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Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Jugend & Wohnen Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Mai 2020 Jugend & Wohnen Hessenfeld 41844 Wegberg 02436 3939-0 02436 3939-39 juwo@caritas-hs.de Stand 05 2020 Seite 1 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Jugend & Wohnen 1.Anschriften, Träger und Ansprechpartner Anschrift: Jugend & Wohnen Hessenfeld 41844 Wegberg 02436 3939-0 02436 3939-39 juwo@caritas-hs.de Träger: Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. Gangolfusstraße 32, 52525 Heinsberg 02452 9192-0 02452 9192-24 info@caritas-hs.de Vorstand: Gottfried Küppers, Marion Peters Leitung: Heimleiter: Martin Fester Telefon 02436 3939-16 Erziehungsleiterin: Stefanie Fritz-Begas Telefon 02436 3939-15 Erziehungsleiter: Stefan Mesaros Telefon 02436 3939-14 Aufnahmeanfragen: Martin Fester Jungengruppe 02436 3939-16 Wohngruppe Dremmen 02436 3939-39 Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen m.fester@caritas-hs.de Sozialpädagogische Lebensgemein- schaft Saarlouis Stefanie Fritz-Begas Intensivpädagogische Kindergruppe 02436 3939-15 Intensivpädagogische Jugendgruppe 02436 3939-39 Trainingswohnung 1 s.fritz-begas@caritas-hs.de Trainingswohnung 3 Trainingswohnung 4 Trainingswohnung für weibliche Jugendliche Erziehungsstellenberatung Stand 05 2020 Seite 2 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Stefan Mesaros Familiengruppe 02436 3939-14 Wohngruppe Randerath 02436 3939-39 Wohngruppe Süsterseel s.mesaros@caritas-hs.de Wohngruppe Wegberg Zurzeit ist der Rahmenvertrag 1 gekündigt. Wenn im folgenden Text auf die Rahmen- verträge verwiesen wird, sind jeweils die Regelungen gemeint, die in den bis zum 31.12.2013 gültigen Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Leistungsentgelte in NRW im Rahmenvertrag I und Rahmenvertrag II beschrieben sind. „Finde heraus, was gut funktioniert und passt - und tue mehr davon.“ Steve de Shazer 2. Gesetzliche Grundlagen Jugend & Wohnen ist eine Erziehungshilfeeinrichtung, die Aufgaben entsprechend der Hilfen zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit § 34 KJHG Eingliederungshilfen nach § 35a in Verbindung mit § 34 und § 41 KJHG wahr- nimmt. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Betreuung entsprechend der §§ 39 und 72 BSHG möglich. Die gesetzliche Vorgabe des § 72a KJHG (persönliche Eignung) wird entsprechend umgesetzt. 3. Struktur Jugend & Wohnen verfügt über 90 Plätze für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre. Jugend & Wohnen untergliedert sich in ein breit gefächertes Angebot, bestehend aus der Familiengruppe, der Wohngruppe Randerath, der Jungengruppe, den Mädchen- wohngruppen in Süsterseel und Dremmen, der intensivpädagogischen Kindergruppe, der intensivpädagogischen Gruppe für Jugendliche, der Verselbständigungsgruppe Wohngruppe Wegberg im Zentrum der Stadt Wegberg sowie einer Sozialpädago- gischen Lebensgemeinschaft in Saarlouis-Roden (Saarland), Erziehungsstellen- beratung, dem Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen, 2 Trainingswohnungen mit je 3 Plätzen, 1 Trainingswohnung mit 4 Plätzen, 1 Trainingswohnung für weibliche Jugendliche mit 2 Plätzen. Leitung, Verwaltung und Wirtschaftsdienst befinden sich Stand 05 2020 Seite 3 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen im Ortsteil Dalheim-Rödgen der Stadt Wegberg, Hessenfeld. Auf dem dortigen Ge- lände sind auch die Familiengruppe, die Jungengruppe, die beiden intensivpäda- gogischen Gruppen und die Trainingswohnungen. Für die weiteren Gruppen wurden Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser als selbständige Wohneinheiten in verschiedenen Orten des Kreises Heinsberg angemietet. Für jede Betreuungsform besteht eine schriftliche Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Konzeption von Jugend & Wohnen ist. In den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Betreuungsformen sind Betreuungsschlüssel, Betreuungssituation, Dauer der Unterbringung, Zielbe- schreibungen und Arbeitsweisen sowie mögliche Zusatz-leistungen beschrieben. 4. Zielgruppe Jugend & Wohnen richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder und Jugendliche mit zum Teil erheblichen Defiziten in ihrem Verhalten oder mit Entwicklungs- bzw. Per- sönlichkeitsstörungen sowie an deren Eltern/Erziehungsberechtigte. In diesen hoch- belasteten Familiensystemen reichen familienunterstützende und beratende Ange- bote nicht mehr aus und die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in einer sta- tionären Wohnform ist die fachlich geeignete Hilfeform. Hierbei haben wir es uns zur Aufgabe gesetzt, insbesondere ein auf den regionalen Bedarf abgestimmtes Angebot zu entwickeln, das in seiner Art und Ausprägung den auftretenden Problemstellun- gen in besonderer Weise gerecht wird und zu einer effizienten Hilfestellung beiträgt. Diese hat das Ziel, die vorhandenen Ressourcen so zu stärken, um eine Übernahme der Erziehungsverantwortung durch die Eltern ganz oder teilweise zu erreichen. Durch unser differenziertes Gruppenangebot und in der engen Zusammenarbeit mit Jugend & Beratung ist es uns möglich, auch Kindern und Jugendlichen mit besonde- ren Problemstellungen und deren Bezugspersonen ein adäquates, auf den Einzelfall zugeschnittenes, Hilfsangebot zu machen, das bei Bedarf auch ein zusätzliches Be- ratungsangebot und eine Nachbetreuung sicherstellt. Dabei fühlen wir uns besonders herausgefordert, wenn sich im Verlauf einer Maßnahme herausstellen sollte, dass das vorhandene Hilfsangebot nicht ausreichend ist, hier neue Formen zu entwickeln, um so der übernommenen Verantwortung der Familie gegenüber gerecht zu werden beziehungsweise gemeinschaftlich mit Jugendamt und Familie nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten zu suchen. 5. Ziele, Grundhaltungen, Arbeitsweisen Unsere pädagogische Arbeit verstehen wir als einen strukturierten und zielorientier- ten Prozess, den wir gemeinsam mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten gestalten. Hintergrund ist ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Menschenbild und ein zutrauendes, ressourcenorientiertes Handlungskonzept. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen umfasst deren gesamte Versorgung und individuelle Förderung. 