Jugend & Wohnen Qualitätsentwicklungsbeschreibung Leistungsund

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Jugend & Wohnen Qualitätsentwicklungsbeschreibung Leistungsund
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.
                                        Familie, Kinder & Jugend
                   Konzept              Jugend & Wohnen

           Jugend & Wohnen
                          Leistungs- und
                Qualitätsentwicklungsbeschreibung
                             Mai 2020

  Jugend & Wohnen
  Hessenfeld
  41844 Wegberg

  02436 3939-0
   02436 3939-39
  juwo@caritas-hs.de

Stand 05 2020                                                     Seite 1 von 49
Jugend & Wohnen Qualitätsentwicklungsbeschreibung Leistungsund
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.
                                                      Familie, Kinder & Jugend
                  Konzept                             Jugend & Wohnen

 Jugend & Wohnen
 1.Anschriften, Träger und Ansprechpartner
 Anschrift:
 Jugend & Wohnen
 Hessenfeld
 41844 Wegberg
  02436 3939-0
  02436 3939-39
  juwo@caritas-hs.de

 Träger:
 Caritasverband für die Region Heinsberg e. V.
 Gangolfusstraße 32, 52525 Heinsberg
  02452 9192-0
  02452 9192-24
  info@caritas-hs.de

 Vorstand: Gottfried Küppers, Marion Peters

 Leitung:
 Heimleiter:                Martin Fester          Telefon 02436 3939-16
 Erziehungsleiterin:        Stefanie Fritz-Begas   Telefon 02436 3939-15
 Erziehungsleiter:          Stefan Mesaros         Telefon 02436 3939-14

 Aufnahmeanfragen:
  Martin Fester                               Jungengruppe
   02436 3939-16                             Wohngruppe Dremmen
   02436 3939-39                             Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen
   m.fester@caritas-hs.de                    Sozialpädagogische Lebensgemein-
                                              schaft Saarlouis

  Stefanie Fritz-Begas                        Intensivpädagogische Kindergruppe
   02436 3939-15                             Intensivpädagogische Jugendgruppe
   02436 3939-39                             Trainingswohnung 1
   s.fritz-begas@caritas-hs.de               Trainingswohnung 3
                                              Trainingswohnung 4
                                              Trainingswohnung für weibliche
                                              Jugendliche
                                              Erziehungsstellenberatung

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                   Konzept                           Jugend & Wohnen

  Stefan Mesaros                            Familiengruppe
   02436 3939-14                           Wohngruppe Randerath
   02436 3939-39                           Wohngruppe Süsterseel
   s.mesaros@caritas-hs.de                 Wohngruppe Wegberg

 Zurzeit ist der Rahmenvertrag 1 gekündigt. Wenn im folgenden Text auf die Rahmen-
 verträge verwiesen wird, sind jeweils die Regelungen gemeint, die in den bis zum
 31.12.2013 gültigen Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung
 und Leistungsentgelte in NRW im Rahmenvertrag I und Rahmenvertrag II beschrieben
 sind.

     „Finde heraus, was gut funktioniert und passt - und tue mehr davon.“
                                                                        Steve de Shazer

 2. Gesetzliche Grundlagen
 Jugend & Wohnen ist eine Erziehungshilfeeinrichtung, die Aufgaben entsprechend
 der

        Hilfen zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG
        Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit § 34 KJHG
        Eingliederungshilfen nach § 35a in Verbindung mit § 34 und § 41 KJHG wahr-
         nimmt.

 In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Betreuung entsprechend der §§ 39 und
 72 BSHG möglich.

 Die gesetzliche Vorgabe des § 72a KJHG (persönliche Eignung) wird entsprechend
 umgesetzt.

 3. Struktur
 Jugend & Wohnen verfügt über 90 Plätze für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre.
 Jugend & Wohnen untergliedert sich in ein breit gefächertes Angebot, bestehend aus
 der Familiengruppe, der Wohngruppe Randerath, der Jungengruppe, den Mädchen-
 wohngruppen in Süsterseel und Dremmen, der intensivpädagogischen Kindergruppe,
 der intensivpädagogischen Gruppe für Jugendliche, der Verselbständigungsgruppe
 Wohngruppe Wegberg im Zentrum der Stadt Wegberg sowie einer Sozialpädago-
 gischen Lebensgemeinschaft in Saarlouis-Roden (Saarland), Erziehungsstellen-
 beratung, dem Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen, 2 Trainingswohnungen mit je
 3 Plätzen, 1 Trainingswohnung mit 4 Plätzen, 1 Trainingswohnung für weibliche
 Jugendliche mit 2 Plätzen. Leitung, Verwaltung und Wirtschaftsdienst befinden sich
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                  Konzept                             Jugend & Wohnen

 im Ortsteil Dalheim-Rödgen der Stadt Wegberg, Hessenfeld. Auf dem dortigen Ge-
 lände sind auch die Familiengruppe, die Jungengruppe, die beiden intensivpäda-
 gogischen Gruppen und die Trainingswohnungen. Für die weiteren Gruppen wurden
 Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser als selbständige Wohneinheiten in verschiedenen
 Orten des Kreises Heinsberg angemietet. Für jede Betreuungsform besteht eine
 schriftliche Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Konzeption von Jugend &
 Wohnen ist. In den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Betreuungsformen sind
 Betreuungsschlüssel, Betreuungssituation, Dauer der Unterbringung, Zielbe-
 schreibungen und Arbeitsweisen sowie mögliche Zusatz-leistungen beschrieben.

 4. Zielgruppe
 Jugend & Wohnen richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder und Jugendliche mit
 zum Teil erheblichen Defiziten in ihrem Verhalten oder mit Entwicklungs- bzw. Per-
 sönlichkeitsstörungen sowie an deren Eltern/Erziehungsberechtigte. In diesen hoch-
 belasteten Familiensystemen reichen familienunterstützende und beratende Ange-
 bote nicht mehr aus und die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in einer sta-
 tionären Wohnform ist die fachlich geeignete Hilfeform. Hierbei haben wir es uns zur
 Aufgabe gesetzt, insbesondere ein auf den regionalen Bedarf abgestimmtes Angebot
 zu entwickeln, das in seiner Art und Ausprägung den auftretenden Problemstellun-
 gen in besonderer Weise gerecht wird und zu einer effizienten Hilfestellung beiträgt.
 Diese hat das Ziel, die vorhandenen Ressourcen so zu stärken, um eine Übernahme
 der Erziehungsverantwortung durch die Eltern ganz oder teilweise zu erreichen.

 Durch unser differenziertes Gruppenangebot und in der engen Zusammenarbeit mit
 Jugend & Beratung ist es uns möglich, auch Kindern und Jugendlichen mit besonde-
 ren Problemstellungen und deren Bezugspersonen ein adäquates, auf den Einzelfall
 zugeschnittenes, Hilfsangebot zu machen, das bei Bedarf auch ein zusätzliches Be-
 ratungsangebot und eine Nachbetreuung sicherstellt. Dabei fühlen wir uns besonders
 herausgefordert, wenn sich im Verlauf einer Maßnahme herausstellen sollte, dass
 das vorhandene Hilfsangebot nicht ausreichend ist, hier neue Formen zu entwickeln,
 um so der übernommenen Verantwortung der Familie gegenüber gerecht zu werden
 beziehungsweise gemeinschaftlich mit Jugendamt und Familie nach alternativen
 Betreuungsmöglichkeiten zu suchen.

