Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Harz 2019-2024 Fortschreibung
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2 Impressum Herausgeber: Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR enwi Braunschweiger Straße 87/88 38820 Halberstadt www.enwi-hz.de Fotos: enwi Halberstadt, den 08.02.2019 Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.
3 Inhaltsverzeichnis Seite 0 Einführung 6 1 Abfallwirtschaftliche Grundlagen 6 1.1 Veranlassung 6 1.2 Rechtliche Grundlagen auf EU- und Bundesebene 7 1.3 Rechtliche Grundlagen auf Landesebene 8 1.4 Zielstellung des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzeptes 9 2 Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) 10 3 Beschreibung des Entsorgungsgebietes 11 3.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur einschließlich Bevölkerungsprognose 11 3.2 Wirtschaftsstruktur 15 4 Abfallvermeidung und Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit 16 4.1 Abfallvermeidung im Landkreis Harz 17 4.2 Öffentlichkeitsarbeit, Abfall- und Wertstoffberatung im Landkreis Harz 17 5 Überblick der Erfassungssysteme im Landkreis Harz 18 5.1 Hol- und Bringsysteme mit Darstellung der Entwicklung bis 2024 18 5.1.1 Holsysteme 19 5.1.1.1 Holsysteme, wiederkehrend 19 5.1.1.2 Holsysteme nach Bedarf 22 5.1.2 Bringsysteme 24 5.2 Wertstoff- und Abfallmengen 2013 – 2018* 29 5.2.1 Hausmüll- und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall aus der Regelabfuhr 30 5.2.2 Sperrmüll 31 5.2.3 Altpapier 32 5.2.4 Bioabfälle 33 5.2.5 Elektro- und Elektronikgeräte 36 5.2.6 Leichtverpackungen 37 5.2.7 Altglas 38 5.2.8 Altmetall 39 5.2.9 Sonstige Gewerbeabfälle/Produktionsspezifische Abfälle 40 5.2.10 Schadstoffbelastete Abfälle 41 5.2.11 Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF) 42 5.2.12 Bauabfälle 43 5.2.13 Verbotswidrige Ablagerungen 43 5.2.14 Zusammenfassende Betrachtung der Abfallmengen 45 6 Verwertungs- und Behandlungsanlagen, Deponien 47 6.1 Thermische Restabfallverwertungsanlagen 47 6.1.1 Anlage der EEW Energy from Waste GmbH bei Helmstedt (TRV Buschhaus) 47 6.1.2 Anlage der REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH in Staßfurt 49 6.2 Deponien 49
4 6.2.1 Deponien „Am Turm“ 49 6.2.2 Deponie Westerhausen 51 6.2.3 Deponiekapazitäten 52 7 Gebühren 52 7.1 Gebührenstruktur 52 7.2 Gebührenentwicklung 53 8 Getrennte Sammlung von Bioabfällen mittels Biotonnen 55 8.1 Rechtliche Bewertung der Getrenntsammlungspflicht 55 8.2 Vorbetrachtungen für Vergleichsszenarios 57 8.2.1 Varianten für die Einführung der Biotonnen 57 8.2.2 Basismengen 58 8.2.3 Verwertungsweg 59 8.3 Ökologische Effizienz einer getrennten Bioabfallsammlung im Vergleich zum Status quo 59 8.3.1 Wirkungsbereiche 60 8.3.2 Klimafaktoren 61 8.3.3 Weitere Umweltaspekte 63 8.3.4 Zusammenfassung der ökologischen Auswirkungen 64 8.4 Abfallwirtschaftliche Auswirkungen 64 8.5 Ökonomischer Vergleich 65 8.6 Fazit 66 9 Ergänzende Maßnahmen für die Fortschreibung des AWK’s 66 9.1 Möglichkeiten zur Förderung der Wiederverwendung 66 9.2 Wertstoffhöfe der enwi 67 9.2.1 Bau und Errichtung des Wertstoffhofes in Quedlinburg 68 9.2.2 Separierung von Kunststoffen auf den Wertstoffhöfen 68 9.2.3 Alttextilerfassung auf Wertstoffhöfen 69 9.2.4 Erfassung von Datenträgern auf Wertstoffhöfen 69 9.2.5 Laufende Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Weiterent- wicklung der Wertstoffhöfe 70 9.3 Überleitung von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz - Aufgaben der enwi 70 9.3.1 Rahmenvorgaben für Leichtverpackungen 71 9.3.2 Vorgaben für die Altglassammlung 72 9.3.3 Altpapier(PPK)-Mitbenutzung des kommunalen Systems durch die Systembetreiber 72 9.3.4 Nebenentgelte 73 9.4 Umsetzung des Elektrogesetzes ab 01.01.2019 73 10 Abfallmengenprognose 2019 -2024 75 11 Nachweis der Entsorgungssicherheit 77 12 Umweltverträglichkeitsprüfung 78
5 13 Abkürzungen und Einheiten 79 14 Tabellenverzeichnis 83 15 Diagrammverzeichnis 84 16 Bildverzeichnis 86 17 Literaturverzeichnis 87
6 0 Einführung Mit der vom Landtag Sachen-Anhalt beschlossenen Kreisgebietsreform [3] und deren Umsetzung zum 01.07.2007 wurde die bisherige Struktur des damaligen Abfallzweck- verbandes Nordharz und die Organisation der Abfallwirtschaft auf den neuen Landkreis Harz ausgerichtet. Da mit der Auflösung und Zusammenlegung der drei Trägerlandkreise zu einem Landkreis der Abfallzweckverband in dieser Organisationsform nicht mehr zweckentsprechend weitergeführt werden konnte, musste dieser in eine andere Organisationsform überführt werden. Am 23.12.2007 wurde deshalb die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) gegründet, welche am 01.01.2008 die Aufgaben des Abfallzweckverbandes als Funktionsnachfolger vollinhaltlich weitergeführt hat. Der Verwaltungsrat der enwi beschloss in seiner Sitzung am 30.01.2014 nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 4 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA [2]) und auf Grundlage der Beschlussvorlage I/106/2014, das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) der enwi für die Jahre 2014 bis 2018. Mit Ablauf dieses Zeitrahmens gilt es gemäß AbfG LSA [2] dieses Konzept für die nächsten Jahre fortzuschreiben. 1 Abfallwirtschaftliche Grundlagen 1.1 Veranlassung Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi) ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG [1] zuständig für die kommunale Abfallentsorgung im Landkreis Harz. Nach § 21 KrWG [1] haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte regeln die Länder. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Sachsen-Anhalt sind die Anforderungen im § 8 des AbfG LSA [2] festgeschrieben. Das Abfallwirtschaftskonzept ist gemäß § 8 (1) AbfG LSA [2] alle 6 Jahre fortzuschreiben. Mit der vorliegenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes analysiert die Entsorgungswirtschaft den Stand der Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet hinsichtlich der Abfallarten Abfallmengenentwicklung Entsorgungswege bis zum Jahr 2018. Unter Beachtung der bundes- und landesrechtlichen Anforderungen an die Organisation der Abfallwirtschaft bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zeigt das Abfallwirtschaftskonzept weiterhin die Ziele und die
7 abfallwirtschaftliche Entwicklung im Entsorgungsgebiet der Entsorgungswirtschaft des Landkreise Harz bis zum Jahr 2024 auf. 1.2 Rechtliche Grundlage auf EU- und Bundesebene Zur Erringung einer starken europäischen Kreislaufwirtschaft hat die EU umfangreiche Änderungen an den Richtlinien zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen beschlossen. Ausgehend vom im Dezember 2015 veröffentlichten europäischen Kreislaufwirtschaftspaket erfolgte die Überarbeitung des Legislativvorschlags für Abfälle, mit dem vier zentrale Rechtsakte des EU-Abfallrechts geändert wurden: - die Abfallrahmenrichtlinie (ARRL)[4], - die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle [5], - die Richtlinie über Altdeponien [6] sowie - die Richtlinie über Altfahrzeuge, über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und über Elektro- und Elektronikaltgeräte [7]. Mit dem Beschluss des EU-Kreislaufwirtschaftspaketes zum 30.05.2018 sind vor allem die Änderungen der ARRL zu beachten. Sie umfassen im Kern erweiterte Anforderungen zur Förderung der Vermeidung von Abfällen, die Festlegung von Zielen für das Recycling und die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Siedlungsabfällen unter Zugrundelegung einer neuen Berechnungsmethode, Mindestanforderungen für erweiterte Systeme der Herstellerverantwortung, erweiterte Kriterien zum Bemessen des Endes der Abfalleigenschaft sowie neue Anforderungen an die getrennte Sammlung. Mit Umsetzung dieser Beschlüsse in das deutsche Recht werden vor allem die Regelungen zu Rücknahmesystemen der Hersteller dahingehend mit Spannung erwartet, ob die örE daran maßgeblich mitwirken werden. In jedem Falle werden erweiterte Rücknahme- systeme der Hersteller mittelfristig nach Wirksamwerden Auswirkungen auf die Höhe der Abfallmengen haben. