport des       Unter folgenden Bedingungen kann die
wegs in Österreich durch Panne oder Unfall    fahruntüchtigen Firmenfahrzeuges so rasch     Leistung nicht erbracht werden:
ausgefallen und kann in der nächstgelege-     wie möglich zu der Ihrer Firmenadresse        –Das Fahrzeug ist behördlich beschlag-
nen Fachwerkstätte nicht innerhalb von        in Österreich nächstgelegenen Fachwerk-        nahmt.
drei Werktagen instand gesetzt werden.        stätte.                                       –Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind
                                                                                             höher als der Wiederbeschaffungswert/
WAS IST ZU TUN?                               Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten       Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkann-
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die     sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicher-    ten Bewertungsmethoden in Österreich
  ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe, da sonst        stellungskosten ab der Beauftragung der        („wirtschaftlicher Totalschaden”) und die
  keine Kostenübernahme erfolgen kann.        Fahrzeugrückholung.                            voraussichtlichen Transportkosten über-
                                                                                             steigen den Restwert des Fahrzeuges.
 Achtung:Für die Rückholung müssen           Werkstattkosten(z.B. für Diagnose und        –Gewicht und Größe des Fahrzeuges über-
 Fahrzeugschlüssel und Zulassungsschein       Schadensfeststellung) sowie Gutachten-         steigen folgende Ausmaße: 3,5 t höchst-
 beim Firmenfahrzeug sein.                    kosten müssen vom Mitglied selbst ge-          zulässiges Gesamtgewicht, 7 m Länge,
                                              tragen werden.                                 3,2 m Höhe, 2,5 m Breite.

                                                                                            Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
                                                                                            Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

                                                                                                               Fortsetzung nächste Seite p

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20   Fahrzeugrückholung in Österreich
     WICHTIGE HINWEISE:
     Für ausdrücklich gewünschte Soforttrans-
     porte können nur Kosten im Rahmen der
     Leistung „Abschleppdienst in Österreich“
     übernommen werden.

     Die Tätigkeit und die damit verbundene
     Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme
     einer Fahrzeugrückholung erstreckt sich
     ausnahmslos auf das transportierte Fahr-
     zeug sowie übliches Zubehör.

     Bei Wohnmobilen und Campinganhängern
     mit Übermaßen informiert Sie der ÖAMTC
     über eventuelle Mehrkosten.

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Wildschadenhilfe in Österreich                                                                                                              21
WAS IST PASSIERT?                               DieUnterlagen (Rechnung mit Zahlungs-       BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist in Öster-    bestätigung, behördliche Meldung, Bestäti-   Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild
reich durch einen Wildunfall beschädigt         gung der Besichtigung) übermitteln Sie der   (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs,
worden. Entweder sind Reparaturkosten zu        ÖAMTC Zentrale in Ihrem Bundesland           Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen
tragen, da kein Dritter (auch keine Kasko­      (siehe Seite 90).                            sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe,
versicherung) für den Schaden aufzukom-                                                      Schafe, Hühner etc.
men hat oder bei der Kaskoversicherungs-       SO HILFT DER ÖAMTC:
leistung ist ein Selbstbehalt zu tragen.       80 % der Reparaturkosten bzw. des Selbst-     Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
                                               behaltes bis zu einem Höchstbetrag von        Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
WAS IST ZU TUN?                                insgesamt € 600,– werden vergütet. Über-
 Bitte melden Sie den Unfall unverzüglich     steigen die Reparaturkosten den Zeitwert
  der nächsten Polizeidienststelle. Dazu       des Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher
  besteht gesetzliche Verpflichtung und der    Totalschaden vor. In diesem Fall werden
  ÖAMTC kann ohne diese Meldung keine          max. 80 % des Differenzbetrages zwischen
  Leistung erbringen.                          Wiederbeschaffungspreis und erzielbarem
                                               Wrackerlös vergütet, höchstens jedoch
 Lassen Sie das beschädigte Firmenfahrzeug    € 600,–.
 vor der Reparatur beim nächst­gelegenen
 ÖAMTC Stützpunkt besichtigen bzw. kontak-
 tieren Sie bitte die Schutzbrief-Nothilfe.