 5. Ziele, Grundhaltungen, Arbeitsweisen
 Unsere pädagogische Arbeit verstehen wir als einen strukturierten und zielorientier-
 ten Prozess, den wir gemeinsam mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen
 sowie deren Erziehungsberechtigten gestalten.
 Hintergrund ist ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Menschenbild und
 ein zutrauendes, ressourcenorientiertes Handlungskonzept.
 Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen umfasst deren gesamte Versorgung und
 individuelle Förderung.

 6. Organisationsform und Arbeitsweise
 Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Kinder und Jugendlichen, die uns von den
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 Erziehungsberechtigten und den Jugendämtern anvertraut werden. Deshalb setzen
 wir auf die besondere Stärke des Verbundgedankens.
        Kleine Einheiten gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen und ihre
         Familien transparente Strukturen vorfinden, die sowohl mit einer Familiensitu-
         ation vergleichbar sind und damit ein geeignetes Übungsfeld bilden als auch
         den individuellen Bedarfen Raum geben, darauf Einfluss nehmen können.
        Durch die Vielfalt der Angebote findet jedes Kind/jede/jeder Jugendliche ein
         Hilfsangebot, in dem es/sie/er sich wohl und angenommen fühlen kann und
         das auf die Rückführung oder die Vorbereitung auf eine eigenständige Le-
         bensführung optimal ausgerichtet ist.
        Wertvolle Zusatzangebote, wie unser breites psychologisch-therapeuti-
         sches Angebot, werden durch die Größe der Einrichtung erst möglich.

 Flexibilität

 Jugend & Wohnen handelt bedarfsorientiert. Dies verlangt eine flexible Organisati-
 onsform. Indem Jugend & Wohnen einen Großteil seines Angebotes in angemieteten
 Räumlichkeiten anbietet, ist es möglich, auch kurzfristig neue Betreuungsformen zu
 entwickeln oder nicht mehr benötigte abzubauen. Hierdurch werden bewusst Kinder/
 Jugendliche und die Familie mit ihren Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Hand-
 lungsstrategien gesetzt. Die einzelnen Angebote sind untereinander vernetzt und
 durchlässig, so dass entsprechend der Problemstellung jederzeit die angemessene
 Hilfeart gewählt werden kann. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Einrich-
 tung Jugend & Familie.

 Die Grundlage jeder Erziehungsmaßnahme ist der Hilfeplan
 Arbeitsgrundlage ist der individuelle Hilfeplan, in dem die Zielsetzung der Maßnah-
 men zwischen Eltern, zuständigem Jugendamt und Jugend & Wohnen vereinbart ist.
 Auf Grundlage der Hilfepläne werden individuelle Erziehungspläne erstellt, die detail-
 liert die Umsetzung der Ziele in methodischen Schritten und Fördermaßnahmen be-
 schreiben.

 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend & Wohnen orientieren sich bei ihrer
 Arbeit an den im Hilfeplan formulierten Aufträgen und Zielen der am Hilfeprozess
 beteiligten Personen. Dies setzt Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit voraus. So hal-
 ten wir Termine gewissenhaft ein und beantworten Anfragen spätestens innerhalb
 von zwei Tagen. Vor der Übernahme einer Aufgabe oder eines Projektes legen wir
 Ziel, Inhalt und Zeitrahmen gemeinsam verbindlich fest.

 Am Bedarf orientierte Angebote
 Jugend & Wohnen hat es sich zur Aufgabe gemacht, am Bedarf orientierte Angebote
 zu entwickeln und einzurichten. Dazu gehört, dass die vorhandene Kapazität flexibel
 eingesetzt wird. Durch kleine selbstständige Einheiten und differenzierte Wohn- und
 Betreuungsangebote wird ein individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse der Kinder
 und Jugendlichen möglich. Der Anspruch von Jugend & Wohnen, ressourcenorien-
 tiert zu arbeiten (bezogen auf Klientel, Mitarbeiter*innen und vorhandene Mittel), wird
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 durch gewissenhaften und effektiven Umgang mit diesem Potential gewährleistet.
 Dies bedeutet, dass die Einrichtung kostenbewusst und effizient plant und handelt.

 Vernetzung
 Zum Wohl der Kinder und Jugendlichen fördert Jugend & Wohnen das Prinzip der
 Vernetzung, wo immer dies möglich und sinnvoll ist. Das heißt, wir kooperieren mit
 allen dem Kind/Jugendlichen dienenden Systemen, wie Familien, anderen Erzie-
 hungshilfeeinrichtungen, die von der Familie in Anspruch genommen werden, Schu-
 len, Nachbarschaften und anderen Institutionen.

 Individuelle Förderung
 Jugend & Wohnen bietet den Kindern und Jugendlichen emotionale Zuwendung, in-
 dividuelle Erziehung und bestmögliche Förderung. Um die individuelle Förderung si-
 cherzustellen, wird jedem Kind/jedem Jugendlichen eine pädagogische Mitarbei-
 terin/ein pädagogischer Mitarbeiter als Koordinationserzieher*in (Bezugserzieher*in)
 zugeordnet. Ihre/seine Aufgaben sind:

        Initiative für mindestens zwei Hilfeplangespräche im Jahr für dieses Kind/die-
         sen Jugendlichen
        Durchführung einer Fallbesprechung im Team mindestens zweimal im Halb-
         jahr
        Sicherstellung der nachvollziehbaren Dokumentation der das Kind/den Ju-
         gendlichen betreffenden Erziehungsmaßnahmen
        Führung von Fallgesprächen mindestens zweimal im Jahr mit Lehrern*innen
         außerhalb von Elterngesprächen
        Durchführung einer Einzelmaßnahme mindestens einmal im Monat exklusiv
         mit dem Kind/Jugendlichen.

 Kurze Entscheidungswege

 Bei der Strukturierung unserer Organisation ist uns besonders wichtig, dass Ent-
 scheidungswege möglichst kurz und effektiv gestaltet sind. Hierbei kommt den be-
 treuenden Mitarbeiter*innen eine besondere Rolle zu. Innovationskraft, Entschei-
 dungsfreudigkeit und die Fähigkeit zum planvollen, eigenverantwortlichen und zielge-
 richteten Handeln sind selbstverständliche Anforderungen, denen sich unsere Mitar-
 beiter*innen im Alltag immer wieder neu stellen müssen. Diese Grundhaltung wird
 unterstützt und zeigt sich in

        transparenten Strukturen
        Einbeziehung der Familien in notwendige Entscheidungen und die strukturelle
         Durchführung der Maßnahme
        klarem Entscheidungsrahmen und
        einem differenzierten und fall- und mitarbeiterbezogenen Anleitungs- und Be-
         ratungssystem.

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 7. Diagnostik, Beratung und psychologisch-therapeutische
   Maßnahmen
 Das Ziel des psychologischen Dienstes ist die Beratung und psychotherapeutische
 Unterstützung der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und pädagogi-
 schen Fachkräfte.

 Unseren psychologischen-therapeutischen Angeboten liegt eine ganzheitliche, syste-
 mische Denkweise zugrunde, die durch tiefenpsychologische und verhaltensthera-
 peutische Ansätze ergänzt wird, um so im Einzelfall gezielt auf die Bedürfnisse der
 Klienten eingehen zu können.

 Ausgehend vom systemischen Grundverständnis betrachten und behandeln wir die
 psychischen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen als Ausdruck von proble-
 matischen Kommunikations- und Beziehungsstrukturen in deren Umfeld. Durch in-
 tensive Beziehungsangebote und ein Klima, das durch Wertschätzung und Ressour-
 cenorientierung geprägt ist, bieten wir insbesondere den Kindern und Jugendlichen
 eine Möglichkeit, psychologische Hilfe ohne die damit im Allgemeinen verbundene
 hohe Hemmschwelle in Anspruch zu nehmen.