6. Organisationsform und Arbeitsweise Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Kinder und Jugendlichen, die uns von den Stand 05 2020 Seite 4 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Erziehungsberechtigten und den Jugendämtern anvertraut werden. Deshalb setzen wir auf die besondere Stärke des Verbundgedankens. Kleine Einheiten gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien transparente Strukturen vorfinden, die sowohl mit einer Familiensitu- ation vergleichbar sind und damit ein geeignetes Übungsfeld bilden als auch den individuellen Bedarfen Raum geben, darauf Einfluss nehmen können. Durch die Vielfalt der Angebote findet jedes Kind/jede/jeder Jugendliche ein Hilfsangebot, in dem es/sie/er sich wohl und angenommen fühlen kann und das auf die Rückführung oder die Vorbereitung auf eine eigenständige Le- bensführung optimal ausgerichtet ist. Wertvolle Zusatzangebote, wie unser breites psychologisch-therapeuti- sches Angebot, werden durch die Größe der Einrichtung erst möglich. Flexibilität Jugend & Wohnen handelt bedarfsorientiert. Dies verlangt eine flexible Organisati- onsform. Indem Jugend & Wohnen einen Großteil seines Angebotes in angemieteten Räumlichkeiten anbietet, ist es möglich, auch kurzfristig neue Betreuungsformen zu entwickeln oder nicht mehr benötigte abzubauen. Hierdurch werden bewusst Kinder/ Jugendliche und die Familie mit ihren Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Hand- lungsstrategien gesetzt. Die einzelnen Angebote sind untereinander vernetzt und durchlässig, so dass entsprechend der Problemstellung jederzeit die angemessene Hilfeart gewählt werden kann. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Einrich- tung Jugend & Familie. Die Grundlage jeder Erziehungsmaßnahme ist der Hilfeplan Arbeitsgrundlage ist der individuelle Hilfeplan, in dem die Zielsetzung der Maßnah- men zwischen Eltern, zuständigem Jugendamt und Jugend & Wohnen vereinbart ist. Auf Grundlage der Hilfepläne werden individuelle Erziehungspläne erstellt, die detail- liert die Umsetzung der Ziele in methodischen Schritten und Fördermaßnahmen be- schreiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend & Wohnen orientieren sich bei ihrer Arbeit an den im Hilfeplan formulierten Aufträgen und Zielen der am Hilfeprozess beteiligten Personen. Dies setzt Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit voraus. So hal- ten wir Termine gewissenhaft ein und beantworten Anfragen spätestens innerhalb von zwei Tagen. Vor der Übernahme einer Aufgabe oder eines Projektes legen wir Ziel, Inhalt und Zeitrahmen gemeinsam verbindlich fest. Am Bedarf orientierte Angebote Jugend & Wohnen hat es sich zur Aufgabe gemacht, am Bedarf orientierte Angebote zu entwickeln und einzurichten. Dazu gehört, dass die vorhandene Kapazität flexibel eingesetzt wird. Durch kleine selbstständige Einheiten und differenzierte Wohn- und Betreuungsangebote wird ein individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen möglich. Der Anspruch von Jugend & Wohnen, ressourcenorien- tiert zu arbeiten (bezogen auf Klientel, Mitarbeiter*innen und vorhandene Mittel), wird Stand 05 2020 Seite 5 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen durch gewissenhaften und effektiven Umgang mit diesem Potential gewährleistet. Dies bedeutet, dass die Einrichtung kostenbewusst und effizient plant und handelt. Vernetzung Zum Wohl der Kinder und Jugendlichen fördert Jugend & Wohnen das Prinzip der Vernetzung, wo immer dies möglich und sinnvoll ist. Das heißt, wir kooperieren mit allen dem Kind/Jugendlichen dienenden Systemen, wie Familien, anderen Erzie- hungshilfeeinrichtungen, die von der Familie in Anspruch genommen werden, Schu- len, Nachbarschaften und anderen Institutionen. Individuelle Förderung Jugend & Wohnen bietet den Kindern und Jugendlichen emotionale Zuwendung, in- dividuelle Erziehung und bestmögliche Förderung. Um die individuelle Förderung si- cherzustellen, wird jedem Kind/jedem Jugendlichen eine pädagogische Mitarbei- terin/ein pädagogischer Mitarbeiter als Koordinationserzieher*in (Bezugserzieher*in) zugeordnet. Ihre/seine Aufgaben sind: Initiative für mindestens zwei Hilfeplangespräche im Jahr für dieses Kind/die- sen Jugendlichen Durchführung einer Fallbesprechung im Team mindestens zweimal im Halb- jahr Sicherstellung der nachvollziehbaren Dokumentation der das Kind/den Ju- gendlichen betreffenden Erziehungsmaßnahmen Führung von Fallgesprächen mindestens zweimal im Jahr mit Lehrern*innen außerhalb von Elterngesprächen Durchführung einer Einzelmaßnahme mindestens einmal im Monat exklusiv mit dem Kind/Jugendlichen. Kurze Entscheidungswege Bei der Strukturierung unserer Organisation ist uns besonders wichtig, dass Ent- scheidungswege möglichst kurz und effektiv gestaltet sind. Hierbei kommt den be- treuenden Mitarbeiter*innen eine besondere Rolle zu. Innovationskraft, Entschei- dungsfreudigkeit und die Fähigkeit zum planvollen, eigenverantwortlichen und zielge- richteten Handeln sind selbstverständliche Anforderungen, denen sich unsere Mitar- beiter*innen im Alltag immer wieder neu stellen müssen. Diese Grundhaltung wird unterstützt und zeigt sich in transparenten Strukturen Einbeziehung der Familien in notwendige Entscheidungen und die strukturelle Durchführung der Maßnahme klarem Entscheidungsrahmen und einem differenzierten und fall- und mitarbeiterbezogenen Anleitungs- und Be- ratungssystem. Stand 05 2020 Seite 6 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 7. Diagnostik, Beratung und psychologisch-therapeutische Maßnahmen Das Ziel des psychologischen Dienstes ist die Beratung und psychotherapeutische Unterstützung der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und pädagogi- schen Fachkräfte. Unseren psychologischen-therapeutischen Angeboten liegt eine ganzheitliche, syste- mische Denkweise zugrunde, die durch tiefenpsychologische und verhaltensthera- peutische Ansätze ergänzt wird, um so im Einzelfall gezielt auf die Bedürfnisse der Klienten eingehen zu können. Ausgehend vom systemischen Grundverständnis betrachten und behandeln wir die psychischen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen als Ausdruck von proble- matischen Kommunikations- und Beziehungsstrukturen in deren Umfeld. Durch in- tensive Beziehungsangebote und ein Klima, das durch Wertschätzung und Ressour- cenorientierung geprägt ist, bieten wir