Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung

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Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung
Abfallwirtschaftskonzept
für den Landkreis Harz
       2019-2024
    Fortschreibung
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung
2

Impressum

Herausgeber:
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
enwi
Braunschweiger Straße 87/88
38820 Halberstadt
www.enwi-hz.de

Fotos: enwi

Halberstadt, den 08.02.2019

Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung
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Inhaltsverzeichnis
                                                                                    Seite

0         Einführung                                                                   6

1         Abfallwirtschaftliche Grundlagen                                             6
1.1       Veranlassung                                                                 6
1.2       Rechtliche Grundlagen auf EU- und Bundesebene                                7
1.3       Rechtliche Grundlagen auf Landesebene                                        8
1.4       Zielstellung des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzeptes               9

2         Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)                    10

3         Beschreibung des Entsorgungsgebietes                                         11
3.1       Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur einschließlich Bevölkerungsprognose      11
3.2       Wirtschaftsstruktur                                                          15

4         Abfallvermeidung und Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit                    16
4.1       Abfallvermeidung im Landkreis Harz                                           17
4.2       Öffentlichkeitsarbeit, Abfall- und Wertstoffberatung im Landkreis Harz       17

5         Überblick der Erfassungssysteme im Landkreis Harz                            18
5.1       Hol- und Bringsysteme mit Darstellung der Entwicklung bis 2024               18
5.1.1     Holsysteme                                                                   19
5.1.1.1   Holsysteme, wiederkehrend                                                    19
5.1.1.2   Holsysteme nach Bedarf                                                       22
5.1.2     Bringsysteme                                                                 24

5.2       Wertstoff- und Abfallmengen 2013 – 2018*                                     29
5.2.1     Hausmüll- und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall aus der Regelabfuhr            30
5.2.2     Sperrmüll                                                                    31
5.2.3     Altpapier                                                                    32
5.2.4     Bioabfälle                                                                   33
5.2.5     Elektro- und Elektronikgeräte                                                36
5.2.6     Leichtverpackungen                                                           37
5.2.7     Altglas                                                                      38
5.2.8     Altmetall                                                                    39
5.2.9     Sonstige Gewerbeabfälle/Produktionsspezifische Abfälle                       40
5.2.10    Schadstoffbelastete Abfälle                                                  41
5.2.11    Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF)                                    42
5.2.12    Bauabfälle                                                                   43
5.2.13    Verbotswidrige Ablagerungen                                                  43
5.2.14    Zusammenfassende Betrachtung der Abfallmengen                                45

6         Verwertungs- und Behandlungsanlagen, Deponien                                47
6.1       Thermische Restabfallverwertungsanlagen                                      47
6.1.1     Anlage der EEW Energy from Waste GmbH bei Helmstedt (TRV Buschhaus)          47
6.1.2     Anlage der REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH in Staßfurt             49
6.2       Deponien                                                                     49
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6.2.1   Deponien „Am Turm“                                                      49
6.2.2   Deponie Westerhausen                                                    51
6.2.3   Deponiekapazitäten                                                      52

7       Gebühren                                                                52
7.1     Gebührenstruktur                                                        52
7.2     Gebührenentwicklung                                                     53

8       Getrennte Sammlung von Bioabfällen mittels Biotonnen                    55
8.1     Rechtliche Bewertung der Getrenntsammlungspflicht                       55
8.2     Vorbetrachtungen für Vergleichsszenarios                                57
8.2.1   Varianten für die Einführung der Biotonnen                              57
8.2.2   Basismengen                                                             58
8.2.3   Verwertungsweg                                                          59
8.3     Ökologische Effizienz einer getrennten Bioabfallsammlung im Vergleich
        zum Status quo                                                          59
8.3.1   Wirkungsbereiche                                                        60
8.3.2   Klimafaktoren                                                           61
8.3.3   Weitere Umweltaspekte                                                   63
8.3.4   Zusammenfassung der ökologischen Auswirkungen                           64
8.4     Abfallwirtschaftliche Auswirkungen                                      64
8.5     Ökonomischer Vergleich                                                  65
8.6     Fazit                                                                   66

9       Ergänzende Maßnahmen für die Fortschreibung des AWK’s                   66
9.1     Möglichkeiten zur Förderung der Wiederverwendung                        66
9.2     Wertstoffhöfe der enwi                                                  67
9.2.1   Bau und Errichtung des Wertstoffhofes in Quedlinburg                    68
9.2.2   Separierung von Kunststoffen auf den Wertstoffhöfen                     68
9.2.3   Alttextilerfassung auf Wertstoffhöfen                                   69
9.2.4   Erfassung von Datenträgern auf Wertstoffhöfen                           69
9.2.5   Laufende Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Weiterent-
        wicklung der Wertstoffhöfe                                              70
9.3      Überleitung von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz
        - Aufgaben der enwi                                                     70
9.3.1   Rahmenvorgaben für Leichtverpackungen                                   71
9.3.2   Vorgaben für die Altglassammlung                                        72
9.3.3   Altpapier(PPK)-Mitbenutzung des kommunalen Systems durch die
        Systembetreiber                                                         72
9.3.4   Nebenentgelte                                                           73
9.4     Umsetzung des Elektrogesetzes ab 01.01.2019                             73

10      Abfallmengenprognose 2019 -2024                                         75

11      Nachweis der Entsorgungssicherheit                                      77

12      Umweltverträglichkeitsprüfung                                           78
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13   Abkürzungen und Einheiten   79

14   Tabellenverzeichnis         83

15   Diagrammverzeichnis         84

16   Bildverzeichnis             86

17   Literaturverzeichnis        87
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0 Einführung
Mit der vom Landtag Sachen-Anhalt beschlossenen Kreisgebietsreform [3] und deren
Umsetzung zum 01.07.2007 wurde die bisherige Struktur des damaligen Abfallzweck-
verbandes Nordharz und die Organisation der Abfallwirtschaft auf den neuen Landkreis
Harz ausgerichtet. Da mit der Auflösung und Zusammenlegung der drei Trägerlandkreise
zu einem Landkreis der Abfallzweckverband in dieser Organisationsform nicht mehr
zweckentsprechend weitergeführt werden konnte, musste dieser in eine andere
Organisationsform überführt werden. Am 23.12.2007 wurde deshalb die
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) gegründet, welche am
01.01.2008 die Aufgaben des Abfallzweckverbandes als Funktionsnachfolger
vollinhaltlich weitergeführt hat.
Der Verwaltungsrat der enwi beschloss in seiner Sitzung am 30.01.2014 nach
Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 4 des Abfallgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (AbfG LSA [2]) und auf Grundlage der Beschlussvorlage I/106/2014, das
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) der enwi für die Jahre 2014 bis 2018. Mit Ablauf dieses
Zeitrahmens gilt es gemäß AbfG LSA [2] dieses Konzept für die nächsten Jahre
fortzuschreiben.

1   Abfallwirtschaftliche Grundlagen
1.1 Veranlassung
Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi) ist als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG [1] zuständig für die
kommunale Abfallentsorgung im Landkreis Harz.

Nach § 21 KrWG [1] haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur
Wiederverwendung, das Recycling und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden
und ihnen zu überlassenen Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die
Abfallwirtschaftskonzepte regeln die Länder.

Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Sachsen-Anhalt sind die
Anforderungen im § 8 des AbfG LSA [2] festgeschrieben.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist gemäß § 8 (1) AbfG LSA [2] alle 6 Jahre fortzuschreiben.