 Psychologische Diagnostik
 Mit allen Kindern und Jugendlichen findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt,
 das durch den Einsatz projektiver Testverfahren ergänzt wird. Ziel dieser Diagnostik
 ist eine konkrete Empfehlung aus psychologischer Sicht für die Erziehungsplanung
 der pädagogischen Mitarbeiter*innen. Dabei geht es darum, ein Bewusstsein für die
 individuelle Problematik und Ressourcen des Kindes und dem Jugendlichen als Vor-
 aussetzung für eine auf den Einzelfall zugeschnittene Förderung zu schaffen.

 Psychotherapie und psychologische Beratung
 Das Angebot umfasst folgende Therapie- und Beratungsmethoden:

      Einzeltherapie/-beratung                 Familientherapie/-beratung
      Systemische Einzeltherapie               Systemische Familientherapie
      Verhaltenstherapie                       VideoHomeTraining
      Spieltherapie

 Mit diesen Methoden werden in der Regel Kurzzeittherapien mit Kindern und Jugend-
 lichen durchgeführt. Je nach Bedarf können Angebote im Rahmen einer Gruppenar-
 beit für die Kinder und Jugendlichen angeboten werden (z.B. Entspannungskurse,
 Selbstsicherheitstraining).
 In akuten Krisen besteht die Möglichkeit, zeitnahe Gesprächstermine mit den Kin-
 dern, Jugendlichen und Familien anzubieten.

 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Familientherapien für die Familien der von
 uns betreuten Kinder und Jugendlichen anzubieten. Diese zusätzlichen Angebote
 sind in der Regel nicht im vereinbarten Entgeltsatz enthalten.

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 Psychologische Fall- und Fachberatung
 Außerhalb therapeutischer Maßnahmen beinhaltet das Angebot auch die psychologi-
 sche Fall- und Fachberatung der Erziehungsteams sowie die Einzelberatung der Mit-
 arbeiter*innen. Diese dient dazu, das Fallverständnis zu vertiefen, das eigene Han-
 deln in Bezug auf das Kind/den Jugendlichen zu hinterfragen sowie neue Hypothe-
 sen und Erziehungsmaßnahmen zu entwickeln. Außerdem werden den Mitar-
 beiter*innen in regelmäßigen Abständen themenspezifische Workshops angeboten.

 Jugend & Wohnen kooperiert im Rahmen des gruppenergänzenden, therapeutischen
 und psychologischen Angebotes mit der Partnereinrichtung Jugend & Familie, um ein
 möglichst breites und fachlich effizientes Angebot vorhalten zu können. Die Psycho-
 loginnen der Beratungsstelle Jugend & Beratung stehen mit ihren differenzierten
 Kompetenzen und fachlichen Ressourcen beiden Einrichtungen, angepasst dem
 Personalschlüssel, bedarfsentsprechend zur Verfügung.

 8. Freizeitangebot
 Ein umfangreiches und geplantes Freizeitangebot gehört zu den Stärken von Jugend
 & Wohnen. Wir verfügen über ein Schwimmbad, eine Aula, eine Kletterwand, einen
 Diskoraum, eine Skaterbahn, einen Fitnessraum, einen Fußball- und einen Basket-
 ballplatz.

 Die meisten Gruppen verfügen über Außenanlagen, die von den Kindern und Ju-
 gendlichen mit gestaltet werden können. Mindestens einmal in der Woche findet in
 jeder Gruppe ein strukturiertes Angebot statt. In den Sommerferien führen die Grup-
 pen eine Ferienfahrt durch. Darüber hinaus bietet Jugend & Wohnen ein abwechs-
 lungsreiches Ferienfreizeitangebot an. Zur Einbeziehung der Öffentlichkeit in unser
 Angebot führen wir mehrmals im Jahr Veranstaltungen durch, zu denen wir Eltern,
 Angehörige, Nachbarn und Freunde einladen (Sommerfest, Weihnachtsmesse); sie
 werden von den Mitarbeitern*innen gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen
 gestaltet.

 9. Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter*innen
 Die Zunahme des Grades der Verhaltensauffälligkeiten bei den zu betreuenden Kin-
 dern und Jugendlichen bedingt ein fachlich qualifiziertes Hilfsangebot durch entspre-
 chend ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter*innen.

 9.1 Sozialpädagogische Fachkräfte
 Im Gruppendienst sind sozialpädagogische Fachkräfte (Sozialarbeiter*innen, Sozial-
 pädagogen*innen, Heilpädagogen*innen, Erzieher*innen) eingesetzt, die sich nach
 individuellen Schwerpunkten auf verschiedenen pädagogischen Gebieten, wie Er-
 lebnispädagogik oder Verhaltensmodifikation, weiter qualifizieren. Wir stellen an un-
 sere Mitarbeiter*innen hohe Anforderungen. So erwarten wir beispielsweise von
 ihnen, dass sie sich über den normalen Dienst hinaus mindestens einmal im Jahr für
 ein besonderes, von ihnen selbst initiiertes Projekt engagieren. Das trägt dazu bei,
 die gestalterischen Elemente in der Arbeit lebendig zu halten, den Alltag abwechs-
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 lungsreich zu gestalten und innovative Fähigkeiten zu fördern.