insbesondere den Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit, psychologische Hilfe ohne die damit im Allgemeinen verbundene hohe Hemmschwelle in Anspruch zu nehmen. Psychologische Diagnostik Mit allen Kindern und Jugendlichen findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt, das durch den Einsatz projektiver Testverfahren ergänzt wird. Ziel dieser Diagnostik ist eine konkrete Empfehlung aus psychologischer Sicht für die Erziehungsplanung der pädagogischen Mitarbeiter*innen. Dabei geht es darum, ein Bewusstsein für die individuelle Problematik und Ressourcen des Kindes und dem Jugendlichen als Vor- aussetzung für eine auf den Einzelfall zugeschnittene Förderung zu schaffen. Psychotherapie und psychologische Beratung Das Angebot umfasst folgende Therapie- und Beratungsmethoden: Einzeltherapie/-beratung Familientherapie/-beratung Systemische Einzeltherapie Systemische Familientherapie Verhaltenstherapie VideoHomeTraining Spieltherapie Mit diesen Methoden werden in der Regel Kurzzeittherapien mit Kindern und Jugend- lichen durchgeführt. Je nach Bedarf können Angebote im Rahmen einer Gruppenar- beit für die Kinder und Jugendlichen angeboten werden (z.B. Entspannungskurse, Selbstsicherheitstraining). In akuten Krisen besteht die Möglichkeit, zeitnahe Gesprächstermine mit den Kin- dern, Jugendlichen und Familien anzubieten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Familientherapien für die Familien der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen anzubieten. Diese zusätzlichen Angebote sind in der Regel nicht im vereinbarten Entgeltsatz enthalten. Stand 05 2020 Seite 7 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Psychologische Fall- und Fachberatung Außerhalb therapeutischer Maßnahmen beinhaltet das Angebot auch die psychologi- sche Fall- und Fachberatung der Erziehungsteams sowie die Einzelberatung der Mit- arbeiter*innen. Diese dient dazu, das Fallverständnis zu vertiefen, das eigene Han- deln in Bezug auf das Kind/den Jugendlichen zu hinterfragen sowie neue Hypothe- sen und Erziehungsmaßnahmen zu entwickeln. Außerdem werden den Mitar- beiter*innen in regelmäßigen Abständen themenspezifische Workshops angeboten. Jugend & Wohnen kooperiert im Rahmen des gruppenergänzenden, therapeutischen und psychologischen Angebotes mit der Partnereinrichtung Jugend & Familie, um ein möglichst breites und fachlich effizientes Angebot vorhalten zu können. Die Psycho- loginnen der Beratungsstelle Jugend & Beratung stehen mit ihren differenzierten Kompetenzen und fachlichen Ressourcen beiden Einrichtungen, angepasst dem Personalschlüssel, bedarfsentsprechend zur Verfügung. 8. Freizeitangebot Ein umfangreiches und geplantes Freizeitangebot gehört zu den Stärken von Jugend & Wohnen. Wir verfügen über ein Schwimmbad, eine Aula, eine Kletterwand, einen Diskoraum, eine Skaterbahn, einen Fitnessraum, einen Fußball- und einen Basket- ballplatz. Die meisten Gruppen verfügen über Außenanlagen, die von den Kindern und Ju- gendlichen mit gestaltet werden können. Mindestens einmal in der Woche findet in jeder Gruppe ein strukturiertes Angebot statt. In den Sommerferien führen die Grup- pen eine Ferienfahrt durch. Darüber hinaus bietet Jugend & Wohnen ein abwechs- lungsreiches Ferienfreizeitangebot an. Zur Einbeziehung der Öffentlichkeit in unser Angebot führen wir mehrmals im Jahr Veranstaltungen durch, zu denen wir Eltern, Angehörige, Nachbarn und Freunde einladen (Sommerfest, Weihnachtsmesse); sie werden von den Mitarbeitern*innen gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gestaltet. 9. Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter*innen Die Zunahme des Grades der Verhaltensauffälligkeiten bei den zu betreuenden Kin- dern und Jugendlichen bedingt ein fachlich qualifiziertes Hilfsangebot durch entspre- chend ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter*innen. 9.1 Sozialpädagogische Fachkräfte Im Gruppendienst sind sozialpädagogische Fachkräfte (Sozialarbeiter*innen, Sozial- pädagogen*innen, Heilpädagogen*innen, Erzieher*innen) eingesetzt, die sich nach individuellen Schwerpunkten auf verschiedenen pädagogischen Gebieten, wie Er- lebnispädagogik oder Verhaltensmodifikation, weiter qualifizieren. Wir stellen an un- sere Mitarbeiter*innen hohe Anforderungen. So erwarten wir beispielsweise von ihnen, dass sie sich über den normalen Dienst hinaus mindestens einmal im Jahr für ein besonderes, von ihnen selbst initiiertes Projekt engagieren. Das trägt dazu bei, die gestalterischen Elemente in der Arbeit lebendig zu halten, den Alltag abwechs- Stand 05 2020 Seite 8 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen lungsreich zu gestalten und innovative Fähigkeiten zu fördern. 9.2 Familienarbeit Die möglichst enge Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten bildet für uns einen wichtigen Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Ausgehend von einer systemischen Betrachtung der Familie versuchen wir, den gesamten Lebenszusam- menhang des Kindes/Jugendlichen mit zu erfassen. Dabei gehen wir davon aus, dass Eltern grundsätzlich über Ressourcen verfügen, die sie in die Beziehung zu ih- ren Kindern einbringen können. Unsere vorrangigen Ziele sind dabei, gemeinsam mit den Eltern die Erziehung zu gestalten und sie in ihrer Verantwortung zu bestärken. Mit Hilfe einer Beratung in Erziehungsfragen sollen die Selbsthilfe- und Selbsthei- lungskräfte für die Familie wieder zugänglich gemacht werden, damit diese in Zukunft ihre Probleme wieder selbst lösen kann. Grundlage der Familienarbeit ist der systemische Ansatz, bei der die gesamte famili- äre Situation in den Blick genommen wird. Daher sind nicht nur die Eltern, sondern auch die Geschwister und wichtige Bezugspersonen in der Einrichtung willkommen, soweit keine Kontaktverbote bestehen. Bei der Gestaltung der Erziehungsplanung setzen wir uns mit den Herkunftsbedingungen in der Familie und deren Wünschen auseinander. Insbesondere ist uns dabei wichtig, welche zeitliche Perspektive die Maßnahme hat und wie die Erziehung der Kinder/Jugendlichen anschließend sicher- gestellt ist, um daraufhin und auf die künftige Lebenswelt des Kindes/Jugendlichen die Maßnahme ausrichten zu können. Nach Möglichkeit und soweit dem nicht rechtli- che Gründe entgegenstehen (Einschränkung der Personensorge), werden die Eltern in die Gestaltung