Ab Oktober 2014 3 Monate gratis bei Liwest - (zur privaten Nutzung in Österreich)
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Ab Oktober 2014 3 Monate gratis bei Liwest (zur privaten Nutzung in Österreich) Service Kundenanfragen 01 49 166 200 Abo Anmeldung 0800 400 444 sky.at 3MG_10-2014
Vertragsdatum Gutschein- bzw. Vouchernummer Händlernummer Verkäufername Vertragsnummer Kundennummer Sky Abonnementvertrag zwischen Sky Österreich Fernsehen GmbH (im nachfolgenden Sky genannt), Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien und dem Abonnenten Hiermit abonniere ich (Gewünschtes Abonnement bitte ankreuzen): INFORMATIONEN FÜR DEN FACHHÄNDLER Abo bitte anmelden: 0800 400 444 Senden Sie den vollständig ausgefüllten Vertrag an: Sky Österreich Fernsehen GmbH, z. Hd. Rechtsabteilung, Schönbrunnerstr. 297/2, 1120 Wien, sky.at Hinweis Monatliche Preise Sie dürfen Ihr Privat-Abonnement nicht in einer Gaststätte oder sonstigen Lokalität bzw Betriebsstätte nutzen, für eine derartige Nutzung benötigen Pakete und Paketkombinationen 12 Monate Sie ein spezielles Bar-Abonnement. Bei Zuwiderhandlung drohen Schaden- Mindestvertragslaufzeit(1) ersatzansprüche. 1.-3. MONAT (3) Ab 4. MONAT HD-SENDER (5) inkl. Sky Go (6) inkl. Sky Go (6) Ab 4. MONAT Die Mindestvertragslaufzeit aller Abonnements umfasst den Monat der Frei- schaltung (anteilig) zuzüglich 12 Kalendermonate. 1) Die Freischaltung beträgt einmalig € 49 für Neu-Kunden. Alle angeführten Sky Welt Inklusive 11 HD-Sender € 16,90 Preise und Gebühren verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. HD (2) mtl. 2) In Ihrem Sky Welt Paket sind bereits folgende HD-Sender ohne Aufpreis enthalten: Sky Sport News HD, Discovery HD, National Geographic HD, Nat Geo Wild HD, History HD, Eurosport HD, TNT Serie HD, Fox HD, AXN HD, Syfy HD, 13th Street HD. 3) In den ersten 3 Monaten entfallen die Abogebühren, ab dem 4. Monat sind die dem gewählten Aboumfang entsprechenden Abogebühren, d.s. Sky Welt Film € 16,90 mtl. (Sky Welt), € 34,90 mtl. (2 Pakete), € 46,90 mtl. (3 Pakete) bzw. HD (2) € 56,90 mtl. (4 Pakete) zu entrichten. Inklusive Sky Go. (siehe Hinweisziffer 6). Fußball 4) Dieses Abonnement beinhaltet den Bezug der TV Digital zu den nach- Sky Welt € 34,90 € 10 HD Bundesliga folgenden Bedingungen „Kombiangebot“ des Zeitschriftenabonnements mit (2) mtl. der FUNKE Programmzeitschriften GmbH (siehe Seite 2 Zeitschriften-Abon- mtl. nementvertrag). Der Bezugspreis von € 2,20 (inkl. Zustellgebühr pro Ausgabe) Sky Welt Sport ist in der Gebühr des gewählten Programmabonnements bereits enthalten. HD (2) sky sport austria 5) Die jeweils passenden HD-Sender können um € 10 mtl. zu den Paketen hin- zugebucht werden (In den ersten 3 Monaten entfallen die Abogebühren). Bei €0 Kabelempfang richtet sich die Verfügbarkeit der HD-Sender nach dem jewei- ligen Kabelnetzbetreiber. HD-Sender im Film Paket: Sky Atlantic HD, Sky Cine- ma HD, Sky Action HD, Sky Hits HD und Disney Cinemagic HD, MGM Channel HD. HD-Sender im Sport Paket: Sky Sport HD 1-2, Sport1+ HD und Sport1 US HD mit Sport-Live-Übertragungen und weiteren Sendeinhalten Ihres Sport Pakets, sowie die HD Optionskanäle Sky Sport HD 3-7 und Sky Sport HD 10. Sky Welt Sport Film HD-Sender im Fußball Bundesliga Paket: Sky Fußball Bundesliga HD 1, Sport1+ HD (2) sky sport austria HD und Sport1 US HD mit Live-Spielen der deutschen Fußball-Bundesliga und weiteren Sendeinhalten Ihres Fußball Bundesliga Pakets, sowie die HD Opti- Sky Welt Film Fußball € 46,90 € 10 onskanäle Sky Fußball Bundesliga HD 2-6 und Sky Fußball Bundesliga HD 9. HD (2) Bundesliga mtl. mtl. 6) Mit Sky Go können Kunden bei Abschluss eines Sky Abonnements einzelne Inhalte des Abonnements über Web, iPad, iPhone oder Xbox 360 empfangen. Sky Welt Sport Fußball HD Die sichtbaren Inhalte richten sich nach den abonnierten Paketen und der (2) sky sport austria Bundesliga Verfügbarkeit auf dem Gerät. Für Xbox 360 und Geräte mit iOS5 oder älter steht nur ein eingeschränkter Funktionsumfang zur Verfügung. (Weitere Infos: http://www.sky.at/web/cms/de/sky-go-faq.jsp). Für iPad und iPhone ist WiFi oder 3G erforderlich. Abonnementverträge über UPC sind ausgenommen. Empfang nur in Österreich und Deutschland. Stand: September 2014. Sky Ös- terreich Fernsehen GmbH, Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien. Sky Welt Sport Fußball € 10 mtl. Film € 56,90 HD (2) sky sport austria Bundesliga inkl. mtl. TV Digital (4) Laufzeit Seite 2/9 3MG_10-2014
Vertragsdatum Gutschein- bzw. Vouchernummer Händlernummer Verkäufername Vertragsnummer Kundennummer Zeitschriften-Abonnementvertrag zwischen der FUNKE Programmzeitschriften GmbH,Friedrichstraße 34-38, 45128 Essen und dem Abonnenten TV DIGITAL TV DIGITAL 1 – Standardangebot: € 2,20 je Ausgabe (inkl. Zustellgebühr) Ich erhalte die TV Digital alle 14 Tage zum Bezugspreis von € 2,20 (inkl. Zustellgebühr; Gebühr gültig für Lieferungen inner- halb Österreichs) je Ausgabe. Ich kann dieses Abonnement jederzeit schriftlich kündigen. Eine kurze Nachricht an die FUNKE Programmzeitschriften GmbH unter o.g. Anschrift oder folgender Telefonnummer genügt: +49 (0) 180 631 53 14 (max. 0,20 Euro/Min. aus dem österr. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend). 2 – TV Digital Jahresabo und die ersten 6 Monate nur die Hälfte zahlen! Ich bin damit einverstanden, dass die FUNKE Pro- Das Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Sky Abonnements und nur für Kunden, die in den letzten grammzeitschriften GmbH mich per Telefon und /oder 6 Monaten kein Abonnement der Programmzeitschrift TV Digital abgeschlossen hatten. Der anteilige Jahresabonnement- E-Mail über interessante Angebote aus dem Medienbereich Preis in Höhe von zurzeit € 44 wird direkt von der FUNKE Programmzeitschriften GmbH berechnet. Nach Ablauf der 12 informiert. Ich kann der Verarbeitung und Nutzung meiner Monate wird die TV Digital alle 14 Tage im Wert von z.Zt. € 2,20 pro Ausgabe inklusive Zustellgebühren kostenpflichtig und Daten zu Werbezwecken jederzeit beim Verlag widersprechen. kann jederzeit bei der FUNKE Programmzeitschriften GmbH gekündigt werden. Die Jahresabonnementgebühr in Höhe von Wenn Sie künftig auch keine Medien-Angebote der FUNKE z.Zt. € 57,20 wird von der FUNKE Programmzeitschriften GmbH im Voraus berechnet. Programmzeitschriften GmbH per Post erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke un- Hinweis für Angebot 1 und 2 ter den vorgenannten Kontaktdaten widersprechen. Teilen Sie Wenn ich für die TV Digital den Bankeinzug von einem anderen Konto als dem für das Sky Abonnement angegebenen Konto uns dies bitte unter Angabe Ihrer Adresse mit, damit wir die wünsche, werde ich mich an die FUNKE Programmzeitschriften GmbH wenden. Mitteilung zuverlässig zuordnen können. Ich ermächtige die FUNKE Programmzeitschriften GmbH widerruflich, den Abonnementpreis bzw. andere Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bei Fälligkeit von meinem unten angegebenen Bankkonto einzuziehen. Die Einziehung des Abonnementpreises erfolgt quartalsweise, bzw. sofern ich das TV Digital Jahresabo gebucht habe - einmalig im Voraus. im Voraus. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung auf Einlösung. Teileinlösungen werden im Bankeinzugsverfahren nicht vorgenommen. Mit der Weiterleitung meiner Bankverbindung zum Zweck des Bankeinzugs an die FUNKE Programmzeitschriften GmbH bin ich einverstanden. SERVICE NUMMER +49 (0) 180 631 53 14 (max. 0,20 Euro/Min. aus dem österr. Festnetz, Mobilfunk- preise abweichend) 7Ort/Datum/Unterschrift des Kunden PERSÖNLICHE DATEN Frau Herr Vorname Name Geburtsdatum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon E-Mail-Adresse (Die freiwillige Erhebung der E-Mail-Adresse dient der zügigen Abwicklung im Rahmen der Vertragsdurchführung) Ausstellende Behörde Lichtbildausweis (Die Erhebung der Daten erfolgt zur Prüfung der Volljährigkeit) LIWEST Smartcard Nummer Laufzeit Seite 3/9 3MG_10-2014
Vertragsdatum Gutschein- bzw. Vouchernummer Händlernummer Verkäufername Vertragsnummer Kundennummer PERSÖNLICHE DATEN DIGITAL-RECEIVER + SMARTCARD Mit meiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätige ich, zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen ausschließlich einen – als „geeignet für Sky oder Sky HD“ gekennzeichneten – Digital-Receiver sowie die angegebene Smartcard, an der ich kein Eigentum erwerbe, zu verwenden. EINWILLIGUNG ZUR DATENNUTZUNG EINWILLIGUNG zur DATENNUTZUNG Ich bin damit einverstanden, dass Sky meine Vertragsdaten auch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus für eigene Marktforschungs- und Marketingzwecke (insbesondere Information über Fernsehprodukte; Umfragen zur Steigerung der Produktqualität) verarbeitet. Ich bin außerdem damit einverstanden, dass Sky alle genannten Daten an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG, Medienallee 26, D-85774 Unterföhring, für deren gleichlautende Marktforschungs- und Marketingzwecke übermittelt. Schließlich bin ich damit einverstanden, dass mich die genannten Unternehmen zu genannten Marktforschungs- und Marketingzwecken per Post, Telefon, SMS und/oder E-Mail kontaktieren. Falls ich mit einer der genannten Datenverarbeitungsarten nicht einverstanden bin, kann ich dieser jederzeit per Post an Sky Österreich Fernsehen GmbH, Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien oder per E-Mail unter infoservice@sky.at unter Angabe von Namen und Vornamen sowie der Kundenummer widersprechen. Hiermit bestätige ich den Abschluss des gewählten Vertrages bzw. der gewählten Verträge und erteile Sky bzw. den jeweiligen Vertragspartnern die Ermächtigung zum Einzug der anfallenden Forderungen für mein hier genanntes Konto per Bankeinzug. Kontoinhaber Bankinstitut IBAN BIC Ich ermächtige Sky Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit Sky von meinem angegebenen Bankkonto im SEPA-Basislastschriftverfahren einzuziehen. Diese Ermächtigung umfasst auch Zahlungen aus von Sky im Zusammenhang mit dem Sky Programmabonnement vermittelten Geschäftsbeziehungen mit Dritten, die Sky im Auftrag und im Namen der Dritten einzieht (z.B. M7 Group S.A. und Sportdigital TV Sende- und Produktions GmbH). Ich verpflichte mich entsprechend, beigefügtes SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt unterschrieben Sky zur Verfügung zu stellen. Mit meiner Unterschrift schließe ich ein Sky Abonnement ab. Alle Abonnements haben eine unbefristete Laufzeit. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet, gekündigt werden (zB Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und Vertragsbeginn am 15.7: erste Kündigungsmöglichkeit zum 31.7. des drauffolgenden Jahres). Danach kann er jeweils zum Ablauf von 12 Monaten gekündigt werden (zB zum 31.7. der jeweils darauffolgenden Jahre). Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen bei Sky maßgeblich (zB bei Kündigung zum 31.7. muss schriftliche Kündigung bis spätestens 31.5.bei Sky eingelangt sein. Sofern ich bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben habe, ist Sky berechtigt, mir vertragsrelevante Mitteilungen wahlweise an diese E-Mail Adresse zu senden. Von den beigefügten AGB von Sky habe ich Kenntnis genommen. Mit meiner Unterschrift schließe ich oben genannte Vertragsverhältnisse mit der Sky Österreich Fernsehen GmbH ab. Ich bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin. Die oben angeführte Bestimmung „Einwilligung zur Datennutzung“ habe ich zur Kenntnis genommen. 7 Ort/Datum/Unterschrift Abonnent 7 Ort/Datum/Unterschrift Sky Laufzeit Seite 4/9 3MG_10-2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH (Fassung Oktober 2014) Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Sky Österreich Fernse- der Abonnent diese Programme jederzeit kostenfrei freischalten lassen. Mit Beendigung hen GmbH, (nachfolgend „Sky“), Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien, www.sky.at des Vertrages endet auch die kostenlose Freischaltung dieser Programme. Der Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen der Sky Österreich Fernsehen GmbH und Die Österreich-Freischaltung gilt nur gegenüber Sat-Kunden, sofern diese kein CI Plus Mo- dem Abonnenten wird – in absteigender Reihenfolge – geregelt durch 1) den jeweiligen dul zur Entschlüsselung der Sky-Programme verwenden. Für Abonnenten, die Sky über Einzelvertrag (nachfolgend „Vertrag“), 2) die vorliegenden AGB und 3) Entgeltbestim- ein Kabelnetz/IP-Netz empfangen, ist der Empfang dieser Programme nur dann möglich, mungen (nachfolgend gemeinsam „Vertragsgrundlagen“). wenn diese vom Kabel-/IP-Netzbetreiber eingespeist werden. 