 9.2 Familienarbeit
 Die möglichst enge Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten bildet für
 uns einen wichtigen Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Ausgehend von einer
 systemischen Betrachtung der Familie versuchen wir, den gesamten Lebenszusam-
 menhang des Kindes/Jugendlichen mit zu erfassen. Dabei gehen wir davon aus,
 dass Eltern grundsätzlich über Ressourcen verfügen, die sie in die Beziehung zu ih-
 ren Kindern einbringen können. Unsere vorrangigen Ziele sind dabei, gemeinsam mit
 den Eltern die Erziehung zu gestalten und sie in ihrer Verantwortung zu bestärken.
 Mit Hilfe einer Beratung in Erziehungsfragen sollen die Selbsthilfe- und Selbsthei-
 lungskräfte für die Familie wieder zugänglich gemacht werden, damit diese in Zukunft
 ihre Probleme wieder selbst lösen kann.
 Grundlage der Familienarbeit ist der systemische Ansatz, bei der die gesamte famili-
 äre Situation in den Blick genommen wird. Daher sind nicht nur die Eltern, sondern
 auch die Geschwister und wichtige Bezugspersonen in der Einrichtung willkommen,
 soweit keine Kontaktverbote bestehen. Bei der Gestaltung der Erziehungsplanung
 setzen wir uns mit den Herkunftsbedingungen in der Familie und deren Wünschen
 auseinander. Insbesondere ist uns dabei wichtig, welche zeitliche Perspektive die
 Maßnahme hat und wie die Erziehung der Kinder/Jugendlichen anschließend sicher-
 gestellt ist, um daraufhin und auf die künftige Lebenswelt des Kindes/Jugendlichen
 die Maßnahme ausrichten zu können. Nach Möglichkeit und soweit dem nicht rechtli-
 che Gründe entgegenstehen (Einschränkung der Personensorge), werden die Eltern
 in die Gestaltung der Erziehungsmaßnahme einbezogen und die Erziehungsplanung
 sowie unser erzieherisches Handeln in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei
 Änderungen, mit ihnen reflektiert. Die Eltern werden über die Entwicklung ihres Kin-
 des in der Betreuungsform regelmäßig informiert. Dies betrifft insbesondere die zeit-
 nahe Berichterstattung über Besonderheiten und außergewöhnliche Vorfälle. Bei
 wichtigen Gelegenheiten und Höhepunkten des Kindesalltags, zum Beispiel Eltern-
 sprechtagen der Schule oder Geburtstagsfeiern, werden sie entsprechend ihren
 Möglichkeiten und den Gegebenheiten der Betreuungsform in die Alltagsgestaltung
 aktiv mit einbezogen. Dabei ist uns besonders wichtig, dass sich die Eltern wert-
 geschätzt und zur Mitarbeit motiviert fühlen und die Betreuungsform als Ort erleben,
 in dem sie willkommen sind. Es findet ein regelmäßiger Austausch, nach Möglichkeit
 vierzehntägig, über die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen mit dem Bezugs-
 erzieher/der Bezugserzieherin statt. Dieser kann bei Besuchen der Eltern in der
 Einrichtung oder telefonisch erfolgen. Entsprechend der Konzeption der Familien-
 arbeit von Jugend & Wohnen werden Wochenend- und Ferienbesuche des Kin-
 des/Jugendlichen bei den Eltern vor- und nachbereitet. Bei auftretenden Problemen
 während der Besuchskontakte haben die Eltern die Möglichkeit, diese anschließend
 mit dem Bezugserzieher/der Bezugserzieherin zu reflektieren und auf das Kindes-
 wohl ausgerichtete Lösungen zu erarbeiten. Dabei kann der Bezugserzieher/die
 Bezugserzieherin bei Bedarf eine Fachkraft des gruppenergänzenden Dienstes
 (Jugend & Beratung) hinzuziehen. In Problemsituationen, die durch die Heim-
 erziehung nicht zu lösen sind, wie z.B. unzureichende Wohnsituation oder Über-
 schuldung, stellen wir konkrete Hilfe durch Aufzeigen möglicher Lösungswege
 beziehungsweise Vermittlung an entsprechende Institutionen und Personen, sicher.
 Es besteht die Möglichkeit einer systemischen Kurzzeittherapie durch Jugend &
 Beratung, die zuzüglich zum vereinbarten Entgelt im Rahmen der Erziehungshilfe-
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 maßnahme vereinbart werden kann. Vor Hilfeplangesprächen erhalten die Eltern
 einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse der bisherigen Arbeit. Darin werden
 auch die nächsten Schritte mitgeteilt. Damit haben die Eltern die Möglichkeit, sich
 besser auf die Hilfeplangespräche vorzubereiten, um ihre Anliegen sachgerecht
 einbringen zu können und Stellung zu beziehen.

 Neben der Entlastung in einer schwierigen Lebenssituation sollen die Eltern die zeit-
 weise Trennung von ihrem Kind als Chance zur Entwicklung und zum Aufbau eines
 späteren konfliktfreien Zusammenlebens erleben und nutzen können.
 Zusätzlich zur Arbeit im sozialen Kontext der Familie wird die Vernetzung mit ande-
 ren Diensten und Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen
 u. a. gewährleistet.

 10. Dauer und Ablauf
 10.1 Vorstellungsgespräch
 Das Aufnahmeverfahren dient zur Feststellung und Vereinbarung des geeigneten
 Betreuungskonzeptes, das zur Erreichung des im Hilfeplanungsprozess entwickelten
 Hilfeplanziels notwendig ist sowie zur Auswahl der Betreuungsform. Vor der Auf-
 nahme findet in der Regel ein gemeinsames Vorstellungsgespräch unter Beteiligung
 des Kindes/Jugendlichen, der Eltern und/oder wichtiger Bezugspersonen, der zu-
 ständigen Sozialarbeiter*innen des Jugendamtes, der Erziehungsleiter*in und der
 pädagogischen Mitarbeiter*in, statt.

 10.2 Zielformulierung
 In einer ersten Zielformulierung werden gemeinsam Art und Umfang der erzieheri-
 schen Hilfen festgelegt.
 Nach der Aufnahme dienen die ersten Wochen des Aufenthaltes im neuen Lebens-
 raum dem Einleben des Kindes/Jugendlichen und der diagnostischen Abklärung.
 10.3. Erziehungsplan
 Auf der Grundlage des Hilfeplanes wird der Erziehungsplan erstellt. Ausgehend vom
 diagnostisch erfassten Persönlichkeitsbild des Kindes/Jugendlichen werden die pä-
 dagogische Arbeit und der Erziehungsprozess in überschaubare Teilschritte aufge-
 gliedert.
 Dadurch gewährleisten wir ein hohes Maß an Transparenz in der Zusammenarbeit
 mit Eltern und Jugendämtern.

 Unser Erziehungsplan beinhaltet:

        Diagnostische Abklärung des Kindes/Jugendlichen für den Erziehungsauftrag
         durch den Bereich Jugend & Beratung
        Problemorientierte Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag (Verhaltensauf-
         fälligkeiten, Stärken, Fähigkeiten, Ressourcen, förderungswürdige Ansätze)
        Rolle und Stellung des Kindes/Jugendlichen in der Gruppe, seinem pädagogi-
         schen Lernfeld

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                   Konzept                              Jugend & Wohnen

        Formulierung der Erziehungsziele auf dem Hintergrund aller gewonnenen Be-
         obachtungen und diagnostischen Erkenntnisse
        Entwicklung konkreter methodischer Schritte in der pädagogischen Arbeit
        Abstimmung, Kontrolle und Fortschreibung mit allen am Erziehungsprozess
         beteiligten Personen.

 11. Mitgestalten des sozialen Umfeldes/Partizipation
 Das Partizipationskonzept der Einrichtung Jugend & Wohnen des Caritasver-
 bandes für die Region Heinsberg e.V.

 Gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetzes von 1990 hat jeder junge Mensch ge-
 genüber seinen Eltern das Recht auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erzie-
 hung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Die
 Jugendhilfe soll die Gewährleistung dieses Rechtes sicherstellen und die Eltern bei
 ihrer Aufgabe beraten und unterstützen. Damit ist nach Auffassung von Jugend &
 Wohnen Partizipation nicht nur ein Beitrag zur Demokratisierung der Heimerziehung,
 in dem der Kinderwille einbezogen wird, sondern die alters- und entwicklungsange-
 messene Akzeptanz und Respektierung des Grundsatzes, dass das Kind/der Ju-
 gendliche eine eigenständige Persönlichkeit ist, die eingebunden im gesellschaftli-
 chen Konsens ihre Rechte selbst wahrnimmt und über ihren Lebensweg entscheidet.
 Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beginnt in den Köpfen der Erwachse-
 nen. Sie müssen die entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten und Handlungsspiel-
 räume zur Verfügung stellen, damit Kinder und Jugendliche sich als selbstwirksam
 erleben und soziale Kompetenzen erwerben.
 Diese Auffassung korrespondiert mit modernen entwicklungstheoretischen Erkennt-
 nissen und den eigenen pädagogischen Praxiserfahrungen im Feld der Heimerzie-
 hung, dass nachhaltige Erziehung nur dann möglich ist, wenn eine weitgehende
 Übereinstimmung der grundsätzlichen Ziele zwischen Kind/Jugendlichem und Erzie-
 hungsperson besteht.