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     Tipp
      DAS RICHTIGE VERHALTEN NACH EINEM WILDUNFALL:
       Warnblinkanlage einschalten.
       Warnweste anlegen.
       Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern.
       Eventuell verletzte Personen versorgen.
       Polizei verständigen.
       Verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren oder
        mitnehmen.
Pannenhilfe im Ausland                                                                                                                  23
WAS IST PASSIERT?                               SO HILFT DER ÖAMTC:                         BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug hat im           Die Pannenhilfe durch internationale        Ersatzteilkosten können nicht vergütet
Ausland eine Panne.                             Partner­clubs ist in der Regel kostenlos.   werden.
                                                Wird in besonderen Fällen dennoch ein
WAS IST ZU TUN?                                 Kostenbeitrag eingehoben, so vergütet       Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die       der ÖAMTC max. € 100,–.                     Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
  ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

 Wurde  ein Kostenbeitrag fällig, senden Sie
 die Rechnung samt Zahlungsbestätigung
 an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben
 Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt.

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24   Informationen und Tipps zu Pannenhilfe und Abschleppung im Ausland
     ALLGEMEINE HINWEISE:                           Nummer    der Clubkarte (links unten auf der    gen, können Sie die von diesem Gerät aus-
     1. Einschalten der Warnblinkanlage              Karte, achtstellig)                             gegebenen Koordinaten bekannt geben.
     2. Warnweste anlegen                           Falls vorhanden: Ihre Mobilnummer für           Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe kann mit
     3. Sorgen Sie dafür, dass alle Insassen auf     etwaige Rückfragen                              diesen Angaben Ihren Standort bestim-
        dem kürzesten Weg den Gefahrenbereich       Oder verwenden Sie die Funktion „Nothilfe       men.
        der Fahrbahn verlassen.                      anfordern“ in der ÖAMTC App.
     4. Aufstellen des Pannendreiecks (in ange-                                                     ZUSATZHINWEISE FÜR PANNEN AUF
        messenem Abstand hinter dem Fahrzeug,      STANDORTBESTIMMUNG:                              DER AUTOBAHN:
        bei Kurven stets vor deren Beginn).         Innerorts: Bitte nennen Sie der ÖAMTC           Sollten Sie auf der Autobahn eine Panne
     5. Wenn Sie zusätzlich den Kofferraumdeckel     Schutzbrief-Nothilfe den Namen des Ortes,        haben, bringen Sie Ihr Fahrzeug am Pan-
        öffnen, sehen nachfolgende Fahrzeuge         den Namen der Straße, die Hausnummer             nenstreifen oder Parkplatz zum Stehen.
        sofort, dass Ihr Auto steht. (Achtung:       und eventuell zweckdienliche Hinweise (bei      Rufen Sie die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe
        innerorts mögliche Diebstahlgefahr)          Hotel X, bei Tankstelle Y, ...).                 unter ✆ +43 1 25 120 00.
                                                    Außerorts und auf der Autobahn: Bitte           Wenn Sie keinen Empfang oder kein Mobil-
     ANFORDERUNG VON HILFE:                          nennen Sie der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe        telefon zur Hand haben, können Sie über
     Rufen Sie die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe        die Straßenbezeichnung, den aktuellen            eine Notrufsäule Hilfe anfordern.
     unter ✆ +43 1 25 120 00 und geben Sie           Straßenkilometer und die Fahrtrichtung.         Kleine rote Richtungspfeile an den Leit-
     folgende Daten bekannt:                         Sollte der Straßenkilometer nicht bekannt        pflöcken oder Leitschienen zeigen den Weg
      Genauer Standort des Fahrzeuges               sein, nennen Sie bitte die letzte und/oder       zur nächsten Notrufsäule.
      Marke, Type, Kennzeichen des Fahrzeuges       nächste Ortschaft bzw. Ausfahrt.
      Problem des Fahrzeuges (Art der Panne        GPS-Koordinaten: Wenn Sie über ein             Achtung in Frankreich: Hier muss immer die
       oder des Unfalles)                            Navigationsgerät oder Smartphone verfü-        Notrufsäule betätigt werden!
Abschleppdienst im Ausland                                                                                                           25
WAS IST PASSIERT?                            SO HILFT DER ÖAMTC:                        BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Aus-    DerÖAMTC sorgt für das Abschleppen       Die Vergütung der Abschleppkosten ist nur
land durch Panne oder Unfall ausgefallen      des Firmenfahrzeuges.                     möglich, wenn Sie sich vor dem Abschleppen
und muss abgeschleppt werden.                                                           mit dem ÖAMTC in Verbindung setzen.
                                              Übernahme   der Abschleppkosten pro
WAS IST ZU TUN?                               Leistungsfall bis max. € 270,–, sofern    Bergungskosten sind im Rahmen der
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die       kein anderer Kostenträger übernimmt       Gesamtdeckungssumme von € 270,–
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                   (eigene Kasko­versicherung oder Haft-     gedeckt.
                                              pflichtversicherung des Unfallgegners).
                                                                                        Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
                                                                                        Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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26

     Tipp
      BEI AUSLANDSREISEN EUROPÄISCHEN UNFALLBERICHT MITNEHMEN                  Jetzt die ÖAMTC App „Meine Reise“
      Den Europäischen Unfallbericht finden Sie in der kostenlosen Broschüre               downloaden:
      „Alles für Ihre Reise“ – erhältlich an allen ÖAMTC Stützpunkten.