der Erziehungsmaßnahme einbezogen und die Erziehungsplanung sowie unser erzieherisches Handeln in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei Änderungen, mit ihnen reflektiert. Die Eltern werden über die Entwicklung ihres Kin- des in der Betreuungsform regelmäßig informiert. Dies betrifft insbesondere die zeit- nahe Berichterstattung über Besonderheiten und außergewöhnliche Vorfälle. Bei wichtigen Gelegenheiten und Höhepunkten des Kindesalltags, zum Beispiel Eltern- sprechtagen der Schule oder Geburtstagsfeiern, werden sie entsprechend ihren Möglichkeiten und den Gegebenheiten der Betreuungsform in die Alltagsgestaltung aktiv mit einbezogen. Dabei ist uns besonders wichtig, dass sich die Eltern wert- geschätzt und zur Mitarbeit motiviert fühlen und die Betreuungsform als Ort erleben, in dem sie willkommen sind. Es findet ein regelmäßiger Austausch, nach Möglichkeit vierzehntägig, über die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen mit dem Bezugs- erzieher/der Bezugserzieherin statt. Dieser kann bei Besuchen der Eltern in der Einrichtung oder telefonisch erfolgen. Entsprechend der Konzeption der Familien- arbeit von Jugend & Wohnen werden Wochenend- und Ferienbesuche des Kin- des/Jugendlichen bei den Eltern vor- und nachbereitet. Bei auftretenden Problemen während der Besuchskontakte haben die Eltern die Möglichkeit, diese anschließend mit dem Bezugserzieher/der Bezugserzieherin zu reflektieren und auf das Kindes- wohl ausgerichtete Lösungen zu erarbeiten. Dabei kann der Bezugserzieher/die Bezugserzieherin bei Bedarf eine Fachkraft des gruppenergänzenden Dienstes (Jugend & Beratung) hinzuziehen. In Problemsituationen, die durch die Heim- erziehung nicht zu lösen sind, wie z.B. unzureichende Wohnsituation oder Über- schuldung, stellen wir konkrete Hilfe durch Aufzeigen möglicher Lösungswege beziehungsweise Vermittlung an entsprechende Institutionen und Personen, sicher. Es besteht die Möglichkeit einer systemischen Kurzzeittherapie durch Jugend & Beratung, die zuzüglich zum vereinbarten Entgelt im Rahmen der Erziehungshilfe- Stand 05 2020 Seite 9 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen maßnahme vereinbart werden kann. Vor Hilfeplangesprächen erhalten die Eltern einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse der bisherigen Arbeit. Darin werden auch die nächsten Schritte mitgeteilt. Damit haben die Eltern die Möglichkeit, sich besser auf die Hilfeplangespräche vorzubereiten, um ihre Anliegen sachgerecht einbringen zu können und Stellung zu beziehen. Neben der Entlastung in einer schwierigen Lebenssituation sollen die Eltern die zeit- weise Trennung von ihrem Kind als Chance zur Entwicklung und zum Aufbau eines späteren konfliktfreien Zusammenlebens erleben und nutzen können. Zusätzlich zur Arbeit im sozialen Kontext der Familie wird die Vernetzung mit ande- ren Diensten und Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen u. a. gewährleistet. 10. Dauer und Ablauf 10.1 Vorstellungsgespräch Das Aufnahmeverfahren dient zur Feststellung und Vereinbarung des geeigneten Betreuungskonzeptes, das zur Erreichung des im Hilfeplanungsprozess entwickelten Hilfeplanziels notwendig ist sowie zur Auswahl der Betreuungsform. Vor der Auf- nahme findet in der Regel ein gemeinsames Vorstellungsgespräch unter Beteiligung des Kindes/Jugendlichen, der Eltern und/oder wichtiger Bezugspersonen, der zu- ständigen Sozialarbeiter*innen des Jugendamtes, der Erziehungsleiter*in und der pädagogischen Mitarbeiter*in, statt. 10.2 Zielformulierung In einer ersten Zielformulierung werden gemeinsam Art und Umfang der erzieheri- schen Hilfen festgelegt. Nach der Aufnahme dienen die ersten Wochen des Aufenthaltes im neuen Lebens- raum dem Einleben des Kindes/Jugendlichen und der diagnostischen Abklärung. 10.3. Erziehungsplan Auf der Grundlage des Hilfeplanes wird der Erziehungsplan erstellt. Ausgehend vom diagnostisch erfassten Persönlichkeitsbild des Kindes/Jugendlichen werden die pä- dagogische Arbeit und der Erziehungsprozess in überschaubare Teilschritte aufge- gliedert. Dadurch gewährleisten wir ein hohes Maß an Transparenz in der Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendämtern. Unser Erziehungsplan beinhaltet: Diagnostische Abklärung des Kindes/Jugendlichen für den Erziehungsauftrag durch den Bereich Jugend & Beratung Problemorientierte Verhaltensbeobachtung im Gruppenalltag (Verhaltensauf- fälligkeiten, Stärken, Fähigkeiten, Ressourcen, förderungswürdige Ansätze) Rolle und Stellung des Kindes/Jugendlichen in der Gruppe, seinem pädagogi- schen Lernfeld Stand 05 2020 Seite 10 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Formulierung der Erziehungsziele auf dem Hintergrund aller gewonnenen Be- obachtungen und diagnostischen Erkenntnisse Entwicklung konkreter methodischer Schritte in der pädagogischen Arbeit Abstimmung, Kontrolle und Fortschreibung mit allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen. 11. Mitgestalten des sozialen Umfeldes/Partizipation Das Partizipationskonzept der Einrichtung Jugend & Wohnen des Caritasver- bandes für die Region Heinsberg e.V. Gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetzes von 1990 hat jeder junge Mensch ge- genüber seinen Eltern das Recht auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erzie- hung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Die Jugendhilfe soll die Gewährleistung dieses Rechtes sicherstellen und die Eltern bei ihrer Aufgabe beraten und unterstützen. Damit ist nach Auffassung von Jugend & Wohnen Partizipation nicht nur ein Beitrag zur Demokratisierung der Heimerziehung, in dem der Kinderwille einbezogen wird, sondern die alters- und entwicklungsange- messene Akzeptanz und Respektierung des Grundsatzes, dass das Kind/der Ju- gendliche eine eigenständige Persönlichkeit ist, die eingebunden im gesellschaftli- chen Konsens ihre Rechte selbst wahrnimmt und über ihren Lebensweg entscheidet. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beginnt in den Köpfen der Erwachse- nen. Sie müssen die entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten und Handlungsspiel- räume zur Verfügung stellen, damit Kinder und Jugendliche sich als selbstwirksam erleben und soziale Kompetenzen erwerben. Diese Auffassung korrespondiert mit modernen entwicklungstheoretischen Erkennt- nissen und den eigenen pädagogischen Praxiserfahrungen im Feld der Heimerzie- hung, dass nachhaltige Erziehung nur dann möglich ist, wenn eine weitgehende Übereinstimmung der grundsätzlichen Ziele zwischen Kind/Jugendlichem und Erzie- hungsperson besteht. Leitbild des Partizipationskonzeptes „Wir handeln aus der christlichen Überzeugung, jeder Mensch ist wertvoll und einzig- artig.