1 Leistungen von Sky 1.2 Endgerät (gilt nicht, sofern das Endgerät von einem Kabel-/IP-Netzbetreiber bereitge- 1.1 Programm und Zusatzdienste stellt wird) 1.1.1 Sky stellt dem Abonnenten verschiedene Programmpakete (nachfolgend „Pakete“) 1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Dienste ein Endgerät gem. Pkt. 1.1.2. zur Nutzung zu Verfügung, welche sich jeweils aus einer unterschiedlichen Anzahl von 1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss eines Vertrags angeboten, kann der Abonnent ein neues Programmkanälen (nachfolgend „Kanäle“) zusammensetzen, auf welchen wiederum un- Empfangsgerät kaufen. Sky leistet Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, mit terschiedliche Programminhalte (entspricht der einzelnen Sendung) ausgestrahlt werden. nachfolgenden Änderungen. Beim Kauf eines neuwertigen, von Sky aber industriell über- Des Weiteren stellt Sky den Zugang zu verfügbaren Inhalten über Zusatzdienste, derzeit holten Geräts ist die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte auf 12 Mo- insb. Sky Select, Sky Select HD, Sky Anytime und 18+ (Blue Movie und Select 18+) nach nate ab Übergabe an den Abonnenten beschränkt. Maßgabe dieser AGB zur Verfügung. Die Empfangbarkeit von Paketen/Kanälen und die Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Nutzbarkeit von Zusatzdiensten ist abhängig vom jeweiligen Kabel-/IP-Netzbetreiber, wes- eines Mangels verjähren – in Abweichung der gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem halb es diesbezüglich zu Einschränkungen kommen kann. Der Abonnent erhält nähere Fall bereits nach 12 Monaten nach Übergabe an den Abonnenten, wenn die Ansprüche Informationen zu den im jeweiligen Kabel/IP-Netz eingespeisten Sky Angeboten vom nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Kabel-/IP-Netzbetreiber. Gesundheit beruhen. 1.1.2 Die Nutzung der Pakete sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten ausschließlich Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Pkte. 4.5 und 4.6 be- auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangs- schränkt. geräten, insb. Digital- Receiver und CI Plus-Modul, (nachfolgend gemeinsam „Endgeräte“), 1.2.3 In Verbindung mit Abonnements bietet Sky ggf. Endgeräte zu reduzierten Preisen gestattet. Ausgenommen davon ist der Fall, dass dem Abonnenten die Endgeräte vom Ka- zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnementab- bel-/IP-Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Sky verschlüsselt aus verschiedenen schluss verbunden. Nimmt der Abonnent das Kaufangebot an, bleiben die Endgeräte bis Gründen und auch im eigenen Interesse das Programmangebot. Der Kunde hat kein Recht zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit im Eigentum von Sky. Das Kaufange- auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems. bot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Vertrages und/oder eine Mindest- 1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur vertragslaufzeit gebunden sein. Im letztgenannten Fall gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten Bezahlung aller Programmbeiträge für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. veranstaltet werden. 1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss eines Vertrags angeboten, kann der Abonnent von Sky 1.1.4 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte bis zur Beendigung seines Abonnements einen Digital-Receiver leihen (nachfolgend „Leih- auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speicher- Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt. medium nur im Rahmen eines bestehenden Vertrages und gemäß den Vorgaben der Li- 1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Schäden am Leih-Re- zenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr ceiver während der Dauer des Vertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen. diesem Fall das Leihgerät an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. Für den 1.1.5 Bei den Zusatzdiensten kann sich der Abonnent einzelne Inhalte über die bekannt Fall, dass den Abonnenten ein Verschulden an den Schäden des Leih-Receivers trifft, behält gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt sich Sky vor, die durch die Schadenssuche und/oder -Behebung entstandenen Reparatur- gegebene Startzeit und Dauer, kostenpflichtig freischalten lassen. und/oder Transportkosten dem Abonnenten in Rechnung zu stellen. 1.1.6 Der Zusatzdienst Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD Festplattenreceivern (nachfol- 1.2.6 Der Abonnent ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages gend „Sky+ Receiver“) mit Satelliten-Empfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang, so- den. von Sky zur Verfügung gestellten Leih-Receiver an Sky zurückzusenden. Für den Fall, fern die Endgeräte von Sky bereitgestellt werden) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie dass der Abonnent den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder den Abonnenten ein als auch kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl der Verschulden an der Auflösung des Vertrages trifft, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und kostenfreien Inhalte bezieht sich auf die jeweils vom Abonnenten gebuchten Pakete. Die Gefahr des Abonnenten. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Scha- Sky+ Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzu- densersatz eine monatliche, angemessene Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver fuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte bein- oder aber nach fruchtloser Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung Scha- haltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzustellen denersatz entsprechend dem Wert des Leih-Receivers zu fordern. Gibt der Abonnent den und/ oder die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien Sky Leih-Receiver nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, behält sich Sky vor, entspre- Anytime Inhalten kann sich der Abonnent kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte im Rah- chenden Schadenersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend men von Sky Select, Sky Select HD und 18+ (Blue Movie und Select 18+) über die bekannt zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene 1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Dauer, freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebotes wird von Sky bestimmt Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. Der Abonnent erkennt an, dass es in diesem Zu- und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+ Receivers des Abonnenten ab; sammenhang zum Verlust und/oder zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung im Digital- Receiver gespeichert hat, kommen kann. der Sky Anytime Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur Verfügung. 