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen im KrWG [1] festgelegt. Der Geltungsbereich gemäß § 2 (1) umfasst die Vermeidung, die Verwertung, die Beseitigung und die sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung von Abfällen. Die Ausgestaltung dieses Bundesgesetzes erfolgt in den dazu erlassenen Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie den entsprechenden Landesgesetzen und untergesetzlichen Regelungen. Anliegen des Gesetzgebers ist, die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Außerdem wurde die bundesdeutsche Gesetzgebung von 1996 an geltendes EU-Recht angepasst. Die Neufassung ist am 01.06.2012 in Kraft getreten und setzt die neue Europäische Abfallrahmenrichtlinie [4] um. Dabei sind unter anderem die Präzisierung des Abfallbegriffes und des Verwertungs- begriffes, die Festlegung der Recycling- und Verwertungsquoten bei Papier, Metall, Kunststoffen und Glas sowie Bau- und Abbruchabfällen, das Erstellen von Abfallvermeidungsprogrammen und die Festlegung einer 5-stufigen Abfallhierarchie wichtige Bestandteile. Die Reihenfolge der Stufen der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG [1]lautet:
8 - Vermeidung, - Vorbereitung zur Wiederverwendung, - Recycling, - sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, - Beseitigung. Von den auf Rechtsgrundlage KrW-/AbfG [8] bzw. des KrWG [1] erlassenen Gesetzen und Verordnungen sind die nachstehend genannten für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen besonders bedeutungsvoll: Verpackungsverordnung [9] bzw. ab 01.01.2019 das Verpackungsgesetz [10] Altholzverordnung [11] Elektro- und Elektronikgerätegesetz [12] Gewerbeabfallverordnung [13] Deponieverordnung [14] 1.3 Rechtliche Grundlagen auf Landesebene Auf Landesebene ist als wichtigste Rechtsgrundlage das AbfG LSA [2] zu nennen. Für den Umgang mit kompostierbaren Abfällen ist die Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Abfallrecht (GartAbfV) [15] von Bedeutung. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes sind im § 8 (2) des AbfG LSA [2] festgehalten. Danach hat es mindestens zu enthalten: 1. Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle, 2. Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle, 3. die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen ist, 4. Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, 5. Angaben über die zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Abfallentsorgung im jeweiligen Gebiet notwendigen Abfallentsorgungsanlagen. Bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes sind die Vorgaben der Abfallwirtschaftsplanung des Landes Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat im Oktober 2017 den aktuellen Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt [16] bekannt gegeben und veröffentlicht, welcher die Entwicklung des Abfallaufkommens bis zum Jahr 2025 darstellt. Er enthält Teilpläne für gefährliche Abfälle und für Siedlungsabfälle. Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten sind verpflichtet, diese den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
9 (z. B. Gewerbe) sind ebenfalls den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, soweit Erzeuger und Besitzer diese Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigen oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern. Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen müssen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht überlassen werden. Von der Abfallentsorgung können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen ausschließen, soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden können oder die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Einklang mit dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt durch einen anderen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet wird. Maßgebend für den Ausschluss bestimmter Abfallarten im Entsorgungsgebiet ist die jeweils aktuell geltende Abfallsatzung mit dem dazugehörigen Ausschlusskatalog sowie ggf. getroffenen Einzelfallentscheidungen. 1.4 Zielstellung des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzeptes Die enwi nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Landkreis Harz die Abfallentsorgung auf der Grundlage bestehender Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Satzungen vor. Im Abfallwirtschaftskonzept wird der erreichte Stand der Abfallwirtschaft dokumentiert und die Entwicklung des Abfallaufkommens bis zum Jahr 2024 prognostiziert. Daraus leiten sich Maßnahmen ab, um unter Beachtung der abfallrechtlichen Regelungen und den Anforderungen an eine bürgernahe und kostengünstige Entsorgung weiterhin die Entsorgungssicherheit auf hohem umwelttechnischem Niveau zu gewährleisten. Bei der Lösung ihrer Aufgaben definiert die enwi hieraus folgende Ziele: 1. Vermeidung von Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, 2. Vorrang der Verwertungsmaßnahme, die dem Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet, allerdings unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und des ökologischem Gleichranges, 3. Förderung des Recyclings von Abfällen durch getrennte Erfassung und Sammlung in privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen sowie auf Wertstoffhöfen, 4. gemeinwohlverträgliche Beseitigung nicht verwertbarer oder nicht weiter zu behandelnder Restabfälle, 5. Organisation einer kostengünstigen und ökologischen Entsorgung, 6. Deckung des Entsorgungsbedarfs und Schaffung der Entsorgungssicherheit. Die enwi setzt diese Ziele so um, dass eine abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen stattfindet, Abfälle zur Verwertung in hohem Maße in den
10 Stoffkreislauf zurückgeführt oder energetisch verwertet werden, bzw. Abfälle zur Beseitigung nach entsprechender thermischer Behandlung umweltverträglich entsorgt werden. Hierzu bedient sich gemäß § 3 (3) AbfG LSA [2] die Entsorgungswirtschaft unter Beachtung des Vergaberechts auch zuverlässiger Dritter. 2 Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) Die enwi betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung und entsorgt die Abfälle im Landkreis Harz im Sinne der Vorschriften des KrWG [1] und des AbfG LSA [2]. Die enwi ist strukturell wie folgt aufgebaut: Bild 1 Sitz der enwi ist Halberstadt. Sie ist ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Der Vorstand leitet eigenverantwortlich im Rahmen der Unternehmenssatzung die enwi und ist, neben dem Verwaltungsrat, auch ein Organ dieser AöR. Für folgende Aufgaben ist die enwi im Wesentlichen zuständig: - Planung, Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung, - Erlass von Abfallentsorgungs-, Abfallgebühren- sowie Verwaltungskostensatzungen, - Erstellung von Abfallbilanzen, - Realisierung des Gebühreneinzuges, der Vollstreckung, des Rechnungs- und Mahnwesens und allgemeine Kassentätigkeiten, - Durchführung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Aufgaben werden in den beiden Abteilungen Finanzwirtschaft sowie Entsorgung und Unternehmenskommunikation realisiert.
