5G - New Radio NIS-Workshop 21. September 2021 Armin Gresch, Martin Zeltner

 
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5G - New Radio NIS-Workshop 21. September 2021 Armin Gresch, Martin Zeltner
5G – New Radio
         NIS-Workshop
      21. September 2021
   Armin Gresch, Martin Zeltner
5G - New Radio NIS-Workshop 21. September 2021 Armin Gresch, Martin Zeltner
Amt für Umwelt
5G - New Radio NIS-Workshop 21. September 2021 Armin Gresch, Martin Zeltner
Amt für Umwelt
5G - New Radio NIS-Workshop 21. September 2021 Armin Gresch, Martin Zeltner
Amt für Umwelt

 Spannungsfeld Mobilfunk

        BEHÖRDEN                                                        KONSUMENT

                                        Ängste
                                                  Verunsicherung
                           Konsum
                   Regulierung         «Fake News»           Verschandelung
                                                             der Landschaft
     Angebot & Nachfrage
                                 GESELLSCHAFT
                     Wachstum                                       Misstrauen
                                                      Digitalisierung
       «Standort Schweiz»        Social Media
                                                                        BEVÖLKERUNG
                                 Rechte & Pflichten
INDUSTRIE
5G - New Radio NIS-Workshop 21. September 2021 Armin Gresch, Martin Zeltner
Amt für Umwelt

Ängste und Misstrauen gegenüber 5G
•   Angst
•   Besorgnis (um Gesundheit)
•   Wut
•   Frustration
•   Panik

Gründe dafür
•   Fehlende Information / fehlendes Wissen
•   Skepsis gegen neue Technologien
•   Man sieht es nicht, man riecht es nicht, (man fühlt es nicht) -> ausgeliefert
    sein
•   Trittbrettfahrer (Glaubensfrage/Esoterik)

                                                                                    5
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  Die Patientin leidet möglicherweise an einem
                                                                 Angst/Besorgnis
  Elektrosmog… (Auszug aus ärztlicher Bescheinigung)

                 Und für sonen huere Seich zahle ich Steuern…
                                                                            Wut
                                    (Auszug Einsprache Baugesuch)

Wenn man bedenkt, dass gut trainierte Kampfpiloten bis zu 6G aushalten
müssen, ist 5G für den Normalverbraucher sicher viel zu stark!         Fehlendes
                                           (Webkommentar, sinngemäss)  Wissen

           Die Biodiversität geht deutlich zurück, dies auch seit 5G eingeführt
           wurde. Zufall?                                                   Fehlendes
                                                (Thurgauer Politiker)        Wissen

5G stört das Karma und verhindert die Kommunikation mit Toten.
                                       («auffällig weise Persönlichkeit, die seit
                                       ihrer Geburt […] paranormale Fähigkeiten entwickelt)

                                                                        Trittbrettfahrer
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                 Grafik: Swisscom
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CH - Mobiler Datenverkehr

                            Grafik: BAKOM
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Mögliche Lösungsansätze

        Konsumverzicht
        Höhere Sendeleistungen (Grenzwerterhöhung)
        Einführung effizienterer Technologien (d.h. 5G)
        Mehr Mobilfunkanlagen
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NIS-Geschäfte AfU
                                             NIS-Geschäfte
 300

 250

 200

 150

 100

  50

   0
       2008      2009   2010   2011   2012   2013   2014     2015   2016   2017   2018   2019   2020
Amt für Umwelt

Workshop
Armin Gresch:                       Martin Zeltner:

•   Strahlungsquellen               •   Mobilkommunikation allgemein /
•   Mobilfunkmast                       Technologie
•   Hilfsmittel zur Kontrolle der   •   Vollzug / Zuständigkeiten
    Betreiber                       •   Standortdatenblätter
•   Antenne                         •   Bagatelländerungen
Amt für Umwelt

    Frequenzbereiche

                 bisher. Freq.   verfügbar seit 2019   im Vergleich: WLAN

                                                                   Grafik: Cercl‘Air, AfU TG

    5G Technologie nutzt Frequenzen im Bereich bisher genutzter
    Mobilfunk- und WLAN-Frequenzen (700 - 5‘000 MHz).

    Frequenzen im Bereich von 20 - 80 GHz (20’000 - 80’000 MHz, sog.
    «Millimeterwellen») sind bisher nicht zugelassen.