Mit der vorliegenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes analysiert die
Entsorgungswirtschaft den Stand der Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet hinsichtlich
der
                Abfallarten
                Abfallmengenentwicklung
                Entsorgungswege

bis zum Jahr 2018.

Unter Beachtung der bundes- und landesrechtlichen Anforderungen an die Organisation
der Abfallwirtschaft bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zeigt das Abfallwirtschaftskonzept weiterhin die Ziele und die
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung
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abfallwirtschaftliche Entwicklung im Entsorgungsgebiet der Entsorgungswirtschaft des
Landkreise Harz bis zum Jahr 2024 auf.

1.2 Rechtliche Grundlage auf EU- und Bundesebene
Zur Erringung einer starken europäischen Kreislaufwirtschaft hat die EU umfangreiche
Änderungen an den Richtlinien zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von
Abfällen beschlossen. Ausgehend vom im Dezember 2015 veröffentlichten europäischen
Kreislaufwirtschaftspaket erfolgte die Überarbeitung des Legislativvorschlags für Abfälle,
mit dem vier zentrale Rechtsakte des EU-Abfallrechts geändert wurden:
- die Abfallrahmenrichtlinie (ARRL)[4],
- die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle [5],
- die Richtlinie über Altdeponien [6] sowie
- die Richtlinie über Altfahrzeuge, über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien
  und Altakkumulatoren und über Elektro- und Elektronikaltgeräte [7].

Mit dem Beschluss des EU-Kreislaufwirtschaftspaketes zum 30.05.2018 sind vor allem die
Änderungen der ARRL zu beachten. Sie umfassen im Kern erweiterte Anforderungen zur
Förderung der Vermeidung von Abfällen, die Festlegung von Zielen für das Recycling und
die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Siedlungsabfällen unter Zugrundelegung
einer neuen Berechnungsmethode, Mindestanforderungen für erweiterte Systeme der
Herstellerverantwortung, erweiterte Kriterien zum Bemessen des Endes der
Abfalleigenschaft sowie neue Anforderungen an die getrennte Sammlung.
Mit Umsetzung dieser Beschlüsse in das deutsche Recht werden vor allem die Regelungen
zu Rücknahmesystemen der Hersteller dahingehend mit Spannung erwartet, ob die örE
daran maßgeblich mitwirken werden. In jedem Falle werden erweiterte Rücknahme-
systeme der Hersteller mittelfristig nach Wirksamwerden Auswirkungen auf die Höhe der
Abfallmengen haben.

Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind die abfallrechtlichen
Rahmenbedingungen im KrWG [1] festgelegt. Der Geltungsbereich gemäß § 2 (1) umfasst
die Vermeidung, die Verwertung, die Beseitigung und die sonstigen Maßnahmen der
Abfallbewirtschaftung von Abfällen.
Die Ausgestaltung dieses Bundesgesetzes erfolgt in den dazu erlassenen Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften sowie den entsprechenden Landesgesetzen und untergesetzlichen
Regelungen.

Anliegen des Gesetzgebers ist, die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der
natürlichen Ressourcen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und
Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Außerdem wurde die bundesdeutsche
Gesetzgebung von 1996 an geltendes EU-Recht angepasst. Die Neufassung ist am
01.06.2012 in Kraft getreten und setzt die neue Europäische Abfallrahmenrichtlinie [4] um.
Dabei sind unter anderem die Präzisierung des Abfallbegriffes und des Verwertungs-
begriffes, die Festlegung der Recycling- und Verwertungsquoten bei Papier, Metall,
Kunststoffen und Glas sowie Bau- und Abbruchabfällen, das Erstellen von
Abfallvermeidungsprogrammen und die Festlegung einer 5-stufigen Abfallhierarchie
wichtige Bestandteile.
Die Reihenfolge der Stufen der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG [1]lautet:
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung
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    -   Vermeidung,
    -   Vorbereitung zur Wiederverwendung,
    -   Recycling,
    -   sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
    -   Beseitigung.

Von den auf Rechtsgrundlage KrW-/AbfG [8] bzw. des KrWG [1] erlassenen Gesetzen
und Verordnungen sind die nachstehend genannten für die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger in der Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen besonders
bedeutungsvoll:

   Verpackungsverordnung [9] bzw. ab 01.01.2019 das Verpackungsgesetz [10]
   Altholzverordnung [11]
   Elektro- und Elektronikgerätegesetz [12]
   Gewerbeabfallverordnung [13]
   Deponieverordnung [14]

1.3 Rechtliche Grundlagen auf Landesebene
Auf Landesebene ist als wichtigste Rechtsgrundlage das AbfG LSA [2] zu nennen.

Für den Umgang mit kompostierbaren Abfällen ist die Verordnung zur Übertragung von
Verordnungsermächtigungen im Abfallrecht (GartAbfV) [15] von Bedeutung.

Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
sind im § 8 (2) des AbfG LSA [2] festgehalten. Danach hat es mindestens zu enthalten:

1. Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden
   Abfälle,
2. Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zur
   Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle,
3. die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht
   ausgeschlossen ist,
4. Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,
5. Angaben über die zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen und die geschätzten Bau- und
   Betriebskosten der zur Abfallentsorgung im jeweiligen Gebiet notwendigen
   Abfallentsorgungsanlagen.

Bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes sind die Vorgaben der
Abfallwirtschaftsplanung des Landes Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat im Oktober 2017 den aktuellen
Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt [16] bekannt gegeben und veröffentlicht,
welcher die Entwicklung des Abfallaufkommens bis zum Jahr 2025 darstellt. Er enthält
Teilpläne für gefährliche Abfälle und für Siedlungsabfälle.
Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten sind verpflichtet, diese
den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung nicht in der Lage sind
oder diese nicht beabsichtigen. Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung
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(z. B. Gewerbe) sind ebenfalls den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu
überlassen, soweit Erzeuger und Besitzer diese Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigen
oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern. Abfälle zur
Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen müssen den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern nicht überlassen werden.

Von der Abfallentsorgung können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle zur
Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen ausschließen,
soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen
anfallenden Abfällen entsorgt werden können oder die Sicherheit der umweltverträglichen
Beseitigung im Einklang mit dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt durch
einen anderen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet wird.
Maßgebend für den Ausschluss bestimmter Abfallarten im Entsorgungsgebiet ist die
jeweils aktuell geltende Abfallsatzung mit dem dazugehörigen Ausschlusskatalog sowie
ggf. getroffenen Einzelfallentscheidungen.

1.4 Zielstellung des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzeptes
Die enwi nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Landkreis Harz die
Abfallentsorgung auf der Grundlage bestehender Gesetze, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften und Satzungen vor.
Im Abfallwirtschaftskonzept wird der erreichte Stand der Abfallwirtschaft dokumentiert
und die Entwicklung des Abfallaufkommens bis zum Jahr 2024 prognostiziert. Daraus
leiten sich Maßnahmen ab, um unter Beachtung der abfallrechtlichen Regelungen und den
Anforderungen an eine bürgernahe und kostengünstige Entsorgung weiterhin die
Entsorgungssicherheit auf hohem umwelttechnischem Niveau zu gewährleisten.