“ „Wir gestalten Jugendhilfe kundengerecht und effizient“. „Wir sind offener Part- ner in der Zusammenarbeit,“ sind Überzeugungen, die wir in unserem Leitbild formu- liert haben. In der Partnerschaft mit unseren Kunden und Kooperationspartnern tre- ten wir selbstbewusst und kompetent auf und zeichnen uns durch Offenheit und Ver- Stand 05 2020 Seite 11 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen lässlichkeit aus. Dies erfordert von uns die Verpflichtung zu einer transparenten Ar- beitsweise, einschließlich Organisationsaufbau und Entscheidungsfindungsprozes- sen. Uns ist bewusst, dass überall Fehler gemacht werden. Daher bekennen wir uns auch dazu, wenn uns diese unterlaufen sind. Wir halten Absprachen gewissenhaft ein und informieren frühzeitig über sich erge- bende Veränderungen. Zum verantwortlichen Handeln gehören auch das Bekenntnis und die Bereitschaft, sich kontrollieren zu lassen und Kontrolle auszuüben. Dabei verstehen wir Kritik als Anstoß zur Verbesserung. Wir legen Wert auf kritische Hinter- fragung unserer Arbeit und akzeptieren die Unterschiedlichkeit von Meinungen. (Auszüge aus dem Leitbild und der Hinterlegungen zum Leitbild der Einrichtungen „Jugend & Wohnen“, „Jugend & Familie). Klima des Zuhörens und Aushandelns Diese Grundhaltungen aus dem Leitbild haben zur Folge, dass wir die von den Ver- einten Nationen 1989 in der Kinderechtskonvention unterschriebenen 10 Grund- rechte von Kindern als Grundpfeiler unserer Arbeit anerkennen und umsetzen. Dazu gehört auch das Recht darauf, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung und ihren Willen in allen Angelegenheiten, die sie direkt betreffen, frei äußern können und die- se beachtet werden. Eine Verwirklichung dieses Rechtes ist nur dann wirklich ge- geben, wenn es nicht nur formal und strukturell umgesetzt wird, sondern eingebettet ist in einer Kultur des gegenseitigen Zuhörens und Aushandelns, die von den Mitar- beitern*innen getragen ist. Auf diesem Hintergrund wollen wir Kinder und Jugend- liche ausdrücklich dazu ermutigen und anleiten, sich aktiv zu beteiligen und ihre Rechte wahrzunehmen. Möglichkeiten der Mitwirkung In der Einrichtung Jugend & Wohnen ist Partizipation auf verschiedenen Ebenen im Alltag verbindlich verankert a) für das einzelne Kind Probewohnen vor der Aufnahme Teilnahme am Hilfeplangespräch Vor- und Nachbesprechung des Hilfeplangespräches und Beteiligung an der Umsetzung in der Erziehungsplanung Inhalte des Bezugstages mitbestimmen Transparenz bei Entscheidungen und Entwicklungen, die die persönli- chen Belange des Kindes betreffen (z.B. Information über die Arbeit der involvierten Institutionen und die eigene familiäre Situation) gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven Stand 05 2020 Seite 12 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen b) in der Gruppe monatliche Gruppengespräche Wahl einer/s Gruppensprechers*in zur Interessenvertretung im Kinder- und Jugendparlament Mitsprache bei Gruppenregeln, Gestaltung der Gemeinschaftsräume, des eigenen Zimmers, bei Einkäufen von Lebensmitteln, bei der An- schaffung von Möbeln usw. Einbringen von Essenswünschen an die Küche bzw. Mitgestaltung des Essensplans gemeinsame Planung von Ferienfahrten Mitsprache bei der Freizeitgestaltung Tagesreflexionen in den Gruppen Mitgestaltung der Elternbesuche gemeinsame Entscheidungen im Alltag (Tagesgestaltung) c) gruppenübergreifend in Jugend & Wohnen Beschwerdeleitfaden „Wege des Vertrauens“ externe Ombudsperson externe Beschwerde- und Beratungsstelle bei sexuellen Übergriffen (Kooperationsvertrag mit der Fachberatungsstelle zum Thema sexuel- ler Missbrauch Zornröschen) Kinder- und Jugendparlament Befragung der Kinder und Jugendlichen zum Ende der Maßnahme Jährliche Befragung der Kinder und Jugendlichen über die Zufrieden- heit Mitwirkung und Beteiligung des Kinder- und Jugendparlaments Das Kinder- und Jugendparlament setzt sich aus den aus ihren Reihen gewählten Sprechern*innen der Kinder und Jugendlichen, den beiden von den Kinder- und Ju- gendlichen gewählten Vertrauenserziehern*innen sowie der Heimleitung zusam- men. Es hat folgende Aufgabe und Rechte: Information über alle wichtigen Angelegenheiten der Einrichtungen wie Ände- rung von Konzeptionen, Neueinrichtung und Schließung von Betreuungsange- boten Information über Erlassen und Änderungen von gesetzlichen Grundlagen und Normen, die Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit der Einrichtung haben Information über den Eingang von Beschwerden und Anregungen, die die Ein- richtung betreffen und den Umgang damit Beratung der Heimleitung bei der Gestaltung von Festen, gruppenübergreifen- den Veranstaltungen, Freizeitmaßnahmen Vorschläge und Mitwirkung bei der Gestaltung des Außengeländes Vorschläge und Mitwirkung bei der Gestaltung der Freizeiträume Stand 05 2020 Seite 13 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Mitberatung bei der Verabschiedung von Heimregeln und Heimordnung Etat des Kinder-und Jugendparlamentes in Höhe von 100,-- € verwalten. Begleitendes Partizipationsprojekt Um den Prozess der Partizipation in der Einrichtung dauerhaft zu verankern und in der Praxis zu leben, wird Jugend & Wohnen im Zeitraum 2013 bis 2015 in einer Workshop-Reihe die Mitarbeiterschaft auf allen Ebenen für die Themen Partizipation, Schaffung einer Kultur des gegenseitigen Aushandelns und der Mitgestaltung sensi- bilisieren, mit dem Ziel, eine Konzeption zu erstellen, in der die Konsequenzen für das institutionelle und pädagogische Handeln herausgearbeitet, umgesetzt und ge- sichert werden. Gesetzliche Aufsicht Die Kinder und Jugendlichen haben ungehindert Zugang zu den Personen, die die Wahrung ihres Wohls sicherzustellen haben. Das sind die zuständigen Sozialarbei- ter*innen des unterbringenden Jugendamtes, der/die Mitarbeiter*in des örtlich zu- ständigen Jugendamtes, das die örtliche Aufsicht über die Einrichtung wahrnimmt sowie die zuständige Mitarbeiterin des Landesjugendamtes, die die überörtliche Heimaufsicht wahrnimmt. Wirkungsüberwachung und Weiterentwicklung Bei den von der Zertifizierungsgesellschaft durchgeführten Audits und dem jährlichen Managementreview wird die erfolgreiche Durchführung des Beteiligungs- und Be- schwerdekonzeptes regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und weiterentwickelt. 