1.3 CI Plus Modul (gilt nicht, sofern das Endgerät von einem Kabel-/IP-Netzbetreiber be- 1.1.7 Beim Abonnement des Zusatzdienstes „Zweitkarte“ kann der Abonnent bei gleicher reitgestellt wird) Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten 1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Pkt. 1.2.4 genannten Leih-Receivers Smartcard die Sky Programme über ein weiteres Endgerät empfangen. Pkt 1.4 gilt entspre- während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Ver- chend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Endgeräts kann Sky jeweils trags ein CI Plus-Modul leihen. Die Pkte 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend. eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Service- und Gerätepauschale 1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist jeweils abhän- von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das gig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements. Der Abonnent darf die Zweitkarte CI Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus-Modul gemeinsam mit dem bereits bestehenden Abonnement ausschließlich an der Adresse und kompatiblen Endgerät (TV, Bildschirm, etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich in dem Haushalt nutzen, auf die das bereits bestehende Abonnement angemeldet ist. genutzt werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte über das CI Plus- 1.1.8 Die einzelnen im Rahmen der 18+ Dienste (Blue Movie und Select 18+) abrufbaren Modul nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu Inhalte sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung erfolgt über die bekannt gegebenen Be- einer Kündigung des Vertrages. stellwege. Der Abonnent kann auch sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Sparti- 1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Pkt 1.3.2, Satz 2 und 3 entsprechend. Sky behält sich ckets erwirbt der Abonnent ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von das Recht vor, den Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersa- Blue Movie Inhalten. Der Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl gen. der Blue Movie Inhalten richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen 1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Modulen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abon- oder den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das nenten in Bezug auf diesen Dienst. Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen 1.1.9 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten gelten ergänzend zu den vorliegenden AGB die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit 1.4 Smartcard neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der 1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, oder vom jeweiligen Ka- Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen. bel-/IP-Netzbetreiber für den Zeitraum, in dem ein aufrechter Vertrag besteht, eine Smart- 1.1.10 Sky kann die Smartcard des Abonnenten für den Empfang von verschlüsselten, card, bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard (abhängig vom jeweiligen digital ausgestrahlten, unentgeltlichen Rundfunkprogrammen (z.B. ORF, ATV) freischal- Kabel-/IP-Netzbetreiber)überlassen. Die Smartcards bzw. das Abonnement berechtigen ten, soweit dies über die technische Plattform von Sky möglich ist und die rechtlichen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von Voraussetzungen dafür gegeben sind (nachfolgend „Österreich Freischaltung“). Sky hat ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abon- keine Verpflichtung, für den Empfang dieser Programme zu sorgen oder den Empfang, nement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcard bzw. das Abonnement nur zum in welcher Form auch immer, sicherzustellen. Während der Laufzeit des Vertrags kann sich Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in dem
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH (Fassung Oktober 2014) selben Haushalt befindliches Empfangsgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer gegebenenfalls von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden kann. Digital-Receiver mit nur einer Smartcard bzw. einem Abonnement oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Inter- 2.2 Digital-Receiver und Smartcard net) ist unzulässig, sofern nichts Anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Endgerät Dritten zu erwirbt kein Eigentum an den Smartcards. Wird eine Smartcard von einem Dritten, das ist überlassen, sofern diese von Sky zur Verfügung gestellt wurden. Davon ausgenommen ist bei Kabelempfang oder bei Empfang über ein IP-Netz der jeweilige Betreiber des Kabel-/ die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten IP-Netzes, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten. Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih- 1.4.2 Der Abonnent hat die Möglichkeit, seine Smartcard für den Abruf von Blue Movie Endgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss, über ein IP-Netz bzw. Programmen von Sky sperren zu lassen, sofern dieser Zusatzdienst nutzbar ist. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Pkt. 1.4.1) zu 1.4.3 Jede Modifikation oder Manipulation an einer Smartcard durch den Abonnenten ist verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart. Die Smartcard oder das Leih- unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit Endgerät dürfen nicht zum Empfang des Angebotes außerhalb des offiziellen Verbrei- gestellten Smartcard oder deren Verlust zu informieren. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn tungsgebiets von Sky genutzt werden. Das offizielle Verbreitungsgebiet ist den Kommuni- sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern. kationsmedien von Sky zu entnehmen und umfasst jedenfalls Österreich. Die Öffnung des 1.4.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die durch Sky bereitgestellten Smartcards spätestens Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines von innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages (unabhängig ob ordentlich oder Sky zur Verfügung gestellten Leih-Endgeräts ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, außerordentlich gekündigt oder auf sonstige Weise beendet) auf eigene Kosten und Ge- Sky über alle Schäden an einem derartigen Leih-Endgerät nebst Zubehör oder dessen fahr an Sky zurückzusenden, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestim- Verlust unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangs- mungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Im Fall einer während des Gewahr- störungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern. sams des Abonnenten eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust der Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz in 2.3 Vertragsrelevante Mitteilungen/E-Mail Adresse der Höhe von € 35,00 zu leisten. 