 Leitbild des Partizipationskonzeptes

 „Wir handeln aus der christlichen Überzeugung, jeder Mensch ist wertvoll und einzig-
 artig.“ „Wir gestalten Jugendhilfe kundengerecht und effizient“. „Wir sind offener Part-
 ner in der Zusammenarbeit,“ sind Überzeugungen, die wir in unserem Leitbild formu-
 liert haben. In der Partnerschaft mit unseren Kunden und Kooperationspartnern tre-
 ten wir selbstbewusst und kompetent auf und zeichnen uns durch Offenheit und Ver-

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                   Konzept                             Jugend & Wohnen

 lässlichkeit aus. Dies erfordert von uns die Verpflichtung zu einer transparenten Ar-
 beitsweise, einschließlich Organisationsaufbau und Entscheidungsfindungsprozes-
 sen. Uns ist bewusst, dass überall Fehler gemacht werden. Daher bekennen wir uns
 auch dazu, wenn uns diese unterlaufen sind.
 Wir halten Absprachen gewissenhaft ein und informieren frühzeitig über sich erge-
 bende Veränderungen. Zum verantwortlichen Handeln gehören auch das Bekenntnis
 und die Bereitschaft, sich kontrollieren zu lassen und Kontrolle auszuüben. Dabei
 verstehen wir Kritik als Anstoß zur Verbesserung. Wir legen Wert auf kritische Hinter-
 fragung unserer Arbeit und akzeptieren die Unterschiedlichkeit von Meinungen.
 (Auszüge aus dem Leitbild und der Hinterlegungen zum Leitbild der Einrichtungen
 „Jugend & Wohnen“, „Jugend & Familie).

 Klima des Zuhörens und Aushandelns

 Diese Grundhaltungen aus dem Leitbild haben zur Folge, dass wir die von den Ver-
 einten Nationen 1989 in der Kinderechtskonvention unterschriebenen 10 Grund-
 rechte von Kindern als Grundpfeiler unserer Arbeit anerkennen und umsetzen. Dazu
 gehört auch das Recht darauf, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung und ihren
 Willen in allen Angelegenheiten, die sie direkt betreffen, frei äußern können und die-
 se beachtet werden. Eine Verwirklichung dieses Rechtes ist nur dann wirklich ge-
 geben, wenn es nicht nur formal und strukturell umgesetzt wird, sondern eingebettet
 ist in einer Kultur des gegenseitigen Zuhörens und Aushandelns, die von den Mitar-
 beitern*innen getragen ist. Auf diesem Hintergrund wollen wir Kinder und Jugend-
 liche ausdrücklich dazu ermutigen und anleiten, sich aktiv zu beteiligen und ihre
 Rechte wahrzunehmen.

 Möglichkeiten der Mitwirkung

 In der Einrichtung Jugend & Wohnen ist Partizipation auf verschiedenen Ebenen im
 Alltag verbindlich verankert

     a) für das einzelne Kind

               Probewohnen vor der Aufnahme
               Teilnahme am Hilfeplangespräch
               Vor- und Nachbesprechung des Hilfeplangespräches und Beteiligung
                an der Umsetzung in der Erziehungsplanung
               Inhalte des Bezugstages mitbestimmen
               Transparenz bei Entscheidungen und Entwicklungen, die die persönli-
                chen Belange des Kindes betreffen (z.B. Information über die Arbeit der
                involvierten Institutionen und die eigene familiäre Situation)
               gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven

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                   Konzept                            Jugend & Wohnen

     b) in der Gruppe

               monatliche Gruppengespräche
               Wahl einer/s Gruppensprechers*in zur Interessenvertretung im
                Kinder- und Jugendparlament
               Mitsprache bei Gruppenregeln, Gestaltung der Gemeinschaftsräume,
                des eigenen Zimmers, bei Einkäufen von Lebensmitteln, bei der An-
                schaffung von Möbeln usw.
               Einbringen von Essenswünschen an die Küche bzw. Mitgestaltung des
                Essensplans
               gemeinsame Planung von Ferienfahrten
               Mitsprache bei der Freizeitgestaltung
               Tagesreflexionen in den Gruppen
               Mitgestaltung der Elternbesuche
               gemeinsame Entscheidungen im Alltag (Tagesgestaltung)

     c) gruppenübergreifend in Jugend & Wohnen

               Beschwerdeleitfaden „Wege des Vertrauens“
               externe Ombudsperson
               externe Beschwerde- und Beratungsstelle bei sexuellen Übergriffen
                (Kooperationsvertrag mit der Fachberatungsstelle zum Thema sexuel-
                ler Missbrauch Zornröschen)
               Kinder- und Jugendparlament
               Befragung der Kinder und Jugendlichen zum Ende der Maßnahme
               Jährliche Befragung der Kinder und Jugendlichen über die Zufrieden-
                heit

 Mitwirkung und Beteiligung des Kinder- und Jugendparlaments

 Das Kinder- und Jugendparlament setzt sich aus den aus ihren Reihen gewählten
 Sprechern*innen der Kinder und Jugendlichen, den beiden von den Kinder- und Ju-
 gendlichen gewählten Vertrauenserziehern*innen sowie der Heimleitung zusam-
 men. Es hat folgende Aufgabe und Rechte:

        Information über alle wichtigen Angelegenheiten der Einrichtungen wie Ände-
         rung von Konzeptionen, Neueinrichtung und Schließung von Betreuungsange-
         boten
        Information über Erlassen und Änderungen von gesetzlichen Grundlagen und
         Normen, die Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit der Einrichtung haben
        Information über den Eingang von Beschwerden und Anregungen, die die Ein-
         richtung betreffen und den Umgang damit
        Beratung der Heimleitung bei der Gestaltung von Festen, gruppenübergreifen-
         den Veranstaltungen, Freizeitmaßnahmen
        Vorschläge und Mitwirkung bei der Gestaltung des Außengeländes
        Vorschläge und Mitwirkung bei der Gestaltung der Freizeiträume
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                   Konzept                            Jugend & Wohnen

        Mitberatung bei der Verabschiedung von Heimregeln und Heimordnung
        Etat des Kinder-und Jugendparlamentes in Höhe von 100,-- € verwalten.

 Begleitendes Partizipationsprojekt

 Um den Prozess der Partizipation in der Einrichtung dauerhaft zu verankern und in
 der Praxis zu leben, wird Jugend & Wohnen im Zeitraum 2013 bis 2015 in einer
 Workshop-Reihe die Mitarbeiterschaft auf allen Ebenen für die Themen Partizipation,
 Schaffung einer Kultur des gegenseitigen Aushandelns und der Mitgestaltung sensi-
 bilisieren, mit dem Ziel, eine Konzeption zu erstellen, in der die Konsequenzen für
 das institutionelle und pädagogische Handeln herausgearbeitet, umgesetzt und ge-
 sichert werden.

 Gesetzliche Aufsicht

 Die Kinder und Jugendlichen haben ungehindert Zugang zu den Personen, die die
 Wahrung ihres Wohls sicherzustellen haben. Das sind die zuständigen Sozialarbei-
 ter*innen des unterbringenden Jugendamtes, der/die Mitarbeiter*in des örtlich zu-
 ständigen Jugendamtes, das die örtliche Aufsicht über die Einrichtung wahrnimmt
 sowie die zuständige Mitarbeiterin des Landesjugendamtes, die die überörtliche
 Heimaufsicht wahrnimmt.

 Wirkungsüberwachung und Weiterentwicklung

 Bei den von der Zertifizierungsgesellschaft durchgeführten Audits und dem jährlichen
 Managementreview wird die erfolgreiche Durchführung des Beteiligungs- und Be-
 schwerdekonzeptes regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und weiterentwickelt.

