5G - New Radio NIS-Workshop 21. September 2021 Armin Gresch, Martin Zeltner
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Amt für Umwelt Spannungsfeld Mobilfunk BEHÖRDEN KONSUMENT Ängste Verunsicherung Konsum Regulierung «Fake News» Verschandelung der Landschaft Angebot & Nachfrage GESELLSCHAFT Wachstum Misstrauen Digitalisierung «Standort Schweiz» Social Media BEVÖLKERUNG Rechte & Pflichten INDUSTRIE
Amt für Umwelt Ängste und Misstrauen gegenüber 5G • Angst • Besorgnis (um Gesundheit) • Wut • Frustration • Panik Gründe dafür • Fehlende Information / fehlendes Wissen • Skepsis gegen neue Technologien • Man sieht es nicht, man riecht es nicht, (man fühlt es nicht) -> ausgeliefert sein • Trittbrettfahrer (Glaubensfrage/Esoterik) 5
Amt für Umwelt Die Patientin leidet möglicherweise an einem Angst/Besorgnis Elektrosmog… (Auszug aus ärztlicher Bescheinigung) Und für sonen huere Seich zahle ich Steuern… Wut (Auszug Einsprache Baugesuch) Wenn man bedenkt, dass gut trainierte Kampfpiloten bis zu 6G aushalten müssen, ist 5G für den Normalverbraucher sicher viel zu stark! Fehlendes (Webkommentar, sinngemäss) Wissen Die Biodiversität geht deutlich zurück, dies auch seit 5G eingeführt wurde. Zufall? Fehlendes (Thurgauer Politiker) Wissen 5G stört das Karma und verhindert die Kommunikation mit Toten. («auffällig weise Persönlichkeit, die seit ihrer Geburt […] paranormale Fähigkeiten entwickelt) Trittbrettfahrer
Amt für Umwelt Mögliche Lösungsansätze Konsumverzicht Höhere Sendeleistungen (Grenzwerterhöhung) Einführung effizienterer Technologien (d.h. 5G) Mehr Mobilfunkanlagen
Amt für Umwelt NIS-Geschäfte AfU NIS-Geschäfte 300 250 200 150 100 50 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Amt für Umwelt Workshop Armin Gresch: Martin Zeltner: • Strahlungsquellen • Mobilkommunikation allgemein / • Mobilfunkmast Technologie • Hilfsmittel zur Kontrolle der • Vollzug / Zuständigkeiten Betreiber • Standortdatenblätter • Antenne • Bagatelländerungen
Amt für Umwelt Frequenzbereiche bisher. Freq. verfügbar seit 2019 im Vergleich: WLAN Grafik: Cercl‘Air, AfU TG 5G Technologie nutzt Frequenzen im Bereich bisher genutzter Mobilfunk- und WLAN-Frequenzen (700 - 5‘000 MHz). Frequenzen im Bereich von 20 - 80 GHz (20’000 - 80’000 MHz, sog. «Millimeterwellen») sind bisher nicht zugelassen. Umrüstung als dynamischer Prozess: 2G und 3G verschwinden mittelfristig, deren Frequenzbereiche können auch durch 5G belegt werden.