11 Neben dem Vorstand ist der Verwaltungsrat der enwi des Landkreises Harz mit 10 Mitgliedern Beschlussorgan, der sich aus acht Kreistagsmitgliedern, dem jeweiligen Landrat des Landkreises Harz und einem Beschäftigtenvertreter der enwi zusammensetzt. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, aber ebenso wie der Beschäftigtenvertreter ohne Stimmrecht. Die Abfallentsorgungssatzung (AES) mit Ausschlusskatalog [17] sowie die Abfallgebührensatzung (AGS)[18] bilden die wesentlichen Grundlagen der von der enwi zu erfüllenden kommunalen Leistungen. Nach § 20 (2) KrWG [1] können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit Zustimmung der zuständigen Behörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen von der Entsorgung ausschließen. Der Ausschluss von Abfällen kann nach § 5 (1) AbfG LSA [2] bei Zustimmung durch die Obere Abfallbehörde allgemein durch Satzung oder durch schriftliche Entscheidung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfolgen. Der Ausschluss von Abfällen für den Landkreis Harz ist im Wesentlichen im Ausschlusskatalog der Abfallentsorgungsatzung [17] geregelt. 3 Beschreibung des Entsorgungsgebietes 3.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur einschließlich Bevölkerungs- prognose Das Gebiet der Entsorgungswirtschaft mit dem Landkreis Harz umfasst eine Fläche von 2.104 km² im Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Westen grenzt das Entsorgungsgebiet an 3 Landkreise des Bundeslandes Niedersachsen, im Süden an den Landkreis Mansfeld- Südharz und das Bundesland Thüringen (Landkreis Nordhausen), im Osten an den Salzlandkreis und im Norden an den Bördekreis. Bild 2
12 Das Entsorgungsgebiet erstreckt sich im westlichen Teil Sachsen-Anhalts vom nördlichen Harzvorland bis in die Höhenlagen des Harzes mit der höchsten Erhebung, dem Brocken, mit 1.142 m. Nach der im Landtag Sachsen-Anhalt beschlossenen Kreisgebietsreform [3] wurden die 3 Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zum 1. Juli 2007 aufgelöst. Es wurde ein neuer Landkreis Harz aus den Gemeinden der bisherigen Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt, gebildet. Kreisstadt des Harzkreises ist Halberstadt. Es gibt 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde. Entsorgungsschwerpunkte sind die Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie Blankenburg und Thale, da in diesen Städten über die Hälfte der Einwohner des Landkreises beheimatet sind. Weiterhin ist zu beachten, dass das Entsorgungsgebiet eine vorwiegend ländliche Raum- und Siedlungsstruktur hat, wie in Tabelle 1 zu sehen ist. So ist erkennbar, dass die landwirtschaftlich genutzte Fläche den weitaus größten Anteil in der Nutzungsstruktur des Landkreises Harz hat. Die besiedelten Räume nehmen nur einen minimalen Teil der Landkreisfläche ein. Einen weiteren großen Teil der Fläche nehmen die Waldgebiete ein. Dort entspringen die Flüsse des Landkreises, die Selke, die Bode, die Holtemme und die Ilse. Ein ausgedehntes Wander- und Radwegenetz führt Touristen und Einheimische vorbei an Talsperren und malerischen Flusstälern. Nutzungsart Fläche (ha) % Gebäude- und Freifläche 8.341 3,96 Betriebsfläche 1.130 0,54 Erholungsfläche 4.216 2,00 Verkehrsfläche 7.159 3,40 Landwirtschaftliche Fläche 109.494 52,03 Waldfläche 77.204 36,69 Wasserfläche 2.438 1,16 Flächen anderer Nutzung 452 0,22 Gesamt 210.434 100,00 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Tabelle 1: Bodenflächennutzung im Landkreis Harz 2009 Mit Stand vom 31.12.2017 betrug die Einwohnerzahl 216.299 (103 Einwohner/km²). Auf die Städte und Gemeinden teilt sich der Bevölkerungsanteil wie folgt auf (Diagramm 1):
13 Zuordnung der Einwohnerzahlen auf die Gemeinden im Landkreis Harz Stand: 31.12.2017 Stadt Halberstadt 40.871 Stadt Wernigerode 32.837 Stadt Quedlinburg 24.216 19.985 Stadt Blankenburg/Harz 17.600 Stadt Thale 12.281 Verbandsgemeinde Vorharz 11.176 Stadt Osterwieck 10.563 Stadt Oberharz am Brocken 9.535 Stadt Ilsenburg 9.018 Stadt Ballenstedt 7.894 Gemeinde Nordharz 7.812 Stadt Harzgerode 7.165 Gemeinde Huy 5.346 Stadt Falkenstein/Harz 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 31.12.2017 Diagramm 1 Die Bevölkerungsdichte liegt damit weit unter dem Bundesdurchschnitt, stimmt aber nahezu mit dem Landesdurchschnitt Sachsen-Anhalts (109 Einwohner/km²) überein. Sachsen-Anhalt gehört damit zu den bevölkerungsärmsten Bundesländern. Die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Harz in den letzten 7 Jahren wird in Tabelle 2 dargestellt. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* 223.094 221.043 219.618 221.366 219.643 216.299 215.700 Quelle: Statisches Landesamt Sachsen-Anhalt Tabelle 2: Einwohner des Landkreises Harz (Stand 31.12 des jeweiligen Jahres) *) voraussichtliches Ist Aus Tabelle 2 ist erkennbar, dass die Bevölkerungszahlen im Entsorgungsgebiet tendenziell rückläufig sind. Die Steigerung im Jahre 2015 ist mit der Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten zu begründen. Für das Jahr 2024 geht diese Prognose von 203.528 Einwohnern aus (Diagramm 2). Dies entspricht einem Bevölkerungsrückgang von ca. 5,6 % gegenüber dem voraussichtlichen Ist von 2018.