 11.1 Rechte der Kinder

 Beschwerde- und Verbesserungsmanagement

 Gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendparlament wurde der Wegweiser „Wege des
 Vertrauens“ für alle Kinder und Jugendlichen entwickelt. Dieser zeigt die Be-
 schwerde- und Verbesserungswege transparent auf und gibt die entsprechenden
 Kontaktdaten bekannt. Er stellt sicher, dass die Beschwerden und Verbesserungs-
 vorschläge zeitnah erörtert und angemessen gelöst werden. Die Kontaktdaten der
 Vertrauenserzieher*innen der Einrichtung Jugend & Wohnen sind allen Kindern und
 Jugendlichen bekannt.

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                  Konzept                              Jugend & Wohnen

 In allen Bereichen der Einrichtung stehen die „Lob- und Tadelkarten“ zu Beschwerde
 und Anregung zur Verfügung. Diese Karten sind nicht themengebunden, sondern
 können für jegliche Meinungsäußerung benutzt werden. Die Beschwerden und Anre-
 gungen werden zeitnah (spätestens innerhalb von 14 Tagen) im Leitungsteam be-
 handelt und die Ergebnisse in der Niederschrift dokumentiert. Das Kind, der/die Ju-
 gendliche sowie die Betreuungsform werden über das Ergebnis der Beratung schrift-
 lich informiert.
 Bei Kinderrechtsverletzung werden zusätzlich die zuständigen Personen und Stellen
 informiert. Im jährlichen Managementreview werden alle Anregungen und Beschwer-
 den zusätzlich ausgewertet, um eventuelle Auswirkungen auf die konzeptionelle Aus-
 richtung der Einrichtung zu erkennen und zu initiieren.
 Außerhalb der Einrichtung ist eine Ombudsperson benannt, an die sich die Kinder
 und Jugendlichen wenden können, wenn sie sich in ihren Rechten beschränkt fühlen
 oder sie den Eindruck haben, nicht angemessen gefördert zu werden.

 Bei allen Fragen zu sexuell übergriffigem Verhalten besteht für die Kinder und Ju-
 gendlichen die Möglichkeit, sich auch anonym an die Fachberatungsstelle Zorn-
 röschen zu wenden.

 12. Weltanschauliche Orientierung
 Eine Orientierung an christlichen Wertvorstellungen bildet die Grundlage der pädago-
 gischen Arbeit. Ausgehend von einem christlichen Menschenbild achten wir die Per-
 sönlichkeit unseres Gegenübers und seine Fähigkeit, entsprechend dem Entwick-
 lungsstand und der Reife, eigene Entscheidungen zu treffen. In unserer Arbeit wen-
 den wir uns Menschen aller Glaubensrichtungen zu und respektieren ihre Grundhal-
 tungen. Wir wollen, dass sie sich bei uns angenommen und verstanden fühlen. So-
 weit gewünscht, bieten wir auch in Glaubensfragen Orientierung an und ermöglichen
 die Teilhabe am christlichen Leben.

 Wir beschäftigen im Erziehungsdienst sowohl katholische wie evangelische Christen
 und praktizieren Ökumene. Wir arbeiten im Team, unterstützen uns gegenseitig und
 gestalten das Arbeitsfeld (Arbeitsbedingungen, Neuerungen usw.) gemeinsam. Wir
 wünschen uns ein offenes und ehrliches Miteinander und wollen unsere Konflikte ge-
 meinsam lösen. Dafür ist jeder Einzelne mitverantwortlich.

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                     Konzept                           Jugend & Wohnen

  13. Betreuungsformen

13.1   Familiengruppe

  Platzzahl:                   7 Kinder
                               2 Notaufnahmeplätze

  Mitarbeiter:                 5 sozialpädagogische Fachkräfte

  Organisationsform:           Schichtdienst

  Standort:                    Familiengruppe
                               Jugend & Wohnen
                               Hessenfeld
                               41844 Wegberg

  Rechtliche Grundlage:        § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG

  Entgeltbereich:              Regelangebote

  Aufnahmealter:               6 bis 12 Jahre

  Zielgruppe:                  Alters- und geschlechtsgemischte Familiengruppe

  Zielperspektive:             Rückführung ins Elternhaus, Verselbständigung, Wech-
                               sel in eine weiterführende Betreuungsform

  Arbeitsweise:                Familienergänzende Erziehung

  Familienarbeit:              Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird
                               sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in
                               der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera-
                               pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend &
                               Beratung anzubieten.

  Leistungen:                     Ortsnahe Unterbringung von jüngeren Kindern, die
                                   im Rahmen der Heimerziehung untergebracht wer-
                                   den müssen
                                  Betreuung über Tag und Nacht
                                  Altersangemessene individuelle Förderung und
                                   Freizeitgestaltung
                                  Regelmäßige Elterngespräche
                                  Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
                                  Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen
                                   durch Jugend & Beratung
                                  Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju-
                                   gend & Beratung

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 13.2 Wohngruppe Randerath

  Platzzahl:                   9 Kinder und Jugendliche

  Mitarbeiter:                 5 sozialpädagogische Fachkräfte

  Organisationsform:           Schichtdienst

  Standort:                    Wohngruppe Randerath
                               Jugend & Wohnen
                               Heerweg 27
                               52525 Heinsberg-Randerath

  Rechtliche Grundlage:        § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG

  Entgeltbereich:              Regelangebote

  Aufnahmealter:               6 bis 12 Jahre

  Zielgruppe:                  Alters- und geschlechtsgemischte Familiengruppe

  Zielperspektive:             Rückführung ins Elternhaus, Verselbständigung, Wech-
                               sel in eine weiterführende Betreuungsform

  Arbeitsweise:                Familienergänzende Erziehung

  Familienarbeit:              Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird
                               sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in
                               der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera-
                               pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend &
                               Beratung anzubieten.

  Leistungen:                     Betreuung der Kinder und Jugendlichen über Tag
                                   und Nacht
                                  Gestaltung und Strukturierung des Alltags der Kin-
                                   der
                                  Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung
                                  Schulische Förderung
                                  Regelmäßige Elterngespräche
                                  Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
                                  Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen
                                   durch Jugend & Beratung
                                  Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju-
                                   gend & Beratung

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 13.3 Jungengruppe

  Platzzahl:                   7 männliche Jugendliche
                               2 Notaufnahmeplätze
  Mitarbeiter:
                               5 sozialpädagogische Fachkräfte
  Organisationsform:
                               Schichtdienst
  Standort:
                               Jungengruppe
                               Jugend & Wohnen
                               Hessenfeld
                               41844 Wegberg

  Rechtliche Grundlage:        § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG

  Entgeltbereich:              Regelangebote

  Aufnahmealter:               12 bis 15 Jahre

  Zielgruppe:                  Verhaltens-, persönlichkeits- und entwicklungsgestörte
                               männliche Kinder und Jugendliche

  Zielperspektive:             Familienergänzende Erziehung, Rückkehr in die Fami-
                               lie, Verselbständigung

  Arbeitsweise:                Familienergänzende Erziehung

  Familienarbeit:              Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird
                               sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in
                               der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera-
                               pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend &
                               Beratung anzubieten.

  Leistungen:                   Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und
                                 überschaubaren Betreuungseinheit
                                Jungenspezifische Förderung entsprechend einer
                                 emanzipierten Grundhaltung
                                Gestaltung und Strukturierung des Alltags der Jun-
                                 gen
                                Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung
                                Schulische Förderung
                                Regelmäßige Elterngespräche
                                diagnostische Abklärungen und Problemanalysen
                                Mitwirkung am Hilfeplanverfahren

Stand 05 2020                                                                      Seite 18 von 49
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                                                         Familie, Kinder & Jugend
                     Konzept                             Jugend & Wohnen

 13.4 Wohngruppe Dremmen

  Platzzahl:                   9 weibliche Jugendliche

  Mitarbeiter:                 5 sozialpädagogische Fachkräfte (weiblich)

  Organisationsform:           Schichtdienst

  Standort:                    Wohngruppe Dremmen
                               Jugend & Wohnen
                               Erkelenzer Straße 55
                               52525 Heinsberg-Dremmen

  Rechtliche Grundlage:        § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG

  Entgeltbereich:              Regelangebote

  Aufnahmealter:               12 bis 15 Jahre

  Zielgruppe:                  Mädchen, die aufgrund ihrer Sozialisation den Schutz-
                               raum einer geschlechtshomogenen Gruppe benötigen.