Bei der Lösung ihrer Aufgaben definiert die enwi hieraus folgende Ziele:

1.     Vermeidung von Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und
       Schädlichkeit,

2.     Vorrang der Verwertungsmaßnahme, die dem Schutz von Mensch und Umwelt am
       besten gewährleistet, allerdings unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit,
       der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und des ökologischem Gleichranges,

3.     Förderung des Recyclings von Abfällen durch getrennte Erfassung und Sammlung
       in privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen sowie auf
       Wertstoffhöfen,

4.     gemeinwohlverträgliche Beseitigung nicht verwertbarer oder nicht weiter zu
       behandelnder Restabfälle,

5.     Organisation einer kostengünstigen und ökologischen Entsorgung,

6.     Deckung des Entsorgungsbedarfs und Schaffung der Entsorgungssicherheit.

Die enwi setzt diese Ziele so um, dass eine abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung
der natürlichen Ressourcen stattfindet, Abfälle zur Verwertung in hohem Maße in den
10

Stoffkreislauf zurückgeführt oder energetisch verwertet werden, bzw. Abfälle zur
Beseitigung nach entsprechender thermischer Behandlung umweltverträglich entsorgt
werden.
Hierzu bedient sich gemäß § 3 (3) AbfG LSA [2] die Entsorgungswirtschaft unter
Beachtung des Vergaberechts auch zuverlässiger Dritter.

2 Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)
Die enwi betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung und entsorgt die Abfälle
im Landkreis Harz im Sinne der Vorschriften des KrWG [1] und des AbfG LSA [2]. Die
enwi ist strukturell wie folgt aufgebaut:

Bild 1

Sitz der enwi ist Halberstadt. Sie ist ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Der Vorstand leitet eigenverantwortlich im
Rahmen der Unternehmenssatzung die enwi und ist, neben dem Verwaltungsrat, auch ein
Organ dieser AöR.

Für folgende Aufgaben ist die enwi im Wesentlichen zuständig:

- Planung, Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung,
- Erlass von Abfallentsorgungs-, Abfallgebühren- sowie Verwaltungskostensatzungen,
- Erstellung von Abfallbilanzen,
- Realisierung des Gebühreneinzuges, der Vollstreckung, des Rechnungs- und
  Mahnwesens und allgemeine Kassentätigkeiten,
- Durchführung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit.
Diese Aufgaben werden in den beiden Abteilungen Finanzwirtschaft sowie Entsorgung
und Unternehmenskommunikation realisiert.
11

Neben dem Vorstand ist der Verwaltungsrat der enwi des Landkreises Harz mit 10
Mitgliedern Beschlussorgan, der sich aus acht Kreistagsmitgliedern, dem jeweiligen
Landrat des Landkreises Harz und einem Beschäftigtenvertreter der enwi zusammensetzt.
Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, aber ebenso wie der
Beschäftigtenvertreter ohne Stimmrecht.

Die Abfallentsorgungssatzung (AES) mit Ausschlusskatalog [17] sowie die
Abfallgebührensatzung (AGS)[18] bilden die wesentlichen Grundlagen der von der enwi
zu erfüllenden kommunalen Leistungen.

Nach § 20 (2) KrWG [1] können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit
Zustimmung der zuständigen Behörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) Abfälle
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen von der
Entsorgung ausschließen. Der Ausschluss von Abfällen kann nach § 5 (1) AbfG LSA [2]
bei Zustimmung durch die Obere Abfallbehörde allgemein durch Satzung oder durch
schriftliche Entscheidung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfolgen.
Der Ausschluss von Abfällen für den Landkreis Harz ist im Wesentlichen im
Ausschlusskatalog der Abfallentsorgungsatzung [17] geregelt.

3   Beschreibung des Entsorgungsgebietes
3.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur einschließlich Bevölkerungs-
    prognose
Das Gebiet der Entsorgungswirtschaft mit dem Landkreis Harz umfasst eine Fläche von
2.104 km² im Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Westen grenzt das Entsorgungsgebiet an 3
Landkreise des Bundeslandes Niedersachsen, im Süden an den Landkreis Mansfeld-
Südharz und das Bundesland Thüringen (Landkreis Nordhausen), im Osten an den
Salzlandkreis und im Norden an den Bördekreis.

    Bild 2
12

Das Entsorgungsgebiet erstreckt sich im westlichen Teil Sachsen-Anhalts vom nördlichen
Harzvorland bis in die Höhenlagen des Harzes mit der höchsten Erhebung, dem Brocken,
mit 1.142 m.

Nach der im Landtag Sachsen-Anhalt beschlossenen Kreisgebietsreform [3] wurden die 3
Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zum 1. Juli 2007 aufgelöst. Es
wurde ein neuer Landkreis Harz aus den Gemeinden der bisherigen Landkreise
Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz des
bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt, gebildet. Kreisstadt des Harzkreises ist
Halberstadt. Es gibt 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde.

Entsorgungsschwerpunkte sind die Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode
sowie Blankenburg und Thale, da in diesen Städten über die Hälfte der Einwohner des
Landkreises beheimatet sind.

Weiterhin ist zu beachten, dass das Entsorgungsgebiet eine vorwiegend ländliche Raum-
und Siedlungsstruktur hat, wie in Tabelle 1 zu sehen ist. So ist erkennbar, dass die
landwirtschaftlich genutzte Fläche den weitaus größten Anteil in der Nutzungsstruktur des
Landkreises Harz hat. Die besiedelten Räume nehmen nur einen minimalen Teil der
Landkreisfläche ein.
Einen weiteren großen Teil der Fläche nehmen die Waldgebiete ein. Dort entspringen die
Flüsse des Landkreises, die Selke, die Bode, die Holtemme und die Ilse. Ein ausgedehntes
Wander- und Radwegenetz führt Touristen und Einheimische vorbei an Talsperren und
malerischen Flusstälern.

                  Nutzungsart                        Fläche (ha)       %
                  Gebäude- und Freifläche                  8.341     3,96
                  Betriebsfläche                           1.130     0,54
                  Erholungsfläche                          4.216     2,00
                  Verkehrsfläche                           7.159     3,40
                  Landwirtschaftliche Fläche             109.494    52,03
                  Waldfläche                              77.204    36,69
                  Wasserfläche                             2.438     1,16
                  Flächen anderer Nutzung                    452     0,22
                  Gesamt                                 210.434   100,00
                 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
                 Tabelle 1: Bodenflächennutzung im Landkreis Harz 2009

Mit Stand vom 31.12.2017 betrug die Einwohnerzahl 216.299 (103 Einwohner/km²). Auf
die Städte und Gemeinden teilt sich der Bevölkerungsanteil wie folgt auf (Diagramm 1):
13

          Zuordnung der Einwohnerzahlen auf die Gemeinden im Landkreis
                                     Harz
                               Stand: 31.12.2017

                                                                               Stadt Halberstadt
              40.871
                                                                               Stadt Wernigerode
              32.837
                                                                               Stadt Quedlinburg
              24.216
              19.985                                                           Stadt Blankenburg/Harz

              17.600                                                           Stadt Thale
              12.281                                                           Verbandsgemeinde Vorharz
              11.176                                                           Stadt Osterwieck
              10.563                                                           Stadt Oberharz am Brocken
              9.535                                                            Stadt Ilsenburg
              9.018                                                            Stadt Ballenstedt
              7.894
                                                                               Gemeinde Nordharz
              7.812
                                                                               Stadt Harzgerode
              7.165
                                                                               Gemeinde Huy
              5.346
                                                                               Stadt Falkenstein/Harz
          0             10.000    20.000      30.000       40.000     50.000

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 31.12.2017
Diagramm 1

Die Bevölkerungsdichte liegt damit weit unter dem Bundesdurchschnitt, stimmt aber
nahezu mit dem Landesdurchschnitt Sachsen-Anhalts (109 Einwohner/km²) überein.
Sachsen-Anhalt gehört damit zu den bevölkerungsärmsten Bundesländern. Die
Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Harz in den letzten 7 Jahren wird in
Tabelle 2 dargestellt.