      Die letzte Seite der Broschüre enthält eine englische Übersetzungs-
      hilfe für den Unfallbericht. Weitere Sprachen finden Sie in der ÖAMTC
      Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo.

      Im Nothilfe-Assistent in der ÖAMTC App Meine Reise gibt es unter
      „Tools & Services“ ein Wörterbuch mit wichtigen Redewendungen in
      vielen verschiedenen Sprachen. Tippen Sie die gewünschte Phrase an,
      um sie nachzusprechen oder vorzuspielen.
Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall im Ausland                                                             27
WAS IST PASSIERT?                              Senden  Sie die Rechnung für die Nächti-   BITTE BEACHTEN SIE:
 Ein geschütztes Firmenfahrzeug bzw. ein      gungen samt Zahlungsbestätigung und         Achtung: Die Übernachtungskosten sind
  Fahrzeug, mit dem eine geschützte Person     einer Kopie der Reparaturrechnung an den    nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiter-
  im Ausland unterwegs ist, ist durch Panne    ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie        reise“ auf Seite 33 kombinierbar.
  oder Unfall ausgefallen.                     bitte Ihre Bankdaten bekannt.
                                                                                           Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
 DieReparatur kann nachweislich nicht am     SO HILFT DER ÖAMTC:                          Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 selben Tag durchgeführt werden, es fallen    Es werden bis zu drei Übernachtungen
 ungeplante Übernachtungskosten an.           übernommen, max. € 70,– pro geschützte
                                              Person und Nächtigung.
WAS IST ZU TUN?
 Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst
  selbst oder kontaktieren Sie die Schutz-
  brief-Nothilfe.

 Bitte
      kontaktieren Sie bei länger als
 einen Tag dauernden Reparaturen un-
 bedingt die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

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Ersatzteilnachsendung ins Ausland                                                                                                                29
WAS IST PASSIERT?                                 SO HILFT DER ÖAMTC:                           BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Aus-         DerÖAMTC besorgt und versendet die          Solange die Ersatzteilnachsendung läuft,
land durch Panne oder Unfall ausgefallen           angeforderten Ersatzteile so rasch wie       kann keine Fahrzeugrückholung in Anspruch
und kann durch Übermittlung von Ersatz-            möglich. Er informiert Sie über Eintreffen   genommen werden. Eine Ersatzteilnachsen-
teilen, die im Reiseland nicht erhältlich sind,    der Teile am nächstgelegenen Zollflug­       dung kann nur während der Lieferanten-
wieder fahrbereit gemacht werden.                  hafen und eventuell notwendige Zoll­         geschäftszeiten in die Wege geleitet werden.
                                                   formalitäten.                                Die Abwicklung ist ab­hängig von der Vorge-
WAS IST ZU TUN?                                                                                 hensweise der jeweiligen Zollbehörde.
 Bitte fordern Sie die benötigten Ersatz-         Die
                                                      Zollabfertigung in Österreich wird vom
  teile bei der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe         ÖAMTC übernommen.                            Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
  an. Diese informiert Sie auch über zoll-                                                      Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
  rechtliche Bestimmungen.                         Der ÖAMTC übernimmt die Besorgungs-
                                                   und Transportkosten und legt die Ersatz-
 DieZollabfertigung im Ausland wird von           teilkosten zwischenzeitlich für Sie aus.
 Ihnen übernommen.                                 Zusätzlich werden im Vorhinein vereinbarte
                                                   Abholkosten übernommen.

                                                                                                                   Fortsetzung nächste Seite p

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Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                               +43 1 25 120 00
30   Ersatzteilnachsendung ins Ausland
     WICHTIGE HINWEISE:
      Gedeckt sind für die Verkehrssicherheit
      wichtige Bestandteile. Öle und Lacke
      können aus Sicherheitsgründen nicht nach-
      gesendet werden.