14 Einwohner im Landkreis Harz (Prognose) 216.000 214.000 212.000 210.000 Einwohner 208.000 206.000 Einwohner 204.000 202.000 200.000 198.000 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Jahr Diagramm 2 Quelle: 6.Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt Die demographische Entwicklung in Deutschland macht, wie oben schon betrachtet, auch vor dem Landkreis Harz nicht Halt. Die Gründe für die prognostizierte sinkende Einwohnerzahl sind vor allem in der niedrigen Geburtenrate, der im Vergleich zur Geburtenrate höheren Sterblichkeit und der hohen Abwanderungsquote junger erwerbstätiger Menschen zu suchen. So wird die Zahl der über 65-Jährigen im Jahr 2025 32,8 % betragen, die Anzahl der Menschen, welche sich im erwerbsfähigen Alter befinden, sinkt auf 53,1 % (Quelle: statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2008-2025). Die demographische Entwicklung steht im direkten Zusammenhang mit den anfallenden Abfallmengen. Je weniger Einwohner im Landkreis Harz leben, desto weniger Abfälle entstehen. Jedoch erhöht sich das spezifische Abfallaufkommen pro Einwohner und Jahr, da die Abfallmenge eines Haushaltes nicht linear zur Personenzahl des Haushaltes sinkt. Durch das veränderte Konsumverhalten der älteren Bewohner im Gegensatz zur jüngeren Bevölkerungsschicht verändert sich auch die Abfallzusammensetzung. Die enwi ist sich bewusst, dass durch die alternde Bevölkerung und den Bevölkerungsrückgang die Dienstleistung der Abfallentsorgung vor immer größere Anforderungen gestellt wird. Die Erhöhung des Services und des Komforts der Abfallentsorgung steht u. a. auch bei älteren Bürgern dabei im Vordergrund. Jedoch hat die enwi nicht nur die Aufgabe, den Bürgern kundenfreundliche Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, sondern soll diese Dienstleistungen auch zu wirtschaftlich vertretbaren Gebühren anbieten. Guter Service hat seinen Preis, dagegen stehen jedoch immer weniger Gebührenzahler. Es gilt dementsprechend ständig nach Lösungen zu suchen, die diesen Spagat zwischen Dienstleistung und Wirtschaftlichkeit im Sinne einer hohen Kundenzufriedenheit erreicht.
15 3.2 Wirtschaftsstruktur Die gut entwickelte Wirtschaftsstruktur wird im Landkreis hauptsächlich von der Landwirtschaft, dem Dienstleistungsgewerbe, von klein- und mittelständischen Gewerbe- und Handwerksbetrieben sowie vom Tourismus und Fremdenverkehr (Harz mit Brocken und Nationalpark) bestimmt. Vor allem Firmen der Branchen wie: - der Metallurgie und Metallverarbeitung - des Maschinen- und Fahrzeugbaus - der pharmazeutischen Industrie - der Bauindustrie - der Möbel- und Holzindustrie - der Kunststoff- und Medizintechnik - der Nahrungs- und Genussmittelindustrie - des Gartenbaus und der Saatzucht haben sich hier angesiedelt. Gründerzentren für Forschung und Entwicklung finden sich in den Orten Quedlinburg, Harzgerode, Wernigerode und Halberstadt. Dazu liegt die Region zentral im Forschungsdreieck von Braunschweig-Magdeburg, Halle und Göttingen. Die Hochschule Harz mit Standorten in Halberstadt und Wernigerode mit ca. 3.300 Studenten bietet ein breites Spektrum von Studiengängen in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Verwaltung. Der Tourismus ist ein wichtiges Standbein des Entsorgungsgebietes. Die gesamte Harzregion ist Ziel vieler Wanderer und Erholungssuchender pro Jahr. So locken in Halberstadt die historische Altstadt und ein Domschatz, in Wernigerode neben den Fachwerkhäusern das Schloss und die Schmalspurbahn zum Brocken; in Thale kann man mit den Seilbahnen auf den Hexentanzplatz fahren und Quedlinburg wurde zum UNESCO- Weltkulturerbe erklärt. Eine große Anzahl von Kunst- und Kulturschätzen sowie vielen Museen wartet auf die Besucher. Durch die Fertigstellung der Bundesstraße 6n (zukünftig Autobahn A36) im Landkreis Harz im Jahr 2007 wurde eine durchgehende und schnelle Verbindung an die vorhandenen Autobahnen A 395 in Niedersachsen und die A 14 in Sachsen-Anhalt geschaffen. Unabhängig davon liegt der Landkreis Harz sehr zentral. Von Halberstadt aus fährt man mit dem Auto in 50 Minuten bis Braunschweig oder Magdeburg. Die Regionalbahn von Ilsenburg über Halberstadt fährt nach Magdeburg und Halle/Saale. Die internationalen Flughäfen Hannover-Langenhagen, Leipzig-Halle und Magdeburg- Cochstedt sind von der Kreisstadt Halberstadt circa 100 km entfernt. Dazu kommt in Ballenstedt der Verkehrslandeplatz, welcher im Entsorgungsgebiet liegt. Mit der Verbesserung der Infrastruktur wird eine positivere wirtschaftliche Entwicklung, auch durch bessere Vermarktbarkeit, in der Nordharzregion erwartet. Das ist notwendig, damit die Arbeitslosenquote im Landkreis Harz von ca. 9 % (2017) gesenkt werden kann. Dem gegenüber steht eine stagnierende Erwerbstätigkeit. Speziell die sinkende Erwerbstätigkeit in der Altersgruppe der unter 25-jährigen Menschen zeigt deutlich den Zusammenhang zur bundesweiten negativen demografischen Entwicklung in dieser