    2012               2013       2014         2015          2016        2017                2018*

  223.094             221.043    219.618      221.366       219.643    216.299            215.700

Quelle: Statisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Tabelle 2: Einwohner des Landkreises Harz (Stand 31.12 des jeweiligen Jahres)
*) voraussichtliches Ist

Aus Tabelle 2 ist erkennbar, dass die Bevölkerungszahlen im Entsorgungsgebiet
tendenziell rückläufig sind. Die Steigerung im Jahre 2015 ist mit der Aufnahme von
Flüchtlingen und Migranten zu begründen.
Für das Jahr 2024 geht diese Prognose von 203.528 Einwohnern aus (Diagramm 2). Dies
entspricht einem Bevölkerungsrückgang von ca. 5,6 % gegenüber dem voraussichtlichen
Ist von 2018.
14

                   Einwohner im Landkreis Harz (Prognose)
               216.000

               214.000

               212.000

               210.000
   Einwohner

               208.000

               206.000
                                                                                     Einwohner
               204.000

               202.000

               200.000

               198.000
                         2019   2020    2021          2022   2023       2024
                                               Jahr

Diagramm 2
Quelle: 6.Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt

Die demographische Entwicklung in Deutschland macht, wie oben schon betrachtet, auch
vor dem Landkreis Harz nicht Halt. Die Gründe für die prognostizierte sinkende
Einwohnerzahl sind vor allem in der niedrigen Geburtenrate, der im Vergleich zur
Geburtenrate höheren Sterblichkeit und der hohen Abwanderungsquote junger
erwerbstätiger Menschen zu suchen. So wird die Zahl der über 65-Jährigen im Jahr 2025
32,8 % betragen, die Anzahl der Menschen, welche sich im erwerbsfähigen Alter befinden,
sinkt auf 53,1 % (Quelle: statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Regionalisierte
Bevölkerungsprognose 2008-2025).

Die demographische Entwicklung steht im direkten Zusammenhang mit den anfallenden
Abfallmengen. Je weniger Einwohner im Landkreis Harz leben, desto weniger Abfälle
entstehen. Jedoch erhöht sich das spezifische Abfallaufkommen pro Einwohner und Jahr,
da die Abfallmenge eines Haushaltes nicht linear zur Personenzahl des Haushaltes sinkt.
Durch das veränderte Konsumverhalten der älteren Bewohner im Gegensatz zur jüngeren
Bevölkerungsschicht verändert sich auch die Abfallzusammensetzung.

Die enwi ist sich bewusst, dass durch die alternde Bevölkerung und den
Bevölkerungsrückgang die Dienstleistung der Abfallentsorgung vor immer größere
Anforderungen gestellt wird. Die Erhöhung des Services und des Komforts der
Abfallentsorgung steht u. a. auch bei älteren Bürgern dabei im Vordergrund. Jedoch hat die
enwi nicht nur die Aufgabe, den Bürgern kundenfreundliche Dienstleistungen zur
Verfügung zu stellen, sondern soll diese Dienstleistungen auch zu wirtschaftlich
vertretbaren Gebühren anbieten. Guter Service hat seinen Preis, dagegen stehen jedoch
immer weniger Gebührenzahler.
Es gilt dementsprechend ständig nach Lösungen zu suchen, die diesen Spagat zwischen
Dienstleistung und Wirtschaftlichkeit im Sinne einer hohen Kundenzufriedenheit erreicht.
15

3.2 Wirtschaftsstruktur
Die gut entwickelte Wirtschaftsstruktur wird im Landkreis hauptsächlich von der
Landwirtschaft, dem Dienstleistungsgewerbe, von klein- und mittelständischen Gewerbe-
und Handwerksbetrieben sowie vom Tourismus und Fremdenverkehr (Harz mit Brocken
und Nationalpark) bestimmt. Vor allem Firmen der Branchen wie:

   -   der Metallurgie und Metallverarbeitung
   -   des Maschinen- und Fahrzeugbaus
   -   der pharmazeutischen Industrie
   -   der Bauindustrie
   -   der Möbel- und Holzindustrie
   -   der Kunststoff- und Medizintechnik
   -   der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
   -   des Gartenbaus und der Saatzucht

haben sich hier angesiedelt.
Gründerzentren für Forschung und Entwicklung finden sich in den Orten Quedlinburg,
Harzgerode, Wernigerode und Halberstadt. Dazu liegt die Region zentral im
Forschungsdreieck von Braunschweig-Magdeburg, Halle und Göttingen. Die Hochschule
Harz mit Standorten in Halberstadt und Wernigerode mit ca. 3.300 Studenten bietet ein
breites Spektrum von Studiengängen in den Bereichen Wirtschaft, Technik und
Verwaltung.

Der Tourismus ist ein wichtiges Standbein des Entsorgungsgebietes. Die gesamte
Harzregion ist Ziel vieler Wanderer und Erholungssuchender pro Jahr. So locken in
Halberstadt die historische Altstadt und ein Domschatz, in Wernigerode neben den
Fachwerkhäusern das Schloss und die Schmalspurbahn zum Brocken; in Thale kann man
mit den Seilbahnen auf den Hexentanzplatz fahren und Quedlinburg wurde zum UNESCO-
Weltkulturerbe erklärt. Eine große Anzahl von Kunst- und Kulturschätzen sowie vielen
Museen wartet auf die Besucher.
Durch die Fertigstellung der Bundesstraße 6n (zukünftig Autobahn A36) im Landkreis
Harz im Jahr 2007 wurde eine durchgehende und schnelle Verbindung an die vorhandenen
Autobahnen A 395 in Niedersachsen und die A 14 in Sachsen-Anhalt geschaffen.
Unabhängig davon liegt der Landkreis Harz sehr zentral. Von Halberstadt aus fährt man
mit dem Auto in 50 Minuten bis Braunschweig oder Magdeburg.

Die Regionalbahn von Ilsenburg über Halberstadt fährt nach Magdeburg und Halle/Saale.
Die internationalen Flughäfen Hannover-Langenhagen, Leipzig-Halle und Magdeburg-
Cochstedt sind von der Kreisstadt Halberstadt circa 100 km entfernt. Dazu kommt in
Ballenstedt der Verkehrslandeplatz, welcher im Entsorgungsgebiet liegt. Mit der
Verbesserung der Infrastruktur wird eine positivere wirtschaftliche Entwicklung, auch
durch bessere Vermarktbarkeit, in der Nordharzregion erwartet. Das ist notwendig, damit
die Arbeitslosenquote im Landkreis Harz von ca. 9 % (2017) gesenkt werden kann.

Dem gegenüber steht eine stagnierende Erwerbstätigkeit. Speziell die sinkende
Erwerbstätigkeit in der Altersgruppe der unter 25-jährigen Menschen zeigt deutlich den
Zusammenhang zur bundesweiten negativen demografischen Entwicklung in dieser
16

Altersgruppe auf. Die Diagramme 3 und 4 stellen diese Entwicklung zwischen 2010 und
2016 dar.