  Zielperspektive:             Rückkehr ins Elternhaus, Verselbständigung

  Arbeitsweise:                Parteiliche Mädchenarbeit. Die Dauer der Unterbrin-
                               gung sollte mindestens auf ein Jahr festgelegt werden.
                               Die Gruppe soll von den Mädchen als Schutz- und
                               Übungsraum erlebt werden. In die Tagesstruktur sind
                               die regelmäßige Hausaufgabenzeit sowie die gezielte,
                               auf die Bedürfnisse der Mädchen abgestimmte Freizeit-
                               beschäftigung integriert. Regelmäßiger Schulbesuch
                               bzw. die verbindliche Teilnahme an berufsfördernden
                               Maßnahmen sind erforderlich. Die Mitarbeiterinnen
                               unterhalten einen intensiven Kontakt zu den Schulen
                               und Ausbildungsstellen.

  Familienarbeit:              Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird
                               sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in
                               der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera-
                               pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend &
                               Beratung anzubieten.

  Leistungen:                        Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen
                                      und überschaubaren Betreuungseinheit
                                     Parteiliche Mädchenarbeit
                                     Gestaltung und Strukturierung des Alltags der
                                      Mädchen
                                     Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung
Stand 05 2020                                                                      Seite 19 von 49
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                                               Familie, Kinder & Jugend
                Konzept                        Jugend & Wohnen

                             Schulische Förderung
                             Regelmäßige Elterngespräche
                             Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
                             Diagnostische Abklärungen und Problemanaly-
                              sen durch Jugend & Beratung
                             Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch
                              Jugend & Beratung
                              

Stand 05 2020                                                            Seite 20 von 49
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                                                         Familie, Kinder & Jugend
                     Konzept                             Jugend & Wohnen

 13.5 Wohngruppe Süsterseel

  Platzzahl:                   9 weibliche Jugendliche

  Mitarbeiter:                 5 sozialpädagogische Fachkräfte (weiblich)

  Organisationsform:           Schichtdienst

  Standort:                    Wohngruppe Süsterseel
                               Jugend & Wohnen
                               Suestrastraße 16
                               52538 Süsterseel

  Rechtliche Grundlage:        § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG

  Entgeltbereich:              Regelangebote

  Aufnahmealter:               12 bis 15 Jahre

  Zielgruppe:                  Mädchen, die aufgrund ihrer Sozialisation den Schutz-
                               raum einer geschlechtshomogenen Gruppe benötigen.

  Zielperspektive:             Rückkehr ins Elternhaus, Verselbständigung

  Arbeitsweise:                Parteiliche Mädchenarbeit. Die Dauer der Unterbrin-
                               gung sollte mindestens auf ein Jahr festgelegt werden.
                               Die Gruppe soll von den Mädchen als Schutz- und
                               Übungsraum erlebt werden. In die Tagesstruktur sind
                               die regelmäßige Hausaufgabenzeit sowie die gezielte,
                               auf die Bedürfnisse der Mädchen abgestimmte Freizeit-
                               beschäftigung integriert. Regelmäßiger Schulbesuch
                               bzw. die verbindliche Teilnahme an berufsfördernden
                               Maßnahmen sind erforderlich. Die Mitarbeiterinnen
                               unterhalten einen intensiven Kontakt zu den Schulen
                               und Ausbildungsstellen.

  Familienarbeit:              Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird
                               sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in
                               der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera-
                               pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend &
                               Beratung anzubieten.

  Leistungen:                     Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und
                                   überschaubaren Betreuungseinheit
                                  Parteiliche Mädchenarbeit
                                  Gestaltung und Strukturierung des Alltags
                                  Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung
                                  Schulische Förderung
Stand 05 2020                                                                      Seite 21 von 49
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                                                  Familie, Kinder & Jugend
                Konzept                           Jugend & Wohnen

                             Regelmäßige Elterngespräche
                             Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
                             Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen
                              durch Jugend & Beratung
                             Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju-
                              gend & Beratung

Stand 05 2020                                                               Seite 22 von 49
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                                                         Familie, Kinder & Jugend
                     Konzept                             Jugend & Wohnen

 13.6 Wohngruppe Wegberg

  Platzzahl:                   9 weibliche Jugendliche

  Mitarbeiter:                 5 sozialpädagogische Fachkräfte (weiblich)

  Organisationsform:           Schichtdienst

  Standort:                    Wohngruppe Wegberg
                               Jugend & Wohnen
                               Hauptstraße 27
                               41844 Wegberg

  Rechtliche Grundlage:        § 27 in Verbindung mit § 34 sowie §41 KJHG

  Entgeltbereich:              Regelangebote

  Aufnahmealter:               ab 15 Jahre

  Zielgruppe:                  Mädchen

  Zielperspektive:             Verselbständigung, Berufsfindung, Persönlichkeitsent-
                               wicklung, Vermittlung ins Sozialpädagogisch Betreute
                               Wohnen

  Arbeitsweise:                Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit liegt in der
                               Verselbstständigung der jungen Erwachsenen durch
                               das gezielte Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten,
                               wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Umgang mit Geld,
                               Erledigung von Behördengängen. Die Mitarbeiterinnen
                               erarbeiten gemeinsam Perspektiven für Schule und Be-
                               ruf und halten engen Kontakt zu den Schulen und Aus-
                               bildungsstellen. Durch schrittweise Übernahme von Ei-
                               genverantwortung in allen Lebensbereichen wird die
                               Jugendliche auf die Situation in der eigenen Wohnung
                               vorbereitet

  Familienarbeit:              Bei Bedarf wird eine regelmäßige Beratung und Zusam-
                               menarbeit der Eltern sichergestellt. Darüber hinaus ist
                               Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemi-
                               sche Beratung/Therapie durch eine Mitarbeiterin der
                               Einrichtung Jugend & Beratung anzubieten.

  Leistungen:                     Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und
                                   überschaubaren Betreuungseinheit
                                  Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten zur Vorbe-
                                   reitung auf das eigenständige Wohnen

Stand 05 2020                                                                      Seite 23 von 49
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                                                  Familie, Kinder & Jugend
                Konzept                           Jugend & Wohnen

                             Begleitung und Beratung beim Umgang mit Ämtern
                              und Behörden
                             Individuelle Förderung
                             Schulische und berufliche Förderung
                             Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
                             Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen
                              durch Jugend & Beratung
                             Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju-
                              gend & Beratung

Stand 05 2020                                                               Seite 24 von 49
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                                                        Familie, Kinder & Jugend
                     Konzept                            Jugend & Wohnen

 13.7 Intensivpädagogische Kindergruppe

  Platzzahl:               6 Kinder

  Mitarbeiter:             6 sozialpädagogische Fachkräfte

  Organisationsform:       Schichtdienst und zusätzliche flexible Fachkraft

  Standort:                Intensivpädagogische Kindergruppe
                           Jugend & Wohnen
                           Hessenfeld
                           41844 Wegberg

  Rechtliche Grundlage:    § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG

  Entgeltbereich:          Intensivangebote

  Aufnahmealter:           6 bis 12 Jahre

  Zielgruppe:              Kinder, deren Beziehungsfähigkeit und Persönlichkeitsent-
                           wicklung erheblich gestört sind und deren Verbleib im bis-
                           herigen sozialen Umfeld, zum Zeitpunkt der Aufnahme,
                           nicht möglich ist. Kinder, die aufgrund des Ausmaßes an
                           Entwicklungsdefiziten oder Verhaltensauffälligkeiten einer
                           besonders intensiven Betreuung und zusätzlicher heilpä-
                           dagogischer Angebote bedürfen.