16 Altersgruppe auf. Die Diagramme 3 und 4 stellen diese Entwicklung zwischen 2010 und 2016 dar. Erwerbstätige im Landkreis Harz (Jahresdurchschnitt) 95,0 94,0 Anzahl in Tausend 93,0 92,0 91,0 90,0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahre Quelle: Regionaldatenbank Deutschland Diagramm 3 Erwerbstätigkeit nach Altersgruppen im Landkreis Harz 35 Unter 25 Jahre 30 Anzahl in Tausend 25 25-35 Jahre 20 35-45 Jahre 15 45-55 Jahre 10 5 55 und mehr 0 Jahre 2010 2012 2014 2016 Jahre Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Diagramm 4 4 Abfallvermeidung und Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit Unter Abfallvermeidung werden alle Vorkehrungen und Maßnahmen verstanden, die ergriffen werden, bevor ein Stoff, ein Material oder ein Erzeugnis zu Abfall geworden ist. Die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) sind im § 20 KrWG [1] verankert. Danach ist der örE für die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zuständig. Gemäß AbfG LSA [2] § 1 (1) Nr. 1 ist im Einklang mit dem KrWG [1] die abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Entstehung von Abfällen in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung). Im Gegensatz zur Bundesregierung, die durch entsprechende Gesetzgebungsverfahren und dem Beschluss von Verordnungen aktiv zur Abfallvermeidung beitragen kann, sind die Einflussmöglichkeiten des örE eher begrenzt. Solche Einflussmöglichkeiten beziehen sich hauptsächlich auf ökonomische Maßnahmen und solche zur Information und Motivation der Abfallerzeuger. Ökonomische Maßnahmen
17 sind z. B. die Schaffung von verursachergerechteren Gebührenmodellen, die dem Abfallerzeuger finanzielle Anreize zur Vermeidung oder besseren Trennung seines Abfalls geben. Maßnahmen zur Information und Motivation dienen als Instrumente, um beim Konsumenten Änderungen im Konsumverhalten in Richtung Abfallvermeidung zu initiieren. 4.1 Abfallvermeidung im Landkreis Harz Die enwi hat im Rahmen der Hausmüllentsorgung zum 1. Januar 2003 ein Identsystem an den Restmüllbehältern eingeführt, womit eine genaue Zuordnung insbesondere der Anzahl der Behälterleerungen zu den einzelnen Abfallerzeugern erfolgen kann. Für diese stehen für ihren Bedarf die unterschiedlichsten Behältergrößen zur Verfügung. Somit kann der anfallende Restmüll jedem Haushalt und jedem angeschlossenen Gewerbekunden volumenmäßig zugeordnet werden. Die enwi ist damit in der Lage, die Gebühren verursachergerecht einzufordern bzw. der Abfallerzeuger kann mit seinem Konsum- und Trennverhalten aktiv Einfluss auf die Höhe der Gebühren nehmen. Im Landkreis Harz besteht damit das feste Ziel, durch finanzielle Anreize (Leerungs- und Leistungsgebühren) Einfluss auf das Konsumverhalten zu nehmen, so dass hiermit ein Bewusstsein geschärft wird, welches einen Zusammenhang zwischen Abfallvermeidung (z. B. Einkauf verpackungsarmer Produkte) und Höhe der Gebührenbelastung herstellt. Im Rahmen von Vereinbarungen fördert die enwi die Abgabe von gebrauchsfähigen Möbeln. Die vertraglich gebundenen Abgabemöglichkeiten bestehen derzeit mit zwei Einrichtungen. Auf diese Weise werden jährlich Wohnungsgegenstände mit einer Gesamtmenge von ca. 20 - 30 Mg vermittelt. Mit dieser Maßnahme wird die Entstehung von Abfall aus diesen Möbeln zwar nicht verhindert und nur verzögert, jedoch führt ein etwas langsamerer Konsum auch zur Vermeidung von Abfall. Neben den abfallwirtschaftlichen Aspekten (Vermeidung) trägt diese Form der Wiederverwendung zusätzlich zur Schaffung und Sicherung von externen Arbeitsplätzen bei. Die kostengünstige Abgabe von Einrichtungsgegenständen an sozial schwache Bürger ist ein nicht zu verachtender Beitrag in der heutigen Gesellschaft. 4.2 Öffentlichkeitsarbeit, Abfall- und Wertstoffberatung im Landkreis Harz Die örE sind entsprechend § 46 KrWG [1] im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet. Umweltbewusstes Abfallverhalten und Akzeptanz der vorgegebenen Abfallsammelsysteme durch die privaten Haushalte, öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen ist wichtigste Voraussetzung einer funktionierenden Abfallwirtschaft. Es beeinflusst wesentlich die Art und Menge der im Landkreis anfallenden und zu entsorgenden Abfälle. Dabei gilt: Je besser die Bürgerinnen und Bürger informiert sind, desto effektiver trennen diese und Verwertungsanlagen können entsprechend hohe Verwertungsquoten erzielen. Die Aufgaben und Ziele sind wie folgt zu beschreiben: - Aufklärung und Information der Bevölkerung und Gewerbetreibenden über abfallwirtschaftliche Zusammenhänge mit dem Ziel, umweltbewusstes Verhalten weiter
18 zu fördern, - Beeinflussung des Konsumverhaltens im Hinblick auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit, - Informationen über Abfallarten und Wertstoffe einschließlich deren Entsorgungsmöglich- keiten an die Abfallerzeuger. Die Öffentlichkeitsarbeit sowie Abfall- und Wertstoffberatung im Bereich der Abfallwirtschaft wird im Landkreis Harz weitgehend von der enwi wahrgenommen. Dafür sollen an dieser Stelle die Entsorgungskalender, das Abfallberatungstelefon, das Kinderpuppentheater, Schulprojekte, Werbemaßnahmen zu ökologischen Themen und die Internetseite der enwi benannt werden. Auf Grundlage des AWK`s 2014 - 2018 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit definiert und daraufhin untersucht. Im Ergebnis wurden auf der Internetseite eine Rubrik „Was, wie, wohin?“ erstellt, die Möglichkeit zum Abrufen des Entleerungsberichtes pro Grundstück zugefügt und die Internetseite der enwi durch einen Gebührenrechner ergänzt. In den Entsorgungskalendern der enwi besteht nunmehr die Möglichkeit mittels QR-Code wichtige Informationen auf mobile Endgeräte zu transferieren. Die enwi hat im Zuge der Umfirmierung vom Zweckverband zur Anstalt öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2008 ein modernes und ansprechendes Erscheinungsbild. Dieses Bild wird mit Hilfe von Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit für alle Bürgerinnen und Bürger auf hohem Niveau gehalten. 5 Überblick der Erfassungssysteme im Landkreis Harz 5.1 Hol- und Bringsysteme mit Darstellung der Entwicklung bis 2024 Tabelle 3