    Umrüstung als dynamischer Prozess: 2G und 3G verschwinden
    mittelfristig, deren Frequenzbereiche können auch durch 5G belegt
    werden.
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Mobilkommunikation

                   Modulation            hochfrequente
                                         Übermittlung

 Information                                             Endgerät
 (Bild, Sprache,                Sender                   (Radio, TV,
 Musik, etc.)                                            Smartphone, etc)
                                                              Grafik: AfU TG
Amt für Umwelt

     Modulation

            Abbildung der zu sendenden Information mittels
            Manipulation der Trägerfrequenz durch:

                 Veränderung der Intensität (Amplitude)
                 Veränderung der Frequenz
                 Auftrennung in Phasen
Amt für Umwelt

                 Grafik: FSM
Amt für Umwelt

                 Grafik: FSM
Amt für Umwelt

                 Grafik: Wikipedia
Amt für Umwelt

                 Grafik: FSM
Amt für Umwelt

                                   AM            FM           PM           Analog   Digital
                                   Amplituden-   Frequenz-    Phasen-
                                   modulation    modulation   modulation

             Kurz- und                  X                                    X
             Mittelwellenradio
             UKW-Radio                                X                      X
             Amateurfunker              X                                    X
             TV analog              X (Bild)      X (Ton)                    X
             TV digital                 X             X                                 X
             DECT Telefonie                                        X                    X
             Mobilfunk 2G (GSM)                                    X                    X
             Mobilfunk 3G (UMTS)                                   X                    X
             Mobilfunk 4G (LTE)         X                          X                    X
             Mobilfunk 5G (NR)          X                          X                    X

                                                                                    Grafik: FSM
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 Unterschiede 5G gegenüber 4G

  •    Verkürzte Latenzzeit
  •    «Neue» Frequenzbereiche
  •    Höhere Datenrate durch grössere Bandbreite
  •    Slicing möglich (Subnetze)
  •    Beamforming möglich
Amt für Umwelt

Zuständigkeiten Mobilfunk Schweiz

•   Festlegung Grenzwerte: Bundesrat
•   Frequenzvergabe / Konzession: BAKOM, ComCom
•   Strahlung / Gesundheit: BAFU, BAG
•   Bewilligung / Vollzug: Gemeinden, Kanton

                                           21
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Standortdatenblatt

•   Technische Angaben (Leistung, Frequenz, etc.)
•   1 Ort für kurzfristigen Aufenthalt (OKA)
•   3 Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)
•   Antennendiagramme
•   Pläne (Situationsplan, Bauplan)
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Grenzwerte: AGW
• Anlagegrenzwert (AGW): Der AGW ist eine
  vorsorgliche Emissionsbegrenzung für die von einer
  Anlage allein erzeugte Strahlung.
• Der AGW in der CH liegt 10 mal tiefer als im
  internationalen Vergleich.
• Der Anlagegrenzwert gilt für Orte, wo sich Menschen
  regelmässig über längere Zeit aufhalten (Orte mit
  empfindliche Nutzung: OMEN).
Zu diesen Orten gehören beispielsweise:
- Wohnräume - Schulräume - Pausenplätze - Spitäler, Alters- und Pflegeheime - Ständige Arbeitsplätze, an denen mehr
als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird (etc.)
Amt für Umwelt

Grenzwerte: IGW
• Immisionsgrenzwert (IGW): Der
  Immissionsgrenzwert gilt für jeden Ort, wo sich
  Personen ohne Schutz vor Strahlung frei bewegen
  können.
• Der Immissionsgrenzwert gilt für Orte, wo sich
  Menschen kurzfristig aufhalten (Orte mit
  kurzfristigem Aufenthalt; OKA).
Zu diesen Orten gehören beispielsweise:
- Balkone - Kirchen - Dachterrassen - Konzert- und Theatersäle - Wintergärten - Campingplätze -
Autogaragen - Sport- und Freizeitanlagen - Autoeinstellplätze - Badeanstalten - Treppenhäuser -
Aussichtsterrassen - nicht ständige Arbeitsplätze - Tierställe und Viehweiden - Lager- und
Archivräume.
Amt für Umwelt

Bagatelländerungen

Vereinfachtes Verfahren für Mobilfunkbetreiber bei:
     Antennentausch
     Umverteilung von Sendeleistung

Kriterien (u.a.)
      keine Erhöhung der Befeldung an OMEN
      keine Erhöhung der Gesamtsendeleistung
      keine Veränderung der Antennenausrichtung
Amt für Umwelt

Tätigkeiten NIS-Fachstelle
-   Baugesuchsentscheide und Rückweisungen z.Hd. Gemeinden
-   Stellungnahme zu Einsprachen / Rekursen
-   Entscheid Abnahmemessungen
-   Beteiligung an Infoveranstaltungen
-   Verfügung Kontrollmessungen
-   Beurteilung Bagatelländerungen
-   Kontrolle Datenbank BAKOM
-   Periodische Kontrolle QS-System Betreiber
-   Baukontrollen
-   Beratung Gemeinden und Private
-   Vorprüfung Standortdatenblatt
Amt für Umwelt

NIS-Fachstelle Thurgau
Departement Bau und Umwelt (DBU, RR Carmen Haag)
            Amt für Umwelt (AfU, Martin Eugster)
                   Abteilung Luftreinhaltung (LR, Dr. Martin Zeltner)

Andreas Hafner                         Armin Gresch
andreas.hafner@tg.ch                   armin.gresch@tg.ch
058 345 52 02                          058 345 52 06

                                                                        33
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