11.1 Rechte der Kinder Beschwerde- und Verbesserungsmanagement Gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendparlament wurde der Wegweiser „Wege des Vertrauens“ für alle Kinder und Jugendlichen entwickelt. Dieser zeigt die Be- schwerde- und Verbesserungswege transparent auf und gibt die entsprechenden Kontaktdaten bekannt. Er stellt sicher, dass die Beschwerden und Verbesserungs- vorschläge zeitnah erörtert und angemessen gelöst werden. Die Kontaktdaten der Vertrauenserzieher*innen der Einrichtung Jugend & Wohnen sind allen Kindern und Jugendlichen bekannt. Stand 05 2020 Seite 14 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen In allen Bereichen der Einrichtung stehen die „Lob- und Tadelkarten“ zu Beschwerde und Anregung zur Verfügung. Diese Karten sind nicht themengebunden, sondern können für jegliche Meinungsäußerung benutzt werden. Die Beschwerden und Anre- gungen werden zeitnah (spätestens innerhalb von 14 Tagen) im Leitungsteam be- handelt und die Ergebnisse in der Niederschrift dokumentiert. Das Kind, der/die Ju- gendliche sowie die Betreuungsform werden über das Ergebnis der Beratung schrift- lich informiert. Bei Kinderrechtsverletzung werden zusätzlich die zuständigen Personen und Stellen informiert. Im jährlichen Managementreview werden alle Anregungen und Beschwer- den zusätzlich ausgewertet, um eventuelle Auswirkungen auf die konzeptionelle Aus- richtung der Einrichtung zu erkennen und zu initiieren. Außerhalb der Einrichtung ist eine Ombudsperson benannt, an die sich die Kinder und Jugendlichen wenden können, wenn sie sich in ihren Rechten beschränkt fühlen oder sie den Eindruck haben, nicht angemessen gefördert zu werden. Bei allen Fragen zu sexuell übergriffigem Verhalten besteht für die Kinder und Ju- gendlichen die Möglichkeit, sich auch anonym an die Fachberatungsstelle Zorn- röschen zu wenden. 12. Weltanschauliche Orientierung Eine Orientierung an christlichen Wertvorstellungen bildet die Grundlage der pädago- gischen Arbeit. Ausgehend von einem christlichen Menschenbild achten wir die Per- sönlichkeit unseres Gegenübers und seine Fähigkeit, entsprechend dem Entwick- lungsstand und der Reife, eigene Entscheidungen zu treffen. In unserer Arbeit wen- den wir uns Menschen aller Glaubensrichtungen zu und respektieren ihre Grundhal- tungen. Wir wollen, dass sie sich bei uns angenommen und verstanden fühlen. So- weit gewünscht, bieten wir auch in Glaubensfragen Orientierung an und ermöglichen die Teilhabe am christlichen Leben. Wir beschäftigen im Erziehungsdienst sowohl katholische wie evangelische Christen und praktizieren Ökumene. Wir arbeiten im Team, unterstützen uns gegenseitig und gestalten das Arbeitsfeld (Arbeitsbedingungen, Neuerungen usw.) gemeinsam. Wir wünschen uns ein offenes und ehrliches Miteinander und wollen unsere Konflikte ge- meinsam lösen. Dafür ist jeder Einzelne mitverantwortlich. Stand 05 2020 Seite 15 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13. Betreuungsformen 13.1 Familiengruppe Platzzahl: 7 Kinder 2 Notaufnahmeplätze Mitarbeiter: 5 sozialpädagogische Fachkräfte Organisationsform: Schichtdienst Standort: Familiengruppe Jugend & Wohnen Hessenfeld 41844 Wegberg Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Entgeltbereich: Regelangebote Aufnahmealter: 6 bis 12 Jahre Zielgruppe: Alters- und geschlechtsgemischte Familiengruppe Zielperspektive: Rückführung ins Elternhaus, Verselbständigung, Wech- sel in eine weiterführende Betreuungsform Arbeitsweise: Familienergänzende Erziehung Familienarbeit: Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera- pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Beratung anzubieten. Leistungen: Ortsnahe Unterbringung von jüngeren Kindern, die im Rahmen der Heimerziehung untergebracht wer- den müssen Betreuung über Tag und Nacht Altersangemessene individuelle Förderung und Freizeitgestaltung Regelmäßige Elterngespräche Mitwirkung am Hilfeplanverfahren Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen durch Jugend & Beratung Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju- gend & Beratung Stand 05 2020 Seite 16 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13.2 Wohngruppe Randerath Platzzahl: 9 Kinder und Jugendliche Mitarbeiter: 5 sozialpädagogische Fachkräfte Organisationsform: Schichtdienst Standort: Wohngruppe Randerath Jugend & Wohnen Heerweg 27 52525 Heinsberg-Randerath Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Entgeltbereich: Regelangebote Aufnahmealter: 6 bis 12 Jahre Zielgruppe: Alters- und geschlechtsgemischte Familiengruppe Zielperspektive: Rückführung ins Elternhaus, Verselbständigung, Wech- sel in eine weiterführende Betreuungsform Arbeitsweise: Familienergänzende Erziehung Familienarbeit: Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera- pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Beratung anzubieten. Leistungen: Betreuung der Kinder und Jugendlichen über Tag und Nacht Gestaltung und Strukturierung des Alltags der Kin- der Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung Schulische Förderung Regelmäßige Elterngespräche Mitwirkung am Hilfeplanverfahren Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen durch Jugend & Beratung Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju- gend & Beratung Stand 05 2020 Seite 17 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13.3 Jungengruppe Platzzahl: 7 männliche Jugendliche 2 Notaufnahmeplätze Mitarbeiter: 5 sozialpädagogische Fachkräfte Organisationsform: Schichtdienst Standort: Jungengruppe Jugend & Wohnen Hessenfeld 41844 Wegberg Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Entgeltbereich: Regelangebote Aufnahmealter: 12 bis 15 Jahre Zielgruppe: Verhaltens-, persönlichkeits- und entwicklungsgestörte männliche Kinder und Jugendliche Zielperspektive: Familienergänzende Erziehung, Rückkehr in die Fami- lie, Verselbständigung Arbeitsweise: Familienergänzende Erziehung Familienarbeit: Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera- pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Beratung