  Zielperspektive:         Die pädagogische Arbeit in der Gruppe soll vor allem die
                           Fähigkeit der Kinder fördern, ausgehend von ihren indivi-
                           duellen Möglichkeiten die alltägliche Wirklichkeit und Le-
                           bensanforderungen angemessen zu bewältigen. Entspre-
                           chend den Gegebenheiten des familiären Umfeldes wird
                           eine Rückführung in die Ursprungsfamilie oder die Ver-
                           mittlung in eine familienähnliche Lebensform angestrebt.
                           Die Aufenthaltsdauer sollte in dieser besonders intensiven
                           Form die Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten.

  Arbeitsweise:            Die pädagogische Arbeit mit verschiedenen therapeuti-
                           schen Elementen erfolgt nach einem detaillierten Erzie-
                           hungsplan, der zu Beginn der Maßnahme aufgrund des
                           Hilfeplans erstellt wird. Ein klarer übersichtlicher Tagesab-
                           lauf mit vereinbarten Zeiten und Regeln sowie vorgegebe-
                           ner sich wiederholender Strukturelemente, wie Mahlzei-
                           ten, Hausaufgabenzeiten, festgelegte Übungs- und För-
                           derstunden sowie gezielte Freizeitangebote, geben dem
                           Kind Sicherheit, Orientierung und Raum für eigene Ent-
                           wicklung. Neben der Bewältigung und Gestaltung des All-

Stand 05 2020                                                                     Seite 25 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.
                                                         Familie, Kinder & Jugend
                    Konzept                              Jugend & Wohnen

                          tags werden eine intensive schulische Betreuung und Ele-
                          mente aus der Spiel-, Gesprächs- und Gestalttherapie,
                          der Verhaltens-modifikation sowie Wahrnehmungsförde-
                          rungen eingesetzt.

                          Das Lernfeld Gruppe wird durch gezielte Einzelförderun-
                          gen innerhalb des Gruppenrahmens ergänzt. Die Betreu-
                          ung der Kinder, die schulische Betreuung und eine ge-
                          zielte Freizeitbetreuung werden durch fünf sozialpädago-
                          gische Fachkräfte gewährleistet. Ein weiterer Projekterzie-
                          her stellt die Durchführung von gezielten heilpädagogi-
                          schen Maßnahmen sicher. Sein Einsatz ist flexibel analog
                          den individuellen Erfordernissen geregelt. Zu seinen Auf-
                          gaben und Möglichkeiten zählt die Durchführung von in-
                          tensiven Einzelbeschäftigungs- und -förderungsmaßnah-
                          men als auch die Durchführung von erlebnispädagogi-
                          schen Einheiten im Rahmen einer Einzel- oder Kleingrup-
                          penbetreuung, die mit dem Alltag der Gruppe eng vernetzt
                          sind.

  Familienarbeit:         Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erzie-
                          hungspersonen dient dazu, die Eltern in ihren eigenen
                          Ressourcen zu bestärken und zu unterstützen, um so den
                          Entwicklungsprozess der Kinder zu fördern. Dazu dienen:
                          klare Kontaktabsprachen, Besuche der Eltern in der Grup-
                          pe, Elternberatung und Hilfestellung in besonderen Frage-
                          stellungen, Austausch über die Entwicklung der Kinder,
                          Angebote von Elternnachmittagen, -abenden, regel-
                          mäßige Kontakte. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in
                          der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Therapie
                          durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Bera-
                          tung anzubieten.

  Leistungen:                    Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und
                                  überschaubaren Betreuungseinheit
                                 Gestaltung und Strukturierung des Alltags der
                                  Kinder
                                 Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung
                                 Integration von therapeutischen Elementen und heil-
                                  pädagogischen Maßnahmen in die Alltagssituation
                                 Schulische Förderung
                                 Rückführung bzw. Vorbereitung auf ein Regelangebot
                                 Einsatz eines Projekterziehers zusätzlich zum Betreu-
                                  ungsteam zur Durchführung gezielter Einzelbeschäfti-
                                  gungs- und Förderungsmaßnahmen, der in die Grup-
                                  penarbeit eingebunden ist
                                 Regelmäßige Elterngespräche
                                 Elternberatung
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                                                    Familie, Kinder & Jugend
                Konzept                             Jugend & Wohnen

                             Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
                             Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen
                              durch Jugend & Beratung
                             Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch
                              Jugend & Beratung

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                                                        Familie, Kinder & Jugend
                     Konzept                            Jugend & Wohnen

 13.8 Intensivpädagogische Jugendgruppe

  Platzzahl:               6 Jugendliche

  Mitarbeiter:             6 sozialpädagogische Fachkräfte

  Organisationsform:       Schichtdienst und zusätzliche flexible Fachkraft

  Standort:                Intensivpädagogische Jugendgruppe
                           Jugend & Wohnen
                           Hessenfeld
                           41844 Wegberg

  Rechtliche Grundlage:    § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG

  Entgeltbereich:          Intensivangebote

  Aufnahmealter:           ab 12 Jahre

  Zielgruppe:              Jugendliche, die sich aufgrund mangelnder Beziehungsfä-
                           higkeit und Persönlichkeitsentwicklung nur bedingt in eine
                           Gruppe integrieren lassen und die aufgrund des Ausma-
                           ßes an Entwicklungsdefiziten oder Verhaltensauffälligkei-
                           ten einer besonders intensiven Betreuung und zusätzli-
                           cher heilpädagogischer Angebote bedürfen.

  Zielperspektive:         Die pädagogische Arbeit in der Gruppe soll vor allem die
                           Fähigkeit der Jugendlichen fördern, ausgehend von ihren
                           individuellen Möglichkeiten, die alltägliche Wirklichkeit und
                           Lebensanforderungen angemessen zu bewältigen. Ent-
                           sprechend ihres Alters und den Gegebenheiten des famili-
                           ären Umfeldes wird eine Rückführung in die Ursprungsfa-
                           milie beziehungsweise die Vermittlung in eine familienähn-
                           liche Lebensform oder die Verselbstständigung ange-
                           strebt. Die Aufenthaltsdauer sollte in dieser besonders in-
                           tensiven Form die Dauer von 2 Jahren nicht überschrei-
                           ten.

  Arbeitsweise:            Die pädagogische Arbeit mit verschiedenen therapeuti-
                           schen Elementen erfolgt nach einem detaillierten Erzie-
                           hungsplan, der zu Beginn der Maßnahme aufgrund des
                           Hilfeplans erstellt wird. Ein klarer übersichtlicher Tagesab-
                           lauf mit vereinbarten Zeiten und Regeln sowie vorgegebe-
                           ner sich wiederholender Strukturelemente, wie Mahlzei-
                           ten, Hausaufgabenzeiten, festgelegte Übungs- und För-
                           derstunden sowie gezielte Freizeitangebote, geben dem
                           Jugendlichen Halt, Sicherheit, Orientierung und Raum für

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