                                       Erwerbstätige im Landkreis Harz
                                            (Jahresdurchschnitt)
                       95,0
                       94,0
           Anzahl in Tausend

                       93,0
                       92,0
                       91,0
                       90,0
                               2010   2011     2012    2013 2014    2015   2016
                                                       Jahre

       Quelle: Regionaldatenbank Deutschland
       Diagramm 3

                               Erwerbstätigkeit nach Altersgruppen im Landkreis
                                                     Harz
                         35
                                                                                  Unter 25 Jahre
                         30
          Anzahl in Tausend

                         25                                                       25-35 Jahre
                         20                                                       35-45 Jahre
                         15
                                                                                  45-55 Jahre
                         10
                          5                                                       55 und mehr
                          0                                                       Jahre
                               2010          2012        2014      2016
                                                    Jahre

       Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
       Diagramm 4

4 Abfallvermeidung und Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit
Unter Abfallvermeidung werden alle Vorkehrungen und Maßnahmen verstanden, die
ergriffen werden, bevor ein Stoff, ein Material oder ein Erzeugnis zu Abfall geworden ist.
Die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) sind im § 20 KrWG [1]
verankert. Danach ist der örE für die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet
angefallenen und überlassenen Abfälle zuständig. Gemäß AbfG LSA [2] § 1 (1) Nr. 1 ist
im Einklang mit dem KrWG [1] die abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern und die
Entstehung von Abfällen in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten
(Abfallvermeidung).
Im Gegensatz zur Bundesregierung, die durch entsprechende Gesetzgebungsverfahren und
dem Beschluss von Verordnungen aktiv zur Abfallvermeidung beitragen kann, sind die
Einflussmöglichkeiten des örE eher begrenzt.
Solche Einflussmöglichkeiten beziehen sich hauptsächlich auf ökonomische Maßnahmen
und solche zur Information und Motivation der Abfallerzeuger. Ökonomische Maßnahmen
17

sind z. B. die Schaffung von verursachergerechteren Gebührenmodellen, die dem
Abfallerzeuger finanzielle Anreize zur Vermeidung oder besseren Trennung seines Abfalls
geben.
Maßnahmen zur Information und Motivation dienen als Instrumente, um beim
Konsumenten Änderungen im Konsumverhalten in Richtung Abfallvermeidung zu
initiieren.

4.1 Abfallvermeidung im Landkreis Harz
Die enwi hat im Rahmen der Hausmüllentsorgung zum 1. Januar 2003 ein Identsystem an
den Restmüllbehältern eingeführt, womit eine genaue Zuordnung insbesondere der Anzahl
der Behälterleerungen zu den einzelnen Abfallerzeugern erfolgen kann. Für diese stehen
für ihren Bedarf die unterschiedlichsten Behältergrößen zur Verfügung. Somit kann der
anfallende Restmüll jedem Haushalt und jedem angeschlossenen Gewerbekunden
volumenmäßig zugeordnet werden. Die enwi ist damit in der Lage, die Gebühren
verursachergerecht einzufordern bzw. der Abfallerzeuger kann mit seinem Konsum- und
Trennverhalten aktiv Einfluss auf die Höhe der Gebühren nehmen.
Im Landkreis Harz besteht damit das feste Ziel, durch finanzielle Anreize (Leerungs- und
Leistungsgebühren) Einfluss auf das Konsumverhalten zu nehmen, so dass hiermit ein
Bewusstsein geschärft wird, welches einen Zusammenhang zwischen Abfallvermeidung
(z. B. Einkauf verpackungsarmer Produkte) und Höhe der Gebührenbelastung herstellt.

Im Rahmen von Vereinbarungen fördert die enwi die Abgabe von gebrauchsfähigen
Möbeln. Die vertraglich gebundenen Abgabemöglichkeiten bestehen derzeit mit zwei
Einrichtungen. Auf diese Weise werden jährlich Wohnungsgegenstände mit einer
Gesamtmenge von ca. 20 - 30 Mg vermittelt. Mit dieser Maßnahme wird die Entstehung
von Abfall aus diesen Möbeln zwar nicht verhindert und nur verzögert, jedoch führt ein
etwas langsamerer Konsum auch zur Vermeidung von Abfall. Neben den
abfallwirtschaftlichen Aspekten (Vermeidung) trägt diese Form der Wiederverwendung
zusätzlich zur Schaffung und Sicherung von externen Arbeitsplätzen bei. Die
kostengünstige Abgabe von Einrichtungsgegenständen an sozial schwache Bürger ist ein
nicht zu verachtender Beitrag in der heutigen Gesellschaft.

4.2 Öffentlichkeitsarbeit, Abfall- und Wertstoffberatung im Landkreis
    Harz
Die örE sind entsprechend § 46 KrWG [1] im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben
zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen verpflichtet. Umweltbewusstes Abfallverhalten und Akzeptanz
der vorgegebenen Abfallsammelsysteme durch die privaten Haushalte, öffentlichen und
gewerblichen Einrichtungen ist wichtigste Voraussetzung einer funktionierenden
Abfallwirtschaft. Es beeinflusst wesentlich die Art und Menge der im Landkreis
anfallenden und zu entsorgenden Abfälle. Dabei gilt: Je besser die Bürgerinnen und Bürger
informiert sind, desto effektiver trennen diese und Verwertungsanlagen können
entsprechend hohe Verwertungsquoten erzielen.
Die Aufgaben und Ziele sind wie folgt zu beschreiben:

- Aufklärung und Information der Bevölkerung und Gewerbetreibenden über
  abfallwirtschaftliche Zusammenhänge mit dem Ziel, umweltbewusstes Verhalten weiter
18

  zu fördern,
- Beeinflussung des Konsumverhaltens im Hinblick auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit,
- Informationen über Abfallarten und Wertstoffe einschließlich deren Entsorgungsmöglich-
  keiten an die Abfallerzeuger.

Die Öffentlichkeitsarbeit sowie Abfall- und Wertstoffberatung im Bereich der
Abfallwirtschaft wird im Landkreis Harz weitgehend von der enwi wahrgenommen. Dafür
sollen an dieser Stelle die Entsorgungskalender, das Abfallberatungstelefon, das
Kinderpuppentheater, Schulprojekte, Werbemaßnahmen zu ökologischen Themen und die
Internetseite der enwi benannt werden. Auf Grundlage des AWK`s 2014 - 2018 wurden
zahlreiche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit definiert und daraufhin untersucht. Im
Ergebnis wurden auf der Internetseite eine Rubrik „Was, wie, wohin?“ erstellt, die
Möglichkeit zum Abrufen des Entleerungsberichtes pro Grundstück zugefügt und die
Internetseite der enwi durch einen Gebührenrechner ergänzt.
In den Entsorgungskalendern der enwi besteht nunmehr die Möglichkeit mittels QR-Code
wichtige Informationen auf mobile Endgeräte zu transferieren.

Die enwi hat im Zuge der Umfirmierung vom Zweckverband zur Anstalt öffentlichen
Rechts zum 1. Januar 2008 ein modernes und ansprechendes Erscheinungsbild. Dieses Bild
wird mit Hilfe von Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit für alle Bürgerinnen und Bürger
auf hohem Niveau gehalten.

5 Überblick der Erfassungssysteme im Landkreis Harz
5.1 Hol- und Bringsysteme mit Darstellung der Entwicklung bis 2024

Tabelle 3
19

5.1.1   Holsysteme
5.1.1.1 Holsysteme, wiederkehrend
Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall aus der Regelabfuhr

Die Einsammlung und der Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall
erfolgen über eine Regelabfuhr durch ein privates Entsorgungsunternehmen, welches nach
EU-weiter Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag erhielt.
Die Abholung von Hausmüll erfolgt für 2-Rad-Behälter alle 14 Tage. Dafür stehen 60-l,
80-l, 120-l und 240-l-Behälter bereit. Die Abfallbehälter befinden sich im Besitz der enwi
und sind mit einem Transponder (Chip) versehen. Dieser ermöglicht der enwi eine
Gebührenabrechnung nach dem tatsächlichen Volumen. Der Bereitstellungsort für diese
Behälter ist der Straßenrand an einer dem öffentlichem Verkehr gewidmeten Straße.