      Dierechtzeitige Zustellung bzw. Lieferung
      des Ersatzteiles durch die Lieferfirma kann
      nicht garantiert werden, da der ÖAMTC dies
      nicht beeinflussen kann.

      Kosten für nicht in Empfang genommene
      Teile gehen zu Lasten des Schutzbrief-
      Inhabers.

      Rückgabe  oder Umtausch von ange­forder-
      ten Ersatzteilen ist nicht möglich.

      Wirddie Ersatzteilnachsendung nicht vom
      ÖAMTC durchgeführt, können dafür keine
      Kosten übernommen werden.

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Pick-up-Transport aus dem Ausland                                                                                                         31
WAS IST PASSIERT?                              Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten     –Sollte ein Soforttransport aus Kapazitäts-
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Aus-     für das Firmenfahrzeug und die geschützten    gründen nicht möglich sein oder sollte das
land durch Panne oder Unfall ausgefallen       Personen.                                     geschützte Fahrzeug aus technischen
und kann in der nächstgelegenen Fach-                                                        Gründen nicht auf das verfügbare Trans-
werkstätte weder am gleichen Tag noch          Werkstattkosten(z.B. für Diagnose und        portmittel geladen werden können, bietet
am Folgetag instand gesetzt werden. Die        Schadensfeststellung) sowie Gutachten-        der Firmen-Schutzbrief Alternativen für
geschützte Person befindet sich auf der        kosten müssen vom Mitglied selbst ge-         Personen und Fahrzeug an.
Heimreise und ist max. 175 km von der          tragen werden.
Firmenadresse in Österreich entfernt.                                                       Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
                                                                                            Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
WAS IST ZU TUN?                               BITTE BEACHTEN SIE:
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die       Die Pick-up-Transportkosten können nur        WICHTIGE HINWEISE:
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                   übernommen werden, wenn der Transport         Die Tätigkeit und die damit verbundene
                                              von der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe orga-      Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme
SO HILFT DER ÖAMTC:                           nisiert wird.                                 eines Pick-up-Transportes erstrecken sich
 Der ÖAMTC organisiert den Soforttransport                                                 ausnahmslos auf das transportierte Fahr-
  des Firmenfahrzeuges gemeinsam mit den      Unter folgenden Bedingungen kann die          zeug sowie übliches Zubehör.
  geschützten Mitreisenden zu der dem         Leisstung nicht erbracht werden:
  Firmensitz (Firmenadresse) in Österreich    –Das Fahrzeug ist behördlich beschlag-
  nächstgelegenen Fachwerkstätte.              nahmt.

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Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen, Flugzeug oder Bahn/Bus im Ausland                                                                      33
WAS IST PASSIERT?                             SO HILFT DER ÖAMTC:                             BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person muss im Ausland         DieKosten für einen Ersatzwagen für           Weiterreisekosten (Bahn/Bus/Ersatzwagen)
nach Panne, Unfall oder Diebstahl des          die Reparaturdauer bzw. für die direkte        für die Fahrt zum Zielort werden bis zu
Firmenfahrzeuges kurzfristig heim- oder        Heimreise bis max. € 420,– werden              max. jener Betragshöhe ersetzt, die bei einer
weiterreisen und eine der folgenden Voraus-    übernommen.                                    Heimreise entstanden wäre. Achtung: In
setzungen trifft zu:                                                                          manchen Ländern ist die Ein- oder Ausreise
 Das Firmenfahrzeug wird vor Ort repariert    Ab 1.000 km Distanz zum Firmensitz            mit einem Ersatzwagen nicht erlaubt.
  und diese Reparatur ist nachweislich         (Firmenadresse) in Österreich können für
  weder am gleichen Tag noch am Folgetag       die direkte Heimreise alternativ Flugkosten    Nebenkosten des Ersatzwagens (z.B. Maut-
  möglich.                                     bis max. € 250,– pro geschützte Person         kosten, Treibstoffkosten, Zusatzversicherun-
 Es besteht Anspruch auf eine Fahrzeug-       sowie ggf. zusätzlich Flugkosten bis max.      gen wie z.B. Haftungsreduzierungen) werden
  rückholung (siehe Seite 35).                 € 250,– für eine Person zur Abholung des       nicht ersetzt.
 Das Firmenfahrzeug wird nachweislich         reparierten Firmenfahrzeuges übernommen
  verschrottet.                                werden.                                        Für die Anmietung eines Ersatzwagens sind
 Das Firmenfahrzeug wurde gestohlen.                                                         ein gültiger Führerschein sowie ein gültiger
                                               Eineweitere Möglichkeit für die direkte       Ausweis (Reisepass) und meistens eine
WAS IST ZU TUN?                                Heimreise ist die Übernahme der Bahn-/         gültige Kreditkarte erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die        Buskosten für alle geschützten Personen
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                    vom Ort des Ereignisses zur Firmenadresse
                                               in Österreich sowie ggf. für eine Person zur
                                               Abholung des reparierten Fahrzeuges.