2.3.1 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzuge- 1.4.5 Sky kann verlangen, dass die überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit benden Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer) des einem der Smartcard zugeordneten Digital-Receiver verwendet wird. Abonnenten ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine ent- 1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems sprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. 1.5.1 Sky ist berechtigt, das Verschlüsselungssystem jederzeit zu ändern, sofern eine solche 2.3.2 Falls der Abonnent Sky nicht über Änderungen der Anschrift informiert, dann gelten Änderung für den Abonnenten zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerecht- Mitteilungen auch dann, wenn sie dem Abonnenten tatsächlich nicht zugegangen sind, fertigt ist. Dies ist dann gegeben, wenn die Anwendung neuer (technischer) Verschlüsse- als zugegangen, wenn Sky diese Mitteilungen an die vom Abonnenten zuletzt bekannt lungsmethoden für einen verbesserten Schutz des Verschlüsselungssystems (und somit gegebene Anschrift übermittelt hat. In diesem Fall gilt die Zustellung an eine innerhalb von insbesondere auch des Zugangs des Abonnenten zu Sky Programminhalten) vor Angriffen Österreich gelegene Adresse am 3. Werktag ab Versanddatum als bewirkt. darauf sorgen oder die Einhaltung (neuer) rechtlicher Vorgaben (z.B. Jugendschutz) die 2.3.3 Sofern der Abonnent bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse angegeben hat, ist Ergreifung entsprechender neuer technischer Maßnahmen erforderlich macht. Die Ände- Sky berechtigt, dem Abonnenten vertragsrelevante Mitteilungen wahlweise auch an die rung des Verschlüsselungssystems darf dabei nicht zu einer Einschränkung der geschul- vom Abonnenten bekanntgegebene E-Mail Adresse zu senden. deten Programminhalte führen. 2.3.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die von ihm zum Empfang vertragsrelevanter Mittei- 1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Pkt. 1.5.1 erfolgt, ist Sky lungen angegebene E-Mail Adresse in einem solchen Zustand zu halten, dass E-Mails berechtigt, die dem Abonnenten überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Emp- auch abgerufen werden können. Sky empfiehlt dem Abonnenten, den E-Mail Account fangsgeräte auszutauschen, sofern die Änderung des Verschlüsselungssystems dies not- regelmäßig, zumindest aber einmal pro Woche, abzurufen, um einer Versäumnis in Bezug wendig macht. auf Zahlungs- und Reaktionsfristen vorzubeugen. 1.5.3 Pkt. 9.4 gilt sinngemäß. 3 Vergütungsregelungen 2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten 3.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der 2.1 Programm und Zusatzdienste Abonnent im Voraus an Sky. Dies gilt ungeachtet einer etwaigen (vorläufigen) Einstellung 2.1.1 Dem Abonnenten obliegt es, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der der Zurverfügungstellung der Sky Angebote im Fall unberechtigter öffentlicher Vorführung Leistungen von Sky zu schaffen. Dazu gehören ein Anschluss an eine digitaltaugliche Satel- gemäß Pkt. 2.1.2. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver, litenempfangsanlage (Ausrichtung an die von Sky vorgegebene Satellitenposition) oder ein ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss ggf. vereinbarte Aktivie- aktiver Anschluss an ein digitales Kabel-/IP-Netz, in das die Leistungen von Sky eingespeist rungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Abonnement und/oder den Zugang zu den sind. Die mit dem Anschluss ggf. anfallenden Kosten und Gebühren (z.B. monatliches Ent- Zusatzdiensten zu leisten, sofern diese verfügbar sind. Die unaufgeforderte Rückgabe einer gelt für Nutzung des Kabel-/IP-Netzes) sind vom Abonnenten zu tragen. Weiters obliegt Smartcard oder eines Leih-Endgeräts vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. die nicht es dem Abonnenten, das zum Programmempfang zugelassene und kompatible Endgerät ordnungsgemäße Beendigung des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von (z.B. Leih- Receiver) sowie das kompatible Empfangsgerät (z.B. Fernsehgerät) bereitzu- der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei stellen. Schließlich obliegt ihm die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts. Bedienungsanleitung, die dem Endgerät beiliegt. Für den Empfang von HD Programm- angeboten hat der Abonnent ein zum HD Empfang geeignetes Endgerät bereitzustellen. 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Sky Select Programme, die kostenpflichtigen Sky 2.1.2 Der Vertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Anytime Inhalte, sowie die abgerufenen 18+ Inhalte oder Spartickets werden zum Bestell- Dienste. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Dienste zeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. für die Vergütung der Inhalte, die unter seiner persönlichen Geheimzahl bestellt wurden, Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS-Dienste, solange er diese nicht gesperrt hat. Dies gilt nicht, wenn ein Dritter Dienste bestellt, ohne zu nutzen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung dass der Abonnent dies zumindest fahrlässig ermöglicht hat. Bei telefonischer Bestellung und/ oder kommerziellen Verwertung der Sky Dienste verstößt der Abonnent nicht nur ge- genannter kostenpflichtiger Inhalte ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu gen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte erheben (maximal € 0,49 pro Minute). Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen. In dem Fall, dass der Abonnent sein Sky Abonnement 3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnement- bzw. seine Smartcard entgegen o.g. Bestimmung zur öffentlichen Vorführung genannter beiträge sowie der Gebühren kostenpflichtiger Inhalte im Rahmen von Zusatzdiensten Dienste nutzt (insbesondere im Gastronomiesektor), ist Sky berechtigt, vom Abonnenten erfolgen im SEPA Basislastschriftverfahren. Der Einzug der Gebühren für die Nutzung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00 pro Verstoß zu fordern. Dies gilt sinngemäß genannter Inhalte erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats. Bei auch für den Fall, dass der Abonnent sein Sky Abonnement bzw. seine Smartcard au- Bankeinzügen, die Sky im SEPA Basislastschriftverfahren vornimmt, kann Sky dem Kon- ßerhalb des Haushalts nutzt, für den das Abonnement angemeldet wurde. Darüber hi- toinhaber den Lastschrifteinzug mit einer verkürzten Ankündigungsfrist von mindestens naus behält sich Sky den Ersatz weiterer, durch die missbräuchliche Nutzung seines Sky 5 Tagen mitteilen. Wird ein Bankeinzug durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Abonnements bzw. seiner Smartcard und des Digital-Receivers entstandener Schäden Umstand zurückgerufen, ist Sky berechtigt vom Abonnenten ein Bearbeitungsentgelt in vor. Des Weiteren ist Sky berechtigt, bei unberechtigter öffentlicher Vorführung die Zur- der Höhe von € 10,00 pro Rückbuchung einzuheben, sowie den Bearbeitungsaufwand, verfügungstellung der Sky-Angebote so lange einzustellen, bis der Abonnent glaubhaft den die Bank Sky vorschreibt, zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist Sky macht, dass er sein Sky Abonnement bzw. seine Smartcard nur mehr entsprechend des berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verrechnen. Für Mahnungen Umfangs seiner Nutzungsberechtigung (Privatnutzung) gebraucht (z.B. Abgabe einer Un- infolge Zahlungsverzugs verrechnet Sky dem Abonnenten die angefallenen, notwendigen, terlassungserklärung). zweckdienlichen und angemessenen Spesen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. 2.1.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes (insbesondere ko- Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Abonnent, soweit die Einforderung der ausstehen- stenpflichtige Einzelabrufe der 18+ Dienste) einzuhalten. Insbesondere hat der Abonnent den Beiträge durch ein von Sky beauftragtes Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt erfolgt, hierzu sicherzustellen, dass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen PIN-Code die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig wa- erhält. Der Abonnent darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu vorgesperrten ren, zu ersetzen. Filmen gewähren. Sollte Sky begründeten Verdacht haben, dass Unbefugte (z.B. Minder- jährige) über den Anschluss des Abonnenten Zugang zu vorgesperrten Leistungen, ins- 4 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt besondere den 18+ Diensten oder sonstigen Programmen haben, kann Sky dem Abon- 4.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall nenten die Möglichkeit zur Nutzung dieser Leistungen einschränken oder bis auf weiteres die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Eine einstellen. Sky weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Ge
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH (Fassung Oktober 2014) samtleistung nur geringfügig ist oder dieser durch eine Softwareaktualisierung gem. Pkt. schlusses) an die Gebühren Info Service GesmbH (GIS), 1051 Wien, weiter. Diese überprüft 1.2.7 auf dem Digital Receiver und/oder der Smartcard verursacht wird, sofern diese Endge- anhand der Daten, ob eine aufrechte Rundfunkbewilligung besteht. Die Datenübermittlung räte von Sky zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall, dass der Programmausfall auf ein an die GIS ist notwendige Bedingung für die Freischaltung der ORF-Programme. Verschulden des Abonnenten (z.B. Verletzung seiner Obliegenheiten gem. Pkt 2.1.1) oder seines Erfüllungsgehilfen (z.B. Kabel-/IP-Netzbetreiber des Abonnenten, mit welchem er 5.6 Bezüglich der Nutzung der 18+ Inhalte erstellt Sky dem Kunden für die Nutzung der einen Nutzungsvertrag geschlossen hat) zurückzuführen ist, hat der Abonnent keinen An- einzelnen Inhalte eine summarische Abrechnung, die eine Einzelnutzung nicht erkennen spruch auf Minderung. lässt. Sofern der Kunde einen Einzelnachweis wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky be- antragen. 4.2 Solange der Kunde die Rundfunkprogramme im Rahmen der Österreich-Freischaltung (Pkt. 1.1.10) kostenfrei bezieht, haftet Sky nicht für Programmausfälle und Programmstö- 6. Microsoft PlayReady™ rungen. Soweit Inhalte für das Internet abgerufen oder bereitgestellt werden, nutzt Sky die Microsoft PlayReady™ Zugangstechnologie, um die gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der 4.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Urheberrechte von Sky, zu schützen. Die PlayReady-Technologie dient dazu, PlayReady- Sky Select Programmen, von kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalten oder von 18+ Inhalten, geschützen und/oder WMDRM-geschützten Inhalt zugänglich zu machen. Falls das End- sofern empfangbar, unmöglich sein, hat der Abonnent bei einer nicht nur unerheblichen gerät nicht in der Lage ist, die Nutzungsbeschränkungen für Inhalte in geeigneter Weise Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für ge- durchzuführen, kann Sky oder der jeweilige Rechteinhaber von Microsoft verlangen, die nannte Inhalte. Berechtigung zur Wiedergabe von PlayReady-geschützten Inhalten über das Endgerät zu widerrufen. Dieser Widerruf soll ungeschützte Inhalte oder Inhalte, die von anderen Zu- 4.4 Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder gangstechnologien geschützt werden, nicht betreffen. Sky kann vom Abonnenten eine die Installation eines von Sky zugelassenen Endgeräts entstehen, insbesondere an den Aktualisierung von PlayReady verlangen, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, der Abonnent diese Aktualisierung ablehnt, wird der Abonnent nicht in der Lage sein, auf gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. die Inhalte zuzugreifen, die die Aktualisierung erfordern. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem von Sky zur Verfügung gestellten Digital-Receiver, insbeson- 7 Vertragsabschluss/Mindestvertragslaufzeit/Vertragsänderung/Kündigung dere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Soft- 7.1 Mit Zustimmung des Abonnenten, welche abhängig von den Vertriebskanälen wie folgt ware, ist ausgeschlossen. erteilt wird: • Fachhandel: Unterzeichnung Abonnementformular; 4.5 Sky haftet für Schäden aus Vertragsverletzungen nur bei grob fahrlässigem und vor- • Telefon: sätzlichem Verhalten. Für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen haftet Sky wie für eigenes - Abonnent wird von Sky angerufen: schriftliche Vertragsannahme durch den Abonnenten Verhalten. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach Übermittlung des Vertragsangebots durch Sky; die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen - Abonnent ruft Sky an: mündlicher Vertragsabschluss am Telefon; beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsge- • Internet: Absenden des Bestellformulars setz gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt. kommt der Vertrag auf Basis der Vertragsgrundlagen unter der aufschiebenden Bedingung des 1) Versands der Smartcard an den Kunden und der 2) Freischaltung derselben zustan- 4.