Die Entleerung der 1.100-l-Behälter (4-Rad) kann wöchentlich, zweimal wöchentlich, 14-
täglich sowie nach Bedarf erfolgen. Auch diese Behälter sind Eigentum der enwi und mit
einem Transponder versehen. Der Platz der Bereitstellung ist in der Regel der ständige
Stellplatz der Behälter.

Entwicklung bis 2024
Grundsätzlich sind für diese Abfälle in den Bereichen Sammellogistik, Abfuhrrhythmus
und Verwertung keine Änderungen geplant.
Im Zeitraum des derzeit gültigen AWK‘s wurden Betrachtungen zur Erweiterung des
Serviceangebotes im Hausmüllbereich durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass
mit Einführung des Bedarfsentsorgungssystems (Identsystem) ein Servicestand erreicht
wurde, der den Abfallerzeuger in die Lage versetzt, selbst über die Notwendigkeit der
Entleerung seiner Restabfallbehälter zu entscheiden. Dazu müssen die Behälter an den
vorgegebenen Bereitstellungsplätzen entsprechend bereitgestellt werden. Damit wird durch
den Müllwerker zweifelsfrei erkannt, dass ein Entsorgungsbedarf besteht. Um einen
weiteren Service anbieten zu können, wie u. a. Abholung der Behälter vom Grundstück,
müssten wiederum zusätzliche Kennzeichnungen an den Behältern als sichtbares Zeichen
der Entleerung für den Müllwerker angebracht werden. Diese zusätzliche Kennzeichnung
inklusive der erhöhten logistischen Aufwendungen führt so zu höheren Kosten und wurde
im Vergleich zum bestehenden Bedarf nicht weiter betrachtet. Somit wird eingeschätzt,
dass eine Erweiterung des derzeitigen Serviceangebotes aus wirtschaftlichen und
logistischen Gründen auf Grundlage der vorhandenen Entsorgungssysteme nicht
notwendig ist.

Altpapier

Die haushaltsnahe Einsammlung von bereitgestelltem Altpapier erfolgt für 2-Rad-Behälter
4-wöchentlich und für 4-Rad-Behälter wöchentlich. Die Behälter sind Eigentum der enwi.
Bei 2-Rad-Behältern wird nach 120-l- bzw. 240-l-Altpapierbehältern unterschieden. Wie
auch bei der Hausmüllsammlung ist der Bereitstellungsplatz für 2-Rad-Behälter der
Straßenrand und für 4-Rad-Behälter der eigentliche Stellplatz.
Die Leistungsvergabe der haushaltsnahen Einsammlung erfolgt durch europaweite
Ausschreibung an einen Dritten.
20

Entwicklung bis 2024
Die blauen Altpapierbehälter werden von der Bevölkerung des Landkreises Harz sehr gut
angenommen, genauso auch von gewerblichen Unternehmen und dergleichen. Die leicht
steigenden Mengen in den Jahren 2013 bis 2017, trotz sinkender Einwohnerzahlen und
konkurrierender Sammelsysteme, verdeutlichen dies. Eine grundsätzliche Änderung ist in
diesem Bereich somit nicht vorgesehen.

Im AWK 2014 - 2018 wurde angeregt, eine Rückvergütung aus den Altpapiererlösen an
die Abfallerzeuger in Zukunft in Erwägung zu ziehen. Dabei wurden 2 Varianten
betrachtet. Aufgrund hoher zusätzlicher Investitionskosten im Bereich der Fahrzeugtechnik
(Anschaffung von Messtechnik zur Gewichtsbestimmung) wurde diese Variante
fallengelassen und nur noch eine Abrechnung auf Basis geleerter Behältervolumina in
Erwägung gezogen. In der weiteren Betrachtung wurden die Kosten dargestellt, die
notwendig sind, um die Zuordnung der Altpapiererlöse an die Grundstücksbesitzer zu
realisieren. Im Ergebnis der wirtschaftlichen Betrachtung wurde von einer Rückvergütung
der Altpapiererlöse abgeraten. Bestehende Anreize, wie z. B. grundstücksbezogene
Erfassung für Haushalte und Gewerbe, Annahme auf Wertstoffhöfen, Behältervielfalt, zur
Getrenntsammlung von Altpapier über das enwi-eigene Sammelsystem sollen weiter
aufrecht erhalten werden.

Weiterhin wurde auch im Altpapierbereich recherchiert, ob eine Erweiterung des
Serviceangebotes bei der Einsammlung für erforderlich erachtet wird. Wie bereits im
Bereich der Hausmüll und hausmüll(hm)-ähnlichen Gewerbeabfälle dargestellt wurde,
besteht derzeit keine Notwendigkeit, das bestehende Sammelsystem zu erweitern.

Bioabfälle (kompostierbare Abfälle aus Straßensammlung)

Die Straßensammlung und der Transport von kompostierbaren Abfall ist Bestandteil des
derzeit gültigen „Vertrages zur Einsammlung und zum Transport von Sperrmüll, von
Baum- und Strauchschnitt sowie von Weihnachtsbäumen im Landkreis Harz“. Diese
Leistung wurde somit an ein Dritten vergeben.

Der Vertrag legt für die Einsammlung und den Transport von Baum- und Strauchschnitt
fest, dass der Sammler zweimal jährlich flächendeckend (grundstücksbezogen) eine
Sammlung durchführt, welche im Frühjahr überwiegend in den Monaten März/April und
im Herbst überwiegend in den Monaten Oktober/November eines jeden Jahres erfolgen
soll.

Auf Grundlage des AWK‘s 2014 - 2018 wurde im Jahre 2017 zusätzlich vereinbart, dass
eine zweimalige Abfuhr der Sammlung in den Monaten September, Oktober und
November von den Grundstücken durchzuführen ist.
Als Bereitstellungsplatz gilt der Straßenrand bzw. der Stellplatz für Hausmüll- und
Altpapierbehälter. Bereitgestellt werden kann der kompostierbare Abfall in Bündeln, in
Papiersäcken und in leicht zu entleerenden Behältnissen wie Kinderbadewannen, Eimern
und speziellen Kompostsäcken.

Zu der Möglichkeit, Bioabfälle aus der Straßensammlung mittels Biotonne zu erfassen,
nimmt die enwi unter Punkt 8 dieser Fortschreibung ausführlich Stellung.
21

Bioabfälle (kompostierbare Abfälle aus Gartenanlagen)

Seit dem Herbst 2001 wird erfolgreich die Aktion „Verwerten statt Verbrennen“ in den
Gartenanlagen des Landkreises durchgeführt. Nach Abstimmung mit interessierten
Gartenvorständen werden kostenlos Container zur saisonalen Übernahme von
kompostierbaren Abfall bereitgestellt. Das Angebot wird jeweils zeitlich parallel zu den
Straßensammlungen realisiert. Dieses Angebot für die organisierten Kleingärtner hat sich
im Landkreis Harz in den letzten Jahren sehr stark entwickelt.
Durch jährliche Ausschreibungen werden dafür Containerdienste aus dem Landkreis Harz
gebunden.