19 5.1.1 Holsysteme 5.1.1.1 Holsysteme, wiederkehrend Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall aus der Regelabfuhr Die Einsammlung und der Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall erfolgen über eine Regelabfuhr durch ein privates Entsorgungsunternehmen, welches nach EU-weiter Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag erhielt. Die Abholung von Hausmüll erfolgt für 2-Rad-Behälter alle 14 Tage. Dafür stehen 60-l, 80-l, 120-l und 240-l-Behälter bereit. Die Abfallbehälter befinden sich im Besitz der enwi und sind mit einem Transponder (Chip) versehen. Dieser ermöglicht der enwi eine Gebührenabrechnung nach dem tatsächlichen Volumen. Der Bereitstellungsort für diese Behälter ist der Straßenrand an einer dem öffentlichem Verkehr gewidmeten Straße. Die Entleerung der 1.100-l-Behälter (4-Rad) kann wöchentlich, zweimal wöchentlich, 14- täglich sowie nach Bedarf erfolgen. Auch diese Behälter sind Eigentum der enwi und mit einem Transponder versehen. Der Platz der Bereitstellung ist in der Regel der ständige Stellplatz der Behälter. Entwicklung bis 2024 Grundsätzlich sind für diese Abfälle in den Bereichen Sammellogistik, Abfuhrrhythmus und Verwertung keine Änderungen geplant. Im Zeitraum des derzeit gültigen AWK‘s wurden Betrachtungen zur Erweiterung des Serviceangebotes im Hausmüllbereich durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass mit Einführung des Bedarfsentsorgungssystems (Identsystem) ein Servicestand erreicht wurde, der den Abfallerzeuger in die Lage versetzt, selbst über die Notwendigkeit der Entleerung seiner Restabfallbehälter zu entscheiden. Dazu müssen die Behälter an den vorgegebenen Bereitstellungsplätzen entsprechend bereitgestellt werden. Damit wird durch den Müllwerker zweifelsfrei erkannt, dass ein Entsorgungsbedarf besteht. Um einen weiteren Service anbieten zu können, wie u. a. Abholung der Behälter vom Grundstück, müssten wiederum zusätzliche Kennzeichnungen an den Behältern als sichtbares Zeichen der Entleerung für den Müllwerker angebracht werden. Diese zusätzliche Kennzeichnung inklusive der erhöhten logistischen Aufwendungen führt so zu höheren Kosten und wurde im Vergleich zum bestehenden Bedarf nicht weiter betrachtet. Somit wird eingeschätzt, dass eine Erweiterung des derzeitigen Serviceangebotes aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen auf Grundlage der vorhandenen Entsorgungssysteme nicht notwendig ist. Altpapier Die haushaltsnahe Einsammlung von bereitgestelltem Altpapier erfolgt für 2-Rad-Behälter 4-wöchentlich und für 4-Rad-Behälter wöchentlich. Die Behälter sind Eigentum der enwi. Bei 2-Rad-Behältern wird nach 120-l- bzw. 240-l-Altpapierbehältern unterschieden. Wie auch bei der Hausmüllsammlung ist der Bereitstellungsplatz für 2-Rad-Behälter der Straßenrand und für 4-Rad-Behälter der eigentliche Stellplatz. Die Leistungsvergabe der haushaltsnahen Einsammlung erfolgt durch europaweite Ausschreibung an einen Dritten.
20 Entwicklung bis 2024 Die blauen Altpapierbehälter werden von der Bevölkerung des Landkreises Harz sehr gut angenommen, genauso auch von gewerblichen Unternehmen und dergleichen. Die leicht steigenden Mengen in den Jahren 2013 bis 2017, trotz sinkender Einwohnerzahlen und konkurrierender Sammelsysteme, verdeutlichen dies. Eine grundsätzliche Änderung ist in diesem Bereich somit nicht vorgesehen. Im AWK 2014 - 2018 wurde angeregt, eine Rückvergütung aus den Altpapiererlösen an die Abfallerzeuger in Zukunft in Erwägung zu ziehen. Dabei wurden 2 Varianten betrachtet. Aufgrund hoher zusätzlicher Investitionskosten im Bereich der Fahrzeugtechnik (Anschaffung von Messtechnik zur Gewichtsbestimmung) wurde diese Variante fallengelassen und nur noch eine Abrechnung auf Basis geleerter Behältervolumina in Erwägung gezogen. In der weiteren Betrachtung wurden die Kosten dargestellt, die notwendig sind, um die Zuordnung der Altpapiererlöse an die Grundstücksbesitzer zu realisieren. Im Ergebnis der wirtschaftlichen Betrachtung wurde von einer Rückvergütung der Altpapiererlöse abgeraten. Bestehende Anreize, wie z. B. grundstücksbezogene Erfassung für Haushalte und Gewerbe, Annahme auf Wertstoffhöfen, Behältervielfalt, zur Getrenntsammlung von Altpapier über das enwi-eigene Sammelsystem sollen weiter aufrecht erhalten werden. Weiterhin wurde auch im Altpapierbereich recherchiert, ob eine Erweiterung des Serviceangebotes bei der Einsammlung für erforderlich erachtet wird. Wie bereits im Bereich der Hausmüll und hausmüll(hm)-ähnlichen Gewerbeabfälle dargestellt wurde, besteht derzeit keine Notwendigkeit, das bestehende Sammelsystem zu erweitern. Bioabfälle (kompostierbare Abfälle aus Straßensammlung) Die Straßensammlung und der Transport von kompostierbaren Abfall ist Bestandteil des derzeit gültigen „Vertrages zur Einsammlung und zum Transport von Sperrmüll, von Baum- und Strauchschnitt sowie von Weihnachtsbäumen im Landkreis Harz“. Diese Leistung wurde somit an ein Dritten vergeben. Der Vertrag legt für die Einsammlung und den Transport von Baum- und Strauchschnitt fest, dass der Sammler zweimal jährlich flächendeckend (grundstücksbezogen) eine Sammlung durchführt, welche im Frühjahr überwiegend in den Monaten März/April und im Herbst überwiegend in den Monaten Oktober/November eines jeden Jahres erfolgen soll. Auf Grundlage des AWK‘s 2014 - 2018 wurde im Jahre 2017 zusätzlich vereinbart, dass eine zweimalige Abfuhr der Sammlung in den Monaten September, Oktober und November von den Grundstücken durchzuführen ist. Als Bereitstellungsplatz gilt der Straßenrand bzw. der Stellplatz für Hausmüll- und Altpapierbehälter. Bereitgestellt werden kann der kompostierbare Abfall in Bündeln, in Papiersäcken und in leicht zu entleerenden Behältnissen wie Kinderbadewannen, Eimern und speziellen Kompostsäcken. Zu der Möglichkeit, Bioabfälle aus der Straßensammlung mittels Biotonne zu erfassen, nimmt die enwi unter Punkt 8 dieser Fortschreibung ausführlich Stellung.