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertrag- de. An dem Tag, an welchem die beiden genannten Bedingungen erfüllt sind, beginnt lichen und gesetzlichen Bestimmungen. der wechselseitige Austausch der Leistungen (Sky: Bereitstellung Programm; Abonnent: Zahlung der Beiträge) (nachfolgend „Vertragsbeginn“). 4.7 Der Abonnent hat das Recht, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen, falls es innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zu Programmausfällen 7.2 Freischaltung der Smartcard: kommt, die insgesamt mehr als 14 Tage andauern. a) Bei Vertragsabschluss im Fachhandel (z.B. Mediamarkt): Die Smartcard wird am Tag ihrer Übergabe an den Abonnenten von Sky freigeschalten. 4.8 Sky hat das Recht, den Vertrag bezüglich einzelner Pakete und/oder Kanäle außer- b) Bei Vertragsabschluss über Telefon, Internet (z.B. www.sky.at): Die Smartcard wird nach ordentlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, falls Sky aufgrund li- erfolgter Übernahme von Endgerät und Smartcard durch den Abonnenten von Sky frei- zenzrechtlicher Gründe (insb. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) und/oder geschalten. aus technischen Gründen (insb. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten) nicht mehr in der c) Installationsdienstleistung: Bei Buchung einer Installationsdienstleistung unabhängig Lage ist, dem Abonnenten diese Pakete und/oder Kanäle anzubieten. vom gewählten Vertriebskanal (Fachhandel, Telefon, Internet) erfolgt die Freischaltung der Smartcard durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten an dem vereinbarten Instal- 4.9 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten lationstermin. Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere 7.3 Sky gibt dem Abonnenten den Tag der Freischaltung schriftlich bekannt, um ihm die Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsan- Berechnung seiner Kündigungstermine und –fristen zu erleichtern. bietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter. 7.4 Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 5 Datenschutz und Datenverwendung 5.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art 7.5 Die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit (z.B. 12 Monate, 23 Monate) umfasst und Häufigkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky erhoben, zusätzlich den anteiligen Monat des Vertragsbeginns (z.B. X Tage des Monats, in welchem gespeichert, genutzt - soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, für die Durchführung der Tag des Vertragsbeginns liegt + 12 Monate). des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung erforderlich ist, und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 Datenschutzgesetz 2000 an beauftragte Unterneh- 7.6 Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Min- men übermittelt. destvertragslaufzeit endet, gekündigt werden (z.B. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und Vertragsbeginn am 15.7: erste Kündigungsmöglichkeit zum 31.7. des drauffolgenden Jah- 5.2 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt Sky während der Laufzeit dieses Ver- res). Danach kann er jeweils zum Ablauf von 12 Monaten gekündigt werden (z.B. zum 31.7. trages Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrags an Wirtschafts- der jeweils darauffolgenden Jahre). auskunfteien (derzeit die CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien). Der Abonnent kann dieser Datenübermittlung jederzeit schriftlich (Post, Telefax, E-Mail: infoservice@sky. 7.7 Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen bei Sky at) widersprechen. maßgeblich (z.B. bei Kündigung zum 31.7. muss schriftliche Kündigung bis spätestens 31.5. bei Sky eingelangt sein). 5.3 Sky übermittelt zum Zwecke der Einbringung offener Forderungen aus dem Vertrag Daten über das Zahlungsverhalten des Abonnenten, Inhalt des laufenden Vertrags sowie 7.8 Der Abonnent hat während aufrechten Vertrags die Möglichkeit, den vereinbarten Um- einer allfälligen Beendigung des Vertrags an Rechtsanwälte oder Inkassobüros (derzeit die fang seines Abonnements, entweder einseitig oder gemeinsam mit Sky, zu nachfolgenden Infoscore Austria GmbH, Weyringergasse 1, 1040 Wien). Bedingungen zu ändern, wobei Sky den Abonnenten jeweils im Vorhinein im Rahmen seiner Marktkommunikation über die entsprechenden Vertragsfolgen aufklärt: 5.4 Sky darf dem Abonnenten elektronische Nachrichten (insbesondere E-Mail, SMS) zum a) Änderung der Endgeräte: Der Abonnent hat die Möglichkeit, ein anderes Endgerät (z.B. Zweck der Information über Angebote von Sky aus dem Bereich Pay-TV übermitteln, wel- Sky+ Festplattenreceiver) von Sky zu nutzen. In diesem Fall beginnt die Mindestvertrags- che ähnlich sind zu den bereits abonnierten Paketen und/oder Kanälen des Abonnenten. laufzeit mit dem Tag der Zustimmung der Änderung durch den Abonnenten neu zu lau- Sky wird genannte Nachrichten nur übermitteln, falls der Abonnent Sky die entsprechenden fen. Im Falle des Bezugs des Sky-Abonnements über einen Kabel-/IP-Netzbetreiber ist die Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse, Telefon-Nr.) im Rahmen des Abonnement- Verfügbarkeit abhängig vom jeweiligen Betreiber. vertrages bekanntgegeben hat. Der Abonnent kann der Übermittlung solcher Nachrichten b) Sonderangebote: Falls dem Abonnenten gegenüber angeboten, hat dieser die Möglich- jederzeit schriftlich (Post, Telefax, E-Mail: infoservice@ sky.at) widersprechen. Der Abonnent keit, Sonderangebote von Sky (z.B. besonderer Rabatt) in Anspruch zu nehmen. In diesem wird bei jeder Übermittlung genannter Nachrichten über sein Widerrufsrecht informiert. Fall beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag der Annahme des Sonderangebots neu zu laufen. 5.5 Wünscht der Abonnent eine Freischaltung seiner Smartcard für den Empfang der c) Paketwechsel: Der Abonnent hat die Möglichkeit, im Rahmen der zulässigen Kombina- ORF-Programme, leitet Sky seine Daten (Name, Anschrift, Zeitpunkt des Abonnementab- tionsmöglichkeiten auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination zu wechseln (z.B.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH (Fassung Oktober 2014) statt dem Paket Film das Paket Sport). In diesem Fall beginnt die Mindestvertragslaufzeit Abonnementabschluss in einem A1 Shop oder telefonisch/Internet erfolgt. mit dem Tag des Wechsels neu zu laufen. 