Bioabfälle (Weihnachtsbäume)

Mit Beginn eines neuen Jahres wird seit vielen Jahren die Einsammlung von
Weihnachtsbäumen durchgeführt. Diese ausgeschriebene Leistung wird durch einen
beauftragten Dritten durchgeführt.
Die Übernahme der Weihnachtsbäume geschieht teilweise mittels einer
grundstücksbezogenen Straßensammlung, aber auch durch Abholung von abgestimmten
Sammelplätzen. In einigen wenigen Gemeinden/Orten werden die Weihnachtsbäume im
Rahmen von Brauchtumsfesten benötigt. Diese Orte können nach Abstimmung von dieser
Leistung der enwi befreit werden.

Entwicklung der Sammlungen bis 2024
Die Einführung der 2. Herbststraßensammlung im Jahr 2017 hat die Erwartungen an die
Akzeptanz und den sich daraus ergebenen Abfallmengen voll erfüllt. Die Reduzierung auf
nur eine Herbstsammlung ist somit nicht vorgesehen.
Die Abfuhr von kompostierbaren Abfällen aus Gartenanlagen und die Abfuhr der
Weihnachtsbäume werden auch weiterhin zur Leistungspalette der enwi gehören.
Es wird weiterhin zu prüfen sein, ob unter wirtschaftlichen und ökologischen
Gesichtspunkten ein weiterer Ausbau der Sammlung erfolgen soll.

Leichtverpackungen

Die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundverpackungen,
Metallen usw. erfolgte auf Basis der Verpackungsverordnung [9]. Ab 01.01.2019 trat das
Verpackungsgesetz [10] in Kraft, welche die Verpackungsverordnung [9] ablöst. Diese
Verordnung (Gesetz) regelt die Entsorgung über privatwirtschaftliche Systeme.
Sogenannte duale Systembetreiber schreiben u. a. die Einsammlung und die Verwertung
der Leichtverpackungen aus. Eine Beteiligung der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger
wird über eine Abstimmungsvereinbarung realisiert. Daraus hervor geht u. a. die
sogenannte Systembeschreibung für Leichtverpackungen. Diese regelt hauptsächlich das
anzuwendende Behältersystem und den Abfuhrrhythmus dieser Behältnisse.
Derzeit erfolgt im Landkreis Harz haushaltnah an den Grundstücken der privaten
Endverbraucher die Entsorgung der Leichtverpackungen mittels Gelber Säcke. Innerhalb
von Großwohnanlagen und Kompaktbebauungen sind gelbe Sammelbehälter mit einem
Volumen von 1.100 Litern vorgesehen.
22

Entwicklung bis 2024
Ab dem 01.01.2019 ist Verpackungsverordnung [9] durch das Verpackungsgesetz
(VerpackG) [10] ersetzt worden. Mit diesem Gesetz wird den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine deutlich stärkere Position
bei der erforderlichen Abstimmung mit den dualen Systemen zugebilligt. Die enwi wird
die neue Rechtslage dahingehend nutzen, dass innerhalb der gesetzlich vorgegebene
Übergangsfrist gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 VerpackG [10] von 2 Jahren Vorbereitungen
getroffen werden, um für den Landkreis Harz die optimalste Variante für die Einsammlung
der Leichtverpackungen gegenüber den dualen Systembetreibern durchzusetzen (siehe
Punkt 9.3).

5.1.1.2 Holsysteme nach Bedarf
Sperrmüll ohne Altholz und Altholz aus Sperrmüll

Die Entsorgung von am Straßenrand bereitgestelltem Sperrmüll im Landkreis Harz erfolgt
als Sperrmüll ohne Altholz und/oder als Altholz aus Sperrmüll. Direkt vor Ort werden
durch die Fahrzeugbesatzungen die Abfälle in beide Abfallarten getrennt. Die Abholung
wird durch ein per Ausschreibung beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Innerhalb von
3 Wochen nach Anmeldung ist diese Bedarfsabfuhr durch das Unternehmen zu
organisieren. Als maximale Bereitstellungsmenge sind 10 cbm/Abfuhr vorgegeben. Eine
Beschränkung der Anzahl der Abfuhr pro Grundstück ist nicht vorgegeben.

Entwicklung bis 2024
An dem bisherigen System der Entsorgung von Sperrmüll soll in den nächsten Jahren
festgehalten werden. Auch wird weiterhin jährlich untersucht, ob die getrennte Sammlung
von Sperrmüll ohne Altholz und Altholz aus Sperrmüll wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Erweiterung der Leistungen bei der Sperrmüllentsorgung über den derzeitigen
Bereitstellungsplatz hinaus wurde gemäß AWK 2014 - 2018 untersucht. Dabei wurden
Szenarien (Teilleistungen) entwickelt, wie Demontage von Möbeln in Wohnungen und
Gebäuden, Aufnehmen von Teppichen, Linoleum, Auslegware und Transport der
Sperrmüllgegenstände aus den Wohnungen und Gebäuden zum jeweiligen
Bereitstellungsplatz. Im Ergebnis wurde erkannt, dass bei der derzeitigen Bedarfssituation
sämtliche Teilleistungen durch die Abfallerzeuger an Dritte vergeben werden können. Der
Aufbau eines eigenen logistischen Bereiches innerhalb der enwi zur Abholung von
Sperrmüll aus Wohnungen und Gebäuden ist bis auf Weiteres nicht geplant. Die dazu
notwendigen Kapazitäten an Personal und Fahrzeugtechnik für die Beräumungen müssten
zusätzlich beschafft werden. Der Aufbau eines Logistikzentrums wäre ebenfalls
erforderlich. Die Gebühren für diese Leistung wären nach den derzeitigen Erkenntnissen
gegenüber den Abfallerzeugern nicht zumutbar.
Eine gewünschte Verkürzung des Leistungszeitraumes zur Abholung von Sperrmüll nach
Anmeldung von 3 Wochen auf 2 Wochen ist bei Vertragsverlängerungen im Rahmen des
Vergaberechts nicht durchzusetzen. Mit Neuvergabe dieser Leistung ist ein verkürzter
Leistungszeitraum anzustreben.

Abholung Elektrogeräte

Die kostenpflichtige Einsammlung von elektrischen Altgeräten erfolgt nach schriftlicher
oder telefonischer Anmeldung durch den Abfallbesitzer. Die angemeldeten
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Elektroaltgeräte (Elektrogroßgeräte) gehören hauptsächlich zu den Sammelgruppen 1 - 3.
Ab 01.12.2018 änderte sich die Bezeichnung der Sammelgruppen. Die Elektrogroßgeräte
finden sich nunmehr in den Gruppen 1, 2 und 4 wieder.
Die Abholung der Elektroaltgeräte erfolgt vom Grundstück bzw. der Grundstücksgrenze.
Hierfür stehen bei der enwi Fahrzeugkapazitäten zur Verfügung. Für den Transport wird
eine Gebühr je Gerät laut Abfallgebührensatzung erhoben.

Entwicklung bis 2024
In Umsetzung der Aufgaben aus dem vorhergehenden AWK wurden Varianten untersucht,
um eine Gebührenreduzierung für die Abholung von Elektrogroßgeräten zu erzielen. Im
Ergebnis der betrachteten Varianten wurde erkannt, dass in Abhängigkeit zu den stark
schwankenden Verwertungserlösen auf dem Elektrorecyclingmarkt eine Reduzierung der
Gebühren nicht darstellbar ist.
Das Leistungsangebot soll auch weiterhin erhalten bleiben. Die Gebühr zur Abholung der
Elektrogeräte wird durch die regelmäßigen Gebührenkalkulationen ermittelt.