Amt für Umwelt Mobilkommunikation Modulation hochfrequente Übermittlung Information Endgerät (Bild, Sprache, Sender (Radio, TV, Musik, etc.) Smartphone, etc) Grafik: AfU TG
Amt für Umwelt Modulation Abbildung der zu sendenden Information mittels Manipulation der Trägerfrequenz durch: Veränderung der Intensität (Amplitude) Veränderung der Frequenz Auftrennung in Phasen
Amt für Umwelt Grafik: FSM
Amt für Umwelt Grafik: FSM
Amt für Umwelt Grafik: Wikipedia
Amt für Umwelt Grafik: FSM
Amt für Umwelt AM FM PM Analog Digital Amplituden- Frequenz- Phasen- modulation modulation modulation Kurz- und X X Mittelwellenradio UKW-Radio X X Amateurfunker X X TV analog X (Bild) X (Ton) X TV digital X X X DECT Telefonie X X Mobilfunk 2G (GSM) X X Mobilfunk 3G (UMTS) X X Mobilfunk 4G (LTE) X X X Mobilfunk 5G (NR) X X X Grafik: FSM
Amt für Umwelt Unterschiede 5G gegenüber 4G • Verkürzte Latenzzeit • «Neue» Frequenzbereiche • Höhere Datenrate durch grössere Bandbreite • Slicing möglich (Subnetze) • Beamforming möglich
Amt für Umwelt Zuständigkeiten Mobilfunk Schweiz • Festlegung Grenzwerte: Bundesrat • Frequenzvergabe / Konzession: BAKOM, ComCom • Strahlung / Gesundheit: BAFU, BAG • Bewilligung / Vollzug: Gemeinden, Kanton 21
Amt für Umwelt Standortdatenblatt • Technische Angaben (Leistung, Frequenz, etc.) • 1 Ort für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) • 3 Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) • Antennendiagramme • Pläne (Situationsplan, Bauplan)
Amt für Umwelt
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Amt für Umwelt Grenzwerte: AGW • Anlagegrenzwert (AGW): Der AGW ist eine vorsorgliche Emissionsbegrenzung für die von einer Anlage allein erzeugte Strahlung. • Der AGW in der CH liegt 10 mal tiefer als im internationalen Vergleich. • Der Anlagegrenzwert gilt für Orte, wo sich Menschen regelmässig über längere Zeit aufhalten (Orte mit empfindliche Nutzung: OMEN). Zu diesen Orten gehören beispielsweise: - Wohnräume - Schulräume - Pausenplätze - Spitäler, Alters- und Pflegeheime - Ständige Arbeitsplätze, an denen mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird (etc.)
Amt für Umwelt Grenzwerte: IGW • Immisionsgrenzwert (IGW): Der Immissionsgrenzwert gilt für jeden Ort, wo sich Personen ohne Schutz vor Strahlung frei bewegen können. • Der Immissionsgrenzwert gilt für Orte, wo sich Menschen kurzfristig aufhalten (Orte mit kurzfristigem Aufenthalt; OKA). Zu diesen Orten gehören beispielsweise: - Balkone - Kirchen - Dachterrassen - Konzert- und Theatersäle - Wintergärten - Campingplätze - Autogaragen - Sport- und Freizeitanlagen - Autoeinstellplätze - Badeanstalten - Treppenhäuser - Aussichtsterrassen - nicht ständige Arbeitsplätze - Tierställe und Viehweiden - Lager- und Archivräume.
Amt für Umwelt Bagatelländerungen Vereinfachtes Verfahren für Mobilfunkbetreiber bei: Antennentausch Umverteilung von Sendeleistung Kriterien (u.a.) keine Erhöhung der Befeldung an OMEN keine Erhöhung der Gesamtsendeleistung keine Veränderung der Antennenausrichtung
Amt für Umwelt Tätigkeiten NIS-Fachstelle - Baugesuchsentscheide und Rückweisungen z.Hd. Gemeinden - Stellungnahme zu Einsprachen / Rekursen - Entscheid Abnahmemessungen - Beteiligung an Infoveranstaltungen - Verfügung Kontrollmessungen - Beurteilung Bagatelländerungen - Kontrolle Datenbank BAKOM - Periodische Kontrolle QS-System Betreiber - Baukontrollen - Beratung Gemeinden und Private - Vorprüfung Standortdatenblatt
Amt für Umwelt NIS-Fachstelle Thurgau Departement Bau und Umwelt (DBU, RR Carmen Haag) Amt für Umwelt (AfU, Martin Eugster) Abteilung Luftreinhaltung (LR, Dr. Martin Zeltner) Andreas Hafner Armin Gresch andreas.hafner@tg.ch armin.gresch@tg.ch 058 345 52 02 058 345 52 06 33
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