21 Bioabfälle (kompostierbare Abfälle aus Gartenanlagen) Seit dem Herbst 2001 wird erfolgreich die Aktion „Verwerten statt Verbrennen“ in den Gartenanlagen des Landkreises durchgeführt. Nach Abstimmung mit interessierten Gartenvorständen werden kostenlos Container zur saisonalen Übernahme von kompostierbaren Abfall bereitgestellt. Das Angebot wird jeweils zeitlich parallel zu den Straßensammlungen realisiert. Dieses Angebot für die organisierten Kleingärtner hat sich im Landkreis Harz in den letzten Jahren sehr stark entwickelt. Durch jährliche Ausschreibungen werden dafür Containerdienste aus dem Landkreis Harz gebunden. Bioabfälle (Weihnachtsbäume) Mit Beginn eines neuen Jahres wird seit vielen Jahren die Einsammlung von Weihnachtsbäumen durchgeführt. Diese ausgeschriebene Leistung wird durch einen beauftragten Dritten durchgeführt. Die Übernahme der Weihnachtsbäume geschieht teilweise mittels einer grundstücksbezogenen Straßensammlung, aber auch durch Abholung von abgestimmten Sammelplätzen. In einigen wenigen Gemeinden/Orten werden die Weihnachtsbäume im Rahmen von Brauchtumsfesten benötigt. Diese Orte können nach Abstimmung von dieser Leistung der enwi befreit werden. Entwicklung der Sammlungen bis 2024 Die Einführung der 2. Herbststraßensammlung im Jahr 2017 hat die Erwartungen an die Akzeptanz und den sich daraus ergebenen Abfallmengen voll erfüllt. Die Reduzierung auf nur eine Herbstsammlung ist somit nicht vorgesehen. Die Abfuhr von kompostierbaren Abfällen aus Gartenanlagen und die Abfuhr der Weihnachtsbäume werden auch weiterhin zur Leistungspalette der enwi gehören. Es wird weiterhin zu prüfen sein, ob unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten ein weiterer Ausbau der Sammlung erfolgen soll. Leichtverpackungen Die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundverpackungen, Metallen usw. erfolgte auf Basis der Verpackungsverordnung [9]. Ab 01.01.2019 trat das Verpackungsgesetz [10] in Kraft, welche die Verpackungsverordnung [9] ablöst. Diese Verordnung (Gesetz) regelt die Entsorgung über privatwirtschaftliche Systeme. Sogenannte duale Systembetreiber schreiben u. a. die Einsammlung und die Verwertung der Leichtverpackungen aus. Eine Beteiligung der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger wird über eine Abstimmungsvereinbarung realisiert. Daraus hervor geht u. a. die sogenannte Systembeschreibung für Leichtverpackungen. Diese regelt hauptsächlich das anzuwendende Behältersystem und den Abfuhrrhythmus dieser Behältnisse. Derzeit erfolgt im Landkreis Harz haushaltnah an den Grundstücken der privaten Endverbraucher die Entsorgung der Leichtverpackungen mittels Gelber Säcke. Innerhalb von Großwohnanlagen und Kompaktbebauungen sind gelbe Sammelbehälter mit einem Volumen von 1.100 Litern vorgesehen.
22 Entwicklung bis 2024 Ab dem 01.01.2019 ist Verpackungsverordnung [9] durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) [10] ersetzt worden. Mit diesem Gesetz wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine deutlich stärkere Position bei der erforderlichen Abstimmung mit den dualen Systemen zugebilligt. Die enwi wird die neue Rechtslage dahingehend nutzen, dass innerhalb der gesetzlich vorgegebene Übergangsfrist gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 VerpackG [10] von 2 Jahren Vorbereitungen getroffen werden, um für den Landkreis Harz die optimalste Variante für die Einsammlung der Leichtverpackungen gegenüber den dualen Systembetreibern durchzusetzen (siehe Punkt 9.3). 5.1.1.2 Holsysteme nach Bedarf Sperrmüll ohne Altholz und Altholz aus Sperrmüll Die Entsorgung von am Straßenrand bereitgestelltem Sperrmüll im Landkreis Harz erfolgt als Sperrmüll ohne Altholz und/oder als Altholz aus Sperrmüll. Direkt vor Ort werden durch die Fahrzeugbesatzungen die Abfälle in beide Abfallarten getrennt. Die Abholung wird durch ein per Ausschreibung beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung ist diese Bedarfsabfuhr durch das Unternehmen zu organisieren. Als maximale Bereitstellungsmenge sind 10 cbm/Abfuhr vorgegeben. Eine Beschränkung der Anzahl der Abfuhr pro Grundstück ist nicht vorgegeben. Entwicklung bis 2024 An dem bisherigen System der Entsorgung von Sperrmüll soll in den nächsten Jahren festgehalten werden. Auch wird weiterhin jährlich untersucht, ob die getrennte Sammlung von Sperrmüll ohne Altholz und Altholz aus Sperrmüll wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Erweiterung der Leistungen bei der Sperrmüllentsorgung über den derzeitigen Bereitstellungsplatz hinaus wurde gemäß AWK 2014 - 2018 untersucht. Dabei wurden Szenarien (Teilleistungen) entwickelt, wie Demontage von Möbeln in Wohnungen und Gebäuden, Aufnehmen von Teppichen, Linoleum, Auslegware und Transport der Sperrmüllgegenstände aus den Wohnungen und Gebäuden zum jeweiligen Bereitstellungsplatz. Im Ergebnis wurde erkannt, dass bei der derzeitigen Bedarfssituation sämtliche Teilleistungen durch die Abfallerzeuger an Dritte vergeben werden können. Der Aufbau eines eigenen logistischen Bereiches innerhalb der enwi zur Abholung von Sperrmüll aus Wohnungen und Gebäuden ist bis auf Weiteres nicht geplant. Die dazu notwendigen Kapazitäten an Personal und Fahrzeugtechnik für die Beräumungen müssten zusätzlich beschafft werden. Der Aufbau eines Logistikzentrums wäre ebenfalls erforderlich. Die Gebühren für diese Leistung wären nach den derzeitigen Erkenntnissen gegenüber den Abfallerzeugern nicht zumutbar. Eine gewünschte Verkürzung des Leistungszeitraumes zur Abholung von Sperrmüll nach Anmeldung von 3 Wochen auf 2 Wochen ist bei Vertragsverlängerungen im Rahmen des Vergaberechts nicht durchzusetzen. Mit Neuvergabe dieser Leistung ist ein verkürzter Leistungszeitraum anzustreben. Abholung Elektrogeräte Die kostenpflichtige Einsammlung von elektrischen Altgeräten erfolgt nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung durch den Abfallbesitzer. Die angemeldeten