                                                                                                                 Fortsetzung nächste Seite p

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34   Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen, Flugzeug oder Bahn/Bus im Ausland
     Falls die Organisation eines Ersatzwagens      WICHTIGE HINWEISE:                               Bitte beachten Sie, dass für Kosten und
     nicht möglich ist (Verfügbarkeit, rechtliche   Bei Verwendung eines Mietwagens mit aus-         Strafen, die Ihnen aus der Nichtbeachtung
     Möglichkeiten etc.), bietet der Firmen-        ländischem Kennzeichen aus einem Dritt-          der hier erwähnten gesetzlichen Regelungen
     Schutzbrief Alternativen zur Heim- oder        staat (kein EU-Staat) für die Rückreise in den   entstehen, weder der ÖAMTC noch die Miet-
     Weiterreise an.                                EU-Mitgliedsstaat, in dem der Firmensitz         wagengesellschaft haftbar gemacht werden
                                                    (Firmenadresse) liegt, muss das Fahrzeug         kann.
     Sollte der Ersatzwagen bei Reparatur des       unmittelbar nach Ankunft am Firmensitz
     Firmenfahrzeuges vor Ort selbst organisiert    (Firmenadresse) einer Niederlassung des
     werden, dann werden max. € 60,– pro Tag        Mietwagenunternehmens übergeben werden.
     für die Reparaturdauer (max. sieben Tage)      Die Einreise in die EU erfolgt formlos. Die
     für den Mietwagen ersetzt.                     Verwendung eines Mietwagens aus einem
                                                    Drittstaat, um in ein anderes Land weiter-
     Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist        zureisen, ist nicht zulässig.
     nicht mit der Leistung „Übernachtungs-
     kosten“ auf Seite 27 kombinierbar.             Wenn diese Bestimmungen nicht beachtet
                                                    werden, sind nach den Bestimmungen des
     Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-      EU-Zollkodex vom Mietwagenbenützer Ein-
     Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).              fuhrabgaben (Zoll, EUSt., …) für das Fahrzeug
                                                    in voller Höhe zu entrichten. Außerdem muss
                                                    mit einem Finanzstrafverfahren gerechnet
                                                    werden.

     Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
     Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                              +43 1 25 120 00
Fahrzeugrückholung aus dem Ausland                                                                                                            35
WAS IST PASSIERT?                            SO HILFT DER ÖAMTC:                           BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Aus-    DerÖAMTC veranlasst den Transport des       Unter folgenden Bedingungen kann die
land durch Panne oder Unfall ausgefallen      fahruntüchtigen Firmenfahrzeuges so rasch    Leistung nicht erbracht werden:
und kann auch durch Übermittlung von          wie möglich zu der Ihrer Firmenadresse in    –Das Fahrzeug ist behördlich beschlag-
Ersatzteilen in der nächstgelegenen Fach-     Österreich nächst­gelegenen Fachwerkstätte.   nahmt.
werkstätte nicht innerhalb von drei Werk­                                                  –Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind
tagen instand gesetzt werden.                 Der ÖAMTC übernimmt die Transport­kosten     höher als der Wiederbeschaffungswert/
                                               sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicher-  Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkannten
WAS IST ZU TUN?                                stellungskosten ab der Beauftragung der      Bewertungsmethoden in Österreich („wirt-
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die      Fahrzeugrückholung.                          schaftlicher Totalschaden”) und die voraus-
  ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe, da sonst                                                      sichtlichen Transportkosten übersteigen
  keine Kostenübernahme erfolgen kann.        Werkstattkosten (z.B. Diagnose und           den Restwert des Fahrzeuges.
                                               Schadensfeststellung) sowie Gutachten-      –Gewicht und Größe des Fahrzeuges über-
 Achtung:  Für die Rückholung müssen          kosten müssen vom Mitglied selbst ge-        steigen folgende Ausmaße: 3,5 t höchst-
 Fahrzeugschlüssel und Zulassungsschein        tragen werden.                               zulässiges Gesamtgewicht, 7 m Länge,
 beim Firmenfahrzeug sein. Im Ausland                                                       3,2 m Höhe, 2,5 m Breite.
 können weitere Unterlagen notwendig
 sein. Die Schutzbrief-Nothilfe informiert                                                  Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
 Sie diesbezüglich im Anlassfall.                                                           Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