anzubieten. Leistungen: Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und überschaubaren Betreuungseinheit Jungenspezifische Förderung entsprechend einer emanzipierten Grundhaltung Gestaltung und Strukturierung des Alltags der Jun- gen Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung Schulische Förderung Regelmäßige Elterngespräche diagnostische Abklärungen und Problemanalysen Mitwirkung am Hilfeplanverfahren Stand 05 2020 Seite 18 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13.4 Wohngruppe Dremmen Platzzahl: 9 weibliche Jugendliche Mitarbeiter: 5 sozialpädagogische Fachkräfte (weiblich) Organisationsform: Schichtdienst Standort: Wohngruppe Dremmen Jugend & Wohnen Erkelenzer Straße 55 52525 Heinsberg-Dremmen Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Entgeltbereich: Regelangebote Aufnahmealter: 12 bis 15 Jahre Zielgruppe: Mädchen, die aufgrund ihrer Sozialisation den Schutz- raum einer geschlechtshomogenen Gruppe benötigen. Zielperspektive: Rückkehr ins Elternhaus, Verselbständigung Arbeitsweise: Parteiliche Mädchenarbeit. Die Dauer der Unterbrin- gung sollte mindestens auf ein Jahr festgelegt werden. Die Gruppe soll von den Mädchen als Schutz- und Übungsraum erlebt werden. In die Tagesstruktur sind die regelmäßige Hausaufgabenzeit sowie die gezielte, auf die Bedürfnisse der Mädchen abgestimmte Freizeit- beschäftigung integriert. Regelmäßiger Schulbesuch bzw. die verbindliche Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen sind erforderlich. Die Mitarbeiterinnen unterhalten einen intensiven Kontakt zu den Schulen und Ausbildungsstellen. Familienarbeit: Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera- pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Beratung anzubieten. Leistungen: Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und überschaubaren Betreuungseinheit Parteiliche Mädchenarbeit Gestaltung und Strukturierung des Alltags der Mädchen Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung Stand 05 2020 Seite 19 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Schulische Förderung Regelmäßige Elterngespräche Mitwirkung am Hilfeplanverfahren Diagnostische Abklärungen und Problemanaly- sen durch Jugend & Beratung Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Jugend & Beratung Stand 05 2020 Seite 20 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13.5 Wohngruppe Süsterseel Platzzahl: 9 weibliche Jugendliche Mitarbeiter: 5 sozialpädagogische Fachkräfte (weiblich) Organisationsform: Schichtdienst Standort: Wohngruppe Süsterseel Jugend & Wohnen Suestrastraße 16 52538 Süsterseel Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Entgeltbereich: Regelangebote Aufnahmealter: 12 bis 15 Jahre Zielgruppe: Mädchen, die aufgrund ihrer Sozialisation den Schutz- raum einer geschlechtshomogenen Gruppe benötigen. Zielperspektive: Rückkehr ins Elternhaus, Verselbständigung Arbeitsweise: Parteiliche Mädchenarbeit. Die Dauer der Unterbrin- gung sollte mindestens auf ein Jahr festgelegt werden. Die Gruppe soll von den Mädchen als Schutz- und Übungsraum erlebt werden. In die Tagesstruktur sind die regelmäßige Hausaufgabenzeit sowie die gezielte, auf die Bedürfnisse der Mädchen abgestimmte Freizeit- beschäftigung integriert. Regelmäßiger Schulbesuch bzw. die verbindliche Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen sind erforderlich. Die Mitarbeiterinnen unterhalten einen intensiven Kontakt zu den Schulen und Ausbildungsstellen. Familienarbeit: Eine regelmäßige Beratung und Zusammenarbeit wird sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Thera- pie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Beratung anzubieten. Leistungen: Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und überschaubaren Betreuungseinheit Parteiliche Mädchenarbeit Gestaltung und Strukturierung des Alltags Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung Schulische Förderung Stand 05 2020 Seite 21 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Regelmäßige Elterngespräche Mitwirkung am Hilfeplanverfahren Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen durch Jugend & Beratung Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju- gend & Beratung Stand 05 2020 Seite 22 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13.6 Wohngruppe Wegberg Platzzahl: 9 weibliche Jugendliche Mitarbeiter: 5 sozialpädagogische Fachkräfte (weiblich) Organisationsform: Schichtdienst Standort: Wohngruppe Wegberg Jugend & Wohnen Hauptstraße 27 41844 Wegberg Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 sowie §41 KJHG Entgeltbereich: Regelangebote Aufnahmealter: ab 15 Jahre Zielgruppe: Mädchen Zielperspektive: Verselbständigung, Berufsfindung, Persönlichkeitsent- wicklung, Vermittlung ins Sozialpädagogisch Betreute Wohnen Arbeitsweise: Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit liegt in der Verselbstständigung der jungen Erwachsenen durch das gezielte Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten, wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Umgang mit Geld, Erledigung von Behördengängen. Die Mitarbeiterinnen erarbeiten gemeinsam Perspektiven für Schule und Be- ruf und halten engen Kontakt zu den Schulen und Aus- bildungsstellen. Durch schrittweise Übernahme von Ei- genverantwortung in allen Lebensbereichen wird die Jugendliche auf die Situation in der eigenen Wohnung vorbereitet Familienarbeit: Bei Bedarf wird eine regelmäßige Beratung und Zusam- menarbeit der Eltern sichergestellt. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemi- sche Beratung/Therapie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Beratung anzubieten. Leistungen: Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und überschaubaren Betreuungseinheit Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten zur Vorbe- reitung auf das eigenständige Wohnen Stand 05 2020 Seite 23 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Begleitung und Beratung beim Umgang mit Ämtern und Behörden Individuelle Förderung Schulische und berufliche Förderung Mitwirkung am Hilfeplanverfahren Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen durch Jugend & Beratung Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Ju- gend & Beratung Stand 05 2020 Seite 24 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13.7 Intensivpädagogische Kindergruppe Platzzahl: 6 Kinder Mitarbeiter: 6 sozialpädagogische Fachkräfte Organisationsform: Schichtdienst und zusätzliche flexible Fachkraft Standort: Intensivpädagogische Kindergruppe Jugend & Wohnen Hessenfeld 41844 Wegberg Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Entgeltbereich: Intensivangebote Aufnahmealter: 6 bis 12 Jahre Zielgruppe: Kinder, deren Beziehungsfähigkeit und Persönlichkeitsent- wicklung erheblich gestört sind und deren Verbleib im bis- herigen sozialen Umfeld, zum Zeitpunkt der Aufnahme, nicht möglich ist. Kinder, die aufgrund des Ausmaßes an Entwicklungsdefiziten oder Verhaltensauffälligkeiten einer besonders intensiven Betreuung und zusätzlicher heilpä- dagogischer Angebote bedürfen. Zielperspektive: Die pädagogische Arbeit in der Gruppe soll vor allem die Fähigkeit der Kinder fördern, ausgehend von ihren indivi- duellen Möglichkeiten die alltägliche Wirklichkeit und Le- bensanforderungen angemessen zu bewältigen. Entspre- chend den Gegebenheiten des familiären Umfeldes wird eine Rückführung in die Ursprungsfamilie oder die Ver- mittlung in eine familienähnliche Lebensform angestrebt. Die Aufenthaltsdauer sollte in dieser besonders intensiven Form die Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten. Arbeitsweise: Die pädagogische Arbeit mit verschiedenen therapeuti- schen Elementen erfolgt nach einem detaillierten Erzie- hungsplan, der zu Beginn der Maßnahme aufgrund des Hilfeplans erstellt wird. Ein klarer übersichtlicher Tagesab- lauf mit vereinbarten Zeiten und Regeln sowie vorgegebe- ner sich wiederholender Strukturelemente, wie Mahlzei- ten, Hausaufgabenzeiten, festgelegte Übungs- und För- derstunden sowie gezielte Freizeitangebote, geben dem Kind Sicherheit, Orientierung und Raum für eigene Ent- wicklung. Neben der Bewältigung und Gestaltung des All- Stand 05 2020 Seite 25 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen tags werden eine intensive schulische Betreuung und Ele- mente aus der Spiel-, Gesprächs- und Gestalttherapie, der Verhaltens-modifikation sowie Wahrnehmungsförde- rungen eingesetzt. Das Lernfeld Gruppe wird durch gezielte Einzelförderun- gen innerhalb des Gruppenrahmens ergänzt. Die Betreu- ung der Kinder, die schulische Betreuung und eine ge- zielte Freizeitbetreuung werden durch fünf sozialpädago- gische Fachkräfte gewährleistet. Ein weiterer Projekterzie- her stellt die Durchführung von gezielten heilpädagogi- schen Maßnahmen sicher. Sein Einsatz ist flexibel analog den individuellen Erfordernissen geregelt. Zu seinen Auf- gaben und Möglichkeiten zählt die Durchführung von in- tensiven Einzelbeschäftigungs- und -förderungsmaßnah- men als auch die Durchführung von erlebnispädagogi- schen Einheiten im Rahmen einer Einzel- oder Kleingrup- penbetreuung, die mit dem Alltag der Gruppe eng vernetzt sind. Familienarbeit: Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erzie- hungspersonen dient dazu, die Eltern in ihren eigenen Ressourcen zu bestärken und zu unterstützen, um so den Entwicklungsprozess der Kinder zu fördern. Dazu dienen: klare Kontaktabsprachen, Besuche der Eltern in der Grup- pe, Elternberatung und Hilfestellung in besonderen Frage- stellungen, Austausch über die Entwicklung der Kinder, Angebote von Elternnachmittagen, -abenden, regel- mäßige Kontakte. Darüber hinaus ist Jugend & Wohnen in der Lage, zusätzlich eine systemische Beratung/Therapie durch eine Mitarbeiterin der Einrichtung Jugend & Bera- tung anzubieten. Leistungen: Betreuung über Tag und Nacht in einer kleinen und überschaubaren Betreuungseinheit Gestaltung und Strukturierung des Alltags der Kinder Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung Integration von therapeutischen Elementen und heil- pädagogischen Maßnahmen in die Alltagssituation Schulische Förderung Rückführung bzw. Vorbereitung auf ein Regelangebot Einsatz eines Projekterziehers zusätzlich zum Betreu- ungsteam zur Durchführung gezielter Einzelbeschäfti- gungs- und Förderungsmaßnahmen, der in die Grup- penarbeit eingebunden ist Regelmäßige Elterngespräche Elternberatung Stand 05 2020 Seite 26 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen Mitwirkung am Hilfeplanverfahren Diagnostische Abklärungen und Problemanalysen durch Jugend & Beratung Bei Bedarf therapeutische Unterstützung durch Jugend & Beratung Stand 05 2020 Seite 27 von 49
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. Familie, Kinder & Jugend Konzept Jugend & Wohnen 13.8 Intensivpädagogische Jugendgruppe Platzzahl: 6 Jugendliche Mitarbeiter: 6 sozialpädagogische Fachkräfte Organisationsform: Schichtdienst und zusätzliche flexible Fachkraft Standort: Intensivpädagogische Jugendgruppe Jugend & Wohnen Hessenfeld 41844 Wegberg Rechtliche Grundlage: § 27 in Verbindung mit § 34 KJHG Entgeltbereich: Intensivangebote Aufnahmealter: ab 12 Jahre Zielgruppe: Jugendliche, die sich aufgrund mangelnder Beziehungsfä- higkeit und Persönlichkeitsentwicklung nur bedingt in eine Gruppe integrieren lassen und die aufgrund des Ausma- ßes an Entwicklungsdefiziten oder Verhaltensauffälligkei- ten einer besonders intensiven Betreuung und zusätzli- cher heilpädagogischer Angebote bedürfen. Zielperspektive: Die pädagogische Arbeit in der Gruppe soll vor allem die Fähigkeit der Jugendlichen fördern, ausgehend von ihren individuellen Möglichkeiten, die alltägliche Wirklichkeit und Lebensanforderungen angemessen zu bewältigen. Ent- sprechend ihres Alters und den Gegebenheiten des famili- ären Umfeldes wird eine Rückführung in die Ursprungsfa- milie beziehungsweise die Vermittlung in eine familienähn- liche Lebensform oder die Verselbstständigung ange- strebt. Die Aufenthaltsdauer sollte in dieser besonders in- tensiven Form die Dauer von 2 Jahren nicht überschrei- ten. Arbeitsweise: Die pädagogische Arbeit mit verschiedenen therapeuti- schen Elementen erfolgt nach einem detaillierten Erzie- hungsplan, der zu Beginn der Maßnahme aufgrund des Hilfeplans erstellt wird. Ein klarer übersichtlicher Tagesab- lauf mit vereinbarten Zeiten und Regeln sowie vorgegebe- ner sich wiederholender Strukturelemente, wie Mahlzei- ten, Hausaufgabenzeiten, festgelegte Übungs- und För- derstunden sowie gezielte Freizeitangebote, geben dem Jugendlichen Halt, Sicherheit, Orientierung und Raum für Stand 05 2020 Seite 28 von 49
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