23 Elektroaltgeräte (Elektrogroßgeräte) gehören hauptsächlich zu den Sammelgruppen 1 - 3. Ab 01.12.2018 änderte sich die Bezeichnung der Sammelgruppen. Die Elektrogroßgeräte finden sich nunmehr in den Gruppen 1, 2 und 4 wieder. Die Abholung der Elektroaltgeräte erfolgt vom Grundstück bzw. der Grundstücksgrenze. Hierfür stehen bei der enwi Fahrzeugkapazitäten zur Verfügung. Für den Transport wird eine Gebühr je Gerät laut Abfallgebührensatzung erhoben. Entwicklung bis 2024 In Umsetzung der Aufgaben aus dem vorhergehenden AWK wurden Varianten untersucht, um eine Gebührenreduzierung für die Abholung von Elektrogroßgeräten zu erzielen. Im Ergebnis der betrachteten Varianten wurde erkannt, dass in Abhängigkeit zu den stark schwankenden Verwertungserlösen auf dem Elektrorecyclingmarkt eine Reduzierung der Gebühren nicht darstellbar ist. Das Leistungsangebot soll auch weiterhin erhalten bleiben. Die Gebühr zur Abholung der Elektrogeräte wird durch die regelmäßigen Gebührenkalkulationen ermittelt. Abholung Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall mittels 1.100-l-Bedarfsbehälter Zur Abfuhr zusätzlicher Mengen an Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (u. a Haushaltsauflösungen, Marktfeste usw.) stehen dem Abfallerzeuger sogenannte 1.100-l- Bedarfscontainer zur Verfügung. Diese kostenpflichtige Leistung kann nach 2 Werktagen mit der Stellung des Containers beginnen. Die Abholung wird nach Anmeldung ebenfalls nach 2 Werktagen realisiert. Benötigte Zwischenleerungen sind spätestens nach einem Werktag vom beauftragten Unternehmer zu bewerkstelligen. Entwicklung bis 2024 Auf Veranlassung des AWK‘s 2014 - 2018 wurden Untersuchungen durchgeführt, die zum Ergebnis führten, dass die Gestellung von Behältern bis 1.100 Liter bei der Regelabfuhr völlig ausreichend ist. Gleiches gilt auch für Abfallerzeuger, die unbefristet vom Einsammeln und Transportieren mittels öffentlicher Abfallentsorgung durch die enwi befreit worden sind bzw. befreit werden. Für die befristete Befreiung vom Einsammeln und Transportieren gibt es einen Bedarf an Behältergrößen über 1.100-Liter. Dieser Bedarf steht allerdings nicht im Verhältnis zu den hohen Anschaffungskosten und/oder Mietkosten für die Bevorratung von Absetz- und Abrollcontainer und Abfallpressen bis 20 m³. Weitere Kosten für entsprechende Stellplätze der Behälter müssten mit einkalkuliert werden. Im Ergebnis wird somit auch zukünftig die Behälterbedarfsabfuhr mit 1.100-l-Behältern erfolgen. Abholung von Schadstoffen Zusätzlich zur Tourenplan abhängigen Sammlung von Schadstoffen mittels Schadstoffmobil wurde Erzeugern und Besitzern von Schadstoffen auf Antrag die Möglichkeit geschaffen, Schadstoffe gebührenpflichtig abholen zu lassen. Je Abfallbesitzer können maximal bis zu 500 kg/a entsorgt werden. Die Entsorgung umfasst 15 verschiedene Abfallarten. Entwicklung bis 2024 Diese Leistung wird auch weiterhin durch die enwi angeboten werden.
24 Sperrmüllexpressabfuhr Parallel zur Sperrmüllbedarfsentsorgung und zur Anlieferung von Sperrmüll zu den Wertstoffhöfen bietet die enwi die Möglichkeit, in dringenden Entsorgungsfällen eine gebührenpflichtige Sperrmüllexpressabfuhr durchführen zu lassen. Im Rahmen der Expressabfuhr wird die Einsammlung und Beförderung des Sperrmülls (ebenfalls getrennt nach Sperrmüll zur Beseitigung bzw. zur Verwertung) innerhalb von zwei Werktagen nach Auftragseingang durchgeführt. Entwicklung bis 2024 Diese gebührenpflichtige Leistung wird auch weiterhin durch die enwi angeboten. Verbotswidrig abgelagerte Abfälle Verbotswidrig abgelagerte Abfälle können aufgrund ihrer Art und Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder der Luft führen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 11 (1), (2), (4) und § 11a des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) [2] sammelt/entsorgt die enwi verbotswidrig abgelagerte Abfälle nach Feststellung, Prüfung und Beauftragung durch die Untere Abfallbehörde (UAB) des Landkreises auf Grundstücken im Wald und in der übrigen freien Landschaft ein und führt sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Entwicklung bis 2024 Diese Leistung basiert auf der Grundlage des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA [2]). 5.1.2 Bringsysteme Wertstoffhöfe Eine wesentliche Säule im Rahmen einer nachhaltigen kommunalen Abfallwirtschaft stellen die von der enwi eingerichteten Wertstoffhöfe dar. Mit Beginn der Eröffnung des ersten Wertstoffhofes im Jahr 2001 deuteten hohe Mengenanlieferungen auf eine große Akzeptanz dieses Bringsystems in der Bevölkerung. Die enwi betreibt derzeit 8 Wertstoffhöfe, davon 2 in Eigenregie und 6 mittels Beauftragung von Gemeinden im Landkreis. Eröffnung Wertstoffhof Betreiber Standort 01.12.2001 Wernigerode Stadt Wernigerode Bauhof Am Köhlerteich 01.01.2002 Westerhausen enwi Ehemalige Deponie 09.01.2004 Halberstadt enwi Am Sülzegraben 15 a seit 01.01.2016
25 Eröffnung Wertstoffhof Betreiber Standort 01.04.2004 Ilsenburg Stadt Ilsenburg Bauhof, Harzburger Straße 05.05.2004 Ballenstedt Stadt Ballenstedt Gewerbegebiet Pfingstwiese seit 05.07.2011 20.04.2006 Harzgerode Stadt Harzgerode Mägdesprunger Straße 03.04.2007 Osterwieck Stadt Osterwieck Lüttgenröder Straße 2A 17.04.2007 Oberharz Stadt Oberharz am Bauhof der Stadt Oberharz am Brocken Brocken, OT Elbingerode Tabelle 4: Wertstoffhöfe der enwi Im Zuge der in den vergangenen Jahren enorm gestiegenen Inanspruchnahme der Annahmestelle für Abfälle und Wertstoffe durch die Bürgerinnen und Bürger haben sich auch die Anforderungen und Bedingungen für den Betrieb der Wertstoffhöfe im Landkreis Harz erheblich verändert und intensiviert. Aus diesem Grund entschied sich die enwi mit dem AWK 2014 - 2018 für die Errichtung eines neuen Wertstoffhofes in Halberstadt. Dieser Wertstoffhof wird mit enwi-eigenen Mitarbeitern betrieben. Überlegungen aus dem AWK 2014 - 2018 enwi-eigene Mitarbeiter grundsätzlich auf allen Höfen einzusetzen, wurde aus wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Gründen noch nicht umgesetzt. Dieser Prozess soll vorwiegend mit der Eigentümerschaft der Wertstoffhofgrundstücke und der erforderlichen Anlagen einhergehen. Weitere Optimierungen zur Annahme von Abfällen und Wertstoffen gehörten ebenfalls zur Aufgabenstellung aus diesem AWK. Optimierungen erfolgten auf den Höfen in Westerhausen, Ballenstedt, Harzgerode und Wernigerode. Für die Bewohner der Welterbestadt Quedlinburg ist der Neubau eines Wertstoffhofes durch den Verwaltungsrat der enwi beschlossen worden und befindet sich derzeit in der Planung. Zu den vereinbarten Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe können einheitlich gebührenfreie Entsorgungen für folgende Fraktionen erfolgen: Bioabfälle (kompostierbare Abfälle) Sperrmüll zur Beseitigung Altholz aus Sperrmüll Altmetall Elektrische Haushaltsgroßgeräte Elektrische Haushaltskleingeräte Haushaltskühlgeräte Gasentladungslampen Fernsehgeräte und Monitore Photovoltaikmodule Trockenbatterien, Akkumulatoren (Akkus) Altpapier Altglas
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