                                                                                                                Fortsetzung nächste Seite p

Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                            +43 1 25 120 00
36   Fahrzeugrückholung aus dem Ausland
     WICHTIGE HINWEISE:
     Für ausdrücklich gewünschte Soforttrans-
     porte können nur Kosten im Rahmen der
     Leistung „Abschleppdienst im Ausland“
     übernommen werden.

     Die Tätigkeit und die damit verbundene
     Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme
     einer Fahrzeugrückholung erstreckt sich
     ausnahmslos auf das transportierte Fahr-
     zeug sowie übliches Zubehör.

     Bei Wohnmobilen und Campinganhängern
     mit Übermaßen informiert Sie der ÖAMTC
     über eventuelle Mehrkosten.

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Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland                                                                                                  37
WAS IST PASSIERT?                               SO HILFT DER ÖAMTC:                           BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug wurde im          Der ÖAMTC unterstützt Sie bei allen dies-   Entsprechend den gesetzlichen Bestim-
Ausland                                          bezüglichen Zoll- und Behördenformalitäten   mungen des Reiselandes vereinbart die
 durch einen Unfall total beschädigt oder       und trägt die Verwaltungs­kosten des Zoll-   ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe mit Ihnen
 durch eine technische Panne irreparabel        verfahrens ab der Verständigung sowie        die Hinterlegung bzw. Rückbringung der
  oder                                           allfällige Verschrottungskosten.             Fahrzeugdokumente.
 gestohlen.
Nach den ausländischen Zollbestimmungen          Strafen
                                                        oder Strafzölle wegen Nichtbeach-     Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
gilt es damit als „nicht wieder ausgeführt“      tung von Behördenvorschriften kann der       Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
und wird zollpflichtig (außer in EU-Staaten).    ÖAMTC nicht übernehmen.

WAS IST ZU TUN?                                  Gutachtenkosten   müssen vom Mitglied
 Achtung: Bitte kontaktieren Sie unver-         getragen werden.
  züglich – noch vor Einleitung des Zoll-
  verfahrens – die ÖAMTC Schutzbrief-
  Nothilfe, da sonst keine Zollhilfe gewährt
  werden kann.

 Bei
    Diebstahl des Firmenfahrzeuges
 unbedingt polizeiliche Anzeige erstatten.

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Wildschadenhilfe im Ausland                                                                                                                   39
WAS IST PASSIERT?                                DieUnterlagen (Rechnung mit Zahlungs-        BITTE BEACHTEN SIE:
Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Aus-       bestätigung, behördliche Meldung, Be-         Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild
land durch einen Wildunfall beschädigt           stätigung der Besichtigung) übermitteln Sie   (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs,
worden. Entweder sind Reparaturkosten zu         der ÖAMTC Zentrale in Ihrem Bundesland        Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen
tragen, da kein Dritter (auch keine Kasko­       (siehe Seite 90).                             sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe,
versicherung) für den Schaden aufzukom-                                                        Schafe, Hühner etc.
men hat oder bei der Kasko­versicherungs-       SO HILFT DER ÖAMTC:
leistung ist ein Selbstbehalt zu tragen.        80 % der Reparaturkosten bzw. des Selbst-      Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief-
                                                behaltes bis zu einem Höchstbetrag von         Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
WAS IST ZU TUN?                                 insgesamt € 600,– werden vergütet. Über-
 Bitte melden Sie den Unfall unverzüglich      steigen die Reparaturkosten den Zeitwert
  der nächsten Polizeidienststelle. Dazu        des Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher
  besteht gesetzliche Verpflichtung und der     Totalschaden vor. In diesem Fall werden
  ÖAMTC kann ohne diese Meldung keine           max. 80 % des Differenzbetrages zwischen
  Leistung erbringen.                           Wiederbeschaffungspreis und erzielbarem
                                                Wrackerlös vergütet, höchstens jedoch
 Lassen Sie das beschädigte Firmen­fahr-       € 600,–.
 zeug vor der Reparatur beim nächstgele-
 genen ÖAMTC Stützpunkt besichtigen
 bzw. kontaktieren Sie bitte die Schutzbrief-
 Nothilfe.

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