Abholung Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall mittels
1.100-l-Bedarfsbehälter

Zur Abfuhr zusätzlicher Mengen an Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (u. a
Haushaltsauflösungen, Marktfeste usw.) stehen dem Abfallerzeuger sogenannte 1.100-l-
Bedarfscontainer zur Verfügung. Diese kostenpflichtige Leistung kann nach 2 Werktagen
mit der Stellung des Containers beginnen. Die Abholung wird nach Anmeldung ebenfalls
nach 2 Werktagen realisiert. Benötigte Zwischenleerungen sind spätestens nach einem
Werktag vom beauftragten Unternehmer zu bewerkstelligen.

Entwicklung bis 2024
Auf Veranlassung des AWK‘s 2014 - 2018 wurden Untersuchungen durchgeführt, die zum
Ergebnis führten, dass die Gestellung von Behältern bis 1.100 Liter bei der Regelabfuhr
völlig ausreichend ist. Gleiches gilt auch für Abfallerzeuger, die unbefristet vom
Einsammeln und Transportieren mittels öffentlicher Abfallentsorgung durch die enwi
befreit worden sind bzw. befreit werden. Für die befristete Befreiung vom Einsammeln und
Transportieren gibt es einen Bedarf an Behältergrößen über 1.100-Liter. Dieser Bedarf
steht allerdings nicht im Verhältnis zu den hohen Anschaffungskosten und/oder Mietkosten
für die Bevorratung von Absetz- und Abrollcontainer und Abfallpressen bis 20 m³. Weitere
Kosten für entsprechende Stellplätze der Behälter müssten mit einkalkuliert werden.
Im Ergebnis wird somit auch zukünftig die Behälterbedarfsabfuhr mit 1.100-l-Behältern
erfolgen.

Abholung von Schadstoffen

Zusätzlich zur Tourenplan abhängigen Sammlung von Schadstoffen mittels
Schadstoffmobil wurde Erzeugern und Besitzern von Schadstoffen auf Antrag die
Möglichkeit geschaffen, Schadstoffe gebührenpflichtig abholen zu lassen. Je Abfallbesitzer
können maximal bis zu 500 kg/a entsorgt werden. Die Entsorgung umfasst 15 verschiedene
Abfallarten.

Entwicklung bis 2024
Diese Leistung wird auch weiterhin durch die enwi angeboten werden.
24

Sperrmüllexpressabfuhr

Parallel zur Sperrmüllbedarfsentsorgung und zur Anlieferung von Sperrmüll zu den
Wertstoffhöfen bietet die enwi die Möglichkeit, in dringenden Entsorgungsfällen eine
gebührenpflichtige Sperrmüllexpressabfuhr durchführen zu lassen.
Im Rahmen der Expressabfuhr wird die Einsammlung und Beförderung des Sperrmülls
(ebenfalls getrennt nach Sperrmüll zur Beseitigung bzw. zur Verwertung) innerhalb von
zwei Werktagen nach Auftragseingang durchgeführt.

Entwicklung bis 2024
Diese gebührenpflichtige Leistung wird auch weiterhin durch die enwi angeboten.

Verbotswidrig abgelagerte Abfälle

Verbotswidrig abgelagerte Abfälle können aufgrund ihrer Art und Zusammensetzung zu
einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder der Luft führen.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 11 (1), (2), (4) und § 11a des Abfallgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) [2] sammelt/entsorgt die enwi verbotswidrig
abgelagerte Abfälle nach Feststellung, Prüfung und Beauftragung durch die Untere
Abfallbehörde (UAB) des Landkreises auf Grundstücken im Wald und in der übrigen
freien Landschaft ein und führt sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu.

Entwicklung bis 2024
Diese Leistung basiert auf der Grundlage des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(AbfG LSA [2]).

5.1.2 Bringsysteme
Wertstoffhöfe

Eine wesentliche Säule im Rahmen einer nachhaltigen kommunalen Abfallwirtschaft
stellen die von der enwi eingerichteten Wertstoffhöfe dar. Mit Beginn der Eröffnung des
ersten Wertstoffhofes im Jahr 2001 deuteten hohe Mengenanlieferungen auf eine große
Akzeptanz dieses Bringsystems in der Bevölkerung. Die enwi betreibt derzeit 8
Wertstoffhöfe, davon 2 in Eigenregie und 6 mittels Beauftragung von Gemeinden im
Landkreis.

  Eröffnung      Wertstoffhof     Betreiber                     Standort
  01.12.2001     Wernigerode     Stadt Wernigerode        Bauhof Am Köhlerteich

  01.01.2002     Westerhausen           enwi                Ehemalige Deponie

  09.01.2004      Halberstadt           enwi             Am Sülzegraben 15 a seit
                                                              01.01.2016
25

  Eröffnung      Wertstoffhof         Betreiber                  Standort
  01.04.2004      Ilsenburg          Stadt Ilsenburg     Bauhof, Harzburger Straße

  05.05.2004      Ballenstedt       Stadt Ballenstedt   Gewerbegebiet Pfingstwiese
                                                             seit 05.07.2011

  20.04.2006      Harzgerode        Stadt Harzgerode       Mägdesprunger Straße

  03.04.2007      Osterwieck        Stadt Osterwieck           Lüttgenröder
                                                                Straße 2A

  17.04.2007       Oberharz         Stadt Oberharz am   Bauhof der Stadt Oberharz am
                                         Brocken          Brocken, OT Elbingerode

Tabelle 4: Wertstoffhöfe der enwi

Im Zuge der in den vergangenen Jahren enorm gestiegenen Inanspruchnahme der
Annahmestelle für Abfälle und Wertstoffe durch die Bürgerinnen und Bürger haben sich
auch die Anforderungen und Bedingungen für den Betrieb der Wertstoffhöfe im Landkreis
Harz erheblich verändert und intensiviert. Aus diesem Grund entschied sich die enwi mit
dem AWK 2014 - 2018 für die Errichtung eines neuen Wertstoffhofes in Halberstadt.
Dieser Wertstoffhof wird mit enwi-eigenen Mitarbeitern betrieben. Überlegungen aus dem
AWK 2014 - 2018 enwi-eigene Mitarbeiter grundsätzlich auf allen Höfen einzusetzen,
wurde aus wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Gründen noch nicht umgesetzt.
Dieser Prozess soll vorwiegend mit der Eigentümerschaft der Wertstoffhofgrundstücke und
der erforderlichen Anlagen einhergehen.
Weitere Optimierungen zur Annahme von Abfällen und Wertstoffen gehörten ebenfalls zur
Aufgabenstellung aus diesem AWK. Optimierungen erfolgten auf den Höfen in
Westerhausen, Ballenstedt, Harzgerode und Wernigerode. Für die Bewohner der
Welterbestadt Quedlinburg ist der Neubau eines Wertstoffhofes durch den Verwaltungsrat
der enwi beschlossen worden und befindet sich derzeit in der Planung.
Zu den vereinbarten Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe können einheitlich
gebührenfreie Entsorgungen für folgende Fraktionen erfolgen:

       Bioabfälle (kompostierbare Abfälle)
       Sperrmüll zur Beseitigung
       Altholz aus Sperrmüll
       Altmetall
       Elektrische Haushaltsgroßgeräte
       Elektrische Haushaltskleingeräte
       Haushaltskühlgeräte
       Gasentladungslampen
       Fernsehgeräte und Monitore
       Photovoltaikmodule
       Trockenbatterien, Akkumulatoren (Akkus)
       Altpapier
       Altglas
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