9 AGB- und Entgeltänderungen d) Paketreduktion: Der Abonnent hat die Möglichkeit, den vertraglich vereinbarten Pro- 9.1 Sky ist berechtigt, geringfügige Änderungen in der inhaltlichen Gestaltung der Pakete grammumfang zu reduzieren (z.B. Reduktion der Pakete Welt und Film auf nur Paket und/oder Kanäle vorzunehmen, solange der Gesamtcharakter des Pakets und/oder Kanals Welt), dies jedoch nur zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsterminen. In diesem Fall erhalten bleibt und diese Änderungen sachlich gerechtfertigt sind, weil – ohne dass Sky beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag der Reduktion neu zu laufen. hieraus ein Vorwurf gemacht werden kann – Lizenzvereinbarungen mit Dritten nicht ver- e) Paketerweiterung: Der Abonnent hat jederzeit die Möglichkeit, eine Erweiterung seines längert werden konnten und diese Änderung für den Kunden zumutbar ist. Programmumfangs in Anspruch zu nehmen (z.B. von Paket Welt auf die Pakete Welt und Film). An seinen vereinbarten Kündigungsterminen ändert sich dadurch nichts. 9.2 Sky hat das Recht, die mit dem Abonnenten vertraglich vereinbarten Abonnementbei- träge entsprechend zu erhöhen, falls sich Lizenzkosten (insbesondere Lizenzkosten für den 7.9 Während der Laufzeit des Vertrages können Extras, wie z.B. einzelne Programmkanäle, Erwerb von Premium-Sportrechten, Filmrechten, oder Verbreitungsrechten für Drittkanä- soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt le) für die im Rahmen des Abonnements ausgestrahlten Programme, extern verursachte die Laufzeit des Sky Vertrages sowie die Kündigungsregelungen. Technikkosten (insbesondere von Kabelweiterleitungsentgelten durch Kabelnetzbetreiber, Erhöhung der Transponderkosten für die Satellitenverbreitung) oder Gebühren oder Steu- 7.10 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zah- ern, die sich auf die Kosten der Ausstrahlung der im Rahmen des Abonnements gesende- lungsverpflichtungen aus eigenem Verschulden und nicht nur geringfügig in Zahlungsver- ten Programme auswirken, erhöhen. Eine solche Erhöhung muss dem Abonnenten recht- zug, so kann Sky trotz Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur zeitig, aber mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Die Regelung findet während vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruch- der ersten 2 Monate nach Vertragsbeginn (Pkt. 7) keine Anwendung. nahme weiterer Leistungen (z.B. Sky Select, kostenpflichtiger Sky Anytime Inhalte und 18+ Dienste) verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug oder aus 9.3 Falls sich die in Pkt. 9.2 genannten externen Technik- und/oder Lizenzkosten, Steuern einem anderen wichtigen Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechti- und/oder Gebühren verringern, so wird Sky diese Reduktion entsprechend an den Abon- gung unberührt. Als ein wichtiger Grund gilt auch die unberechtigte öffentliche Vorführung nenten in Form einer Reduktion der mit dem Abonnenten vertraglich vereinbarten Abon- gemäß Pkt. 2.1.2. nementbeiträge weitergeben. 7.11 Kündigt Sky das Abonnement nach 1) entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger 9.4 Klarstellend wird festgehalten, dass Sky abweichend von den Pkt. 9.1. und 9.2 gemäß schuldhafter Leistungspflichtverletzung des Abonnenten oder nach 2) Fristsetzung zur § 25 Abs 3 TKG berechtigt ist, ihre AGB und Entgeltbestimmungen zu ändern. § 25 Abs. Nacherfüllung im Fall des schuldhaften Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung 3 TKG bleibt von den Pkt. 9.1 und 9.2 unberührt. Im Falle von nicht ausschließlich begün- eines pauschalierten Schadenersatzes statt der vertraglich vereinbarten Leistung verpflich- stigenden Änderungen wird deren wesentlicher Inhalt dem Abonnenten mittels geson- tet. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach Höhe und Anzahl der Abonnement- dertem Schreiben mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in schriftlicher beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (z.B. ordentlicher Kündigungstermin Form mitgeteilt. Gleichzeitig wird der Abonnent von Sky auf den Zeitpunkt des In-Kraft- 31.12.; außerordentliche Kündigung 31.08.; Laufzeit bis zum nächsten Kündigungstermin Tretens der Änderungen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem wären 4 Monate: Der Abonnent hat in diesem Fall Schadenersatz in der Höhe des 4-fachen Zeitpunkt kostenlos zu kündigen, hingewiesen. vereinbarten monatlichen Abonnementbeitrags zu zahlen). 10 Übertragung an Dritte 7.12 Macht Sky von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (und dem Vertrag über Kauf von Sky Endgeräten gem. Pkt. 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Endgerät sonstige Dienste) nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen. zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent seiner Pflicht zur Rückgabe des Endgeräts nicht nach, so gelten die Bestimmungen des Pkt. 11 Möglichkeit der Einleitung eines Streitbelegungsverfahrens nach § 122 Telekommu- 1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den nikationsgesetz (TKG) Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Unabhängig von der Zuständigkeit der Gerichte kann der Abonnent der Regulierungsbe- Rückgabe des Endgeräts auf offene Programmbeiträge sowie andere offene Beträge an- hörde (RTR) Streit- oder Beschwerde-Fälle vorlegen, z.B zur Qualität der Leistungen von gerechnet. Sky, bei Zahlungsstreitigkeiten zwischen Sky und dem Abonnenten, die nicht einvernehm- lich zu lösen waren oder bei behaupteten Verletzungen des TKG. 8 Vertragsabschluss bei Nutzung von Sky über das IP-TV Netz der A1 Telekom Austria AG Die RTR bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung und informiert den Abonnenten 8.1 In Abweichung von den Pkten 7.1 – 7.3 gelten für Vertragsabschlüsse bei Nutzung von und Sky über ihre Ansicht zu diesem Fall. Auf der Website der RTR unter www.rtr.at findet Sky über das IP-TV Netz der A1 Telekom Austria AG die Bestimmungen unter Pkt. 8.2, wobei der Abonnent weitere Informationen, z.B. Verfahrensrichtlinien. die Pkte. 7.4-7.12 davon unberührt bleiben. 12 Salvatorische Klausel 8.2 Der Vertrag beginnt mit Freischaltung der Sky Programme zu laufen. Diese erfolgt Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit unmittelbar nach Abonnementabschluss, vorausgesetzt der Abonnent verfügt über eine der AGB im Übrigen unberührt. ordnungsgemäß installierte Settopbox von A1 und ungeachtet des Umstandes, ob der
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